Jagd
Hallo,
ich bin zufällig über diese Homepage gestolpert.
Vielleicht können sie mir in folgender Angelegenheit weiterhelfen.
Ich fand in einem Jagdrevier eine Schlagfalle vor, wo ilegal Greifvögel
gefangen werden.
Es ist total schwer gegen die "Jagdlobby" vorzugehen.
Ich will aber das diese grausige ilegale Art von Fallenfang ein Ende hat.
Josef S.
Antwort
von Christian Nittmann:
Hallo
Herr S.,
hier die Info für Niederösterreich:
Einschlägige Normen: §§ 92, 95, 97 Niederösterreichisches
Jagdgesetz, §§ 29 bis 31 Niederösterreichische Jagdverordnung
Erlaubte Fallensysteme: Grundsätzlich ist das Verwenden von Fallen
verboten.
Lebendfang: Ausgenommen von diesem Verbot sind Kastenfallen zum Lebendfang
von Haarraubwild und Schwarzwild. Zudem hat die Landesregierung die
Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe,
Elster und Eichelhäher erlaubt. Werden Fallen aus Gittermaterial
verwendet, sind diese vollkommen zu verblenden. Fallen müssen im
geschlossenen Zustand eine Luftzirkulation zulassen und haben je nach der
zu fangenden Tierart eine bestimmte Mindestgröße zu erfüllen. Die Maße
finden sich in § 29 III Jagdverordnung.
Totfang: Für Totschlagfallen sind Einzelgenehmigungen erforderlich. Die
Bezirksverwaltungsbehörde kann andere Arten von Fallen zum Fang von
Haarraubwild mit Bescheid ausnahmsweise zulassen. Bei einer solchen
Bewilligung ist eine Abwägung der öffentlichen Interessen, insbesondere
des Tierschutzes, des Artenschutzes und der Bekämpfung von Tierseuchen
vorzunehmen.
Besonderheiten
Der Fang von Habichten kann unter Beachtung der EG-Vogelschutzrichtlinie
(umgesetzt in §§ 3 Abs. 8 und 6 NÖ JagdG) erlaubt werden. Die
aufgestellten Fallen sind mindestens einmal täglich zu kontrollieren.
Auf das Vorhandensein von Fallen ist durch Anbringen von entsprechenden
Warnzeichen aufmerksam zu machen.
Kastenfallen dürfen nur von Personen verwendet werden, die
1. eine gültige Jagdkarte besitzen,
2. in den vergangenen zehn Jagdjahren mindestens drei Jahre hindurch im
Besitz einer NÖ-Jagdkarte waren oder besondere Kenntnisse durch Besuch
eines Fallenkurses nachgewiesen haben,
3. die Fallen mindestens einmal täglich überprüfen können.
Greifvögel
zu fangen ist absolut verboten!!!
Es ist wichtig, dass unbedingt angezeigt wird!!!
Wenn Sie nicht anzeigen wollen, lassen Sie uns alle Infos zukommen, damit
wir anzeigen können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit Antijagdgrüßen
Christian Nittmann
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