Eingeweide
Von Jägern liegengelassene Eingeweide einer
trächtigen Bache. Neben der Bache sind zwei ungeborene Frischlinge
getötet worden.
Jäger dürfen die Eingeweide nicht zurücklassen, weil sie damit ansonsten
Seuchengefahr auslösen können. Solche Vorfälle sind anzuzeigen.
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