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		Treibjagd
		
		
		
		 
       
       
      
		
		
		Sehr geehrte Damen und Herren! 
		  
		
		
		Ich wohne in einen sehr ländlichen Gebiet in der Süd-Ost-Steiermark, 
		und werde alle Jahre wieder im Herbst auf meinen eigenen Grundstück 
		durch die Treibjagd der Jäger massiv belästigt. 
		
		
		Meine Beschwerden bei dem Jagdpächter und auch bei der 
		Bezirksjägerschaft haben zu keinen Ergebnis geführt. 
		
		
		Möglicherweise haben sie eine Tipp für mich, wie ich mich gegen die 
		Jägerschaft zu wehr setzen kann. 
		  
		
		
		Danke im voraus für Ihr Bemühen. 
		  
		
		
		Mfg 
		
		
		G. B. 
       
      
		
       
      
      
		Antwort von Christian Nittmann:
       
      
		
       
       
      
      
		
		Sehr geehrter Herr B., 
		 
		in diesem Punkt kann ich Ihnen leider nicht helfen. Noch nicht, weil in 
		Österreich das Reviersystem auf Basis der Genossenschaftsjagd beruht. 
		Das heißt, dass jedes Grundstück, das nicht eingefriedet ist (so umzäunt 
		ist, dass kein Wildtier weder ein noch aus kann), bejagt werden muss. 
		Selbst wenn Ihr Grundstück eine bestimmte Mindestgröße hat, so dass Sie 
		es selber bejagen dürften, ist zu bejagen. 
		 
		Diese Rechtssituation ist in Deutschland genauso wie bei uns, aber seit 
		dem kürzlich errungenen Sieg im Fall „Hermann“ vor dem Obersten 
		Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird sich das verändern. 
		Herr Hermann hat zwei Grundstücke, auf dem er die Jagd verbieten lassen 
		will. Es wurde ihm über obigen Gerichtshof recht gegeben. 
		 
		Es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis auch in Österreich die 
		Genossenschaftsjagd in Verbindung mit der Verpflichtung zur Jagd kippt. 
		 
		Genaueres können Sie hier nachlesen: 
		
		
		www.zwangsbejagung-ade.de 
		 
		
		
		
		Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit wenigstens etwas helfen konnte, wenn 
		auch nicht sofort. 
		 
		
		
		Mit besten Grüßen 
		 
		Christian Nittmann 
		Initiative zur Abschaffung der Jagd
      
       
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