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Frage zu StVo und Jagd  


Guten Morgen!

Nach einem "netten" Erlebnis mit einem Jäger war ich heute auf der Suche nach Informationen über Fahrverbot und Jagd und bin auf ihre Seite gestoßen.

Ich mochte die Jagd noch nie und bin froh dass sie auf ihrer Seite so viele Informationen dagegen zusammentragen.

Jetzt meine Frage: Ich war gestern Abend mit meinem Hund auf einem Feldweg spazieren und weil apportieren mit Leine natürlich wenig Sinn macht hab ich sie abgeleint. Nach einiger Zeit kam mir ein Auto entgegen und wie immer  holte ich deshalb meinen Hund an meine Seite, hielt ihn am Geschirr und wartete bis das Auto vorbeifährt. Aber es blieb stehen und der (offensichtliche) Jäger motzte mich an dass ich meinen Hund an der Leine zu führen habe.
Ich muss aber dazusagen, dass auf diesem Feldweg ein Fahrverbot ausgenommen für Anrainer gilt (was in diesem Fall nur 2 Großbauern sind die dort ihre Felder haben).

Wissen Sie vielleicht ob ein Jäger der dort kein Anrainer ist diese Straße überhaupt befahren darf? Sein Wagen hatte nämlich auch kein ortsansässiges Kennzeichen und er war mir nicht bekannt.

Vielleicht haben Sie ja irgendwelche Informationen über solche Situationen.

Vielen Dank im Voraus!

D. W.


Antwort von Christian Nittmann:


Sehr geehrter Herr W.,

Danke für Ihre Erzählung, die sich in viele andere vergleichbare einreiht.

Nun zu Ihrer Frage. Solange der Jäger nicht Anrainer, Mieter oder Pächter ist, gilt für diesen genauso die Straßenverkehrsordnung.

Mit tierfreundlichen Grüßen

Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd

www.Abschaffung-der-Jagd.at
www.Zwangsbejagung-ade.at

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