Kater
erschossen
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Wir wohnen am Waldrand. Zu unserer Familie gehörten bis Dienstag 2 Katzen
(1 Kater, 1 Katze).
Weil unser Kater am Dienstag Abend nicht mehr heimgekommen ist (obwohl sie
immer um spätestens 22 Uhr zu Hause sind und im Haus schlafen!), haben
wir uns große Sorgen gemacht!
Heute (Samstag) mussten wir nun unseren Kater-Freund Figaro erschossen
(Streifschuss) ca. 20m vom Hochstand des Jägers entfernt finden.
Das re Schulterblatt war vom Schuss zerbröselt/ gebrochen, er war zwar
schon steif, doch das Blut ist noch aus der Wunde geronnen.
Daraus schließen wir, dass er noch nicht lange tot war.
Ein Nachbar (der selbst Jäger und Katzenfreund ist hat gesagt, dass er
erst gestern Abend- heute Früh gestorben ist).
Das heißt der Kater ist langsam verblutet, während er versuchte auf 3
Pfoten zu uns zurückzukommen und Hilfe zu erhalten.
Das ist echt Wahnsinn!
Hier nun meine Fragen, da ich mich gesetzlich nicht auskenne (im Internet
hab ich nur Infos über das dt. Recht diesbezüglich gefunden):
Unser Haus (ständig bewohnt) ist 100m- sehr großzügig geschätzt
maximal 150m von besagtem Hochstand entfernt.
Darf da überhaupt geschossen werden?
Wenn hier nicht geschossen werden darf, haben wir eine Chance das
Abreißen des Hochstands zu bewirken?
Wann gilt eine Katze als streunend/ herrenlos? (unser Kater trug ein gut
sichtbares Halsband, war gut gepflegt und genährt)
Kann ich Anzeige erstatten und wo?
Tierquälerei, Sachbeschädigung???
An welche Stellen können wir uns sonst noch wenden?
Macht es Sinn mich an die Zeitung zu wenden?
Vor einigen Jahren ist schon einmal eine Katze auf dieselbe Art und Weise
verschwunden. Damals haben wir sie nicht gefunden, erst vergangenes Jahr
entdeckte mein Mann ein Katzenskelett im Wald- jetzt im Nachhinein: auch
unweit des Hochstands.
Da ich nicht weiß an wen ich mich sonst wenden soll.
Vielen Dank!
S. M.
Antwort von Christian Nittmann:
Sehr geehrte Frau M.,
oh schlimm. Das tut mir sehr leid um Ihren Kater.
Gerne antworte ich auf Ihre Fragen:
In Österreich gilt, dass Katzen und Hunde, wenn sie sich weiter als 200
bis 300 Meter – je nach Bundesland – von einem bewohnten Haus
befinden, geschossen werden dürfen. Eigentlich hätte es bei Ihnen nicht
sein dürfen.
Gegen den Hochstand können Sie leider nichts machen, zudem die Jäger
nicht zwingend vom Hochstand aus schießen müssen. Sie dürfen es auch
vom Boden aus.
Es geht nicht um streunend oder herrenlos. Entscheidend ist ob die Katze
gewildert hat. Hier hat der Jäger viel Verteidigungsspielraum – leider,
weil nur selten nachweisbar ist, was sich wirklich abgespielt hat.
Anzeige würde ich auf jeden Fall erstatten. Es bringt zwar Ihren Kater
nicht mehr zurück, kann aber als Maßnahme vorbeugend wirken, weil der
Jäger dann weiß, dass Sie sich nicht alles gefallen lassen. Und genau
das ist wichtig, da sich die Jäger sonst noch mehr Freiheiten raus
nehmen.
Die Anzeige erstatten Sie bei der Polizei.
So wie Sie es geschildert haben, können Sie Anzeige darüber erstatten,
dass Ihr Kater zu nahe an einem bewohnten Gebäude war.
Bei Anzeigen arbeiten wir auch gerne mit dem Tierschutzverein Robin Hood
zusammen (http://www.robinhood-tierschutz.at/),
die hier noch weitere Erfahrung haben (office@robinhood-tierschutz.at).
Um der Jagd weiter Einhalt zu gebieten, ist jede Information an Zeitungen
hilfreich. In ganz vielen Fällen greift man Haustierabschuss gerne auf,
weil kaum ein vernünftiger und fühlender Mensch das unnötige Töten von
Haustieren versteht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit lieben Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
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