Home
Unsinn der Jagd
Wissenschaft / Jagd
Umfrageergebnis
Tod in Zahlen
Tod in Bildern
TV und Videos
Appelle / Zitate
Alternativen zur Jagd
Jagdopfer Mensch
Jagdopfer Haustier
Reaktion Jäger
Reaktion Bevölkerung
Was kann man tun?
Solidaritätserklärung
Aktionen
Jagd in der Presse
Informationsmaterial
Literatur
Jagd-Lexikon
Kontakt
Links
Impressum
Datenschutz

vorige Seite ] Übersicht ] nächste Seite ]


Auskunft

Sehr geehrter Herr Dr. Nittmann,

ich danke Gott, dass es Menschen wie Sie gibt. Danke.

Da ich Probleme mit den "Jägern" (Es sind ja eigentlich nur Lusttöter) in meiner Umgebung habe, habe ich folgende Frage.

Muss bei der Jagd ein Abstand zu Ortschaften eingehalten werden?
Die "Jäger" haben mir erklärt, dass sie bis zum Gartenzaun jagen dürfen.
Ich wohne in Niederösterreich.

Herzlichsten Dank
T.



Antwort von Christian Nittmann:


Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihre freundliche Mail.

Nun aber zu Ihrer Frage. Ja, leider ist es so, dass Jäger bis zur Grundstücksgrenze jagen dürfen.
Lediglich Hunde und Katzen dürfen sie erst ab einem Abstand von 200 bis 300 Meter vom nächstgelegenen Wohnhaus schießen, wenn sie beim Wildern erwischt werden. Der vorgeschriebene Abstand variiert von Bundesland zu Bundesland.

In Deutschland ist das Jagdrecht derzeit im massiven Umbruch. Falls es Sie interessiert können Sie unter www.zwangsbejagung-ade.de nachlesen.

Leider habe ich derzeit keine besseren Nachrichten für Sie. Wir arbeiten jedoch dran.

Trotzdem noch schönen Abend.

Mit besten Grüßen

Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd

Top

vorige Seite ] Übersicht ] nächste Seite ]