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Jagdausschluß

Hallo Mitstreiter

Also vielleicht könnt ihr mir ja helfen!!!
Ich habe dieses Jahr in der Steiermark ein Grundstück( 2,6 ha) geerbt und dort halten sich immer relativ viele Rehe und Hasen auf ,weil das gesamte Areal eine Wiese ist. Doch es passt mir nicht das dort gejagd wird, also hätte ich die Frage:" Wie und unter welchen Umständen kann ich dieses Areal aus der bejagbaren Fläche herausnehmen???

Mit freundlichen Grüßen

T. P.



Antwort von Christian Nittmann:


Sehr geehrter Herr P.,

es ist erfreulich, dass Sie die auf Ihrem Grundstück lebenden Tiere gegen die Jagd schützen wollen.

Österreich ist aus jagdlicher Sicht leider noch in Jagdgenossenschaften aufgeteilt. Im Prinzip ist jedes Grundstück, das nicht umzäunt ist, durch die lokale Jagdgenossenschaft bejagdbar. Dagegen können Sie sich in Österreich gar nicht wehren. In Deutschland gibt es allerdings intensive Anstrengungen dieses in Deutschland vergleichbare Jagdrecht zu kippen um es den Grundeigentümern zu ermöglichen die Jagd auf ihrem Land zu unterbinden.
(http://www.zwangsbejagung-ade.de/)

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd

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