Treibjagd
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich wohne in einen sehr ländlichen Gebiet in der Süd-Ost-Steiermark,
und werde alle Jahre wieder im Herbst auf meinen eigenen Grundstück
durch die Treibjagd der Jäger massiv belästigt.
Meine Beschwerden bei dem Jagdpächter und auch bei der
Bezirksjägerschaft haben zu keinen Ergebnis geführt.
Möglicherweise haben sie eine Tipp für mich, wie ich mich gegen die
Jägerschaft zu wehr setzen kann.
Danke im voraus für Ihr Bemühen.
Mfg
G. B.
Antwort von Christian Nittmann:
Sehr geehrter Herr B.,
in diesem Punkt kann ich Ihnen leider nicht helfen. Noch nicht, weil in
Österreich das Reviersystem auf Basis der Genossenschaftsjagd beruht.
Das heißt, dass jedes Grundstück, das nicht eingefriedet ist (so umzäunt
ist, dass kein Wildtier weder ein noch aus kann), bejagt werden muss.
Selbst wenn Ihr Grundstück eine bestimmte Mindestgröße hat, so dass Sie
es selber bejagen dürften, ist zu bejagen.
Diese Rechtssituation ist in Deutschland genauso wie bei uns, aber seit
dem kürzlich errungenen Sieg im Fall „Hermann“ vor dem Obersten
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird sich das verändern.
Herr Hermann hat zwei Grundstücke, auf dem er die Jagd verbieten lassen
will. Es wurde ihm über obigen Gerichtshof recht gegeben.
Es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis auch in Österreich die
Genossenschaftsjagd in Verbindung mit der Verpflichtung zur Jagd kippt.
Genaueres können Sie hier nachlesen:
www.zwangsbejagung-ade.de
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit wenigstens etwas helfen konnte, wenn
auch nicht sofort.
Mit besten Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
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