Anfrage
Wildschutz
Sehr
geehrter Herr Nittmann!
Da ich mich als leidgeprüfter Hundebesitzer immer wieder von diversen
Weidmännern anschnauzen lassen muss, ich dürfte mich "laut
Gesetz" nicht vor 8 Uhr in Waldnähe / im Wald aufhalten, würde es
mich nun interessieren, ob das tatsächlich so stimmt?
(Die Jäger waren verstimmt, weil ich Ihnen mit meinem Hund - der an der
Leine geht - ihren Abschuss verdorben hatte).
Ich persönlich habe noch nie von solch einem Gesetz gehört, aber für
die nächste Diskussion mit unseren lieben Freunden möchte ich es gerne
genauer wissen.
Herzlichen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bianca P.
Antwort
von Christian Nittmann:
Sehr geehrte Frau P.!
Ein solches Gesetz ist uns nicht bekannt. Lediglich bei Treibjagden darf
man hierzu gesperrte Forstwege nicht begehen – und das nur solange die
Treibjagd dauert.
Hier handelt es sich wie so häufig um einen Einschüchterungsversuch.
Lassen Sie sich beim nächsten Mal doch die angesprochene Gesetzespassage
vom Jäger zeigen. Solange er das nicht tut, ignorieren Sie ihn einfach.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
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