Auskunft
Sehr geehrter Herr Dr. Nittmann,
ich danke Gott, dass es Menschen wie Sie gibt. Danke.
Da ich Probleme mit den "Jägern" (Es sind ja eigentlich nur Lusttöter)
in meiner Umgebung habe, habe ich folgende Frage.
Muss bei der Jagd ein Abstand zu Ortschaften eingehalten werden?
Die "Jäger" haben mir erklärt, dass sie bis zum Gartenzaun jagen dürfen.
Ich wohne in Niederösterreich.
Herzlichsten Dank
T.
Antwort von Christian Nittmann:
Sehr geehrter Herr W.,
herzlichen Dank für Ihre freundliche Mail.
Nun aber zu Ihrer Frage. Ja, leider ist es so, dass Jäger bis zur
Grundstücksgrenze jagen dürfen.
Lediglich Hunde und Katzen dürfen sie erst ab einem Abstand von 200 bis
300 Meter vom nächstgelegenen Wohnhaus schießen, wenn sie beim Wildern
erwischt werden. Der vorgeschriebene Abstand variiert von Bundesland zu
Bundesland.
In Deutschland ist das Jagdrecht derzeit im massiven Umbruch. Falls es
Sie interessiert können Sie unter
www.zwangsbejagung-ade.de nachlesen.
Leider habe ich derzeit keine besseren Nachrichten für Sie. Wir arbeiten
jedoch dran.
Trotzdem noch schönen Abend.
Mit besten Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
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