Jagd
in der Presse 2014
oe24.at vom 18.12.2014
Politiker (62) schoss sich den Zeh weg
Bei einem Jagdunfall soll Altbürgermeister Heinz Köppl einen
Zeh verloren haben.
Die Gerüchteküche brodelt derzeit rund um den Traunsee in
Oberösterreich: Der bekannteste Lokalpolitiker und Ex-Bürgermeister von
Gmunden, Heinz Köppl (62), soll sich bei einer Wildschweinjagd in
Tschechien verletzt haben. Der ÖVP-Politiker habe sich selbst in den
Fuß geschossen.
Köppl trat vor einem Monat als langjähriger Bürgermeister zurück.
Seither kann er ausgiebig seiner Jagdleidenschaft frönen. So auch am
vergangenen Wochenende: Der 62-Jährige war mit Freunden zur
Wildschweinjagd im tschechischen Budweis. Dabei soll es zu dem Unglück
gekommen sein. Köppl sei gestolpert und gestürzt. Dabei habe sich aus
seinem Gewehr unbeabsichtigt ein Schuss gelöst. Die Kugel sei in seinen
Vorfuß eingedrungen und habe zwei Zehen am rechten Fuß verletzt. Eine
Zehe soll inzwischen amputiert worden sein.
Das ehemalige Stadtoberhaupt wurde mit der Ambulanz bereits nach
Oberösterreich ins Landeskrankenhaus Gmunden gebracht und befinde sich
auf dem Weg der Besserung.
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orf.at vom 17.12.2014
Jagen bald schon ab 16 erlaubt
In Salzburg sollen bald auch schon 16-Jährige den Jagdschein
machen und dann in Begleitung jagen gehen dürfen. Das sieht das neue
Jagdgesetz vor, das am Mittwoch im Landtag diskutiert wird. Vor allem
Landwirtschaftsschüler sind die Zielgruppe.
Bis jetzt kann man in Salzburg erst mit 18 Jahren zur Jagdprüfung
antreten - im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern. Dort ist
die Jagdprüfung mit 16 Jahren schon gesetzlich verankert. Salzburg will
mit der Novelle jetzt nachziehen. Allerdings müssen die Jungjäger bis
zum 18. Lebensjahr noch von erfahrenen Kollegen begleitet werden.
Außerdem muss die Behörde den Waffenbesitz genehmigen.
Hintergrund für die Gesetzesänderung: Junge Bauern sollen schon in der
Landwirtschaftsschule den Jagdschein machen können. Das soll sie dazu
bringen, sich mehr mit Wald und Wild zu beschäftigen - mehr dazu in
Jagdschein
künftig auch für Jugendliche
(salzburg.ORF.at; 18.7.2012).
Andere umstrittene Änderungen kommen nicht
Einige andere geplante Änderungen im Jagdgesetz zog die Landesregierung
nach heftigen Diskussionen wieder zurück: Die Jagd auf Schneehase,
Schneehuhn und Haselhuhn bleiben weiterhin Tabu - anders, als noch vor
eineinhalb Jahren angedacht. Zu groß war der Widerstand von
Naturschützern und Bevölkerung. Auch der Einsatz von Krähenfallen sei
wieder abgesagt, versichern Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) und der
grüne Klubobmann Cyriak Schwaighofer.
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oe24.at vom 16.12.2014
Wegen Fasanzucht - Tierschützer zeigen Graf Ali an
Laut VGT gibt werden Jagd- und Tierschutzbestimmungen
übertreten.
Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist bei Tierschützern wegen zweier
Fasanenzuchten im Südburgenland in die Kritik geraten. Laut dem Verein
Gegen Tierfabriken (VGT) gebe es Hinweise auf die Übertretung von Jagd-
und Tierschutzbestimmungen. Bei der Bezirkshauptmannschaft Güssing wurde
deshalb eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, so Elmar Völkl vom VGT
am Dienstag.
Schwere Vorwürfe
Die
Vorwürfe betreffen zwei aus mehreren Volieren bestehende Zuchten mit
Jagdfasanen in Luising, dem Wohnort von Mensdorff-Pouilly. Dabei geht es
laut der Sachverhaltsdarstellung um Bestimmungen der Zweiten
Tierhaltungsverordnung und der Burgenländischen Jagdverordnung. Während
das Gesetz mindestens zweieinhalb Meter hohe, durch natürlichen Bewuchs
ausgestattete Volieren mit Sichtschutz und überdachten Schutzräumen
vorsehe, müssten die Jagdfasane in Luising unter unverblendeten
Netzverschlägen auf einer kargen Stroheinstreu ihr Dasein fristen,
argumentiert der VGT in einer Aussendung.
Zudem sollten anscheinend etliche Fasane entgegen den gesetzlichen
Bestimmungen erst unmittelbar vor der Jagd ausgesetzt werden, hieß es.
Die Jagdverordnung sehe ein Aussetzen von Fasanen spätestens zwei Wochen
vor Beginn der Schusszeit am 1. Oktober vor. Tatsächlich hätten sich
Mitte Dezember noch immer Fasane in den Auswilderungsvolieren befunden,
so die Tierschützer. Für sie liegt der Verdacht liege nahe, dass die
Fasane immer erst kurz vor der Jagd ausgesetzt würden, um Verluste durch
Abwandern und Raubwild möglichst gering zu halten.
Grobe Tierquälerei
"Die Praxis, Tiere vorsätzlich zu züchten, um sie später in großer Zahl
abknallen zu können, ist nicht nur grobe Tierquälerei, sondern auch
weidmännisch heftig umstritten. Doch zur Steigerung des Jagdvergnügens
werden zunehmend Wildgatter und Federwildvolieren zur Massentierhaltung
von jagdbarem Wild in Wald und Flur errichtet", sagte Elmar Völkl vom
Verein Gegen Tierfabriken. Der VGT spricht sich für ein Verbot der
gezielten Zucht von Tieren zu reinen Abschusszwecken aus. Derzeit sammle
man Unterschriften für eine Reform der Jagdgesetze in Wien und in der
Steiermark.
Die Sachverhaltsdarstellung wurde am Montag bei der
Bezirkshauptmannschaft eingebracht. Er könne dazu noch nichts sagen,
meinte Mensdorff-Pouillys Rechtsanwalt Harald Schuster am Dienstag.
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heute.at vom 15.12.2014
Jäger (36) durchbricht mit Pick-up Holzbrückengeländer und
stürzt 4 Meter tief auf Flussufer
Der Mann lenkte am Sonntag gegen 01.15 Uhr seinen LKW von
Unterthürnau auf der L 1187 in Richtung Drosendorf Altstadt.
Im Bereich der starken Rechtskurve bei der Auffahrt zur Holzbrücke über
die Thaya fuhr der Mann offensichtlich in annähernd geradem Verlauf und
ohne das Fahrzeug abzubremsen weiter, durchstieß auf Höhe des Str.Km
1,735 das Holzbrückengeländer auf der linken Straßenseite und stürzte
auf das ca. 4 Meter tiefer liegende Flussufer der Thaya. Das Fahrzeug
kippte dabei nach vorne über und blieb am Dach liegen. Der 36-Jährige
war im Sicherheitsgurt hängend im total beschädigten Fahrzeug
eingeklemmt, wobei alle Fahrzeugtüren vorerst blockiert waren.
Der Mann wurde von den alarmierten Feuerwehren Oberthürnau, Drosendorf
und Zissersdorf aus dem Fahrzeug geborgen, welche auch anschließend die
Fahrzeugbergung vornahmen.
Der Lenker war leicht benommen aber ansprechbar und gab vorerst an,
keine Verletzung erlitten zu haben. Nach Eintreffen des Notarztes wurde
er jedoch mit der Rettung in das Landesklinikum Waldviertel Horn
gebracht, wo dem Grade nach leichte Verletzungen festgestellt wurden und
er zur Beobachtung stationär aufgenommen wurde.
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krone.at vom 14.12.2014
Jäger wollte Hund erschießen - von Zeugin gerettet
Tier schwer verletzt - Wieder geriet ein Jäger in das Visier
behördlicher Ermittlungen: Der Waidmann soll im oberösterreichischen
Bezirk Vöcklabruck einen Husky angeschossen und mit einer Schrotladung
schwer verletzt haben. Als er nochmals auf den Hund feuern wollte,
rettete eine Nachbarin den Vierbeiner.
Der Österreichische Tierschutzverein erstattete Anzeige, weil der
Verdacht bestehe, dass der Jäger bei seinem Schuss auf den Husky auch
Leben und Sicherheit von Menschen gefährdet haben könnte und gegen das
Jagdgesetz verstoßen habe.
Jäger von Husky gebissen
Was war passiert? Der Husky büxte von daheim aus und soll dann mit dem
Dackel des Jägers vor dessen Wohnhaus gerangelt haben. Der Waidmann trat
dazwischen und wurde vom Husky gebissen. Da schnappte der Jäger sein
Gewehr und verpasste dem Vierbeiner eine Schrotladung. Der schwer
verletzte Hund lief davon, blieb an einer Brücke liegen.
Autolenkerin brachte Hund in Tierklinik
Der Jäger lief dem Husky nach und wollte ihn töten - da kam aber eine
Autolenkerin daher: Sie wollte den Todesschuss verhindern, packte den
verletzten Hund und brachte ihn in eine Tierklinik, wo er gerettet
wurde.
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krone.at vom 12.12.2014
Terrormilizen schlachten Tausende Elefanten ab
Jedes Jahr fallen Tausende Elefanten Wilderern zum Opfer. Die Tiere
werden wegen ihrer Stoßzähne gejagt und getötet. Immer häufiger werden
nun Fälle bekannt, bei denen die Elfenbeinjäger jedoch dem
Terrornetzwerk Al- Kaida angehören. Denn dank der stetigen Nachfrage
nach dem "weißen Gold" haben gleich mehrere Gruppierungen mit dem Handel
von Elfenbein ein solides Standbein für die Finanzierung ihres Terrors
gefunden.
2013 wurden rund 30.000 Afrikanische Elefanten von Wilderern getötet –
und Experten gehen davon aus, dass diese Zahl 2014 erneut übertroffen
werden wird. Das Elfenbein geht hauptsächlich nach China, Thailand und
auch Vietnam. Dort würden Schmuck und Schnitzereien aus Elfenbein als
Statussymbol gelten, erläuterte die Artenschutzexpertin der
Naturschutzorganisation WWF, Flora Müller. "Das wird teils wie eine
Geldanlage betrachtet", sagte Müller der Nachrichtenagentur dpa. Der
legale Markt - Elfenbein aus der Zeit vor dem 1989 beschlossenen Schutz
ist nicht zu beanstanden - werde mit dem illegalen Elfenbein
überschwemmt.
Elfenbein ist Schätzungen zufolge der viertgrößte Schwarzmarkt der Welt.
Nur mit Drogen, Waffen und Menschenhandel werde mehr Geld illegal
verdient, heißt es. Während sich afrikanische Rebellengruppen wie die
Lord's Resistance Army schon seit Langem ihre blutigen Feldzüge mit dem
"weißen Gold" finanzieren, haben nun auch radikalislamische Terroristen
den Handel mit Elfenbein entdeckt.
Al-Kaida-Ableger auf Elfenbeinjagd
Die berüchtigte Al-Shabaab-Miliz, somalischer Ableger der Al-Kaida,
sorgte etwa 2013 für Aufsehen, als Mitglieder in Kenia ein
Einkaufszentrum stürmten und 67 Menschen töteten. Laut der Experten-
Seite "Elephant Action League" finanziert sich die militante Gruppe zu
einem großen Teil über den Elfenbeinhandel. 600.000 Dollar sollen so
monatlich in die Kassa der Terroristen fließen.
Weil die Grenze zwischen Somalia und Kenia nur spärlich überwacht wird,
ist es für die Terroristen einfach, das kostbare Gut über die Grenze zu
schmuggeln. Aber auch andere Terrorgruppen profitieren von diesen
Voraussetzungen: So soll laut der Onlinezeitung "Elite Daily" die
Islamistengruppe Boko Haram, die in Nigeria für Angst und Schrecken
sorgt, viel Geld mit den Stoßzähnen der Elefanten, aber auch mit
illegalem Wildtierhandel verdienen.
Alle 15 Minuten stirbt eine Elefant
Der Elefantenbestand leidet dramatisch unter dieser Entwicklung.
Statistisch gesehen wird alle 15 Minuten ein Elefant wegen seiner
Stoßzähne getötet. Insgesamt gehen die Experten von einer
Gesamtpopulation von 434.000 bis 690.000 Elefanten in Afrika aus. Über
die Hälfte davon lebt im südlichen Afrika, insbesondere in Botsuana.
Artenschützer befürchten, dass die Dickhäuter bereits in den nächsten
elf Jahren ausgerottet sein könnten.
In Afrika versucht man, mit Umsiedelungen der Tiere und verstärkten
Patrouillen in den Nationalparks der Wilderei Herr zu werden. Doch
selbst dort sind die Elefanten nicht immer sicher: Im Mai 2014 wurde in
Südafrika zum ersten Mal seit zehn Jahren ein Dickhäuter im berühmten
Krüger- Nationalpark von Wilderern getötet.
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krone.at vom 07.12.2014
Kater von Jäger getötet, Hund Zähne ausgeschlagen
Schreckliche Tiertragödien erschüttern das Land ob der Enns: Vor
den Augen des Frauchens erschoss ein Jäger nahe der Christophorushütte
auf dem Feuerkogel einen Kater. Die Hüttenwirtin zeigte den Schützen an.
Auch in Mattighofen spielte sich ein Tierdrama ab: Ein Hundehasser
schlug einer Border- Collie- Hündin die Zähne aus.
"Herzlich willkommen am schönsten Berg der Welt!" Mit diesen Worten und
einem Foto von Kater "Söcki" grüßt die Homepage der Christophorushütte
auf 1.592 Metern Seehöhe seine Internetbesucher. Doch die gutmütige
Samtpfote ist tot, starb im Zuge einer unfassbaren Tat.
"Mann stieg aus und schoss auf meinen Kater"
"Ich ging mit meinen beiden Katzen spazieren, als ein Jäger mit seinem
Auto vorbeifuhr", erzählt Hüttenwirtin Elisabeth H. Das jüngere Tier
lief, erschreckt durch den Lärm des Motors, ins Haus, Söcki folgte ihm
gemächlich. "Der Mann stieg aus und schoss vor meinen Augen auf meinen
Kater", erzählt das entsetzte Frauchen.
Der Todesschütze soll noch gesagt haben, dass er den Kater beim Wildern
erwischt habe. Die Frau erstattete sofort Anzeige bei der Polizei und
meinte noch: "Der Jagdpächter hat mich dann angerufen und mir eine neue
Katze angeboten."
Hündin Zähne ausgeschlagen
Auch in Mattighofen kam es zu einer Tiertragödie: Dort wurde die Border-
Collie- Hündin "Jerry Lee" von einem Tierquäler schwer verletzt. Dem
Vierbeiner wurden mehrere Zähne ausgeschlagen: "Vier Zähne mussten
gerissen werden, drei waren schon ausgeschlagen", berichtet das entsetzt
Frauerl. Der Tierarzt schließt aus, dass es sich um einen Autounfall
gehandelt hat. Es wurde bereits Anzeige wegen Tierquälerei bei der
Polizei Mattighofen erstattet.
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salzburg24.at vom 07.12.2014
Jäger bei Treibjagd in der Steiermark verletzt
Ein 20-jähriger Jäger ist am Samstag in der Oststeiermark von
einem Querschläger getroffen und im Gesicht verletzt worden. Der junge
Mann war gemeinsam mit zehn anderen Waidmännern bei einer Treibjagd, als
ihn offenbar eine Schrotkugel erwischte. Er musste mit der Rettung in
das LKH Graz gebracht werden, teilte die Polizei am Sonntag mit.
Die insgesamt elf Jäger waren gegen 15.30 Uhr bei der Jagd im Bereich
einer Obstanlage in Wollsdorf im Gemeindegebiet von Unterfladnitz
(Bezirk Weiz). Plötzlich traf es den 20-Jährigen aus dem Bezirk Weiz im
Gesicht. Er wurde laut Landespolizeidirektion Steiermark unbestimmten
Grades verletzt. Nun suchen die Ermittler nach dem Schützen.
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diepresse.com vom 28.11.2014
Ballern im Bordell
Viel weiter kann die Ökonomisierung der Jagd auf Kosten der Gesellschaft
und der Tierwelt nicht gehen. Die Jagdlust hinter Zäunen: vom
Über-den-Haufen-Schießen in Flatrate-Wildgattern.
Am 29. April dieses Jahres wurden bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten
vier Jäger angezeigt: der derzeitige Landesjägermeister von
Niederösterreich, frühere Finanzminister und ÖVP-Chef, Ing. Josef Pröll;
der ehemalige Landesjägermeister von Niederösterreich und ehemalige
Raiffeisen-Chef, Dr. Christian Konrad; der österreichische Geschäftsmann
und Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly; sowie der Generalsekretär der
Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände, sozusagen der oberste
hauptberufliche Vertreter der österreichischen Jagdorganisationen, Dr.
Peter Lebersorger; angezeigt wurden diese vier Männer wegen Tierquälerei
durch Massenzucht und Massenabschuss in einem rund 200 Hektar großen
Jagdgatter, in welchem der Lebensraum so sehr degradiert war, dass der
Ökologische Jagdverband zeitgleich eine Klage wegen Waldverwüstung und
Waldgefährdung einbrachte.
Es ist wesentlich, wer da angezeigt wurde. Repräsentanten der
Jägerschaft und prominente Jäger sind Symbolfiguren der Jagd, als solche
haben sie Vorbildfunktion für die Jäger und als politische Akteure
novellieren sie die Jagdgesetze und bestimmen damit die Richtung der
Jagd. Wenn eine legale Jagdform nicht nur Tierschützer, sondern auch
Jäger zu einer Anzeige veranlasst, dann ist das keine grundsätzliche
Anfeindung der Jagd, sondern ein Einspruch gegen einen gesellschaftlich
unerträglichen Auswuchs der Jagd, welcher Tier- und Naturschutzrechte
nicht nur fallweise unbeabsichtigt verletzt, sondern prinzipiell und
bewusst ignoriert – und obendrein die Gesellschaft schädigt. Das sollte
keinem von uns gleichgültig sein.
Gatterjagden sind eine Zeitreise. Gejagt wird meist ähnlich wie vor drei
Jahrhunderten, als dem Adel bei den sogenannten eingestellten Jagden
Unmengen von Wild vor die Jagdstände getrieben wurden, Wild, das in den
Wochen davor in einen durch Lappen, Netze und Tücher eingefassten
Bereich zusammengetrieben wurde. Kein Aufsuchen, kein Nachstellen, nur
Abschießen. Heute wird das Wild nicht erst in die Gatter getrieben,
sondern ganzjährig dort eingeschlossen und gefüttert. Ein Rundumzaun
ersetzt die Tücher, sodass kein Wild dem Jäger durch die Lappen geht,
der Jagderfolg ist garantiert.
Die barocke Lust, in kurzer Zeit eine möglichst große Zahl von
Wildtieren in umzäunten Bereichen niederzuknallen oder, jagdpolitisch
korrekt formuliert: zu erlegen, ist für die meisten von uns, auch für so
manchen Jäger, nicht nachvollziehbar. Berichte darüber lösen stets ein
breites Spektrum an Reaktionen aus, von Abscheu über Unverständnis bis
Zorn. Die Jagd im Gatter unterscheidet sich von dem, was Jäger und
Nichtjäger gemeinhin unter Jagd verstehen – das Aufspüren und Erlegen
frei lebender Wildtiere in einer komplexen Umwelt – nicht nur graduell,
sondern substanziell. Wenn man Oberstleutnant Sanftleben, einer Rolle
des Kabarettisten Georg Schramm, zustimmt – „Die Kugel ist das Ejakulat“
–, dann leiden diese Weidmänner (und es sind fast ausnahmslos Männer) an
Satyriasis. Entsprechend bezeichnen Jäger, die das uns an Wahrnehmung
überlegene Wild mit allen Sinnen auffinden wollen, solche Jagdgatter in
ihren Jagdforen pointiert als Bordelle. So ein 200-Hektar-Gatter
entspräche einem Straßenstrich. Doch – unter der Prämisse, dass die Jagd
an sich akzeptabel ist – was ist das Problem, solange man dort nicht an
die 60 angeschossene Wildschweine langsam verenden lässt, wie das den
vier angezeigten Jägern vorgeworfen wird? Sie töten Wildtiere in den
Gattern, ja. Aber das tun Jäger außerhalb der Gatter auch, auch freud-
und lustvoll, auch da fällt nicht jedes Tier im Feuer. Manchmal sind die
Gatterjäger sogar die besseren, weil fanatischeren Schützen. Ob im
Gatter oder außerhalb, ein Schwein hat Schwein, wenn der Schütze gut
ist.
Sind Jagdgatter weidgerecht? Ach was Weidgerechtigkeit. Der Begriff ist
bekanntermaßen reichlich dehnbar, vor allem für jene, die Weidmänner und
Weidgerechtigkeit prominent vertreten. Und es gibt schließlich auch
große Gatter, mit intaktem Lebensraum und naturnahen Lebensbedingungen
für das darin eingesperrte Wild, das in einem solchen Gatter oft besser
lebt als außerhalb. Nicht immer dienen Gatter einer Massenzucht und
einem Massenabschuss. Tierschutz ist zweifellos wichtig, in Jagdgattern,
aber ebenso auch außerhalb. Worin besteht dann der Unterschied, ob im
Gatter oder außerhalb gejagt wird? Was also gehen uns Jagdgatter an?
Eine Menge. Jagdgatter sind eine schleichende Privatisierung von
Wildtieren. Denn Wildtiere sind, solange sie leben, herrenlos, niemandes
Eigentum. Sie gehören weder dem Jäger noch dem Grundbesitzer, sondern in
gewisser Weise uns allen, wie Luft und Regen. Folgerichtig ist Wilderei
in Deutschland auch als Straftat gegen Gemeinschaftswerte definiert.
Denn Wildtiere sind genau das: ein Gemeinschaftswert. Und was haben wir
als Gemeinschaft von diesem unseren Wert? Keinen greifbaren, materiellen
Gewinn – aber einen ideellen. Wer Wildtiere nicht erlegen und nicht
besitzen will, will sie doch zumindest leben sehen. Unvorhersehbare,
nicht planbare Wildtierbegegnungen in freier Natur sind außerordentlich
erfüllend und ungleich beglückender als in einem Tiergarten oder einem
eingezäunten Wildpark. Soll das nur noch in Nationalparks möglich sein?
Jagdgatter sind die extremste Form einer privaten Exklusivnutzung von
Wildtieren, der deutlichste Verlust dieses Gemeinschaftswertes für die
Gesellschaft. Das Wild lebt, vor äußeren Einflüssen geschützt, 365 Tage
im Jahr hinter einem undurchdringlichen Zaun. Kein Wild kann hinaus und
keines hinein, Fernwechsel werden ebenso unterbunden wie der für die
Arterhaltung wichtig genetische Austausch. Der geschieht kontrolliert,
indem bei Bedarf erwünscht veranlagte Tiere im Gatter ausgesetzt werden.
Der Zaun behütet das gute Wild auch vor dem bösen Wolf. Alles unter
Kontrolle. Auch betriebswirtschaftlich. Viel weiter kann die
Ökonomisierung der Jagd auf Kosten der Gesellschaft und der Tierwelt
nicht gehen.
Viele Jäger beklagen, oftmals zu Recht, den Naturegoismus, jene
rücksichtslose „Die Natur gehört mir“-Einstellung vieler Nichtjäger, die
wandernd, kletternd, Ski fahrend, mountainbikend oder laufend in der
Natur unterwegs sind. Und doch haben sie in ihren eigenen Reihen, ja
manche als ihre Vertreter, die skrupellosesten Naturnutzer. „Die
Sicherung einer gesunden Umwelt als Lebensraum der frei lebenden
Tierwelt“ deklariert die niederösterreichische Jägerschaft als ihre
Hauptaufgabe. Doch gerade in diesem Bundesland werden Jagden in
umzäuntem Gebiet als Jagdform der Zukunft etabliert. Nachdem 2009 einige
Jäger eine „Initiative zur Abschaffung der Gatterjagd“ gegründet hatten,
und der nun angezeigte Geschäftsführer des niederösterreichischen
Landesjagdverbandes, Peter Lebersorger, erklärt hatte: „Eine Jagd ist
nur das, was in freier Wildbahn stattfindet. Alles andere kann man nur
als legalen Abschuss in einem Gehege sehen“, wurden Jagdgatter
tatsächlich „abgeschafft“, indem sie 2010 in einer Jagdgesetznovelle
flugs in „umfriedete Eigenjagden“ umgewandelt wurden.
Welch ein Hohn! Als befriedeter Bezirk werden nach deutschem Jagdgesetz
Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht. Jagdgatter,
die ja nun das genaue Gegenteil von befriedeten Bezirken sind,
scheinheilig in umfriedete Eigenjagden umzubenennen ist allerdings mehr
als ein zynischer Euphemismus. Es ist die offizielle jagdliche Absegnung
des Abschießens von gefangen gehaltenen Tieren. Es gilt als Jagd, denn
in umfriedeten, also rundum eingezäunten Eigenjagden gelten die auch
außerhalb der Gatter gültigen Schonzeiten – obwohl bei Bedarf auch eine
von der freien Wildbahn abweichende Schusszeit festgesetzt werden kann.
Wild darf nur im ersten Halbjahr ausgesetzt werden und, ebenso wie in
der freien Wildbahn, erst vier Wochen nach dem Aussetzen bejagt werden,
vermutlich damit die ausgesetzten Tiere nicht mehr ganz so handzahm sind
und damit vielleicht gar suizidal wirken. Selbstmord begehen jedenfalls
die ohnehin seltenen Birk- und Auerhühner, wenn sie gegen die über zwei
Meter hohen, endlosen Zäune fliegen wie Singvögel gegen große
Glasfenster. Und als Ablass fördert der Landesjagdverband dann Projekte
zugunsten dieser Arten.
Freilich weiß man, dass „durch plötzliches Einfrieden (Abzäunen) ganzer
Täler oder Bergstöcke“ vom Wild regelmäßig benutzte Wege unterbrochen
werden. Deswegen wird die Landesregierung mit Verordnung überregionale
Wildkorridore festlegen – in weiser Voraussicht erstmals ab 2020. Bis
dahin hat das Wild die Wanderrouten aufgegeben, denn großräumig
eingezäunte Gebiete zerschneiden den Lebensraum der Wildtiere ungleich
stärker als Mountainbikerouten, Forst- und Wanderwege, Loipen oder
selbst Straßen.
Was vom Landesjagdverband als Fortschritt propagiert wird, als
„Meilenstein für die Weidgerechtigkeit“, dient letztlich nur dazu, „canned
hunting“, die Dosenjagd, als gängige Jagdform zu etablieren.
Beteuerungen der Jägervertreter, für „geistige Hygiene“ zu sorgen und
dafür, „dass die Geschäfte, die früher mit regelmäßigen, großen
Schwarzwildjagden gemacht werden konnten, zukünftig ausgeschlossen
sind“, wie eben jener jetzt angezeigte Christian Konrad in einem
Interview 2012 beteuerte, erinnern an die freiwillige Selbstbeschränkung
der Lebensmittelindustrie für Werbung an Kinder: scheinheilig,
wirkungslos und reine Werbemasche. So wie die Konzerne die
Nährwertanforderungen selbst definieren und festlegen, sorgt auch die
Jägerschaft dafür, dass sie sich durch die selbst gewählten
Regulierungen und Ethikstandards nicht einschränken muss. Die treibende
Kraft ist, wenig verwunderlich, der beachtliche ökonomische Rang der
Jagd, und bei Jagdgattern betragen die Rohgewinne etwa das Doppelte der
Jagdpachtzinse.
Eine für andere Länder kaum vorstellbare Vernetzung von Jagd, Wirtschaft
und Politik führt in Österreich dazu, dass überbesetzte Jagdgatter sogar
in Natura-2000- Schutzgebieten bewilligt werden und damit deren Ziel –
gefährdete wildlebende heimische Pflanzen- und Tierarten und ihre
natürlichen Lebensräume zu schützen – untergraben.
Weidmännisches Fehlverhalten weniger schwarzer Schafe, Jäger, die
Giftköder auslegen, streng geschützte Beutegreifer abschießen oder
angeschossenem Wild unnötige Qualen zufügen, verurteilen die offiziellen
Vertreter der Jägerschaft öffentlich unmissverständlich und rasch und
strafen im schlimmsten Fall mit einem Ende der Zwangsmitgliedschaft und
damit Ausschluss aus der Jägerschaft. Doch diesmal wurden Jäger
angezeigt, die als Leithammel eine Jagdform etablieren, die
ausschließlich einer wirtschaftlichen und politischen Elite zugute
kommt, welcher es bei Gesellschaftsjagden darum geht, „dass man einander
näherkommt“, wie es Christian Konrad formuliert. Gemeinsames Töten ist
ein starkes zwischenmenschliches Bindemittel. Das Interesse – oder die
Notwendigkeit –, Jagd zu diesem Endzweck auszuüben, steigt: Erhebungen
des Market-Instituts zeigen, dass zunehmend mehr Jäger die Jagd als
Networking-Basis nutzen. Von wegen Nachhaltigkeit, Naturschutz,
ökologische Notwendigkeit oder Nahrungsbeschaffung. Gejagt wird, weil
Jagd ein Netzwerk schafft, Verbindungen, auf die man in Notzeiten
zurückgreifen kann.
Dazu bräuchte man keine Jagd im Gatter, aber Dosenjagd schafft soziales
Kapital und damit „letztlich mehr Geschäftserfolg“ – der Jagdzweck für
den Veranstalter von Gesellschaftsjagden, Alfons Mensdorff-Pouilly
–besonders zielsicher und effizient, weil das Erlegen der Tiere rasch
und zuverlässig möglich ist. In kleinen Gattern gelangt das Wild
aufgrund der Überpopulation ganz automatisch vor die Büchse. Auch in
weitläufigen Gattern, in welchen Jagdgäste vorwiegend der Trophäe wegen
und allein, nur in Begleitung eines Berufsjägers, jagen, ist der
jagdliche Erfolg innerhalb weniger Tage in der Regel sicher. Das ist
wichtig, denn Zeit und zeitliche Flexibilität, die man braucht, um
subtil und wildgerecht zu jagen, haben heutige Jäger zunehmend weniger.
Darin liegen sie im Trend der Zeit, und eine Trendumkehr ist nicht in
Sicht. Die zeitlichen Einsparungen bei dieser Jagd gehen allerdings auf
Kosten der Gesellschaft. Bereits jetzt beschneiden Zäune als
Verpackungsmüll der Schnelljagden die Naturerlebnisse der nicht jagenden
Gesellschaft und schränken nicht nur Wanderrouten des Wildes ein: Die
seit 1975 im Forstgesetz geregelte freie Begehbarkeit des Waldes, den
Jägern seit je ein Dorn im Auge, wird durch die Hintertür Jagdgatter
subtil wieder eingeschränkt, wenn wir, wie Autos zwischen
Lärmschutzzäunen, an über zwei Meter hohen Gatterzäunen entlanggeführt
werden, im besten Fall zu einem Überstieg, den dann wohl nicht viele
nutzen wollen: Wer möchte schon in einem Jagdgatter wandern?
Jagdgatter lassen uns leicht übersehen, dass die Jagd auch ganz anders
durchgeführt werden kann: als Wildtiermanagement ohne Nachteile,
mitunter sogar vorteilhaft für die Gesellschaft, für Natur- und
Artenschutz, als Lebensraum schützende, ökologisch nachhaltige
Einkommensquelle für den Grundbesitzer. Doch wenn die Repräsentanten der
Jägerschaft ein Über-den-Haufen-Schießen in Flatrate-Schießgattern
offiziell als Jagd präsentieren, können naturinteressierte Nichtjäger
kaum umhin, die Jagd, wenn überhaupt, nur noch als Schädlingsbekämpfung
zu akzeptieren.
Eine Anpassung der Jagd an die geänderten ökologischen und
soziokulturellen Umstände ist zweifellos überfällig. Doch das ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur gemeinsam können Jäger, Tierrechts-
und Naturschutzverbände frei lebende Wildtiere als Gemeinschaftswert
bewahren und die Jagd sowohl als ethisch legitimierbare, nachhaltige
Bewirtschaftungsform sowie als kulturell verankerte sportliche Aktivität
erhalten. Das Abschießen von Wildtieren in Gehegen ist weder das eine
noch das andere.
Autor: Karoline
Schmidt, geboren 1962 in Wien. Studium der Zoologie und
Humanbiologie in Wien. Dissertation über „Winterökologie ostalpiner
Rotwildherden“. Dr. phil. Rotwildforschung in Österreich und Schottland.
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tt.com vom 27.11.2014
Außerferner Jäger löste Cobra-Einsatz aus
Weil ein Jäger im Wald Schüsse abfeuerte, rückten Cobra und
mehrere Polizeibeamten im Lechtal aus. Wie sich herausstellte, verfehlte
er ein Wild.
Elbigenalp – Drei Frauen, die im Wald spazierten; ein Jäger, der einen
Schuss abgab; und die Spezialeinheit Cobra, die mit dem Hubschrauber
nach Elbigenalp flog: Das sind die Zutaten für einen nicht gerade
alltäglichen Zwischenfall in Elbigenalp, der im Ort wohl heute für
einigen Gesprächsstoff und etwas Häme sorgen dürfte.
Gegen 10.30 Uhr rief eine der drei Frauen bei der Polizei an, dass im
Bereich einer Wildfütterung ein Schuss gefallen sei. „Die Frauen fühlten
sich offensichtlich bedroht“, hieß es seitens der Polizei. Offenbar
hätten die Frauen gedacht, es sei auf sie oder zumindest in ihre
Richtung geschossen worden. Anschließend sei der Mann fluchend in den
Wald gelaufen. Weil für die Beamten ein Gewaltdelikt nicht
auszuschließen war, rückten die Männer der Cobra an. Mit dem
Hubschrauber des Innenministeriums. Stellten sich auf. Und trafen auf
einen verdutzten Jäger, der schwer schockiert feststellte, dass nach ihm
gesucht wurde.
Denn der Mann, der die Frauen vorher unbestätigten Gerüchten zufolge
anscheinend noch gegrüßt haben soll, hatte zuvor ein krankes Rehwild
ausgemacht und auf dieses geschossen. „Der Jäger gab an, dass er schon
lange nach dem Tier gesucht und dann auf das Wild geschossen hatte“,
sagte man bei der Polizei gestern Nachmittag. Doch der Jäger traf das
Tier nicht und ging wohl deshalb etwas ungehalten in den Wald, um
nachzuschauen – was die drei Frauen wohl ganz offensichtlich falsch
interpretierten.
Der Jäger sei auch ganz klar als solcher zu erkennen gewesen, erklärte
man bei der Polizei. Gegen 12.10 Uhr konnte der Einsatz dann für die
Cobra endgültig abgebrochen werden. Es wurde klar, dass „keine Personen
in Gefahr“ waren, hieß es abschließend im Polizeibericht.
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nachrichten.at vom 22.11.2014
60 Prozent der Städter sind Jagdgegner
LINZ. Schon 60 Prozent der Stadtbevölkerung sind skeptisch
gegenüber der Jagd eingestellt, ergab eine aktuelle Umfrage des Linzer
Meinungsforschungsinstituts „market“.
Kein Weidmannsheil: Um bis zu ein Prozent pro Jahr sinkt die Akzeptanz
der Jagd in Österreich. Laut aktueller Erhebung des Linzer
Meinungsforschungsinstituts "market" schlägt ihr speziell im städtischen
Bereich wachsende Skepsis entgegen. "Nicht einmal 40 Prozent der Städter
können der Jagd noch etwas abgewinnen, während es in der Landbevölkerung
noch zwischen 50 und 60 Prozent sind", berichtet market-Geschäftsführer
Werner Beutelmeyer. Mit der Studie habe das Institut Eigenforschung
betrieben, sagt Beutelmeyer, der als Jagdkonsorte der Stadtjagd am
Pöstlingberg selbst dem Weidwerk frönt.
Befragt wurde ein repräsentatives Sample von tausend Österreichern.
Ergebnis: Die Entfremdung zwischen Jägern und urbaner Gesellschaft ist
unübersehbar, der moderne Städter hat gravierende Zweifel an der
Sinnhaftigkeit der Jagd. Im urbanen Bereich herrsche die Einstellung
vor, die Natur würde sich von allein regulieren und die Jagd sei
überflüssig, sagt Beutelmeyer. Auf der anderen Seite gelinge es den
Jägern immer weniger, ihr Tun glaubhaft zu erklären.
Berufsjäger bevorzugt
Der Städter sei zum Freizeitkonkurrenten des Jägers geworden. "Er sieht
die Natur romantisch verklärt, ihm fehlt aber das Wissen um ihre
Zusammenhänge", so Beutelmeyer. Die Naturverbände seien auf dem
Vormarsch, die Jagd hingegen auf dem Rückzug.
92 Prozent der von "market" Befragten waren der Meinung, Berufsjäger
würden zur Erhaltung eines erfolgreichen Jagdbetriebs immer wichtiger.
Für 77 Prozent steht fest, dass der Umgang der Gesellschaft mit den
Jägern kritischer wird. 55 Prozent werfen den Jägern vor, sie würden
durch negatives Verhalten auffallen.
Beutelmeyer fordert von den Jägern "einen konzilianteren Ton" ein, wenn
es zu Konflikten mit anderen Naturnutzern kommt. Besonders leide das
Image aber darunter, "dass der Jäger das Wild tötet". Denn vor allem dem
Städter fehle der Zugang zum "Rohprodukt" Fleisch. Dass auch Schwein,
Huhn oder Fisch getötet werden müssen, werde gerne verdrängt.
"Müssen Studie ernst nehmen"
Wie bewertet Landesjägermeister Sepp Brandmayr die Studie? "Wir müssen
sie ernst nehmen, sie hält uns einen gewissen Spiegel vor." Es brauche
mehr Aufklärungsveranstaltungen, "damit wir den Menschen erklären
können, warum die Jagd nötig ist". Zweifellos sei das Weidwerk
schwieriger geworden. Denn das Wild leide unter den Störungen durch
Freizeitnutzer, die sich im Wald an keine Regeln halten, werde scheu und
nachtaktiv.
18.500 Jäger gibt es in Oberösterreich, "Tendenz leicht steigend", sagt
Brandmayr, der sich über den wachsenden Anteil von Jägerinnen freut (10
Prozent). Heute sei die Einstellung verbreitet, dass die Natur allen
gehöre, "sie ist aber auch mit Eigentum verbunden!" Mit den Bauern und
Forstleuten, die sie pflegen. Und den Jägern, "die nach ethischen
Standards weidgerecht und im gesetzlichen Auftrag" die Wilddichte
regulieren. "Aber natürlich wollen wir Jäger auch das Wildbret ‘ernten’,
das uns die Natur jedes Jahr gibt", sagt Brandmayr.
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noen.at vom 18.11.2014
Exekutor klopfte, da erschoss sich Jäger
Gars am Kamp. Schuldenlast trieb Garser Jusstudenten (39) in die
Enge. Kurios: Noch am Tag vor Selbstmord wälzte er Zukunftspläne.
Er war begeisterter Jäger, betrieb einen „waffenfreundlichen“ Weblog und
war Sportschütze: Als der Exekutor klopfte und die Delogierung des
39-jährigen Jusstudenten durchsetzen wollte, schritt er zur
Verzweiflungstat und wählte den Freitod durch einen Schuss aus einem
seiner vielen Gewehre.
Noch am Vorabend bei Gesang-Ensemble mitgeprobt
Laut eigener Aussage war dem Mann klar, dass seine Beiträge im Internet
stark polarisierten. Ebenso klar war ihm, dass die Delogierung aus
seiner Mietwohnung – das Elternhaus hatte er verkauft, das Geld
verbraucht – bevorstand.
Wohlüberlegt ordnete er am Vortag des tragischen Ereignisses noch seine
Verlassenschaft, versandte einige Pakete und versorgte seine Sammlung
historischer Waffen.
Bei einem Gesang-Ensemble, bei dem der Sozialhilfeempfänger mitwirkte,
absolvierte der Mann noch am Abend des 3. November die Probe und
vereinbarte eine gemeinsame Fahrt zum nächsten Auftritt. Den Abend des
4. November sollte er nicht mehr erleben.
Spendensammlung für Begräbnis am Donnerstag
Um 9 Uhr Vormittag erschienen Exekutor, Exekutive und Schlüsseldienst.
Bevor diese tätig werden konnten, hallte ein Schuss durch die Wohnung …
Da der „ewige Student“ weder verheiratet war noch sonst Angehörige hat,
veranlasste die Interessensgemeinschaft liberales Waffenrecht für
Österreich (IWÖ), bei der der Verstorbene lange als Funktionär tätig
war, eine Spendensammlung zur Vorfinanzierung des Begräbnisses, das am
Donnerstag (20. November) stattfinden wird.
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orf.at vom 18.11.2014
Diskussion um Alkohol bei Treibjagden
Eine heiße Diskussion rund um Alkohol bei der Jagd und angeblich
betrunkene Jäger ist am Dienstag ausgebrochen. Anlass ist die Aussage
eines Jägers, dass er bei Treibjagden schon länger nicht mehr mitgehe,
weil ihm die Gefahr, durch den Schuss eines Betrunkenen verletzt zu
werden, zu groß sei.
Der Landesjägermeister weist diese Aussage strikt zurück. Ihm sei kein
einziger Fall bekannt, wo Jäger während einer Treibjagd alkoholisiert
gewesen seien, sagt er.
„Treibjagd mit Wild-West-Veranstaltung verwechselt“
Michael Bertalanffy kommt aus Unterach am Attersee und ist seit 20
Jahren Jäger. Er sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Ich wahr bei
mehreren Treibjagden. Und da ist es wirklich so, dass dort Jäger
herumgelaufen sind, die diese Veranstaltung mit einer
Wild-West-Veranstaltung verwechselt haben. Da sind einem die Bleibatzen
um die Ohren geflogen. Mir wurde das dann zu gefährlich. Ich habe
etliche Freunde in Jägerkreisen, die das auch so sehen."
„Das sind keine Einzelfälle“
Bertalanffy weiter: „Nein, das sind keine Einzelfälle, es kursieren ja
auch genügend Witze über Jäger im Zusammenhang mit Alkohol. Die kommen
ja auch nicht von irgendwoher. Ich bin auch kein Heiliger, aber solange
ich mit einer scharf geladenen Waffe draußen herumrenne und da sind
andere Leute dabei, da gehört sich so etwas nicht. Das ist grob
fahrlässig. Ich vergleiche das immer wieder mit einem Autofahrer, der
betrunken herumfährt.“
„Nicht ein einziger Fall bekannt“
Landesjägermeister Sepp Brandmayer sagte dazu: „Nicht ein einziger Fall
ist mir bekannt, und ich kann bestätigen, dass bei Beginn der Jagden
immer gesagt wird, was geschossen wird. Voraussetzung ist Sicherheit vor
Jagderfolg und eine gültige Jagdkarte. Während der Jagd ist strengstes
Alkoholverbot.“
Regelmäßige Überprüfungen der Sehtüchtigkeit
Dienstagvormittag hatte die Wirtschaftskammer gefordert, dass die
Sehtüchtigkeit bei Jägern alle zwei bis vier Jahre überprüft werde. Der
Gesetzgeber müsse handeln, so Peter Gumpelmayer, der
Landesinnungsmeister der Augen- und Kontaktlinsenoptiker.
„Jäger sehen grundsätzlich sehr gut“
Landesjägermeister Sepp Brandmayer ist dagegen der Ansicht, dass die
Wirtschaftskammer wohl genug andere Dinge hätte, um die sie sich kümmern
sollte. Noch dazu hätten alle diese bedauerlichen Unfälle „mit Sehen“
nichts zu tun, meinte Brandmayr im Gespräch mit dem ORF Oberösterreich:
„Die Jäger sehen grundsätzlich sehr gut. Sie sehen viele Dinge, die
andere Bürger gar nicht sehen. Und, ein Jägerauge ist wie ein
Adlerauge!“
Brandmayr führt die Jagdunfälle auf Unachtsamkeit und unglückliche
Umstände zurück: „Wir leben auf der Welt und auf der Welt gibt es
Menschen. Und wo Menschen sind, passieren auch Fehler.“ Mit dem Sehen
hätten diese aber „absolut nichts“ zu tun gehabt. Die Optiker witterten
vielleicht ein Geschäft bei der Sache, vermutet der Landesjägermeister.
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orf.at vom 18.11.2014
Jäger wehren sich gegen verpflichtenden Sehtest
Die Forderung der Innung der Augenoptiker nach verpflichtenden Sehtests
für Jäger stößt auf Kritik. Der Tiroler Landesjägerverand hält fest,
dass es im ureigensten Interesse eines Jägers sei, gut zu sehen. Anlass
für die Forderung der Optiker waren Jagdunfälle in jüngster Zeit.
Tirols Landesjägermeister, Anton Larcher, reagiert verärgert auf die
Forderung der Optiker. Es sei eine Frage des Anstandes, nach einem
tragischen Unfall nicht so reagieren, so Larcher. Anlass für die
Forderung der Bundesinnung war unter anderem ein Jagdunfall in
Niederösterreich - mehr dazu in
Jagdunfall: Treiber in Lebensgefahr.
Jäger setzen auf Aus- und Weiterbildung
„Es braucht keine neuen Zwangsmaßnahmen“, sagt Larcher. Menschen müssten
sich generell ihrer Verantwortung bewusst sein. „Es kann nicht jede
Eventualität vorhergesehen werden und auch nicht mit überbordenden
Regeln und Vorschriften jedes Risiko ausgeschlossen werden. Der Tiroler
Jägerverband setzt auf Aus- und Weiterbildung. Das hat bislang gut
funktioniert und wird auch in Zukunft gut funktionieren - trotz der
unnötigen Zwischenrufe aus verschiedensten Ecken und Winkeln“, findet
Larcher.
Tirols Landesinnungsmeister der Augenoptiker, Joseph Gaertner, kann der
Idee von verpflichtenden Sehtestes wenig abgewinnen. „Jeder Jäger weiß
selber, ob er gut sieht oder nicht sieht“, sagt er. Einen Sehtest zu
machen, sei nie verfehlt, das gelte aber nicht nur für Jäger.
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orf.at vom 18.11.2014
Marz: Kater angeschossen
Auf besonders brutale Art wurde ein Kater in Marz (Bezirk
Mattersburg) gequält. Ein offensichtlicher Katzenhasser hat dem Tier
schwere Verletzungen, wahrscheinlich durch Tritte, zugefügt und dann auf
die Katze geschossen.
Der fünf Jahre alte Kater Tigi erholt sich langsam von der Notoperation
in seinem Käfig in der Tierambulanz Mattersburg. Am Montag haben ihn
seine Besitzer schwer verletzt gefunden. „Als ich ihn gesehen habe, fiel
mir auf, dass er so ruhig ist. Dann habe ich festgestellt, dass er am
Bauch geblutet hat“, so die Besitzerin des Katers, Nada Zarvic.
Besitzer gingen von Bissverletzung aus
Ursprünglich sind die Besitzer von einer Bissverletzung ausgegangen.
Nähere Untersuchungen ergeben dann, dass der Kater eine aufgerissene
Bauchdecke hat und angeschossen wurde. Erst beim Röntgen wurde
festgestellt, dass es sich nicht um eine Bissverletzung handle, sondern
um eine Schussverletzung.
Kater wurde offenbar mißhandelt
Der Riss in der Bauchdecke, könne nicht von der Schussverletzung
stammen, so Tierärztin Renate Bornhofen. „Wir vermuten, dass jemand das
Tier getreten, oder in einer anderen Form mißhandelt hat“, sagte die
Tierärztin.
Die Operation dauerte lange und war aufwändig, denn Stück für Stück
mussten die Projektilteile aus der Leber des Katers entfernt werden. Für
die Besitzer kam nicht in Frage, den Kater einschläfern zu lassen. Tigi
wird überleben, muss aber noch in der Ambulanz bleiben. Es wurde Anzeige
wegen Tierquälerei erstattet.
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jagdundnatur.tv vom 18.11.2014
Jägerhetze - Die Antwort
„Das ist billigster Populismus ohne Fakten.“ Klare Worte findet der
niederösterreichische Landesjägermeister DI Josef Pröll zu der
andauernden Jägerhetze, die ausgelöst von einem tragischen Jagdunfall
vor 10 Tagen bizarre Blüten treibt. Am Dienstag glaubte der weithin
unbekannte Innungsmeister der Augenoptiker, Peter Gumpelmayer einen
PR-Geistesblitz zu haben und forderte „gesetzlich vorgeschriebene
Sehtests für Jäger…“ Die Empörung der Jäger war entsprechend: „…reine
Geschäftemacherei.“ , „Wir werden den vielen niedergelassenen Optikern
am Land schon die richtige Antwort geben…“ , „bei hunderten
Verkehrstoten, Bergtoten und schweren Skiunfällen ist diese Kritik an
der Sicherheit der Jagd reine Stimmungsmache…“
Im aktuellen Gespräch mit JagdundNatur.TV nimmt LJM DI Pröll nicht nur
zu der verunglückten PR-Aktion der Optiker Stellung, sondern fordert
auch, dass die Jagd endlich die öffentliche Auseinandersetzung mit den
radikalen Splittergruppen der selbsternannten Tierschützer und Vegan-Aktivisten
aufzunehmen hat, die sich seit Jahren auf Kosten der Jäger zu
profilieren versuchen.
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wirtschaftsblatt.at vom 17.11.2014
Optikerinnung fordert verpflichtende Sehtests für Jäger
Der Gesetzgeber vor der steigenden Zahl an Jagdunfällen "nicht
die Augen verschließen", so die Optikerinnung.
Wien. Anlässlich der zunehmenden Zahl an Jagdunfällen hat die Innung der
Augenoptiker verpflichtende Sehtests für Jäger gefordert. "Der
Gesetzgeber darf nicht die Augen verschließen", appellierte
Innungsmeister Peter Gumpelmayer am Montag in einer Aussendung.
Die Innung verlangt, dass der Erwerb einer Jagdkarte mit einem Sehtest
einhergehen sollte. Danach müssten je nach Alter alle zwei bis vier
Jahre Augenkontrollen durchgeführt werden. "Es hat sich gezeigt, dass
man hier nicht auf die Selbsteinschätzung und das
Verantwortungsbewusstsein der Jäger vertrauen kann", erklärte
Gumpelmayer.
Schon mit einer Fehlsichtigkeit von 0,5 Dioptrien sieht man alles ab
zwei Metern Entfernung nur noch unscharf. Deshalb sind regelmäßige
Augen-Kontrollen "ein Muss im Sinne der allgemeinen Sicherheit". "Nur so
kann ein wirksamer Schritt gesetzt werden, um die tragischen
Jagd-Unfälle zu verringern", war Peter Gumpelmayer überzeugt.
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orf.at vom 15.11.2014
Treibjagd ließ Pferde auf Autobahn flüchten
Als
Cowboys mussten sich Autobahnpolizisten im Innviertel am Samstag
betätigen, nachdem bei Haag am Hausruck zwei Pferde auf die
Innkreisautobahn gelaufen waren. Die Tiere waren durch eine Treibjagd
erschreckt worden.
Sie brachen aus ihrer Koppel aus und gelangten schließlich auf die
Richtungsfahrbahn Suben der A8. In dem Bereich ist derzeit eine
Baustelle eingerichtet, und es gibt vorübergehend keinen Wildzaun. Die
beiden Reitpferde liefen mehrere Kilometer in Richtung Suben.
Polizei bremste nachkommenden Verkehr
Eine Polizeistreife setzte sich direkt hinter die Tiere und bremste den
nachkommenden Verkehr. Bei einem Parkplatz gelang es dann, die beiden
Pferde von der Autobahn wegzutreiben. Der tierische Ausflug in den
Straßenverkehr blieb zum Glück ohne Folgen. Die Pferde konnten ihrem
Besitzer wieder gesund übergeben werden.
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orf.at vom 14.11.2014
Nach Jagdunfall: Schütze ausgeforscht
Nach dem Jagdunfall im Weinviertel, bei dem am Wochenende ein
Treiber durch einen Kopfschuss schwer verletzt worden war, hat die
Polizei den Schützen ausgeforscht. Der verantwortliche Jäger (33) wird
wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Die Landespolizeidirektion Niederösterreich legte am Freitag das
Ermittlungsergebnis vor. Im Zuge der ballistischen Untersuchung wurde
das Gewehr, aus dem das Projektil stammte, identifiziert.
Der 33-jährige Jäger und sein Standbetreuer wurden zum Sachverhalt
einvernommen. Der Mann gab an, bei der Treibjagd am 8. November in einem
eingezäunten Wildschweingatter im Bezirk Hollabrunn auf eine größere
Gruppe von Wildschweinen drei Schüsse abgefeuert und einen 150 Kilo
schweren Keiler erlegt zu haben.
Projektil vermutlich durch Buschwerk abgelenkt
Nach Angaben der Polizei dürfte dabei ein Projektil durch Buschwerk
abgelenkt worden sein und den 150 Meter entfernten 54-jährigen Treiber
am Kopf getroffen haben. Durch das stark bewachsene Unterholz sei der
Treiber für den Jäger nicht zu sehen gewesen. Die Richtung der
Schussabgaben und der Aufenthaltsort des Treibers seien mehrere Meter
abweichend.
Der Jäger werde der Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt. Er sei im
Besitz einer gültigen Jagdkarte für das Bundesland Steiermark und einer
gültigen Jagdgastkarte für das Bundesland Niederösterreich, so die
Polizei.
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orf.at vom 12.11.2014
Jagdunfall: Treiber in Lebensgefahr
Nach dem Unfall bei einer Treibjagd im Bezirk Hollabrunn, bei
dem ein Treiber schwer verletzt worden ist, laufen die Ermittlungen auf
Hochtouren. Der Mann schwebt in Lebensgefahr. Wer den Schuss abgegeben
hat, ist noch immer unbekannt.
Die Ermittler stellten zwölf Jagdgewehre und auch Faustfeuerwaffen
sicher. Das Projektil, das den 54-jährigen Treiber traf, stammt
eindeutig aus einem Jagdgewehr. Aus welchem, steht aber noch nicht fest,
sagt Leopold Etz vom Landeskriminalamt Niederösterreich.
Polizei geht von Unfall aus
Zwölf Jäger aus Wien und aus dem Ausland waren an der Wildschweinjagd
beteiligt, sie alle hatten laut Etz eine gültige Jagdkarte. Beim
Landeskriminalamt geht man nicht davon aus, dass absichtlich auf den
Treiber geschossen wurde. Man gehe von einem Unfall aus, so Etz. Die
Ermittlungen gehen in Richtung fahrlässiger Körperverletzung.
Der Treiber aus Wien war am Samstag bei der Jagd plötzlich
zusammengesackt, seine Kollegen entdeckten eine blutende Wunde an
seinem. Der 54-Jährige schwebt laut einem Sprecher des
Krankenanstaltenverbundes nach wie vor in Lebensgefahr.
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orf.at vom 09.11.2014
Schwerverletzter bei Jagd im Weinviertel
Am Samstagvormittag ist es bei einer Treibjagd im Bezirk
Hollabrunn zu einem dramatischen Zwischenfall gekommen: Ein Mann wurde
von einer Kugel am Kopf getroffen, der 54-jährige Wiener schwebt in
Lebensgefahr.
Zwölf Jäger aus dem In- und Ausland und etwa 30 Treiber trafen sich am
Samstag bei Hollabrunn zu einer Wildschweinjagd in einem Gatter.
Plötzlich brach einer der Treiber zusammen. Im Zuge der
Erste-Hilfe-Maßnahmen wurde eine blutende Kopfwunde entdeckt, ein
Projektil hatte den Mann aus Wien am Kopf getroffen. Der Schwerverletzte
wurde mit dem Notarzthubschrauber in das SMZ-Ost nach Wien geflogen. Er
wird nach wie vor auf der Intensivstation behandelt.
Aus welchem Gewehr die Kugel, mit der der Treiber getroffen wurde,
stammte, wird derzeit ermittelt. Alle Jäger, Treiber und
Aufsichtspersonen, die an der Treibjagd teilgenommen hatten, müssen
einvernommen werden, alle Jagdgewehre werden einer ballistischen
Untersuchung unterzogen. Es werde mehrere Wochen dauern, bis das
Ergebnis vorliegt, hieß es am Sonntag beim Landeskriminalamt
Niederösterreich. Derzeit geht man dort von einem Unfall aus, ermittelt
werde aber in alle Richtungen, so die Polizei.
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orf.at vom 07.11.2014
Jäger von Hochsitz gestürzt: Schwer verletzt
Ein 79-jähriger Jäger aus Italien ist am Donnerstagabend beim
Abstieg von einem Hochsitz beim Weißensee ausgerutscht und schwer
gestürzt. Er erlitt Kopfverletzungen und wurde von der Bergrettung
geborgen.
Gegen 17.00 Uhr stieg der Italiener im Jagdgebiet der Bundesforste im
sogenannten Silbergraben, Gemeinde Weißensee, in Begleitung eines
Jagdkollegen nach dem Ansitz von einem Hochsitz. Dabei rutschte der Mann
aus und stürzte aus einer Höhe von rund zwei Metern auf den Boden, wobei
er schwere Kopfverletzungen erlitt.
Jäger Italiener Absturz Weißensee
Bergrettung Spittal
Der Jagdkollege verständigte die Rettungskräfte. Da sich die
Unfallstelle in steilem Gelände befindet, wurde die Bergrettung
Spittal-Stockenboi verständigt, die den Mann barg. Er wurde nach
notärztlicher Erstversorgung von der Rettung ins LKH Villach gebracht.
Zum Originalartikel
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krone.at vom 05.11.2014
Katze auf Wunsch der Halterin von Jäger erschossen
Ungeheurer Vorfall im Bezirk Vöcklabruck in Oberösterreich: Weil
ihre Katze zu wenig Mäuse fange, soll eine Frau einen Jäger beauftragt
haben, die Samtpfote zu erschießen. Der Tierschutzverein erstattete
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Linz, die BH leitete ein
Strafverfahren ein und verhängte ein Waffenverbot.
Mit den Worten "Eine der Katzen muss weg, weil sie zu wenig Mäuse fängt"
soll eine Landwirtin auf ihrem Hof einen Jäger beauftragt haben, diese
zu erschießen. Laut Zeugen soll sie das Tier, das zirka 20 Meter von ihr
entfernt war, zu sich gerufen haben, mit ihm hinter den Stall gegangen
sein - als Sekunden später ein Schuss fiel.
"Das war ein klares Vergehen. Wir haben ein tierschutzrechtliches
Strafverfahren gegen den Jäger eingeleitet und auch ein vorläufiges
Waffenverbot über ihn verhängt", berichtet der Vöcklabrucker
Bezirkshauptmann Dr. Martin Gschwandtner.
Laut Tierschutzverein soll der Jäger sowohl gegen das Tierschutz- als
auch das Jagdgesetz verstoßen haben. Der Vorfall wird von der Polizei
genau untersucht.
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ots.at vom 03.11.2014
Gatterjäger Josef Pröll, Landesjägermeister, spricht bei Messe
im Dom zur Jagd
VGT-Protest gegen Gatterjagd: bei Hubertusmesse der nö.
Landesjägerschaft in Wr. Neustadt wird in den Fürbitten göttliche
Erleuchtung für TierschützerInnen erbeten
Wien (OTS) - Hundert
JägerInnen werden zur heurigen Hubertusmesse der nö Landesjägerschaft in
den Dom von Wr. Neustadt gekommen sein, doch niemand davon fand den Mut,
seinen Landesjägermeister wegen dessen Gatterjagd zu kritisieren. Josef
Pröll hatte noch letzten Herbst mit seinen Jagdkameraden Alfons
Mensdorff-Pouilly und Christian Konrad fast 100 gezüchtete und in einer
Umzäunung gehaltene Wildschweine abgeknallt, weitere 60 sind nach
Zeugenaussagen in den nächsten Tagen und Wochen an ihren Verletzungen
langsam und qualvoll zugrunde gegangen. Die Ermittlungen wegen
Tierquälerei laufen noch. Deshalb protestierte der VGT vor dem Dom und
forderte Pröll zu einer Stellungnahme heraus. Doch dieser umging bei
seiner Rede im Dom das Thema und lobte stattdessen die Hegeaktivitäten
der Jägerschaft. Ob damit auch die Zucht der ca. 500-700 Wildschweine,
sowie Hirsche, Mufflons und Rehe in jenem Gatter bei Kaumberg im Bezirk
Lilienfeld gemeint ist, die für ihn zum Abschuss bereitgestellt werden?
Gatter als allgemeine Jagdpraxis nehmen überhand. Zwar sind Jagdgatter
der Art, wie sie von Josef Pröll genutzt werden, nur in Niederösterreich
und dem Burgenland erlaubt, doch auch in den anderen Bundesländern
werden ständig weitere sogenannte "Wintergatter" errichtet, die
praktisch demselben Zweck dienen. Diese Umzäunungen zur Zucht
abschussreifer Wildtiere bleiben 8-9 Monate pro Jahr versperrt - und
zwar nicht nur für die darin gefangenen Tiere, sondern auch für jene
Menschen, die die so blockierten Alpentäler zur Wanderung nutzen wollen.
Der Name "Wintergatter" ist dabei nur ein Euphemismus, in Wahrheit
öffnet man die Pforten nur sehr kurzzeitig, um die Tiere dann "in
Freiheit" abschießen zu können. Im Bezirk Liezen in der Obersteiermark
allein befinden sich mehr als 100 solcher Gatter, im beliebten
Wandergebiet des Hochschwab sind weitere 25 Gatter eingerichtet. Bei der
Jagdmesse in Wr. Neustadt wurde in den Fürbitten aufgefordert dafür zu
beten, dass die kritischen TierschützerInnen von Gott erleuchtet würden
und einsehen mögen, dass die (Gatter-)Jagd gottgewollt wäre. Dabei ist
die Jagdpraxis alles andere als von christlichem Respekt vor einer
göttlichen Schöpfung geprägt.
VGT-Obmann Martin Balluch will Pröll weiterhin zu einer Stellungnahme
auffordern: "Die große Mehrheit der Menschen im Land wünscht sich sowohl
ein Ende der Gatterjagd als auch der Praxis, Wildtiergatter zu
errichten. Doch Josef Pröll schweigt dazu eisern. Unsere Kritik kann man
aber nicht aussitzen, dazu ist sie zu wichtig. Es ist heuchlerisch, in
einer katholischen Messe den Segen Gottes für eine Jagd zu erbitten, die
darin besteht, gezüchtete Tiere in einer Umzäunung abzuknallen.
Vielleicht sollten die frommen JägerInnen eher für die Erleuchtung ihres
Landesjägermeisters bitten, dass sich dieser, wie einst der heilige
Hubertus, besinnt und seine tierquälerische Praxis einstellt."
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krone.at vom 30.10.2014
Mehr Rechte, aber nicht mehr Pflichten für Jäger
Fast unbemerkt soll eine Novelle zum steirischen Jagdgesetz
durchgehen: Demnach wäre der Waidmann die einzige Spezies außer
Polizisten, die Menschen (und deren Autos) durchsuchen und sie sogar
festnehmen dürfen! Warum ist so etwas Thema, aber nicht die Null-
Promille- Grenze für Jäger, Landesrat Johann Seitinger?
"Krone": Man kriegt ein bissl den Eindruck, dieser Passus wurde
unauffällig in die Novelle "hineingeschmuggelt".
Johann Seitinger: Wir haben nichts getan außer die nötige
Gesetzesanpassung vorgenommen.
"Krone": Verfassungsjuristen haben aber durchaus Probleme mit
solchen Rechten.
Seitinger: Diese Entwicklung finde ich sehr seltsam. Wir haben
das im Bundeskanzleramt eingebracht zur Begutachtung und
Verfassungsjuristen haben das durchgewunken. Ich sehe da kein Problem.
Mountainbiker oder Schwammerlsucher sind auch nicht betroffen, nur
Wilderer. Wer soll die denn sonst festnehmen? Polizisten, die acht
Stunden später auf den Berg kommen?
"Krone": In der Novelle ist der Personenkreis nicht auf Wilderer
eingeschränkt, sondern es kann auch einen treffen, der dem "anhaltenden
Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität nicht
sofort feststellbar ist".
Seitinger: Es gilt, die jagdliche Ebene zu überwachen, nicht die
gesellschaftliche. Wir sind nicht der Exekutor. Einen Wilderer
niederschlagen und auf dem Baum aufhängen, das kann der Jäger auch
weiterhin nicht.
"Krone": Aha. Was, wenn der Jäger sein Recht missbraucht?
Seitinger: Dann droht ihm aus seiner Sicht die größte Strafe auf
Gottes Erdboden. Nämlich dass ihm der Jagdschein weggenommen wird.
"Krone": Passiert so etwa überhaupt jemals bei uns?
Seitinger: Hin und wieder. Selten.
"Krone": Der Jäger erhält mehr Rechte, was ist mit Pflichten?
Warum wird in die Novelle nicht die Null- Promille- Grenze aufgenommen?
Seitinger: Die gehen wir nicht an. Ich bin dagegen, dass jede
Kleinigkeit, die ein Spitzbua anrichtet, im Gesetz festgehalten wird.
"Krone": Nur dass in Normalfällen ein Spitzbub kein Gewehr in der
Hand hält!
Seitinger: Das fällt in die Eigenverantwortung der Jäger. Wie
soll man ein Alkoholverbot überhaupt kontrollieren?"
"Krone": Wie geht das jetzt weiter?
Seitinger: Wir bringen das guten Gewissens in den Landtag ein.
Kommentar von Maggie Entenfellner und Christa Blümel:
Gehen wir davon aus, dass das Gros der 22.914 Jäger nur an Natur
interessiert ist, an Hegen, an Pflegen. Danke an Sie! Leider müssen wir
aber auch immer wieder von schwarzen Schafen berichten: solche, die im
Geländewagen durch den Wald preschen und ihren Hund hinterherhecheln
lassen. Solche, die Tierschützer aggressiv bedrohen. Solche, die ein
Haustier erschießen, dann hinterfotzig auch noch bei der verzweifelten
Suche helfen. Solche, die statt dem Fuchs ein Auto treffen – oder einen
Kollegen. Oder die den Eindruck machen, nicht nur Wasser getrunken zu
haben. SORRY. Aber von solchen wollen wir uns nicht perlustrieren
lassen. Und wo fängt das an, wo hört das auf? Sieht mich der Jäger als
potenziellen Wilderer, weil ich zu nahe an der Futterstelle
vorbeispaziere? Weil ich ein Messer in der Hand habe, um ein Zweigerl
abzuschneiden? Die Jägerschaft soll einmal das Eigentumsrecht
respektieren müssen, denn das Jagdrecht steht bei uns sogar über
Eigentumsrecht. Das ganze System gehört novelliert! Dringend.
Tierschützer protestieren gegen Novelle
"Die Jäger haben sich damit selbst die Befugnisse zugesprochen,
filmende Tierschützer festzunehmen, ihr Gepäck und ihre Autos zu
durchsuchen und ihre Kameras zu beschlagnahmen", ärgert sich Martin
Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT). "Wir fordern das Gegenteil:
mehr Zutrittsrechte für Wanderer und Tierschützer in die Natur, ein
Verbot der Wintergatter und der Jagd auf gezüchtete Tiere sowie scharfe
Kontrollen für eine Jägerschaft außer Rand und Band."
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diepresse.com vom 28.10.2014
Tierschützer gegen "Zwangsbejagung" in Österreich
Der Verein gegen Tierfabriken fordert ein Ende der generellen
Bejagung der Wälder und Flure. Ein Kärntner Grundbesitzer will dazu
einen Präzedenzfall schaffen.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) will die generelle Bejagung der
österreichischen Wälder und Flure kippen. Aus diesem Grund hat ein
Grundbesitzer aus dem Bezirk Spittal in Kärnten am Dienstag bei der
örtlichen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag gestellt, seine
Besitzungen "jagdfrei" zu stellen. Damit soll ein österreichweiter
Präzedenzfall geschaffen werden.
In Österreich sehe die Rechtsordnung eine "totale Zwangsbejagung" vor,
in vielen anderen europäischen Ländern sei das nicht der Fall,
argumentiert der VGT. In Frankreich, Luxemburg und zuletzt im Jahr 2012
in Deutschland sei ein Ende der Zwangsbejagung über den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstritten worden. Mit dieser
Argumentation soll nun auch die geltende Rechtsordnung hierzulande
gekippt werden.
"Die Jägerschaft hält Österreich in einer eisernen Umklammerung, überall
in den Landtagen haben sie ihre Lobbyisten sitzen. Auf europäischer
Ebene längst entschieden, ist Österreich wieder einmal hinten nach",
erklärte VGT-Obmann Martin Balluch.
Grundbesitzer fordert Raubtiere "zur Kontrolle der
Wildpopulation"
In seinem Antrag an die BH Spittal argumentierte besagter Grundbesitzer
- er ist auch Rechtsanwalt -, dass die Wildpopulation durch die Jäger
viel zu hoch gehalten werde und es ihm daher "trotz intensiver
Aufforstungsbemühungen" bisher nicht gelungen sei, einen Jungwald
heranzuziehen. Durch Fütterung und nicht regulierten Abschuss befinde
sich insbesondere der Rehwildbestand auf "unnatürlich hohem Niveau", so
der Antragsteller.
Deshalb fordert der Kärntner die Wiederansiedlung von Wolf, Bär und
Luchs "zur Kontrolle der Wildpopulation" sowie den Stopp jeglicher
Fütterungsmaßnahmen. Zudem sollen auf seinen Grundstücken künftig keine
Wildtiere mehr geschossen werden dürfen.
Helmut Schell, stellvertretender Leiter der Bezirkshauptmannschaft
Spittal bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Austria Presseagentur das
Einlangen des entsprechenden Antrages. "Der Antrag wird jetzt geprüft,
inhaltlich kann ich selbstverständlich nichts sagen, da es sich um ein
laufenden Verfahren handelt", so Schell. Sollte er überhaupt behandelt
werden können, kann man davon ausgehen, dass er alle Instanzen
durchlaufen wird.
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martinballuch.com vom 28.10.2014
Antrag eines Grundbesitzers, dass sein Grund jagdfrei erklärt
werde
Die österreichische Rechtsordnung sieht die totale
Zwangsbejagung aller Grundstücke vor. Wer ein Land besitzt, muss in
Österreich dulden, dass es von fremden Menschen bejagt wird. Dazu wird
dieses Land von der Gemeinde einfach verpachtet. Die PächterInnen dürfen
dann sogar ohne Zustimmung der GrundstückseigentümerInnen Jagdstände,
Fütterungen und Jagdhütten aufstellen, selbst wenn sie dadurch die
Wildtierpopulationen künstlich in die Höhe schrauben und in Folge den
Wald der GrundbesitzerInnen schwer schädigen. Ein Waldbesitzer sagte zu
mir wörtlich: die Jägerschaft ist wie eine bewaffnete Besatzungsmacht.
Viele europäische Länder wie Belgien, Dänemark, Finnland, die
Niederlande und Großbritannien kennen keine Zwangsbejagung. In
Frankreich und Luxemburg wurde ein Ende der Zwangsbejagung über den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstritten. In den
Jahren 1999 (Frankreich) und 2007 (Luxemburg) wurden zwei Streitfälle in
dieser Frage jeweils für die GrundbesitzerInnen entschieden. Im Jahr
2012 schließlich entschied die Große Kammer des EGMR (http://www.zwangsbejagung-ade.at/downloads/grandchamberjudgmentherrman.pdf)
auch gegen Deutschland. Ein Grundbesitzer in Rheinland-Pfalz hatte die
Jagd auf 2 Grundstücken dulden müssen, obwohl er sie aus ethischen
Gründen ablehnt. Selbst das deutsche Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe gab noch der Jägerschaft Recht, der Grundeigentümer würde ja
durch den Pachtschilling entschädigt, wenn er diesen beantrage.
Doch der EGMR drehte dieses Urteil um. In der Pressemitteilung des
Gerichtshofs steht wörtlich: Der
Gerichtshof war der Auffassung, dass die Verpflichtung eines
Jagdgegners, für die von ihm abgelehnte Tätigkeit eine Entschädigung
geltend zu machen, nicht mit der Achtung für die Ablehnung der Jagd aus
Gewissensgründen in Einklang zu bringen war. Es war zweifelhaft, ob
tiefe persönliche Überzeugungen durch eine Entschädigungszahlung
aufzuwiegen waren. Im Übrigen berücksichtigt das Bundesjagdgesetz nicht
ausdrücklich die ethische Überzeugung von Grundeigentümern, die die Jagd
aus Gewissensgründen ablehnen. Deshalb
sei die Zwangsbejagung eine unverhältnismäßige Belastung. Im Kielwasser
dieses Urteils haben bereits zahlreiche GrundbesitzerInnen in
Deutschland Anträge gestellt, ihren Grund und Boden jagdfrei erklärt zu
bekommen.
Nicht so in Österreich, wo man bisher dieses Urteil des EGMR ignoriert.
Nun hat aber ein Grundbesitzer in Kärnten den von der österreichischen
Rechtsordnung bisher nicht vorgesehenen Antrag an die
Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau gestellt, seinen Grund für
jagdfrei zu erklären.
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und Antrag im Wortlaut
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nachrichten.at vom 26.10.2014
Jäger schoss auf Fuchs und traf Auto
WAIZENKIRCHEN. Schockerlebnis für einen 41-jährigen Techniker am
Sonntagnachmittag: Der Mann war mit seinem Wagen auf der Eferdinger
Bundesstraße unterwegs, als das Auto von elf Schrotkugeln getroffen
wurde.
Ein 56-jähriger Jäger hatte im an die Straße angrenzenden Wald auf einen
Fuchs geschossen und diesen auch getroffen - allerdings verirrte sich
ein Teil der Schrotladung auf die etwa 75 Meter entfernt vorbeiführende
Bundesstraße. Dort trafen sie den vorbeifahrenden Pkw des 41-jährigen
Technikers.
Der Mann wurde nicht verletzt, erlitt aber einen Schock. Das Fahrzeug
wurde an der Fahrerseite beschädigt. Der Jäger wird wegen Gefährdung der
körperlichen Sicherheit bei der Staatsanwaltschaft Wels angezeigt.
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"Österreich" vom 25.10.2014
Steuerzahler sollen für Gatterjagden bezahlen
Wald wegen "Gatter-Revier" abgesoffen.
Das eingezäunte Wildschwein-Revier am Berg führt zu Hochwasser im Tal.
Bez. Lilienfeld. Massenabschüsse von Schwarzwild in einem
250-Hektor-Gatter in Kaumberg habe NÖ-Jägermeister Josef Pröll und
Alfons Mensdorff-Pouilly schon Anzeigen eingebracht. Ein Förster hatte
zudem in der Jägerschaft ein Disziplinarverfahren gegen den obersten
blau-gelben Wildschütz eingeleitet. Passiert sei bisher nichts, heißt
es. Deshalb legt der Öko-Jagdverband nach und klagt Pröll wegen
Waldverwüstung. Weil Humus wegen des zu hohen Wildbestands völlig
abhanden kam, fließt Regenwasser ins Tal ab, anstatt zu versickern, was
zu Hochwasser führt. Ein Hochwasser-Rückhaltebecken soll jetzt mit
Steuergeld finanziert werden.
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oe24.at vom 25.10.2014
Jäger lag hilflos neben totem Gamsbock
51-Jähriger stürzte 50 Meter ab und landete genau neben zuvor
erlegtem Tier.
Ein 51-jähriger Jäger ist am Samstag nach einem 50-Meter-Absturz am
Rinnkogel in Strobl (Flachgau) direkt neben dem Gamsbock verletzt liegen
geblieben, den er zuvor erlegt hatte. Das Tier war nach dem Abschuss in
den Rinngraben gestürzt. Der Flachgauer wollte mit einem 33-jährigen
Jäger zum Gamsbock absteigen, rutschte jedoch aus und fiel in die Tiefe.
Sein Begleiter leistete ihm Erste Hilfe und alarmierte per Handy die
Rettungskräfte. Bergretter aus Strobl, Alpinpolizisten und ein
Notarzthubschrauber eilten zur Unfallstelle. Der Jäger wurde mithilfe
eines Seiles geborgen und mit dem Hubschrauber in ein Krankenhaus
gebracht.
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heute.at vom 24.10.2014
Jäger traf statt Zielscheibe Kinderzimmerfenster
Der Schuss eines Jagdgewehrs hat im Bezirk Grieskirchen ein
Kinderzimmerfenster getroffen. Ein 77-jähriger Jäger hatte in
zweieinhalb Kilometer Entfernung
auf eine Zielscheibe geschossen. Der Vorfall hatte sich am 20. September
ereignet.
Da der Kugelfang hinter der Zielscheibe fehlte, konnte das Projektil im
weit entfernten Fenster einschlagen. Es durchschlug die
Dreifachverglasung und blieb im Insektenschutzgitter stecken.
Die 38-jährige Bewohnerin hörte den lauten Knall und entdeckte ein
Einschussloch im Fenster ihres Hauses. Sie war zum Zeitpunkt des Schuss
in unmittelbarer Nähe gestanden.
Die Frau verständigte die Polizei. Beamten nahmen daraufhin die
Ermittlungen auf, die sie zum 77-Jährigen führten. Der Jäger wird
angezeigt.
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heute.at vom 21.10.2014
Illegale Jagd: Vogelmassaker vor Lagerhaus
Bei einer nicht genehmigten Taubenjagd beim Lagerhaus mitten in
Bernhardsthal (Mistelbach) schossen vier Jäger neben rund 100 Tauben
auch Enten und einen geschützten Reiher ab – Anzeige.
"Ich hätte diese Aktion mitten im Ort niemals erlaubt und habe sofort
Anzeige erstattet", so der empörte Jagdleiter Alfred Ertl zu "Heute".
Wegen einer Taubenplage am Areal des Lagerhauses hatte ein Jagdaufseher
mit drei Kollegen zur Selbstjustiz gegriffen und 300 Schrotschüsse
abgefeuert. Die blutige Bilanz: Neben 100 Tauben starben auch 32
Wildenten und ein Graureiher.
WWF-Experte Christian Pichler zeigt sich geschockt vom Vogelmassaker:
"Das ist unfassbar, ich werde sofort mit dem Landesjagdverband Kontakt
aufnehmen."
Die Polizei ermittelt jetzt, den vier schießwütigen Tätern droht der
Entzug ihrer Jagdkarte.
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orf.at vom 19.10.2014
Jäger bei Treibjagd angeschossen
Bei einer Treibjagd in Pama (Bezirk Neusiedl am See) ist am
Samstag ein Jäger angeschossen worden. Ein 48-Jähriger hatte auf ein
auffliegendes Rebhuhn gefeuert und dabei seinen Jagdkollegen getroffen.
Die Treibjagd auf Fasane und Rebhühner wurde am Samstag im Hottergebiet
von Pama, in der Ried „Oberes Feld“, abgehalten. Insgesamt nahmen 15
Jäger und vier Treiber an der Jagd teil.
Gegen 16.00 Uhr schoss ein 48-jähriger Jäger aus seiner Flinte auf ein
auffliegendes Rebhuhn. Dabei traf er allerdings einen 38-jährigen
Jagdkollegen am Oberkörper. Dem Opfer mussten im Krankenhaus insgesamt
sechs Schrotkugeln aus Brust, Oberarm und Kieferbereich entfernt werden.
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blick.ch vom 16.10.2014
Rad-Star von Jäger angeschossen
Mit Hase verwechselt!
«Anfangs dachte ich, ein Reifen wäre geplatzt.» Doch dann
realisierte Christiane Koschier-Bitante, dass sie von den Schrotkugeln
eines Jägers getroffen wurde.
«Ich habe Glück gehabt, es hätte schlimm enden können, wenn mich die
Kugeln am
Hals oder am Kopf getroffen hätten.» So zitiert die italienische
Tageszeitung «L'Arena» die Österreicherin Christiane Koschier-Bitante.
Die 40-Jährige hat Glück im Unglück. Als sie sich am Sonntagmorgen mit
Rad-Kollegen für ein Rennen im italienischen Colloredo aufwärmen will,
wird sie von einem nicht mal 50 Meter entfernten Jäger angeschossen. Der
pure Horror.
Gemäss der österreichischen Nachrichtenagentur «APA» verletzen die
Schrotkugeln Koschier-Bitante an einem Bein, einem Arm und an der linken
Hüfte.
Die nationale Strassenmeisterin von 1993 berichtet von einem lauten
Knall, den sie gehört hat. «Anfangs dachte ich, ein Reifen wäre
geplatzt, doch dann habe ich sofort einen starken Schmerz gespürt und
bin zusammengebrochen. Alles ist sehr schnell gegangen.»
Die italienische Polizei untersucht den Vorfall, der tödlich hätte enden
können. Der Jäger, der noch vor Ort dem Opfer Hilfe geleistet hat,
verteidigt sich. Er behauptet, er hätte auf einen Hasen schiessen
wollen.
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orf.at vom 14.10.2014
Radrennfahrerin in Italien von Jäger angeschossen
Die Tiroler Radrennfahrerin Christiane Koschier-Bitante ist bei
einem Training vor einem Radrennen in Colloredo nahe der
norditalienischen Stadt Vicenza von einem Jäger angeschossen worden. Das
bestätigten die Carabinieri der APA. Die seit Jahren in der Nähe von
Verona lebende 40-Jährige wurde von Schrotkugeln an einem Bein, am Arm
und an der linken Hüfte verletzt.
Christiane Koschier, die 1993 österreichische Meisterin im Straßenrennen
wurde, war am Sonntagvormittag mit ihrem Lebensgefährten und anderen
Radfahrern auf einer Straße unterwegs, um sich vor einem Rennen
aufzuwärmen, als sie von den Schrotkugeln getroffen wurde. Der Jäger
sagte, er habe auf einen Hasen schießen wollen.
Die gebürtige Innsbruckerin, die für das Amateurteam Fimap aus Verona
fährt, wurde sofort von Ärzten behandelt, die bei dem Bewerb mit über
140 Teilnehmern im Einsatz waren. In einem Spital in Vicenza wurden ihr
die Schrotkörner entfernt. Die Carabinieri leiteten Ermittlungen gegen
den Jäger aus Padua ein, der sich offenbar zu nah an der Straße befunden
hatte.
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kleinezeitung.at vom 14.10.2014
Feuerwehr barg Reh aus Teich
Mit den Händen zogen Feuerwehrleute aus Bad Waltersdorf
Dienstagfrüh ein Reh aus einem Teich in Wagerberg. Da das Tier jedoch
bereits völlig erschöpft war, musste es von einem Jäger erschossen
werden.
Zu einer Tierrettung wurde Dienstagfrüh die Feuerwehr Bad Waltersdorf
gerufen: Ein Reh war in einen Teich in Wagerberg gestürzt und konnte
sich nicht mehr aus dem Wasser befreien. Den Feuerwehrmännern gelang es,
das Tier herauszuziehen, da es jedoch bereits völlig erschöpft war,
musste es von einem Jäger erschossen werden.
Der Rand des Teiches ist mit Pflöcken bestückt, daher konnte das Reh
nicht mehr aus eigener Kraft ans Ufer klettern. Als es an den Rand
schwamm, packten es die von Spaziergängern alarmierten Feuerwehrleute
mit den Händen und zogen es heraus, berichtet Feuerwehrkommandant Johann
Schuster. Die offenbar längere Zeit, die das Reh bereits im Wasser
geschwommen war, hatte es jedoch völlig erschöpft.
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orf.at vom 10.10.2014
Jäger schossen knapp 720.000 Wildtiere
719.000 Wildtiere wurden in der Jagdsaison 2013/2014
österreichweit geschossen. Das entspricht einem Rückgang der
Abschusszahlen um knapp ein Fünftel (19,1 Prozent) im Vergleich zur
Vorsaison, wie aus aktuellen Zahlen der Statistik Austria hervorgeht.
Der Rückgang beim Federwild betrug laut Statistik Austria sogar 28,6
Prozent (150.000 Stück). Bei 53.500 geschossenen Fasanen lag das Minus
bei 48,5 Prozent. „Diese Zahlen geben keine Aufschlüsse über die
tatsächliche Population“, sagte Jäger Alois Gansterer, Leiter der
Jägerschule in Niederösterreich.
Experte: „Jährliche Schwankungen normal“
Die Zahl der geschossenen Tiere hängt vom jährlichen Zuwachs ab, und der
sei diesmal sehr schlecht gewesen. Feuchtes Wetter inklusive Starkregen
und Hagel waren die Ursache: „Fällt die Brutsaison derart schlecht aus,
reagiert man darauf mit einem Bejagungsverzicht, was die Strecke (das
tatsächlich erlegte Wild, Anm.) entsprechend reduziert“, so Gansterer.
Ansonsten seien „jährliche Schwankungen ohnehin normal“, sagte der
Fachmann. So liegen etwa Wildenten beim Federwild diesmal ganz vorne und
mit 68.000 Stück (minus 7,2 Prozent) durchaus im Schnitt. Rückgänge gab
es auch bei Rebhühnern (5.800 Stück/minus 18,2 Prozent), Schnepfen
(2.500 Stück/minus 19,4 Prozent) und Wildgänsen (2.200 Stück/minus 2,2
Prozent).
Rückgang bei Wildschweinen und Hasen
Bei der zweiten Hauptgruppe, dem Haarwild, kam man auf 569.000 Stück
(minus 16,2 Prozent). Die Gesamtzahl beim Haarwild setzt sich aus
Schalenwild (387.000 Stück/minus 6,8 Prozent) und dem vor allem aus
Hasen und Füchsen bestehenden Niederwild (182.000/minus 31 Prozent)
zusammen.
Bei den Paarhufern, im Jagdjargon Schalenwild genannt, liegen die
Abschusszahlen bei den beiden zahlenmäßig größten Arten - Rehwild
(272.000 Stück/minus 3,5 Prozent) und Rotwild (58.100 Stück/minus 1,5
Prozent) - ebenfalls im Rahmen. Beim Schwarzwild, also den
Wildschweinen, reduzierte sich die Menge jedoch um 33,1 Prozent auf
33.300 Stück. Laut Gansterer ist hier der Grund, dass in den Vorsaisonen
der Überbestand in der entsprechenden Jagdsaison von November bis
Februar „abgeschöpft“ wurde. Betrachte man die Abschusszahlen im
Zeitraum auf drei bis vier Jahre, pendeln sich die Zahlen wieder ein.
Beim Niederwild hat der Rückgang bei den geschossenen Hasen (75.800
Stück/minus 39,9 Prozent) wie bei den Fasanen mit der Witterung und
damit dem zurückgegangenen Nachwuchs zu tun. „Wenn eine Häsin zehn Junge
im Jahr legt und davon eines erjagt wird, entspricht das bereits der
durchschnittlichen Strecke“, sagte Gansterer.
Weniger Berufsjäger
Beim Fallwild, also dem Wild, das dem Straßenverkehr, ungünstigen
Witterungsverhältnisse oder Krankheit zum Opfer fiel, wurden für das
Jagdjahr 2013/2014 insgesamt 128.000 solcher Verluste gemeldet, um 4,9
Prozent weniger als im Vorjahr.
Einen Rückgang gab es auch bei den 18.200 Jagdschutzorganen.
Insbesondere jener bei den 533 Berufsjägern von minus 16,6 Prozent sei
hier erwähnenswert, sagte der Leiter der Jägerschule. Der Rückgang ist
hier vor allem durch Sparmaßnahmen bei den Arbeitgebern, den
Forstbetrieben, zu finden.
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orf.at vom 07.10.2014
Keine Hinweise auf Bär im Lungau
Von dem ausgewachsenen Braunbär, der vor zwei Wochen einen
71-jährigen Landwirt auf einer Alm bei Thomatal (Lungau) angegriffen
haben soll, fehlt weiterhin jede Spur. Fotofallen haben keine einzige
Aufnahme eines Bären geliefert
"Es gibt derzeit keine Indizien, dass sich das Tier noch im betroffenen
Gebiet aufhält. Von der Salzburger Landesjägerschaft wird uns berichtet,
dass keine weiteren Sichtungen des Tieres gemeldet wurden. Bären sind
grundsätzlich sehr scheue Tiere und haben einen sehr großen
Aktionsradius, sagt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl. Zudem seien
auch keine Pfotenabdrucke entdeckt worden, obwohl der Boden nach
mehreren Regentagen weich ist. Laut Schöchl ist es gut möglich, dass der
Bär inzwischen wieder Richtung Nordslowenien weiter gewandert ist, von
wo her er vermutlich auch gekommen war.
Fotofallen bleiben weiterhin aktiviert
Man gehe davon aus, dass der Bär die Region wieder verlassen hat,
trotzdem bleiben die Fotofallen weiter aktiviert, so Landesrat Josef
Schwaiger (ÖVP).
Der Landwirt schilderte damals, ein ausgewachsener Bär hätte ihm mit
dessen Pranke einen leichten Hieb auf die Wange verpasst. Nach
Bekanntwerden des Falles suchte Bärenanwalt Georg Rauer das Gebiet nach
Bärenspuren ab, fand aber nichts. Auch Hinweise von Jägern oder Wanderer
gab es keine.
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salzburg24.at vom 03.10.2014
Bramberg: Jäger bei Absturz schwer verletzt
Ein schwerer Jagdunfall hat sich Donnerstagabend in Bramberg im
Pinzgau ereignet. Ein 56-jähriger Jäger ist im unwegsamen Gelände rund
20 Meter abgestürzt und hat sich dabei schwer verletzt.
Nachdem seine Jagdkameraden den Deutschen kurze Zeit später gefunden
hatten, alarmierten sie die Rettungskräfte. Der Verletzte wurde nach der
Bergung durch die Bergrettung Mittersill/Bramberg vom Roten Kreuz
Mittersill in das Krankenhaus Zell am See gebracht, teilte die Polizei
mit.
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kleinezeitung.at vom 03.10.2014
Arzt auf der Jagd bei Absturz tödlich verletzt
Ein 64-jähriger Arzt aus Deutschland stürzte am Donnerstag auf
der Jagd im Zwenberger Graben in Spittal etwa 150 Meter weit über
steiles Gelände ab und erlitt dabei tödliche Kopfverletzungen.
Der 64-Jährige wurde in der Nacht auf Freitag von einem 48-jähirgen
Kärntner gefunden und schließlich von der Bergrettung Fragant via Seil
geborgen.
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"Heute" vom 03.10.2014
Jäger schoss auf Vögel: Auto fing Feuer und brannte aus!
Feuerwehr löschte die Flammen
Ein Burgenländer (56) feuerte Donnerstag in Breitenbrunn (Bgld.) mit
einem Gewehr aus dem Autofenster, um Vögel in den Weingärten zu
vertreiben. Plötzlich fingen die Knallpatronen am Beifahrersitz Feuer.
Das Fahrzeug brannte aus. Beim Versuch, die Flammen zu löschen, wurde
der Lenker verletzt.
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derstandard.at vom 02.10.2014
Wolf in Kärnten erschossen: Ermittlungen eingestellt
Anzeige von Österreichischem Tierschutzverein - Bauer stöberte
Tier in Schafstall auf
Klagenfurt/Greifenburg - Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat
Ermittlungen gegen einen Bauern eingestellt, der im Mai 2014 auf seinem
Hof in Greifenburg (Bezirk Spittal) einen Wolf erschossen hatte. Die
Anzeige war laut Medienberichten vom Österreichischen Tierschutzverein
wegen "vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes"
eingebracht worden.
Der Landwirt hatte das Tier in seinem Schafstall aufgestöbert und
erlegt. Er gab an, das Tier für einen Fuchs gehalten zu haben. Bei der
Untersuchung des Kadavers stellte sich heraus, dass der Wolf vermutlich
längere Zeit in einem Käfig gehalten worden war, zudem fehlte ihm eine
Vorderpfote.
Die Ermittlungen wurden eingestellt, da die Angaben des Landwirtes nicht
widerlegt werden könnten.
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diepresse.com vom 02.10.2014
Salzburg: Wolf dürfte vier Schafe gerissen haben
Ergebnis des DNA-Vergleichs liegt vor - Geschlecht und Alter
muss noch bestimmt werden - Derzeit weder Hinweise auf den Wolf noch auf
Bären, der Landwirt attackiert hatte
Eine DNA-Spurenauswertung hat nun Gewissheit gebracht: Ein Wolf tötete
zwei Schafe, die vor drei Wochen auf der Illingerbergalm in St. Gilgen
im Flachgau tot gefunden wurden. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
handelt es sich dabei um denselben Wolf, der schon im August auf der Alm
im Zwölferhorngebiet zwei Schafe gerissen hat, berichtet
Landesveterinärdirektor Josef Schöchl.
Die entnommenen Proben wurden in einem Spezial-Labor in der Schweiz
untersucht und mit den Proben aus dem ersten Wolfs-Riss im August
verglichen. Noch ist aber nicht geklärt, um welches Wolfsindividuum es
sich handelt. Weitere Untersuchungen sollen Aufschlüsse über das
Geschlecht, das Alter und die Herkunft des Tieres ergeben. Ein Ergebnis
könnte laut Schöchl in zwei bis drei Wochen vorliegen.
Zwei bis acht Wölfe in Österreich
Die Proben von dem ersten Fall im August seien diesbezüglich nicht
auswertbar gewesen, man habe das Individuum nicht feststellen können,
erklärte der Landesveterinärdirektor. Aus einem Bericht der Europäischen
Kommission geht hervor, dass sich in Österreich zwei bis acht Wölfe
aufhalten. Der Wolf zählt zu den geschützten Tierarten.
Kürzlich sorgte im Bundesland Salzburg auch ein anderes Wildtier für
Aufregung: Ein Braunbär soll am 23. September auf einer Alm im Lungau
einen Bauern attackiert haben. Der Bär wurde seither nicht mehr
gesichtet, sagt Landesveterinär Schöchl. Vermutet wird, dass er
weitergezogen ist. Bildmaterial aus drei aufgestellten Fotofallen soll
bald ausgewertet werden.
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oesterreich.at vom 26.09.2014
Kind geschockt: Jäger erschießt Hund "Lenni"
Jasmin Tschofen und ihre Familie trauern um Lenni. Tochter
Amelie erlitt einen Schock.
Ein idyllischer Spaziergang am Nachmittag nahm für Jasmin Tschofen und
ihre Familie ein jähes Ende: Als
ihr
junger Labradorrüde Lennox in den Wald rannte, fielen plötzlich zwei
Schüsse. „Ich war erschrocken. Wir haben nicht gedacht, dass so früh
schon gejagt wurde. Ich habe dann nach Lenni gerufen und geschrien“, so
Jasmin Tschofen zu ÖSTERREICH.
Hund mit Schuss in Kopf und ins Herz getötet
Doch der Labrador kam nicht zurück. Stattdessen kam Jäger Thomas B. aus
dem Wald und teilte der Familie mit: „Der Hund kommt nicht mehr.“ Die
kleine Amelie erlitt dabei einen Schock. „Ihr Gesicht war ganz blau
angelaufen“, erzählt die Familie. Dem Jäger tut die Sache im Nachhinein
angeblich Leid. Er habe den Hund mit dem öfter streunenden Nachbarhund
verwechselt.
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finanznachrichten.de vom 21.09.2014
Maltas Regierung verhängt totales Jagdverbot / Jäger kündigen
Proteste an - Vogelschützer jubeln
Valletta / Malta (ots) - Der Maltesische Premierminister hat
gestern mit sofortiger Wirkung die Jagd bis zum 10. Oktober vollständig
verboten. Grund für das vorzeitige Ende der Jagdsaison war der Abschuss
zahlreicher geschützter Störche, Flamingos und Greifvögel in der letzten
Woche.
Das Komitee gegen den Vogelmord, dessen Mitarbeiter die Wilderei mit
Videokameras dokumentiert und an die Öffentlichkeit gebracht hatten,
bezeichnete die Entscheidung als einen "Meilenstein" im Kampf gegen die
illegale Zugvogeljagd auf der Mittelmeerinsel. Der Verband ist zur Zeit
mit 20 internationalen Aktivisten vor Ort, um wichtige Rastplätze und
Korridore für den Vogelzug zu überwachen und illegale Abschüsse an die
Behörden zu melden. Trauriger Höhepunkt der von den Vogelschützern
beobachteten Jagdexzesse war der Abschuss mehrerer Weißstörche, die aus
einem Wiederansiedlungsprojekt in Udine (Italien) stammten und auf dem
Weg in ihr afrikanisches Winterquartier waren.
Das maltesische Archipel ist aufgrund seiner zentralen Lage im
Mittelmeer ein wichtiger Trittstein, auf dem viele Zugvögel einen
Zwischenstopp einlegen. Trotz internationaler Proteste ist es in den
letzten Jahren auf Malta immer wieder zu Massenabschüssen bedrohter
Zugvögel gekommen, darunter auch zahlreiche Tiere aus Deutschland. Die
maltesische Jagdvereinigung bezeichnete das Jagdverbot als "ungerecht
und inakzeptabel" und kündigte Proteste an.
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derstandard.at vom 16.09.2014
Jäger von eigenem Hund im Burgenland gebissen
Polizist tötete Tier mit zwei Schüssen
Mariasdorf -
Ein Jäger ist am Montag von seinem eigenen Hund in Mariasdorf (Bezirk
Oberwart) gebissen und schwer verletzt worden. Der 61-Jährige war mit
dem Tier auf Nachsuche, ein Reh sei bei einem Verkehrsunfall verletzt
worden, so die Landespolizeidirektion Burgenland heute, Dienstag. Als
der Hund einen verendeten Hasen aufgespürt hatte, wurde das Tier
aggressiv und biss den Mann.
Der Jäger konnte das Tier an einem Verkehrszeichen anbinden und
alarmierte die Polizei. Als die Beamten eintrafen, war der
Schwerverletzte damit beschäftigt, den Hund an den Hinterläufen
festzuhalten. Um eine weitere Gefährdung zu verhindern, bat er die
Polizisten, seinen Vierbeiner zu erlegen. Das Tier wurde mit zwei
Schüssen getötet.
Der Jäger wurde ins Spital gebracht. Der Hund fügte seinem Herrchen
schwere Verletzungen an den Händen und Beinen sowie im Bauchbereich zu.
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orf.at vom 13.09.2014
72-Jähriger stirbt bei Unfall mit Gewehr
In Altlichtenwarth (Bezirk Mistelbach) wurde ein 72-jähriger
Mann beim Hantieren mit seinem Gewehr von einer Schrotladung tödlich
getroffen. Die Ehefrau des Mannes hat das Opfer blutüberströmt in der
Garage gefunden.
Es dürfte sich um ein tragisches Missgeschick handeln: Der 72- Jährige
soll nach Auskunft der Polizei über einen Betonsockel in der Garage
gestolpert sein, dabei löste sich ein Schuss aus dem Gewehr und traf den
Mann ins Gesicht.
Die Ehefrau fand den 72-Jährigen in der Garage und rief sofort die
Rettung. Warum der Mann, der zum Unfallzeitpunkt Lederpantoffeln trug,
mit dem geladenen und ungesicherten Gewehr hantierte, kann nicht gesagt
werden. Nach ersten Informationen dürfte er allerdings vorgehabt haben,
mit der Waffe auf die Jagd zu gehen. Fremdverschulden wird nach Angaben
der Polizei aber ausgeschlossen.
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diepresse.com vom 11.09.2014
Jäger stürzte über Felsgelände: schwer verletzt
38-Jähriger war im regennassen Gelände in der Steiermark
ausgerutscht. Ein Kollege half ihm aus der misslichen Lage.
Ein 38 Jahre alter Jäger aus der Obersteiermark ist am Mittwochabend im
Bezirk Leoben während einer Pirsch über felsiges Gelände abgestürzt und
hat sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Der Mann konnte über sein
Mobiltelefon selbst Hilfe herbeiholen, er wurde ins LKH Leoben gebracht,
so die Landespolizeidirektion Steiermark am Donnerstag.
Der 38-Jährige aus dem Bezirk Murtal war am Mittwoch mit seinem Pkw
gegen 18.00 Uhr auf die 1.630 Meter hohe Mugel südlich von Niklasdorf
gefahren, um sich auf die Pirsch zu begeben. Seinen Wagen stellte er auf
einer Forststraße ab und folgte dieser einige hundert Meter zu Fuß. Dann
verließ er die Straße und marschierte im unwegsamen Gelände weiter. Auf
dem regennassen Untergrund rutschte der 38-Jährige plötzlich aus und
stürzte mehrere Meter über felsdurchsetztes Gelände ab. Der Verletzte
blieb bewegungsunfähig liegen, konnte aber selbst über sein Handy einen
Notruf absetzen.
Aufsichtsjäger kam zu Hilfe
Ein 59-jähriger Kollege, der Aufsichtsjäger, kam dem Verletzten zu Hilfe
und brachte ihn über einen Kahlschlag auf eine Forststraße. Dort wurde
der Verletzte von Notarzt und Rotem Kreuz erstversorgt und anschließend
mit einer Ambulanz in das LKH Leoben gebracht.
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orf.at vom 10.09.2014
Greifvögel erschossen: Jäger verlieren Jagdkarten
Jenen zwei Jägern aus Deutschkreutz, denen vorgeworfen wird,
zahlreiche Greifvögel geschossen und tiefgefroren zu haben, sind von der
Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf nun die Jagdkarten entzogen
worden.
Seitens der Staatsanwaltschaft Eisenstadt hieß es, dass Ende September
ein Gutachten zu dem Fall vorliegen soll. Dann solle endgültig geklärt
sein, wie die Vögel umgekommen sind. Laut Landeskriminalamt soll die
Hälfte der entdeckten 24 Tiere erschossen, die andere Hälfte vergiftet
worden sein.
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tt.com vom 31.08.2014
Jagdunfall in Kärnten: 47-Jähriger erlitt schwere
Kopfverletzungen
Maria Luggau (APA) - Ein 47 Jahre alter Kärntner ist bei einem
Jagdunfall am Sonntag schwer verletzt worden. Er war mit einem Kameraden
im Gemeindegebiet von Maria Luggau (Bezirk Hermagor) unterwegs, als laut
Polizei sein an der Leine geführter Jagdhund überraschend von der
Betonmauer einer Wildbachsperre auf die andere Grabenseite sprang. Der
47-Jährige verlor das Gleichgewicht und stürzte drei Meter in das
Bachbett.
Der Jagdkamerad alarmierte die Rettungskräfte. Nach einer Seilbergung
vom Hubschrauber aus wurde der 47-Jährige mit schweren Kopfverletzungen
ins Bezirkskrankenhaus Lienz geflogen.
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"Jagd in Tirol" vom 05.2014
Warum jagen wir?
Jagdliche Heuchelei ist für das Ansehen der Jagd
schädlicher Selbstbetrug und führt zu starkem Vertrauensverlust in der
Gesellschaft. Begründet wird von uns JägerInnen die Jagd und das Jagen
oft mit Regulierung von Wildbeständen, Waldschadensverhütung,
Naturschutz, Tierschutz, Beschaffung von hochwertigen Lebensmitteln usw.
– zusätzlich wird der Wirtschaftsfaktor der Jagd (Stand vor ca. vier
Jahren: € 474,97 Millionen österreichweit) als weitere Begründung in die
Waagschale geworfen. All dies sind im Grunde genommen hochwertige
Nebenwirkungen der Jagd, aber es geht doch im Wesentlichen um etwas ganz
anderes: Wir Jäger und Jägerinnen sollten uns ehrlich und aufrichtig
dazu bekennen, wofür wir unser Geld ausgeben und warum wir so viel Zeit
und auch Arbeit in die Jagd investieren; nämlich, dass wir jagen und
unsere Jagdleidenschaft ausleben können! Auch sollten wir ganz offen
dazu stehen, wie wir das Jagen für uns einschätzen – als
Lebenseinstellung, Berufung, Leidenschaft, Trophäensammelleidenschaft
oder weiß sonst wie noch, und uns nicht in einer unnötigen
„Rechtfertigung“ Lügen bedienen, die als unglaubwürdig erkannt werden.
Natürlich braucht es mitunter sogar Mut, diese Leidenschaft
einzugestehen, denn tatsächlich lehnt sie ein Teil der Gesellschaft, vor
allem Leute, die sich von der Natur entfremdet haben, ab. Aber ist es
nicht so: Würde die Jägerschaft das viele Geld, die Zeit und Arbeit ohne
Selbstzweck nur dafür einsetzen, um einen beachtenswerten ökonomischen,
ökologischen oder sonst wie gearteten Stellenwert für die Jagd zu
erreichen, müsste man sie heilig sprechen oder an ihrem Geisteszustand
zweifeln.
Ernst Rudigier, Landesjägermeister-Stv.
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noen.at vom 12.08.2014
Jäger versetzt Dorf in Angst
Jäger schießt im Ortsgebiet | Ein „Gastjäger“ soll ein Reh
direkt vor einem Haus geschossen haben. Jagdpächter weiß von
Beschwerden.
MITTERSCHLAG | Über Aufruhr im Ort Mitterschlag berichtet eine besorgte
Mutter, die sich an die NÖN gewandt hat. Der Grund: Ein „Gastjäger“, der
dem Vernehmen nach auch einen Wohnsitz im Bezirk Gmünd hat, schießt in
Siedlungsgebieten auf Rehe!
Über Pferdeweide auf Reh geschossen
„Der Jäger schießt von der öffentlichen Straße aus seinem Geländewagen
auf einen Rehbock, der sich nur wenige Meter vor einem Wohngebäude
befindet“, erzählt die Mutter. Angeblich wäre beim Schuss in Richtung
Haus sogar ein Bewohner vor Schreck aus dem Bett gefallen. Dies wäre
nicht der erste Vorfall gewesen. Einige Wochen zuvor dürfte derselbe
Mann zirca 15 Meter von zwei nebeneinander stehenden Häusern direkt an
einer Pferdeweide vorbei auf ein anderes Reh geschossen haben.
„Es gab auch schon zahlreiche Beschwerden, weil er immer wieder
Flurschäden in Getreidefeldern und Wiesen verursacht hat, denn er fährt
nach dem Abschuss in Felder. In der Dämmerung und nachts ist er auf
öffentlichen Straßen und sogar auf der Hauptstraße ohne Licht
unterwegs“, schildert sie.
Bisherige Gespräche ohne Wirkung
Einige Dorfbewohner sprachen bereits mit dem Jäger und forderten ihn
auf, dies zu unterlassen. Auch mit Anzeigen wurde gedroht“, schildert
der Vater. Den „Gastjäger“ dürfte das bisher nicht beeindruckt haben.
„Alle anderen Jäger verhalten sich zivilisiert und sind total in
Ordnung. Da gibt es keine Probleme, wir haben da ein sehr gutes
Einvernehmen. Nur der eine Gastjäger führt sich auf, wie wenn er auf
Safari in Afrika wäre. Hoffentlich gibt es von der Jägerschaft
Konsequenzen für so ein unverschämtes, rücksichtsloses und bedrohliches
Verhalten, bevor jemand zu Schaden kommt“, meint die Mutter.
Bisher keine Anzeigen
Bezirkshauptmann Michael Widermann erklärt im NÖN-Gespräch, dass es
bisher keine Anzeigen gab. Anonyme Anzeigen wären in so einem
Fall auch nicht zielführend, da man konkrete Zeugenaussagen brauche, um
effektiv einschreiten zu können. „Grundsätzlich dürfen Jäger in der Nähe
von Siedlungsgebieten schon jagen. Aber die Sicherheit muss
gewährleistet sein und die Schussrichtung muss weg vom Siedlungsgebiet
erfolgen. Wenn der Sachverhalt so ist, wie die Dame ihn beschreibt, dann
darf er das natürlich nicht“, sagt Widermann.
Leopold Besenbeck ist Jagdausschuss-Obmann von Mitterschlag. Zwei Tage
bevor, ihn die NÖN mit den Beschwerden konfrontierte, hätte er das erste
Mal so ein Gerücht gehört. „Eine konkrete Beschwerde wurde bisher nicht
an mich herangetragen. Ich bin mir aber sicher, dass es sich hierbei um
einen Gastjäger handeln muss. Von den einheimischen Jägern ist das
hundertprozentig keiner - da lege ich für jeden die Hand ins Feuer. Ein
ordentlicher Jäger macht so etwas nicht und würde das auch nie machen“,
äußert sich Besenbeck zu dem Fall.
Dem Obmann ist der Vorfall ein Dorn im Auge, wenn ein schwarzes Schaf
den Ruf der Jägerschaft ruiniere. Er ist um Aufklärung bemüht.
Jagdpächter zögern Jagdrecht zu entziehen
Einer von drei Jagdpächtern des Gebietes ist Hermann Weiß. „Von
den Beschwerden weiß ich schon länger. Ich habe dem Betreffenden schon
oft gesagt, dass er das unterlassen soll. Dass man ganz nahe bei Häusern
schießt, ist natürlich verboten“, sagt Weiß. Ihm stünde auch zu, dem
Jäger das Jagdrecht in diesem Revier zu entziehen. „Das ist keine
Entscheidung, die ich alleine treffen kann, die müssen wir zu dritt
treffen“, so der Jagdpächter. Er will den „Gastjäger“ nochmals
„eindringlich ermahnen“.
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orf.at vom 11.08.2014
Bärenfamilie im Lesachtal gesichtet
Zwischen dem Weißensee und dem Lesachtal ist eine Bärin mit zwei
Jungen gesichtet worden. Laut dem Bärenanwalt sind Bärenmütter keine
größere Gefahr. Sie sind eher noch scheuer als Bären, die allein
unterwegs sind.
Der Obmann einer Almgemeinschaft staunte nicht schlecht vor zwei Wochen
auf der Kirchbacher Wipfelalm: Eigentlich wollte er beim Weidevieh
Nachschau halten. Doch was er dann in der Dämmerung zu Gesicht bekam,
wird er sein Leben lang nicht mehr vergessen. Nicht weit von ihm
entfernt querte plötzlich eine Bärin den Weg, hinter ihr zwei Junge.
Bald waren die Tiere außer Sichtweite. Der Bauer gibt an, die Bärin mit
ihren Jungen ganz deutlich gesehen zu haben, einen Irrtum schließt er
gegenüber Bärenanwalt Bernhard Gutleb aus.
Plausible Schilderungen
Gutleb hält die Schilderung auch für plausibel, drei Monate seien die
Jungen nun auf den Beinen, geboren worden seien sie schon im Jänner,
aber bis Mai hätten sie sich im Bau aufgehalten. Ihr Gewicht betrage
wohl kaum zehn Kilogramm. Erkennen könne man diese Jungtiere auch an
handtellergroßen weißen Flecken hinter den Ohren. Vermutlich dieselbe
Bärin wurde mit ihren Jungen auch in der Gegend um den Weißensee
gesichtet.
Gutleb sagt, Bärenmütter seien ganz besonders vorsichtig und scheu. Die
jungen Tiere könnten aber auch bei Tag auf Wiesen spielen, sie müssten
erst lernen, nachtaktiv zu werden, so Gutleb. Von eventuellen Schäden,
welche die Bärenfamilie angerichtet haben könnte, war vorerst nichts
bekannt.
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oekonews.at vom 04.08.2014
Jäger Montecuccoli stellt Strafantrag gegen VGT wegen übler
Nachrede
Er fühle sich aufgrund eines Webseitenberichts über die
Festnahme von 3 Wanderern bei einer Treibjagd gekränkt
Ist Einschüchterung von Tierschützern sinnvoll?
Dass die Jägerschaft TierschützerInnen, die die Jagd kritisieren,
ständig vor Gericht zu bringen versucht, ist altbekannt. Diesen Hang zu
kostenintensiven Prozessen teilt sie mit der Tierindustrie, was man
kürzlich an mehrfachen Klagen einer Restaurantkette, die Käfigeier
verwendete, gegen die Proteste des VGT sehen konnte. Man nennt dieses
Vorgehen SLAPP, strategic law suit against public participation. Auch
praktisch völlig aussichtslose Klagen werden eingebracht, um den
finanziell schwächeren politischen Gegner einzuschüchtern. So ist auch
der vorliegende Fall zu interpretieren.
Anfang Dezember 2013 waren drei SpaziergängerInnen auf einer Forststraße
im Dunkelsteiner Wald in eine Treibjagd von Felix Montecuccoli geraten.
Dieser nutzte seine Funktion als Jagdschutzorgan, verlangte eine
Identitätsfeststellung und erwirkte eine Festnahme durch die Polizei.
Die Videokameras der Wanderer wurden beschlagnahmt und bis heute nicht
zurück gegeben, obwohl sie im Eigentum des VGT stehen. Auf der Webseite
des VGT erschien dazu ein Bericht. Montecuccoli stellte nun einen
Strafantrag wegen Übler Nachrede gegen den VGT, weil dieser das
veröffentlicht hatte. Originale des Strafantrags und der Beantwortung
durch den VGT siehe Martin Balluchs Blog. Üble Nachrede ist mit bis zu 1
Jahr Haft bedroht.
VGT-Obmann Martin Balluch: ,,Wir kennen dieses Vorgehen, uns wegen jeder
Kleinigkeit vor Gericht zu bringen, zur Genüge. Dass sich jemand dadurch
gekränkt fühlen soll, dass über ihn gesagt wird, die Polizei habe ihm
gegenüber in vorauseilendem Gehorsam gehandelt, ist wohl vollständig
lächerlich. Nein, wir haben es hier wieder einmal mit einem versuchten
Missbrauch des Rechtsstaates zu tun, dem Versuch nämlich, die
demokratischen Rechte von Meinungs- und Pressefreiheit auszuhebeln, um
KritikerInnen mundtot zu machen. Wiederum zeigt sich, dass
zivilgesellschaftliches Engagement ohne funktionierenden Rechtsstaat
nicht möglich ist. Wir müssen daher auf die Justiz vertrauen, Vernunft
zu zeigen und diesem Unsinn umgehend ein Ende zu bereiten."
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch
martin.balluch@vgt.at
01/ 929 14 98
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kleinezeitung.at vom 04.08.2014
Jäger brach sich auf Pirsch linken Unterschenkel
Ein 53-jähriger Tierarzt und Jäger aus Oberkärnten ging am Montag in
Großkirchheim allein auf die Pirsch. Gegen 13.30 Uhr stürzte er mit dem
erlegten Wild auf einem Steig und brach sich den linken Unterschenkel.
Der Mann alarmierte selbst die Rettung. Er wurde mit dem
Rettungshubschrauber aus dem unwegsamen Gelände geholt und ins BKH Lienz
geflogen.
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orf.at vom 31.07.2014
Jäger erschießt flüchtenden Stier
Ein 300 Kilogramm schwerer Stier hat am Mittwochvormittag
versucht aus einem Schlachthof in Zemendorf (Bezirk Mattersburg) zu
fliehen. Das Tier rannte auf die Straße und musste von einem Jäger
erschossen werden.
Der Stier wurde gerade von einem Pferdeanhänger geladen, als er über die
seitliche Barriere davonrannte. Die Flucht brachte dem Tier aber nichts,
er musste von einem Jäger mit einem Schuss erlegt werden, so die Polizei
am Donnerstag.
Stier gefährdete Autofahrer
Der 41-jährige Besitzer und der Fleischermeister rannten dem Tier nach,
konnten es aber nicht einfangen. Da sich der Stier auf der L112 Richtung
Draßburg (Bezirk Mattersburg) größtenteils bereits auf der Fahrbahn
befand und es dabei zu gefährlichen Situationen für die
Verkehrsteilnehmer kam, musste der Stier erschossen werden, teilte die
Landespolizeidirektion Burgenland mit. Der verständigte Jäger tötete das
Tier gegen 12.00 Uhr auf einem Güterweg. An der Suche nach dem Stier
waren auch vier Polizeistreifen beteiligt.
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kleinezeitung.at vom 28.07.2014
Hochstand stürzte ein: Jäger tödlich verletzt
Ein Hochstand im Gemeindegebiet von Wildalpen stürzte um, der
Revierpächter aus Niederösterreich wurde dabei tödlich verletzt. Morsche
Holzpfosten hatten der Belastung nicht mehr länger standgehalten.
Wann sich der Unfall ereignete, lässt sich nicht genau sagen - es muss
Samstag Abend oder Sonntag in den Morgenstunden gewesen seiin. Ein
64-jähriger Jagdpächter aus dem Bezirk Scheibbs in Niederösterreich
wollte in seinem Revier in Wildalpen Ausschau nach dem Wild halten. Als
er den drei Meter hohen Jagdhochstand bestieg, stürzte dieser um. Die
Holzpfosten des Hochstands waren vermodert und hielten der Belastung
nicht mehr stand.
Der Mann erlitt tödliche Kopfverletzungen. Er wurde von seinem
Schwiegersohn gefunden. Fremdverschulden kann ausgeschlossen werden. Als
Revierpächter war der Niederösterreicher selbst für die Instandhaltung
des Hochstandes zuständig.
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orf.at vom 24.06.2014
24 gefrorene Greifvögel sichergestellt
Im Fall jener beiden Jäger aus Deutschkreutz, die zahlreiche unter
Schutz stehende Eulen abgeschossen und tiefgefroren haben sollen, liegen
nun Ergebnisse der Hausdurchsuchungen vor. 24 eingefrorene Greifvögel
und zwei verbotene Waffen wurden sichergestellt.
Vor rund zwei Monaten wurde Anzeige gegen die beiden Jäger aus
Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) erstattet - mehr dazu in Jäger
schossen geschützte Eulen. Nun sind die von der Staatsanwaltschaft in
Auftrag gegebenen Hausdurchsuchungen abgeschlossen. Laut der
Staatsanwaltschafts-Sprecherin Magdalena Wehofer haben die Ermittler 24
Greifvögel sowie elf Greifvogel-Präparate in einem Tiefkühlschrank
sichergestellt.
Verbotene Waffen gefunden
Außerdem wurden zwei verbotene und fünf nicht registrierte Waffen
entdeckt. Die Vögel werden nun untersucht, um festzustellen, ob sie
abgeschossen wurden, so Wehofer. Außerdem werden in den kommenden Tagen
auch noch Zeugen einvernommen. Den beiden Jägern aus Deutschkreutz droht
im Fall einer Verurteilung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen
Tierquälerei und bis zu zwei Jahre wegen illegalen Waffenbesitzes.
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orf.at vom 22.07.2014
Mit Laser gegen die Krähenplage
Schon seit Jahren kämpft die Steiermark gegen eine Krähenplage - daher
werden jährlich Tausende Tiere zum Abschuss freigegeben. Aber auch mit
Lichtsignalen will man das Problem nun in den Griff bekommen.
Tierexperten stellen die Frage nach dem Sinn.
Laut Abschussplan des Landes bis 2018 dürfen in der gesamten Steiermark
jährlich von Juli bis Dezember knapp 16.900 Krähen abgeschossen werden.
Verboten ist der Abschuss allerdings in bebauten und besiedelten
Gebieten, also etwa in Graz.
Hühner werden von Krähen davongetragen
Dort sorgen Schwärme von bis zu 300 Jungkrähen derzeit vor allem auf dem
Zentralfriedhof, aber auch in anderen Teilen der Stadt für Probleme,
sagt Bezirksjägermeister Gerd Kaufmann: „Sie machen natürlich auch
relativ viel Schaden.“ In Eggenberg gebe es Leute, die privat Hühner
halten, welche von den Krähen davongetragen würden. „Das sind natürlich
schon Dinge, wo man einschreiten sollte“, so Kaufmann.
Mit „Taschenlampe“ verscheuchen
Einzuschreiten versucht die Jägerschaft jetzt mit einem Grünlaser:
Dieser Laser ist eine Art Taschenlampe, die die Krähen von ihren
Schlafbäumen vertreiben soll, so Kaufmann: „Wir haben da zum Beispiel
einen Park, wo die Spielgeräte total verkotet waren.“ Dort verjage er
die Vögel: „Wenn ich da fünf-, sechsmal hingehe und mit dem Grünlaser
die Krähen verjage, dann kommen sie nicht wieder.“
Millionenschaden in der Landwirtschaft
Den größten Schaden verursachen die Krähen aber nach wie vor in der
Landwirtschaft: In den vergangenen Jahren ging er in die Millionen. Und
auch derzeit seien die Krähen wieder sehr aktiv, heißt es bei der
Landwirtschaftskammer. Einem Obstbauern hätten die Krähen sogar die
Jungäpfel unter dem Hagelnetz weggefressen, beim Gemüse gibt es
teilweise schon Totalausfälle.
Ingrid Pirstinger, Gemüsebäuerin in der Oststeiermark, sagt: „Gurken
haben wir bis jetzt noch keine einzige geerntet, die haben sie alle
angepeckt. Jetzt nehmen sie die Artischocken, und die schauen ungefähr
so aus, als ob sie verhagelt wären. Die kannst du dann wegschmeißen, die
sind dann nichts mehr.“ Auch auf die Physalis hätten es die Krähen schon
abgesehen, obwohl die noch gar nicht reif seien, klagt die Bäuerin. Eine
Entschädigung für die betroffenen Bauern gibt es aber nach wie vor
nicht.
Tierexperten: „Abschuss kurbelt Vermehrung an“
Tierexperten wiederum stellen die Sinnhaftigkeit des Abschusses infrage
- die Krähen fangen nämlich an zu brüten, wenn welche abgeschossen
werden, so der Wildbiologe Andreas Kranz: „Es gibt eine Selbstregulation
bei diesen Krähenvögeln, und wenn man in den Bestand eingreift, dann
kommen sozusagen Stellvertreter, die bisher nicht brüten konnten, zum
Zug. Und der Verdacht liegt nahe, dass wir in der Steiermark genau das
mit unserer Bejagung bewirken - dass wir zwar jedes Jahr einige
abschießen, dass wir damit aber die Produktion, also die Vermehrung,
eigentlich ankurbeln.“
Das würde bedeuten, dass das Schießen der Krähen genau das Gegenteil
bewirkt und die Krähenplage verschlimmert. Allerdings sei die
Sterblichkeit der Krähen auch ohne Jäger hoch - sie hacken sich entgegen
dem Sprichwort durchaus gegenseitig die Augen aus, sagt Hartwig
Pfeifhofer, der Obmann von Birdlife Steiermark: „Sie sind extrem
aggressiv untereinander, ein Brutpaar duldet kein weiteres Brutpaar im
Revier. Wenn die Dichte von Krähen, die brüten wollen, zu groß wird,
dann gibt es keinen Bruterfolg, weil aufgrund der Streitereien die
Aufzucht der Jungen nicht möglich ist. Ein durch Menschen
unbeeinflusster Bestand an Krähen würde nicht weiterwachsen.“
Krähen verlagerten sich in die Städte und Dörfer
Wobei Birdlife betont, dass sich nach ihren Studien die Anzahl des
Brutbestandes der Krähen seit 2008 nicht erhöht habe. Die Krähen hätten
sich nur stärker in die Städte und Dörfer verlagert und würden nur noch
zum Fressen die Felder aufsuchen. Eine Lösung, wie man Schäden durch
Krähen mindert, haben aber auch die Tierexperten bisher nicht parat.
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noen.at vom 16.06.2014
Tierarzt im Clinch mit der Jägerschaft
Der Laabener Franz Joseph Plank sammelt Unterschriften wegen neuer
Regelung bezüglich Abschuss von Hunden.
REGION WIENERWALD / „Die Jäger machen sich ihre eigenen Gesetze“,
wettert Franz Joseph Plank. Die Entscheidung des Unabhängigen
Verwaltungssenats in Niederösterreich, wonach Jäger auf Hunde schießen
dürfen, die ohne Leine und mehr als 100 Meter von ihrem Halter entfernt
sind, bringt den Obmann des Zentrums für Tiere in Not „Animal Spirit“
auf die Palme. Und nicht nur ihn: „Das bewegt viele, das regt viele
auf“, betont Plank. Er hat auf seiner Homepage eine Online-Petition mit
dem Titel „Stoppt das Jäger-Hundemörder-Gesetz“ gestartet. Auch beim
Tomorrow-Festival in Zwentendorf wurden Unterschriften gesammelt. Rund
2000 Personen hätten in drei Wochen schon unterschrieben, schätzt der
Laabener Tierarzt.
Für ihn ist klar: „Die Zeiten, wo die Wälder den Jägern allein gehören,
sind vorbei. Es kann nicht sein, dass der Jäger bestimmt, wann er einen
Hund abschießt.“ Ein Hund hätte ohnehin keine Chance, einen Hasen zu
fangen, argumentiert Franz Joseph Plank.
Er hat zur Jägerschaft kein gutes Verhältnis: „Ich wurde schon bedroht,
es wurde mir der Weg abgesperrt, alles schon da gewesen. Kürzlich waren
wir mit drei Hunden auf der Landstraße spazieren, da kommt ein Jäger und
sagt, ich soll die Hunde an die Leine nehmen. Da platzt mir der Kragen.“
Der Laabener Bürgermeister Helmut Lintner betont, dass das Verhältnis
zur Jägerschaft ein gutes sei: „Gerade in Laaben versuchen die Jäger,
gut mit den Leuten auszukommen.“ Die Jäger seien sehr human, was früher
nicht so der Fall gewesen wäre, so der Ortschef. Er bezeichnet die
Probleme zwischen Franz Joseph Plank und der Jägerschaft als Einzelfall.
Ferdinand Höllerer, Jäger in Laaben, sieht es ähnlich: „Joseph Plank
glaubt, er kann sich seine eigenen Gesetze machen. Hunde sind im
öffentlichen Bereich an der Leine zu führen. Daran sollte sich auch Herr
Plank halten.“
Auch Ferdinand Höllerer betont, dass die Jäger insgesamt mit der
Bevölkerung sehr gut auskommen. Manchmal müsse man halt jemanden
„erinnern“, seinen Hund an die Leine zu nehmen. Aber aus Jux und
Tollerei würde kein Jäger einen Hundehalter abmahnen. Und wird ein Hund
beim Wildern gesehen, würde das Gespräch mit dem Hundebesitzer gesucht,
so Höllerer: „Erst kürzlich hat am Stollberg ein Hund ein Reh angefallen
und aufgerissen. Da war Feuer am Dach.“
Auch wenn es manchmal zu solchen Vorfällen kommt, hält Ferdinand
Höllerer nicht viel von der 100-Meter-Regelung: „Die bestehenden Gesetze
sind eigentlich ausreichend.“
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noen.at vom 16.06.2014
„Ferdinand“ geriet in brutale Schlagfalle
Jungem Kater musste nach grausamen Qualen das Bein amputiert
werden – jetzt wird er wieder aufgepäppelt.
Ein besonders grausames Tierschicksal beschäftigt derzeit die
Mitarbeiter des Schwarzataler Tierschutzhauses: Ein junger Kater war in
Breitenstein in eine Schlagfalle geraten, das Tier konnte zwar gerettet
werden, musste aber einen hohen Preis dafür bezahlen: Aufgrund der
massiven Verletzungen blieb Tierärztin Gerlinde Prudic nichts anderes
übrig, als „Ferdinand“, wie der Schützling nun heißt, das Bein zu
amputieren.
„Der Fuß war komplett abgetrennt"
„So etwas Schreckliches habe ich noch selten gesehen“, erinnert sich
Tierschutzheim-Chefin Elisabeth Platzky an den Einsatz. Anrainer waren
auf das schreiende und humpelnde Tier aufmerksam geworden. Nur unter
großer Mühe gelang es schließlich den Rettern, das verängstigte und
sichtlich unter starken Schmerzen leidende Tier einzufangen. „Der Fuß
war komplett abgetrennt, aber nicht fachlich. Diese Verletzung kann nur
von einer Schlagfalle stammen. An die Schmerzen, die der Kater gehabt
haben muss, möchte ich gar nicht denken“, so Platzky.
Bei der Notoperation wird das Bein komplett amputiert, „Ferdinand“ ist
mittlerweile am Weg der Besserung. „Er war ja auch komplett unterernährt
und geschwächt, aber mittlerweile konnten wir ihn wieder aufpäppeln“,
erzählt Platzky und appelliert gleichzeitig, keine Schlagfallen zu
verwenden und aufzustellen. „Leider kommt so etwas immer wieder vor.
Einmal hatten wir eine Katze, die konnte sich nicht mehr befreien und
hat die ganze Falle mit sich herumgeschleppt!“
Katzenbabys werden "einfach ausgesetzt“
In zwei bis drei Wochen ist „Ferdinand“ wieder so weit hergestellt, dass
er an einen Tierhalter abgegeben werden kann. Mit nur drei Beinen? „Das
ist kein Problem. Da gibt es zum Glück immer irgendwelche Leute, die
sich um solche speziellen Fälle annehmen“, weiß die Tierheimleiterin.
Aktuell hat man im Tierheim Ternitz mit einer wahren Invasion von
Katzenbabys zu kämpfen. „Wir bekommen fast täglich ganz junge Katzen
herein. Die meisten wurden einfach ausgesetzt.“ In drei Wochen dürfen
viele der Tiere auf einen neuen, guten Platz bei Tierliebhabern hoffen.
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orf.at vom 12.06.2014
Jäger schossen geschützte Eulen
Zwei Jäger aus dem Mittelburgenland werden beschuldigt,
zahlreiche geschützte Eulen geschossen und in der Tiefkühltruhe gehortet
zu haben. Die Ermittlungen laufen noch, deshalb gibt es derzeit keine
genauen Angaben zur Anzahl der getöteten Tiere.
Unter den von den beiden Jägern aus Deutschkreutz getöteten Vögeln
dürfte auch die größte Eulenart, der Uhu, gewesen sein, wenn die erste
Anzeige vom 25. April korrekt war. Das Ergebnis einer bereits
durchgeführten Hausdurchsuchung lässt noch auf sich warten. Die
Staatsanwaltschaft bestätigt den Fall, hält sich aber sonst bedeckt.
Auch Verdacht des illegalen Waffenbesitzes
Es werde gegen zwei Jäger aus dem Bezirk Oberpullendorf wegen des
Verdachts der Tierquälerei und wegen des Verdachts des unbefugten
Waffenbesitzes ermittelt, sagte dazu die Sprecherin der
Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Magdalena Wehofer.
„Konkret geht es darum, dass die beiden Jäger geschützte Greifvögel
geschossen haben sollen und dass sie verbotene Waffen bzw. Waffen ohne
Waffengebrauchsschein besitzen sollen“, so Wehofer. Sollten sich die
aktuellen Vorwürfe bestätigen, dann drohen den beiden Jägern aus
Deutschkreutz bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei und bis
zu zwei Jahre wegen illegalen Waffenbesitzes.
Ähnlicher Fall auch in Mattersburg
Ein ähnlicher Fall ist heuer im März bekannt geworden. Damals hatte ein
Jäger im Bezirk Mattersburg einen seltenen Kaiseradler geschossen und
angegeben, ihn mit einer Elster verwechselt zu haben. Er muss sich im
September vor dem Bezirksgericht verantworten
- mehr dazu in
Jäger zielte auf Elster und tötete Kaiseradler.
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noen.at vom 11.06.2014
"Uhus
brutal erschlagen"
Ein Uhu-Horst wurde zerstört, die Vögel erschlagen. Walter Naderer
vermutet, dass der Täter ein Jäger ist. „Das hoffe ich nicht“, sagt
Bezirksjägermeister Wittmann.
Eine Uhufamilie, das Brutpaar samt seiner beiden Jungtiere, wurde in
Hohenwarth ausgerottet. „Wir haben einen brutal erschlagenen Uhu und
mittlerweile auch die Reste eines zweiten erschlagenen Tieres gefunden“,
berichtet Landtagsabgeordneter Walter Naderer. Von den beiden anderen
Greifvögeln fehle bisher jede Spur.
„Jäger sind sehr häufig vorsätzliche Rechtsbrecher“
Die Jungtiere waren etwa acht Wochen alt, weiß ein ortskundiger
Naturschützer, der den Vorfall auch zur Anzeige brachte. „Damit setzt
sich eine traurige Serie von brutalen Übergriffen mit der Tötung von
Junguhus im Bezirk fort“, erinnert sich Naderer an zwei weitere Vorfälle
in den letzten Jahren.
Für den Limberger ist klar, in welchen Kreisen nach den Tätern gesucht
werden muss: „Irgendwann sollte die Bevölkerung erkennen, dass unsere
Jäger sehr häufig vorsätzliche Rechtsbrecher sind“, lässt Naderer kein
gutes Haar an den Waidmännern.
Er ist sicher, dass ein Jäger die Greifvögel illegal aus dem Weg
geschafft hat. Und er sei die Argumentation leid, dass Greifvögel
überhand nehmen und Uhus eine Gefahr für Fasane darstellen würden: „Hier
gehört endlich wirksam gesetzlich angesetzt, weil im Moment alles
Kavaliersdelikte von Schießbrüdern sind, die sich ob der gut vernetzten
Verbindungen in der Politik zurücklehnen und auf engagierte Natur- und
Artenschützer aggressiv losgehen können.“
„Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe“
Bezirksjägermeister Karl Wittmann hält Änderungen der bestehenden
Gesetze nicht für erforderlich: „Es gibt ein gesetzliches Reglement, das
auch zum Einsatz kommt, wenn etwas vorgefallen ist. Ich kann nicht
einfach strengere Strafen verhängen, wenn einmal etwas passiert.“
Wittmann hofft, dass keiner seiner Waidmänner für die Uhu-Morde
verantwortlich ist. „Die Hand kann ich natürlich für keinen ins Feuer
legen, leider gibt es immer wieder schwarze Schafe.“ Greifvögel wie der
Uhu sind geschont und dürfen daher nicht gejagt werden. Sollte
tatsächlich ein Jäger die Uhus in Hohenwarth erschlagen haben, „gibt es
eine Strafe von der Behörde und vom Landesjagdverband“, weiß Wittmann um
die Konsequenzen.
Dass Fasane von Uhus erbeutet werden, liege in der Natur der Sache. Eine
großflächige Bedrohung durch die Greifvögel sieht der
Bezirksjägermeister allerdings keine.
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ganzewoche.at vom 10.06.2014
Ehemaliger ÖVP-Chef Josef Pröll wegen Tierquälerei angezeigt
Tierquälerei, Waldverwüstung und nicht weidgerechte Jagd lauten
die Vorwürfe, denen sich unter anderem der niederösterreichische
Landesjägermeister Josef Pröll sowie sein Vorgänger und ehemalige
Raiffeisen-Chef Christian Konrad konfrontiert sehen. Brisant, zum ersten
Mal üben sogar Jäger-Kollegen öffentlich Kritik an den beiden und
fordern eine Jagdreform.
Jeden Tag kommt ein Berufsjäger und füttert sie. Deshalb sind die mehr
als 500 Wildschweine im 240 Hektar (das entspricht etwa der Größe von
240 Fußballplätzen) großen Jagdgatter in Kaumberg (NÖ), südwestlich von
Wien, an Menschen gewöhnt und beinahe handzahm. Sie schnüffeln ruhig vor
sich hin. Doch das ändert sich, wenn ein bis zwei Mal im Jahr die Jäger
kommen. Wie zuletzt am 23. November. Da lud der ehemalige
Raiffeisen-Chef Christian Konrad – derzeit der Vorstand der Hans Dujsik
Privatstiftung, der das Revier gehört – prominente Waidmänner zum Halali.
Mit dabei der frühere Finanzminister und ÖVP-Chef Josef Pröll. Er ist
derzeit Landesjägermeister von Niederösterreich und damit der Nachfolger
von Konrad.
Von den Jägern verfolgt, liefen die Wildschweine am Gatter entlang um
ihr Leben, doch es gab kein Entrinnen. Im Krachen der Schüsse fielen 93
Tiere tot zu Boden, weitere 60 sollen nach Angaben von Zeugen, die bei
der Treibjagd mitgeholfen haben, erst in den Tagen darauf verendet sein.
Ein untragbarer Zustand, finden Tierschützer und Jäger-Kollegen. Deshalb
soll das „Massaker an den Wildschweinen“ vom November jetzt ein
Nachspiel haben.„Bei artgerechter Haltung würde die Größe des
Jagdgatters gerade einmal für fünf Wildschweine reichen, nicht für 500“,
erklärt Martin Balluch, Obmann des Vereines gegen Tierfabriken. „Hinzu
kommt, dass die ebenfalls dort lebenden Rehe abgemagert sind, weil die
Wildschweine sie von den Futterstellen vertreiben. Bei der Treibjagd
werden die Tiere am Zaun entlang getrieben. Sie haben vor Angst Schaum
vor dem Mund. Für mich ist das ein klarer Fall von Tierquälerei, deshalb
habe ich eine Anzeige gegen die Jagdelite um Pröll und Konrad
eingebracht.“
Zum ersten Mal äußern sogar andere Jäger öffentlich Kritik am Verhalten
Prölls. „Das ist wie ein Bundesheermanöver am Truppenübungsplatz. Mit
Jagd hat das nichts mehr zu tun“, erklärt der benachbarte Revierjäger
und Biobauer Wolfgang Matzinger. „Die Tiere werden für den einen Tag
gezüchtet, an dem sie aus Spaß geschossen werden.“ Er hat jetzt eine
Disziplinaranzeige wegen unethischer, nicht weidgerechter Jagd gegen die
obersten Funktionäre des niederösterreichischen Landesjagdverbandes
eingebracht. Von Pröll will er wissen, ob beim Massenabschuss in
Kaumberg respektvoll mit dem Wild umgegangen wird, wie es in einer vom
Landesjagdverband selbst herausgegebenen Broschüre zum Thema
„Weidgerechtigkeit“ als Grundregel für die Mitglieder angeführt ist.
Pröll weist die Vorwürfe entschieden zurück. „Es kam im Zuge der
angesprochenen Jagd weder zu irgendeiner Übertretung einer Strafnorm
oder eines Verwaltungsgesetzes und ebenso wenig zu einer
tierquälerischen Handlung.“ Für den Revierjäger Matzinger ist Pröll
allerdings nicht mehr als oberster Vertreter seines Standes in
Niederösterreich tragbar. „Er ist rücktrittsreif.“
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orf.at vom 24.05.2014
Erlegter Wolf sorgt weiter für Diskussionen
Der Abschuss eines Wolfes in Greifenburg sorgt weiter für
Diskussionen. Seit fünf Jahren werden in Kärnten wieder vereinzelt Wölfe
gesichtet, über den Umgang mit dem Wildtier gibt es noch viele
Unklarheiten. Der Abschuss eines „Problemwolfes“ ist für die Jägerschaft
die absolut letzte mögliche Maßnahme.
Mitte der Woche riss der Wolf Schafe im Stall eines Bauerns. Dieser
elegte den Wolf und gab an, ihn irrtümlich für einen Fuchs gehalten zu
haben. Der Kärntner Wildtierbiologe Bernhard Gutleb ortet allerdings
Unregelmäßigkeiten bei der Darstellung des Hofbesitzers. Ein Wolf in
einem Stall sei ein weltweit einzigartiger Fall und der Tierkadaver kam
überraschend ohne Fell in der Veterinärabteilung des Landes an. Gutleb
fordert nun eine genaue Aufklärung des Falles - mehr dazu in
Erlegtem Wolf das Fell abgezogen.
Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, dass es in Kärnten Unsicherheiten
darüber gibt, wie mit Wildtieren umzugehen ist. Ein bundesweites
Monitoringprogramm würde zeigen, dass sich Bär, Luchs und auch Wolf
wieder in Kärnten angesiedelt haben, meint der Landessachverständige für
Wildbiologie, Roman Kirnbauer. Seit fünf Jahren gebe es in Kärnten
vereinzelt Sichtungen von Wölfen, jetzt gehe es um die verstärkte
Aufklärung der Landwirte und Bevölkerung.
Auch „Problemwolf“ darf nicht sofort erlegt werden
Während Bären vorwiegend Bienenstöcke plündern, haben Wölfe gerne Lämmer
auf ihrem Speiseplan. Damit könnte ein Wolf zum „Problemwolf“ werden,
meint Kirnbauer. Zur Beurteilung dafür gebe es klare Richtlinien, die
sich aber nach dem Verhalten des Wolfes richten: „Wenn das Tier sich
natürlich verhält, hat der Mensch kein Problem damit.“
Nach dem Kärntner Jagdgesetz darf der Grundeigentümer zum Schutz seiner
Haustiere Füchse, Dachse, Marder und auch Iltisse erlegen. In einer
bundesländerübergreifenden Vereinbarung ist aber auch festgeschrieben,
dass Bären, Luchse und eben Wölfe nur dann erlegt werden dürfen, wenn
gelindere Mittel, das Tier zu vertreiben, nicht gegriffen haben. Die
Tötung eines Wolfes sei die absolut letzte mögliche Maßnahme, sagt
Jagd-Rechtsexpertin Freydis Burgstaller-Gradenegger.
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orf.at vom 23.05.2014
Erlegtem Wolf das Fell abgezogen
Der Abschuss eines Wolfes in Greifenburg könnte für einen
Oberkärntner Bauern nun doch Konsequenzen haben: Laut Auskunft des
Wildtierbiologen Bernhard Gutleb ist der Tierkadaver überraschend ohne
Fell in der Veterinärabteilung des Landes angekommen.
Wäre der Wolfskadaver mit dem Fell zur Untersuchung gekommen, hätte der
Fall in Kürze abgeschlossen sein können - nun seien viele offene Fragen
aufgetaucht, die geklärt werden müssten. Gutleb: „Man kann nicht
ernsthaft glauben, ein vollkommen geschütztes Tier, das in der weltweit
gültigen Washingtoner Artenrichtlinie als Tier mit höchster
Schutzpriorität gilt, auf dem eigenen Grundstück zu erlegen, die Haut
abzuziehen und diese dann auch noch behalten zu dürfen. Das ist schon
etwas seltsam.“
Es brauche zum Beispiel auch Papiere, um das Tier in Kanada zu jagen,
auch für die Aus- und Einfuhr brauche es Genehmigungen. Auf die Frage,
ob das Abziehen der Trophäe nicht auch ein Hinweis darauf sein könnte,
dass der Bauer den Wolf ganz bewusst geschossen habe, sagte Gutleb: „Es
bleiben eben solche Zweifel. Im Eigeninteresse hätte man darauf schauen
sollen, dass man alles absolut seriös abarbeitet, um solche Zweifel und
Unkenrufe abzuwehren. Es gilt immer die Unschuldsvermutung.“
Zwei Einschusslöcher festgestellt
Der Bauer selbst ging offenbar davon aus, dass der erlegte Wolf sein
Eigentum sei. Auch für ihn sei es unüblich, dass er ein Tier sezieren
solle, dass ohne Fell ankomme - noch dazu bei einem seltenen Wolf, meint
Veterinärmediziner Kurt Sick. Festgestellt wurden laut Sick zwei
Einschusslöcher: „Eines auf der rechten Seite hinter dem Buggelenk und
eines auf der linken Seite im Rücken-Brust-Bereich.“ Auf die Frage von
ORF-Redakteur Konrad Weixelbraun, ob einer der Schüsse platziert
aussehe, sagte Sick: „Der Schuss auf der rechten Seite sieht platziert
aus, als Nichtjäger kann ich das aber nicht wirklich beurteilen.“
Wildtierbiologe: Fall nicht abgeschlossen
Wildtierbiologe Gutleb fordert das Ausräumen der Ungereimtheiten. Er
trete dafür ein, alles mit voller Genauigkeit aufzuklären. „Und nicht zu
sagen: Na ja, ein Wolf. Ist er halt hin. Diese Mentalität dürfte
teilweise vorherrschen. Personen die nie vor Ort waren, haben gleich
über die Medien verkündet, dass alles in Ordnung sei. Da frage ich mich
dann schon, ob das in der Kristallkugel gestanden ist?“ Für Gutleb ist
der Fall nicht abgeschlossen. „Es ist ja auch eine Frage, wie sich die
NGOs und die amtlichen Tier- und Artenschützer dazu noch einbringen
werden. Das darf man nicht vergessen.“ Und: „So wird sich das meiner
Meinung nach über Monate hinziehen.“
Wolf im Stall - weltweit einzigartig
Fraglich sei auch die Darstellung des Vorfalles durch den Bauern –
offenbar handelt es sich laut Gutleb weltweit um den einzigen Fall, in
dem ein Wolf in ein Gebäude eingedrungen ist. Hinzu komme, dass die
Möglichkeit, alles seriös zu belegen, ohne Fell verspielt worden sein
dürfte. Beweise, die bei der veterinärmedizinischen Untersuchung für den
Schützen hätten sprechen können, seien nun ausgedünnt. Ungereimtheiten,
wie etwa Einschusslöcher auf beiden Seiten des Kadavers und verschiedene
Angaben zur Tatzeit, seien nun schwerer abzuklären, so Gutleb. Bei der
Polizei ist bisher jedenfalls noch keine Anzeige eingelangt.
Dem Gebiss nach soll der Wolf schon sehr alt gewesen sein, aber auf den
ersten Blick auch keine Erkrankungen gehabt haben. Nach dem Kärntner
Jagdgesetz darf der Grundeigentümer zum Schutz seiner Haustiere Füchse,
Dachse, Marder und auch Iltisse erlegen. In einer
bundesländerübergreifenden Vereinbarung ist aber auch festgeschrieben,
dass Bären, Luchse und eben Wölfe nur dann erlegt werden dürfen, wenn
gelindere Mittel, das Tier zu vertreiben, nicht gegriffen haben.
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heute.at vom 22.05.2014
Jäger zeigt Josef Pröll für "Wildschweinmassaker" an
Ein benachbarter Revierjäger hat gegen den
niederösterreichischen Landesjägermeister Josef Pröll eine
Disziplinaranzeige beim Landesjagdverband eingebracht. Der
Massenabschuss aufgezüchteter Wildschweine in einem Jagdgatter sei nicht
"weidgerecht", hieß es in einer Aussendung des Vereins gegen
Tierfabriken (VgT) am Donnerstag.
Auch die Namen des ehemaligen NÖ Landesjägermeisters Christian Konrad
und des Generalsekretärs der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger,
finden sich auf der Anzeige. Letzterer zeigte sich auf APA-Anfrage
"verwundert" über die Anschuldigungen. "Es ist nicht möglich, mir das
vorzuhalten. Ich war weder zur Jagd eingeladen noch habe ich daran
teilgenommen", so Lebersorger.
Er bestätigte aber den Erhalt der Anzeige beim Jagdverband, die nun
überprüft werde. Der Generalsekretär betonte allerdings, dass es sich
beim gegenständlichen Jagdort, wo mehrere Wildschweine geschossen
wurden, um ein sogenanntes umfriedetes Eigenjagdgebiet (mit einem Zaun
umgeben, Anm.) handle und dieses rechtskräftig bei der Behörde als
solches anerkannt worden sei.
Kein "Wildschweinmassaker"
Daher liege weder eine Rechtsverletzung noch ein "Wildschweinmassaker"
durch den Abschuss von 93 Tieren vor, wie behauptet wurde. Laut VgT
wurde auch eine Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen Pröll, Konrad,
Lebersorger und Alfons-Mensdorff-Pouilly bei der Staatsanwaltschaft St.
Pölten eingebracht. Nach Angaben von Sprecherin Michaela Obenaus sei
diese aber bereits an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten worden.
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orf.at vom 22.05.2014
Bauer erschoss irrtümlich Wolf im Stall
Ein Bauer in Greifenburg hat Mittwochabend in seinem Stall einen
Wolf erlegt. Das Tier riss zuvor mehrere Schafe. Laut dem Bauern hielt
er das Tier zunächst für einen Fuchs und erschoss es mit dem Jagdgewehr.
Dass es ein Wolf war, sahen der Bauer und sein Vater erst danach.
Michael Stocker erzählte, immer wieder seien Schafe verschwunden, dann
habe man schließlich auch tote Lämmer gefunden. Ein Gehege mit Stromzaun
wurde errichtet, dennoch gab es wieder tote Lämmer: „In der Scheune habe
ich gesehen, dass sich hinter dem Silo was bewegt. Zuerst habe ich
gedacht, dass dort ein Lamm ist, dann habe ich aber eine lange Lunte
(Schwanz, Anm.) gesehen. Ich habe mit dem Handy reingeleuchtet, aber
nichts gesehen.“
Wolf dürfte im Gebäude gelebt haben
Stocker rief dann seinen Vater an. Er habe gedacht, es handle sich um
einen großen Fuchs. Sein Vater kam mit dem Gewehr, sie hatten auch Angst
um die Kinder, die die Lämmer immer besuchen. Erst, als das Tier tot
war, war klar, dass es sich nicht um einen Fuchs handelt. Unklar war, ob
es ein großer Hund oder Wolf war, so Stocker. Der Wildbiologe wurde
gerufen und bestätigte, dass es sich um einen Wolf handelte.
Vermutlich dürfte der Wolf schon länger in dem Gebäude leben, vermutet
der Jungbauer. Im Winter werde das Gebäude als Maschinenhalle genutzt.
Bei den Einzäunungsarbeiten habe er unglücklicherweise den Wolf mit dem
Schafen eingesperrte. Niemals hätten sie gedacht, dass es sich um einen
seltenen und scheuen Wolf handelte: „Dann wäre ich selbst
durchgegangen.“
Von Seiten der Polizei bestätigt man den Vorfall. Pressesprecher Rainer
Dionisio: „Die Polizei hat in der Früh davon erfahren, derzeit laufen
die Ermittlungen. Die Angaben des Bauern dürften stimmen, dass er erst
hinterher gesehen hat, dass es ein Wolf war. Er hat auch alle Behörden
verständigt.“
Ragger: Eigentum beschützt
Laut „Kleiner Zeitung“ (online) am Donnerstag wird der Wolfskadaver nun
veterinärmedizinisch untersucht. In Kärnten waren in den vergangenen
Jahren immer wieder vereinzelt Wölfe gesichtet worden, nachdem das Tier
im 19. Jahrhundert ausgerottet worden war. „Der Wolf wurde von dem
Bauern, der auch Jäger ist, am Hof erwischt“, sagte Jagdreferent
Christian Ragger. Wölfe seien zwar grundsätzlich geschützt, der Landwirt
habe jedoch lediglich sein Eigentum verteidigt. „Aus derzeitiger Sicht
hat er rechtlich keine Übertretung begangen“, sagte Ragger.
Holub: Bauer in Extremsituation
Naturschutzlandesrat Rolf Holub (Grüne) sagte, dass der Wolf erlegt
wurde, sei traurig und bedauerlich. Der Landwirt sei aber offensichtlich
in einer Extremsituation gewesen, es sei niemandem ein Vorwurf zu
machen. „Viele Wildtiere kommen zurück, und das ist gut so“, meinte
Holub. Die Menschen müssten nun aber wieder lernen, mit den „Rückkehren“
umzugehen. Dazu seien noch viele „bewusstseinsbildende Maßnahmen“
notwendig. In Bezug auf Bären etwa sei diesbezüglich in Kärnten schon
Vieles geschehen, so Holub
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krone.at vom 15.05.2014
Jäger dürfen Hunde erschießen, die nicht wildern
Eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats in
Niederösterreich verursacht Stürme der Entrüstung bei Hundebesitzern:
Demnach dürfen Jäger auch auf Hunde schießen, die nicht wildern. Es
reicht, wenn ein Vierbeiner ohne Leine läuft und sich mehr als 100 Meter
von seinem Halter entfernt. Selbst Jäger kritisieren den Beschluss.
"Ich halte das für übertrieben. Es ist auch Jägern schon passiert, dass
der eigene Hund abhaut und herumstreift. Ein Abschuss kann nur das
allerletzte Mittel sein", so Sepp Brandmayr, geschäftsführender
Landesjägermeister, zur
Österreichischen Hundezeitung. Der Unabhängige Verwaltungssenat dagegen
begründet seine Entscheidung damit, dass ein Hund, der sich der
"Einwirkung des Halters entzogen" hat, eine "Gefahr für die Jagd"
darstelle.
Risiko: Abschuss und Verwaltungsstrafe
Die Einschätzung, ob sich ein Vierbeiner im Wald tatsächlich der
Kontrolle des Besitzers entzogen hat, wird dem Jäger überlassen.
Abgesehen vom Tod des geliebten Haustieres riskieren Hundehalter, die
ihren Vierbeiner im Jagdrevier ableinen, auch noch eine
Verwaltungsstrafe. Tierschützer befürchten nun, dass sich durch das
UVS-Urteil der
Rechtfertigungsspielraum der Jäger vergrößert und die Kluft zwischen
Jägerschaft und Bevölkerung noch größer wird.
ÖTV erstellte Jagdwarnkarte
Zum Schutz der Tierbesitzer hat der Österreichische Tierschutzverein
mittlerweile eine Jagdwarnkarte ins Leben gerufen, die alle bekannt
gewordenen Zwischenfälle dokumentiert, an denen Jäger beteiligt waren.
Sprecher Christian Hölzl: "Unsere Jagdwarnkarte führt der Bevölkerung
plakativ vor Augen, was bei der Jagd alles passiert. Die erhöhte
Wachsamkeit der Bevölkerung soll auch Jäger vor weiteren
Haustiertötungen abschrecken, also präventiv wirken."
Meldungen über Jagdmissstände, -vorfälle
oder Haustierabschüsse können online unter www.jagdwarnkarte.at vorgenommen
werden.
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veganblog.de vom 12.05.2014
Jäger geben zu: Jagd kann Wildschweine nicht regulieren
In der – in Jägerkreisen – beliebten Jagdzeitschrift Wild
& Hund (Ausgabe
9/2014) geben die Waidmänner jetzt zu: „Wir
können die Sauen mit jagdlichen Mitteln offenbar nicht mehr nachhaltig
regulieren.“
Auch die Jägerschaft kann der erdrückenden Beweislage nicht länger
standhalten: Die Wildschweinpopulation steigt rasanter als je zuvor,
obwohl die Bestände jedes Jahr durch das blutige Gemetzel drastisch
dezimiert werden. Während Ende der 80er Jahre in ganz Europa 550.000
Schwarzkittel getötet wurden, fallen aktuell allein in Deutschland
600.000 Tiere den schießwütigen Jägern zum Opfer.
Ohne die Jagd gäbe es deutlich weniger Wildscheine in
Deutschland.
Die rasante Vermehrung der Wildschweine ist paradoxerweise vor allem auf
die starke Bejagung zurückzuführen. Eine französische Studie belegt,
dass in bejagten Wildschweinpopulationen die Geschlechtsreife der Bachen
früher eintritt, was die Geburtenrate ansteigen lässt. Diesen Fakten
fügen sich nun auch die Waidmänner und räumen ein:„Insgesamt
haben alle Bemühungen der vergangenen Jahre keinen Erfolg gebracht. Die
Sauen vermehren sich unaufhaltsam weiter.“ Namhafte
Wissenschaftler wie Prof. Dr. Reichholf beschreiben die Jagd als „Erhaltung
hoher Bestandsproduktivität“. Auch die anderen Aktivitäten
der Jäger haben den Erhalt hoher Wildbestände zum Ziel. Wie
beispielsweise die Fütterungen um Nahrungsengpässe zu überbrücken, oder
Tiere anzulocken. Schließlich sollen die Waidmänner bei ihrem nächsten
Feldzug voll auf ihre Kosten kommen.
Die Natur würde sich selbst regulieren, wenn man sie ließe. Die Bestände
von waldbewohnenden Tierpopulationen haben sich selbst zu Zeiten von
Wolf und Bär hauptsächlich durch Umwelteinflüsse wie Witterung,
Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten reguliert, so Prof. Dr.
Reichholf. Die (oftmals sehr qualvolle)
Tötung der Wildtiere durch die Jagd ist nicht nur unnötig, sondern auch
kontraproduktiv. Den Jägern geht es vor allem um die Lust am Töten und
das damit verbundene Machtgefühl, im Rahmen der gesellschaftlichen
Zugehörigkeit und Trophäenkultur.
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"Heute" vom 04.05.2014
Muss Graf Ali seinen Jagdschein abgeben?
Nach Anzeige muss NÖ-Jagdverband Vorfall untersuchen. 93 tote
Wildschweine könnten Mensdorff-Pouilly den Jagdschein kosten.
Wien. Tierschützer Martin Balluch nennt es ein "Wildschweinmassaker": Am
23. November 2013 soll Lobbyist Alfons Mensdorff Pouilly gemeinsam mit
Ex-Vizekanzler Josef Pröll in einem Jagdgatter in Niederösterreich
"herumgeballert" haben - Balluch erstattete Anzeige . wegen
Tierquälerei.
Aufgrund der Anzeige müsste jetzt der NÖ-Landesjagdverband den Vorfall
untersuchen und ein Disziplinarverfahren einleiten. Doch als
Landesjägermeister ist Pröll selbst Chef des Verbands und hat das letzte
Wort in der Causa. „Pröll müsste sich selbst den Jagdschein entziehen",
hält Balluch die Chancen für gleich null; dass eine ordnungsgemäße
Untersuchung stattfindet.
Der Jagdverband selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Für
alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
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oe24.at vom 02.05.2014
Grüne fordern Jagd-Aus
Die Anzeige gegen Mensdorff-Pouilly nach einer Jagd bekommt
jetzt auch politische Brisanz.
Tierschützer Martin Balluch hat Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly und
NÖ-Landesjägermeister Josef Pröll wegen Tierquälerei angezeigt –
ÖSTERREICH berichtete. Er empört sich über ein „Wildschweinmassaker“,
das in einem Jagdgatter bei Kaumberg (NÖ) im letzten Jahr stattgefunden
habe.
Jetzt gibt es auch Empörung auf politischer Ebene: Madeleine Petrovic,
Chef der Grünen in Niederösterreich, fordert ein sofortiges Verbot von
Hetz- und Treibjagden sowie Gatterjagden (eigens für die Jagd in einem
umzäunten Gebiet gezüchtete Wildtiere) und strengere Kontrollen.
„Man wiegt die Tiere in Sicherheit, dann kommt die vornehme
Jagdgesellschaft und ballert herum.“ Das will sie auch mit
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) besprechen: „Ich habe im Juni
einen Termin bei ihm, wo ich das auch thematisieren werde.“
Anzeige bereits bei Staatsanwaltschaft
„Die Anzeige ist bereits am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft St.
Pölten eingelangt“, bestätigt Sprecherin Maria Tcholakova. „Die
zuständige Bezirksanwältin prüft allfällige Ermittlungsschritte.“
Balluch hofft im Gespräch mit ÖSTERREICH darauf, dass „das Gatter
aufgelöst wird und diese Art von Massenabschuss dort nicht mehr
stattfinden kann“.
Jagdverband streitet Teilnahme an Jagd ab
Peter Lebersorger, Generalsekretär der Landesjagdverbände, wurde
ebenfalls von Balluch angezeigt. Er leugnet, an der Jagd am 23. November
2013 teilgenommen zu haben. Er gehe grundsätzlich nicht in Gattern
jagen. Es gilt für alle die Unschuldsvermutung.
Madeleine Petrovic: "Vorfall muss ernsthaft untersucht werden"
ÖSTERREICH:
Befürworten Sie die Anzeige gegen Mensdorff-Pouilly wegen Tierquälerei?
Madeleine
Petrovic:
Tiere in riesiger Menge aufzufüttern und dann irgendwelchen betuchten
Leuten aus der Stadt vor die Flinte zu treiben, das ist absurd. Wir
haben im Tierschutzhaus immer wieder Tiere, die den ganzen Körper voller
Schrotkugeln haben. Und nichts passiert!
ÖSTERREICH:
Was sollte passieren?
Petrovic:
Es muss ernsthaft untersucht werden, was in diesem Jagdgatter passiert
ist. Und es muss objektive Kontrollen geben. Ich habe im Juni einen
Termin beim Justizminister, wo ich das auch thematisieren werde.
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heute.at vom 02.05.2014
Tierschützer zeigen Josef Pröll und Mensdorff an
Nach Treibjagd: Anzeige im Originaltext:
An die Staatsanwaltschaft St. Pölten
Schießstattring 6
3100 Sankt Pölten
Wien, am 29. April 2014
Strafanzeige
gegen:
• Ing. Josef Pröll, niederösterreichischer Landesjägermeister
• Dr. Peter Lebersorger, Generalsekretär der Landesjagdverbände
• Alfons Mensdorff-Pouilly
• Dr. Christian Konrad, ehemaliger niederösterreichischer
Landesjägermeister
wegen möglicher Übertretung von § 222 StGB Tierquälerei. Dieser
Paragraph verbietet die rohe Misshandlung von Tieren und das Zufügen
unnötiger Qualen. Ich bitte die Staatsanwaltschaft den vorliegenden
Verdacht zu prüfen und gegebenenfalls ein Strafverfahren einzuleiten.
Sachverhaltsdarstellung
Die Hans Dujsik Privatstiftung, zu deren Vorstandsmitgliedern Dr.
Christian Konrad gehört, ist grundbücherliche Eigentümerin der EZZ 64,
95, beide KG 19038 Obertriesting, mit einer Gesamtfläche von rund 240
ha. Diese Fläche ist durch einen Wildzaun abgegrenzt und bildet ein
sogenanntes Jagdgatter. Mindestens 1x pro Jahr findet dort eine
Treibjagd zumindest auf Wildschweine statt. In diesem Jagdgatter gibt es
zumindest 4 große Futterstellen mit betonierten Flächen, zum Teil sogar
mit Silos, die ganzjährig nachgefüllt werden. Nachweisbar sind in diesem
Gatter neben den Wildschweinen, die sich dort in ungeheuer großer Zahl
befinden, auch Mufflons, Rehe und Hirsche.
Es besteht der Verdacht, dass für Rehe und Hirsche keine artgemäße
Nahrung geboten wird, u.a. weil keine natürliche Nahrung für Wiederkäuer
nachwachsen kann, und dass deren Nahrungsaufnahme an den Futterstellen
durch die Überpopulation an Wildschweinen behindert wird. Die
halbverhungerten Tiere versuchen verzweifelt durch den Jagdzaun hindurch
aus dem Gatter heraus im benachbarten Wald etwas Essbares zu finden. Sie
leiden dadurch zweifellos unnötige Qualen.
Es besteht der Verdacht, dass durch die übergroße Wildtierpopulation das
Trinkwasser verunreinigt ist und dass Medikamente an die Tiere abgegeben
werden müssen.
Mindestens einmal pro Jahr, Ende November bis Anfang Dezember, zuletzt
am 23. November 2013 und um den 6. Dezember 2012, findet ein
Massenabschuss von Wildschweinen statt. Am 23. November 2013 nahmen
daran der nö Landesjägermeister Ing. Josef Pröll, der ehemalige nö
Landesjägermeister Dr. Christian Konrad, Waffenhändler Alfons
Mensdorff-Pouilly und der Generalsekretär der Landesjagdverbände Dr.
Peter Lebersorger teil. Im Jahr davor nahmen zumindest die Verdächtigen
Pröll und Konrad an diesem Massenabschuss teil.
Am 23. November 2013 wurden dabei 93 Wildschweine unmittelbar getötet.
Allerdings fand man nach Angaben von Zeugen am nächsten Tag noch 60
weitere verendete Wildschweine. Auf einem Foto vom 8. Dezember 2012
erkennt man ein zwei Tage nach diesem Massenabschuss verendetes
Wildschwein direkt am Gatterzaun. Ein Zeuge sah noch im Jänner 2014 mit
eigenen Augen ein bei dem Abschuss einen Monat davor verletztes
Wildschwein im Gatter den Zaun entlang kriechen. In jedem Fall wurden
diesen Tieren völlig unnötig Qualen zugefügt.
Auf den Wildfleischuntersuchungsprotokollen muss der Schütze des
jeweiligen Tieres ersichtlich sein. Diese müssen bis zum Jänner des
Folgejahres an die Veterinärabteilung der BH Lilienfeld gesendet worden
sein. Es besteht der Verdacht, dass in diesem Jagdgatter widerrechtlich
nur der Berufsjäger angegeben wird. Laut Verordnung muss aber der
Schütze jedem erlegten Wild zuzuordnen sein. Bei dem letzten
Massenabschuss wurden 93 Wildschweine unmittelbar getötet, obwohl nach
Zeugenaussagen mindestens 300 Schüsse gefallen sein sollen. Die
Staatsanwaltschaft wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu
beauftragen, festzustellen, wie in diesem Fall mit den angeschossenen
und später gefundenen Tieren umgegangen worden ist. Wurden die toten
Tiere an den Wildbretthändler verkauft oder in die Tierkörperverwertung
gebracht? Für beides müsste sich ein Nachweis eruieren lassen. Die
später verendeten Tiere hätten jedenfalls nicht mehr in den Handel
kommen dürfen.
Beweis:
• Zahlreiche Fotos der Massen an Wildschweinen und der Fütterungen,
sowie von Hirschen und einem halbverhungerten Reh
• Aussage des für dieses Jagdgatter zuständigen Berufsjägers
• Aussage des benachbarten Revierjägers
• Aussage von DDr. Martin Balluch, Meidlinger Hauptstraße 63/6, 1120
Wien, der das Gatter persönlich gesehen und Fotos
aufgenommen hat
Ich ersuche über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.
Hochachtungsvoll,
DDr. Martin Balluch
Obmann des VGT
Meidlinger Hauptstraße 63/6
1120 Wien
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oesterreich.at vom 02.05.2014
"Wildschweinmassaker": Anzeige gegen Graf Ali
93 tote Wildschweine: Tierschützer sind wütend. Auch
Ex-Vizekanzler Josef Pröll angezeigt.
Aufregung um 93 erlegte Wildschweine in einem Gatter in
Niederösterreich.
Alfons Mensdorff-Pouilly ist begeisterter Jäger. Jetzt ist ihm seine
Leidenschaft zum Verhängnis geworden: Der Lobbyist wurde von
Tierschützern angezeigt – wegen eines „Wildschweinmassakers“. Es gilt
die Unschuldsvermutung.
Tierschützer: "Gatterjagd gehört verboten"
Tierrechtsaktivist Martin Balluch brachte am Mittwoch eine Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten ein. Vorwurf: Tierquälerei. In
einem Jagdgatter bei Kaumberg (NÖ) seien am 23. November 2013 93
Wildschweine geschossen worden. Doch nicht alle wurden sofort getötet,
viele sollen erst später verendet sein. „Die Gatterjagd gehört
schleunigst verboten“, fordert Balluch. „Die Tiere laufen verängstigt
die Zäune entlang, doch dort warten die Schlächter mit ihren Gewehren.“
Auch die Situation in den Jagdgattern selbst sei wenig tierfreundlich.
Auf rund 200 Hektar – das Gatter gehört der Hans Dujsik Privatstiftung –
würden sich Wildschweine in „ungeheuer großer Zahl“ befinden. Rehe und
Hirsche, die ebenfalls innerhalb der Umzäunung leben, würden halb
verhungern. „Eine Schande“, kommentiert Balluch.
Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis droht
Neben Mensdorff-Pouilly wurde auch der NÖ-Landesjägermeister und
Ex-Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) angezeigt. Laut §222 des
Strafgesetzbuches blüht bei Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von bis zu
einem Jahr – Pröll und Mensdorff-Pouilly waren für eine Stellungnahme
nicht erreichbar.
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nachrichten.at vom 02.05.2014
Jäger tot auf Hochsitz gefunden
Reichraming/Linz. Der 55-jährige Linzer Ernst Haidenthaler, Partner bei
der Wirtschafts- und Steuerprüfungsfirma KPMG, ist am Donnerstag in den
frühen Morgenstunden auf einem etwa acht Meter hohen Hochsitz vermutlich
an einem Herz-Kreislauf-Versagen gestorben.
Haidenthaler war gegen 5 Uhr auf die Jagd in seinem gepachteten
Eigenjagdbezirk im Gemeindegebiet von Reichraming gegangen. Als er um 8
Uhr nicht am vereinbarten Treffpunkt eintraf und auch telefonisch nicht
erreichbar war, ging ein Jagdkollege auf die Suche nach ihm und fand den
55-Jährigen leblos am Leiterhochsitz. Der Kollege verständigte die
Polizei. Der Gemeindearzt konnte nur mehr den Tod Haidenthalers feststellen.
Laut Auskunft des Arztes dürfte die Todesursache ein
Herz-Kreislauf-Versagen gewesen sein. Fremdverschulden kann
ausgeschossen werden.
Haidenthaler war 13 Jahr lang so
genannter Betriebsstellenleiter der KPMG gewesen. Vor etwas mehr als
zwei Jahren, im Jänner 2012, hatte er diese Funktion aufgegeben und
wollte sich wieder verstärkt den Kunden widmen.
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orf.at vom 29.04.2014
Elefanten schützen Menschen vor Krankheiten
Das Verschwinden großer Wildtiere könnte das Krankheitsrisiko
für Menschen erhöhen. Diesen Zusammenhang haben Forscher in einem
aufwendigen Experiment in der Savanne Ostafrikas nachgewiesen.
Dort ging der Verlust des Großwilds mit einer Zunahme der Nagetiere
einher - und damit auch von Bakterien, die beim Menschen Erkrankungen
verursachen.
Große Wildtiere entfernt
Forscher um Rodolfo Dirzo von der kalifornischen Stanford University
haben aus einem Areal in Kenia alle großen Wildtiere entfernt, darunter
vor allem Pflanzenfresser wie Zebras, Giraffen oder Elefanten.
In den folgenden beiden Jahren untersuchten sie die Zahl der Nagetiere,
deren Befall mit Flöhen sowie auch die Häufigkeit von Bartonella-Bakterien.
Flöhe können diese Erreger von Nagern auf Menschen übertragen, wo sie
verschiedene Erkrankungen - sogenannte Bartonellosen - auslösen. Die
Entwicklung verglichen sie mit der eines Nachbargebiets, in dem die
Großsäuger erhalten blieben.
Mehr Nagetiere und Flöhe
Das Ergebnis: Der Bartonella-Befall der einzelnen Nagetiere und ihrer
Flöhe unterschied sich zwar nicht stark vom Vergleichsareal. Doch die
Zahl der infizierten Nagetiere stieg um etwa das Doppelte - ebenso wie
die Zahl der infizierten Flöhe. Damit steige das Übertragungsrisiko auf
den Menschen, erläutern die Forscher.
Die Raub- und Huftiere dieser Region scheiden als Überträger von
Krankheitserregern fast aus. Ein enger Kontakt zwischen Menschen und
Nagern sei dagegen wahrscheinlicher, erläutern die Biologen. Demnach
stehe der Verlust der Artenvielfalt in direkten Zusammenhang mit dem
Anstieg des Zoonose-Risikos. Zoonosen sind Krankheiten, die von Tieren
auf Menschen übertragen werden.
Wichtig für Planung
"Die Zunahme der Nagerpopulation beim Rückgang der biologischen Vielfalt
wurde auch schon in anderen Regionen der Welt beobachtet", schreiben die
Forscher. Ihre Erkenntnisse seien deshalb wichtig für die Planung von
Artenschutzprojekten und für die Gesundheitspolitik.
Sie betonen aber, dass das alleinige Vorhandensein von infizierten
Nagern nicht ausreiche. Zwar weiß man, dass Flöhe Krankheiten von
Nagetieren auf den Menschen übertragen, über die Wirksamkeit und
Häufigkeit sei aber wenig bekannt. "Die Übertragung von Zoonose-Erregern
auf den Menschen ist sehr komplex und wird durch ganz verschiedene
Faktoren wie Hygiene oder die Ernährungssituation beeinflusst."
Die Studie:
"Declines in large wildlife increase landscape-level prevalence of
rodent-borne disease in Africa" ist am 28. April 2014 in den
"Proceedings of the National Academy of Sciences" erschienen (DOI:10.1073/pnas.1404958111).
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orf.at vom 23.04.2014
Streit nach Abschuss von zwei Hunden
Nach dem Abschuss von zwei Hunden in Schleedorf (Flachgau) gehen
die Wogen zwischen Jägern, Landwirten und Hundebesitzern hoch. Vor allem
auf dem Land würden immer wieder Hunde erschossen, kritisieren
Tierschützer. Die Jäger weisen das zurück.
Doch die Situation spitze sich zu, da immer mehr Hundebesitzer aus der
Stadt ihre Hunde am Land frei laufen lassen würden, beklagen die Jäger.
Wenn ein Hund Beute wittert und der Jagdtrieb einmal aktiviert ist, dann
muss er der Beute hinterher. Rehe, Hasen aber auch Vögel sind dann ihre
Opfer. So geschehen auch am Osterwochenende in Schleedorf: Der
Plaknerbauer hat noch einige Hühner übrig, 16 Stück jedoch wurden von
wildernden Hunden totgebissen.
Jäger erschossen wildernde Hunde
Zwei Jäger spürten die wildernden Hunde wenig später auf und erschossen
sie. Dagegen protestieren jetzt zahlreiche Tierschutzvereine - so auch
Janina Koster vom Österreichischen Tierschutzverein (ÖTV). „So etwas
kommt relativ häufig vor. Manchmal werden solche Fälle auch bekannt.
Allerdings glaube ich, dass es in Wirklichkeit viel mehr davon gibt,
meistens wird darüber geschwiegen“, so Koster. Der Flachgauer
Bezirksjägermeister Josef Zauner weist diese Kritik entschieden zurück.
„Da wird uns etwas unterstellt, was total unrichtig ist. Warum sollten
wir so etwas vertuschen, wenn es gesetzlich erlaubt ist. Speziell, wenn
Gefahr in Verzug ist, wird auf Hunde auch geschossen. So wie es jetzt
eben in Schleedorf der Fall war. Wenn Hunde - quasi in einem Blutrausch
- alles zerreißen, das ihnen unterkommt, dann müssen wir einschreiten“,
sagte Zauner. „Unser Eindruck ist aber, dass das in ländlichen Gemeinden
viel häufiger passiert als in der Stadt. Das hat wohl den Grund, dass es
in der Stadt weniger Jäger gibt und dort auch weniger Hunde
unbeaufsichtigt herumlaufen“, so Koster.
„Manche lassen gleich mehrere Hunde frei laufen“
Lediglich ein bis zwei Hunde seien im Flachgau in den vergangenen fünf
Jahren erschossen worden. Und meist seien das Problem auch nicht die
Hunde von den Höfen, betont Bezirksjägermeister Zauner. „Wir stellen
vermehrt fest, dass Hundebesitzer aus größeren Siedlungen am Abend aufs
Land fahren und dann gleich mehrere Hunde frei laufen lassen.“ Dabei
könne der Besitzer den Hund nicht mehr kontrollieren. Das Salzburger
Jagdgesetz erlaubt jedenfalls den Abschuss von Hunden, wenn Gefahr in
Verzug ist. Wo die Gefahr beginnt, das liegt jedoch weiterhin im
Ermessen der Jäger und der Hundebesitzer.
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salzburg24.at vom 20.04.2014
Zwei Hunde beim Wildern erschossen
Zwei freilaufende Hunde sind am Ostersonntag in Schleedorf (Flachgau)
von Jägern erschossen worden. Die Vierbeiner sollen am Vormittag 16
Hühner in einem Gehege eines Landwirtes totgebissen haben.
Sparziergänger beobachteten zudem, wie sie einen Erpel rissen. Zwei
Aufsichtsjäger töteten schließlich die Hunde bei einem Bach, “um einen
weiteren Schaden hintanzuhalten”, hieß es seitens der Polizei.
Jäger durften Hunde töten
Offenbar waren die Jäger auch berechtigt, die herrenlosen Hunde zu
erschießen. “Jagende Hunde, die ohne Halter angetroffen werden, können
außerhalb von Wohngebieten und öffentlichen Straßen von
Jagdausübungsberechtigten getötet werden”, erläuterte Polizei-Sprecher
Anton Schentz im APA-Gespräch.
Besitzer werden gesucht
Einer der Hunde dürfte ein Husky gewesen sein. Er trug eine Hundemarke,
die von der Stadtgemeinde Seekirchen ausgestellt war. Wem die
streunenden Vierbeiner gehörten, war nicht bekannt. Die Polizei bittet
um Hinweise an die Polizeiinspektion Neumarkt am Wallersee,
Telefonnummer 059 133 5121, oder an jede andere Polizeidienststelle.
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diepresse.com vom 19.04.2014
Die stille Rückkehr der ausgestorbenen Tiere
Vor langer Zeit hat man sie ausgerottet, jetzt kehren bedrohte
Tierarten wie Wolf, Luchs und Seeadler langsam nach Österreich zurück.
Einige einst ausgestorbene Tierarten werden gezielt angesiedelt.
Von einem geglückten Comeback zu sprechen wäre noch zu früh. Es ist aber
jedenfalls der Versuch einer Rückkehr: Der Wolf, der in Österreich Ende
des 19. Jahrhunderts ausgerottet wurde, ist gerade dabei, sich
hierzulande wieder anzusiedeln. Auch andere einst ausgestorbene
Tierarten wie Seeadler, Bartgeier, Luchs oder Goldschakal werden – teils
mithilfe von gezielt ausgesetzten Tieren – langsam wieder in unseren
Breiten heimisch.
Beim Wolf aber hat niemand nachgeholfen: Die Wolfspopulation ist in fast
allen Nachbarländern Österreichs – in Deutschland etwa konnte sich die
Population in der Lausitz stabilisieren und ausbreiten – in den
vergangenen Jahren gewachsen. Es sei also, sagt Georg Rauer vom Institut
für Wildtierforschung und Ökologie an der Veterinärmedizinischen
Universität Wien, „nur eine Frage der Zeit, bis sich auch bei uns Wölfe
ansiedeln“. In der Schweiz, nur etwa 20 Kilometer von der
österreichischen Grenze entfernt, lebt etwa ein Rudel, das jederzeit
auch in unsere Breiten ziehen könnte.
Bisher ist der Wolf bei uns, salopp formuliert, eher auf der Durchreise.
Der Lückenschluss könnte aber gelingen, immer wieder werden Wölfe in
Österreich, meist in Grenzgebieten, gesichtet, die dann aber wieder
abwandern. Auf dem Schneeberg etwa wurde zwei Jahre lang ein männlicher
Wolf beobachtet, der dann plötzlich verschwunden ist. Ob er
weitergezogen ist oder – verbotenerweise – abgeschossen wurde, ist nicht
klar. Im Vorjahr hat man mittels DNA-Proben an von Wölfen gerissenen
Tieren nachgewiesen, dass zumindest fünf verschiedene Individuen da
waren, in den Jahren davor waren es drei bis neun. Das mag nach keiner
sehr großen Zahl klingen, war aber Anlass für Experten, im Auftrag der
Bundesländer – Naturschutz ist in Österreich Ländersache – einen
Managementplan zu erarbeiten, mit dem Österreich auf die Rückkehr der
Wölfe vorbereitet werden soll. Dieser Leitfaden, an dem unter anderem
der WWF, das Institut für Wildtierforschung sowie Landwirtschaftskammer
und Jägerschaft beteiligt waren, steht seit Ende 2012.
Aus Sicht des Naturschutzes wäre eine Rückkehr der Wölfe „auf alle Fälle
zu begrüßen“, sagt Rauer. Gilt der Wolf doch als besonders bedrohte
Tierart, die per EU-Recht in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)
geschützt ist. Wölfe dürfen vom Menschen nicht in ihrem Lebensraum
gestört, gefangen oder gar getötet werden. Anders gesagt: Entscheiden
sich die Wölfe, auch in Österreich wieder sesshaft zu werden, darf das
Land das nicht verhindern. „Die Frage ist also nicht, ob wir die Tiere
brauchen“, sagt Christian Pichler vom WWF. „Die Frage ist vielmehr, wie
wir es schaffen, mit ihnen zu leben.“
Hoher Wildbestand
Die Bedingungen wären jedenfalls gut: Noch nie war der Wildbestand in
den Wäldern so hoch, was nicht zuletzt durch die steigende Zahl an
Abschüssen deutlich wird. Die Tiere – ein Rudel besteht in der Regel aus
vier bis sechs Tieren – hätten also ausreichend Nahrung. Zudem ist die
Bevölkerung den Tieren gegenüber aufgeschlossener als früher: Denn das
böse Image, das der Wolf jahrhundertelang hatte, hat das Raubtier
verloren. Die Gefahr durch Tollwut, die früher auch von Wölfen
übertragen wurde, ist in Mitteleuropa heute gebannt.
Auch sonst gilt der Wolf heute als für den Menschen nicht gefährlich.
Angriffe sind äußerst selten: In Deutschland etwa hat es trotz der
steigenden Zahl an Wolfsrudeln keine Zwischenfälle gegeben. Die sehr
anpassungsfähigen Tiere können „durchaus damit umgehen, dass Menschen
unterwegs sind, brauchen aber, gerade wenn sie Junge haben, ihre
Ruhezonen“, so Rauer.
Ganz konfliktfrei wäre eine Rückkehr der Rudeltiere trotzdem nicht. Auch
Naturschützer sehen Probleme, auf die auch im Managementplan eingegangen
wird. Aus Sicht der Landwirte wäre eine Ausbreitung der Wolfspopulation
naturgemäß wenig wünschenswert. Denn auch wenn der Wolf an sich das Wild
im Wald jagt – „wenn er Schafherden ungeschützt auf den Almen findet,
wird er dort Tiere reißen“, sagt Pichler vom WWF. Betroffen wären vor
allem Schafe und Ziegen, seltener Rinder und Pferde. Das stellt
besonders die Schaf- und Ziegenbauern vor große Herausforderungen: Der
im Managementplan empfohlene Einsatz von Hütehunden ist ob deren
Schulung aufwendig, eine elektrische Umzäunung der Weideflächen wäre
nicht nur „außerordentlich kostspielig“, so Martin Längauer, Experte für
Umweltpolitik in der Landwirtschaftskammer. Sie sei auf den Almen teils
nicht umsetzbar: Die Weideflächen erstrecken sich oft über Kilometer,
eine Einzäunung sei an gebirgigen Stellen kaum machbar. „Aus unserer
Sicht sind geeignete Präventivmaßnahmen kaum möglich“, sagt Längauer.
Problematisch ist auch die Frage, wer für Schäden durch Wolfsrisse
aufkommt: Hier hat jedes Bundesland eine andere Regelung, in einigen
zahlt zwar die Versicherung des Bauern, dieser muss aber beweisen, dass
ein Wolf das Tier getötet hat, was in vielen Fällen schwierig sei. Bei
indirekten Schäden wie in Panik abgestürzten Tieren oder beschädigten
Zäunen ist die Schadenersatzfrage noch heikler. Kehrt der Wolf zurück,
„werden sich viele Bauern überlegen, ob sie die Almen weiter
bewirtschaften“, sagt Längauer.
Auch die Jäger sind skeptisch
Ist doch noch nicht absehbar, wie das Wild auf den neuen Feind reagieren
würde. Sucht es die bereitgestellten Futterplätze im Winter auf, wenn
dort die Wölfe lauern? Zieht es weiter und verursacht Schälschäden an
Bäumen, für die dann der zuständige Jäger haften müsste?
Luchs wird heimisch. Weniger umstritten ist da die langsame Rückkehr des
ebenfalls im 19. Jahrhundert ausgerotteten Luchses. Nachdem vor einigen
Jahren ein männlicher Luchs in Fotofallen getappt ist, entschloss man
sich im Nationalpark Kalkalpen (OÖ), bei der Wiederansiedlung
nachzuhelfen und setzte 2011 und 2013 je ein weibliches Tier aus. „Der
Luchs steht auf der Roten Liste Österreichs, er ist Schutzgut des
Nationalparks Kalkalpen“, sagt Sprecher Franz Sieghartsleitner. 2012 und
2013 gab es zwar Nachwuchs, allerdings auch Rückschläge: Das Männchen
Juro ist seit 2013 verschwunden. Ob er abgewandert ist, abgeschossen
wurde oder verendet ist, weiß man nicht.
Juros Schicksal ist bei Weitem nicht selten. Dass bedrohte Tierarten wie
der Luchs immer wieder verbotenerweise abgeschossen werden, steht für
Naturschützer außer Zweifel – auch wenn die Täter so gut wie nie gefasst
werden. Bekanntestes Beispiel sind die Bären, deren versuchte
Wiederansiedlung im Ötschergebiet gescheitert ist – auch weil „von 31
Bären 20 einfach verschwunden sind. Es ist wahrscheinlich, dass ein Teil
davon illegal geschossen wurde“, so Pichler vom WWF. „Der Bär ist in
Österreich also gleich zwei Mal ausgestorben.“ Zwar verirren sich ab und
zu slowenische Bären nach Kärnten, eine Population gibt es in Österreich
aber nicht mehr – eine Wiederansiedlung ist ebenfalls nicht geplant.
Geglückt ist die Rückkehr des ebenfalls einst ausgestorbenen Bartgeiers.
Gezüchtete Tiere wurden ab 1986 in den Hohen Tauern freigelassen. Ein
Langzeitprojekt, denn „Bartgeier werden erst mit zehn Jahren
geschlechtsreif, das verzögert natürlich die Vermehrung und
Ansiedelung“, sagt Richard Zink vom Institut für Wildtierkunde (Vet-Med-Uni
Wien). Heute gibt es im gesamten Alpenraum an die 190 Bartgeier. „Die
Population kann sich heute wieder selbst erhalten“, sagt Zink, damit
gilt das Projekt als geglückt.
Noch in der Anfangsphase ist man bei der Wiederansiedlung des
Habichtskauzes, mit der 2009 am Alpennordrand begonnen wurde. „Der
Habichtskauz war in Österreich rund 65 Jahre lang ausgestorben“, sagt
Zink. „Mittlerweile gibt es wieder neun Brutpaare. Weitere Freilassungen
sind aber nötig, damit sich die Art wieder selbst erhalten kann.“ Der
Seeadler wiederum ist von selbst zurückgekehrt. Heute gibt es 18 bis 20
Brutpaare, „der Seeadler ist auf einem guten Weg, aber noch nicht über
dem Berg“, sagt Pichler. Auch diesen Greifvögeln wird die Rückkehr
schwer gemacht: Illegale Abschüsse verzögern die Ausbreitung der Vögel.
Zahlen
1882
wird das letzte Wolfsrudel in Österreich ausgerottet, im selben
Jahrzehnt sterben auch die Luchse in Österreich aus. Seit einigen Jahren
werden beide Tierarten wieder in Österreich gesichtet.
1945 wird der letzte Seeadler in Österreich getötet. 2001 hat er das
erste Mal wieder erfolgreich in Österreich gebrütet.
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meinbezirk.at vom 14.04.2014
51-Jähriger angeschossen
Jagdunfall in Grafenwörth: Bei Gewehr löst sich Tragriemen.
GRAFENWÖRTH. Zu einem tragischen Jagdunfall ist es in der Nacht von
Sonntag auf Montag gekommen: Ein 51-jähriger Mann aus dem Bezirk war in
Feuersbrunn unterwegs um Wildschweine zu jagen. Doch anstatt eine Sau zu
erlegen, löste sich ein Schuss, der ihn traf.
Trageriemen gelöst
Der Mann war mit seinem eigenen Kugelgewehr unterwegs, bei dem sich
unterhalb des Laufes der Trageriemen löste. Das Gewehr fiel zu Boden und
bei diesem Aufprall habe sich ein Schuss gelöst, der den Mann an der
Schulter traf, wie ein Beamter der Polizei Grafenwörth mitteilt. Der
Jäger soll selbst noch nach Hause gefahren sein, der Sohn habe die
Rettung verständigt, die den Verletzten ins Krankenhaus nach Krems
brachte.
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nachrichten.at vom 01.04.2014
Behörde ermittelt: Wurden angefahrene Wildschweine von Jägern
illegal verkauft?
LAMBRECHTEN. Schwere Vorwürfe: Eine anonyme Anzeige belastet die
Lambrechtener Jägerschaft.
Mit schweren Vorwürfen hat ein "besorgter Bürger" die Jägerschaft
Lambrechten konfrontiert. Die anonyme Anzeige wurde auch der
Innviertel-Redaktion der OÖN auf dem Postweg zugestellt.
Darin wird behauptet, dass die Jäger in Lambrechten zwei bei einem
Verkehrsunfall getötete Wildschweine nicht wie gesetzlich vorgesehen,
von der Tierkörperverwertung entsorgen ließen.
In der Anzeige steht weiters, dass die Tiere ohne tierärztliche Beschau
zu portionsgerechten Fleischstücken zerlegt, in Tiefkühltruhen
eingelagert bzw. zum größten Teil gleich weiterverkauft wurden. Ende
Februar soll von besagtem Fleisch sogar ein Wildschweinessen in einem
Lambrechtner Lokal stattgefunden haben.
Auch die Bezirkshauptmannschaft hat mittlerweile die Anzeige erhalten
und prüft momentan die Vorwürfe. Brigitte Doblhammer vom Gasthaus
Ganslstube bestätigte auf Anfrage, dass es in ihrem Lokal ein
Wildschweinessen gegeben hat: "Ich habe das Fleisch von den Jägern
bekommen und für zirka 20 Personen das Essen hergerichtet. Es waren
eigentlich nur Jäger eingeladen. Ich gehe eigentlich davon aus, dass das
Fleisch einwandfrei ist, wenn ich es von den Jägern zum Verkochen
bekomme", war Brigitte Doblhammer verdutzt, dass die Anzeige auch auf
sie abzielt. Fuchsteufelswild war Lambrechtens Jagdleiter Alois
Koblstätter: "Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich bei den
Vorwürfen, die noch dazu anonym sind, um eine Intrige handelt. Ich habe
im Protokollbuch nachgeschaut. Dort steht, dass die Tiere bei der
Auffindung noch am Leben waren und vom alarmierten Jäger mit einem
Fangschuss getötet wurden. Es hat auch eine Beschau durch Tierarzt
Thomas Reisinger aus St. Martin/I. gegeben. Das Fleisch wurde
freigegeben. Ein Jäger hat die kleinere Sau für seinen Eigenbedarf
gekauft. Was soll da illegal gelaufen sein?", versteht der Jagdleiter
die Aufregung nicht.
Jagdleiter vermutet Intrige
Er ist sich ziemlich sicher, dass es sich bei der Anzeige um eine
Intrige handelt. "Kürzlich wurde in Lambrechten die Jagd neu vergeben.
Unser Gremium hat die Jagd wieder bekommen, obwohl die Gegenseite fast
den doppelten Preis gezahlt hätte. Am meisten ärgert mich, dass wir
wegen einer anonymen Anzeige jetzt durch den Dreck gezogen werden. Das
ist für mich nur schwer zu verstehen", so Alois Koblstätter.
Behörde ermittelt
"Auch wenn unter der Anzeige ein besorgter Bürger steht, gehen wir dem
Verdacht nach. Die Schilderungen könnten stimmen. Damit gehört die Sache
erhoben. Egal, ob die Anzeige anonym ist oder nicht. Wir haben
mittlerweile festgestellt, dass der angegebene Unfall-Lenker und auch
das Datum des Vorfalls nicht stimmen. Allerdings gab es einen von der
Polizei bestätigten Wildschweinunfall in Lambrechten", so Gerhard
Obermair von der Bezirkshauptmannschaft Ried.
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diepresse.com vom 30.03.2014
Wildschwein verfehlt, Frau getroffen
Der Schuss eines Jägers traf eine Forstarbeiterin. Ob direkt oder über
Umwege, blieb unklar. Der Mann muss Schadenersatz leisten, weil er sich
nicht über die Arbeiten erkundigt hatte.
Wien. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nimmt Jäger
stärker in die Pflicht. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage,
inwieweit ein Jäger Erkundigungen über andere im Wald befindliche
Personen vornehmen muss, bevor er Schüsse abgibt.
Am Werk war ein eigentlich erfahrener Jäger, der aber im wahrsten Sinn
über sein Ziel hinausschoss. Der Mann frönte jede Woche seinem
Jagdtrieb, bereits mit 16 hatte er die dafür nötige Prüfung abgelegt.
Auch an einem Morgen im Jänner 2007 war der Mann in einem Jagdrevier in
Bärndorf (Niederösterreich) auf der Pirsch. Gegen acht Uhr kam er auf
eine Lichtung. Der Mann bewegte sich möglichst leise, ging Schritt für
Schritt vorwärts und suchte die Gegend mit einem Feldstecher, der für
eine zehnfache Vergrößerung sorgte, nach Wild ab. Und siehe da: Er
erblickte mehrere Wildschweine. Der Mann zielte auf ein Tier, das fast
still stand, verfehlte es aber. Stattdessen traf das Projektil eine
Forstarbeiterin. Diese konnte der Mann von seinem Standpunkt aus nicht
sehen. Die Frau wurde schwer verletzt. Doch warum sie das Projektil
traf, blieb unklar. Möglicherweise kam das Projektil erst über Umwege zu
ihr, etwa indem es zunächst den Boden und erst dann die Forstarbeiterin
traf. So genau konnte das nicht mehr festgestellt werden.
Das Unglück der Frau wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Die Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt (AUVA) forderte ihre Ausgaben aber vom Jäger
zurück. Er wurde auf rund 97.000 Euro geklagt. Der Mann, dessen
Strafverfahren mit einer Diversion geendet hatte, wehrte sich aber gegen
die Forderungen der AUVA. Er habe sich „jagdgerecht“ verhalten, so wie
ein sorgfältiger Jäger es tun würde. Das Wildschwein sei, als er schoss,
frei gestanden, und es habe sich in der Flugbahn sonst niemand gefunden,
der hätte gefährdet werden können. Auch ein „ausreichender Kugelfang“ in
Form eines Erdwalls sei vorhanden gewesen. Dass die Arbeiterin getroffen
wurde, müsse man auf eine „ganz außergewöhnliche Verkettung von
Umständen zurückführen“. Das Geschoss habe einen atypischen Verlauf
genommen, der in der Jagdpraxis noch nie aufgetreten sei. Zudem hätte
die Forstverwaltung, mit der er durch die Jagdkarte einen Vertrag habe,
Sperrmaßnahmen durchführen müssen. Man könne von einem Jäger nicht
verlangen, vor einem „Morgenpirschgang“ persönlich nachzuschauen, ob
andere Leute den Wald nutzen. Das würde nämlich die Jagd im Vorhinein
vereiteln.
Bei der ersten Vernehmung gab der Mann an, nichts von Forstarbeiten im
Wald gewusst zu haben. Später musste er eingestehen, 15 Minuten vor dem
Unglück einen Anruf von einem anderen Jäger erhalten zu haben. Dieser
warnte, dass er ein Fahrzeug gesehen und Geräusche gehört habe, bei
denen es sich um Forstarbeiter handeln könnte.
Nicht ausreichend vergewissert
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen erklärte, dass der Jäger
hafte. Er habe gegen § 96 des NÖ Jagdgesetzes verstoßen, das jede
Tätigkeit verbiete, die Menschen auch nur abstrakt gefährden könne. Der
Mann habe es trotz konkreter Hinweise auf Forstarbeiten unterlassen,
sich zu vergewissern, wo diese genau im Wald stattfanden. Er hätte etwa
das Revier weiter abgehen sollen, um Nachschau zu halten, meinte das
Gericht. Jedenfalls wäre es unzumutbar gewesen, bei der Forstverwaltung
anzurufen und zu fragen, wo die Arbeiter im Einsatz sind. Das Jagdrevier
hingegen sei laut dem Vertrag zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet
gewesen, bei Forstarbeiten ein Betretungsverbot zu verhängen. Das
Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof (10 Ob 55/13f)
bestätigten das Urteil. Der Mann habe das Jagdgesetz, das eine
zivilrechtliche Schutzvorschrift darstelle, übertreten und müsse daher
Schadenersatz leisten.
Auf einen Blick
Ein Jäger, der
eine Frau mit einem Geschoss traf, haftet, auch wenn er die Frau nicht
gesehen hat und das Projektil möglicherweise erst über Umwege das Opfer
traf. Der Jäger, der von einem Kollegen vor möglichen Forstarbeitern
telefonisch gewarnt wurde, hatte sich nicht bei der Forstverwaltung über
Details erkundigt. Der Mann habe § 96 des niederösterreichischen
Jagdgesetzes gebrochen, erklärten die Gerichte. Der dortige Absatz 1
lautet: „An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder
Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf
nicht gejagt werden.“
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martinballuch.com vom 26.03.2014
Waldschaden durch die Jagd: mit dem Förster unterwegs
(c) Martin Balluch
Der ehemalige Landwirtschaftsminister und ÖVP-Chef, nö
Landesjägermeister Josef Pröll jagt dort. Und zwar zusammen mit
Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly, mit dem Chef der
Landesjagdverbände und damit oberstem Jäger Österreichs Peter
Lebersorger und mit Christian Konrad, kürzlich noch Raiffeisen-Chef und
selbst nö Landesjägermeister. Sozusagen also jene Clique, die im Film
„Der Prozess“ zusammen am Jägerball in der Hofburg gezeigt wurde.
Allesamt vehemente Tierschutzgegner. Und genau durch dieses Jagdgebiet
wurde ich vor einigen Tagen von dem Förster geführt.
(c) Martin Balluch
Um die hohen Herren mit ausreichend Jagdopfern zu versorgen, gibt es
hier überall ganzjährige Fütterungen. Dieselbe Jagdlobby, die hier
Wildschweine zu höchsten Reproduktionsraten mästet, jammert dann in der
Öffentlichkeit über das viele Schwarzwild, das solche Schäden
verursache, dass man es zu zig tausenden wieder abschießen müsse, quasi
als Retter in der Not. „Verursacher der Not“ käme dem tatsächlichen
Kausalzusammenhang näher. Hier stehen riesige Futtersilos, nur mit
Lastwägen zu beschicken, um die Wildschweinmassen erst zu erzeugen.
(c) Martin Balluch
Aufgrund der Fütterungen wird der Wald völlig zerstört. Nachwachsende
Laubbäume werden so völlig zerbissen, dass sie wie künstlich gezogene
Bonsai-Pflanzen wirken. Dabei sind sie 30 oder mehr Jahre alt. Tannen
können hier längst schon überhaupt nicht mehr aufkommen. Aber auch die
größeren Bäume werden geschält und vernichtet. Dazu kommen Schäden durch
Erosion, weil der Boden mangels tiefer Humusschicht das Wasser nicht
mehr speichern kann. Alles eine direkte Folge der Lust mancher unserer
Mitmenschen, auf Tiere in großer Zahl zu schießen und große
Trophäenträger zu züchten, deren abgeschnittene und ausgekochte
Totenköpfe dann die Wände der großen Jagdherren schmücken.
(c) Martin Balluch
Dann sehen wir ein Reh, abgemagert bis auf die Knochen. Wie kann das
sein, frage ich meinen Begleiter, wenn doch überall Fütterungen stehen?
Für Rehe gibt es hier durch die hohen Wildpopulationen überhaupt keine
Äsung mehr. Und an den Futterstellen werden sie von den stärkeren
Wildschweinen vertrieben. Abgesehen davon ist das meiste des angebotenen
Futters, für diese Tiere nicht verträglich. So verhungern die Rehe sage
und schreibe vor den gefüllten Futtertrögen. Das sind die Konsequenzen,
wenn man blind vor Jagdlust massiv in das ökologische Gefüge eingreift!
(c) Martin Balluch
(c) Martin Balluch
(c) Martin Balluch
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noen.at vom 26.03.2014
Österreichischer Tierschutzverein stellt Jagdwarnkarte online
Der Tierschutzverein ruft eine Online-Meldestelle für legale und
illegale Jagd-Missstände in Österreich ins Leben. Eine Landkarte
dokumentiert Haustierabschüsse, Jagdunfälle und Tierquälereien bei der
Jagd.
Vor wenigen Monaten erlangte ein Jagdleiter im Bezirk Hollabrunn
traurige Bekanntheit, als er sich freimütig damit brüstete, in seiner
„Jagdkarriere“ schon hunderte Katzen abgeschossen zu haben.
Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins: „Die
Jägerschaft spricht dabei immer wieder von Einzelfällen. Wir wissen,
dass es trauriger Alltag ist. So entstand die Idee, eine Meldestelle für
legale und illegale Jagd-Missstände einzurichten. Unsere Jagdwarnkarte
führt der Bevölkerung plakativ vor Augen, was bei der Jagd alles
passiert.“
Service soll Schutz vor Haustierabschüssen bieten
Mit der Jagdwarnkarte dokumentiert der Österreichische Tierschutzverein
auf seiner Internetseite alle ihm gemeldeten oder sonst
bekanntgewordenen Zwischenfälle, an denen Jäger beteiligt waren. Die
Karte ermöglicht der Bevölkerung einen (haarsträubenden) Überblick über
sicherheitsrelevante jagdliche Verfehlungen und auch über (legale)
jagdliche Praktiken, die heute nicht mehr zeitgemäß und auch
tierschutzrechtlich problematisch sind.
Dieser Service zielt einerseits darauf ab, Schutz vor Haustierabschüssen
zu bieten. Tierfreunde können etwa sehen, ob in ihrem Wohngebiet oder
einem geplanten Ausflugsgebiet besondere Häufungen von
Haustierabschüssen vorliegen. Haustierbesitzer werden mithilfe der Karte
vor schießwütigen Jägern gewarnt. Die erhöhte Wachsamkeit der
Bevölkerung soll auch Jäger vor weiteren Haustiertötungen abschrecken,
also präventiv wirken.
Online-Landkarte soll Vertuschungen verhindern
Mit der Einrichtung dieser zentralen Meldestelle für Jagdmissstände wird
gleichzeitig auch der Druck auf Politik und Jägerschaft erhöht, die
längst nicht mehr zeitgemäßen Jagdgesetze und das Waffengesetz endlich
zu reformieren.
„Viele glauben noch, dass das, was Jäger tun, immer richtig ist“, zeigt
sich Hölzl erstaunt. Was bisher fehlte, war eine zentrale Stelle, bei
der die Bevölkerung Haustierabschüsse, Jagdunfälle, Tierquälereien und
sonstige Vorfälle im Zusammenhang mit der Jagd melden kann, ohne
Repressalien fürchten zu müssen. Denn jagdfreundliche Strukturen decken
personell den gesamten gesellschaftlichen Bereich ab und konterkarieren
demokratische Strukturen – was den Beteiligten Vorteile und
Abhängigkeiten garantiert.
„Wenn Vertuschen schwierig wird und für die Öffentlichkeit online
einsehbar ist, wie oft etwas in Österreich im Zusammenhang mit der Jagd
passiert, wird sich die Politik in Zukunft schwer tun, die
Reformblockade aufrechtzuerhalten“, ist Hölzl von der Sinnhaftigkeit der
Jagdwarnkarte überzeugt.
www.jagdwarnkarte.at
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krone.at vom 25.03.2014
Bgld: Jäger erschießt aus Versehen Kaiseradler
Aufschrei unter Vogelschützern: Für Aufregung sorgt derzeit ein
Jäger im Burgenland, der einen seltenen Kaiseradler auf dem Gewissen
hat. Nachdem der Schütze die gefiederte Trophäe zu einer Präparatorin
gebracht hatte, wurde Anzeige erstattet. Der Waidmann spricht von Pech:
"Ich hatte auf eine Elster gezielt."
Fast zwei Jahrhunderte galt der Kaiseradler in Österreich als
ausgestorben. Seit seiner gefeierten Rückkehr ziehen nur wenige über dem
Land ihre Kreise. Ausgerechnet einer dieser bedrohten Greifvögel geriet
ins Visier eines Jägers aus dem Bezirk Mattersburg.
In einer Schottergrube erhob er seine Flinte gen Himmel. "Ich habe auf
eine Elster geschossen. Das Schrot traf jedoch den Adler", verteidigt
sich der 56- Jährige.
Seine Tat war aufgeflogen, als er die "Trophäe" bei einer Präparatorin
ausstopfen lassen wollte. "Für schulische Zwecke", wie er sagte. Eine
Anzeige folgte.
Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Übrigens: Bei dem toten
Kaiseradler soll es sich um einen Jungvogel handeln, der neben weiteren
vier zur Erhaltung der Art freigelassen worden war.
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heute.at vom 12.03.2014
Jäger schoss sich selbst ins Bein
Bei einem Unfall mit seinem Gewehr ist am Dienstag in Illensdorf im
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ein Jäger schwer verletzt worden: Der
75-Jährige schoss sich beim Nachladen selbst ins Bein.
Der Mann aus der Gemeinde Blaindorf war in einem Wald auf der Jagd; als
er sein Schrotgewehr nachladen wollte, löste sich plötzlich ein Schuss
und traf ihn ins linke Bein.
Der 75-Jährige fuhr noch selbst mit dem Auto nach Hause, musste dort
aber von einem Rettungshubschrauber abgeholt werden. Der Verletzte wurde
ins LKH Oberwart geflogen. Laut Polizei war der Waidmann nüchtern.
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nachrichten.at vom 05.03.2014
Totschlagfallen: Hündin aus einem Fangeisen gerettet
Neufelden. Nachdem eine Hündin in der Vorwoche in ein Fangeisen
getappt ist, ermittelt die Polizei gegen den Fallensteller.
Totschlagfallen sind seit Jahren verboten und müssten eigentlich schon
lange in einem Alteisencontainer vor sich hinrosten. Dennoch tappte in
der Vorwoche eine Hündin in ein solches Fangeisen. Nicht zuletzt
deswegen forderte Bezirksjägermeister Hieronymus Spannocchi am
Bezirksjägertag eine Disziplinarkommission für schwarze Schafe in den
eigenen Reihen.
Ende letzter Woche, nur wenige Stunden vor dem Bezirksjägertag,
verletzte sich die Hündin im Raum Neufelden an einem Schlageisen. Diese
dürfen seit einigen Jahren nur im Falle einer Tollwut-Seuche und nur mit
ausdrücklicher Genehmigung der Behörde aufgestellt werden. Nachdem seit
dem Verbot keine einzige Genehmigung ausgesprochen wurde, war die Falle
laut BH Rohrbach "auf jeden Fall illegal. Deshalb beschäftigt der Fall
Polizei und BH gleichermaßen.
Gemeinsamer Tierschutz
Der Hündin geht es inzwischen wieder gut. Der behandelnde Tierarzt
Andreas Jerzö aus Neufelden erstattete dennoch Anzeige wegen
Tierquälerei: "Der Tierschutz sollte als ein sehr hohes Gut einer
funktionierenden Gesellschaft gesehen werden, auch wenn es manchmal
schwierig ist. Bei einem Fall von Tierquälerei ist die Gesellschaft
gefordert, zielgerichtet dagegen aufzutreten", sagt Jerzö, der auch
Präsident der Tierärztekammer-Landesstelle ist. Die Fälle der
Vergangenheit haben gezeigt: "dass nur eine gemeinsame, auf gleicher
Augenhöhe mit allen Betroffenen geführte Diskussion eine erfolgreiche
Zusammenarbeit ermöglicht". Derzeit laufen die Ermittlungen, denn das
Gesetz spricht eine klare Sprache. Schlageisen sind absolut verboten.
"Fallen müssen nicht zwangsläufig von Jägern aufgestellt werden", räumt
auch Jerzö ein. Sollte sich aber herausstellen, dass ein Waidmann die
Falle illegal platziert haben sollte, drohe ihm der Entzug der
Jagdkarte. Bezirksjägermeister Spannocchi nannte das am Bezirksjägertag
"Die Selbstreinigungskraft einer Organisation".
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orf.at vom 28.02.2014
Biber sollen getötet werden
Biber stehen unter Natur- und Artenschutz. Dennoch dürfen sie in
Leithaprodersdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) jetzt befristet gefangen
und getötet werden. Die Begründung: Die Biber hätten mit ihren Dämmen
Bäche aufgestaut, angrenzende Äcker überflutet und damit zu großen
Schaden verursacht.
Biber bauen Dämme, um ihre Wohnbauten zu schützen. Doch wenn dabei Bäche
gestaut und immer wieder Felder überflutet werden, wie in den
vergangenen Jahren in Leithaprodersdorf, sehen die Landwirte rot und die
Tiere, die unter Arten- und Naturschutz stehen, nur noch als Problem.
Befristete Ausnahmegenehmigung
Rund 5.500 Euro gab die Gemeinde Leithaprodersdorf im Vorjahr aus, um
Biberdämme zu entfernen. Doch jetzt hat das Referat für Natur- und
Umweltschutz eine Ausnahmegenehmigung für eine drastische Lösung erteilt
- das hat der ORF Burgenland jetzt exklusiv erfahren. „Wir dürfen bis
Ende März die Biber mit Fallen fangen und sie töten. Wir müssen sie dann
dem niederösterreichischen Biber-Management übergeben“, sagt Martin
Radatz, Bürgermeister von Leithaprodersdorf (ÖVP).
„Es sind zirka zwölf bis 16 Biber, die gefangen werden können. Es gibt
keine andere Methode - etwa, dass man die Biber fangen und woanders
aussetzen könnte. Weil sie auch dort wieder Schäden anrichten würden.
Sie müssen möglichst schmerzfrei und rasch getötet werden“, sagt Paul
Weikovics vom Referat Natur- und Umweltschutz.
Fallen bereits aufgestellt
Der Bescheid ist auf 2014 befristet, und die Biber müssen während der
Fortpflanzungszeit in Ruhe gelassen werden. Die Entscheidung basiert
laut Weikovics auf einer EU-Naturschutzrichtlinie, die bei geschützten
Tieren eine Ausnahme vorsieht, wenn sie in einer Gemeinde erheblichen
Schaden anrichten, ihr Bestand gesichert und keine andere
zufriedenstellende Lösung möglich ist.
„Die EU-Naturschutzrichtlinie
erkennt an, dass es zu einem Konflikt zwischen dem Schutz der Tierarten
und dem Schutz der Kulturen kommen kann. Hier müssen die Interessen
ausgewogen gewichtet werden - und das ist hier geschehen. Unter der
Voraussetzung der EU-Naturschutzrichtlinie haben wir das geprüft und
auch die Tatbestände für diese Ausnahme als gegeben erachtet“, so
Weikovics. Seit sechs Wochen sind die Biberfallen in Leithaprodersdorf
aufgestellt: Bisher ist noch keines der Tiere hineingetappt.
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salzburg.com vom 28.02.2014
Eugendorf: Aufregung um tote Katze für Fuchsjagd
Mit toten Tieren, darunter Fallwild, aber auch im Wald
erschossenen Katzen, lockte ein Jäger in Eugendorf Füchse an. Als nun
Kinder Tierkadaver nahe einem Hochstand in einem Rinnsal fanden,
schlugen sie Alarm.
Für die Kinder soll der Fund an einem Waldrand im
Ortsteil Pebering in Eugendorf grausig gewesen sein: Sie entdeckten in
einem schmalen Rinnsal einige zum Teil skelettierte Tierkadaver,
darunter auch Katzen. Für Janina Koster vom Tierschutzverein eine
unfassbare Situation: "Wir haben einen Teil der toten Tiere, oder was
von ihnen übrig geblieben ist, geborgen. Bei einer Katze haben wir
festgestellt, dass sie aus nächster Nähe erschossen worden ist."
Die allgemeine Aufregung war in der Folge eine große und rief auch den
für dieses Gebiet zuständigen Jäger, einen Bauern aus Eugendorf, auf den
Plan. "Ich bin sofort rauf auf die Wiese, als ich gehört habe, dass dort
etwas passiert sein soll", sagte er. Gegenüber den SN konnte er im
Beisein von Werner Grininger, dem Geschäftsführer der Jägerschaft im
Flachgau, die Hintergründe erklären: "Ja, die Tierkadaver habe ich in
der Vergangenheit ausgelegt", sagte der Jäger und beschrieb eine übliche
Jagdmethode auf Füchse. Diese würden mit solchen Tierkadavern am
Rand eines Waldes angeködert, um sie anschließend erlegen zu können. In
der Jägersprache werde dies Ludern genannt, der Ort, an dem
beispielsweise Füchse angelockt werden, Luderplätze.
Doch woher stammen diese toten Ködertiere ? "Jeder Jäger hat seine
eigene Methode", erklärt Werner Grininger. "Sei es Fallwild aus dem
Revier, aber auch im Straßenverkehr getötetes Wild, das von einem Jäger
abgeholt werden muss. Da sind auch Katzen dabei."
Der betroffene Jäger pflichtete bei: "Ich habe im Jahr etwa 30 Stück
Fallwild beim Rehwild, dazu kommen etwa 20 Hasen. Im Schnitt werde ich
alle 14 Tage wegen eines auf der Straße überfahrenen und getöteten
Tieres von der Polizei verständigt und hole es ab."
Die Schussverletzungen einer dort gefundenen Katze kann der Jäger auch
erklären: "Wildernde Katzen dürfen im Revier geschossen werden. Aber
klar ist, wenn ich das Tier kenne, verständige ich den Besitzer und
schieße nicht gleich."
Die Notwendigkeit, den Fuchs zu bejagen, begründete Werner Grininger mit
dem Umstand, es gebe Tiere mit Räude sowie jene, die den sogenannten
Fuchsbandwurm hätten. "Im Vorjahr sind im Flachgau rund 600 Füchse
erlegt worden. Aber der Bestand ist immer noch sehr hoch." Manche, auch
erkrankte Tiere hätten schon längst die Scheu vor Menschen verloren und
dringen immer wieder in menschliche Siedlungen ein.
Das sind Argumente, die Tierschützerin Koster nicht gelten lassen will:
"Wir haben eine Petition gestartet, damit das bislang legale Abschießen
von Haustieren, wie Katzen, in einem Wald verboten wird. Auch halten wir
die Bejagung des Fuchses für nicht gut. Die Natur richtet es sich
selbst."
Der betroffene Jäger will vorerst auf das sogenannte Ludern verzichten
und sagte: "Tierschützer und Jägerschaft - da wird es wohl immer
Auffassungsunterschiede geben."
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kurier.at vom 23.02.2014
Keine Schonzeit für die Öko-Jäger
Ökojäger wollen Wildbestand massiv dezimieren. Behörden wehren
sich mit Anzeigen.
Es
rumort in den heimischen Wäldern: Eine kleine Anhängerschaft der Ökojagd
(die einen Abschussplan nach dem Zustand des Waldes fordert) versucht,
die bestehenden Jagdgesetze auszuhebeln und ihre eigenen Regeln
durchzusetzen. Erklärtes Ziel der etwa 350 Ökojäger in NÖ ist es, den
Wildbestand zum Schutz des Waldes massiv zu dezimieren. Weil in den
Musterrevieren im Bezirk Neunkirchen zum Teil bis zu fünf Mal so viele
Rehe erlegt werden, als der Abschussplan vorsieht, gibt es mittlerweile
Anzeigen am laufenden Band. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Neunkirchen
versucht mit Verwaltungsstrafverfahren, der Situation Herr zu werden.
Der brisante Fall von drei erschossenen Milchkühen,
die – wie berichtet – im Eigenjagdrevier "Ternitz III" von einem
60-jährigen Jäger "erlegt" wurden, hat die Ökojagd wieder in den
Blickpunkt gebracht. Pächter der umliegenden Genossenschaftsjagden haben
schon vor Jahren vergeblich versucht, "Wild-West-Gepflogenheiten" in dem
Revier gerichtlich zu bekämpfen. "Es wurden dort bis zu 90 Rehe pro Jahr
erlegt, obwohl der behördlich bewilligte Abschussplan maximal 30 erlaubt
hätte", schildert ein Insider. Die Ökojagd nutzt dabei ein Schlupfloch
im Jagdgesetz (Paragraf 83), der Abweichungen beim Abschuss von
weiblichem Wild und Nachwuchsstücken zulässt.
Der Ökojäger der ersten Stunde, der Wald- und Forstwirt Franz Puchegger,
fühlt sich von den traditionellen Jägern verfolgt. "All diese Anzeigen
sind Banalitäten. Die Jägerschaft will unsere Aktivitäten im Keim
ersticken". Puchegger bezeichnet das NÖ Jagdgesetz als völlig veraltet
und "klassisch überreguliert". "Das Gesetz ist nur auf Trophäenjagd
ausgelegt".
Verbissschäden
Der Ökojäger macht keinen Hehl daraus, dass er speziell das Reh-, Rot-
und Gamswild auf der Abschussliste hat und aus dem Wald verbannen will:
"Das Wild richtet so viele Schäden an, dass der Wald in Österreich
kaputt ist." Allerdings ist der Ökojagd-Grundsatz "Wald vor Wild" kaum
mit der Gesetzeslage in Einklang zu bringen, so die Kritiker. Das
bestätigt auch Peter Karlhofer, der 2012 im Revier von Franz Puchegger
in Puchberg/Schneeberg Jagdaufseher war. Er hat keine guten
Erinnerungen. "Es wurde auf Teufel komm raus geschossen und mit der
Weidgerechtigkeit nicht so genau genommen", so Karlhofer, der die
Vorgänge der BH meldete. Reviernachbarn erzählen vom Abschuss nicht
erlaubter Stücke und Verstößen gegen die Schonzeiten.
Die BH hat inzwischen reagiert und Puchegger und einem seiner Kollegen
die Jagdaufsicht entzogen.
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nachrichten.at vom 21.02.2014
Prozess: Jäger und Polizist im Streit
SALZBURG. Ein Streit während der Hirschbrunft im Oktober
zwischen einem Jagdaufseher und einem Polizisten beschäftigt derzeit die
Staatsanwaltschaft. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs.
Der Jäger wollte offenbar lästige Waldbesucher, darunter den Polizisten,
loswerden und argumentierte mit "jagdlichem Sperrgebiet", das es laut
Bezirkshauptmannschaft dort aber nicht gibt. In der Anzeige, die bei der
Staatsanwaltschaft Salzburg am 21. Dezember 2013 eingelangt ist, wird
der Disput ausführlich dargelegt: Der Polizist aus Tirol war an jenem
Oktobertag des Vorjahrs mit zwei deutschen Gästen in einem Tal im
Oberpinzgau unterwegs. Dabei kreuzte sich der Weg der Wandergesellschaft
mit jenem des Jagdaufsehers. Der stellte sich als Grundbesitzer vor und
forderte die "Eindringlinge" zur Umkehr auf. Begründung: Es würden
"Einser-Hirsche" bejagt, die sehr sensibel seien und nicht gestört
werden dürften.
Der Jagdaufseher schlug den Wanderern eine andere Route vor, von der aus
man die Hirschbrunft ebenfalls beobachten könnte. Der Polizist pochte
allerdings auf die Wegefreiheit im Gebirge. Da nun der Jagdaufseher eine
Eskalation der Diskussion befürchtete, bat er einen örtlichen
Berufsjäger um Vermittlung.
Heftiges Wortgefecht
Offensichtlich mit wenig Erfolg. Der Disput setzte sich fort, das
Wortgefecht wurde heftiger. Ein bestimmter Bereich sei jagdliches
Sperrgebiet, wer dieses betrete, begehe eine strafbare Handlung, wurde
dem Polizisten nun offenbar unterbreitet. Der verärgerte Beamte aus
Tirol zeigte daraufhin den Vorfall der Polizeiinspektion Neukirchen am
Großvenediger an. Diese übermittelte eine Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft.
"Uns wurde der Fall als Amtsmissbrauch angezeigt. Wir prüfen jetzt den
Sachverhalt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus
Neher. Der Bezirkshauptmannschaft Zell am See zufolge gebe es keine
Verordnung, wonach es sich dort um ein jagdliches Sperrgebiet handle.
Der zuständige Staatsanwalt habe noch ergänzende Ermittlungen in Auftrag
gegeben, erklärte Neher.
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nachrichten.at vom 20.02.2014
Jäger schoss auf Hund: Freispruch
TRAUN. Richterin Roswitha Priglinger konnte keinen Vorsatz
erkennen – Urteil nicht rechtskräftig.
Eine schwere Schussverletzung erlitt im vergangenen November der
Neufundländermischling Milan auf dem Traunuferradweg in Traun. Ein
35-jähriger Jäger hatte auf den drei Jahre alten Vierbeiner geschossen
und ihn dabei schwer am Bauch verletzt. Gestern musste er sich im
Bezirksgericht Traun dafür verantworten.
Vorgeworfen hatte ihm die Staatsanwaltschaft die Gefährdung der
körperlichen Sicherheit und versuchte Tierquälerei. "Ich habe den Hund
mit einem Marderhund verwechselt und deshalb geschossen", sagte der
Angeklagte, der auf "Nichtschuldig" plädierte, vor Richterin Roswitha
Priglinger. Ein Bejagen von Marderhunden sei erwünscht, der öffentliche
Druck diesbezüglich hoch, ergänzte sein Verteidiger Rupert Wagner.
"Nicht gefährdet gefühlt"
Als der Jäger den Schuss abgegeben hatte, bemerkte er seinen Fehler
sofort. "Als ich Schreie gehört habe, ist es durch mich gefahren wie ein
Blitz." Zum Zeitpunkt des Schusses, der gegen 17.30 Uhr mit einem Gewehr
abgegeben worden war, war Alexander H. mit Hund Milan auf dem
Traunuferradweg spazieren. Der Mann kam mit dem Schrecken davon. "Ich
habe ja nicht genau gewusst, was passiert ist. Richtig gefährdet habe
ich mich aber nicht gefühlt", sagte er.
Der Angeklagte war sofort, nachdem er sein Versehen bemerkt hatte, zu
dem Hund, der mittlerweile außer Lebensgefahr ist, geeilt und hatte
geholfen, ihn zum Tierarzt zu transportieren. Außerdem übernahm er die
Kosten für den Tierarzt, die mehr als 1500 Euro betrugen, und zahlte H.
ein Schmerzensgeld. Dieser war von Milan gebissen worden, als er ihn am
Unfallort versorgte. "Ich möchte nicht, dass das Opfer die Kosten, die
ich verursacht habe, tragen muss", sagte der Angeklagte aus.
Richterin Priglinger sprach den Trauner wenig später frei. Eine
Gefährdung der körperlichen Sicherheit sei nicht nachweisbar. Um wegen
"mutwilliger Tötung eines Wirbeltieres" belangt zu werden, habe die
vorsätzliche Tötungsabsicht gefehlt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Zeit, gegen den
Spruch Berufung einzulegen.
Verbessert hat sich indes der Gesundheitszustand des verletzten Hundes.
"Es geht ihm soweit wieder gut", sagte H. Allerdings musste aufgrund
seiner Verletzungen das Futter umgestellt werden. Dies sei mit höheren
Kosten verbunden.
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salzburg24.at vom 18.02.2014
Österreichischer Tierschutzverein macht gegen Haustierabschuss
mobil
Anlässlich der Messe „Hohe
Jagd und Fischerei” im
Messezentrum Salzburg macht der Österreichische Tierschutzverein in
dieser Woche in der Stadt Salzburg
auf einen großen Missstand in der Jagd aufmerksam.
Alljährlich werden geschätzte dreißigtausend* Hunde und Katzen von
Jägern erschossen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen legal und
fällt in den Jagdgesetzen unter den Begriff „Jagdschutz”. Die
Jägerschaft wird in diesem Kontext nicht müde, Hunde als Bestien
hinzustellen, die das wehrlose Wild grausam töten würden, heißt es in
einer Aussendung des
Österreichischen Tierschutzvereins.
Haustiere werden wegen „Wilderns” erschossen
Die Motivation der Jäger sei laut Tierschutzverein jedoch keineswegs der
Wildtierschutz, sondern die Wahrung eigener Interessen. Freilaufende
Hunde könnten das durch Fütterungen im Revier gehaltene Wild
aufscheuchen und vertreiben. Ein kapitaler Hirsch könnte in ein anderes
Revier abwandern und stünde dann nicht mehr für den eigenen Abschuss zur
Verfügung.
Auch wenn sich die Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer unterscheiden,
ist der Abschuss von Hunden und Katzen in Österreich unter bestimmten
Voraussetzungen legal. „So sind etwa im niederösterreichischen
Jagdgesetz Jagdschutzorgane sogar verpflichtet, wildernde Hunde zu
erschießen. Hunde außerhalb ihrer Rufweite, die sich der Einwirkung
ihres Halters entzogen haben und im Jagdgebiet umherstreunen, dürfen
getötet werden. Auch Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300
Meter von Wohngebäuden umherstreifen, dürfen getötet werden”, sagt
Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins.
Verbot des Haustierabschusses gefordert
Im Jahr 2011 kamen rund 80.000 Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode,
durch landwirtschaftliches Gerät werden jährlich Tausende Rehkitze und
junge Feldhasen getötet und alle 35 Sekunden stirbt ein Wildtier durch
Jägerhand. Im Vergleich dazu ist die Anzahl der tatsächlich durch Hunde
gewilderten Tiere verschwindend gering.
Obwohl der Österreichische Tierschutzverein Hundehalter keineswegs aus
der Verantwortung für ihr Tier (Leinen- bzw. Aufsichtspflicht) entlassen
will, sei der Abschuss des geliebten Vierbeiners demnach ein tiefer
Einschnitt und für Kinder oftmals eine traumatische Erfahrung. Daher
fordert der Österreichische Tierschutzverein ein Verbot des
Haustierabschusses.
Aktion in Salzburg
Um die Öffentlichkeit auf dieses Thema hinzuweisen, startet der
Österreichische Tierschutzverein diese Woche eine Aufklärungsaktion. Wie
schon anlässlich des Jägerballs in Wien, werden sogenannte Promo-Bikes
durch die Salzburger Altstadt fahren. Die Aktion ist am Freitag in der
Salzburger Altstadt zwischen Linzergasse und Kaigasse. Am Samstag in der
Salzburger Altstadt, im Europark und beim Messezentrum.
„Die großen Fahrradanhänger mit dem aktuellen Sujet ‘Stoppt den
Haustierabschuss’ werden auf diese Weise von vielen Menschen gesehen.
Die darauf gezeigten Fotos vermisster Hunde und Katzen machen deutlich,
dass der Verbleib unzähliger vierbeiniger Familienmitglieder wegen des
legalen Haustierabschusses ungeklärt ist. Auch Flyer werden an
interessierte Passanten verteilt, um viele Unterstützer für das
Abschussverbot zu gewinnen”, so Hölzl.
Unterzeichnen der Petition ist unter
www.stopptdenhaustierabschuss.at möglich.
*Die Anzahl der hierzulande abgeschossenen Haustiere lässt sich laut
des Österreichischen Tierschutzvereins trotz Fehlens einer Meldepflicht
in Österreich mit einem Blick über die Grenze gut abschätzen. In einigen
deutschen Bundesländern wurde in der Vergangenheit eine
Streckenstatistik über erschossene Hunde und Katzen geführt. So kamen
etwa in Nordrheinwestfalen (NRW) im Jagdjahr 2008/09 laut Streckenliste
über 17.000 Katzen und 176 Hunde durch Jägerhand zu Tode. Rechnet man
diese (offiziellen) Zahlen auf Österreich um (die Alpenrepublik ist 2,5
mal größer und hat um 60 Prozent mehr Jagdkartenbesitzer im Vergleich zu
NRW), dann kann man davon ausgehen, dass heimische Jäger jedes Jahr
mindestens 30.000 Haustiere töten.
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krone.at vom 11.02.2014
Geld- und Haftstrafe
Ein steirischer Jäger ist am Dienstag in Graz wegen fahrlässiger
Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nicht
rechtskräftig zu einer Geld- und einer bedingten Haftstrafe verurteilt
worden. Er hatte bei einer Treibjagd auf einen Hasen gezielt und einen
anderen Jäger getroffen. Dieser liegt seit damals im Wachkoma. Der
mitangeklagte Triebleiter wurde freigesprochen.
Der 36- jährige Jäger hatte sich von Anfang an schuldig bekannt. Richter
Helmut Wlasak versuchte akribisch, den Gesetzen einer Treibjagd auf die
Spur zu kommen, was sich jedoch als äußerst schwierig erwies. Geklärt
wurde nur, dass im Dezember 2012 eine Treibjagd im südsteirischen
Landegg stattgefunden hat, bei der sich die Jäger zunächst alle in einer
Reihe befunden und vorschriftsmäßig verhalten hatten.
Dann wurden zwei Hasen geschossen, es kam zu den üblichen Jagdstopps, um
die Tiere aufzusammeln. Anschließend passierte der verhängnisvolle
Irrtum: Als es weiterging, konnte der Angeklagte den Jäger rechts von
ihm weder sehen noch hören. Trotzdem drehte er sich um und gab einen
Schuss ab, als er einen Hasen hinter sich wahrnahm.
"Es hätte dort nie ein Schuss abgegeben werden dürfen"
Die Schrotladung traf den damals 52- jährigen Jäger mitten ins Herz,
dieser liegt seitdem im Wachkoma und wird sich laut Gerichtsgutachten
auch nie wieder erholen. "Aus waffentechnischer Sicht hätte dort nie ein
Schuss abgegeben werden dürfen", meinte der Jagd- Sachverständige - denn
die Sicht sei viel zu schlecht gewesen.
"Wie das genau ablief und warum das Opfer nicht mehr in der Reihe war,
wird sich nie mehr klären lassen", so der Richter. Weil der Jagdstopp
zum Suchen der erlegten Tiere aber bereits beendet war, traf den
Triebleiter der Jagd keine Schuld und er wurde freigesprochen.
Der Jäger wurde zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro und vier Monaten
bedingt verurteilt. "Sie werden an der Geschichte mehr leiden als an
meinem Urteilsspruch", war der Richter überzeugt. Der Angeklagte nahm
das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist die
Entscheidung nicht rechtskräftig.
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orf.at vom 10.02.2014
Angriff auf Tierschützer: Polizist verurteilt
Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Körperverletzung und
Verleumdung ist am Montag in Graz ein Polizist zu einer Geldstrafe und
bedingter Haft verurteilt worden. Er soll 2011 bei einer Treibjagd einen
Tierschutzaktivisten fixiert und verletzt haben.
Gemeinsam mit einem Kollegen hielt der Tierschützer im Dezember 2011
eine seiner Meinung nach illegale Treibjagd auf Zuchtfasane in Kainbach
bei Graz auf Video fest. Im März 2013 stand der angeklagte Polizist
bereits vor Gericht, der Prozess endete damals aber mit einem
sogenannten Unzuständigkeitsurteil und musste neu aufgerollt werden -
mehr dazu in
Prozess gegen Polizisten wird neu aufgerollt
(11.3.2013); im Dezember des Vorjahres musste der Prozess vertagt
werden, da ein Gutachter erkrankt war - mehr dazu in
Angriff auf Tierschützer: Polizist vor Gericht
(9.12.2013).
Angeblich mehrere Schläge
Der Hintergrund der Anklage: Bei der Treibjagd im Dezember 2011 riefen
die Jäger die Polizei. Bei der Identitätsfeststellung kam es zu einem
Gerangel. Der angeklagte Beamte, ein heute 49-jähriger Gruppeninspektor,
fühlte sich angegriffen, versetzte dem Tierschützer angeblich mehrere
Schläge, fixierte ihn etwa 20 Minuten auf dem Boden - alles
aufgezeichnet von der laufenden Kamera der Aktivisten. Später gab der
Polizist an, der Tierschützer hätte ihn zuerst attackiert, was sich laut
Staatsanwaltschaft aber als falsch herausgestellt hat - daher auch der
Vorwurf der Verleumdung.
Polizist beteuerte Unschuld
Die von den Tierschützern aufgezeichnete Amtshandlung stand bei der
ersten Verhandlung im Dezember im Mittelpunkt des richterlichen
Interesses. Auf dem Video ist der angebliche tätliche Angriff auf den
Beamten nicht klar zu erkennen, sehr wohl aber die beginnende Fixierung
am Boden, trotzdem beteuerte der Angeklagte seine Unschuld.
Der Tierschützer habe ihn zuerst im Hals- und Gesichtsbereich
attackiert; außerdem habe er sich durch das „aggressive und dauerhafte
Filmen in Gesichtshöhe“ irritiert gefühlt, sagte der Angeklagte. Dass er
dem Aktivisten mehrere Schläge versetzt haben soll, was auf dem Video
übrigens auch nicht zu erkennen ist, bezeichnet der Gruppeninspektor als
„Falschaussage des Tierschützers“.
Verteidigung: „Reine Provokation“
Videoaufzeichnungen von Amtshandlungen sind in Österreich grundsätzlich
erlaubt, in diesem Fall seien sie aber eindeutig zu weit gegangen, so
der Verteidiger des Polizisten, der den Tierschützern „reine
Provokation“ vorwirft. Die Aufnahmen seien danach auch massiv im
Internet - zum persönlichen Nachteil seines Mandanten - verbreitet
worden, so der Verteidiger.
Angeklagter gestand Fehler ein
Bei der Verhandlung am Montag wollte der vorsitzende Richter vom
Angeklagten wissen, ob er sich dazu durchringen könne zu sagen, dass er
einen Fehler gemacht habe. „Ja, wenn das so gesehen wird, schon. Aber
wenn man von Anfang an provoziert wird, ist es schwierig“, meinte der
angeklagte Polizist. Das Urteil - eine viermonatige bedingte Haftstrafe
und 2.400 Euro Geldstrafe - ist nicht rechtskräftig.
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krone.at vom 07.02.2014
Kinder trauern: Jäger erschoss
Beagle-
Dame "Lucie"
Tränen in Köstenberg in Kärnten: Annika (9), Stefan (12) und
deren Eltern trauern um "Lucie". Die Hündin war Sonntag ausgebüxt und
hatte ein Reh gejagt. Ein Jäger hat mit Lucie kurzen Prozess gemacht und
sie erschossen. Nach langer Suche nach ihrem Liebling konnte die Familie
ihn nur noch aus der Kadavertonne holen.
"Lucie war unsere beste Freundin. Sie war für uns da, wenn wir traurig
waren, ist bei uns gesessen, wenn wir Hausübungen machten, und ist nicht
von unserer Seite gewichen, wenn wir krank waren", so Annika und Stefan
in einem offenen Brief an den "Jäger aus Ossiach".
Die vierjährige Hündin war Sonntag ausgebüxt und unauffindbar gewesen.
Montag fragte Familie Jakopitsch beim Tierschutz nach, dann bei der
Polizei. "Lucie hat wohl mit einem anderen Hund einen Bock in den See
gejagt. Der schwarze Hund dürfte das Reh gebissen haben. Dass Hunde das
nicht dürfen, ist klar. Aber warum hat der Jäger keinen Warnschuss
abgegeben?", fragt Jochen Jakopitsch.
"Vor allem der Ablauf war nicht korrekt. Niemand hat uns informiert." Es
wurde behauptet, Lucie wäre nicht gechipt. Jakopitsch: "Ich hab' unseren
toten Hund bei der Entsorgung aus einer Tonne gezogen."
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antijagd.ch vom 05.02.2014
Albanien beschliesst zweijährigen Jagdbann
Albanien beschliesst einen totalen Jagdbann über das gesamte
Land für zwei Jahre.
Bereits vor zwei Wochen hatte der albanische Umweltminister Lefter Koka
diese Initiative angekündigt. Wie kürzlich bekannt wurde, hat das
Parlament das Jagdmoratorium nun beschlossen. In Kraft treten wird es
mit der Veröffentlichung des Gesetzes, voraussichtlich Mitte Februar
2014. „EuroNatur gratuliert der albanischen Regierung und dem
albanischen Parlament zu dieser Entscheidung“, sagt Gabriel Schwaderer,
Geschäftsführer der international tätigen Naturschutzstiftung EuroNatur.
Ausschlaggebend für den längst überfälligen Schritt war der massive
Rückgang von Wildtieren in Albanien. „Das Jagdmoratorium ist wegweisend,
denn tatsächlich befinden sich die Wildtierbestände Albaniens auf einem
katastrophal niedrigen Niveau. Unter anderem werden die Feuchtgebiete an
der albanischen Adriaküste und im Hinterland jedes Jahr zur Todesfalle
für Hunderttausende Zugvögel. Jetzt ist entscheidend, dass der Jagdbann
auch in die Praxis umgesetzt wird“, betont Gabriel Schwaderer.
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derstandard.at vom 04.02.2014
Männchen Juro verschwunden: Luchs-Projekt fürchtet um Nachwuchs
Paarungszeit steht an und Luchsweibchen Kora und Freia sind im
fortpflanzungsfähigen Alter, doch es fehlt an Männchen - Auswilderung
angedacht
Molln - Im oberösterreichischen Nationalpark Kalkalpen macht man sich
Sorgen um den Luchs-Nachwuchs: Im Februar beginnt die Paarungszeit, aber
vom Männchen Juro, auf dem bisher alle Hoffnungen ruhten, fehlt seit
Monaten jede Spur. Die Hoffnung, dass er noch lebt, ist gering. Dabei
wären die beiden Damen Kora und Freia derzeit im besten
fortpflanzungsfähigen Alter.
Falls es auch in den kommenden Tagen kein Lebenszeichen von Juro gibt,
wünscht man sich beim Nationalpark eine Auswilderung - etwa eines Tieres
aus der Slowakei oder aus Slowenien. Dafür müsste die zuständige
Arbeitsgruppe "LUKA" (Luchs Kalkalpen), bestehend aus Naturschutzbund,
Jägerschaft, Nationalpark, Bundesforsten und WWF grünes Licht geben.
Dann könnte es aber sehr rasch - vielleicht sogar innerhalb der
Paarungszeit - gehen, erklärte Franz Sieghartsleitner vom Nationalpark
am Dienstag.
Verlorenes Jahr für das Luchs-Projekt
Für das Luchs-Projekt ginge ohne potenten Kuder (männliches Tier, Anm.)
ein wichtiges Jahr für den Aufbau einer gesunden Population verloren.
Freia und Kora, die ebenso wie Juro aus der Schweiz stammen und im
Nationalpark in den vergangenen Jahren ausgewildert wurden, wären noch
bis Ende März oder Anfang April paarungsbereit. Ihre Jungen - fünf bis
sechs an der Zahl - sind als potenzielle Väter nur bedingt geeignet,
weil die Inzucht der Population schaden könnte.
Der Nationalpark führt seit 1998 ein Luchs-Monitoring durch. Im Jahr
2000 tappte erstmals ein männliches Exemplar in eine Fotofalle. Dieser
Kuder namens Klaus wurde seit 2012 nicht mehr wahrgenommen und wäre,
falls er noch leben sollte, mittlerweile am Ende der natürlichen
Altersspanne angekommen. Von seinem Kollegen Pankraz fehlt seit 2009
jede Spur. Seit 8. Juni ist aber auch Juro verschwunden, sein Sender ist
ausgefallen.
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kurier.at vom 03.02.2014
Prozess: Opfer nach Jagdunfall im Wachkoma
Graz: Ein Jäger hatte bei einer Treibjagd auf einen Hasen
gezielt und einen Kollegen getroffen.
Ein
schwerer Jagdunfall, der sich vor einem Jahr in der Steiermark ereignet
hat, beschäftigte am Montag in Graz das Gericht. Ein Jäger hatte auf
einen Hasen gezielt und einen Kollegen getroffen, der schwer verletzt
wurde und sich seither im Wachkoma befindet. Der Unglücksschütze und ein
Treiber mussten sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Der 36-jährige Jäger bekannte sich schuldig, der zweite Angeklagte
nicht. Richter Helmut Wlasak versuchte stundenlang, den Gesetzen einer
Treibjagd auf die Spur zu kommen, was sich jedoch als äußerst schwierig
erwies. Geklärt wurde nur, dass im Februar 2013 eine Treibjagd
stattgefunden hat, und dass der Fehler offenbar in der Kommunikation
gelegen war.
Zunächst befanden sich alle Jäger in einer Reihe und verhielten sich
vorschriftsmäßig. Dann wurden zwei Hasen geschossen, es kam zu den
üblichen Jagdstopps, um die Tiere aufzusammeln. Dann dürfte der
verhängnisvolle Irrtum passiert sein, denn als es weiterging, konnte der
Angeklagte den Jäger rechts von ihm weder sehen noch hören.
"Kapitaler Fehler"
"Hätten Sie da nicht reagieren müssen?", fragte der Richter. "Ich habe
angenommen, dass er da ist", antwortete der Beschuldigte. "Das war
wahrscheinlich der kapitale Fehler", meinte der Richter, als der Mann
schilderte, wie er auf einen Hasen im Gebüsch zielte. "Das ist ein
Wahnsinn, ich muss meinen Nachbarn sehen oder hören. Aber sie haben in
Wirklichkeit nicht gewusst, wo er ist?". "Nein", gab der Angeklagte zu.
Er drückte ab, und im gleich Moment rief sein anderer Nachbar noch:
"Aufpassen, der Karli". Doch es war zu spät, der Schuss hatte bereits
das Opfer getroffen. "Wer hat mich angeschossen?", tönte es aus dem
Dickicht, und da wurde allen klar, was passiert war.
Um den genauen Hergang zu klären wurden zahlreiche Zeugen geladen, die
auch am kommenden Mittwoch (5.2.) einvernommen werden.
Ein Urteil soll es frühestens am 11. Februar geben.
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orf.at vom 01.02.2014
TBC: Rotwildbestand wird drastisch reduziert
Aufgrund der anhaltenden Probleme mit TBC bei Rindern und Rotwild ist
nun geplant die Abschussquote von Rotwild weiter zu erhöhen. In den
betroffenen Gebieten soll die Abschussquote nun auf 70 Prozent und mehr
erhöht werden.
Das Übergreifen von TBC von Rotwild auf Rinder im Klostertal und
Silbertal bereitet Jägern und Landwirten weiter Kopfzerbrechen. Bei
jedem sechsten untersuchten Wildtier aus dieser Region konnte inzwischen
TBC nachgewiesen werden - zum Vergleich: andere Landesteile sind kaum
betroffen.
Es sei für die Sicherheit der Alpwirtschaft erforderlich, dass über den
bisherigen 12 Punkte-TBC-Vorbeugemaßnahmenkatalog hinaus entsprechende
Maßnahmen getroffen werden, bestätigt auch Landesrat Erich Schwärzler
(ÖVP).
„Höhere Abschussquote notwendig“
Nun ist ein Maßnahmenpaket in Abstimmung zwischen Jagd- und
Veterinärbehörde, Land- und Alpwirtschaft, Grundeigentum und Jägerschaft
geplant, um ein weiteres Übergreifen von TBC von Wildtieren auf Rinder
zu verhindern. Das Grundprinzip ist: die Wege von Wild und Nutztieren
sollen sich so wenig wie möglich kreuzen - und das passiert derzeit vor
allem bei Salz- und Fütterungsstellen, erklärt Wildbiologe Hubert
Schatz.
Daneben sei es notwendig die Abschussquote noch einmal drastisch zu
erhöhen, so der Wildbiologe. In den betroffenen Gebieten sollen nun 70
Prozent oder mehr des Rotwildbestandes geschossen werden. Das käme einem
„Ausschiessen“ nahe, sagt Schatz. Das sei aber notwendig, um die
Durchseuchung des Rotwilds mit TBC aufhalten zu können, bestätigt auch
Landesjägermeister Ernst Albrich. Nur so könne der kranke Rotwildbestand
reduziert und ein weiteres Übergreifen auf Nutztiere auf lange Sicht
verhindert werden.
Jäger: „Betretungsverbote nicht ausgeschlossen“
Die hohe Abschussquote ist für die Jäger aber eine enorme
Herausforderung. Das bedürfe der Mithilfe aller, auch von Touristen und
Wanderern, sagt Albrich. Denn, wenn man die Quote erreichen wolle, dann
müsse man jede Begegnung mit einem Rotwild zum Abschuss nutzen. Stören
nun Wanderer das Wild und die Jäger, so sei das unmöglich, so Albrich.
Das könne auch bedeuten, dass für bestimmte Zeiten und Gebiete ein
Betretungsverbot ausgerufen werden müsse.
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meinbezirk.at vom 21.01.2014
Wo ist der "Wolferl" hin?
Aufschrei beim WWF: ein, im Schneeberggebiet entdeckter, Wolf
scheint spurlos verschwunden zu sein.
SCHNEEBERG. "In Niederösterreich gab es 2012, 2011, vielleicht sogar
schon 2010, einen Wolfsnachweis im Schneeberggebiet. Leider ist dieser
Wolf letztes Jahr verschwunden", skizziert Claudia Mohl vom WWF. Der
Wolf war nicht besendert. Deshalb fällt es schwer, nachzuvollziehen, was
dem Wildtier zugestoßen ist.
Der WWF fordert daher die Behörden auf, mehr Engagement gegen Wilderei
zu zeigen. Auch braucht es vermehrt Aufklärungsarbeit und den Ausbau von
Herdenschutzmaßnahmen, um eine konfliktfreie Wiederkehr der Großen
Beutegreifer zu ermöglichen.
Skepsis zu Wolf-Sichtung
Weiß die Bergrettung etwas zum Verbleib des Wolfes? Karl Tisch, der zu
jeder Jahreszeit am Schneeberg unterwegs ist, bleibt skeptisch, ob das
entdeckte Tier tatsächlich ein Wolf war: "Es gibt zwei Huskys, die
schauen auch einem Wolf ähnlich, und büchsen immer wieder einmal aus.
Die hab ich schon gesehen. Einen Wolf bisher aber nicht."
Ein Italiener oder Franzose
Mohl ist von der Echtheit des Tieres überzeugt: "Der Wolf kann weiter
gewandert sein. Eine illegale Handlung ist jedoch auch nicht
auszuschließen." Genetische Proben würden belegen, dass es sich bei dem
Schneeberg-Wolf um einen männlichen Wolf handelt. "Der aus der
Alpenpopulation Italien/Frankreich zu uns eingewandert ist", so Mohl.
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diepresse.com vom 21.01.2014
Von Wölfen, Schießwütigen und angewandtem Naturschutz
Neue Studien zeigen, dass Wölfe viel besser als menschliche
Jäger geeignet sind, Wildbestände gesund zu erhalten.
Kurt Kotrschal (Die Presse) Die großen Beutegreifer spielen einerseits
entscheidende Rollen in der Erhaltung ihrer Ökosysteme, andererseits
dünnen ihre Bestände weltweit immer mehr aus: auskonkurrenziert oder
schlicht vernichtet von uns Menschen. Dies zeigt eine neue Studie eines
Expertenkonsortiums um William Ripple von der Universität Oregon, eben
publiziert im Wissenschaftsjournal „Science“.
Die 31 größten Fleischfresser der Welt (über 15 Kilogramm Körpergewicht)
spielen ganz wichtige Rollen in den Nahrungsnetzen. Sie beeinflussen die
großen Pflanzenfresser und sorgen so für eine Fülle von ökologischen
Nischen, die von einer Vielfalt an Tieren und Pflanzen besiedelt werden
können. Jagd ist also tatsächlich „angewandter Naturschutz“ – würde sie
etwa hierzulande vor allem von Wölfen ausgeübt.
Wie neuere Studien (u.a. aus dem Yellowstone und der deutschen Lausitz)
belegen, sind Wölfe viel besser als menschliche Jäger geeignet,
Wildbestände gesund zu erhalten und für Artenvielfalt in ihrem
Lebensraum zu sorgen. Der Schutz des Wolfes ist daher
Naturschutzpflicht, nicht nur ethisches Gebot. Eine Schande eigentlich,
wenn wir von den Afrikanern verlangen, unter Opfern für uns die
Elefanten und Löwen zu schützen, wir aber bei all unserem Reichtum nicht
in der Lage sind, mit Wölfen und Bären zu leben.
Eigenartig: Seit Jahren wandern ständig Wölfe nach Österreich ein,
bilden aber im Gegensatz zu all unseren Nachbarländern keine Rudel. Kaum
sind sie da – schon sind sie wieder weg. Ähnlich wie 2013 etwa 30
Braunbären. Verdunstet? Weggebeamt? Selbstmord aus Verzweiflung über die
hiesigen Verhältnisse? Wohl kaum. Eher schon getötet von finsteren
Schießwütigen, die sich keinen Deut darum kümmern, dass sie damit
außerhalb jedes Rechts stehen. Denn Wölfe sind mehrfach durch
europäische Konventionen und durch die österreichischen Gesetze
geschützt. Diese Schießwütigen stellen sich damit außerhalb von Gesetz
und Demokratie, zumal eine deutliche Mehrheit der Österreicher pro Wolf
ist.
Es ist eine Schande! Wir brauchen sie nicht, diese „Schießer“, die uns
tagtäglich vor Augen führen, dass sie Recht und Bürgergesellschaft
verachten. Wir brauchen auch keine Politiker, denen es offenbar egal
ist, von diesen Schießwütigen auch international vorgeführt zu werden,
und die uns durch ihr augenzwinkerndes Dulden der dunklen Waffenträger
am Rechtsstaat zweifeln lassen. Wir alle, auch die rechtschaffenen
Jäger, die dadurch in den Schmutz gezogen werden, brauchen diesen ganzen
feudalen Filz nicht, der uns täglich bewusst macht, dass die Verfassung
nicht für alle gilt und dass sie offenbar noch immer nicht in den Hirnen
und Herzen von so manchen Mächtigen angekommen ist. Wie gerade das
Beispiel Wolf drastisch zeigt.
Was wir aber brauchen, sind Wölfe. Denn sie sind die eigentlichen
Naturschutz- und Ökologiemanager. Es stünde uns gut an, uns von ihnen
helfen zu lassen, auch bei einer weiteren Demokratisierung und
Verrechtsstaatlichung, bei der so dringend nötigen Emanzipation von
Metternich'schen Usancen und kakanischen Traditionen. Solange sich eine
Minderheit von Schießwütigen von einer breiten Mehrheit toleriert fühlt,
sich zynisch-höhnisch außerhalb von Recht und Demokratie stellt, solange
werden sowohl nachhaltiger Naturschutz als auch verlässliche
Rechtsstaatlichkeit hierzulande Wunschtraum bleiben müssen.
Kurt Kotrschal ist Zoologe an der Uni Wien und Leiter der
Konrad-Lorenz-Forschungsstelle in Grünau.
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regionews.at vom 21.01.2014
Jäger (68) bei Sturz von Hochstand schwer verletzt
Der Mann fiel in Kirchberg/Tirol aus etwa 3 Metern Höhe zu Boden. Er
konnte noch mit dem Handy Hilfe verständigen.
Bezirk Kitzbühel.
Im Jagdrevier "Vorderaschau" im Gemeindegebiet von Kirchberg war
am Dienstagnachmittag ein 68-jähriger Jäger mit Arbeiten an einem
Hochstand beschäftigt gewesen, als dessen Stützen nachgaben. Der Mann
stürzte aus etwa drei Metern Höhe zu Boden und zog sich dabei schwere
Verletzungen im Brustkorbbereich zu.
Der Jäger konnte noch mit seinem Handy seine Frau verständigen, die
daraufhin die Rettung alarmierte. Der Verletzte wurde vom
Notarzthubschrauber ins Bezirkskrankenhaus St. Johann geflogen, wo er
stationär behandelt wird.
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orf.at vom 20.01.2014
Vom Zoo ins Gebirge: Steinböcke kommen frei
Zehn Steinböcke sollen heuer vom Alpenzoo Innsbruck nach
Flachauwinkl (Pongau) übersiedeln. Ein Jäger möchte sie in seinem Revier
freilassen. Das Land Salzburg hat das Vorhaben bewilligt, auch wenn es
zunächst Bedenken gab.
Bis ins 19. Jahrhundert war der Steinbock am Gasthofgebirge in
Flachauwinkl heimisch. Im gesamten Alpenraum aber jagte man dieses Tier
in Aberglauben. Aus seinen Körperteilen stellten die Menschen Heilmittel
gegen verschiedenste Krankheiten her. Seit damals ziehen nur vereinzelt
Steinböcke durch das Gebiet bei Flachauwinkl. Der Jäger Christian Weiss
möchte nun dort den Steinbock wieder ansiedeln.
Jagd steht nicht im Vordergrund
Dass es ihm dabei nur um das Jagen geht, will Weiss so nicht gelten
lassen: „Natürlich ist es für einen Jäger etwas Besonderes, einen
Steinbock zu jagen. Aber wir setzen etwa zehn Tiere aus. Bis die
Population dann groß genug ist, um sie zu bejagen, wird es sehr lange
dauern. Ich bin jetzt 42 Jahre alt und werde das wohl nicht mehr
miterleben.“
Sachverständige des Landes haben das Vorhaben geprüft und bewilligt.
Allerdings gab es einige Bedenken. Ein kritischer Punkt könnte sein,
dass Steinbock und Gams im Winter um das Futter konkurrieren. Auch wie
sich die Tiere nach dem Freilassen verhalten, könne nicht vorausgesagt
werden.
„Das Gebiet dort ist eigentlich kein optimaler Lebensraum für die
Steinböcke. Wenn sie freigelassen werden, bleiben sie vorerst sicher
einmal dort. Aber alle Experten erwarten, dass sie mit der Zeit in
Richtung Lungau abwandern“ sagt Sabine Werner von der
Landesumweltanwaltschaft.
Steinbock-Patenschaften als Finanzierungshilfe
Dieses Risiko kennt Christian Weiss. Aber trotzdem möchte er die
Steinböcke freilassen. Er übernimmt auch die Kosten für die
Übersiedlung. Weil die sehr hoch sind, bietet er sogenannte
Steinbock-Patenschaften an. Interessenten können eine solche um 2.000
Euro erwerben, dafür können sie ihrem Steinbock auch einen Namen geben.
Zwei dieser Patenschaften seien noch zu haben, meint Christian Weiss.
Die Steinböcke werden zudem mit Sendern ausgestattet. Die Daten sollen
der Forschung dienen.
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berchtesgadener-anzeiger.det vom 17.01.2014
Österreichischer Jäger erschießt »Lori«
Berchtesgaden – Es ist der dritte Adventssonntag. Maria Resch
bringt gegen 16 Uhr ihre Mülltonne an die rund 500 Meter entfernte
Roßfeldstraße. Im Schlepptau ihre beiden kleinen Hunde, die zwölfjährige
Lori und der dreibeinige Pipo. Plötzlich verschwindet Lori. Maria Resch
beginnt sofort nach der zierlichen Hündin zu suchen. Nach drei Stunden
findet sie ihre Lori. Drei Meter vor einem Jägerstand – erschossen.
Die Thannlehen-Häuser in der Oberau enden in einer Sackgasse, der sich
ein freies Feld anschließt. Nach fast drei Stunden verzweifelten Suchens
– zu Fuß und mit dem Auto – macht sich Maria Resch an jenem dritten
Adventssonntag um kurz vor 19 Uhr noch in einer letzten Richtung auf, um
endlich ihre Lori wiederzufinden. »Es war zwei Tage vor Vollmond,
dementsprechend hell war das Feld erleuchtet«, betont die
Hundebesitzerin. Immer wieder ruft sie nach ihrer Hündin. Als sie sich
schließlich dem Jägerstand am Feldrand nähert, kann sie ihren Augen
nicht trauen. Lori mit ihrem deutlich sichtbaren roten Halsband liegt
erschossen im Schnee – keine drei Meter neben dem Stand. Mit zwei
Schüssen niedergestreckt, einer davon riss der Hündin den kompletten
Unterbauch auf.
In diesem Moment steigt der österreichische Jäger von seinem Hochsitz
herab und sagte zu seiner Entschuldigung, er habe den Hund mit einem
Fuchs verwechselt. »Er verhielt sich mir und meinem Hund gegenüber
vollkommen verachtend«, erinnert sich Resch.
»Lori war immer ein sehr ängstlicher Hund, sie ist nie abgehauen und
immer beim Haus geblieben«, so Maria Resch. Die Ängstlichkeit von Lori
liegt in ihrer Vergangenheit begründet, sie wurde 2006 in Portugal von
der Tierschutzhilfe eingefangen und nach Deutschland gebracht. Bei Maria
Resch, zu Hause seit drei Jahren in einem der Thannlehen-Häuser in der
Oberau, fand sie ihre neue Heimat. Gemeinsam mit dem dreibeinigen
Chihuahua-Mischling Pipo aus Griechenland und den beiden ungarischen
Katzen Thelma und Louise ging es Lori, einer Podenco-Mischlings-Hündin,
gut. »Die Tiere sind für mich wie meine Kinder«, so Maria Resch, der das
Erlebnis am 15. Dezember noch tief in den Knochen steckt.
Den Vorfall mitbekommen haben auch der Vorsitzende des Berchtesgadener
Tierschutzvereins, Axel Decker-Spychala, und seine Frau Barbara. Die
beiden wohnen zufällig im gleichen Haus wie Maria Resch und kamen just
in diesem Moment nach Hause, als die völlig aufgelöste Maria ihren toten
Hund in einer Decke zurück zu ihrer Wohnung trug. »Wir vermuten, dass
Lori noch im Hellen erschossen wurde, da ihr Körper um 19 Uhr bereits
stocksteif war«, so der Tierschutzvereinsvorsitzende. »Der Jäger hätte
den Hund nicht erschießen dürfen, er hätte hochkommen und eine
Verwarnung, verbunden mit der Aufforderung, den Hund einzufangen,
aussprechen müssen.« Der Jägerstand befindet sich nur rund 400 Meter
neben den beiden letzten Thannlehen-Häusern.
Das Ehepaar Decker-Spychala traf an jenem Sonntag ebenfalls kurze Zeit
später auf den österreichischen Jäger, als dieser auf dem Nachhauseweg
ihr Haus passierte. Auch ihnen gegenüber äußerte er, dass er den Hund
mit einem Fuchs verwechselt habe. »Lori war nur drei Meter vor dem
Stand, wenn er sich nicht 100 Prozent sicher war, was er vor sich hat,
hätte er nicht schießen dürfen«, so Maria Resch verzweifelt.
Noch am gleichen Tag informierte Axel Decker-Spychala in seiner Funktion
als Tierschutzvereinsvorsitzender die Polizei Berchtesgaden. Tierarzt
Manfred Weindl wurde am 16. Dezember über den Vorfall in Kenntnis
gesetzt. »Die Lori wäre aufgrund ihrer Größe und ihres Alters niemals in
der Lage gewesen, ein Reh zu jagen und zu zerreißen«, so der Veterinär,
der Lori von regelmäßigen Tierarztbesuchen kannte. Weindl, der
Vorsitzender der Jäger von Oberbayern ist, der Berchtesgadener
Tierschutzverein, die Jägerschaft des Berchtesgadener Landes und der
Bayrische Jagdverband missbilligen die Tat aufs Schärfste und behalten
sich gegen den österreichischen Jäger rechtliche Schritte vor. »Die Tat
ist mit nichts zu rechtfertigen«, ärgert sich der Schönauer Tierarzt.
Aus jahrzehntelanger Erfahrung weiß er, dass ein Hundebesitzer drei Mal
verwarnt werden muss, sollte sein Tier herrenlos im Wald herumstreunen.
Erschossen darf ein Hund erst dann werden, wenn er unmittelbar Rotwild
angreift und zerreißt.
Auf Anraten vieler Bekannter hat Maria Resch mittlerweile die Untere
Jagdbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert und bei der
Berchtesgadener Polizei Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen
das Tierschutzgesetz gegen den österreichischen Jäger erstattet. »Ich
hatte noch nie eine schlechte Erfahrung mit Jägern gemacht, doch jetzt
habe ich Angst«, so Maria Resch.
»Die Anzeige bringt mir meine Lori nicht zurück, doch ich möchte alle
Jäger bitten, verantwortungsvoll mit ihren tödlichen Waffen zu handeln
und gleichzeitig auch alle anderen Hundebesitzer sensibilisieren, gut
auf ihre Tiere aufzupassen.« Caroline Irlinger
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wwf.at vom 15.01.2014
Österreichs Wälder brauchen den Wolf
WWF-Plädoyer für ein nützliches Wildtier
Wien, am 15. Jänner 2014 - In den letzten Wochen überschlugen sich die
Meldungen über illegal getötete Wölfe in Italien, der Schweiz und
Deutschland. Mitte Dezember wurde ein Wolfswelpe in der sächsischen
Lausitz auf einer Wiese erschossen. Anfang Januar hat es einen jungen
Wolf im schweizerischen Graubünden erwischt, nur wenige Kilometer von
Vorarlberg entfernt. Ebenfalls nach Jahresbeginn wurde bekannt, dass in
Italien gleich acht Wölfe unbekannten Tätern zum Opfer gefallen sind.
„Auch in Österreich kämpft der Wolf mit Akzeptanzproblemen“, bedauert
Bernhard Kohler vom WWF. „Dabei leidet unsere Natur nachweislich unter
der Abwesenheit von großen Beutegreifern wie dem Wolf oder dem
Braunbär.“ Eine aktuelle Studie der Oregon State University zeigt anhand
von weltweiten Beispielen auf, dass die so genannten Raubtiere eine
Schlüsselrolle für die Gesundheit von Ökosystemen spielen. „Besonders
Österreichs Bergwälder brauchen die Beutegreifer, um Hirsche, Rehe und
Gämsen in Schach zu halten“, so Kohler.
In den letzten zehn Jahren wurde bekannt, dass die Ausrottung von Wölfen
im berühmten amerikanischen Yellowstone-Nationalpark in den 1920er
Jahren zum Zusammenbruch des dortigen Weiden- und Pappelwaldes geführt
hat. Wegen der starken Vermehrung der Hirsche hatten die Jungbäume keine
Chance mehr nachzuwachsen. Erst nachdem der Nationalpark im Jahr 1995
Wölfe wiederangesiedelt hatte, konnte sich der Wald erholen. Vor allem
im steilen oder unwegsamen Gelände, wo die Hirsche vor dem Wolf nicht so
leicht fliehen können, schossen nun wieder Jungbäume aus dem Boden.
Solche Gebiete wurden nach der Rückkehr der Wölfe von den Hirschen
gemieden und der Wald konnte sich wieder verjüngen. Mit dem Wald kehrten
auch der Biber und einige gefährdete Vogelarten des Yellowstone-Auwaldes
zurück.
Für Österreich ist diese Erkenntnis höchst relevant. In den letzten fünf
Jahren wandern regelmäßig Wölfe aus den Nachbarländern zu uns ein.
Bislang konnte sich allerdings noch kein lebensfähiger Bestand
etablieren. 2013 wurden gerade einmal drei Wölfe nachgewiesen. Wegen der
- im europäischen Vergleich - sehr hohen Dichte an Rothirschen, Rehen
und Gämsen sind unsere Gebirgswälder einem starken Verbissdruck
ausgesetzt. Der Wald kann sich deshalb auf riesigen Flächen nicht
ausreichend verjüngen, wie das Bundesforschungszentrum für Wald bei
seinen Erhebungen immer wieder feststellen muss. Unsere Bergwälder
verlieren dadurch langfristig ihre Schutzfunktion gegen Hochwässer,
Muren und Lawinen. Nur wenn ausreichend Jungwuchs aufkommt, bleibt der
Wald dicht genug, um Naturkatastrophen abzuwehren.
Dieser Qualitätsverlust des Waldes könnte durch die regelmäßige
Anwesenheit von Wölfen entschärft werden, ist der Naturschutzexperte
überzeugt. „Die Beutegreifer sorgen dafür, dass sich die Rotwild-, Reh-
und Gams-Bestände räumlich ungleichmäßig verteilen. Dadurch entstehen
große verbissfreie Flächen, auf denen sich auch empfindliche Baumarten
wie die Tanne wieder natürlich verjüngen können.“ Das trifft vor allem
in Bundesländern wie Tirol zu, in denen ein Großteil des Waldes im
Steilgelände liegt und wichtige Schutzfunktionen erfüllt. „Besonders die
kombinierte Anwesenheit von Wolf, Bär und Luchs hätte positive Effekte,
wobei es gar nicht gesagt ist, dass es zu einer dramatischen Reduktion
der Wildbestände kommt. Entscheidend ist vielmehr die ungleichmäßige
Verteilung der Pflanzenfresser.“
Natürlich müssen für eine konfliktfreie Rückkehr der großen Beutegreifer
gute Lösungen für den Schutz von Nutztieren wie Schafen und Ziegen
gefunden werden. Dazu stellen die Behörden in Österreich, aber auch der
WWF in einem Pilotprojekt finanzielle Mittel für Schutzmaßnahmen wie
Elektrozäune und Herdenschutzhunde zur Verfügung. Auch im Jagdbetrieb
werden Veränderungen erforderlich sein, besonders was Winterfütterungen
und Wintergatter betrifft, die unnatürliche Ansammlungen von Hirschen
bewirken. In manchen Bundesländern wie Tirol und Vorarlberg werden diese
Hegepraktiken bereits aufgegeben oder radikal verändert. Für Kohler ein
Schritt in die richtige Richtung: „Eine naturschutz- und
waldverträgliche Jagd erfordert eine großräumige wildökologische
Raumplanung unter Einbeziehung von Wolf, Bär und Luchs.“
Wölfe sind nach EU-Recht und allen Naturschutzgesetzen der Unionsländer
eine streng geschützte Art. Ihre unerlaubte Tötung stellt also eine
Straftat dar - und wie man aufgrund der Nützlichkeit der Beutegreifer
sieht, zu Recht. Viele Europäische Staaten haben allerdings bei der
Verfolgung von Naturschutzkriminalität großen Nachholbedarf. Der WWF
fordert daher die Behörden auf, mehr Engagement gegen Wilderei zu
zeigen. Auch braucht es vermehrt Aufklärungsarbeit und den Ausbau von
Herdenschutzmaßnahmen, um eine konfliktfreie Wiederkehr der Großen
Beutegreifer zu ermöglichen.
Link zum Science Artikel der Forschergruppe William Ripple/Oregon State
University (in Englischer Sprache), sowie Fotos und Grafiken zur
Wolfsverbreitung in Österreich und Europa:
www.wwf.at/presse
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heute.at vom 15.01.2014
Katzenjäger darf weiter als Jagdleiter arbeiten
Das Bekenntnis von Gaindorfs Jagdleiter Anton Winkler,
bereits viele Katzen geschossen zu haben, löste in ganz
Österreich eine Welle der Empörung aus. Der 62-Jährige darf sein Amt
aber weiterhin ausüben. Deswegen wird nun eine Änderung des Jagdgesetzes
gefordert.
Fast stolz bekennt der Revier-Jagdleiter, schon mehrere Katzen erlegt zu
haben. Winkler steht dazu: "Die schicke ich sofort in den Katzenhimmel.
Ich habe nichts gegen Katzen, aber sie sind Räuber, ich schütze nur mein
Wild, es gibt schon zu wenig Rebhühner." Laut Gesetz ist der
"Katzenjäger" sogar im Recht: Entfernt sich ein Stubentiger mehr als 300
Meter vom Wohngebiet, darf er abgeschossen werden.
Heftige Kritik und die Forderung nach einer Änderung des Jagdgesetzes
kommt nun laut "NÖN" von Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen
Tierschutzvereins. Er schrieb in der Causa an Landesjägermeister Josef
Pröll und bekam Antwort von Peter Lebersorger, Generalsekretär des
Landesjagdverbandes. Kurzfassung: Winklers Bekenntnis sei ein
Einzelfall, Haustierbesitzer seien gefordert, ihre Schützlinge im Auge
zu behalten und die genannten 30.000 jährlich in Österreich geschossenen
Haustiere seien frei erfunden.
Hölzl will seine Forderungen aber weiterverfolgen und kündigt eine
Broschüre an, in der laut "NÖN" mit Wissenschaftern der "Unsinn der Jagd
leicht verständlich erklärt" werde. Gleichzeitig habe Hölzl einen
Vorschlag zur Änderung des Jagdgesetzes bei der Landesregierung
eingereicht.
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vol.at vom 14.01.2014
Vorarlberger Industrieller bei Treibjagd
Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ stößt sich an einer
Treibjagd in Rumänien, an der jedes Jahr zahlreiche österreichische
Wirtschaftskapitäne teilnehmen. Auch der Vorarlberger Industrielle Franz
Rauch soll laut Medienberichten am Wochenende Gast gewesen sein.
Die Treibjagd wird seit Jahren von Ion Tiriac, dem ehemaligen Trainer
von Tennisspieler Boris Becker, veranstaltet und ruft regelmäßig
Tierschützer auf den Plan. 700 Wildschweine sollen dabei an einem
Wochenende erlegt werden, zitiert „wirtschaftsblatt.at“
rumänische Zeitungen. Die Organisation „Vier Pfoten“ veröffentlicht
trotz geheimer Gästeliste stets die Namen der teilnehmenden
Wirtschaftsprominenz. Anhaltende Tierschützerproteste hatten in der
Vergangenheit angeblich dazu geführt, dass die Treibjagd nach Rumänien
verlegt wurde. Ursprünglich habe sie im deutschen Bittelbrunn bei
Konstanz stattgefunden.
Kritik von „Vier Pfoten“
Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ kritisiert nun in der
Tageszeitung „Der Standard“, dass Franz Rauch vom gleichnamigen
Fruchtsafterzeuger bei der umstrittenen Wildschwein-Treibjagd in
Rumänien teilgenommen habe. Für den ORF war Rauch für eine Stellungnahme
nicht erreichbar.
Bei der Jagd würden die Wildschweine mehrfach angeschossen, bis sie
nicht mehr laufen können, beobachten die Tierschützer. Laut „Vier
Pfoten“ sollen im Vorjahr rund 270 Wildschweine geschossen worden sein.
Die Tierschutzorganisation regt an, dass die Gäste ihre
Geschäftsbeziehungen bei einem Tennismatch genauso vertiefen könnten.
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heute.at vom 13.01.2014
Jäger rutscht auf Eis aus und schießt sich in den Kopf
Unfassbares Drama in Ottenschlag (Zwettl) am Wochenende: Der
Mostvierteler Büchsenmacher Erich Sch. (60) rutschte auf einer Eisplatte
im Fischwald aus, dabei löste sich ein tödlicher Schuss.
Fassungslosigkeit bei vielen Jagdkollegen und der Familie des beliebten
Büchsenmachers: Erich Sch. kehrte von einem Ausflug in sein Revier im
Waldviertel nicht mehr zurück. Der Familienvater aus St. Peter
(Amstetten) starb bei einem schrecklichen Unfall – eine geschockte
Spaziergängerin fand den Toten am nächsten Morgen.
Der erfahrene Waidmann war im Fischwald eine Böschung hinunter gegangen
und auf dem eisigen Waldboden weggerutscht. Dabei löste sich ein Schuss
aus seinem Winchester-Gewehr, das er ungesichert um die Schulter hängen
hatte. Die Kugel traf den Waidmann dabei in den Kopf – Erich Sch. dürfte
sofort tot gewesen sein. Erst am nächsten Morgen entdeckte eine Wanderin
die Leiche von Erich Sch. und alarmierte die Polizei.
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juedsche-allgemeine.de vom 09.01.2014
Israel: Jagdverbot
Gänse, Wildschweine und Co. können aufatmen. Die Jagd zu Sportzwecken
soll verboten werden. Die Idee, das Jagen generell zu untersagen, ist
bereits vor Jahren vom Umweltministerium vorgeschlagen worden. Jetzt
geht es darum, den Plan in der Knesset Gesetz werden zu lassen. In der
Bevölkerung hat das Jagdverbot bereits eine große Mehrheit: Einer
Umfrage der Umweltorganisation SPNI zufolge sprechen sich 72 Prozent
aller Israelis gegen diesen blutigen Sport aus. Von September bis Januar
darf derzeit noch gejagt werden. Auf der Abschussliste der etwa 2400
registrierten Jäger stehen vor allem Gänse, Enten und Wildtauben.
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kurier.at vom 02.01.2014
Auto bei Treibjagd durch Schrotkugeln beschädigt
26-jährige Lenkerin blieb unverletzt.
Während einer Treibjagd verwechselte ein Jäger offensichtlich
ein Auto mit einem Fasan.
Autofahren
im Burgenland kann mitunter gefährlich werden. In Rechnitz im
Südburgenland ist am Montag während einer Treibjagd ein Auto durch
Schrotkugeln beschädigt worden. Eine 26-jährige Frau war auf der B63 bei
Rechnitz (Bezirk Oberwart) unterwegs, als ihr Pkw von den Kugeln
getroffen wurde. Die Burgenländerin blieb unverletzt.
Die Jäger hatten laut Polizei eigentlich fliegendes Federwild (Enten und
Fasane) im Visier. Als die Frau von Großpetersdorf kommend auf der
Bundesstraße durch das Jagdgebiet in Richtung Rechnitz fuhr, bemerkte
sie, wie die Schrotkugeln auf ihr Auto trafen. Am Pkw wurde dabei der
Lack beschädigt. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen, um den
Schützen ausfindig zu machen.
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heute.at vom 01.01.2014
Jäger schoss auf Fuchs und traf Kollegen – Spital
Kurioser Unfall am
Wochenende in Maiersch: Karl A. (60) wollte einen Fuchs treffen, die
Schrotladung prallte aber von einem Metallzaun ab und verletzte Fritz I.
(51, alle Namen geändert) schwer.
Ein "Billard-Schuss" bei einer Niederwildjagd in Maiersch (Horn) wird
Fritz I. in schmerzhafter Erinnerung bleiben: Der Waidmann wurde von
einer abgeprallten Schrotladung am linken Ringfinger sowie im
Brustbereich getroffen. Der Unfallhergang hätte unglücklicher nicht sein
können: Auf einem Feld, welches an drei Seiten von einem Wildzaun
umgeben ist, bekam Karl A. plötzlich einen Fuchs vor seine Flinte.
Der erfahrene Schütze drückte ab, traf aber nur den Zaun. Einige Kugeln
prallten ab und trafen Fritz I. Das Opfer schrie auf und ging zu Boden –
sofort leisteten Karl A. und andere Jäger Erste Hilfe. Im Horner Spital
wurde eine Schrotkugel aus dem Ringfinger des Opfers entfernt – die
Verletzungen im Brustbereich waren zum Glück nur oberflächlich.
Unglücksschütze Karl A. war nicht alkoholisiert, wurde aber dennoch
angezeigt.
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