Luchse trotz illegaler Abschüsse in OÖ auf dem Vormarsch LINZ. Die stark gefährdeten Luchse sind trotz illegaler
Abschüsse in Oberösterreich auf dem Vormarsch, teilte der
Landesjagdverband am Mittwoch mit. Er wirbt um mehr Akzeptanz für die
Tiere.
Über das illegale Wildern der Wildkatzen und das einhergehende
Jagdgesetz berichteten die OÖN ausführlich.
Er galt lange Zeit als ausgestorben, durch illegale Abschüsse massiv
bedroht – doch in den vergangenen Wochen wurden wieder vermehrt Spuren
von Luchsen wahrgenommen, berichtet der Landesjagdverband. "Wir freuen
uns sehr, dass allein in den letzten sechs bis acht Wochen die Rufe der
Tiere im südwestlichen Teil des Bezirks Urfahr-Umgebung gehört wurden",
sagte Landesjägermeister Sepp Brandmayr. Genauer in Feldkirchen an der
Donau, wo ein Jäger auf die Laute des Luchses aufmerksam geworden ist.
"Belegte Sichtungen gab es im Bereich des Mondsees, und einige Meldungen
gerissener Rehe konnten durch speziell geschulte Jäger dem Luchs in den
Bezirken Rohrbach, Urfahr-Umgebung, Freistadt sowie Kirchdorf und
Steyr-Land zugeordnet werden", sagte Brandmayr. Der Jagdverband bezahlt
Meldeprämien in der Höhe von 60 Euro für Luchsnachweise, wenn diese von
Luchsbeauftragten bestätigt wurden.
"Mehr Akzeptanz nötig"
Der Landesjagdverband wirbt um Akzeptanz für die Luchse. Sowohl in der
Bevölkerung als auch in den eigenen Reihen unter den Jägern. Verstöße
wie Abschüsse der ganzjährig geschonten Tierart werden in Oberösterreich
mit einer Geldstrafe von bis zu 2200 Euro sowie dem Entzug der Jagdkarte
geahndet.
Leider gebe es unter 19.000 Jägern im Bundesland auch schwarze Schafe,
sagt Wildbiologe Christopher Böck – die OÖN berichteten mehrmals über
die illegalen Abschüsse. Böck: "Das ist traurig und nicht zu
tolerieren." Die Gesamtpopulation der Luchse wird im
bayerisch-böhmisch-österreichischen Gebiet auf 60 bis 80 Tiere
geschätzt. In Oberösterreich könnten es um die 15 Luchse sein, sagt
Böck.
Ungefährlich für Menschen
Ein Luchs bewegt sich in einem Territorium von 5000 bis 20.000 Hektar.
Dort steht vorwiegend Fleisch auf seinem Speiseplan, vorzugsweise von
Rehen oder Gämsen. Ein ausgewachsener Luchs erbeutet pro Jahr zwischen
50 und 60 Rehe. "Diese Beutemenge kann der natürliche heimische
Wildbestand verkraften", sagt Böck. Für den Menschen wird ein Luchs
übrigens nicht gefährlich. "Das Tier beobachtet sein Umfeld sehr genau
und zieht sich bei Gefahr zurück."
Luchse in Oberösterreich
Population: Der Luchs wurde im 19. Jahrhundert in
Österreich ausgerottet. Ende des 20. Jahrhunderts wurden
Wiederansiedelungsprojekte gestartet. Es wird geschätzt, dass sowohl im
Mühlviertel als auch im Voralpen- und Alpenraum Oberösterreichs je acht
bis neun Luchse leben.
Lebensraum: Luchse leben in größeren Wäldern, brauchen
Versteckmöglichkeiten und Ruhe. Sie reißen bevorzugt Rehe und Gämsen.
Sie meiden Kontakt mit Menschen. „Luchse sind für uns ungefährlich“,
sagt Wildbiologe Christopher Böck.
Die Wasserfälle im Maltatal sind ein beliebtes Revier für
Eiskletterer gewesen. Nun wurden 64 Hektar Jagdgebiet von der
Bezirkshauptmannschaft zum Wildschutzgebiet erklärt und das Betreten des
Walds verboten. Der Bürgermeister will Parteienstellung erkämpfen.
Der Antrag des Grundeigentümers, ein Wildschutzgebiet errichten zu
lassen, sorgte zu Beginn des Jahres für einen Konflikt zwischen Gemeinde
und zuständiger Bezirkshauptmannschaft - mehr dazu in
Streit: Wildschutz kontra Eiskletterei
(kaernten.ORF.at; 24.2.2016).
Zugang zu Wasserfällen verwehrt
Das Eisklettern auf 64,15 Hektar des Eigenjagdgebietes Maltatal
Gössgrabens, einer Privatjagd, ist nun zwischen Anfang Dezember und Ende
März tabu, das Verbot gilt bis 2020. Der Zugang zu den fünf sehr
beliebten Eiskletterfällen im Bereich der Kesselwand ist damit gesperrt.
Klaus Rüscher (Liste für Malta, LIM), Bürgermeister von Malta, sagte:
„Das wäre so, als wenn man in einem Skigebiet sagt, kommt zum Skifahren,
aber die fünf besten Pisten sind gesperrt.“
Auch die Wege dürfen nicht mehr betreten werden, damit ist das
allgemeine Wegerecht außer Kraft. Nur der Eigentümer und
Nutzungsberechtigte dürfen jetzt noch in diesen Wald. In den Schutzzonen
dürfen nur noch kranke, schwache und seuchenverdächtige Tiere erlegt
werden. Bei den Zugängen zum Schutzgebiet weisen Schilder auf das Verbot
hin, so Rüscher: „Wir haben täglich Anrufe, E-Mails und Social-Media-Anfragen,
die Leute sind verunsichert, viele haben schon abgesagt.“
„Fütterungen sind das Problem“
Die Sachverständige der Bezirkshauptmannschaft hatte abzuschätzen, was
schwerer wiegt: der grundsätzlich erlaubte Zugang zu Erholungszwecken
oder die jagdlichen Interessen. Der Eigentümer argumentierte unter
anderem damit, dass Eiskletterer unweit der Wände bei den
Rotwildfütterungen in ihren Autos übernachten. Diese Fütterungen seien
das eigentliche Problem, sagte Bürgermeister Rüscher. Das Maltatal habe
einen fünffach zu hohen Rotwildbestand, sagte er.
Der Jagdberechtigte beantragt den Schutz, die Gemeinde hat kein
Mitspracherecht. Dagegen will Rüscher vorgehen, er habe rechtlich prüfen
lassen, wie er sich in das Verfahren als Partei einschalten könne. Nach
Weihnachten werde es erste Schritte geben.
Ähnliche Situation im Seebachtal
Ähnlich wie schon im Mallnitzer Seebachtal heißt die Diskussion: Jagd
gegen Tourismus. Auch dort gibt es jetzt laut dem Mallnitzer
Bürgermeister Günther Novak ein zusätzliches Wildschutzgebiet hinter der
Schwussnerhütte, auch dies ein Eisklettergebiet. Bei dieser Entscheidung
wollte Nationalparkdirektor Peter Rupitsch ein Mitspracherecht, blitzte
aber beim Verwaltungsgerichtshof ab. Auch der Alpenverein fordert, dass
nicht alleine die Bezirkshauptmannschaft über Wildschutzzonen
entscheiden dürfen solle.
Brandner: Bescheid großteils für Schonzeit
Klaus Brandner, Bezirkshauptmann von Spittal an der Drau, sagte
gegenüber dem ORF Kärnten, eine Wildruhezone diene nicht dazu, dass die
Jäger ungestört ihrer Jagdleidenschaft nachgehen und die Jagd ausüben
können: „Eine Wildruhezone ist dafür da, dass das Wild dort eben Ruhe
hat, insbesondere in der Zeit der Vegetationsruhe, sprich über den
Winter. Deswegen sind beide Bescheide von Dezember bis März eines jeden
Jahres eingerichtet, also großteils in der Schonzeit. Im Dezember wäre
zwar noch Jagdsaison, aber auch die Jagd ist in der Wildruhezone
verboten.“
Laut Brandner sei – gerade in der Gemeinde Malta – ein Konsens nicht
möglich. Es fehle an der Bereitschaft des Grundeigentümers und der
Gemeinde, die sich nicht einig würden: „Deshalb hat der Grundeigentümer,
der mehrere tausend Hektar hat, einen solchen Antrag gestellt. Die BH
musste einen Bescheid ausstellen." Dieser gilt - im Maltatal - ab jetzt
in jedem Winter bis zum Jahr 2020.
Gesetz sieht vorerst kein Mitspracherecht vor
Insgesamt habe der Bezirk Spittal 275.000 Hektar. Ungefähr 300 bis 400
Hektar davon seien Wildschutzzonen, so Brandner. „Das ist ein
verschwindend geringer Anteil, obwohl vom Gesetz her zehn Prozent der
Jagdfläche als Wildruhe- oder Wildschutzzone ausgewiesen werden könnten.
Im Bezirk Spittal seien das 0,001 Prozent.“
Auch wenn er persönlich den Wunsch verstehe sei ein Mitspracherecht
derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Derzeit haben der Nationalpark,
Gemeinden oder Vereine wie der Alpenverein nur das Recht, angehört zu
werden: „Da müsste das Kärntner Jagdgesetz dahingehend geändert werden,
dass Organisationen wie der Alpenverein oder der Nationalpark oder die
Naturfreunde über das jetzige Anhörungsrecht hinaus Parteistellung
eingeräumt wird.“
Luxemburg hält Fuchsjagdverbot aufrecht – Österreich: Fuchsjagd gegen
Eigentümerwillen
Brutale Verfolgung von Kleinraubtieren jagdliche Tradition, um
ausgesetzte Zuchtfasane und -rebhühner bis zur Jagd am Leben zu
erhalten: daher nicht notwendig
Wien (OTS)-Um
jede Fasanerie herum finden sich zahlreiche Fallen für Füchse und
Marder. Die ausgesetzten Zuchttiere sind so hilflos, dass sie ihren
Raubfeinden leicht zum Opfer fallen würden. Um die € 10 Investment pro
angekauftem Fasan aus Massentierhaltung nicht zu verlieren, hat es sich
bei der Jägerschaft eingebürgert, Füchse als Todfeinde mit allen
möglichen Mitteln zu verfolgen und zu vernichten. Nur aufgrund seiner
Fähigkeit, zur Not den Ausfall von 70 % aller Individuen einer
Generation durch eine erhöhte Geburtenrate zu kompensieren, hat der
Fuchs als Art bis heute überlebt. Dabei kommt ihm eine wichtige Funktion
im Ökosystem zu. Keinesfalls wäre es notwendig, Füchse zu bejagen. Das
beweist ein Blick auf fuchsjagdfreie Regionen, wie die fast 50.000 ha
Jagdreviere der Stadt Wien, die Dünengebiete in Nordholland oder der
Schweizer Kanton Genf. Dennoch, so muss erstaunt festgestellt werden,
hat der Verfassungsgerichtshof kürzlich die Zwangsbejagung in Österreich
aufrecht erhalten. Dadurch können hierzulande GrundbesitzerInnen
gezwungen werden, gegen ihren Willen und ihre ethische Überzeugung
dulden zu müssen, dass Füchse völlig sinnlos und unnötig auf ihrem Grund
und Boden verfolgt und getötet werden.
Die Regierung von
Luxemburg hat 2015 unter lauten Protesten der Jägerschaft ein Jagdverbot
auf Füchse erlassen. Die Jagdlobby hat damals verkündet, dass nun die
Fuchspopulationen überhand nehmen und verschiedene Krankheiten endemisch
werden würden. Doch davon kann gar keine Rede sein. Camille Gira,
Staatssekretärin im Nachhaltigkeitsministerium von Luxemburg, verlautete
jetzt, dass das Fuchsjagdverbot bis auf weiteres aufrecht erhalten
werde. Man habe 148 Fuchskadaver untersucht und festgestellt, dass nur
bei einem Drittel der Fuchsbandwurm vorhanden war. Das seien normale
Durchschnittswerte, so die Politikerin. Zusätzlich sei nur ein einziger
Fall aufgetreten, bei dem ein Fuchs einen Hühnerzüchter heimgesucht
habe. Dieses Tier habe man getötet. Aber es gebe weder eine
Bevölkerungsexplosion unter Füchsen, noch ein gehäuftes Auftreten von
Angriffen auf Nutztiere.
VGT-Obmann Martin Balluch: „Die konventionelle Jägerschaft weiß
überhaupt nicht, wie sich das auf ein Ökosystem auswirkt, wenn man
Füchse nicht bejagt. Sie hat es nie ausprobiert. Und wie so oft, wenn
man krampfhaft an veralteten Traditionen festhält, zeigt sich, dass man
ohne sie viel besser auskommt. Wenn jetzt endlich bundesweit das
Aussetzen von gezüchteten Fasanen und Rebhühnern für die Jagd beendet
wird, dann werden die Raubtiere hoffentlich nicht mehr als Schädlinge
gesehen. Der Fuchs hat eine sehr positive Rolle im Ökosystem, eine
Untersuchung im Nationalpark Bayrischer Wald in Deutschland belegt, dass
er mehrheitlich Regenwürmer und Mäuse isst. Jetzt hoffen wir darauf,
dass Vernunft einkehrt, und die Jagd nur nach den Prinzipien der
Ökologie und des Tierschutzes durchgeführt wird. Und es ist weder im
Sinne von Ökologie, noch im Sinne des Tierschutzes, Füchse zu töten!“
Rückfragen & Kontakt:
VGT - Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
Tel.: 01 929 14 98 medien@vgt.at
http://vgt.at
Das Landwirtschaftsministerium verweist auf die für Naturschutz- und
Jagdrecht zuständigen Länder.
2016 ist unter Salzburgs Almbauern wieder Ruhe eingekehrt. Ein Jahr
davor herrschte helle Aufregung. Zumindest zwei Wölfe haben für schwere
Schäden gesorgt. Dutzende Nutztiere wurden gerissen. Das Land Salzburg
zahlte für 105 Tiere eine Entschädigung – zum Vergleich: heuer waren es
19.
Experten gehen angesichts der recht großen Wolfspopulationen in den
Nachbarländern (siehe Grafik) davon aus, dass sich früher oder später
auch in den österreichischen Alpen Rudel bilden werden. Die Schäden für
die Landwirtschaft würden dann wohl drastisch zunehmen. „Wir erwarten,
dass das sukzessive mehr wird. Aber wir können nicht sagen, in welchem
Zeitraum“, sagt Gundi Habenicht, die beim Land Salzburg für die
Schadensdokumentation bei Wolfsrissen zuständig ist.
Vor diesem Szenario sind angesichts der vielen toten Nutztiere im
Vorjahr Rufe nach „wolfsfreien Zonen“ in den Alpen lauter geworden.
Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) fachte die emotionale
Diskussion zusätzlich an. Bei einer Veranstaltung für Landwirte brachte
er einen Abschuss der Raubtiere ins Spiel.
Streng geschützt
Allerdings ist der Wolf, wie Bär und Luchs, per EU-Richtlinie streng
geschützt. Dennoch hat es eine Empfehlung der sogenannten §7-Kommission
(siehe Zusatztext), die eine Auflockerung des Schutzstatus fordert, in
den „Grünen Bericht“ des Landwirtschaftsministerums geschafft. Der
Bundesminister wird darin ersucht, „auf die Bundesländer im Alpenraum
einzuwirken, dass die Jagdgesetze dahingehend abzuändern sind, dass der
Wolf im Alpenraum ganzjährig bejagt werden darf und auf die Möglichkeit
einer Regulierung durch den Menschen hinzuweisen“.
Eingebracht hat die Empfehlung der Salzburger SPÖ-Bauernvertreter Robert
Zehentner, selbst Schafzüchter. Teil der Kommission ist auch der
Vorarlberger Agrarlandesrat und Obmann der österreichischen
Almwirtschaft, Erich Schwärzler (ÖVP), der ebenfalls keine Wölfe in den
heimischen Alpen sehen will. Er verweist auf eine gemeinsame
Stellungnahme von Almwirtschaftsverbänden aus Österreich, Deutschland,
der Schweiz, Frankreich und Slowenien, die zuletzt gemeinsam eine
Herabsetzung des Schutzstatus forderten.
Im Landwirtschaftsministerium will man davon nichts wissen. Zur Frage,
ob der Wolf in den Alpen prinzipiell bejagt werden soll, werde sich der
Minister jedenfalls „sicher nicht“ deklarieren, heißt es von seiner
Sprecherin Natascha Unger. „Wir fördern Herdenschutz-Projekte für eine
Koexistenz von Mensch und großen Beutegreifern“, sagt Unger. Außerdem
seien Naturschutz- und Jagdrecht Ländersache.
Bereits ein Rudel in NÖ
Für den Wolfsbeauftragten der Bundesländer, Georg Rauer, sind die
Forderungen nach einer Jagd auf Wölfe nichts Neues. „Es ist ein Thema,
mit dem man nicht gewinnen kann als Politiker. Die Bauern erwarten sich,
dass man Opposition macht“, meint Rauer.
Der Wolf war im 19. Jahrhundert im Alpenraum ausgerottet worden.
Mittlerweile gebe es in der Schweiz laut Rauer wieder drei Rudel. Im
französisch-italienischen Grenzgebiet sollen es bereits rund 35 sein. Im
August wurde bekannt, dass es auch in Österreich, am Truppenübungsplatz
Allentsteig (NÖ), eine Wolfsfamilie mit fünf Jungen gibt.
LINZ. Zwei Grundeigentümer und Jagdgegner aus dem Innviertel hatten
gegen Bescheide der BH Schärding beim Landesverwaltungsgericht
Beschwerde eingelegt.
Sie wollten bei der Behörde erreichen, dass auf ihren Grundstücken die
Jagdausübung verboten und ihre "Zwangsmitgliedschaft" in der
Jagdgenossenschaft beendet wird. Begründet hatten sie das mit
Gewissensgründen. Die BH Schärding hatte das aber zurückgewiesen. Jetzt
hat sich auch das Landesverwaltungsgericht als nächste Instanz im Sinn
der Bezirkshauptmannschaft geäußert.
Es bestehen demnach keine Bedenken gegen das oö. Jagdgesetz, die
Beschwerde der beiden Grundeigentümer sei deshalb unzulässig. Das
Landesverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung mit Hinweis auf
ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Kärntner Jagdgesetz. Wie
in Kärnten, sei auch in Oberösterreich die flächendeckende Ausübung der
Jagd zum Schutz des Waldes von öffentlichem Interesse.
Zum Originalartikel
Der Fischotter zählt zu den besten Schwimmern unter den
Landraubtieren. Doch um seine Machenschaften tobt nun eine Diskussion.
Denn noch vor 50 Jahren galt „Lutra lutra“ als ausgestorben. Durch
Artenschutzprogramme konnte er überleben. Mittlerweile ist Population
Petrijüngern ein Dorn im Auge. Denn immer öfter werden Karpfen und Co.
aus den Gewässern geplündert. Im NÖ Landtag wurde nun ein Antrag auf
kontrollierten Abschuss eingebracht. „Krone“-Tierexpertin Maggie
Entenfellner und unser Umweltredakteur Mark Perry holten die
unterschiedlichen Expertenmeinungen ein.
pro
„Eine dynamische Anpassung des Artnschutzes ist das Gebot der Stunde, um
das Gleichgewicht zwischen Ottern und Bachforellen wiederherzustellen.
Im lebendigen Bach müssen beide Platz haben.“
Dr. Gerhard Heilingbrunner ist Ehrenpräsident des Umweltdachverbands
kontra
„Ein paar Otter zum Abschuss freizugeben löst das Problem sicher nicht!
Außerdem werden schon jetzt viele illegal umgebracht. Besser sollten
auch kleine Teiche mit Zäunen geschützt werden.“
Dr. Andreas Kranz vom Ingenieurbüro für Wildökologie und Naturschutz
Das sagt der Chef der Unabhängigen Bauern – Sie fordern zeitgemäßes
Recht.
Das oberösterreichische Jagdgesetz ist eine Enteignung der Grundbesitzer
und für einen modernen Rechtsstaat völlig unzeitgemäß." Mit dieser
Feststellung gießt der Landesobmann des Unabhängigen Bauernverbandes
(UBV), der Mühlviertler Karl Keplinger, Öl in die Wald-Wild-Diskussion.
Der oö. Landtag will kommende Woche mit einer Novelle zum Jagdgesetz die
Stellung der Grundbesitzer bei der Klärung von Wildverbiss schwächen, um
willkürliche Klagen mit hohen Schadenersatzforderungen zu unterbinden.
Keplinger stellt die einschlägige Rechtsordnung insgesamt in Frage. Der
Grundbesitzer habe keinen Einfluss darauf, wer auf seinem Eigentum die
Jagd ausübt. Ausnahme: Er hat mehr als 115 Hektar Grund und erfüllt
damit die Bedingungen für eine Eigenjagd. Die kann er selbst ausüben
oder verpachten. Dabei handelt es sich um Kniefall vor dem
Großgrundbesitz.
Für alle anderen Grundbesitzer vergibt der Jagdausschuss der Gemeinde,
bestehend aus Gemeinderäten, die Vergabe der Jagd. Dem Grundbesitzer ist
ein Verpachtungszwang auferlegt. Als Entschädigung erhält er ein paar
Euro pro Hektar und Jahr, je nach Region. In der Regel betrauen die
Gemeinderäte eine örtliche Genossenschaft aus Jägern mit der
Jagdausübung. Die ist so gut vor ortsfremder Konkurrenz geschützt.
"Jeder Grundbesitzer muss selbst entscheiden dürfen. Er soll die Jagd
entweder selbst ausüben oder an andere vergeben dürfen", sagt dagegen
der UBV-Chef. Auch Vorarlberg und Tirol hätten mittlerweile das Modell,
Bayern habe es längst.
Die Jägerschaft will dazu keine Diskussion, weil das die Ausübung des
Weidwerks erschweren würde. Sie findet Unterstützung bei Politikern und
anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die auch gerne auf die
Pirsch gehen.
Kommenden Montag werden Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und
Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker die Novelle zum
Jagdgesetz vorstellen. Künftig tragen Grundbesitzer, wenn ihre Bäume von
Wild geschädigt werden, bei Klagen ein Kostenrisiko. Die
Landwirtschaftskammer willigte ein, weil das Land zwei Experten
finanziert, die Grundbesitzer bei Wildschäden beraten.
Zum Originalartikel
Von Maggie Entenfellner
Die einen schützen ihn, die anderen sehen ihn lieber tot als lebendig.
Im Zentrum dieser Diskussion steht ein possierliches Tierchen: der
Fischotter. Um dem „verteufelten Fischräuber“ den Garaus zu machen,
wurde im niederösterreichischen Landtag ein Antrag eingebracht. Demnach
sollen die Tiere künftig bejagt werden können. Denn die Gegner des
Fischfressers mit den süßen Kulleraugen orten einen massiven Rückgang
ihrer Forellen, Karpfen und Co. Und schuld daran sei einzig und allein
der Otter.
Das ist wohl etwas blauäugig und einseitig! Oder macht sich da der Bock
selbst zum Gärtner? Denn auch wenn Fischer und Teichbewirtschafter von
Natur- und Artenschutz reden, in Wahrheit geht es doch nur darum,
möglichst viele kapitale Exemplare aus dem Wasser zu fischen. Dass die
nicht immer nach Wunsch vorhanden sind, hat aber andere Ursachen:
Bauliche Maßnahmen wie Flussregulierungen, Eintrag von Chemikalien oder
auch falscher Fischbesatz sind die Hauptgründe für weniger Ausbeute.
Eigentlich sollten wir alle jubeln über die Rückkehr der Tiere. Im 20.
Jahrhundert wurden sie fast vollständig ausgerottet, erst der massive
Schutz hat dazu beigetragen, dass sich die Bestände wieder erholten. Und
jetzt das? Zurück ins 20. Jahrhundert und weg mit den Viechern? Das kann
doch nicht ernst gemeint sein! Experten des Naturschutzbundes, der Vier
Pfoten und Helmut Pechlaner springen in die Bresche und ergreifen Partei
für den Otter.
Wir setzen uns für den Schutz von Tigern und Walen ein, aber unsere
heimischen Arten wollen wir abknallen? Lieber Fischotter! Ich und all
deine Befürworter werden nicht müde werden, Plädoyers für dich zu
halten!
Was uns bewegt – von Irina Lino
Ich möchte mir nicht vorstellen, was dieses Tier durchlitten hat. Ich
möchte mir den Schmerz nicht ausmalen, die Panik und Raserei, nachdem
die Falle zugeschnappt ist. Katerchen „Mutz“, der auf sie getreten ist,
hat sie fast das Bein abgebissen – mit messerscharfen Zähnen, die durch
Sehnen und Knochen gefahren sind und aus dem Vorderlauf einen blutenden
Fleischklumpen gemacht haben.
Das Schlageisen, das am St.-Anna-Weg in Mario Wörth am idyllischen
Wörthersee ein gesundes Tier verstümmelt hat, war nicht gemeldet und
damit verboten. Sind diese Fallen jedoch gekennzeichnet und registriert,
darf man sie aufstellen – zumindest in Kärnten.
Als ob das Legalisieren die penetrante Tierquälerei rechtfertigt, die so
oft mit dieser schäbigen Jagdmethode einhergeht, die eben nicht immer
auf einen Schlag das Genick bricht. Die grausigen Bilder von Füchsen
kennt man, die sich die Beine abbeißen oder nach stundenlangem
Todeskampf elendig verrecken. WO bitte sind hier die Gesetzte, die das
schnelle, möglichst schmerzlose Töten einfordern – als kleines
Zugeständnis des Menschen an die Tatsache, dass auch Tiere fühlen, Angst
haben und um ihr Leben zittern. Seit Jahren kämpfen Tierschützer für das
Totalverbot von Schlageisen. Muss ein Kind in eines trete, damit diese
gut versteckten Marterinstrumente, die das Land „verminen“, aus Kärntens
Wälder verschwinden?
«Die Jagd ist wie Sex: Nach dem Schuss kommt die Erlösung»
Im Dokfilm «Safari» begleitet Ulrich Seidl Hobby-Jäger und wirft einen
ungewöhnlichen Blick auf die Grosswildjagd.
SRF: Ulrich Seidl, der Untertitel zu Ihrem Film «Safari» heisst «Ein
Urlaubsfilm über das Töten». Wie kamen Sie zu diesem Thema?
Ulrich Seidl: Die Formulierung ist natürlich eine Zuspitzung und eine
Provokation. Jagd ist ein interessantes Thema – ich frage mich, warum
Leute Tiere totschiessen, was in ihnen vorgeht, was ihre Motivation ist
und was sie dabei empfinden.
In der Kombination mit einem Urlaub – in Südafrika oder in Namibia – ist
das Thema für mich noch komplexer geworden. Damit eröffnen sich
Themenkreise, die beim Porträtieren der Jagd in heimischen Wäldern nicht
vorhanden wären.
In den letzten Jahren wurden in den sozialen Medien Bilder von
Grosswildjägern geteilt. Leute, die mit ihrer Beute posierten,
kassierten Shitstorms. Wollten Sie mit «Safari» zeigen, wer hinter
solchen Fotos steckt?
Das war meine Absicht. Ich wollte nicht nur zeigen, wie die Jagd
funktioniert, sondern was die Jäger empfinden. Wie geht es ihnen, wenn
sie sich anpirschen. Wie ist die Anspannung? Der Schuss ist dann die
Erlösung. Gefühle werden freigesetzt, man umarmt, gratuliert und küsst
sich. Das kannte ich nicht.
Und es ist natürlich auch zu hinterfragen, was hier im Menschen
passiert. Es ist, könnte man sagen, vergleichbar mit einem Sexualakt:
nach dem Schuss kommt die Erlösung.
«Durch
das Töten der Tiere finden Menschen zusammen.»
Da ist nicht nur die Freude, sondern auch Rührung. Die Familie, die Sie
im Film zeigen, ist immer dann zärtlich miteinander, wenn sie ein
grosses Tier erlegt hat. Das Töten führt zu liebevollen Momenten. Ein
krasser Gegensatz.
Das ist das Fazit. Durch das Töten der Tiere finden Menschen zusammen.
Vater und Sohn haben plötzlich eine besondere Nähe. Es ist wirklich so,
dass man über das Töten menschliche Nähe erzeugt.
Das ist ein furchtbares Fazit.
Da gebe ich Ihnen Recht.
Es ist Ihr Stil, nicht zu kommentieren, nicht blosszustellen. Aber
entlarven wollten Sie ihre Figuren, oder?
Ich beginne keinen Film, wenn ich zu einem Thema schon eine Meinung
habe. Ich bin kein Jagdgegner. Ich wollte das Thema erforschen. Und
erforschen heisst immer, mit Menschen zusammenzuarbeiten, die vor der
Kamera stehen und die zum Thema das tun, was sie tun sollen.
Ich sehe das nicht als Entlarvung, ich sehe das wertfrei. Es ist ganz
eigenartig, was mit diesem Film passiert: Wenn im Publikum Jäger sitzen
und Jagdgegner, dann sind beide Gruppen einverstanden. Die Jäger haben
nichts gegen den Film. Sie sehen sich selber und finden es gut. Und die
Jagdgegner sagen: «Ja genau, wegen dem, was wir hier gesehen haben, muss
die Jagd verboten werden.»
Sie interviewen die Jagdtouristen und die Lodgebesitzer, aber die
schwarzen Angestellten, die Jagdhelfer, bekommen keine Stimme. Warum?
Weil es der Wahrheit entspricht. Die Schwarzen sind Angestellte auf der
Farm und sie haben dort keine Stimme. Mit der bewussten
Regieentscheidung, ihnen im Film keine Stimme zu geben, wird das
Publikum das mitbekommen. Ich glaube, es wäre ganz kontraproduktiv,
würde man sie als Gegensatz zu den weissen Jägern interviewen.
«Es
ist nicht das Zebra, es ist das Stück. Und es ist auch nicht das Blut,
sondern es ist der Schweiss.»
Die Tiere werden von den Jägern nur «Stück» genannt. Das Tier wird
komplett zum Objekt, auch in der Sprache.
So ist es. Wenn man das Tier erschiessen möchte, wird es versachlicht.
Man möchte eine Distanz schaffen und deswegen wird es nicht beim Namen
genannt. Es ist nicht das Zebra, es ist das Stück. Und es ist auch nicht
das Blut, sondern es ist der Schweiss.
Also selbst das Blut ist tabuisiert. Wenn die Jäger das Tier geschossen
haben, bevor sie sich mit dem Tier fotografieren lassen, damit posieren,
wird das Blut möglichst unkenntlich gemacht, versteckt, weggewaschen.
Man fragt sich schon ein bisschen.
Ein 44-jähriger Jäger ist bei einem Jagdunfall heute,
Donnerstag, in der Früh in Abtenau (Tennengau) im Gesicht schwer
verletzt worden.
Ersten polizeilichen Informationen zufolge hat sich vermutlich
unbeabsichtigt ein Schuss aus der Jagdwaffe gelöst. Der Einheimische
konnte noch selbst über den Notruf die Rettungskräfte alarmieren.
Jagdunfall in Abtenau: Fremdverschulden ausgeschlossen
Ein Fremdverschulden werde ausgeschlossen, informierte die
Landespolizeidirektion Salzburg. Der genaue Unfallhergang war vorerst
nicht bekannt. Nach derzeitigen Ermittlungen dürfte sich der Jäger zum
Zeitpunkt des Unfalls bei einem Hochstand aufgehalten haben, der sich in
der Nähe seines Wohnhauses befindet. Der Verletzte war zu Hause, als die
Einsatzkräfte eintrafen. Ein Notarzthubschrauber brachte den Mann in das
Landeskrankenhaus Salzburg.
Weil die Behörde zuerst das falsche Gesetz anwandte und ein Gericht
daraufhin das Verfahren einstellte, bleibt die Tat eines Mannes
ungesühnt. Das zweite Verfahren war unzulässig.
Wien.„Fuchs, du hast die Gans gestohlen, gib sie wieder her.
Sonst wird dich der Jäger holen, mit dem Schießgewehr. Seine große,
lange Flinte schießt auf dich den Schrot, dass dich färbt die rote
Tinte, und dann bist du tot.“ So geht ein Kinderlied, so wäre es aber
auch rechtskonform, als Jäger einen Fuchs zur Strecke zu bringen. Doch
in einem Fall in Niederösterreich hielt sich der Jäger eben nicht an
diese Textzeilen.
Statt das Tier, das in eine Gitterfalle gegangen war, wie im Lied
beschrieben totzuschießen, verletzte der Jäger den Fuchs nur. Und zwar,
indem er ihm in den Rücken statt in den Kopf schoss. Nachdem der
verletzte Fuchs aus der Falle herausgekrochen war, hetzte der Jäger
seinen zwölfjährigen Jagdhund auf das Tier, wodurch der Fuchs große und
unnötige Qualen erlitt, bevor er starb. Drei Zeugen, die unter
Wahrheitspflicht aussagten, bestätigten dies. Während der Jäger bis
zuletzt darauf beharrte, er habe seinem Hund nur eine Lektion im
Apportieren eines toten Fuchses ermöglichen wollen.
Kein Fall fürs Tierschutzgesetz
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn aber glaubte den Zeugen, die
übereinstimmend aussagten. Und sie verurteilte den Jäger wegen Verstoßes
gegen das Tierschutzgesetz zu 300 Euro Geldstrafe. Das vom Jäger
angerufene Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hob aber die Strafe
auf. Denn die Tat sei bei einer Jagd passiert. Und die Jagd ist, wie es
in der Norm ausdrücklich heißt, vom Tierschutzgesetz ausgenommen.
Gleichzeitig verfügte das Landesverwaltungsgericht, dass dieses
Strafverfahren einzustellen ist.
Daraufhin erließ die Bezirkshauptmannschaft ein neues Straferkenntnis.
Diesmal wegen Verstoßes gegen das niederösterreichische Jagdgesetz. Denn
der Mann habe in einer nicht „weidgerecht anerkannten Weise“ die Jagd
ausgeübt. Die Strafe wurde erneut mit 300 Euro festgesetzt. Und diesmal
auch vom Landesverwaltungsgericht bestätigt. Dieses betonte, dass der
Mann klar und eindeutig das Jagdrecht gebrochen habe.
Doch der Jäger warf noch nicht die Flinte ins Korn und zog vor den
Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Und die Höchstrichter prüften, ob eine
Verurteilung nicht gegen das Verbot der Doppelverfolgung verstoßen
würde. Denn ein Zusatzprotokoll zur Europäischen
Menschenrechtskonvention verbietet es, ein Strafverfahren ohne neu
bekannt gewordene Tatsachen zu wiederholen, wenn es bereits mit einer
endgültigen Entscheidung beendet wurde. Und hier wurde das Verfahren
gegen den Jäger wegen der zuvor fälschlichen Anwendung des
Tierschutzgesetzes ja bereits eingestellt.
Höchstgericht schreitet ein
In beiden Fällen gehe es auch um ein und dieselbe Tat, meinte der VwGH.
Nämlich um das Quälen des Fuchses durch das Aufhetzen eines Jagdhundes.
„Da den Verwaltungsstrafverfahren somit nicht wesentlich verschiedene
Sachverhaltselemente zugrunde lagen, sondern es sich beide Male um
dieselbe einheitliche Tathandlung handelte“, sei nach Einstellung des
tierschutzrechtlichen Verwaltungsstrafverfahrens kein weiteres Verfahren
mehr zulässig, urteilten die Höchstrichter (Ra 2016/03/0029). Der Jäger
geht somit trotz seiner Tat straffrei aus.
Nicht geklärt wurde in dem Verfahren, ob der getötete Fuchs denn wie im
Lied eine Gans gestohlen hatte. Davon macht das Gesetz einen Abschuss
aber auch nicht abhängig.
Der
Bundesrechnungshof kritisiert die Kärntner Jäger: Es gebe keine
Aufzeichnungen über den Wildbestand und werde zu wenig Wild
abgeschossen. Dadurch hätten sich die Wildschäden in den Wäldern
drastisch erhöht.
Die Prüfer des Rechnungshofes verglichen in Kärnten, Salzburg und Tirol
die Umsetzung der jeweiligen Jagdgesetze. Das Ergebnis: In allen drei
Bundesländern habe sich der Zustand der Wälder durch Wildschäden
verschlechtert. In Kärnten nahmen die Wildschäden hingegen drastisch zu.
Die dadurch entstandenen Schäden beziffert der Rechnungshof mit jährlich
11,5 Millionen Euro.
Die Hauptkritik des Rechnungshofes an der Kärntner Jägerschaft: Es wird
zu viel gefüttert, zu wenig abgeschossen und generell kaum kontrolliert.
In Kärnten seien Abschusspläne nicht eingehalten und nicht kontrolliert
worden. Abgesehen von den Einbußen der Grundbesitzer werde der Wald
dadurch in seiner Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen
geschwächt.
Keine Aufzeichnungen über Wildbestand
Die Wildfütterung obliegt in Kärnten den Jagdausübungsberechtigten.
Damit sei aber keine ausreichende Planung möglich, kritisiert der
Rechnungshof. Außerdem geht aus dem Bericht hervor, dass es in Kärnten
im Gegensatz zu Salzburg und Tirol keine ausreichenden Aufzeichnungen
über den Rotwildbestand gibt, dieser müsse dringend ermittelt werden.
Denn dieser müsse in weiterer Folge Grundlage für die Ausarbeitung der
Abschusspläne sein. Ermittelt sollte der Wildbestand laut Gesetz durch
die Jägerschaft werden. Der Rechnungshof empfiehlt den Kärntner Jägern
zuletzt, ihrer Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachzukommen.
Gorton: „Brauchen strengere Abschusspläne“
Die Kärntner Jägerschaft will reagieren, hieß es am Mittwoch. „Wir
brauchen strengere Abschusspläne und vor allem müssen wir die Pläne
genauer einhalten“, sagt Landesjägermeister Ferdinand Gorton. Künftig
wolle man die Abschüsse vor allem in stark von Wildschäden betroffenen
Wäldern erhöhen.
Überwacht wird die Einhaltung der Abschusspläne in Kärnten vom
jeweiligen Bezirksjägermeister. Werden die Abschusspläne nicht erfüllt,
gibt es laut Rechnungshofbericht in Kärnten weder Strafbestimmungen noch
hat die Behörde die Befugnis, die Erfüllung der Abschusspläne
anzuordnen. Ein Kritikpunkt, den Landesjägermeister Gorton so nicht
gelten lassen will: „Die Behörde kann Pachtverträge auflösen und
Abschussaufträge erteilen – es gibt genügend Stellschrauben, an den
gezogen werden kann.“ Gorton räumt allerdings ein, dass die Behörde von
diesen Möglichkeiten „da oder dort“ vielleicht zu wenig Gebrauch macht.
Für Aufsehen sorgte das Kärntner Jagdgesetz kürzlich durch eine
Überprüfung des Verfassungsgerichtshofes. Ein Kärntner Waldbesitzer
wollte die Jagd in seinem Wald aus ethischen Gründen verbieten lassen.
Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Jagdfreistellungsantrag ab, der
Grundbesitzer könne aber seinen Wald einzäunen - mehr dazu in
Jagd gegen Willen
von Waldbesitzer erlaubt.
Ein 48-jähriger Oststeirer hat aus Wut wegen seines Ausschlusses aus der
Jagdgesellschaft seit März 2013 mindestens ein Dutzend Rehe mit einem
Kleinkalibergewehr erschossen. Der mutmaßliche Wilderer war vergangene
Woche von einem Jagdaufsichtsorgan auf frischer Tat ertappt worden. Der
einschlägig amtsbekannte Weizer wird wohl ein weiteres Mal vor Gericht
landen.
Der Landwirt soll vor allem im Jagdgebiet von Haslau bei Birkfeld auf
Rehe geschossen haben, großteils auf seinem eigenen Grund. Eine
Berechtigung dazu hatte er jedoch nicht, da er vor Jahren schon wegen
"unkameradschaftlichen Verhaltens" aus der örtlichen Jägerschaft
ausgeschlossen worden war, schilderte ein Beamter auf APA-Anfrage. Er
hatte daraufhin beschlossen, sich zu rächen, indem er alle Rehe, die ihm
über den Weg liefen, erschoss, damit seine ehemaligen Kameraden nichts
mehr zum Schießen haben, erklärte er vor der Polizei.
Elf Kadaver mit Schussverletzungen wurden entdeckt. Bei 14 weiteren
konnte die Todesursache nicht mehr festgestellt werden, teilte die
Landespolizeidirektion Steiermark am Mittwoch mit. Vergangenen
Donnerstag wurde der 48-jährige Verdächtige von dem Aufsichtsorgan
beobachtet, wie er mit seinem Gewehr aus seinem Traktor heraus auf die
Wildtiere schoss. Der Jäger nahm dem Mann die Waffe ab und rief die
Polizei. Der Oststeirer war bereits 2013 wegen Wilderei belangt worden
und dürfte direkt danach gleich weitergemacht haben. Er hatte sich trotz
eines aufrechten Waffenverbots das Gewehr besorgt, berichtete die
Polizei.
Die Jagd zwischen hohem Ideal und ihren tiefen Wirklichkeiten
Alle Ehre der Jagd, aber Schande den Praktiken, die Ökologie,
Artenschutz und gesellschaftlichen Konsens verhöhnen.
Kurt Kotrschal
(Die Presse)
Es ist Herbst und das Hirschragout in aller Munde. Gut so, denn
professionell erlegt, zählt Wild allemal zu den ethisch weniger
bedenklichen Fleischarten. Jagen gehört ebenso zur Natur des Menschen
wie seine Sprache. Was aber noch lang kein Grund ist, die Jagd generell
schönzuschreiben. Beispielsweise sind die Bären und Wölfe in Österreich
nicht einfach ausgestorben, wie selbst in österreichischen
Qualitätszeitungen zu lesen ist, sie wurden aktiv ausgerottet und werden
an der Wiederkehr gehindert.
Wäre die Jagd bloß Liebe zur Natur, das Hegen und Regulieren von
Wildbeständen, die Förderung von Biodiversität – wer könnte sie dann
nicht achten? Natürlich wird dabei auch getötet. Aber solange Millionen
von Tieren in Intensivhaltungen vegetieren, um unseren unreflektierten
Fleischhunger billig zu befriedigen, sollte man nicht mit dem
Moralfinger auf die Jäger zeigen.
Leider aber passieren im Dunstkreis der Jagd regelmäßig schiere
Blödheiten und Untaten. Die lange Liste reicht vom Aussetzen
nachgezüchteter Fasane, um sie wenig später abzuschießen, bis zu den
noch nicht lang zurückliegenden Abschüssen dreier Luchse im Nationalpark
Kalkalpen. In den örtlichen Wirtshäusern feierte man anschließend den
„Sieg“, während die Mehrheit im Lande entsetzt war. Schließlich wurde
die Frau eines Jägers, selber Jägerin, milde verurteilt. Und es ist auch
noch nicht lang her, dass man im Burgenland drei Dutzend abgeschossene
Weihen fand. Nichts als sinn- und hirnlose Naturvernichtung! Immer noch
werden hierzulande massiv Greifvögel abgeschossen und so mancher
Bartgeier oder Kaiseradler überlebt das Naschen von einem mit Karbofuran
vergifteten Kadaver nicht. Immer noch sterben Vögel an Bleivergiftung,
weil sie Schrotkörner mit der Nahrung aufnehmen.
Die Eliten der Jägerschaft geben sich korrekt. Wie aber soll man
ambivalente Aussagen im inneren Kreis werten, Jäger wüssten schon, wie
im Fall der Bären und Wölfe zu verfahren sei? Aufforderung zu
gesetzeskonformem Handeln oder Einladung zur dunklen Kreativität im Sinn
der „drei S“ – Schießen, Schaufeln, Schweigen?
Tatsächlich „verdunsten“ seit vielen Jahren die einwandernden Bären und
Wölfe spurlos. Als letztem Land in Mitteleuropa bildete sich in
Österreich heuer zwar das erste Wolfsrudel, auf dem Truppenübungsplatz
in Allensteig. (Es ist auch nicht gerade ein Ruhmesblatt für die
heimische Jagd, dass die Wölfe dazu den Schutz des Bundesheeres
brauchten.)
Jäger fühlen sich kritisiert, unter Rechtfertigungsdruck und wenig
geliebt. Aber die schwarzen Schafe werden aus Korpsgeist gedeckt. Nur in
besonders dreisten Fällen gelingt es, Untaten nachzuweisen, wie etwa im
Fall der Luchsjägerin. Die immer noch verbreitete Einstellung, man müsse
das „Raubzeug“ dezimieren, um das begehrte Niederwild zu schützen (und
sich in Folge vielleicht sogar die Niederwildschäden abgelten zu
lassen), zeugt weder von Liebe zur Natur noch von ökologischem Wissen.
Ist dabei den Jägern eigentlich klar, dass der beste Verbündete zum
Schutz des Niederwilds der Wolf wäre?
Die Praxis der Jagd ist immer noch meilenweit entfernt vom angewandten
Naturschutz. Alle Ehre der Jagd, aber Schande über jene Praktiken, die
Ökologie, Artenschutz und jeglichen gesellschaftlichen Grundkonsens
verhöhnen. Sie kann einem leidtun, die edle Jagd. Sie sollte sich vor
manchen ihrer eigenen Akteure schützen.
Kurt Kotrschal ist Zoologe an der Uni Wien und Leiter der
Konrad-Lorenz-Forschungsstelle in Grünau.
Nach Luchs-Abschüssen wird das Jagdgesetz nachgeschärft
LINZ. Bis zu sieben Jahre lang kann die Jagdkarte bei Verstößen künftig
entzogen werden. Der Jagdverband prüft interne "Ehrengerichte".
Nach den illegalen Abschüssen von zwei Luchsen rund um den Nationalpark
Kalkalpen – die OÖNachrichten haben mehrfach berichtet – wird das
oberösterreichische Jagdgesetz nun nachgeschärft. Im Dezember wird der
Landtag voraussichtlich mit den Stimmen aller vier Parteien eine Novelle
beschließen. Ein Jäger, der illegal ein artgeschütztes Tier schießt,
muss künftig bis zu sieben Jahre lang seine Jagdkarte abgeben. Die
bisherige Regelung hatte einen Entzug von höchstens drei Jahren
vorgesehen. Gottfried Hirz, Klubobmann der Grünen, sieht in dieser
Änderung ein "klares Signal an die Jägerschaft". Es könne nicht sein,
"dass einige schwarze Schafe die Wiederansiedlung des Luchses im
Nationalpark gefährden".
Wenn gegen einen Jäger ein Waffenverbot ausgesprochen wird, muss er
künftig für die Dauer des Verbots auch seine Jagdkarte abgeben.
Landesjägermeister Sepp Brandmayr begrüßt diese Änderung: "Das ist ein
vernünftiger Automatismus."
Für den zuständigen Landesrat Max Hiegelsberger (VP) steht bei der
Novelle vor allem die Entbürokratisierung im Mittelpunkt. So sollen
beispielsweise behördliche Arrondierungsverfahren von Jagdgebieten
künftig entfallen. "Auch in der Jagd gibt es keinen Platz mehr für
überzogene Bürokratie", sagt Hiegelsberger, der die hohe
Kooperationsbereitschaft das Jagdverbandes und der Landwirtschaftskammer
lobt.
Ehrengerichte für Jäger?
Auch intern denkt der oberösterreichische Jagdverband über neue
Regelungen gegen Jagdsünder nach. Nach Salzburger Vorbild könnten auch
in Oberösterreich "Ehrengerichte" – eine Art Disziplinarverfahren – für
Jäger eingeführt werden.
Ein Salzburger Jäger, der die sogenannte Jägerehre verletzt, muss sich
vor einem "Ehrensenat" rechtfertigen. Dieser besteht aus einem
rechtskundigen Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Vertretung der
Anklage vor dem Ehrengericht übernimmt ein Ehrenanwalt. Innerhalb der
oberösterreichischen Jägerschaft ist dieses Vorhaben aber umstritten:
"Manche sagen, wir brauchen das unbedingt. Die Gegner meinen, dass
solche Kommissionen überhaupt nichts bringen", sagt Brandmayr, Nachsatz:
"Wenn wir so etwas einführen, muss es hieb- und stichfest sein. Wir
wollen nicht, dass jeder Beschluss dieser Kommission dann von den
Gerichten wieder gekippt wird."
Das neue Gesetz
Entzug:
Statt für drei Jahre kann die Jagdkarte für bis zu sieben Jahre entzogen
werden.
Waffenverbot: Besteht ein Waffenverbot, erlischt
automatisch die Jagdberechtigung.
Entbürokratisierung: Weniger Behördenverfahren sollen
das Jägerleben erleichtern
Zum Originalartikel
Jäger rastet aus!
Eskaliert ist der Streit zwischen einem Jäger und einem Skitourengeher
im Pongau.
Weil der Sportler in Flachau im felsigen Gelände Gämsen verschreckt
haben soll, griff der 51-jährige Jäger zum Messer und zerstach dem
Tourengeher zwei Autoreifen. Im Zorn, wie er bei der Polizei zugegeben
hat.
Auf
Zurufe nicht reagiert
Der 34-jährige Sportler hatte sein Fahrzeug am Parkplatz abgestellt und
ging eine Skitour im Bereich der unteren Pleisslingalm. Laut Aussagen
des 51-Jährigen reagierte der Skitourengeher nicht auf die Zurufe und
ging weiter. Nachdem der Flachauer den Kärntner auch später nicht mehr
persönlich antraf, zerstach dieser die Autoreifen. Der Skitourengeher
erstattete daraufhin Anzeige. Der Jäger wird nun wegen Sachbeschädigung
angezeigt.
Die Jagdgesetze von Kärnten und der Steiermark regelt die Jagd in der
Nähe von Häusern. Das Wild darf aber „aufgesucht und getrieben“ werden.
Der Paragraf 55, Absatz eins, des Steiermärkischen Jagdgesetzes schreibt
vor: „In der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Stätten, die der
Heilung oder Erholung Kranker und Rekonvaleszenter dienen, von einzelnen
Häusern und Scheunen und von Wildquerungseinrichtungen (wie Grünbrücken
oder Wilddurchlässe) darf zwar das Wild aufgesucht und getrieben, nicht
aber mit Schusswaffen erlegt werden.“ Und in Absatz zwei wird weiter
ausgeführt: Auf Friedhöfen, Eisenbahnstrecken und Gleisanlagen, auf
öffentlichen Straßen, in öffentlich zugänglichen Parkanlagen, auf Spiel-
und Sportplätzen darf das Wild weder aufgesucht noch getrieben noch
erlegt werden.“ Eine ähnliche Bestimmung findet sich auch im Kärntner
Jagdgesetz, im Paragraf 68, in den Absätze 14 und 15: Demnach ist es
verboten, 2an Orten zu jagen, wo durch die Jagd die öffentliche Ruhe und
Ordnung gestört oder das Leben und die Sicherheit von Menschen gefährdet
würde, beziehungsweise in der nächsten Umgebung von Stätten, die der
Heilung oder Erholung dienen, Wild mit Schusswaffen zu bejagen“.
STEINBACH AM ZIEHBERG. Forstarbeiter fanden in einem Wald einen
merkwürdigen Kadaver eines Vierbeiners mit abgezogenem Fell, bei dem der
Kopf abgetrennt war.
Tierschützer befürchteten, es könnte sich um einen zu Tode gequälten
Hund handeln. Die Polizei begutachtete den Kadaver und zog die
Jägerschaft zurate: Das tote Tier ist ein korrekt erlegter Fuchs, der
als Köder für andere Wildtiere ausgelegt wurde. Um ganz waidmännisch zu
handeln, hätte der Jäger das "Luder" eingraben müssen.
Die Jäger fühlen sich zunehmend ungeliebt. Unterstützung bekommen sie
von der Volkspartei, die unter anderem das Waffengesetz zu ihren Gunsten
ändern will.
Wien. Parlamentsenqueten
dienen üblicherweise dazu, bedeutende strittige Materien kontroversiell
zu diskutieren. Die Klubenquete der ÖVP am Dienstag weicht etwas vom
bekannten Ablauf ab: Die Fahnenträger der Jägergilde Wilhelmsburg-St.
Georgen nehmen Aufstellung, im Budgetsaal im Parlament spielt die
Jagdhornbläsergruppe Zayatal, „Keilernossi“ werden verteilt.
Es geht um die Jagd und ihre „Herausforderungen im 21. Jahrhundert“, und
da gibt es – zumindest im ÖVP-Klub – wenig Raum für kontroversielle
Standpunkte. Die Landesjägermeister aus etlichen Bundesländern sind
vertreten, ebenso die Landwirtschaftskammer-Präsidenten. Dass die
Bauernbund-Abgeordneten ihre Aufwartung machen, ist selbstverständlich.
Man ist sich bewusst, dass die Jagd nicht mehr so unumstritten ist, wie
sie einst war. Jogger und Mountainbiker sehen sich in der Nutzung der
Natur beeinträchtigt, die Sichtweise auf Tiere hat sich vor allem im
urbanen Raum verändert. Zum Ausdruck kommt das auch durch
Tierrechtsaktivisten, die mit Aktionismus gegen die Jagd vorgehen und
vor allem bestimmte Praktiken wie Jagdgatter (Jagd auf gezüchtete Tiere)
bekämpfen. Vergangene Woche ist ein Waldbesitzer vor dem
Verfassungsgerichtshof abgeblitzt: Er wollte die Jagd auf seinem
Eigentum verbieten.
Josef Pröll, einstiger Vizekanzler und ÖVP-Chef, ist inzwischen nicht
nur Raiffeisen-Manager, sonder auch einer der führenden Köpfe der
Jägerschaft. Als niederösterreichischer Landesjägermeister ist er
Nachfolger des legendären Christian Konrad in dieser Funktion. Pröll
macht seinen Jägerkollegen Mut: „Wir haben oft das Gefühl, keiner will
uns. Das Gegenteil ist der Fall.“ Pröll zitiert eine Umfrage, nach der
76 Prozent der Bevölkerung eine positive Einstellung zur Jagd haben,
„wenn verantwortungsvoll und waidgerecht gejagt wird“ (35 Prozent:
Stimme voll zu, 41 Prozent: Stimme eher zu). Gerade diese Umfrage zeigt
aber auch, wie die Zustimmung schwindet: 1988 hatten auf dieselbe Frage
noch 64 Prozent voll und 22 Prozent eher zugestimmt.
Pröll versucht auch, eine Linie gegenüber radikalen Jagdgegnern
vorzugeben. Man dürfe sich von diesen nicht provozieren lassen: „Lassen
wir uns nicht auf das Niveau dieser Typen herab.“ Man müsse ruhig die
bisherige Linie argumentieren. Damit stößt er nicht nur auf Zustimmung:
Man müsse den Tierrechtlern in der öffentlichen Diskussion entschiedener
entgegentreten, meint ein Diskutant.
Unterstützung für die Jäger gibt es von der ÖVP: Klubchef Reinhold
Lopatka kündigt an, die ÖVP werde eine Änderung im Waffengesetz
umsetzen, wonach Jäger Kurzwaffen mitführen dürfen, ohne extra einen
Waffenpass beantragen zu müssen. Das freut die Jäger, die derartige
Waffen etwa für Fangschüsse benötigen.
Auf einen Blick
Jägerschaft. 123.000 Jäger gibt es in Österreich. Die Jagd ist mit einem
Umsatz von 475 Millionen Euro jährlich auch ein bedeutender
Wirtschaftsfaktor. Allein an Löhnen und Gehältern im Jagdwesen werden
199 Millionen Euro ausbezahlt. Wesentliche Aufgabe der Jäger ist die
Regulation des heimischen Wildbestands.
Mann wollte das Gewehr erklären, dabei löste sich Schuss
Deutschkreutz – Ein 69-jähriger Jäger soll in Deutschkreutz (Bezirk
Oberpullendorf) einer Bekannten in den Fuß geschossen haben. Der Mann
soll in einem Wohnhaus einem 75-Jährigen sowie dessen Bekannten die
Handhabung seines Jagdgewehres erklärt haben. Dabei löste sich ein
Schuss aus der geladenen Waffe, bestätigte die Polizei am Mittwoch einen
Bericht der Burgenländischen Volkszeitung. Der Schuss soll sich gelöst
haben als der 69-Jährige mit der Frau allein in der Küche war. Die
Jagdpatrone soll die Frau in eine Zehe des rechten Fußes getroffen
haben, sie wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Mann soll Besitzer einer
gültigen Jagdkarte sowie eines Waffenpasses und einer Waffenbesitzkarte
sein. Nach Abschluss der Erhebungen dürften den 69-Jährigen eine Anzeige
wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie waffen- und jagdrechtliche
Verfahren erwarten.
Zum Originalartikel
Gesetzesänderung auf Drängen der Landesjagdverbände geplant
Wien – Die ÖVP sorgt sich um die Sicherheit der Jäger und will ihnen
auch den Einsatz von Kurzwaffen erlauben. Laut einem Bericht des
Ö1-"Mittagsjournals" vom Dienstag ist der Volkspartei das Thema so
wichtig, dass sie auf Drängen der Zentralstelle Österreichischer
Landesjagdverbände einen solchen Gesetzesvorschlag einbringen will.
Als Beispiel für die Notwendigkeit einer entsprechenden Novellierung des
Jagdgesetzes führt Peter Lebersorger, der Generalsekretär der
Zentralstelle, Verkehrsunfälle mit Wildtieren an. Verletzte Tiere im
Dickicht oder in verbautem Gebiet mit einem Fangschuss zu töten, sei mit
einer Langwaffe nahezu unmöglich, so Lebersorger. "Für solche
Situationen brauchen wir die Faustfeuerwaffe."
Die Praktiker in den Revieren
Schon jetzt dürfen Jäger mit behördlicher Genehmigung Kurzwaffen wie
Pistolen oder Revolver führen, das werde in der Praxis nach einem Spruch
des Verwaltungsgerichtshofes allerdings kaum bewilligt, heißt es in dem
Bericht. Lebersorger nennt dies eine Lücke, die durch die
Gesetzesänderung geschlossen werden könnte. Die für die Einschränkung
verantwortlichen Personen seien laut dem Verbandspräsidenten anders als
"die Praktiker in den Revieren draußen" noch nie auf der Jagd gewesen.
ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka bestätigte bei der am Dienstag
stattfindenden ÖVP-Klubenquete zu den "Herausforderungen für die Jagd im
21. Jahrhundert" die Pläne, er hält "diese kleine Änderung für
gerechtfertigt" und will nicht von einer Lockerung der
Waffengesetzgebung sprechen. Dass sich die Zahl der Waffen in der
Bevölkerung erhöhe, befürchte Lopatka nicht. Am deutlichen Ja der
Volkspartei zur Jagd gebe es nichts zu rütteln, sagte der Klubobmann bei
der Veranstaltung.
Ein weiterer Wunsch der Jägerschaft, die Zulassung von Schalldämpfern
für die Jagd, um Gehörschäden bei sich selbst und ihren Hunden zu
verhindern, wird teilweise erfüllt. Weil sich der Koalitionspartner SPÖ
querlegt, wird das laut Dagmar Hinghofer-Szalkay, Referentin im Kabinett
des Innenministers, zunächst nur Berufsjägern gestattet.
Bei den von der EU geplanten Waffengesetzverschärfungen unter dem Titel
Terrorabwehr habe man zusammen mit anderen Staaten das Schlimmste
verhindern können, sagte Hinghofer-Szalkay. Geplant wäre unter anderem
gewesen, halbautomatische Gewehre völlig zu verbieten, neben psychischen
auch medizinische Tests vorzuschreiben und manche Spielzeuggewehre als
Waffen einzustufen. Hier laufen die Verhandlungen auf EU-Ebene noch bis
Ende 2016 oder Anfang 2017.
Wiener Tierschutzverein: Jagd - VfGH knallt Rechte von Waldeigentümern
ab
VfGH spricht Eigentümern Recht auf Entscheidung über Bejagung
ihres Grundstücks ab. WTV-Präsidentin Petrovic: „Wie viele Richterinnen
und Richter im VfGH sind Jägerinnen oder Jäger?“
Vösendorf (OTS)-Darf
ein Grundstückseigentümer selbst entscheiden, ob in seinem Wald gejagt
werden darf? Ja, sollte man meinen. Doch nicht so in Österreich, wie nun
auch ein aktuelles Zwischenurteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH)
untermauert. Anlassfall war die Antragsstellung eines Kärntners, der aus
ethischen Gründen seine Grundstücke für jagdfrei erklären lassen wollte.
Dieser Fall steht allerdings stellvertretend für mehrere
Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer in ganz Österreich, die
sich die Zwangsbejagung auf ihrem Grund und Boden nicht mehr gefallen
lassen wollen. Im Rahmen einer Bürgerinitiative gegen die Zwangsbejagung
(http://www.zwangsbejagung-ade.at)
setzen immer mehr Liegenschaftseigentümer rechtliche Schritte gegen die
Nutzung ihrer Grundstücke für die Jagd und das Töten von Tieren. „Immer
mehr Menschen lehnen dies aus ethischen Gründen ab oder fürchten
schlicht und einfach die gefährliche Ballerei, die auch immer wieder
Menschenleben kostet, in ihrer Nähe“, sagtMadeleine
Petrovic,
Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.
„Natürliche Jäger“ haben in Ö keine Chance
Da bereits in zwei Instanzen gegen den Antrag des Kärntners entschieden
wurde, wurde nun in letzter Instanz der VfGH bemüht -ebenfalls mit für
die Waldbesitzerinnen und -besitzer sowie den Tierschutz negativem
Ausgang. „Diese Entscheidung ist wieder einmal ein Schlag ins Gesicht
für die Tierschutzbewegung in Österreich. Der WTV fordert die
Offenlegung darüber, wie viele der Richterinnen und Richter im
Verfassungsgerichtshof Jägerinnen oder Jäger sind“, so WTV-PräsidentinMadeleine
Petrovic.
Es sei erstaunlich, wie der VfGH hier agiere und es offenbar im Vorfeld
nicht für nötig hielt, in der Sache genauer zu recherchieren. Den
Argumenten für die Jagd stünden nicht nur gewichtige Argumente der
Kritikerinnen gegenüber, sondern auch praktische Erfahrungen aus
Regionen weltweit, welche die Jagd gänzlich verboten haben, so die
Präsidentin weiter. In diesen Regionen spielte sich das ökologische
Gleichgewicht, welches von Jagdbefürwortern ja immer wieder
fälschlicherweise gerne als Argument pro Jagd herangezogen wird, durch
die Zuwanderung von natürlichen Jägern wie Wolf, Luchs und Bär von
selbst ein. „Dass redliche Bürger, die lediglich ihr Recht einfordern
und auf die Natur achten wollen, jetzt in „Jubelaussendungen“ von
Landesjagdverbänden auch noch verächtlich als militante Tierschützer
bezeichnet werden, setzt dem Ganzen noch Krone auf“, so Petrovic.
Österreich - Land der Zwangsjagd
Was viele Menschen zudem nicht wissen: In Österreich ist man als
privater Grundstückseigentümer quasi automatisch Zwangsmitglied in der
jeweiligen Jagdgenossenschaft. Weiter negiert der VfGH mit seinem
Beschluss bereits vorhandene Rechtsprechung auf höchstgerichtlicher
europäischer Ebene. Denn für Länder wie Luxemburg, Frankreich und
Deutschland wurde vom EMGR (dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte), sprich in allerhöchster Instanz, entschieden, dass es
gegen das Grundrecht auf Eigentumsfreiheit verstößt, wenn ein
Grundbesitzer nicht selbst entscheiden kann, ob er die Jagd auf eigenem
Grund und Boden duldet oder nicht.
„Noch erstaunlicher ist die Begründung des VfGH, dass eine Umzäunung des
eigenen Waldes für Waldbesitzerinnen und –besitzer zumutbar ist. In
vielen Fällen ist das weder möglich, noch wirtschaftlich tragbar und
entspricht nicht den klaren Intentionen des Forstrechts: Denn der Wald
soll der Allgemeinheit dienen, den Menschen zur Erholung, den Tieren als
Lebensraum und er darf nur in eng definierten Ausnahmefällen eingezäunt
werden. Und diese Ausnahmen sind eher problematisch“, so Petrovic.
Und die Präsidentin fügt abschließend hinzu: „Traurig, dass Österreich
in einem weiteren Punkt den Zug der modernen Zeit in Europa verpasst:
Warum das ansonsten gut geschützte Eigentum gerade zum Töten von
Wildtieren verletzt werden darf, verstehen vor allem junge Menschen gar
nicht mehr. Mit dieser derartigen Judikatur -gefährlich wie eine
Gewehrkugel - wird ein modernes Verständnis von ökologischer Waldpflege
und Wildhege abgeknallt“.
Rückfragen & Kontakt:
Mag. (FH) Oliver Bayer
Öffentlichkeitsarbeit
Wiener Tierschutzverein
Triester Straße 8
2331 Vösendorf
Höchstgericht erkennt: "Verbot der Jagd aus ethischen Gründen" ohne
Umzäunung ist nicht zulässig
Wien (OTS)-Der
Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung darüber
veröffentlicht, ob das Verbot der Jagd auf einem Grundstück aus
ethischen Gründen zulässig sei. Militante Tierrechtsaktivisten wollten
durchsetzen, dass das Verbot durch bloßen Willensentscheid und Ausspruch
durch den Grundeigentümer möglich werden sollte, und zwar ohne weitere
Voraussetzungen, wie etwa eine Umzäunung des Grundstücks.
Stellvertretend für mehrere in Österreich anhängige Verfahren wurde die
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Kärntner Jagdgesetzes geprüft
und erkannt: Will ein Grundeigentümer das Ruhen der Jagd auf seinem
Grundstück, so ist es nicht verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber dies
an eine Umzäunung knüpft.
Josef Pröll, Landesjägermeister von Niederösterreich, wo auch mehrere
gleichgelagerte Fälle anhängig sind, zeigte sich über das Urteil
zufrieden: "Diese Entscheidung ist eine unmissverständliche Absage an
militante Tierrechtsaktivisten und somit für die Jagd in Österreich
wichtig und richtungsweisend. Der VfGH hat befunden, dass ein
spezifisches öffentliches Interesse in Österreich an einer
flächendeckenden Bejagung besteht, um den Wald zu erhalten, Wildbestände
zu kontrollieren und das wildökologische Gleichgewicht zu erhalten. Der
Angriff auf unser bestehendes Reviersystem mit Eigenjagdgebieten und
Genossenschaftsjagdgebieten konnte abgewehrt werden." Wenn ein
Grundeigentümer aus persönlichen Gründen das Ruhen der Jagd auf seinem
Grundstück wolle, dann sei es keinesfalls unverhältnismäßig, wenn der
Gesetzgeber eine Umzäunung verlangt, so die Entscheidung des
Höchstgerichts.
Die Anlassfälle wurden bis jetzt von militanten Tierrechtsaktivisten und
deren Organisationen bis zu den Höchstgerichten vorangetrieben. Sie
zielen auf eine Schwächung und Abschaffung der Jagd ab. Dazu Josef
Pröll: "Die Jagd und Jagdausübung sind nicht primär ein bloßes
Freizeitvergnügen von Privatpersonen. Jäger halten Abschusspläne ein und
ergreifen eine Vielzahl weiterer begleitender Maßnahmen, die den
öffentlichen Interessen an der flächendeckenden Jagdausübung dienen. Das
Höchstgericht zeigt das mit seiner Entscheidung deutlich auf."
Rückfragen & Kontakt:
Niederösterreichischer Landesjagdverband
Dr. Peter Lebersorger
Tel. +43 (0)1 4051636-0
Ein Kärntner Waldbesitzer hat in seinem Wald die Jagd aus
ethischen Gründen verbieten wollen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH)
lehnte den Jagdfreistellungsantrag nun ab. Der Grundbesitzer könne aber
seinen Wald einzäunen, so der VfGH.
Der VfGH musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Waldbesitzer die
Jagd verbieten darf oder nicht. Ein Oberkärntner Waldbesitzer aus dem
Bezirk Spittal legte zunächst Beschwerde bei den lokalen Behörden - bei
Bezirkshauptmannschaft und Landesverwaltungsgericht - ein. Dort hatte er
vorgetragen, dass er aufgrund seiner fast veganen Lebensweise die Jagd
ablehne und sie auf seinem Grundstück verbieten wolle - mehr dazu inKärntner
Jagdgesetz im Visier des VfGH.
Von Tierschützern unterstützt
Vorerst blitzte der Mann mit seiner Beschwerde ab, denn das Kärntner
Jagdgesetz sieht eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vor.
In der Folge wanderte die Beschwerde zum VfGH. Eine Gesetzesaufhebung
hätte weitreichende Folgen für die Jagd gehabt, sogar die Aufhebung des
Jagdgesetzes wäre möglich gewesen.
Das Land Kärnten verteidigte die Zwangsbejagung, denn das Wild würde
schnell lernen, dass in dem betreffenden Wald nicht gejagt werde, und
dorthin abwandern. Das würde zu Krankheiten und Wildschäden führen, so
die Argumente. Tierschützer unterstützten den Waldbesitzer und hofften
auf einen positiven Entscheid des VfGH.
Grundbesitzer kann Wald einzäunen
Einer von ihnen ist Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken. In
einer Aussendung am Freitag nahm er zum Entscheid des Höchstgerichts
Stellung und sagte, die Zwangsbejagung werde aufrecht erhalten, obwohl
in Ländern wie Frankreich, Luxemburg oder Deutschland bereits im Sinne
von Grundbesitzern entschieden worden sei. Balluch kündigte nun den Gang
zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Laut VfGH sei es „nicht unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber für die
Jagdfreistellung eines Grundstückes (...) dessen Umzäunung verlangt.
Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen
Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden.“
Tierschützer starten Bürgerinitiative
Der Wiener Tierschutzverein reagiert am Freitag in einer Aussendung und
sagte, man sollte meinen, dass ein Grundstückseigentümer selbst
entscheiden könne, ob in seinem Wald gejagt werde oder nicht. Es gebe
eine Bürgerinitiative gegen die Zwangsbejagung, weil immer mehr
Liegenschaftseigentümer keine Jagd auf ihrem Grund mehr wollen, so die
Präsidentin des Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic.
Jägerschaft „glücklich“
Freydis Burgstaller-Gradenegger, die Geschäftsführerin der Kärntner
Jägerschaft, sagte, man sei glücklich über die Entscheidung. Sie gebe
Hoffnung, weil zum Ausdruck gebracht wurde, dass der VfGH die
Wichtigkeit der flächendeckenden Bejagung erkannt habe. „Angesichts der
gesetzlichen Aufträge, der vorhandenen Wildstandsituation und
Objektschutzwäldern ist es nötig, eine flächendeckende Bejagung
gewährleisten zu können.“ Man unterscheide sich wesentlich von der Lage
in den Ländern, in denen die Jagd aus ethischen Gründen untersagt werden
könne.
Jagdreferent Gernot Darmann (FPÖ) sagte in einer Reaktion am Freitag,
der Verfassungsgerichtshof anerkenne in seinem Urteil, dass das
Jagdwesen in Kärnten gut organisiert sei, dass das Jagdgesetz einen
strengen Rahmen für einen geordneten Jagdbetrieb schaffe und die Jäger
eine volkswirtschaftlich wichtige Rolle bei der Abwehr von übermäßigen
Verbissschäden in den Schutzwäldern spielen.
Zum Originalartikel
Tödlicher Absturz in Kärnten: Am Dienstag war ein 43-Jähriger mit einem
Quad in einem Jagdrevier in Spittal unterwegs. Auf einer Forststraße
stürzte der Hermagorer ab und verunglückte. Stunden später fanden
Jagdkollegen den Mann tot auf.
Der 43-Jähriger war zu Allerheiligen mit einigen Kollegen auf einer
Jagdhütte in der Gemeinde Greifenburg, gegen 17 Uhr machte der Kärntner
eine Spritztour mit dem Quad und verunglückte mit dem Fahrzeug. Als der
Kärntner nicht zu vereinbarten Zeit zur Hütte zurückkehrt, machten sich
seine Freunde auf die Suche nach dem Mann.
In einer Kurve des Almwegs fanden die Kärntner schließlich Plastikteile,
als sie genauer nachschauten, fanden sie das Quad im Baum hängend. 100
Meter unter dem Fahrzeug lag der Verunglückte. Der Angestellte starb
noch vor Ort an seinen schweren Verletzungen.
Bereits zwei Waldbesitzer in Oberösterreich wollen nicht mehr, dass in
ihrem Wald gejagt wird. Sie forderten eine Abschaffung des Jagdzwangs
für ihren Bereich. Der Landesjägermeister Josef Brandmayr warnt vor
einer Aufweichung.
"Ein aufsehenerregender Jagd-Prozess aus Kärnten hat jetzt Nachahmer
gefunden. Es geht um den Fall eines Kärntner Waldbesitzers.
Der Mann will die Jagd auf seinem Grundstück verbieten, aus ethischen
Gründen. Die Spannung vor dem Urteil ist groß, unter den Betroffenen,
unter der Jägerschaft wie unter Juristen. Denn der Fall aus Kärnten hat
weitere Waldbesitzer motiviert auch zu klagen."
Anlässlich der feierlichen Hubertusmesse im Stephansdom. Mit einer feierlichen Hubertusmesse im Stephansdom
– draußen protestierten Tierschützer – dankten heimische Waidmänner
ihrem Patron. Zuvor aber rückte das Grüne Kreuz mit dem rührigen
Präsidenten Leo Nagy das Wirken der 123.000 Jäger ins richtige Licht:
„Wir hegen das Wild und sind keine Bambimörder.“
Auf 98 Prozent der Gesamtfläche von Österreich (auf 82.164
Quadratkilometern) werden hierzulande Hirsch, Reh & Co. gehegt. „Eine
absolute ökologische Notwendigkeit ist dabei auch die Regulierung des
Wildbestandes. Nur so kann das Gleichgewicht in der Natur erhalten
bleiben“, bestätigte denn auch Felix Montecuccoli, Präsident des
heimischen Hauptverbandes der Land- und Forstbetriebe.
Wie alle anderen Waidmänner haftet er mit seinem Privatvermögen (!) für
Wildschäden an Kulturen, Äckern und Weingärten durch Wild. Weiterer
Dienst der Jäger an der Allgemeinheit: Freiwillig und unbezahlt
übernehmen diese die Entsorgung der im Straßenverkehr getöteten Tiere –
aktuell in der heurigen Saison bisher 77.249 Stück Wild.
Laut Uni-Professor Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie und
Jagdwirtschaft, selbst kein Waidmann, wären einige Arten wie der
Auerhahn oder der Huchen ohne die Hege der Jagd und Fischerei bereits
ausgestorben.
Jagdleiter erlitt durch einen „Gellerschuss“ Verwundungen im Gesicht und
an der Brust. Polizeibeamte ermitteln wegen fahrlässiger
Körperverletzung.
Die örtliche Jagdgesellschaft hielt sich am vergangenen Samstag in
Auggenthal auf. Dabei kam es zu einem folgenschweren Zwischenfall.
„Der letzte Jagdunfall in Haugsdorf liegt Jahre zurück“
Eine 49-jährige gebürtige deutsche Angestellte aus Auggenthal zielte mit
ihrer Schrottflinte auf einen auffliegenden Fasan. Zum Zeitpunkt der
Schussabgabe stand der örtliche Jagdleiter rund 50 Meter entfernt und
wurde von zwei bis drei Schrotkörnern getroffen. Der 56-jährige Landwirt
erlitt Schussverletzungen an der Unterlippe und an der linken
Brustseite.
Zum Unfallhergang befragt, zeigte sich der Waidmann wortkarg und
beendete nach einem kurzen „kein Kommentar“ das Telefonat grußlos.
Gesprächiger zeigt sich Bezirksjägermeister Karl Wittmann, der zu dem
Jagdunfall meinte: „Es war ein bedauerlicher Zwischenfall.“ Er erinnert
sich: „Der letzte Jagdunfall im Gemeindegebiet von Haugsdorf liegt schon
Jahre zurück. Auch damals wurde ein Teilnehmer einer Treibjagd durch
einen ‚Gellerschuss‘ am Oberschenkel verletzt.“
Metallsteher in den Weingärten sorgen für Querschläge
Der oberste Waidmann warnt seine Jagdkameraden: „Durch die vielen
Metallsteher in den Weingärten ist dort die Treibjagd sehr gefährlich,
da es leicht zu Querschlägern kommen kann.“ Zum sogenannten „Gellerschuss“
befragt, erklärt Wittmann: „Dabei prallen die abgefeuerten Schrotkörner
gegen einen solchen Steher und schwirren dann unkontrolliert durch die
Gegend.“
Die bisherigen Ermittlungen der Polizeiinspektion Haugsdorf am Tatort
lassen den Schluss zu, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um
einen Querschläger gehandelt habe. Die polizeilichen Einvernahmen der
Zeugen und der Jägerin ergaben bisher keinen Hinweis auf einen „direkten
Treffer“. Es wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Alle an der Treibjagd beteiligten Personen trugen Warnwesten und konnten
gültige Jagdkarten vorweisen, auch die Unglücksschützin. Die
Rettungskräfte und der Notarzt versorgten den verletzten Jagdleiter und
lieferten ihn ins Landeskrankenhaus Horn ein. Nach einem eintägigen
Aufenthalt konnte der 56-Jährige die Klinik verlassen.
Die Jagdveranstaltung wurde nach dem Unfall abgebrochen. Der Sachverhalt
wird nach Abschluss der Ermittlung der Staatsanwaltschaft Korneuburg
übermittelt.
Bei einer Treibjagd in Gattendorf kam es zu einer Auseinandersetzung
zwischen Jägern und Tierschützern.
Am Wochenende soll es bei einer Treibjagd in Gattendorf zu einer
handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen einem Jäger und mehreren
Tierschutzaktivisten gekommen sein.
In Krankenhaus behandelt
Das berichtet der „Verein gegen Tierfabriken“ in einer
Aussendung. Mitglieder des Vereins waren vor Ort, um gegen die Treibjagd
zu protestieren und die Jäger bei ihren Aktivitäten zu filmen. Von
Martin Balluch, Obmann des Tierschutzvereins, wird der Vorfall
folgendermaßen beschrieben: Ein Mann in Grün habe zuerst zwei filmende
Tierschützer angegriffen, um dann einer Frau „mit voller Kraft mehrmals
auf den Kopf zu schlagen“.
Die Aktivistin habe anschließend im Unfallkrankenhaus behandelt werden
müssen, so Balluch weiters. Im Anschluss sei von der Polizei die
Identität des Angreifers aufgenommen und sichergestellt worden, dass die
Tierschützer weiter filmen konnten.
Polizei: „Anzeige entgegengenommen“
Auf Anfrage der BVZ lies ein Beamter der Polizeiinspektion Gattendorf
wissen: „Es wurde eine Anzeige entgegengenommen und derzeit werden
Erhebungen gemacht. Zu gegebener Zeit wird ein Bericht abgesetzt
werden“.
Ob sich die Ereignisse tatsächlich so, wie sie vom „Verein gegen
Tierfabriken“ geschildert werden, abgespielt haben, konnte der
Polizeibeamte zunächst nicht bestätigen.
Der Tierschutzverein hat auf seiner Homepage (www.vgt.at) ein Video von
dem Zwischenfall veröffentlicht.
Morddrohung ausgesprochen
Nach der Attacke auf die Aktivisten habe ein anderes Mitglied der
Jagdgesellschaft eine Morddrohung gegen Martin Balluch ausgesprochen,
berichtet der Obmann selbst. Auch dieser Vorfall wurde auf Video
festgehalten.
Laut dem Obmann des „Vereins gegen Tierfabriken“ wurden für die
Treibjagd in Gattendorf 1.000 Rebhühner und Fasane aus Massentierhaltung
ausgesetzt. Der Tierschutzverein protestierte mit mehreren Aktivisten
vor Ort gegen die derzeit legale Jagdpraxis.
"Keine Jagd auf meinem Grundstück": Höchstrichter entscheiden
LINZ. Veganer aus Kärnten mit Beschwerde vor Verfassungsgericht -
ähnliche Fälle im Innviertel. Darf ein Waldbesitzer die
Jagd auf seinem Grund und Boden verbieten? Seit gestern berät der
Verfassungsgerichtshof (VFGH) über diese Frage. Der Antragsteller aus
Spittal an der Drau (Kärnten) ist Veganer. Er beruft sich auf sein
Eigentumsrecht – und seine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen.
"Ein Urteil ist frühestens Ende Oktober zu erwarten", hieß es auf
OÖN-Anfrage.
Gegenwind: Schon mehr als 20 Grundbesitzer wollen die Zwangsbejagung aus
tierethischen Gründen untersagen
Auch in Oberösterreich regt sich Widerstand gegen den Jagdzwang. "Zwei
ähnliche Fälle, beide aus dem Bezirk Schärding, sind bei uns anhängig",
bestätigt Stefan Herdega vom Landesverwaltungsgericht. Ein Antragsteller
ist Werner Scherhaufer aus St. Aegidi. Der 60-jährige Betriebselektriker
besitzt eine 1,6 Hektar große Wald- und Wiesenfläche, auf der er die
Jagd untersagen will: "Erstens sind wir alle in der Familie Vegetarier,
zweitens wollen wir nicht, dass auf unserem Grundstück Tiere wegen der
Jagd leiden müssen."
Im Oktober hatte Scherhaufer bei der BH Schärding die "Jagdfreistellung"
beantragt. Vor zwei Wochen wurde ihm der negative Bescheid zugestellt.
"Mein Sohn Robert hat jetzt beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt",
sagt Scherhaufer. "Wir mussten den Antrag zurückweisen, weil im Gesetz
eine Jagdfreistellung nicht vorgesehen ist", heißt es von der Behörde.
Auch im zweiten Fall habe man deshalb einen abschlägigen Bescheid
erlassen. Hier sei die Beschwerdefrist noch offen.
"Die Jäger meinen, ich soll das Grundstück einzäunen, dann wäre die Jagd
dort verboten", sagt Scherhaufer. Doch das komme für ihn nicht in Frage:
"Ich will ja keinen Zoo." Unterstützt wird er auf dem Weg durch die
Instanzen vom Österreichischen Tierschutzverein. "Wir hoffen, dass der
VFGH ein Machtwort spricht und die Zwangsbejagung für verfassungswidrig
erklärt", sagt Sprecher Christian Hölzl. Das würde der gängigen
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
entsprechen. Sie hat dazu geführt, dass in der EU die generelle Bejagung
bereits weitgehend abgeschafft wurde.
Um Verständnis für die Zwangsbejagung wirbt man hingegen beim
Landesjagdverband: Sie sei notwendig, um Wildschäden einzudämmen und die
Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.
Heikle juristische Frage Am 15. Dezember 2015 hat der
Verfassungsgerichtshof beschlossen, die Beschwerde des Kärntner
Waldbesitzers gegen die Zwangsbejagung zu prüfen. Eine Klärung der Frage
sei dringlich, heißt es da. Denn es handle sich um einen Eingriff ins
Eigentumsrecht. Und der sei noch dazu besonders gravierend, weil der
Kärntner die Jagd aus ethischen Gründen ablehne.
Rechtsexperten sehen darin einen Hinweis darauf, dass die Höchstrichter
die gängige Praxis der Zwangsbejagung letztlich für verfassungswidrig
erklären und nach dem Vorbild von Deutschland eine Änderung des
Jagdgesetzes anordnen könnten.
In Österreich gilt die Zwangsbejagung auf allen Waldflächen und nicht
eingegrenzten Wiesen und Feldern – also auf allen Flächen, die einen
landwirtschaftlichen Einheitswert haben. Die Jagd „ruht“ auf Friedhöfen,
im Siedlungsgebiet und im Umkreis von Industrieanlagen.
Darf ein Grundbesitzer aus ethischen Gründen die Jagd in seinem
Wald verbieten? Diese Frage prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am
Dienstag nach einer Beschwerde aus Kärnten. Die Jägerei könnte damit
bundesweit völlig neu geordnet werden.
Ein Oberkärntner Waldbesitzer aus dem Bezirk Spittal legte zunächst
Beschwerde bei den lokalen Behörden - bei Bezirkshauptmannschaft und
Landesverwaltungsgericht - ein. Dort hatte er vorgetragen, dass er
aufgrund seiner fast veganen Lebensweise die Jagd ablehne und sie auf
seinem Grundstück verbieten.
Vorerst blitzte der Mann mit seiner Beschwerde ab, denn das Kärntner
Jagdgesetz sieht eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vor.
In der Folge wanderte die Beschwerde zum VfGH, der diesen Eingriff in
das Eigentumsrecht am Dienstag auf seine Verfassungskonformität hin
prüft.
Richtungsweisendes Urteil auf europäischer Ebene
In Österreich haben Grundstücksbesitzer bisher keine Möglichkeit, die
Jagd auf dem eigenen Grundstück zu verbieten. Waldbesitzer müssen dafür
sorgen, dass gejagt wird. Die Jäger hegen, jagen und schießen auch
kranke Tiere. Das Jagdgesetz kennt also keine „Jagdfreistellung“, wie
sie der Spittaler erreichen will.
In Deutschland ist das anders, dort ist es auf Grundlage eines Urteils
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2012
erlaubt, die Jagd in seinem Wald zu verbieten, den Waldbesitzern wurde
ein Grundrecht auf Eigentum zugesprochen.
Gesetzesaufhebung hätte weitreichende Folgen
Letztlich könnte es zu einer Aufhebung von Teilen des Kärntner
Jagdgesetzes oder anderer Jagdgesetze kommen. Mit weitreichenden Folgen,
denn dann dürfte die Jagd nur noch in gewissen Bereichen ausgeübt
werden. Viele Jäger würden damit die Möglichkeit zur Jagd verlieren.
Außerdem würden Grundeigentümer die Möglichkeit verlieren, die
Wildschäden für Förderungen geltend zu.
Waldbesitzer: Regulation durch Bären
Der Kärntner Waldbesitzer, der auch Jurist ist, wollte die Begründung
seiner Beschwerde am Dienstag zuerst eher breit anlegen. „Es hat noch
eine Spezies gegeben, die über andere Arten...“, setzte er an - um von
den Höchstrichtern sofort zurechtgewiesen zu werden, sich auf die
konkreten Punkte zu beschränken. Der Jurist argumentierte dann, dass er
die Jagd aus ethischen Gründen ablehne und sie auf seinem Grundstück
auch nicht dulden wolle. Er trete vielmehr für eine natürliche
Regulierung des Wildbestandes durch die Wiederansiedlung von Bären,
Luchsen und Wölfen sowie die Unterlassung von Fütterungen ein.
Der Beschwerdeführer sah sich in seinen Rechten eingeschränkt, da
Grundstückseigentümer keine Möglichkeit hätten, die Jagd auf ihrem
Grundstück zu verbieten, auch wenn sie diese aus ethischen Gründen
ablehnen und verwies auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte.
Land verteidigt Zwangsbejagung
Das Land Kärnten verteidigte die „Zwangsbejagung“. Das Wild sei „sehr
lernfähig“, den Jagddruck zu umgehen und würde schnell in die
geschützten Gebiete ausweichen. Abschussnotwendiges Wild könnte dann
grundsätzlich nicht mehr erlegt werden. Zudem könnten keine Maßnahmen
zum Schutz vor Raubwild und vor Wildkrankheiten ergriffen werden. Es
wäre daher mit einem erhöhten Maß an Wildschäden nicht nur in den
betroffenen, sondern auch in den angrenzenden Gebieten zu rechnen.
Tierschützer: Jagdgesetz wird fallen
Nach der Anhörung am Dienstag wird der VfGH über den Fall diskutieren
und eine Entscheidung ausarbeiten. Diese wird dann - vermutlich erst im
Frühling - den Parteien übermittelt. Das Kärntner Jagdgesetz werde
aufgehoben werden müssen, meinte am Dienstag der Obmann des VGT-Obmann
Martin Balluch. Zu eindeutig sei die Ähnlichkeit zu den vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Fällen.
Balluch spricht auch von einer „Verlogenheit der klassischen Jagd“: „Man
argumentiert, dass die Jagd für den Wald notwendig wäre, füttert aber
Paarhufer, um zu viel zu hohen Wilddichten zu gelangen, damit genügend
Tiere zum Abschuss zur Verfügung stehen.“
"Aus ethischen Gründen" gegen Jäger, Verfassungsrichter sind am Wort.
"Bär, Luchs und Wolf sollen die Wildtier-Population ordnen. Dafür
braucht es keine Jäger und schon gar nicht auf meinem Grundstück." Mir
diesen Argumenten will ein Oberkärntner Waldbesitzer künftig die Jagd
auf seiner Liegenschaft unterbinden. Die Verfassungsrichter prüfen
heute, Dienstag, in Wien das Kärntner Jagdgesetz, das ein Verbot des
Jagdverbots vorsieht.
In Österreich müssen prinzipiell sämtliche Waldbesitzer die Jagd auf
ihren Grundstücken dulden. Eine Jagdfreistellung kann wohl durch eine
Umzäunung erwirkt werden, in Kärnten ist dafür jedoch ein entsprechender
Antrag erforderlich. "Die Bundesländer Salzburg, Burgenland,
Niederösterreich und Wien haben vergleichbare Bestimmungen", sagt
Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Kärntner
Jägerschaft.
"Natur soll das regeln"
Ein
Kärntner will hingegen auf juristischem Wege vom Verfassungsgerichtshof
(VfGH) klären lassen, ob die "Duldungspflicht" verfassungskonform ist.
Aus "ethischen Gründen" gehe es ihm um dieses Jagdverbot, betont er. Um
weiters auszuführen: "Jäger sind dafür verantwortlich, dass Bär, Wolf
und Luchs in unseren Breiten nahezu ausgerottet wurden. Diese Tiere
müssten jedoch auf natürlichem Weg regeln, was in den Wald gehört und
was nicht." Der Oberkärntner, der namentlich nicht genannt werden will,
ist "felsenfest" davon überzeugt, Recht zu bekommen.
Die Prüfung des Kärntner Jagdgesetzes hat der VfGH amtswegig
eingeleitet. Denn die "Duldungspflicht" von Jagd durch Grundbesitzer
scheine ein Eingriff in das Eigentumsrecht "mit besonderer Intensität"
zu sein, hieß es in einem VfGH-Beschluss vom Jänner.
Der Europäische Gerichtshof hat 2012 einem bayrischen Grundbesitzer in
einem ähnlichen Fall Recht gegeben. Dutzende Freistellungsanträge
folgten.
Kippen die Verfassungsjuristen die Kärntner Regelung, ist mit einer
"Lawine" an derartigen Begehrlichkeiten zu rechnen. Was würde dies für
die Kärntner Jägerschaft bedeuten? "Aufgrund der topografischen Lage und
der großen Waldbestände benötigen wir durchgehende Flächen zur Regelung
der Wildtier-Population, aber auch, um den darüber hinaus gehenden
gesetzlichen Aufträgen nachkommen zu können. Folgewirkungen sind somit
nicht abschätzbar", sagt Burgstaller-Gradenegger.
Hochstand stürzte ein - zwei Jäger verletzt Beim Zusammenbruch eines Hochstands in
Silz (Bezirk Imst) sind am Freitagabend die beiden darauf sitzenden
Jäger zehn Meter in die Tiefe gestürzt. Der 59-jährige Vater und sein 32
Jahre alter Sohn wurden dabei verletzt.
Aus bisher ungeklärter Ursache brach der Jägersitz im Jagdgebiet
Stadlingerberg in Silz gegen 19.00 Uhr plötzlich zusammen. Die beiden
Jäger stürzten mit dem Holzsitz etwa zehn Meter in steiles Gelände ab
und wurden dabei verletzt.
Etwa eine halbe Stunde später wurden die beiden Verletzten im Wald
gefunden. Der 32-Jährige war zu dieser Zeit bereits wieder auf die
Straße geklettert, sein Vater lag in steilem, unwegsamem Gelände etwa 20
Meter unterhalb eines Forstweges.
Beide wurden ins Krankenhaus gebracht
Er wurde von der Bergrettung Rietz geborgen und mit dem
Notarzthubschrauber „Martin 2“ in die Klinik nach Innsbruck geflogen.
Sein Sohn wurde von der Rettung ebenfalls in das Krankenhaus
eingeliefert.
Betrunkener Jäger schoß sich auf Fahrrad in den Arm
Schwerer Jagdunfall im Bezirk Wien-Umgebung: Ein Waidmann radelte auf
seinem Waffenradl durch eine kleine Gemeinde. Plötzlich stürzte er zu
Boden, woraufhin sich ein Schuss aus seiner Waffe löste.
Das Projektil bohrte sich durch den linken Arm des 62-Jährigen. Schwer
verletzt wurde er mit dem Notarztwagen ins Unfallkrankenhaus Meidling
gebracht: Notoperation!. Ein Alkotest ergab, dass der Jägernicht mehr ganz nüchtern war.
Studie beweist: Herdenschutz ist effektiver als Wolfsabschuss
Raubtierabschüsse führen zu mehr Nutztierschäden, als sanfte Massnahmen,
wie Herdenschutz. Bei Nicht-tödlichen Massnahmen werden bis zu achtzig
Prozent weniger Nutztiere gerissen, heisst es in einer gerade erschienen
Studie im Fachjournal „Frontiers in Ecology and the Environment“.
Viele Behörden, Jäger und Nutztierhalter weltweit sehen den Abschuss von
Raubtieren als einfachste Lösung zum Schutz der Nutztiere. Jedoch
schaffe man mit dieser Strategie meistens mehr Probleme, wie eine gerade
veröffentlichte Studie im Fachjournal „Frontiers in Ecology and the
Environment“ zeigt, die auf einer umfassenden, internationalen
Datengrundlage basiert.
Dabei ziehen die Forschenden der Universität Wisconsin die
Schlussfolgerung, dass tödliche Methoden wie Jagd, Giftköder und
Fallenjagd keine Lösung für die Probleme der Nutztierhalter sei. Eher
verschärfe sich die Situation durch den Tod der Raubtiere. Nur in 29
Prozent der untersuchten Fälle kann ein minimaler und nur kurzfristiger
Rückgang der Übergriffe auf Nutztiere erzielt werden. Bei 43 Prozent
wurden hingegen mehr Nutztierschäden als vor der Tötung festgestellt.
Bei Nicht-tödlichen Methoden wie Einsatz von Herdenschutzhunden oder
visuelle Abschreckungen haben die Nutztierschäden in 80 Prozent der
untersuchten Fällen abgenommen. Deshalb empfehlen die Forscher, auf das
Töten von Raubtieren zur Schadensvermeidung zu verzichten.
„Es ist erschreckend, wie wenig Gehör die Politik praktischen
Erfahrungen und Studien schenkt, und sich stattdessen vom Druck von
Einzelinteressen leiten lässt“
Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtierexperte WWF Schweiz
Der
WWF Schweiz findet die Ergebnisse der Studie relevant für die
Schweiz. Aktuell läuft die Vernehmlassung für die Revision des
Jagdgesetzes (naturschutz.ch
berichtete). Gemäss Gesetzesvorschlag sollen Wölfe bald präventiv
geschossen werden dürfen, um Nutztierschäden zu vermeiden, so der WWF.
Die Bestände der Grossraubtiere im Alpenraum seien stark gefährdet.
Schon deshalb seien präventive Abschüsse fragwürdig.
Die Studie im „Frontiers in Ecology and the Environment“
finden Sie hier »
80-jähriger Jäger drehte bei Delogierung durch Cobra und Verhandlungsgruppe überzeugten Mann auf Balkon zur
Aufgabe. Waffe entdeckt.
Dramatische Szenen haben sich Dienstagvormittag in einem Einfamilienhaus
in Wiener Neustadt abgespielt. Eine geplante Delogierung eines
80-Jährigen endete mit dem Einsatz der Spezialeinheit Cobra.
Der Reihe nach: Der 80-Jähriger erhielt am Dienstagmorgen Besuch von
einem Gerichtsvollzieher. Dieser sollte die Delogierung des Mannes
durchführen. Doch der Pensionist setzte sich zur Wehr. Beschimpfte
zunächst den Gerichtsvollzieher und übergoss ihn dann mit einer
Flüssigkeit - offenbar Benzin.
In unmittelbarer Nähe des Wohnhauses des Mannes sollte die Polizei
später mehrere Kanister Benzin entdecken.
"Der Gerichtsvollzieher hat nach dieser Attacke die Polizei gerufen",
erklärt Niederösterreichs Polizeisprecher Johann Baumschlager.
Vorsichtshalber wurden Rettung und Feuerwehr verständigt. Ebenso blieb
während des Einsatz die nahe gelegene Neudörfler Straße gesperrt.
Da es sich bei dem 80-Jährigen um einen Jäger handelte - und er somit im
Besitz von Schusswaffen war - wurde auch die Spezialeinheit Cobra
hinzugezogen. 25 Mann rückten aus, um den 80-Jährigen, der sich
mittlerweile verbarrikadiert hatte, zur Aufgabe zu zwingen. Immer wieder
drohte der 80-Jährige dabei sich das Leben zu nehmen oder sein Haus
anzuzünden.
Der Verhandlungsgruppe gelange es schließlich den Senior davon zu
überzeugen, auf den Balkon seines Hauses zu treten. Dort verhandelten
die Experten von der Straße aus mit ihm. Mit Erfolg: Gegen 12.30 Uhr
ergab sich der 80-Jährige nach rund sechs Stunden der Polizei. Niemand
wurde verletzt. "Der Mann wurde nach seiner Festnahme auf das
Stadtpolizeikommando Wiener Neustadt gebracht und befragt", sagte
Polizeisprecher Baumschlager. Bei einer Hausdurchsuchung konnten die
Uniformierte schließlich auch eine Langwaffe sicherstellen.
"Wir sind sehr froh über das unblutige Ende und das professionelle
Einschreiten der Cobra", betonte Baumschlager. Den 80-Jährigen dürften
Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und gefährlicher
Drohung erwarten.
Ein 67-jähriger Jäger ist Freitag bei der
Bergung eines Hirsches in Zederhaus (Lungau) schwer verletzt worden.
Seine Enkelin hatte den Zwölfender kurz zuvor erlegt.
Der Jäger war in Begleitung seiner 26-jährigen Enkelin und stürzte beim
Abtransport des Tieres gegen einen Baum. Weil in der Nähe eine Übung der
alpinen Einsatzkräfte stattfand, waren Bergrettung, Rotes Kreuz und
andere Weidmänner rasch zur Stelle. Der Mann wurde ins Krankenhaus
Tamsweg gebracht.
Niederösterreich lässt gefährdete Biber fangen und töten
Artenschutz aufgeweicht.
Im 19. Jahrhundert wurde in Österreich der letzte Biber abgeknallt, rund
100 Jahre lang war die Tierart bei uns ausgestorben. Nach mühevoller
Neuansiedlung freuen sich Biber-Freunde seit den 70ern über einen
Anstieg des Bestands. Das könnte sich bald ändern. Niederösterreich hat
eine Aufweichung des Schutzes abgesegnet. Aus teilweise stark
umstrittenen Gründen können die seltenen Tiere jetzt wieder viel
leichter umgebracht werden.
Bisher war es extrem schwer, eine "Lizenz zum Töten" für einen Biber zu
bekommen. Das hat sich mit Donnerstag (1.9.) geändert. Das Land
Niederösterreich fürchtet um Kindergärten, Schulen, Hochwasserschutz und
Fischaufstiegshilfen. Diese treppenförmigen Bauten sollen Fischen das
flussaufwärts-Schwimmen erleichtern.
Doch wie groß ist die Gefahr wirklich? Gibt es reichlich Böschungen am
Ufer, baut ein Biber keinen Damm. Den braucht er nur, wenn der
Wasserstand in seinem Bau zu niedrig wird und sich der Biber dadurch
gefährdet fühlt. Doch egal was er tut, er ist den Zuständigen ein Dorn
im Auge, vor allem im Marchfeld. Gräbt das monogame Tier in die
Böschung, wird ihm vorgeworfen, er gefährde Radwege; fällt er Bäume,
will man ihm an den Pelz, weil er unter anderem Fischaufstiegshilfen
verstopfen (!) oder beschädigen könnte. Das kritisierte der WWF schon im
März, reagiert wurde darauf nicht.
Gewässeraufsicht beseitigt Biberschäden - und darf
über Leben und Tod entscheiden
Wenn die "öffentliche Sicherheit" (zum Beispiel der Fische, siehe oben)
gefährdet ist, kann man ab sofort innerhalb weniger Tage eine
Genehmigung bekommen, um die Biber zu beseitigen. Ob es wirklich
notwendig ist, die Tiere zum Abschuss freizugeben, darf die
Gewässeraufsicht entscheiden. Die Stelle, der mehr Arbeit entsteht, wenn
Biber durch ihre normale Lebensweise Schaden verursachen, ist vielleicht
nicht die beste Aufsichtsbehörde, die über Leben und Tod der Biber
entscheiden sollte.
Das Land Niederösterreich gibt an, mit der Aufweichung des Artenschutzes
Kindergärten, Schulen und Hochwasserschutzanlagen schützen zu wollen.
Wie groß die Gefahr durch das vegetarische Nagetier wirklich ist, sollte
näher geklärt werden, bevor man dafür geschützte Tiere umbringt.
Umwelt-, Tier- und Naturschutzorganisationen zumindest kritisieren die
Maßnahme scharf. Natur- und Tierschützer befürchten, dass schlecht
qualifizierte Kontrolleure allzu schnell die "Lizenz zum Töten"
ausstellen. In zwölf Abschnitten in Niederösterreich können Biber nun
laut ORF "gefangen und getötet werden".
Jäger führen keine Statistik über Schussunfälle bei Jagden
Immer wieder verletzen oder töten Waidmänner mit ihren Waffen
andere Menschen. Das Thema ist beim Jagdverband tabu. Aber nicht alles
lässt sich verschweigen.
WIEN. Weder das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) noch Statistik
Austria noch der Österreichische Jagdverband haben Zahlen darüber, wie
viele Menschen bei Unfällen mit Jagdwaffen jedes Jahr verletzt oder
getötet werden. "Das wäre sicher ein interessantes Thema für unsere
Experten. Ich werde Ihre Anfrage weiterleiten", heißt es beim KfV. „Die
Anzahl der Unfälle ist im Vergleich zu den durchgeführten Jagden
verschwindend gering. Ich weiß nicht, wer hier Jagdunfälle konstruieren
will", reagiert Peter Lebersorger, Generalsekretär des Jagdverbandes und
Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Niederösterreich, gereizt auf
das Thema.
Er behauptet, es habe in Niederösterreich in den vergangenen drei Jahren
nur drei schwere Unfälle mit Schussverletzungen gegeben. Diese seien auf
menschliche Fehlleistungen zurückzuführen gewesen.
Lebersorger irrt. Dem Sicherheitsbeauftragten des Jagdverbandes NÖ,
Rupert Fehringer, zufolge wurden allein im Vorjahr drei Schwerverletzte
in Niederösterreich mit Schussverletzungen in Spitäler eingeliefert.
Warum der Jagdverband die Unfallzahlen offiziell nicht erhebt, kann
Fehringer nicht beantworten. "Vermutlich hat man es bisher nicht für
notwendig erachtet." Und: "Es gibt auch keine einzige Statistik über
Unfälle auf Schießplätzen." Generalsekretär Lebersorger hat zwar keine
Zahlen, dennoch ist er sich sicher, dass "die Jagd in den vergangenen
Jahren sicherer wurde, keinesfalls gefährlicher". Die Sicherheit sei
durch verpflichtende Seminare sowie durch Sicherheitskleidung wesentlich
verbessert worden. "Früher haben sich die Jäger in Olivgrün und
Dunkelbraun verkleidet. Heute tragen sie bei Treibjagden Signaljacken.
oranges Hutband und auch die Jagdhunde erhalten Warnbinden", sagt
Lebersorger.
Was beim Jagdverband tabu ist, versucht Christian Nittmann von der
"Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich" zu thematisieren. Er
sammelt alle Jagdunfälle, die in Medien veröffentlicht wurden, und
stellt sie auf seine Homepage. Demnach kam es im Vorjahr vor allem
während Treibjagden zu acht schweren Unfällen mit zwei Toten. Im Jahr
2014 waren es neun Unfalle mit Waffen, die in einem Fall tödlich
endeten. "Die uns vorliegenden Presseberichte erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit und sind vermutlich nur die Spitze des Eisbergs",
sagt Nittmann. Die starke Jagdlobby schaffe es, negative
Berichterstattung zu unterbinden. Beispielsweise werde auch die
Forderung nach einem Alkoholverbot bei der Ausübung der Jagd tunlichst
totgeschwiegen. "Die Schussfähigkeit von Hobbyjägern mit Langwaffen wird
zu wenig kontrolliert", erklärt Nittmann.
Bereits 2008 wies die “Forstzeitung" darauf hin, dass weder bei
Jagdverbänden noch bei Jagdversicherungen eine Statistik über Unfälle
existiere. "Hätten sie nur ein größeres Interesse an Zahlen über
Jagdunfälle, könnte man am Sicherheitsbewusstsein mancher Jäger noch
feilen und zur Unfallverhütung beitragen", heißt es darin.
In Salzburg tauchten am Mittwoch zahlreiche DIN-A4-Aufkleber, auf denen
der Unternehmer Maximilian Mayr-Melnhof anonym angegriffen wird. Man
wirft ihm Gatterjagd und Tierquälerei vor. Nun ermittelt die Polizei.
Die etwa 30 Zettel wurden in der Nacht auf Mittwoch auf Mistkübeln,
Pollern, Regenrinnen, Plakatständern und Verkehrszeichen in Salzburg
aufgeklebt. Darauf zu sehen: Das Gesicht von Maximilian Mayr-Melnhof und
ein böser Text, der ihm "Tierquälerei in zahlreichen Fällen" vorwirft.
"Perverse" Jagdgäste
Es wird ihm vorgeworfen, auf seinem Grundstück Gatterjagd zu betreiben,
wo "etwa 400 handzahme" Wildschweine in umzäuntem Gelände "von
Jagdhunden gehetzt und von Jagdgästen beschossen" werden. Es gehe dabei
lediglich um den Spaß "auf lebende Ziele zu schießen". Die Jagdgäste
werden als "Perverse" bezeichnet.
Hauptgeschädigter durch die Aktion dürfte das Magistrat Salzburg sein.
Eine Polizeisprecherin sagte gegenüber "orf.at": "Die Aufkleber haben
sich offenbar recht leicht lösen lassen." Die Staatsanwaltschaft
entscheidet nun, ob Ermittlungen wegen möglicher Sachbeschädigung
eingeleitet werden.
VgT will nicht verantwortlich sein
Der Urheber der Zettel bleibt anonym. Der Verein gegen Tierfabriken (VgT),
der ein erklärter Gegner der Gatterjagd ist, weist die Verantwortung
zurück: "Es gibt ja viele Leute, die ähnlich denken. Laut einer
Market-Umfrage lehnen 91,4 Prozent der Österreicher die Gatterjagd ab.",
so Martin Balluch, Obmann des Vereins.
Der Verein protestierte am Mittwoch gleich zweimal: Einmal vor dem
Wohnsitz der Familie Mayr-Melnhof in Grödig-Glanegg und am Nachmittag an
der Bundesstraße in der Nähe der Antheringer Au.
Der VgT und die Mayr-Melnhof-Familie haben eine juristische
Vergangenheit. Bereits mehrmals zeigten sie sich gegenseitig an. Die
Tierschützer brachten nach einer Gatterjagd am 15. Dezember 2015
Anzeigen wegen Tierquälerei, Sachbeschädigung und Nötigung ein, im
Gegenzug zeigte die Familie den Verein wegen Verleumdung, Rufschädigung
und Besitzstörung an. Es gab in beiden Fällen keine strafrechtlichen
Konsequenzen.
Der 46-jährige Mayr-Melnhof stammt vom Salzburger Zweig der berühmten
Mayr-Melnhof-Familie ab und besitzt mehrere Unternehmen. Er ist
Eigentümer des Salzburger Fortbetriebes und einer Naturbestattungsfirma
namens "paxnatura". Er bezeichnet sich selbst als "Bauer" und hat fünf
Kinder, mit denen er - gemeinsam mit seiner Frau - auf Schloss Glanegg
lebt.
In Osttirol treibt sich ein Braunbär herum. Es gibt eine Meldung über
ein gerissenes Schaf und Spuren des Bären im Schnee wurden fotografiert.
Dem Bären könnten aber bereits mehr Nutztiere zum Opfer gefallen sein.
Um welchen Braunbär es sich genau handelt, kann laut Martin Janovsky,
den Beauftragten des Landes Tirol für große Beutegreifer, nicht mit
Sicherheit gesagt werden. Der Bär dürfte im Gebiet zwischen dem Gailtal
und dem Drautal unterwegs sein. Das Schaf wurde im Almgebiet Rannenberg/Spitzenstein
gerissen. Es könnten noch weitere Schafe abgängig sein. Den Tierhaltern
in diesem Gebiet empfiehlt man von Seiten des Landes Tirol, verstärkt
nach ihrem Almvieh zu sehen.
Nachweislich durch Bär oder Wolf verursachte Schäden an Weidevieh würden
durch die Haftpflichtversicherung des Jägerverbandes abgedeckt, heißt es
vom Land weiter. Alle festgestellten Risse seien zu melden und würden
von einem Sachverständigen begutachtet. Könne der Einfluss eines
Beutegreifers nicht unmittelbar nachgewiesen werden, weil etwa das Tier
nicht gefunden wurde, übernehme das Land Tirol die Entschädigung.
Letzte Bärensichtung in Osttirol war 2009
Zuletzt wurde in Osttirol im Jahr 2009 in Außervillgraten ein aus dem
Trentino eingewanderter, damals dreijähriger männlicher Braunbär
gesichtet. Im April dieses Jahres wurde ein Bär im Tiroler Oberland im
Gemeindegebiet von Nauders nachgewiesen - mehr dazu in
Braunbär in Nauders
unterwegs. Dieser hatte einen Bienenstock geplündert, der Bär dürfte
kurz darauf bei einer Kollision mit einem Zug der Rhätischen Bahn in der
Schweiz umgekommen sein - mehr dazu in
Vermutlich Bär M32
von Zug getötet.
In Kirchbach im Bezirk Südoststeiermark hat am Donnerstag ein
Rehbock eine Fronleichnamsprozession gerammt. Eine 62-Jährige wurde
mehrere Meter weit in ein Feld geschleudert, kam aber mit leichten
Verletzungen davon.
Der Vorfall geschah, als die Prozessionsteilnehmer auf einem Wiesenweg
zum nächsten Altar unterwegs waren. Ein Rehbock sprang von einer Wiese
kommend heran und erfasste eine 62-jährige Prozessionsteilnehmerin mit
dem Geweih im Bereich des Gesichts.
62-Jährige mehrere Meter in Feld geschleudert
Die Pensionistin wurde zwei bis drei Meter in ein angrenzendes Feld
geschleudert und blieb kurze Zeit benommen liegen. Sie wurde im Gesicht
und am linken Unterarm verletzt. Andere Prozessionsteilnehmer leisteten
bis zum Eintreffen der Rettung Erste Hilfe. Nach ambulanter Behandlung
konnte die 62-Jährige in häusliche Pflege entlassen werden. Die Polizei
geht von einem Unfall aus, ein aggressives Verhalten des Tiers wird
ausgeschlossen.
56-jähriger Kärntner schoss versehentlich in Nachbarwohnung
Der Schuss hatte sich beim Reinigen des Jagdgewehrs gelöst. Es
gab keine Verletzten
Klagenfurt – Ein 56 Jahre alter Klagenfurter hat am Dienstagabend
offenbar aus Versehen in die Wohnung einer 62-jährigen Nachbarin
geschossen. Laut Polizei reinigte er ein Jagdgewehr, als sich ein Schuss
löste. Das Projektil durchschlug ein Fenster der gegenüberliegenden
Wohnung, ein Kleiderkasten und Kleidungsstücke wurden beschädigt,
verletzt wurde niemand.
In dem Zimmer hatte sich zum Zeitpunkt des Schusses niemand aufgehalten.
Die Nachbarin erschrak jedoch durch den lauten Knall und ging
nachschauen. Sie entdeckte das Loch im Fenster und rief die Polizei. Mit
Cobra-Unterstützung rückten die Beamten schließlich beim ausgeforschten
Schützen an, er gab gleich alles zu.
In der Wohnung des Mannes fanden sich insgesamt sechs nicht registrierte
Langwaffen mit Munition. Außerdem war der Mann alkoholisiert. Es wurde
ein vorläufiges Waffenverbot gegen ihn ausgesprochen und Anzeige
erstattet.
Das ist eine Krähenfalle. Oft stehen sie in der Nähe von Futtersilos
oder einfach auf Feldwegen am Waldrand.
Die Einflugslöcher sind immer an der Oberseite. In der Regel sind es
meist mehrere, schmale Öffnungen.
Hier sind drei Krähen gefangen. Gut erkennbar ist auch das ausgelegte
Futter.
Durch Nägel wie hier am Rand der Öffnung wird die Flucht verhindert. Die
Krähen können mit ausgebreiteten Flügeln nicht in die Nähe davon
gelangen ohne sich zu verletzen.
Wir möchten die Bevölkerung, bei der Suche
nach Krähenfallen, um Hinweise bitten!
Eine Krähenfalle ist eine vergitterte Holzkonstruktion, ungefähr 2-3 m
hoch und oftmals mit Sitzstangen im Inneren ausgestattet. Auf der
Oberseite befinden sich meist mehrere mittelgroße Einflugslöcher. Durch
Futter oder bereits gefangene Artgenossen werden die Krähen in die Falle
gelockt. Sie schlüpfen durch ein Loch hindurch und einmal drinnen, gibt
es keinen Weg mehr zurück. Sie können nicht mehr hinaus, weil die enge
Öffnung im Flug nicht passierbar ist. Oft werden auch spitze Zacken oder
einfach Nägel am Rand angebracht, um eine Flucht zusätzlich unmöglich zu
machen.
Wenn Sie in Ihrer Nähe eine Krähenfalle sehen, fotografieren Sie
sie am Besten und schicke das Foto an vgt@vgt.at
und nennen den genaue Standort der Falle.
Weitere Luchse gewildert: Jäger und Tierpräparator müssen vor Gericht
STEYR. In der Region des Nationalparks Kalkalpen sollen vier Raubkatzen
illegal getötet worden sein.
Die Justiz setzt die Strafverfolgung von Wildschützen, die in den
Nachbarrevieren des Nationalparks Kalkalpen die Kuder ausgerottet haben,
fort. Am 9. Juni muss sich der Linzer Pensionist und Jäger Harald W.
(64) wegen eines illegalen Abschusses eines weiteren Luchses vor dem
Landesgericht Steyr verantworten.
Bei einem früheren Gerichtsprozess in Steyr wurde Harald W.s Ehefrau
Ingrid zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Die
Jägerin hatte behauptet, am Hochstand einen Luchs mit einem Fuchs
verwechselt zu haben, der Richter glaubte ihr das nicht.
Bereits bei dieser Hauptverhandlung war klar geworden, dass sich eine
Gruppe von Grünröcken mit großer Dreistigkeit gegen die Luchse sträubte,
während der Landesjagdverband mit im Lenkungsgremium des
Wiederansiedelungsprojektes sitzt. Weitere Ermittlungen der
Kriminalpolizei bringen jetzt weitere Waidmänner und deren Gehilfen auf
die Anklagebank. Eines weiteren illegalen Luchsabschusses beschuldigt
wird nun Harald W., der entweder das Luchsmännchen "Juro" oder "Jago"
erlegt haben soll.
Die Kuder waren mit einem Halsband besendert, verdächtig für die Fahnder
war, dass die letzten Funkpeilungen aus dem Revier der Forstverwaltung
Weyer kamen, das das Ehepaar W. gepachtet hatte. Harald W. soll mit
Handyfotos mit den illegalen Abschüssen beim Schüsseltrieb geprahlt
haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft nun jenem Tierpräparator Erwin R. (54) aus
Freistadt, aus dessen Kühltruhe ein Luchskadaver bei einer
Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden war, vor, Harald W. mit
Falschaussagen vor Gericht gedeckt zu haben. Laut Ermittlungen der Kripo
hat der Präparator nämlich verschwiegen, dass er auch einen zweiten
Kuder eingefroren habe, um ihn für Harald W. auszustopfen. Scherereien
als Mitwisser hat nun auch der Weistracher Fleischhauer Maximilian S.
(58), der vor Gericht fälschlicherweise bestritten haben soll, etwas von
zwei Luchskadavern in einer Tiefkühltruhe gewusst zu haben.
Harald W. wird der "vorsätzlichen Schädigung des Tier- und
Pflanzenbestandes" angeklagt, wofür der Strafrahmen bis zu einem Jahr
Gefängnis und einer Geldbuße bis zu 720 Tagessätzen reicht. Erwin R. und
Maximilian S. müssen sich zum Vorwurf der Falschaussage und Begünstigung
verantworten – für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Die Ermittlungen gegen die Wilderer aus den Reihen der Jägerschaft, die
das Luchsprojekt an den Rand des Scheiterns brachten, ziehen indes
weitere Kreise. In den Akten finden sich Hinweise, dass es weitere
illegale Schützen gibt, darunter "eine Person des Landesschulrates" und
"zwei oberösterreichische Politiker".
Zum Originalartikel
Vor zehn Jahren betrat Braunbär »Bruno« im Graswangtal bayerischen Boden
Wie ein netter Teddy benahm er sich nicht. »Bruno« fraß Schafe, lief
mitten durch Orte. Diagnose: falsch erzogen, ein »Problembär«. Vor zehn
Jahren kam das Tier aus Italien nach Bayern. Es endete im Museum.
Die einen feierten ihn als Freiheitshelden und Mahatma Gandhi der
bayerischen Wälder. Die anderen forderten seinen Tod. Im Sommer 2006
streifte Braunbär »Bruno« durch den Freistaat, stahl Honig, riss Schafe
- und sorgte weltweit für Schlagzeilen. Nach nicht einmal zwei Monaten
wurde er abgeschossen: zu gefährlich für das zivilisierte und dicht
besiedelte Bayern. Seither kam kein Bär mehr.
Als vor zehn Jahren im Mai der junge Bär in Österreich Richtung Bayern
unterwegs ist, spricht ihm der damalige Umweltminister Werner Schnappauf
(CSU) ein herzliches Willkommen aus. Und aus dem Ministerium heißt es:
»Wir wollen wirklich ein netter Gastgeber sein.« Am Wochenende des 20.
und 21. Mai 2006 setzt »Bruno« dann als erster Braunbär seit 170 Jahren
seine Tatzen auf bayerischen Boden - und hinterlässt gleich eine blutige
Spur: Bei Dickelschwaig im Graswangtal bei Garmisch-Partenkirchen reißt
er drei Schafe. Tags darauf, es ist ein Sonntag, werden bei Farchant
vier weitere Tiere tot gefunden.
Die Stimmung kippt. Was die Behörden am meisten beunruhigt: »Bruno« wagt
sich nah an Orte heran - es könnte gefährliche Begegnungen mit Menschen
geben. »Wir haben dann einen Unterschied zwischen dem normal sich
verhaltenden Bär, dem Schadbär und dem Problembär. Und es ist ganz klar,
dass dieser Bär ein Problembär ist«, erläutert der damalige
Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) die Sache. »Der Bär ist zu einem
Problembären geworden«, konstatiert auch das Umweltministerium. Er wird
zum Abschuss frei gegeben. Tierschützer sind empört.
»Ich hatte weinende Tierfreunde am Telefon: ›Ihr müsst ihn retten‹«,
erinnert sich Jörn Ehlers vom WWF. Der Umweltverband lässt aus den USA
eine Bärenfalle einfliegen, eine Alu-Röhre: »Bruno« soll in ein
Wildgehege, ist nun das Ziel. Auch in der Ferne verfolgen Menschen sein
Schicksal. Es sei das einzige Mal gewesen, dass er Anrufe von der
»Washington Post« und der »New York Times« bekommen habe, sagt Ehlers.
Der damalige Münchner Zoo-Direktor Henning Wiesner bietet an, das gut
100 Kilo schwere Tier per Blasrohr-Schuss zu betäuben. Die Idee, den
jungen Bären mit einer Bärendame anzulocken, wird verworfen. Bären
werden erst mit vier bis fünf Jahren geschlechtsreif, heißt es. Bruno
ist aber erst zwei und interessiert sich noch nicht für Bärinnen. Er sei
nur scharf auf Schafe, erklärt ein Ministeriumssprecher.
Mit seinen Eskapaden zieht »JJ1« - Erstgeborener von Mutter »Jurka« und
Vater »José« - Sympathien auf sich. Es gibt Solidaritäts-T-Shirts mit
Aufdrucken wie »JJ Guevara« oder »Mich kriegt ihr nie«. In
Tourismusorten im Oberland werden Bärenhonig und süße Bärentatzen
angeboten, im Internet erfreut sich das Spiel »Jagd auf Bruno«
wachsender Beliebtheit. In den Medien ist er längst ein »Schlaubär« oder
»Braunbär Bruno Superstar«.
Für den Tiroler Landesrat Anton Steixner hingegen ist klar: »ein
Sonderling«. Experten sind sich einig: Das schlechte Benehmen hat
»Bruno« von Mutter »Jurka« gelernt. Sie hat ihrem Nachwuchs gezeigt,
dass sich bei den Menschen gut fressen lässt, solange man nicht an den
Tatort zurückkehrt - wie es Bären normalerweise tun.
Bayern holt für mehrere zehntausend Euro finnische Bärenjäger mit
Elchhunden. »Bruno«, der viele hundert Kilometer zurücklegt und
vermutlich oft um sein Leben läuft, scheint sie nur zu narren. Er läuft
durch den Ort Kochel, rastet unter den Augen von Kneipengästen direkt
vor der Polizei - um sich aus dem Staub zu machen, bevor die Finnen dort
eintreffen. Nach zwei Wochen reisen sie ab. Schließlich wird »Bruno«
erneut zum Abschuss freigegeben - - am 26. Juni wird er im Rotwandgebiet
erlegt. Der Schütze ist unbekannt. Morddrohungen gegen Verantwortliche
kursieren. Die Emotionen schlagen hoch. »Er war der Mahatma Gandhi der
bayerischen Wälder«, schreibt ein Fan im Internet. »Er wurde zum Symbol
der Freiheit, zum letzten Einzelkämpfer, der durch die engen Maschen
unseres Staates schlüpfen konnte.«
Ehe »Bruno« ausgestopft als Honigdieb neben großen Grizzlys im Münchner
Museum Mensch und Natur ausgestellt wird, liegt er ein Jahr lang
tiefgefroren an einem geheimen Ort. Paparazzi sollen versucht haben, an
ihn heranzukommen. Im Tiefkühlfach eines Hobbyjägers lagert zur selben
Zeit eine der letzten Hinterlassenschaften »Brunos«, für Jäger eine
wichtige Spur. Der Versuch, das Kothäufchen im Internet zu versteigern,
scheitert. Zwischen Rom und München sorgt der gefrorene Bär zeitweise
für frostige Stimmung: Rom möchte den Kadaver, da »Bruno« zum
Bären-Projekt in der Adamello-Brenta-Gebirgsgruppe gehörte und darum
Eigentum Italiens sei.
Derzeit ist kein Bär zu erwarten. Die Population in Österreich, die vor
zehn Jahren gut 20 Tiere umfasste, gibt es nicht mehr. »Viele sind
spurlos verschwunden. Von einigen weiß man, dass sie gewildert wurden«,
sagt Roland Gramling vom WWF. Nach dem Tod eines Jägers wurde bei dessen
Witwe ein ausgestopfter Bär gefunden. In »Brunos« Heimat Italien wächst
die Skepsis. 2015 fiel eine Bärin einen Jogger an; davor verletzte die
Bärenmutter »Daniza« einen Pilzsammler.
Für den Fall, dass doch irgendwann wieder ein Bär nach Bayern kommen
sollte, haben die Behörden einen Managementplan in der Schublade. Die
Tipps für die Begegnung mit einem Bären sind etwas für starke Nerven:
Bei einem Angriff flach auf den Boden legen, Hände im Nacken.
Beschnuppern lassen. Und warten, bis der Bär abzieht. dpa/nd
Zum Originalartikel
Neuerliche Bärensichtung: Tier trieb sich in Villach herum
Zu Hilfe gerufene Polizisten konnten den Braunbär zurück in den Wald
treiben
In Kärnten konnte zuletzt mehrfach ein Bär gesichtet werden, es scheint
sich in allen Fällen um dasselbe Tier gehandelt zu haben.
Die vorerst jüngste Wahrnehmung hat sich Sonntagfrüh in Villach
zugetragen. Gegen 1.35 Uhr meldete sich bei der Polizei ein Anrainer des
ÖBB-Geländes an der Heizhausstraße. Er schilderte, dass sich gegenüber
dem ehemaligen Westbahnhof vermutlich ein Braunbär herumtreibt.
Auch die alarmierten Polizisten konnten das Tier dann immer wieder kurz
beobachten. Fünf Streifenwagen waren im Einsatz - sie leuchteten das
Gelände mit Scheinwerfern aus.
Durch eine gemeinsame Vorgangsweise war es der Exekutive schließlich
möglich, den Bären in Richtung Warmbad Villach und die dortigen Wälder
zu drängen. Aus Gründen der Eigensicherung ist er aber nur vom
Streifenwagen aus begleitet worden. Die letzte Sichtung erfolgte gegen
2.10 Uhr.
Bei dem Bären dürfte es sich aufgrund seiner Größe um ein jüngeres
Exemplar gehandelt haben. Davon geht auch Bärenexperte Bernhard Gutlieb
aus. Er vermutet, dass der Herumtreiber auf Reviersuche ist. Darauf
lässt auch die fehlende Scheu schließen. Der Bär könnte aus Norditalien
eingewandert sein.
Vergangenen Freitag war er im Bereich der Windischen Höhe in der
Gemeinde Paternion gesichtet worden. Dem Forstwart Ulrich Mayerdorfer
gelang es mit seinen Kindern, das Tier zu fotografieren und zu filmen.
Zuvor war der Bär - wie berichtet - schon einem anderen Förster vor die
Linse gelaufen.
31 Bären gab es bei uns, mittlerweile gilt der Braunbär wieder als
ausgerottet. Auch das Luchsprojekt in Oberösterreich ist gefährdet.
Es wird als lustige Geschichte an Stammtischen in Dorfgasthäusern
erzählt. Vor einiger Zeit soll ein Wolf gesehen worden sein. Jäger um
Jäger erzählt von der angeblichen Sichtung. „Hast gehört“, soll einer
zum anderen gesagt haben, „in unserer Gegend ist wieder ein Wolf
unterwegs.“ Antwortet der andere Jäger: „Nicht mehr . . .“
Vielleicht ist es eine frei erfundene Geschichte, mit der manche die
Jäger schlechtmachen wollen. Denn als beispielsweise 2014 ein Wolf im
Mostviertel in Niederösterreich gesehen wurde, visierte der Jäger das
Tier zwar im Zielfernrohr an – aber nicht, um es zu erlegen, sondern, um
mit dem Handy ein paar Fotos zu machen.
Andere geschützte Wildtiere hatten in Österreich nicht so viel Glück. In
Oberösterreich vermisst das Luchsprojekt im Nationalpark Kalkalpen den
Großteil seiner Tiere. Ein Luchs wurde vor einiger Zeit in der
Tiefkühltruhe eines Präparators gefunden, eine Jägerin hatte das Tier
gewildert. Drei weitere Schwunde werden als „verdächtig“ geführt. Da es
aktuell nur vier genetisch verwandte Tiere gibt, ist das Projekt
gefährdet.
Bei den Braunbären ist man bereits einen Schritt weiter. Sie wurden in
Österreich vor sechs Jahren zum zweiten Mal – nach 1842 – ausgerottet.
Das letzte Lebenszeichen eines in Österreich geborenen Bären gab es am
3. August 2010, als „Moritz“ in eine Fotofalle tappte. Von dem einst
erfolgreichen Bärenprojekt im Ötscher lebt heute kein einziger
„Teilnehmer“ mehr. Einen Bären fand man als ausgestopftes Exemplar im
Haus eines Jägers in Niederösterreich. Die Sichtungen, die es jetzt
immer wieder in Kärnten gibt, sind „Grenzgänger“ aus Slowenien, keine
einheimischen Bären.
Warum funktioniert die Ansiedlung von Wildtieren in Österreich so
schlecht? Was ist bei den Luchsen passiert, was bei den Bären, und droht
auch dem Wolf, der langsam wieder heimisch wird, ein ähnliches
Schicksal?
„Pieep, pieep“, macht das kleine Gerät, mit dem Ranger den Luchsen im
210 Quadratkilometer großen Nationalpark Kalkalpen auf der Spur sind.
Wenn man ihnen näherkommt, wird das Piepen schneller. In jüngster Zeit
piepst es immer seltener. Nicht nur, da Jungtiere keine Sender mehr
tragen, sondern auch, da es weniger Luchse gibt. Von den einst 15
Tieren, die hier ausgesetzt und geboren wurden, sind noch vier im
Nationalpark unterwegs, einer wurde im Gesäuse nachgewiesen. Zehn Luchse
sind verschwunden.
„Es gibt in der Natur einen hohen Schwund“, erzählt Christian Fuxjäger,
der im Nationalpark Kalkalpen für das Luchsprojekt zu ständig ist.
„Allein im ersten Jahr nach der Geburt ist eine Todesrate von 50 Prozent
normal.“ Damit könne man „einen Teil der Ausfälle“ durchaus natürlich
erklären.
Mit dem anderen Teil beschäftigt sich das Landeskriminalamt
Oberösterreich. Eine Jägerin wurde wegen des unerlaubten Abschusses
eines Luchses bereits verurteilt, ein Mittäter steht ab Juni vor
Gericht. Drei weitere Tiere dürften „nicht eines natürlichen Todes“
gestorben sein, meint Chefinspektor Othmar Koser. Man ermittle unter der
Jägerschaft, aber das sei „ziemlich schwierig“. Auch eine Belohnung von
12.000 Euro führte bisher nicht zu zweckdienlichen Hinweisen.
Scheues Rehwild
Die Taten einiger weniger werfen jedenfalls ein schlechtes Licht auf
alle Berufs- und Hobbyjäger. „Was soll ich mit so einem Narren machen?“,
schimpfte Oberösterreichs Landesjägermeister Sepp Brandmayr vor einiger
Zeit über den angeklagten Wilderer. Er kann dem Täter nicht einmal die
Jagdkarte entziehen, dafür ist die Behörde zuständig.
„Es gibt unter den Jägern viele, die die Luchse akzeptieren, und ein
paar, die Probleme mit ihnen haben“, meint Christopher Böck,
Geschäftsführer des Landesjagdverbands Oberösterreich. Das sei insofern
verständlich, als ein Luchs im Revier das Rehwild scheuer mache. Damit
werde es für die Jäger schwieriger, die behördlichen Abschusspläne zu
erfüllen. Man versuche jetzt, Tiere, die vom Luchs gerissen wurden,
zumindest diesen Vorgaben zurechnen zu lassen.
Das allein ist es freilich nicht immer, weiß Walter Wagner,
Nationalparkförster bei den Bundesforsten. „Was überwiegt – natürliche
Todesfälle oder Wilderei –, das will ich gar nicht beurteilen.“ Er war
einst Bärenexperte der Bundesforste, nur sind ihm seine Klienten in den
vergangenen Jahren abhandengekommen. Von den im Ötschergebiet
ausgesetzten Bären, die sich eifrig vermehrt und eine Population von 31
Stück erreicht haben, lebt heute kein einziger mehr.
„Eine Abwanderung hätten wir bemerkt, Bären verschwinden nicht
heimlich“, erklärt Christina Reisenbichler vom WWF Österreich. Man wisse
von Spuren, dass die Tiere nur ein, zwei Jahre alt geworden sind. „Es
gibt nur zwei Möglichkeiten, wie sie verschwunden sind: Sie sind eines
natürlichen Todes gestorben, oder sie wurden gewildert.“
Mit den Braunbären ist auch das Ansiedlungsprojekt im Ötschergebiet
gestorben, neue Auswilderungen sind nicht geplant. Bei den Luchsen
dagegen wird es einen weiteren Anlauf geben. Eine heuer geplante
Auswilderung scheiterte an einer Krankheit des Tiers, nun plant man
einen neuen Versuch mit einem männlichen Tier aus den Kalkalpen, wie
Fuxjäger erzählt. Das würde auch völlig neues Genmaterial bringen. Die
bisher ausgesetzten Luchse stammen alle aus der Schweiz.
Wird den Luchsen das Schicksal der Bären erspart bleiben? Reisenbichler:
„Das Problem ist, dass Luchs, Bär und Wolf bei uns über viele
Generationen nicht existent waren. Wir müssen den Umgang erst wieder
lernen, und dafür ist ausschlaggebend, dass wir die Tiere akzeptieren.“
Der Jägerschaft stieß Josef Prölls Unterstützung für den Ex-Grünen-Chef
sauer auf.
Der Besuch des Ex-ÖVP-Vizekanzlers und nö. Landesjägermeisters Josef
Pröll auf einer Wahlveranstaltung von Alexander Van der Bellen hat
innerhalb der Jägerschaft für viel Diskussionsstoff gesorgt. Schließlich
sei Van der Bellen gerade bei den Themen Waffenbesitz und Jagd sei
ideologisch gesehen meilenweit von Pröll entfernt, sollte man zumindest
meinen.
"Stimmt nicht", war am Freitag aus dem Umfeld des ehemaligen
Grünen-Chefs und Bundespräsidentschaftskandidaten zu hören. Die von der
Jägerschaft geäußerte Kritik, Pröll unterstütze einen "Jäger-Hasser",
entbehre jeder Grundlage, sagt Van der Bellens Wahlkampfchef Lothar
Lockl im Gespräch mit dem KURIER: "Alexander Van der Bellen ist im
Kaunertal aufgewachsen. Viele seine Tiroler Freunde und Bekannten sind
Bauern und Jäger", sagt Lockl. So wie der Vater seines besten Freundes,
von dem Van der Bellen viel von der Jagd erfahren und gelernt habe: "Er
weiß daher aus erster Hand, dass die Jagd notwendig ist und er hat auch
niemals eine andere Position vertreten", so sein Sprecher.
Van der Bellen äußert sich in der Causa auch selbst zu Wort. Ihm sei
bewusst, dass jeder verantwortungsvolle Jäger einen wertvollen Beitrag
leiste, um die Wildtier-Population im ökologischen Gleichgewicht zu
halten: "Jägerinnen und Jäger erfüllen heute wichtige Aufgaben, die von
der Gesellschaft anerkannt werden", sagt Van der Bellen.
Nach VdB-Unterstützung: Pröll von Jägerschaft angefeindet
Pröll hatte nach der Kritik von seinen Waidkameraden klargestellt, dass
er Van der Bellen aus rein wirtschaftlichen Überlegungen unterstütze.
Als Chef eines international agierenden Unternehmens sieht er es als
besonders wichtig an, dass der nächste Bundespräsident Österreich gut im
Ausland repräsentiert.
Wie man aus Prölls politischer Vergangenheit weiß, trennen ihn und Van
der Bellen ideologisch gesehen Welten. Obwohl ihre Parteifarbe zur Jagd
passen würde, sind die Grünen keine Befürworter des Abschusses von
Tieren. Zum Ärger der Jägerschaft treten sie für eine Verschärfung der
Waffengesetze ein und fordern psychologische Gutachten für die Ausgabe
von Waffen an Jäger.
Dementsprechend groß war die Aufregung, als der KURIER von Prölls
Unterstützung für Van der Bellen berichtet hat: "Manche Leute haben
einfach nur die Schlagzeilen und nicht den Inhalt der Berichte gelesen.
Die ersten 40 eMails habe ich beantwortet", erklärt der Geschäftsführer
des nö. Landesjagdverbands, Peter Lebersorger.
Den Jägern stieß sauer auf, wie ihr oberster Vertreter jemanden
unterstützen könne, der selbst für die Jägerschaft nichts übrig habe.
Wegen der Aufregung entschied sich Pröll, mit einer persönlichen
Stellungnahme der Sache Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Botschaft war
via Newsletter des Verbandes an alle Jäger gerichtet.
Pröll habe als Chef der "Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG"
(3800 Mitarbeiter, eine Milliarde Euro Jahresumsatz) und nicht als
Landesjägermeister an der Veranstaltung teilgenommen. "Ausschließlich in
dieser Funktion ist es mir wichtig, dass der nächste Bundespräsident
Österreich gut im Ausland repräsentieren kann. Und das ohne Anfeindungen
und Ausgrenzung. Das ist für die Wirtschaft unverzichtbar und das habe
ich dort auch geäußert", sagt Pröll.
Angesichts der Optionen sehe er es als notwendig an, sich zu
positionieren. Pröll verstehe sein Engagement aber nicht als
Wahlempfehlung: "Keinesfalls präjudiziert meine Positionierung zur
Stichwahl die Wahlentscheidung der nö. Jäger, die sich jeweils ihr
eigenes Urteil aufgrund ihrer privaten, beruflichen und jagdlichen
Situation bilden müssen."
Ein 55 Jahre alter Jagdaufseher aus dem Bezirk Wolfsberg ist am
Mittwochabend vom Hund des Revierbesitzers angefallen worden. Der Mann
erlitt schwere Verletzungen.
Der Vorfall ereignete sich laut Polizei gegen 20.45 Uhr. Der 55-Jährige
hatte im Jagdrevier Kollegg im Norden von St. Andrä von einem Hochsitz
aus ein Reh erlegt. Als er sich dem Tier näherte wurde er vom Jagdhund
des Revierbesitzers, mit dem er schon des öfteren unterwegs war,
angefallen und an beiden Beinen durch mehrere Bisse schwer verletzt.
Feuerwehr barg Verletzten
Der Jäger verständigte selbst per Handy die Rettungskräfte. Er wurde
noch im Revier vom Notarzt erstversorgt und anschließend von zwölf Mann
der Freiwilligen Feuerwehr Fischering aus dem unwegsamen Gelände
geborgen. Der Verletzte wurde von der Rettung in das LKH Wolfsberg
gebracht.
Ein vom Salzburger Unternehmer Maximilian Mayr-Melnhof gegen den
Wiener Verein gegen Tierfabriken (VGT) angestrengter Prozess wegen
Besitzstörung hat am Dienstag eine unerwartete Wendung genommen.
Während der Einvernahme eines Zeugen am Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau)
stellte sich heraus, dass der Vorsteher des Bezirksgerichts selbst an
der Wildschweinjagd in dem abgezäunten Gatter beteiligt war - allerdings
nicht als Jäger, wie vom VGT behauptet, sondern lediglich, um mit seinem
Hund nach verletztem Wild zu suchen, wie der Vizepräsident des
Landesgerichts Salzburg, Imre Juhasz, auf Anfrage der Austria Presse
Agentur (APA) erklärte.
„Die Verteidigung hat daraufhin einen Ablehnungsantrag gegen den
prozessführenden Richter gestellt.“ Am Verfahren gegen den VGT und
dessen Obmann Martin Balluch habe der Vorsteher des Bezirksgerichts
nicht mitgewirkt. Der Prozess wurde am Dienstag unterbrochen, bis das
Landesgericht Salzburg eine Entscheidung über den Antrag fällt.
Gerichtsvorsteher war mit im Jagdgatter
„Dieser Richter hat damals ziemlich unfreundlich die Partei von Mayr-Melnhof
ergriffen. Er kam aus dem Gatter und hat uns beim Fotografieren von
außerhalb zu behindern versucht und die Polizei gerufen“, sagte
VGT-Obmann Balluch im Gespräch mit der APA. „Er hat dann die Polizei
aufgefordert, unsere Identität festzustellen. Weil der Verdacht
bestünde, dass wir mit den Fotos das Datenschutzgesetz verletzen.“
Als am Dienstag bekannt geworden sei, dass der Gerichtsvorsteher mit im
Jagdgatter war, habe der Richter des Verfahrens der Verteidigung den
Befangenheitsantrag vorgeschlagen, sagte Balluch.
Handelsgericht Wien lehnte Unterlassungsklage ab
Anfang April 2016 hatte das Handelsgericht Wien eine Unterlassungsklage
und eine einstweilige Verfügung von Mayr-Melnhof gegen die Tierschützer
abgelehnt. Der VGT hatte dem Salzburger einen Preis - das „Steinerne
Herz“ verliehen.
Mayr-Melnhof fühlte sich verunglimpft und klagte. Dem Gericht zufolge
habe es sich aber um eine erlaubte Protestform gehandelt, weil der
Tierschutz ein Thema von großem öffentlichen Interesse sei, sagte
Balluch. Allerdings legte Mayr-Melnhof gegen dieses Urteil Rekurs ein.
Wildschweinjagd führte zu gegenseitigen Anzeigen
Die Wildschweinjagd im privaten Gatter von Mayr-Melnhof bei Anthering (Flachgau)
am 15. Dezember 2015 hatte zu einer Reihe gegenseitiger Anzeigen geführt
hat. Die Tierschützer hatten drei Anzeigen wegen Tierquälerei,
Sachbeschädigung und Nötigung eingebracht. Ein Jagdhelfer habe nicht nur
mit Gewalt zu verhindern versucht, die Aktivisten am Betreten des
Gatters zu behindern, es wurde auch eine vom Verein eingesetzte
Film-Drohne von Jägern beschossen.
Auch Mayr-Melnhof setzte sich juristisch zur Wehr und brachte Anzeigen
wegen Verleumdung, Rufschädigung und Besitzstörung ein.
In der Militärakademie in Wiener Neustadt
ist am Samstag zum 70. Mal der niederösterreichische Landesjägertag
abgehalten worden. Dabei gab es heftige Kritik an den Plänen zur
Verschärfung des europäischen Waffengesetzes.
Geht es nach der Europäischen Union, sollen als Reaktion auf die
Terroranschläge von Paris das Führen und der Kauf von Waffen in Zukunft
erschwert werden. Die geplante Verschärfung würde aber alle
Sportschützen und auch die 35.000 Jägerinnen und Jäger in
Niederösterreich treffen.
„Bei illegaler Beschaffung von Waffen eingreifen“
Zwar gibt es noch keine konkrete Richtlinien, in der Jägerschaft ist die
Sorge aber groß, wie beim Landesjägertag in der Militärakademie in
Wiener Neustadt deutlich wurde. In Brüssel werde darüber gerade
verhandelt, dort dränge man darauf klarzustellen, „dass der legale
Waffenbesitz und die Jagd Verantwortung für die Gesellschaft haben,
Verantwortung in der Gesellschaft tragen und nicht kriminalisiert
gehören“, sagt der Europa-Abgeordnete Othmar Karas.
Bei den Jägern stoßen die geplanten Verschärfungen auf Unverständnis,
sagt Landesjägermeister Josef Pröll: „Aus unserer Sicht muss die Politik
bei der illegalen Beschaffung von Waffen handeln, dort muss eingegriffen
werden, dort kommt die Bedrohung für unsere Freiheit her, und nicht von
rechtschaffenen Jägerinnen und Jägern, die ihr Waidwerk ausüben und dem
nachgehen.“ Bis 28. April können Jäger und Sportschützen noch
Abänderungsanträge zu den geplanten Änderungen des Waffengesetzes
einbringen.
„Noch kein Jagdunfall in diesem Jahr“
In Niederösterreich sind seit zwei Jahren außerdem eigene
Sicherheitsseminare für Jagdleiter vorgeschrieben, hier gebe es bereits
konkrete Erfolge: „Die Jäger nehmen daran gerne teil, schalten aber auch
den Hausverstand ein und wir haben das Glück, heuer noch keinen einzigen
Unfall gehabt zu haben“, sagt Rupert Fehringer, Sicherheitsbeauftragter
im Landesjagdverband.
Zwei Jäger haben am Samstag in Gersdorf an der Feistritz zwei Hunde
getötet. Laut Jägern haben die Tiere gewildert, laut Zeugen waren sie
nur spazieren. Die Hundebesitzer sind fassungslos. Die Ermittlungen
laufen.
Die Polizei ermittelt gegen zwei Jäger,
die am Samstag Nachmittag zwei angeblich wildernde Hunde getötet haben.
Gegen 16 Uhr wurden in Gschmaier (Gemeinde Gersdorf/Feistritz) zwei
Hunde, eine fünfjährige Schäfermischlingshündin und ein vierjähriger
Dackel-Spitz-Mischlingsrüde, von zwei Jägern getötet, als sie angeblich
Wild nachstellten. Zeugen sagten aus, dass die Hunde zwar frei
herumgelaufen wären, jedoch nicht gewildert hätten. Die weiteren
Ermittlungen und Einvernahmen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Hundebesitzer fassungslos
Fassungslos zeigt sich Gerhard Holzer aus Hirnsdorf, der Besitzer des
getöteten Dackels. "Wo bitte gibt es so eine Grausamkeit?", sagt er, der
den Zeugenaussagen glaubt, wonach die Hunde "nur spazieren" waren und
auf offener Straße getötet wurden: Der Schäferhund soll angeschossen und
dann qualvoll verendet, der Dackel erstochen worden sein. "Auch Kinder,
die beim Reiterhof in der Nähe gespielt haben, haben das mitansehen
müssen", sagt Holzer.
Sein Hund sei am Freitag zu Mittag von zu Hause weggegangen - "zum
ersten Mal", wie Holzer sagt. Er habe ihn verzweifelt gesucht, aber
nicht gefunden und dann zufällig beim Tanken in Hirnsdorf von Zeugen von
der Tat erfahren. Auch der Besitzer des Schäfermischlings zeigt sich
betroffen: "Unser Hund war immer tierlieb und hat nie jemandem etwas
getan. Er war läufig, hat die Tür selber aufgemacht und ist weggelaufen.
Wenn's im Wald gewesen wäre oder auf der Wiese - aber mitten auf der
Straße, das ist eine Sauerei!", sagt er.
Klare Regeln für Jäger
Der Weizer Bezirksjägermeister Josef Kleinhappl kann und will die
laufenden Ermittlungen in diesem speziellen Fall nicht kommentieren.
"Ich bin nicht die Behörde oder die Polizei", sagt er. Allgemein gelte
aber: Sollten wirklich wildernde Hunde unterwegs sein, hätten Jäger das
Recht, sie zu erlegen, "in welchen Fällen, das ist gesetzlich klar
geregelt", sagt Kleinhappl. Die gelebte Praxis sei es aber eher, zuerst
mit den Hundebesitzern Kontakt aufzunehmen und eine Lösung zu suchen.
"Aber wie das in diesem Fall genau war, kann und will ich nicht
beurteilen", sagt er.
Dass Jäger prinzipiell Wild jagende Hunde töten dürfen, bestätigt auch
Landesjägermeister Heinz Gach. Zum aktuellen Fall sei ihm bekannt, dass
zwei Landwirte die örtliche Jägerschaft darüber informiert hätten, dass
zwei Hunde wildernd unterwegs seien und dass sie gebeten hätten, etwas
dagegen zu unternehmen, so Gach.
Ein Jäger habe die beiden Hunde getötet, was anschließend, wie
vorgeschrieben, der Polizei gemeldet wurde. "Der Schütze wird morgen von
der Polizei einvernommen", sagt Gach, "das ist abzuwarten." Er warne
aber vor "selektivem Tierschutz": "Auch die Wildtiere müssen geschützt
werden. Die Rehgeißen sind um diese Zeit hoch beschlagen, also
schwanger, Anfang/Mitte Mai wird gesetzt", sagt Gach.
Untersuchung der Kadaver
Die Kadaver der Hunde wurden über Weisung der Bezirkshauptmannschaft in
die Veterinärmedizinische Universität Wien zur genaueren Untersuchung
gebracht.
Alkoholisierter Jäger läuft mit Faustfeuerwaffe durch Thalgau
Stark alkoholisiert lief ein 34-jähriger Jäger und Sportschütze am
Wochenende mit einer Faustfeuerwaffe durch Thalgau. Laut mehreren Zeugen
hielt er seine Waffe in die Höhe, fuchtelte damit herum - bedrohte
jedoch niemanden.
Die Polizei konnte den Mann bald stoppen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung
fanden die Beamten zwei weitere Faustfeuerwaffen, zehn Langwaffen, zwei
Softguns, diverse Munition und zehn Stichwaffen. Zum Großteil waren
diese nicht vorschriftsmäßig verwahrt. Die Waffen wurden sichergestellt.
Gegen den Mann wurde ein vorläufiges Waffenverbot erlassen.
Trauriger Verlust für eine alte Frau im
Waldviertel: Die 87-Jährige und ihr Zwergpudel wurden beim Gassigehen
plötzlich von zwei Jagdhunden attackiert. Die beiden Deutsch Kurzhaar
rissen den viel kleineren Hund von der Leine und zerfleischten das Tier.
In ihrer Verzweiflung versuchte die Seniorin noch mit einem Stock die
Angreifer zu vertreiben. Kurz nach dem blutigen Drama stürzte auch schon
der Besitzer der zwei ausgebüxten Tiere (ein Jäger) herbei, klopfte das
Duo ab, lobte die Jagdhunde und brachte sie im Anschluss wieder nach
Hause.
Zurück blieb eine völlig fassungslose Seniorin mit dem toten Pudel im
Arm. Die Seniorin schleppte sich gebrochen heim, erzählte einer
Bekannten davon – diese riet zur Anzeige. Die Polizei ermittelt.
Gatterjagd: Grün drängt auf Verbot
Das fehlende Verbot der Gatterjagd wurde von den NÖ-Grünen zum
Schildbürgerstreich des Monats gekürt. Niederösterreich sei mit 74
Gattern österreichweit Vorreiter. "Dabei kann die Mehrheit der
Bevölkerung - darunter viele Jäger - nichts mit dem Abschießen
eingezäunter Wildtiere anfangen", so Klubobfrau Helga Krismer am
Donnerstag. Bitter: Die Anträge der Grünen und Bürger für ein Verbot
wurden von der ÖVP im Landtag abgelehnt.
Auch Jäger im Visier - EU will Schützen die Feuerwaffen nehmen
Bald kann es mühsam, um nicht zu sagen schikanös, für die österreichweit
zehntausenden Schützen, aber auch für die heimischen Jäger werden. Ein
neuer Vorschlag der EU für eine Änderung der europaweiten
Feuerwaffenrichtlinie gegen illegalen Waffenhandel und Terrorismus vom
18. November 2015 kann dem gelebten Brauchtum nämlich einen ordentlichen
Strich durch die Rechnung machen.
Der Gesetzesentwurf flatterte nun Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf
auf den Tisch - und die schlägt Alarm: "Die
verschärfte Richtlinie 91/477/EWG sieht unter anderem auch vor, dass
Schreckschuss- , Signal-
, Salut- und akustische Waffen sowie
Waffennachbauten in die Kategorie C der meldepflichtigen Feuerwaffen
aufgenommen werden müssen."
Bislang galt - im Amtsdeutsch formuliert: Mit
Waffen befasste kulturelle und historische Einrichtungen, die von dem
Mitgliedsstaat, in dessen Gebiet sie ansässig sind, als solche anerkannt
sind, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen.
Auch Prangerstutzen betroffen
Diese Ausnahme soll aber nach EU- Plänen, die
in der Regel immer befolgt werden, ersatzlos gestrichen werden: Das
heißt auch die Gewehre oder Prangerstutzen, welche die Schützen bei
Ereignissen spektakulär abfeuern, sind betroffen, obwohl sie ohnehin
keine scharfe Munition verwenden, beziehungsweise nur einen lauten Knall
aus der Mündung abgeben.
Dazu kommt: Die Genehmigung des Waffenbesitzes von Waffen der Kategorie
B - das sind in Österreich Faustfeuerwaffen,
Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen -
muss auf fünf Jahre verkürzt werden. Für die Jäger und Sportschützen
würde das einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten, von den Kosten ganz
zu schweigen.
Pallauf: "Es ist ja gut, dass die EU gegen Waffenhandel und Terrorismus
vorgehen will, aber das darf nicht zu Lasten unserer Schützen gehen. Es
kann doch nicht sein, dass all die Salutwaffen meldepflichtig werden.
Das bringt erheblichen Verwaltungsaufwand. Die werden ja nur bei
traditionellen Anlässen zum Salutieren verwendet. Dafür braucht man sie
nicht mit langen Repetier- Feuerwaffen
gleichzusetzen und meldepflichtig zu machen. Die Schützenvereine gehören
zu unseren Traditionen und die lassen wir uns sicher nicht nehmen. Und
auch die Jäger muss man nicht alle fünf Jahre mit einer
Genehmigungspflicht ihrer Waffen pflanzen."
Landtag tritt an die Ministerin und EU heran
Präsidentin Pallauf wird nun im Auftrag des Landtages
- der Antrag wird kommenden Montag von der ÖVP in der Präsidiale
eingebracht - aktiv und wird das
Innenministerium und EU- Kommissar Johannes
Hahn auffordern, sich in Brüssel stark zu machen, um die jetzt gültigen
Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie beizubehalten: "Die Gesetzesänderung
darf nicht zu Lasten unserer kulturellen und historischen Einrichtungen
gehen."
Landesschützen- Obmann Franz Meißl aus Werfen
reagierte - von der "Krone" informiert
- verärgert: "Wir haben all unsere Waffen
umbauen lassen. Wir können gar nicht mit scharfer Munition schießen. Ich
muss mir diese neue Regelung erst im Detail anschauen, aber da frage ich
mich, wozu wir die Waffen umbauen haben lassen, wenn es jetzt wieder
nicht passt."
Ergreiferprämie soll Schweigen im Luchs-Krimi beenden
MOLLN. Im Luchs-Krimi haben der Nationalpark Kalkalpen, der WWF und der
Naturschutzbund nun eine Prämie von 10.000 Euro für Hinweise auf weitere
Schützen ausgelobt.
Eine 64-jährige Jägerin ist wegen des Abschusses eines Luchses
mittlerweile rechtskräftig verurteilt worden. Es fehlen aber weitere
Tiere und die Ermittlungen gestalten sich zäh. Auch eine Auswilderung
steht auf wackeligen Beinen.
Der Nationalpark Kalkalpen betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für
Luchse und vermisst seit Längerem sämtliche Männchen. Von Anfang an
stand der Verdacht illegaler Abschüsse im Raum. Nachdem das
Landeskriminalamt ein Tier in der Tiefkühltruhe eines Präparators
gefunden hatte, wurde eine Pensionistin als Schützin verurteilt - wegen
Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes zu drei Monaten bedingt und
1.920 Euro Geldstrafe. Der Nationalpark will gut 12.000 Euro
Schadenersatz von ihr einklagen.
Die Staatsanwaltschaft Steyr vermutet, dass noch weitere Luchse
geschossen wurden, und ermittelt u.a. gegen den Ehemann der Frau. Die
Kriminalisten stoßen in der Szene aber immer wieder auf Schweigen. Um
dieses aufzubrechen, wurde nun eine Belohnung ausgelobt. Die
Naturschutzorganisationen und das LKA ersuchen Zeugen sich zu melden und
hoffen, so weitere Täter überführen zu können.
Damit es im Nationalpark wieder Luchs-Nachwuchs geben kann, wird derzeit
händeringend nach einem männlichen Tier zur Auswilderung gesucht.
Beschafft werden soll es in der Schweiz. Die eidgenössische
Forschungsgruppe KORA versucht seit Wochen, einen Luchs einzufangen,
bisher ging aber kein geeigneter Kandidat in die Falle.
"Das zeigt, wie knapp das Projekt am Kippen ist", so Franz
Sieghartsleitner vom Nationalpark Kalkalpen. Derzeit seien nur die
beiden Luchsdamen Skadi und Kora sowie drei Jungtiere aus dem Jahr 2014
im Schutzgebiet nachgewiesen, aber kein paarungsbereites Männchen. Man
habe nur noch etwa eine Woche Zeit für den Fang, um das Tier rechtzeitig
vor dem Ende der Ranzzeit auswildern zu können, erklärte er. Denn der
Kuder (männlicher Luchs, Anm.) müsse vorher noch mindestens eine Woche
im Alpenzoo Innsbruck in Quarantäne verbringen.
MOLLN, LINZ. Magistrat Linz entzog Ingrid W. Jagdkarte, jetzt
entscheidet Landesverwaltungsgericht.
"Solche Leute haben mit einer Jagdwaffe mit Wald nichts verloren", sagt
der Direktor des Nationalparkes Kalkalpen, Erich Mayrhofer. Die
Bezirksbehörde des Linzer Magistrats hat das ähnlich gesehen. Der
Linzerin Ingrid W. als auch deren Gatten Harald W. wurde ein Bescheid
zugestellt, dass die Jagdkarte entzogen wird und das Waidhandwerk nicht
mehr ausgeübt werden darf.
Die Frau hatte behauptet, irrtümlich im Jagdrevier ihres Mannes in
Kleinreifling einen Luchs abgeschossen zu haben, weil sie im Gebüsch
einen Fuchs vermutet hätte. Gemeinsam mit ihrem Ehemann fuhr sie aber
geradewegs mit dem Kadaver des getöteten Kuders zu einem Tierpräparator,
um die Trophäe ausstopfen zu lassen. Mit dem illegalen Abschuss des
Luchses steht das Wiederansiedelungsprojekt der Raubkatzen mit den
Pinselohren an der Kippe, der Nationalpark muss das gewilderte Tier nun
wieder aufwändig nachbesetzen. Ingrid W. wurde für ihren angeblichen
"Fehlschuss" am Landesgericht Steyr zu einer bedingten Haftstrafe
verurteilt, erst vor kurzem hat auch das Linzer Oberlandesgericht den
Richterspruch in seinen wesentlichen Teilen bestätigt.
Von der Bezirksverwaltung des Linzer Magistrates hat es geheißen, man
warte den Strafprozess ab. Unterdessen hat nicht nur Ingrid W. einen
Bescheid zum Entzug der Jagdkarte zugestellt bekommen, sondern auch ihr
Ehemann Harald W. Dieser ließ Zweifel an seiner Zuverlässigkeit
aufkommen, als er betrunken mit seinem Geländewagen fuhr und auf dem Weg
zu seiner Jagdhütte einen Stromverteiler der Energie AG niedergemäht
hatte. Der Leiter der Linzer Bezirksverwaltung, Rudolf Huber, verwies
auf Anfrage der OÖNachrichten auf seine Amtsverschwiegenheit. Aus
selbigem Grund erteilte auch das Landesverwaltungsgericht keine
Auskunft. Die OÖNachrichten konnten allerdings in Erfahrung bringen,
dass das Verfahren nun beim Landesverwaltungsgerichtshof liegt, demnach
das Ehepaar W. Berufung eingelegt hat.
Zum Originalartikel
Wie der Fall eines Kärntner Waldbesitzers das gesamte Jagdgesetz
ändern könnte
Wenn er abends mit dem Auto das steile Waldgrundstück
hinauffährt, würden gleich zehn Rehe vor seinem Fahrzeug herumspringen,
sagt Christian A., Jurist, (Beinahe-) Veganer und Grundbesitzer aus
Kärnten. Was in der Beschreibung ein bisschen nach Zeichentrickszenen
aus Bambi klingt, stellt für A. leider ein echtes Problem dar.
Im Jahr 2007 erwarb er ein etwa sechs Hektar großes Grundstück im Bezirk
Spittal, auf dem der frühere Besitzer vor dem Verkauf noch einen
Kahlschlag vollzogen hatte. In der Folge bemühte sich A., die Fläche
wieder aufzuforsten, pflanzte Jahr für Jahr hunderte Bäume. Doch der
Hunger der vielen Wildtiere, die nichts lieber tun, als Jungbäume
anzuknabbern, machte ihm dabei stets einen Strich durch die Rechnung:
„Laubbäume kann ich eigentlich ganz vergessen, von den Fichten kommen
etwa jährlich 10-20 Prozent auf", erklärt er.
Viele würden nun meinen, dass es ja genau deshalb die heimische
Jägerschaft gibt, die den anarchistischen Zuständen in der Tierwelt
Einhalt gebietet. Doch genau in ihr sieht A. das Problem: nicht ein
geplantes Gämse-Massaker sei letztlich die Lösung, sondern ein Stopp der
gängigen Jagdpraxis.
Bevor Jäger das Wild dezimieren, würden sie die Tiere nämlich künstlich
hochfüttern und hätten so langfristig für einen unnatürlich hohen
Wildbestand gesorgt, so seine Logik. Als erste Person in Österreich
möchte A. deshalb das Jagen auf dem eigenen Grund gänzlich verbieten.
Der Antrag dazu wird derzeit vom Verfassungsgerichtshof geprüft und hat
gute Chancen, die gesamte österreichische Jagdordnung aufzuheben.
Derzeit kann man als Einzelperson nämlich nicht verhindern, dass auf dem
eigenen Grund und Boden gejagt wird. Das allgemein-öffentliche Interesse
an der Regulierung der Natur stünde sozusagen darüber—daher herrscht
Duldungspflicht über Eigentumsrecht.
Dazu wird der vorhandene Grund von den Gemeinden zu
Genossenschaftsjagdgebieten zusammengefasst, die wiederum an
Jagdgesellschaften verpachtet werden müssen. Ausnahme besteht nur, wenn
man einen Grund von über 115 Hektar (nach Bundesländern verschieden)
besitzt. In diesem Fall könne man sich auf ein Eigenjagdrecht beziehen.
Dem gebürtigen Kärntner, der in Wien als Rechtsanwalt tätig ist, schwebt
eine andere Ordnung im Wald vor: „Alle natürlichen Jäger wie Bären oder
Wölfe wurden von uns schon so gut wie ausgerottet", sagt er. „Ich bin
aber ein großer Fan des Luchses." Dessen Beute bestünde zu 90 Prozent
aus Wild; Nutztiere wie Schafe würden ihn nicht interessieren und auch
aus menschlicher Sicht gäbe es mit der Raubkatze keinen Stress.
Wiederansiedlungen würden von der heimischen Jagdgesellschaft blockiert
werden—oder schlimmer, die Männchen verschwinden ganz einfach. Erst im
letzten Juni wurde ein männlicher Luchs in der Tiefkühltruhe eines
Niederösterreichers aufgefunden. „Wenn man den Wald als eigenen Stall
sieht, in dem man Tiere züchten kann, wie man will, duldet man natürlich
auch keine Konkurrenz."
„Wenn man den Wald als eigenen Stall sieht, in dem man Tiere
züchten kann wie man will, duldet man natürlich auch keine Konkurrenz."
Gegenstimmen zu A.s Ziel gibt es jedenfalls zuhauf. Christian Ragger,
FPÖ-Landesrat und Jagdreferent in Kärnten, hat gegenüber dem ORF von
„katastrophalen" Folgen gesprochen,
sollte dem Antrag tatsächlich stattgegeben werden. Andere Landesbeamte
sprechen ebenfalls von
„unabsehbaren Zuständen" im Falle
der erstmaligen Jagdfreistellung. Kärnten müsste auf die Aufhebung des
VfGh reagieren, die anderen Bundesländer würden in der Sache—Jagd wird
von den Ländern geregelt—entsprechend nachziehen. Das Vorgehen des
Einzelkämpfers A. hat jetzt schon Nachahmer gefunden. Neben einem
zweiten Antragsteller in Kärnten werden auch schon zwei Fälle aus
Niederösterreich geprüft.
„Alle wissen, dass es früher oder später so kommen wird", ist sich
Christian A. sicher. „Warum sollte es in Österreich anders ausgehen als
in Deutschland?" Dort, wie auch in Frankreich, hat es in den letzten
Jahren schon Präzedenzfälle gegeben, in denen die betroffenen
Grundbesitzer den Gang bis zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte taten—und Recht zugesprochen bekamen.
Der Jurist aus Kärnten würde es im Falle einer unzureichenden
Entscheidung des VfGh jedenfalls gleichtun. „Ich will niemanden
missionieren und niemandem meine Philosophie aufdrängen", meint der
Beinahe-Veganer, der Massentierhaltung ablehnt, höchstens hofeigene Eier
und Hendlfleisch konsumiert, ansonsten im Tierschutz aber nicht weiter
aktivistisch tätig ist. Im Fall seines Grund und Bodens gehe es ihm aber
„ums Prinzip".
US-Richter war Mitglied bei Geheimorden aus Österreich
Politik erschüttert
- Der Tod von Antonin Scalia, Mitglied des
Höchstgerichtes, sorgt im US-Wahlkampf für gehörigen Wirbel. Jetzt
stellte sich heraus: Der Jurist hatte Verbindungen zum österreichischen
"Hubertusorden".
Der elitäre "Hubertusorden", ein Jägerbund, wurde 1695 von Graf Sporck
in Österreich gegründet. Aufgenommen werden nur Männer, sie tragen grüne
Roben mit Kreuz. Leitsatz: "Ehret den Schöpfer, indem ihr seine
Geschöpfe ehrt". US-Richter Antonin Scalia hatte beste Verbindungen zum
Orden. Am 12. Februar trafen sich prominente Mitglieder des Männerbundes
auf einer Ranch in Texas zur Jagd, Scalia reiste im Privatjet an.
Doch der Jurist fühlte sich nicht wohl, ging früh zu Bett – am nächsten
Tag war er tot. Eines natürlichen Todes gestorben, so die Behörden. Sein
Tod sorgt für Wirbel: Präsident Obama will den Platz des konservativen
Scalia im Höchstgericht mit einem liberalen Kandidaten besetzen –
dagegen laufen die Republikaner Sturm.
Zum Originalartikel
Alpenverein Kärnten protestiert gegen Ausweisung von
Wildschutzgebieten im Seebachtal und Maltatal über Köpfe der
Öffentlichkeit hinweg.
Die gefrorenen Wasserfälle im Nationalpark Hohe Tauern ziehen viele
Eiskletterer an. Dieser alternative Tourismus ist nun gefährdet. Denn
genau dort werden auf Antrag privater Jagd- und Grundbesitzer
Wildschutzzonen errichtet, die nicht mehr betreten werden dürfen. Der
Landesverband des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) protestiert gegen
die Ausweisung der Leitner Alpe im Seebachtal und ortet Behördenwillkür
seitens der Bezirkshauptmannschaft Spittal.
Der Bescheid stütze sich auf ein Gutachten „ohne fachliche Begründung“
und ohne konkreten Argumente, führt ÖAV-Landesvorsitzender
Joachim Gfreiner
an. Die fundierte Stellungnahme des Alpenvereins sei nicht beachtet
worden. „Es kann nicht sein, dass aufgrund persönlicher Interessen die
Allgemeinheit übergangen wird“, kritisiert Gfreiner, dass die
Öffentlichkeit keinerlei Parteistellung habe und dass weder Gemeinde
noch Nationalpark gefragt werden. Es gebe daher keine Möglichkeit für
Anfechtung und Überprüfung durch die Landesregierung.
Das Gesetz müsse geändert werden.
Auf die im Forstgesetz vorgesehene Betretbarkeit des Waldes pocht auch
ÖAV-Spittal-Vorsitzender
Arnold Riebenbauer, der selbst Jäger ist. Im beantragten
Teil der Eigenjagd gäbe es wegen Dauerschatten und stark vereister,
steiler Gräben „entgegen der Behauptung“ des Antragstellers keinen
Wintereinstand für Rot- oder Gamswild. Das belege auch ein
wildbiologisches Gutachten.
Die vom Antragsteller angeführte Beunruhigung des Wildes sei durch
Eiskletterer nicht gegeben, betonte auch Peter Kapelari, Leiter der
Abteilung Hütten, Wege und Kartographie. „Die größte Beunruhigung des
Wildes ist die Jagd“. Es gehe darum, die Wild-Überpopulation, die im
Bezirk Spittal am meisten Schäden anrichte, sowie die „Revieregoismen“
der Jäger zu reduzieren und nicht Sperrgebiete zu schaffen.
Besorgt ist auch
Klaus Rüscher,
Bürgermeister der Gemeinde Malta, in der ein Großgrundbesitzer, der über
3000 Hektar unberührtes Gebiet verfüge, genau dort, wo „die schönsten
Wasser“ seien, eine Wildruhezone beantragt habe. „Das wäre der Tod
unserer Wintersaison“, fürchtet Rüscher und fordert ebenfalls eine
Gesetzesänderung. „Wir schrecken vor Protesten nicht zurück“.
19.700 Raben, Krähen, Elstern und Eichelhäher sind ab Juli in Kärnten
zum Abschuss freigegeben. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag.
Die Vögel würden enorme Schäden in der Landwirtschaft anrichten.
Tierschützer sprechen von „sinnlosem Tiermord“.
Der geplante Abschuss der Vögel rief jetzt die Tierschützer auf den
Plan. Sie sagten, die Vögel müssten als „Sündenböcke“ für Probleme
herhalten, die der Mensch verursacht habe. „Alle heute lebenden
Tierarten haben über Millionen Jahre das ökologische Gleichgewicht nicht
gestört und gefährdet. Just jetzt, wo der Mensch dem Gleichgewicht der
Natur immer mehr zusetzt und mit einer immer intensiveren Landwirtschaft
die Grenzen, die uns die Vernunft und die Natur gebieten sollten,
permanent überschreitet, werden irgendwelche Tiere als ‚Schuldige‘
präsentiert und gejagt“, so WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.
Es gebe wesentliche humanere und tierfreundlichere Lösungen, um den
Bestand an Krähenvögeln zu reduzieren. Die Behörden sollten die
vorgebrachten Behauptungen wissenschaftlich überprüfen und „dann Räume
definieren, wo die Tiere erwünscht sind und ungestört bleiben und wo
unblutige Maßnahmen der Vergrämung statthaft sind“, so Petrovic.
Vögel bisher ganzjährig geschützt
Bisher war der Bestand an Eichelhähern, Aaskrähen, Raben und Elstern
ganzjährig geschont worden. Jetzt wurden insgesamt 19.700 Vögel zum
Abschuss freigegeben - aber nur in der Zeit zwischen Juli und März. Die
restlichen Monate werden sie geschont, damit sie genügend Zeit für die
Brutpflege haben und die Jungtiere flügge werden können. Das wurde von
der Regierung am Dienstag einstimmig beschlossen. Die Verordnung sieht
vor, die Vögel so lange zu schonen, bis sie alleine fliegen können.
Ansonsten würde man in ihre Brutzeit eingreifen, sagte Umweltreferent
Rolf Holub (Grüne). Das schreibe auch die europäische
Vogelschutzrichtlinie vor.
Bestand soll kontrolliert werden
Die Richtlinien für den Abschuss sind streng. Denn der Bestand dieser
Vogelarten solle keineswegs dramatisch verringert, sondern in
kontrollierten Bahnen gehalten werden, sagte Freydis Burgstaller-Gradenegger
von der Kärnter Jägerschaft: „Da muss man wirklich die Kirche im Dorf
lassen. Sie sind in keinster Weise im Bestand gefährdet. Wohl aber im
Einzelfall kann es sehr, sehr hilfreich sein, weil es als
Vergrämungsmaßnahme durchaus ein probates Mittel ist, um sie mittel- und
kurzfristig von den Feldern fernzuhalten.“
Die Schäden, die die Tiere dort verursachen, seien groß. Besonders
betroffen seien die Biolandwirtschaft und Streuobstanlagen, sagte
Burgstaller-Gradenegger. Auch Siloballen, Gemüsekulturen und
Gewächshäuser, wo die Vögel auf Nahrungssuche gehen, können
beeinträchtigt werden.
Auch Hasen und Fasane durch Vögel gefährdet
Gefährdet sei auch das Niederwild, zu dem Hasen und Fasane zählen.
Burgstaller-Gradenegger: „Zum Beute- und Nahrungsspektrum der Rabenvögel
gehören Eier, alle Arten von Jungvögeln und Jungwild, das sind zum
Beispiel Junghasen, aber genauso gut auch Fasane, Rebhühner et cetera.“
Wenn die Jagdzeit im Juli beginnt, muss jeder Abschuss von den Jägern
gemeldet werden. Zusätzlich überwacht die Kärntner Jägerschaft, ob die
Maßnahme wirkt und die Schäden geringer werden. Gleichzeitig wird
dokumentiert, wie sich der Bestand der Vögel verändert.
Probleme auch in anderen Bundesländern
Auch in Oberösterreich sollen die Krähen nun zum Abschuss freigegeben
werden. Das sorgte zuletzt für heftige Proteste von Tierschützern - mehr
dazu in Wirbel um
geplanten Krähenabschuss (ooe.ORF.at; 14.2.2016). Auch in Wien sind
200.000 Saatkrähen, die in der Bundeshauptstadt überwintern, jedes Jahr
eine Plage - mehr dazu in
Saatkrähen verwüsten
Friedhöfe (wien.ORF.at; 9.1.2015).
Protest der Tierschützer
Dass der offenkundige, von Menschen verursachte Klimawandel und die
menschliche Überfluss- und Wegwerfwirtschaft zerstörerisch wirken, werde
bewusst verdrängt, so Petrovic. „Alle heute lebenden Tierarten haben
über Millionen Jahre das ökologische Gleichgewicht nicht gestört und
gefährdet. Just jetzt, wo der Mensch dem Gleichgewicht der Natur immer
mehr zusetzt und mit einer immer intensiveren Landwirtschaft die
Grenzen, die uns die Vernunft und die Natur gebieten sollten, permanent
überschreitet, werden irgendwelche Tiere als ‚Schuldige‘ präsentiert und
gejagt“, so Petrovic.
Der Lainzer Tiergarten orientiert sich um: Jagd nach
ökologischen Indikatoren und unter Beachtung von Tierschutzbelangen.
Sommer 2015 begann der VGT mit seiner großen
Tierschutzkampagne, um ein generelles Verbot von Jagdgattern in
Österreich zu erreichen. Denn der Lainzer Tiergarten ist ein Jagdgatter,
selbst wenn er wesentlich größer als andere Gatter ist. Auch mit sehr
langer Kette bleibt ein daran hängender Hund ein Kettenhund. Die Stadt
Wien reagierte auf die Demos vor dem Eingang des Lainzer Tiergartens
demokratiepolitisch reif und lud zum runden Tisch. Da zeigte sich, dass
bei der Forstdirektion bereits seit längerem ein Umdenken stattfindet:
man will weg von der Trophäenjagd mit Spaßfaktor, hin zur Ultima Ratio
Jagd nach ökologischen Indikatoren und unter Beachtung von
Tierschutzbelangen. Bei mehreren moderierten Sitzungen zwischen dem VGT
und der Stadt Wien konnte ein Kompromisspapier erarbeitet werden, das
einen großen Fortschritt darstellt. Wermutstropfen bleibt lediglich,
dass bis auf weiteres zahlende Jagdgäste zum Trophäenabschuss in den
Lainzer Tiergarten kommen dürfen, wenn auch unter Anleitung von
BerufsjägerInnen.
Doch die konkreten Verbesserungen können sich sehen lassen:
-
Jagd nur noch auf Wildschweine und Rehe
- In einer Übergangsphase von 5 Jahren werden die Fütterungen beendet
- Ab 2021 sollen Grünbrücken zum Wildwechsel in den Wienerwald gebaut
werden
- Ab 2017 gibt es ein wissenschaftliches Verhütungsprojekt zunächst bei
Damwild und Mufflons im kleinen Bereich, je nach Resultat kann das auf
den gesamten Tiergarten und alle Tiere ausgeweitet werden
- Abschüsse nur nach ökologischen Kriterien (mehr als 10 % der Wiesen
umgewühlt, Jungbuchen können nicht wachsen), wenn notwendig
- Halbjährliche Treffen des VGT mit der Forstdirektion zur Evaluierung
Wer, wie der VGT, die alten großen Treibjagden im
Lainzer Tiergarten dokumentiert hat, bei der von gutbetuchten
HobbyjägerInnen hunderte Wildschweine erschossen wurden, wird zustimmen
müssen, dass das neue Management grundlegend verschieden ist. Dass
einzelne Personen noch gegen viel Geld große TrophäenträgerInnen
schießen dürfen, ist natürlich nicht erfreulich. Aber wenn nach
ökologischen Kriterien gejagt wird, dann gibt es viel weniger Tiere, die
Jagd wird aufwendiger und die Trophäen kleiner. Über kurz oder lang wird
sich dann diese Trophäenjagd wohl von selbst aufhören müssen.
Abgesehen davon haben wir TierschützerInnen weiterhin ein gewisses
Mitspracherecht. Die halbjährlichen Treffen dienen der Evaluierung, ob
das Wildtiermanagement greift, ob die Trophäenjagd zurück geht und ob
der Plan der Gatterauflösung bis 2021 eingehalten wird.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich Jungtiere auch in
Österreich finden und ein neues Rudel gründen. Landwirte stehen der
Wolfansiedelung kritisch gegenüber.
Wien. Der Wolf, der in Österreich Ende des 19.
Jahrhunderts ausgerottet wurde, ist gerade dabei, sich hierzulande
wieder anzusiedeln. Aktuell spricht Christina Reisenbichler vom WWF
Österreich im Gespräch mit der „Presse“ von fünf Wölfen, die in den
letzten Jahren durch Österreich gezogen sind.
Bisher ist der Wolf bei uns, salopp formuliert, eher auf der Durchreise.
Immer wieder werden Wölfe in Österreich, meist in Grenzgebieten
gesichtet, die dann aber wieder abwandern. Reisenbichler: „Das kann sich
schlagartig ändern, wenn zwei Jungtiere auf der Durchreise
zueinanderfinden und beschließen, eine Familie zu gründen.“ Dann siedle
sich nämlich ein neues Rudel an. In Österreich.
Das Land liegt im Fadenkreuz verschiedener Wolfspopulationen. Oft würden
die Jungtiere lange Wanderungen auf sich nehmen, um ein neues Rudel zu
gründen und sesshaft zu werden. So kommen Wölfe aus verschiedenen
Wolfspopulationen nach Österreich. Aus den Karpaten, aus Deutschland und
Polen, aber auch aus Slowenien und Kroatien wandern sie hierher.
Insgesamt sei die Population der Wölfe in Europa seit Jahren im
Ansteigen begriffen.
Keine Gefahr für Menschen
Es sei an der Zeit, die Bevölkerung über das Thema Wölfe aufzuklären.
Das Image des Wolfs hat sich geändert. Auch die Gefahr durch Tollwut,
die früher von Wölfen übertragen wurde, ist in Mitteleuropa nun gebannt.
Der Wolf gilt heute als für den Menschen nicht gefährlich. Angriffe sind
äußerst selten: In Deutschland etwa hat es trotz der steigenden Zahl an
Wolfsrudeln keine Zwischenfälle gegeben.
Nachdem der Wolf per EU-Recht in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(FFH) geschützt ist, müsse man eine Neubesiedelung eben akzeptieren.
Laut Gesetz dürfen Wölfe vom Menschen nicht in ihrem Lebensraum gestört,
gefangen oder gar getötet werden. Die Handhabung des Gesetzes ist von
Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen greife das Jagd-, in
anderen das Naturschutzgesetz. In jedem Fall kommt es bei einem
illegalen Abschuss aber zur Anzeige. Dabei können Geldstrafen verhängt
werden – oder sogar Haftstrafen. In Österreich sind allerdings aktuell
keine Abschüsse von Wölfen bekannt.
Es gibt jedoch ein anderes Beispiel, den Abschuss eines gleichfalls
rechtlich geschützten Luchses aus dem Vorjahr. Dieser wurde im
Nationalpark Kalkalpen geschossen. Die Polizei fand das Tier wenige Tage
später bei einem Präparator. Die Jägerin wurde ausgeforscht und zu drei
Monaten Haft auf Bewährung und zu einer unbedingten Geldstrafe von 2880
Euro und zusätzlich zu 12.101 Euro Schadenersatz an den Nationalpark
verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Noch mehr Zäune
Auch Tierzüchter bereiten sich vor. „Es werden Herdenschutzmaßnahmen
getroffen, um betroffene Tiere, wie Schafe und Ziegen, zu schützen“,
sagt Martin Längauer von der Landwirtschaftskammer Österreich im
Gespräch mit der „Presse“. Die Rahmenbedingungen hierfür seien aber
alles andere als optimal. Es wäre eine echte Herausforderung, die Fläche
für bis zu 1000 Tiere einzuzäunen. Auch eine Anschaffung von
Hirtenhunden sieht Längauer problematisch, denn diese seien von Natur
aus eher aggressiv und würden sich ausschließlich für die Bewachung der
Herde eignen. Wohin dann mit dem Hund während der kalten Wintermonate?
Ein Problem stelle ebenso die Entschädigung im Fall eines gerissenen
Schafs dar. Derzeit würden die noch geringen Schäden von Versicherungen
gedeckt werden. Im Fall eines Zuzugs der Wölfe wäre dies aber wohl
anders. Wer dann für etwaige Schäden aufkommt, ist noch offen.
Jäger sind empört, Tierschützer haben Hoffnung: So wird Kainbach
bei Graz zum Ort einer pikanten Auseinandersetzung.
Die Geschichte vom Jagdverbot des Landwirts Wirthjackl in Schillingsdorf
(Gemeinde Kainbach bei Graz) begann vor vielen Jahren. „Ich bin ein
Keuschlersohn aus Radkersburg und war als Kind schon Treiber bei
Treibjagden. Ich habe das Töten gelernt.“
Mittlerweile ist Wolfgang Gombocz in Pension und lebt seit 1968 in einem
Bauernhaus an der Riesstraße. Zu diesem Haus gehört auch ein drei Hektar
großes Waldstück, in dem laut Gombocz immer wieder Treibjagden
stattfinden. „In den letzten Jahren ist mir peinlich, was früher
geschehen ist. Jetzt stören mich die Jagden. Ständig fallen
Schrotladungen auf unser Hausdach und ich finde ständig angeschossene
Tiere im Wald. Hasen, Fasane, einmal sogar ein Reh. Die Tiere tun mir
leid, diese Treibjagden sind mir ein Dorn im Auge.“Damit soll nun
Schluss sein. Der Wirthjackl will zum ersten Bauern der Steiermark
werden, der seinen Grund und Boden jagdfrei stellt. Rechtsstreit um die Jagd
Aus diesem Grund herrscht derzeit ein reger Briefwechsel mit der
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. „Von dort habe ich nun die
eigentlich zynische Antwort bekommen, ich solle meinen Grund einzäunen“,
beschwert sich der Forstbesitzer. Das Geld („eine Unsumme“) würde er
sogar aufbringen, allein dies sei ab einer bestimmten Grundstücksgröße
illegal.
Auf Anfrage der Kleinen Zeitung reagiert Landesjägermeister Heinz Gach
irritiert, denn dieses Gesetz sei ihm neu. Ganz im Gegenteil sei es nach
§55 Absatz 3 des Jagdgesetzes durchaus möglich, Waldstücke einzuzäunen.
Karl Sirowatka, Geschäftsführer der Landesjägerschaft, ergänzt: „Dafür
braucht man nicht einmal einen Grund anzuführen.“
Gach weist aber auf die Problematik hin, die sich durch derlei
Entwicklungen ergeben würde. „Wir haben 61 Prozent Wald in der
Steiermark, ein Fleckerlteppich an Interessen entstünde, eine Situation,
der man kaum Herr werden könnte.“Gach erinnert außerdem an die
Wildschäden, die zunehmen würden.
Also Zaun oder doch jahrelanger Rechtsstreit? Geht es nach
Tierschutzaktivisten, läuft es eher auf Letzteres hinaus. Die
Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ und der Österreichische
Tierschutzverein sind aktiv und betreuen den Wirthjackl. „Jagdgegner
erhalten auch Rückenwind vom Verfassungsgerichtshof, der vor Kurzem
Bedenken gegen Teile des Kärntner Jagdgesetzes angemeldet hat“,
behauptet Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen
Tierschutzvereins. Der Antrag eines Kärntners, der sein Grundstück
ebenfalls jagdfrei gestellt haben will, liege beim
Verfassungsgerichtshof in Wien. „Was wir wollen ist, dass Herr Gombocz
nun einen Bescheid der BH bekommt. Diesen könnte er dann bis in die
höchste Instanz beeinspruchen.“
Leserbrief zu „Jägerfreier“ Wald mit unabsehbaren Folgen
Sehr geehrte Redaktion,
es wäre schon angenehmer und im Sinne der journalistischen
Sorgfaltspflicht, trotz aller persönlichen Ressentiments neutral zu
berichten. Abgesehen davon, dass wie so oft, nur eine Seite zu Wort
kommt: wer sagt denn, dass der Besitzer sein Grundstück einzäunen will
oder wird? Wenn nicht, was ja wohl naheliegt, wo sind dann die vielen
unabsehbaren Folgen? Es gibt keine, außer dass die schießwütige
Minderheit ihr krankes Hobby nicht mehr so uneingeschränkt ausüben kann
und sich Natur und Tiere erholen. Wenn es Sie wirklich interessiert
hätte, hätten Sie im Sinne der Ausgewogenheit ja nur in Deutschland
nachfragen brauchen, wo es bereits einige Beispiele gibt. Und im
Nationalpark Gran Paradiso oder im gesamten Kanton Genf, die beide seit
Jahrzehnten jagdfrei sind, funktioniert's ja auch, jedenfalls weit
besser als mit angsoffenen Hobbyjägern (ah so, ja, das sind ja nur ein
paar wenige schwarze Schafe, gell?). Und der Erholungswert für die
Spaziergänger hat sich dort auch erheblich verbessert, weil die Tiere
nicht mehr so scheu sind, weil sie nicht in syrischen Zuständen leben
müssen - ja, es ist ein dauernder Kriegszustand in unseren Wäldern.
Versetzen Sie sich einmal in die Lage eines jagdbaren Wildtieres, dass
in ständiger Angst vorm nächsten Angriff lebt. Sie würden so wie die
Syrer flüchten, wenn Sie könnten. Und wenn es einmal kriegsfreie Gebiete
in unserem Land gibt, dann können Sie und werden Sie sich und Ihre
Familie dorthin in Sicherheit bringen, das steht wohl außer Zweifel.
Zwei Waldbesitzer wollen in ihrem Revier keinerlei Jagd oder
Hege. Einer von ihnen ging bis zum Verfassungsgerichtshof. Eine Änderung
des Jagdgesetzes hätte weitreichende Folgen; Juristen rüsten sich
bereits für den Entscheid des VfGH.
Mein Wald gehört mir, da lasse ich keinen Jäger hinein, denken sich zwei
Spittaler Waldeigentümer; einer von ihnen wandte sich an den VfGH. Die
Richter müssen nun entscheiden, ob das Kärntner Jagdgesetz umgeschrieben
werden muss und ob ein Waldeigentümer aus ethischen Gründen die Jagd auf
seinem Grundstück verhindern könne - mehr dazu in
Kärntner Jagdgesetz im Visier des VfGH.
Juristen, aber auch Wildbiologen beschäftigen sich sicherheitshalber
schon jetzt mit möglichen Folgen einer Entscheidung zugunsten des
Waldbesitzers. In Deutschland schaffte es ein Waldeigentümer über den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass nicht mehr auf Reh,
Hirsch und Wildschwein geschossen werden darf.
Jagden
brauchen bestimmte Größen
In Österreich hat man als Eigentümer eines Waldes die Verpflichtung,
dafür zu sorgen, dass gejagt wird. Eigenjagden oder einzelne kleine
Parzellen zusammen als Gemeindejagd sind dann Sache der Jagdvereine. Sie
hegen, jagen und schießen auch kranke Tiere. Das Jagdgesetz kennt keine
„Jagdfreistellung“, wie sie der Spittaler erreichen will. Das heißt,
wenn der VfGH den Grundeigentümern die Entscheidung überlässt, verändert
sich sehr viel.
Renate Scherling, Juristin in der Jagdabteilung des Landes, sagte, eines
der Probleme sei, dass man bestimmte Mindestgrößen für Jagdgebiete haben
müsse. „Eigenjagden müssen mindestens 115 Hektar groß sein,
Gemeindejagden 500 Hektar.“ Es könnte also passieren, dass diese Größen
durch die jagdfreien Zonen unterschritten werden und dann nicht mehr als
Jagdgebiete gelten, so Scherling.
Wildtiere bevorzugen ruhige Zonen
Es gibt auch keine Entschädigung mehr für den Waldeigentümer, dessen
Bäume vom Wild verbissen wurde. Der Wildbestand könnte außerdem in genau
solchen Sperrgebieten zunehmen, sagte Roman Kirnbauer, Sachverständiger
für Jagdfragen. Je attraktiver eine Fläche von Nahrung und Ruhe her für
die Tiere sei, desto mehr werden die Wildtiere diese Gebiete nützen. Die
Tiere seien lernfähig und bevorzugen Gebiete ohne Jagd.
„Jagdruhezone“ muss umzäunt werden
Bereits nach jetzigem Jagdgesetz kann man eine Jagdruhezone beantragen.
Das sei eine andere Möglichkeit, wie der Spittaler seine 6,5 Hektar „jägerfrei“
halten könnte, so Juristin Scherling: „Das Kärntner Jagdgesetz sieht im
Paragraf 15 die Möglichkeit vor, dass man als Grundeigentümer oder
Jagdausübungsberechtigter bei der Bezirksverwaltungsbehörde das Ruhen
der Jagd auf Grundstücken beantragen kann.“ Die Voraussetzung sei aber,
dass man diese Grundstücke mit einer Umfriedung dauerhaft umschließe, so
die Juristin.
In diesem Fall hieße das, einen 1,5 Kilometer langen Spezialzaun zu
bauen, so Wildbiologe Kirnbauer. Der Zaun müsse außerdem höher als 2,5
Meter sein, damit ihn die Tiere nicht überspringen können. Am unteren
Ende müsste er feinmaschiger sein. Damit ein Zaun auch Wildschweine
aufhalten könne, müsse man ihn zusätzlich verstärken, vielleicht sogar
einen Elektrozaun einarbeiten, so Kirnbauer.
Eingezäunte Parzellen im Wald sind wiederum gegen das Forstgesetz,
außerdem nimmt dadurch der Erholungswert für Spaziergänger ab. Wenn der
Oberkärntner Waldeigentümer recht bekommt, zieht dies einen
Rattenschwanz an Folgen nach sich, die laut Juristen noch gar nicht
abzusehen seien.
Grüne stellen nun Antrag: Ende für die
Gatterjagd?
Seit Wochen stehen Gatterjagden in
NÖ (derzeit 74 im Land) in heftiger Kritik von Tierschützern ("Heute"
berichtete).
Jetzt stellen die nö. Grünen einen Antrag auf Ergänzung zum nö.
Jagdgesetz. Klubchefin Helga Krismer will Landesrat Stephan Pernkopf
(VP) damit zum Handeln zwingen: Innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten sind Einfriedungen von Jagdgebieten zu entfernen; passiert
das nicht, wird gestraft.
Die VP betont indes, das neue Gatter ohnehin verboten sind und
bestehende bereits kontrolliert werden.
Gutachten: Jagden auf Zuchttiere sind Tierquälerei
Am
Mittwoch präsentierten Hans Frey, Lektor der Veterinärmedizinischen
Universität Wien, und die Wildbiologin Karoline Schmidt bei einer
Pressekonferenz in Wien ihre Gutachten zur Frage der Weidgerechtigkeit
und der Tierquälerei bei der Jagd auf Zuchttiere-passend
zur aktuellen Aufregung um die Gatterjagden in verschiedenen
Bundesländern. Frey wies nach, dass das Aussetzen von gezüchtetem
Federwild nicht nur die Wildpopulationen
keinesfalls stützt, sondern sie sogar im Bestand bedroht.
Zusätzlich seien Zuchttiere laut Frey nicht in der Lage, sich in der
freien Wildbahn zurecht zu finden und leiden daher großen Stress und
Qualen. Schmidt wiederum zitierte eine Reihe von wissenschaftlichen
Studien, die das Leid von jenen Tieren belegen, die in umzäunten Gattern
bei Treibjagden gehetzt werden. Wenn sich die Jagd durch den Gewinn von
Wildbret rechtfertigt, dann sei die Jagd im Fall von gezüchteten
Wildtieren eine unnötige Tierqual und damit sowohltier-und
artenschutzwidrig, als auch nicht weidgerecht.
Die beiden Gutachten werden durch die Aussage der Tierschutzombudsfrau
der Steiermark, der Jägerin und Amtstierärztin BarbaraFiala-Köck,
gestützt. Sie sagte auf einer Fachtagung zur Jagd im November 2015
wörtlich: "Bewegungsjagden in Jagdgattern sind keinesfalls zur
Bestandsreduktion oder zur Vermeidung von Jagddruck notwendig und daher
besonders tierschutzrelevant. Unter Zugrundelegung der Maßstäbe des
Tierschutzrechts kann hier sehr schnell der Tatbestand der Tierquälerei
erfüllt sein."
Experte: "Wirkungslos für die Bestandsdichte"
Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der
Universität für Bodenkultur in Wien wiederum veröffentlichte 2014 einen
Artikel in einer Jagdzeitschrift, in dem er das Aussetzen von
gezüchtetem Federwild als wirkungslos für die Bestandsdichte
bezeichnete. In einem Gutachten von 2010 nannte er das Aussetzen von
Zuchttieren in die freie Wildbahn ohne wissenschaftliche Begleitung eine
Tierquälerei.
Bundesländer streben Änderungen an
Gatterjagden gibt es noch in Wien, dem Burgenland, Niederösterreich und
Salzburg. Wien ist gerade dabei, das einzige dort bestehende Jagdgatter
innerhalb von fünf Jahren zu schließen, im Burgenland wird das
Jagdgesetz grundlegend reformiert, in Niederösterreich werden alle
Jagdgatter überprüft und im Mai gibt es zu einer möglichen Reform eine
Verhandlungsrunde, und in Salzburg liegt ein Antrag der Grünen im
Landtag für ein Verbot der Gatterjagd vor.
Tierschutzvereine kritisieren Praxis der Gatterjagd
Das Aussetzen von Federwild ist in ganz Österreich erlaubt. Alle
Landesregierungen, bis auf Oberösterreich und Kärnten, haben bereits die
Bereitschaft signalisiert, diese Praxis zu hinterfragen. In den nächsten
Monaten ist ein bundesweites Verbot durchaus im Bereich des Möglichen.
Tierschutzvereine, allen voran der VGT, würden dies begrüßen.
Die Grünen legten Gesetzesentwurf vor
"Wir machen jetzt Nägel mit Köpfen und werden einen entsprechenden
Antrag einbringen, der auf die Auflösung von Einfriedungen umfriedeter
Jagdgebiete innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieser Regelung
abzielt. Wer das innerhalb von zwei Jahren nicht schafft, hat mit
Strafen zu rechnen", erklärt Helga Krismer, Klubobfrau der Grünen im
niederösterreichischen Landtag. Gefordert wird auch das Verbot des
Abschusses jagdlicher Waffen im Ortsgebiet und beiSport-und
Freizeitanlagen sowie jeweils in einem Umkreis von 500 Metern.
Oberösterreich will heimlich 25.500 Vögel abschießen
Der Verein pro-tier bringt ans Licht, was laut einer
Stellungnahme des Vereins eher geheim bleiben sollte. In Oberösterreich
ist eine Änderung der Artenschutzverordnung geplant, was den Abschuss
und Fang von 25.500 Vögeln erlauben würde.
23.000 Rabenkrähen und 2.500 Elstern stehen auf der Abschussliste. Eine
geplante Änderung der oberösterreichischen Artenschutzverordnung würde
eine Tötung der Tiere ermöglichen. Sie sind vor allem Bauern ein Dorn im
Auge, die ihre Ernteerträge gefährdet sehen.
Der Verein pro-tier ist empört. Nicht nur, dass der Öffentlichkeit die
Möglichkeit geraubt wurde, dazu Stellung zu beziehen, sei die
Massentötung von Krähen auch noch alles andere als zielführend. Es
handle sich um höchstintelligente Tiere, die hier in Fallen mit
Lockvögeln gefangen oder schlicht abgeschossen werden sollen.
Nicht zielführend
Das hätte jedoch nicht einmal den gewünschten Effekt. Die Population
lasse sich auf diese Weise nicht reduzieren. Es wäre viel sinnvoller,
betroffene Landwirte über andere Vergrämungsmethoden zum Schutz der
Ernte zu informieren.
In Genf gilt für Privatjäger ein Jagdverbot. Stattdessen kümmern
sich staatliche «Umwelthüter» um das Wildtier-Management. Für dieses
Modell lobbyieren nun auch Tierschützer.
An der Anti-Jagd-Front ist etwas im Busch: Jagdgegner planen nämlich
neue jagdkritische Volksinitiativen. Unter anderem sollen nach dem
Vorbild des Kantons Genf Jagdverbote eingeführt werden. Das bestätigt
der Tessiner Tierschützer Carl Sonnthal gegenüber BLICK: «Wir starten
sobald als möglich. Unser Ziel ist mehr Tierschutz.» Noch sei aber
offen, ob man kantonale Volksinitiativen oder gleich eine eidgenössische
Initiative lancieren werde.
In Genf gilt seit 1974 ein Jagdverbot für unprofessionelle Jäger. An
deren Stelle übernehmen aktuell rund zehn staatliche «Umwelthüter» nicht
nur das Wildtier-Management, sondern auch die Betreuung der
Naturreservate und die Überwachung der Fischerei.
Per Abschuss reguliert werden in Genf vor allem die
Wildschwein-Bestände. So wurden 2014 gemäss eidgenössischer
Jagdstatistik 176 Wildschweine, zehn Füchse und ein Reh geschossen.
Zudem dürfen Bauern zur Vergrämung Krähen schiessen, allerdings nur auf
den Feldern. «Das Beispiel Genf beweist, dass es – auch in der dicht
besiedelten Kulturlandschaft – ohne Jäger geht», so Sonnthal.
Genfer Jagdverbot «lokal erfolgreich»
Seit der Mitte der 1970er-Jahre habe sich die wilde Fauna in Genf massiv
verbessert, erklärte der kantonale Fauna-Inspektor Gottlieb Dändliker
kürzlich an einer Fachtagung. Das liege zwar nicht allein am Jagdverbot,
aber: «Das Jagdverbot hat aus ökologischer Sicht eine positive
Entwicklung unterstützt.»
Dändliker macht aber klar: «Dass das Genfer Jagdverbot lokal als
erfolgreich bezeichnet werden kann, heisst aber noch nicht, dass es ohne
weiteres exportierbar ist.» Jede Gemeinschaft müsse selber «seine besten
Lösungen finden».
Für Genf als Stadtkanton sei es jedenfalls eine günstige Lösung, koste
das ganze Wildmanagement doch nur rund 1,2 Millionen Franken pro Jahr.
«Das ist billiger als eine Tasse Kaffee pro Genfer Einwohner.» Aber jede
Gemeinschaft müsse für sich selbst «seine besten Lösungen finden, zum
Wohl seiner Bevölkerung und seiner Natur».
«Ohne Jagd geht es nicht»
Das Genfer Modell funktioniere in einem urban geprägten Kleinstkanton,
räumt David Clavadetscher vom Verband Jagd Schweiz ein. «Das Beispiel
zeigt aber auch, dass es ganz ohne Jagd nicht geht.» Das Modell lasse
sich jedenfalls nicht auf die ganze Schweiz ausweiten.
«In der Schweiz gibt es rund 26'000 private Jäger. Die Kosten für den
Staat wären immens, wenn deren Aufgabe von staatlichen Jägern übernommen
werden müssten.» Der Staat verdiene sogar an den Jägern, dass diese
«ihre Arbeit nicht nur gratis machen, sondern auch noch dafür bezahlen».
Es mache keinen Sinn, an den bewährten Modellen in den Kantonen
irgendetwas zu verändern.
Sonnthal sieht das anders: «Es ist sehr beschämend – eine Unkultur –
dass Kantonsbehörden zum Spass für die Jäger attraktive Jagden
organisieren wie die Trophäenjagd, und über derartiges Blutgeld
Einnahmen generieren.»
MOLLN, LINZ. Der Nationalpark Kalkalpen schickt Jägerin
Zahlschein über 12.100 Euro, sonst Klage.
Vor dem Strafrichter ist Ingrid W. fast aus dem Schneider. Das
Oberlandesgericht Linz hatte die bedingte Haftstrafe wie die Geldbuße
der Jägerin, die im Kleinreiflinger Revier ihres Mannes illegal einen
Luchs erlegt hatte, deutlich herabgesetzt. Die von der Erstinstanz am
Landesgericht Steyr zugesprochene Schadenersatzzahlung in der Höhe von
12.100 Euro an den Nationalpark Kalkalpen, dessen getöteten Kuder die
Kriminalpolizei in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators fand, hat das
Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Die Nationalparkverwaltung kann der Begründung des Richtersenats aber
nicht folgen, dass Ingrid W. keinen Luchs erlegt hatte, der in der
Schweiz gefangen und zur Bestandsstützung ausgewildert wurde, sondern
einen aus dessen Nachwuchs. "Der Kuder fehlt ja trotzdem in der
Population", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer, "derzeit haben
wir keinen einzigen männlichen Luchs mehr." Denn auch die anderen Kuder
sind von der Bildfläche verschwunden. Verdachtsmomente, dass auch sie
gewildert wurden, bestehen zur Genüge, weshalb die Kripo auch weiter
ermittelt. "Wir haben eine Vielzahl von Mails und Briefen erhalten, dass
wir die Schützin weiter belangen, dass sie nicht aus der Verantwortung
kommt", sagt Mayrhofer.
Der Nationalpark Kalkalpen schickt daher dieser Tage eine
Zahlungsaufforderung an Ingrid W., dass sie die geforderten 12.100 Euro,
die die Wiederbeschaffung eines Luchses kostet, bezahlt. Kommt sie der
Forderung nicht nach und lässt die Frist verstreichen, wird der
Nationalpark den Schaden, der dem Luchsprojekt durch den illegalen
Abschuss zugefügt wurde, über eine Zivilrechtsklage geltend machen.
In der Schweiz hat das Berner Umweltbundesamt grünes Licht gegeben, dass
in der Ostschweiz im Luno-Gebiet ein Kuder für den Nationalpark
Kalkalpen gefangen wird. Die Raubkatze soll zur Ranzzeit im Frühjahr in
der Wildnis der Kalkalpen freigelassen werden.
Wölfe gelten in Österreich zwar als ausgerottet, am
Truppenübungsplatz in Allentsteig (Bezirk Zwettl) soll jetzt aber
dennoch ein Wolf gesichtet und erste Spuren entdeckt worden sein.
Derzeit werden weitere Hinweise gesucht.
Wölfe in der freien Natur zu entdecken ist ein sehr seltenes Ereignis.
Doch kürzlich soll am Truppenübungsplatz des Bundesheeres in Allentsteig
ein Wolf seine Spuren hinterlassen haben. „Seit einigen Wochen
beobachten wir verschiedene Indizien wie Spuren im Schnee und ein oder
zwei Wildtierrisse. Jagdkundige haben festgestellt, dass Bewegungen von
Wölfen vorgekommen sein sollen“, sagt Kommandant Josef Fritz.
Den Wolf auf dem 157 Quadratkilometer großen Truppenübungsplatz zu
entdecken bleibt dennoch schwierig, denn ein Wolf kann täglich bis zu 70
Kilometer zurücklegen. Um den Wolf zu finden, bekommt das Bundesheer nun
Unterstützung vom Wolfsmanagement Österreich. DNA-Tests und
Wildtierkameras sollen Klarheit schaffen, ob es sich bei den Spuren im
Schnee tatsächlich um die eines Wolfs handeln könnte.
Bundesheer-Schießlärm stört Wolf nicht
Ersten Vermutungen zufolge soll es sich bei dem Wolf um ein männliches
Tier handeln. Auch woher der Wolf stammen könnte ist nach wie vor
unklar. Mögliche Herkunftsorte für Wölfe, die nach Niederösterreich
kommen, sind die Slowakei, Slowenien und Italien. Dass ein Wolf sein
Rudel verlässt sei nicht ungewöhnlich, sagt Felix Knauer vom
Forschungsinstitut für Wildtierkunde in Wien: „Die Rudel sind
Familienverbände. Wenn die jungen Tiere erwachsen werden, dann fliegen
sie quasi aus dem Rudel raus und wandern ab. Manche von ihnen wandern
nur in die Nachbarschaft, aber manche gehen sehr weit,“ so Knauer.
Dass sich der Wolf als Ziel ausgerechnet einen Truppenübungsplatz
ausgesucht hat, ist für Kommandant Josef Fritz dennoch überraschend: „Es
ist für mich sehr interessant, dass sich trotz Schieß- und
Übungstätigkeit die Wölfe hier aufhalten. Man könnte vielleicht sagen,
dass sie sogar deswegen hier sind, denn durch das Scharfschießen werden
immer großräumige Absperrungen vorgenommen, und so kann sich der Wolf
hier völlig ungestört bewegen.“ Kommandant Fritz und die
Wildtierbiologen hoffen nun, dass die Wildtierkamera bald erste Fotos
vom Wolf liefert.
Verhöhnung von totem Tier
- Der französische Schauspieler Gerard Depardieu sorgt wieder einmal für
Negativ-Schlagzeilen. Jüngster Aufreger ist ein Werbespot für den
Schweizer Uhrenhersteller Cvstos. Darin ist Depardieu mit einer Flinte
in der Hand über einen toten Hirsch gebeugt zu sehen.
"Um einen Hirsch zu erlegen, muss du immer pünktlich sein. Dank meiner
Cvstos war ich pünktlich. Und seine Zeit war gekommen", spricht
Depardieu in die Kamera. Dann wirft er dem vor ihm liegenden Tier einen
Luftkuss zu.
Der Spot wurde von der Luxus-Uhrenfirma Cvstos für deren Model "Proud to
be Russian", das Depardieu gewidmet ist, gedreht.
Heftige Kritik an
Depardieu
Bei seinen französischen Landsleuten und der Presse kommt die Werbung
nicht besonders gut an. "Peinlich". schreibt etwa das GQ-Magazin. Das
Closer-Magazin findet, dass sich Depardieu keine neuen Freunde machen
wird. Auch auf Twitter hagelt es Kritik für die befremdliche Werbung.
Zum Originalartikel
Treibjagd-Schützen fuhren mit Bus direkt vor Gatter
Wildschwein-Hatz.
Per Ausflugsbus zum Tiere abknallen: Am Samstag – dem vorletzten Tag, an
dem Treibjagden auf Wildschweine erlaubt waren – reiste eine ungarische
Jagdgesellschaft mit einem Reisebus zur Gatterjagd nach Weyerburg
(Hollabrunn) an.
Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) war vor Ort: "Das
übliche, schreckliche Bild: Treiber hetzten die Tiere vor die Flinten
der Schützen." Der Aktivist appelliert jetzt einmal mehr an den
zuständigen Landesrat Stephan Pernkopf (VP), endlich eine Diskussion
über ein Gatterjagdverbot in Niederösterreich zuzulassen.
64-Jährige
mit Berufung gegen Ersturteil teilweise erfolgreich: Kein Schadenersatz
an Nationalpark Kalkalpen für getötetes Tier
LINZ – Eine in zweiter Instanz
mildere Strafe hat gestern eine 64-jährige Linzer Jägerin ausgefasst,
die im Mai 2013 im Jagdrevier der Forstverwaltung Weyer einen unter
Naturschutz stehenden Luchs erlegt hatte. Das Oberlandesgericht Linz gab
ihrer Berufung teilweise Folge und verurteile die Waidmännin lediglich
zu einer Geldstrafe von 1920 Euro wegen der Vergehen der vorsätzlichen
Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes. Vom Vorwurf der Tierquälerei
wurde die 64-Jährige freigesprochen.
Das Ersturteil hatte wie berichtet auf drei Monate bedingte Haft sowie
einer Geldstrafe von 2880 Euro gelautet. Bezüglich des geltend gemachten
Schadenersatzes von 12.101 Euro wurde der Nationalpark Kalkalpen auf den
Zivilrechtsweg verwiesen.
Der Luchs-Abschuss hatte in Oberösterreich für großes Aufsehen gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft Steyr ermittelt nach wie vor gegen den
Präparator, der im Auftrag der Jägerin den Kadaver des Pinselohrs in
seiner Kühltruhe gelagert hatte. Der Nationalpark Kalkalpen versucht
unterdessen, in der Schweiz Ersatz für den getöteten Luchs zu besorgen.
Landesjägermeister Sepp Brandmayr wollte das Urteil inhaltlich nicht
kommentieren. „Diese Sache hat dem Ansehen der Jägerschaft sehr
geschadet“, so Brandmayr zum VOLKSBLATT.
Waldbesitzer geht bis zum Verfassungsgerichtshof, weil er Jagd aus
ethischen Gründen ablehnt. In Deutschland ging ein ähnlicher Einspruch
durch. Jagdreferent befürchtet negative Auswirkungen auf Wildbestand.
Waldbesitzer können sich nicht dagegen wehren, dass auf ihrem Grundstück
gejagt wird. So regelt es das Kärntner Jagdgesetz – analog zu den
Gesetzen in allen Bundesländern.
Ein Oberkärntner will das nicht hinnehmen. Er beantragte im Oktober 2014
bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal, dass seine Grundstücke mit einer
Fläche von 6,5 Hektar für jagdfrei erklärt werden. Seine Begründung: Er
lehne die Jagd grundsätzlich ab, was sich in seiner beinahe veganen
Lebensweise zeige.
Außerdem führte der Mann an, dass der hohe Wildbestand es fast unmöglich
mache, einen Jungwald hochzuziehen. Der Oberkärntner tritt für eine
natürliche Regulierung des Wildbestandes durch die Wiederansiedelung von
Bären, Luchsen und Wölfen und die Unterlassung von Fütterungsmaßnahmen
ein.
Laut BH Spittal sei ein Verfahren zur Jagdfreistellung von Grundstücken
aus ethischen Gründen im Kärntner Jagdgesetz nicht vorgesehen. Jetzt
liegt der Fall beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien. Dort wurde am
10. Dezember 2015 ein Prüfungsbeschluss gefasst: Der VfGH will Teile des
Paragraphen 15 unter die Lupe nehmen, wo das „Ruhen der Jagd“ geregelt
ist.
Eigentumsrechte
Der Oberkärntner dürfte gute Karten haben. Denn der VfGH ortet einen
intensiven „Eingriff in das Eigentumsrecht“. Grundeigentümer seien
„grundsätzlich gezwungen“, die Jagdausübung zu dulden. Das kritisierte
auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren
Fällen. Er erzwang mit seinen Urteilen in Frankreich, Luxemburg und
Deutschland Änderungen der Jagdgesetze.
Kommt es zu einer Änderung des Kärntner Jagdgesetzes, hat das noch nicht
absehbaren Folgen für die Jäger: Denn es ist nicht klar, ob sie ein für
„jagdfrei“ erklärtes Grundstück noch betreten können. Auf keinem Fall
dürfen Jäger dort dann: schießen, Wild nachsuchen sowie Futterstellen
oder Hochsitze errichten.
Massive Auswirkungen
„Kann es dann überhaupt noch Gemeindejagden geben?“ stellt der Kärntner
Jagdreferent Christian Ragger
als heikle Frage in den Raum. Zum einen in Hinblick auf die Jagd als
altes Kulturgut, zum anderen als volkswirtschaftliches Problem: „Wer
reguliert dann den Wildbestand? Wir haben heute schon jährlich
Wildschäden von 20 Millionen Euro.“
Ragger betont, wie wichtig ihm das Recht auf Eigentum sei: „Aber mit
Blick auf das öffentliche Interesse ist das Jagdgesetz ein
verhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht.“
Wenn jemand unter keinen Umständen auf seinem Grund die Jagd dulden
will, werde er seinen Wald einzäunen müssen.
Ruhezonen für Wildtiere
Damit der Nationalpark Hohe Tauern internationale Anerkennung erlangte,
musste die Frage der Jagdrechte geklärt werden. Was stets heiße
Konflikte auslöst, wurde in Kärnten durch eine seltene Kooperation von
Jägerschaft, Grundeigentümern und Nationalparkverwaltung gelöst. Wenn
auch nicht von heute auf morgen, wie Nationalparkdirektor Peter Rupitsch
am Dienstag beim Jubiläumstreffen einräumte.
Es begann im Jahr 1995, als der Nationalpark begann, Jagdreviere zu
pachten – vom Alpenverein und von privaten Grundbesitzern.
Landesjägermeister Ferdinand Gorton ist stolz auf das
Erreichte: „Das Kärntner Jagdgesetz gilt auch im Nationalpark.
Gleichzeitig haben wir Abschusspläne durch einen Wildmanagementplan
ersetzt.“ „Wildtiermanagement steuert einen Prozess, in dem die Ziele
und Wünsche von Menschen mit den Eigenheiten von Wildtieren und deren
Lebensräumen unter einen Hut gebracht werden“, erläutert der Münchner
Wildbiologe Wolf Schröder.
Die mittlerweile auf 25.000 Hektar angewachsene Wildruhzone im
Nationalpark Hohe Tauern betreut
Klaus Eisank
und ein fünfköpfiges „Ranger-Team“. „Durch Projekte konnten wichtige
Erkenntnisse über große Huftiere, Gams-, Stein- und Rotwild gewonnen
werden“, betont Christian Ragger,
der zugleich Nationalpark- und Jagdreferent ist und dieses Miteinander
fortsetzen will.
Nach Protesten:
Gatterjagd in Mailberg verhindert!
Für Freitag, den 15. Jänner, war eine Jagd im Mailberger
Wildschweingatter angesagt.
Nachdem sich zwei Damen im September im Wildgatter von den Wildschweinen
bedroht gefühlt und sich auf dem Überstieg verschanzten hatten, ging
NÖN-Mitarbeiter Michael Böck der Sache auf den Grund. Sein Fazit:
Fürchten muss man sich vor den zahmen Tieren wirklich nicht.
Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), postete auf
seiner Facebookseite ein Video von jenen handzahmen Wildschweinen, die
„von Hunden gehetzt und von perversen JägerInnen beschossen werden“
sollen, wie Balluch das Video kommentiert.
Er ruft dazu auf, die Wildtiere zu retten. Das Video wurde tausendfach
geteilt, der Wiener Tierschutzverein mit Präsidentin Madeleine Petrovic
schaltete sich ebenfalls ein. Die Tiere würden „eigens für ein Massaker
gezüchtet“, spricht sie von einem klaren Fall von Tierquälerei.
Mit Erfolg. „Die Gatterjagd für morgen ist abgesagt“, berichtete
Bezirksjägermeister Karl Wittmann, der sich ebenfalls gegen diese Form
der Jagd ausspricht, der NÖN am Donnerstagnachmittag.
Mehr zum umstrittenen Thema Gatterjagd lesen Sie in der nächsten
Printausgabe der Hollabrunner NÖN.
Protestaufruf – Wiener Tierschutzverein fordert Stopp für
morgige Gatterjagd in NÖ
WTV ruft zum Protest gegen geplante Gatterjagd in
Niederösterreich am Freitag auf. Präsidentin Petrovic: „Das Maß ist mehr
als voll“.
Vösendorf (OTS) - Die Diskussion rund um perverse Jagdpraktiken wie
Hetz-, Gatter- und Treibjagden reißt nicht ab. Wie am Mittwochabend
bekannt wurde, steht allem Anschein nach in Niederösterreich am morgigen
Freitag ein weiteres derartiges Massaker auf dem Programm. Wie
Tierrechtsaktivisten herausfanden, sollen in einem Jagdgatter in
Mailberg (Weinviertel) eingesperrte, handzahme Wildschweine den Flinten
von Freizeit- und Hobbyjägern zum Opfer fallen. „Das Maß ist mehr als
voll. Wieder droht am morgigen Freitag eine Gatterjagd auf handzahme
Tiere, die nicht mehr unter das Jagdrecht fallen. Bilder von
Tierrechtsaktivisten beweisen es: Die Frischlinge und Wildschweine, auf
die morgen eine ebenfalls missbrauchte Jagdhund-Meute gehetzt werden
soll, sind handzahm und haben den Charakter von Haustieren. Was da immer
noch in NÖ und im Burgenland geschehen kann und für morgen in Mailberg
geplant ist, ist eine Schande für jeden Menschen mit Herz und Hirn.
Würden Jagdhunde auf andere Hunde, auf Hauskatzen oder Lämmchen gehetzt
werden, so ist klar: Es handelt sich um eine rechtlich verbotene
Tierquälerei“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.
Der Wiener Tierschutzverein kämpft wie viele andere heimische
Tierschutzorganisationen seit Jahren darum, dass die besonders grausamen
Auswüchse der Jagd (Gatterjagden, Lebendköder, Hetz- und Treibjagden,
usw.) verboten und geächtet und für alle Wildtiere Schonzeiten
eingeführt werden. Daher zeigt sich der Wiener Tierschutzverein auch im
aktuellen Fall mit den Aktivisten solidarisch, ruft seinerseits zum
Protest auf und fordert den sofortigen Stopp des geplanten morgigen
sinnlosen Blutbades.
Mehr als Tierquälerei
"Es handelt sich dabei nicht einmal mehr um Tierquälerei. Denn was von
den Reichen und Mächtigen bei diesen Treib- und Gatterjagden immer
wieder getan wird, ist sogar noch schlimmer. Waldtiere werden über das
ökologische Maß hinaus durch Fütterung, durch Aussetzen von eigens für
die Massaker gezüchteten Tiere und durch Einsperren in einem Jagdgatter
in einem unnatürlich kleinen Gebiet konzentriert, um einem einzigen
Zweck zu dienen: der Befriedigung des Blutrausches einiger betuchter
„Jagdgäste“. Die Kadaver der gequälten, verendeten und massakrierten
Tiere werden bei Gatterjagden vielfach mit dem Bagger zusammengeschoben
und entsorgt. Denn als Nahrung eignet sich das Fleisch dieser Tiere nach
den erlittenen Torturen und dem Stress nicht. Sie leiden und krepieren
nur aus einem Grund: für „Geschicklichkeits-Übungen“ von
zahlungskräftigen Freizeitjägern“, so Petrovic.
Wie lange noch?
Daher fragt sich der WTV wieder einmal: Was muss noch geschehen, damit
dieses Unrecht endlich gestoppt wird? „Dass dafür extra Waldstücke
gesperrt, „privatisiert“, der Allgemeinheit entzogen und durch einen
künstlich hervorgerufenen Überbestand an Waldtieren verwüstet,
denaturiert und absichtlich zum Streichelzoo umfunktioniert werden,
grenzt an reinen Wahnsinn. Die Hundemeute auf handzahme Tiere zu hetzen
ist widerlich, pervers, barbarisch und verfassungswidrig“, so Petrovic.
Zudem haben diese Praktiken mit „waidgerechter Jagd“ oder mit Hege und
Sorge für das ökologische Gleichgewicht in den Wäldern absolut nichts
mehr zu tun. „Es ist einfach nur noch ekelhaft und wird auch bereits von
einem Großteil der redlichen Jägerschaft selbst angeprangert und
verurteilt“, so Petrovic.
Bisher herrschte von Seiten der niederösterreichischen Landesregierung
zu diesem Thema Schweigen im Walde. Der zuständige niederösterreichische
Landesrat ist auch der einzige, der das morgige Töten noch stoppen
könnte. Wenn die Regierenden nicht endlich reagieren, bleibt für
Petrovic nur ein Mittel, das die Gatterjäger spüren sollen: „Die Firmen
und Einrichtungen von Gatterjägern werden von Menschen mit einem Herz
für Tiere boykottiert werden. Die Namen der "Schlächter im Streichelzoo"
werden nicht anonym bleiben und diese Herrschaften ohne Herz werden die
wirtschaftlichen Folgen ihres Blutrausches spüren“, so Petrovic
abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Oliver Bayer Öffentlichkeitsarbeit Wiener Tierschutzverein Triester Straße 8 2331 Vösendorf
VICHTENSTEIN. Als am Sonntag ein Streit zwischen Eheleute
eskalierte, musste der Ehemann von Cobra-Beamten festgenommen werden.
Der 55-Jährige aus Vichtenstein (Bezirk Schärding) geriet gegen 15:30
Uhr mit seiner Ehefrau im gemeinsamen Haus in einen heftigen Streit.
Dabei soll er seine 56-jährige Frau gewürgt haben. Die 56-Jährige rief
deswegen den im selben Haus wohnenden Sohn zu Hilfe und die beiden
verließen das Haus. Als die Ehefrau nach etwa einer Stunde ins Haus
zurückkam, richtete der Mann sein geladenes Jagdgewehr auf seine Frau,
die daraufhin sofort gemeinsam mit ihrem Sohn und dessen Freundin das
Haus verließ und die Polizei verständigte.
Nach dem Eintreffen der der Einsatzkräfte bzw. nachdem das
Einsatzkommando Cobra verständigt wurde, kam der Mann ohne Waffe ins
Freie und konnte festgenommen werden. Gegen ihn wurde ein
Betretungsverbot ausgesprochen und ein vorläufiges Waffenverbot
verhängt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ried wurde die
Einlieferung des 55-Jährigen in Justizanstalt Ried angeordnet.
Jäger schaffen keinen Lebensraum für Wildtiere, sondern
Tötungsgelegenheiten für sich
Kaum sind ein paar Exemplare Luchs oder Wolf im Land, sind die
Jäger schon wieder überfordert.
Lautstark fordern sie landauf landab per Revisionen deren
Abschüsse.
Im Urzustand, also dort, wo der Jäger das Leben und die
Biodiversität in der Natur nicht durcheinander gebracht hat, sind
Wildbestände vorhanden, die sich dynamisch anpassen. Beutegreifer, harte
Winter usw. sorgen dafür, dass keine Massenvermehrung eintritt.
Jäger zählen gerne die Bäume, Büsche und Hegestunden die sie — aus
lauter Naturliebe und im fürsorglichen Dienst an der Allgemeinheit —
pflanzen. Warum sie dafür einen Jagdschein brauchen, wissen nur
sie. Wenn ihnen jedoch Bäume auf dem Hochstand (die meisten ohne
Baubewilligung errichtet!) im Schussfeld stehen, sägen Jäger sie nicht
selten illegal ab, um Schussschneisen anzulegen. Das ganze
Propaganda-Geschrei um die Hegearbeit verhält sich umgekehrt
proportional zu den Taten.
Mit ihren hunderten Tonnen Munitionabfälle verseuchen sie Boden,
Gewässer und auch das Fleisch der Tiere. Daran stirbt ein erheblicher
Teil von fleischfressenden Beutegreifer, insbesondere Greifvögel.
Jagd ist sportliches Schiessen auf bewegliche, lebende Ziele in
tierquälerischer Gesellschaft. Nicht selten werden die gesunden Tiere
nicht richtig getroffen. Ein Jäger verpasst einem Rotwildkalb einen
Bauchschuss. Alle Wildtiere im selbigen Gebiet zucken wegen des Lärm
zusammen, haben Angst. Der Darm tritt aus. Vor Schmerzen gepeinigt und
in höchster Todesangst flieht das Jungtier. Es beginnt eine
dreiviertelstündige Hetzjagd mit Hunden. Der Darm tritt weiter aus. Er
wickelt sich um die Beine des Tieres. Das Tier reisst sich selbst den
ganzen Darm heraus. Der Darm zerreisst in Stücke. Die Stücke säumen
seinen Fluchtweg. Die Hunde beissen das Tier am ganzen Körper. Am Ende
klopft sich der Jäger dafür auf die Schulter, dass er das Tier von
“seinem” Leid erlöst hat. Das sind Naturerlebnisse, die Passion des
Jägers.
Dennoch nennen sich Jäger Tier- und Naturschützer. Ständig führen sie
ihre gesetzliche Verpflichtung, durch die Hege des Wild für einen
“artenreichen und gesunden Wildbestand” zu sorgen, im Munde. Die Hälfte
der jagdbaren Tierarten ist jedoch ausgestorben oder vom Aussterben
bedroht (z. B. Elch, Wisent, Luchs, Wolf, Wildkatze, Auer-, Birk-,
Haselhuhn, Grosstrappe, Adler, Falken, Geier), und das nach hundert
Jahren waidmännischer Hege. Wenn Jäger von wildbiologischen
Zusammenhängen, Nachhaltigkeit usw. reden, handelt es sich in
Wirklichkeit um Jägerlatein und Müllbiologie.
Jägern behaupten: Spaziergänger, Reiter, Jogger, Fahrradfahrer, Pilze-
und Beerensammler, Hundehalter, Foto- und Filmfreunde — sie alle
vertreiben das Wild und gehören gemassregelt. Gemässwissenschaftlichen
Untersuchungen in Österreich waren es zu 94 % aller Fälle Jäger, welche
Wildtiere zur Flucht veranlassen, 2 % Forstarbeiter und nur zu 4 %
Erholungsuchende.
Es sind also die Jäger, die das Wild scheu machen. Sie versetzen das
Wild in einen andauernden Kriegs- und Belagerungszustand. Reh und
Rothirsch sind ursprünglich keine Waldtiere, sondern tagesaktiv in der
offenen Landschaft oder am Waldrand beheimatet. Nur der Jäger wegen
verstecken sie sich tagsüber im Wald, wo sie dann Blätter und Knospen
von den Bäumen fressen oder Rinde abschälen und so Schaden anrichten
können.
Der Sinn der fanatischen Fuchsjagd kennt auch kein Mensch, dem keine
Gehirnwäsche verpasst wurde.
Ist man einmal in den Fängen einer diesersektenartigen
Jagdgesellschaften, das Herz abgestumpft und verdörrt, gibt
es fast kein Entrinnen mehr. Nicht wenigen bleibt ab soviel Unkultur nur
der Griff zu Flasche.
Jäger und Muslime haben auch etwas gemeinsam: Sie dürfen Tiere ohne
vorherige Betäubung töten. Der kleine Unterschied: Schlachter lassen
sich fürs Töten bezahlen. Jäger bezahlen, um zum Spass töten zu dürfen.
Zum Originalartikel
Gatterjagd und Prostituierte im Kombiangebot im Internet
Für Geld soll alles zu haben sein: psychologische Nähe zwischen dem
Angebot der Jagd auf Zuchttiere und der Prostitution
Wildbiologin Karoline Schmidt nannte in einem Artikel in der Presse die
Gatterjagd eine „Jagd im Bordell“.
Das Naturerlebnis wird nur vorgetäuscht, die Inszenierung für Geld
erkauft, der Kunde bestimmt die Trophäengröße und Anzahl der zu
schießenden Tiere, ja man kann sich die Opfer über einen Katalog
aussuchen und bestellen. Die psychologische Nähe zur Prostitution ist
nicht zu übersehen. Und tatsächlich gibt es im Internet Kombiangebote
für Jäger, zuerst die Jagd im Gatter am Tag („schnell
und sicher“), danach Prostituierte für den Abend. „Nach der
erlebnisreichen Bergjagd: Eine kuschelige Nacht – zu zweit – oder auch
zu dritt, in der einsamen Berghütte: "Alles ist
möglich!", heißt es da. Und weiter: „Unsere absolute Diskretion
ist Ihnen gewiss!“ (Fettdruck im Original). Die Webseite
„premium-hunting.com“
(Anm.: diese Website dürfte entfernt worden sein, Screenshots finden
sich beim Originalartikel des VGT – Link siehe unten) führt das unter
„Vertraulichen Tipp“
und verweist auf ein Jagdgatter bei Innermanzing im
niederösterreichischen Voralpenland.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Wir bekommen
täglich Zuschriften von JägerInnen, die sich von der Gatterjagd
distanzieren. Das sei überhaupt keine Jagd, das habe mit der
eigentlichen Bedeutung von Jagd nichts gemeinsam. Die Jagd auf
Zuchttiere wird in Jägerkreisen als eine inszenierte Perversion gesehen.
Nur eine etablierte Elite von GroßgrundbesitzerInnen stemmt sich gegen
den Willen der Mehrheit und will diese Form der Feudaljagd um jeden
Preis erhalten. Dabei verweigert man die Diskussion, versucht
stattdessen kritische JägerInnen als VerräterInnen zu brandmarken und
bezeichnet den Tierschutz als militant. Doch diese Personen stehen auf
verlorenem Posten, so kann es nicht weitergehen. Die Gatterjagd muss
jetzt endgültig verboten werden, sie ist weder zeitgemäß, noch mit einem
modernen Tierschutzverständnis vereinbar!“