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Jagd

Hallo,
 
ich bin zufällig über diese Homepage gestolpert.
Vielleicht können sie mir in folgender Angelegenheit weiterhelfen.
Ich fand in einem Jagdrevier eine Schlagfalle vor, wo ilegal Greifvögel gefangen werden.
Es ist total schwer gegen die "Jagdlobby" vorzugehen.
Ich will aber das diese grausige ilegale Art von Fallenfang ein Ende hat.
 
Josef S.



Antwort von Christian Nittmann:


Hallo Herr S.,
 
hier die Info für Niederösterreich:
 
Einschlägige Normen: §§ 92, 95, 97 Niederösterreichisches Jagdgesetz, §§ 29 bis 31 Niederösterreichische Jagdverordnung
Erlaubte Fallensysteme: Grundsätzlich ist das Verwenden von Fallen verboten.
Lebendfang: Ausgenommen von diesem Verbot sind Kastenfallen zum Lebendfang von Haarraubwild und Schwarzwild. Zudem hat die Landesregierung die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher erlaubt. Werden Fallen aus Gittermaterial verwendet, sind diese vollkommen zu verblenden. Fallen müssen im geschlossenen Zustand eine Luftzirkulation zulassen und haben je nach der zu fangenden Tierart eine bestimmte Mindestgröße zu erfüllen. Die Maße finden sich in § 29 III Jagdverordnung.
Totfang: Für Totschlagfallen sind Einzelgenehmigungen erforderlich. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann andere Arten von Fallen zum Fang von Haarraubwild mit Bescheid ausnahmsweise zulassen. Bei einer solchen Bewilligung ist eine Abwägung der öffentlichen Interessen, insbesondere des Tierschutzes, des Artenschutzes und der Bekämpfung von Tierseuchen vorzunehmen.

Besonderheiten
Der Fang von Habichten kann unter Beachtung der EG-Vogelschutzrichtlinie (umgesetzt in §§ 3 Abs. 8 und 6 NÖ JagdG) erlaubt werden. Die aufgestellten Fallen sind mindestens einmal täglich zu kontrollieren.
Auf das Vorhandensein von Fallen ist durch Anbringen von entsprechenden Warnzeichen aufmerksam zu machen.
Kastenfallen dürfen nur von Personen verwendet werden, die
1. eine gültige Jagdkarte besitzen,
2. in den vergangenen zehn Jagdjahren mindestens drei Jahre hindurch im Besitz einer NÖ-Jagdkarte waren oder besondere Kenntnisse durch Besuch eines Fallenkurses nachgewiesen haben,
3. die Fallen mindestens einmal täglich überprüfen können.

Greifvögel zu fangen ist absolut verboten!!!
 
Es ist wichtig, dass unbedingt angezeigt wird!!!
Wenn Sie nicht anzeigen wollen, lassen Sie uns alle Infos zukommen, damit wir anzeigen können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
 
Mit Antijagdgrüßen
 
Christian Nittmann

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