Schrotflinte
Hallo.
Mein Kater Pauli wurde mit einer Schrotflinte angeschossen. Er hat Gott
sei Dank überlebt.
Die Bleikugeln befinden sich noch im Körper, die werden entfernt, wen der
Zustand meines Paulchen besser ist. Der Verdacht liegt beim Jäger.
Anzeige habe ich gemacht.
Können Sie mir noch Tipps über die Rechtslage geben? Weil die Jäger
sind alle der Meinung sie dürften, egal auf welches Tier mit einer
Schrotflinte schiessen. Vom Tierschutzverband hab ich andere
Informationen.
Kann ich sonst etwas unternehmen, gegen das grausame Töten durch den
Jäger? Am Liebesten würde ich dem ganzen ein Ende setzen!!!!!! Aus Liebe
und Respekt gegenüber ALLEN Tieren!!!!
Mfg. G. G.
Antwort von Christian Nittmann:
Sehr geehrte Frau G.,
leider dürfen Jäger auf Katzen, die sich ab einer Entfernung zwischen
200 und 400 Metern von Wohnhäusern entfernt aufhalten, abschießen. Die
Entfernung ist je nach Landesjagdgesetz unterschiedlich.
Wie in Ihrem Fall ist es wichtig Anzeige zu erstatten, was Sie
richtigerweise gemacht haben.
Vermutlich werden Sie zwar im ersten Moment nicht viel damit erreichen.
Auf dem zweiten Blick macht es aber sehr viel Sinn, weil Sie klar zu
erkennen geben, dass Sie sich von Jägern nicht einschüchtern lassen und
man sich von dieser Menschengruppe nicht alles gefallen lässt.
Zusätzlich könnten Sie die Presse einschalten und informieren. Damit
erhöhen Sie den Druck auf die Jägerschaft, deren Image ohnehin schon
stark beschädigt ist. Die Presse ist immer weniger jägerfreundlich und
somit offen für Artikel über Tierschänder.
Ich wünsche Ihrem Paulchen jedenfalls alles Liebe und eine baldige
Genesung.
Mit besten Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
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