Rechtliche Lage
Sehr geehrter Dr. Nittmann,
Bei meinem gestrigen Spaziergang mit meinem Hund haben wir eine grausame
Entdeckung gemacht. In einem Käfig saß ein lebender Vogel,
schätzungsweise eine Dole. So wie der Käfig aufgebaut war handelte es
sich um einen Köder, da es gleich anschließend einen zweiten Käfig mit
noch geöffneten Türen gab!! Es war ein grausames Bild, da wir minus
Grade hatten und das Fleisch, was anscheinend als Futter für den Vogel
dienen sollte, war bereits tiefgefroren!!
Meine Frage wäre, ob das denn rechtlich überhaupt erlaubt ist, mit
Lebendköder zu jagen.
Klingt jetzt feige, aber würde gerne anonym bleiben, da wir in einem
kleinen Dorf wohnen und als Hunde und Pferdebesitzern den örtlichen
Jägern sowieso schon ein Dorn im Auge sind!! Traurig aber wahr!!! Aber
ganz untätig bei dem Tierleid zuzusehen möchte ich nicht!!!
Vielleicht könnten sie mir hierzu Auskunft geben.
Bestem Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Eine Jagdgegnerin
Antwort von Christian Nittmann:
Liebe Jagdgegnerin,
leider ist das Fallenstellen mit Lebendfallen erlaubt. Jedoch bedarf der
betreibende Jäger hierzu eine besondere Ausbildung. Zudem ist es
zwingend notwendig, dass Lebendfallen TÄGLICH überprüft werden. Hier
könnte man ansetzen und schauen, ob die Überprüfung wirklich täglich
erfolgt.
Mit tierfreundlichen Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
www.Abschaffung-der-Jagd.at
www.Zwangsbejagung-ade.at
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