Frage zu StVo und Jagd
Guten Morgen!
Nach einem "netten" Erlebnis mit einem Jäger war ich heute auf der Suche
nach Informationen über Fahrverbot und Jagd und bin auf ihre Seite
gestoßen.
Ich mochte die Jagd noch nie und bin froh dass sie auf ihrer Seite so
viele Informationen dagegen zusammentragen.
Jetzt meine Frage: Ich war gestern Abend mit meinem Hund auf einem
Feldweg spazieren und weil apportieren mit Leine natürlich wenig Sinn
macht hab ich sie abgeleint. Nach einiger Zeit kam mir ein Auto entgegen
und wie immer holte ich deshalb
meinen Hund an meine Seite, hielt ihn am Geschirr und wartete bis das
Auto vorbeifährt. Aber es blieb stehen und der (offensichtliche) Jäger
motzte mich an dass ich meinen Hund an der Leine zu führen habe.
Ich muss aber dazusagen, dass auf diesem Feldweg ein Fahrverbot
ausgenommen für Anrainer gilt (was in diesem Fall nur 2 Großbauern sind
die dort ihre Felder haben).
Wissen Sie vielleicht ob ein Jäger der dort kein Anrainer ist diese
Straße überhaupt befahren darf? Sein Wagen hatte nämlich auch kein
ortsansässiges Kennzeichen und er war mir nicht bekannt.
Vielleicht haben Sie ja irgendwelche Informationen über solche
Situationen.
Vielen Dank im Voraus!
D. W.
Antwort von Christian Nittmann:
Sehr geehrter Herr W.,
Danke für Ihre Erzählung, die sich in viele andere vergleichbare
einreiht.
Nun zu Ihrer Frage. Solange der Jäger nicht Anrainer, Mieter oder
Pächter ist, gilt für diesen genauso die Straßenverkehrsordnung.
Mit tierfreundlichen Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
www.Abschaffung-der-Jagd.at
www.Zwangsbejagung-ade.at
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