Jagd
Sehr geehrter Herr Dr. Nittmann,
Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Angelegenheit bei Ihnen richtig bin.
Ich wurde in OÖ geboren und meine Eltern leben immer noch im Ort. Mit
meiner Familie wohne ich etwa 20 km entfernt in(Ort
ist der Redaktion bekannt).
Fall 1: Ausrottung der Rehe im Jagdgebiet (Ort ist der Redaktion bekannt) OÖ
Ich habe von meiner Mutter erfahren, dass der neue Jagdleiter, ein
Förster, die vollständige Ausrottung der Rehe angeordnet hat. Jeder der
Jäger im Ort wurde verpflichtet, etwa 10 Tiere zu erlegen, unabhängig
vom Alter oder dem Geschlecht der Tiere. Mein Vater, selber ein Jäger
(ich persönlich kann diesem unsinnigen Treiben nichts abgewinnen) hat
sich geweigert, dieser Anordnung folge zu leisten, wodurch andere Jäger
in seinem Revier den Abschuss durchgeführt haben.
Meine Frage:
Ist die vollständige Ausrottung von Wildtieren in einem Revier durch
irgend etwas zu rechtfertigen?
Gibt es hier keine gesetzlichen Bestimmungen?
Kann jeder Jagdleiter nach seinem Gutdünken den Abschuss anordnen?
Fall 2: Jagd im besiedelten Gebiet!
Wir wohnen seit einem Jahr in (Ort
ist der Redaktion bekannt). Wir sind damit unmittelbar außerhalb
des Ortsgebietes.
Im November.2015 fand eine Treibjagd statt. Schon früh am Morgen trafen
sich Treiber auf den unbebauten Parzellen unserer Nachbarn. Gegen 7:15
sind dann etwa 30-40 Jäger und Treiber aufmarschiert und haben
unmittelbar außerhalb unseres Grundstückes Aufstellung genommen. Dann
ging die Jagd los.
Ein Hase wurde etwa 50-70 m vom Haus entfernt erschossen. Er war nicht
sofort tot, sondern hat mehrere Räder in der Luft geschlagen. Wir
mussten vom Bürofenster alles beobachten. Die Jagd startete zwar
außerhalb des Ortsgebietes aber im besiedelten Gebiet. Ich bin dann raus
und habe gefragt, ob das deren Ernst sei, hier herum zu ballern, worauf
ich die Antwort erhielt: „Wo sollen wir denn sonst jagen, es ist alles
bebaut!“. Wir waren richtig geschockt!!
Meine Frage:
Ist es legitim, im besiedelten Gebiet zu jagen? Ist es legitim, dass die
Treiber durch private Gärten, die nicht eingezäunt sind durchmarschieren
um das Niederwild aufzuscheuchen?
Muss der Hausbesitzer das akzeptieren?
Ich hab ein Bild angefertigt, das die Lage unseres Hauses und die
durchgeführte Treibjagd aufzeigt.
Danke für die Antworten.
Liebe Grüße
W. M.
Antwort von Christian Nittmann:
Sehr geehrter Herr M.,
nachstehend unsere Antworten auf Ihre Fragen
Fall 1
Größtenteils. ist es so, dass der Abschuss von
Schalenwild (u.a. Rehe) nur auf Grund und im Rahmen eines
Abschussplanes zulässig ist. Der Jagdausübungsberechtige hat diesen Plan
bei der BH bis Mitte April jedes Jahr anzuzeigen. Eine Änderung des
einmal festgelegten Abschussplanes ist nur bei geänderten Verhältnissen
oder aus zwingenden Gründen möglich. Abgesehen davon wird die gänzliche
Ausrottung der sog. "Weidgerechtigkeit", ein zwar schwammiger, aber doch
im JagdG festgelegter Grundsatz, widersprechen. Auf Gutdünken geht
insofern gar nichts, der Maßstab ist der für das jeweilige Gebiet
festgelegte Abschussplan.
Fall 2
Hier bestimmt das (größtenteils mangelhafte) OÖ. JagdG
nach § 4 zumindest, dass u.a. bei (…) Gebäuden und (…) Höfen sowie
Hausgärten (…) die Jagd zu ruhen hat. Außerdem bestimmt § 63, dass die
Jagd das Leben und die Sicherheit von Menschen nicht gefährden bzw.
nicht die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört werden darf. Insofern ist
die Jagd auch unter diesen Umständen verboten. Der geschilderte
Sachverhalt lässt darauf schließen, dass sich die Treibjagd außerhalb
des gesetzlichen Rahmens bewegt hat. Hier sollte man eine Anzeige - die
der Österreichische Tierschutzverein gerne vornimmt - machen.
Mit tierfreundlichen Grüßen
Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd
www.Abschaffung-der-Jagd.at
www.Zwangsbejagung-ade.at
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