Frage zum Gesetz
Sehr geehrter Herr Dr. Nittmann!
Ich habe eine kurze Frage zum Thema Treibjagd. Wir alljährlich wird, wie
ich annehme, auch in diesem Jahr in meiner Heimatgemeinde eine Treibjagd
stattfinden. Seit Jahren verfolge ich diesen Irrsinn. Dazu meine Frage:
ist es eigentlich erlaubt, eine Treibjagd im Orts- bzw. Wohngebiet
durchzuführen? Dieses Spektakel findet nämlich nur. ca. 50 Meter von
meinem Wohnzimmerfenster entfern statt. Danke für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
D. S.
Antwort von Christian Nittmann:
Sehr geehrter Herr Schürhagl,
eine Treibjagd durch ein Wohngebiet ist nicht erlaubt. Der Abstand zu
Wohnhäusern ist jedoch z.B. im Niederösterreichischen Jagdgesetz nicht
klar definiert. Hier kann ich Ihnen nur folgenden Auszug zur Verfügung
stellen in der Hoffnung Ihnen trotzdem geholfen zu haben.
§ 96
Örtliche Beschränkungen bei der Ausübung der Jagd
(1) An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder
Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf
nicht gejagt werden.
(2) In der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Heil- und
Erholungsstätten und von einzelnen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden darf
das Wild zwar aufgesucht und getrieben, aber nicht beschossen werden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000559&ShowPrintPreview=True
Mit tierfreundlichen Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
www.Abschaffung-der-Jagd.at
www.Zwangsbejagung-ade.at
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