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Frage zum Gesetz  


Sehr geehrter Herr Dr. Nittmann!
 
Ich habe eine kurze Frage zum Thema Treibjagd. Wir alljährlich wird, wie ich annehme, auch in diesem Jahr in meiner Heimatgemeinde eine Treibjagd stattfinden. Seit Jahren verfolge ich diesen Irrsinn. Dazu meine Frage: ist es eigentlich erlaubt, eine Treibjagd im Orts- bzw. Wohngebiet durchzuführen? Dieses Spektakel findet nämlich nur. ca. 50 Meter von meinem Wohnzimmerfenster entfern statt. Danke für Ihre Antwort!
 
Mit freundlichen Grüßen,
D. S.


Antwort von Christian Nittmann:


Sehr geehrter Herr Schürhagl,

eine Treibjagd durch ein Wohngebiet ist nicht erlaubt. Der Abstand zu Wohnhäusern ist jedoch z.B. im Niederösterreichischen Jagdgesetz nicht klar definiert. Hier kann ich Ihnen nur folgenden Auszug zur Verfügung stellen in der Hoffnung Ihnen trotzdem geholfen zu haben.

§ 96
Örtliche Beschränkungen bei der Ausübung der Jagd
(1) An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.
(2) In der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Heil- und Erholungsstätten und von einzelnen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden darf das Wild zwar aufgesucht und getrieben, aber nicht beschossen werden.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000559&ShowPrintPreview=True

Mit tierfreundlichen Grüßen

Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd

www.Abschaffung-der-Jagd.at
www.Zwangsbejagung-ade.at

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