Weitgehendes
Jagdverbot
in den Niederlanden Hollands
Wildtiere können aufatmen
Denn
seit April 2002 ist die Jagd dort weitgehend abgeschafft. Hintergrund: In
den Niederlanden wurde 1998 das »Flora- und Faunawelt« verabschiedet,
ein neues Naturschutzgesetz, das die meisten Tierarten ganzjährig unter
Schutz stellt. Wildschweine, Füchse, Marder, nahezu alle Vogelarten und
auch Rehe und Hirsche dürfen mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung
ab April 2002 nicht mehr gejagt werden. Selbst das in die Kritik von
Tierschützern geratene niederländische Königshaus will künftig auf
Treibjagden verzichten.
Die
Naturschützer von »Faunabescherming« begannen schon 1976 mit der Gründung
einer Stiftung und der Herausgabe einer Zeitschrift, die viermal im Jahr
erscheint. Bereits 1977 wurde die parlamentarische Initiative ins Leben
gerufen um die Gesetze und Regelungen für den Schutz von Pflanzen und
Tieren klarer zu gestalten.
Am
25. Mai 1998 wurde das neue Flora- und Faunagesetz angenommen. Zunächst
sollten die allgemeinen Regeln in dem Gesetz noch ausgearbeitet werden.
Das Flora- und Faunagesetz ist nämlich ein »Rahmengesetz«. Das
bedeutet, dass in dem Gesetz nur die Hauptlinien der Regeln stehen.
Inzwischen sind die einzelnen Regelungen ausgearbeitet, so dass das neue
Gesetz am 1. April 2002 in Kraft tritt.
Ziel
des neuen Gesetzes
Das
Ziel des Flora- und Faunagesetzes ist der Erhalt der Pflanzen- und
Tierarten, die wild vorkommen. Ein zweites Ziel des Gesetzes ist, dass
alle wild vorkommenden Pflanzen und Tiere grundsätzlich in Ruhe gelassen
werden, nicht nur die seltenen Arten.
Welche
Pflanzen- und Tierarten geschützt werden sollen, steht im Gesetz. Der
Schutz erfolgt auf drei Weisen:
*
Erstens durch das Verbot von Handlungen, welche die Erhaltung von wild
lebenden Pflanzen und Tieren unmittelbar in Gefahr bringen könnten.
*
Zweitens - und das ist neu - können kleine Objekte oder Gelände in
Holland, die für das Weiterbestehen einer bestimmten Tierart von großer
Bedeutung sind, als geschütztes Gebiet ausgewiesen werden.
*
Und drittens können bedrohte Tierarten auf der Roten Liste aufgenommen
werden. Das verpflichtet die Behörden spezielle Schutzmaßnahmen für
diese Arten zu treffen.
Die
Behörde sorgt für Lebensraum durch die Zuweisung von geschützten
Naturschutzgebieten, nationale Parks und Naturmonumente oder durch die
Bereitstellung von Vogelschutzzonen. In diesen Gebieten ist die Jagd
meistens vollständig verboten.
Geschützte
Tierarten
Nach
dem neuen Flora- und Faunagesetz sind folgende Pflanzen-und Tierarten
geschützt und dürfen nicht gejagt werden:
*
alle Säugetiere, die von Natur aus in Holland wild vorkommen, mit
Ausnahme von der braunen Ratte, der schwarzen Ratte und der Hausmaus
*
alle Vogelarten, die von Natur aus in dem Gebiet der Mitgliedstaaten der
EU wild vorkommen
*
alle Amphibien und Reptilien, die von Natur aus in Holland wild vorkommen
*
Fische, Krusten- und Muscheltiere, soweit sie nicht unter das
Fischereigesetz fallen
*
bestimmte ausgewiesene Insekten (z.B. Schmetterlinge, Libellen und
Ameisen).
Ein
neues Verhältnis zu den Tieren
Die
bahnbrechende Leistung des Flora- und Faunagesetzes ist das neue
Verhältnis zu den Tieren. Bisher wurden auch in der niederländischen
Gesetzgebung die Tiere immer ausschließlich vom Standpunkt des Menschen
aus betrachtet: Sie waren nützlich oder schön oder schädlich. Jetzt
werden Tiere auch geschützt, weil ihre Existenz an sich wertvoll ist.
Die
Betonung des Eigenwerts der Tiere stellt im Vergleich zur antiquierten
Gesetzeslage in Deutschland einen Meilenstein dar und sollte
Vorbildwirkung für die anderen europäischen Länder haben.
Sorgepflicht
Von
dieser Idee aus ist auch die Sorgepflichtbestimmung entstanden. In dieser
Bestimmung steht: »Jeder trägt genügend Sorge für die wild lebenden
Tiere und Pflanzen, sowie für ihre unmittelbare Lebensumgebung.« Das
gilt für jeden Bürger und für alle holländischen Tierarten.
Jagd
Das
Flora- und Faunagesetz erlaubt die Jagd nur noch auf sechs wilde
Tierarten: den Hasen, den Fasan, das Rebhuhn, die Stockente, das Kaninchen
und die Ringeltaube, wobei das Rebhuhn z. Zt. nicht gejagt werden darf, da
es auf der Roten Liste steht. Dass die Bejagung dieser Tiere noch
gesetzlich erlaubt ist, bedeutet jedoch nicht, dass das ganze Jahr
hindurch Jagd auf sie gemacht werden darf. Pro Tierart ist im einzelnen
festgelegt, wann sie gejagt werden darf. Die Jagd wird jedoch nie
eröffnet in Naturparks und in Vogelschutzzonen, die vom Ministerium von
LNV (Landwirtschaft, Naturverwaltung und Fischerei) zugewiesen sind.
Als
Zugeständnis an Stimmen, die größere Schäden in der Landwirtschaft
befürchteten im Falle einer zu starken Vermehrung von Tierbeständen,
wurde in das neue Gesetz auch eine Ausnahmeregelung aufgenommen: Unter
besonderen Umständen (wie z.B. schweren landwirtschaftlichen Schäden)
dürfen Tiere, die zu den geschützten Tierarten gehören, getötet oder
gefangen werden. Für diesen Fall muss die Provinz vorher eine Aufhebung
der Polizeiverordnung erteilen. Dafür gibt es drei Bedingungen: Erstens
darf es keine andere Lösung geben - d.h. alle anderen Lösungen müssen
ausgeschöpft sein -, zweitens darf die Tierart nicht vom Aussterben
bedroht sein und drittens muss es sich um beträchtliche Schäden an
Gewächsen oder Vieh handeln.
Schadenersatz
durch Fond geregelt
Wenn
Tiere Schaden verursachen, wird nicht automatisch Zustimmung gegeben,
diese auch zu bekämpfen. So können Dachse - eine geschützte Art - großen
Schaden bereiten an Gewächsen und Boden, indem sie von den Gewächsen
essen und im Weideland nach Regenwürmern graben. In diesem Fall kann der
Grundbenutzer, der Schaden hat, einen Schadensersatz beantragen beim
Faunafonds. Pro Jahr werden ungefähr 10 Million Gulden (gut 4,5 Millionen
Euro) an Schadenersatz bezahlt. Die Schadenersätze sollen dafür sorgen,
dass Bauern die - für sie schädlichen - Tiere auf ihrem Land leben
lassen, so dass für diese Tiere ein Lebensgebiet
sichergestellt ist.
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