Hobbyjäger
statt Jäger
Sehr
geehrte Frau Luksch!
Ich denke daß generell die Taktik etwas abgeändert sein sollte, um nicht
etwa gar gegenteilige Erfolge zu erzielen. Seit Konfuzius´s Zeiten weiß
man, daß die Verwendung von falschen Begriffen zum Niedergang führt.
Alle jagende Personen als „Jäger“ zu bezeichnen ist nicht nur
objektiv falsch, sondern stärkt nur deren Zusammengehörigkeitsgefühl,
und macht sie auch zu einer großen Gruppe, die wesentlich schwerer zu bekämpfen
ist.
Die Aufspaltung einer großen Gruppe zu mehreren Kleinen ist ja auch eine
militärische Taktik. Ist ein Heer aufgespalten ist es zur Niederlage
nicht mehr weit.
Wir sagen ja auch nicht zu einem Verkäufer oder Installateur PHILATELIST,
nur weil sie in ihrer Freizeit Briefmarken sammeln. Oder zu einem
Pensionisten der gerne schwimmt - SCHWIMMER. Für uns sind das stets Verkäufer,
Installateure oder Pensionisten. Deren Hobby kommt erst bei näherem
kennenlernen zur Sprache.
Zu jagenden Personen sollte man generell Hobbyjäger (früher eben
Sonntagsjäger), oder besser noch „Franz Müller, Elektriker, der in
seiner Freizeit jagt“ - sagen. Das zeigt drastisch auf, daß diese
„Menschen“ keinen Auftrag, oder gar eine Pflicht zur Jagd haben, ja daß
sie für ihre Perversionen bezahlen müssen. Daß sie keineswegs
„offizielle Personen“ sind, sondern auf dem Status von Markensammlern,
Tennisspieler usw. sind, die außer dem teuer erkauften Recht zur Jagd,
sonst keine Rechte haben. Ja konträr – jagende „Menschen“ haben
tausende Auflagen und Vorschriften.
Gerade die intellektuell grosso modo etwas minderbegabte Landbevölkerung,
die großteils in gesellschaftlich hierarchischen Formen lebt, die unserer
Zwischenkriegszeit entspricht (ich lebe den ganzen Sommer am Land und
kenne die Menschen dort) sieht im „Jäger“ noch den herrschaftlichen
Berufsjäger, der seinen Grafen, Fürsten etc. vertritt, und umfangreiche
Rechte und Pflichten an die „Untergebenen“ ja die „Leibeigenen“ (G´scherten
– die Glatze war Zeichen der Leibeigenschaft) weitergibt, also
anschafft, abschafft usw. Daß diese Zeiten lange vorbei sind, will nicht
in deren Köpfe.
Schon wenn ein Hobbyjäger mich durch einen abgegebenen Schuß bzw. durch
den Knall stört, begeht er bereits eine Verwaltungsübertretung, die gut
30 Euro Strafe nach sich ziehen kann – denn es ist eine „ungebührlicherweise
Erregung störenden Lärmes“, nach den Einführungen zum
Verwaltungsgesetz. Bei Berufsjäger ist das ganz anders, denn auch ein
Schmied stört durch sein Hämmern, aber es ist sein Beruf, und so nicht
vermeidbar. Ein Hobby darf niemanden stören. Ein Musiker darf ja auch
niemanden durch seine Musik stören.
Fortsetzung folgt – ich bin etwas im Streß.
Liebe Grüße
Fritz H.
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