Unterschriftenliste!
Wenn
ich Ihnen kurz meine Situation schildern darf:
Schon als Kind war ich eine Feindin der Jagd; seit 17 Jahren bin ich
Vegetarierin. Seit 3 Jahren lebe ich mit meinem Freund zusammen in einer
Wohnung bei seinen Eltern. Sein Vater ist Jäger. Leider. Und ich leide
wirklich sehr, wenn er ein Tier erwischt. Schon oft führte dies zu
heißen Diskussionen. Er behaupte ja, er würde dies onehin nur machen,
weil er keinen fremden Mann auf sein Grundstück lassen wolle.
Nächstes Jahr wird der Wald und die Wiese auf meinen Freund
überschrieben, und er ist einverstanden, dass wir uns gegen die
Zwangsbejagung wehren, da es für mich keine Alternative gibt.
Ich würde gerne wissen, wie jene "Einfriedung" aussehen
müsste, damit auf das Grundstück keine Jäger mehr gehen?! Könnten es
z.B. auch Wildgehölze sein, damit die Einfriedung steht, wo aber die
Tiere problemlos durch können?? Oder kann es ein Zaun sein, der aber alle
4m einen Durchgang für das Wild lässt?
In Deutschland haben sie eine Unterschriftenaktion gestartet. Gibt es bei
uns ähnliches?
Von ein paar Grundbesitzer weiß ich, dass sie ebenfalls nicht gerne
Jäger auf ihre Wiesen lassen und sicher für ein neues Gesetz wären!
(z.B. wegen den Wiesen, den Katzen, Hunden etc. und weil die Jäger so
unfreundlich sind)
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
J. H.
Antwort
von Christian Nittmann:
Liebe
Frau H.,
das Thema Ruhen der Jagd ist ein eigenes Thema.
Man kann es unter bestimmten Bedingungen beantragen, wie z.B. in Wien
unter folgendem Link beschrieben: http://www.jagd-wien.at/Ruhen-der-Jagd.608.0.html.
Hier ein Auszug:
"Auf Antrag des Grundeigentümers hat der Magistrat die Ausübung der
Jagd auf sonstigen Grundflächen zu untersagen, wenn diese
a) durch eine feste Umfriedung (Gitter, Zaun, Mauer usw.) derart
umschlossen sind, daß der Zutritt fremden Personen ohne Beschädigung
oder Übersetzung der Umfriedung auf einem anderen Wege als durch die an
der Umfriedung angebrachten schließbaren Türen oder Tore unmöglich ist
und es sich nicht um Zäune zur Verhinderung des Aus- oder Eintrittes von
Weidevieh handelt oder
b) vorwiegend der Allgemeinheit zu Erholungszwecken gewidmet sind."
Ob das Ruhen der Jagd bewilligt wird und welche baulichen Maßnahmen
vorzunehmen sind, müssten Sie mit der für Ihr Grundstück zuständigen
Behörde klären.
In Deutschland wird bereits gegen die Zwangsbejagung gekämpft: (http://www.zwangsbejagung-ade.de/)
Bei uns haben wir das Thema noch nicht aufgreifen können.
Jedenfalls wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Maßnahme und finde es
großartig, dass Sie in Ihrem Denken konsequent und stark sind.
Mit besten Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
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