orf.at vom 26.12.2015
Tierschützer nehmen Fasanenjagd ins Visier
Auf dem Areal von Schloss Thal bei Graz ist am Stephanitag zur
Fasanenjagd gerufen worden. Neben den geladenen Jägern haben sich daran
auch Tierschützer beteiligt, um gegen die Jagd zu demonstrieren und ihr
Verbot zu fordern.
Grundsätzlich sind Treibjagden in der Steiermark zwar erlaubt, dass
Tiere aber eigens gezüchtet, um abgeschossen zu werden, sei
Tierquälerei, sagen Tierschützer.
„Reines Spaß haben am Abknallen“
David Richter vom Verein gegen Tierfabriken und beschreibt, wie bei
solchen Jagden vorgegangen wird: „Da gibt es viele Treiber die durch den
Wald gehen, die schlagen dann mit Stecken auf den Boden und schreien
herum, so dass die Fasane in die richtige Richtung laufen. Da sind auch
Zäune aufgestellt und aus Reisig richtige Mauern gemacht, damit die
Fasane in Flugschneisen hineinfliegen, wo dann ein Jäger postiert ist,
der sie abschießt. Das ist keine Jagd, sondern ein reines Spaß haben am
Abknallen von Fasanen.“
„Dumme Streiche der Reichen“
Einmal mehr hat der Verein gegen Tierfabriken daher eine Fasanenjagd am
Samstag in Thal, an der sich rund 20 Personen beteiligt haben, mit
Protestplakaten begleitet - mehr dazu in
Tierschützer
protestierten gegen Fasanenjagd (26.12.2014).
Auch Anrainer, die gegen die Fasanenjagd sind, wie etwa Franz Sölkner:
„Ich wohne etwa 150 Meter von der Schlossmauer weg. Es stört mich und
viele andere in Thal schon seit vielen Jahren. Primärer Grund ist der
Tierschutz. Das sind die dummen Streiche der Reichen, wo dann viele oder
etliche einheimische Jäger auch mitmachen, die zutreiben.“
Darüber hinaus fühle sich Sölkner durch den Jagdlärm belästigt und auch
um die Umwelt sorgt er sich: „Sie schießen mit Bleischrot und wenn man
das über viele Jahre macht, ist natürlich eine längerfristige
Verseuchung des Bodens mit zu erwarten und nicht ausgeschlossen, dass
das dann irgendwie in die Nahrungskette auch kommt.“
Zwei Petitionen im Köcher
Erstmals haben die Gegner der Fasanenjagd am Samstag daher auch zwei
Petitionen im Gepäck, eine davon richtet sich an die Gemeinde Thal, mit
der Aufforderung, sich gegen solche Jagden auszusprechen und die Jäger
und Schlossbesitzer davon zu über überzeugen, künftig auf solche Jagden
freiwillig zu verzichten.
Vom Landtag wird außerdem eine Änderung des Landesjagdgesetzes und ein
Verbot der Treibjagden gefordert. Und nicht nur seitens der steirischen
Grünen gebe es dabei Unterstützung, sagt Martin Balluch vom Verein gegen
Tierfabriken: „Ich war bei allen Parteien schon, sogar inklusive ÖVP und
hab von allen grundsätzlich signalisiert bekommen, dass man ein großes
Verständnis dafür hat, es gibt ja auch einen Antrag der Grünen im
Landtag dazu, sogar die ÖVP hat sich nicht dagegen sich ausgesprochen,
sie hat nur gemeint, es hat nicht Priorität.“ Der Antrag auf ein Verbot
der Jagd könnte bereits im Jänner in einem Unterausschuss des Landtags
behandelt werden.
„Kritik nicht gerechtfertigt“
Nur wenig Verständnis für die Tierschützer hat Gerald Pirker,
Gutsverwalter im Schloss Thal: „Ich finde die Kritik ist nicht
gerechtfertigt, wir setzen die Fasane aus, wie es im Jagdgesetz auch
geregelt ist. Das dient hauptsächlich der Bestandstützung und das, was
dann an Überhang da ist, wird dann jagdlich abgeschöpft.“
Insgesamt 1.000 Fasane würden in Thal pro Jahr ausgesetzt, erzählt der
Gutsverwalter. Die Tiere würden aus dem Burgenland stammen, zwei Wochen
in Thal in Volieren bleiben und dann ausgewildert werden. Von den 1.000
Fasanen würden rund 300 geschossen, die anderen 700 könnten sich weiter
vermehren.
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meinbezirk.at vom 23.12.2015
Kater „Pauli“ wurde bei Treibjagd erschossen
Kater nur 200 Meter vom Haus mit vier Schüssen
erschossen. Treibjagd zu nah bei Häusern.
Anfang Dezember erfolgten in vielen Orten Treibjagden. So auch in
Pfaffendorf, wo uns eine Anrainerin erzählte, dass direkt zwischen Haus
und einer Halle die Jäger schossen. „So einiges an Wild ist in die
Siedlung geflüchtet. Mir ist das definitiv zu nah am Wohngebiet. Das
bejagte Gebiet ist eine beliebte Spazierstrecke. Diese Vorgehensweise
finde ich sehr beängstigend“, so die Anrainerin (Name der Redaktion
bekannt).
Auch aus der Hollabrunner KG Groß erging an die Redaktion ein sehr
schmerzhaftes Erlebnis. „Unser Kater
Pauli wurde nur etwa 200
Meter vom letzten Haus mit vier Schüssen erlegt. Für mich war Pauli ein
treuer Begleiter auf meinem gesundheitlich schweren Weg. Ich befinde
mich im Endstadium meiner Erkrankung und es bleibt mir nicht mehr viel
Zeit. Meistens war Pauli bei mir und wir pflegten eine innige
Beziehung“, erzählte unter Tränen der Besitzer des Tiers,
Emmerich Hahn, aus Groß.
An jenem Tag fielen plötzlich vier Schüsse, die sich sehr nah anhörten.
Kater tot aufgefunden
Laut Hahn war an deren Abfolge genau zu erkennen, dass zwei Jäger
gleichzeitig schossen. Emmerich
Hahn hatte sofort ein beängstigendes Gefühl, da Pauli nicht wie
gewohnt nach Hause kam. Die Lebensgefährtin
Sissy Lackner machte
sich tags darauf im Morgengrauen auf die Suche nach dem geliebten Kater.
Sie fand ihn tot etwas vom Hohlweg entfernt. „Ich vermutete, dass die
Jäger den Kater dort ablegten und ihn abholen wollten, da etwa eine
Stunde später ein ortsansässiger Jäger in den Hohlweg fuhr und wenige
Minuten später wieder retourkam“, so der enttäuschte Tierliebhaber, dem
natürlich bewusst ist, dass Jagd sein muss und der seine Kritik an jene
Jäger richtet, die am Abschuss beteiligt waren bzw. auch so gehandelt
hätten. Laut Bezirkshauptmann Stefan Grusch gibt es für die Treibjagd
keinen Mindestabstand zu bebautem Gebiet, aber durchaus, was das
Erschießen von Katzen angeht: „In diesem Fall hätte der Besitzer des
Katers Anzeige bei der BH erstatten müssen und beweisen müssen, wo das
Tier erschossen wurde.“
Kein Abstand zum Ort
Bezirksjägermeister Karl
Wittmann rechtfertigt die Treibjagd mit der Bestandsregulierung,
meinte aber: „Natürlich muss in der Nähe von Ortschaften die Sicherheit
der Menschen gewährleistet werden. Nichts dagegen spricht, wenn man von
der Ortschaft weg jagt. Schäden in der Landwirtschaft machen Jagden
erforderlich.“ Als tragisch beschrieb der Jagdleiter von Groß,
Karl Fürnkranz, diesen
Vorfall: „Wir haben vorher besprochen, nicht auf Katzen zu schießen.
Niemand erzählte mir, doch auf eine Katze geschossen zu haben. Es tut
mir sehr leid und ich kann den Schmerz verstehen, denn ich habe selbst
Katzen und ich würde auf keine schießen - dafür hab ich kein
Verständnis!“ Das ist einmal eine positive Aussage eines Jägers!
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orf.at vom 18.12.2015
Tiergarten Lainz: Jäger gegen Geburtenkontrolle
Das für
den Lainzer Tiergarten in Wien angekündigte Projekt zur
Geburtenkontrolle bei Wildtieren wird von der heimischen Jägerschaft
abgelehnt. Das Vorhaben klinge wie eine „Verhöhnung der Schöpfung“, hieß
es am Freitag.
Vor wenigen Tagen war in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Stadt
Wien und des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) verkündet worden, dass der
Bestand im Lainzer Tiergarten unter anderem mittels Präparaten, die die
Fruchtbarkeit einschränken, reguliert werden solle - mehr dazu in Stadt
plant Abschüsse in Lainzer Tiergarten.
„Tierrechte werden hier von militanten Tierrechtlern mit Füßen getreten,
das Wildtier wird zum Versuchsobjekt gemacht! Grundsätze der Tierethik
werden damit verkauft und verraten“, wird in einer Aussendung der
Zentralstelle der österreichischen Landesjagdverbände beklagt.
„Wildtiere sind ja keine Versuchskaninchen“
Man beabsichtige, Wildtiere - vorerst einmal Damwild und Mufflon - durch
den Einsatz von Narkosegewehren mit einer Eiweißimpfung zu beschießen,
damit die Fruchtbarkeit für ein paar Jahre gehemmt werde. Der
geschäftsführende Vorsitzender der Zentralstelle, der Salzburger
Landesjägermeister Josef Eder, übte daran harsche Kritik: „Wenn man
bedenkt, dass jedes Wildtier rein instinktiv als höchstes Ziel die
Arterhaltung und damit die Fortpflanzung in sich trägt, was sogar in
vielen Fällen über dem Ziel des eigenen Überlebens steht, so nimmt diese
Idee dem Wildtier jede Würde.“
Alleine die Absicht, Bestandskontrolle bei Wildtieren nicht durch
Entnahme und Nutzung der Tiere und deren Wildbret, sondern durch
künstlich herbeigeführte Unfruchtbarkeit der Wildtiere durchzuführen,
„ist schon aus tierethischen Gründen abzulehnen“: „Wildtiere sind ja
keine Versuchskaninchen“, so Eder
Die österreichischen Landesjägermeister sprechen sich daher laut eigenen
Angaben entschieden gegen die Zulassung eines solchen „Tierversuchs
unter dem Deckmäntelchen des Tierschutzes“ aus. "Das als „neues
Wildtiermanagement“ angepriesene Modell diene alleine der Profilierung
einer Gruppe militanter Jagdgegner und sei keines Wildtieres würdig,
wurde versichert.
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Originalartikel
salzburg24.at vom 16.12.2015
Wildschweinmassaker im Salzburger Jagdgatter von Mayr-Melnhof
Neben Niederösterreich und dem Burgenland haben noch Wien mit dem
Lainzer Tiergarten und Salzburg mit dem Antheringer Mayr-Melnhof-Gatter
aktive Jagdgatter. In Letzterem fand jetzt eine große Treibjagd auf
Wildschweine statt. Mit Hunderudel und Treiberkolonne wurden dabei
sämtliche im Gatter befindlichen Tiere in Angst und Schrecken versetzt.
Die Hundertschaft an Schützen auf den Jagdständen konnte nach
Herzenslust auf die flüchtenden Tiere ballern, berichtete am Mittwoch
der Verein gegen Tierfabriken (VGT) in einer Aussendung. Etwa 100 tote
Wildschweine blieben nach dem Massaker zurück.
VGT wird Anzeige wegen Tierquälerei
erstatten
Aktivisten des VGT waren Augenzeugen, wie Wildschweine und Damhirsche
direkt von Hunderudeln verfolgt und durch den Lärm in Todesangst
versetzt, stundenlang auf der Flucht waren, aber ohne Ausweg, da das
Jagdgatter eingezäunt ist. Der VGT wird Anzeige wegen Tierquälerei
erstatten.
Jäger schießt auf Drohne
Als mit einer Tierschutzdrohne das Geschehen aus der Luft dokumentiert
wurde, schoss einer der Mayr-Melnhof Jäger mit dem Gewehr zwei Mal auf
das Gerät. Eine Kugel durchschlug eines der Rotorblätter, die andere
streifte ein Standbein entlang, so der VGT. Die Drohne ist zwar weiter
funktionsfähig, dennoch handelt es sich dabei um vorsätzliche
Sachbeschädigung, ein strafrechtliches Delikt. Der VGT fordert den
zuständigen Landesrat Josef Schwaiger, mit dem es bereits ein Gespräch
gegeben hat, dazu auf, das willkürliche Gemetzel an gefangenen Tieren zu
beenden, dieses Jagdgatter zu schließen und die Jagd auf Zuchttiere
grundsätzlich zu verbieten.
“Gatterjagd muss verboten werden!”
VGT-Obmann Martin Balluch war vor Ort und wurde mehrmals von Mayr-Melnhof-Jägern
belästigt und drangsaliert: „Mayr-Melnhofs Stänkerer verhielten sich wie
Straßenrowdies, ein echtes Armutszeugnis. Und die Schüsse auf unsere
Drohne entsprechen der typischen Gatterjägermentalität, der
Sachbeschädigung an fremdem Eigentum egal ist und die sich um keinen
Preis bei ihren perversen Belustigungen zusehen lassen will. Doch wir
gehen nicht weg, bis die Gatterjagd verboten ist. Auch in Salzburg.
Mayr-Melnhof kann sich auf die nächste Anzeige wegen Tierquälerei
gefasst machen, zusätzliche Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Nötigung
werden von unserem Anwalt geprüft.“
Zum Originalartikel
orf.at vom 16.12.2015
Stadt plant Abschüsse in Lainzer Tiergarten
Der Tierbestand im Lainzer Tiergarten soll deutlich reduziert werden -
manche Tierarten sollen überhaupt verschwinden. Das alles werde jedoch
tierschutzgerecht und ökologisch passieren, wurde am Mittwoch von der
Stadt beteuert.
Das Areal im Westen der Stadt war einst kaiserliches Jagdrevier und
gehört inzwischen zu den beliebtesten Erholungsgebieten Wiens mit
jährlich rund 800.000 Besuchern. Es sei stets eines der Ziele gewesen,
dass dort möglichst viele Wildtiere zu erleben seien, sagte die Leiterin
der Wiener Umweltschutzabteilung, Karin Büchl-Krammerstätter. Inzwischen
seien es jedoch zu viele geworden, sagte sie im Rahmen der Präsentation
für das künftige „Wildtiermanagement“: „Wir müssen wildreduzierende
Maßnahmen setzen.“
Vor allem Wildschweine sollen weniger werden
Gemeinsam mit Umweltaktivisten hat die Stadt diese nun ausgearbeitet.
Laut dem Wiener Forstdirektor Andreas Januskovecz sollen die Einschnitte
dafür sorgen, dass bei einigen Arten der Bestand verkleinert wird und
andere Gattungen überhaupt aufgelassen werden. Schrittweise soll die
Reduzierung bei Schwarzwild - also den Wildschweinen - und Rehen
passieren, nämlich so lange, bis ein „lebensraumkonformes Niveau“
erreicht worden sei. Vor allem die rund 700 Stück Wildschweine seien
deutlich zu viele, wie es hieß.
Der Bestand von Tieren, die einen größeren Lebensraum und ungestörte
Waldgebiete brauchen, wird in den kommenden Jahren sukzessive auf null
reduziert. Betroffen sind davon Rot- bzw. Damwild und Mufflons. Letztere
sind laut dem Wiener Forstdirektor noch mit einigen hundert Stück
vertreten, nur noch vereinzelte Exemplare gibt es hingegen bei den
Rothirschen.
Tiere sollen mit Schalldämpfern geschossen werden
Reguliert wird u. a. auf zwei Arten - mittels Geburtenkontrolle und dem
Gewehr. Die Jagd, so wurde heute versprochen, solle jedoch nur wenn
nötig durchgeführt werden, und zwar vor allem auf Wildschweine und Rehe.
Treibjagden sind verboten, auch Niederwild, also etwa Füchse und Marder,
sind tabu. Überlegt wird auch der Einsatz technischer Hilfen wie
Schalldämpfer, um den Stress für die Tiere möglichst gering zu halten.
Auch die Einrichtung von Jagdruhezonen wurde angekündigt.
Gleichzeitig wird es ein Pilotprojekt zur Geburtenkontrolle geben. Dabei
soll die Fruchtbarkeit - zunächst beim Muffel- und Damwild - mittels
Eiweißpräparaten beeinträchtigt werden. Auch die Wildtierfütterung wird
abgesehen von Zeiten mit Futtermangel weitgehend eingestellt. Und: Um
den Lebensraum der Lainzer Populationen möglichst natürlich zu
gestalten, wird diesen künftig auch ermöglicht, legal aus dem Tiergarten
zu flüchten bzw. in diesen einzudringen. Punktuelle Wildwechselstellen
sollen diesen Austausch ermöglichen.
Tierschützer Balluch zeigt sich zufrieden
Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, zeigte
sich bei der Pressekonferenz mit den gemeinsam erarbeiteten Ergebnissen
zufrieden. Diese würden einen Paradigmenwechsel weg von der Trophäenjagd
hin zum Wildtiermanagement bedeuten: „Der Lainzer Tiergarten ist damit
keine Zuchtstation für Schießbudenfiguren mehr.“ Dass neben den
Berufsjägern der Stadt auf Einladung auch weiterhin zahlende Jagdgäste
dorthin kommen dürfen, sei jedoch ein Wermutstropfen, fügte Balluch
hinzu.
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Originalartikel
meinbezirk.at vom 15.12.2015
Mannersdorf: Unfall bei Jagd
Schuss löste sich, 51-jähriger Waidmann wurde schwer verletzt.
MANNERSDORF (bm). Im ganzen Bezirk Bruck an der Leitha finden
derzeit etliche Treibjagden statt. Am 8. Dezember ereignete sich um die
Mittagszeit bei einer Treibjagd in Mannersdorf ein Jagdunfall. Für das
Opfer, einen 51-jährigen Mannersdorfer, bedeutet das, Weihnachten im
Spital zu verbringen.
Abgelenkt durch Hund
"Ein 62-jähriger Jäger aus dem Bezirk hatte sein Gewehr geknickt um die
Schultern hängen, im Lauf befand sich allerdings noch Munition. Der
Jagdhund apportierte ein Kleinwild, der Jäger bückte sich, das Gewehr
fiel ihm von der Schulter und schloss sich, worauf sich ein Schuss
löste, der einen 51-jährigen Mannersdorfer Kameraden in beide
Unterschenkel traf", berichtet ein Zeuge, der anonym bleiben möchte
(Name der Red. bekannt). "Das Opfer wurde mit Bleischrot in beiden
Unterschenkeln verletzt ins Krankenhaus Eisenstadt eingeliefert. Es wird
die Tage bis nach Weihnachten dort verbringen müssen", berichtet der
Zeuge weiter.
Anzeige und Ermittlungen
Den 62-jährigen Unglücksschützen erwartet jetzt jedenfalls eine Anzeige
wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung sowie weitere Ermittlungen
der Polizei. Das Gewehr wurde beschlagnahmt. So soll in einer
ballistischen Untersuchung geklärt werden, ob der Tathergang, wie ihn
der Schütze schildert, technisch überhaupt möglich ist.
Zum Originalartikel
derstandard.at vom 15.12.2015
Mensdorff-Pouilly: Vom Jäger im Gatter zum
Grafen hinter Gittern
Der Berater und Lobbyist fasste im Tetron-Prozess drei Jahre unbedingt
aus
Sein hartes Urteil im Blaulichtfunkprozess nahm Alfons Mensdorff-Pouilly
unfreiwillig komisch auf: "Ich habe keine Ahnung, was drei Jahre sind.
Ich bin noch nie drei Jahre gesessen." Auch wenn der Richterspruch nicht
rechtskräftig ist, zumindest mit den rauen Umständen in U-Haft hat der
umtriebige Adelige schon reichlich Erfahrung gemacht.
Beschwerde wegen Rasierer
Etwa 2009, als der 62-jährige Großgrundbesitzer, der mit vollem Namen
Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph
Mensdorff-Pouilly heißt, aber auf den Spitznamen "Graf Ali" hört, in
seinem Schloss in Luising wegen des Verdachts auf Geldwäsche im Zuge von
Zahlungen des britischen Waffenkonzerns BAE Systems festgenommen wurde:
Bereits am zweiten Tag "im Häfen" habe er gefragt, "ob sie einen Job für
mich haben", erzählte er später, wieder auf freiem Fuß. "Ich kann auch
Klo putzen, hab' ich dem Wärter gesagt." Weniger angenehm hat der
Lobbyist die Gefängnisse Londons (wegen Beschuldigung der
Korruptionsabsprache) in Erinnerung. Der dort erhaltene Rasierer war
gebraucht – was mit einer Hepatitis-Impfung, aber auch einer Einstellung
des Verfahrens samt Haftentschädigung in der Höhe von 377.000 Pfund
endete.
Gripen und Eurofighter
Denn trotz zahlloser Vorhalte rund um Rüstungsdeals (Gripen, Eurofighter
und Co) hat Mensdorff-Pouilly bis dato bloß zwei Monate bedingt wegen
Beweismittelfälschung ausgefasst, ehe er im Tetron-Prozess über den
fehlenden Leistungsnachweis für die Telekom gestolpert ist, von der er
1,1 Millionen kassiert hat.
Fasane und Frischlinge
Nicht zuletzt wegen seiner (kinderlosen) Ehe mit der ehemaligen
Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, die den Urteilsspruch nicht
mehr überstanden hat, galt der Burgenländer mit der ÖVP stets als
bestens vernetzt. Genützt haben ihm dabei freilich auch die legendären
Einladungen auf sein Anwesen, denen nicht wenige Schwarze nur allzu gern
folgten. Unter anderen soll der Fasanzüchter, der mit Straußen
gescheitert ist, einst dem Kabinett von Innenminister Ernst Strasser ein
Wochenende zur "Saujagd" angetragen haben – davor gab es angeblich ein
paar Frischlinge "zum Aufwärmen".
Gatter und Zellen
Doch wegen seiner berüchtigten "Gatterjagden" hat Mensdorff-Pouilly
längst auch die Tierschützer am Hals. Als das Unangenehmste am
Eingesperrtsein hat er selbst einmal die verschlossene
Acht-Quadratmeter-Zelle genannt. Erneut hinter Gittern, bliebe dem
Grafen Zeit, auch über seine Gatter nachzudenken.
Zum Originalartikel
oe24.at vom 14.12.2015
VIDEO: Maskierter attackiert Tierschützerin mit Säure
Der Verein gegen Tierfabriken erhebt schwere Vorwürfe. Nun hat Balluch
ein Video veröffentlicht.
Der Streit zwischen dem Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und dem
"Verein gegen Tierfabriken" dürfte erneut eskaliert sein. Diesmal soll
es um eine illegale Fasanenjagd in Ungarn gehen. Die Tierschützer
wollten demnach dagegen protestieren. Doch dann soll es zur Eskalation
gekommen sein. Nun hat der Obmann der Organisation Martin Balluch ein
Video zum Vorfall veröffentlicht, dass die Tat zeigen soll.
Video
soll Angriff auf Tierschützerin zeigen
Hier der
Filmclip des Angriffs. Die Tierschützerin hält die Videokamera über
den Kopf und erstarrt in Todesangst.
Maskierte Männer mit Säureangriff
Der unfassbare Vorwurf der Tierschützer: Als die Jagdgesellschaft die
Aktivisten entdeckte, sollen sich zwei Männer zunächst maskiert und dann
eine Tierschützerin mit einer ätzenden Flüssigkeiten übergossen haben.
Erst ein Aufgebot von acht Streifenwagen soll die Lage dann beruhigt
haben. Die Jagd wurde nach dem Eklat dementsprechend auch abgeblasen.
Balluch erhebt schwere Vorwürfe: "Dass die Lakaien von Mensdoff-Pouilly
sich hinter Masken verstecken und dann friedliche Tierschützerinnen
angreifen, ist ein Skandal. Und dazu wird er von einer Armee von
Polizistinnen begleitet, die wieder einmal eine unbeteiligte Person
festgenommen haben." Eine der Aktivistinnen soll laut Angaben der
Organisation festgenommen worden sein. Eine Erklärung haben die
Aktivisten dafür nicht.
"Wir fordern, dass die wahren Kriminellen, nämlich Mensdorff-Pouilly und
seine Schlägertruppe mit Masken, verfolgt werden, und dass die Polizei
sofort damit aufhört, die Privatsecurity von Mensdorff-Pouilly zu
spielen.", so Balluch weiter.
Aus dem Bezirkspolizeikommando Güssing hieß es, dass keine
dementsprechende Anzeige vorliege. Mensdorff-Pouilly war am
Sonntagvormittag nicht erreichbar. Ein Mitarbeiter kündigte eine
mögliche Stellungnahme für den späteren Nachmittag an.
Fest steht: Der Graf und der Verein um Obmann Martin Balluch werden in
diesem Leben sicherlich keine Freunde mehr.
Zum Originalartikel
noen.at vom 13.12.2015
Jäger wurde von Eber attackiert - schwer verletzt!
Mit Hubschrauber in stabilem Zustand in Unfallspital geflogen
worden.
Bei einer Treibjagd kam es Sonntagnachmittag bei einer Waldhütte in
Göttlesbrunn (Bezirk Bruck an der Leitha) zu einem schweren
Zwischenfall.
Ein 49-jähriger Jäger wurde plötzlich von einem Eber attackiert und
dabei schwer am Oberschenkel verletzt. Ein Rettungsteam des Roten
Kreuzes Neusiedl sowie die Besatzung des Notarzthubschraubers
Christophorus 3 kümmerten sich um den Verletzten. Nach der notärztlichen
Erstversorgung wurde der Mann schließlich ins AUVA-Unfallkrankenhaus
Wien-Meidling geflogen. Sein Zustand soll aber die ganze Zeit stabil
gewesen, wie ein Retter berichtet.
Sonntagabend (22 Uhr) hieß es vonseiten des Unfallspitals auf
NÖN-Anfrage: "Der besagte Patient wurde von uns operiert und liegt
bereits auf der Normalstation". Er befinde sich wieder auf dem Weg der
Besserung, Lebensgefahr bestünde keine mehr: "Es geht ihm den Umständen
entsprechend gut."
Zum Originalartikel
kleinezeitung.at vom 10.12.2015
Jagdunfall: Schuss von Steirer verletzte Ungar tödlich
Bei einem Jagdunfall in Ungarn wurde am Donnerstag ein 57-Jähriger
getötet. Der Mann wurde offenbar von einem Projektil aus der Waffe eines
steirischen Jagdkameraden getroffen. Der Grazer dürfte ausgerutscht
sein, dabei löste sich der Schuss aus dem Gewehr.
Ein 57 Jahre alter Einheimischer ist am Donnerstag bei einem Jagdunfall
in Westungarn getötet worden. Ersten Angaben zufolge wurde der Mann von
einem Projektil getroffen, das sich offenbar aus der Waffe eines
Jagdkameraden aus der Steiermark gelöst hatte. Die Behörden ermitteln
wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Zum Originalartikel
noen.at vom 10.12.2015
Jäger legte auf Tierschützer an
Mordversuch? Bei einer Gatterjagd in Hausbrunn soll ein
Teilnehmer auf Jagdgegner Martin Balluch geschossen haben.
„Zunächst dachte ich, der Mann wollte mich bloß erschrecken, als er das
Gewehr hochriss und den Lauf direkt auf mich richtete!“
Martin Balluch, Obmann des Vereines gegen Tierfabriken und militanter
Gegner der Jagd im Allgemeinen und der Gatterjagd im Speziellen, glaubt
von einem Jäger bei einer Gatterjagd im Liechtenstein’schen Revier in
Hausbrunn am 28. November bedroht worden zu sein.
Fotoserie als Beweise vorgelegt
Der Vorwurf: Der Jäger habe, auf einem Hochstand im Gatter stehend, auf
ihn gezielt und abgedrückt. „Die Kugel schlug knapp neben mir irgendwo
ein!“, schildert Balluch, der über seinen Anwalt bei der
Staatsanwaltschat Krems Anzeige wegen des Verdachtes des Mordversuches
und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit unter besonders
gefährlichen Verhältnissen einbrachte.
Als Beweise legt Balluch eine Fotoserie vor, die er als Beobachter der
Gatterjagd von außerhalb des Gatters geschossen hatte. Darauf zu sehen:
Zwei Jäger auf einem Hochstand, nach Balluchs Schätzung 60 Meter
entfernt, die die am Gatter protesteirenden Mitglieder des VGT mit dem
Fernglas beobachten.
Gegen 9.50 Uhr hebt einer der Jäger sein Gewehr: „Er legt auf mich oder
zumindest genau in meine Richtung an, der zweite Jäger scheint ihn noch
abhalten zu wollen“, interpretiert Balluch die Bilder. Der Schuss
bricht, der Schütze lässt sein Gewehr wieder sinken.
Balluch fordert rechtliche Konsequenzen
Eine Fehlinterpretation? „Balluch bemerkte weder vorher, noch nachher
ein Tier, auf das der Jäger geschossen haben könnte“, heißt es in der
Anzeige. Dem Jäger müsse bewusst gewesen sein, dass sein Schuss fatale
Folgen haben hätte können, heißt es in der Anzeige weiter.
„Jeder Jager, dem ich diese Fotos gezeigt habe, winkte sofort ab und
meinte, dem Mann gehöre der Jagdschein entzogen“, sagt Balluch, der Fall
müsse auf jeden Fall rechtliche Konsequenzen haben.
Protestiert hatten Balluch und der Verein gegen Tierfabriken gegen die
Treibjagd im Jagdgatter der Stiftung Liechtenstein in Hausbrunn. Sie
orteten bei der Jagd Tierquälerei. Seit heuer ist die Neuerrichtung von
Jagdgattern verboten, die bestehenden dürfen aber weiter betrieben und
bejagt werden.
Zum Originalartikel
nachrichten.at vom 07.12.2015
Luchs
abgeschossen: Schützin wird Jagdkarte entzogen
WEYER, LINZ. Behörde leitete gegen jene Linzer Jägerin, die
illegal einen Luchs abschoss, Verfahren ein.
Der Rechtsanwalt von Ingrid W. wird noch mehr Arbeit mit Berufungen
bekommen. Nachdem die Waidfrau aus Linz am Landesgericht Steyr wegen des
illegalen Abschusses eines Luchses in der Nähe des Nationalparks
Kalkalpen (noch nicht rechtskräftig) zu einer bedingten Haftstrafe
verurteilt wurde, läuft am Magistrat Linz das Verfahren zu ihrem
Hinauswurf aus der Jägerschaft.
Bezirksverwaltungsdirektor Robert Huber wollte auf Anfrage der
OÖNachrichten mit Verweis auf die Amtsverschwiegenheit ein Verfahren
weder bestätigen noch leugnen. Dass ein Entzug der Jagdkarte läuft,
wissen die OÖNachrichten aber aus zuverlässiger Quelle. Ingrid W. hatte
sich gerechtfertigt, dass sie bei dem Abschuss einen Luchs mit einem
Fuchs verwechselt hatte. Was ihr der Richter nicht glaubte. Denn die
Frau brachte den getöteten Kuder gemeinsam mit ihrem Mann Harald W. zu
einem Tierpräparator in Alberndorf, wo die Kripo den Kadaver in einer
Tiefkühltruhe fand.
Gegen Harald W., der ebenfalls ein Waidmann ist, läuft wie gegen seine
Gattin ein Verfahren zum Entzug der Jagdkarte. Die zuständige Linzer
Magistratsstelle hat sich von der Polizeiinspektion Weyer einen
einschlägigen Erhebungsbericht schicken lassen. Dabei geht es darum,
dass bei Harald W. die für den Besitz der Jagdkarte unerlässliche
Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen wird. W. hatte mit seinem
Geländewagen nur drei Tage nach der erstinstanzlichen Verurteilung
seiner Ehefrau auf dem Weg zu seiner Jagdhütte einen Verteilerkasten der
Energie AG niedergefahren, sodass Teile von Kleinreifling längere Zeit
keinen Strom hatten. Der Polizei gegenüber verweigerte er einen
Alkoholtest, worauf ihm sofort der Führerschein abgenommen wurde. Die
Behörde prüft nun nach, ob der Jäger im betrunkenen Zustand in seinem
Wagen auch eine Jagdwaffe mitgeführt hat. Auch das wäre mit dem Verlust
der Jagdkarte zu ahnden. Die Behördentätigkeit trifft bei
Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer wie auch beim Landesjagdverband auf
Genugtuung: Jäger, die illegal Wildtiere abschießen, wolle man nicht in
den eigenen Reihen haben, heißt es bei der Vertretung der Grünröcke.
Pachtvertrag bis 2017
Wie sich herausstellte, hat das Erzbistum Salzburg, dem das Jagdrevier
in Kleinreifling gehört, im Sommer reagiert. In einem Brief an
Nationalparkdirektor Mayrhofer, der erst jetzt zum Vorschein kam, wird
erklärt, dass man den Vertrag mit den Pächtern bereits vor einem Jahr
einvernehmlich gelöst hatte, die Frist aber noch bis 31. März 2017
dauert. Mayrhofer meint, dass die Schwere der Verfehlungen auch eine
fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Zum Originalartikel
nachrichten.at vom 03.12.2015
Jagdverbot nach dem Luchsabschuss
WEYER/WIEN. Toten Luchs in Tiefkühltruhe konserviert:
Revierbesitzer kündigt Linzerin Pachtvertrag.
"In tausend Jahren bekommen sie die Jagd bei uns nicht mehr!", sagt
Hannes Prucker, Forstdirektor in dem von der katholischen Kirche
verwalteten "Baufond Weyer". "Sie" – damit meint er die 64-jährige
Linzerin, die im Mai 2013 in dem Jagdrevier an der Nationalparkgrenze
illegal einen Jungluchs erlegt hat, und ihren Ehemann. Die Frau hatte
den toten Luchs, wie berichtet, von einem Tierpräparator in der
Gefriertruhe konservieren lassen.
Gleich nach der Verkündung des Urteils gegen die Schützin heuer im
November – drei Monate bedingte Haft, Geldbuße und Schadenersatz – habe
die Forstverwaltung des Erzbistums Salzburg den Abschussvertrag mit dem
Gatten der Frau aufgelöst. Sie hatte bei ihm als Jagdgast das Weidwerk
ausgeübt. Die Kündigungsfrist dauert bis Ende 2016. Die Forstverwaltung
ist Haupteigentümer des Reviers: "Wir haben die Jagd dort bereits
anderweitig vergeben", sagt Prucker. Und stellt klar: "Wir stehen voll
hinter dem Luchsprojekt des Nationalparks."
Ermittlungen dauern an
2008 ist es ins Leben gerufen worden, "seither haben wir Höhen und
Tiefen erlebt", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer. Doch 2015
werde nicht als "Erfolgsjahr" in die Annalen eingehen. "Wir haben
erstmals keinen Nachwuchs gehabt", so Mayrhofer. Weil es kein einziges
fortpflanzungsfähiges Männchen gibt.
Fünf erwachsene Luchs-Damen leben derzeit im Nationalpark, zwei weitere
im nahen Wildnisgebiet Dürrenstein und im Nationalpark Gesäuse. Sie
konnten durch Fotofallen und Daten ihrer Senderhalsbänder nachgewiesen
werden. Vier Männchen sind in den letzten Jahren "verschollen". Das LKA
ermittelt derzeit wegen des Verdachts weiterer Abschüsse im Umfeld der
64-Jährigen und ihres Mannes. Ein Verdächtiger soll aus Kleinreifling
stammen.
Im Frühjahr 2016 will der Nationalpark erneut einen männlichen Luchs aus
der Schweiz ansiedeln – dort gibt es einen stabilen Bestand von 170
Exemplaren. Nur so kann Inzucht und auf längere Sicht das Aussterben
verhindert werden. Insgesamt leben in Österreich derzeit rund 18
erwachsene Luchse: im slowenischen Grenzgebiet, den Kalkalpen und im
Böhmerwald. Doch auch dort fürchtet der WWF um ihre Bestände: Immer
wieder werden verwaiste Jungluchse gefunden, zuletzt bei Ulrichsberg.
Von ihren Eltern keine Spur.
Zum Originalartikel
nachrichten.at vom 02.12.2015
Luchse: Kritik an der katholischen Kirche
WEYER. Positive Bilanz in Österreich, aber das Projekt im
Nationalpark Kalkalpen steht auf der Kippe. Nationalparkdirektor Erich
Mayrhofer übt heftige Kritik am Baufond der Katholischen Kirche in
Weyer.
Der Luchs hat in Österreich Fuß gefasst. Laut WWF wurden in diesem Jahr
im Grenzgebiet zu Slowenien und Italien drei erwachsene Tiere
nachgewiesen, auch die Böhmerwaldpopulation konnte Nachwuchs verzeichnen
-
nachrichten.at berichtete.
Getrübt wird die Bilanz aber durch die aktuelle Lage im Nationalpark
Kalkalpen. Dort steht das 2008 begründete Luchsprojekt an der Kippe:
Kein einziges Jungtier wurde heuer geboren. Jetzt will man sich
wie berichtet in der Schweiz oder in Slowenien um ein neues
Luchsmännchen "umschauen".
Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer übt heftige Kritik am Baufond der
Katholischen Kirche in Weyer. Sie verpachtet das Jagdrevier, in dem im
Mai 2013 ein Jungluchs illegal erlegt wurde. Gegen die mittlerweile
verurteilte Schützin, eine 64-jährige Linzerin, und deren Gatten, die
dort Abschussverträge haben, sei bisher nichts unternommen worden.
Mayrhofer verweist auf Ermittlungen des Landeskriminalamtes im Umfeld
des Paares. Er vermutet, dass sie für weitere illegale Abschüsse
verantwortlich sein könnten.
Seitens des Baufonds wurde mitgeteilt, dass die Abschussverträge bereits
gekündigt worden sind. Die Kündigungsfrist läuft noch bis Ende 2016.
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bvz.at vom 02.12.2015
Jäger zielte auf Reiter: Staatsanwaltschaft bestätigt „Vorfall“
Staatsanwaltschaft bestätigt BVZ-Bericht der
Vorwoche: Jäger bedrohte Reiter-Paar mit vorgehaltener Waffe.
In der Vorwoche berichtete die BVZ über einen Jäger, der ein Reiter-Paar
zuerst mit seinem Geländewagen und dann mit vorgehaltener Waffe bedroht
haben soll.
Die Reiter erstatteten daraufhin Anzeige bei der Polizeiinspektion
Großpetersdorf.
Seitens der Polizei gibt es zum Vorfall, der sich zwischen St. Kathrein
und Punitz zugetragen haben soll, nach wie vor keine Stellungnahme,
dafür bestätigte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt den entsprechenden
Bericht der BVZ aus der Vorwoche.
Koch: „Vorfall hat sich so zugetragen“
„Der Vorfall zwischen dem Jäger und den Reitern hat sich so zugetragen“,
sagte Staatsanwalt Roland Koch im Gespräch mit der BVZ. Die
Angelegenheit werde derzeit noch genauer untersucht. „Um die Erhebungen
abschließen zu können, fehlt aber noch der Abschlussbericht der
Polizei“, so Koch weiter.
Auch ein anonymer Leserbrief, der die BVZ in der Vorwoche erreichte,
spielt auf den Vorfall zwischen dem Jäger und den Reitern an. Die beiden
seien durch „verbale Attacken“ und das Zielen mit der Waffe auf sie in
„Furcht und Unruhe“ versetzt worden, heißt es darin.
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regionews.at vom 29.11.2015
Flachgau: Jäger bei Treibjagd angeschossen
Ein zu früh aus einer Schrotflinte abgegebener Schuss traf nicht
nur einen Hasen, sondern auch einen Jäger.
FLACHGAU.
Bei einer Treibjagd am Samstag in Elixhausen im Salzburger Flachgau ist
es zu einem Jagdunfall gekommen. Ein Jäger wurde von einer Schrotkugel
getroffen.
In Elixhausen trafen sich am Samstagvormittag zahlreiche Jäger zu einer
Treibjagd. Als die Treiber beim vierten Trieb das Niederwild
aufscheuchten und ein Hase aus dem Wald lief, gab ein Jäger zu früh
einen Schuss aus seiner Schrotflinte ab. Nicht nur der Hase wurde
getroffen, sondern auch ein Jäger, der in der Schusslinie stand. Er
erlitt Verletzungen am linken Handrücken und an den Waden. Die Treibjagd
wurde nach dem Unfall sofort abgebrochen.
Der Verletzte wurde nach der Erstversorgung privat ins Unfallkrankenhaus
nach Salzburg gebracht. Dort wurde die Schrotkugel entfernt und die
Wunde genäht.
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nachrichten.at vom 27.11.2015
Jagdgast bei Treibjagd ins Gesicht geschossen
HINZENBACH. Bei einem Jagdunfall wurde ein 74-jähriger Jagdgast von
einer Schrotkugel eines anderen Jagdgastes im Gesicht getroffen und
verletzt.
Im Gemeindegebiet Hinzenbach fand am 18. November gegen 16 Uhr eine
Treibjagd statt. Dabei kam es beim letzten Jagdtrieb zu dem Unfall.
Ein 73-jähriger Pensionist aus Reichenthal hatte als Jagdgast an der
Treibjagd teilgenommen. Die Jäger durchstreiften ein Ackerfeld, als ein
aufgescheuchter Hase weglief. Der 73-Jährige schoss auf das Tier. Dabei
traf eine abprallende Schrotkugel einen 74-jährigen Pensionisten aus
Alkoven im Gesicht. Der 74-Jährige war ebenfalls ein Jagdgast und befand
sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Wildwagen. Der Verletzte suchte den
Gemeindearzt auf und wurde anschließend im UKH Linz behandelt.
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spektrum.de vom 27.11.2015
JAGD:Bleimunition
vergiftet zahlreiche Vögel
Viele Jäger schwören auf Bleimunition als optimale Geschosse, um Tiere
schnell und tierschutzgerecht zu erlegen. Doch das Material belastet die
Umwelt und tötet unbeabsichtigt.
Jeden Winter sterben in Großbritannien zwischen 50 000 und
100 000 Enten, Schwäne und Gänse durch Bleimunition – aber nicht, weil
sie damit geschossen werden, sondern weil sie Bleikügelchen und
-splitter mit Nahrung verwechseln und sich dadurch vergiften. Das zeigt
eine Studie von Deborah J. Pain und Co von der University of Cambridge, die
auf einer Tagung zum Thema in Oxford vorgestellt wurde. Bei
überwinternden Schwänen aus Nordeuropa geht ein Viertel der
festgestellten Todesfälle auf diese Ursache zurück. Dazu kommen
hunderttausende weitere Tiere, die außerhalb der winterlichen Jagdzeit
davon kontaminiert und schwer in ihren Körperfunktionen beeinträchtigt
werden oder sterben: Blei ist ein Nervengift, das die Reaktionsfähigkeit
und Denkleistung erheblich mindert. Bleischrot ist mittlerweile die
wichtigste Quelle, die dieses Schwermetall in die Umwelt einträgt.
Bleipartikel gelangen auf verschiedenen Wegen während der Jagd in die
Natur – etwa durch Fehlschüsse oder wenn Jäger den Schusskanal aus den
erlegten Tieren schneiden und zurücklassen. Viele Wasservögel halten die
Kügelchen für Nahrung und fressen sie, so dass sich das Schwermetall im
Körper anreichern kann. Schon geringe Mengen können jedoch die
Wahrnehmung trüben und Nervenschäden verursachen. Neben Enten und Co
vergiften sich auch Aasfresser und Beutegreifer damit, wenn sie
kontaminiertes Fleisch schlucken, das beispielsweise von Tieren stammt,
die bei der Jagd verwundet wurden, oder Überreste von erlegtem, aber
unsachgemäß entsorgtem Wild vertilgen. Bleikontamination
ist zum Beispiel die wichtigste nicht natürliche Todesursache von
Seeadlern in Deutschland: Die Greifvögel nehmen das Schwermetall über
Aas und verletzte Wasservögel auf.
Viele deutsche Bundesländer haben deshalb bereits die Jagd mit
Bleimunition an Gewässern verboten. In vier Bundesländern –
Schleswig-Holstein, Saarland, Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg – gilt dies sogar generell oder wird sehr stark auch
in Wäldern reglementiert. Angesichts der toxischen Wirkung fordern
Naturschützer ein generelles Verbot in Deutschland und Europa, doch
wehren sich viele Jäger dagegen: Kupfer- oder Stahlgeschosse hätten eine
schlechtere Tötungswirkung, weshalb Tiere stärker litten beziehungsweise
verletzt entkommen können. Zudem sei die Gefahr durch Querschläger
erhöht, weil sich diese Geschosse nicht so leicht verformen wie
Bleikugeln und daher eher von Bäumen abprallen können. Die
Fachhochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde hat die
tierschutzgerechte Tötungswirkung der bleifreien Munition allerdings
bereits auf Grundlage von 11 000 Abschussberichten geprüft und keine
signifikanten Unterschiede zur Bleimunition festgestellt.
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kurier.at vom 27.11.2015
Forstleute und Mountainbiker streiten, ob Radeln oder Jagd das Wild mehr
stört
Gutachten sollen die jeweiligen Standpunkte untermauern.
Zum Duell der Gutachten wird der laufende Streit um die generelle
Öffnung des österreichischen Forstwegenetzes für Mountainbiker. Während
der Dachverband der Forstvereine am Freitag mit einem aktuellen
Gutachten zu belegen suchte, dass Radfahrer Wild ganz besonders
beunruhigen, verweist die Biker-Initiative "Upmove" auf eine Studie, die
das anders sieht.
Mobilität
"Durch ihre größere Mobilität im Vergleich zu Wanderern sind
Mountainbiker in der Lage, größere Strecken in demselben Zeitraum zurück
zu legen. Dadurch ist es ihnen möglich, eine größere Zahl von Wildtieren
pro Zeiteinheit zu beunruhigen", heißt es auszugsweise in einer neuen
Studie eines Instituts der Uni für Bodenkultur Wien, die der Forstverein
am vorstellte.
Das will Dietmar Gruber, Sprecher der Initiative "Upmove" so nicht
stehen lassen. Er meint, die Angst der Wildtieren vor Menschen sei ihnen
überhaupt erst durch die Bejagung antrainiert worden. Er verweist auf
eine Arbeit von Bertram Georgii von der Bayrischen Akademie für
Naturschutz. An Wanderer oder Radfahrer, die Strecken regelmäßig nutzen,
würden sich Tiere gewöhnen. Das sei in Schutzgebieten Jagd zu erkennen,
beispielsweise im schweizerischen Nationalpark. "Dort äsen Rothirsche
trotz immenser Besucherströme auch am helllichten Tag auf den offenen
alpinen Matten", schreibt Georgii.
Zu leise
Die Boku-Studie sieht aber auch das Problem, dass Biker sich leiser
(ohne Geplauder) und schneller fortbewegen als Wanderer, "was ihre
Vorhersehbarkeit für Wildtiere erschwert", sie heftiger erschreckt.
Zudem fürchten Forstleute, dass eine Waldweg-Öffnung auch weitere
Gruppen, wie Reiter, einbinden würde.
"Natürlich sind wir dafür, dass es Schutzgebiete gibt. Aber die in
Österreich geltenden Regelungen sind für Radfahrer nicht nachvollziehbar
oder irreführend, wenn etwa die Kennzeichnung eines Radweges am selben
Steher montiert ist, wie das Fahrverbotsschild", sagt Dietmar Gruber.
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test.de vom 26.11.2015
Wildfleisch: Lieber bleifrei kaufen
Rehrücken, Wildschweinkeule, Hirschbraten – Wild aus der Region
kommt vor allem im Herbst und Winter auf den Tisch. Dann darf es
vielerorts zur Strecke gebracht werden. Wissenschaftler fordern, die
Tiere nicht mehr mit Bleimunition zu töten. Bleirückstände sind für
Vielverzehrer, ungeborene und kleine Kinder riskant. test.de hat die
Fakten.
Viel Blei im Rücken
Wenn Bleimunition ein Tier trifft, zersplittert sie in feinste Teilchen
und verteilt sich im Gewebe. Vor allem in die Rücken gelangt viel Blei,
ermittelte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in über 4 000
Proben von Reh, Wildschwein und Hirsch. Es ist giftig und kann in hoher
Dosis das Nervensystem schädigen, besonders bei Föten und Kindern.
Fleisch von Tieren, die mit anderer Munition wie Zink und Kupfer getötet
wurden, enthielt viel weniger Blei. Das BfR rät Frauen im gebärfähigen
Alter, Schwangeren und Kindern bis 7 Jahre, kein Wild aus der
Bleigeschossjagd zu essen. Für alle anderen gelten bis zu fünf
Wildmahlzeiten im Jahr als unkritisch.
Unbelastetes
Fleisch kaufen
Verbraucher erkennen über die Wildbret-Kennzeichnung im Supermarkt oft
nicht, welche Munition im Spiel war. Nähere Infos erhält, wer Wild aus
der Region direkt bei Jägern und Wildhändlern kauft, Adressen finden
sich auf
www.wild-auf-wild.de. Ein
Reh-Medaillons-Rezept finden Sie in unserer RezepteSammlung.
Neue Jagdkultur
Wie viel Wild mit Bleimunition erlegt wird, ist laut Deutschem
Jagdverband nicht erfasst. Sie steht politisch vor dem Aus, auch weil
Blei die Umwelt belastet. In Forstgebieten des Bundes und vieler Länder
dürfen Jäger keine Wildschweine, Rehe und Hirsche mehr mit Blei töten.
Im Saarland und in Schleswig-Holstein ist es für Großwild auf allen
Flächen tabu. Politiker diskutieren, Blei bundesweit zu verbieten oder
zu verringern. Der Deutsche Jagdverband fordert: „Es muss sicher sein,
dass Alternativgeschosse die Tiere nicht quälen.“ Für Jäger sei oft
nicht klar, welche Munition tierschutzgerecht töte. Für Feder- und
Kleinwild bleibt Bleischrot üblich, das nicht so zersplittert.
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bvz.at vom 25.11.2015
Jäger rastete aus: Reiterpaar mit Waffe bedroht
Zwei Reiter wurden von einem Jäger aus dem Bezirk zuerst mit dem
Pkw und dann mit vorgehaltener Waffe bedroht.
Der Vorfall ereignete sich an der Grenze zum Bezirk Güssing zwischen
Punitz (Tobaj) und St. Kathrein (Dt. Schützen).
Wie die BVZ aus mehreren sicheren Quellen erfahren hat, ritten eine Frau
und ein Mann auf ihren Pferden durch die Natur, als sie von einem
wild-hupenden, bereits etwas älteren Jäger und seinem Pkw gestoppt
wurden.
Nach Überholmanöver plötzlich angehalten
Der Mann soll mit seinem Fahrzeug mehrmals ganz nah an die beiden Reiter
herangefahren sein. So nah, dass eines der beiden Pferde nur mit größter
Mühe von seinem Reiter gebändigt werden konnte. Daraufhin wollten ihn
die beiden Reiter vorbeifahren lassen und machten Platz.
Der Jäger überholte, stoppte aber seinen Pkw nach wenigen Metern, holte
seine Waffe aus dem Auto und zielte auf die beiden Reiter, woraufhin er
angezeigt wurde.
Vorfall am Gendarmerieposten angezeigt
Seitens der Polizei gab es bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme
zu diesem Vorfall: „Wir wissen davon nichts“, heißt es aus der
Pressestelle.
Nach Redaktionsschluss erreichte die BVZ ein anonymer Leserbrief, der
den beschriebenen Vorfall bestätigt. Der Jäger soll sich „mit ungemein
hoher Geschwindigkeit“ genähert und dabei „unentwegt gehupt“ haben,
wodurch „beide Pferde sehr unruhig wurden und nur mit großer
Kraftanstrengung von den beiden erfahrenen Reitern gebändigt werden
konnten“. Laut dem Leserbrief wurde der Vorfall am Gendarmerieposten
Großpetersdorf angezeigt.
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nachrichten.at vom 23.11.2015
Kirche soll gegen Wilderer vorgehen
WEYER. Nationalpark Kalkalpen fordert Erzbistum Salzburg auf, Luchse im
Revier zu schützen.
Nicht nur weil es ein Angriff auf Gottes Schöpfung ist, gehen die
illegalen Abschüsse von Luchsen im Umkreis des Nationalparks Kalkalpen
die Erzdiözese Salzburg etwas an. Das Bistum ist über den "Baufond Weyer
der katholischen Kirche" Besitzer des Forstbetriebes und Grundherr der
Jagdreviere. Die Jägerin, die am Landesgericht Steyr – noch nicht
rechtskräftig – zu einem Jahr bedingter Haft und einer saftigen Geldbuße
verurteilt wurde, hat als Pächterin des Baufond Weyer einen Luchs
erlegt, dessen Trophäe die Polizei in der Tiefkühltruhe eines
Präparators fand.
Für Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer ist es höchst an der Zeit, dass
sich die Kirche nicht nur der Moral wegen, sondern auch als
Grundbesitzer zu Wort meldet. Er hat an Erzbischof Franz Lackner einen
Brief geschrieben, in dem er acht Maßnahmen des Erzbistums als
Gegensteuerung zu den illegalen Abschüssen verlangt.
Zu allererst wäre es wichtig, wenn sich das Erzbistum öffentlich vom
Fehlverhalten einzelner Jagdausübender in ihrem Wald distanzieren würde.
Dass sich Menschen versündigen, die aus Geltungsdrang und Trophäengier
ein bei uns bereits ausgestorbenes Wildtier erlegen, möchte er gerne
auch aus dem Mund eines hochrangigen Kirchenmannes hören. Dann sollte
die Erzdiözese Ingeborg H., die den Luchs mit einem Fuchs verwechselt
haben soll, sofort die Pacht kündigen. Die Waidfrau hatte vor Gericht
gesagt, sie hätte eine Bewegung im Gebüsch wahrgenommen und dann zum
Gewehr gegriffen. "Wenn solche Leute mit Waffen durch den Wald gehen,
muss man sich ja fürchten", fordert Mayrhofer vom Erzbischof, dass er
als Eigentümervertreter auch auf einen Entzug der Jagdkarte der Frau
drängen sollte. Genauso hinauswerfen sollte die Erzdiözese auch Ingeborg
W.s Ehemann Harald W., verlangt der Nationalparkdirektor weiter.
Ausgerechnet im Revier des Ehepaares sei auch der Peilsender des
ebenfalls vermissten Luchses "Juro" erloschen, sagt Mayrhofer. Harald W.
hat dieser Tage mit seinem Geländewagen einen Verteilerkasten der
Energie AG umgefahren, der Polizei gegenüber verweigerte er den Alkotest,
woraufhin ihm der Führerschein entzogen wurde. Für Mayrhofer ist ein
"derartig unzuverlässiger Jäger" im Revier untragbar.
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ots.at vom 23.11.2015
Wiener Tierschutzverein: Wie lange werden Freizeitjäger noch von
Behörden geschützt?
Jägerschaft selbst prangert Gatterjadgen bereits an.
WTV-Präsidentin Petrovic: „Wie lange wird der Kniefall vor den
prominenten Freizeitjägern noch andauern?“
Vösendorf (OTS)
- Die Diskussion rund um Treib-, Gatter- und Hetzjagden reißt nicht ab.
Auch in der Jägerschaft selbst regt sich längst Widerstand gegen diese
brutalen und unethischen Praktiken. Ein Umstand, den der Wiener
Tierschutzverein (WTV) sehr begrüßt. „Es freut uns sehr, dass die
Debatte über ethische Leitlinien der Jagd innerhalb der Jägerinnen und
Jäger in Gang gekommen ist. Immerhin waren es auch redliche Jäger,
welche die diesbezüglichen Umtriebe der Herren Mensdorff-Pouilly und
Josef Pröll angezeigt haben“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.
Dies zeige klar, dass das Gros der Jägerschaft mit den Massakern in den
Jagdgattern nichts mehr zu tun haben möchte. „Das Abschlachten,
Verwunden und Massakrieren von eingekesselten Tieren in Panik, der
Blutrausch und auch das hohe Risiko für Treiber stehen in krassem
Widerspruch mit den Intentionen des Jagdrechts“, so Petrovic.
Der WTV kämpft seit Jahren darum, dass die besonders grausamen Auswüchse
der Jagd (Gatterjagden, Lebendköder, Hetz- und Treibjagden, usw.)
verboten und geächtet werden und für alle Wildtiere Schonzeiten
eingeführt werden. „Zudem sollte während der Jagd absolutes
Alkoholverbot gelten“, so Petrovic. Freizeitjägerei beziehungsweise das
wahllose Töten von in Gattern eingesperrten Tieren, die stundenlang in
Panik versuchen, dem Tod zu entrinnen, sei ökologisch verheerend, mit
den eigentlichen Aufgaben von Jägerinnen und Jägern nicht vereinbar und
zerstöre die heimischen Wälder so die Präsidentin weiter. So werden etwa
Wildschweine in den Gattern gemästet und deren Vermehrung massiv
unterstützt. Feldhasen, Rebhühner oder Fasane werden in Massen im
benachbarten Ausland und auch in Österreich gezüchtet, in kleinsten
Kisten zum Jagdort gebracht und den zahlungskräftigen Jagdgästen vor die
Flinten getrieben. Die im Gesetz vorgeschriebenen Wartezeiten existieren
laut Petrovic nur theoretisch, Kontrollen gibt es kaum, ebenso wenig wie
die Eigenkontrolle der Jagdverantwortlichen selbst. „Niemand prüft nach
Gatterjagden, wie viele Tiere sich verletzt und leidend umherschleppen,
niemand kontrolliert, ob auch geschützte Tiere, Muttertiere und
desorientierte Zuchttiere den Massakern zum Opfer fallen. In den
Jagdgattern finden regelrechte Massaker statt. Von Hege und ökologischem
Gleichgewicht keine Rede“, so Petrovic.
Gerade im NÖ-Jagdrecht ortet Petrovic aber darüber hinaus
Verfassungswidrigkeiten. „Das niederösterreichische Jagdgesetz ist zum
Teil verfassungswidrig. Das Jagdrecht legitimiert das jagdliche Töten
von Wildtieren, nicht aber Tierquälereien. Das Bundestierschutzgesetz
verbietet das grundlose Töten von Tieren. Grundlos ist jedes Töten, das
weder im Rahmen des Schlachtens von Nutztieren, der Euthanasie von
schwer kranken und leidenden Haustieren oder eben der weidgerechten
Ausübung des Jagdrechtes geschieht. Das Jagdrecht kann niemals reine
Tierquälereien legitimieren. Das widerspricht dem Bundestierschutzgesetz
und sogar den jagdrechtlichen Bestimmungen. Gatterjagden sind praktisch
nur noch in Ostösterreich geduldet, meist in Niederösterreich, obwohl
sogar das niederösterreichische Jagdgesetz sehr klar den Gedanken der
Hege voranstellt“, so Petrovic. Dass in Niederösterreich auch
Muttertiere, die Babys zu versorgen haben, abgeschossen werden dürfen,
sei überdies nicht nur unfassbar brutal, sondern ebenfalls
verfassungswidrig.
Ende des Kniefalls
Daher fordert Petrovic endlich Maßnahmen zum Verbot dieser grausamen
Praktiken. „Der rechtliche Befund ist klar. Dennoch schützen die
Behörden die Gatterjäger sowie deren rechtswidrige Praktiken und scheuen
nicht einmal davor zurück, in Verfassungsrechte wie die Vereins- und
Versammlungsfreiheit einzugreifen. Die österreichische
Tierschutzbewegung ist fassungslos, wie lange der Kniefall vor den
prominenten Gatterjägern noch andauern wird. Warum gibt es keine
Kontrollen? Warum werden die rechtswidrigen und brutalen Gatter-Massaker
abgeschirmt? Warum machen die Regierenden Leuten wie einem schillernden
Jagd-Profiteur Mensdorff-Pouilly die Mauer? Wir verlangen Antworten,
Kurskorrekturen und die Rückkehr des Rechtsstaats – auch und gerade in
Sachen Jagdrecht“, so Petrovic. Daher hat die WTV-Präsidentin zu diesem
aktuellen Thema ein Schreiben verfasst, welches an die zuständigen
Regierungsmitglieder gesandt wird.
Rückfragen & Kontakt:
Mag. (FH) Oliver Bayer
Öffentlichkeitsarbeit
Wiener Tierschutzverein
Triester Straße 8
2331 Vösendorf
Mobil: 0699/ 16 60 40 66
Telefon: 01/699 24 50 – 16
oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org
www.wiener-tierschutzverein.org
Zum Originalartikel
heute.at vom 21.11.2015
35-Jähriger Jäger geriet bei Fasanenjagd in Kugelhagel
Ein Jäger ist am Samstag bei einer Treibjagd auf Fasane in der
Steiermark von mehreren Schrotkugeln getroffen worden. Er wurde vom
Rettungshubschrauber ins LKH Graz geflogen.
Die Jagdgesellschaft jagte am Nachmittag in Kölldorf, einem Ortsteil von
Kapfenstein, Fasane. Als ein Exemplar gegen 13.15 Uhr von mehreren
Jägern ins Visier genommen wurde, kam es zum Drama.
Ein 35-jähriger Jäger, der am Rand eines Ackers stand und von Bäumen und
Sträuchern verdeckt wurde, geriet in den Kugelhagel. Mehrere
Schrotkugeln trafen ihn ins Gesicht, an beiden Händen und am Brustkorb.
Der Getroffene war ansprechbar, als die Jagdkollegen Erste Hilfe
leisteten.
Der Verletzte wurde vom Rettungshubschrauber Christophorus 12 ins LKH
Graz geflogen, es besteht keine Lebensgefahr. Die Polizei ermittelt nun,
wer die folgenschweren Schüsse abgegeben hat. Eine Anzeige gegen
Unbekannt wurde getätigt.
Zum Originalartikel
oe24.at vom 09.11.2015
Graf Ali wegen Tierquälerei angezeigt
Die Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken blasen ihrerseits zur
Jagd.
Die Aufregung um Alfons Mensdorff-Pouilly geht weiter. Nach der
Treibjagd, die Graf Ali mit seinem Sohn Ferdinand und unter Aufsicht
seines Jagdaufsehers Adam L. in seinem Jagdgatter bei Bildein
veranstaltet hat, hat der Verein gegen Tierfabriken (VgT) Anzeige wegen
Tierquälerei erstattet.
Für die Treibjagd waren extra Wildschweine aus seinem nahegelegenen
Zuchtgatter angeliefert worden. Am Jagdtag setzte sich Alfons
Mensdorff-Pouilly persönlich auf einen Jagdstand und schoss zusammen mit
seinen Jagdgästen auf die in alle Richtungen flüchtenden Tiere. Eine
Treiberkette ging in voller Gatterbreite auf und ab durch das Gehege,
sodass die hunderten gefangenen Tiere im umzäunten Bereich in Todesangst
kopflos umher liefen. Wie auf Schießbudenfiguren ballerten die Schützen
dann auf die Tiere, heißt es in einer Aussendung des VgT. Dabei wurde
auch eine Wildschweinmutter erschossen, die eine Familie ganz junger
Frischlinge führte. Die AktivistInnen des VGT sahen aus unmittelbarer
Nähe zahlreiche Hirsche, Wildschweine, Mufflons und Rehe leiden und
sterben. In der Mittagspause gingen Jagdhelfer durch das Gatter und
erschossen jene Tiere, die verletzt herumlagen.
VgT-Obmann Martin Balluch, selbst Augenzeuge der Treibjagd, erklärt:
"Die Jagd im Gatter ist eindeutig strafrechtswidrig und muss sofort aus
dem Jagdgesetz gestrichen werden!"
Zum Originalartikel
oe24.at vom 08.11.2015
Graf Ali: Treibjagd mit Polizei-Schutz
Erneut Aufregung um den Waffenlobbyisten Alfons „Graf Ali“
Mensdorff-Pouilly.
Seit Jahren blasen Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) zum
Halali auf „Graf Ali“. Zuletzt befreiten sie 16 Rebhühner auf seinem
Anwesen im Burgenland, die dort ebenso wie Fasane gezüchtet und dann zum
Abschuss ausgesetzt werden.
Nach abgesagter Jagd wurde Polizei angefordert
Dann ließ Mensdorff-Pouilly eine Treibjagd absagen, weil sich wiederum
die Tierschützer rund um VgT-Chef Martin Balluch auf dem Gelände
eingefunden hatten. Nun wurde für eine erneute Gatter-Jagd Polizeischutz
angefordert. Die Beamten rückten mit 20 Fahrzeugen an, sprachen ein
Betretungsverbot in einem Umkreis von 200 Metern aus. Damit konnte die
Jagd auf Wildschweine, Hirsche und Mufflons losgehen, die laut Balluch
„eigens für diese Jagdbelustigung“ angefordert worden waren: „Die Tiere,
von Treibern angeschrien und aus Hochständen beschossen, flohen ständig
im Kreis.“
Frischlinge
Eine Wildsau hatte Frischlinge und wurde ebenso erschossen.
Zum Originalartikel
"Kronenzeitung" vom 07.11.2015
Jäger starb in Auto
70 Meter ist ein 56-jähriger Jäger aus der Schweiz am Imsterberg in
Tirol mit seinem Fahrzeug während eines Wendemanövers abgestürzt. Der
Mann wurde dabei getötet.
"Wienerin" vom November 2015
Frau am (Ab-)Zug
Ins Visier genommen. Mächtig, männlich, konservativ – das
verbinden viele mit der Jagd. Noch. Vier Jägerinnen erzählen warum sie
selbst zur Büchse greifen, wie sich das Töten anfühlt und wieso man im
Wald kein Parfum tragen sollte.
Viktoria Kickinger schlägt die
Autotür fest zu. In
der linken Hand hat
sie ein rosefarbenes iPhone, in der rechten ein
Gewehr. Statt der Handtasche trägt sie heute einen grünen Leinenrucksack.
"Nicht gerade ein Designerstück!", gibt
sie zu und lacht. Zweckmäßigkeit
geht beim Jagen eindeutig vor Schönheit. In besagtem Rucksack müssen
schließlich allerhand Dinge Platz finden: Fernglas, Messer, Munition,
Regenschutz und ein grüner Lodenumhang namens Wetterfleck die
Grundausstattung einer Jägerin. Die grüne Farbe hat eine gewisse
Tradition. "Wir könnten aber auch Blau, Rot oder Schwarz tragen." Die
Kleidung dürfe sich nur nicht zu stark von der Umgebung abheben.
Die heute 63-Jährige war schon als Kind
oft mit dem Großvater im Wald. Die Jagdprüfung hat sie gemacht, weil sie
so viel über die Natur wissen wollte wie er. Während sie erzählt,
streicht sie mit der Hand behutsam über ein paar Gräser am Wegesrand.
Wenn man genau hinschaut, sieht man, dass die Halme an dieser Stelle
niedergetreten sind ein Wildwechsel. Die Jägerin folgt der Fährte. Für
Viktoria Kickinger ist das Fährtenlesen wie ein Krimi. Sie zeigt auf ein
Gebüsch: "Dort lebt eine Geiß, also ein weibliches Reh mit ihrem Kitz."
Woran sie das erkennt? An den Trittsiegeln. So nennt man in der
Jägersprache die Abdrücke der standorttreuen
Rehe.
WAIDFRAUEN
Während noch vor 20 Jahren weniger als
ein Prozent der Waidmänner Frauen waren, ist mittlerweile jeder zehnte
Jagdscheininhaber weiblich Tendenz steigend.
In den Jagdkursen liegt die Frauenquote zum Teil bei bis zu 50
Prozent.
Roland Girtler, Professor für
Soziologie, versteht die steigende Zahl von Jägerinnen als
gesamtgesellschaftliche Entwicklung: "Die Jagd war lange Zeit fast
ausschließlich männlich geprägt. Bis auf einige Adelige hatten Frauen in
dieser Männerdomäne nichts
verloren." Durch die Gleichstellung der Frau in vielen Bereichen kämen
jetzt aber auch mehr Frauen zur Jagd.
Für Klaus
Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie
und Jagdwirtschaft
an der Universität
für Bodenkultur,
gibt es aber auch noch andere
Gründe, warum jetzt auch immer mehr Frauen zum Schuss kommen wollen: "In
fast allen Kulturen töten Menschen Tiere. Für Kleidung, Nahrung oder zum
Vergnügen. Das zieht sich durch die gesamte Menschheitsgeschichte", sagt
er. "Die meisten Jägerinnen möchten aber vor allem Teil der Natur sein.
Und, auch nicht unwichtig: Sie wollen wissen, wo ihre Nahrung herkommt."
UMSTRITTENES
HOBBY
Bettina Umdasch
etwa isst nur Fleisch von Tieren, die sie selbst erlegt hat: "Tiere, die
ihr ganzes Leben eingesperrt in Massenhaltung verbringen, Medikamente
verabreicht bekommen und nie das Tageslicht sehen das finde ich grausam.
Für mich ist das ein wichtiger Aspekt, der für die Jagd spricht." Für
sie ist klar: "Wenn ich Fleisch essen will, muss ich es auch selbst
töten können."
Groß, blond, manikürte Nägel auf
den ersten Blick wirkt Bettina
Umdasch nicht wie jemand, der in
seiner Freizeit auf Tiere schießt. Doch sie erzählt mit ruhiger Stimme
von ihrem Lieblingsgewehr: eine
Blaser,
die sie von ihrem Vater zur Jagdprüfung
geschenkt bekommen hat. Sie ist sich bewusst, dass sie mit einem Schuss
ein Leben be
endet. Bis heute ist sie aufgeregt, wenn sie abdrückt. Wenn sie die
Waffe anlegt, den Finger an den Abzug legt und wartet, dann schlägt ihr
das Herz bis zum Hals.
Viktoria Kickinger geht es
ähnlich. Entschließt sie sich nach reiflicher Überlegung, abzudrücken,
hört sie ihren eigenen Herzschlag in der Stille des Waldes. Dann
knallt's und das Adrenalin flutet ihren Körper.
Nicht jede(r) kann das
nachvollziehen. In den letzten Jahren ist die Jagd in Verruf geraten:
grausame Jagdpraktiken, Gesellschaftsjagden, die nur dem Vergnügen und
nicht der Natur dienen, und versehentlich beim Schmusen erschossene
Liebespaare ... Vor allem in den städtischen Gebieten hat kaum jemand
Verständnis für
das Waidwerk.
Viktoria Kickinger glaubt, dass
viele Menschen einen verklärten Blick auf die Natur haben. "Aber Bambi
kann man nicht streicheln, denn dann würde die Mutter ihr Kitz nicht
mehr annehmen." Wieso die meisten Spaziergänger selten Wild zu Gesicht
bekommen, hat mehrere Gründe: "Wild
schweine sind echte Alleskönner
und die klügsten Waldbewohner.
Und Rehwild sieht gut,
Gamswild hört gut und Rotwild hat
einen hervorragenden Geruchssinn."
Deswegen verwendet Viktoria Kickinger auch kein Parfum, wenn sie im Wald
ist.
Die Jägerin sitzt oft viele Stunden im Hochsitz,
ohne einen Schuss abzugeben. Dann beobachtet sie oder kümmert sich um
den Forst. Die Jagd kann einen wichtigen Beitrag zum Arten und
Naturschutz leisten, erklärt Klaus Hackländer. Gibt es zum Beispiel zu
viele Hirsche, knabbern sie an Knospen und Ästen und schaden damit dem
Forst. Oder wenn
sich bestimmte Tiere auf Kosten anderer Arten übermäßig vermehren: Der
Fuchs setzt kleinen Bodenbrütern wie Rebhühnern oder Feldlärchen zu.
Gerade der Artenschutz spricht viele Frauen an, berichtet Hackländer. So
auch Petra Schneeweiß. Sie hat 2011 gemeinsam mit ihrer Tochter die
Zeitschrift Die Jäqerin, die erste Jagdillustrierte speziell für
Frauen, gegründet. Und die läuft
so gut, dass die
bei den Jägerinnen mittlerweile hauptberuflich für die Zeitschrift tätig
sind.
Was unterscheidet Jägerinnen von ihren männlichen Kollegen?
"Wir interessieren uns für die vielen
verschiedenen Facetten der Jagd Lebensstil, Kulinarik, Nachhaltigkeit
und vieles mehr und schießen vielleicht nicht so schnell wie mancher
Jäger. Wir lassen uns hin und wieder von unseren Gefühlen leiten.
Trotzdem haben wir einen vorgegebenen Abschussplan, den wir erfüllen
müssen."
MEN ONLY?
Nicht alle Männer freuen sich übrigens darüber, dass die Jagd zunehmend
weiblich wird. "Als Frau wird man ganz anders behandelt man muss sich
immer beweisen", erzählt etwa Patricia Hohenberg. Für die gebürtige
Schottin ist die Jagd Familientradition. Bereits mit 13 Jahren bekam sie
von ihrem Vater die erste Flinte geschenkt. Die Liebe brachte sie nach
Österreich und Ende der 1980er-Jahre machte sie hier ihre Jagdprüfung.
Doch während sie mit ihrer Familie in Schottland ganz selbstverständlich
auf die Jagd gegangen war, ließen die österreichischen Jagdprüfer sie
spüren, dass sie hier nicht erwünscht war: "Der Prüfer stellte mir eine
Fangfrage, nämlich wann die
Gams abwirft. Die wirft aber gar nicht ab! Ich habe darauf geantwortet:
,Das weiß doch jeder wenn sie ihre Eier legt.' Der Prüfer war
stinksauer, aber ich habe eine neue Frage bekommen."
Auch Ilse Senker aus Amstetten
erlebte Anfeindungen. Hinter vorgehaltener Hand wurde sie im Dorf
"Flintenweib" genannt, nachdem sie die Jagdprüfung bestanden hatte. Das
ist fast 30 Jahre her. Heute, sagt sie, hat sich einiges geändert. Die
76-Jährige ist eine gestandene Frau. Ganz alleine hat sie in
Niederösterreich ein Autohaus aufgebaut, das heute zu den größten in der
Region gehört. Von den Männern unterkriegen hat sie sich dabei nie lassen.
Viktoria Kickinger hat keine
solch negativen Erfahrungen gemacht. "Wir schießen mit den gleichen
Waffen, der gleichen Munition. Wir jagen in denselben Revieren, bringen
das gleiche Heu aus." Fragt man sie nach dem Unterschied zwischen
Männern und Frauen auf der Jagd, schmunzelt sie und antwortet mit einem
Augenzwinkern: "Wenn die Herren ein natürliches Bedürfnis überkommt,
können sie einfach hinter einen Baum gehen. Für uns Frauen ist das
schwieriger."
JÄGERLEBEN
Wahrend Viktoria Kickinger erzählt,
betritt sie ihre Jagdhütte: "Schon ein bisschen karg, oder? Aber so ist
das Jägerleben.' In der Hütte ist es kalt und dunkel. Neben einem
gemauerten Ofen steht ein wackliger Holztisch mit einer Bank, an der
Wand sind ein paar Regalbretter angebracht. Links neben der Tür hängt
ein kleiner, leicht beschlagener Spiegel. Auf der Ablage liegen eine
Haarbürste und ein Lippenstift. Schön-Sein und Jagen sei für sie kein
Widerspruch, erklärt Viktoria Kickinger, während sie einen Landjäger
aufschneidet. Heute genehmigt sie sich nur ein Stückchen, denn die fette
Wurst setzt an.
Im hinteren Raum der Hütte
stehen zwei Betten und ein Schrank, an der Wand hängen ein
Dutzend Krickerl und Geweihe.
Zu Hause hat Viktoria Kickinger keine Trophäen. Sie mag es nicht
besonders, sich damit zu brüsten: "Ich glaube, das ist Männern wichtiger
als Frauen!" Das Aufbrechen der Tiere gehört für sie aber zum Jagen
dazu. Das erlegte Stück muss schnell ausgeweidet werden, damit die
Bakterien in Darm und Magen das Fleisch nicht zersetzen. Die Innereien
werden im Wald zurückgelassen. Nur die Leber behält die Jägerin, Angst
hat sie im Wald nie, auch Patricia Hohenberg nicht. Und Ilse Senker
erklärt lächelnd: "Ich habe einen Hund und ein Gewehr. Warum sollte ich
mich fürchten?"
Bettina Umdasch
44, Land- und
Forstwirtin
Bettina
Umdasch stammt aus einer
Jägerfamilie. Auf dem elterlichen Hof haben vom Vater bis zur Köchin
alle den Jagdschein. Die frischgebackene Mama hat den Umgang mit der
Waffe von klein auf von ihren Eltern gelernt und möchte diese Tradition
gerne an ihren Sohn weitergeben. Ihre Lieblingszeit im Wald? Der Morgen:
"Jeder, der da noch in den Federn liegt, tut mir leid."
Patricia Hohenberg
65,
Fotografin
Weil der Vater ein
Waffeninstruktionsoffizier war, ist Patricia Hohenberg schon früh mit
Waffen in Berührung gekommen. Dass es nicht mehr Frauen im Management
gibt, ärgert sie. Dafür freut sie sich umso mehr, dass es immer mehr
Jägerinnen gibt. Ihr Tipp: "Viele Männer halten es nicht aus, wenn
Frauen besser sind als sie. Diese männliche Eitelkeit muss man einfach
ignorieren!"
Ilse Senker
76, Unternehmerin
Die Frau hat Power! Quasi
im Alleingang baute Ilse Senker ein Autohaus in Amstetten auf, das heute
zu den größten in der Region gehört. Die Jagd ist für sie etwas ganz
Natürliches. Besonders spannend fand sie während der Jagdausbildung die
Wildtierkunde. Was Frauen besser können als Männer? "Man sagt, sie sind
die besseren Schützen. Das kann ich persönlich aber nicht bestätigen."
"Wienerin" vom November 2015
WIENERIN DEBATTE – Braucht noch wer die Jagd?
TIERFREUND & JAGD-GEGNER. Christian Nittmann hat 2005 die Initiative
zur Abschaffung der Jagd gegründet. Seine Meinung: "Der Superjäger
Mensch schießt erwachsene gesunde Tiere, manche Jäger schießen sogar
Katzen zum Spaß."
Christian Nittmann:
"Jagd ist widersinnig.
Und das Jagd-Image kippt, weil immer weniger verstehen, warum hier
getötet wird."
Er sagt: "Würde man die Jagd einfach von heute auf morgen abschaffen, würde
nichts
passieren außer, dass nicht mehr tausende
Tiere sinnlos
sterben müssten." Christian Nittmann ist Anwalt in Wien,
Gründer der InInitiative
zur Abschaffung der Jagd
und sagt im Interview mit WIENERIN -Chefredakteurin Barbara Haas, "die Jagd
ist einfach
widersinnig". Die Plattform sorgt immer wieder für
Aufregung und Medienecho auch Landesjägermeister Josef Pröll (Interview
rechts) ist oft im Visier der Gruppe. 2007 beauftragte
Nittmann das Gallup-Institut
mit einer Umfrage zum Image der Jagd. Ergebnis: 64
Prozent der Befragten lehnten die Hobbyjagd in Österreich ab und
forderten ein Verbot. 70 Prozent sprachen sich auch für ein Verbot für
den Abschuss von
Hunden und Katzen aus (derzeit erlaubt, wenn Tiere im Wald streunen oder
wildern).
Sie sind erklärter
Jagdgegner. Hatten Sie ein schlimmes
Erlebnis mit einem Jäqer, oder woher kommt Ihr energisches Engagement?
Ich bin Tierfreund, aber mir wurde lange erklärt, dass die Jagd einfach
notwendig sei, um unsere Kulturlandschaft zu erhalten. Erst spät habe
ich Literatur
entdeckt, die vom Widersinn der Jagd gesprochen hat und davon, dass
Regionen, die nicht bejagt werden, genauso funktionieren. Da wurde ich neugierig.
Was haben Sie entdeckt? Was würde passieren, wäre die Jagd ab morgen
verboten?
Nichts. Es gibt zum Beispiel Schädlinge, wie etwa den Fuchs. Jäger sprechen
immer davon, dass Füchse gejagt werden müssen, weil sie so schädlich seien.
Tatsächlich ist der Fuchs
aber ein Nützling, er reduziert die Mäusepopulation. Weniger
Mäuse sind besser
für alle Bauern
und deren Äcker. Der Fuchs ist
zudem ein Aasfresser und wird insofern sogar als Polizei der
Natur
bezeichnet.
Das ist aber nur ein Wildtier;
tatsächlich sind es aber eine Vielzahl an Arten, deren Population ohne
Jagd vielleicht aus dem Gleichgewicht käme
...
Es sind immer drei Fragen wichtig, wenn es um Population von Wildtieren
geht. Wie
viel Nahrung und Platz haben sie, wie sind die Witterungsbedingungen,
und gibt es Krankheiten? Danach orientiert sich die Natur. Der Mensch
verfolgt keine natürliche Auslese, der Mensch ist ein Superjäger. Denn
während Raubtiere nur die Kranken und Schwachen nehmen, schießen Jäger
die gesunden, großen, erwachsenen Tiere.
Gibt es Beispiele,
wo ein Ende der Jagd funktioniert hat?
Ja, der Schweizer Kanton Genf hat bereits vor 40 Jahren per Volksabstimmung
die Jagd abgeschafft und dort funktioniert alles sehr gut. Die
Kulturlandschaft ist
nicht zusammengebrochen.
In Österreich beginnen viele Frauen mit der Jagd aus Gründen der
Nachhaltigkeit. Sie wollen ihr Essen vorher kennen lernen und dann
verarbeiten. Können Sie so einem Gedanken folgen?
Ich bin Vegetarier und könnte keinem Tier, das mir in die Augen sieht, eine
Kugel in den Kopf jagen. Außerdem treffen ja nur etwa 30 Prozent der
Jäger gut, in allen anderen Fällen muss nachgesucht werden und dann hat
das Tier haufenweise
Stresshormone im Fleisch. Also nein, ich verstehe das nicht ganz.
Die Jagd hat in Österreich
lange Tradition wie beurteilen Sie das Image der Jagd bei uns?
Jäger sind einflussreich, sitzen im National- und Bundesrat. Aber ihr Image
kippt zusehends.
Viele
Menschen
verstehen nicht nur die Jagd an sich nicht mehr, sie
wundern sich auch über teils absurde
Auswüchse. Warum etwa Katzen und Hunde von Jägern abgeschossen werden.
Ich
meine: Ja, Hunde gehören an die Leine. Aber dass ein Hund, weil er
gewildert hat, mit dem Tod bestraft wird, finde ich falsch.
Werden denn wirklich so viele Hunde und Katzen in Österreich erschossen?
Erst im August gab es eine Geschichte über einen Jäger, der 50 Katzen
erschossen haben soll. Und zwar aus seinem
Auto heraus.
PIRSCH. Josef Pröll (47) ist seit 2012 Landesjägermeister von
Niederösterreich. Der Landesverband hat ca. 35.000 Mitglieder.
Josef Pröll: "Die Jagd hat heute mit
Auszeit und Muße zu tun. Sie holt gestresste Menschen auf die Erde
zurück. Und Frauen brechen jetzt auch die Männer-Jagdzirkel auf. Gut
so."
Josef Pröll führte das
Stressleben eines Spitzenpolitikers. Von 2008 bis 2011 war er
Finanzminister und Vizekanzler, aus gesundheitlichen Gründen legte er am
13. April 2011 alle politischen Ämter nieder. Jetzt ist er
Generaldirektor der Leipnik-Lundenburger
Invest-Beteiligungs AG (Raiffeisen-Holding Niederösterreich/Wien)
und seit 2012
Landesjägermeister von Niederösterreich. In seinem Büro im 12. Stockwerk
hängt ein Hirschgeweih, "das nicht in die engere Auswahl für einen Preis
bei einer Trophäenschau kommen würde, aber das war mein erster Hirsch in
Niederösterreich. Und ich hab lange warten müssen", sagt Pröll. Ein
Gespräch mit WIENERIN -Chefredakteurin Barbara Haas über das Spüren,
elitäre Jagdzirkel und warum seine Frau nicht schießen will.
Die Jagd
ist zwar weiblich,
gejagt wird aber mehrheitlich von Männern. Ist das archaisch oder worin
besteht für Sie der Reiz
am Jagen?
Ja, warum jagt man oder frau? Es ist sicher ein archaisches Thema,
aber eigentlich entspringt die Jagd aus einer Leidenschaft. Und wenn man
die spürt, beschert sie einem Erlebnisse, die man fast nicht erklären
kann. Für mich gibt es die Jagd schon, seit ich ein Kind bin, deshalb
ist sie für mich Teil der Natur und des Jahreskreislaufs. Was ich
bemerke, ist, dass sich der Zugang verändert hat.
Inwiefern
verändert?
Dass Jäger eine
Gemeinschaft darstellen, eine eigene Sprache sprechen, sich grün kleiden
und mit der Jagdprüfung auch gut ausgebildet sind, hat sich natürlich
nicht verändert. Aber es geht heute um andere Dinge. Die Jagd wird immer
mehr zu einer Möglichkeit, runterzukommen, sich eine Auszeit zu nehmen
vom gestressten Leben. Es steht wirklich nicht der Abschuss im
Vordergrund, sondern das Eintauchen in die natürlichen Abläufe. Und all
jene, die den Abschuss als Definition ihrer Jagdleidenschaft sehen,
werden dauerhaft darin keine Freude finden.
Warum denn nicht?
Weil das viel zu kurz gegriffen ist. Es ist eine Frage der Ruhe, der
Muße. Die Naturlandschaft zu erleben, das Tier richtig anzusprechen,
sich Zeit zu nehmen. Die Jagd als "Rückzugsgebiet vom Alltag" ist ein
Punkt, der immer wichtiger wird. Wir haben in Niederösterreich stark
steigende Anmeldezahlen für Jagdprüfungen, viele davon sind Frauen. Es
ist ein Trend, der mit stärkerem Bewusstsein für die Natur zu tun hat.
Ein anderer
Grund für das weibliche Jagdinteresse
ist schlicht Nahrung.
Frauen wollen das,
was sie kochen, kennen. Sehen das Wildtier als Bio-Fleisch, das wenn
man gut
schießt ohne Stresshormone stirbt.
Hat das für Sie Bedeutung?
Absolut. Ich
komme ja aus der Landwirtschaft und bin mit Winter, Frühling, Sommer,
Herbst aufgewachsen. Und damit verbunden habe ich einen starken Bezug
zum Aussäen, der Pflege und Ernte. Diesem Jahreszyklus können andere,
die in der Stadt leben und keinen Zugang zur Landwirtschaft haben, über
die Jagd gut nachspüren.
Ändert sich
mit dem
steigenden Anteil
der Frauen die Jagdgesellschaft? Und: Jagen Frauen anders als Männer?
Nein, Frauen
jagen rein technisch genauso wie Männer. Aber sie haben einen positiven
Einfluss auf die männliche Jagdgesellschaft, weil diese Männerzirkel nun
aufgebrochen werden und auch in die Diskussionskultur eine neue Dynamik
kommt. Es ist eine echte Bereicherung.
Nun gibt
es auch Kritiker der Jagd: Von eitler Trophäenjagd über elitäre Zirkel
bis hin zum Thema Alkohol und Waffen gibt es viele Negativbilder. Wie
gehen Sie damit um?
Ich glaube,
es gibt viele Vorurteile. In der Jagd ist es doch so, dass alle
Gesellschaftsschichten abgebildet sind: vom Arbeiter und Bauern bis zum
Primarius oder zu mir, einem Ex-Politiker. Und dieses Elitenhafte,
Geheimnisvolle gibt es auch nicht, so wie das viele vermuten. Ehrlich:
Ich habe in meinem Leben viel mehr Geschäfte normal am Verhandlungstisch
gemacht als bei irgendwelchen Jagdzirkeln.
Es gibt auch Regionen,
wo Wild nicht bejagt wird. Kritiker sagen, dort ist alles okay und die
Welt besser. Eine Perspektive für Sie?
Nein, gar
nicht, weil diese Menschen auf eines vergessen: Jagdfreiheit verändert
die Kulturlandschaft und damit das Leben. Ein Beispiel: Kenia ist ein
jagdfreies Land. Dort gibt es null Infrastruktur, null Zersiedelung. Das
ist ein Land, dessen Landwirtschaft nicht einmal zur Eigenversorgung
reicht. In Europa gibt es eine intensive, aber funktionierende
Landwirtschaft, und die Wildpopulation wird so gehalten, dass sowohl
Forst, als auch Landwirtschaft damit leben können. Soll heißen: Mit
unserer Kultur und Struktur kann es kein jagdfreies Europa geben.
Es gibt bei einigen Wildtieren
auch Probleme, etwa zu wenig Hasen und Fasane. Wie reagiert
man darauf?
Wenn die Bestände spürbar sinken, wird man in den nächsten Jahren
die Jagden auf Hase und Fasan deutlich reduzieren und den Druck auf
Raubzeug, wie auf Füchse, erhöhen. Dazu schaffen wir mehr Grünraum, wo
Tiere Deckung finden. Wir haben ein ähnliches Thema mit Gämsen, die nach
strengen Wintern oder vielen Lawinenabgängen reduziert sind. Wenn man
das bemerkt, kann man die Jagd eben im nächsten Jahr nicht einfach
fortsetzen. Es ist ein komplexes System.
Sie haben
Familie, Kinder. Ist Ihre Jagdleidenschaft übertragbar?
(Lacht.)
Meine Frau hat den Jagdschein, jagt aber nicht. Sie sagt, sie schätzt
das Naturschauspiel, kann aber kein Tier erlegen und das respektiere
ich. Mein größerer Sohn (25) ist Jäger und begleitet mich auch manchmal.
Er hat einen sehr positiven Zugang zur Jagd. Meine ältere Tochter ist 21
Jahre und die Kleinste ist 14, wobei ich bei ihr den "Jagdtrieb" noch am
ehesten spüre.
österreich.at vom 06.11.2015
Jägerin erschoss Luchs mitten im Nationalpark
Wegen Tierquälerei musste sich eine Jägerin (64) vor Gericht
verantworten.
OÖ. Er trug den sperrigen Namen „B 7“, war aber eines der bezauberndsten
Tiere, das die Wildnis im Nationalpark Kalkalpen bereicherte.
Entsprechend groß war der Schock, als herauskam, dass der geschützte
Luchs einfach abgeschossen worden war. Zunächst war ein Jäger ins Visier
der Ermittler geraten, doch die Gattin war es. Sie stand am Donnerstag
in Steyr vor Gericht.
"Luchs verwechselt"
Die 64-jährige Angeklagte, die sich wegen vorsätzlicher Schädigung des
Tierbestandes und Tierquälerei verantworten musste, hatte eine
Entschuldigung parat, die den Staatsanwalt wenig beeindruckte: „Ich habe
den Luchs verwechselt.“ Angeblich hatte es die Jägerin auf einen Fuchs
abgesehen.
Wenig glaubhaft, sagte die Staatsanwaltschaft. Ein Jäger mit
Jagdberechtigung – deshalb wurde keine Wilderei angeklagt – müsse
schließlich wissen, auf was er schießt.
In Gefriertruhe gesteckt
Der abgetrennte Kopf des Luchses wurde damals in der Gefriertruhe eines
Präparators entdeckt. Gegen ihn wird ebenfalls ermittelt. Das Urteil
gegen die Jägerin: drei Monate bedingt, 2.880 Euro Geldstrafe. Und
12.000 Euro Entschädigung für den Nationalpark.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, für die Jägerin gilt die
Unschuldsvermutung.
Zum Originalartikel
nachrichten.at vom 03.11.2015
Vor Strafprozess wirft Wildschützin weitere Fragen auf
Ingeborg W. will einen Luchs mit einem Fuchs verwechselt haben. Den
Zeitpunkt des Fehlschusses kann sie nur vage bestimmen.
Ein Normalsterblicher merkt sich das Malheur, wenn er mit dem Jagdgewehr
auf einen Fuchs angelegt und dann versehentlich einen streng unter
Naturschutz stehenden Luchs niedergestreckt hat. Ingeborg W.,
Jagdpächterin des Weyrer Forstreviers des Erzbistums Salzburg, spielte
das Gedächtnis einen Streich. Die Raubkatze mit den Pinselohren, die sie
für einen Meister Reineke hielt, hat sie ihrer Erinnerung nach "im
Frühjahr 2012" geschossen, sagte sie bei ihrem Geständnis aus. Das war
noch am selben Tag, an dem Kriminalisten bei einer Hausdurchsuchung bei
einem Tierpräparator in Alberndorf den Kadaver eines männlichen Luchses
aus der Tiefkühltruhe holten. Der Plastikbeutel, in dem der Kuder
eingesackt war, hatte der Präparator mit einer Etikette des
Übernahmetages "13. Mai 2012" versehen.
Das wirft im Vorfeld des Strafprozesses am Donnerstag im Landesgericht
Steyr, bei dem sich Ingeborg W. als Beschuldigte wegen bewusster
Umweltschädigung und Tierquälerei verantworten muss, einige Fragen auf:
Der von der Kripo angewiesene DNA-Test ergab nämlich, dass der beim
Präparator eingefrorene Kuder ein Luchs aus dem Nationalpark Kalkalpen
mit dem nüchternen Namen "B7" war. Den peniblen Aufzeichnungen der
Nationalparkverwaltung zufolge, die diese über den Luchsbestand führt,
war dieses Exemplar im Zeitraum des von Ingeborg W. zugegebenen
Abschusses noch gar nicht auf der Welt oder erst ein Katzenbaby. Der
ausgewachsene Kuder "B7", der erste männliche Nachkomme, nachdem drei
Luchse aus der Schweiz im Nationalpark ausgesetzt worden waren, kann nur
ein Jahr später – also Frühling 2013 – geschossen worden sein. Warum
aber irren sich gleich beide mit dem Datum, die Jägerin und der
Präparator?
Möglicherweise weitere Fälle
Für Erwin Wirleitner, Rechtsanwalt aus Steyr, der den Nationalpark
Kalkalpen als geschädigten Privatbeteiligten vertritt, ist das ein
möglicher Hinweis, dass es im Umfeld der Verdächtigen noch weitere
illegale Abschüsse gegeben haben könnte. Seit zwei Jahren sind im
Nationalpark die Luchse "Juro" und "Freia" wie vom Erdboden verschluckt.
Das Verschwinden der Raubkatzen lässt mehr mutmaßen als ein bloßes
Versehen, an das der Staatsanwalt ohnehin nicht glaubt. Es gibt
Anzeichen auf ein Komplott in der örtlichen Jägerschaft, deren
offizielle Vertreter im Lenkungskreis "Luka" für das
Luchsansiedelungsprojekt sitzen und die Wilderei scharf verurteilen. Ins
Spiel gebracht wird dabei auch Ingeborg W.s Ehegatte Harald W.,
ebenfalls ein Waidmann, der sich für seine Facebook-Seite stolz neben
Trophäen ablichten ließ und ansonsten häufig gegen Flüchtlinge und
Asylwerber geifert. Beim Schüsseltrieb wurde Harald W. scherzhaft als
"Luchsbeauftragter" bezeichnet, was ihn offenkundig wenig gestört hat.
Wie in Zeugenaussagen aus geselliger Runde ebenfalls protokolliert ist,
soll der Linzer Unternehmer, ehemaliger Wirtschaftskammerfunktionär und
passionierter Jäger, auch gerne auf seinem Handy Fotos von erlegten
Luchsen hergezeigt haben. Für den Strafprozess gegen seine Frau ist er
als Zeuge vorgeladen – für alle gilt die Unschuldsvermutung.
50.000 Euro Schadenersatz
Der Strafprozess ist, wenngleich von Einzelrichter Wolf-Dieter Graf
geführt, im Schwurgerichtssaal anberaumt. Für die Hauptverhandlung
werden auch Gerichtskiebitze aus den Reihen von NGOs und Naturschutz
erwartet. Das Luchsprojekt im Nationalpark Kalkalpen steht vor dem
Zusammenbruch. "Das Männchen ,B7’ war der erste männliche Nachwuchs.
Jetzt haben wir keinen einzigen zeugungsfähigen Luchs mehr", sagt
Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer. Die gewilderten Kuder sollen durch
neuerliche Einfuhren aus der Schweiz nachbesetzt werden, was wieder
Kosten bedeutet. Rechtsanwalt Wirleitner wird für die Privatbeteiligten
Ingeborg W. als Schadenersatz 50.000 Euro in Rechnung stellen. Dass die
"Unglücksschützin" zahlen muss, setzt eine Verurteilung voraus.
Andernfalls ist der Nationalpark auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Luchsprojekt: Experte antworten
Nachgefragt bei Erich Mayrhofer, Direktor des Nationalparkes Kalkalpen
Ist das Luchseprojekt im Nationalpark Kalkalpen am Ende wie das
Bärenprojekt im Ötschergebiet, wo auch Tiere gewildert wurden?
Nein, das will ich noch nicht so sagen. Wichtig aber ist, dass wir die
verschwundenen und abgeschossenen Tiere ersetzen. Die Verfolgung von
Trophäenjägern muss aber wirklich wirksam sein. Andernfalls werden wir
keine Luchse mehr im Ausland bekommen, weil unsere Partner sagen, wir
geben sie euch nicht, damit man sie dann bei euch abschießt.
Es gibt das Muster, dass die Wilderer heutzutage eine Jagdkarte
besitzen.
Nachdenklich stimmt es mich, wenn in der Region unter Jägern über
illegale Luchsabschüsse gewitzelt wird und man offenbar wie bei einem
Faschingsumzug um manche Vorkommnisse Bescheid weiß. Dennoch darf man
keinesfalls die Jägerschaft pauschal verdächtigen. Die Vertretung des
Jagdverbandes arbeitet aktiv in der Lenkungsgruppe „Luka“ mit und
unterstützt das Luchseprojekt. Das ist eine sehr wertvolle Mitarbeit. Es
ist im Interesse aller, dass schwarze Schafe zur Verantwortung gezogen
werden.
1870 wurde der Luchs in Österreich ausgerottet. Wie kann man
verhindern, dass das nochmals passiert?
Wie gesagt, wird es ohne Nachbesetzung der Verluste aus der Wilderei
nicht gehen. Aber darüber hinaus streben wir eine Vernetzung und
Zusammenarbeit mit den Schutzgebieten auch im Gesäuse und dem
Dürrenstein im Mostviertel in Niederösterreich an. Wildtieren ihren Raum
zu geben, ist eine überregionale Verantwortung.
Zum Originalartikel
österreich.at vom 03.11.2015
Prozess um Unfall bei Treibjagd
Unglücksschütze muss schwerverletzten Opfer Schmerzensgeld zahlen.
Der
Treiber war bei der Gatterjagd auf Wildschweine am 8. November 2014 im
Bereich des Kopfes und der linken Schulter von einem Projektil getroffen
worden. Seitdem ist der Weinviertler gelähmt.
Der
Unglücksschütze, der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders
gefährlichen Verhältnissen angeklagt, hatte sich noch zum
Verhandlungsauftakt Anfang Oktober nicht schuldig bekannt. Der
Schießsachverständige Ingo Wieser schloss aus, dass es sich bei der
Kugel aus seinem Gewehr um einen "Abpraller" vom Buschwerk oder
Unterholz gehandelt hatte.
Nach damaligen Polizeiangaben hatte der 34-Jährige, der gültige
Jagdkarten besaß, in dem eingezäunten Gatter im Bezirk Hollabrunn auf
eine größere Gruppe von Wildschweinen drei Schüsse abgefeuert und einen
150 Kilo schweren Keiler erlegt. Allerdings brach in 150 Metern
Entfernung der von einem Projektil getroffene Treiber zusammen.
"Kollegen kamen schreiend aus dem Wald gelaufen und berichteten von dem
Unglück", hatte der Angeklagte im Oktober geschildert.
Zum Originalartikel
orf.at vom 26.10.2015
Fischotter und Biber nicht mehr geschützt
Weil Fischotter und Biber in manchen Regionen zum Problem
werden, hat der nö. Landtag ihren Schutz zum Teil aufgehoben. Das
bedeutet aber nicht, dass die Tiere ohne Einschränkung abgeschossen
werden dürfen.
Fischotter und Biber galten lange Zeit als nahezu ausgerottet.
Entsprechende Schutzmaßnahmen ließen die Population nun aber wieder
wachsen, in manchen Regionen allerdings zu stark. Biberbauten gefährden
zum Teil den Hochwasserschutz, Fischotter jagen Fische in den Teichen.
Daher hob der niederösterreichische Landtag in einer Gesetzesänderung
den Schutz von Bibern und Fischottern teilweise auf, die Jagd- und
Naturschutzbestimmungen wurden geändert.
Jagderlaubnis für ganze Regionen
Bisher waren Fischotter und Biber durch das Jagdgesetz ganzjährig
geschützt. Einzelne Tiere, die ein Problem darstellten, wurden nur
aufgrund von Einzelbescheiden bejagt. Das bedeutet, dass sie entweder
übersiedelt oder getötet wurden. Künftig fallen die Tiere jedoch in die
Zuständigkeit des Naturschutzgesetzes. Die Landesregierung kann somit
Eingriffe in problematische Populationen zulassen - allerdings nicht wie
bisher für einzelne Tiere, sondern für ganze Regionen.
Diese Änderung bedeutet jedoch nicht, dass Fischotter und Biber nun ohne
Einschränkung abgeschossen werden dürfen. Experten aus den Bereichen
Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd und Fischerei arbeiten gemeinsam
Verordnungen aus. Oberstes Ziel sei es, Schäden zu verhindern.
Zum
Originalartikel
wirtschaftsblatt.at vom 16.10.2015
Die steirischen Jäger sorgen für lukrative Geschäfte
94 Millionen € Umsatz pro Jahr generiert die heimische
Wirtschaft mit den 23.000 steirischen Jägern. Die Jagd ist nicht nur
teures Hobby, sondern auch ein weitverzweigter Wirtschaftsfaktor.
Graz. Die
Jagd ist ein boomendes Geschäft. Selbst für die Immobilienbranche. Denn
Jagdgebiete sind bei Vermögenden seit der Krise von 2007 eine begehrte
Wertanlage. "In der Steiermark besonders, weil das Land eine gute Nähe
zur kaufkräftigen Wiener Klientel hat und es hier noch viele große
Besitzungen in privater Hand gibt", sagt Spezialist Fridolin Angerer von
Immobilienmakler Spiegelfeld.
Sein derzeitiges Angebotshighlight ist ein Forst- und Jagdgut im Ausmaß
von 782 Hektar an den südöstlichen Ausläufern des Toten Gebirges. Dazu
kommen noch eine zugepachtete Gams- sowie eine benachbarte Eigenjagd.
Zum Abschuss laut Abschussplan stehen 25 Stück Rotwild, sechs Stück
Gamswild, elf Stück Rehwild und ein Auer- oder Birkwild. Der deutsche
Besitzer sei gestorben, die Kinder wollen die Jagd nicht
weiterbetreiben. "Ein gar nicht seltener Fall, sodass dann Jagdgebiete
auf den Markt kommen", sagt Angerer. 9,5 Millionen € soll das Forst- und
Jagd gebiet kosten.
Gebiete in dieser Größenordnung, die zum Verkauf stehen, seien aber eher
die Ausnahme. Schon Jagdreviere mit 200 Hektar gibt es selten zu kaufen,
so Angerer. Überhaupt werde selten verkauft, Jagden über Generationen
erhalten. Dabei seien gute Preise zu erzielen: Vor zehn Jahren kostete
ein Quadratmeter Jagd noch 70 Cent, heute seien es zwei € und mehr.
Adel und Geldadel
Für einige Aufregung sorgte vor einigen Jahren daher der Verkauf des
laut Insidern "prestigeträchtigsten Jagdgebietes Mitteleuropas": 11.000
Hektar im steirischen Ennstal nahe der Gemeinde Donnersbach wurden aus
dem Bestand der Bank-Austria-Tochter Alwa heraus verkauft. Die
Gerüchteküche kochte über: Einige Großindustrielle wurden als
potenzielle Käufer gehandelt, etwa der einstige Raiffeisen-Manager
Ludwig Scharinger oder der frühere Magna-Vorstand Siegfried Wolf, der
mittlerweile im Schneeberggebiet selbst 238 Hektar besitzt. Das Rennen
machte schließlich der medienscheue hessische Adelige Ernst W. von
Baumbach, der auch am deutschen Pharmariesen Boehringer-Ingelheim
beteiligt ist. Kolportierter Verkaufspreis: 70 Millionen € für die
gesamten Jagden der Alwa mit 23.000 Hektar, darunter auch das
Donnersbacher Jagdrevier.
Von diesen Größenordnungen und Ausflügen in die finanzkräftigen
Jagdgefilde will Karl Sirowatka, Geschäftsführer der Steirischen
Landesjägerschaft, nichts wissen: "Immobilien haben nichts mit der Jagd
zu tun. Die meisten Jäger sind keine Superreichen, sondern Arbeiter und
Angestellte, die in den kleinen Gemeindejagden unterwegs sind." Für den
kleinen Landwirt bringe die Jagd ein kleines Zubrot.
Die Jagd als Wirtschaftsfaktor spiele dennoch eine große Rolle. Fünf bis
zehn € pro Hektar pro Jahr, je nach Wildbestand, kostet eine Pacht. 4000
€, so rechnet Sirowatka vor, wird pro Jäger durchschnittlich umgesetzt.
Darunter fallen die Löhne und Gehälter der im Jadgwesen Beschäftigten,
die Jagdpachtbeträge, der Wert des Wildbrets, der Jagdbetrieb, Ausgaben
für Jagdgeräte etc. Bei aktuell 23.593 steirischen Jägern sind das rund
94 Millionen € Umsatz. Österreichweit erzielt das Jagdwesen mit seinen
120.000 Jägern (2005 waren es noch 115.000) einen Umsatz von rund 475
Millionen €.
Die größten Reviere
In der Steiermark stehen den Jägern 2549 Jagdreviere zur Auswahl.
Aufgeteilt in Gemeindejagden mit weniger als 115 Hektar, die von der
Kommune zur Gemeindejagd zusammengefasst sind und von der Gemeinde
zugunsten der Grundeigentümer verpachtet werden. In der Steiermark gibt
es 1036 Gemeindejagden im Ausmaß von 890.000 Hektar.
Die 1513 Eigenjagden sind dagegen zusammenhängende Flächen, die größer
als 115 Hektar sind. Insgesamt umfassen sie 752.000 Hektar und befinden
sich meist in Besitz von Großgrundbesitzern und Industriellen.
Großjagden besitzen die Österreichischen Bundesforste bei Mariazell und
im Mürztal. Die Steiermärkischen Landesforste verfügen über 28.500
Hektar im Gesäuse, St. Gallen und im Ennstal. "Acht Berufsjäger kümmern
sich um die verpachteten Jagden, die zum Teil auch im Nationalpark
Gesäuse angesiedelt sind", sagt Landesforstdirektor Andreas Holzinger.
Die Jagd trage mit einem Drittel zu den Einnahmen bei, zwei Drittel
kommen aus der Forstwirtschaft.
Jagdlich dominieren in der Steiermark vor allem die großen privaten
Grund- und Waldbesitzer die Jagdszene. Allen voran der Forstbetrieb
Franz Mayr-Melnhof-Saurau mit über 34.000 Hektar, die Fürstlich
Schwarzenberg'sche Familienstiftung in Murau mit knapp 19.000 Hektar,
das Benediktinerstift Admont mit fast 17.000 Hektar oder eben die
ehemaligen Alwa-Forstgebiete in Donnersbach. Aber auch die Stadt Wien
ist mit dem Quellenschutzforst im Hochschwabgebiet ein großer
Jagdpachtanbieter.
Konfliktfeld Jagd
Forstdirektor Andreas Holzinger sieht vor allem im modernen
Freizeitverhalten der Menschen zunehmende Probleme für Wild und Jäger.
"Auch wenn große Flächen des Landesforstes seit zwölf Jahren zum
Nationalpark Gesäuse gehören, heißt das nicht, dass sich jeder dort
überall aufhalten darf", mahnt Holzinger. Der Druck der
Freizeithungrigen auf die Jagd steige. "Wenn nach der Dämmerung Leute
von der Almhütte mit Stirnlampen auf die Lichtung treten, wo ein
Jagdgast auf den kapitalen Bock ansitzt, so gefährdet das zunehmend das
Pachtgeschäft", so Holzinger. Es werde ohnehin immer schwieriger,
größere Jagdggebiete zu verpachten.
Ähnliche Sorgen plagen auch Jagd-Landesgeschäftsführer Sirowatka:
Sentimentale Naturvorstellungen der Städter, die Jagd als grauslich und
ethisch verwerflich darstellen würden, kratzen am Nimbus der Jäger als
Erhalter eines stabilen Ökosystems. Aber
würden die Wildpopulationen zu sehr anwachsen, käme es auch zu
vermehrten Schälschäden, was die Forsterträge schmälere.
Von diesen Debatten unbeeindruckt, hegen immer mehr russische Oligarchen
ein starkes Interesse an heimischen Jagdgebieten, um so ihr Geld aus
Russland "herauszuretten", weiß Jagdimmobilienspezialist Angerer. Nach
vermögenden Deutschen und Österreichern sind sie es, die "am stärksten
in diesen heimischen Markt einsteigen".
Zahlen
23.593 Jäger
94 Millionen € setzt
die Wirtschaft mit den steirischen Jägern um, 475 Millionen € sind
es österreichweit. Steiermarks Jäger haben 2014/15 unter anderem 50.190
Stück Rehwild, 12.796 Stück Rotwild, 2797 Stück Gamswild und 1500
Wildschweine erlegt.
Der Abschuss eines kapitalen Hirschs kostet rund 15.000 €, ein
zehnjähriger Hirsch bis zu 10.000 €.Gams und Rehbock
kosten bis zu 2000 €, ein Wildschwein bis zu 1500 €.
Zum Originalartikel
wirtschaftsblatt.at vom 16.10.2015
Jagd: Ein Faktor für die regionale Wirtschaft
Die Jagd tut der Wirtschaft gut, sie bringt Jobs und unterstützt
heimische Unternehmen.
Steiermark. Österreichs
größter privater Waldbesitzer und Forstbetrieb Franz-Mayr-Melnhof-Saurau
verfügt über eine Fläche von 34.000 Hektar, die über zwei Gebiete bei
Frohnleiten und Göß/Leoben verteilt sind. Wirtschaftlich nehme die Jagd
gegenüber der Forstwirtschaft eine eher untergeordnete Rolle ein, sagt
Mayr-Melnhofs Wildmeister Herbert Wallner.
170 Angestellte arbeiten im Bereich Forst und Wald, fast 40 seien im
jagdlichen Bereich tätig, darunter zwölf Berufsjäger und ein
Jagdpraktikant. Das Unternehmen trage in Sachen Jagd erhebliche Kosten,
um "lebensraumverbessernde Maßnahmen umzusetzen, etwa Almbeweidungen und
-rodungen, den Bau neuer Wildwiesen, Wildschutzgebiete und Flugschneisen
für Auerwild".
Die Erlöse aus der Verpachtung von Revieren und
Pauschalabschussverträgen würden wieder in das Wildtiermanagement
einfließen, so Wallner.
Für die Region und die umgebenden Unternehmen stelle die Jagd einen
erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Mayr-Melnhof arbeite eng mit den
regionalen Bauern, Maschinengemeinschaften und heimischen Betrieben wie
Wildbrethändlern, Frächtern, Lagerhäusern etc. zusammen. In eigenen
Wildschutzgebieten gebe man für die artgerechte Fütterung der Wildtiere
170.000 für Futtermittel aus der Region aus.
Zum Originalartikel
orf.at vom 16.10.2015
Deutscher erschoss in Simbabwe legendären Elefanten
Drei Monate nach dem Tod des berühmten Löwen Cecil hat ein deutscher
Jäger in Simbabwe einen mehr als 50 Jahre alten legendären Elefanten
erschossen. Das Tier sei von dem deutschen Touristen außerhalb des
Gonarezhou-Nationalparks getötet worden, sagte der Präsident des Safari-Veranstalterverbandes,
Emmanuel Fundira, gestern.
Das Tier sei derart imposant gewesen, dass seine Stoßzähne fast bis zum
Boden gingen, schilderte Fundira. Ähnlich wie Löwe Cecil sei auch der
Elefant ein „nationaler Schatz“ gewesen, „der hätte geschützt werden
müssen, statt ihn zu töten“.
Johnny Rodrigues von der Tierschutzorganisation Zimbabwe Conservation
Task Force äußerte sich entsetzt: „Man kann nicht einfach ein derart
symbolträchtiges Tier töten“, klagte er. Die riesigen Stoßzähne des
Elefanten hätten 54 Kilo gewogen.
Anfang Juli hatte der Tod des berühmten Löwen Cecil weltweit
Schlagzeilen gemacht. Der 13-jährige Star des Hwange-Nationalparks war
von einem US-Zahnarzt mit Pfeil und Bogen erlegt worden. Die Behörden
stellten die Ermittlungen gegen den Zahnarzt Anfang der Woche ein. Der
Mann habe nicht gewusst, dass er mit der Tötung des Raubtiers gegen die
Gesetze verstieß, hieß es zur Begründung.
Zum
Originalartikel
österreich.at vom 14.10.2015
Jäger vergiften seltene Greifvögel
Am Mittwoch standen der Jagdaufseher und sein Sohn vor dem Richter.
Nach einer Anzeige gegen die beiden war die Staatsanwaltschaft aktiv
geworden. Ihnen wird Tierquälerei und Verletzung des Jagdgesetzes
vorgeworfen. Es droht eine Freiheitsstrafe
bis
zu einem Jahr (es gilt die Unschuldsvermutung). Vater und Sohn aus dem
Burgenland bekannten sich jedenfalls nicht schuldig.
Uhu, Sperber, Eule, Falke, Bussard und Rohrweihen
Bei einer Hausdurchsuchung wurden in einer Gefriertruhe die getöteten
geschützten Greifvögel sichergestellt: drei Uhus, sechs Sperber, eine
Waldohreule, ein Wander- sowie ein Turmfalke, ein Raufußbussard, eine
Rohrweihe und vier Kornweihen. Sie waren erschossen worden. Vier weitere
Habichte und eine Rohrweihe wurden mit dem europaweit verbotenen
Insektizid Carbofuran vergiftet. Das führt zu einem qualvollen Tod durch
Ersticken. Einem Bussard wurde sogar der Kehlkopf herausgeschnitten,
damit das Gift nicht nachgewiesen werden kann.
Wilderer-Waffe
Auch wurde ein schussfähiger Spazierstock gefunden. Dieser gilt als
Wilderer-Waffe. Der 73-Jährige sagte aus, dass er die Vögel von einem
Bekannten bekommen hätte. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die
Vögel getötet wurden, weil sie den Kleinwildbestand im Revier plündern
würden – Prozess vertagt.
Zum Originalartikel
orf.at vom 12.10.2015
37 geschützte Rohrweihen abgeschossen
In Stronsdorf (Bezirk Mistelbach) sind 37 abgeschossene Rohrweihen
gefunden worden. Entsetzt zeigen sich WWF, Birdlife und der
Landesjagdverband. Für Hinweise auf den oder die Täter sind 2.000 Euro
Belohnung ausgesetzt.
Vor wenigen Tagen machte ein Vogelkundler bei Stronsdorf einen grausigen
Fund: 37 tote Rohrweihen lagen verstreut in einem abgeernteten
Sonnenblumenfeld. Der Mann verständigte sofort die Polizei in Laa an der
Thaya (Bezirk Mistelbach), den WWF sowie den Landesjagdverband. Die in
unterschiedlichen Verwesungsstadien gefundenen Vögel wurden eingesammelt
und von Fachleuten untersucht. Dabei wurde auch Schrotmunition
sichergestellt.
„Der oder die Täter haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Vögel
zu vergraben. Offenbar hat man keine Angst, erwischt zu werden“, ist
Helmut Pechlaner, Ehrenpräsident des WWF Österreich, empört.
„Anscheinend fehlt in Teilen der Jägerschaft jegliches
Unrechtsbewusstsein, wenn es um gesetzlich geschützte Greifvögel oder um
andere, zum ‚Raubzeug‘ degradierte Lebewesen geht", so Pechlaner.
Landesjagdverband distanziert sich
„Die niederösterreichische Jägerschaft distanziert sich auf das
Schärfste von diesem Gesetzesbruch. Ich zähle bei der Aufklärung auf die
aktive Mithilfe aller verantwortungsbewussten Waidmänner in
Niederösterreich. Was hier geschehen ist, ist ein Schlag ins Gesicht
aller Jäger“, zitiert WWF in einer Aussendung den niederösterreichischen
Landesjägermeister Josef Pröll.
Landeskriminalamt mit dem Fall befasst
Gemeinsam haben der Landesjagdverband und der WWF eine Prämie von 2.000
Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Täter führen, die
die geschützten Rohrweihen getötet haben. Hinweise werden vom
Journaldienst des Landeskriminalamtes Niederösterreich entgegengenommen,
die Telefonnummer lautet 059133 30 – 3333, Stichwort „Rohrweihe“.
Auch die Vogelschutz-Organisation BirdLife verurteilt den Abschuss der
37 geschützten Greifvögel aufs Schärfste und fordert ein härteres
Durchgreifen des Landesjagdverbandes bei illegaler Greifvogelverfolgung.
WWF: Irrglaube bei Jägern schuld an Verfolgung
Obwohl sich Rohrweihen vor allem von Mäusen und Kleinvögeln ernähren,
halte sich offenbar laut WWF in Teilen der Jägerschaft noch immer
hartnäckig die Vorstellung, dass diese Vögel maßgeblich zum Rückgang von
Hasen und Fasanen beitragen.
„Mit diesem Irrglauben muss ein für alle Mal aufgeräumt werden“, fordert
Pechlaner. „Der Niederwildrückgang ist eine Folge der viel zu intensiven
Landwirtschaft, die mit ihrem Pestizideinsatz und mit großflächigen
Monokulturen dem Wild die Lebensräume raubt. Weil viele sich schwer tun
dies einzugestehen, stürzt man sich auf den Sündenbock Greifvogel.“
Zum Originalartikel
heute.at vom 11.10.2015
Bewaffneter Jäger trug tote Ente in U-Bahn spazieren
Illegal? Die Fahrgäste trauten ihren Augen nicht (Foto: Leserreporter
Andreas Bodinger) Einen nicht alltäglichen Fahrgast haben Passagiere der
U1 Samstagnacht zu Gesicht bekommen. Der augenscheinliche Jäger trug
seine Beute - eine tote Ente - offen zu Schau, am Rücken hatte er ein
Gewehr geschultert.
"Als meine Familie und ich am Samstag um 23.20 Uhr mit der U1 Richtung
Leopoldau fuhren, sahen wir in unserem U-Bahnwaggon einen mit
(vermutlich) Jagdgewehr bewaffneten Mann, in Begleitung eines Hundes
ohne Beißkorb, sowie in der Hand eine toten Ente, die er offen am Hals
gepackt trug", ließ uns der verwunderte Leserreporter wissen.
Auf Nachfrage von "Heute.at" hieß es von den Wiener Linien: "Prinzipiell
dürfen Passagiere, außer Organe der Polizei, keine geladene Waffe mit
sich führen. Es ist ebenso verboten eine Waffe offensichtlich zu tragen.
Ob das hier der Fall ist, ist schwer zu sagen."
Die Öffis appellieren weiters an die Bevölkerung: "Wenn Sie sich unwohl
fühlen, nehmen Sie mit dem Fahrer oder der Leitstelle Kontakt auf.
Lieber zehnmal zu viel, als einmal zu wenig."
Jagdaufseher darf Waffe mitführen
Besitzt man einen Waffenpass, ist in Österreich das Mitführen einer
Waffe prinzipiell erlaubt. Hierfür muss allerdings nachgewiesen werden,
dass man einer "entsprechenden Gefahr" ausgesetzt ist, was bei einem
Jagdaufseher der Fall wäre, wie die Polizei auf Anfrage von "Heute.at"
bestätigt.
"Einfache" Jäger haben den Waffenschein, der allerdings nicht zum
"Führen" einer Waffe (bei-sich-tragen) ermächtigt.
Zum
Originalartikel
orf.at vom 09.10.2015
Tierschützer nahmen Mensdorff Rebhühner weg
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisiert seit Längerem die Haltung
von Fasanen und Rebhühnern in Volieren zur Jagd durch den Lobbyisten
Alfons Mensdorff-Pouilly aus Luising (Bezirk Güssing). Nun habe man 16
der „gequälten Rebhühner“ weggebracht, heißt es vom VGT.
Man habe einschreiten müssen, „um die bedrohten Wesen zu retten“,
begründeten die Tierschützer ihre Aktion in einer Aussendung. Die
Rebhühner hätten kupierte Schnäbel gehabt und wären in freier Wildbahn
nicht in der Lage gewesen, für sich selbst zu sorgen. Die 16 Rebhühner
wurden dem Wiener Tierschutzverein zur Pflege übergeben.
Anzeige wegen Tierquälerei
„Bei Alfons Mensdorff-Pouilly im Südburgenland werden tausende
Rebhühner, Fasane und Stockenten gehalten, um dann in Kistln verpackt
ausgesetzt und sofort abgeschossen zu werden. Kein fühlender Mensch kann
bei so etwas zuschauen“, erklärte VGT-Obmann Martin Balluch. "Die
Behörde ist offenbar nicht willens oder in der Lage, die Vögel zu
beschlagnahmen. Der VGT fordert ein absolutes Verbot der Züchtung und
des Aussetzens von Federwild für die Jagd.
Die Tierschutz-Aktivisten haben außerdem Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft Eisenstadt wegen Tierquälerei nach Paragraf 222 des
Strafgesetzbuchs erstattet. Die Anzeige sei bereits eingetroffen,
bestätigte die Anklagebehörde, auf Anfrage der Austria Presseagentur.
Mensdorff-Pouillys Rechtsanwalt kündigte für kommende Woche eine
Stellungnahme an.
Zum Originalartikel
diepresse.com vom 08.10.2015
Österreichs Jäger schossen im Vorjahr 771.000 Tiere
2014/15 wurde um 7,2 Prozent mehr Wild erlegt. Besonders stark
gestiegen sind die Abschüsse von Hasen, Fasanen und Füchsen.
Österreichs Jäger haben 2014/15 um 7,2 Prozent mehr Wild erlegt als in
der Saison zuvor. 771.000 Tiere blieben laut Statistik Austria auf der
Strecke. Besonders stark gestiegen sind die Abschüsse von Hasen, Fasanen
und Füchsen.
Nach Arten aufgeschlüsselt wurden 617.000 Stück Haarwild (plus 8,3
Prozent) und 154.000 Stück Federwild (plus 2,9 Prozent) erlegt. An
Haarwild wiederum wurden 377.000 Stück Schalenwild (minus 2,7 Prozent) -
darunter versteht der Jäger Paarhufer von den Geweihträgern bis zu den
Wildschweinen - und 240.000 Stück Niederwild (plus 31,9 Prozent)
geschossen.
Weniger Abschüsse als zuvor gab es:
Rehe (268.000 Stück, minus 1,5 Prozent)
Rotwild (51.700 Stück, minus 11,1 Prozent)
Schwarzwild (32.600 Stück, minus 2,2 Prozent)
Wildenten (57.700 minus 15,1 Prozent)
Wildtauben (14.700 minus 2,1 Prozent)
Deutlich häufiger geschossen wurden:
Hasen (116.000, plus 53,2 Prozent)
Füchse (64.100, plus 17,6 Prozent)
Fasane (70.400 , plus 31,6 Prozent)
Die Verluste durch Straßenverkehr, ungünstige Witterungsverhältnisse und
Krankheiten sind erneut leicht zurückgegangen. Für das Jagdjahr
2014/2015 wurden 126.000 Stück (minus 1,4 Prozent) solcher Einbußen
gemeldet. Allein dem Straßenverkehr fielen 37.400 Stück Rehwild (minus
0,5 Prozent), 22.600 Hasen (plus 16,8 Prozent) und 7.000 Fasane (plus
2,2 Prozent) zum Opfer.
Mehr Jagdkarten und Berufsjäger
In ganz Österreich übten 19.400 Jagdschutzorgane, davon 550 Berufsjäger
(plus 3,2 Prozent) sowie 18.900 sonstige Jagdschutzorgane (plus sieben
Prozent), ihren Dienst aus. Die Anzahl der gültigen Jahresjagdkarten lag
mit 123.000 Stück (plus 3,3 Prozent) über dem Vorjahreswert. Darüber
hinaus wurden 11.100 Jagdgastkarten (minus zwölf Prozent) ausgegeben.
Sowohl die Anzahl (12.200 bzw. plus 0,2 Prozent) als auch die
Gesamtfläche der Jagdreviere (8,4 Millionen Hektar bzw. plus ein
Prozent) haben sich im Vergleich zur vorherigen diesbezüglichen Erhebung
in den Jahren 2008/09 geringfügig erhöht. Die mit der Verpachtung von
Jagdgebieten verbundenen Einnahmen stiegen innerhalb von sechs Jahren um
4,4 Prozent auf 53,6 Millionen Euro.
Zum Originalartikel
nachrichten.at vom 08.10.2015
Innviertler Grundbesitzer will heute Jagdverbot erkämpfen
SCHÄRDING. Er will Grund und Boden aus tierethischen Gründen zur
jagdfreien Zone machen.
Werner Scherhaufer aus St. Aegidi besitzt ein 1,6 Hektar großes
Grundstück. Eine Wald- und Wiesenfläche, auf der der 59-jährige
Betriebselektriker aus tierethischen Gründen die Ausübung der Jagd
verbieten will. Vor zwei Wochen hat er bei der BH Schärding die
Jagdfreistellung beantragt. Heute um 8.30 Uhr ist er zum Gesprächstermin
bestellt. Der Jurist Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen
Tierschutzvereins, wird ihn begleiten.
Tatsächlich werden in Österreich Grundbesitzer dazu verpflichtet, ihren
Grund bejagen zu lassen. Ausgenommen sind nur besiedelte Flächen,
Friedhöfe, Verkehrsadern und Gebiete um Erholungsheime. Doch diese
Praxis ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in
Straßburg in einer Reihe von Entscheidungen als verfassungs- und
menschenrechtswidrig bezeichnet worden. In Deutschland gibt es seit 2012
bereits Dutzende Fälle, in denen die Zwangsbejagung untersagt wurde.
Der Weg durch die Instanzen
Bei Flächen, die kleiner als 115 Hektar sind, wird das Jagdrecht von
einer Gemeindejagd ausgeübt. In so eine Jagd ist auch Scherhaufers
Grundstück eingegliedert. Das will der 59-Jährige jetzt untersagen. Sein
Grundstück soll zum "jagdrechtlich befriedeten Bezirk" werden. Der
Innviertler ist der erste Grundbesitzer in Oberösterreich, der das auf
dem Weg durch die Instanzen durchfechten will. In Niederösterreich, der
Steiermark und Kärnten gibt es schon mehrere Antragsteller, ein Kärntner
Fall landete bereits beim Verfassungsgerichtshof. Der muss nun
entscheiden, ob das Jagdrecht, wie in Deutschland, entsprechend geändert
wird.
"Ich esse kein Fleisch, auch meine Frau und meine beiden Kinder sind
Vegetarier", sagt Scherhaufer: "Für mein Essen soll kein Tier sterben,
schon gar nicht auf meinem Grund und Boden!" Er rechnet damit, dass die
Bezirksbehörde heute vorschlagen wird, "dass ich mein Grundstück
einzäune". Dann wäre dort die Jagd verboten: "Aber ich will keinen Zaun,
denn das Wild soll auch künftig zu mir kommen können."
Wildverbiss und Seuchen
Zwölf Grundbesitzer gebe es derzeit in Österreich, die ihre Flächen
nicht mehr zwangsbejagen lassen wollen, sagt Christopher Böck,
Geschäftsführer des oberösterreichischen Landesjagdverbandes.
„Doch wer die Jagd auf seinem Grundstück verbieten will, muss auch die
Folgen in Kauf nehmen – etwa Wildverbiss oder Tierkrankheiten und
Parasiten“, sagt Böck.
Richtig sei, dass ins deutsche Bundesjagdgesetz bereits das EGMR-Urteil
übernommen wurde. Doch dort werde jede einzelne Fläche „sehr genau
angeschaut und keinesfalls automatisch ein Jagdverbot erlassen“.
Zum Originalartikel
"kronenzeitung" vom 07.10.2015
Innviertler Vegetarier will die Jagd auf
seinem Grund verbieten
Fürs Essen soll kein Tier mehr sterben - Zwang abschaffen.
Riesenaufregung um einen Innviertler:
Er isst kein Fleisch mehr, wurde Vegetarier und will, dass für sein
Essen kein Tier sterben soll. Aus diesen Motiven will er die Jagd auf
seinem Grund und Boden nun verbieten lassen. Laut Europäischem
Gerichtshof dürfte er Recht bekommen, meint der Österreichische
Tierschutzverein.
Nach
dem Urteil des EuGH wollen nun auch bei uns immer mehr
Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Boden nicht länger dulden. "Die
in Deutschland losgetretene Lawine kommt auch bei uns ins Rollen", meint
Mag. Christian Hölzl vom Tierschutzverein.
Einer der Vorreiter dabei ist.
ein Innviertler aus dem Bezirk Schärding: „In meinen Augen ist Jagd Mord
an den Tieren. Tiere sind genauso Lebewesen wie wir. Ich lehne daher die
Jagd
uneingeschränkt
und bedingungslos ab."
So erklärt der Innviertler die Motivation für das von ihm angestrebte
Jagdverbot Er schrieb auch an die zuständigen Behörden
-
wie den Bezirkshauptmann von Schärding. Wobei er höflichst
bittet, seine im Antrag bestimmte
Fläche unverzüglich zum jagdrechtlieh
befriedeten Areal zu erklären und auch weiters verbindlich
festzustellen. dass keine Zwangsmitgliedschaft mehr in den Jagdgenossenschaften
besteht.
Falls dies aber nicht gelingen werde.
behält sich der Innviertler auch vor. ein gerichtliches Eilverfahren
einzuleiten
-
notfalls sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte.
Vorerst steht ein Termin bei der BH Schärding an. wobei Hölzl sagt:
„Die Landesgesetzgeber täten gut daran, ihr Jagdgesetz zu ändern.“
noen.at vom 07.10.2015
Tragischer Unfall: Jäger beteuert Unschuld
Experten sollen bei Lokalaugenschein klären, wie sich Kugel aus
Jagdgewehr den Weg zum heute gelähmten Opfer gebahnt hat.
Einen tragischen Verlauf nahm die Gattertreibjagd auf Wildschweine am 8.
November vergangenen Jahres in Weyerburg: Ein Treiber (54) wurde im
Bereich des Kopfes und der linken Schulter von einem Projektil
getroffen, wodurch der Weinviertler unter anderem so schwere
Hirnverletzungen erlitt, dass er nunmehr an der rechten Körperhälfte
vollständig und an der linken Körperhälfte teilweise gelähmt ist.
Im Rollstuhl sitzend verfolgte das Opfer den Prozessauftakt gegen jenen
Jäger, aus dessen Gewehr die verhängnisvolle Kugel stammt.
„Nicht schuldig“, erklärte der 34-jährige Unglücksschütze aus Wien zu
den Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders
gefährlichen Verhältnissen und der Gefährdung der körperlichen
Sicherheit von Jagdteilnehmern.
Er habe von der heranstürmenden Rotte auf das größte Tier gezielt und
den rund 150 Kilogramm schweren Keiler mit drei Schüssen erlegt.
Wo er das Riesenvieh genau getroffen hat, konnte er, aber auch die
anderen Jagdteilnehmer, nicht sagen: „Ich habe den Keiler gar nicht
angeschaut. Die Ereignisse haben sich überschlagen. Kollegen kamen
schreiend aus dem Wald gelaufen und berichteten von dem Unglück“,
schilderte der Wiener.
Schießsachverständiger spricht von Direktschuss
Erst durch die polizeilichen Ermittlungen habe er erfahren, dass die
verhängnisvolle Kugel aus seiner Flinte stammte. Dies kann er sich nur
mit einem „Abpraller“ erklären, und er ist nach wie vor davon überzeugt,
nur Schüsse auf den Keiler abgegeben zu haben. Er legte eine Expertise
vor, die einen Abpraller nicht ausschließt.
Der gerichtliche Schießsachverständige Ingo Wieser spricht hingegen von
einem Direktschuss, schließt einen Querschläger aus.
Da die Expertenmeinungen auseinandergehen, will sich Richter Manfred
Hohenecker (Bild oben) am Ort des Geschehens ein Bild machen: Er vertagt
den Prozess für einen Lokalaugenschein – der voraussichtlich im Oktober
stattfinden wird.
Zum Originalartikel
krone.at vom 06.10.2015
Zahmer Hirsch "Heli" von Jäger erschossen
"Elf Jahre intensiver Arbeit sind mit einem Schlag dahin", klagt Gerald
Ragginger aus Salzburg. Der Walser Unternehmer ist selbst Jäger,
momentan aber auf seinen Waidmannskollegen Eduard G. nicht gut zu
sprechen: Der schoss nämlich am Sonntag gegen 19 Uhr in Muntigl einen
ungeraden Sechsundzwanzigender, der aus Raggingers Gehege entkommen war,
einfach ab.
Heli war mit zehn weiteren Stück Dam- und Rotwild aus noch ungeklärtem
Grund aus Raggingers Gehege an der Gemeindegrenze zwischen Elixhausen
und Seekirchen ausgebrochen. Sonntagmittag hatte ein aufgeregter
Autofahrer das Tier auf der Bundesstraße beim Modezentrum gesichtet und
am Bergheimer Posten Alarm geschlagen. Das Wild wanderte weiter über
Maria Plain nach Muntigl, wo der Jäger ihn am Areal eines Bauernhofes
entdeckte und abdrückte.
"Habe den Ausbruch sofort gemeldet"
Völlig unverständlich für Helis Besitzer: "Das Tier hatte eine Ohrmarke,
aus der ersichtlich war, dass es aus einem Gehege stammte." Außerdem
gebe es für das Revier ja einen Abschussplan, in dem ein derartiger
Hirsch gar nicht vorgesehen sei. "Ich habe den Ausbruch sofort gemeldet,
die Jägerschaft wusste also Bescheid", so Gerald Ragginger: "Was wäre
dabei gewesen, wenn man mich angerufen hätte? Ich wär' mit einem Kübel
Karotten gekommen und hätte Heli gleich wieder eingefangen."
Absurd auch die Rechtfertigung des Jägers: Die Polizei hätte den Auftrag
zum Abschuss erteilt. Doch das sei weder möglich noch der Fall gewesen,
heißt es dazu vonseiten der Bergheimer Polizei. Weiterer
Rechtfertigungsversuch des Jägers: Weil das Tier friedlich im Gras lag,
habe er geglaubt, der Hirsch sei weidwund und er habe deshalb
abgedrückt. Erste Schlichtungsversuche schlugen fehl.
"Ideeller Schaden nicht wiedergutzumachen"
Ragginger: "Der ideelle Schaden ist nicht wiedergutzumachen. Heli war
zahm, sogar Kinder sind auf ihm geritten. Er war besonders sanftmütig
und enorm wichtig für die Herde. Den Wert des Tieres muss mir der Jäger
auf jeden Fall ersetzen. Einigen wir uns nicht, gehe ich auf jeden Fall
zu Gericht."
Zum Originalartikel
derstandard.at vom 05.10.2015
Jagd auf gezüchtete Tiere spaltet die Jägerschaft
Tierschützer erstatten Anzeigen gegen Mensdorff-Pouilly wegen
Jagdverstößen. Jäger und Nichtjäger kritisieren Jagdpraxis
Wien – "Wildtiere", die extra für jagdliche Zwecke gezüchtet, gehalten,
ausgesetzt und eingezäunt werden: Diese umstrittene Jagdpraxis spaltet
die Jägerschaft. "Das hat nichts mit Jagd in Form von ökologischer
Regulierung und restriktiver Nutzung zu tun", sagt etwa Jagdexperte und
Tierarzt Rudolf Winkelmayer. "Hier wird nur zum Spaß auf Tiere
geschossen."
An der Grenze
Ein aktueller Fall, jedoch kein Einzelfall, soll in einem Jagdrevier an
der österreichisch-ungarischen Grenze stattgefunden haben. Beim Halten
und Aussetzen von gezüchteten Rebhühnern soll es Verstöße gegen das
Jagd- und das Tierschutzgesetz gegeben haben.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) erstattet mehrere Anzeigen. "Wir
haben beobachtet, dass am Samstag im Jagdrevier von Mensdorff-Pouilly
eine Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere vorbereitet wurde", sagte
VGT-Obmann Martin Balluch zum STANDARD.
Konfrontiert mit diesem Vorwurf, reagierte der Lobbyist Alfons
Mensdorff-Pouilly am Sonntag verwundert: "In meinem österreichischen
Jagdrevier hat am Samstag keine Jagd stattgefunden", sagte er im
STANDARD-Gespräch. Er selbst befinde sich momentan auf Gamsjagd in
Tirol.
Ausgesetzte Rebhühner
Nicht in Tirol, sondern in Mensdorff-Pouillys Jagdrevier an der
österreichisch-ungarischen Grenze war hingegen Martin Balluch.
Er erzählt: "Dort wurden Rebhühner auf österreichischer Seite in kleine
Käfigkisten gestopft und dann im Gebüsch und Gehölz knapp über der
Grenze versteckt." Gegenüber den Auslegestellen sollen sich in die Erde
gesteckte Holzstöcke befunden haben, "damit die zahlenden Jagdgäste
wissen, wo sie stehen müssen".
Die Jagd auf gezüchtetes Federwild
Generell würden bei einer derartigen Jagd die gezüchteten Tiere aus den
Käfigen gelassen "und von Hunden und Menschen aufgescheucht, damit die
zahlenden Jäger sie abschießen können", erzählt der Tierschützer.
Die Jagd am Samstag wurde laut Balluch abgesagt, nachdem die
Bediensteten gemerkt hätten, dass sie beim Befüllen und Auslegen der
Kisten beobachtet worden seien. Auf angrenzendem ungarischem Boden hat
laut Mensdorff-Pouilly hingegen eine Jagdgesellschaft "den ganzen Tag
gejagt".
Jagdpraktik verbieten
Für VGT-Obmann Balluch ist klar: "Es muss generell verboten werden, dass
in Österreich Tiere für jagdliche Zwecke gezüchtet, gehalten und
ausgesetzt werden."
Im Burgenland könnte die geplante Reform des Landesjagdgesetzes diese
Jagdform künftig untersagen. Zumindest die Grünen wollen sich einsetzen,
"dass diese Abschusspraxis endlich verboten wird", sagt
Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller.
Mensdorff-Pouilly: Wenn nicht in Österreich, dann woanders
Jagdrevierbesitzer Mensdorff-Pouilly gibt zu bedenken: "Diese Form der
Jagd in Österreich zu verbieten macht keinen Sinn. Dann finden die
Jagden eben in Ungarn oder Rumänien statt – so wie schon jetzt."
Ein Verbot der Jagd auf gezüchtete, ausgesetzte und eingezäunte Tiere
sei in Burgenland aber momentan ohnehin nicht angedacht, erklärt
Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ): "Das Aussetzen von gezüchteten
Tieren soll primär der Aufrechterhaltung des Niederwildbestands dienen."
Balluch kontert: "Diese Zuchttiere sind in der freien Natur aber nicht
überlebensfähig, weil sie zum Beispiel gekürzte Schnäbel haben." Im
genannten Jagdrevier sei auch kein Niederwildbestand vorhanden: "Die
Tiere werden kurz vor der Jagd ausgelassen, abgeschossen und sind wieder
weg."
Jarolim: Jägerschaft zu schwach
Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim stößt sich an dieser Form der
Jagd und kritisiert vor allem die Jägerschaft: "Offenbar ist sie
handlungsunfähig und zu schwach, um diese Missstände abzustellen. Von
Ritterlichkeit kann angesichts der unwürdigen Vorgehensweisen keine Rede
sein. Die Jäger sind nicht Manns genug, offen auszusprechen, dass diese
Praktik unerträglich ist."
Ähnlich sieht es auch Wildtierbiologin Karoline Schmidt. Selbst Jägerin,
sagt sie: "Viele Jäger sehen in dieser Abschusspraxis eine Verirrung der
Jagd. Ich hoffe, dass mehr Gegner den Mut finden, sich offen dagegen
auszusprechen." Jagdkritiker und Karikaturist Bruno Haberzettl spricht
überhaupt von der "pervertiertesten und schizophrensten Jagdform".
Zeitgemäße Landesjagdgesetze
Auch in Wien wird gejagt, darum möchte sich SPÖ-Gemeinderatskandidat
Sebastian Bohrn-Mena für eine Reform des Landesjagdgesetzes einsetzen:
"Ein Jagdgesetz im Jahr 2015 muss ökologische und tierschutzethische
Aspekte beinhalten. Nicht der Spaß am Jagen, sondern das Wohl der Tiere
muss im Fokus sein."
"Wildtiere sind nicht Eigentum der Jäger, sie gehen uns alle an", so
Schmidt.
Zum Originalartikel
kleinezeitung.at vom 03.10.2015
Jägerin in Oberösterreich wegen Luchs-Abschuss angeklagt
Eine 64-jährige Linzer Jägerin hat den Abschuss eines Luchses im
Nationalpark Kalkalpen im Zeitraum März bis Mai 2013 gestanden. Die Frau
gab an, dass sie das Tier mit einem Fuchs verwechselt hätte. Die
Staatsanwaltschaft Steyr hat einen Strafantrag gegen die Frau
eingebracht, bestätigte Staatsanwalt Andreas Pechatschek einen Bericht
der Zeitung "Neues Volksblatt" am Samstag gegenüber der APA.
Die Jägerin wird angeklagt, den Luchs mit der Bezeichnung "B7" erlegt zu
haben, wie Pechatschek mitteilte. Bei der Frau handelt es sich um die
Frau eines gleichaltrigen Jägers, der ursprünglich ins Visier der
Ermittler geraten war.
Die Aussage der Waidfrau ist laut Zeitung für die Staatsanwaltschaft
wenig glaubhaft. Man verlange, dass ein Jäger wisse, worauf er schießt,
wird Behördensprecher Guido Mairunteregg zitiert. Ein Prozesstermin
steht noch aus. Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem bei einem
Präparator Torso und Kopf eines Pinselohres gefunden worden waren. Gegen
den Präparator werde noch ermittelt.
Zum Originalartikel
noen.at vom 22.09.2015
Jagdhund biss zu
Zwergpinscher „Biena“ wurde übel zugerichtet. Hundebesitzerin beklagt
sich über Verhalten des Jägers.
„Es sind schreckliche Bilder, die mir nicht aus dem Kopf gehen.“ So
beschreibt eine Hundebesitzerin einen Zwischenfall am vorigen Sonntag
mit einem Jäger und dessen Hund. Ihre 13-jährige Zwergpinscherdame „Biena“
wurde dabei übel zugerichtet.
Die Frau unternahm am Vormittag mit ihren zwei Malteserhunden und dem
Zwergpinscher – die Tiere waren angeleint – ihre übliche Runde durch das
Burgtal in Richtung der Weinberge, als ihr nach einiger Zeit ein grüner
Geländewagen folgte und dann stoppte.
Der Fahrer, ein heimischer Jäger, stieg aus und schrie der Frau nach,
dass sie mit den Hunden nicht weitergehen dürfe. Er müsse hier die Rehe
abschießen, weil diese die Trauben abfressen.
„Ich hatte Angst, beim Jäger und dessen Hund vorbeizugehen, und habe ihm
dies auch gesagt“ Hundebesitzerin
Es kam zu einem Disput, in dessen Verlauf der Jäger verlangte, dass die
Frau umkehrt. „Ich hatte Angst, beim Jäger und dessen Hund
vorbeizugehen, und habe ihm dies auch gesagt“, plagte die
Hundebesitzerin eine böse Vorahnung.
Und tatsächlich: Als sie beim Wagen war, sprang der Jagdhund blitzartig
auf „Biena“ hin und biss mehrfach kräftig zu, so dass große Teile des
Felles ausgerissen wurden und es zu blutenden Wunden kam. Während dieser
Attacke gerieten die beiden Malteser in Panik, so dass sie sich aus dem
Brustgeschirr losrissen und die Flucht ergriffen. Der Mann riss seinen
Hund zurück, doch da war „Biena“ schon übel zugerichtet.
Laut Gesetz "nur" Sachbeschädigung
Nach längerem Hin und Her erklärte sich der Jäger bereit, die Frau nach
Krems in eine Tiernotfallambulanz zu bringen, wo man angesichts der
großflächigen Verletzungen aber nur eine Erstversorgung durchführen
konnte. Der Hund musste dann in die Tierklinik nach Hollabrunn gebracht
werden. Mittlerweile erholt sich die Hundedame langsam. Der Vorfall
wurde bei der Polizei angezeigt. Laut Gesetz handelt es sich jedoch nur
um Sachbeschädigung.
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noen.at vom 14.09.2015
Jäger überlebt Herzschuss
Wolfgang Fritsch bekam bei einer Riegeljagd eine Kugel direkt in die
Brust – und überlebte. Eine vor sechs Jahren eingesetzte Titanplatte
rettete ihm das Leben.
Das unfassbare Glück eines Jagdteilnehmers lässt in Wiesmath den Glauben
an Wunder wieder aufleben. Der bei einer Riegeljagd abgegebene Schuss
aus einem Jagdgewehr traf präzise eine kleine Titanplatte in der Brust
des Opfers. Diese hielt dem Schuss aber stand und rettete damit Wolfgang
Fritsch das Leben.
Am Sonntag, 30. August, war das Einziehen von Wildschweinen in ein
Maisfeld bei Beistein beobachtet worden. Der Jagdleiter versuchte
daraufhin, möglichst viele Jäger zu erreichen. Gegen 16 Uhr brachen
schließlich sieben Personen bei sonnigem, aber windigem Wetter zu der
kurzfristig anberaumten Riegeljagd auf.
„Der Einschlag beutelte meinen Oberkörper“
Nach ordnungsgemäßem Anstellen der Schützen durch den Jagdleiter und
Vorgabe möglicher Schussrichtungen mit Kugelfang begann die Jagd. Um
16.30 Uhr war der erste Schuss zu hören. Das in Richtung Maisfeld
abgefeuerte, 18 Millimeter große und 28 Gramm schwere Brenneke-Geschoss
wurde offensichtlich abgelenkt und traf Fritsch mit hörbarem Kugelschlag
in den Oberkörper. „Der Einschlag beutelte meinen Oberkörper und riss
ein blutendes Loch“, so das Opfer.
Nach erstem nervösen Abtasten der Brust und vergeblicher Suche nach
einem Ausschussloch im Rücken fiel dem Geschockten auch der Grund für
sein erstaunliches Überleben ein: Vor sechs Jahren unterzog er sich
einer Bypassoperation. Da das Brustbein nicht verheilte, öffnete
Herzchirurg Martin Grabenwöger den Brustkorb nochmals, setzte eine
Titanplatte ein: „Das hält, da kann jetzt die Eisenbahn d’rüberfahren“,
erklärte er seinem Patienten.
Einige Minuten nach dem Unfall erschien ein Jagdkamerad und bekannte
sich zu dem Schuss – allerdings in eine ganz andere Richtung. Höchste
Anerkennung zollt der Patient der gesamten Hilfskette: Die Jagdkameraden
leisteten sofort erste Hilfe, die Wiesmather Rettungsmannschaft unter
Josef Braunstorfer war bereits nach sieben Minuten am Unfallort.
Ebenfalls schnell vor Ort waren der Rettungshubschrauber Christophorus 3
und Johann Rennhofer von der Polizeiinspektion Wiesmath.
Einige Tage nach dem Unfall lud der inzwischen aus dem Krankenhaus
Entlassene seine Jagdkollegen zu einer Feier. Mit dabei auch der
Unglücksschütze, dem Fritsch aber nicht böse ist: „Er muss selbst einmal
damit fertig werden.“
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heute.at vom 09.09.2015
Keine Jagd auf eigenem Grund
Mehrere Monate wartete Tobias A. (36) aus Mödling auf eine
Antwort von der Bezirkshauptmannschaft. Jetzt wurde sein Antrag auf
Jagdfreistellung im eigenen Waldstück abgelehnt.
Der Grund: In Niederösterreich muss zwangsbejagt werden, es gibt keine
gesetzliche Grundlage für ein diesbezügliches Verbot. "Das Ergebnis war
leider zu erwarten", erklärt der Familienvater.
Einschüchtern lässt er sich von der Absage, die ihm in einem formlosen
Schreiben übermittelt wurde, aber nicht: "Wir haben einen Bescheid
eingefordert, um offiziell Einspruch erheben zu können. Unser Ziel ist
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte", so Tobias A.
Hoffnung schöpft der Mödlinger aus einem Präzedenzfall aus Deutschland
aus dem Jahr 2012: Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass
Grundbesitzer die Zwangsbejagung aus ethischen Gründen verbieten dürfen.
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weser-kurier.de vom 01.09.2015
Airlines verbannen Jagdtrophäen
Wie es scheint, war der Tod von Cecil dem
Löwen nicht umsonst. Zunehmend mehr Airlines weigern sich nun,
Jagdtrophäen aus Afrika zu transportieren, berichtet die südafrikanische
Zeitung „The Citizen“. Insgesamt hätten 42 internationale Fluglinien in
den vergangenen Wochen ein Transportverbot für erschossenes Großwild
erlassen oder ihren bestehenden Bann bekräftigt.
Anfang Juli wurde Cecil von einem Zahnarzt aus den USA durch einen
Bogenschuss verletzt und nach einem Tag Todeskampf erschossen. Bei
Einheimischen und Touristen des Hwange-Nationalparks in Simbabwe war das
stattliche Löwenmännchen vor allem wegen seiner prächtigen schwarzen
Mähne beliebt. Sein Tod sorgte weltweit für Schlagzeilen. Rund um den
Globus wurde die Trophäenjagd verurteilt.
Etliche Fluglinien, darunter British Airways, Air Canada und Delta
Airlines, gaben dem öffentlichen Druck bereits nach und verhängten ein
Embargo über Jagdtrophäen. „Indem Airlines ihre Cargo-Räume künftig
nicht mehr zur Verfügung stellen, um Afrikas Tierwelt zu transportieren,
senden sie die klare Botschaft, dass lebende Tiere mehr wert sind als
tote“, so Andrew Rowan, Präsident der „Humane Society International“.
Während Rowan den Trend begrüßt, betrachtet er den Rückzug einer
Fluglinie als besonders kritisch: South African Airways (SAA) hatte den
Transport von erlegten Wildtieren im April untersagt. Auf Intervention
der südafrikanischen Jägervereinigung und Umweltministerin Edna Molewa
wurde das Verbot aber später wieder fallengelassen. Molewa argumentiert
mit dem wirtschaftlichen Nutzen. So verdiene die Kaprepublik jedes Jahr
6,2 Milliarden Rand (414 Millionen Euro) durch die Jagd. Rowan zufolge
sei die Aussicht auf wirtschaftlichen Gewinn jedoch zu kurzsichtig. „Als
gebürtiger Südafrikaner plädiere ich an SAA, ein Zeichen gegen die
Trophäenjagd zu setzen und stattdessen den Ökotourismus zu fördern –
eine Investition, die belegbar mehr Gewinn bringt als die Jagd.“
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krone.at vom 31.08.2015
Jäger soll vom Auto aus 50 Katzen erschossen haben
Riesenaufregung um einen schießwütigen Jäger in Ampflwang im
oberösterreichischen Hausruckwald: Der Weidmann soll mehr als 50 Katzen
– zumeist im Wohngebiet – erschossen haben. Dutzende Bewohner wehren
sich mit einer Protestliste gegen den Pensionisten. Nun wurde er vom
Tierschutzverein bei der BH Vöcklabruck angezeigt.
"Das ist ein Wahnsinn. Der Mann schießt seit langem einfach unsere
Haustiere ab, gefährdet Menschen, und niemand unternimmt etwas dagegen",
ist eine Betroffene empört. Auch zwei ihrer geliebten Stubentiger – "Bauxal"
und "Jimmy" – wurden Opfer des Jägers, der die Tiere meist von seinem
Auto aus ins Visier nimmt und tötet. Allein in den vergangenen Jahren
sollen 40 bis 50 Katzen verschwunden oder erschossen worden sein.
"Zwischenfälle seit langem bekannt"
Eine Anrainerin will sogar beobachtet haben, dass getöteten Samtpfoten
die Köpfe abgeschnitten wurden, um auf Fuchsfallen gesteckt zu werden.
Einmal soll der Pensionist über zwei Grundstücke hinweg einen Rehbock
auf einer Wiese ins Visier genommen und abgedrückt haben. "Dabei stand
meine Nachbarin in der Nähe, zum Glück hat er sie nicht getroffen",
berichtet die Anrainerin. Nach dem Vorfall soll sich die Jägerschaft
beim Opfer entschuldigt haben. "Obwohl die Zwischenfälle seit langem
bekannt sind, wurde dem Mann die Jagdkarte nie entzogen", ist Christian
Hölzl vom Tierschutzverein Österreich empört.
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derstandard.at vom 20.08.2015
Der "Superjäger" Mensch
Eine "Science"-Studie deckt auf, welchen
Schaden die unnatürliche menschliche Art zu jagen den globalen
Ökosystemen zufügt.
Ottawa/Wien – "Der Mensch ist ein Raubtier mit manchmal humanen
Ansätzen", schrieb einst Friedrich Dürrenmatt. Im Umgang mit der
Tierwelt scheint das Raubtierhafte beim Menschen gegenüber dem Humanen
immer noch zu überwiegen. Unrühmliches Beispiel dafür ist der Zahnarzt
Walter Palmer aus Minnesota, der im vergangenen Juli den populären Löwen
Cecil in Simbabwe erschossen hat – und zwar nachdem es dem Amerikaner
zunächst nicht gelungen war, die 13 Jahre alte Raubkatze per Armbrust zu
erlegen. Immerhin muss man anerkennen, dass der Vorfall für weltweite
Entrüstung gesorgt hat.
Der globale Shitstorm ändert allerdings wenig an der Tatsache, dass der
Mensch insgesamt als "Superjäger" alle anderen natürlichen Raubtiere in
den Schatten stellt. Schlimmer noch: Aufgrund seiner speziellen Art des
Jagens hat der Mensch einen fundamentalen Einfluss auf die Ökosysteme
und Nahrungsketten rund um den Globus. Der kanadische Biologe Chris
Darimont und sein Team von der University of Victoria haben nun in einer
im Fachjournal "Science" präsentierten Studie herausgearbeitet, was am
menschlichen Jagdverhalten für die Natur derart fatal ist.
Allem voran steht die Tatsache, dass dem menschlichen Jagdtrieb fast
ausschließlich ausgewachsene Beutetiere zum Opfer fallen. Diese
allerdings stellen gleichsam das Fortpflanzungskapital einer Art dar,
das für die Erhaltung der Population unersetzlich ist. "Unser Einfluss
ist so extrem wie unser Verhalten, und der Planet trägt die Kosten
unserer Dominanz als Räuber", meint Darimont.
Studienleiter Thomas Reimchen ergänzt: "Während Raubtiere primär
Jungtiere – die reproduktiven Zinsen – einer Population attackieren,
schöpft der Mensch ihr reproduktives Kapital aus." Und dies sei alles
andere als nachhaltig. Die Folgen würden zunehmend teurer für die
Menschheit. Um das zu ändern, müsse die Ausbeutung durch den Menschen
energisch vermindert werden. Außerdem müsse er sich in seinem Verhalten
dem nichtmenschlichen Räuber stärker annähern.
Topjäger der Meere
Die Forscher haben für ihre Studie zahlreiche Quellen ausgewertet, um zu
ermitteln, wie viele Individuen einer Art einem Räuber zum Opfer fallen.
Dabei verglichen sie die Ausbeute menschlicher Jäger mit jener
tierischer Fleischfresser. Insgesamt analysierten die Wissenschafter
Daten von rund 2.125 Wildtierpopulationen an Land und im Meer.
Weltweit töteten Jäger demnach erheblich mehr ausgewachsene Tiere als
andere Räuber. In den Ozeanen erlegten sie etwa 14-mal mehr Beute als
Raubfische, berichten die Forscher. An Land erlegten Jäger gut neunmal
mehr Bären, Wölfe und Löwen als tierische Räuber.
Immerhin gibt es auch einen Lichtblick, den der Biologe Boris Worm von
der Dalhousie University in Halifax so formuliert: "Wir haben die
ungewöhnliche Fähigkeit, unser Verhalten bewusst zu verändern. Ich
glaube, dass dieser Punkt sich als entscheidend für unsere weitere
Koexistenz mit Wildtieren an Land und im Meer herausstellen wird."
Zum Originalartikel
kleinezeitung.at vom 17.08.2015
Blitz tötete Jäger auf seinem Bodensitz
Ein 60-jähriger Jäger ist in der Nacht auf Sonntag in Molln im
Bezirk Kirchdorf auf seinem Bodensitz vom Blitz getroffen und getötet
worden.
Der 60-jährige Mann war gegen 20 Uhr im Bereich Ramsau jagen. Im Bereich
Kienbach verbrachte er auf einem Bodensitz, am Rande einer Waldlichtung,
die Nacht.
In der Nacht auf Sonntag schlug ein Blitz in eine neben dem Bodenstand
stehende Lärche sowie in die Rückwand des Bodenstandes ein. Durch den
Blitzschlag erlitt der 60-Jährige tödliche Verletzungen.
Angehörige entdeckten das Unglück, nachdem er nicht nach Hause gekommen
war und sie nach ihm suchten.
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kurier.at vom 02.08.2015
Jagdverbot: Landwirte verlangen einen Bescheid
Zwei Waldviertler lehnen den Umgang der Jäger mit Wildtieren ab
und fühlen sich gefährdet.
Unzufrieden
mit der Antwort der Bezirkshauptmannschaft sind die beiden Waldviertler
Landwirte, die sich wünschen, dass auf ihrem Grundbesitz nicht gejagt
wird. Weil sie den Umgang der Jäger mit Wildtieren ablehnen und sich
gefährdet fühlen. Sie beharren auf einem klaren Bescheid, den sie
bekämpfen können.
Wie berichtet, fühlen sich Karl Auer und Hannes Steinbacher in ihren
Besitzrechten durch die Jagd eingeschränkt. "Wir als Grundbesitzer sind
nicht einmal im Jagdausschuss vertreten und können nichts
mitentscheiden", klagt beispielsweise Auer.
Antrag
So haben sie bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Zwettl beantragt, ihr
Eigentum, gemeinsam rund 70 Hektar, zum "jagdrechtlich befriedeten
Bezirk" zu erklären. Die Antwort der BH ist nicht nach ihrem Geschmack
ausgefallen: Sie ersucht um Präzisierung des Antrags. Den Ausdruck
"jagdrechtlich befriedeter Bezirk" gibt es im niederösterreichischen
Jagdgesetz nicht. Sollten die beiden Landwirte die Jagd unterbinden
wollen, so hätten sie die Möglichkeit, ihren Besitz wildsicher
einzuzäunen, damit könnte die Jagd "ruhen".
"Unsinn, das kostet viel Geld, außerdem gefährden Zäune die Tiere",
meinen die Antragsteller und wollen von der BH einen Bescheid verlangen.
Nur damit können sie Beschwerde einlegen.
Instanzen
Sie rechnen ohnehin damit, dass die nächste Instanz, das nö.
Landesverwaltungsgericht, die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof
weiter leitet, der bereits einen solchen Fall aus Kärnten bearbeitet.
Dass die Landwirte – wenn auch nach längerem Verfahren – mit einem
Erfolg rechnen, liegt an einer Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte. Der stellte fest, dass das deutsche
Jagdrecht gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoße und zudem keine
Rücksicht darauf nehme, ob ein Grundbesitzer die Jagd aus ethischen
Gründen ablehnt.
Nun sucht man in Deutschland eine gesetzliche Lösung für das Problem.
Eine Überlegung ist, sogenannte "jagdrechtlich befriedete" Gebiete zu
schaffen.
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stern.de vom 02.08.2015
Simbabwe verbietet nach Tod von Cecil Löwenjagd
Berlin - Nach der Tötung des berühmten Löwen «Cecil» hat Simbabwe mit
einem Jagdverbot auf Löwen, Leoparden und Elefanten reagiert.
Nach der Tötung des berühmten Löwen «Cecil» hat Simbabwe mit einem
Jagdverbot auf Löwen, Leoparden und Elefanten reagiert.
Eine solche Jagd sei nur noch mit schriftlicher Behördengenehmigung
sowie in Begleitung von Mitarbeitern eines Parks gestattet, zitierte die
Zeitung «New Zimbabwe» eine Mitteilung des Chefs der Parkbehörde vom
Samstag. Nach Deutschland wurden einem Bericht zufolge im Jahr 2014 die
Jagdtrophäen von elf Löwen eingeführt. Das geht aus Daten des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hervor, über die die «Welt am Sonntag»
berichtete.
Speziell die Jagd mit Pfeil und Bogen sei mit sofortiger Wirkung
untersagt, hieß es in Simbabwe. Verstöße würden mit Festnahmen und
Prozessen geahndet. Die Tötung des 13-jährigen «Cecil» hatte vorige
Woche weltweit Empörung ausgelöst. Simbabwe will die Auslieferung des
Jägers aus den USA erreichen. Der im Bundesstaat Minnesota lebende
Zahnarzt Walter Palmer soll den Löwen, der als eine Art Wahrzeichen des
Hwange-Nationalparks galt, mit einem Trick aus dem Park gelockt haben.
Anschließend schoss er mit Pfeil und Bogen auf das Tier, das lange litt,
bis Palmer es schließlich erschoss.
Unter den nach Deutschland eingeführten Jagdtrophäen waren laut dem «WamS»-Bericht
im vergangenen Jahr 43 Schwarzbären, 36 Leoparden, sieben Afrikanische
Elefanten und ein Eisbär. Insgesamt wurden dem Bericht zufolge 325
geschützte, aber dennoch getötete Tiere legal nach Deutschland
eingeführt.
«Cecil» hätte dem Bericht zufolge nicht als Jagdtrophäe nach Deutschland
gebracht werden dürfen: «Der Löwe «Cecil» wäre nach unserer
Rechtsauslegung der entsprechenden EU-Artenschutzverordnungen nicht nach
Deutschland gekommen», zitierte die Zeitung den BfN-Abteilungsleiter für
Artenschutz, Dietrich Jelden. Nach seinen Worten hätte das BfN eine
Einfuhr dieser Trophäe nicht genehmigt, weil der Löwe in einem
Nationalpark beheimatet war.
Um geschützte Tiere als Trophäen nach Deutschland einführen zu können,
benötigen Jäger eine Genehmigung des BfN. «Jeder Einzelfall wird
überprüft», sagte Jelden. «Der Jäger muss wahrheitsgemäße Angaben
machen, wo und wann das Tier erlegt wurde. Außerdem muss eine
Ausfuhrgenehmigung vorgelegt werden, die zeigt, dass es sich um eine
legale und nachhaltige Jagd handelt.»
Widersprüchliche Berichte gab es am Wochenende über «Jericho», den
Bruder des Löwen «Cecil»: Eine
Tierschutzorganisation in Simbabwe erklärte zunächst, «Jericho» sei
ebenfalls getötet worden. Dagegen erklärten Forscher, ihrer
Satellitenüberwachung zufolge sei das Tier im Hwange Nationalpark am
Leben. Die Tierschützer zogen ihre Mitteilung zurück - bei dem getöteten
Löwen habe es sich um ein anderes Tier gehandelt.
Die Wilderei hat in Afrika Tierschutzorganisationen zufolge zuletzt
stark zugenommen - Opfer sind vor allem Elefanten und Nashörner. Dabei
sterben jährlich zum Beispiel rund 30 000 Elefanten weltweit.
Zum Originalartikel
kurier.at vom 30.07.2015
Besitzer wollen Jäger aus den eigenen Wäldern aussperren
Forstexperte mahnt, die Folgen einer Nichtbejagung zu bedenken.
"Wir wollen einfach nicht, dass auf unserem Boden
gejagt wird, weil die Jäger mit den Tieren nicht respektvoll umgehen und
wir uns unsicher fühlen." So erklären die Landwirte Hannes Steinbacher,
39, und Karl Auer, 46, warum sie – wie berichtet – einen offiziellen
Antrag gestellt haben, aus der "Zwangsmitgliedschaft" in der
Jagdgenossenschaft Gschwendt, Bezirk Zwettl, auszutreten.
"Das Verfahren kann Jahre dauern, das ist uns bewusst, aber wir geben
bestimmt nicht nach", sind die beiden einig, die gemeinsam rund 70
Hektar Wald, Wiesen und Äcker im Raum Kottes besitzen.
Verfahren
Josef Schnabl, stellvertretender Bezirkshauptmann von Zwettl, bestätigt,
dass ein Verfahren läuft und dass seine Behörde entsprechend dem nö.
Jagdgesetz entscheiden muss.
Seit der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 2012 in einem Fall in
Bayern entschieden hat, dass die Zwangsbejagung ein rechtswidriger
Eingriff in das Eigentumsrecht ist, wollen nicht nur in Deutschland
immer mehr Menschen, die Jagd auf ihrem Grundbesitz verhindern.
Für den Obmann des Verband des der Land- und Forstbetriebe Österreichs,
Felix Montecuccoli, eine spannende gesellschaftliche Frage. Er meint:
"Grundsätzlich begrüßen wir als Besitzer, dass das Eigentum ernst
genommen wird." Dass das Eigentumsrecht in der EU höher bewertet werde
als das Jagdrecht, liege daran, das ersteres in der Grundrechtecharta
abgesichert sei, das zweite nicht. Allerdings müsse man auch Folgen
einer Nichtbejagung berücksichtigen: "Wer zahlt Wildschaden, wenn es
keine Jäger gibt?", fragt er und ist zuversichtlich: "Ein Experiment mit
unbejagten Flächen wird klar zeigen, welche Bedeutung die Jagd hat."
Montecuccoli sieht aber auch einen großen Widerspruch in der
gesellschaftlichen Entwicklung: "Auf der einen Seite gibt es Beifall für
geforderte Jagdverbote. Auf der anderen Seite wollen möglicherweise die
gleichen Leute, dass der Wald für das Mountainbiken freigegeben wird,
was auch einen Eingriff ins Grundeigentum darstellt", sagt er.
Umzäunen
"Die Möglichkeit, eine Fläche aus der Jagd auszunehmen, gibt es ohnehin
seit 70 Jahren, wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt",
erklärt Peter Lebersorger, Geschäftsführer des nö. Landesjagsverbandes.
Dazu müsste das Grundstück beispielsweise Schalenwild-dicht umzäunt und
das jagdbare Wild ausgetrieben werden.
Unterstützung für die Versuche, die Jagd auf immer mehr Flächen
abzustellen kommt unter anderem vom "Verein gegen Tierfabriken" und der
"Initiative für die Abschaffung der Jagd".
Auer und Steinbauer glauben, dass sich bald viele Grundbesitzer ihrem
Beispiel anschließen werden.
Zum Originalartikel
"Österreich" vom 28.07.2015
Fuchs-Alarm mitten in der Stadt!
Reineke wagt sich immer näher an die Wohngebiete heran.
Der Tisch ist reich gedeckt für Füchse, und das nicht nur draußen im
Wald, sondern vor allem in unseren Großstädten wie Wien! Denn von den
achtlos weggeworfenen Lebensmittelabfällen kann Reineke gut leben.
„Wir haben ihn wie ein Hunderl an die Leine genommen“, schildert ein
Wiener Polizist seinen ungewöhnlichen Einsatz am Montagmorgen in der
Grinzinger Straße in Wien-Döbling. Minuten später war auch die
Tierrettung zur Stelle, um den verirrten Reineke mitzunehmen. Nach
tierärztlicher Untersuchung auf Tollwut oder anderen Krankheiten, die
ihn die Scheu vor Menschen hätten verlieren lassen können, darf der
Waldbewohner hinaus in seine Forstreviere. Es wird aber nicht die letzte
Begegnung genau dieser tierischen Art gewesen sein. Denn immer mehr
Wildtiere, darunter auch bissige Biber und Fischotter, wagen sich in den
Großstadt-Dschungel vor.
kurier.at vom 28.07.2015
Weitere Grundbesitzer wollen Jagd stoppen
Jagdfreistellungsanträge sollen Jäger auch im Waldviertel von
Wäldern und Wiesen fern halten.
Immer
mehr Menschen wollen die Jagd auf ihrem Eigengrund verbieten. Nach einem
Grundbesitzer im Bezirk Mödling, der das für seine eineinhalb Hektar
erreichen will, haben sich jetzt auch zwei Waldviertler dazu
entschlossen, einen Jagdfreistellungsantrag für ihr Grundstückseigentum
zu stellen. Sie besitzen gemeinsam rund 70 Hektar Land.
Die Tierschutzorganisation "Verein gegen Tierfabriken" unterstützt die
Grundbesitzer. Ihr Obmann, Martin Balluch, kritisiert, dass die Jagd
vielfach nicht mehr die ökologischen und tierschutzethischen
Gesichtspunkte erfüllt, denen sie aus seiner Sicht verpflichtet wäre.
Balluch rechnet mit einer Lawine von sogenannten
Jagdfreistellungsanträgen.
Die Waldviertler Grundbesitzer argumentieren, sie könnten sich wegen der
"Zwangsbejagung" nicht "frei und sicher" auf eigenen Grundstücken
bewegen.
Sie beziehen sich auch auf den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, der 2012 einem bayrischen Grundbesitzer Recht gegeben
habe, der die Jagd auf seinem Besitz aus ethischen Gründen nicht dulden
wollte.
Zum Originalartikel
orf.at vom 19.07.2015
Füchse in Innenstadt unterwegs
Vor dem Schloss Schönbrunn, am Ring und im Rathauspark: Nicht nur in
Außenbezirken, auch mitten in der Stadt werden Füchse gesichtet. Hier
finden sie Nahrung und werden nicht gejagt. Das zieht immer mehr Tiere
an.
„Wir haben eine Meldung bekommen, dass ein Fuchs um ein Uhr in der Nacht
gemütlich den Ring zwischen Heldenplatz und Maria-Theresien-Platz
gekreuzt hat“, sagt Theresa Walter vom Forschungsinstitut für
Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
„Füchse werden in ganz Wien gesichtet. Zuletzt auch in den
Innenbezirken, etwa im Rathauspark, Votivpark und beim Schloss
Schönbrunn.“
Nahrungsverfügbarkeit zieht Fuchs in die Stadt
Füchse zieht es immer mehr nach Wien. Die Stadt bietet den Tieren in
Fülle, woran es am Land oft mangelt. Besonders attraktiv sind laut
Walter die grünen Außenbezirke, also Hietzing, Penzing, Ottakring,
Hernals, Währing und Döbling. Generell können Füchse aber in jedem
Bezirk gesehen werden. „Sobald die Grünflächen und die
Nahrungsgegebenheiten vorhanden sind, fühlt sich ein Fuchs wohl“, so
Walter. Leerstehende Gebäude, weitläufige Parks und private Gärten
bieten dabei vorrangig seinen neuen Lebensraum.
Ausschlaggebend für den Umzug des Waldtieres in die Stadt ist vor allem
die Nahrungsverfügbarkeit. „In Wien gibt es zu jeder Jahreszeit Mäuse
und Ratten. Da Füchse zudem nicht nur Fleisch fressen, profitieren sie
auch von den Mülltonnen, Komposthaufen und den Obstbäumen.“ Einen
Vorteil zieht der Fuchs auch aus der ausbleibenden Bejagung und dem
wärmeren Klima, was vor allem im Winter ausschlaggebend für ein
Stadtleben ist.
Begegnung zwischen Mensch und Fuchs harmlos
Wie viele Füchse genau in Wien leben, kann laut Walter nicht gesagt
werden. Um darüber jedoch Klarheit zu erlangen, wurde im Mai die
Plattform Stadtwildtiere online gestellt, wo jede Sichtung eines
Wildtieres in der Stadt eingetragen werden kann. Bisher wurden mehr als
300 Sichtungen eingetragen, wobei nicht nur Füchse, sondern auch andere
Wildtiere eingetragen werden – mehr dazu in
Neue Plattform für
Wildtiersichtungen. Als Vergleichswert kann unterdessen Zürich
fungieren: Dort gibt es etwa zehn Füchse pro Quadratkilometer.
Das Phänomen der Stadtfüchse trat erstmals 1930 in Großbritannien auf.
Seit den 1970er Jahren wurde bekannt, dass Füchse weltweit immer mehr in
Städten aktiv werden. Die Begegnung zwischen Mensch und Fuchs ist dabei
weitgehend harmlos, zumal es seit 2008 keine Tollwut mehr in Österreich
gibt. „Das einzige, was beachtet werden muss, ist ein absolutes
Fütterungsverbot. Füchse fressen alles, passen sich schnell an und
kommen dann immer wieder“, sagt Andreas Januskovecz, Forstdirektor der
Stadt Wien.
Autos sind größter Feind in der Stadt
Auch die Gehege von Kaninchen und Hühnern sollen laut Walter
„fuchssicher“ gemacht werden, auch wenn bisher kaum gerissene Haustiere
gemeldet wurden. „Indizien, dass ein Fuchs im Garten war, können auch
verschwundene Schuhe oder Gartenhandschuhe sein. Die nimmt das
Muttertier für seine Jungen ab und zu als Spielzeug mit“, sagt Walter.
Zuletzt sind einige Fuchsjungen bei Autobahnabfahrten gesichtet worden.
Dies sei jedoch besonders gefährlich, da Autos die größte Gefahr für
Stadtfüchse darstellen.
Neben Füchsen haben sich auch andere Wildtiere in die Stadt vorgewagt.
So etwa Marder, Dachse und Wildschweine. Wildschweine haben ihre
Hotspots derzeit in der Lobau, wobei auch auf der Donauinsel schon
welche gesichtet wurden. Die neuesten Einwanderer in Wien sind aber
Waschbären, Daten gibt es dazu aber noch keine.
Zum Originalartikel
krone.at vom 03.07.2015
Jagdgegner zieht vor den Verfassungsgerichtshof
Wald “zwangsbejagt”.
Nachdem ein Kärntner Waldeigentümer im Oktober 2014 aus
tierschutzethischen Gründen die Jagdfreistellung seines Grundes
beantragte, beschäftigt der Fall mittlerweile den Verfassungsgerichtshof
– mit unabsehbaren Auswirkungen auf die Jagd in Österreich.
Tatsächlich werden in Österreich Grundbesitzer dazu verpflichtet, ihren
Grund bejagen zu lassen. Doch diese Praxis ist vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer Reihe von Entscheidungen
bereits als verfassungs- und menschenrechtswidrig bezeichnet worden. Das
Landesverwaltungsgericht Kärnten wies dennoch am 18. Mai 2015 das
Ansinnen jenes Waldbesitzers ab, der sich gegen diese "Zwangsbejagung"
wehrt. Der Mann lehnt die Jagd nicht nur aus tierschutzethischen Gründen
ab, sondern gibt auch an, dass der Wald aufgrund des durch die ständigen
Fütterungen großen Wildbestandes Schaden genommen hätte.
Ähnliche Fälle sind bereits anhängig
Der Mann beschreitet nun den Weg zum Verfassungsgerichtshof, um zu
seinem Recht zu kommen. In Kärnten und auch weiteren Bundesländern sind
bereits ähnliche Fälle anhängig, die durch diesen Präzedenzfall
entschieden werden könnten. VGT -Obmann Martin Balluch begleitet den
Fall: "So oft schon haben uns Grundstückseigentümer kontaktiert, die die
Jägerschaft auf ihrem Besitz quasi als bewaffnete Besatzungsmacht
betrachten. Die Jagdpächter ihres Grundstücks würden einfach Fütterungen
und Jagdstände errichten und insbesondere auf den Wald keine Rücksicht
nehmen. Jetzt steht unmittelbar ein bahnbrechendes Urteil des
Verfassungsgerichtshofs bevor, das diesem Spuk ein Ende machen wird."
VGT: Jagdgesetz endlich auf Tierschutz umgestalten
Auf Basis der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
sei kein anderes Ergebnis möglich, als die Zwangsbejagung für
verfassungswidrig zu erklären. Das zeige den Konflikt zwischen
Waldinteressen und der üblichen Form der Jagd mit intensiver
Wildtiermast deutlich auf. "Österreich sollte von der Trophäen- und
Hobbyjagd zu einem Wildtiermanagement übergehen und das Jagdgesetz
zeitgemäß und mit Rücksicht auf den Tierschutz umgestalten. Dazu gehört
jedenfalls ein Verbot der Jagd in eingezäunten Gattern und, allgemeiner,
ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Wildtiere wie auf
Schießbudenfiguren", schließt Balluch.
Zum Originalartikel
nachrichten.at vom 25.06.2015
Edt bei Lambach: Vermisster Jäger lag tot auf Hochstand
Angehörige haben seit den Abendstunden nach dem ortsansässigen Jäger
gesucht. Daher sei jenes Waldstück, in dem der Mann gestorben ist,
gezielt durchkämmt worden.
Donnerstagvormittag gab es dann die traurige Gewissheit: Der Mann konnte
nur noch tot geborgen werden, sagte der Kommandant der Freiwilligen
Feuerwehr Edt/Klaus auf Anfrage von nachrichten.at. Die Todesursache war
zunächst noch unklar. Auslöser dürfte aber ein gesundheitliches Problem
gewesen sein, hieß es.
Zum Originalartikel
orf.at vom 24.06.2015
Greifvögel in Tiefkühltruhe: Zwei Jäger angeklagt
Im Fall zweier Jäger aus dem Bezirk Oberpullendorf, die geschützte
Greifvögel gewildert haben sollen, gibt es jetzt zwei Anklagen. Das
bestätigte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Die Jäger hatten
zahlreiche tote Greifvögel in Tiefkühltruhen gelagert.
Im Frühjahr 2014 wird Anzeige gegen die beiden Jäger aus Deutschkreutz
erstattet. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt veranlasst daraufhin
Hausdurchsuchungen bei den betreffenden Jägern. Die Ermittler finden
insgesamt 24 Greifvögel, sowie elf ausgestopfte Greifvögel im
Tiefkühlschrank. Außerdem werden zwei verbotene und fünf nicht
registrierte Waffen entdeckt.
Nach einer Untersuchung der Tiere steht fest, dass von den
sichergestellten Eulen, Bussarden, Falken, Habichten, Uhus und
Kornweihen einige Tiere mit Giftködern getötet worden sein dürften, hieß
es aus der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.
Auch Greifvögel erschossen
Andere Greifvögel wurden erschossen. Bei einigen kann die Todesursache
nicht mehr festgestellt werden, in diesen Fällen wird das Verfahren
eingestellt. Ebenfalls eingestellt wurde ein Verfahren nach dem
Artenhandelsgesetz, da eine Gewerbsmäßigkeit beim Verkauf von Präparaten
nicht nachgewiesen werden kann.
Verhandlung am Bezirksgericht
Den beiden Jägern aus Deutschkreutz drohen im Fall einer Verurteilung
bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei und bis zu zwei
Jahren wegen illegalen Waffenbesitzes. Verhandelt wird der Fall vor dem
Bezirksgericht. Auch der Landesjagdverband leitete ein Verfahren ein.
Über einen möglichen Entzug der Jagdkarten entscheidet die
Bezirkshauptmannschaft.
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orf.at vom 20.06.2015
Jagd auf Waldschnepfen: EU droht mit Verfahren
Die EU droht dem Land Salzburg mit einer Klage: Es geht dabei um
den Schutz von Waldschnepfen. In Salzburg dürfen die Wildvögel bejagt
werden. Das kritisiert die EU. Die zuständige Agrarbehörde weiß auch
schon, wie sie der Forderung der EU nachkommen kann.
Neben Salzburg müssen auch das Burgenland und Niederösterreich die Jagd
einstellen. Sie ist so groß wie eine Taube, ihr Gefieder ist
braun-schwarz-weiß gemustert: Die Waldschnepfe ist vor allem Jägern im
Flachgau bekannt. Dort ist es Tradition, männliche Schnepfen im Flug zu
erlegen, und zwar in den Monaten März und April.
Jagd erfolgt während der Paarungszeit
Genau zu dieser Zeit paaren sich die Vögel jedoch, brüten und nisten -
deshalb widerspreche die Jagd der Vogelschutzrichtlinie, kritisiert die
EU-Kommission. Sie fordert, die Frühjahrs-Jagd einzustellen. Der Brief
aus Brüssel liegt auch dem Leiter der Salzburger Agrarbehörde, Franz
Hauthaler, vor. Die Jagd auf Waldschnepfen ist im Salzburger Jagdgesetz
in einer Verordnung geregelt. Diese Verordnung laufe Ende 2015 ohnehin
aus, beruhigt Franz Hauthaler.
„Derzeit ist nicht geplant und vorgesehen, in einer neuerlichen
Verordnung auch die Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe wieder
aufzunehmen, sofern nicht ganz triftige Gründe auftreten, die die
Argumente der EU-Kommission entkräften könnten.“
Im Jahr 2014 wurden 90 Waldschnepfen erlegt
Denn die Jägerschaft könnte argumentieren, sie jage nur männliche
Schnepfen, die sich an der Aufzucht der Jungvögel nicht beteiligen
würden. Der EU-Kommission werde dieses Argument aber zu schwach sein,
schätzt Jurist Franz Hauthaler. Im vergangenen Jahr haben Salzburgs
Jäger 90 Waldschnepfen erlegt - erlaubt gewesen wären 115.
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krone.at vom 15.06.2015
Kater von Jäger angeschossen
Der weiße Kater “Nanuk” ist ein ganz herziger, mit verschiedenfarbigen Augen.
Öfters schläft er unter einem Holzstoß, etwa 300 Meter vom Haus des Ehepaares entfernt. Dieser Tage gingen die beiden Katzenliebhaber zu diesem Schlafplatz, um nach ihrem Liebling zu sehen: "Der Kater war nicht dort. Es war gegen 19.30 Uhr, und da kamen zwei Jäger in einem Geländewagen und forderten uns auf, den öffentlichen Feldweg zu verlassen, weil sie hier jagen würden. Wir gingen daraufhin heim."
Gegen 21 Uhr waren drei Schüsse zu hören. Und dann um 21.30 Uhr der Schock: “Nanuk” lag blutüberströmt vor der Haustür. Tierarzt DDr. Georg Rainer war sofort bereit, das schwerstens verletzte Tier zu operieren.
Der Veterinär: "Der Kater hatte viel Blut verloren, das linke Bein war zerschossen, der Brustkorb von Schrotkugeln förmlich durchsiebt. Zum Glück hat er überlebt." Der Vorfall wurde bei der Polizei Maria Saal angezeigt. Es wird ermittelt. Für die betreffenden Jäger gilt die Unschuldsvermutung.
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bvz.at vom 05.06.2015
Jäger jetzt verurteilt
Wegen Amtsmissbrauches wurde vor Kurzem ein Jäger aus dem
Südburgenland verurteilt: Vier Monate auf Bewährung und 720 Euro
Geldstrafe.
Die Angelegenheit war bereits im Oktober 2014 vor Gericht: Die
Staatsanwaltschaft hatte dem 57-jährigen Jäger vorgeworfen, 2013 an zehn
erlegten Wildschweinen keine Trichinenuntersuchung durchgeführt zu
haben.
Jäger
erklärte sich für „nicht schuldig“
Als „kundige Person“ wäre er dazu verpflichtet gewesen, so Staatsanwalt
Christian Petö. Angeklagt wurde der Jäger wegen Amtsmissbrauches. Im
Oktober 2014 erfolgte in einigen Fakten ein Freispruch, für den Rest
eine Diversion mit Geldbuße.
Allerdings sprach sich die Staatsanwaltschaft gegen diese Vorgangsweise
aus, das Oberlandesgericht verlangte eine Fortsetzung des Verfahrens,
weshalb sich der Jäger vorige Woche neuerlich vor Gericht einfinden
musste.
„Ich bin nicht schuldig“, erklärte der Mann. Er habe nicht gewusst, dass
er in den besonderen Fällen, die seitens der Staatsanwaltschaft
angeklagt wurden, das erlegte Wild auf Trichinen hätte untersuchen
müssen.
Ein Amtstierarzt erklärte als Zeuge, dass im Fall einer
Direktvermarktung an Letztverbraucher, Gastronomiebetriebe oder
Einzelhändler eine Trichinenuntersuchung zwingend vorgeschrieben sei:
„So steht es im Gesetz.“ Der Eigengebrauch sei von sämtlichen
Untersuchungen ausgenommen.
Es stellte sich heraus, dass die Rechtslage bei einem von einem Jagdgast
erlegten Wild hinsichtlich der Trichinenuntersuchung bislang nicht ganz
klar war.
Verteidiger: „Wie soll sich Laie auskennen“
„Drei Juristen und ein Amtsveterinär stecken die Köpfe zusammen und
wissen nicht, wie die korrekte Vorgangsweise aussieht - wie soll sich da
ein Laie auskennen“, wunderte sich Dr. Gerhard Ochsenhofer, der
Verteidiger des Jägers.
Schließlich erfolgte zu weiteren Wildschwein-Fakten ein Freispruch,
verurteilt wurde der Jäger, weil er bei drei Wildschweinen nicht wie
vorgeschrieben die Trichinenbeschau in die Wege geleitet hat. Bei allen
drei Fällen handelte es sich um eine Weitergabe des Wildes an dritte
Personen, eine Trichinenbeschau wäre - so die Meinung des
Schöffensenates - verpflichtend gewesen.
Der Jäger wurde zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu
einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt, die er bereits im Rahmen der
Diversion bezahlt hat. Der Angeklagte und der Staatsanwalt gaben keine
Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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orf.at vom 03.06.2015
Lebendfang: Fischotter werden "bejagt"
Erstmals seit den 1950er Jahren erlaubt Kärnten die Jagd auf
geschützte Fischotter. Die Wildtiere haben sich stark vermehrt und sind
offenbar so gefräßig, dass die Fischer Alarm schlagen. Es soll jedoch
zuerst versucht werden, die Tiere einzufangen statt zu töten.
Vor fast 70 Jahren war der Fischotter in Kärnten so gut wie
ausgestorben, heute leben wieder geschätzte 160 Fischotter in allen
Landesteilen. Der Fischotter ist EU-weit geschützt und ganzjährig
geschont, darf also nicht gejagt werden. Kärnten macht jetzt eine
Ausnahme: Grund ist der angeblich rasante Fischschwund in einigen
Kärntner Flüssen vor allem in Mittelkärnten. Im Oberen Görtschitztal
bedrohe der Fischotter sogar die dort vorkommenden wilden Urforellen,
sagte Fischerei-Referent Landesrat Gerhard Köfer. „Offenbar räumt dieser
Fischotter 80 Prozent des Fischbestandes aus, Schadensmeldungen haben
sich im Jahr 2014 drastisch erhöht.“
Jagd per Bescheid zum Schutz der Urforelle
Nun erlaubt das Land per Bescheid die Jagd auf drei Fischotter im
Görtschitztal. Weitere Fischerei-Reviere könnten folgen, sagte der
zuständige Jagdreferent Christian Ragger. "Wenn es nachgewiesen wird,
dass wir höherwertiges Gut schützen können – es geht also nicht um
wirtschaftliches, sondern um einen der letzten Urbestände in ganz Europa
– so darf man zum Schutz dieser Urforelle die Bejagung vornehmen.“
Kärntner Fischotter werden „exportiert“
Wobei versucht werden soll, die Fischotter einzufangen, nicht zu töten -
zumal es bereits Interesse aus dem Ausland an den Wildtieren gebe. "Es
gibt zahlreiche Anfragen aus Bayern und aus den Abruzzen, dass man
gefangene Fischotter dorthin exportieren könnte.“ Dort wollen
Naturschützer den Fischotter im Sinne der Artenvielfalt wieder
ansiedeln.
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orf.at vom 29.05.2015
Neue Plattform für Wildtiersichtungen
Wolfssichtungen wie in München hat es in Wien noch nicht
gegeben, solche von Füchsen aber schon. Sollte sich aber einmal ein Wolf
nach Wien verirren, hätte er gute Chancen, es auf eine neue Homepage für
Wildtierbeobachtungen zu schaffen.
„Laut neuesten Untersuchungen ist die Artenvielfalt in unseren Städten
erstaunlich hoch, vergleichbar mit der Vielfalt in einem
durchschnittlichen Wald oder einem landwirtschaftlichen Gebiet“,
erklärte Richard Zink vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und
Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Wien zähle zu den
grünsten Metropolen der Welt. Es sei deshalb nicht verwunderlich, dass
sich auch Wildtiere in dieser Stadt wohlfühlen, verweist der
Wildtierforscher auf Füchse, Wildschweine, Marder, Dachse, Fledermäuse,
Igel und Co.
Beobachtungen mit Fotos dokumentieren
Was nun wirklich in welcher Zahl in Wien kreucht und fleucht, das soll
mit Hilfe der Bevölkerung und unter Anwendung der neuen
Internetplattform dokumentiert werden. Jeder Wiener und jede Wienerin
kann Beobachtungen von Wildtieren in Wien auf der Homepage eintragen,
registrierte Benutzer können auch Fotos hochladen. Mit der Zeit soll so
eine umfangreiche Dokumentation von Wildtierbeobachtungen in Wien
entstehen. Vorgestellt werden auf der Homepage auch jene Wildtiere, die
in der Stadt vorkommen, angefangen von der Waldmaus bis hin zum
Rothirsch.
Neben der Bevölkerung sollen auch Wissenschaftler die Plattform nützen.
Derzeit läuft zum Beispiel ein Forschungsprojekt über das Vorkommen des
Rotfuchses in Wien. Von der Plattform erhoffen sich die Forscher ein
flächendeckendes Fuchsmonitoring in Wien. Erst im vergangenen April
hatten Passanten ein zwei Wochen altes Fuchsjunges in Wien-Liesing
entdeckt.
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krone.at vom 21.05.2015
Jäger erlegte Füchsin im Pamhagener Ortsgebiet
Gerechtfertigt oder nicht? Diese Frage beschäftigt die Einwohner
von Pamhagen im Burgenland seit wenigen Tagen. Ein Jäger hatte in einer
Wohnsiedlung im Ortsgebiet einen Fuchs erlegt. Denn Meister Reineke soll
sich an den Haustieren im Garten einer Familie gütlich getan haben. Nun
wird debattiert, ob das Vorgehen korrekt war.
Ausgerechnet einen Erdhügel nahe Einfamilienhäusern am Heideweg hatte
sich eine Füchsin samt Nachwuchs als Unterschlupf ausgesucht. Als im
Hasenstall im Garten einer Familie mit zwei Kindern immer mehr Haustiere
offenbar gerissen wurden, läuteten die Alarmglocken. Ein Waidmann und
zugleich Ortspolitiker soll die Füchsin erschossen, der Jagdhund seines
Sohnes die Jungen zerbissen haben.
Tiere dürfen im Ortsgebiet nicht geschossen werden
Der Abschuss sorgte an den Stammtischen am Wochenende für Debatten. Der
Fall ist knifflig: "Grundsätzlich darf im Ortsgebiet kein Tier
geschossen werden. Die Frage ist jedoch, ob es sich hierbei um Gefahr in
Verzug gehandelt hat. Das wird nur die Behörde klären können", so ein
Jagdaufseher. Unabhängig davon, ob der Schuss erlaubt war oder nicht,
sei die Gefahr eines Querschlägers inmitten von Einfamilienhäusern auch
nicht außer Acht zu lassen.
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heute.at vom 21.05.2015
Mann will Jagd in seinem Wald verbieten
Besitzt man in Österreich ein Waldstück, ist man gezwungen,
darauf jagen zu lassen. Nun sagt Tobias Anderka (36) aus Mödling den
Jägern den Kampf an.
"Ich bin mit meinen Kindern und meinem Hund oft im Wald unterwegs. Und
ich möchte nicht, dass hier wild herumgeschossen wird", ärgert sich der
besorgte Familienvater.
Aus diesem Grund klagt er als einer der ersten Österreicher, gemeinsam
mit dem Tierschutzverein, ein, dass die Jagd auf seinem Grundstück
verboten wird. Dafür sei er auch bereit, bis zur höchsten europäischen
Instanz zu gehen.
Zum Originalartikel
"Kurier" vom 21.05.2015
Tierschützer will Jagd auf seinem Grundstück verbieten
Initiative. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
gibt es den ersten Fall in Niederösterreich.
Die Rechtssprechung in Österreich eindeutig. Nichtsdestotrotz will ein
Jagdgegner aus dem Bezirk Mödling ein Exempel statuieren und die Jagd
auf seinem Waldgrundstück in Kaltenleutgeben verbieten lassen. In
Deutschland ist dies Tierschützern nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte bereits gelungen.
Tobias Anderka besitzt in Kaltenleutgeben unweit seines Wohnhauses ein
etwa eineinhalb Hektar großes Waldstück. Gemäß dem NÖ Jagdgesetz zählen
alle Grundstücke, die nicht als Eigenjagd (mindestens 115 Hektar Größe)
anerkannt sind, zum Genossenschaftsjagdgebiet der jeweiligen Gemeinde.
Ausnahmen sind beispielsweise öffentliche Anlagen oder eingezäunte
Häuser und Grundstücke. „Mein Grund ist frei zugänglich. Also wird dort
auch gejagt. Ich empfinde das Zwangsmaßnahme, der ich mich nicht beugen
möchte“, erklärt der 36-jährige Tierschützer.
Die Jagd habe ihn grundsätzlich schon immer gestört. Obwohl er kein
Vegetarier ist und auch Fleisch mag, hält er den Abschuss von Wild auch
zur „Essens-Beschaffung“ für entbehrlich. „Ich habe außerdem Hunde und
zwei Kinder und kann mich auf meinem eigenen Grund nicht frei bewegen
wenn hier gejagt wird“, so Anderka. Unterstützer findet er im
Österreichischen Tierschutzverein und der Initiative zur Abschaffung der
Jagd. Beide Vereinigungen wollen dafür sorgen, dass „die in Deutschland
losgetretene Lawine auch in Österreich ins Rollen kommt“. „Das Gericht
hat entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer
Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der
Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt“, so Christian
Nittmann von der Initiative zur Abschaffung der Jagd. Er erwartet sich,
dass auch in Österreich dieser Entscheidung nachgekommen wird.
Behörde prüft
Anderka hat deshalb bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling einen Antrag
auf Jagdfreistellung seines Waldgrundstücks gestellt.
Der zuständige Bezirkshauptmann, Philipp Enzinger, winkt nach einer
ersten Prüfung der Sachlage ab. „Die Jagd ist ganz klar durch das
Niederösterreichische Jagdgesetz geregelt. Und der Gesetzgeber sieht
hier keine Möglichkeit des Ausstieges vor“, so Enzinger. Allerdings
bedarf es einer genaueren Beurteilung, da sich Anderka in seinem Antrag
auch auf Menschenrechte und weitere Gerichtsentscheidungen beruft.
Laut Enzinger hätten Grundstückseigentümer auch die Möglichkeit, ihre
Flächen einzuzäunen und so der Bejagung zu entgehen. „Allerdings muss
man dazu genau prüfen, um welches Grundstück es sich handelt. Die
Bevölkerung hat ja das Recht, den Wald frei zu nutzen“, erklärt der
Bezirkschef. Derzeit ist der anhängige Fall der einzige in
Niederösterreich.
agrarheute.com vom 19.05.2015
Immer mehr Jagdverbote durch Grundstückseigentümer
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs können
Grundbesitzer die Jagd auf ihrem Grund verbieten lassen. Die Zahl der
Anträge auf jagdrechtliche Befriedung wächst zunehmend.
Was in Deutschland schon zuvor geschah, ist nun auch in Österreich
erstmals beantragt worden. Grundstückseigentümer wollen auf ihrem
Grundstück die Jagd verbieten lassen.
Die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte hat in Deutschland bereits dazu geführt, dass einige
Grundstücke jagdfrei gestellt wurden. Und die Zahl der Anträge wächst.
Initiative zur Abschaffung der Jagd
Was hierzulande bereits in
* Bayern,
* Schleswig-Holstein,
* Nordrhein-Westfalen oder
* Rheinland-Pfalz
der Fall ist, will die Initiative zur Abschaffung der Jagd auch in
Österreich durchsetzen. Unterstützung erhalten sie dabei vom nationalen
Tierschutzverein. Man wolle dieselben Möglichkeiten des Austrittes aus
der Zwangsbejagung wie in anderen Ländern Europas, so Dr. Christian
Nittmann von der Initiative zur Abschaffung der Jagd.
EuGH: Verstoß gegen Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof hatte 2012 zulasten Deutschlands geurteilt,
dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft einen Verstoß
gegen die Menschenrechte darstellt, wenn der Grundstückseigentümer die
Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Jetzt hat also auch der erste Jagdgegner aus Österreich einen
entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Kategorische Ablehnung der Jagd
Der Grundstückseigentümer aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich
lehne das Töten von Tiere und somit die Jagd an sich aus ethischen
Gründen vollständig ab. Erfolgt keine rasche jagdrechtliche Befriedung
seines Grundstücks, so wolle er sein Recht bis hin zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte einfordern, wie der Österreichische
Tierschutzverein mitteilt.
Weitere österreichische Grundstückseigentümer haben bereits angekündigt,
ähnliche Anträge stellen zu wollen.
Zum Originalartikel
krone.at vom 19.05.2015
Tierfreund will Jagd auf seinem Grund verbieten
In Deutschland mussten aufgrund der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes schon einige Grundstücke jagdfrei gestellt
werden
-
und es werden immer mehr Hektar Wiesen, Wälder und Felder in
verschiedenen Bundesländern. Auch in Österreich sind nicht alle
Eigentümer mit der Jagd auf ihrem Grund und Boden einverstanden. Die
"Initiative zur Abschaffung der Jagd" und der Österreichische
Tierschutzverein wollen dafür sorgen, dass diese in Deutschland
losgetretene "Lawine" nun auch in Österreich ins Rollen kommt.
Christian Nittmann von der
"Initiative zur Abschaffung der Jagd" :
"Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Grundstückseigentümer in
Österreich die Jagd auf ihrem eigenen Grundstück zulassen müssen, auch
wenn sie diese ablehnen. Daher ist es notwendig, ihnen dieselben
Möglichkeiten des Austrittes einzuräumen, wie es in anderen Ländern
Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist."
Jagdgegner hoffen auf ähnliche Urteile in Österreich
Bereits im Jahr 2012 entschied das höchste europäische Gericht zulasten
Deutschlands, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft
gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd
aus ethischen Gründen ablehnt. Da die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihre von der Republik Österreich
unterzeichneten Zusatzprotokolle auch in Österreich wirksam sind, hoffen
Jagdgegner nun auf ähnliche Urteile in Österreich. So habe ein
Grundstückseigentümer aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich bereits
einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt, weil
er das Töten von Tieren aus ethischen Gründen kategorisch ablehne,
berichtet Jagdgegner Nittmann.
Niederösterreicher will auf seinem Grund keine Jagd mehr
Bis dato ist in Österreich ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschhaft
aus Gewissensgründen nicht möglich. Der betroffene Niederösterreicher
müsse es daher "entgegen seiner Grundüberzeugung mitansehen, wie Tiere
auf seinem Grund getötet werden", so Nittmann. Christian Hölzl, Sprecher
des
Österreichischen Tierschutzvereins ,
stellt dazu fest: "Die Bundesländer täten gut daran, ihre Jagdgesetze zu
ändern. Denn am Ende werden die Grundstücke von Antragstellern, die die
Jagd auf ihrem Grundstück nicht mehr dulden wollen, jagdfrei gestellt
werden müssen - auch wenn sich die zuständige
Behörde anfangs dagegen sträuben sollte."
"Wird sein Recht einfordern"
Der Antragsteller aus dem Bezirk Mödling hoffe auf eine rasche
Befriedung seines Grundstückes und sei andernfalls gewillt, sein Recht
bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzufordern,
gibt Nittmann an. Unterstützt wird er dabei von der "Österreichischen
Initiative zur Abschaffung der Jagd", dem Österreichischen
Tierschutzverein und dem deutschen Rechtsanwalt Dominik Storr, der als
einer der Anwälte das eingangs erwähnte Urteil vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland erstritten hatte.
Weitere Grundstückseigentümer aus Österreich hätten bereits angekündigt,
ebenfalls einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks
zu stellen.
Zum Originalartikel
noen.at vom 18.05.2015
Keine neuen umzäunten Eigenjagden mehr
In NÖ dürfen keine neuen Jagdgatter mehr errichtet werden.
Bestehende Diskussionen hatte es schon vor Jahren ausgelöst. Zuletzt war
es aber immer mehr zum Ärgernis geworden.
Besitzer von Eigenjagden ließen ihre Reviere mit Gattern umfrieden und
schufen so ihre „private Jagdwelt“. Im Industrieviertel waren es auch
immer mehr Ausländer, die umzäunte Jagdreviere erwarben. Dem wird nun in
NÖ ein Riegel vorgeschoben. Mit einer Novelle des Jagdgesetzes sollen
neue Jagdgatter verhindert werden. Die bisherigen bleiben bestehen,
werden aber künftig noch stärker kontrolliert.
„Nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung
aufgrund strengerer Kontrollen nicht mehr möglich.“
Im Bundesland Niederösterreich gibt es derzeit 74 Reviere, die als
umfriedete Eigenjagdgebiete bewirtschaftet werden. Insgesamt umfasst das
eine Fläche von rund 25.000 Hektar. Diese Eigenjagden liegen in den
Bezirken Amstetten, Baden, Bruck, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn,
Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln und
Wiener Neustadt. Die größten umzäunten Jagdreviere kommen auf rund 2.000
Hektar, die kleinsten auf die für eine Eigenjagd erforderlichen 115
Hektar.
Für Debatten sorgten in diesem Zusammenhang auch die Jagden, die
innerhalb dieser Gatter abgehalten wurden. Speziell eine in Kaumberg im
Bezirk Lilienfeld (siehe Artikel unten), die ins Visier von
Tierschützern geraten war. Für den zuständigen ÖVP-Landesrat Stephan
Pernkopf war es aber nicht diese Kritik, die ihn zu der
Jagdgesetzesnovelle veranlasste.
Vielmehr der Umstand, dass durch die Gatter der Lebensraum des Wildes
eingeschränkt werde. Pernkopf: „Mit Steuergeld schauen wir, dass
Wildkorridore mit aufwändigen Grünbrücken gesichert werden, und dann
wird den Tieren erst recht wieder der Weg versperrt. Das ist nicht
einzusehen.“
Deswegen wird es mit der Jagdgesetznovelle grundsätzlich nicht mehr
möglich sein, neue Jagdgatter zu errichten. Bei den bestehenden Gattern
wird es – laut Pernkopf – strengere Kon-trollen geben. Sie wird das
Aussetzen von Schalenwild in Gattern erschwert und ist dann nur noch zur
„Blutauffrischung“ möglich. Mit anderen Worten: nicht für reine
Jagdzwecke. Pernkopf: „Eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung wird
aufgrund der strengeren Kontrollen nicht mehr möglich sein.“
Änderungen bringen laut Pernkopf Bürokratieabbau
Weitere Neuerungen im Jagdgesetz: Die bisher alle neun Jahre
stattfindende Jagdgebietsfeststellung für die rund 3.300
Genossenschafts- und Eigenjagdgebiete fällt weg.
Notwendig ist sie nur noch, wenn sich am Revier etwas verändert hat. Die
Neugründungen von Eigenjagden sollen sofort möglich sein, sofern die
Voraussetzung der Größe von mindestens 115 Hektar vorliegt. Derzeit ist
das nur alle neun Jahre möglich. Pernkopf: „Das alles bringt
Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachungen." Die Novelle soll noch
vor dem Sommer im NÖ Landtag beschlossen werden und im Herbst in Kraft
treten.
Aus der geplanten Gesetzes-Novelle
Paragraph 12, Absatz 1:
„Grundeigentümer haben ihren Anspruch auf Anerkennung der Befugnis zur
Eigenjagd (§ 6) bzw. deren Erweiterung um zusätzliche Grundstücke bei
der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen. Ein Anspruch auf
Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd in Form eines umfriedeten
Eigenjagdgebietes (§ 7) ist für die kommende Jagdperiode binnen 6 Wochen
nach dem 30. Juni des vorletzten Jagdjahres der laufenden Jagdperiode
bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen und kann nur für
Grundstücke gestellt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu
einem anerkannten umfriedeten Eigenjagdgebiet gehören. Der Antrag hat
die beanspruchten Vorpachtrechte und eventuelle Abrundungen zu
enthalten.“
Im Gespräch
Josef Pröll, Landesjägermeister des NÖ-Landesjagdverbands.
NÖN: Was halten Sie generell von den Änderungen im Jagdgesetz?
Pröll: Der Landesgesetzgeber in NÖ zeigt, dass er was
weiterbringen will: Einerseits die Verwaltungsvereinfachung durch die
Erleichterung bei der Jagdgebietsfeststellung – nur noch dort, wo
Änderungen sind, soll künftig neu festgestellt werden. Andererseits die
klare Aussage, dass in unserem Land genug Zäune und Absperrungen
vorhanden sind. Das ist mit der klaren Botschaft verbunden, keine neuen
umfriedeten Eigenjagdgebiete (Gatter) mehr zuzulassen und die
bestehenden Gehege an einen klaren Qualitätsstandard zu binden. Ich
halte den Plan für sinnvoll und gut. Die Vorgangsweise findet die
Unterstützung des Landesjagdverbandes.
Wie stehen Sie zum Verbot sogenannter „Jagdgatter“ und dazu,
dass das Aussetzen von Schalenwild in Gattern erschwert wird?
Pröll:
Bestehende umfriedete Eigenjagdgebiete müssen aus Gründen des
Vertrauensschutzes der Eigentümer anders betrachtet werden als neue.
Keine Neuprojekte und klare Regeln für die bestehenden Umfriedungen sind
die richtige Botschaft. Ein Einsetzen von Wild in Gehegen muss klaren
Regeln unterliegen, und der Jagdverband begrüßt das. Hier erwarten alle
Jäger klare Regeln in den Zäunungen – genauso, wie es das in der freien
Wildbahn auch gibt.
Hat die Jagdgesetznovelle Widerstand oder Unstimmigkeiten
innerhalb des Landesjagdverbandes ausgelöst?
Pröll:
Die bevorstehende Novelle ist mit Augenmaß vorbereitet und mit dem
Landesjagdverband besprochen worden. Die Novelle hat bis jetzt Beifall
und Zustimmung ausgelöst.
Zum Originalartikel
diepresse.com vom 12.05.2015
Tierschutz: Jäger darf seinen Hund in der Ausbildung nicht "quälen"
Jäger ortete Verfassungswidrigkeit, weil er seinen Hund nicht
ausreichend abrichten dürfe.
Wien. Der Versuch eines Jägers, Teile des Tierschutzgesetzes zu kippen,
ist gescheitert. Der Mann hatte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Verstöße gegen das Gleichheitsrecht und eine Verletzung des Rechts auf
Eigentum und Erwerbsfreiheit geltend gemacht.
Das Tierschutzgesetz mache es ihm unmöglich, Hunde für die Jagd
auszubilden, hatte der Mann behauptet. So sehe es zwar Ausnahmen für
Diensthunde des Bundesheeres oder der Exekutive vor, aber nicht für
Jäger. Diese Differenzierung sei nicht gerechtfertigt. Falls dieser
Einwand nicht greife, müsse zumindest ein anderer Passus im Gesetz
aufgehoben werden, forderte der Jäger: nämlich jener, wonach man kein
Tier auf ein anderes hetzen oder eines an einem anderen auf Schärfe
abrichten darf.
Er könne nicht einen neuen Jagdhund ausbilden, wenn er diese
Bestimmungen einhalten müsse, sagte der Mann. Man könne bei der
Verwendung von Jagdhunden bei der Schwarzwildjagd auch nicht
ausschließen, „dass etwa bei der Verfolgung des durchaus wehrhaften
Schwarzwildes verletzte und mit Adrenalin vollgepumpte Sauen Jagdhunde
attackieren können“, meinte der Jäger. Wodurch einem Jagdhund Leistungen
abverlangt werden, die durchaus mit „gewissen Schmerzen, Leiden oder
Schäden verbunden sein können“.
Die Bundesregierung widersprach: Die Jagd selbst sei ohnedies vom
Tierschutzgesetz ausgenommen. Verboten seien bloß Dinge, wie den Hund
abzurichten, indem man ihn auf eine aufgebrachte Sau hetzt (oder vice
versa). Eine Ansicht, der sich der VfGH anschloss. Die Bestimmungen
würden niemanden daran zu hindern, einen Jagdhund auszubilden. Bloß die
zulässigen Methoden dafür würden beschränkt werden.
Auch die Sonderstellung für Exekutive und Heer ist für den VfGH
(G167/2014) in Ordnung: Diese Ausnahme hatte die Bundesregierung zuvor
mit Verweis auf die nötigen Aufgaben dieser Institutionen (Ordnung und
Sicherheit bzw. Landesverteidigung) verteidigt.
Zum Originalartikel
kurier.at vom 12.05.2015
Land bläst zur Jagd auf Gatter
Gesetz macht neue Jagdgatter unmöglich. Bestehende werden
schärfer kontrolliert.
Tierschützern
sind sie schon lange ein Dorn im Auge: die Jagdgatter – umzäunte
Waldstücke, aus denen das Wild nicht in andere Reviere wechseln kann.
Vor allem die so genannten "Gatterjagden" lassen Umweltaktivisten
schäumen. Auch unter Weidmännern ist die Jagd im Gatter umstritten.
Befürworter der umzäunten Jagdgebiete argumentieren, in großen Gattern
fände das Wild naturnahe Lebensbedingungen vor. Mitten in die Diskussion
platzt nun das Land mit der Ankündigung, ab sofort keine neuen
Jagdgatter mehr zu genehmigen.
"In unserer Novelle zum Jagdgesetz findet sich ein Verbot für neue
umfriedete Eigenjagdgebiete", sagt der zuständige Landesrat Stephan
Pernkopf. Streitereien über die Sinnhaftigkeit von Gatterjagden spielen
dabei eine untergeordnete Rolle. Pernkopf rechtfertigt die Entscheidung
viel mehr mit der Verwendung von Steuergeld: "Auf der einen Seite bauen
wir teure Grünbrücken über Eisenbahnen oder Autobahnen, um Wildkorridore
wieder herzustellen. Und auf der anderen Seite kommt jemand daher –
nicht nur österreichische, sondern auch ausländische Prominenz – kauft
sich irgendwo 2000 Hektar und zäunt die dann ein. Das wird es in Zukunft
nicht mehr spielen."
Das derzeit noch gültige Jagdgesetz erlaubt ab dem Jahr 2018 die
Anmeldung neuer Jagdgatter. Mit der Novelle fällt dieser Passus, ab
August werden gar keine neuen umfriedeten Eigenjagdgebiete mehr
genehmigt.
Derzeit gibt es in Niederösterreich 75 Jagdgatter mit einer Gesamtgröße
von rund 25.000 Hektar. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sei ein
radikales Verbot dieser bestehenden Gatter nicht möglich, so Pernkopf.
Allerdings kündigt er verschärfte Kontrollen an. Und das Aussetzen von
Schalenwild (z.B. Rehe, Hirsche, Mufflons, Wildschweine) wird künftig
nur noch "zur Blutauffrischung" gestattet sein. Das Befüllen eines
Jagdgatters mit Tieren zu reinen Jagdzwecken soll somit unterbunden
werden.
Verwaltung
Das neue Jagdgesetz bringt auch eine Verwaltungsvereinfachung. Künftig sind behördliche "Jagdgebietsfeststellungen" nur noch vorgeschrieben, wenn sich im Revier tatsächlich etwas verändert. Das soll die Zahl der Behördenverfahren von derzeit 3300 auf rund 300 senken. Betreiber von Jagdgattern kommen nicht in den Genuss der neuen Regelung – sie müssen weiter regelmäßig kontrollieren lassen.
Zum Originalartikel
nachrichten.at vom 22.04.2015
Schüsse im Nationalpark: Auch Adler erlegt
MOLLN. Der gewilderte Luchs, auf dessen Trophäe ein 64-jähriger Jäger
aus Linz mit Zweitwohnsitz in der Nationalparkregion Kalkalpen scharf
gewesen ist, ist kein Einzelfall.
In einer Nacht hörten Parkranger drei Gewehrschüsse, die es nicht nur
wegen der gerade herrschenden Schonzeit nicht geben hätte dürfen: Die
Knallerei kam aus der Kernzone des Nationalparkes, wo strenges
Jagdverbot herrscht.
Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer hat seit dem Jahr 2007 alle
Vorfälle, die den Verdacht auf Wilderei rechtfertigten, rigoros zur
Anzeige gebracht. Anlass dafür war, dass in einem Forstrevier in Weyer
der Kadaver eines Steinadlers mit einer Schusswunde gefunden wurde. Der
unbekannte Täter hat dem Greifvogel die Krallen und den Kopf abgehackt
und bei den Schwingen die großen Federn ausgerissen. Die Spur der
verschwundenen Körperteile des Adlers führte die Kriminalisten damals
nach Niederösterreich. "Der Schnabel, die Krallen und die Federn sind
offenbar auf dem Schwarzmarkt für Esoterik und derartige Rituale
verschwunden", sagt Mayrhofer. Einen Täter konnten die Fahnder
letztendlich nicht fassen.
Unaufgeklärt blieb auch in diesem Zeitraum der illegale Abschuss eines
Rehs. Das Wild wurde "angeschweißt" mit einer Kugel im Fell in der
Kernzone des Nationalparkes gefunden. Bis zum heutigen Tag konnte die
Polizei nicht aufklären, wer der Schütze war.
Neun geheimnisvolle Schüsse
"Insgesamt wurden im Nationalpark neun Schüsse abgegeben", berichtet
Mayrhofer, der alle Vorkommnisse gewissenhaft in seinen Büchern
aufgezeichnet hat. Ob bei der Ballerei im Wald weitere geschützte Tiere
erlegt wurden, konnte nicht festgestellt werden. Spekulation bleibt, ob
der Amokschütze von Annaberg, Alois H., auch in der Nationalparkregion
gewildert hat. Der Grünrock, der das Leben von drei Polizisten und eines
Sanitäters auf dem Gewissen hat und sich dann selber erschoss, war
jedenfalls mehrmals erwiesenermaßen in der Gegend. Alois H. hatte als
Holzhändler von Forstrevieren am Hengstpass Baumstämme nach
Niederösterreich geholt. Bei seiner Anwesenheit in der Pyhrn-Priel-Region
dürfte er es auch gewesen sein, der eine Jagdhütte abgefackelt hat.
Der abgeschossene Luchs, den der 64-jährige Jäger Harald W. zu einem
Präparator im Großraum Linz brachte, wo die Kripo den Kadaver in einer
Tiefkühltruhe fand, ist der traurige Höhepunkt merkwürdiger
Zwischenfälle. Nationalparkdirektor Mayrhofer ist überzeugt, dass
weitere Raubkatzen gewildert wurden. Wie berichtet, fehlen von dem aus
der Schweiz ausgewilderten Kuder "Juro" und dessen Sohn "Jago" seit
einem Jahr jegliche Lebenszeichen.
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nachrichten.at vom 18.04.2015
"So einer soll nie wieder jagen dürfen"
STEYR/LINZ. Gewilderter Luchs: Naturschutz-Landesrat Haimbuchner
ist für strenge Konsequenzen.
Ein in der Region des Nationalparks Kalkalpen offenbar illegal
abgeschossener Luchs und drei weitere dort spurlos verschwundene Kuder
beschäftigen weiterhin Justiz und Polizei. Bekanntlich steht u. a. ein
64-jähriger Jäger im Verdacht, das Tier, dessen Kadaver in der
Tiefkühltruhe eines Tierpräparators entdeckt worden war, getötet zu
haben.
"So ein Verhalten eines Jägers ist untragbar", sagt
Naturschutz-Landesrat Manfred Haimbuchner (FP). "Das sage ich als Jäger
und Fischer. Wilderei ist strafrechtlich zu verfolgen. So einer soll
außerdem nie wieder jagen dürfen. Das ist ohnehin die größte Strafe", so
Haimbuchner. Allerdings warnt der Landesrat davor, die gesamte
Jägerschaft dafür verantwortlich zu machen. Man dürfe die Diskussion
über die Wiederansiedelung weiterer Luchse im Nationalpark nicht mit dem
Schicksal der verschwundenen Tiere vermischen. "Man muss zuerst einmal
klären, wie die Situation tatsächlich ist, was die restlichen Kuder
betrifft", sagt Haimbuchner. "Entscheidend ist ein Miteinander von
Mensch und Tier. Das braucht Bewusstseinsbildung, ein breites
Verständnis für Artenvielfalt und für Wiederansiedelungsprogramme".
Luchs-Gebiete in Raumordnung
Sein "grünes" Pendant in der Landesregierung, Umwelt-Landesrat Rudi
Anschober, ging gestern in die Offensive und präsentierte ein eigenes
Programm für die Erhaltung des Luchses in Oberösterreich: strenge
Strafen für Wilderer, ein eigenes Disziplinarrecht für die Jäger und die
Sicherung von "Wildtierkorridoren" in der Raumordnung. Denn die in
Oberösterreich lebende Luchspopulation sei auf Wanderschaft und dränge
vom Mühlviertel und der Böhmerwaldregion nach Süden Richtung Kalkalpen.
Mario Pöstinger von der Umweltanwaltschaft präsentierte dazu gestern
eine Studie. Er schätzt, dass sich im Norden und Süden Oberösterreichs
zehn bis 15 Tiere dauerhaft aufhalten.
"Der Luchs überquert die Donau schwimmend oder über Kraftwerke auf dem
Weg nach Süden. Autobahnen sind die stärkste Barriere", sagte der
Experte. Auch zwischen dem Mühlviertel und dem Kobernaußerwald seien die
scheuen Tiere unterwegs. In den 500 bis 1000 Meter breiten
Schutzkorridoren sollen geplante Bebauungen nur eingeschränkt möglich
sein. Anschober will ein Pilotprojekt mit drei, vier Gemeinden starten.
Die Grünen starteten dazu die Bürger-Petition "Helfen wir dem Luchs beim
Überleben".
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krone.at vom 17.04.2015
Jäger: "Ich habe Luchs mit Fuchs verwechselt"
Mit einer besonders dreisten Ausrede hat jener 64- jährige Jäger, der
für den Abschuss eines Luchses im Nationalpark Kalkalpen in
Oberösterreich verantwortlich sein soll, bei der Einvernahme seine
Wilderei zu verharmlosen versucht: "Ich habe den Luchs mit einem Fuchs
verwechselt!" Statt den "Irrtum" aber sofort der Behörde zu melden,
brachte er seine Beute heimlich zu einem Tierpräparator.
Im Nationalpark Kalkalpen ist allerdings nicht nur dieser nun
tiefgefroren gefundene Luchs verschwunden , es fehlen noch drei weitere
Luchs- Männchen. Die Ermittler gehen davon aus, dass auch diese
gewildert wurden. Auffallend: "Es ist vor allem das Waldgebiet in der
Gemeinde Weyer, dort vermutlich in den Jagdrevieren der Erzdiözese
Salzburg, wo geschützte Wildtiere verschwinden", wie es auf der Website
des Nationalparks heißt. In
diesem Gebiet fand man zudem auch wieder einen illegal geschossenen
Steinadler.
Die Fahndung nach den weiteren verschwundenen Luchsen gestaltet sich
jedenfalls schwierig: "Wir stoßen da bei den Jägern auf eine Mauer des
Schweigens", berichtet Chefinspektor Othmar Coser von der Gruppe für
Umweltkriminalität, der seit einem Jahr rund ums Verschwinden der
Raubkatzen ermittelt.
Hinweise dringend erbeten
Er sichert für zielführende Hinweise volle Anonymität zu: Wer weiß, wann
und wo geschützte Raubkatzen erlegt wurden oder die toten Tiere
versteckt werden, soll sich unter der Telefonnummer 059/133- 40- 34- 00
bei dem Ermittler melden.
Ebenfalls auffallend: Es wurden bisher nur Kuder erlegt, keine Weibchen.
Die Tiere könnten auch Jagdgästen zum Opfer gefallen sein.
Zum Originalartikel
nachrichten.at vom 16.04.2015
Kein Herz für Kriminelle im Lodenrock
Der Jagdtrieb steigert sich zur Gier. Der heutige Wilderer fährt einen
Geländewagen und hat ein Hochpräzisionsgewehr. Die Luchse rettet nur die
Hilfe der Nationalparkregion.
Man muss es einen dunklen Fleck im Gemütsleben des Habsburgers nennen:
Bereits im zarten Knabenalter von neun Jahren erlegte Thronfolger Franz
Ferdinand sein erstes Wild, im Laufe seines Lebens sollten 274.889 Tiere
folgen, die der Meisterschütze mit seinem Stutzen in die ewigen
Jagdgründe beförderte. Das ist eine raue Menge, mit Pirschgängen nicht
aufzustöbern.
Am Pranger als Tierschlächter steht der Erzherzog auch posthum noch
nicht bei der Jägerschaft. Wie es scheint, haben die heutigen Waidmänner
noch immer Nachholbedarf, feudales Denken abzulegen: In Niederösterreich
sind noch immer Gatterjagden nicht verboten. Der Obmann des Vereins
gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch, hat den nö. Landesjägermeister
und Ex-Finanzminister Josef Pröll, dessen Vorgänger und
Ex-Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad und den Lobbyisten Alfons
Mensdorff-Pouilly wegen Tierquälerei angezeigt. Die einflussreichen
Herren hätten am 23. November 2013 in Kaumberg im Bezirk Lilienfeld in
einem Gehege 93 Wildschweine geschossen und 60 weitere Schwarzkittel
"angeschweißt", die dann qualvoll verendet seien. Das Borstenvieh hat in
dem umzäunten Gelände keine Fluchtmöglichkeit. Pröll hat wie die anderen
Angezeigten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Ein benachbarter
Revierjäger hatte gegen den Landesjägermeister beim Landesjagdverband
ergebnislos Disziplinaranzeige erstattet, das Justizministerium würde
über einen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft entscheiden, hieß es
zuletzt.
Pröll und Konrad sind mächtige Männer und hätten jedenfalls in ihrer
Funktion einwirken können, diese Gatterjagden endlich verbieten zu
lassen, die an dem feudalen Gepräge von anno dazumal festhalten.
Vielmehr scheint es so, als ob sich in der Jägerschaft eine Gesinnung
immer mehr breitmacht, die der Imagewerbung der Naturhüter und Heger
zuwiderläuft. Das lässt sich auch bei den Luchsen festmachen, wo nun
eines der Tiere für eine Trophäe in der Tiefkühltruhe eines Präparators
zwischengelagert wurde. Der Bezirksjägermeister des Bezirkes Rohrbach,
Hieronymus Spannocchi, sprach sich offen dafür aus, dass die Behörde die
Raubkatzen mit den Pinselohren wieder auf den Abschussplan setzen möge,
dann würden sich die Jäger "auch stärker für die Population
verantwortlich fühlen". Ein Hohn: Wissenschaftliche Schätzungen gehen in
der Mühlviertler Region von fünf Tieren aus.
Umdenken in der Jägerschaft
Beim Luchsprojekt im Nationalpark Kalkalpen ruderte angesichts des
illegalen Abschusses wenigstens der Landesjägermeister Sepp Brandmayr
zurück: Jetzt sind auch die Grünröcke wieder für eine Auswilderung eines
Luchsmännchens aus der Schweiz, nachdem Kuder "Jago" und wahrscheinlich
auch dessen Vater "Juro" gewildert wurden. Bloß wird die Nachbesetzung
immer schwieriger. "Schön langsam werden sich unsere Schweizer
Projektpartner weigern, uns noch Luchse zu liefern, nur damit man sie
hier illegal für Trophäen abknallt", sagt Franz Sieghartsleitner vom
Nationalpark Kalkalpen.
Das Mindeste ist nun, dass der oö. Landesjagdverband hart durchgreift.
Wenn sich der Verdacht der Wilderei gegen Harald W. (64), Geschäftsmann
aus Linz und Jagdpächter des Forstreviers Weyer der Erzdiözese Salzburg,
zu einem Schuldspruch erhärtet, dass er oder jemand aus seinem illustren
Umfeld den Luchs geschossen hat, muss es mit der Geselligkeit beim
Schüsseltrieb vorbei sein – es gilt die Unschuldsvermutung. Der
Grundherr, in diesem Fall die Erzdiözese Salzburg, darf keine Toleranz
gegenüber Wilderei im Lodenmantel zeigen. Wildernde Jäger müssen aus der
Gegend verjagt werden, der Gesetzgeber wird über Gefängnisstrafen
nachdenken müssen. Und die Nationalparkregion, die eben erst einen
Freunde-Verein gegründet hat, muss noch mehr Stimmung machen für die
Rückkehr der Wildnis auf vier Pfoten. Kriminelle Luchsmörder mit
Jagdgewehr und Geländewagen wird man im Tal nicht mehr freundlich
grüßen.
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kurier.at vom 14.04.2015
Wilderer im Nationalpark: Toter Luchs in Tiefkühltruhe
Verdächtiger Jäger soll Trophäe zu Präparator gebracht haben.
Nationalpark-Direktor Mayrhofer schockiert.
Seit Monaten werden
im Nationalpark Kalkalpen in Oberösterreich Luchse vermisst. Nun haben
Ermittler des Landeskriminalamts bei einem Präparator im Raum Linz einen
spektakulären Fund gemacht. In einer Tiefkühltruhe wurde der Kadaver
eines Luchses sichergestellt. Das bestätigt Georg Kasinger, Sprecher der
Staatsanwaltschaft Steyr.
Die Trophäe soll der Präparator von einem
passionierten Jäger aus dem Nationalpark-Region zur Bearbeitung bekommen
haben. Der 64-Jährige steht nun unter Verdacht, den Luchs gewildert zu
haben. Ihm drohen unter anderem Anzeigen nach dem Artenschutzgesetz und
wegen Eingriffs in fremdes Jagdrecht.
"Das hat meine schlimmsten Befürchtungen deutlich
übertroffen", zeigt sich Nationalpark-Direktor Erich Mayrhofer über den
Fund schockiert. "Ich vermute aber, dass das nicht die letzte traurige
Nachricht sein wird." Wie im KURIER berichtet, hatte Mayrhofer bereits
in der Vorwoche angedeutet, dass Luchse aus dem Nationalpark illegal
abgeschossen worden sein dürften.
Gentest
Nationalpark-Direktor Mayrhofer bei der
Aussetzung von Juro 2011. Möglicherweise handelt es sich bei ihm um den
erlegten Luchs - Foto: /Nationalpark
Kalkalpen Nun muss herausgefunden werden,
um welches Tier es sich bei dem Kadaver handelt. Aus dem Nationalpark
sind sowohl "Juro" als auch dessen Sohn "Jago" verschwunden. Auch von
weiteren Männchen – etwa Altluchs "Klaus" und dem aus einem Tierpark
entlaufenen "Pankraz" – gibt es seit längerem kein Lebenszeichen. "Die
Proben werden von einem externen Labor untersucht. In einigen Tagen
haben wir Klarheit", sagt Mayrhofer.
In der Jägerschaft wurde die Nachricht vom toten
Luchs mit Bestürzung aufgenommen. "Ich verurteile diese Tat auf das
Schärfste", sagt Landesjägermeister-Stellvertreter Herbert
Sieghartsleitner. Pikant: Zwischen Jägern und Nationalpark sorgten die
Luchse zuletzt wiederholt für Gesprächsbedarf. Eigentlich sollte bereits
im Vorjahr ein neues Männchen angesiedelt werden, die Waidmänner
blockten aber ab.
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oe24.at vom 14.04.2015
Jäger trifft bei Schießübung fremdes Haus
Dem 63-jährigen Mann wurd die Jagdwaffe abgenommen.
Ein Jäger aus Haslach an der Mühl hat am Montag mit einem Schuss aus
seiner Waffe die Terrassentür eines Hauses in St. Ulrich im Mühlkreis
(Bezirk Rohrbach) getroffen. Der 63-Jährige hatte auf einen
handtellergroßen Stein gezielt, das Projektil wurde beim Auftreffen auf
diesen abgefälscht und ein Teil durchschlug die Glastür, teilte die
Polizei OÖ am Dienstag mit.
Niemand verletzt
Die Bewohner des Hauses hielten sich in einem anderen Zimmer auf und
waren nicht unmittelbar gefährdet. Das Anwesen war etwa 270 Meter von
dem Schützen entfernt und er hatte in dessen Richtung gefeuert.
Beabsichtigt war ein Test der Treffsicherheit seiner Waffe. Die
Jagdwaffe wurde dem Mann wegen Gefahr im Verzug durch missbräuchliche
Verwendung vorläufig abgenommen, berichtete die Exekutive. Zudem wurde
er angezeigt.
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nachrichten.at vom 09.04.2015
Tierquäler stellte illegale Fallen: 20 Rehe verendeten
Niederwaldkirchen. Waldbauer ärgerte sich über Verbiss:
Eigenbau-Schlagfallen trennten Rehen die Läufe ab.
Mehr als fünf Jahre lang trieb ein mutmaßlicher Tierquäler in den
Niederwaldkirchner Wäldern sein Unwesen. An Wildwechseln soll er
mindestens drei Fallen vergraben haben, die 20 Rehe schwer verletzten.
Der Fall von schwerer Wilderei und Tierquälerei wurde von Beamten der
Polizeiinspektion St. Martin aufgeklärt. Der 76-jährige Pensionist Josef
S. ist demnach verdächtig, in seinen eigenen Wäldern seit mehr als fünf
Jahren selbst gebaute Fallen vergraben zu haben, um damit vorsätzlich
Rehe zu verletzen. 20 Tiere seien so an den Läufen schwer verletzt oder
gar verstümmelt worden. Die Rehe verendeten an den Verletzungen oder
mussten von Jägern erlegt werden.
Selbstjustiz wegen Wildverbiss
S. war dem Vernehmen nach der Meinung, der Wildverbiss in seinem Forst
sei zu hoch. Er habe zwar von der Jägerschaft eine Erhöhung der
Abschussquote gefordert, das Entgegenkommen der Waidmänner schien ihm
allerdings zu wenig. Aus alten Eisenteilen soll der 76-Jährige mehrere
Trittfallen angefertigt haben. "Mit diesen Fallen wollte er die Rehe
verletzen, um anschließend einen Abschuss durch die Jäger zu erzwingen",
heißt es seitens der Polizei.
Mindestens drei Fallen waren innerhalb der vergangenen fünf Jahre im
Einsatz. Der mutmaßliche Tierquäler vergrub die 30 Zentimeter langen
Fallen im Waldboden und deckte die Öffnung mit Laub und Zweigen ab. Das
Gerät war so konstruiert, dass ein Reh mit den Läufen darin einen
Schlagmechanismus mit enormer Kraft auslöste. Eisenklauen schlugen den
Tieren die Läufe ab. Die örtlichen Jäger führten genaue Aufzeichnungen
und fotografierten die verstümmelten Läufe. Mindestens 20 Fälle konnten
so innerhalb der vergangenen fünf bis sechs Jahre nachgewiesen werden.
Josef S. soll den Standort der Fallen regelmäßig gewechselt haben, um
nicht entdeckt zu werden. Nur durch glückliche Umstände waren keine
Personen gefährdet. Der 76-jährige Waldbesitzer Josef S. ist zum
Sachverhalt weitgehend geständig. Er wurde bei der Staatsanwaltschaft
Linz angezeigt.
Traurige Premiere
Von solch schweren Fällen ist selbst dem erfahrenen Bezirksjägermeister
Hieronymus Spannocchi noch nichts zu Ohren gekommen: "So etwas hat es im
Bezirk Rohrbach noch nicht gegeben. Manchmal hört man aus anderen
Regionen, dass Wilderer Schlingen an Wildwechseln legen. Aber Fallen,
nur um Rehe vorsätzlich zu verletzen, hatten wir noch nie", spricht er
von einer traurigen Premiere in der Mühlviertler Jagd.
Auch in Sachen Wildverbiss sei das Gebiet um Niederwaldkirchen nicht
besonders auffällig gewesen.
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"Bezirksblätter Amstetten" vom 17.03.2015
Der "Bote von der Ybbs" schrieb vor 100 Jahren
Amstetten.
(Eine Wolfsjagd bei Amstetten). … gab es in Amstetten bei
leichtgläubigen Leuten nicht geringe Aufregung. Man erzählte sich, ein
großer Karpatenwolf sei, durch die gegenwärtigen Kämpfe in den
galizisch-ungarischen Grenzgebirgen verscheucht, über die Donau gekommen
(!) und vertreib in den Wäldern der Umgebung Amstettens sein Unwesen …
manche Leute waren sehr ängstlich … Wie eine Erlösung wurde deshalb die
Nachricht empfunden, dass es einem hiesigen Heger gelungen sei, das
gefährliche Raubtier zu erlegen. Die Sache hatte auch ihre Richtigkeit;
der Wolf verfing sich in einem ausgelegten Eisen und der Jäger erlegte
ihn sodann … Auch Frau Hofmann … fand sich … ein, um sich von der schier
unglaublichen Erlegung eines Karpartenwolfes bei Amstetten zu
überzeugen. Kaum hatte sie einen Blick auf das Tier geworfen, als sie
auch schon im demselben ihren abhängigen Wolfshund „Herel“ erkannte …
vice.com vom 16.03.2015
Auf der Treibjagd
Treibjagden finden in Österreich generell von Ende November bis
Ende Dezember statt.
In dieser Zeit werden laut Jagdleitern nur Hasen, Fasane und
sichtlich leidende Tiere geschossen. Rehe dürfen aufgrund der
Schonzeitenverordnung nicht erlegt werden. Trotzdem wurden bei jeder der
fünf Jagden, bei denen ich Ende 2014 fotografiert habe, ein bis drei
Rehe getötet.
Die häufigste Reaktion darauf war
"Ups,
des woa a Reh",
meist genau nachdem der Abzug des Gewehrs gedrückt wurde. Nach einigen
Unfälle stürzten sich auch die Medien auf Treibjagden, weshalb ich noch
vor der Begrüßung meist die Frage hörte: "Bist du eh net von da
Zeitung?"
Vor Jagdbeginn werden die Regeln bekanntgegeben, welche Tiere geschossen
werden dürfen—danach wird mit "Weidmanns Heil" die Jagd eröffnet. Als es
dann wirklich losging, hatte ich eigentlich mehr das Gefühl, dass auf
alles geschossen wird, was sich bewegt.
"Wennst ned aufpasst, kriegst hoit a Lodung Schrott in' Bauch!",
warnten mich die Jäger.
Einer der bizarrsten Momente war, als die Jäger einen Waldstreifen
umstellt hatten und der Schütze neben mir plötzlich
"A Fuchs!"
schrie. Das Startsignal für einen regelrechten Kugelhagel. Ich hörte,
wie die Patronen die Äste über mir trafen, vor mir ins Gras einschlugen
oder an meinem Kopf vorbei zischten. Der Jäger, hinter dem ich stand,
wurde auf einmal unruhig und rief ein verunsichertes "Passt's a bissl
auf!"
Nachdem der Fuchs getroffen und die Schießerei beendet war, fragte einer
in die Runde:
"Sats e olle nu do?"
Das Alter der Jäger variierte von Ende 50 bis Anfang 80. David war der
Jüngste, der mir bei den Treibjagden begegnete. Er war acht Jahre alt
und unglaublich begeistert davon, wenn ein Hase von einer Kugel
getroffen wurde:
"Boah host des gseng, wies'n gwuzlt hot, wie a gschoßn worn is?"
"Wenn
a nu net tot is, hauma ma hoit numoi drauf!",
schrie ein Jäger dem Treiber nach. Wenn ein Hase getroffen wurde, sich
aber noch bewegt, wurde einfach mit der flachen Hand draufgeschlagen,
bis er nicht mehr zuckte.
Vor 10 Jahren kam man laut Jagdleiter meist noch auf 80 bis 100 Tiere
pro Jagd.
Durch die kalten Frühlinge und die Treibjagden im Herbst sterben die
gejagten Tiere langsam aus.
"Schauma
moi, wos ma nächstes Joahr nu schiaßn kinnan?",
antwortete Hans auf die Frage, ob denn noch genügend Tiere übrig sind
für kommende Jagden. In manchen Ortschaften werden die Tiere extra für
die Jagd gezüchtet, damit es auch im nächsten Jahr wieder Rehragout
geben kann.
Zum Originalartikel
meinbezirk.at vom 12.03.2015
"Luchs gehört auf den Abschussplan"
Bezirksjägermeister fand am Jägertag klare Worte: Der Luchs muss
bejagbar werden und das Jägerimage besser.
Luchsbeauftragter bedauert
Er bedauert die Forderung der Jäger, das Tier auf den Abschussplan zu setzen: „Wenn wir das machen, dann werden wir ihn wieder verlieren“, sagt Engleder. „Erst wenn wir 300 Luchse haben (das ist die Zahl, mit der der Bestand hierzulande gesichert werden kann, Anmerkung) können wir darüber reden, ob er auf den Abschussplan gehört“, sagt Engleder. „Aber von dieser Zahl sind wir noch weit weg.“ Der stellvertretende Landesjägermeister, Herbert Sieghartsleitner, unterstützte die Rohrbacher Jäger in ihrer Forderung, den Luchs bejagbar zu machen. „In Sachen Luchs verlieren die NGO‘s das Maß“, sagte er.
Imagepflege in der Öffentlichkeit
Neben dem Luchs stand auf dem Bezirksjägertag auch die Imagepflege der Jäger im Zentrum. Fehlverhalten der Jäger, wie zum Beispiel illegales Fallenstellen, ist „für das Image eine Katastrophe“, sagte Spannocchi. Er plädierte klar dafür, Fehlverhalten der Jäger streng zu ahnden. „Meine Aufgabe ist nicht zu helfen, dass jemand nicht bestraft wird. Ich stehe nur für alle Waidmänner gerade, die sich ordentlich verhalten.“ Spannocchi forderte – wie schon im Vorjahr – die Errichtung einer Disziplinarkommission, um Fehlverhalten der Jäger besser ahnden zu können.
Appell für „chices“ Jäger-Outfit
Der oberste Waidmann des Bezirks appellierte weiter in Sachen Imagewerbung an seine Kameraden. Sie sollen in der Öffentlichkeit ordentlich als Jäger auftreten. „Ich erwarte mir schon jagdliche Kleidung. Wir können uns mit Stolz als Jäger zu erkennen geben. Das kost‘ nicht viel und bringt nur viel“, sagte Spannocchi. Insgesamt gibt es im Bezirk 896 Jäger, 51 davon sind Jägerinnern.
Zur Sache: Die Streckenlegung:
Im Jagdjahr 2014/15 wurden 5486 Stück Rehwild geschossen. (2013/14: 5764 Stück)
79 Stück Rotwild (2013/14: 62)
14 Stück Damwild (2013/14: 5)
132 Stück Schwarzwild (2013/14: 172)
1875 Stück Niederwild (2013/14: 2077)
1322 Stück Raubwild (2013/14: 1256)
27 Jäger sind zur Jagdprüfung angetreten, 22 haben sie bestanden.
896 Jagdkarten wurden ausgegeben, um 12 mehr als im Vorjahr.
Insgesamt hat der Bezirk Rohrbach ein Jagdgebiet von 82.788 Hektar. Er ist in 57 Jagdgebiete unterteilt, davon sind 13 Eigenjagden.
orf.at vom 06.03.2015
Wirbel um fehlende männliche Luchse
Die Luchse im Nationalpark Kalkalpen leiden unter einem Mangel
an männlichen Tieren (Kudern), Inzucht wird befürchtet. Vor einem Jahr
hatte sich der Nationalpark eine Nachbesetzung gewünscht, doch vor
wenigen Wochen widerriefen die Jäger ihre Zustimmung.
Die Luchs-Arbeitsgruppe LUKA - bestehend aus Vertretern von
Nationalpark, Jägerschaft, Bundesforsten, Naturschutzbund und WWF -
versucht am Freitag, wieder einmal den Bestand der Luchse im
Nationalpark Kalkalpen abzusichern. Bei den letzten Gesprächen war
vereinbart worden, den spurlos verschwundenen Luchskuder Juro
rechtzeitig vor der Paarungszeit im heurigen Frühjahr zu ersetzen.
Jäger zogen Zusage zurück
Völlig überraschend zogen die Jäger aber vor wenigen Wochen ihre Zusage
zurück. Man wolle den Luchsen mehr Zeit geben, hieß es vage.
Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer reagierte enttäuscht darauf, dass
die Jäger plötzlich nicht mehr zu ihrer Zusage stehen wollten. Bisher
war das Luchsprojekt sehr erfolgreich verlaufen, die aus der Schweiz
stammenden Luchsweibchen Freya und Kora hatten für überraschend viel
Nachwuchs gesorgt.
Die Jäger wiederum fühlten sich übergangen und schlecht informiert, man
habe etwa viel zu spät erfahren, dass Luchskuder Juro verschwunden sei,
so Christopher Böck vom Landesjagdverband.
Versöhnliche Worte
Inzwischen klingen die Worte versöhnlicher. „Offen und ehrlich“, so
Nationalparkdirektor Mayrhofer, wolle man auf die Jäger zugehen. Auch in
den angrenzenden Bundesländern Niederösterreich und der Steiermark wolle
man um Verständnis werben, was allerdings schon bei den Braunbären
erfolglos verlief. Der Landesjagdverband wiederum will sich bemühen,
auch die Hardliner in den eigenen Reihen noch auf Luchskurs zu bringen,
und gibt sich ebenfalls zuversichtlich.
Bevölkerung auf der Seite der Luchse
Die Bevölkerung jedenfalls steht klar hinter dem Luchsprojekt. Das zeigt
eine Umfrage des Market-Instituts aus dem Jahr 2012. Dabei gab mehr als
jeder zweite Befragte an, zu wissen, dass es im Nationalpark Luchse
gibt. Fast 90 Prozent fanden es sehr positiv oder eher schon positiv,
dass sich der Nationalpark um den Fortbestand der Luchse kümmert. Auf
die Frage, ob die Jäger die Bemühungen des Nationalparks rund um den
Luchs unterstützen sollten, antworteten 62 Prozent mit „auf jeden Fall“
und weitere 28 Prozent mit „eher schon“.
Zum Originalartikel
orf.at vom 21.02.2015
Fassungslosigkeit nach Schüssen auf Hunde
Fassungslosigkeit herrscht in Wöllersdorf (Bezirk Wiener Neustadt)
nachdem zwei Hunde angeschossen wurden. Zu der Tat kam es in einer
Wohnsiedlung. Die beiden Tiere mussten notoperiert werden, haben aber
überlebt. Vom Täter fehlt jede Spur.
Bei der Polizeiinspektion Wöllersdorf setzt man nun auf Hinweise aus der
Bevölkerung. Denn nach den Schüssen des unbekannten Hundehassers geht
unter den Tierbesitzern die Angst um. Laut Polizei sind die Hunde nicht
von Schrotmunition getroffen worden. Bei beiden Vierbeinern wurden Reste
von Projektilen sichergestellt, die darauf hindeuten, dass es sich um
Jagdprojektile gehandelt haben könnte.
Wegen der Hunde gab es nach Angaben der Polizei bisher weder Beschwerden
noch Anzeigen. Nach Bekanntwerden des Falls von Tierquälerei schaltete
sich die Pfotenhilfe ein. Der Verein setzte eine Prämie in der Höhe von
500 Euro aus und hofft damit auf Hinweise, die zur Ergreifung des Täters
beziehungsweise der Täter führen.
Zum Originalartikel
orf.at vom 19.02.2015
Debatte um Luchs für Nationalpark
Weil es im Nationalpark Kalkalpen laut Verantwortlichen zu wenig
Luchsmännchen für eine geregelte Vermehrung ohne Inzucht gibt, soll ein
neues Männchen angesiedelt werden. Die Jägerschaft ist anderer Meinung
und sieht durch weitere Luchse andere Tiere gefährdet.
Von Alt-Luchs „Juro“ fehlt seit mehr als eineinhalb Jahren jede Spur.
Letztes Jahr hat die Arbeitsgruppe LUKA deshalb vereinbart, dass ein
neuer Luchs ausgesiedelt wird, beharrt Erich Mayrhofer, der Direktor vom
Nationalpark Kalkalpen. Eine Nachbesetzung sei für die Bestandstützung
unumgänglich; schon zu Projektbeginn hieß es „wenn ein Luchs ausfällt,
dann wird er nachbesetzt“. Bei Juro hatte man eine Frist bis Sommer 2014
vereinbart. Sollte er bis dahin nicht auftauchen, werde er zur Ranzzeit
(Paarungszeit, Anm.) bis März 2015 nachbesetzt.
Jäger: „zehn Luchse genug“
Die heimische Jägerschaft, die in der Luchs-Arbeitsgruppe vertreten ist,
legt sich jetzt aber quer. Zehn Luchse seien genug. Es gäbe genügend
Weibchen im Nationalpark, mit mehr Jungtieren als 2014 erwartet, so
Herbert Sieghartsleitner, der stellvertretende Landesjägermeister von
Oberösterreich.
Die vielen Luchse wirken sich auf den Bestand der anderen Tiere aus –
nicht nur Wildtiere sondern auch Schafe und Ziegen. Almbauern und
Landwirte stünden einer Bestandsstützung kritisch gegenüber, so
Sighartsleitner.
Lebensraum erweitern
Die Jägerschaft fordert eine Vernetzung mit den angrenzenden
Bundesländern Niederösterreich und Steiermark. Sie will den Lebensraum
der Luchse erweitern und damit deren Bevölkerungsdichte in OÖ
verringern.
Juros Verschwinden rätselhaft
Die Nationalparkleitung wiederum pocht auf die Vereinbarung, einen neuen
Luchs anzusiedeln. Zumal die vermisste Wildkatze auf rätselhafte Weise
verschwunden bleibt. Deren Peilsender gibt längst kein Signal mehr.
Man glaubt nicht, dass Juro abgewandert ist. Möglicherweise wurde der
Luchs vergiftet oder erschossen. Die Kriminalpolizei ermittelt derzeit.
Wie es mit dem oö. Luchsprojekt weitergeht, soll in der kommenden
Sitzung des Arbeitskreises beschlossen werden.
Zum Originalartikel
nachrichten.at vom 21.02.2015
Jäger rutschte aus und erschoss sich
Aspach. Bei einem tragischen Unfall hat sich am Freitag ein
Landwirt mit seiner Schrotflinte erschossen.
Der 47-Jährige aus Aspach war gegen 15 Uhr auf dem Weg über eine Wiese
hinter seinem landwirtschaftlichen Anwesen, als er auf dem nassen Gras
ausrutschte. Bei dem Sturz löste sich ein Schuss aus seiner
Schrotflinte, die er zur Jagd mitgenommen hatte. Der Schuss traf den
Mann an der rechten Halsseite, er wurde dadurch tödlich verletzt. Sein
51-jähriger Bruder fand das Opfer um 16:25 Uhr. Nach Ermittlungen der
Polizei konnte ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden.
Zum Originalartikel
orf.at vom 17.02.2015
Abschusspakete statt Jagdpacht in Innsbruck
Die Stadt Innsbruck geht bei der Vergabe ihrer Eigenjagden neue Wege.
Anstatt die Reviere zu verpachten, betreibt die Stadt die Jagden künftig
selber und verkauft Abschüsse. Das sei im Sinne der Chancengleichheit
für interessierte Jäger. Die Opposition befürchtet, dass der neue Weg
teurer kommt.
Die Stadt Innsbruck verfügt insgesamt über drei Jagden. Das Jagdgebiet
Höttinger Alm, Achensee und das Samertal im Karwendel. Die Jagd im
Samertal wurde bisher um kolportierte 42.000 Euro im Jahr verpachtet.
Künftig betreibt die Stadt Innsbruck diese Jagd wieder selber.
Erste Jagdpakete verkauft
Neu ist dadurch, dass die Stadt nun Abschusspakete verkauft. Konkret
heißt das, dass der Jäger oder die Jägerin ein Paket mit einer
bestimmten Stückzahl an Wild erwirbt, das dann innerhalb eines Jahres
geschossen werden kann. Zwei Jagdpakete für drei Jahre wurden bereits
nach diesem Modell verkauft - eines für 27.000 Euro pro Jahr, eines für
12.500 Euro pro Jahr.
Zweifel an Wirtschaftlichkeit
Die Stadt geht davon aus, dass der Verkauf derartiger Pakete gleich viel
Geld einbringen wird wie die Pacht. Anfangs zugestimmt, hat die
Opposition jetzt aber große Zweifel, wie Franz Xaver Gruber (ÖVP) sagt:
„Bei der jetzt stattgefundenen Vergabe fürchte ich, dass die Stadt
Innsbruck nicht jene Einnahmen lukrieren kann, die sie erreichen sollte,
weil größere Ausgaben im Bereich des Personals notwendig sein werden“,
meint Gruber. Denn die Mitarbeiter der Stadt müssten mehr Stunden
arbeiten im Vergleich zu einer Verpachtung.
Förster macht Arbeiten in der Freizeit
Diesen Mehraufwand werde ein städtischer Bediensteter in seiner Freizeit
unentgeltlich übernehmen, argumentiert Bezirksforstinspektor Andreas
Wildauer: „Der Großteil wird am Wochenende in der Freizeit passieren.
Der zuständige Förster wohnt in der Nähe. Er würde am Wochenende privat
dort hineinschauen und die notwendigen Jagdschutzaufgaben übernehmen.“
Jagd soll durch Pakete leistbarer werden
Für Gruber von der ÖVP ist es ein bedenklicher Weg, wenn Mitarbeiter des
Stadtmagistrats in ihrer Freizeit ehrenamtlich derartige Aufgaben
übernehmen. Es müsse auch geklärt werden, in welchem Bereich
versicherungstechnisch Vorkehrungen zu treffen seien.
Die Stadtregierung argumentiert, dass Jagdabschusspakete transparenter
und im Sinne der Chancengleichheit seien. Damit sollen sich mehr Jäger
und Jägerinnen die Jagd wieder leisten können.
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heute.at vom 17.02.2015
Jäger wilderten brutal mit Pistenraupen
Vier Jäger aus der Schweiz sollen in Vorarlberg in fremdem
Revier mit Pistenraupen auf Treibjagd gegangen sein und auf brutale Art
gewildert haben. Die Polizei ermittelt.
In der Jägerschaft regt sich starker Unmut über vier Schweizer Jäger und
einen Jagdaufseher aus Vorarlberg, nachdem sie am vergangenen Mittwoch
in Hittisau auf einer Treibjagd beobachtet worden waren. "In eineinhalb
Meter Schnee verfolgten sie das Wild auf einem Pistengrät", so
Augenzeuge und Jäger Reinhold Penz gegenüber ORF Vorarlberg. Von einem
fremden Hochsitz sollen sie mehrere Tiere angeschossen und verbluten
lassen haben. Penz ist empört. Und das, obwohl das Wild im Winter
möglichst in Ruhe gelassen werden sollte.
Die Polizei ermittelt. Die Jagdbehörde will ein
Verwaltungsstrafverfahren einleiten lassen. Wilderei ist auch ein Fall
für die Staatsanwaltschaft.
Mit Tierschutz und Waidgerechtigkeit habe diese Art von Jagd nichts mehr
zu tun, so Vorarlbergs oberster Jäger Ernst Albrich. Er ortet eine
„Verrohung der Jagd“ und vermutet eine „gröbliche Verletzung des
Tierschutzes“. Das sei das Resultat „extrem strenger Vorgaben des Landes
zur Reduktion des Wildes
Die Aufhebung von Schonzeiten und Freihaltezonen sei zwar aus
forstlicher Sicht verständlich, so Albrich, aber überzogen. Wild werde
lediglich getötet, „egal wie“. Die Jagdethik leide unter dem verordneten
Jagddruck, heißt es in den Reihen der Jäger.
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vgt.at vom 13.02.2015
Österreich: Mehrere Jagdfreistellungsanträge - "Keine Jagd auf meinem Grundstück!"
Wer in Österreich Wald- oder Wiesenflächen besitzt, muss auf
diesen entweder selber für eine aktive Bejagung sorgen oder die Bejagung
durch die örtliche Jagdgenossenschaft dulden. Doch nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 müssen
Jagdgegner auf ihrem Grundstück keine Jagd dulden - auch in Österreich
nicht. Der erste österreichische Antrag auf jagdrechtliche Befriedung
geht jetzt in die zweite Instanz. Weitere Anträge werden eingebracht.
Im Oktober 2014 stellte erstmals ein österreichischer Grundbesitzer aus
Kärnten einen entsprechenden Antrag, seine Waldflächen als „jagdfrei“
erklären zu lassen. Der Antrag wurde Ende Januar zurückgewiesen.
Daraufhin wurde Anfang Februar Beschwerde an das
Landesverwaltungsgericht Kärnten gerichtet.
Einen weiteren Antrag auf Jagdverbot auf ihrem Grundstück stellte eine
Tierfreundin aus Oberösterreich bei der Bezirkshauptmannschaft
Linz-Land.
„Die Tierfreundin unterhält eine Weidehaltung von Hausschweinen und
-hühnern“, berichtet der VGT. „Bei der letzten Jagd im Dezember wurden
die Tiere in Angst und Schrecken versetzt, weshalb der Verein Gegen
Tierfabriken (VGT) nicht nur die konkrete Jagd angezeigt, sondern auch
einen Jagdfreistellungsantrag für die Weideflächen ausgearbeitet hat.“
Aus Kärnten habe sich ebenfalls ein weiterer Grundbesitzer gemeldet, der
insgesamt 600 ha Waldflächen jagdfrei machen möchte.
„Grundsätzlich wird das Eigentumsrecht ja gerne hochgehalten, wenn es
gegen den Tierschutz geht: In österreichischen Tierfabriken zählt die
Gewerbefreiheit mehr als Tierschutz. Doch die elitäre Jagdlobby darf
sogar in Privateigentum eingreifen und auf fremden Grund
Jagdeinrichtungen errichten, Wild intensiv füttern und bejagen.“, ärgert
sich Elmar Völkl vom VGT über diese bodenlose Ungerechtigkeit, und
weiter: „Die künstlich hoch gemästeten Wilddichten erzeugen einen
größeren Schaden, als wenn man die Natur einfach sich selbst überlassen
würde. Nicht fremde Grünröcke, sondern die Grundbesitzenden selbst
sollen entscheiden, welches Wildtiermanagement erforderlich ist.“
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"Kronenzeitung" vom 04.02.2015
Wieder einmal Seltsames von der EU!
Allen Ernstes wird dort ein Gesetz ausgearbeitet, das streunende Hunde
und Katzen mit Wölfen, Luchsen und Bären gleichgesetzt werden sollen.
"Die Kommission will unsere Samtpfoten und Bellos den Wildtieren
zuordnen", so Vier-Pfoten-Chef Dungler empört. Hintergrund des skurrilen
Vorschlags: Wildtiere können leichter bejagt und getötet werden.
Petition: Tel. 01/895 02 02-66!
Dungler: "Wir leiten die Proteste der Krone-Leser nach Brüssel weiter."
heute.at vom 26.01.2015
Polizei ermittelt nach Jagdunfall
Drama bei einer Wildschweinjagd in Ebenthal (Gänserndorf): Zu
fortgeschrittener Stunde sahen vier der insgesamt 47 beteiligten
Waidmänner eine Wildsau vor der Linse.
Schüsse aus der Schrotflinte wurden abgegeben, dabei traf ein
Querschläger Johann M. (55). Der Grünrock wurde schwer an der Hand
verletzt, verlor einen Finger. Die (angemeldete) Jagd wurde abgebrochen,
Polizei und Rettung sofort verständigt.
Johann M. landete im Mistelbacher Spital. "Bei den vier Männern wurde
ein Alkoholtest durchgeführt, der aber negativ verlief", so ein
Polizist. Jetzt wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
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orf.at vom 23.01.2015
Kaiseradler: Jäger schuldig gesprochen
Am Bezirksgericht Mattersburg ist am Freitag ein Jäger wegen
Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Der 56-Jährige hatte einen
Kaiseradler erschossen - ein Irrtum, wie er sagte. Er nahm das Urteil
an: Die Strafe beträgt 3.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. „Es tut mir verdammt leid, dass ich den Greifvogel
getroffen habe“, sagte der 56-jährige Jäger bei der Verhandlung.
Kaiseradler sind streng geschützt - laut Jagdgesetz und Jagdverordnung
gilt für sie eine „ganzjährige Schonzeit“. Der Jäger hatte den jungen
Vogel vergangenen Februar erschossen, als dieser auf dem Kadaver eines
Hasen gesessen war.
Jäger sprach von Irrtum
Der Jäger sprach von einem Irrtum - eigentlich habe er eine Elster
schießen wollen, weil die Rabenvögel im Revier viel Schaden anrichteten.
Sein Anwalt sagte, es sei für den Jäger nicht erkennbar gewesen, dass es
sich um einen Adler handelte. Ans Licht gekommen war das Ganze, als eine
Tierpräparatorin Anzeige erstattet hatte. Sie sollte den Jungvogel auf
Wunsch des Jägers ausstopfen.
Als sie das Tier aufgeschnitten habe, so die Präparatorin, sei die ganze
Brust voller Schrotkugeln gewesen. Sie habe allerdings nicht sofort
erkannt, dass es sich um einen Kaiseradler handelte, weil diese als
Jungvögel ein anderes Gefieder als ausgewachsene Tiere haben. Nach
Rücksprache mit einem Experten sei sie dann aber sicher gewesen.
BH kann Jagdkarte entziehen
Die Richterin erklärte in der Urteilsbegründung, der Jäger habe nicht
dazu beigetragen, den Ruf der Jägerschaft in der Öffentlichkeit zu
verbessern. Wenn das strafrechtliche Urteil rechtskräftig wird, hat die
Bezirkshauptmannschaft (BH) die Möglichkeit, dem 56-Jährigen seine
Jagdkarte zu entziehen. Für den Jäger, von Beruf Gemeindearbeiter,
entspricht die Geldstrafe, die er nun bezahlen muss, zwei
Monatsgehältern.
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krone.at vom 22.01.2015
Bub griff in Falle
Mutter: "Simon hat schon g'scheit geschrien"
Schlimmer Schock für den neunjährigen Simon aus Pfarrkirchen im
oberösterreichischen Mühlkreis: Beim Spielen entdeckte der Bub in einem
Bach einen Eisenring und griff ahnungslos in eine Marderfalle. Das seit
2009 verbotene Fangeisen schnappte zu und verletzte den Schüler an der
Hand. Der Fallensteller erstattete Selbstanzeige - er ist übrigens der
Jagdleiter...
"Wir waren spazieren, der Simon ist mit seiner Cousine, der Sophie, zum
Bach gelaufen. Er hat gerufen: 'Mama, da ist ein Eisenring', griff
hinein und der Ring schnappte zu. Ich war live dabei - zum Glück, weil
wir ihm gleich helfen konnten. Aber er hat schon g'scheit geschrien",
berichtet Mutter Brigitte Falkner (39) von dem Schockerlebnis.
Während sie Alarm schlug, befreiten Oma und Tante den verletzten Buben.
Simon hatte noch Glück im Unglück: Sein Handschuh verhinderte, dass er
gröbere Verletzungen erlitt. Der Bub wurde ins Rohrbacher Spital
gebracht, dort behandelt. Sein linkes Handgelenk ist immer noch
geschwollen.
Fallensteller: "Marder sind bei uns eine riesige Plage"
Der Fallensteller erstattete Selbstanzeige. Es handelt sich ausgerechnet
um den örtlichen Jagdleiter Wolfgang F. (67), der meint: "Die Marder
sind bei uns eine riesige Plage, wir wissen uns schon nicht mehr anders
zu helfen. Ich hab' die Falle nur vier Stunden zuvor ausgelegt gehabt,
sicher nicht länger. Der Bub hat sich ja nicht viel getan, ich hab's mir
schon angeschaut."
Solche Fangeisen sind seit einem ähnlichen Vorfall 2009 in
Oberösterreich verboten, so Christopher Böck, Geschäftsführer des
Landesjagdverbands und Wildbiologe: "Damals gab es gleich mehrere
Vorfälle, wo Hunde und ein Mädchen verletzt wurden. Die Fallen waren
zwar illegal aufgestellt, wurden dann aber generell verboten."
Sondergenehmigung für Fallen nötig
In Ausnahmefällen dürfen die Fallen zwar noch verwendet werden, "man
benötigt aber eine Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft - etwa, wenn
man eine große Hendlbatterie mit Freilauf hat und der Fuchs zum Problem
wird", so Böck.
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vgt.at vom 13.01.2015
Grausame Jagd im Lainzer Tiergarten
VGT Anzeige: Jagd im Lainzer Tiergarten - Verletzung zahlreicher
Tier- und Naturschutzbestimmungen
Massenzucht tausender Tiere zu Abschusszwecken verhindert die
Erreichung vorgegebener Natur- und Artenschutzziele. Betretungsverbot im
Winter dient ungestörtem Jagdvergnügen.
Das 2.450 ha große Natura-2000 Naherholungsgebiet ist
Teil des Biosphärenpark Wienerwald und wird jährlich
von 500.000 WienerInnen besucht. Zur Besucherattraktion und zum
Jagdvergnügen wird jedoch gleichzeitig ein übernatürlich hoher Wildstand
künstlich produziert. Die grundsätzlich geschützten Wald- und
Wiesenflächen werden durch die gut 1.400 Mufflons, Rehe, Hirsche und
Wildschweine erodiert, durch selektiven Verbiss leidet das
Artenreichtum. Künstliche Einrichtungen zum Jagdmanagement, wie
Fütterungen für Hoch- und Niederwild, Ansitze und Lebendfallen,
unterminieren den Grundgedanken eines sich selbst überlassenen Biotops.
Die herbstlichen Treibjagden führen zu unnötigem Tierleid.
Eine Recherche des Verein Gegen Tierfabriken (VGT)
identifiziert in der vorliegenden „Überhege“ die Ursache zahlreicher
Übertretungen von Tier-, Forst- und Naturschutzgesetzen:
Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Natura-2000) sieht einen
umfassenden Schutz zahlreicher Tier- und Pflanzenarten vor und gestattet
menschliche Eingriffe nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn sie mit
den Schutzzielen in Einklang zu bringen sind. Der künstlich hohe
Wildbestand jagdbarer Tierarten, verursacht eine flächenhafte Gefährdung
des Bewuchses, wie an vielen vollständig erodierten Wiesen und Wäldern
ohne Moos-, Kraut und Strauchschicht ersichtlich. Toxische Bleimunition
gefährdet langfristig das Grundwasser. Selektiver Verbiss verhindert die
anzustrebende standortgerechte Artenzusammensetzung.
Während der Lainzer Tiergarten unter dem irreführenden Vorwand der
„Winterruhe“ mehrere Monate für die Öffentlichkeit
gesperrt ist, finden dort intensive Treibjagden statt,
die vor allem der Belustigung dienen: Dabei wird
unnötiges Tierleid
billigend in Kauf genommen. Viele Tiere werden nur angeschossen und
manche verenden qualvoll erst nach Tagen. Auch nach nächtlichen
Einzelabschüssen erreichen den VGT regelmäßig Meldungen über verwaiste
Wildschweinkinder.
„Jedes Jahr werden in dieser
scheinbaren Idylle bis zu 1.400 Tiere abgeschossen. Vor allem die
Treibjagden erzeugen dabei massives Tierleid! Etliche Trophäen werden an
zahlungskräftige Jagdgäste aus Wirtschaft und Politik verkauft“,empört
sich Elmar Völkl vom VGT über das sinnlose
Blutvergießen,„Der
Lainzer Tiergarten ist öffentliches Wiener Gemeindeeigentum und
Naturschutzgebiet. Als solches muss er ganzjährig zugänglich bleiben und
ein tier- und umweltfreundlicheres Wildmanagement eingeführt werden!“.
Der VGT hat eine
umfassende
Anzeige an den Magistrat und die Staatsanwaltschaft
übermittelt sowie eine
Petition
zum Verbot der Überhege und der Treibjagden ins Leben gerufen!
Hier können Sie eine Sendung aus dem Tierrechtsradio zum Thema
nachhören: http://cba.fro.at/276274.
Im Studio: Elmar Völkl vom VGT und eine regelmäßige Besucherin des
Tiergarten.
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noen.at vom 12.01.2015
Jäger trafen auch Häuser
Anrainer klagt: "Schrotkörner prasselten aufs Dach, auch meine
Lebensgefährtin ist getroffen worden." Jagdleiter dementiert die
Vorwürfe. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug.
„Grundsätzlich habe ich vor der Jägerschaft großen Respekt, allerdings
geht das gefährliche und grob fahrlässige Verhalten, das mir und meinem
Schwager passiert ist, eindeutig zu weit“, so Norbert T., der am
nördlichen Ortsrand von Weißenkirchen zu Hause ist.
Was war passiert? Vor einigen Wochen gab es in der Nähe seines Hauses
auf dem Acker der Familie Figl eine Treibjagd. Eine große Anzahl Jäger -
schätzungsweise 15 bis 20 Personen - hatten sich mit ihren Hunden an der
östlichen Grundstückgrenze aufgestellt und zogen unter großem Geschrei
in einer Linienformation Richtung Westen. Norbert T. stand mit seiner
Lebensgefährtin vor seinem Haus.
Lebensgefährtin am Körper und im Gesicht getroffen
„Ich dachte, das gibts ja nicht, als kurz nach Beginn der Treibjagd
schon die ersten Schrotkörner auf unser Hausdach und auf den dahinter
stehenden Baucontainer niederprasselten. Obendrein wurde meine
Lebensgefährtin am Körper und im Gesicht getroffen. Meine
Lebensgefährtin und ich gingen reflexartig in Deckung und schrien zu der
Jägerschaft, sie sollen aufhören, auf uns zu schießen“, schildert der
Anrainer.
Nachdem ein Fasan oder Rebhuhn aufgescheucht worden war, flog er genau
auf den Standort des Duos zu: „Wieder wurden Schüsse auf den Vogel
beziehungsweise in unsere Richtung abgegeben!“ Der Vogel wurde nicht
getroffen und trotzdem schossen die Jäger in Richtung der Häuser weiter.
Auch Autos beschädigt
Ein Dorfbewohner fuhr mit seinem Auto noch während der Treibjagd zur
Jägerschaft und teilte einem Jäger das massive Niederprasseln der
Schrotkörner in seinem Hof, in welchem seine Kinder spielten, mit.
Kurz darauf kam der Schwager von Norbert T. vorbei und fragte, ob dessen
Auto auch von den Schrotkörnern getroffen wurde, denn sein Firmen- und
auch der Privat-PKW seien an den Windschutzscheiben beschädigt worden.
Bei jeder Windschutzscheibe sind rund 15 bis 20 Einschläge, und auch er
sei nach dem ersten Schuss in Richtung Häuser gleich in Deckung
gegangen.
„Bei einem anschließenden Telefonat mit einem bekannten Jäger
beschwerten wir uns über das Schießen in Richtung der Häuser und gaben
die Beschädigung der Windschutzscheiben bei zwei Autos bekannt“, so
Reinhard A. im NÖN-Gespräch.
„Zeigen Sie den Schaden ruhig an“
Der Jäger sagte, dass er im nördlichen Teil der Treibjagdlinie gestanden
sei und wisse nicht, wer da geschossen habe, würde die Information aber
sofort dem Jagdleiter weitergeben. Doch dieser hat sich weder für das
Verhalten der Jäger entschuldigt, noch überhaupt bis dato gemeldet.
Am darauf folgenden Tag gegen Mittag kam der Jäger, der telefonisch
informiert worden war, vorbei, hat sich die beschädigten
Windschutzscheiben angesehen. Und sagte, Reinhard A. solle den Schaden
ruhig anzeigen, denn die Versicherung der Jagdgesellschaft habe Geld
genug. Auf den Hinweis, dass eine Anzeige Probleme für die Jäger bringt
und es besser wäre, wenn der Schaden von der Jägerschaft selbst gemeldet
würde, winkte er ab - und Norbert T. fuhr zur Polizei.
Die Anzeigen liegen derzeit bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten.
„Darstellung entspricht nicht der Wahrheit“
Friedrich Priesching, Jagdleiter von Weißenkirchen, sagt dazu: „Es ist
der Sicherheitsabstand bei dieser Jagd eingehalten worden und es ist
auch nichts beschädigt worden. Bis jetzt hat mit mir noch keiner von den
Herren Kontakt aufgenommen und es entspricht in keiner Weise der
Wahrheit, wie es von ihnen dargestellt wurde. Außerdem handelt es ein
laufendes Verfahren und will dazu gegenwärtig auch keine ausführliche
Stellungnahme abgeben.“
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