Jagdausschluß
Hallo
Mitstreiter
Also vielleicht könnt ihr mir ja helfen!!!
Ich habe dieses Jahr in der Steiermark ein Grundstück( 2,6 ha) geerbt und
dort halten sich immer relativ viele Rehe und Hasen auf ,weil das gesamte
Areal eine Wiese ist. Doch es passt mir nicht das dort gejagd wird, also hätte
ich die Frage:" Wie und unter welchen Umständen kann ich dieses
Areal aus der bejagbaren Fläche herausnehmen???
Mit freundlichen Grüßen
T. P.
Antwort
von Christian Nittmann:
Sehr
geehrter Herr P.,
es ist erfreulich, dass Sie die auf Ihrem Grundstück lebenden Tiere gegen
die Jagd schützen wollen.
Österreich ist aus jagdlicher Sicht leider noch in Jagdgenossenschaften
aufgeteilt. Im Prinzip ist jedes Grundstück, das nicht umzäunt ist,
durch die lokale Jagdgenossenschaft bejagdbar. Dagegen können Sie sich in
Österreich gar nicht wehren. In Deutschland gibt es allerdings intensive
Anstrengungen dieses in Deutschland vergleichbare Jagdrecht zu kippen um
es den Grundeigentümern zu ermöglichen die Jagd auf ihrem Land zu
unterbinden.
(http://www.zwangsbejagung-ade.de/)
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
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