fragen
aus österreich
Hallo
Ihr Lieben!
Ich wohne seit einem Jahr auf einem Bauernhof am Land und bin schön öfter
mit den Jägern zusammengekracht. Jetzt wollte ich mich informieren, was
die den so alles dürfen und was nicht.
Ein Österreichisches Jagdgesetz habe ich gefunden, aber daraus werde ich
auch nicht schlau.
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Unser Hof ist von Jägerständen eingekreist und ich werde im Sommer auf
Schritt und Tritt von den Jägern beobachtet (ich bin die jüngste Bäuerin
der Gegend). Jetzt wurde in einer Nacht und Nebelaktion ein Jägerstand
ganz in der Nähe des Hofes aufgestellt. Gibt es ein Gesetz wie weit
entfernt von einem Wohnhaus ein Jägerstand aufgestellt werden darf?
Außerdem haben wir unsere Katze zwei Nächte und zwei Tage vermisst.
Ich habe sie überall gesucht bis mir einfiel die Lebendfallen der Jäger
zu kontrollieren. In der ersten fand ich eine fremde Katze - welche ich
befreit habe - und in der dritten meine Katze. Was kann ich gegen diese
Fallen tun?
Herzlichen Dank!
Stefanie K.
Antwort
von Christian Nittmann:
Sehr
geehrte Frau K.!
Über unser internationales Netzwerk hat uns Ihre Mail erreicht.
Grundsätzlich ist es in Österreich so, dass die Jäger leider zuviel
Rechte haben, was auch kein Wunder ist, da sie sich ihre Gesetze und
Vorschriften nahezu selber machen bzw. "kontrollieren".
Österreich ist aus jagdlicher Sicht in Jagdgenossenschaften aufgeteilt.
Im Prinzip ist jedes Grundstück, das nicht umzäunt ist, durch die lokale
Jagdgenossenschaft bejagdbar. Dagegen können Sie sich in Österreich gar
nicht wehren. In Deutschland gibt es allerdings bereits erste Bestrebungen
dieses in Deutschland vergleichbare Jagdrecht zu kippen und es den
Grundeigentümern zu ermöglichen die Jagd auf ihrem Land zu unterbinden.
(http://www.zwangsbejagung-ade.de/)
Aufgrund der Jagdgenossenschaftregelung und österr. Jagdrechtes können
daher Hochstände nahezu überall aufgestellt werden.
Katzen dürfen, wenn sie sich weiter als ca. 200 bis 300 Meter von einem
Gebäude entfernt befinden, leider geschossen werden. Lebendfallen sind
erlaubt, müssen aber vom zuständigen Jäger, täglich überprüft
werden. Ist das nicht der Fall, besteht die Möglichkeit den Jäger
anzuzeigen. In diesem Fall können Sie sich auch gerne an den Österreichischen
Tierschutzverein (www.oetv.at) wenden,
mit dem wir zusammenarbeiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte, auch wenn die Möglichkeiten
der Gegenwehr gegen Jäger in Österreich jetzt noch beschränkt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
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