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 Jagd in der Presse 2014 

oe24.at vom 18.12.2014

Politiker (62) schoss sich den Zeh weg 

Bei einem Jagdunfall soll Altbürgermeister Heinz Köppl ­einen Zeh verloren haben.

Die Gerüchteküche brodelt derzeit rund um den Traunsee in Oberösterreich: Der bekannteste Lokalpolitiker und Ex-Bürgermeister von Gmunden, Heinz Köppl (62), soll sich bei einer Wildschweinjagd in Tschechien verletzt haben. Der ÖVP-­Politiker habe sich selbst in den Fuß geschossen.

Köppl trat vor einem Monat als langjähriger Bürgermeister zurück. Seither kann er ausgiebig seiner Jagdleidenschaft frönen. So auch am vergangenen Wochenende: Der 62-Jährige war mit Freunden zur Wildschweinjagd im tschechischen Budweis. Dabei soll es zu dem Unglück gekommen sein. Köppl sei gestolpert und gestürzt. Dabei habe sich aus seinem Gewehr unbeabsichtigt ein Schuss gelöst. Die Kugel sei in seinen Vorfuß eingedrungen und habe zwei Zehen am rechten Fuß verletzt. Eine Zehe soll inzwischen amputiert worden sein.

Das ehemalige Stadtoberhaupt wurde mit der Ambulanz bereits nach Oberösterreich ins Landeskrankenhaus Gmunden gebracht und befinde sich auf dem Weg der Besserung.
 

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orf.at vom 17.12.2014

Jagen bald schon ab 16 erlaubt 

In Salzburg sollen bald auch schon 16-Jährige den Jagdschein machen und dann in Begleitung jagen gehen dürfen. Das sieht das neue Jagdgesetz vor, das am Mittwoch im Landtag diskutiert wird. Vor allem Landwirtschaftsschüler sind die Zielgruppe.

Bis jetzt kann man in Salzburg erst mit 18 Jahren zur Jagdprüfung antreten - im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern. Dort ist die Jagdprüfung mit 16 Jahren schon gesetzlich verankert. Salzburg will mit der Novelle jetzt nachziehen. Allerdings müssen die Jungjäger bis zum 18. Lebensjahr noch von erfahrenen Kollegen begleitet werden. Außerdem muss die Behörde den Waffenbesitz genehmigen.

Hintergrund für die Gesetzesänderung: Junge Bauern sollen schon in der Landwirtschaftsschule den Jagdschein machen können. Das soll sie dazu bringen, sich mehr mit Wald und Wild zu beschäftigen - mehr dazu in Jagdschein künftig auch für Jugendliche (salzburg.ORF.at; 18.7.2012).

Andere umstrittene Änderungen kommen nicht

Einige andere geplante Änderungen im Jagdgesetz zog die Landesregierung nach heftigen Diskussionen wieder zurück: Die Jagd auf Schneehase, Schneehuhn und Haselhuhn bleiben weiterhin Tabu - anders, als noch vor eineinhalb Jahren angedacht. Zu groß war der Widerstand von Naturschützern und Bevölkerung. Auch der Einsatz von Krähenfallen sei wieder abgesagt, versichern Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) und der grüne Klubobmann Cyriak Schwaighofer. 

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oe24.at vom 16.12.2014

Wegen Fasanzucht - Tierschützer zeigen Graf Ali an 

Laut VGT gibt werden Jagd- und Tierschutzbestimmungen übertreten.

Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist bei Tierschützern wegen zweier Fasanenzuchten im Südburgenland in die Kritik geraten. Laut dem Verein Gegen Tierfabriken (VGT) gebe es Hinweise auf die Übertretung von Jagd- und Tierschutzbestimmungen. Bei der Bezirkshauptmannschaft Güssing wurde deshalb eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, so Elmar Völkl vom VGT am Dienstag.

Schwere Vorwürfe

Die Vorwürfe betreffen zwei aus mehreren Volieren bestehende Zuchten mit Jagdfasanen in Luising, dem Wohnort von Mensdorff-Pouilly. Dabei geht es laut der Sachverhaltsdarstellung um Bestimmungen der Zweiten Tierhaltungsverordnung und der Burgenländischen Jagdverordnung. Während das Gesetz mindestens zweieinhalb Meter hohe, durch natürlichen Bewuchs ausgestattete Volieren mit Sichtschutz und überdachten Schutzräumen vorsehe, müssten die Jagdfasane in Luising unter unverblendeten Netzverschlägen auf einer kargen Stroheinstreu ihr Dasein fristen, argumentiert der VGT in einer Aussendung.

Zudem sollten anscheinend etliche Fasane entgegen den gesetzlichen Bestimmungen erst unmittelbar vor der Jagd ausgesetzt werden, hieß es. Die Jagdverordnung sehe ein Aussetzen von Fasanen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Schusszeit am 1. Oktober vor. Tatsächlich hätten sich Mitte Dezember noch immer Fasane in den Auswilderungsvolieren befunden, so die Tierschützer. Für sie liegt der Verdacht liege nahe, dass die Fasane immer erst kurz vor der Jagd ausgesetzt würden, um Verluste durch Abwandern und Raubwild möglichst gering zu halten.

Grobe Tierquälerei

"Die Praxis, Tiere vorsätzlich zu züchten, um sie später in großer Zahl abknallen zu können, ist nicht nur grobe Tierquälerei, sondern auch weidmännisch heftig umstritten. Doch zur Steigerung des Jagdvergnügens werden zunehmend Wildgatter und Federwildvolieren zur Massentierhaltung von jagdbarem Wild in Wald und Flur errichtet", sagte Elmar Völkl vom Verein Gegen Tierfabriken. Der VGT spricht sich für ein Verbot der gezielten Zucht von Tieren zu reinen Abschusszwecken aus. Derzeit sammle man Unterschriften für eine Reform der Jagdgesetze in Wien und in der Steiermark.

Die Sachverhaltsdarstellung wurde am Montag bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht. Er könne dazu noch nichts sagen, meinte Mensdorff-Pouillys Rechtsanwalt Harald Schuster am Dienstag.
 

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heute.at vom 15.12.2014

Jäger (36) durchbricht mit Pick-up Holzbrückengeländer und stürzt 4 Meter tief auf Flussufer

Der Mann lenkte am Sonntag gegen 01.15 Uhr seinen LKW von Unterthürnau auf der L 1187 in Richtung Drosendorf Altstadt.

Im Bereich der starken Rechtskurve bei der Auffahrt zur Holzbrücke über die Thaya fuhr der Mann offensichtlich in annähernd geradem Verlauf und ohne das Fahrzeug abzubremsen weiter, durchstieß auf Höhe des Str.Km 1,735 das Holzbrückengeländer auf der linken Straßenseite und stürzte auf das ca. 4 Meter tiefer liegende Flussufer der Thaya. Das Fahrzeug kippte dabei nach vorne über und blieb am Dach liegen. Der 36-Jährige war im Sicherheitsgurt hängend im total beschädigten Fahrzeug eingeklemmt, wobei alle Fahrzeugtüren vorerst blockiert waren.

Der Mann wurde von den alarmierten Feuerwehren Oberthürnau, Drosendorf und Zissersdorf aus dem Fahrzeug geborgen, welche auch anschließend die Fahrzeugbergung vornahmen.

Der Lenker war leicht benommen aber ansprechbar und gab vorerst an, keine Verletzung erlitten zu haben. Nach Eintreffen des Notarztes wurde er jedoch mit der Rettung in das Landesklinikum Waldviertel Horn gebracht, wo dem Grade nach leichte Verletzungen festgestellt wurden und er zur Beobachtung stationär aufgenommen wurde.
 

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krone.at vom 14.12.2014

Jäger wollte Hund erschießen - von Zeugin gerettet 

Tier schwer verletzt - Wieder geriet ein Jäger in das Visier behördlicher Ermittlungen: Der Waidmann soll im oberösterreichischen Bezirk Vöcklabruck einen Husky angeschossen und mit einer Schrotladung schwer verletzt haben. Als er nochmals auf den Hund feuern wollte, rettete eine Nachbarin den Vierbeiner.

Der Österreichische Tierschutzverein erstattete Anzeige, weil der Verdacht bestehe, dass der Jäger bei seinem Schuss auf den Husky auch Leben und Sicherheit von Menschen gefährdet haben könnte und gegen das Jagdgesetz verstoßen habe.

Jäger von Husky gebissen

Was war passiert? Der Husky büxte von daheim aus und soll dann mit dem Dackel des Jägers vor dessen Wohnhaus gerangelt haben. Der Waidmann trat dazwischen und wurde vom Husky gebissen. Da schnappte der Jäger sein Gewehr und verpasste dem Vierbeiner eine Schrotladung. Der schwer verletzte Hund lief davon, blieb an einer Brücke liegen.

Autolenkerin brachte Hund in Tierklinik

Der Jäger lief dem Husky nach und wollte ihn töten - da kam aber eine Autolenkerin daher: Sie wollte den Todesschuss verhindern, packte den verletzten Hund und brachte ihn in eine Tierklinik, wo er gerettet wurde.
 

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krone.at vom 12.12.2014

Terrormilizen schlachten Tausende Elefanten ab 

Jedes Jahr fallen Tausende Elefanten Wilderern zum Opfer. Die Tiere werden wegen ihrer Stoßzähne gejagt und getötet. Immer häufiger werden nun Fälle bekannt, bei denen die Elfenbeinjäger jedoch dem Terrornetzwerk Al- Kaida angehören. Denn dank der stetigen Nachfrage nach dem "weißen Gold" haben gleich mehrere Gruppierungen mit dem Handel von Elfenbein ein solides Standbein für die Finanzierung ihres Terrors gefunden.

2013 wurden rund 30.000 Afrikanische Elefanten von Wilderern getötet  – und Experten gehen davon aus, dass diese Zahl 2014 erneut übertroffen werden wird. Das Elfenbein geht hauptsächlich nach China, Thailand und auch Vietnam. Dort würden Schmuck und Schnitzereien aus Elfenbein als Statussymbol gelten, erläuterte die Artenschutzexpertin der Naturschutzorganisation WWF, Flora Müller. "Das wird teils wie eine Geldanlage betrachtet", sagte Müller der Nachrichtenagentur dpa. Der legale Markt - Elfenbein aus der Zeit vor dem 1989 beschlossenen Schutz ist nicht zu beanstanden - werde mit dem illegalen Elfenbein überschwemmt.

Elfenbein ist Schätzungen zufolge der viertgrößte Schwarzmarkt der Welt. Nur mit Drogen, Waffen und Menschenhandel werde mehr Geld illegal verdient, heißt es. Während sich afrikanische Rebellengruppen wie die Lord's Resistance Army schon seit Langem ihre blutigen Feldzüge mit dem "weißen Gold" finanzieren, haben nun auch radikalislamische Terroristen den Handel mit Elfenbein entdeckt.

Al-Kaida-Ableger auf Elfenbeinjagd

Die berüchtigte Al-Shabaab-Miliz, somalischer Ableger der Al-Kaida, sorgte etwa 2013 für Aufsehen, als Mitglieder in Kenia ein Einkaufszentrum stürmten und 67 Menschen töteten. Laut der Experten- Seite "Elephant Action League"  finanziert sich die militante Gruppe zu einem großen Teil über den Elfenbeinhandel. 600.000 Dollar sollen so monatlich in die Kassa der Terroristen fließen.

Weil die Grenze zwischen Somalia und Kenia nur spärlich überwacht wird, ist es für die Terroristen einfach, das kostbare Gut über die Grenze zu schmuggeln. Aber auch andere Terrorgruppen profitieren von diesen Voraussetzungen: So soll laut der Onlinezeitung "Elite Daily" die Islamistengruppe Boko Haram, die in Nigeria für Angst und Schrecken sorgt, viel Geld mit den Stoßzähnen der Elefanten, aber auch mit illegalem Wildtierhandel verdienen.

Alle 15 Minuten stirbt eine Elefant

Der Elefantenbestand leidet dramatisch unter dieser Entwicklung. Statistisch gesehen wird alle 15 Minuten ein Elefant wegen seiner Stoßzähne getötet. Insgesamt gehen die Experten von einer Gesamtpopulation von 434.000 bis 690.000 Elefanten in Afrika aus. Über die Hälfte davon lebt im südlichen Afrika, insbesondere in Botsuana. Artenschützer befürchten, dass die Dickhäuter bereits in den nächsten elf Jahren ausgerottet sein könnten.

In Afrika versucht man, mit Umsiedelungen der Tiere und verstärkten Patrouillen in den Nationalparks der Wilderei Herr zu werden. Doch selbst dort sind die Elefanten nicht immer sicher: Im Mai 2014 wurde in Südafrika zum ersten Mal seit zehn Jahren ein Dickhäuter im berühmten Krüger- Nationalpark von Wilderern getötet.
 

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krone.at vom 07.12.2014

Kater von Jäger getötet, Hund Zähne ausgeschlagen 

Schreckliche Tiertragödien erschüttern das Land ob der Enns: Vor den Augen des Frauchens erschoss ein Jäger nahe der Christophorushütte auf dem Feuerkogel einen Kater. Die Hüttenwirtin zeigte den Schützen an. Auch in Mattighofen spielte sich ein Tierdrama ab: Ein Hundehasser schlug einer Border- Collie- Hündin die Zähne aus.

"Herzlich willkommen am schönsten Berg der Welt!" Mit diesen Worten und einem Foto von Kater "Söcki" grüßt die Homepage der Christophorushütte auf 1.592 Metern Seehöhe seine Internetbesucher. Doch die gutmütige Samtpfote ist tot, starb im Zuge einer unfassbaren Tat.

"Mann stieg aus und schoss auf meinen Kater"

"Ich ging mit meinen beiden Katzen spazieren, als ein Jäger mit seinem Auto vorbeifuhr", erzählt Hüttenwirtin Elisabeth H. Das jüngere Tier lief, erschreckt durch den Lärm des Motors, ins Haus, Söcki folgte ihm gemächlich. "Der Mann stieg aus und schoss vor meinen Augen auf meinen Kater", erzählt das entsetzte Frauchen.

Der Todesschütze soll noch gesagt haben, dass er den Kater beim Wildern erwischt habe. Die Frau erstattete sofort Anzeige bei der Polizei und meinte noch: "Der Jagdpächter hat mich dann angerufen und mir eine neue Katze angeboten."

Hündin Zähne ausgeschlagen

Auch in Mattighofen kam es zu einer Tiertragödie: Dort wurde die Border- Collie- Hündin "Jerry Lee" von einem Tierquäler schwer verletzt. Dem Vierbeiner wurden mehrere Zähne ausgeschlagen: "Vier Zähne mussten gerissen werden, drei waren schon ausgeschlagen", berichtet das entsetzt Frauerl. Der Tierarzt schließt aus, dass es sich um einen Autounfall gehandelt hat. Es wurde bereits Anzeige wegen Tierquälerei bei der Polizei Mattighofen erstattet.
 

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salzburg24.at vom 07.12.2014

Jäger bei Treibjagd in der Steiermark verletzt

Ein 20-jähriger Jäger ist am Samstag in der Oststeiermark von einem Querschläger getroffen und im Gesicht verletzt worden. Der junge Mann war gemeinsam mit zehn anderen Waidmännern bei einer Treibjagd, als ihn offenbar eine Schrotkugel erwischte. Er musste mit der Rettung in das LKH Graz gebracht werden, teilte die Polizei am Sonntag mit.

Die insgesamt elf Jäger waren gegen 15.30 Uhr bei der Jagd im Bereich einer Obstanlage in Wollsdorf im Gemeindegebiet von Unterfladnitz (Bezirk Weiz). Plötzlich traf es den 20-Jährigen aus dem Bezirk Weiz im Gesicht. Er wurde laut Landespolizeidirektion Steiermark unbestimmten Grades verletzt. Nun suchen die Ermittler nach dem Schützen. 

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diepresse.com vom 28.11.2014

Ballern im Bordell

Viel weiter kann die Ökonomisierung der Jagd auf Kosten der Gesellschaft und der Tierwelt nicht gehen. Die Jagdlust hinter Zäunen: vom Über-den-Haufen-Schießen in Flatrate-Wildgattern.

Am 29. April dieses Jahres wurden bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten vier Jäger angezeigt: der derzeitige Landesjägermeister von Niederösterreich, frühere Finanzminister und ÖVP-Chef, Ing. Josef Pröll; der ehemalige Landesjägermeister von Niederösterreich und ehemalige Raiffeisen-Chef, Dr. Christian Konrad; der österreichische Geschäftsmann und Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly; sowie der Generalsekretär der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände, sozusagen der oberste hauptberufliche Vertreter der österreichischen Jagdorganisationen, Dr. Peter Lebersorger; angezeigt wurden diese vier Männer wegen Tierquälerei durch Massenzucht und Massenabschuss in einem rund 200 Hektar großen Jagdgatter, in welchem der Lebensraum so sehr degradiert war, dass der Ökologische Jagdverband zeitgleich eine Klage wegen Waldverwüstung und Waldgefährdung einbrachte.

Es ist wesentlich, wer da angezeigt wurde. Repräsentanten der Jägerschaft und prominente Jäger sind Symbolfiguren der Jagd, als solche haben sie Vorbildfunktion für die Jäger und als politische Akteure novellieren sie die Jagdgesetze und bestimmen damit die Richtung der Jagd. Wenn eine legale Jagdform nicht nur Tierschützer, sondern auch Jäger zu einer Anzeige veranlasst, dann ist das keine grundsätzliche Anfeindung der Jagd, sondern ein Einspruch gegen einen gesellschaftlich unerträglichen Auswuchs der Jagd, welcher Tier- und Naturschutzrechte nicht nur fallweise unbeabsichtigt verletzt, sondern prinzipiell und bewusst ignoriert – und obendrein die Gesellschaft schädigt. Das sollte keinem von uns gleichgültig sein.

Gatterjagden sind eine Zeitreise. Gejagt wird meist ähnlich wie vor drei Jahrhunderten, als dem Adel bei den sogenannten eingestellten Jagden Unmengen von Wild vor die Jagdstände getrieben wurden, Wild, das in den Wochen davor in einen durch Lappen, Netze und Tücher eingefassten Bereich zusammengetrieben wurde. Kein Aufsuchen, kein Nachstellen, nur Abschießen. Heute wird das Wild nicht erst in die Gatter getrieben, sondern ganzjährig dort eingeschlossen und gefüttert. Ein Rundumzaun ersetzt die Tücher, sodass kein Wild dem Jäger durch die Lappen geht, der Jagderfolg ist garantiert.

Die barocke Lust, in kurzer Zeit eine möglichst große Zahl von Wildtieren in umzäunten Bereichen niederzuknallen oder, jagdpolitisch korrekt formuliert: zu erlegen, ist für die meisten von uns, auch für so manchen Jäger, nicht nachvollziehbar. Berichte darüber lösen stets ein breites Spektrum an Reaktionen aus, von Abscheu über Unverständnis bis Zorn. Die Jagd im Gatter unterscheidet sich von dem, was Jäger und Nichtjäger gemeinhin unter Jagd verstehen – das Aufspüren und Erlegen frei lebender Wildtiere in einer komplexen Umwelt – nicht nur graduell, sondern substanziell. Wenn man Oberstleutnant Sanftleben, einer Rolle des Kabarettisten Georg Schramm, zustimmt – „Die Kugel ist das Ejakulat“ –, dann leiden diese Weidmänner (und es sind fast ausnahmslos Männer) an Satyriasis. Entsprechend bezeichnen Jäger, die das uns an Wahrnehmung überlegene Wild mit allen Sinnen auffinden wollen, solche Jagdgatter in ihren Jagdforen pointiert als Bordelle. So ein 200-Hektar-Gatter entspräche einem Straßenstrich. Doch – unter der Prämisse, dass die Jagd an sich akzeptabel ist – was ist das Problem, solange man dort nicht an die 60 angeschossene Wildschweine langsam verenden lässt, wie das den vier angezeigten Jägern vorgeworfen wird? Sie töten Wildtiere in den Gattern, ja. Aber das tun Jäger außerhalb der Gatter auch, auch freud- und lustvoll, auch da fällt nicht jedes Tier im Feuer. Manchmal sind die Gatterjäger sogar die besseren, weil fanatischeren Schützen. Ob im Gatter oder außerhalb, ein Schwein hat Schwein, wenn der Schütze gut ist.

Sind Jagdgatter weidgerecht? Ach was Weidgerechtigkeit. Der Begriff ist bekanntermaßen reichlich dehnbar, vor allem für jene, die Weidmänner und Weidgerechtigkeit prominent vertreten. Und es gibt schließlich auch große Gatter, mit intaktem Lebensraum und naturnahen Lebensbedingungen für das darin eingesperrte Wild, das in einem solchen Gatter oft besser lebt als außerhalb. Nicht immer dienen Gatter einer Massenzucht und einem Massenabschuss. Tierschutz ist zweifellos wichtig, in Jagdgattern, aber ebenso auch außerhalb. Worin besteht dann der Unterschied, ob im Gatter oder außerhalb gejagt wird? Was also gehen uns Jagdgatter an?

Eine Menge. Jagdgatter sind eine schleichende Privatisierung von Wildtieren. Denn Wildtiere sind, solange sie leben, herrenlos, niemandes Eigentum. Sie gehören weder dem Jäger noch dem Grundbesitzer, sondern in gewisser Weise uns allen, wie Luft und Regen. Folgerichtig ist Wilderei in Deutschland auch als Straftat gegen Gemeinschaftswerte definiert. Denn Wildtiere sind genau das: ein Gemeinschaftswert. Und was haben wir als Gemeinschaft von diesem unseren Wert? Keinen greifbaren, materiellen Gewinn – aber einen ideellen. Wer Wildtiere nicht erlegen und nicht besitzen will, will sie doch zumindest leben sehen. Unvorhersehbare, nicht planbare Wildtierbegegnungen in freier Natur sind außerordentlich erfüllend und ungleich beglückender als in einem Tiergarten oder einem eingezäunten Wildpark. Soll das nur noch in Nationalparks möglich sein?

Jagdgatter sind die extremste Form einer privaten Exklusivnutzung von Wildtieren, der deutlichste Verlust dieses Gemeinschaftswertes für die Gesellschaft. Das Wild lebt, vor äußeren Einflüssen geschützt, 365 Tage im Jahr hinter einem undurchdringlichen Zaun. Kein Wild kann hinaus und keines hinein, Fernwechsel werden ebenso unterbunden wie der für die Arterhaltung wichtig genetische Austausch. Der geschieht kontrolliert, indem bei Bedarf erwünscht veranlagte Tiere im Gatter ausgesetzt werden. Der Zaun behütet das gute Wild auch vor dem bösen Wolf. Alles unter Kontrolle. Auch betriebswirtschaftlich. Viel weiter kann die Ökonomisierung der Jagd auf Kosten der Gesellschaft und der Tierwelt nicht gehen.

Viele Jäger beklagen, oftmals zu Recht, den Naturegoismus, jene rücksichtslose „Die Natur gehört mir“-Einstellung vieler Nichtjäger, die wandernd, kletternd, Ski fahrend, mountainbikend oder laufend in der Natur unterwegs sind. Und doch haben sie in ihren eigenen Reihen, ja manche als ihre Vertreter, die skrupellosesten Naturnutzer. „Die Sicherung einer gesunden Umwelt als Lebensraum der frei lebenden Tierwelt“ deklariert die niederösterreichische Jägerschaft als ihre Hauptaufgabe. Doch gerade in diesem Bundesland werden Jagden in umzäuntem Gebiet als Jagdform der Zukunft etabliert. Nachdem 2009 einige Jäger eine „Initiative zur Abschaffung der Gatterjagd“ gegründet hatten, und der nun angezeigte Geschäftsführer des niederösterreichischen Landesjagdverbandes, Peter Lebersorger, erklärt hatte: „Eine Jagd ist nur das, was in freier Wildbahn stattfindet. Alles andere kann man nur als legalen Abschuss in einem Gehege sehen“, wurden Jagdgatter tatsächlich „abgeschafft“, indem sie 2010 in einer Jagdgesetznovelle flugs in „umfriedete Eigenjagden“ umgewandelt wurden.

Welch ein Hohn! Als befriedeter Bezirk werden nach deutschem Jagdgesetz Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht. Jagdgatter, die ja nun das genaue Gegenteil von befriedeten Bezirken sind, scheinheilig in umfriedete Eigenjagden umzubenennen ist allerdings mehr als ein zynischer Euphemismus. Es ist die offizielle jagdliche Absegnung des Abschießens von gefangen gehaltenen Tieren. Es gilt als Jagd, denn in umfriedeten, also rundum eingezäunten Eigenjagden gelten die auch außerhalb der Gatter gültigen Schonzeiten – obwohl bei Bedarf auch eine von der freien Wildbahn abweichende Schusszeit festgesetzt werden kann. Wild darf nur im ersten Halbjahr ausgesetzt werden und, ebenso wie in der freien Wildbahn, erst vier Wochen nach dem Aussetzen bejagt werden, vermutlich damit die ausgesetzten Tiere nicht mehr ganz so handzahm sind und damit vielleicht gar suizidal wirken. Selbstmord begehen jedenfalls die ohnehin seltenen Birk- und Auerhühner, wenn sie gegen die über zwei Meter hohen, endlosen Zäune fliegen wie Singvögel gegen große Glasfenster. Und als Ablass fördert der Landesjagdverband dann Projekte zugunsten dieser Arten.

Freilich weiß man, dass „durch plötzliches Einfrieden (Abzäunen) ganzer Täler oder Bergstöcke“ vom Wild regelmäßig benutzte Wege unterbrochen werden. Deswegen wird die Landesregierung mit Verordnung überregionale Wildkorridore festlegen – in weiser Voraussicht erstmals ab 2020. Bis dahin hat das Wild die Wanderrouten aufgegeben, denn großräumig eingezäunte Gebiete zerschneiden den Lebensraum der Wildtiere ungleich stärker als Mountainbikerouten, Forst- und Wanderwege, Loipen oder selbst Straßen.

Was vom Landesjagdverband als Fortschritt propagiert wird, als „Meilenstein für die Weidgerechtigkeit“, dient letztlich nur dazu, „canned hunting“, die Dosenjagd, als gängige Jagdform zu etablieren. Beteuerungen der Jägervertreter, für „geistige Hygiene“ zu sorgen und dafür, „dass die Geschäfte, die früher mit regelmäßigen, großen Schwarzwildjagden gemacht werden konnten, zukünftig ausgeschlossen sind“, wie eben jener jetzt angezeigte Christian Konrad in einem Interview 2012 beteuerte, erinnern an die freiwillige Selbstbeschränkung der Lebensmittelindustrie für Werbung an Kinder: scheinheilig, wirkungslos und reine Werbemasche. So wie die Konzerne die Nährwertanforderungen selbst definieren und festlegen, sorgt auch die Jägerschaft dafür, dass sie sich durch die selbst gewählten Regulierungen und Ethikstandards nicht einschränken muss. Die treibende Kraft ist, wenig verwunderlich, der beachtliche ökonomische Rang der Jagd, und bei Jagdgattern betragen die Rohgewinne etwa das Doppelte der Jagdpachtzinse.

Eine für andere Länder kaum vorstellbare Vernetzung von Jagd, Wirtschaft und Politik führt in Österreich dazu, dass überbesetzte Jagdgatter sogar in Natura-2000- Schutzgebieten bewilligt werden und damit deren Ziel – gefährdete wildlebende heimische Pflanzen- und Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume zu schützen – untergraben.

Weidmännisches Fehlverhalten weniger schwarzer Schafe, Jäger, die Giftköder auslegen, streng geschützte Beutegreifer abschießen oder angeschossenem Wild unnötige Qualen zufügen, verurteilen die offiziellen Vertreter der Jägerschaft öffentlich unmissverständlich und rasch und strafen im schlimmsten Fall mit einem Ende der Zwangsmitgliedschaft und damit Ausschluss aus der Jägerschaft. Doch diesmal wurden Jäger angezeigt, die als Leithammel eine Jagdform etablieren, die ausschließlich einer wirtschaftlichen und politischen Elite zugute kommt, welcher es bei Gesellschaftsjagden darum geht, „dass man einander näherkommt“, wie es Christian Konrad formuliert. Gemeinsames Töten ist ein starkes zwischenmenschliches Bindemittel. Das Interesse – oder die Notwendigkeit –, Jagd zu diesem Endzweck auszuüben, steigt: Erhebungen des Market-Instituts zeigen, dass zunehmend mehr Jäger die Jagd als Networking-Basis nutzen. Von wegen Nachhaltigkeit, Naturschutz, ökologische Notwendigkeit oder Nahrungsbeschaffung. Gejagt wird, weil Jagd ein Netzwerk schafft, Verbindungen, auf die man in Notzeiten zurückgreifen kann.

Dazu bräuchte man keine Jagd im Gatter, aber Dosenjagd schafft soziales Kapital und damit „letztlich mehr Geschäftserfolg“ – der Jagdzweck für den Veranstalter von Gesellschaftsjagden, Alfons Mensdorff-Pouilly –besonders zielsicher und effizient, weil das Erlegen der Tiere rasch und zuverlässig möglich ist. In kleinen Gattern gelangt das Wild aufgrund der Überpopulation ganz automatisch vor die Büchse. Auch in weitläufigen Gattern, in welchen Jagdgäste vorwiegend der Trophäe wegen und allein, nur in Begleitung eines Berufsjägers, jagen, ist der jagdliche Erfolg innerhalb weniger Tage in der Regel sicher. Das ist wichtig, denn Zeit und zeitliche Flexibilität, die man braucht, um subtil und wildgerecht zu jagen, haben heutige Jäger zunehmend weniger. Darin liegen sie im Trend der Zeit, und eine Trendumkehr ist nicht in Sicht. Die zeitlichen Einsparungen bei dieser Jagd gehen allerdings auf Kosten der Gesellschaft. Bereits jetzt beschneiden Zäune als Verpackungsmüll der Schnelljagden die Naturerlebnisse der nicht jagenden Gesellschaft und schränken nicht nur Wanderrouten des Wildes ein: Die seit 1975 im Forstgesetz geregelte freie Begehbarkeit des Waldes, den Jägern seit je ein Dorn im Auge, wird durch die Hintertür Jagdgatter subtil wieder eingeschränkt, wenn wir, wie Autos zwischen Lärmschutzzäunen, an über zwei Meter hohen Gatterzäunen entlanggeführt werden, im besten Fall zu einem Überstieg, den dann wohl nicht viele nutzen wollen: Wer möchte schon in einem Jagdgatter wandern?

Jagdgatter lassen uns leicht übersehen, dass die Jagd auch ganz anders durchgeführt werden kann: als Wildtiermanagement ohne Nachteile, mitunter sogar vorteilhaft für die Gesellschaft, für Natur- und Artenschutz, als Lebensraum schützende, ökologisch nachhaltige Einkommensquelle für den Grundbesitzer. Doch wenn die Repräsentanten der Jägerschaft ein Über-den-Haufen-Schießen in Flatrate-Schießgattern offiziell als Jagd präsentieren, können naturinteressierte Nichtjäger kaum umhin, die Jagd, wenn überhaupt, nur noch als Schädlingsbekämpfung zu akzeptieren.

Eine Anpassung der Jagd an die geänderten ökologischen und soziokulturellen Umstände ist zweifellos überfällig. Doch das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur gemeinsam können Jäger, Tierrechts- und Naturschutzverbände frei lebende Wildtiere als Gemeinschaftswert bewahren und die Jagd sowohl als ethisch legitimierbare, nachhaltige Bewirtschaftungsform sowie als kulturell verankerte sportliche Aktivität erhalten. Das Abschießen von Wildtieren in Gehegen ist weder das eine noch das andere.

Autor: eboren 1962 in Wien. Studium der Zoologie und Humanbiologie in Wien. Dissertation über „Winterökologie ostalpiner Rotwildherden“. Dr. phil. Rotwildforschung in Österreich und Schottland.

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tt.com vom 27.11.2014

Außerferner Jäger löste Cobra-Einsatz aus

Weil ein Jäger im Wald Schüsse abfeuerte, rückten Cobra und mehrere Polizeibeamten im Lechtal aus. Wie sich herausstellte, verfehlte er ein Wild.

Elbigenalp – Drei Frauen, die im Wald spazierten; ein Jäger, der einen Schuss abgab; und die Spezialeinheit Cobra, die mit dem Hubschrauber nach Elbigenalp flog: Das sind die Zutaten für einen nicht gerade alltäglichen Zwischenfall in Elbigenalp, der im Ort wohl heute für einigen Gesprächsstoff und etwas Häme sorgen dürfte.

Gegen 10.30 Uhr rief eine der drei Frauen bei der Polizei an, dass im Bereich einer Wildfütterung ein Schuss gefallen sei. „Die Frauen fühlten sich offensichtlich bedroht“, hieß es seitens der Polizei. Offenbar hätten die Frauen gedacht, es sei auf sie oder zumindest in ihre Richtung geschossen worden. Anschließend sei der Mann fluchend in den Wald gelaufen. Weil für die Beamten ein Gewaltdelikt nicht auszuschließen war, rückten die Männer der Cobra an. Mit dem Hubschrauber des Innenministeriums. Stellten sich auf. Und trafen auf einen verdutzten Jäger, der schwer schockiert feststellte, dass nach ihm gesucht wurde.

Denn der Mann, der die Frauen vorher unbestätigten Gerüchten zufolge anscheinend noch gegrüßt haben soll, hatte zuvor ein krankes Rehwild ausgemacht und auf dieses geschossen. „Der Jäger gab an, dass er schon lange nach dem Tier gesucht und dann auf das Wild geschossen hatte“, sagte man bei der Polizei gestern Nachmittag. Doch der Jäger traf das Tier nicht und ging wohl deshalb etwas ungehalten in den Wald, um nachzuschauen – was die drei Frauen wohl ganz offensichtlich falsch interpretierten.

Der Jäger sei auch ganz klar als solcher zu erkennen gewesen, erklärte man bei der Polizei. Gegen 12.10 Uhr konnte der Einsatz dann für die Cobra endgültig abgebrochen werden. Es wurde klar, dass „keine Personen in Gefahr“ waren, hieß es abschließend im Polizeibericht.
 

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nachrichten.at vom 22.11.2014

60 Prozent der Städter sind Jagdgegner

LINZ. Schon 60 Prozent der Stadtbevölkerung sind skeptisch gegenüber der Jagd eingestellt, ergab eine aktuelle Umfrage des Linzer Meinungsforschungsinstituts „market“.

Kein Weidmannsheil: Um bis zu ein Prozent pro Jahr sinkt die Akzeptanz der Jagd in Österreich. Laut aktueller Erhebung des Linzer Meinungsforschungsinstituts "market" schlägt ihr speziell im städtischen Bereich wachsende Skepsis entgegen. "Nicht einmal 40 Prozent der Städter können der Jagd noch etwas abgewinnen, während es in der Landbevölkerung noch zwischen 50 und 60 Prozent sind", berichtet market-Geschäftsführer Werner Beutelmeyer. Mit der Studie habe das Institut Eigenforschung betrieben, sagt Beutelmeyer, der als Jagdkonsorte der Stadtjagd am Pöstlingberg selbst dem Weidwerk frönt.

Befragt wurde ein repräsentatives Sample von tausend Österreichern. Ergebnis: Die Entfremdung zwischen Jägern und urbaner Gesellschaft ist unübersehbar, der moderne Städter hat gravierende Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Jagd. Im urbanen Bereich herrsche die Einstellung vor, die Natur würde sich von allein regulieren und die Jagd sei überflüssig, sagt Beutelmeyer. Auf der anderen Seite gelinge es den Jägern immer weniger, ihr Tun glaubhaft zu erklären.

Berufsjäger bevorzugt

Der Städter sei zum Freizeitkonkurrenten des Jägers geworden. "Er sieht die Natur romantisch verklärt, ihm fehlt aber das Wissen um ihre Zusammenhänge", so Beutelmeyer. Die Naturverbände seien auf dem Vormarsch, die Jagd hingegen auf dem Rückzug.

92 Prozent der von "market" Befragten waren der Meinung, Berufsjäger würden zur Erhaltung eines erfolgreichen Jagdbetriebs immer wichtiger. Für 77 Prozent steht fest, dass der Umgang der Gesellschaft mit den Jägern kritischer wird. 55 Prozent werfen den Jägern vor, sie würden durch negatives Verhalten auffallen.

Beutelmeyer fordert von den Jägern "einen konzilianteren Ton" ein, wenn es zu Konflikten mit anderen Naturnutzern kommt. Besonders leide das Image aber darunter, "dass der Jäger das Wild tötet". Denn vor allem dem Städter fehle der Zugang zum "Rohprodukt" Fleisch. Dass auch Schwein, Huhn oder Fisch getötet werden müssen, werde gerne verdrängt.

"Müssen Studie ernst nehmen"

Wie bewertet Landesjägermeister Sepp Brandmayr die Studie? "Wir müssen sie ernst nehmen, sie hält uns einen gewissen Spiegel vor." Es brauche mehr Aufklärungsveranstaltungen, "damit wir den Menschen erklären können, warum die Jagd nötig ist". Zweifellos sei das Weidwerk schwieriger geworden. Denn das Wild leide unter den Störungen durch Freizeitnutzer, die sich im Wald an keine Regeln halten, werde scheu und nachtaktiv.

18.500 Jäger gibt es in Oberösterreich, "Tendenz leicht steigend", sagt Brandmayr, der sich über den wachsenden Anteil von Jägerinnen freut (10 Prozent). Heute sei die Einstellung verbreitet, dass die Natur allen gehöre, "sie ist aber auch mit Eigentum verbunden!" Mit den Bauern und Forstleuten, die sie pflegen. Und den Jägern, "die nach ethischen Standards weidgerecht und im gesetzlichen Auftrag" die Wilddichte regulieren. "Aber natürlich wollen wir Jäger auch das Wildbret ‘ernten’, das uns die Natur jedes Jahr gibt", sagt Brandmayr.
 

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noen.at vom 18.11.2014

Exekutor klopfte, da erschoss sich Jäger

Gars am Kamp. Schuldenlast trieb Garser Jusstudenten (39) in die Enge. Kurios: Noch am Tag vor Selbstmord wälzte er Zukunftspläne.

Er war begeisterter Jäger, betrieb einen „waffenfreundlichen“ Weblog und war Sportschütze: Als der Exekutor klopfte und die Delogierung des 39-jährigen Jusstudenten durchsetzen wollte, schritt er zur Verzweiflungstat und wählte den Freitod durch einen Schuss aus einem seiner vielen Gewehre.

Noch am Vorabend bei Gesang-Ensemble mitgeprobt

Laut eigener Aussage war dem Mann klar, dass seine Beiträge im Internet stark polarisierten. Ebenso klar war ihm, dass die Delogierung aus seiner Mietwohnung – das Elternhaus hatte er verkauft, das Geld verbraucht – bevorstand.

Wohlüberlegt ordnete er am Vortag des tragischen Ereignisses noch seine Verlassenschaft, versandte einige Pakete und versorgte seine Sammlung historischer Waffen.

Bei einem Gesang-Ensemble, bei dem der Sozialhilfeempfänger mitwirkte, absolvierte der Mann noch am Abend des 3. November die Probe und vereinbarte eine gemeinsame Fahrt zum nächsten Auftritt. Den Abend des 4. November sollte er nicht mehr erleben.

Spendensammlung für Begräbnis am Donnerstag

Um 9 Uhr Vormittag erschienen Exekutor, Exekutive und Schlüsseldienst. Bevor diese tätig werden konnten, hallte ein Schuss durch die Wohnung …

Da der „ewige Student“ weder verheiratet war noch sonst Angehörige hat, veranlasste die Interessensgemeinschaft liberales Waffenrecht für Österreich (IWÖ), bei der der Verstorbene lange als Funktionär tätig war, eine Spendensammlung zur Vorfinanzierung des Begräbnisses, das am Donnerstag (20. November) stattfinden wird.
 

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orf.at vom 18.11.2014

Diskussion um Alkohol bei Treibjagden

Eine heiße Diskussion rund um Alkohol bei der Jagd und angeblich betrunkene Jäger ist am Dienstag ausgebrochen. Anlass ist die Aussage eines Jägers, dass er bei Treibjagden schon länger nicht mehr mitgehe, weil ihm die Gefahr, durch den Schuss eines Betrunkenen verletzt zu werden, zu groß sei.

Der Landesjägermeister weist diese Aussage strikt zurück. Ihm sei kein einziger Fall bekannt, wo Jäger während einer Treibjagd alkoholisiert gewesen seien, sagt er.

„Treibjagd mit Wild-West-Veranstaltung verwechselt“

Michael Bertalanffy kommt aus Unterach am Attersee und ist seit 20 Jahren Jäger. Er sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Ich wahr bei mehreren Treibjagden. Und da ist es wirklich so, dass dort Jäger herumgelaufen sind, die diese Veranstaltung mit einer Wild-West-Veranstaltung verwechselt haben. Da sind einem die Bleibatzen um die Ohren geflogen. Mir wurde das dann zu gefährlich. Ich habe etliche Freunde in Jägerkreisen, die das auch so sehen."

„Das sind keine Einzelfälle“

Bertalanffy weiter: „Nein, das sind keine Einzelfälle, es kursieren ja auch genügend Witze über Jäger im Zusammenhang mit Alkohol. Die kommen ja auch nicht von irgendwoher. Ich bin auch kein Heiliger, aber solange ich mit einer scharf geladenen Waffe draußen herumrenne und da sind andere Leute dabei, da gehört sich so etwas nicht. Das ist grob fahrlässig. Ich vergleiche das immer wieder mit einem Autofahrer, der betrunken herumfährt.“

„Nicht ein einziger Fall bekannt“

Landesjägermeister Sepp Brandmayer sagte dazu: „Nicht ein einziger Fall ist mir bekannt, und ich kann bestätigen, dass bei Beginn der Jagden immer gesagt wird, was geschossen wird. Voraussetzung ist Sicherheit vor Jagderfolg und eine gültige Jagdkarte. Während der Jagd ist strengstes Alkoholverbot.“

Regelmäßige Überprüfungen der Sehtüchtigkeit

Dienstagvormittag hatte die Wirtschaftskammer gefordert, dass die Sehtüchtigkeit bei Jägern alle zwei bis vier Jahre überprüft werde. Der Gesetzgeber müsse handeln, so Peter Gumpelmayer, der Landesinnungsmeister der Augen- und Kontaktlinsenoptiker.

„Jäger sehen grundsätzlich sehr gut“

Landesjägermeister Sepp Brandmayer ist dagegen der Ansicht, dass die Wirtschaftskammer wohl genug andere Dinge hätte, um die sie sich kümmern sollte. Noch dazu hätten alle diese bedauerlichen Unfälle „mit Sehen“ nichts zu tun, meinte Brandmayr im Gespräch mit dem ORF Oberösterreich: „Die Jäger sehen grundsätzlich sehr gut. Sie sehen viele Dinge, die andere Bürger gar nicht sehen. Und, ein Jägerauge ist wie ein Adlerauge!“

Brandmayr führt die Jagdunfälle auf Unachtsamkeit und unglückliche Umstände zurück: „Wir leben auf der Welt und auf der Welt gibt es Menschen. Und wo Menschen sind, passieren auch Fehler.“ Mit dem Sehen hätten diese aber „absolut nichts“ zu tun gehabt. Die Optiker witterten vielleicht ein Geschäft bei der Sache, vermutet der Landesjägermeister.
 

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orf.at vom 18.11.2014

Jäger wehren sich gegen verpflichtenden Sehtest

Die Forderung der Innung der Augenoptiker nach verpflichtenden Sehtests für Jäger stößt auf Kritik. Der Tiroler Landesjägerverand hält fest, dass es im ureigensten Interesse eines Jägers sei, gut zu sehen. Anlass für die Forderung der Optiker waren Jagdunfälle in jüngster Zeit.

Tirols Landesjägermeister, Anton Larcher, reagiert verärgert auf die Forderung der Optiker. Es sei eine Frage des Anstandes, nach einem tragischen Unfall nicht so reagieren, so Larcher. Anlass für die Forderung der Bundesinnung war unter anderem ein Jagdunfall in Niederösterreich - mehr dazu in Jagdunfall: Treiber in Lebensgefahr.

Jäger setzen auf Aus- und Weiterbildung

„Es braucht keine neuen Zwangsmaßnahmen“, sagt Larcher. Menschen müssten sich generell ihrer Verantwortung bewusst sein. „Es kann nicht jede Eventualität vorhergesehen werden und auch nicht mit überbordenden Regeln und Vorschriften jedes Risiko ausgeschlossen werden. Der Tiroler Jägerverband setzt auf Aus- und Weiterbildung. Das hat bislang gut funktioniert und wird auch in Zukunft gut funktionieren - trotz der unnötigen Zwischenrufe aus verschiedensten Ecken und Winkeln“, findet Larcher.

Tirols Landesinnungsmeister der Augenoptiker, Joseph Gaertner, kann der Idee von verpflichtenden Sehtestes wenig abgewinnen. „Jeder Jäger weiß selber, ob er gut sieht oder nicht sieht“, sagt er. Einen Sehtest zu machen, sei nie verfehlt, das gelte aber nicht nur für Jäger.
 

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orf.at vom 18.11.2014

Marz: Kater angeschossen

Auf besonders brutale Art wurde ein Kater in Marz (Bezirk Mattersburg) gequält. Ein offensichtlicher Katzenhasser hat dem Tier schwere Verletzungen, wahrscheinlich durch Tritte, zugefügt und dann auf die Katze geschossen.

Der fünf Jahre alte Kater Tigi erholt sich langsam von der Notoperation in seinem Käfig in der Tierambulanz Mattersburg. Am Montag haben ihn seine Besitzer schwer verletzt gefunden. „Als ich ihn gesehen habe, fiel mir auf, dass er so ruhig ist. Dann habe ich festgestellt, dass er am Bauch geblutet hat“, so die Besitzerin des Katers, Nada Zarvic.

Besitzer gingen von Bissverletzung aus

Ursprünglich sind die Besitzer von einer Bissverletzung ausgegangen. Nähere Untersuchungen ergeben dann, dass der Kater eine aufgerissene Bauchdecke hat und angeschossen wurde. Erst beim Röntgen wurde festgestellt, dass es sich nicht um eine Bissverletzung handle, sondern um eine Schussverletzung.

Kater wurde offenbar mißhandelt

Der Riss in der Bauchdecke, könne nicht von der Schussverletzung stammen, so Tierärztin Renate Bornhofen. „Wir vermuten, dass jemand das Tier getreten, oder in einer anderen Form mißhandelt hat“, sagte die Tierärztin.

Die Operation dauerte lange und war aufwändig, denn Stück für Stück mussten die Projektilteile aus der Leber des Katers entfernt werden. Für die Besitzer kam nicht in Frage, den Kater einschläfern zu lassen. Tigi wird überleben, muss aber noch in der Ambulanz bleiben. Es wurde Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.
 

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jagdundnatur.tv vom 18.11.2014

Jägerhetze - Die Antwort 

„Das ist billigster Populismus ohne Fakten.“ Klare Worte findet der niederösterreichische Landesjägermeister DI Josef Pröll zu der andauernden Jägerhetze, die ausgelöst von einem tragischen Jagdunfall vor 10 Tagen bizarre Blüten treibt. Am Dienstag glaubte der weithin unbekannte Innungsmeister der Augenoptiker, Peter Gumpelmayer einen PR-Geistesblitz zu haben und forderte „gesetzlich vorgeschriebene Sehtests für Jäger…“ Die Empörung der Jäger war entsprechend: „…reine Geschäftemacherei.“ , „Wir werden den vielen niedergelassenen Optikern am Land schon die richtige Antwort geben…“ , „bei hunderten Verkehrstoten, Bergtoten und schweren Skiunfällen ist diese Kritik an der Sicherheit der Jagd reine Stimmungsmache…“

Im aktuellen Gespräch mit JagdundNatur.TV nimmt LJM DI Pröll nicht nur zu der verunglückten PR-Aktion der Optiker Stellung, sondern fordert auch, dass die Jagd endlich die öffentliche Auseinandersetzung mit den radikalen Splittergruppen der selbsternannten Tierschützer und Vegan-Aktivisten aufzunehmen hat, die sich seit Jahren auf Kosten der Jäger zu profilieren versuchen.
 

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wirtschaftsblatt.at vom 17.11.2014

Optikerinnung fordert verpflichtende Sehtests für Jäger 

Der Gesetzgeber vor der steigenden Zahl an Jagdunfällen "nicht die Augen verschließen", so die Optikerinnung.

Wien. Anlässlich der zunehmenden Zahl an Jagdunfällen hat die Innung der Augenoptiker verpflichtende Sehtests für Jäger gefordert. "Der Gesetzgeber darf nicht die Augen verschließen", appellierte Innungsmeister Peter Gumpelmayer am Montag in einer Aussendung.

Die Innung verlangt, dass der Erwerb einer Jagdkarte mit einem Sehtest einhergehen sollte. Danach müssten je nach Alter alle zwei bis vier Jahre Augenkontrollen durchgeführt werden. "Es hat sich gezeigt, dass man hier nicht auf die Selbsteinschätzung und das Verantwortungsbewusstsein der Jäger vertrauen kann", erklärte Gumpelmayer.

Schon mit einer Fehlsichtigkeit von 0,5 Dioptrien sieht man alles ab zwei Metern Entfernung nur noch unscharf. Deshalb sind regelmäßige Augen-Kontrollen "ein Muss im Sinne der allgemeinen Sicherheit". "Nur so kann ein wirksamer Schritt gesetzt werden, um die tragischen Jagd-Unfälle zu verringern", war Peter Gumpelmayer überzeugt.
 

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orf.at vom 15.11.2014

Treibjagd ließ Pferde auf Autobahn flüchten

Als Cowboys mussten sich Autobahnpolizisten im Innviertel am Samstag betätigen, nachdem bei Haag am Hausruck zwei Pferde auf die Innkreisautobahn gelaufen waren. Die Tiere waren durch eine Treibjagd erschreckt worden.

Sie brachen aus ihrer Koppel aus und gelangten schließlich auf die Richtungsfahrbahn Suben der A8. In dem Bereich ist derzeit eine Baustelle eingerichtet, und es gibt vorübergehend keinen Wildzaun. Die beiden Reitpferde liefen mehrere Kilometer in Richtung Suben.

Polizei bremste nachkommenden Verkehr

Eine Polizeistreife setzte sich direkt hinter die Tiere und bremste den nachkommenden Verkehr. Bei einem Parkplatz gelang es dann, die beiden Pferde von der Autobahn wegzutreiben. Der tierische Ausflug in den Straßenverkehr blieb zum Glück ohne Folgen. Die Pferde konnten ihrem Besitzer wieder gesund übergeben werden.  

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orf.at vom 14.11.2014

Nach Jagdunfall: Schütze ausgeforscht

Nach dem Jagdunfall im Weinviertel, bei dem am Wochenende ein Treiber durch einen Kopfschuss schwer verletzt worden war, hat die Polizei den Schützen ausgeforscht. Der verantwortliche Jäger (33) wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Die Landespolizeidirektion Niederösterreich legte am Freitag das Ermittlungsergebnis vor. Im Zuge der ballistischen Untersuchung wurde das Gewehr, aus dem das Projektil stammte, identifiziert.

Der 33-jährige Jäger und sein Standbetreuer wurden zum Sachverhalt einvernommen. Der Mann gab an, bei der Treibjagd am 8. November in einem eingezäunten Wildschweingatter im Bezirk Hollabrunn auf eine größere Gruppe von Wildschweinen drei Schüsse abgefeuert und einen 150 Kilo schweren Keiler erlegt zu haben.

Projektil vermutlich durch Buschwerk abgelenkt

Nach Angaben der Polizei dürfte dabei ein Projektil durch Buschwerk abgelenkt worden sein und den 150 Meter entfernten 54-jährigen Treiber am Kopf getroffen haben. Durch das stark bewachsene Unterholz sei der Treiber für den Jäger nicht zu sehen gewesen. Die Richtung der Schussabgaben und der Aufenthaltsort des Treibers seien mehrere Meter abweichend.

Der Jäger werde der Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt. Er sei im Besitz einer gültigen Jagdkarte für das Bundesland Steiermark und einer gültigen Jagdgastkarte für das Bundesland Niederösterreich, so die Polizei.
 

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orf.at vom 12.11.2014

Jagdunfall: Treiber in Lebensgefahr

Nach dem Unfall bei einer Treibjagd im Bezirk Hollabrunn, bei dem ein Treiber schwer verletzt worden ist, laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Der Mann schwebt in Lebensgefahr. Wer den Schuss abgegeben hat, ist noch immer unbekannt.

Die Ermittler stellten zwölf Jagdgewehre und auch Faustfeuerwaffen sicher. Das Projektil, das den 54-jährigen Treiber traf, stammt eindeutig aus einem Jagdgewehr. Aus welchem, steht aber noch nicht fest, sagt Leopold Etz vom Landeskriminalamt Niederösterreich.

Polizei geht von Unfall aus

Zwölf Jäger aus Wien und aus dem Ausland waren an der Wildschweinjagd beteiligt, sie alle hatten laut Etz eine gültige Jagdkarte. Beim Landeskriminalamt geht man nicht davon aus, dass absichtlich auf den Treiber geschossen wurde. Man gehe von einem Unfall aus, so Etz. Die Ermittlungen gehen in Richtung fahrlässiger Körperverletzung.

Der Treiber aus Wien war am Samstag bei der Jagd plötzlich zusammengesackt, seine Kollegen entdeckten eine blutende Wunde an seinem. Der 54-Jährige schwebt laut einem Sprecher des Krankenanstaltenverbundes nach wie vor in Lebensgefahr.
 

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orf.at vom 09.11.2014

Schwerverletzter bei Jagd im Weinviertel

Am Samstagvormittag ist es bei einer Treibjagd im Bezirk Hollabrunn zu einem dramatischen Zwischenfall gekommen: Ein Mann wurde von einer Kugel am Kopf getroffen, der 54-jährige Wiener schwebt in Lebensgefahr.

Zwölf Jäger aus dem In- und Ausland und etwa 30 Treiber trafen sich am Samstag bei Hollabrunn zu einer Wildschweinjagd in einem Gatter. Plötzlich brach einer der Treiber zusammen. Im Zuge der Erste-Hilfe-Maßnahmen wurde eine blutende Kopfwunde entdeckt, ein Projektil hatte den Mann aus Wien am Kopf getroffen. Der Schwerverletzte wurde mit dem Notarzthubschrauber in das SMZ-Ost nach Wien geflogen. Er wird nach wie vor auf der Intensivstation behandelt.

Aus welchem Gewehr die Kugel, mit der der Treiber getroffen wurde, stammte, wird derzeit ermittelt. Alle Jäger, Treiber und Aufsichtspersonen, die an der Treibjagd teilgenommen hatten, müssen einvernommen werden, alle Jagdgewehre werden einer ballistischen Untersuchung unterzogen. Es werde mehrere Wochen dauern, bis das Ergebnis vorliegt, hieß es am Sonntag beim Landeskriminalamt Niederösterreich. Derzeit geht man dort von einem Unfall aus, ermittelt werde aber in alle Richtungen, so die Polizei.
 

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orf.at vom 07.11.2014

Jäger von Hochsitz gestürzt: Schwer verletzt

Ein 79-jähriger Jäger aus Italien ist am Donnerstagabend beim Abstieg von einem Hochsitz beim Weißensee ausgerutscht und schwer gestürzt. Er erlitt Kopfverletzungen und wurde von der Bergrettung geborgen.

Gegen 17.00 Uhr stieg der Italiener im Jagdgebiet der Bundesforste im sogenannten Silbergraben, Gemeinde Weißensee, in Begleitung eines Jagdkollegen nach dem Ansitz von einem Hochsitz. Dabei rutschte der Mann aus und stürzte aus einer Höhe von rund zwei Metern auf den Boden, wobei er schwere Kopfverletzungen erlitt.
Jäger Italiener Absturz Weißensee

Bergrettung Spittal

Der Jagdkollege verständigte die Rettungskräfte. Da sich die Unfallstelle in steilem Gelände befindet, wurde die Bergrettung Spittal-Stockenboi verständigt, die den Mann barg. Er wurde nach notärztlicher Erstversorgung von der Rettung ins LKH Villach gebracht.
 

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krone.at vom 05.11.2014

Katze auf Wunsch der Halterin von Jäger erschossen

Ungeheurer Vorfall im Bezirk Vöcklabruck in Oberösterreich: Weil ihre Katze zu wenig Mäuse fange, soll eine Frau einen Jäger beauftragt haben, die Samtpfote zu erschießen. Der Tierschutzverein erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Linz, die BH leitete ein Strafverfahren ein und verhängte ein Waffenverbot.

Mit den Worten "Eine der Katzen muss weg, weil sie zu wenig Mäuse fängt" soll eine Landwirtin auf ihrem Hof einen Jäger beauftragt haben, diese zu erschießen. Laut Zeugen soll sie das Tier, das zirka 20 Meter von ihr entfernt war, zu sich gerufen haben, mit ihm hinter den Stall gegangen sein - als Sekunden später ein Schuss fiel.

"Das war ein klares Vergehen. Wir haben ein tierschutzrechtliches Strafverfahren gegen den Jäger eingeleitet und auch ein vorläufiges Waffenverbot über ihn verhängt", berichtet der Vöcklabrucker Bezirkshauptmann Dr. Martin Gschwandtner.

Laut Tierschutzverein soll der Jäger sowohl gegen das Tierschutz- als auch das Jagdgesetz verstoßen haben. Der Vorfall wird von der Polizei genau untersucht.
 

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ots.at vom 03.11.2014

Gatterjäger Josef Pröll, Landesjägermeister, spricht bei Messe im Dom zur Jagd

VGT-Protest gegen Gatterjagd: bei Hubertusmesse der nö. Landesjägerschaft in Wr. Neustadt wird in den Fürbitten göttliche Erleuchtung für TierschützerInnen erbeten

Wien (OTS)
 - Hundert JägerInnen werden zur heurigen Hubertusmesse der nö Landesjägerschaft in den Dom von Wr. Neustadt gekommen sein, doch niemand davon fand den Mut, seinen Landesjägermeister wegen dessen Gatterjagd zu kritisieren. Josef Pröll hatte noch letzten Herbst mit seinen Jagdkameraden Alfons Mensdorff-Pouilly und Christian Konrad fast 100 gezüchtete und in einer Umzäunung gehaltene Wildschweine abgeknallt, weitere 60 sind nach Zeugenaussagen in den nächsten Tagen und Wochen an ihren Verletzungen langsam und qualvoll zugrunde gegangen. Die Ermittlungen wegen Tierquälerei laufen noch. Deshalb protestierte der VGT vor dem Dom und forderte Pröll zu einer Stellungnahme heraus. Doch dieser umging bei seiner Rede im Dom das Thema und lobte stattdessen die Hegeaktivitäten der Jägerschaft. Ob damit auch die Zucht der ca. 500-700 Wildschweine, sowie Hirsche, Mufflons und Rehe in jenem Gatter bei Kaumberg im Bezirk Lilienfeld gemeint ist, die für ihn zum Abschuss bereitgestellt werden?

Gatter als allgemeine Jagdpraxis nehmen überhand. Zwar sind Jagdgatter der Art, wie sie von Josef Pröll genutzt werden, nur in Niederösterreich und dem Burgenland erlaubt, doch auch in den anderen Bundesländern werden ständig weitere sogenannte "Wintergatter" errichtet, die praktisch demselben Zweck dienen. Diese Umzäunungen zur Zucht abschussreifer Wildtiere bleiben 8-9 Monate pro Jahr versperrt - und zwar nicht nur für die darin gefangenen Tiere, sondern auch für jene Menschen, die die so blockierten Alpentäler zur Wanderung nutzen wollen. Der Name "Wintergatter" ist dabei nur ein Euphemismus, in Wahrheit öffnet man die Pforten nur sehr kurzzeitig, um die Tiere dann "in Freiheit" abschießen zu können. Im Bezirk Liezen in der Obersteiermark allein befinden sich mehr als 100 solcher Gatter, im beliebten Wandergebiet des Hochschwab sind weitere 25 Gatter eingerichtet. Bei der Jagdmesse in Wr. Neustadt wurde in den Fürbitten aufgefordert dafür zu beten, dass die kritischen TierschützerInnen von Gott erleuchtet würden und einsehen mögen, dass die (Gatter-)Jagd gottgewollt wäre. Dabei ist die Jagdpraxis alles andere als von christlichem Respekt vor einer göttlichen Schöpfung geprägt.

VGT-Obmann Martin Balluch will Pröll weiterhin zu einer Stellungnahme auffordern: "Die große Mehrheit der Menschen im Land wünscht sich sowohl ein Ende der Gatterjagd als auch der Praxis, Wildtiergatter zu errichten. Doch Josef Pröll schweigt dazu eisern. Unsere Kritik kann man aber nicht aussitzen, dazu ist sie zu wichtig. Es ist heuchlerisch, in einer katholischen Messe den Segen Gottes für eine Jagd zu erbitten, die darin besteht, gezüchtete Tiere in einer Umzäunung abzuknallen. Vielleicht sollten die frommen JägerInnen eher für die Erleuchtung ihres Landesjägermeisters bitten, dass sich dieser, wie einst der heilige Hubertus, besinnt und seine tierquälerische Praxis einstellt."
 

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krone.at vom 30.10.2014

Mehr Rechte, aber nicht mehr Pflichten für Jäger

Fast unbemerkt soll eine Novelle zum steirischen Jagdgesetz durchgehen: Demnach wäre der Waidmann die einzige Spezies außer Polizisten, die Menschen (und deren Autos) durchsuchen und sie sogar festnehmen dürfen! Warum ist so etwas Thema, aber nicht die Null- Promille- Grenze für Jäger, Landesrat Johann Seitinger?

"Krone": Man kriegt ein bissl den Eindruck, dieser Passus wurde unauffällig in die Novelle "hineingeschmuggelt".
Johann Seitinger: Wir haben nichts getan außer die nötige Gesetzesanpassung vorgenommen.

"Krone": Verfassungsjuristen haben aber durchaus Probleme mit solchen Rechten.
Seitinger: Diese Entwicklung finde ich sehr seltsam. Wir haben das im Bundeskanzleramt eingebracht zur Begutachtung und Verfassungsjuristen haben das durchgewunken. Ich sehe da kein Problem. Mountainbiker oder Schwammerlsucher sind auch nicht betroffen, nur Wilderer. Wer soll die denn sonst festnehmen? Polizisten, die acht Stunden später auf den Berg kommen?

"Krone": In der Novelle ist der Personenkreis nicht auf Wilderer eingeschränkt, sondern es kann auch einen treffen, der dem "anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität nicht sofort feststellbar ist".
Seitinger: Es gilt, die jagdliche Ebene zu überwachen, nicht die gesellschaftliche. Wir sind nicht der Exekutor. Einen Wilderer niederschlagen und auf dem Baum aufhängen, das kann der Jäger auch weiterhin nicht.

"Krone": Aha. Was, wenn der Jäger sein Recht missbraucht?
Seitinger: Dann droht ihm aus seiner Sicht die größte Strafe auf Gottes Erdboden. Nämlich dass ihm der Jagdschein weggenommen wird.

"Krone": Passiert so etwa überhaupt jemals bei uns?
Seitinger: Hin und wieder. Selten.

"Krone": Der Jäger erhält mehr Rechte, was ist mit Pflichten? Warum wird in die Novelle nicht die Null- Promille- Grenze aufgenommen?
Seitinger: Die gehen wir nicht an. Ich bin dagegen, dass jede Kleinigkeit, die ein Spitzbua anrichtet, im Gesetz festgehalten wird.

"Krone": Nur dass in Normalfällen ein Spitzbub kein Gewehr in der Hand hält!
Seitinger: Das fällt in die Eigenverantwortung der Jäger. Wie soll man ein Alkoholverbot überhaupt kontrollieren?"

"Krone": Wie geht das jetzt weiter?
Seitinger: Wir bringen das guten Gewissens in den Landtag ein.

Kommentar von Maggie Entenfellner und Christa Blümel:
Gehen wir davon aus, dass das Gros der 22.914 Jäger nur an Natur interessiert ist, an Hegen, an Pflegen. Danke an Sie! Leider müssen wir aber auch immer wieder von schwarzen Schafen berichten: solche, die im Geländewagen durch den Wald preschen und ihren Hund hinterherhecheln lassen. Solche, die Tierschützer aggressiv bedrohen. Solche, die ein Haustier erschießen, dann hinterfotzig auch noch bei der verzweifelten Suche helfen. Solche, die statt dem Fuchs ein Auto treffen – oder einen Kollegen. Oder die den Eindruck machen, nicht nur Wasser getrunken zu haben. SORRY. Aber von solchen wollen wir uns nicht perlustrieren lassen. Und wo fängt das an, wo hört das auf? Sieht mich der Jäger als potenziellen Wilderer, weil ich zu nahe an der Futterstelle vorbeispaziere? Weil ich ein Messer in der Hand habe, um ein Zweigerl abzuschneiden? Die Jägerschaft soll einmal das Eigentumsrecht respektieren müssen, denn das Jagdrecht steht bei uns sogar über Eigentumsrecht. Das ganze System gehört novelliert! Dringend.

Tierschützer protestieren gegen Novelle

"Die Jäger haben sich damit selbst die Befugnisse zugesprochen, filmende Tierschützer festzunehmen, ihr Gepäck und ihre Autos zu durchsuchen und ihre Kameras zu beschlagnahmen", ärgert sich Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT). "Wir fordern das Gegenteil: mehr Zutrittsrechte für Wanderer und Tierschützer in die Natur, ein Verbot der Wintergatter und der Jagd auf gezüchtete Tiere sowie scharfe Kontrollen für eine Jägerschaft außer Rand und Band."
 

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diepresse.com vom 28.10.2014

Tierschützer gegen "Zwangsbejagung" in Österreich 

Der Verein gegen Tierfabriken fordert ein Ende der generellen Bejagung der Wälder und Flure. Ein Kärntner Grundbesitzer will dazu einen Präzedenzfall schaffen.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) will die generelle Bejagung der österreichischen Wälder und Flure kippen. Aus diesem Grund hat ein Grundbesitzer aus dem Bezirk Spittal in Kärnten am Dienstag bei der örtlichen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag gestellt, seine Besitzungen "jagdfrei" zu stellen. Damit soll ein österreichweiter Präzedenzfall geschaffen werden.

In Österreich sehe die Rechtsordnung eine "totale Zwangsbejagung" vor, in vielen anderen europäischen Ländern sei das nicht der Fall, argumentiert der VGT. In Frankreich, Luxemburg und zuletzt im Jahr 2012 in Deutschland sei ein Ende der Zwangsbejagung über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstritten worden. Mit dieser Argumentation soll nun auch die geltende Rechtsordnung hierzulande gekippt werden.

"Die Jägerschaft hält Österreich in einer eisernen Umklammerung, überall in den Landtagen haben sie ihre Lobbyisten sitzen. Auf europäischer Ebene längst entschieden, ist Österreich wieder einmal hinten nach", erklärte VGT-Obmann Martin Balluch.

Grundbesitzer fordert Raubtiere "zur Kontrolle der Wildpopulation"

In seinem Antrag an die BH Spittal argumentierte besagter Grundbesitzer - er ist auch Rechtsanwalt -, dass die Wildpopulation durch die Jäger viel zu hoch gehalten werde und es ihm daher "trotz intensiver Aufforstungsbemühungen" bisher nicht gelungen sei, einen Jungwald heranzuziehen. Durch Fütterung und nicht regulierten Abschuss befinde sich insbesondere der Rehwildbestand auf "unnatürlich hohem Niveau", so der Antragsteller.

Deshalb fordert der Kärntner die Wiederansiedlung von Wolf, Bär und Luchs "zur Kontrolle der Wildpopulation" sowie den Stopp jeglicher Fütterungsmaßnahmen. Zudem sollen auf seinen Grundstücken künftig keine Wildtiere mehr geschossen werden dürfen.

Helmut Schell, stellvertretender Leiter der Bezirkshauptmannschaft Spittal bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Austria Presseagentur das Einlangen des entsprechenden Antrages. "Der Antrag wird jetzt geprüft, inhaltlich kann ich selbstverständlich nichts sagen, da es sich um ein laufenden Verfahren handelt", so Schell. Sollte er überhaupt behandelt werden können, kann man davon ausgehen, dass er alle Instanzen durchlaufen wird.
 

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martinballuch.com vom 28.10.2014

Antrag eines Grundbesitzers, dass sein Grund jagdfrei erklärt werde 

Die österreichische Rechtsordnung sieht die totale Zwangsbejagung aller Grundstücke vor. Wer ein Land besitzt, muss in Österreich dulden, dass es von fremden Menschen bejagt wird. Dazu wird dieses Land von der Gemeinde einfach verpachtet. Die PächterInnen dürfen dann sogar ohne Zustimmung der GrundstückseigentümerInnen Jagdstände, Fütterungen und Jagdhütten aufstellen, selbst wenn sie dadurch die Wildtierpopulationen künstlich in die Höhe schrauben und in Folge den Wald der GrundbesitzerInnen schwer schädigen. Ein Waldbesitzer sagte zu mir wörtlich: die Jägerschaft ist wie eine bewaffnete Besatzungsmacht.

Viele europäische Länder wie Belgien, Dänemark, Finnland, die Niederlande und Großbritannien kennen keine Zwangsbejagung. In Frankreich und Luxemburg wurde ein Ende der Zwangsbejagung über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstritten. In den Jahren 1999 (Frankreich) und 2007 (Luxemburg) wurden zwei Streitfälle in dieser Frage jeweils für die GrundbesitzerInnen entschieden. Im Jahr 2012 schließlich entschied die Große Kammer des EGMR (http://www.zwangsbejagung-ade.at/downloads/grandchamberjudgmentherrman.pdf) auch gegen Deutschland. Ein Grundbesitzer in Rheinland-Pfalz hatte die Jagd auf 2 Grundstücken dulden müssen, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Selbst das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab noch der Jägerschaft Recht, der Grundeigentümer würde ja durch den Pachtschilling entschädigt, wenn er diesen beantrage.

Doch der EGMR drehte dieses Urteil um. In der Pressemitteilung des Gerichtshofs steht wörtlich: 
Der Gerichtshof war der Auffassung, dass die Verpflichtung eines Jagdgegners, für die von ihm abgelehnte Tätigkeit eine Entschädigung geltend zu machen, nicht mit der Achtung für die Ablehnung der Jagd aus Gewissensgründen in Einklang zu bringen war. Es war zweifelhaft, ob tiefe persönliche Überzeugungen durch eine Entschädigungszahlung aufzuwiegen waren. Im Übrigen berücksichtigt das Bundesjagdgesetz nicht ausdrücklich die ethische Überzeugung von Grundeigentümern, die die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen. Deshalb sei die Zwangsbejagung eine unverhältnismäßige Belastung. Im Kielwasser dieses Urteils haben bereits zahlreiche GrundbesitzerInnen in Deutschland Anträge gestellt, ihren Grund und Boden jagdfrei erklärt zu bekommen.

Nicht so in Österreich, wo man bisher dieses Urteil des EGMR ignoriert. Nun hat aber ein Grundbesitzer in Kärnten den von der österreichischen Rechtsordnung bisher nicht vorgesehenen Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau gestellt, seinen Grund für jagdfrei zu erklären.
 

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nachrichten.at vom 26.10.2014

Jäger schoss auf Fuchs und traf Auto 

WAIZENKIRCHEN. Schockerlebnis für einen 41-jährigen Techniker am Sonntagnachmittag: Der Mann war mit seinem Wagen auf der Eferdinger Bundesstraße unterwegs, als das Auto von elf Schrotkugeln getroffen wurde.

Ein 56-jähriger Jäger hatte im an die Straße angrenzenden Wald auf einen Fuchs geschossen und diesen auch getroffen - allerdings verirrte sich ein Teil der Schrotladung auf die etwa 75 Meter entfernt vorbeiführende Bundesstraße. Dort trafen sie den vorbeifahrenden Pkw des 41-jährigen Technikers.


Der Mann wurde nicht verletzt, erlitt aber einen Schock. Das Fahrzeug wurde an der Fahrerseite beschädigt. Der Jäger wird wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit bei der Staatsanwaltschaft Wels angezeigt.
 

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"Österreich" vom 25.10.2014

Steuerzahler sollen für Gatterjagden bezahlen 

Wald wegen "Gatter-Revier" abgesoffen.
Das eingezäunte Wildschwein-Revier am Berg führt zu Hochwasser im Tal.


Bez. Lilienfeld. Massenabschüsse von Schwarzwild in einem 250-Hektor-Gatter in Kaumberg habe NÖ-Jägermeister Josef Pröll und Alfons Mensdorff-Pouilly schon Anzeigen eingebracht. Ein Förster hatte zudem in der Jägerschaft ein Disziplinarverfahren gegen den obersten blau-gelben Wildschütz eingeleitet. Passiert sei bisher nichts, heißt es. Deshalb legt der Öko-Jagdverband nach und klagt Pröll wegen Waldverwüstung. Weil Humus wegen des zu hohen Wildbestands völlig abhanden kam, fließt Regenwasser ins Tal ab, anstatt zu versickern, was zu Hochwasser führt. Ein Hochwasser-Rückhaltebecken soll jetzt mit Steuergeld finanziert werden.

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oe24.at vom 25.10.2014

Jäger lag hilflos neben totem Gamsbock 

51-Jähriger stürzte 50 Meter ab und landete genau neben zuvor erlegtem Tier.

Ein 51-jähriger Jäger ist am Samstag nach einem 50-Meter-Absturz am Rinnkogel in Strobl (Flachgau) direkt neben dem Gamsbock verletzt liegen geblieben, den er zuvor erlegt hatte. Das Tier war nach dem Abschuss in den Rinngraben gestürzt. Der Flachgauer wollte mit einem 33-jährigen Jäger zum Gamsbock absteigen, rutschte jedoch aus und fiel in die Tiefe.

Sein Begleiter leistete ihm Erste Hilfe und alarmierte per Handy die Rettungskräfte. Bergretter aus Strobl, Alpinpolizisten und ein Notarzthubschrauber eilten zur Unfallstelle. Der Jäger wurde mithilfe eines Seiles geborgen und mit dem Hubschrauber in ein Krankenhaus gebracht.
 

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heute.at vom 24.10.2014

Jäger traf statt Zielscheibe Kinderzimmerfenster 

Der Schuss eines Jagdgewehrs hat im Bezirk Grieskirchen ein Kinderzimmerfenster getroffen. Ein 77-jähriger Jäger hatte in zweieinhalb Kilometer Entfernung auf eine Zielscheibe geschossen. Der Vorfall hatte sich am 20. September ereignet.

Da der Kugelfang hinter der Zielscheibe fehlte, konnte das Projektil im weit entfernten Fenster einschlagen. Es durchschlug die Dreifachverglasung und blieb im Insektenschutzgitter stecken.

Die 38-jährige Bewohnerin hörte den lauten Knall und entdeckte ein Einschussloch im Fenster ihres Hauses. Sie war zum Zeitpunkt des Schuss in unmittelbarer Nähe gestanden.

Die Frau verständigte die Polizei. Beamten nahmen daraufhin die Ermittlungen auf, die sie zum 77-Jährigen führten. Der Jäger wird angezeigt.
 

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heute.at vom 21.10.2014

Illegale Jagd: Vogelmassaker vor Lagerhaus 

Bei einer nicht genehmigten Taubenjagd beim Lagerhaus mitten in Bernhardsthal (Mistelbach) schossen vier Jäger neben rund 100 Tauben auch Enten und einen geschützten Reiher ab – Anzeige.

"Ich hätte diese Aktion mitten im Ort niemals erlaubt und habe sofort Anzeige erstattet", so der empörte Jagdleiter Alfred Ertl zu "Heute". Wegen einer Taubenplage am Areal des Lagerhauses hatte ein Jagdaufseher mit drei Kollegen zur Selbstjustiz gegriffen und 300 Schrotschüsse abgefeuert. Die blutige Bilanz: Neben 100 Tauben starben auch 32 Wildenten und ein Graureiher.

WWF-Experte Christian Pichler zeigt sich geschockt vom Vogelmassaker: "Das ist unfassbar, ich werde sofort mit dem Landesjagdverband Kontakt aufnehmen."

Die Polizei ermittelt jetzt, den vier schießwütigen Tätern droht der Entzug ihrer Jagdkarte.
 

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orf.at vom 19.10.2014

Jäger bei Treibjagd angeschossen 

Bei einer Treibjagd in Pama (Bezirk Neusiedl am See) ist am Samstag ein Jäger angeschossen worden. Ein 48-Jähriger hatte auf ein auffliegendes Rebhuhn gefeuert und dabei seinen Jagdkollegen getroffen.

Die Treibjagd auf Fasane und Rebhühner wurde am Samstag im Hottergebiet von Pama, in der Ried „Oberes Feld“, abgehalten. Insgesamt nahmen 15 Jäger und vier Treiber an der Jagd teil.

Gegen 16.00 Uhr schoss ein 48-jähriger Jäger aus seiner Flinte auf ein auffliegendes Rebhuhn. Dabei traf er allerdings einen 38-jährigen Jagdkollegen am Oberkörper. Dem Opfer mussten im Krankenhaus insgesamt sechs Schrotkugeln aus Brust, Oberarm und Kieferbereich entfernt werden.
 

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blick.ch vom 16.10.2014

Rad-Star von Jäger angeschossen 

Mit Hase verwechselt!
«Anfangs dachte ich, ein Reifen wäre geplatzt.» Doch dann realisierte Christiane Koschier-Bitante, dass sie von den Schrotkugeln eines Jägers getroffen wurde.

«Ich habe Glück gehabt, es hätte schlimm enden können, wenn mich die Kugeln am Hals oder am Kopf getroffen hätten.» So zitiert die italienische Tageszeitung «L'Arena» die Österreicherin Christiane Koschier-Bitante.

Die 40-Jährige hat Glück im Unglück. Als sie sich am Sonntagmorgen mit Rad-Kollegen für ein Rennen im italienischen Colloredo aufwärmen will, wird sie von einem nicht mal 50 Meter entfernten Jäger angeschossen. Der pure Horror.

Gemäss der österreichischen Nachrichtenagentur «APA» verletzen die Schrotkugeln Koschier-Bitante an einem Bein, einem Arm und an der linken Hüfte.

Die nationale Strassenmeisterin von 1993 berichtet von einem lauten Knall, den sie gehört hat. «Anfangs dachte ich, ein Reifen wäre geplatzt, doch dann habe ich sofort einen starken Schmerz gespürt und bin zusammengebrochen. Alles ist sehr schnell gegangen.»

Die italienische Polizei untersucht den Vorfall, der tödlich hätte enden können. Der Jäger, der noch vor Ort dem Opfer Hilfe geleistet hat, verteidigt sich. Er behauptet, er hätte auf einen Hasen schiessen wollen.
 

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orf.at vom 14.10.2014

Radrennfahrerin in Italien von Jäger angeschossen 

Die Tiroler Radrennfahrerin Christiane Koschier-Bitante ist bei einem Training vor einem Radrennen in Colloredo nahe der norditalienischen Stadt Vicenza von einem Jäger angeschossen worden. Das bestätigten die Carabinieri der APA. Die seit Jahren in der Nähe von Verona lebende 40-Jährige wurde von Schrotkugeln an einem Bein, am Arm und an der linken Hüfte verletzt.

Christiane Koschier, die 1993 österreichische Meisterin im Straßenrennen wurde, war am Sonntagvormittag mit ihrem Lebensgefährten und anderen Radfahrern auf einer Straße unterwegs, um sich vor einem Rennen aufzuwärmen, als sie von den Schrotkugeln getroffen wurde. Der Jäger sagte, er habe auf einen Hasen schießen wollen.

Die gebürtige Innsbruckerin, die für das Amateurteam Fimap aus Verona fährt, wurde sofort von Ärzten behandelt, die bei dem Bewerb mit über 140 Teilnehmern im Einsatz waren. In einem Spital in Vicenza wurden ihr die Schrotkörner entfernt. Die Carabinieri leiteten Ermittlungen gegen den Jäger aus Padua ein, der sich offenbar zu nah an der Straße befunden hatte.
 

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kleinezeitung.at vom 14.10.2014

Feuerwehr barg Reh aus Teich 

Mit den Händen zogen Feuerwehrleute aus Bad Waltersdorf Dienstagfrüh ein Reh aus einem Teich in Wagerberg. Da das Tier jedoch bereits völlig erschöpft war, musste es von einem Jäger erschossen werden.

Zu einer Tierrettung wurde Dienstagfrüh die Feuerwehr Bad Waltersdorf gerufen: Ein Reh war in einen Teich in Wagerberg gestürzt und konnte sich nicht mehr aus dem Wasser befreien. Den Feuerwehrmännern gelang es, das Tier herauszuziehen, da es jedoch bereits völlig erschöpft war, musste es von einem Jäger erschossen werden.

Der Rand des Teiches ist mit Pflöcken bestückt, daher konnte das Reh nicht mehr aus eigener Kraft ans Ufer klettern. Als es an den Rand schwamm, packten es die von Spaziergängern alarmierten Feuerwehrleute mit den Händen und zogen es heraus, berichtet Feuerwehrkommandant Johann Schuster. Die offenbar längere Zeit, die das Reh bereits im Wasser geschwommen war, hatte es jedoch völlig erschöpft.
 

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orf.at vom 10.10.2014

Jäger schossen knapp 720.000 Wildtiere

719.000 Wildtiere wurden in der Jagdsaison 2013/2014 österreichweit geschossen. Das entspricht einem Rückgang der Abschusszahlen um knapp ein Fünftel (19,1 Prozent) im Vergleich zur Vorsaison, wie aus aktuellen Zahlen der Statistik Austria hervorgeht.

Der Rückgang beim Federwild betrug laut Statistik Austria sogar 28,6 Prozent (150.000 Stück). Bei 53.500 geschossenen Fasanen lag das Minus bei 48,5 Prozent. „Diese Zahlen geben keine Aufschlüsse über die tatsächliche Population“, sagte Jäger Alois Gansterer, Leiter der Jägerschule in Niederösterreich.

Experte: „Jährliche Schwankungen normal“

Die Zahl der geschossenen Tiere hängt vom jährlichen Zuwachs ab, und der sei diesmal sehr schlecht gewesen. Feuchtes Wetter inklusive Starkregen und Hagel waren die Ursache: „Fällt die Brutsaison derart schlecht aus, reagiert man darauf mit einem Bejagungsverzicht, was die Strecke (das tatsächlich erlegte Wild, Anm.) entsprechend reduziert“, so Gansterer.

Ansonsten seien „jährliche Schwankungen ohnehin normal“, sagte der Fachmann. So liegen etwa Wildenten beim Federwild diesmal ganz vorne und mit 68.000 Stück (minus 7,2 Prozent) durchaus im Schnitt. Rückgänge gab es auch bei Rebhühnern (5.800 Stück/minus 18,2 Prozent), Schnepfen (2.500 Stück/minus 19,4 Prozent) und Wildgänsen (2.200 Stück/minus 2,2 Prozent).

Rückgang bei Wildschweinen und Hasen

Bei der zweiten Hauptgruppe, dem Haarwild, kam man auf 569.000 Stück (minus 16,2 Prozent). Die Gesamtzahl beim Haarwild setzt sich aus Schalenwild (387.000 Stück/minus 6,8 Prozent) und dem vor allem aus Hasen und Füchsen bestehenden Niederwild (182.000/minus 31 Prozent) zusammen.

Bei den Paarhufern, im Jagdjargon Schalenwild genannt, liegen die Abschusszahlen bei den beiden zahlenmäßig größten Arten - Rehwild (272.000 Stück/minus 3,5 Prozent) und Rotwild (58.100 Stück/minus 1,5 Prozent) - ebenfalls im Rahmen. Beim Schwarzwild, also den Wildschweinen, reduzierte sich die Menge jedoch um 33,1 Prozent auf 33.300 Stück. Laut Gansterer ist hier der Grund, dass in den Vorsaisonen der Überbestand in der entsprechenden Jagdsaison von November bis Februar „abgeschöpft“ wurde. Betrachte man die Abschusszahlen im Zeitraum auf drei bis vier Jahre, pendeln sich die Zahlen wieder ein.

Beim Niederwild hat der Rückgang bei den geschossenen Hasen (75.800 Stück/minus 39,9 Prozent) wie bei den Fasanen mit der Witterung und damit dem zurückgegangenen Nachwuchs zu tun. „Wenn eine Häsin zehn Junge im Jahr legt und davon eines erjagt wird, entspricht das bereits der durchschnittlichen Strecke“, sagte Gansterer.

Weniger Berufsjäger

Beim Fallwild, also dem Wild, das dem Straßenverkehr, ungünstigen Witterungsverhältnisse oder Krankheit zum Opfer fiel, wurden für das Jagdjahr 2013/2014 insgesamt 128.000 solcher Verluste gemeldet, um 4,9 Prozent weniger als im Vorjahr.

Einen Rückgang gab es auch bei den 18.200 Jagdschutzorganen. Insbesondere jener bei den 533 Berufsjägern von minus 16,6 Prozent sei hier erwähnenswert, sagte der Leiter der Jägerschule. Der Rückgang ist hier vor allem durch Sparmaßnahmen bei den Arbeitgebern, den Forstbetrieben, zu finden.
 

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orf.at vom 07.10.2014

Keine Hinweise auf Bär im Lungau

Von dem ausgewachsenen Braunbär, der vor zwei Wochen einen 71-jährigen Landwirt auf einer Alm bei Thomatal (Lungau) angegriffen haben soll, fehlt weiterhin jede Spur. Fotofallen haben keine einzige Aufnahme eines Bären geliefert

"Es gibt derzeit keine Indizien, dass sich das Tier noch im betroffenen Gebiet aufhält. Von der Salzburger Landesjägerschaft wird uns berichtet, dass keine weiteren Sichtungen des Tieres gemeldet wurden. Bären sind grundsätzlich sehr scheue Tiere und haben einen sehr großen Aktionsradius, sagt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl. Zudem seien auch keine Pfotenabdrucke entdeckt worden, obwohl der Boden nach mehreren Regentagen weich ist. Laut Schöchl ist es gut möglich, dass der Bär inzwischen wieder Richtung Nordslowenien weiter gewandert ist, von wo her er vermutlich auch gekommen war.

Fotofallen bleiben weiterhin aktiviert

Man gehe davon aus, dass der Bär die Region wieder verlassen hat, trotzdem bleiben die Fotofallen weiter aktiviert, so Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP).

Der Landwirt schilderte damals, ein ausgewachsener Bär hätte ihm mit dessen Pranke einen leichten Hieb auf die Wange verpasst. Nach Bekanntwerden des Falles suchte Bärenanwalt Georg Rauer das Gebiet nach Bärenspuren ab, fand aber nichts. Auch Hinweise von Jägern oder Wanderer gab es keine.
 

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salzburg24.at vom 03.10.2014

Bramberg: Jäger bei Absturz schwer verletzt

Ein schwerer Jagdunfall hat sich Donnerstagabend in Bramberg im Pinzgau ereignet. Ein 56-jähriger Jäger ist im unwegsamen Gelände rund 20 Meter abgestürzt und hat sich dabei schwer verletzt.

Nachdem seine Jagdkameraden den Deutschen kurze Zeit später gefunden hatten, alarmierten sie die Rettungskräfte. Der Verletzte wurde nach der Bergung durch die Bergrettung Mittersill/Bramberg vom Roten Kreuz Mittersill in das Krankenhaus Zell am See gebracht, teilte die Polizei mit.  

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kleinezeitung.at vom 03.10.2014

Arzt auf der Jagd bei Absturz tödlich verletzt

Ein 64-jähriger Arzt aus Deutschland stürzte am Donnerstag auf der Jagd im Zwenberger Graben in Spittal etwa 150 Meter weit über steiles Gelände ab und erlitt dabei tödliche Kopfverletzungen.

Der 64-Jährige wurde in der Nacht auf Freitag von einem 48-jähirgen Kärntner gefunden und schließlich von der Bergrettung Fragant via Seil geborgen.  

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"Heute" vom 03.10.2014

Jäger schoss auf Vögel: Auto fing Feuer und brannte aus!

Feuerwehr löschte die Flammen

Ein Burgenländer (56) feuerte Donnerstag in Breitenbrunn (Bgld.) mit einem Gewehr aus dem Autofenster, um Vögel in den Weingärten zu vertreiben. Plötzlich fingen die Knallpatronen am Beifahrersitz Feuer. Das Fahrzeug brannte aus. Beim Versuch, die Flammen zu löschen, wurde der Lenker verletzt.  

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derstandard.at vom 02.10.2014

Wolf in Kärnten erschossen: Ermittlungen eingestellt

Anzeige von Österreichischem Tierschutzverein - Bauer stöberte Tier in Schafstall auf

Klagenfurt/Greifenburg - Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat Ermittlungen gegen einen Bauern eingestellt, der im Mai 2014 auf seinem Hof in Greifenburg (Bezirk Spittal) einen Wolf erschossen hatte. Die Anzeige war laut Medienberichten vom Österreichischen Tierschutzverein wegen "vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes" eingebracht worden.

Der Landwirt hatte das Tier in seinem Schafstall aufgestöbert und erlegt. Er gab an, das Tier für einen Fuchs gehalten zu haben. Bei der Untersuchung des Kadavers stellte sich heraus, dass der Wolf vermutlich längere Zeit in einem Käfig gehalten worden war, zudem fehlte ihm eine Vorderpfote. Die Ermittlungen wurden eingestellt, da die Angaben des Landwirtes nicht widerlegt werden könnten.  

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diepresse.com vom 02.10.2014

Salzburg: Wolf dürfte vier Schafe gerissen haben

Ergebnis des DNA-Vergleichs liegt vor - Geschlecht und Alter muss noch bestimmt werden - Derzeit weder Hinweise auf den Wolf noch auf Bären, der Landwirt attackiert hatte

Eine DNA-Spurenauswertung hat nun Gewissheit gebracht: Ein Wolf tötete zwei Schafe, die vor drei Wochen auf der Illingerbergalm in St. Gilgen im Flachgau tot gefunden wurden. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich dabei um denselben Wolf, der schon im August auf der Alm im Zwölferhorngebiet zwei Schafe gerissen hat, berichtet Landesveterinärdirektor Josef Schöchl.

Die entnommenen Proben wurden in einem Spezial-Labor in der Schweiz untersucht und mit den Proben aus dem ersten Wolfs-Riss im August verglichen. Noch ist aber nicht geklärt, um welches Wolfsindividuum es sich handelt. Weitere Untersuchungen sollen Aufschlüsse über das Geschlecht, das Alter und die Herkunft des Tieres ergeben. Ein Ergebnis könnte laut Schöchl in zwei bis drei Wochen vorliegen.

Zwei bis acht Wölfe in Österreich

Die Proben von dem ersten Fall im August seien diesbezüglich nicht auswertbar gewesen, man habe das Individuum nicht feststellen können, erklärte der Landesveterinärdirektor. Aus einem Bericht der Europäischen Kommission geht hervor, dass sich in Österreich zwei bis acht Wölfe aufhalten. Der Wolf zählt zu den geschützten Tierarten.

Kürzlich sorgte im Bundesland Salzburg auch ein anderes Wildtier für Aufregung: Ein Braunbär soll am 23. September auf einer Alm im Lungau einen Bauern attackiert haben. Der Bär wurde seither nicht mehr gesichtet, sagt Landesveterinär Schöchl. Vermutet wird, dass er weitergezogen ist. Bildmaterial aus drei aufgestellten Fotofallen soll bald ausgewertet werden.


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oesterreich.at vom 26.09.2014

Kind geschockt: Jäger erschießt Hund "Lenni"

Jasmin Tschofen und ihre Familie trauern um Lenni. Tochter Amelie erlitt einen Schock.

Ein idyllischer Spaziergang am Nachmittag nahm für Jasmin Tschofen und ihre Familie ein jähes Ende: Als
ihr junger Labradorrüde Lennox in den Wald rannte, fielen plötzlich zwei Schüsse. „Ich war erschrocken. Wir haben nicht gedacht, dass so früh schon gejagt wurde. Ich habe dann nach Lenni gerufen und geschrien“, so Jasmin Tschofen zu ÖSTERREICH.

Hund mit Schuss in Kopf und ins Herz getötet

Doch der Labrador kam nicht zurück. Stattdessen kam Jäger Thomas B. aus dem Wald und teilte der Familie mit: „Der Hund kommt nicht mehr.“ Die kleine Amelie erlitt dabei einen Schock. „Ihr Gesicht war ganz blau angelaufen“, erzählt die Familie. Dem Jäger tut die Sache im Nachhinein angeblich Leid. Er habe den Hund mit dem öfter streunenden Nachbarhund verwechselt.


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finanznachrichten.de vom 21.09.2014

Maltas Regierung verhängt totales Jagdverbot / Jäger kündigen Proteste an - Vogelschützer jubeln

Valletta / Malta (ots) - Der Maltesische Premierminister hat gestern mit sofortiger Wirkung die Jagd bis zum 10. Oktober vollständig verboten. Grund für das vorzeitige Ende der Jagdsaison war der Abschuss zahlreicher geschützter Störche, Flamingos und Greifvögel in der letzten Woche.

Das Komitee gegen den Vogelmord, dessen Mitarbeiter die Wilderei mit Videokameras dokumentiert und an die Öffentlichkeit gebracht hatten, bezeichnete die Entscheidung als einen "Meilenstein" im Kampf gegen die illegale Zugvogeljagd auf der Mittelmeerinsel. Der Verband ist zur Zeit mit 20 internationalen Aktivisten vor Ort, um wichtige Rastplätze und Korridore für den Vogelzug zu überwachen und illegale Abschüsse an die Behörden zu melden. Trauriger Höhepunkt der von den Vogelschützern beobachteten Jagdexzesse war der Abschuss mehrerer Weißstörche, die aus einem Wiederansiedlungsprojekt in Udine (Italien) stammten und auf dem Weg in ihr afrikanisches Winterquartier waren.

Das maltesische Archipel ist aufgrund seiner zentralen Lage im Mittelmeer ein wichtiger Trittstein, auf dem viele Zugvögel einen Zwischenstopp einlegen. Trotz internationaler Proteste ist es in den letzten Jahren auf Malta immer wieder zu Massenabschüssen bedrohter Zugvögel gekommen, darunter auch zahlreiche Tiere aus Deutschland. Die maltesische Jagdvereinigung bezeichnete das Jagdverbot als "ungerecht und inakzeptabel" und kündigte Proteste an.


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derstandard.at vom 16.09.2014

Jäger von eigenem Hund im Burgenland gebissen

Polizist tötete Tier mit zwei Schüssen

Mariasdorf - Ein Jäger ist am Montag von seinem eigenen Hund in Mariasdorf (Bezirk Oberwart) gebissen und schwer verletzt worden. Der 61-Jährige war mit dem Tier auf Nachsuche, ein Reh sei bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, so die Landespolizeidirektion Burgenland heute, Dienstag. Als der Hund einen verendeten Hasen aufgespürt hatte, wurde das Tier aggressiv und biss den Mann.

Der Jäger konnte das Tier an einem Verkehrszeichen anbinden und alarmierte die Polizei. Als die Beamten eintrafen, war der Schwerverletzte damit beschäftigt, den Hund an den Hinterläufen festzuhalten. Um eine weitere Gefährdung zu verhindern, bat er die Polizisten, seinen Vierbeiner zu erlegen. Das Tier wurde mit zwei Schüssen getötet.

Der Jäger wurde ins Spital gebracht. Der Hund fügte seinem Herrchen schwere Verletzungen an den Händen und Beinen sowie im Bauchbereich zu.


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orf.at vom 13.09.2014

72-Jähriger stirbt bei Unfall mit Gewehr

In Altlichtenwarth (Bezirk Mistelbach) wurde ein 72-jähriger Mann beim Hantieren mit seinem Gewehr von einer Schrotladung tödlich getroffen. Die Ehefrau des Mannes hat das Opfer blutüberströmt in der Garage gefunden.

Es dürfte sich um ein tragisches Missgeschick handeln: Der 72- Jährige soll nach Auskunft der Polizei über einen Betonsockel in der Garage gestolpert sein, dabei löste sich ein Schuss aus dem Gewehr und traf den Mann ins Gesicht.


Die Ehefrau fand den 72-Jährigen in der Garage und rief sofort die Rettung. Warum der Mann, der zum Unfallzeitpunkt Lederpantoffeln trug, mit dem geladenen und ungesicherten Gewehr hantierte, kann nicht gesagt werden. Nach ersten Informationen dürfte er allerdings vorgehabt haben, mit der Waffe auf die Jagd zu gehen. Fremdverschulden wird nach Angaben der Polizei aber ausgeschlossen.

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diepresse.com vom 11.09.2014

Jäger stürzte über Felsgelände: schwer verletzt

38-Jähriger war im regennassen Gelände in der Steiermark ausgerutscht. Ein Kollege half ihm aus der misslichen Lage.

Ein 38 Jahre alter Jäger aus der Obersteiermark ist am Mittwochabend im Bezirk Leoben während einer Pirsch über felsiges Gelände abgestürzt und hat sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Der Mann konnte über sein Mobiltelefon selbst Hilfe herbeiholen, er wurde ins LKH Leoben gebracht, so die Landespolizeidirektion Steiermark am Donnerstag.

Der 38-Jährige aus dem Bezirk Murtal war am Mittwoch mit seinem Pkw gegen 18.00 Uhr auf die 1.630 Meter hohe Mugel südlich von Niklasdorf gefahren, um sich auf die Pirsch zu begeben. Seinen Wagen stellte er auf einer Forststraße ab und folgte dieser einige hundert Meter zu Fuß. Dann verließ er die Straße und marschierte im unwegsamen Gelände weiter. Auf dem regennassen Untergrund rutschte der 38-Jährige plötzlich aus und stürzte mehrere Meter über felsdurchsetztes Gelände ab. Der Verletzte blieb bewegungsunfähig liegen, konnte aber selbst über sein Handy einen Notruf absetzen.

Aufsichtsjäger kam zu Hilfe

Ein 59-jähriger Kollege, der Aufsichtsjäger, kam dem Verletzten zu Hilfe und brachte ihn über einen Kahlschlag auf eine Forststraße. Dort wurde der Verletzte von Notarzt und Rotem Kreuz erstversorgt und anschließend mit einer Ambulanz in das LKH Leoben gebracht.


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orf.at vom 10.09.2014

Greifvögel erschossen: Jäger verlieren Jagdkarten

Jenen zwei Jägern aus Deutschkreutz, denen vorgeworfen wird, zahlreiche Greifvögel geschossen und tiefgefroren zu haben, sind von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf nun die Jagdkarten entzogen worden.

Seitens der Staatsanwaltschaft Eisenstadt hieß es, dass Ende September ein Gutachten zu dem Fall vorliegen soll. Dann solle endgültig geklärt sein, wie die Vögel umgekommen sind. Laut Landeskriminalamt soll die Hälfte der entdeckten 24 Tiere erschossen, die andere Hälfte vergiftet worden sein.


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tt.com vom 31.08.2014

Jagdunfall in Kärnten: 47-Jähriger erlitt schwere Kopfverletzungen

Maria Luggau (APA) - Ein 47 Jahre alter Kärntner ist bei einem Jagdunfall am Sonntag schwer verletzt worden. Er war mit einem Kameraden im Gemeindegebiet von Maria Luggau (Bezirk Hermagor) unterwegs, als laut Polizei sein an der Leine geführter Jagdhund überraschend von der Betonmauer einer Wildbachsperre auf die andere Grabenseite sprang. Der 47-Jährige verlor das Gleichgewicht und stürzte drei Meter in das Bachbett.

Der Jagdkamerad alarmierte die Rettungskräfte. Nach einer Seilbergung vom Hubschrauber aus wurde der 47-Jährige mit schweren Kopfverletzungen ins Bezirkskrankenhaus Lienz geflogen.


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"Jagd in Tirol" vom 05.2014

Warum jagen wir?

Jagdliche Heuchelei ist für das Ansehen der Jagd schädlicher Selbstbetrug und führt zu starkem Vertrauensverlust in der Gesellschaft. Begründet wird von uns JägerInnen die Jagd und das Jagen oft mit Regulierung von Wildbeständen, Waldschadensverhütung, Naturschutz, Tierschutz, Beschaffung von hochwertigen Lebensmitteln usw. – zusätzlich wird der Wirtschaftsfaktor der Jagd (Stand vor ca. vier Jahren: € 474,97 Millionen österreichweit) als weitere Begründung in die Waagschale geworfen. All dies sind im Grunde genommen hochwertige Nebenwirkungen der Jagd, aber es geht doch im Wesentlichen um etwas ganz anderes: Wir Jäger und Jägerinnen sollten uns ehrlich und aufrichtig dazu bekennen, wofür wir unser Geld ausgeben und warum wir so viel Zeit und auch Arbeit in die Jagd investieren; nämlich, dass wir jagen und unsere Jagdleidenschaft ausleben können! Auch sollten wir ganz offen dazu stehen, wie wir das Jagen für uns einschätzen – als Lebenseinstellung, Berufung, Leidenschaft, Trophäensammelleidenschaft oder weiß sonst wie noch, und uns nicht in einer unnötigen „Rechtfertigung“ Lügen bedienen, die als unglaubwürdig erkannt werden. Natürlich braucht es mitunter sogar Mut, diese Leidenschaft einzugestehen, denn tatsächlich lehnt sie ein Teil der Gesellschaft, vor allem Leute, die sich von der Natur entfremdet haben, ab. Aber ist es nicht so: Würde die Jägerschaft das viele Geld, die Zeit und Arbeit ohne Selbstzweck nur dafür einsetzen, um einen beachtenswerten ökonomischen, ökologischen oder sonst wie gearteten Stellenwert für die Jagd zu erreichen, müsste man sie heilig sprechen oder an ihrem Geisteszustand zweifeln.

Ernst Rudigier, Landesjägermeister-Stv.

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noen.at vom 12.08.2014

Jäger versetzt Dorf in Angst

Jäger schießt im Ortsgebiet | Ein „Gastjäger“ soll ein Reh direkt vor einem Haus geschossen haben. Jagdpächter weiß von Beschwerden.

MITTERSCHLAG | Über Aufruhr im Ort Mitterschlag berichtet eine besorgte Mutter, die sich an die NÖN gewandt hat. Der Grund: Ein „Gastjäger“, der dem Vernehmen nach auch einen Wohnsitz im Bezirk Gmünd hat, schießt in Siedlungsgebieten auf Rehe!

Über Pferdeweide auf Reh geschossen

„Der Jäger schießt von der öffentlichen Straße aus seinem Geländewagen auf einen Rehbock, der sich nur wenige Meter vor einem Wohngebäude befindet“, erzählt die Mutter. Angeblich wäre beim Schuss in Richtung Haus sogar ein Bewohner vor Schreck aus dem Bett gefallen. Dies wäre nicht der erste Vorfall gewesen. Einige Wochen zuvor dürfte derselbe Mann zirca 15 Meter von zwei nebeneinander stehenden Häusern direkt an einer Pferdeweide vorbei auf ein anderes Reh geschossen haben.


„Es gab auch schon zahlreiche Beschwerden, weil er immer wieder Flurschäden in Getreidefeldern und Wiesen verursacht hat, denn er fährt nach dem Abschuss in Felder. In der Dämmerung und nachts ist er auf öffentlichen Straßen und sogar auf der Hauptstraße ohne Licht unterwegs“, schildert sie.

Bisherige Gespräche ohne Wirkung

Einige Dorfbewohner sprachen bereits mit dem Jäger und forderten ihn auf, dies zu unterlassen. Auch mit Anzeigen wurde gedroht“, schildert der Vater. Den „Gastjäger“ dürfte das bisher nicht beeindruckt haben. „Alle anderen Jäger verhalten sich zivilisiert und sind total in Ordnung. Da gibt es keine Probleme, wir haben da ein sehr gutes Einvernehmen. Nur der eine Gastjäger führt sich auf, wie wenn er auf Safari in Afrika wäre. Hoffentlich gibt es von der Jägerschaft Konsequenzen für so ein unverschämtes, rücksichtsloses und bedrohliches Verhalten, bevor jemand zu Schaden kommt“, meint die Mutter.


Bisher keine Anzeigen

Bezirkshauptmann Michael Widermann erklärt im NÖN-Gespräch, dass es bisher keine Anzeigen gab
. Anonyme Anzeigen wären in so einem Fall auch nicht zielführend, da man konkrete Zeugenaussagen brauche, um effektiv einschreiten zu können. „Grundsätzlich dürfen Jäger in der Nähe von Siedlungsgebieten schon jagen. Aber die Sicherheit muss gewährleistet sein und die Schussrichtung muss weg vom Siedlungsgebiet erfolgen. Wenn der Sachverhalt so ist, wie die Dame ihn beschreibt, dann darf er das natürlich nicht“, sagt Widermann.

Leopold Besenbeck ist Jagdausschuss-Obmann von Mitterschlag. Zwei Tage bevor, ihn die NÖN mit den Beschwerden konfrontierte, hätte er das erste Mal so ein Gerücht gehört. „Eine konkrete Beschwerde wurde bisher nicht an mich herangetragen. Ich bin mir aber sicher, dass es sich hierbei um einen Gastjäger handeln muss. Von den einheimischen Jägern ist das hundertprozentig keiner - da lege ich für jeden die Hand ins Feuer. Ein ordentlicher Jäger macht so etwas nicht und würde das auch nie machen“, äußert sich Besenbeck zu dem Fall.

Dem Obmann ist der Vorfall ein Dorn im Auge, wenn ein schwarzes Schaf den Ruf der Jägerschaft ruiniere. Er ist um Aufklärung bemüht.

Jagdpächter zögern Jagdrecht zu entziehen

Einer von drei Jagdpächtern des Gebietes ist Hermann Weiß
. „Von den Beschwerden weiß ich schon länger. Ich habe dem Betreffenden schon oft gesagt, dass er das unterlassen soll. Dass man ganz nahe bei Häusern schießt, ist natürlich verboten“, sagt Weiß. Ihm stünde auch zu, dem Jäger das Jagdrecht in diesem Revier zu entziehen. „Das ist keine Entscheidung, die ich alleine treffen kann, die müssen wir zu dritt treffen“, so der Jagdpächter. Er will den „Gastjäger“ nochmals „eindringlich ermahnen“.

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orf.at vom 11.08.2014

Bärenfamilie im Lesachtal gesichtet

Zwischen dem Weißensee und dem Lesachtal ist eine Bärin mit zwei Jungen gesichtet worden. Laut dem Bärenanwalt sind Bärenmütter keine größere Gefahr. Sie sind eher noch scheuer als Bären, die allein unterwegs sind.

Der Obmann einer Almgemeinschaft staunte nicht schlecht vor zwei Wochen auf der Kirchbacher Wipfelalm: Eigentlich wollte er beim Weidevieh Nachschau halten. Doch was er dann in der Dämmerung zu Gesicht bekam, wird er sein Leben lang nicht mehr vergessen. Nicht weit von ihm entfernt querte plötzlich eine Bärin den Weg, hinter ihr zwei Junge. Bald waren die Tiere außer Sichtweite. Der Bauer gibt an, die Bärin mit ihren Jungen ganz deutlich gesehen zu haben, einen Irrtum schließt er gegenüber Bärenanwalt Bernhard Gutleb aus.

Plausible Schilderungen

Gutleb hält die Schilderung auch für plausibel, drei Monate seien die Jungen nun auf den Beinen, geboren worden seien sie schon im Jänner, aber bis Mai hätten sie sich im Bau aufgehalten. Ihr Gewicht betrage wohl kaum zehn Kilogramm. Erkennen könne man diese Jungtiere auch an handtellergroßen weißen Flecken hinter den Ohren. Vermutlich dieselbe Bärin wurde mit ihren Jungen auch in der Gegend um den Weißensee gesichtet.

Gutleb sagt, Bärenmütter seien ganz besonders vorsichtig und scheu. Die jungen Tiere könnten aber auch bei Tag auf Wiesen spielen, sie müssten erst lernen, nachtaktiv zu werden, so Gutleb. Von eventuellen Schäden, welche die Bärenfamilie angerichtet haben könnte, war vorerst nichts bekannt.


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oekonews.at vom 04.08.2014

Jäger Montecuccoli stellt Strafantrag gegen VGT wegen übler Nachrede

Er fühle sich aufgrund eines Webseitenberichts über die Festnahme von 3 Wanderern bei einer Treibjagd gekränkt

Ist Einschüchterung von Tierschützern sinnvoll?


Dass die Jägerschaft TierschützerInnen, die die Jagd kritisieren, ständig vor Gericht zu bringen versucht, ist altbekannt. Diesen Hang zu kostenintensiven Prozessen teilt sie mit der Tierindustrie, was man kürzlich an mehrfachen Klagen einer Restaurantkette, die Käfigeier verwendete, gegen die Proteste des VGT sehen konnte. Man nennt dieses Vorgehen SLAPP, strategic law suit against public participation. Auch praktisch völlig aussichtslose Klagen werden eingebracht, um den finanziell schwächeren politischen Gegner einzuschüchtern. So ist auch der vorliegende Fall zu interpretieren.

Anfang Dezember 2013 waren drei SpaziergängerInnen auf einer Forststraße im Dunkelsteiner Wald in eine Treibjagd von Felix Montecuccoli geraten. Dieser nutzte seine Funktion als Jagdschutzorgan, verlangte eine Identitätsfeststellung und erwirkte eine Festnahme durch die Polizei. Die Videokameras der Wanderer wurden beschlagnahmt und bis heute nicht zurück gegeben, obwohl sie im Eigentum des VGT stehen. Auf der Webseite des VGT erschien dazu ein Bericht. Montecuccoli stellte nun einen Strafantrag wegen Übler Nachrede gegen den VGT, weil dieser das veröffentlicht hatte. Originale des Strafantrags und der Beantwortung durch den VGT siehe Martin Balluchs Blog. Üble Nachrede ist mit bis zu 1 Jahr Haft bedroht.

VGT-Obmann Martin Balluch: ,,Wir kennen dieses Vorgehen, uns wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zu bringen, zur Genüge. Dass sich jemand dadurch gekränkt fühlen soll, dass über ihn gesagt wird, die Polizei habe ihm gegenüber in vorauseilendem Gehorsam gehandelt, ist wohl vollständig lächerlich. Nein, wir haben es hier wieder einmal mit einem versuchten Missbrauch des Rechtsstaates zu tun, dem Versuch nämlich, die demokratischen Rechte von Meinungs- und Pressefreiheit auszuhebeln, um KritikerInnen mundtot zu machen. Wiederum zeigt sich, dass zivilgesellschaftliches Engagement ohne funktionierenden Rechtsstaat nicht möglich ist. Wir müssen daher auf die Justiz vertrauen, Vernunft zu zeigen und diesem Unsinn umgehend ein Ende zu bereiten."

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch
martin.balluch@vgt.at
01/ 929 14 98


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kleinezeitung.at vom 04.08.2014

Jäger brach sich auf Pirsch linken Unterschenkel

Ein 53-jähriger Tierarzt und Jäger aus Oberkärnten ging am Montag in Großkirchheim allein auf die Pirsch. Gegen 13.30 Uhr stürzte er mit dem erlegten Wild auf einem Steig und brach sich den linken Unterschenkel.

Der Mann alarmierte selbst die Rettung. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber aus dem unwegsamen Gelände geholt und ins BKH Lienz geflogen.


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orf.at vom 31.07.2014

Jäger erschießt flüchtenden Stier

Ein 300 Kilogramm schwerer Stier hat am Mittwochvormittag versucht aus einem Schlachthof in Zemendorf (Bezirk Mattersburg) zu fliehen. Das Tier rannte auf die Straße und musste von einem Jäger erschossen werden.

Der Stier wurde gerade von einem Pferdeanhänger geladen, als er über die seitliche Barriere davonrannte. Die Flucht brachte dem Tier aber nichts, er musste von einem Jäger mit einem Schuss erlegt werden, so die Polizei am Donnerstag.

Stier gefährdete Autofahrer

Der 41-jährige Besitzer und der Fleischermeister rannten dem Tier nach, konnten es aber nicht einfangen. Da sich der Stier auf der L112 Richtung Draßburg (Bezirk Mattersburg) größtenteils bereits auf der Fahrbahn befand und es dabei zu gefährlichen Situationen für die Verkehrsteilnehmer kam, musste der Stier erschossen werden, teilte die Landespolizeidirektion Burgenland mit. Der verständigte Jäger tötete das Tier gegen 12.00 Uhr auf einem Güterweg. An der Suche nach dem Stier waren auch vier Polizeistreifen beteiligt.

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kleinezeitung.at vom 28.07.2014

Hochstand stürzte ein: Jäger tödlich verletzt

Ein Hochstand im Gemeindegebiet von Wildalpen stürzte um, der Revierpächter aus Niederösterreich wurde dabei tödlich verletzt. Morsche Holzpfosten hatten der Belastung nicht mehr länger standgehalten.

Wann sich der Unfall ereignete, lässt sich nicht genau sagen - es muss Samstag Abend oder Sonntag in den Morgenstunden gewesen seiin. Ein 64-jähriger Jagdpächter aus dem Bezirk Scheibbs in Niederösterreich wollte in seinem Revier in Wildalpen Ausschau nach dem Wild halten. Als er den drei Meter hohen Jagdhochstand bestieg, stürzte dieser um. Die Holzpfosten des Hochstands waren vermodert und hielten der Belastung nicht mehr stand.

Der Mann erlitt tödliche Kopfverletzungen. Er wurde von seinem Schwiegersohn gefunden. Fremdverschulden kann ausgeschlossen werden. Als Revierpächter war der Niederösterreicher selbst für die Instandhaltung des Hochstandes zuständig.


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orf.at vom 24.06.2014

24 gefrorene Greifvögel sichergestellt

Im Fall jener beiden Jäger aus Deutschkreutz, die zahlreiche unter Schutz stehende Eulen abgeschossen und tiefgefroren haben sollen, liegen nun Ergebnisse der Hausdurchsuchungen vor. 24 eingefrorene Greifvögel und zwei verbotene Waffen wurden sichergestellt.

Vor rund zwei Monaten wurde Anzeige gegen die beiden Jäger aus Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) erstattet - mehr dazu in Jäger schossen geschützte Eulen. Nun sind die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Hausdurchsuchungen abgeschlossen. Laut der Staatsanwaltschafts-Sprecherin Magdalena Wehofer haben die Ermittler 24 Greifvögel sowie elf Greifvogel-Präparate in einem Tiefkühlschrank sichergestellt.

Verbotene Waffen gefunden

Außerdem wurden zwei verbotene und fünf nicht registrierte Waffen entdeckt. Die Vögel werden nun untersucht, um festzustellen, ob sie abgeschossen wurden, so Wehofer. Außerdem werden in den kommenden Tagen auch noch Zeugen einvernommen. Den beiden Jägern aus Deutschkreutz droht im Fall einer Verurteilung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei und bis zu zwei Jahre wegen illegalen Waffenbesitzes.


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orf.at vom 22.07.2014

Mit Laser gegen die Krähenplage

Schon seit Jahren kämpft die Steiermark gegen eine Krähenplage - daher werden jährlich Tausende Tiere zum Abschuss freigegeben. Aber auch mit Lichtsignalen will man das Problem nun in den Griff bekommen. Tierexperten stellen die Frage nach dem Sinn.

Laut Abschussplan des Landes bis 2018 dürfen in der gesamten Steiermark jährlich von Juli bis Dezember knapp 16.900 Krähen abgeschossen werden. Verboten ist der Abschuss allerdings in bebauten und besiedelten Gebieten, also etwa in Graz.

Hühner werden von Krähen davongetragen

Dort sorgen Schwärme von bis zu 300 Jungkrähen derzeit vor allem auf dem Zentralfriedhof, aber auch in anderen Teilen der Stadt für Probleme, sagt Bezirksjägermeister Gerd Kaufmann: „Sie machen natürlich auch relativ viel Schaden.“ In Eggenberg gebe es Leute, die privat Hühner halten, welche von den Krähen davongetragen würden. „Das sind natürlich schon Dinge, wo man einschreiten sollte“, so Kaufmann.

Mit „Taschenlampe“ verscheuchen

Einzuschreiten versucht die Jägerschaft jetzt mit einem Grünlaser: Dieser Laser ist eine Art Taschenlampe, die die Krähen von ihren Schlafbäumen vertreiben soll, so Kaufmann: „Wir haben da zum Beispiel einen Park, wo die Spielgeräte total verkotet waren.“ Dort verjage er die Vögel: „Wenn ich da fünf-, sechsmal hingehe und mit dem Grünlaser die Krähen verjage, dann kommen sie nicht wieder.“

Millionenschaden in der Landwirtschaft

Den größten Schaden verursachen die Krähen aber nach wie vor in der Landwirtschaft: In den vergangenen Jahren ging er in die Millionen. Und auch derzeit seien die Krähen wieder sehr aktiv, heißt es bei der Landwirtschaftskammer. Einem Obstbauern hätten die Krähen sogar die Jungäpfel unter dem Hagelnetz weggefressen, beim Gemüse gibt es teilweise schon Totalausfälle.

Ingrid Pirstinger, Gemüsebäuerin in der Oststeiermark, sagt: „Gurken haben wir bis jetzt noch keine einzige geerntet, die haben sie alle angepeckt. Jetzt nehmen sie die Artischocken, und die schauen ungefähr so aus, als ob sie verhagelt wären. Die kannst du dann wegschmeißen, die sind dann nichts mehr.“ Auch auf die Physalis hätten es die Krähen schon abgesehen, obwohl die noch gar nicht reif seien, klagt die Bäuerin. Eine Entschädigung für die betroffenen Bauern gibt es aber nach wie vor nicht.

Tierexperten: „Abschuss kurbelt Vermehrung an“

Tierexperten wiederum stellen die Sinnhaftigkeit des Abschusses infrage - die Krähen fangen nämlich an zu brüten, wenn welche abgeschossen werden, so der Wildbiologe Andreas Kranz: „Es gibt eine Selbstregulation bei diesen Krähenvögeln, und wenn man in den Bestand eingreift, dann kommen sozusagen Stellvertreter, die bisher nicht brüten konnten, zum Zug. Und der Verdacht liegt nahe, dass wir in der Steiermark genau das mit unserer Bejagung bewirken - dass wir zwar jedes Jahr einige abschießen, dass wir damit aber die Produktion, also die Vermehrung, eigentlich ankurbeln.“

Das würde bedeuten, dass das Schießen der Krähen genau das Gegenteil bewirkt und die Krähenplage verschlimmert. Allerdings sei die Sterblichkeit der Krähen auch ohne Jäger hoch - sie hacken sich entgegen dem Sprichwort durchaus gegenseitig die Augen aus, sagt Hartwig Pfeifhofer, der Obmann von Birdlife Steiermark: „Sie sind extrem aggressiv untereinander, ein Brutpaar duldet kein weiteres Brutpaar im Revier. Wenn die Dichte von Krähen, die brüten wollen, zu groß wird, dann gibt es keinen Bruterfolg, weil aufgrund der Streitereien die Aufzucht der Jungen nicht möglich ist. Ein durch Menschen unbeeinflusster Bestand an Krähen würde nicht weiterwachsen.“

Krähen verlagerten sich in die Städte und Dörfer

Wobei Birdlife betont, dass sich nach ihren Studien die Anzahl des Brutbestandes der Krähen seit 2008 nicht erhöht habe. Die Krähen hätten sich nur stärker in die Städte und Dörfer verlagert und würden nur noch zum Fressen die Felder aufsuchen. Eine Lösung, wie man Schäden durch Krähen mindert, haben aber auch die Tierexperten bisher nicht parat.

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noen.at vom 16.06.2014

Tierarzt im Clinch mit der Jägerschaft  

Der Laabener Franz Joseph Plank sammelt Unterschriften wegen neuer Regelung bezüglich Abschuss von Hunden.

REGION WIENERWALD / „Die Jäger machen sich ihre eigenen Gesetze“, wettert Franz Joseph Plank. Die Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats in Niederösterreich, wonach Jäger auf Hunde schießen dürfen, die ohne Leine und mehr als 100 Meter von ihrem Halter entfernt sind, bringt den Obmann des Zentrums für Tiere in Not „Animal Spirit“ auf die Palme. Und nicht nur ihn: „Das bewegt viele, das regt viele auf“, betont Plank. Er hat auf seiner Homepage eine Online-Petition mit dem Titel „Stoppt das Jäger-Hundemörder-Gesetz“ gestartet. Auch beim Tomorrow-Festival in Zwentendorf wurden Unterschriften gesammelt. Rund 2000 Personen hätten in drei Wochen schon unterschrieben, schätzt der Laabener Tierarzt.

Für ihn ist klar: „Die Zeiten, wo die Wälder den Jägern allein gehören, sind vorbei. Es kann nicht sein, dass der Jäger bestimmt, wann er einen Hund abschießt.“ Ein Hund hätte ohnehin keine Chance, einen Hasen zu fangen, argumentiert Franz Joseph Plank.

Er hat zur Jägerschaft kein gutes Verhältnis: „Ich wurde schon bedroht, es wurde mir der Weg abgesperrt, alles schon da gewesen. Kürzlich waren wir mit drei Hunden auf der Landstraße spazieren, da kommt ein Jäger und sagt, ich soll die Hunde an die Leine nehmen. Da platzt mir der Kragen.“

Der Laabener Bürgermeister Helmut Lintner betont, dass das Verhältnis zur Jägerschaft ein gutes sei: „Gerade in Laaben versuchen die Jäger, gut mit den Leuten auszukommen.“ Die Jäger seien sehr human, was früher nicht so der Fall gewesen wäre, so der Ortschef. Er bezeichnet die Probleme zwischen Franz Joseph Plank und der Jägerschaft als Einzelfall.

Ferdinand Höllerer, Jäger in Laaben, sieht es ähnlich: „Joseph Plank glaubt, er kann sich seine eigenen Gesetze machen. Hunde sind im öffentlichen Bereich an der Leine zu führen. Daran sollte sich auch Herr Plank halten.“

Auch Ferdinand Höllerer betont, dass die Jäger insgesamt mit der Bevölkerung sehr gut auskommen. Manchmal müsse man halt jemanden „erinnern“, seinen Hund an die Leine zu nehmen. Aber aus Jux und Tollerei würde kein Jäger einen Hundehalter abmahnen. Und wird ein Hund beim Wildern gesehen, würde das Gespräch mit dem Hundebesitzer gesucht, so Höllerer: „Erst kürzlich hat am Stollberg ein Hund ein Reh angefallen und aufgerissen. Da war Feuer am Dach.“

Auch wenn es manchmal zu solchen Vorfällen kommt, hält Ferdinand Höllerer nicht viel von der 100-Meter-Regelung: „Die bestehenden Gesetze sind eigentlich ausreichend.“
 

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noen.at vom 16.06.2014

„Ferdinand“ geriet in brutale Schlagfalle

Jungem Kater musste nach grausamen Qualen das Bein amputiert werden – jetzt wird er wieder aufgepäppelt.

Ein besonders grausames Tierschicksal beschäftigt derzeit die Mitarbeiter des Schwarzataler Tierschutzhauses: Ein junger Kater war in Breitenstein in eine Schlagfalle geraten, das Tier konnte zwar gerettet werden, musste aber einen hohen Preis dafür bezahlen: Aufgrund der massiven Verletzungen blieb Tierärztin Gerlinde Prudic nichts anderes übrig, als „Ferdinand“, wie der Schützling nun heißt, das Bein zu amputieren.

„Der Fuß war komplett abgetrennt"

„So etwas Schreckliches habe ich noch selten gesehen“, erinnert sich Tierschutzheim-Chefin Elisabeth Platzky an den Einsatz. Anrainer waren auf das schreiende und humpelnde Tier aufmerksam geworden. Nur unter großer Mühe gelang es schließlich den Rettern, das verängstigte und sichtlich unter starken Schmerzen leidende Tier einzufangen. „Der Fuß war komplett abgetrennt, aber nicht fachlich. Diese Verletzung kann nur von einer Schlagfalle stammen. An die Schmerzen, die der Kater gehabt haben muss, möchte ich gar nicht denken“, so Platzky.

Bei der Notoperation wird das Bein komplett amputiert, „Ferdinand“ ist mittlerweile am Weg der Besserung. „Er war ja auch komplett unterernährt und geschwächt, aber mittlerweile konnten wir ihn wieder aufpäppeln“, erzählt Platzky und appelliert gleichzeitig, keine Schlagfallen zu verwenden und aufzustellen. „Leider kommt so etwas immer wieder vor. Einmal hatten wir eine Katze, die konnte sich nicht mehr befreien und hat die ganze Falle mit sich herumgeschleppt!“

Katzenbabys werden "einfach ausgesetzt“

In zwei bis drei Wochen ist „Ferdinand“ wieder so weit hergestellt, dass er an einen Tierhalter abgegeben werden kann. Mit nur drei Beinen? „Das ist kein Problem. Da gibt es zum Glück immer irgendwelche Leute, die sich um solche speziellen Fälle annehmen“, weiß die Tierheimleiterin.

Aktuell hat man im Tierheim Ternitz mit einer wahren Invasion von Katzenbabys zu kämpfen. „Wir bekommen fast täglich ganz junge Katzen herein. Die meisten wurden einfach ausgesetzt.“ In drei Wochen dürfen viele der Tiere auf einen neuen, guten Platz bei Tierliebhabern hoffen.


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orf.at vom 12.06.2014

Jäger schossen geschützte Eulen

Zwei Jäger aus dem Mittelburgenland werden beschuldigt, zahlreiche geschützte Eulen geschossen und in der Tiefkühltruhe gehortet zu haben. Die Ermittlungen laufen noch, deshalb gibt es derzeit keine genauen Angaben zur Anzahl der getöteten Tiere.

Unter den von den beiden Jägern aus Deutschkreutz getöteten Vögeln dürfte auch die größte Eulenart, der Uhu, gewesen sein, wenn die erste Anzeige vom 25. April korrekt war. Das Ergebnis einer bereits durchgeführten Hausdurchsuchung lässt noch auf sich warten. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Fall, hält sich aber sonst bedeckt.

Auch Verdacht des illegalen Waffenbesitzes

Es werde gegen zwei Jäger aus dem Bezirk Oberpullendorf wegen des Verdachts der Tierquälerei und wegen des Verdachts des unbefugten Waffenbesitzes ermittelt, sagte dazu die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Magdalena Wehofer.

„Konkret geht es darum, dass die beiden Jäger geschützte Greifvögel geschossen haben sollen und dass sie verbotene Waffen bzw. Waffen ohne Waffengebrauchsschein besitzen sollen“, so Wehofer. Sollten sich die aktuellen Vorwürfe bestätigen, dann drohen den beiden Jägern aus Deutschkreutz bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei und bis zu zwei Jahre wegen illegalen Waffenbesitzes.

Ähnlicher Fall auch in Mattersburg

Ein ähnlicher Fall ist heuer im März bekannt geworden. Damals hatte ein Jäger im Bezirk Mattersburg einen seltenen Kaiseradler geschossen und angegeben, ihn mit einer Elster verwechselt zu haben. Er muss sich im September vor dem Bezirksgericht verantworten
- mehr dazu in Jäger zielte auf Elster und tötete Kaiseradler.

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noen.at vom 11.06.2014

"Uhus brutal erschlagen"

Ein Uhu-Horst wurde zerstört, die Vögel erschlagen. Walter Naderer vermutet, dass der Täter ein Jäger ist. „Das hoffe ich nicht“, sagt Bezirksjägermeister Wittmann.

Eine Uhufamilie, das Brutpaar samt seiner beiden Jungtiere, wurde in Hohenwarth ausgerottet. „Wir haben einen brutal erschlagenen Uhu und mittlerweile auch die Reste eines zweiten erschlagenen Tieres gefunden“, berichtet Landtagsabgeordneter Walter Naderer. Von den beiden anderen Greifvögeln fehle bisher jede Spur.

„Jäger sind sehr häufig vorsätzliche Rechtsbrecher“

Die Jungtiere waren etwa acht Wochen alt, weiß ein ortskundiger Naturschützer, der den Vorfall auch zur Anzeige brachte. „Damit setzt sich eine traurige Serie von brutalen Übergriffen mit der Tötung von Junguhus im Bezirk fort“, erinnert sich Naderer an zwei weitere Vorfälle in den letzten Jahren.

Für den Limberger ist klar, in welchen Kreisen nach den Tätern gesucht werden muss: „Irgendwann sollte die Bevölkerung erkennen, dass unsere Jäger sehr häufig vorsätzliche Rechtsbrecher sind“, lässt Naderer kein gutes Haar an den Waidmännern.

Er ist sicher, dass ein Jäger die Greifvögel illegal aus dem Weg geschafft hat. Und er sei die Argumentation leid, dass Greifvögel überhand nehmen und Uhus eine Gefahr für Fasane darstellen würden: „Hier gehört endlich wirksam gesetzlich angesetzt, weil im Moment alles Kavaliersdelikte von Schießbrüdern sind, die sich ob der gut vernetzten Verbindungen in der Politik zurücklehnen und auf engagierte Natur- und Artenschützer aggressiv losgehen können.“

„Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe“

Bezirksjägermeister Karl Wittmann hält Änderungen der bestehenden Gesetze nicht für erforderlich: „Es gibt ein gesetzliches Reglement, das auch zum Einsatz kommt, wenn etwas vorgefallen ist. Ich kann nicht einfach strengere Strafen verhängen, wenn einmal etwas passiert.“

Wittmann hofft, dass keiner seiner Waidmänner für die Uhu-Morde verantwortlich ist. „Die Hand kann ich natürlich für keinen ins Feuer legen, leider gibt es immer wieder schwarze Schafe.“ Greifvögel wie der Uhu sind geschont und dürfen daher nicht gejagt werden. Sollte tatsächlich ein Jäger die Uhus in Hohenwarth erschlagen haben, „gibt es eine Strafe von der Behörde und vom Landesjagdverband“, weiß Wittmann um die Konsequenzen.

Dass Fasane von Uhus erbeutet werden, liege in der Natur der Sache. Eine großflächige Bedrohung durch die Greifvögel sieht der Bezirksjägermeister allerdings keine.


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ganzewoche.at vom 10.06.2014

Ehemaliger ÖVP-Chef Josef Pröll wegen Tierquälerei angezeigt 

Tierquälerei, Waldverwüstung und nicht weidgerechte Jagd lauten die Vorwürfe, denen sich unter anderem der niederösterreichische Landesjägermeister Josef Pröll sowie sein Vorgänger und ehemalige Raiffeisen-Chef Christian Konrad konfrontiert sehen. Brisant, zum ersten Mal üben sogar Jäger-Kollegen öffentlich Kritik an den beiden und fordern eine Jagdreform.

Jeden Tag kommt ein Berufsjäger und füttert sie. Deshalb sind die mehr als 500 Wildschweine im 240 Hektar (das entspricht etwa der Größe von 240 Fußballplätzen) großen Jagdgatter in Kaumberg (NÖ), südwestlich von Wien, an Menschen gewöhnt und beinahe handzahm. Sie schnüffeln ruhig vor sich hin. Doch das ändert sich, wenn ein bis zwei Mal im Jahr die Jäger kommen. Wie zuletzt am 23. November. Da lud der ehemalige Raiffeisen-Chef Christian Konrad – derzeit der Vorstand der Hans Dujsik Privatstiftung, der das Revier gehört – prominente Waidmänner zum Halali. Mit dabei der frühere Finanzminister und ÖVP-Chef Josef Pröll. Er ist derzeit Landesjägermeister von Niederösterreich und damit der Nachfolger von Konrad.

Von den Jägern verfolgt, liefen die Wildschweine am Gatter entlang um ihr Leben, doch es gab kein Entrinnen. Im Krachen der Schüsse fielen 93 Tiere tot zu Boden, weitere 60 sollen nach Angaben von Zeugen, die bei der Treibjagd mitgeholfen haben, erst in den Tagen darauf verendet sein. Ein untragbarer Zustand, finden Tierschützer und Jäger-Kollegen. Deshalb soll das „Massaker an den Wildschweinen“ vom November jetzt ein Nachspiel haben.„Bei artgerechter Haltung würde die Größe des Jagdgatters gerade einmal für fünf Wildschweine reichen, nicht für 500“, erklärt Martin Balluch, Obmann des Vereines gegen Tierfabriken. „Hinzu kommt, dass die ebenfalls dort lebenden Rehe abgemagert sind, weil die Wildschweine sie von den Futterstellen vertreiben. Bei der Treibjagd werden die Tiere am Zaun entlang getrieben. Sie haben vor Angst Schaum vor dem Mund. Für mich ist das ein klarer Fall von Tierquälerei, deshalb habe ich eine Anzeige gegen die Jagdelite um Pröll und Konrad eingebracht.“

Zum ersten Mal äußern sogar andere Jäger öffentlich Kritik am Verhalten Prölls. „Das ist wie ein Bundesheermanöver am Truppenübungsplatz. Mit Jagd hat das nichts mehr zu tun“, erklärt der benachbarte Revierjäger und Biobauer Wolfgang Matzinger. „Die Tiere werden für den einen Tag gezüchtet, an dem sie aus Spaß geschossen werden.“ Er hat jetzt eine Disziplinaranzeige wegen unethischer, nicht weidgerechter Jagd gegen die obersten Funktionäre des niederösterreichischen Landesjagdverbandes eingebracht. Von Pröll will er wissen, ob beim Massenabschuss in Kaumberg respektvoll mit dem Wild umgegangen wird, wie es in einer vom Landesjagdverband selbst herausgegebenen Broschüre zum Thema „Weidgerechtigkeit“ als Grundregel für die Mitglieder angeführt ist.

Pröll weist die Vorwürfe entschieden zurück. „Es kam im Zuge der angesprochenen Jagd weder zu irgendeiner Übertretung einer Strafnorm oder eines Verwaltungsgesetzes und ebenso wenig zu einer tierquälerischen Handlung.“ Für den Revierjäger Matzinger ist Pröll allerdings nicht mehr als oberster Vertreter seines Standes in Niederösterreich tragbar. „Er ist rücktrittsreif.“


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orf.at vom 24.05.2014

Erlegter Wolf sorgt weiter für Diskussionen

Der Abschuss eines Wolfes in Greifenburg sorgt weiter für Diskussionen. Seit fünf Jahren werden in Kärnten wieder vereinzelt Wölfe gesichtet, über den Umgang mit dem Wildtier gibt es noch viele Unklarheiten. Der Abschuss eines „Problemwolfes“ ist für die Jägerschaft die absolut letzte mögliche Maßnahme.

Mitte der Woche riss der Wolf Schafe im Stall eines Bauerns. Dieser elegte den Wolf und gab an, ihn irrtümlich für einen Fuchs gehalten zu haben. Der Kärntner Wildtierbiologe Bernhard Gutleb ortet allerdings Unregelmäßigkeiten bei der Darstellung des Hofbesitzers. Ein Wolf in einem Stall sei ein weltweit einzigartiger Fall und der Tierkadaver kam überraschend ohne Fell in der Veterinärabteilung des Landes an. Gutleb fordert nun eine genaue Aufklärung des Falles - mehr dazu in Erlegtem Wolf das Fell abgezogen.

Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, dass es in Kärnten Unsicherheiten darüber gibt, wie mit Wildtieren umzugehen ist. Ein bundesweites Monitoringprogramm würde zeigen, dass sich Bär, Luchs und auch Wolf wieder in Kärnten angesiedelt haben, meint der Landessachverständige für Wildbiologie, Roman Kirnbauer. Seit fünf Jahren gebe es in Kärnten vereinzelt Sichtungen von Wölfen, jetzt gehe es um die verstärkte Aufklärung der Landwirte und Bevölkerung.

Auch „Problemwolf“ darf nicht sofort erlegt werden

Während Bären vorwiegend Bienenstöcke plündern, haben Wölfe gerne Lämmer auf ihrem Speiseplan. Damit könnte ein Wolf zum „Problemwolf“ werden, meint Kirnbauer. Zur Beurteilung dafür gebe es klare Richtlinien, die sich aber nach dem Verhalten des Wolfes richten: „Wenn das Tier sich natürlich verhält, hat der Mensch kein Problem damit.“

Nach dem Kärntner Jagdgesetz darf der Grundeigentümer zum Schutz seiner Haustiere Füchse, Dachse, Marder und auch Iltisse erlegen. In einer bundesländerübergreifenden Vereinbarung ist aber auch festgeschrieben, dass Bären, Luchse und eben Wölfe nur dann erlegt werden dürfen, wenn gelindere Mittel, das Tier zu vertreiben, nicht gegriffen haben. Die Tötung eines Wolfes sei die absolut letzte mögliche Maßnahme, sagt Jagd-Rechtsexpertin Freydis Burgstaller-Gradenegger.


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orf.at vom 23.05.2014

Erlegtem Wolf das Fell abgezogen

Der Abschuss eines Wolfes in Greifenburg könnte für einen Oberkärntner Bauern nun doch Konsequenzen haben: Laut Auskunft des Wildtierbiologen Bernhard Gutleb ist der Tierkadaver überraschend ohne Fell in der Veterinärabteilung des Landes angekommen.

Wäre der Wolfskadaver mit dem Fell zur Untersuchung gekommen, hätte der Fall in Kürze abgeschlossen sein können - nun seien viele offene Fragen aufgetaucht, die geklärt werden müssten. Gutleb: „Man kann nicht ernsthaft glauben, ein vollkommen geschütztes Tier, das in der weltweit gültigen Washingtoner Artenrichtlinie als Tier mit höchster Schutzpriorität gilt, auf dem eigenen Grundstück zu erlegen, die Haut abzuziehen und diese dann auch noch behalten zu dürfen. Das ist schon etwas seltsam.“

Es brauche zum Beispiel auch Papiere, um das Tier in Kanada zu jagen, auch für die Aus- und Einfuhr brauche es Genehmigungen. Auf die Frage, ob das Abziehen der Trophäe nicht auch ein Hinweis darauf sein könnte, dass der Bauer den Wolf ganz bewusst geschossen habe, sagte Gutleb: „Es bleiben eben solche Zweifel. Im Eigeninteresse hätte man darauf schauen sollen, dass man alles absolut seriös abarbeitet, um solche Zweifel und Unkenrufe abzuwehren. Es gilt immer die Unschuldsvermutung.“

Zwei Einschusslöcher festgestellt

Der Bauer selbst ging offenbar davon aus, dass der erlegte Wolf sein Eigentum sei. Auch für ihn sei es unüblich, dass er ein Tier sezieren solle, dass ohne Fell ankomme - noch dazu bei einem seltenen Wolf, meint Veterinärmediziner Kurt Sick. Festgestellt wurden laut Sick zwei Einschusslöcher: „Eines auf der rechten Seite hinter dem Buggelenk und eines auf der linken Seite im Rücken-Brust-Bereich.“ Auf die Frage von ORF-Redakteur Konrad Weixelbraun, ob einer der Schüsse platziert aussehe, sagte Sick: „Der Schuss auf der rechten Seite sieht platziert aus, als Nichtjäger kann ich das aber nicht wirklich beurteilen.“

Wildtierbiologe: Fall nicht abgeschlossen

Wildtierbiologe Gutleb fordert das Ausräumen der Ungereimtheiten. Er trete dafür ein, alles mit voller Genauigkeit aufzuklären. „Und nicht zu sagen: Na ja, ein Wolf. Ist er halt hin. Diese Mentalität dürfte teilweise vorherrschen. Personen die nie vor Ort waren, haben gleich über die Medien verkündet, dass alles in Ordnung sei. Da frage ich mich dann schon, ob das in der Kristallkugel gestanden ist?“ Für Gutleb ist der Fall nicht abgeschlossen. „Es ist ja auch eine Frage, wie sich die NGOs und die amtlichen Tier- und Artenschützer dazu noch einbringen werden. Das darf man nicht vergessen.“ Und: „So wird sich das meiner Meinung nach über Monate hinziehen.“

Wolf im Stall - weltweit einzigartig

Fraglich sei auch die Darstellung des Vorfalles durch den Bauern – offenbar handelt es sich laut Gutleb weltweit um den einzigen Fall, in dem ein Wolf in ein Gebäude eingedrungen ist. Hinzu komme, dass die Möglichkeit, alles seriös zu belegen, ohne Fell verspielt worden sein dürfte. Beweise, die bei der veterinärmedizinischen Untersuchung für den Schützen hätten sprechen können, seien nun ausgedünnt. Ungereimtheiten, wie etwa Einschusslöcher auf beiden Seiten des Kadavers und verschiedene Angaben zur Tatzeit, seien nun schwerer abzuklären, so Gutleb. Bei der Polizei ist bisher jedenfalls noch keine Anzeige eingelangt.

Dem Gebiss nach soll der Wolf schon sehr alt gewesen sein, aber auf den ersten Blick auch keine Erkrankungen gehabt haben. Nach dem Kärntner Jagdgesetz darf der Grundeigentümer zum Schutz seiner Haustiere Füchse, Dachse, Marder und auch Iltisse erlegen. In einer bundesländerübergreifenden Vereinbarung ist aber auch festgeschrieben, dass Bären, Luchse und eben Wölfe nur dann erlegt werden dürfen, wenn gelindere Mittel, das Tier zu vertreiben, nicht gegriffen haben.


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heute.at vom 22.05.2014

Jäger zeigt Josef Pröll für "Wildschweinmassaker" an

Ein benachbarter Revierjäger hat gegen den niederösterreichischen Landesjägermeister Josef Pröll eine Disziplinaranzeige beim Landesjagdverband eingebracht. Der Massenabschuss aufgezüchteter Wildschweine in einem Jagdgatter sei nicht "weidgerecht", hieß es in einer Aussendung des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) am Donnerstag.

Auch die Namen des ehemaligen NÖ Landesjägermeisters Christian Konrad und des Generalsekretärs der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger, finden sich auf der Anzeige. Letzterer zeigte sich auf APA-Anfrage "verwundert" über die Anschuldigungen. "Es ist nicht möglich, mir das vorzuhalten. Ich war weder zur Jagd eingeladen noch habe ich daran teilgenommen", so Lebersorger.

Er bestätigte aber den Erhalt der Anzeige beim Jagdverband, die nun überprüft werde. Der Generalsekretär betonte allerdings, dass es sich beim gegenständlichen Jagdort, wo mehrere Wildschweine geschossen wurden, um ein sogenanntes umfriedetes Eigenjagdgebiet (mit einem Zaun umgeben, Anm.) handle und dieses rechtskräftig bei der Behörde als solches anerkannt worden sei.

Kein "Wildschweinmassaker"

Daher liege weder eine Rechtsverletzung noch ein "Wildschweinmassaker" durch den Abschuss von 93 Tieren vor, wie behauptet wurde. Laut VgT wurde auch eine Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen Pröll, Konrad, Lebersorger und Alfons-Mensdorff-Pouilly bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingebracht. Nach Angaben von Sprecherin Michaela Obenaus sei diese aber bereits an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten worden.


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orf.at vom 22.05.2014

Bauer erschoss irrtümlich Wolf im Stall

Ein Bauer in Greifenburg hat Mittwochabend in seinem Stall einen Wolf erlegt. Das Tier riss zuvor mehrere Schafe. Laut dem Bauern hielt er das Tier zunächst für einen Fuchs und erschoss es mit dem Jagdgewehr. Dass es ein Wolf war, sahen der Bauer und sein Vater erst danach.

Michael Stocker erzählte, immer wieder seien Schafe verschwunden, dann habe man schließlich auch tote Lämmer gefunden. Ein Gehege mit Stromzaun wurde errichtet, dennoch gab es wieder tote Lämmer: „In der Scheune habe ich gesehen, dass sich hinter dem Silo was bewegt. Zuerst habe ich gedacht, dass dort ein Lamm ist, dann habe ich aber eine lange Lunte (Schwanz, Anm.) gesehen. Ich habe mit dem Handy reingeleuchtet, aber nichts gesehen.“

Wolf dürfte im Gebäude gelebt haben

Stocker rief dann seinen Vater an. Er habe gedacht, es handle sich um einen großen Fuchs. Sein Vater kam mit dem Gewehr, sie hatten auch Angst um die Kinder, die die Lämmer immer besuchen. Erst, als das Tier tot war, war klar, dass es sich nicht um einen Fuchs handelt. Unklar war, ob es ein großer Hund oder Wolf war, so Stocker. Der Wildbiologe wurde gerufen und bestätigte, dass es sich um einen Wolf handelte.

Vermutlich dürfte der Wolf schon länger in dem Gebäude leben, vermutet der Jungbauer. Im Winter werde das Gebäude als Maschinenhalle genutzt. Bei den Einzäunungsarbeiten habe er unglücklicherweise den Wolf mit dem Schafen eingesperrte. Niemals hätten sie gedacht, dass es sich um einen seltenen und scheuen Wolf handelte: „Dann wäre ich selbst durchgegangen.“

Von Seiten der Polizei bestätigt man den Vorfall. Pressesprecher Rainer Dionisio: „Die Polizei hat in der Früh davon erfahren, derzeit laufen die Ermittlungen. Die Angaben des Bauern dürften stimmen, dass er erst hinterher gesehen hat, dass es ein Wolf war. Er hat auch alle Behörden verständigt.“

Ragger: Eigentum beschützt

Laut „Kleiner Zeitung“ (online) am Donnerstag wird der Wolfskadaver nun veterinärmedizinisch untersucht. In Kärnten waren in den vergangenen Jahren immer wieder vereinzelt Wölfe gesichtet worden, nachdem das Tier im 19. Jahrhundert ausgerottet worden war. „Der Wolf wurde von dem Bauern, der auch Jäger ist, am Hof erwischt“, sagte Jagdreferent Christian Ragger. Wölfe seien zwar grundsätzlich geschützt, der Landwirt habe jedoch lediglich sein Eigentum verteidigt. „Aus derzeitiger Sicht hat er rechtlich keine Übertretung begangen“, sagte Ragger.

Holub: Bauer in Extremsituation

Naturschutzlandesrat Rolf Holub (Grüne) sagte, dass der Wolf erlegt wurde, sei traurig und bedauerlich. Der Landwirt sei aber offensichtlich in einer Extremsituation gewesen, es sei niemandem ein Vorwurf zu machen. „Viele Wildtiere kommen zurück, und das ist gut so“, meinte Holub. Die Menschen müssten nun aber wieder lernen, mit den „Rückkehren“ umzugehen. Dazu seien noch viele „bewusstseinsbildende Maßnahmen“ notwendig. In Bezug auf Bären etwa sei diesbezüglich in Kärnten schon Vieles geschehen, so Holub

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krone.at vom 15.05.2014

Jäger dürfen Hunde erschießen, die nicht wildern

Eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats in Niederösterreich verursacht Stürme der Entrüstung bei Hundebesitzern: Demnach dürfen Jäger auch auf Hunde schießen, die nicht wildern. Es reicht, wenn ein Vierbeiner ohne Leine läuft und sich mehr als 100 Meter von seinem Halter entfernt. Selbst Jäger kritisieren den Beschluss.

"Ich halte das für übertrieben. Es ist auch Jägern schon passiert, dass der eigene Hund abhaut und herumstreift. Ein Abschuss kann nur das allerletzte Mittel sein", so Sepp Brandmayr, geschäftsführender Landesjägermeister, zur Österreichischen Hundezeitung. Der Unabhängige Verwaltungssenat dagegen begründet seine Entscheidung damit, dass ein Hund, der sich der "Einwirkung des Halters entzogen" hat, eine "Gefahr für die Jagd" darstelle.

Risiko: Abschuss und Verwaltungsstrafe

Die Einschätzung, ob sich ein Vierbeiner im Wald tatsächlich der Kontrolle des Besitzers entzogen hat, wird dem Jäger überlassen. Abgesehen vom Tod des geliebten Haustieres riskieren Hundehalter, die ihren Vierbeiner im Jagdrevier ableinen, auch noch eine Verwaltungsstrafe. Tierschützer befürchten nun, dass sich durch das UVS-Urteil  der Rechtfertigungsspielraum der Jäger vergrößert und die Kluft zwischen Jägerschaft und Bevölkerung noch größer wird.

ÖTV erstellte Jagdwarnkarte

Zum Schutz der Tierbesitzer hat der Österreichische Tierschutzverein mittlerweile eine Jagdwarnkarte ins Leben gerufen, die alle bekannt gewordenen Zwischenfälle dokumentiert, an denen Jäger beteiligt waren. Sprecher Christian Hölzl: "Unsere Jagdwarnkarte führt der Bevölkerung plakativ vor Augen, was bei der Jagd alles passiert. Die erhöhte Wachsamkeit der Bevölkerung soll auch Jäger vor weiteren Haustiertötungen abschrecken, also präventiv wirken."

Meldungen über Jagdmissstände,
 -vorfälle oder Haustierabschüsse können online unter www.jagdwarnkarte.at  vorgenommen werden.

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veganblog.de vom 12.05.2014

Jäger geben zu: Jagd kann Wildschweine nicht regulieren

In der – in Jägerkreisen – beliebten Jagdzeitschrift Wild & Hund (Ausgabe 9/2014) geben die Waidmänner jetzt zu: „Wir können die Sauen mit jagdlichen Mitteln offenbar nicht mehr nachhaltig regulieren.“

Auch die Jägerschaft kann der erdrückenden Beweislage nicht länger standhalten: Die Wildschweinpopulation steigt rasanter als je zuvor, obwohl die Bestände jedes Jahr durch das blutige Gemetzel drastisch dezimiert werden. Während Ende der 80er Jahre in ganz Europa 550.000 Schwarzkittel getötet wurden, fallen aktuell allein in Deutschland 600.000 Tiere den schießwütigen Jägern zum Opfer.

Ohne die Jagd gäbe es deutlich weniger Wildscheine in Deutschland.

Die rasante Vermehrung der Wildschweine ist paradoxerweise vor allem auf die starke Bejagung zurückzuführen. Eine französische Studie belegt, dass in bejagten Wildschweinpopulationen die Geschlechtsreife der Bachen früher eintritt, was die Geburtenrate ansteigen lässt. Diesen Fakten fügen sich nun auch die Waidmänner und räumen ein:„Insgesamt haben alle Bemühungen der vergangenen Jahre keinen Erfolg gebracht. Die Sauen vermehren sich unaufhaltsam weiter.“ Namhafte Wissenschaftler wie Prof. Dr. Reichholf beschreiben die Jagd als „Erhaltung hoher Bestandsproduktivität“. Auch die anderen Aktivitäten der Jäger haben den Erhalt hoher Wildbestände zum Ziel. Wie beispielsweise die Fütterungen um Nahrungsengpässe zu überbrücken, oder Tiere anzulocken. Schließlich sollen die Waidmänner bei ihrem nächsten Feldzug voll auf ihre Kosten kommen.

Die Natur würde sich selbst regulieren, wenn man sie ließe. Die Bestände von waldbewohnenden Tierpopulationen haben sich selbst zu Zeiten von Wolf und Bär hauptsächlich durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten reguliert, so Prof. Dr. Reichholf. Die (oftmals sehr 
qualvolle) Tötung der Wildtiere durch die Jagd ist nicht nur unnötig, sondern auch kontraproduktiv. Den Jägern geht es vor allem um die Lust am Töten und das damit verbundene Machtgefühl, im Rahmen der gesellschaftlichen Zugehörigkeit und Trophäenkultur.


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"Heute" vom 04.05.2014

Muss Graf Ali seinen Jagdschein abgeben?

Nach Anzeige muss NÖ-Jagdverband Vorfall untersuchen. 93 tote Wildschweine könnten Mensdorff-Pouilly den Jagdschein kosten.

Wien. Tierschützer Martin Balluch nennt es ein "Wildschweinmassaker": Am 23. November 2013 soll Lobbyist Alfons Mensdorff Pouilly gemeinsam mit Ex-Vizekanzler Josef Pröll in einem Jagdgatter in Niederösterreich "herumgeballert" haben - Balluch erstattete Anzeige . wegen Tierquälerei.

Aufgrund der Anzeige müsste jetzt der NÖ-Landesjagdverband den Vorfall untersuchen und ein Disziplinarverfahren einleiten. Doch als Landesjägermeister ist Pröll selbst Chef des Verbands und hat das letzte Wort in der Causa. „Pröll müsste sich selbst den Jagdschein entziehen", hält Balluch die Chancen für gleich null; dass eine ordnungsgemäße Untersuchung stattfindet.

Der Jagdverband selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. 

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oe24.at vom 02.05.2014

Grüne fordern Jagd-Aus  

Die Anzeige gegen Mensdorff-Pouilly nach einer Jagd bekommt jetzt auch politische Brisanz.

Tierschützer Martin Balluch hat Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly und NÖ-Landesjägermeister Josef Pröll wegen Tierquälerei angezeigt – ÖSTERREICH berichtete. Er empört sich über ein „Wildschweinmassaker“, das in einem Jagdgatter bei Kaumberg (NÖ) im letzten Jahr stattgefunden habe.

Jetzt gibt es auch Empörung auf politischer Ebene: Madeleine Petrovic, Chef der Grünen in Niederösterreich, fordert ein sofortiges Verbot von Hetz- und Treibjagden sowie Gatterjagden (eigens für die Jagd in einem umzäunten Gebiet gezüchtete Wildtiere) und strengere Kontrollen.

„Man wiegt die Tiere in Sicherheit, dann kommt die vornehme Jagdgesellschaft und ballert herum.“ Das will sie auch mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) besprechen: „Ich habe im Juni einen Termin bei ihm, wo ich das auch thematisieren werde.“

Anzeige bereits bei Staatsanwaltschaft

„Die Anzeige ist bereits am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingelangt“, bestätigt Sprecherin Maria Tcholakova. „Die zuständige Bezirksanwältin prüft allfällige Ermittlungsschritte.“ Balluch hofft im Gespräch mit ÖSTERREICH darauf, dass „das Gatter aufgelöst wird und diese Art von Massenabschuss dort nicht mehr stattfinden kann“.

Jagdverband streitet Teilnahme an Jagd ab

Peter Lebersorger, Generalsekretär der Landesjagdverbände, wurde ebenfalls von Balluch angezeigt. Er leugnet, an der Jagd am 23. November 2013 teilgenommen zu haben. Er gehe grundsätzlich nicht in Gattern jagen. Es gilt für alle die Unschuldsvermutung.

Madeleine Petrovic: "Vorfall muss ernsthaft untersucht werden"

ÖSTERREICH: Befürworten Sie die Anzeige gegen Mensdorff-Pouilly wegen Tierquälerei?

Madeleine Petrovic: Tiere in riesiger Menge aufzufüttern und dann irgendwelchen betuchten Leuten aus der Stadt vor die Flinte zu treiben, das ist absurd. Wir haben im Tierschutzhaus immer wieder Tiere, die den ganzen Körper voller Schrotkugeln haben. Und nichts passiert!

ÖSTERREICH: Was sollte passieren?

Petrovic: Es muss ernsthaft untersucht werden, was in diesem Jagdgatter passiert ist. Und es muss objektive Kontrollen geben. Ich habe im Juni einen Termin beim Justizminister, wo ich das auch thematisieren werde.   

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heute.at vom 02.05.2014

Tierschützer zeigen Josef Pröll und Mensdorff an

Nach Treibjagd: Anzeige im Originaltext:

An die Staatsanwaltschaft St. Pölten
Schießstattring 6
3100 Sankt Pölten
Wien, am 29. April 2014

Strafanzeige

gegen:

• Ing. Josef Pröll, niederösterreichischer Landesjägermeister
• Dr. Peter Lebersorger, Generalsekretär der Landesjagdverbände
• Alfons Mensdorff-Pouilly
• Dr. Christian Konrad, ehemaliger niederösterreichischer Landesjägermeister

wegen möglicher Übertretung von § 222 StGB Tierquälerei. Dieser Paragraph verbietet die rohe Misshandlung von Tieren und das Zufügen unnötiger Qualen. Ich bitte die Staatsanwaltschaft den vorliegenden Verdacht zu prüfen und gegebenenfalls ein Strafverfahren einzuleiten.

Sachverhaltsdarstellung

Die Hans Dujsik Privatstiftung, zu deren Vorstandsmitgliedern Dr. Christian Konrad gehört, ist grundbücherliche Eigentümerin der EZZ 64, 95, beide KG 19038 Obertriesting, mit einer Gesamtfläche von rund 240 ha. Diese Fläche ist durch einen Wildzaun abgegrenzt und bildet ein sogenanntes Jagdgatter. Mindestens 1x pro Jahr findet dort eine Treibjagd zumindest auf Wildschweine statt. In diesem Jagdgatter gibt es zumindest 4 große Futterstellen mit betonierten Flächen, zum Teil sogar mit Silos, die ganzjährig nachgefüllt werden. Nachweisbar sind in diesem Gatter neben den Wildschweinen, die sich dort in ungeheuer großer Zahl befinden, auch Mufflons, Rehe und Hirsche.

Es besteht der Verdacht, dass für Rehe und Hirsche keine artgemäße Nahrung geboten wird, u.a. weil keine natürliche Nahrung für Wiederkäuer nachwachsen kann, und dass deren Nahrungsaufnahme an den Futterstellen durch die Überpopulation an Wildschweinen behindert wird. Die halbverhungerten Tiere versuchen verzweifelt durch den Jagdzaun hindurch aus dem Gatter heraus im benachbarten Wald etwas Essbares zu finden. Sie leiden dadurch zweifellos unnötige Qualen.

Es besteht der Verdacht, dass durch die übergroße Wildtierpopulation das Trinkwasser verunreinigt ist und dass Medikamente an die Tiere abgegeben werden müssen.

Mindestens einmal pro Jahr, Ende November bis Anfang Dezember, zuletzt am 23. November 2013 und um den 6. Dezember 2012, findet ein Massenabschuss von Wildschweinen statt. Am 23. November 2013 nahmen daran der nö Landesjägermeister Ing. Josef Pröll, der ehemalige nö Landesjägermeister Dr. Christian Konrad, Waffenhändler Alfons Mensdorff-Pouilly und der Generalsekretär der Landesjagdverbände Dr. Peter Lebersorger teil. Im Jahr davor nahmen zumindest die Verdächtigen Pröll und Konrad an diesem Massenabschuss teil.

Am 23. November 2013 wurden dabei 93 Wildschweine unmittelbar getötet. Allerdings fand man nach Angaben von Zeugen am nächsten Tag noch 60 weitere verendete Wildschweine. Auf einem Foto vom 8. Dezember 2012 erkennt man ein zwei Tage nach diesem Massenabschuss verendetes Wildschwein direkt am Gatterzaun. Ein Zeuge sah noch im Jänner 2014 mit eigenen Augen ein bei dem Abschuss einen Monat davor verletztes Wildschwein im Gatter den Zaun entlang kriechen. In jedem Fall wurden diesen Tieren völlig unnötig Qualen zugefügt.

Auf den Wildfleischuntersuchungsprotokollen muss der Schütze des jeweiligen Tieres ersichtlich sein. Diese müssen bis zum Jänner des Folgejahres an die Veterinärabteilung der BH Lilienfeld gesendet worden sein. Es besteht der Verdacht, dass in diesem Jagdgatter widerrechtlich nur der Berufsjäger angegeben wird. Laut Verordnung muss aber der Schütze jedem erlegten Wild zuzuordnen sein. Bei dem letzten Massenabschuss wurden 93 Wildschweine unmittelbar getötet, obwohl nach Zeugenaussagen mindestens 300 Schüsse gefallen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, festzustellen, wie in diesem Fall mit den angeschossenen und später gefundenen Tieren umgegangen worden ist. Wurden die toten Tiere an den Wildbretthändler verkauft oder in die Tierkörperverwertung gebracht? Für beides müsste sich ein Nachweis eruieren lassen. Die später verendeten Tiere hätten jedenfalls nicht mehr in den Handel kommen dürfen.

Beweis:
• Zahlreiche Fotos der Massen an Wildschweinen und der Fütterungen, sowie von Hirschen und einem halbverhungerten Reh
• Aussage des für dieses Jagdgatter zuständigen Berufsjägers
• Aussage des benachbarten Revierjägers
• Aussage von DDr. Martin Balluch, Meidlinger Hauptstraße 63/6, 1120 Wien, der das Gatter persönlich gesehen und Fotos
aufgenommen hat

Ich ersuche über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Hochachtungsvoll,

DDr. Martin Balluch
Obmann des VGT
Meidlinger Hauptstraße 63/6
1120 Wien
   

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oesterreich.at vom 02.05.2014

"Wildschweinmassaker": Anzeige gegen Graf Ali

93 tote Wildschweine: Tierschützer sind wütend. Auch Ex-Vizekanzler Josef Pröll angezeigt.

Aufregung um 93 erlegte Wildschweine in einem Gatter in Niederösterreich.

Alfons Mensdorff-Pouilly ist begeisterter Jäger. Jetzt ist ihm seine Leidenschaft zum Verhängnis geworden: Der Lobbyist wurde von Tierschützern angezeigt – wegen eines „Wildschweinmassakers“. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Tierschützer: "Gatterjagd gehört verboten"

Tierrechtsaktivist Martin Balluch brachte am Mittwoch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten ein. Vorwurf: Tierquälerei. In einem Jagdgatter bei Kaumberg (NÖ) seien am 23. November 2013 93 Wildschweine geschossen worden. Doch nicht alle wurden sofort getötet, viele sollen erst später verendet sein. „Die Gatterjagd gehört schleunigst verboten“, fordert Balluch. „Die Tiere laufen verängstigt die Zäune entlang, doch dort warten die Schlächter mit ihren Gewehren.“

Auch die Situation in den Jagdgattern selbst sei wenig tierfreundlich. Auf rund 200 Hektar – das Gatter gehört der Hans Dujsik Privatstiftung – würden sich Wildschweine in „ungeheuer großer Zahl“ befinden. Rehe und Hirsche, die ebenfalls innerhalb der Umzäunung leben, würden halb verhungern. „Eine Schande“, kommentiert Balluch.

Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis droht

Neben Mensdorff-Pouilly wurde auch der NÖ-Landesjägermeister und Ex-Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) angezeigt. Laut §222 des Strafgesetzbuches blüht bei Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr – Pröll und Mensdorff-Pouilly waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
  

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nachrichten.at vom 02.05.2014

Jäger tot auf Hochsitz gefunden

Reichraming/Linz. Der 55-jährige Linzer Ernst Haidenthaler, Partner bei der Wirtschafts- und Steuerprüfungsfirma KPMG, ist am Donnerstag in den frühen Morgenstunden auf einem etwa acht Meter hohen Hochsitz vermutlich an einem Herz-Kreislauf-Versagen gestorben.

Haidenthaler war gegen 5 Uhr auf die Jagd in seinem gepachteten Eigenjagdbezirk im Gemeindegebiet von Reichraming gegangen. Als er um 8 Uhr nicht am vereinbarten Treffpunkt eintraf und auch telefonisch nicht erreichbar war, ging ein Jagdkollege auf die Suche nach ihm und fand den 55-Jährigen leblos am Leiterhochsitz. Der Kollege verständigte die Polizei. Der Gemeindearzt konnte nur mehr den Tod Haidenthalers feststellen.

Laut Auskunft des Arztes dürfte die Todesursache ein Herz-Kreislauf-Versagen gewesen sein. Fremdverschulden kann ausgeschossen werden.

Haidenthaler war 13 Jahr lang so genannter Betriebsstellenleiter der KPMG gewesen. Vor etwas mehr als zwei Jahren, im Jänner 2012, hatte er diese Funktion aufgegeben und wollte sich wieder verstärkt den Kunden widmen.
  

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orf.at vom 29.04.2014

Elefanten schützen Menschen vor Krankheiten

Das Verschwinden großer Wildtiere könnte das Krankheitsrisiko für Menschen erhöhen. Diesen Zusammenhang haben Forscher in einem aufwendigen Experiment in der Savanne Ostafrikas nachgewiesen.

Dort ging der Verlust des Großwilds mit einer Zunahme der Nagetiere einher - und damit auch von Bakterien, die beim Menschen Erkrankungen verursachen.

Große Wildtiere entfernt

Forscher um Rodolfo Dirzo von der kalifornischen Stanford University haben aus einem Areal in Kenia alle großen Wildtiere entfernt, darunter vor allem Pflanzenfresser wie Zebras, Giraffen oder Elefanten.

In den folgenden beiden Jahren untersuchten sie die Zahl der Nagetiere, deren Befall mit Flöhen sowie auch die Häufigkeit von Bartonella-Bakterien. Flöhe können diese Erreger von Nagern auf Menschen übertragen, wo sie verschiedene Erkrankungen - sogenannte Bartonellosen - auslösen. Die Entwicklung verglichen sie mit der eines Nachbargebiets, in dem die Großsäuger erhalten blieben.

Mehr Nagetiere und Flöhe

Das Ergebnis: Der Bartonella-Befall der einzelnen Nagetiere und ihrer Flöhe unterschied sich zwar nicht stark vom Vergleichsareal. Doch die Zahl der infizierten Nagetiere stieg um etwa das Doppelte - ebenso wie die Zahl der infizierten Flöhe. Damit steige das Übertragungsrisiko auf den Menschen, erläutern die Forscher.

Die Raub- und Huftiere dieser Region scheiden als Überträger von Krankheitserregern fast aus. Ein enger Kontakt zwischen Menschen und Nagern sei dagegen wahrscheinlicher, erläutern die Biologen. Demnach stehe der Verlust der Artenvielfalt in direkten Zusammenhang mit dem Anstieg des Zoonose-Risikos. Zoonosen sind Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden.

Wichtig für Planung

"Die Zunahme der Nagerpopulation beim Rückgang der biologischen Vielfalt wurde auch schon in anderen Regionen der Welt beobachtet", schreiben die Forscher. Ihre Erkenntnisse seien deshalb wichtig für die Planung von Artenschutzprojekten und für die Gesundheitspolitik.

Sie betonen aber, dass das alleinige Vorhandensein von infizierten Nagern nicht ausreiche. Zwar weiß man, dass Flöhe Krankheiten von Nagetieren auf den Menschen übertragen, über die Wirksamkeit und Häufigkeit sei aber wenig bekannt. "Die Übertragung von Zoonose-Erregern auf den Menschen ist sehr komplex und wird durch ganz verschiedene Faktoren wie Hygiene oder die Ernährungssituation beeinflusst."

Die Studie:

"Declines in large wildlife increase landscape-level prevalence of rodent-borne disease in Africa" ist am 28. April 2014 in den "Proceedings of the National Academy of Sciences" erschienen (DOI:10.1073/pnas.1404958111).   

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orf.at vom 23.04.2014

Streit nach Abschuss von zwei Hunden

Nach dem Abschuss von zwei Hunden in Schleedorf (Flachgau) gehen die Wogen zwischen Jägern, Landwirten und Hundebesitzern hoch. Vor allem auf dem Land würden immer wieder Hunde erschossen, kritisieren Tierschützer. Die Jäger weisen das zurück.

Doch die Situation spitze sich zu, da immer mehr Hundebesitzer aus der Stadt ihre Hunde am Land frei laufen lassen würden, beklagen die Jäger. Wenn ein Hund Beute wittert und der Jagdtrieb einmal aktiviert ist, dann muss er der Beute hinterher. Rehe, Hasen aber auch Vögel sind dann ihre Opfer. So geschehen auch am Osterwochenende in Schleedorf: Der Plaknerbauer hat noch einige Hühner übrig, 16 Stück jedoch wurden von wildernden Hunden totgebissen.

Jäger erschossen wildernde Hunde

Zwei Jäger spürten die wildernden Hunde wenig später auf und erschossen sie. Dagegen protestieren jetzt zahlreiche Tierschutzvereine - so auch Janina Koster vom Österreichischen Tierschutzverein (ÖTV). „So etwas kommt relativ häufig vor. Manchmal werden solche Fälle auch bekannt. Allerdings glaube ich, dass es in Wirklichkeit viel mehr davon gibt, meistens wird darüber geschwiegen“, so Koster. Der Flachgauer Bezirksjägermeister Josef Zauner weist diese Kritik entschieden zurück.

„Da wird uns etwas unterstellt, was total unrichtig ist. Warum sollten wir so etwas vertuschen, wenn es gesetzlich erlaubt ist. Speziell, wenn Gefahr in Verzug ist, wird auf Hunde auch geschossen. So wie es jetzt eben in Schleedorf der Fall war. Wenn Hunde - quasi in einem Blutrausch - alles zerreißen, das ihnen unterkommt, dann müssen wir einschreiten“, sagte Zauner. „Unser Eindruck ist aber, dass das in ländlichen Gemeinden viel häufiger passiert als in der Stadt. Das hat wohl den Grund, dass es in der Stadt weniger Jäger gibt und dort auch weniger Hunde unbeaufsichtigt herumlaufen“, so Koster.

„Manche lassen gleich mehrere Hunde frei laufen“

Lediglich ein bis zwei Hunde seien im Flachgau in den vergangenen fünf Jahren erschossen worden. Und meist seien das Problem auch nicht die Hunde von den Höfen, betont Bezirksjägermeister Zauner. „Wir stellen vermehrt fest, dass Hundebesitzer aus größeren Siedlungen am Abend aufs Land fahren und dann gleich mehrere Hunde frei laufen lassen.“ Dabei könne der Besitzer den Hund nicht mehr kontrollieren. Das Salzburger Jagdgesetz erlaubt jedenfalls den Abschuss von Hunden, wenn Gefahr in Verzug ist. Wo die Gefahr beginnt, das liegt jedoch weiterhin im Ermessen der Jäger und der Hundebesitzer.
  

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salzburg24.at vom 20.04.2014

Zwei Hunde beim Wildern erschossen  

Zwei freilaufende Hunde sind am Ostersonntag in Schleedorf (Flachgau) von Jägern erschossen worden. Die Vierbeiner sollen am Vormittag 16 Hühner in einem Gehege eines Landwirtes totgebissen haben.

Sparziergänger beobachteten zudem, wie sie einen Erpel rissen. Zwei Aufsichtsjäger töteten schließlich die Hunde bei einem Bach, “um einen weiteren Schaden hintanzuhalten”, hieß es seitens der Polizei.

Jäger durften Hunde töten

Offenbar waren die Jäger auch berechtigt, die herrenlosen Hunde zu erschießen. “Jagende Hunde, die ohne Halter angetroffen werden, können außerhalb von Wohngebieten und öffentlichen Straßen von Jagdausübungsberechtigten getötet werden”, erläuterte Polizei-Sprecher Anton Schentz im APA-Gespräch.

Besitzer werden gesucht

Einer der Hunde dürfte ein Husky gewesen sein. Er trug eine Hundemarke, die von der Stadtgemeinde Seekirchen ausgestellt war. Wem die streunenden Vierbeiner gehörten, war nicht bekannt. Die Polizei bittet um Hinweise an die Polizeiinspektion Neumarkt am Wallersee, Telefonnummer 059 133 5121, oder an jede andere Polizeidienststelle.
  

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diepresse.com vom 19.04.2014

Die stille Rückkehr der ausgestorbenen Tiere

Vor langer Zeit hat man sie ausgerottet, jetzt kehren bedrohte Tierarten wie Wolf, Luchs und Seeadler langsam nach Österreich zurück. Einige einst ausgestorbene Tierarten werden gezielt angesiedelt.

Von einem geglückten Comeback zu sprechen wäre noch zu früh. Es ist aber jedenfalls der Versuch einer Rückkehr: Der Wolf, der in Österreich Ende des 19. Jahrhunderts ausgerottet wurde, ist gerade dabei, sich hierzulande wieder anzusiedeln. Auch andere einst ausgestorbene Tierarten wie Seeadler, Bartgeier, Luchs oder Goldschakal werden – teils mithilfe von gezielt ausgesetzten Tieren – langsam wieder in unseren Breiten heimisch.

Beim Wolf aber hat niemand nachgeholfen: Die Wolfspopulation ist in fast allen Nachbarländern Österreichs – in Deutschland etwa konnte sich die Population in der Lausitz stabilisieren und ausbreiten – in den vergangenen Jahren gewachsen. Es sei also, sagt Georg Rauer vom Institut für Wildtierforschung und Ökologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, „nur eine Frage der Zeit, bis sich auch bei uns Wölfe ansiedeln“. In der Schweiz, nur etwa 20 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt, lebt etwa ein Rudel, das jederzeit auch in unsere Breiten ziehen könnte.

Bisher ist der Wolf bei uns, salopp formuliert, eher auf der Durchreise. Der Lückenschluss könnte aber gelingen, immer wieder werden Wölfe in Österreich, meist in Grenzgebieten, gesichtet, die dann aber wieder abwandern. Auf dem Schneeberg etwa wurde zwei Jahre lang ein männlicher Wolf beobachtet, der dann plötzlich verschwunden ist. Ob er weitergezogen ist oder – verbotenerweise – abgeschossen wurde, ist nicht klar. Im Vorjahr hat man mittels DNA-Proben an von Wölfen gerissenen Tieren nachgewiesen, dass zumindest fünf verschiedene Individuen da waren, in den Jahren davor waren es drei bis neun. Das mag nach keiner sehr großen Zahl klingen, war aber Anlass für Experten, im Auftrag der Bundesländer – Naturschutz ist in Österreich Ländersache – einen Managementplan zu erarbeiten, mit dem Österreich auf die Rückkehr der Wölfe vorbereitet werden soll. Dieser Leitfaden, an dem unter anderem der WWF, das Institut für Wildtierforschung sowie Landwirtschaftskammer und Jägerschaft beteiligt waren, steht seit Ende 2012.

Aus Sicht des Naturschutzes wäre eine Rückkehr der Wölfe „auf alle Fälle zu begrüßen“, sagt Rauer. Gilt der Wolf doch als besonders bedrohte Tierart, die per EU-Recht in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt ist. Wölfe dürfen vom Menschen nicht in ihrem Lebensraum gestört, gefangen oder gar getötet werden. Anders gesagt: Entscheiden sich die Wölfe, auch in Österreich wieder sesshaft zu werden, darf das Land das nicht verhindern. „Die Frage ist also nicht, ob wir die Tiere brauchen“, sagt Christian Pichler vom WWF. „Die Frage ist vielmehr, wie wir es schaffen, mit ihnen zu leben.“

Hoher Wildbestand

Die Bedingungen wären jedenfalls gut: Noch nie war der Wildbestand in den Wäldern so hoch, was nicht zuletzt durch die steigende Zahl an Abschüssen deutlich wird. Die Tiere – ein Rudel besteht in der Regel aus vier bis sechs Tieren – hätten also ausreichend Nahrung. Zudem ist die Bevölkerung den Tieren gegenüber aufgeschlossener als früher: Denn das böse Image, das der Wolf jahrhundertelang hatte, hat das Raubtier verloren. Die Gefahr durch Tollwut, die früher auch von Wölfen übertragen wurde, ist in Mitteleuropa heute gebannt.

Auch sonst gilt der Wolf heute als für den Menschen nicht gefährlich. Angriffe sind äußerst selten: In Deutschland etwa hat es trotz der steigenden Zahl an Wolfsrudeln keine Zwischenfälle gegeben. Die sehr anpassungsfähigen Tiere können „durchaus damit umgehen, dass Menschen unterwegs sind, brauchen aber, gerade wenn sie Junge haben, ihre Ruhezonen“, so Rauer.

Ganz konfliktfrei wäre eine Rückkehr der Rudeltiere trotzdem nicht. Auch Naturschützer sehen Probleme, auf die auch im Managementplan eingegangen wird. Aus Sicht der Landwirte wäre eine Ausbreitung der Wolfspopulation naturgemäß wenig wünschenswert. Denn auch wenn der Wolf an sich das Wild im Wald jagt – „wenn er Schafherden ungeschützt auf den Almen findet, wird er dort Tiere reißen“, sagt Pichler vom WWF. Betroffen wären vor allem Schafe und Ziegen, seltener Rinder und Pferde. Das stellt besonders die Schaf- und Ziegenbauern vor große Herausforderungen: Der im Managementplan empfohlene Einsatz von Hütehunden ist ob deren Schulung aufwendig, eine elektrische Umzäunung der Weideflächen wäre nicht nur „außerordentlich kostspielig“, so Martin Längauer, Experte für Umweltpolitik in der Landwirtschaftskammer. Sie sei auf den Almen teils nicht umsetzbar: Die Weideflächen erstrecken sich oft über Kilometer, eine Einzäunung sei an gebirgigen Stellen kaum machbar. „Aus unserer Sicht sind geeignete Präventivmaßnahmen kaum möglich“, sagt Längauer.

Problematisch ist auch die Frage, wer für Schäden durch Wolfsrisse aufkommt: Hier hat jedes Bundesland eine andere Regelung, in einigen zahlt zwar die Versicherung des Bauern, dieser muss aber beweisen, dass ein Wolf das Tier getötet hat, was in vielen Fällen schwierig sei. Bei indirekten Schäden wie in Panik abgestürzten Tieren oder beschädigten Zäunen ist die Schadenersatzfrage noch heikler. Kehrt der Wolf zurück, „werden sich viele Bauern überlegen, ob sie die Almen weiter bewirtschaften“, sagt Längauer.

Auch die Jäger sind skeptisch

Ist doch noch nicht absehbar, wie das Wild auf den neuen Feind reagieren würde. Sucht es die bereitgestellten Futterplätze im Winter auf, wenn dort die Wölfe lauern? Zieht es weiter und verursacht Schälschäden an Bäumen, für die dann der zuständige Jäger haften müsste?

Luchs wird heimisch. Weniger umstritten ist da die langsame Rückkehr des ebenfalls im 19. Jahrhundert ausgerotteten Luchses. Nachdem vor einigen Jahren ein männlicher Luchs in Fotofallen getappt ist, entschloss man sich im Nationalpark Kalkalpen (OÖ), bei der Wiederansiedlung nachzuhelfen und setzte 2011 und 2013 je ein weibliches Tier aus. „Der Luchs steht auf der Roten Liste Österreichs, er ist Schutzgut des Nationalparks Kalkalpen“, sagt Sprecher Franz Sieghartsleitner. 2012 und 2013 gab es zwar Nachwuchs, allerdings auch Rückschläge: Das Männchen Juro ist seit 2013 verschwunden. Ob er abgewandert ist, abgeschossen wurde oder verendet ist, weiß man nicht.

Juros Schicksal ist bei Weitem nicht selten. Dass bedrohte Tierarten wie der Luchs immer wieder verbotenerweise abgeschossen werden, steht für Naturschützer außer Zweifel – auch wenn die Täter so gut wie nie gefasst werden. Bekanntestes Beispiel sind die Bären, deren versuchte Wiederansiedlung im Ötschergebiet gescheitert ist – auch weil „von 31 Bären 20 einfach verschwunden sind. Es ist wahrscheinlich, dass ein Teil davon illegal geschossen wurde“, so Pichler vom WWF. „Der Bär ist in Österreich also gleich zwei Mal ausgestorben.“ Zwar verirren sich ab und zu slowenische Bären nach Kärnten, eine Population gibt es in Österreich aber nicht mehr – eine Wiederansiedlung ist ebenfalls nicht geplant.

Geglückt ist die Rückkehr des ebenfalls einst ausgestorbenen Bartgeiers. Gezüchtete Tiere wurden ab 1986 in den Hohen Tauern freigelassen. Ein Langzeitprojekt, denn „Bartgeier werden erst mit zehn Jahren geschlechtsreif, das verzögert natürlich die Vermehrung und Ansiedelung“, sagt Richard Zink vom Institut für Wildtierkunde (Vet-Med-Uni Wien). Heute gibt es im gesamten Alpenraum an die 190 Bartgeier. „Die Population kann sich heute wieder selbst erhalten“, sagt Zink, damit gilt das Projekt als geglückt.

Noch in der Anfangsphase ist man bei der Wiederansiedlung des Habichtskauzes, mit der 2009 am Alpennordrand begonnen wurde. „Der Habichtskauz war in Österreich rund 65 Jahre lang ausgestorben“, sagt Zink. „Mittlerweile gibt es wieder neun Brutpaare. Weitere Freilassungen sind aber nötig, damit sich die Art wieder selbst erhalten kann.“ Der Seeadler wiederum ist von selbst zurückgekehrt. Heute gibt es 18 bis 20 Brutpaare, „der Seeadler ist auf einem guten Weg, aber noch nicht über dem Berg“, sagt Pichler. Auch diesen Greifvögeln wird die Rückkehr schwer gemacht: Illegale Abschüsse verzögern die Ausbreitung der Vögel.

Zahlen

1882 wird das letzte Wolfsrudel in Österreich ausgerottet, im selben Jahrzehnt sterben auch die Luchse in Österreich aus. Seit einigen Jahren werden beide Tierarten wieder in Österreich gesichtet.

1945 wird der letzte Seeadler in Österreich getötet. 2001 hat er das erste Mal wieder erfolgreich in Österreich gebrütet. 
  

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meinbezirk.at vom 14.04.2014

51-Jähriger angeschossen

Jagdunfall in Grafenwörth: Bei Gewehr löst sich Tragriemen.

GRAFENWÖRTH. Zu einem tragischen Jagdunfall ist es in der Nacht von Sonntag auf Montag gekommen: Ein 51-jähriger Mann aus dem Bezirk war in Feuersbrunn unterwegs um Wildschweine zu jagen. Doch anstatt eine Sau zu erlegen, löste sich ein Schuss, der ihn traf. 

Trageriemen gelöst


Der Mann war mit seinem eigenen Kugelgewehr unterwegs, bei dem sich unterhalb des Laufes der Trageriemen löste. Das Gewehr fiel zu Boden und bei diesem Aufprall habe sich ein Schuss gelöst, der den Mann an der Schulter traf, wie ein Beamter der Polizei Grafenwörth mitteilt. Der Jäger soll selbst noch nach Hause gefahren sein, der Sohn habe die Rettung verständigt, die den Verletzten ins Krankenhaus nach Krems brachte.
  

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nachrichten.at vom 01.04.2014

Behörde ermittelt: Wurden angefahrene Wildschweine von Jägern illegal verkauft?

LAMBRECHTEN. Schwere Vorwürfe: Eine anonyme Anzeige belastet die Lambrechtener Jägerschaft.

Mit schweren Vorwürfen hat ein "besorgter Bürger" die Jägerschaft Lambrechten konfrontiert. Die anonyme Anzeige wurde auch der Innviertel-Redaktion der OÖN auf dem Postweg zugestellt.

Darin wird behauptet, dass die Jäger in Lambrechten zwei bei einem Verkehrsunfall getötete Wildschweine nicht wie gesetzlich vorgesehen, von der Tierkörperverwertung entsorgen ließen.

In der Anzeige steht weiters, dass die Tiere ohne tierärztliche Beschau zu portionsgerechten Fleischstücken zerlegt, in Tiefkühltruhen eingelagert bzw. zum größten Teil gleich weiterverkauft wurden. Ende Februar soll von besagtem Fleisch sogar ein Wildschweinessen in einem Lambrechtner Lokal stattgefunden haben.

Auch die Bezirkshauptmannschaft hat mittlerweile die Anzeige erhalten und prüft momentan die Vorwürfe. Brigitte Doblhammer vom Gasthaus Ganslstube bestätigte auf Anfrage, dass es in ihrem Lokal ein Wildschweinessen gegeben hat: "Ich habe das Fleisch von den Jägern bekommen und für zirka 20 Personen das Essen hergerichtet. Es waren eigentlich nur Jäger eingeladen. Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Fleisch einwandfrei ist, wenn ich es von den Jägern zum Verkochen bekomme", war Brigitte Doblhammer verdutzt, dass die Anzeige auch auf sie abzielt. Fuchsteufelswild war Lambrechtens Jagdleiter Alois Koblstätter: "Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich bei den Vorwürfen, die noch dazu anonym sind, um eine Intrige handelt. Ich habe im Protokollbuch nachgeschaut. Dort steht, dass die Tiere bei der Auffindung noch am Leben waren und vom alarmierten Jäger mit einem Fangschuss getötet wurden. Es hat auch eine Beschau durch Tierarzt Thomas Reisinger aus St. Martin/I. gegeben. Das Fleisch wurde freigegeben. Ein Jäger hat die kleinere Sau für seinen Eigenbedarf gekauft. Was soll da illegal gelaufen sein?", versteht der Jagdleiter die Aufregung nicht.

Jagdleiter vermutet Intrige

Er ist sich ziemlich sicher, dass es sich bei der Anzeige um eine Intrige handelt. "Kürzlich wurde in Lambrechten die Jagd neu vergeben. Unser Gremium hat die Jagd wieder bekommen, obwohl die Gegenseite fast den doppelten Preis gezahlt hätte. Am meisten ärgert mich, dass wir wegen einer anonymen Anzeige jetzt durch den Dreck gezogen werden. Das ist für mich nur schwer zu verstehen", so Alois Koblstätter.

Behörde ermittelt

"Auch wenn unter der Anzeige ein besorgter Bürger steht, gehen wir dem Verdacht nach. Die Schilderungen könnten stimmen. Damit gehört die Sache erhoben. Egal, ob die Anzeige anonym ist oder nicht. Wir haben mittlerweile festgestellt, dass der angegebene Unfall-Lenker und auch das Datum des Vorfalls nicht stimmen. Allerdings gab es einen von der Polizei bestätigten Wildschweinunfall in Lambrechten", so Gerhard Obermair von der Bezirkshauptmannschaft Ried.
 

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diepresse.com vom 30.03.2014

Wildschwein verfehlt, Frau getroffen

Der Schuss eines Jägers traf eine Forstarbeiterin. Ob direkt oder über Umwege, blieb unklar. Der Mann muss Schadenersatz leisten, weil er sich nicht über die Arbeiten erkundigt hatte.

Wien. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nimmt Jäger stärker in die Pflicht. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, inwieweit ein Jäger Erkundigungen über andere im Wald befindliche Personen vornehmen muss, bevor er Schüsse abgibt.

Am Werk war ein eigentlich erfahrener Jäger, der aber im wahrsten Sinn über sein Ziel hinausschoss. Der Mann frönte jede Woche seinem Jagdtrieb, bereits mit 16 hatte er die dafür nötige Prüfung abgelegt. Auch an einem Morgen im Jänner 2007 war der Mann in einem Jagdrevier in Bärndorf (Niederösterreich) auf der Pirsch. Gegen acht Uhr kam er auf eine Lichtung. Der Mann bewegte sich möglichst leise, ging Schritt für Schritt vorwärts und suchte die Gegend mit einem Feldstecher, der für eine zehnfache Vergrößerung sorgte, nach Wild ab. Und siehe da: Er erblickte mehrere Wildschweine. Der Mann zielte auf ein Tier, das fast still stand, verfehlte es aber. Stattdessen traf das Projektil eine Forstarbeiterin. Diese konnte der Mann von seinem Standpunkt aus nicht sehen. Die Frau wurde schwer verletzt. Doch warum sie das Projektil traf, blieb unklar. Möglicherweise kam das Projektil erst über Umwege zu ihr, etwa indem es zunächst den Boden und erst dann die Forstarbeiterin traf. So genau konnte das nicht mehr festgestellt werden.

Das Unglück der Frau wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) forderte ihre Ausgaben aber vom Jäger zurück. Er wurde auf rund 97.000 Euro geklagt. Der Mann, dessen Strafverfahren mit einer Diversion geendet hatte, wehrte sich aber gegen die Forderungen der AUVA. Er habe sich „jagdgerecht“ verhalten, so wie ein sorgfältiger Jäger es tun würde. Das Wildschwein sei, als er schoss, frei gestanden, und es habe sich in der Flugbahn sonst niemand gefunden, der hätte gefährdet werden können. Auch ein „ausreichender Kugelfang“ in Form eines Erdwalls sei vorhanden gewesen. Dass die Arbeiterin getroffen wurde, müsse man auf eine „ganz außergewöhnliche Verkettung von Umständen zurückführen“. Das Geschoss habe einen atypischen Verlauf genommen, der in der Jagdpraxis noch nie aufgetreten sei. Zudem hätte die Forstverwaltung, mit der er durch die Jagdkarte einen Vertrag habe, Sperrmaßnahmen durchführen müssen. Man könne von einem Jäger nicht verlangen, vor einem „Morgenpirschgang“ persönlich nachzuschauen, ob andere Leute den Wald nutzen. Das würde nämlich die Jagd im Vorhinein vereiteln.

Bei der ersten Vernehmung gab der Mann an, nichts von Forstarbeiten im Wald gewusst zu haben. Später musste er eingestehen, 15 Minuten vor dem Unglück einen Anruf von einem anderen Jäger erhalten zu haben. Dieser warnte, dass er ein Fahrzeug gesehen und Geräusche gehört habe, bei denen es sich um Forstarbeiter handeln könnte.

Nicht ausreichend vergewissert

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen erklärte, dass der Jäger hafte. Er habe gegen § 96 des NÖ Jagdgesetzes verstoßen, das jede Tätigkeit verbiete, die Menschen auch nur abstrakt gefährden könne. Der Mann habe es trotz konkreter Hinweise auf Forstarbeiten unterlassen, sich zu vergewissern, wo diese genau im Wald stattfanden. Er hätte etwa das Revier weiter abgehen sollen, um Nachschau zu halten, meinte das Gericht. Jedenfalls wäre es unzumutbar gewesen, bei der Forstverwaltung anzurufen und zu fragen, wo die Arbeiter im Einsatz sind. Das Jagdrevier hingegen sei laut dem Vertrag zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet gewesen, bei Forstarbeiten ein Betretungsverbot zu verhängen. Das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof (10 Ob 55/13f) bestätigten das Urteil. Der Mann habe das Jagdgesetz, das eine zivilrechtliche Schutzvorschrift darstelle, übertreten und müsse daher Schadenersatz leisten.

Auf einen Blick

Ein Jäger, der eine Frau mit einem Geschoss traf, haftet, auch wenn er die Frau nicht gesehen hat und das Projektil möglicherweise erst über Umwege das Opfer traf. Der Jäger, der von einem Kollegen vor möglichen Forstarbeitern telefonisch gewarnt wurde, hatte sich nicht bei der Forstverwaltung über Details erkundigt. Der Mann habe § 96 des niederösterreichischen Jagdgesetzes gebrochen, erklärten die Gerichte. Der dortige Absatz 1 lautet: „An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.“   

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martinballuch.com vom 26.03.2014

Waldschaden durch die Jagd: mit dem Förster unterwegs


(c) Martin Balluch

Der ehemalige Landwirtschaftsminister und ÖVP-Chef, nö Landesjägermeister Josef Pröll jagt dort. Und zwar zusammen mit Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly, mit dem Chef der Landesjagdverbände und damit oberstem Jäger Österreichs Peter Lebersorger und mit Christian Konrad, kürzlich noch Raiffeisen-Chef und selbst nö Landesjägermeister. Sozusagen also jene Clique, die im Film „Der Prozess“ zusammen am Jägerball in der Hofburg gezeigt wurde. Allesamt vehemente Tierschutzgegner. Und genau durch dieses Jagdgebiet wurde ich vor einigen Tagen von dem Förster geführt.


(c) Martin Balluch

Um die hohen Herren mit ausreichend Jagdopfern zu versorgen, gibt es hier überall ganzjährige Fütterungen. Dieselbe Jagdlobby, die hier Wildschweine zu höchsten Reproduktionsraten mästet, jammert dann in der Öffentlichkeit über das viele Schwarzwild, das solche Schäden verursache, dass man es zu zig tausenden wieder abschießen müsse, quasi als Retter in der Not. „Verursacher der Not“ käme dem tatsächlichen Kausalzusammenhang näher. Hier stehen riesige Futtersilos, nur mit Lastwägen zu beschicken, um die Wildschweinmassen erst zu erzeugen.


(c) Martin Balluch

Aufgrund der Fütterungen wird der Wald völlig zerstört. Nachwachsende Laubbäume werden so völlig zerbissen, dass sie wie künstlich gezogene Bonsai-Pflanzen wirken. Dabei sind sie 30 oder mehr Jahre alt. Tannen können hier längst schon überhaupt nicht mehr aufkommen. Aber auch die größeren Bäume werden geschält und vernichtet. Dazu kommen Schäden durch Erosion, weil der Boden mangels tiefer Humusschicht das Wasser nicht mehr speichern kann. Alles eine direkte Folge der Lust mancher unserer Mitmenschen, auf Tiere in großer Zahl zu schießen und große Trophäenträger zu züchten, deren abgeschnittene und ausgekochte Totenköpfe dann die Wände der großen Jagdherren schmücken.


(c) Martin Balluch

Dann sehen wir ein Reh, abgemagert bis auf die Knochen. Wie kann das sein, frage ich meinen Begleiter, wenn doch überall Fütterungen stehen? Für Rehe gibt es hier durch die hohen Wildpopulationen überhaupt keine Äsung mehr. Und an den Futterstellen werden sie von den stärkeren Wildschweinen vertrieben. Abgesehen davon ist das meiste des angebotenen Futters, für diese Tiere nicht verträglich. So verhungern die Rehe sage und schreibe vor den gefüllten Futtertrögen. Das sind die Konsequenzen, wenn man blind vor Jagdlust massiv in das ökologische Gefüge eingreift!

 
(c) Martin Balluch                                 (c) Martin Balluch


(c) Martin Balluch
  
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noen.at vom 26.03.2014

Österreichischer Tierschutzverein stellt Jagdwarnkarte online  

Der Tierschutzverein ruft eine Online-Meldestelle für legale und illegale Jagd-Missstände in Österreich ins Leben. Eine Landkarte dokumentiert Haustierabschüsse, Jagdunfälle und Tierquälereien bei der Jagd.

Vor wenigen Monaten erlangte ein Jagdleiter im Bezirk Hollabrunn traurige Bekanntheit, als er sich freimütig damit brüstete, in seiner „Jagdkarriere“ schon hunderte Katzen abgeschossen zu haben.
Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins: „Die Jägerschaft spricht dabei immer wieder von Einzelfällen. Wir wissen, dass es trauriger Alltag ist. So entstand die Idee, eine Meldestelle für legale und illegale Jagd-Missstände einzurichten. Unsere Jagdwarnkarte führt der Bevölkerung plakativ vor Augen, was bei der Jagd alles passiert.“

Service soll Schutz vor Haustierabschüssen bieten

Mit der Jagdwarnkarte dokumentiert der Österreichische Tierschutzverein auf seiner Internetseite alle ihm gemeldeten oder sonst bekanntgewordenen Zwischenfälle, an denen Jäger beteiligt waren. Die Karte ermöglicht der Bevölkerung einen (haarsträubenden) Überblick über sicherheitsrelevante jagdliche Verfehlungen und auch über (legale) jagdliche Praktiken, die heute nicht mehr zeitgemäß und auch tierschutzrechtlich problematisch sind.

Dieser Service zielt einerseits darauf ab, Schutz vor Haustierabschüssen zu bieten. Tierfreunde können etwa sehen, ob in ihrem Wohngebiet oder einem geplanten Ausflugsgebiet besondere Häufungen von Haustierabschüssen vorliegen. Haustierbesitzer werden mithilfe der Karte vor schießwütigen Jägern gewarnt. Die erhöhte Wachsamkeit der Bevölkerung soll auch Jäger vor weiteren Haustiertötungen abschrecken, also präventiv wirken.

Online-Landkarte soll Vertuschungen verhindern

Mit der Einrichtung dieser zentralen Meldestelle für Jagdmissstände wird gleichzeitig auch der Druck auf Politik und Jägerschaft erhöht, die längst nicht mehr zeitgemäßen Jagdgesetze und das Waffengesetz endlich zu reformieren.

„Viele glauben noch, dass das, was Jäger tun, immer richtig ist“, zeigt sich Hölzl erstaunt. Was bisher fehlte, war eine zentrale Stelle, bei der die Bevölkerung Haustierabschüsse, Jagdunfälle, Tierquälereien und sonstige Vorfälle im Zusammenhang mit der Jagd melden kann, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Denn jagdfreundliche Strukturen decken personell den gesamten gesellschaftlichen Bereich ab und konterkarieren demokratische Strukturen – was den Beteiligten Vorteile und Abhängigkeiten garantiert.

„Wenn Vertuschen schwierig wird und für die Öffentlichkeit online einsehbar ist, wie oft etwas in Österreich im Zusammenhang mit der Jagd passiert, wird sich die Politik in Zukunft schwer tun, die Reformblockade aufrechtzuerhalten“, ist Hölzl von der Sinnhaftigkeit der Jagdwarnkarte überzeugt.

www.jagdwarnkarte.at
  

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krone.at vom 25.03.2014

Bgld: Jäger erschießt aus Versehen Kaiseradler

Aufschrei unter Vogelschützern: Für Aufregung sorgt derzeit ein Jäger im Burgenland, der einen seltenen Kaiseradler auf dem Gewissen hat. Nachdem der Schütze die gefiederte Trophäe zu einer Präparatorin gebracht hatte, wurde Anzeige erstattet. Der Waidmann spricht von Pech: "Ich hatte auf eine Elster gezielt."

Fast zwei Jahrhunderte galt der Kaiseradler in Österreich als ausgestorben. Seit seiner gefeierten Rückkehr ziehen nur wenige über dem Land ihre Kreise. Ausgerechnet einer dieser bedrohten Greifvögel geriet ins Visier eines Jägers aus dem Bezirk Mattersburg.

In einer Schottergrube erhob er seine Flinte gen Himmel. "Ich habe auf eine Elster geschossen. Das Schrot traf jedoch den Adler", verteidigt sich der 56- Jährige. Seine Tat war aufgeflogen, als er die "Trophäe" bei einer Präparatorin ausstopfen lassen wollte. "Für schulische Zwecke", wie er sagte. Eine Anzeige folgte.

Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Übrigens: Bei dem toten Kaiseradler soll es sich um einen Jungvogel handeln, der neben weiteren vier zur Erhaltung der Art freigelassen worden war.
  

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heute.at vom 12.03.2014

Jäger schoss sich selbst ins Bein

Bei einem Unfall mit seinem Gewehr ist am Dienstag in Illensdorf im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ein Jäger schwer verletzt worden: Der 75-Jährige schoss sich beim Nachladen selbst ins Bein.

Der Mann aus der Gemeinde Blaindorf war in einem Wald auf der Jagd; als er sein Schrotgewehr nachladen wollte, löste sich plötzlich ein Schuss und traf ihn ins linke Bein.

Der 75-Jährige fuhr noch selbst mit dem Auto nach Hause, musste dort aber von einem Rettungshubschrauber abgeholt werden. Der Verletzte wurde ins LKH Oberwart geflogen. Laut Polizei war der Waidmann nüchtern.
  

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nachrichten.at vom 05.03.2014

Totschlagfallen: Hündin aus einem Fangeisen gerettet 

Neufelden. Nachdem eine Hündin in der Vorwoche in ein Fangeisen getappt ist, ermittelt die Polizei gegen den Fallensteller.

Totschlagfallen sind seit Jahren verboten und müssten eigentlich schon lange in einem Alteisencontainer vor sich hinrosten. Dennoch tappte in der Vorwoche eine Hündin in ein solches Fangeisen. Nicht zuletzt deswegen forderte Bezirksjägermeister Hieronymus Spannocchi am Bezirksjägertag eine Disziplinarkommission für schwarze Schafe in den eigenen Reihen.

Ende letzter Woche, nur wenige Stunden vor dem Bezirksjägertag, verletzte sich die Hündin im Raum Neufelden an einem Schlageisen. Diese dürfen seit einigen Jahren nur im Falle einer Tollwut-Seuche und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Behörde aufgestellt werden. Nachdem seit dem Verbot keine einzige Genehmigung ausgesprochen wurde, war die Falle laut BH Rohrbach "auf jeden Fall illegal. Deshalb beschäftigt der Fall Polizei und BH gleichermaßen.

Gemeinsamer Tierschutz

Der Hündin geht es inzwischen wieder gut. Der behandelnde Tierarzt Andreas Jerzö aus Neufelden erstattete dennoch Anzeige wegen Tierquälerei: "Der Tierschutz sollte als ein sehr hohes Gut einer funktionierenden Gesellschaft gesehen werden, auch wenn es manchmal schwierig ist. Bei einem Fall von Tierquälerei ist die Gesellschaft gefordert, zielgerichtet dagegen aufzutreten", sagt Jerzö, der auch Präsident der Tierärztekammer-Landesstelle ist. Die Fälle der Vergangenheit haben gezeigt: "dass nur eine gemeinsame, auf gleicher Augenhöhe mit allen Betroffenen geführte Diskussion eine erfolgreiche Zusammenarbeit ermöglicht". Derzeit laufen die Ermittlungen, denn das Gesetz spricht eine klare Sprache. Schlageisen sind absolut verboten.

"Fallen müssen nicht zwangsläufig von Jägern aufgestellt werden", räumt auch Jerzö ein. Sollte sich aber herausstellen, dass ein Waidmann die Falle illegal platziert haben sollte, drohe ihm der Entzug der Jagdkarte. Bezirksjägermeister Spannocchi nannte das am Bezirksjägertag "Die Selbstreinigungskraft einer Organisation".
  

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orf.at vom 28.02.2014

Biber sollen getötet werden

Biber stehen unter Natur- und Artenschutz. Dennoch dürfen sie in Leithaprodersdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) jetzt befristet gefangen und getötet werden. Die Begründung: Die Biber hätten mit ihren Dämmen Bäche aufgestaut, angrenzende Äcker überflutet und damit zu großen Schaden verursacht.

Biber bauen Dämme, um ihre Wohnbauten zu schützen. Doch wenn dabei Bäche gestaut und immer wieder Felder überflutet werden, wie in den vergangenen Jahren in Leithaprodersdorf, sehen die Landwirte rot und die Tiere, die unter Arten- und Naturschutz stehen, nur noch als Problem.

Befristete Ausnahmegenehmigung

Rund 5.500 Euro gab die Gemeinde Leithaprodersdorf im Vorjahr aus, um Biberdämme zu entfernen. Doch jetzt hat das Referat für Natur- und Umweltschutz eine Ausnahmegenehmigung für eine drastische Lösung erteilt - das hat der ORF Burgenland jetzt exklusiv erfahren. „Wir dürfen bis Ende März die Biber mit Fallen fangen und sie töten. Wir müssen sie dann dem niederösterreichischen Biber-Management übergeben“, sagt Martin Radatz, Bürgermeister von Leithaprodersdorf (ÖVP).

„Es sind zirka zwölf bis 16 Biber, die gefangen werden können. Es gibt keine andere Methode - etwa, dass man die Biber fangen und woanders aussetzen könnte. Weil sie auch dort wieder Schäden anrichten würden. Sie müssen möglichst schmerzfrei und rasch getötet werden“, sagt Paul Weikovics vom Referat Natur- und Umweltschutz.

Fallen bereits aufgestellt

Der Bescheid ist auf 2014 befristet, und die Biber müssen während der Fortpflanzungszeit in Ruhe gelassen werden. Die Entscheidung basiert laut Weikovics auf einer EU-Naturschutzrichtlinie, die bei geschützten Tieren eine Ausnahme vorsieht, wenn sie in einer Gemeinde erheblichen Schaden anrichten, ihr Bestand gesichert und keine andere zufriedenstellende Lösung möglich ist.

 „Die EU-Naturschutzrichtlinie erkennt an, dass es zu einem Konflikt zwischen dem Schutz der Tierarten und dem Schutz der Kulturen kommen kann. Hier müssen die Interessen ausgewogen gewichtet werden - und das ist hier geschehen. Unter der Voraussetzung der EU-Naturschutzrichtlinie haben wir das geprüft und auch die Tatbestände für diese Ausnahme als gegeben erachtet“, so Weikovics. Seit sechs Wochen sind die Biberfallen in Leithaprodersdorf aufgestellt: Bisher ist noch keines der Tiere hineingetappt.
  

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salzburg.com vom 28.02.2014

Eugendorf: Aufregung um tote Katze für Fuchsjagd

Mit toten Tieren, darunter Fallwild, aber auch im Wald erschossenen Katzen, lockte ein Jäger in Eugendorf Füchse an. Als nun Kinder Tierkadaver nahe einem Hochstand in einem Rinnsal fanden, schlugen sie Alarm.

Für die Kinder soll der Fund an einem Waldrand im Ortsteil Pebering in Eugendorf grausig gewesen sein: Sie entdeckten in einem schmalen Rinnsal einige zum Teil skelettierte Tierkadaver, darunter auch Katzen. Für Janina Koster vom Tierschutzverein eine unfassbare Situation: "Wir haben einen Teil der toten Tiere, oder was von ihnen übrig geblieben ist, geborgen. Bei einer Katze haben wir festgestellt, dass sie aus nächster Nähe erschossen worden ist."

Die allgemeine Aufregung war in der Folge eine große und rief auch den für dieses Gebiet zuständigen Jäger, einen Bauern aus Eugendorf, auf den Plan. "Ich bin sofort rauf auf die Wiese, als ich gehört habe, dass dort etwas passiert sein soll", sagte er. Gegenüber den SN konnte er im Beisein von Werner Grininger, dem Geschäftsführer der Jägerschaft im Flachgau, die Hintergründe erklären: "Ja, die Tierkadaver habe ich in der Vergangenheit ausgelegt", sagte der Jäger und beschrieb eine übliche
Jagdmethode auf Füchse. Diese würden mit solchen Tierkadavern am Rand eines Waldes angeködert, um sie anschließend erlegen zu können. In der Jägersprache werde dies Ludern genannt, der Ort, an dem beispielsweise Füchse angelockt werden, Luderplätze.

Doch woher stammen diese toten Ködertiere ? "Jeder Jäger hat seine eigene Methode", erklärt Werner Grininger. "Sei es Fallwild aus dem Revier, aber auch im Straßenverkehr getötetes Wild, das von einem Jäger abgeholt werden muss. Da sind auch Katzen dabei."

Der betroffene Jäger pflichtete bei: "Ich habe im Jahr etwa 30 Stück Fallwild beim Rehwild, dazu kommen etwa 20 Hasen. Im Schnitt werde ich alle 14 Tage wegen eines auf der Straße überfahrenen und getöteten Tieres von der Polizei verständigt und hole es ab."

Die Schussverletzungen einer dort gefundenen Katze kann der Jäger auch erklären: "Wildernde Katzen dürfen im Revier geschossen werden. Aber klar ist, wenn ich das Tier kenne, verständige ich den Besitzer und schieße nicht gleich."

Die Notwendigkeit, den Fuchs zu bejagen, begründete Werner Grininger mit dem Umstand, es gebe Tiere mit Räude sowie jene, die den sogenannten Fuchsbandwurm hätten. "Im Vorjahr sind im Flachgau rund 600 Füchse erlegt worden. Aber der Bestand ist immer noch sehr hoch." Manche, auch erkrankte Tiere hätten schon längst die Scheu vor Menschen verloren und dringen immer wieder in menschliche Siedlungen ein.

Das sind Argumente, die Tierschützerin Koster nicht gelten lassen will: "Wir haben eine Petition gestartet, damit das bislang legale Abschießen von Haustieren, wie Katzen, in einem Wald verboten wird. Auch halten wir die Bejagung des Fuchses für nicht gut. Die Natur richtet es sich selbst."

Der betroffene Jäger will vorerst auf das sogenannte Ludern verzichten und sagte: "Tierschützer und Jägerschaft - da wird es wohl immer Auffassungsunterschiede geben."
  

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kurier.at vom 23.02.2014

Keine Schonzeit für die Öko-Jäger

Ökojäger wollen Wildbestand massiv dezimieren. Behörden wehren sich mit Anzeigen.

Es rumort in den heimischen Wäldern: Eine kleine Anhängerschaft der Ökojagd (die einen Abschussplan nach dem Zustand des Waldes fordert) versucht, die bestehenden Jagdgesetze auszuhebeln und ihre eigenen Regeln durchzusetzen. Erklärtes Ziel der etwa 350 Ökojäger in NÖ ist es, den Wildbestand zum Schutz des Waldes massiv zu dezimieren. Weil in den Musterrevieren im Bezirk Neunkirchen zum Teil bis zu fünf Mal so viele Rehe erlegt werden, als der Abschussplan vorsieht, gibt es mittlerweile Anzeigen am laufenden Band. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Neunkirchen versucht mit Verwaltungsstrafverfahren, der Situation Herr zu werden.

Der brisante Fall von drei erschossenen Milchkühen, die – wie berichtet – im Eigenjagdrevier "Ternitz III" von einem 60-jährigen Jäger "erlegt" wurden, hat die Ökojagd wieder in den Blickpunkt gebracht. Pächter der umliegenden Genossenschaftsjagden haben schon vor Jahren vergeblich versucht, "Wild-West-Gepflogenheiten" in dem Revier gerichtlich zu bekämpfen. "Es wurden dort bis zu 90 Rehe pro Jahr erlegt, obwohl der behördlich bewilligte Abschussplan maximal 30 erlaubt hätte", schildert ein Insider. Die Ökojagd nutzt dabei ein Schlupfloch im Jagdgesetz (Paragraf 83), der Abweichungen beim Abschuss von weiblichem Wild und Nachwuchsstücken zulässt.


Der Ökojäger der ersten Stunde, der Wald- und Forstwirt Franz Puchegger, fühlt sich von den traditionellen Jägern verfolgt. "All diese Anzeigen sind Banalitäten. Die Jägerschaft will unsere Aktivitäten im Keim ersticken". Puchegger bezeichnet das NÖ Jagdgesetz als völlig veraltet und "klassisch überreguliert". "Das Gesetz ist nur auf Trophäenjagd ausgelegt".

Verbissschäden

Der Ökojäger macht keinen Hehl daraus, dass er speziell das Reh-, Rot- und Gamswild auf der Abschussliste hat und aus dem Wald verbannen will: "Das Wild richtet so viele Schäden an, dass der Wald in Österreich kaputt ist." Allerdings ist der Ökojagd-Grundsatz "Wald vor Wild" kaum mit der Gesetzeslage in Einklang zu bringen, so die Kritiker. Das bestätigt auch Peter Karlhofer, der 2012 im Revier von Franz Puchegger in Puchberg/Schneeberg Jagdaufseher war. Er hat keine guten Erinnerungen. "Es wurde auf Teufel komm raus geschossen und mit der Weidgerechtigkeit nicht so genau genommen", so Karlhofer, der die Vorgänge der BH meldete. Reviernachbarn erzählen vom Abschuss nicht erlaubter Stücke und Verstößen gegen die Schonzeiten.

Die BH hat inzwischen reagiert und Puchegger und einem seiner Kollegen die Jagdaufsicht entzogen.   

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nachrichten.at vom 21.02.2014

Prozess: Jäger und Polizist im Streit

SALZBURG. Ein Streit während der Hirschbrunft im Oktober zwischen einem Jagdaufseher und einem Polizisten beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs.

Der Jäger wollte offenbar lästige Waldbesucher, darunter den Polizisten, loswerden und argumentierte mit "jagdlichem Sperrgebiet", das es laut Bezirkshauptmannschaft dort aber nicht gibt. In der Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Salzburg am 21. Dezember 2013 eingelangt ist, wird der Disput ausführlich dargelegt: Der Polizist aus Tirol war an jenem Oktobertag des Vorjahrs mit zwei deutschen Gästen in einem Tal im Oberpinzgau unterwegs. Dabei kreuzte sich der Weg der Wandergesellschaft mit jenem des Jagdaufsehers. Der stellte sich als Grundbesitzer vor und forderte die "Eindringlinge" zur Umkehr auf. Begründung: Es würden "Einser-Hirsche" bejagt, die sehr sensibel seien und nicht gestört werden dürften.

Der Jagdaufseher schlug den Wanderern eine andere Route vor, von der aus man die Hirschbrunft ebenfalls beobachten könnte. Der Polizist pochte allerdings auf die Wegefreiheit im Gebirge. Da nun der Jagdaufseher eine Eskalation der Diskussion befürchtete, bat er einen örtlichen Berufsjäger um Vermittlung.

Heftiges Wortgefecht

Offensichtlich mit wenig Erfolg. Der Disput setzte sich fort, das Wortgefecht wurde heftiger. Ein bestimmter Bereich sei jagdliches Sperrgebiet, wer dieses betrete, begehe eine strafbare Handlung, wurde dem Polizisten nun offenbar unterbreitet. Der verärgerte Beamte aus Tirol zeigte daraufhin den Vorfall der Polizeiinspektion Neukirchen am Großvenediger an. Diese übermittelte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.

"Uns wurde der Fall als Amtsmissbrauch angezeigt. Wir prüfen jetzt den Sachverhalt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher. Der Bezirkshauptmannschaft Zell am See zufolge gebe es keine Verordnung, wonach es sich dort um ein jagdliches Sperrgebiet handle. Der zuständige Staatsanwalt habe noch ergänzende Ermittlungen in Auftrag gegeben, erklärte Neher.   

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nachrichten.at vom 20.02.2014

Jäger schoss auf Hund: Freispruch

TRAUN. Richterin Roswitha Priglinger konnte keinen Vorsatz erkennen – Urteil nicht rechtskräftig.

Eine schwere Schussverletzung erlitt im vergangenen November der Neufundländermischling Milan auf dem Traunuferradweg in Traun. Ein 35-jähriger Jäger hatte auf den drei Jahre alten Vierbeiner geschossen und ihn dabei schwer am Bauch verletzt. Gestern musste er sich im Bezirksgericht Traun dafür verantworten.

Vorgeworfen hatte ihm die Staatsanwaltschaft die Gefährdung der körperlichen Sicherheit und versuchte Tierquälerei. "Ich habe den Hund mit einem Marderhund verwechselt und deshalb geschossen", sagte der Angeklagte, der auf "Nichtschuldig" plädierte, vor Richterin Roswitha Priglinger. Ein Bejagen von Marderhunden sei erwünscht, der öffentliche Druck diesbezüglich hoch, ergänzte sein Verteidiger Rupert Wagner.

"Nicht gefährdet gefühlt"

Als der Jäger den Schuss abgegeben hatte, bemerkte er seinen Fehler sofort. "Als ich Schreie gehört habe, ist es durch mich gefahren wie ein Blitz." Zum Zeitpunkt des Schusses, der gegen 17.30 Uhr mit einem Gewehr abgegeben worden war, war Alexander H. mit Hund Milan auf dem Traunuferradweg spazieren. Der Mann kam mit dem Schrecken davon. "Ich habe ja nicht genau gewusst, was passiert ist. Richtig gefährdet habe ich mich aber nicht gefühlt", sagte er.

Der Angeklagte war sofort, nachdem er sein Versehen bemerkt hatte, zu dem Hund, der mittlerweile außer Lebensgefahr ist, geeilt und hatte geholfen, ihn zum Tierarzt zu transportieren. Außerdem übernahm er die Kosten für den Tierarzt, die mehr als 1500 Euro betrugen, und zahlte H. ein Schmerzensgeld. Dieser war von Milan gebissen worden, als er ihn am Unfallort versorgte. "Ich möchte nicht, dass das Opfer die Kosten, die ich verursacht habe, tragen muss", sagte der Angeklagte aus.

Richterin Priglinger sprach den Trauner wenig später frei. Eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit sei nicht nachweisbar. Um wegen "mutwilliger Tötung eines Wirbeltieres" belangt zu werden, habe die vorsätzliche Tötungsabsicht gefehlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Zeit, gegen den Spruch Berufung einzulegen.

Verbessert hat sich indes der Gesundheitszustand des verletzten Hundes. "Es geht ihm soweit wieder gut", sagte H. Allerdings musste aufgrund seiner Verletzungen das Futter umgestellt werden. Dies sei mit höheren Kosten verbunden.
  

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salzburg24.at vom 18.02.2014

Österreichischer Tierschutzverein macht gegen Haustierabschuss mobil

Anlässlich der Messe „Hohe Jagd und Fischerei” im Messezentrum Salzburg macht der Österreichische Tierschutzverein in dieser Woche in der Stadt Salzburg  auf einen großen Missstand in der Jagd aufmerksam.

Alljährlich werden geschätzte dreißigtausend* Hunde und Katzen von Jägern erschossen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen legal und fällt in den Jagdgesetzen unter den Begriff „Jagdschutz”. Die Jägerschaft wird in diesem Kontext nicht müde, Hunde als Bestien hinzustellen, die das wehrlose Wild grausam töten würden, heißt es in einer Aussendung des Österreichischen Tierschutzvereins.

Haustiere werden wegen „Wilderns” erschossen

Die Motivation der Jäger sei laut Tierschutzverein jedoch keineswegs der Wildtierschutz, sondern die Wahrung eigener Interessen. Freilaufende Hunde könnten das durch Fütterungen im Revier gehaltene Wild aufscheuchen und vertreiben. Ein kapitaler Hirsch könnte in ein anderes Revier abwandern und stünde dann nicht mehr für den eigenen Abschuss zur Verfügung.

Auch wenn sich die Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer unterscheiden, ist der Abschuss von Hunden und Katzen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen legal. „So sind etwa im niederösterreichischen Jagdgesetz Jagdschutzorgane sogar verpflichtet, wildernde Hunde zu erschießen. Hunde außerhalb ihrer Rufweite, die sich der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und im Jagdgebiet umherstreunen, dürfen getötet werden. Auch Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter von Wohngebäuden umherstreifen, dürfen getötet werden”, sagt Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins.

Verbot des Haustierabschusses gefordert

Im Jahr 2011 kamen rund 80.000 Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode, durch landwirtschaftliches Gerät werden jährlich Tausende Rehkitze und junge Feldhasen getötet und alle 35 Sekunden stirbt ein Wildtier durch Jägerhand. Im Vergleich dazu ist die Anzahl der tatsächlich durch Hunde gewilderten Tiere verschwindend gering.

Obwohl der Österreichische Tierschutzverein Hundehalter keineswegs aus der Verantwortung für ihr Tier (Leinen- bzw. Aufsichtspflicht) entlassen will, sei der Abschuss des geliebten Vierbeiners demnach ein tiefer Einschnitt und für Kinder oftmals eine traumatische Erfahrung. Daher fordert der Österreichische Tierschutzverein ein Verbot des Haustierabschusses.

Aktion in Salzburg

Um die Öffentlichkeit auf dieses Thema hinzuweisen, startet der Österreichische Tierschutzverein diese Woche eine Aufklärungsaktion. Wie schon anlässlich des Jägerballs in Wien, werden sogenannte Promo-Bikes durch die Salzburger Altstadt fahren. Die Aktion ist am Freitag in der Salzburger Altstadt zwischen Linzergasse und Kaigasse. Am Samstag in der Salzburger Altstadt, im Europark und beim Messezentrum.

„Die großen Fahrradanhänger mit dem aktuellen Sujet ‘Stoppt den Haustierabschuss’ werden auf diese Weise von vielen Menschen gesehen. Die darauf gezeigten Fotos vermisster Hunde und Katzen machen deutlich, dass der Verbleib unzähliger vierbeiniger Familienmitglieder wegen des legalen Haustierabschusses ungeklärt ist. Auch Flyer werden an interessierte Passanten verteilt, um viele Unterstützer für das Abschussverbot zu gewinnen”, so Hölzl.
Unterzeichnen der Petition ist unter  
www.stopptdenhaustierabschuss.at möglich.

*Die Anzahl der hierzulande abgeschossenen Haustiere lässt sich laut des Österreichischen Tierschutzvereins trotz Fehlens einer Meldepflicht in Österreich mit einem Blick über die Grenze gut abschätzen. In einigen deutschen Bundesländern wurde in der Vergangenheit eine Streckenstatistik über erschossene Hunde und Katzen geführt. So kamen etwa in Nordrheinwestfalen (NRW) im Jagdjahr 2008/09 laut Streckenliste über 17.000 Katzen und 176 Hunde durch Jägerhand zu Tode. Rechnet man diese (offiziellen) Zahlen auf Österreich um (die Alpenrepublik ist 2,5 mal größer und hat um 60 Prozent mehr Jagdkartenbesitzer im Vergleich zu NRW), dann kann man davon ausgehen, dass heimische Jäger jedes Jahr mindestens 30.000 Haustiere töten.   

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krone.at vom 11.02.2014

Geld- und Haftstrafe

Ein steirischer Jäger ist am Dienstag in Graz wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nicht rechtskräftig zu einer Geld- und einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte bei einer Treibjagd auf einen Hasen gezielt und einen anderen Jäger getroffen. Dieser liegt seit damals im Wachkoma. Der mitangeklagte Triebleiter wurde freigesprochen.

Der 36- jährige Jäger hatte sich von Anfang an schuldig bekannt. Richter Helmut Wlasak versuchte akribisch, den Gesetzen einer Treibjagd auf die Spur zu kommen, was sich jedoch als äußerst schwierig erwies. Geklärt wurde nur, dass im Dezember 2012 eine Treibjagd im südsteirischen Landegg stattgefunden hat, bei der sich die Jäger zunächst alle in einer Reihe befunden und vorschriftsmäßig verhalten hatten.

Dann wurden zwei Hasen geschossen, es kam zu den üblichen Jagdstopps, um die Tiere aufzusammeln. Anschließend passierte der verhängnisvolle Irrtum: Als es weiterging, konnte der Angeklagte den Jäger rechts von ihm weder sehen noch hören. Trotzdem drehte er sich um und gab einen Schuss ab, als er einen Hasen hinter sich wahrnahm.

"Es hätte dort nie ein Schuss abgegeben werden dürfen"

Die Schrotladung traf den damals 52- jährigen Jäger mitten ins Herz, dieser liegt seitdem im Wachkoma und wird sich laut Gerichtsgutachten auch nie wieder erholen. "Aus waffentechnischer Sicht hätte dort nie ein Schuss abgegeben werden dürfen", meinte der Jagd- Sachverständige - denn die Sicht sei viel zu schlecht gewesen.

"Wie das genau ablief und warum das Opfer nicht mehr in der Reihe war, wird sich nie mehr klären lassen", so der Richter. Weil der Jagdstopp zum Suchen der erlegten Tiere aber bereits beendet war, traf den Triebleiter der Jagd keine Schuld und er wurde freigesprochen.

Der Jäger wurde zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro und vier Monaten bedingt verurteilt. "Sie werden an der Geschichte mehr leiden als an meinem Urteilsspruch", war der Richter überzeugt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
  

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orf.at vom 10.02.2014

Angriff auf Tierschützer: Polizist verurteilt

Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Körperverletzung und Verleumdung ist am Montag in Graz ein Polizist zu einer Geldstrafe und bedingter Haft verurteilt worden. Er soll 2011 bei einer Treibjagd einen Tierschutzaktivisten fixiert und verletzt haben.

Gemeinsam mit einem Kollegen hielt der Tierschützer im Dezember 2011 eine seiner Meinung nach illegale Treibjagd auf Zuchtfasane in Kainbach bei Graz auf Video fest. Im März 2013 stand der angeklagte Polizist bereits vor Gericht, der Prozess endete damals aber mit einem sogenannten Unzuständigkeitsurteil und musste neu aufgerollt werden - mehr dazu in Prozess gegen Polizisten wird neu aufgerollt (11.3.2013); im Dezember des Vorjahres musste der Prozess vertagt werden, da ein Gutachter erkrankt war - mehr dazu in Angriff auf Tierschützer: Polizist vor Gericht (9.12.2013).

Angeblich mehrere Schläge

Der Hintergrund der Anklage: Bei der Treibjagd im Dezember 2011 riefen die Jäger die Polizei. Bei der Identitätsfeststellung kam es zu einem Gerangel. Der angeklagte Beamte, ein heute 49-jähriger Gruppeninspektor, fühlte sich angegriffen, versetzte dem Tierschützer angeblich mehrere Schläge, fixierte ihn etwa 20 Minuten auf dem Boden - alles aufgezeichnet von der laufenden Kamera der Aktivisten. Später gab der Polizist an, der Tierschützer hätte ihn zuerst attackiert, was sich laut Staatsanwaltschaft aber als falsch herausgestellt hat - daher auch der Vorwurf der Verleumdung.

Polizist beteuerte Unschuld

Die von den Tierschützern aufgezeichnete Amtshandlung stand bei der ersten Verhandlung im Dezember im Mittelpunkt des richterlichen Interesses. Auf dem Video ist der angebliche tätliche Angriff auf den Beamten nicht klar zu erkennen, sehr wohl aber die beginnende Fixierung am Boden, trotzdem beteuerte der Angeklagte seine Unschuld.

Der Tierschützer habe ihn zuerst im Hals- und Gesichtsbereich attackiert; außerdem habe er sich durch das „aggressive und dauerhafte Filmen in Gesichtshöhe“ irritiert gefühlt, sagte der Angeklagte. Dass er dem Aktivisten mehrere Schläge versetzt haben soll, was auf dem Video übrigens auch nicht zu erkennen ist, bezeichnet der Gruppeninspektor als „Falschaussage des Tierschützers“.

Verteidigung: „Reine Provokation“

Videoaufzeichnungen von Amtshandlungen sind in Österreich grundsätzlich erlaubt, in diesem Fall seien sie aber eindeutig zu weit gegangen, so der Verteidiger des Polizisten, der den Tierschützern „reine Provokation“ vorwirft. Die Aufnahmen seien danach auch massiv im Internet - zum persönlichen Nachteil seines Mandanten - verbreitet worden, so der Verteidiger.

Angeklagter gestand Fehler ein

Bei der Verhandlung am Montag wollte der vorsitzende Richter vom Angeklagten wissen, ob er sich dazu durchringen könne zu sagen, dass er einen Fehler gemacht habe. „Ja, wenn das so gesehen wird, schon. Aber wenn man von Anfang an provoziert wird, ist es schwierig“, meinte der angeklagte Polizist. Das Urteil - eine viermonatige bedingte Haftstrafe und 2.400 Euro Geldstrafe - ist nicht rechtskräftig.   

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krone.at vom 07.02.2014

Kinder trauern: Jäger erschoss Beagle- Dame "Lucie"

Tränen in Köstenberg in Kärnten: Annika (9), Stefan (12) und deren Eltern trauern um "Lucie". Die Hündin war Sonntag ausgebüxt und hatte ein Reh gejagt. Ein Jäger hat mit Lucie kurzen Prozess gemacht und sie erschossen. Nach langer Suche nach ihrem Liebling konnte die Familie ihn nur noch aus der Kadavertonne holen.

"Lucie war unsere beste Freundin. Sie war für uns da, wenn wir traurig waren, ist bei uns gesessen, wenn wir Hausübungen machten, und ist nicht von unserer Seite gewichen, wenn wir krank waren", so Annika und Stefan in einem offenen Brief an den "Jäger aus Ossiach".

Die vierjährige Hündin war Sonntag ausgebüxt und unauffindbar gewesen. Montag fragte Familie Jakopitsch beim Tierschutz nach, dann bei der Polizei. "Lucie hat wohl mit einem anderen Hund einen Bock in den See gejagt. Der schwarze Hund dürfte das Reh gebissen haben. Dass Hunde das nicht dürfen, ist klar. Aber warum hat der Jäger keinen Warnschuss abgegeben?", fragt Jochen Jakopitsch.

"Vor allem der Ablauf war nicht korrekt. Niemand hat uns informiert." Es wurde behauptet, Lucie wäre nicht gechipt. Jakopitsch: "Ich hab' unseren toten Hund bei der Entsorgung aus einer Tonne gezogen."   

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antijagd.ch vom 05.02.2014

Albanien beschliesst zweijährigen Jagdbann

Albanien beschliesst einen totalen Jagdbann über das gesamte Land für zwei Jahre.

Bereits vor zwei Wochen hatte der albanische Umweltminister Lefter Koka diese Initiative angekündigt. Wie kürzlich bekannt wurde, hat das Parlament das Jagdmoratorium nun beschlossen. In Kraft treten wird es mit der Veröffentlichung des Gesetzes, voraussichtlich Mitte Februar 2014. „EuroNatur gratuliert der albanischen Regierung und dem albanischen Parlament zu dieser Entscheidung“, sagt Gabriel Schwaderer, Geschäftsführer der international tätigen Naturschutzstiftung EuroNatur. Ausschlaggebend für den längst überfälligen Schritt war der massive Rückgang von Wildtieren in Albanien. „Das Jagdmoratorium ist wegweisend, denn tatsächlich befinden sich die Wildtierbestände Albaniens auf einem katastrophal niedrigen Niveau. Unter anderem werden die Feuchtgebiete an der albanischen Adriaküste und im Hinterland jedes Jahr zur Todesfalle für Hunderttausende Zugvögel. Jetzt ist entscheidend, dass der Jagdbann auch in die Praxis umgesetzt wird“, betont Gabriel Schwaderer.
  

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derstandard.at vom 04.02.2014

Männchen Juro verschwunden: Luchs-Projekt fürchtet um Nachwuchs

Paarungszeit steht an und Luchsweibchen Kora und Freia sind im fortpflanzungsfähigen Alter, doch es fehlt an Männchen - Auswilderung angedacht

Molln - Im oberösterreichischen Nationalpark Kalkalpen macht man sich Sorgen um den Luchs-Nachwuchs: Im Februar beginnt die Paarungszeit, aber vom Männchen Juro, auf dem bisher alle Hoffnungen ruhten, fehlt seit Monaten jede Spur. Die Hoffnung, dass er noch lebt, ist gering. Dabei wären die beiden Damen Kora und Freia derzeit im besten fortpflanzungsfähigen Alter.

Falls es auch in den kommenden Tagen kein Lebenszeichen von Juro gibt, wünscht man sich beim Nationalpark eine Auswilderung - etwa eines Tieres aus der Slowakei oder aus Slowenien. Dafür müsste die zuständige Arbeitsgruppe "LUKA" (Luchs Kalkalpen), bestehend aus Naturschutzbund, Jägerschaft, Nationalpark, Bundesforsten und WWF grünes Licht geben. Dann könnte es aber sehr rasch - vielleicht sogar innerhalb der Paarungszeit - gehen, erklärte Franz Sieghartsleitner vom Nationalpark am Dienstag.

Verlorenes Jahr für das Luchs-Projekt

Für das Luchs-Projekt ginge ohne potenten Kuder (männliches Tier, Anm.) ein wichtiges Jahr für den Aufbau einer gesunden Population verloren. Freia und Kora, die ebenso wie Juro aus der Schweiz stammen und im Nationalpark in den vergangenen Jahren ausgewildert wurden, wären noch bis Ende März oder Anfang April paarungsbereit. Ihre Jungen - fünf bis sechs an der Zahl - sind als potenzielle Väter nur bedingt geeignet, weil die Inzucht der Population schaden könnte.

Der Nationalpark führt seit 1998 ein Luchs-Monitoring durch. Im Jahr 2000 tappte erstmals ein männliches Exemplar in eine Fotofalle. Dieser Kuder namens Klaus wurde seit 2012 nicht mehr wahrgenommen und wäre, falls er noch leben sollte, mittlerweile am Ende der natürlichen Altersspanne angekommen. Von seinem Kollegen Pankraz fehlt seit 2009 jede Spur. Seit 8. Juni ist aber auch Juro verschwunden, sein Sender ist ausgefallen.
  

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kurier.at vom 03.02.2014

Prozess: Opfer nach Jagdunfall im Wachkoma 

Graz: Ein Jäger hatte bei einer Treibjagd auf einen Hasen gezielt und einen Kollegen getroffen.

Ein schwerer Jagdunfall, der sich vor einem Jahr in der Steiermark ereignet hat, beschäftigte am Montag in Graz das Gericht. Ein Jäger hatte auf einen Hasen gezielt und einen Kollegen getroffen, der schwer verletzt wurde und sich seither im Wachkoma befindet. Der Unglücksschütze und ein Treiber mussten sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Der 36-jährige Jäger bekannte sich schuldig, der zweite Angeklagte nicht. Richter Helmut Wlasak versuchte stundenlang, den Gesetzen einer Treibjagd auf die Spur zu kommen, was sich jedoch als äußerst schwierig erwies. Geklärt wurde nur, dass im Februar 2013 eine Treibjagd stattgefunden hat, und dass der Fehler offenbar in der Kommunikation gelegen war.

Zunächst befanden sich alle Jäger in einer Reihe und verhielten sich vorschriftsmäßig. Dann wurden zwei Hasen geschossen, es kam zu den üblichen Jagdstopps, um die Tiere aufzusammeln. Dann dürfte der verhängnisvolle Irrtum passiert sein, denn als es weiterging, konnte der Angeklagte den Jäger rechts von ihm weder sehen noch hören.

"Kapitaler Fehler"

"Hätten Sie da nicht reagieren müssen?", fragte der Richter. "Ich habe angenommen, dass er da ist", antwortete der Beschuldigte. "Das war wahrscheinlich der kapitale Fehler", meinte der Richter, als der Mann schilderte, wie er auf einen Hasen im Gebüsch zielte. "Das ist ein Wahnsinn, ich muss meinen Nachbarn sehen oder hören. Aber sie haben in Wirklichkeit nicht gewusst, wo er ist?". "Nein", gab der Angeklagte zu.

Er drückte ab, und im gleich Moment rief sein anderer Nachbar noch: "Aufpassen, der Karli". Doch es war zu spät, der Schuss hatte bereits das Opfer getroffen. "Wer hat mich angeschossen?", tönte es aus dem Dickicht, und da wurde allen klar, was passiert war.

Um den genauen Hergang zu klären wurden zahlreiche Zeugen geladen, die auch am kommenden Mittwoch (5.2.) einvernommen werden.

Ein Urteil soll es frühestens am 11. Februar geben.  

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orf.at vom 01.02.2014

TBC: Rotwildbestand wird drastisch reduziert

Aufgrund der anhaltenden Probleme mit TBC bei Rindern und Rotwild ist nun geplant die Abschussquote von Rotwild weiter zu erhöhen. In den betroffenen Gebieten soll die Abschussquote nun auf 70 Prozent und mehr erhöht werden.

Das Übergreifen von TBC von Rotwild auf Rinder im Klostertal und Silbertal bereitet Jägern und Landwirten weiter Kopfzerbrechen. Bei jedem sechsten untersuchten Wildtier aus dieser Region konnte inzwischen TBC nachgewiesen werden - zum Vergleich: andere Landesteile sind kaum betroffen.

Es sei für die Sicherheit der Alpwirtschaft erforderlich, dass über den bisherigen 12 Punkte-TBC-Vorbeugemaßnahmenkatalog hinaus entsprechende Maßnahmen getroffen werden, bestätigt auch Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP).

„Höhere Abschussquote notwendig“

Nun ist ein Maßnahmenpaket in Abstimmung zwischen Jagd- und Veterinärbehörde, Land- und Alpwirtschaft, Grundeigentum und Jägerschaft geplant, um ein weiteres Übergreifen von TBC von Wildtieren auf Rinder zu verhindern. Das Grundprinzip ist: die Wege von Wild und Nutztieren sollen sich so wenig wie möglich kreuzen - und das passiert derzeit vor allem bei Salz- und Fütterungsstellen, erklärt Wildbiologe Hubert Schatz.

Daneben sei es notwendig die Abschussquote noch einmal drastisch zu erhöhen, so der Wildbiologe. In den betroffenen Gebieten sollen nun 70 Prozent oder mehr des Rotwildbestandes geschossen werden. Das käme einem „Ausschiessen“ nahe, sagt Schatz. Das sei aber notwendig, um die Durchseuchung des Rotwilds mit TBC aufhalten zu können, bestätigt auch Landesjägermeister Ernst Albrich. Nur so könne der kranke Rotwildbestand reduziert und ein weiteres Übergreifen auf Nutztiere auf lange Sicht verhindert werden.

Jäger: „Betretungsverbote nicht ausgeschlossen“

Die hohe Abschussquote ist für die Jäger aber eine enorme Herausforderung. Das bedürfe der Mithilfe aller, auch von Touristen und Wanderern, sagt Albrich. Denn, wenn man die Quote erreichen wolle, dann müsse man jede Begegnung mit einem Rotwild zum Abschuss nutzen. Stören nun Wanderer das Wild und die Jäger, so sei das unmöglich, so Albrich. Das könne auch bedeuten, dass für bestimmte Zeiten und Gebiete ein Betretungsverbot ausgerufen werden müsse.  

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meinbezirk.at vom 21.01.2014

Wo ist der "Wolferl" hin?

Aufschrei beim WWF: ein, im Schneeberggebiet entdeckter, Wolf scheint spurlos verschwunden zu sein.

SCHNEEBERG. "In Niederösterreich gab es 2012, 2011, vielleicht sogar schon 2010, einen Wolfsnachweis im Schneeberggebiet. Leider ist dieser Wolf letztes Jahr verschwunden", skizziert Claudia Mohl vom WWF. Der Wolf war nicht besendert. Deshalb fällt es schwer, nachzuvollziehen, was dem Wildtier zugestoßen ist.
Der WWF fordert daher die Behörden auf, mehr Engagement gegen Wilderei zu zeigen. Auch braucht es vermehrt Aufklärungsarbeit und den Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen, um eine konfliktfreie Wiederkehr der Großen Beutegreifer zu ermöglichen.

Skepsis zu Wolf-Sichtung

Weiß die Bergrettung etwas zum Verbleib des Wolfes? Karl Tisch, der zu jeder Jahreszeit am Schneeberg unterwegs ist, bleibt skeptisch, ob das entdeckte Tier tatsächlich ein Wolf war: "Es gibt zwei Huskys, die schauen auch einem Wolf ähnlich, und büchsen immer wieder einmal aus. Die hab ich schon gesehen. Einen Wolf bisher aber nicht."

Ein Italiener oder Franzose

Mohl ist von der Echtheit des Tieres überzeugt: "Der Wolf kann weiter gewandert sein. Eine illegale Handlung ist jedoch auch nicht auszuschließen." Genetische Proben würden belegen, dass es sich bei dem Schneeberg-Wolf um einen männlichen Wolf handelt. "Der aus der Alpenpopulation Italien/Frankreich zu uns eingewandert ist", so Mohl.
 

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diepresse.com vom 21.01.2014

Von Wölfen, Schießwütigen und angewandtem Naturschutz

Neue Studien zeigen, dass Wölfe viel besser als menschliche Jäger geeignet sind, Wildbestände gesund zu erhalten.

Kurt Kotrschal (Die Presse) Die großen Beutegreifer spielen einerseits entscheidende Rollen in der Erhaltung ihrer Ökosysteme, andererseits dünnen ihre Bestände weltweit immer mehr aus: auskonkurrenziert oder schlicht vernichtet von uns Menschen. Dies zeigt eine neue Studie eines Expertenkonsortiums um William Ripple von der Universität Oregon, eben publiziert im Wissenschaftsjournal „Science“.

Die 31 größten Fleischfresser der Welt (über 15 Kilogramm Körpergewicht) spielen ganz wichtige Rollen in den Nahrungsnetzen. Sie beeinflussen die großen Pflanzenfresser und sorgen so für eine Fülle von ökologischen Nischen, die von einer Vielfalt an Tieren und Pflanzen besiedelt werden können. Jagd ist also tatsächlich „angewandter Naturschutz“ – würde sie etwa hierzulande vor allem von Wölfen ausgeübt.

Wie neuere Studien (u.a. aus dem Yellowstone und der deutschen Lausitz) belegen, sind Wölfe viel besser als menschliche Jäger geeignet, Wildbestände gesund zu erhalten und für Artenvielfalt in ihrem Lebensraum zu sorgen. Der Schutz des Wolfes ist daher Naturschutzpflicht, nicht nur ethisches Gebot. Eine Schande eigentlich, wenn wir von den Afrikanern verlangen, unter Opfern für uns die Elefanten und Löwen zu schützen, wir aber bei all unserem Reichtum nicht in der Lage sind, mit Wölfen und Bären zu leben.

Eigenartig: Seit Jahren wandern ständig Wölfe nach Österreich ein, bilden aber im Gegensatz zu all unseren Nachbarländern keine Rudel. Kaum sind sie da – schon sind sie wieder weg. Ähnlich wie 2013 etwa 30 Braunbären. Verdunstet? Weggebeamt? Selbstmord aus Verzweiflung über die hiesigen Verhältnisse? Wohl kaum. Eher schon getötet von finsteren Schießwütigen, die sich keinen Deut darum kümmern, dass sie damit außerhalb jedes Rechts stehen. Denn Wölfe sind mehrfach durch europäische Konventionen und durch die österreichischen Gesetze geschützt. Diese Schießwütigen stellen sich damit außerhalb von Gesetz und Demokratie, zumal eine deutliche Mehrheit der Österreicher pro Wolf ist.

Es ist eine Schande! Wir brauchen sie nicht, diese „Schießer“, die uns tagtäglich vor Augen führen, dass sie Recht und Bürgergesellschaft verachten. Wir brauchen auch keine Politiker, denen es offenbar egal ist, von diesen Schießwütigen auch international vorgeführt zu werden, und die uns durch ihr augenzwinkerndes Dulden der dunklen Waffenträger am Rechtsstaat zweifeln lassen. Wir alle, auch die rechtschaffenen Jäger, die dadurch in den Schmutz gezogen werden, brauchen diesen ganzen feudalen Filz nicht, der uns täglich bewusst macht, dass die Verfassung nicht für alle gilt und dass sie offenbar noch immer nicht in den Hirnen und Herzen von so manchen Mächtigen angekommen ist. Wie gerade das Beispiel Wolf drastisch zeigt.

Was wir aber brauchen, sind Wölfe. Denn sie sind die eigentlichen Naturschutz- und Ökologiemanager. Es stünde uns gut an, uns von ihnen helfen zu lassen, auch bei einer weiteren Demokratisierung und Verrechtsstaatlichung, bei der so dringend nötigen Emanzipation von Metternich'schen Usancen und kakanischen Traditionen. Solange sich eine Minderheit von Schießwütigen von einer breiten Mehrheit toleriert fühlt, sich zynisch-höhnisch außerhalb von Recht und Demokratie stellt, solange werden sowohl nachhaltiger Naturschutz als auch verlässliche Rechtsstaatlichkeit hierzulande Wunschtraum bleiben müssen.

Kurt Kotrschal ist Zoologe an der Uni Wien und Leiter der Konrad-Lorenz-Forschungsstelle in Grünau.
 

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regionews.at vom 21.01.2014

Jäger (68) bei Sturz von Hochstand schwer verletzt

Der Mann fiel in Kirchberg/Tirol aus etwa 3 Metern Höhe zu Boden. Er konnte noch mit dem Handy Hilfe verständigen. 

Bezirk Kitzbühel.
Im Jagdrevier "Vorderaschau" im Gemeindegebiet von Kirchberg war am Dienstagnachmittag ein 68-jähriger Jäger mit Arbeiten an einem Hochstand beschäftigt gewesen, als dessen Stützen nachgaben. Der Mann stürzte aus etwa drei Metern Höhe zu Boden und zog sich dabei schwere Verletzungen im Brustkorbbereich zu. 

Der Jäger konnte noch mit seinem Handy seine Frau verständigen, die daraufhin die Rettung alarmierte. Der Verletzte wurde vom Notarzthubschrauber ins Bezirkskrankenhaus St. Johann geflogen, wo er stationär behandelt wird.
 

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orf.at vom 20.01.2014

Vom Zoo ins Gebirge: Steinböcke kommen frei

Zehn Steinböcke sollen heuer vom Alpenzoo Innsbruck nach Flachauwinkl (Pongau) übersiedeln. Ein Jäger möchte sie in seinem Revier freilassen. Das Land Salzburg hat das Vorhaben bewilligt, auch wenn es zunächst Bedenken gab.

Bis ins 19. Jahrhundert war der Steinbock am Gasthofgebirge in Flachauwinkl heimisch. Im gesamten Alpenraum aber jagte man dieses Tier in Aberglauben. Aus seinen Körperteilen stellten die Menschen Heilmittel gegen verschiedenste Krankheiten her. Seit damals ziehen nur vereinzelt Steinböcke durch das Gebiet bei Flachauwinkl. Der Jäger Christian Weiss möchte nun dort den Steinbock wieder ansiedeln.

Jagd steht nicht im Vordergrund

Dass es ihm dabei nur um das Jagen geht, will Weiss so nicht gelten lassen: „Natürlich ist es für einen Jäger etwas Besonderes, einen Steinbock zu jagen. Aber wir setzen etwa zehn Tiere aus. Bis die Population dann groß genug ist, um sie zu bejagen, wird es sehr lange dauern. Ich bin jetzt 42 Jahre alt und werde das wohl nicht mehr miterleben.“

Sachverständige des Landes haben das Vorhaben geprüft und bewilligt. Allerdings gab es einige Bedenken. Ein kritischer Punkt könnte sein, dass Steinbock und Gams im Winter um das Futter konkurrieren. Auch wie sich die Tiere nach dem Freilassen verhalten, könne nicht vorausgesagt werden.

„Das Gebiet dort ist eigentlich kein optimaler Lebensraum für die Steinböcke. Wenn sie freigelassen werden, bleiben sie vorerst sicher einmal dort. Aber alle Experten erwarten, dass sie mit der Zeit in Richtung Lungau abwandern“ sagt Sabine Werner von der Landesumweltanwaltschaft.

Steinbock-Patenschaften als Finanzierungshilfe

Dieses Risiko kennt Christian Weiss. Aber trotzdem möchte er die Steinböcke freilassen. Er übernimmt auch die Kosten für die Übersiedlung. Weil die sehr hoch sind, bietet er sogenannte Steinbock-Patenschaften an. Interessenten können eine solche um 2.000 Euro erwerben, dafür können sie ihrem Steinbock auch einen Namen geben. Zwei dieser Patenschaften seien noch zu haben, meint Christian Weiss. Die Steinböcke werden zudem mit Sendern ausgestattet. Die Daten sollen der Forschung dienen.  

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berchtesgadener-anzeiger.det vom 17.01.2014

Österreichischer Jäger erschießt »Lori«

Berchtesgaden – Es ist der dritte Adventssonntag. Maria Resch bringt gegen 16 Uhr ihre Mülltonne an die rund 500 Meter entfernte Roßfeldstraße. Im Schlepptau ihre beiden kleinen Hunde, die zwölfjährige Lori und der dreibeinige Pipo. Plötzlich verschwindet Lori. Maria Resch beginnt sofort nach der zierlichen Hündin zu suchen. Nach drei Stunden findet sie ihre Lori. Drei Meter vor einem Jägerstand – erschossen.

Die Thannlehen-Häuser in der Oberau enden in einer Sackgasse, der sich ein freies Feld anschließt. Nach fast drei Stunden verzweifelten Suchens – zu Fuß und mit dem Auto – macht sich Maria Resch an jenem dritten Adventssonntag um kurz vor 19 Uhr noch in einer letzten Richtung auf, um endlich ihre Lori wiederzufinden. »Es war zwei Tage vor Vollmond, dementsprechend hell war das Feld erleuchtet«, betont die Hundebesitzerin. Immer wieder ruft sie nach ihrer Hündin. Als sie sich schließlich dem Jägerstand am Feldrand nähert, kann sie ihren Augen nicht trauen. Lori mit ihrem deutlich sichtbaren roten Halsband liegt erschossen im Schnee – keine drei Meter neben dem Stand. Mit zwei Schüssen niedergestreckt, einer davon riss der Hündin den kompletten Unterbauch auf.

In diesem Moment steigt der österreichische Jäger von seinem Hochsitz herab und sagte zu seiner Entschuldigung, er habe den Hund mit einem Fuchs verwechselt. »Er verhielt sich mir und meinem Hund gegenüber vollkommen verachtend«, erinnert sich Resch.

»Lori war immer ein sehr ängstlicher Hund, sie ist nie abgehauen und immer beim Haus geblieben«, so Maria Resch. Die Ängstlichkeit von Lori liegt in ihrer Vergangenheit begründet, sie wurde 2006 in Portugal von der Tierschutzhilfe eingefangen und nach Deutschland gebracht. Bei Maria Resch, zu Hause seit drei Jahren in einem der Thannlehen-Häuser in der Oberau, fand sie ihre neue Heimat. Gemeinsam mit dem dreibeinigen Chihuahua-Mischling Pipo aus Griechenland und den beiden ungarischen Katzen Thelma und Louise ging es Lori, einer Podenco-Mischlings-Hündin, gut. »Die Tiere sind für mich wie meine Kinder«, so Maria Resch, der das Erlebnis am 15. Dezember noch tief in den Knochen steckt.

Den Vorfall mitbekommen haben auch der Vorsitzende des Berchtesgadener Tierschutzvereins, Axel Decker-Spychala, und seine Frau Barbara. Die beiden wohnen zufällig im gleichen Haus wie Maria Resch und kamen just in diesem Moment nach Hause, als die völlig aufgelöste Maria ihren toten Hund in einer Decke zurück zu ihrer Wohnung trug. »Wir vermuten, dass Lori noch im Hellen erschossen wurde, da ihr Körper um 19 Uhr bereits stocksteif war«, so der Tierschutzvereinsvorsitzende. »Der Jäger hätte den Hund nicht erschießen dürfen, er hätte hochkommen und eine Verwarnung, verbunden mit der Aufforderung, den Hund einzufangen, aussprechen müssen.« Der Jägerstand befindet sich nur rund 400 Meter neben den beiden letzten Thannlehen-Häusern.

Das Ehepaar Decker-Spychala traf an jenem Sonntag ebenfalls kurze Zeit später auf den österreichischen Jäger, als dieser auf dem Nachhauseweg ihr Haus passierte. Auch ihnen gegenüber äußerte er, dass er den Hund mit einem Fuchs verwechselt habe. »Lori war nur drei Meter vor dem Stand, wenn er sich nicht 100 Prozent sicher war, was er vor sich hat, hätte er nicht schießen dürfen«, so Maria Resch verzweifelt.

Noch am gleichen Tag informierte Axel Decker-Spychala in seiner Funktion als Tierschutzvereinsvorsitzender die Polizei Berchtesgaden. Tierarzt Manfred Weindl wurde am 16. Dezember über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. »Die Lori wäre aufgrund ihrer Größe und ihres Alters niemals in der Lage gewesen, ein Reh zu jagen und zu zerreißen«, so der Veterinär, der Lori von regelmäßigen Tierarztbesuchen kannte. Weindl, der Vorsitzender der Jäger von Oberbayern ist, der Berchtesgadener Tierschutzverein, die Jägerschaft des Berchtesgadener Landes und der Bayrische Jagdverband missbilligen die Tat aufs Schärfste und behalten sich gegen den österreichischen Jäger rechtliche Schritte vor. »Die Tat ist mit nichts zu rechtfertigen«, ärgert sich der Schönauer Tierarzt. Aus jahrzehntelanger Erfahrung weiß er, dass ein Hundebesitzer drei Mal verwarnt werden muss, sollte sein Tier herrenlos im Wald herumstreunen. Erschossen darf ein Hund erst dann werden, wenn er unmittelbar Rotwild angreift und zerreißt.

Auf Anraten vieler Bekannter hat Maria Resch mittlerweile die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert und bei der Berchtesgadener Polizei Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen den österreichischen Jäger erstattet. »Ich hatte noch nie eine schlechte Erfahrung mit Jägern gemacht, doch jetzt habe ich Angst«, so Maria Resch.

»Die Anzeige bringt mir meine Lori nicht zurück, doch ich möchte alle Jäger bitten, verantwortungsvoll mit ihren tödlichen Waffen zu handeln und gleichzeitig auch alle anderen Hundebesitzer sensibilisieren, gut auf ihre Tiere aufzupassen.« Caroline Irlinger  

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wwf.at vom 15.01.2014

Österreichs Wälder brauchen den Wolf 

WWF-Plädoyer für ein nützliches Wildtier

Wien, am 15. Jänner 2014 - In den letzten Wochen überschlugen sich die Meldungen über illegal getötete Wölfe in Italien, der Schweiz und Deutschland. Mitte Dezember wurde ein Wolfswelpe in der sächsischen Lausitz auf einer Wiese erschossen. Anfang Januar hat es einen jungen Wolf im schweizerischen Graubünden erwischt, nur wenige Kilometer von Vorarlberg entfernt. Ebenfalls nach Jahresbeginn wurde bekannt, dass in Italien gleich acht Wölfe unbekannten Tätern zum Opfer gefallen sind. „Auch in Österreich kämpft der Wolf mit Akzeptanzproblemen“, bedauert Bernhard Kohler vom WWF. „Dabei leidet unsere Natur nachweislich unter der Abwesenheit von großen Beutegreifern wie dem Wolf oder dem Braunbär.“ Eine aktuelle Studie der Oregon State University zeigt anhand von weltweiten Beispielen auf, dass die so genannten Raubtiere eine Schlüsselrolle für die Gesundheit von Ökosystemen spielen. „Besonders Österreichs Bergwälder brauchen die Beutegreifer, um Hirsche, Rehe und Gämsen in Schach zu halten“, so Kohler.

In den letzten zehn Jahren wurde bekannt, dass die Ausrottung von Wölfen im berühmten amerikanischen Yellowstone-Nationalpark in den 1920er Jahren zum Zusammenbruch des dortigen Weiden- und Pappelwaldes geführt hat. Wegen der starken Vermehrung der Hirsche hatten die Jungbäume keine Chance mehr nachzuwachsen. Erst nachdem der Nationalpark im Jahr 1995 Wölfe wiederangesiedelt hatte, konnte sich der Wald erholen. Vor allem im steilen oder unwegsamen Gelände, wo die Hirsche vor dem Wolf nicht so leicht fliehen können, schossen nun wieder Jungbäume aus dem Boden. Solche Gebiete wurden nach der Rückkehr der Wölfe von den Hirschen gemieden und der Wald konnte sich wieder verjüngen. Mit dem Wald kehrten auch der Biber und einige gefährdete Vogelarten des Yellowstone-Auwaldes zurück.

Für Österreich ist diese Erkenntnis höchst relevant. In den letzten fünf Jahren wandern regelmäßig Wölfe aus den Nachbarländern zu uns ein. Bislang konnte sich allerdings noch kein lebensfähiger Bestand etablieren. 2013 wurden gerade einmal drei Wölfe nachgewiesen. Wegen der - im europäischen Vergleich - sehr hohen Dichte an Rothirschen, Rehen und Gämsen sind unsere Gebirgswälder einem starken Verbissdruck ausgesetzt. Der Wald kann sich deshalb auf riesigen Flächen nicht ausreichend verjüngen, wie das Bundesforschungszentrum für Wald bei seinen Erhebungen immer wieder feststellen muss. Unsere Bergwälder verlieren dadurch langfristig ihre Schutzfunktion gegen Hochwässer, Muren und Lawinen. Nur wenn ausreichend Jungwuchs aufkommt, bleibt der Wald dicht genug, um Naturkatastrophen abzuwehren.

Dieser Qualitätsverlust des Waldes könnte durch die regelmäßige Anwesenheit von Wölfen entschärft werden, ist der Naturschutzexperte überzeugt. „Die Beutegreifer sorgen dafür, dass sich die Rotwild-, Reh- und Gams-Bestände räumlich ungleichmäßig verteilen. Dadurch entstehen große verbissfreie Flächen, auf denen sich auch empfindliche Baumarten wie die Tanne wieder natürlich verjüngen können.“ Das trifft vor allem in Bundesländern wie Tirol zu, in denen ein Großteil des Waldes im Steilgelände liegt und wichtige Schutzfunktionen erfüllt. „Besonders die kombinierte Anwesenheit von Wolf, Bär und Luchs hätte positive Effekte, wobei es gar nicht gesagt ist, dass es zu einer dramatischen Reduktion der Wildbestände kommt. Entscheidend ist vielmehr die ungleichmäßige Verteilung der Pflanzenfresser.“

Natürlich müssen für eine konfliktfreie Rückkehr der großen Beutegreifer gute Lösungen für den Schutz von Nutztieren wie Schafen und Ziegen gefunden werden. Dazu stellen die Behörden in Österreich, aber auch der WWF in einem Pilotprojekt finanzielle Mittel für Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde zur Verfügung. Auch im Jagdbetrieb werden Veränderungen erforderlich sein, besonders was Winterfütterungen und Wintergatter betrifft, die unnatürliche Ansammlungen von Hirschen bewirken. In manchen Bundesländern wie Tirol und Vorarlberg werden diese Hegepraktiken bereits aufgegeben oder radikal verändert. Für Kohler ein Schritt in die richtige Richtung: „Eine naturschutz- und waldverträgliche Jagd erfordert eine großräumige wildökologische Raumplanung unter Einbeziehung von Wolf, Bär und Luchs.“

Wölfe sind nach EU-Recht und allen Naturschutzgesetzen der Unionsländer eine streng geschützte Art. Ihre unerlaubte Tötung stellt also eine Straftat dar - und wie man aufgrund der Nützlichkeit der Beutegreifer sieht, zu Recht. Viele Europäische Staaten haben allerdings bei der Verfolgung von Naturschutzkriminalität großen Nachholbedarf. Der WWF fordert daher die Behörden auf, mehr Engagement gegen Wilderei zu zeigen. Auch braucht es vermehrt Aufklärungsarbeit und den Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen, um eine konfliktfreie Wiederkehr der Großen Beutegreifer zu ermöglichen.

Link zum Science Artikel der Forschergruppe William Ripple/Oregon State University (in Englischer Sprache), sowie Fotos und Grafiken zur Wolfsverbreitung in Österreich und Europa:
www.wwf.at/presse   

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heute.at vom 15.01.2014

Katzenjäger darf weiter als Jagdleiter arbeiten

Das Bekenntnis von Gaindorfs Jagdleiter Anton Winkler, bereits viele Katzen geschossen zu haben, löste in ganz Österreich eine Welle der Empörung aus. Der 62-Jährige darf sein Amt aber weiterhin ausüben. Deswegen wird nun eine Änderung des Jagdgesetzes gefordert.

Fast stolz bekennt der Revier-Jagdleiter, schon mehrere Katzen erlegt zu haben. Winkler steht dazu: "Die schicke ich sofort in den Katzenhimmel. Ich habe nichts gegen Katzen, aber sie sind Räuber, ich schütze nur mein Wild, es gibt schon zu wenig Rebhühner." Laut Gesetz ist der "Katzenjäger" sogar im Recht: Entfernt sich ein Stubentiger mehr als 300 Meter vom Wohngebiet, darf er abgeschossen werden.

Heftige Kritik und die Forderung nach einer Änderung des Jagdgesetzes kommt nun laut "NÖN" von Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins. Er schrieb in der Causa an Landesjägermeister Josef Pröll und bekam Antwort von Peter Lebersorger, Generalsekretär des Landesjagdverbandes. Kurzfassung: Winklers Bekenntnis sei ein Einzelfall, Haustierbesitzer seien gefordert, ihre Schützlinge im Auge zu behalten und die genannten 30.000 jährlich in Österreich geschossenen Haustiere seien frei erfunden.

Hölzl will seine Forderungen aber weiterverfolgen und kündigt eine Broschüre an, in der laut "NÖN" mit Wissenschaftern der "Unsinn der Jagd leicht verständlich erklärt" werde. Gleichzeitig habe Hölzl einen Vorschlag zur Änderung des Jagdgesetzes bei der Landesregierung eingereicht.
 

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vol.at vom 14.01.2014

Vorarlberger Industrieller bei Treibjagd

Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ stößt sich an einer Treibjagd in Rumänien, an der jedes Jahr zahlreiche österreichische Wirtschaftskapitäne teilnehmen. Auch der Vorarlberger Industrielle Franz Rauch soll laut Medienberichten am Wochenende Gast gewesen sein.

Die Treibjagd wird seit Jahren von Ion Tiriac, dem ehemaligen Trainer von Tennisspieler Boris Becker, veranstaltet und ruft regelmäßig Tierschützer auf den Plan. 700 Wildschweine sollen dabei an einem Wochenende erlegt werden, zitiert „wirtschaftsblatt.at“ rumänische Zeitungen. Die Organisation „Vier Pfoten“ veröffentlicht trotz geheimer Gästeliste stets die Namen der teilnehmenden Wirtschaftsprominenz. Anhaltende Tierschützerproteste hatten in der Vergangenheit angeblich dazu geführt, dass die Treibjagd nach Rumänien verlegt wurde. Ursprünglich habe sie im deutschen Bittelbrunn bei Konstanz stattgefunden.

Kritik von „Vier Pfoten“

Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ kritisiert nun in der Tageszeitung „Der Standard“, dass Franz Rauch vom gleichnamigen Fruchtsafterzeuger bei der umstrittenen Wildschwein-Treibjagd in Rumänien teilgenommen habe. Für den ORF war Rauch für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Bei der Jagd würden die Wildschweine mehrfach angeschossen, bis sie nicht mehr laufen können, beobachten die Tierschützer. Laut „Vier Pfoten“ sollen im Vorjahr rund 270 Wildschweine geschossen worden sein. Die Tierschutzorganisation regt an, dass die Gäste ihre Geschäftsbeziehungen bei einem Tennismatch genauso vertiefen könnten.
 

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heute.at vom 13.01.2014

Jäger rutscht auf Eis aus und schießt sich in den Kopf

Unfassbares Drama in Ottenschlag (Zwettl) am Wochenende: Der Mostvierteler Büchsenmacher Erich Sch. (60) rutschte auf einer Eisplatte im Fischwald aus, dabei löste sich ein tödlicher Schuss.

Fassungslosigkeit bei vielen Jagdkollegen und der Familie des beliebten Büchsenmachers: Erich Sch. kehrte von einem Ausflug in sein Revier im Waldviertel nicht mehr zurück. Der Familienvater aus St. Peter (Amstetten) starb bei einem schrecklichen Unfall – eine geschockte Spaziergängerin fand den Toten am nächsten Morgen.

Der erfahrene Waidmann war im Fischwald eine Böschung hinunter gegangen und auf dem eisigen Waldboden weggerutscht. Dabei löste sich ein Schuss aus seinem Winchester-Gewehr, das er ungesichert um die Schulter hängen hatte. Die Kugel traf den Waidmann dabei in den Kopf – Erich Sch. dürfte sofort tot gewesen sein. Erst am nächsten Morgen entdeckte eine Wanderin die Leiche von Erich Sch. und alarmierte die Polizei.


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juedsche-allgemeine.de vom 09.01.2014

Israel: Jagdverbot

Gänse, Wildschweine und Co. können aufatmen. Die Jagd zu Sportzwecken soll verboten werden. Die Idee, das Jagen generell zu untersagen, ist bereits vor Jahren vom Umweltministerium vorgeschlagen worden. Jetzt geht es darum, den Plan in der Knesset Gesetz werden zu lassen. In der Bevölkerung hat das Jagdverbot bereits eine große Mehrheit: Einer Umfrage der Umweltorganisation SPNI zufolge sprechen sich 72 Prozent aller Israelis gegen diesen blutigen Sport aus. Von September bis Januar darf derzeit noch gejagt werden. Auf der Abschussliste der etwa 2400 registrierten Jäger stehen vor allem Gänse, Enten und Wildtauben.

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kurier.at vom 02.01.2014

Auto bei Treibjagd durch Schrotkugeln beschädigt 

26-jährige Lenkerin blieb unverletzt. Während einer Treibjagd verwechselte ein Jäger offensichtlich ein Auto mit einem Fasan.

Autofahren im Burgenland kann mitunter gefährlich werden. In Rechnitz im  Südburgenland ist am Montag während einer Treibjagd ein Auto durch Schrotkugeln beschädigt worden. Eine 26-jährige Frau war auf der B63 bei Rechnitz (Bezirk Oberwart) unterwegs, als ihr Pkw von den Kugeln getroffen wurde. Die Burgenländerin blieb unverletzt.

Die Jäger hatten laut Polizei eigentlich fliegendes Federwild (Enten und Fasane) im Visier. Als die Frau von Großpetersdorf kommend auf der Bundesstraße durch das Jagdgebiet in Richtung Rechnitz fuhr, bemerkte sie, wie die Schrotkugeln auf ihr Auto trafen. Am Pkw wurde dabei der Lack beschädigt. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen, um den Schützen ausfindig zu machen.


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heute.at vom 01.01.2014

Jäger schoss auf Fuchs und traf Kollegen – Spital

Kurioser Unfall am Wochenende in Maiersch: Karl A. (60) wollte einen Fuchs treffen, die Schrotladung prallte aber von einem Metallzaun ab und verletzte Fritz I. (51, alle Namen geändert) schwer.

Ein "Billard-Schuss" bei einer Niederwildjagd in Maiersch (Horn) wird Fritz I. in schmerzhafter Erinnerung bleiben: Der Waidmann wurde von einer abgeprallten Schrotladung am linken Ringfinger sowie im Brustbereich getroffen. Der Unfallhergang hätte unglücklicher nicht sein können: Auf einem Feld, welches an drei Seiten von einem Wildzaun umgeben ist, bekam Karl A. plötzlich einen Fuchs vor seine Flinte.

Der erfahrene Schütze drückte ab, traf aber nur den Zaun. Einige Kugeln prallten ab und trafen Fritz I. Das Opfer schrie auf und ging zu Boden – sofort leisteten Karl A. und andere Jäger Erste Hilfe. Im Horner Spital wurde eine Schrotkugel aus dem Ringfinger des Opfers entfernt – die Verletzungen im Brustbereich waren zum Glück nur oberflächlich. Unglücksschütze Karl A. war nicht alkoholisiert, wurde aber dennoch angezeigt.

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