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Jagd


Sehr geehrter Herr Dr. Nittmann,

Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Angelegenheit bei Ihnen richtig bin. Ich wurde in OÖ geboren und meine Eltern leben immer noch im Ort. Mit meiner Familie wohne ich etwa 20 km entfernt in(Ort ist der Redaktion bekannt). 

Fall 1: Ausrottung der Rehe im Jagdgebiet (Ort ist der Redaktion bekannt) OÖ
Ich habe von meiner Mutter erfahren, dass der neue Jagdleiter, ein Förster, die vollständige Ausrottung der Rehe angeordnet hat. Jeder der Jäger im Ort wurde verpflichtet, etwa 10 Tiere zu erlegen, unabhängig vom Alter oder dem Geschlecht der Tiere. Mein Vater, selber ein Jäger (ich persönlich kann diesem unsinnigen Treiben nichts abgewinnen) hat sich geweigert, dieser Anordnung folge zu leisten, wodurch andere Jäger in seinem Revier den Abschuss durchgeführt haben. 

Meine Frage:
Ist die vollständige Ausrottung von Wildtieren in einem Revier durch irgend etwas zu rechtfertigen?
Gibt es hier keine gesetzlichen Bestimmungen? 
Kann jeder Jagdleiter nach seinem Gutdünken den Abschuss anordnen?

Fall 2: Jagd im besiedelten Gebiet!
Wir wohnen seit einem Jahr in (Ort ist der Redaktion bekannt). Wir sind damit unmittelbar außerhalb des Ortsgebietes.
Im November.2015 fand eine Treibjagd statt. Schon früh am Morgen trafen sich Treiber auf den unbebauten Parzellen unserer Nachbarn. Gegen 7:15 sind dann etwa 30-40 Jäger und Treiber aufmarschiert und haben unmittelbar außerhalb unseres Grundstückes Aufstellung genommen. Dann ging die Jagd los. 

Ein Hase wurde etwa 50-70 m vom Haus entfernt erschossen. Er war nicht sofort tot, sondern hat mehrere Räder in der Luft geschlagen. Wir mussten vom Bürofenster alles beobachten. Die Jagd startete zwar außerhalb des Ortsgebietes aber im besiedelten Gebiet. Ich bin dann raus und habe gefragt, ob das deren Ernst sei, hier herum zu ballern, worauf ich die Antwort erhielt: „Wo sollen wir denn sonst jagen, es ist alles bebaut!“. Wir waren richtig geschockt!!

Meine Frage:
Ist es legitim, im besiedelten Gebiet zu jagen? Ist es legitim, dass die Treiber durch private Gärten, die nicht eingezäunt sind durchmarschieren um das Niederwild aufzuscheuchen? 
Muss der Hausbesitzer das akzeptieren?

Ich hab ein Bild angefertigt, das die Lage unseres Hauses und die durchgeführte Treibjagd aufzeigt.

Danke für die Antworten.

Liebe Grüße

W. M.
 

Antwort von Christian Nittmann:


Sehr geehrter Herr M.,

nachstehend unsere Antworten auf Ihre Fragen

Fall 1
Größtenteils. ist es so, dass der Abschuss von  Schalenwild (u.a. Rehe) nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes zulässig ist. Der Jagdausübungsberechtige hat diesen Plan bei der BH bis Mitte April jedes Jahr anzuzeigen. Eine Änderung des einmal festgelegten Abschussplanes ist nur bei geänderten Verhältnissen oder aus zwingenden Gründen möglich. Abgesehen davon wird die gänzliche Ausrottung der sog. "Weidgerechtigkeit", ein zwar schwammiger, aber doch im JagdG festgelegter Grundsatz, widersprechen. Auf Gutdünken geht insofern gar nichts, der Maßstab ist der für das jeweilige Gebiet festgelegte Abschussplan.

Fall 2
Hier bestimmt das (größtenteils mangelhafte) OÖ. JagdG nach § 4 zumindest, dass u.a. bei (…) Gebäuden und (…) Höfen sowie Hausgärten (…) die Jagd zu ruhen hat. Außerdem bestimmt § 63, dass die Jagd das Leben und die Sicherheit von Menschen nicht gefährden bzw. nicht die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört werden darf. Insofern ist die Jagd auch unter diesen Umständen verboten. Der geschilderte Sachverhalt lässt darauf schließen, dass sich die Treibjagd außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt hat. Hier sollte man eine Anzeige - die der Österreichische Tierschutzverein gerne vornimmt - machen.

Mit tierfreundlichen Grüßen

Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
www.Abschaffung-der-Jagd.at
www.Zwangsbejagung-ade.at

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