Zuchtfasane
aus Kistln vor Jägern zum unmittelbaren Abschuss ausgelassen! - Anzeige
Tierrechts-AktivistInnen
verhindern das Abschlachten von „Kistlfasanen“ auf Fasanjagden bei
Würmla, NÖ
Am
18. und 19. November sollten die sogenannten Europameisterschaften für
Retrieverhunde in Würmla, NÖ, stattfinden. Dabei werden Hunde dazu
angehalten, verletzte flugunfähige Vögel zu fangen und im Maul zu
apportieren. Da das Bundestierschutzgesetz das vorsätzliche Verletzen von
Tieren und das Hetzen von Hunden auf verletzte Vögel verbietet, wurde
diese Europameisterschaft als Treibjagd auf Zuchtfasane angemeldet.
Dadurch kann das Bundestierschutzgesetz umgangen werden, weil „die Ausübung
der Jagd“ nach §3 (4) explizit aus diesem Gesetz ausgenommen ist.
Am
18. November fanden sich daher auch 25 TierrechtlerInnen zu dieser
Treibjagd ein. Und sie staunten nicht schlecht, als sie die JägerInnen
dabei überraschten, wie diese Fasane aus kleinen Kisten zum unmittelbaren
Abschuss freilassen wollten. Die AktivistInnen fanden insgesamt 6 Kistln
mit jeweils 8 Fasanen im von den JägerInnen umstellten Kukuruzfeld! Das nö
Jagdgesetz kennt zwar keinen Tierschutz, aber schreibt im §95a (2) aus Gründen
der Waidgerechtigkeit das Aussetzen von Zuchtfasanen bis spätestens 4
Wochen vor Beginn der Schusszeit vor. Die von den TierrechtsaktivistInnen
gerufene Polizei sah sich die Fasankistln an und konnte deren
Beobachtungen bestätigen. Nach Angaben einer Beamtin würden die zuständigen
JägerInnen wegen diesem Vergehen möglicherweise die Jagdkarte verlieren.
Die
Präsenz der AktivistInnen mit aufgespannten Regenschirmen direkt vor den
JägerInnen verhinderte sowohl am 18. als auch am 19. November den
Abschuss dieser Zuchtfasane durch die Jagdgesellschaft in Würmla.
Lediglich 1 Fasan wurde beim Eintreffen der TierrechtlerInnen am 19.
November von der Jägerschaft getötet. Aus Rache wurden den
TierrechtlerInnen von den JägerInnen die Autoreifen aufgestochen und ein
Aktivist wurde angegriffen und zu Boden gestoßen.
Ebenfalls
am 19. November besuchten weitere rund 35 AktivistInnen eine Treibjagd auf
„Raubzeug“ – Füchse und Marder – bei Böheimkirchen in NÖ, 12 km
südlich von Würmla. Auch diese Jagd konnte verhindert werden, auch wenn
die JägerInnen vor Eintreffen der TierrechtlerInnen bereits 1 Fuchs und 1
Marder getötet hatten. Selbst das Handbuch zur Jagdprüfung gibt an, dass
es keinen ökologischen Grund zur Jagd auf Fuchs und Marder gibt, da diese
Raubtiere niemals natürliche Feinde hatten und daher ihre Anzahl selbst
regulieren.
VGT-Obmann
DDr. Martin Balluch kommentiert: „Durch die explizite Herausnahme der
Jagd aus dem Tierschutzgesetz können sich die JägerInnen in einer Weise
aufführen, die in der heutigen Zeit längst keinen Platz mehr haben dürfte.
Zuchtfasane werden zu hunderten in Kistln herangekarrt, um vor den
wartenden JägerInnen als sogenannte „Kistlfasane“ ausgelassen zu
werden! Ein Jäger hat im Gespräch argumentiert, dass die Zuchtfasane in
freier Wildbahn kaum lebensfähig wären und sehr bald den Füchsen zum
Opfer fielen, weshalb die teuer gekauften Zuchtfasane am besten erst
direkt vor dem Abschuss ausgelassen werden sollten. Außerdem müssten für
die Europameisterschaft der Retrieverhunde zur rechten Zeit für jeden
Hund Apportieropfer zur Verfügung stehen. Das lässt sich eben nur durch
Kistlfasane bewerkstelligen. Ein derartiger Umgang mit Tieren darf nicht
toleriert werden. Die Jagd muss als eine Tiernutzung unter vielen dem
Tierschutzgesetz unterstellt sein. Weg mit §3 (4) des
Bundestierschutzgesetzes, der die Jagd aus dem Gesetz ausnimmt!“
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Eine der in den Feldern vorbereiteten Kisten. In dieser befinden sich 8
Fasane.
Schützen und Tierschützer (in den Warnjacken) verteilen sich in den
Feldern
Marder und Fuchs, Opfer der Jagd in Böheimkirchen. Ihr
"Verbrechen" war es den Jägern die Fasane streitig zu machen.
Eines der Opfer, dessen Tod trotz Einsatzes der Tierschützer nicht
verhindert werden konnte.
Der Reifen eines der Fahrzeuge der Tierschützer wurde aufgestochen.
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