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Rechtliche Lage


Sehr geehrter Dr. Nittmann,

Bei meinem gestrigen Spaziergang mit meinem Hund haben wir eine grausame Entdeckung gemacht. In einem Käfig saß ein lebender Vogel, schätzungsweise eine Dole. So wie der Käfig aufgebaut war handelte es sich um einen Köder, da es gleich anschließend einen zweiten Käfig mit noch geöffneten Türen gab!! Es war ein grausames Bild, da wir minus Grade hatten und das Fleisch, was anscheinend als Futter für den Vogel dienen sollte, war bereits tiefgefroren!!
Meine Frage wäre, ob das denn rechtlich überhaupt erlaubt ist, mit Lebendköder zu jagen.

Klingt jetzt feige, aber würde gerne anonym bleiben, da wir in einem kleinen Dorf wohnen und als Hunde und Pferdebesitzern den örtlichen Jägern sowieso schon ein Dorn im Auge sind!! Traurig aber wahr!!! Aber ganz untätig bei dem Tierleid zuzusehen möchte ich nicht!!!

Vielleicht könnten sie mir hierzu Auskunft geben.
Bestem Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Eine Jagdgegnerin


Antwort von Christian Nittmann:


Liebe Jagdgegnerin,

leider ist das Fallenstellen mit Lebendfallen erlaubt. Jedoch bedarf der betreibende Jäger hierzu eine besondere Ausbildung. Zudem ist es zwingend notwendig, dass Lebendfallen TÄGLICH überprüft werden. Hier könnte man ansetzen und schauen, ob die Überprüfung wirklich täglich erfolgt
.

Mit tierfreundlichen Grüßen

Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd

www.Abschaffung-der-Jagd.at
www.Zwangsbejagung-ade.at

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