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 Jagd in der Presse 2016 

nachrichten.at vom 28.12.2016

Luchse trotz illegaler Abschüsse in OÖ auf dem Vormarsch

LINZ. Die stark gefährdeten Luchse sind trotz illegaler Abschüsse in Oberösterreich auf dem Vormarsch, teilte der Landesjagdverband am Mittwoch mit. Er wirbt um mehr Akzeptanz für die Tiere.

Über das illegale Wildern der Wildkatzen und das einhergehende Jagdgesetz berichteten die OÖN ausführlich.

Er galt lange Zeit als ausgestorben, durch illegale Abschüsse massiv bedroht – doch in den vergangenen Wochen wurden wieder vermehrt Spuren von Luchsen wahrgenommen, berichtet der Landesjagdverband. "Wir freuen uns sehr, dass allein in den letzten sechs bis acht Wochen die Rufe der Tiere im südwestlichen Teil des Bezirks Urfahr-Umgebung gehört wurden", sagte Landesjägermeister Sepp Brandmayr. Genauer in Feldkirchen an der Donau, wo ein Jäger auf die Laute des Luchses aufmerksam geworden ist.

"Belegte Sichtungen gab es im Bereich des Mondsees, und einige Meldungen gerissener Rehe konnten durch speziell geschulte Jäger dem Luchs in den Bezirken Rohrbach, Urfahr-Umgebung, Freistadt sowie Kirchdorf und Steyr-Land zugeordnet werden", sagte Brandmayr. Der Jagdverband bezahlt Meldeprämien in der Höhe von 60 Euro für Luchsnachweise, wenn diese von Luchsbeauftragten bestätigt wurden.

"Mehr Akzeptanz nötig"

Der Landesjagdverband wirbt um Akzeptanz für die Luchse. Sowohl in der Bevölkerung als auch in den eigenen Reihen unter den Jägern. Verstöße wie Abschüsse der ganzjährig geschonten Tierart werden in Oberösterreich mit einer Geldstrafe von bis zu 2200 Euro sowie dem Entzug der Jagdkarte geahndet.
Leider gebe es unter 19.000 Jägern im Bundesland auch schwarze Schafe, sagt Wildbiologe Christopher Böck – die OÖN berichteten mehrmals über die illegalen Abschüsse. Böck: "Das ist traurig und nicht zu tolerieren." Die Gesamtpopulation der Luchse wird im bayerisch-böhmisch-österreichischen Gebiet auf 60 bis 80 Tiere geschätzt. In Oberösterreich könnten es um die 15 Luchse sein, sagt Böck.

Ungefährlich für Menschen

Ein Luchs bewegt sich in einem Territorium von 5000 bis 20.000 Hektar. Dort steht vorwiegend Fleisch auf seinem Speiseplan, vorzugsweise von Rehen oder Gämsen. Ein ausgewachsener Luchs erbeutet pro Jahr zwischen 50 und 60 Rehe. "Diese Beutemenge kann der natürliche heimische Wildbestand verkraften", sagt Böck. Für den Menschen wird ein Luchs übrigens nicht gefährlich. "Das Tier beobachtet sein Umfeld sehr genau und zieht sich bei Gefahr zurück."

Luchse in Oberösterreich

Population: Der Luchs wurde im 19. Jahrhundert in Österreich ausgerottet. Ende des 20. Jahrhunderts wurden Wiederansiedelungsprojekte gestartet. Es wird geschätzt, dass sowohl im Mühlviertel als auch im Voralpen- und Alpenraum Oberösterreichs je acht bis neun Luchse leben.

Lebensraum: Luchse leben in größeren Wäldern, brauchen Versteckmöglichkeiten und Ruhe. Sie reißen bevorzugt Rehe und Gämsen. Sie meiden Kontakt mit Menschen. „Luchse sind für uns ungefährlich“, sagt Wildbiologe Christopher Böck.

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orf.at vom 27.12.2016

Jagd kontra Tourismus: Eisklettern verboten

Die Wasserfälle im Maltatal sind ein beliebtes Revier für Eiskletterer gewesen. Nun wurden 64 Hektar Jagdgebiet von der Bezirkshauptmannschaft zum Wildschutzgebiet erklärt und das Betreten des Walds verboten. Der Bürgermeister will Parteienstellung erkämpfen.

Der Antrag des Grundeigentümers, ein Wildschutzgebiet errichten zu lassen, sorgte zu Beginn des Jahres für einen Konflikt zwischen Gemeinde und zuständiger Bezirkshauptmannschaft - mehr dazu in Streit: Wildschutz kontra Eiskletterei (kaernten.ORF.at; 24.2.2016).

Zugang zu Wasserfällen verwehrt

Das Eisklettern auf 64,15 Hektar des Eigenjagdgebietes Maltatal Gössgrabens, einer Privatjagd, ist nun zwischen Anfang Dezember und Ende März tabu, das Verbot gilt bis 2020. Der Zugang zu den fünf sehr beliebten Eiskletterfällen im Bereich der Kesselwand ist damit gesperrt. Klaus Rüscher (Liste für Malta, LIM), Bürgermeister von Malta, sagte: „Das wäre so, als wenn man in einem Skigebiet sagt, kommt zum Skifahren, aber die fünf besten Pisten sind gesperrt.“

Auch die Wege dürfen nicht mehr betreten werden, damit ist das allgemeine Wegerecht außer Kraft. Nur der Eigentümer und Nutzungsberechtigte dürfen jetzt noch in diesen Wald. In den Schutzzonen dürfen nur noch kranke, schwache und seuchenverdächtige Tiere erlegt werden. Bei den Zugängen zum Schutzgebiet weisen Schilder auf das Verbot hin, so Rüscher: „Wir haben täglich Anrufe, E-Mails und Social-Media-Anfragen, die Leute sind verunsichert, viele haben schon abgesagt.“

„Fütterungen sind das Problem“

Die Sachverständige der Bezirkshauptmannschaft hatte abzuschätzen, was schwerer wiegt: der grundsätzlich erlaubte Zugang zu Erholungszwecken oder die jagdlichen Interessen. Der Eigentümer argumentierte unter anderem damit, dass Eiskletterer unweit der Wände bei den Rotwildfütterungen in ihren Autos übernachten. Diese Fütterungen seien das eigentliche Problem, sagte Bürgermeister Rüscher. Das Maltatal habe einen fünffach zu hohen Rotwildbestand, sagte er.

Der Jagdberechtigte beantragt den Schutz, die Gemeinde hat kein Mitspracherecht. Dagegen will Rüscher vorgehen, er habe rechtlich prüfen lassen, wie er sich in das Verfahren als Partei einschalten könne. Nach Weihnachten werde es erste Schritte geben.

Ähnliche Situation im Seebachtal

Ähnlich wie schon im Mallnitzer Seebachtal heißt die Diskussion: Jagd gegen Tourismus. Auch dort gibt es jetzt laut dem Mallnitzer Bürgermeister Günther Novak ein zusätzliches Wildschutzgebiet hinter der Schwussnerhütte, auch dies ein Eisklettergebiet. Bei dieser Entscheidung wollte Nationalparkdirektor Peter Rupitsch ein Mitspracherecht, blitzte aber beim Verwaltungsgerichtshof ab. Auch der Alpenverein fordert, dass nicht alleine die Bezirkshauptmannschaft über Wildschutzzonen entscheiden dürfen solle.

Brandner: Bescheid großteils für Schonzeit

Klaus Brandner, Bezirkshauptmann von Spittal an der Drau, sagte gegenüber dem ORF Kärnten, eine Wildruhezone diene nicht dazu, dass die Jäger ungestört ihrer Jagdleidenschaft nachgehen und die Jagd ausüben können: „Eine Wildruhezone ist dafür da, dass das Wild dort eben Ruhe hat, insbesondere in der Zeit der Vegetationsruhe, sprich über den Winter. Deswegen sind beide Bescheide von Dezember bis März eines jeden Jahres eingerichtet, also großteils in der Schonzeit. Im Dezember wäre zwar noch Jagdsaison, aber auch die Jagd ist in der Wildruhezone verboten.“

Laut Brandner sei – gerade in der Gemeinde Malta – ein Konsens nicht möglich. Es fehle an der Bereitschaft des Grundeigentümers und der Gemeinde, die sich nicht einig würden: „Deshalb hat der Grundeigentümer, der mehrere tausend Hektar hat, einen solchen Antrag gestellt. Die BH musste einen Bescheid ausstellen." Dieser gilt - im Maltatal - ab jetzt in jedem Winter bis zum Jahr 2020.

Gesetz sieht vorerst kein Mitspracherecht vor

Insgesamt habe der Bezirk Spittal 275.000 Hektar. Ungefähr 300 bis 400 Hektar davon seien Wildschutzzonen, so Brandner. „Das ist ein verschwindend geringer Anteil, obwohl vom Gesetz her zehn Prozent der Jagdfläche als Wildruhe- oder Wildschutzzone ausgewiesen werden könnten. Im Bezirk Spittal seien das 0,001 Prozent.“

Auch wenn er persönlich den Wunsch verstehe sei ein Mitspracherecht derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Derzeit haben der Nationalpark, Gemeinden oder Vereine wie der Alpenverein nur das Recht, angehört zu werden: „Da müsste das Kärntner Jagdgesetz dahingehend geändert werden, dass Organisationen wie der Alpenverein oder der Nationalpark oder die Naturfreunde über das jetzige Anhörungsrecht hinaus Parteistellung eingeräumt wird.“

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ots.at vom 19.12.2016

Luxemburg hält Fuchsjagdverbot aufrecht – Österreich: Fuchsjagd gegen Eigentümerwillen

Brutale Verfolgung von Kleinraubtieren jagdliche Tradition, um ausgesetzte Zuchtfasane und -rebhühner bis zur Jagd am Leben zu erhalten: daher nicht notwendig

Wien (OTS) - Um jede Fasanerie herum finden sich zahlreiche Fallen für Füchse und Marder. Die ausgesetzten Zuchttiere sind so hilflos, dass sie ihren Raubfeinden leicht zum Opfer fallen würden. Um die € 10 Investment pro angekauftem Fasan aus Massentierhaltung nicht zu verlieren, hat es sich bei der Jägerschaft eingebürgert, Füchse als Todfeinde mit allen möglichen Mitteln zu verfolgen und zu vernichten. Nur aufgrund seiner Fähigkeit, zur Not den Ausfall von 70 % aller Individuen einer Generation durch eine erhöhte Geburtenrate zu kompensieren, hat der Fuchs als Art bis heute überlebt. Dabei kommt ihm eine wichtige Funktion im Ökosystem zu. Keinesfalls wäre es notwendig, Füchse zu bejagen. Das beweist ein Blick auf fuchsjagdfreie Regionen, wie die fast 50.000 ha Jagdreviere der Stadt Wien, die Dünengebiete in Nordholland oder der Schweizer Kanton Genf. Dennoch, so muss erstaunt festgestellt werden, hat der Verfassungsgerichtshof kürzlich die Zwangsbejagung in Österreich aufrecht erhalten. Dadurch können hierzulande GrundbesitzerInnen gezwungen werden, gegen ihren Willen und ihre ethische Überzeugung dulden zu müssen, dass Füchse völlig sinnlos und unnötig auf ihrem Grund und Boden verfolgt und getötet werden.

Die Regierung von Luxemburg hat 2015 unter lauten Protesten der Jägerschaft ein Jagdverbot auf Füchse erlassen. Die Jagdlobby hat damals verkündet, dass nun die Fuchspopulationen überhand nehmen und verschiedene Krankheiten endemisch werden würden. Doch davon kann gar keine Rede sein. Camille Gira, Staatssekretärin im Nachhaltigkeitsministerium von Luxemburg, verlautete jetzt, dass das Fuchsjagdverbot bis auf weiteres aufrecht erhalten werde. Man habe 148 Fuchskadaver untersucht und festgestellt, dass nur bei einem Drittel der Fuchsbandwurm vorhanden war. Das seien normale Durchschnittswerte, so die Politikerin. Zusätzlich sei nur ein einziger Fall aufgetreten, bei dem ein Fuchs einen Hühnerzüchter heimgesucht habe. Dieses Tier habe man getötet. Aber es gebe weder eine Bevölkerungsexplosion unter Füchsen, noch ein gehäuftes Auftreten von Angriffen auf Nutztiere.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Die konventionelle Jägerschaft weiß überhaupt nicht, wie sich das auf ein Ökosystem auswirkt, wenn man Füchse nicht bejagt. Sie hat es nie ausprobiert. Und wie so oft, wenn man krampfhaft an veralteten Traditionen festhält, zeigt sich, dass man ohne sie viel besser auskommt. Wenn jetzt endlich bundesweit das Aussetzen von gezüchteten Fasanen und Rebhühnern für die Jagd beendet wird, dann werden die Raubtiere hoffentlich nicht mehr als Schädlinge gesehen. Der Fuchs hat eine sehr positive Rolle im Ökosystem, eine Untersuchung im Nationalpark Bayrischer Wald in Deutschland belegt, dass er mehrheitlich Regenwürmer und Mäuse isst. Jetzt hoffen wir darauf, dass Vernunft einkehrt, und die Jagd nur nach den Prinzipien der Ökologie und des Tierschutzes durchgeführt wird. Und es ist weder im Sinne von Ökologie, noch im Sinne des Tierschutzes, Füchse zu töten!“

Rückfragen & Kontakt:

VGT - Verein gegen Tierfabriken 
DDr. Martin Balluch 
Kampagnenleitung 
Tel.: 01 929 14 98
 
medien@vgt.at 
http://vgt.at

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kurier.at vom 18.12.2016

Kommission fordert die Jagd auf Wölfe

Das Landwirtschaftsministerium verweist auf die für Naturschutz- und Jagdrecht zuständigen Länder.

2016 ist unter Salzburgs Almbauern wieder Ruhe eingekehrt. Ein Jahr davor herrschte helle Aufregung. Zumindest zwei Wölfe haben für schwere Schäden gesorgt. Dutzende Nutztiere wurden gerissen. Das Land Salzburg zahlte für 105 Tiere eine Entschädigung – zum Vergleich: heuer waren es 19.

Experten gehen angesichts der recht großen Wolfspopulationen in den Nachbarländern (siehe Grafik) davon aus, dass sich früher oder später auch in den österreichischen Alpen Rudel bilden werden.  Die Schäden für die Landwirtschaft würden  dann wohl drastisch zunehmen. „Wir erwarten, dass das sukzessive mehr wird. Aber wir können nicht sagen, in welchem Zeitraum“, sagt Gundi Habenicht, die beim Land Salzburg für die Schadensdokumentation bei Wolfsrissen zuständig ist.

Vor diesem Szenario sind angesichts der vielen toten Nutztiere im Vorjahr Rufe nach „wolfsfreien Zonen“ in den Alpen  lauter geworden. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) fachte die emotionale Diskussion zusätzlich an. Bei einer Veranstaltung für Landwirte brachte er einen Abschuss der Raubtiere ins Spiel.

Streng geschützt

Allerdings ist der Wolf, wie Bär und Luchs, per EU-Richtlinie streng geschützt. Dennoch hat es eine Empfehlung der sogenannten §7-Kommission (siehe Zusatztext), die eine Auflockerung des Schutzstatus fordert, in den „Grünen Bericht“ des Landwirtschaftsministerums geschafft. Der Bundesminister wird darin ersucht, „auf die Bundesländer im Alpenraum einzuwirken, dass die Jagdgesetze dahingehend abzuändern sind, dass der Wolf im Alpenraum ganzjährig bejagt werden darf und auf die Möglichkeit einer Regulierung durch den Menschen hinzuweisen“.

Eingebracht hat die Empfehlung der Salzburger SPÖ-Bauernvertreter Robert Zehentner, selbst Schafzüchter. Teil der Kommission ist auch der Vorarlberger Agrarlandesrat und Obmann der österreichischen Almwirtschaft, Erich Schwärzler (ÖVP), der ebenfalls keine Wölfe in den heimischen Alpen sehen will. Er verweist auf eine gemeinsame Stellungnahme von Almwirtschaftsverbänden aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Slowenien, die zuletzt gemeinsam eine Herabsetzung des Schutzstatus forderten.
Im Landwirtschaftsministerium will man davon nichts wissen. Zur Frage, ob der Wolf in den Alpen prinzipiell bejagt werden soll, werde sich der Minister jedenfalls „sicher nicht“ deklarieren, heißt es von seiner Sprecherin Natascha Unger. „Wir fördern Herdenschutz-Projekte für eine Koexistenz von Mensch und großen Beutegreifern“, sagt Unger. Außerdem seien Naturschutz- und Jagdrecht Ländersache.

Bereits ein Rudel in NÖ

Für den Wolfsbeauftragten der Bundesländer, Georg Rauer, sind die Forderungen nach einer Jagd auf Wölfe nichts Neues. „Es ist ein Thema, mit dem man nicht gewinnen kann als Politiker. Die Bauern erwarten sich, dass man Opposition macht“, meint Rauer.

Der Wolf war im 19. Jahrhundert im Alpenraum ausgerottet worden. Mittlerweile gebe es in der Schweiz laut Rauer wieder drei Rudel. Im französisch-italienischen Grenzgebiet sollen es bereits rund 35 sein. Im August wurde bekannt, dass es auch in Österreich, am Truppenübungsplatz Allentsteig (NÖ), eine Wolfsfamilie mit fünf Jungen gibt.

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nachrichten.at vom 17.12.2016

Mit Beschwerde gegen Jagdzwang abgeblitzt

LINZ. Zwei Grundeigentümer und Jagdgegner aus dem Innviertel hatten gegen Bescheide der BH Schärding beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

Sie wollten bei der Behörde erreichen, dass auf ihren Grundstücken die Jagdausübung verboten und ihre "Zwangsmitgliedschaft" in der Jagdgenossenschaft beendet wird. Begründet hatten sie das mit Gewissensgründen. Die BH Schärding hatte das aber zurückgewiesen. Jetzt hat sich auch das Landesverwaltungsgericht als nächste Instanz im Sinn der Bezirkshauptmannschaft geäußert.

Es bestehen demnach keine Bedenken gegen das oö. Jagdgesetz, die Beschwerde der beiden Grundeigentümer sei deshalb unzulässig. Das Landesverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung mit Hinweis auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Kärntner Jagdgesetz. Wie in Kärnten, sei auch in Oberösterreich die flächendeckende Ausübung der Jagd zum Schutz des Waldes von öffentlichem Interesse.

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Kronenzeitung“ vom 15.12.2016

Debatte um Jagd auf Fischotter

Der Fischotter zählt zu den besten Schwimmern unter den Landraubtieren. Doch um seine Machenschaften tobt nun eine Diskussion. Denn noch vor 50 Jahren galt „Lutra lutra“ als ausgestorben. Durch Artenschutzprogramme konnte er überleben. Mittlerweile ist Population Petrijüngern ein Dorn im Auge. Denn immer öfter werden Karpfen und Co. aus den Gewässern geplündert. Im NÖ Landtag wurde nun ein Antrag auf kontrollierten Abschuss eingebracht. „Krone“-Tierexpertin Maggie Entenfellner und unser Umweltredakteur Mark Perry holten die unterschiedlichen Expertenmeinungen ein.

pro

„Eine dynamische Anpassung des Artnschutzes ist das Gebot der Stunde, um das Gleichgewicht zwischen Ottern und Bachforellen wiederherzustellen. Im lebendigen Bach müssen beide Platz haben.“
Dr. Gerhard Heilingbrunner ist Ehrenpräsident des Umweltdachverbands

kontra

„Ein paar Otter zum Abschuss freizugeben löst das Problem sicher nicht! Außerdem werden schon jetzt viele illegal umgebracht. Besser sollten auch kleine Teiche mit Zäunen geschützt werden.“
Dr. Andreas Kranz vom Ingenieurbüro für Wildökologie und Naturschutz

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nachrichten.at vom 10.12.2016

"Jagdgesetz enteignet Grundbesitzer"

Das sagt der Chef der Unabhängigen Bauern – Sie fordern zeitgemäßes Recht.

Das oberösterreichische Jagdgesetz ist eine Enteignung der Grundbesitzer und für einen modernen Rechtsstaat völlig unzeitgemäß." Mit dieser Feststellung gießt der Landesobmann des Unabhängigen Bauernverbandes (UBV), der Mühlviertler Karl Keplinger, Öl in die Wald-Wild-Diskussion.

Der oö. Landtag will kommende Woche mit einer Novelle zum Jagdgesetz die Stellung der Grundbesitzer bei der Klärung von Wildverbiss schwächen, um willkürliche Klagen mit hohen Schadenersatzforderungen zu unterbinden.

Keplinger stellt die einschlägige Rechtsordnung insgesamt in Frage. Der Grundbesitzer habe keinen Einfluss darauf, wer auf seinem Eigentum die Jagd ausübt. Ausnahme: Er hat mehr als 115 Hektar Grund und erfüllt damit die Bedingungen für eine Eigenjagd. Die kann er selbst ausüben oder verpachten. Dabei handelt es sich um Kniefall vor dem Großgrundbesitz.

Für alle anderen Grundbesitzer vergibt der Jagdausschuss der Gemeinde, bestehend aus Gemeinderäten, die Vergabe der Jagd. Dem Grundbesitzer ist ein Verpachtungszwang auferlegt. Als Entschädigung erhält er ein paar Euro pro Hektar und Jahr, je nach Region. In der Regel betrauen die Gemeinderäte eine örtliche Genossenschaft aus Jägern mit der Jagdausübung. Die ist so gut vor ortsfremder Konkurrenz geschützt. "Jeder Grundbesitzer muss selbst entscheiden dürfen. Er soll die Jagd entweder selbst ausüben oder an andere vergeben dürfen", sagt dagegen der UBV-Chef. Auch Vorarlberg und Tirol hätten mittlerweile das Modell, Bayern habe es längst.

Die Jägerschaft will dazu keine Diskussion, weil das die Ausübung des Weidwerks erschweren würde. Sie findet Unterstützung bei Politikern und anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die auch gerne auf die Pirsch gehen.

Kommenden Montag werden Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker die Novelle zum Jagdgesetz vorstellen. Künftig tragen Grundbesitzer, wenn ihre Bäume von Wild geschädigt werden, bei Klagen ein Kostenrisiko. Die Landwirtschaftskammer willigte ein, weil das Land zwei Experten finanziert, die Grundbesitzer bei Wildschäden beraten.

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Kronenzeitung“ vom 10.12.2016

Plädoyer für den Fischotter

Von Maggie Entenfellner

Die einen schützen ihn, die anderen sehen ihn lieber tot als lebendig. Im Zentrum dieser Diskussion steht ein possierliches Tierchen: der Fischotter. Um dem „verteufelten Fischräuber“ den Garaus zu machen, wurde im niederösterreichischen Landtag ein Antrag eingebracht. Demnach sollen die Tiere künftig bejagt werden können. Denn die Gegner des Fischfressers mit den süßen Kulleraugen orten einen massiven Rückgang ihrer Forellen, Karpfen und Co. Und schuld daran sei einzig und allein der Otter.

Das ist wohl etwas blauäugig und einseitig! Oder macht sich da der Bock selbst zum Gärtner? Denn auch wenn Fischer und Teichbewirtschafter von Natur- und Artenschutz reden, in Wahrheit geht es doch nur darum, möglichst viele kapitale Exemplare aus dem Wasser zu fischen. Dass die nicht immer nach Wunsch vorhanden sind, hat aber andere Ursachen: Bauliche Maßnahmen wie Flussregulierungen, Eintrag von Chemikalien oder auch falscher Fischbesatz sind die Hauptgründe für weniger Ausbeute.

Eigentlich sollten wir alle jubeln über die Rückkehr der Tiere. Im 20. Jahrhundert wurden sie fast vollständig ausgerottet, erst der massive Schutz hat dazu beigetragen, dass sich die Bestände wieder erholten. Und jetzt das? Zurück ins 20. Jahrhundert und weg mit den Viechern? Das kann doch nicht ernst gemeint sein! Experten des Naturschutzbundes, der Vier Pfoten und Helmut Pechlaner springen in die Bresche und ergreifen Partei für den Otter.

Wir setzen uns für den Schutz von Tigern und Walen ein, aber unsere heimischen Arten wollen wir abknallen? Lieber Fischotter! Ich und all deine Befürworter werden nicht müde werden, Plädoyers für dich zu halten!

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Kronenzeitung“ vom 09.12.2016

Tierqualen

Was uns bewegt – von Irina Lino

Ich möchte mir nicht vorstellen, was dieses Tier durchlitten hat. Ich möchte mir den Schmerz nicht ausmalen, die Panik und Raserei, nachdem die Falle zugeschnappt ist. Katerchen „Mutz“, der auf sie getreten ist, hat sie fast das Bein abgebissen – mit messerscharfen Zähnen, die durch Sehnen und Knochen gefahren sind und aus dem Vorderlauf einen blutenden Fleischklumpen gemacht haben.

Das Schlageisen, das am St.-Anna-Weg in Mario Wörth am idyllischen Wörthersee ein gesundes Tier verstümmelt hat, war nicht gemeldet und damit verboten. Sind diese Fallen jedoch gekennzeichnet und registriert, darf man sie aufstellen – zumindest in Kärnten.

Als ob das Legalisieren die penetrante Tierquälerei rechtfertigt, die so oft mit dieser schäbigen Jagdmethode einhergeht, die eben nicht immer auf einen Schlag das Genick bricht. Die grausigen Bilder von Füchsen kennt man, die sich die Beine abbeißen oder nach stundenlangem Todeskampf elendig verrecken. WO bitte sind hier die Gesetzte, die das schnelle, möglichst schmerzlose Töten einfordern – als kleines Zugeständnis des Menschen an die Tatsache, dass auch Tiere fühlen, Angst haben und um ihr Leben zittern. Seit Jahren kämpfen Tierschützer für das Totalverbot von Schlageisen. Muss ein Kind in eines trete, damit diese gut versteckten Marterinstrumente, die das Land „verminen“, aus Kärntens Wälder verschwinden?

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srf.ch vom 08.12.2016

«Die Jagd ist wie Sex: Nach dem Schuss kommt die Erlösung»

Im Dokfilm «Safari» begleitet Ulrich Seidl Hobby-Jäger und wirft einen ungewöhnlichen Blick auf die Grosswildjagd.

SRF: Ulrich Seidl, der Untertitel zu Ihrem Film «Safari» heisst «Ein Urlaubsfilm über das Töten». Wie kamen Sie zu diesem Thema?


Ulrich Seidl: Die Formulierung ist natürlich eine Zuspitzung und eine Provokation. Jagd ist ein interessantes Thema – ich frage mich, warum Leute Tiere totschiessen, was in ihnen vorgeht, was ihre Motivation ist und was sie dabei empfinden.

In der Kombination mit einem Urlaub – in Südafrika oder in Namibia – ist das Thema für mich noch komplexer geworden. Damit eröffnen sich Themenkreise, die beim Porträtieren der Jagd in heimischen Wäldern nicht vorhanden wären.

In den letzten Jahren wurden in den sozialen Medien Bilder von Grosswildjägern geteilt. Leute, die mit ihrer Beute posierten, kassierten Shitstorms. Wollten Sie mit «Safari» zeigen, wer hinter solchen Fotos steckt?

Das war meine Absicht. Ich wollte nicht nur zeigen, wie die Jagd funktioniert, sondern was die Jäger empfinden. Wie geht es ihnen, wenn sie sich anpirschen. Wie ist die Anspannung? Der Schuss ist dann die Erlösung. Gefühle werden freigesetzt, man umarmt, gratuliert und küsst sich. Das kannte ich nicht.

Und es ist natürlich auch zu hinterfragen, was hier im Menschen passiert. Es ist, könnte man sagen, vergleichbar mit einem Sexualakt: nach dem Schuss kommt die Erlösung.

«Durch das Töten der Tiere finden Menschen zusammen.»

Da ist nicht nur die Freude, sondern auch Rührung. Die Familie, die Sie im Film zeigen, ist immer dann zärtlich miteinander, wenn sie ein grosses Tier erlegt hat. Das Töten führt zu liebevollen Momenten. Ein krasser Gegensatz.

Das ist das Fazit. Durch das Töten der Tiere finden Menschen zusammen. Vater und Sohn haben plötzlich eine besondere Nähe. Es ist wirklich so, dass man über das Töten menschliche Nähe erzeugt.

Das ist ein furchtbares Fazit.

Da gebe ich Ihnen Recht.

Es ist Ihr Stil, nicht zu kommentieren, nicht blosszustellen. Aber entlarven wollten Sie ihre Figuren, oder?

Ich beginne keinen Film, wenn ich zu einem Thema schon eine Meinung habe. Ich bin kein Jagdgegner. Ich wollte das Thema erforschen. Und erforschen heisst immer, mit Menschen zusammenzuarbeiten, die vor der Kamera stehen und die zum Thema das tun, was sie tun sollen.

Ich sehe das nicht als Entlarvung, ich sehe das wertfrei. Es ist ganz eigenartig, was mit diesem Film passiert: Wenn im Publikum Jäger sitzen und Jagdgegner, dann sind beide Gruppen einverstanden. Die Jäger haben nichts gegen den Film. Sie sehen sich selber und finden es gut. Und die Jagdgegner sagen: «Ja genau, wegen dem, was wir hier gesehen haben, muss die Jagd verboten werden.»

Sie interviewen die Jagdtouristen und die Lodgebesitzer, aber die schwarzen Angestellten, die Jagdhelfer, bekommen keine Stimme. Warum?

Weil es der Wahrheit entspricht. Die Schwarzen sind Angestellte auf der Farm und sie haben dort keine Stimme. Mit der bewussten Regieentscheidung, ihnen im Film keine Stimme zu geben, wird das Publikum das mitbekommen. Ich glaube, es wäre ganz kontraproduktiv, würde man sie als Gegensatz zu den weissen Jägern interviewen.

«Es ist nicht das Zebra, es ist das Stück. Und es ist auch nicht das Blut, sondern es ist der Schweiss.»

Die Tiere werden von den Jägern nur «Stück» genannt. Das Tier wird komplett zum Objekt, auch in der Sprache.

So ist es. Wenn man das Tier erschiessen möchte, wird es versachlicht. Man möchte eine Distanz schaffen und deswegen wird es nicht beim Namen genannt. Es ist nicht das Zebra, es ist das Stück. Und es ist auch nicht das Blut, sondern es ist der Schweiss.

Also selbst das Blut ist tabuisiert. Wenn die Jäger das Tier geschossen haben, bevor sie sich mit dem Tier fotografieren lassen, damit posieren, wird das Blut möglichst unkenntlich gemacht, versteckt, weggewaschen. Man fragt sich schon ein bisschen.

Das Gespräch führte: Brigitte Häring.


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salzburg24.at vom 08.12.2016

Jagdunfall in Abtenau: Jäger im Gesicht verletzt

Ein 44-jähriger Jäger ist bei einem Jagdunfall heute, Donnerstag, in der Früh in Abtenau (Tennengau) im Gesicht schwer verletzt worden.

Ersten polizeilichen Informationen zufolge hat sich vermutlich unbeabsichtigt ein Schuss aus der Jagdwaffe gelöst. Der Einheimische konnte noch selbst über den Notruf die Rettungskräfte alarmieren.

Jagdunfall in Abtenau: Fremdverschulden ausgeschlossen

Ein Fremdverschulden werde ausgeschlossen, informierte die Landespolizeidirektion Salzburg. Der genaue Unfallhergang war vorerst nicht bekannt. Nach derzeitigen Ermittlungen dürfte sich der Jäger zum Zeitpunkt des Unfalls bei einem Hochstand aufgehalten haben, der sich in der Nähe seines Wohnhauses befindet. Der Verletzte war zu Hause, als die Einsatzkräfte eintrafen. Ein Notarzthubschrauber brachte den Mann in das Landeskrankenhaus Salzburg.

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diepresse.at vom 05.12.2016

Fuchs gequält: Jäger bleibt straffrei

Weil die Behörde zuerst das falsche Gesetz anwandte und ein Gericht daraufhin das Verfahren einstellte, bleibt die Tat eines Mannes ungesühnt. Das zweite Verfahren war unzulässig.


Wien. „Fuchs, du hast die Gans gestohlen, gib sie wieder her. Sonst wird dich der Jäger holen, mit dem Schießgewehr. Seine große, lange Flinte schießt auf dich den Schrot, dass dich färbt die rote Tinte, und dann bist du tot.“ So geht ein Kinderlied, so wäre es aber auch rechtskonform, als Jäger einen Fuchs zur Strecke zu bringen. Doch in einem Fall in Niederösterreich hielt sich der Jäger eben nicht an diese Textzeilen.

Statt das Tier, das in eine Gitterfalle gegangen war, wie im Lied beschrieben totzuschießen, verletzte der Jäger den Fuchs nur. Und zwar, indem er ihm in den Rücken statt in den Kopf schoss. Nachdem der verletzte Fuchs aus der Falle herausgekrochen war, hetzte der Jäger seinen zwölfjährigen Jagdhund auf das Tier, wodurch der Fuchs große und unnötige Qualen erlitt, bevor er starb. Drei Zeugen, die unter Wahrheitspflicht aussagten, bestätigten dies. Während der Jäger bis zuletzt darauf beharrte, er habe seinem Hund nur eine Lektion im Apportieren eines toten Fuchses ermöglichen wollen.

Kein Fall fürs Tierschutzgesetz

Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn aber glaubte den Zeugen, die übereinstimmend aussagten. Und sie verurteilte den Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 300 Euro Geldstrafe. Das vom Jäger angerufene Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hob aber die Strafe auf. Denn die Tat sei bei einer Jagd passiert. Und die Jagd ist, wie es in der Norm ausdrücklich heißt, vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Gleichzeitig verfügte das Landesverwaltungsgericht, dass dieses Strafverfahren einzustellen ist.

Daraufhin erließ die Bezirkshauptmannschaft ein neues Straferkenntnis. Diesmal wegen Verstoßes gegen das niederösterreichische Jagdgesetz. Denn der Mann habe in einer nicht „weidgerecht anerkannten Weise“ die Jagd ausgeübt. Die Strafe wurde erneut mit 300 Euro festgesetzt. Und diesmal auch vom Landesverwaltungsgericht bestätigt. Dieses betonte, dass der Mann klar und eindeutig das Jagdrecht gebrochen habe.

Doch der Jäger warf noch nicht die Flinte ins Korn und zog vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Und die Höchstrichter prüften, ob eine Verurteilung nicht gegen das Verbot der Doppelverfolgung verstoßen würde. Denn ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet es, ein Strafverfahren ohne neu bekannt gewordene Tatsachen zu wiederholen, wenn es bereits mit einer endgültigen Entscheidung beendet wurde. Und hier wurde das Verfahren gegen den Jäger wegen der zuvor fälschlichen Anwendung des Tierschutzgesetzes ja bereits eingestellt.

Höchstgericht schreitet ein

In beiden Fällen gehe es auch um ein und dieselbe Tat, meinte der VwGH. Nämlich um das Quälen des Fuchses durch das Aufhetzen eines Jagdhundes. „Da den Verwaltungsstrafverfahren somit nicht wesentlich verschiedene Sachverhaltselemente zugrunde lagen, sondern es sich beide Male um dieselbe einheitliche Tathandlung handelte“, sei nach Einstellung des tierschutzrechtlichen Verwaltungsstrafverfahrens kein weiteres Verfahren mehr zulässig, urteilten die Höchstrichter (Ra 2016/03/0029). Der Jäger geht somit trotz seiner Tat straffrei aus.

Nicht geklärt wurde in dem Verfahren, ob der getötete Fuchs denn wie im Lied eine Gans gestohlen hatte. Davon macht das Gesetz einen Abschuss aber auch nicht abhängig.

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orf.at vom 16.11.2016

Rechnungshof: Rüffel für Kärntner Jäger

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Kärntner Jäger: Es gebe keine Aufzeichnungen über den Wildbestand und werde zu wenig Wild abgeschossen. Dadurch hätten sich die Wildschäden in den Wäldern drastisch erhöht.

Die Prüfer des Rechnungshofes verglichen in Kärnten, Salzburg und Tirol die Umsetzung der jeweiligen Jagdgesetze. Das Ergebnis: In allen drei Bundesländern habe sich der Zustand der Wälder durch Wildschäden verschlechtert. In Kärnten nahmen die Wildschäden hingegen drastisch zu. Die dadurch entstandenen Schäden beziffert der Rechnungshof mit jährlich 11,5 Millionen Euro.

Die Hauptkritik des Rechnungshofes an der Kärntner Jägerschaft: Es wird zu viel gefüttert, zu wenig abgeschossen und generell kaum kontrolliert. In Kärnten seien Abschusspläne nicht eingehalten und nicht kontrolliert worden. Abgesehen von den Einbußen der Grundbesitzer werde der Wald dadurch in seiner Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen geschwächt.

Keine Aufzeichnungen über Wildbestand

Die Wildfütterung obliegt in Kärnten den Jagdausübungsberechtigten. Damit sei aber keine ausreichende Planung möglich, kritisiert der Rechnungshof. Außerdem geht aus dem Bericht hervor, dass es in Kärnten im Gegensatz zu Salzburg und Tirol keine ausreichenden Aufzeichnungen über den Rotwildbestand gibt, dieser müsse dringend ermittelt werden. Denn dieser müsse in weiterer Folge Grundlage für die Ausarbeitung der Abschusspläne sein. Ermittelt sollte der Wildbestand laut Gesetz durch die Jägerschaft werden. Der Rechnungshof empfiehlt den Kärntner Jägern zuletzt, ihrer Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachzukommen.

Gorton: „Brauchen strengere Abschusspläne“

Die Kärntner Jägerschaft will reagieren, hieß es am Mittwoch. „Wir brauchen strengere Abschusspläne und vor allem müssen wir die Pläne genauer einhalten“, sagt Landesjägermeister Ferdinand Gorton. Künftig wolle man die Abschüsse vor allem in stark von Wildschäden betroffenen Wäldern erhöhen.

Überwacht wird die Einhaltung der Abschusspläne in Kärnten vom jeweiligen Bezirksjägermeister. Werden die Abschusspläne nicht erfüllt, gibt es laut Rechnungshofbericht in Kärnten weder Strafbestimmungen noch hat die Behörde die Befugnis, die Erfüllung der Abschusspläne anzuordnen. Ein Kritikpunkt, den Landesjägermeister Gorton so nicht gelten lassen will: „Die Behörde kann Pachtverträge auflösen und Abschussaufträge erteilen – es gibt genügend Stellschrauben, an den gezogen werden kann.“ Gorton räumt allerdings ein, dass die Behörde von diesen Möglichkeiten „da oder dort“ vielleicht zu wenig Gebrauch macht.

Für Aufsehen sorgte das Kärntner Jagdgesetz kürzlich durch eine Überprüfung des Verfassungsgerichtshofes. Ein Kärntner Waldbesitzer wollte die Jagd in seinem Wald aus ethischen Gründen verbieten lassen. Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Jagdfreistellungsantrag ab, der Grundbesitzer könne aber seinen Wald einzäunen - mehr dazu in Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt.

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oe24.at vom 23.11.2016

Steirischer Wut-Jäger erschießt Dutzend Rehe

Irre Tat nach Ausschluss aus Jagdgesellschaft.

Ein 48-jähriger Oststeirer hat aus Wut wegen seines Ausschlusses aus der Jagdgesellschaft seit März 2013 mindestens ein Dutzend Rehe mit einem Kleinkalibergewehr erschossen. Der mutmaßliche Wilderer war vergangene Woche von einem Jagdaufsichtsorgan auf frischer Tat ertappt worden. Der einschlägig amtsbekannte Weizer wird wohl ein weiteres Mal vor Gericht landen.

Der Landwirt soll vor allem im Jagdgebiet von Haslau bei Birkfeld auf Rehe geschossen haben, großteils auf seinem eigenen Grund. Eine Berechtigung dazu hatte er jedoch nicht, da er vor Jahren schon wegen "unkameradschaftlichen Verhaltens" aus der örtlichen Jägerschaft ausgeschlossen worden war, schilderte ein Beamter auf APA-Anfrage. Er hatte daraufhin beschlossen, sich zu rächen, indem er alle Rehe, die ihm über den Weg liefen, erschoss, damit seine ehemaligen Kameraden nichts mehr zum Schießen haben, erklärte er vor der Polizei.

Elf Kadaver mit Schussverletzungen wurden entdeckt. Bei 14 weiteren konnte die Todesursache nicht mehr festgestellt werden, teilte die Landespolizeidirektion Steiermark am Mittwoch mit. Vergangenen Donnerstag wurde der 48-jährige Verdächtige von dem Aufsichtsorgan beobachtet, wie er mit seinem Gewehr aus seinem Traktor heraus auf die Wildtiere schoss. Der Jäger nahm dem Mann die Waffe ab und rief die Polizei. Der Oststeirer war bereits 2013 wegen Wilderei belangt worden und dürfte direkt danach gleich weitergemacht haben. Er hatte sich trotz eines aufrechten Waffenverbots das Gewehr besorgt, berichtete die Polizei.

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diepresse.at vom 22.11.2016

Die Jagd zwischen hohem Ideal und ihren tiefen Wirklichkeiten

Alle Ehre der Jagd, aber Schande den Praktiken, die Ökologie, Artenschutz und gesellschaftlichen Konsens verhöhnen.

 (Die Presse)

Es ist Herbst und das Hirschragout in aller Munde. Gut so, denn professionell erlegt, zählt Wild allemal zu den ethisch weniger bedenklichen Fleischarten. Jagen gehört ebenso zur Natur des Menschen wie seine Sprache. Was aber noch lang kein Grund ist, die Jagd generell schönzuschreiben. Beispielsweise sind die Bären und Wölfe in Österreich nicht einfach ausgestorben, wie selbst in österreichischen Qualitätszeitungen zu lesen ist, sie wurden aktiv ausgerottet und werden an der Wiederkehr gehindert.

Wäre die Jagd bloß Liebe zur Natur, das Hegen und Regulieren von Wildbeständen, die Förderung von Biodiversität – wer könnte sie dann nicht achten? Natürlich wird dabei auch getötet. Aber solange Millionen von Tieren in Intensivhaltungen vegetieren, um unseren unreflektierten Fleischhunger billig zu befriedigen, sollte man nicht mit dem Moralfinger auf die Jäger zeigen.

Leider aber passieren im Dunstkreis der Jagd regelmäßig schiere Blödheiten und Untaten. Die lange Liste reicht vom Aussetzen nachgezüchteter Fasane, um sie wenig später abzuschießen, bis zu den noch nicht lang zurückliegenden Abschüssen dreier Luchse im Nationalpark Kalkalpen. In den örtlichen Wirtshäusern feierte man anschließend den „Sieg“, während die Mehrheit im Lande entsetzt war. Schließlich wurde die Frau eines Jägers, selber Jägerin, milde verurteilt. Und es ist auch noch nicht lang her, dass man im Burgenland drei Dutzend abgeschossene Weihen fand. Nichts als sinn- und hirnlose Naturvernichtung! Immer noch werden hierzulande massiv Greifvögel abgeschossen und so mancher Bartgeier oder Kaiseradler überlebt das Naschen von einem mit Karbofuran vergifteten Kadaver nicht. Immer noch sterben Vögel an Bleivergiftung, weil sie Schrotkörner mit der Nahrung aufnehmen.

Die Eliten der Jägerschaft geben sich korrekt. Wie aber soll man ambivalente Aussagen im inneren Kreis werten, Jäger wüssten schon, wie im Fall der Bären und Wölfe zu verfahren sei? Aufforderung zu gesetzeskonformem Handeln oder Einladung zur dunklen Kreativität im Sinn der „drei S“ – Schießen, Schaufeln, Schweigen?

Tatsächlich „verdunsten“ seit vielen Jahren die einwandernden Bären und Wölfe spurlos. Als letztem Land in Mitteleuropa bildete sich in Österreich heuer zwar das erste Wolfsrudel, auf dem Truppenübungsplatz in Allensteig. (Es ist auch nicht gerade ein Ruhmesblatt für die heimische Jagd, dass die Wölfe dazu den Schutz des Bundesheeres brauchten.)

Jäger fühlen sich kritisiert, unter Rechtfertigungsdruck und wenig geliebt. Aber die schwarzen Schafe werden aus Korpsgeist gedeckt. Nur in besonders dreisten Fällen gelingt es, Untaten nachzuweisen, wie etwa im Fall der Luchsjägerin. Die immer noch verbreitete Einstellung, man müsse das „Raubzeug“ dezimieren, um das begehrte Niederwild zu schützen (und sich in Folge vielleicht sogar die Niederwildschäden abgelten zu lassen), zeugt weder von Liebe zur Natur noch von ökologischem Wissen. Ist dabei den Jägern eigentlich klar, dass der beste Verbündete zum Schutz des Niederwilds der Wolf wäre?

Die Praxis der Jagd ist immer noch meilenweit entfernt vom angewandten Naturschutz. Alle Ehre der Jagd, aber Schande über jene Praktiken, die Ökologie, Artenschutz und jeglichen gesellschaftlichen Grundkonsens verhöhnen. Sie kann einem leidtun, die edle Jagd. Sie sollte sich vor manchen ihrer eigenen Akteure schützen.

Kurt Kotrschal ist Zoologe an der Uni Wien und Leiter der Konrad-Lorenz-Forschungsstelle in Grünau.

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nachrichten.at vom 19.11.2016

Nach Luchs-Abschüssen wird das Jagdgesetz nachgeschärft

LINZ. Bis zu sieben Jahre lang kann die Jagdkarte bei Verstößen künftig entzogen werden. Der Jagdverband prüft interne "Ehrengerichte".

Nach den illegalen Abschüssen von zwei Luchsen rund um den Nationalpark Kalkalpen – die OÖNachrichten haben mehrfach berichtet – wird das oberösterreichische Jagdgesetz nun nachgeschärft. Im Dezember wird der Landtag voraussichtlich mit den Stimmen aller vier Parteien eine Novelle beschließen. Ein Jäger, der illegal ein artgeschütztes Tier schießt, muss künftig bis zu sieben Jahre lang seine Jagdkarte abgeben. Die bisherige Regelung hatte einen Entzug von höchstens drei Jahren vorgesehen. Gottfried Hirz, Klubobmann der Grünen, sieht in dieser Änderung ein "klares Signal an die Jägerschaft". Es könne nicht sein, "dass einige schwarze Schafe die Wiederansiedlung des Luchses im Nationalpark gefährden".

Wenn gegen einen Jäger ein Waffenverbot ausgesprochen wird, muss er künftig für die Dauer des Verbots auch seine Jagdkarte abgeben. Landesjägermeister Sepp Brandmayr begrüßt diese Änderung: "Das ist ein vernünftiger Automatismus."

Für den zuständigen Landesrat Max Hiegelsberger (VP) steht bei der Novelle vor allem die Entbürokratisierung im Mittelpunkt. So sollen beispielsweise behördliche Arrondierungsverfahren von Jagdgebieten künftig entfallen. "Auch in der Jagd gibt es keinen Platz mehr für überzogene Bürokratie", sagt Hiegelsberger, der die hohe Kooperationsbereitschaft das Jagdverbandes und der Landwirtschaftskammer lobt.

Ehrengerichte für Jäger?

Auch intern denkt der oberösterreichische Jagdverband über neue Regelungen gegen Jagdsünder nach. Nach Salzburger Vorbild könnten auch in Oberösterreich "Ehrengerichte" – eine Art Disziplinarverfahren – für Jäger eingeführt werden.

Ein Salzburger Jäger, der die sogenannte Jägerehre verletzt, muss sich vor einem "Ehrensenat" rechtfertigen. Dieser besteht aus einem rechtskundigen Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Vertretung der Anklage vor dem Ehrengericht übernimmt ein Ehrenanwalt. Innerhalb der oberösterreichischen Jägerschaft ist dieses Vorhaben aber umstritten: "Manche sagen, wir brauchen das unbedingt. Die Gegner meinen, dass solche Kommissionen überhaupt nichts bringen", sagt Brandmayr, Nachsatz: "Wenn wir so etwas einführen, muss es hieb- und stichfest sein. Wir wollen nicht, dass jeder Beschluss dieser Kommission dann von den Gerichten wieder gekippt wird."

Das neue Gesetz

Entzug: Statt für drei Jahre kann die Jagdkarte für bis zu sieben Jahre entzogen werden.

Waffenverbot: Besteht ein Waffenverbot, erlischt automatisch die Jagdberechtigung.

Entbürokratisierung: Weniger Behördenverfahren sollen das Jägerleben erleichtern

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antennesalzburg.at vom 16.11.2016

Mit Messer Autoreifen zerstochen

Jäger rastet aus!
Eskaliert ist der Streit zwischen einem Jäger und einem Skitourengeher im Pongau.


Weil der Sportler in Flachau im felsigen Gelände Gämsen verschreckt haben soll, griff der 51-jährige Jäger zum Messer und zerstach dem Tourengeher zwei Autoreifen. Im Zorn, wie er bei der Polizei zugegeben hat.

Auf Zurufe nicht reagiert

Der 34-jährige Sportler hatte sein Fahrzeug am Parkplatz abgestellt und ging eine Skitour im Bereich der unteren Pleisslingalm. Laut Aussagen des 51-Jährigen reagierte der Skitourengeher nicht auf die Zurufe und ging weiter. Nachdem der Flachauer den Kärntner auch später nicht mehr persönlich antraf, zerstach dieser die Autoreifen. Der Skitourengeher erstattete daraufhin Anzeige. Der Jäger wird nun wegen Sachbeschädigung angezeigt.

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"Kleinezeitung" vom 14.11.2016

Ein Jagdverbot gilt in Hausnähe

Die Jagdgesetze von Kärnten und der Steiermark regelt die Jagd in der Nähe von Häusern. Das Wild darf aber „aufgesucht und getrieben“ werden.

Der Paragraf 55, Absatz eins, des Steiermärkischen Jagdgesetzes schreibt vor: „In der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Stätten, die der Heilung oder Erholung Kranker und Rekonvaleszenter dienen, von einzelnen Häusern und Scheunen und von Wildquerungseinrichtungen (wie Grünbrücken oder Wilddurchlässe) darf zwar das Wild aufgesucht und getrieben, nicht aber mit Schusswaffen erlegt werden.“ Und in Absatz zwei wird weiter ausgeführt: Auf Friedhöfen, Eisenbahnstrecken und Gleisanlagen, auf öffentlichen Straßen, in öffentlich zugänglichen Parkanlagen, auf Spiel- und Sportplätzen darf das Wild weder aufgesucht noch getrieben noch erlegt werden.“ Eine ähnliche Bestimmung findet sich auch im Kärntner Jagdgesetz, im Paragraf 68, in den Absätze 14 und 15: Demnach ist es verboten, 2an Orten zu jagen, wo durch die Jagd die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört oder das Leben und die Sicherheit von Menschen gefährdet würde, beziehungsweise in der nächsten Umgebung von Stätten, die der Heilung oder Erholung dienen, Wild mit Schusswaffen zu bejagen“.


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nachrichten.at vom 10.11.2016

Falscher Alarm: Jäger vergaß bloß Köder einzugraben

STEINBACH AM ZIEHBERG. Forstarbeiter fanden in einem Wald einen merkwürdigen Kadaver eines Vierbeiners mit abgezogenem Fell, bei dem der Kopf abgetrennt war.

Tierschützer befürchteten, es könnte sich um einen zu Tode gequälten Hund handeln. Die Polizei begutachtete den Kadaver und zog die Jägerschaft zurate: Das tote Tier ist ein korrekt erlegter Fuchs, der als Köder für andere Wildtiere ausgelegt wurde. Um ganz waidmännisch zu handeln, hätte der Jäger das "Luder" eingraben müssen.

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diepresse.at vom 09.11.2016

 

Ungeliebte Jäger: Großes Halali im Parlament

Die Jäger fühlen sich zunehmend ungeliebt. Unterstützung bekommen sie von der Volkspartei, die unter anderem das Waffengesetz zu ihren Gunsten ändern will.


Wien. Parlamentsenqueten dienen üblicherweise dazu, bedeutende strittige Materien kontroversiell zu diskutieren. Die Klubenquete der ÖVP am Dienstag weicht etwas vom bekannten Ablauf ab: Die Fahnenträger der Jägergilde Wilhelmsburg-St. Georgen nehmen Aufstellung, im Budgetsaal im Parlament spielt die Jagdhornbläsergruppe Zayatal, „Keilernossi“ werden verteilt.

Es geht um die Jagd und ihre „Herausforderungen im 21. Jahrhundert“, und da gibt es – zumindest im ÖVP-Klub – wenig Raum für kontroversielle Standpunkte. Die Landesjägermeister aus etlichen Bundesländern sind vertreten, ebenso die Landwirtschaftskammer-Präsidenten. Dass die Bauernbund-Abgeordneten ihre Aufwartung machen, ist selbstverständlich.

Man ist sich bewusst, dass die Jagd nicht mehr so unumstritten ist, wie sie einst war. Jogger und Mountainbiker sehen sich in der Nutzung der Natur beeinträchtigt, die Sichtweise auf Tiere hat sich vor allem im urbanen Raum verändert. Zum Ausdruck kommt das auch durch Tierrechtsaktivisten, die mit Aktionismus gegen die Jagd vorgehen und vor allem bestimmte Praktiken wie Jagdgatter (Jagd auf gezüchtete Tiere) bekämpfen. Vergangene Woche ist ein Waldbesitzer vor dem Verfassungsgerichtshof abgeblitzt: Er wollte die Jagd auf seinem Eigentum verbieten.

Josef Pröll, einstiger Vizekanzler und ÖVP-Chef, ist inzwischen nicht nur Raiffeisen-Manager, sonder auch einer der führenden Köpfe der Jägerschaft. Als niederösterreichischer Landesjägermeister ist er Nachfolger des legendären Christian Konrad in dieser Funktion. Pröll macht seinen Jägerkollegen Mut: „Wir haben oft das Gefühl, keiner will uns. Das Gegenteil ist der Fall.“ Pröll zitiert eine Umfrage, nach der 76 Prozent der Bevölkerung eine positive Einstellung zur Jagd haben, „wenn verantwortungsvoll und waidgerecht gejagt wird“ (35 Prozent: Stimme voll zu, 41 Prozent: Stimme eher zu). Gerade diese Umfrage zeigt aber auch, wie die Zustimmung schwindet: 1988 hatten auf dieselbe Frage noch 64 Prozent voll und 22 Prozent eher zugestimmt.

Pröll versucht auch, eine Linie gegenüber radikalen Jagdgegnern vorzugeben. Man dürfe sich von diesen nicht provozieren lassen: „Lassen wir uns nicht auf das Niveau dieser Typen herab.“ Man müsse ruhig die bisherige Linie argumentieren. Damit stößt er nicht nur auf Zustimmung: Man müsse den Tierrechtlern in der öffentlichen Diskussion entschiedener entgegentreten, meint ein Diskutant.
Unterstützung für die Jäger gibt es von der ÖVP: Klubchef Reinhold Lopatka kündigt an, die ÖVP werde eine Änderung im Waffengesetz umsetzen, wonach Jäger Kurzwaffen mitführen dürfen, ohne extra einen Waffenpass beantragen zu müssen. Das freut die Jäger, die derartige Waffen etwa für Fangschüsse benötigen.

Auf einen Blick

Jägerschaft. 123.000 Jäger gibt es in Österreich. Die Jagd ist mit einem Umsatz von 475 Millionen Euro jährlich auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Allein an Löhnen und Gehältern im Jagdwesen werden 199 Millionen Euro ausbezahlt. Wesentliche Aufgabe der Jäger ist die Regulation des heimischen Wildbestands.

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derstandard.at vom 09.11.2016

Jäger schoss im Burgenland Bekannter in den Fuß

Mann wollte das Gewehr erklären, dabei löste sich Schuss

Deutschkreutz – Ein 69-jähriger Jäger soll in Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) einer Bekannten in den Fuß geschossen haben. Der Mann soll in einem Wohnhaus einem 75-Jährigen sowie dessen Bekannten die Handhabung seines Jagdgewehres erklärt haben. Dabei löste sich ein Schuss aus der geladenen Waffe, bestätigte die Polizei am Mittwoch einen Bericht der Burgenländischen Volkszeitung. Der Schuss soll sich gelöst haben als der 69-Jährige mit der Frau allein in der Küche war. Die Jagdpatrone soll die Frau in eine Zehe des rechten Fußes getroffen haben, sie wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Mann soll Besitzer einer gültigen Jagdkarte sowie eines Waffenpasses und einer Waffenbesitzkarte sein. Nach Abschluss der Erhebungen dürften den 69-Jährigen eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie waffen- und jagdrechtliche Verfahren erwarten.

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derstandard.at vom 08.11.2016

ÖVP will Jäger auch Pistolen führen lassen

Gesetzesänderung auf Drängen der Landesjagdverbände geplant

Wien – Die ÖVP sorgt sich um die Sicherheit der Jäger und will ihnen auch den Einsatz von Kurzwaffen erlauben. Laut einem Bericht des Ö1-"Mittagsjournals" vom Dienstag ist der Volkspartei das Thema so wichtig, dass sie auf Drängen der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände einen solchen Gesetzesvorschlag einbringen will.

Als Beispiel für die Notwendigkeit einer entsprechenden Novellierung des Jagdgesetzes führt Peter Lebersorger, der Generalsekretär der Zentralstelle, Verkehrsunfälle mit Wildtieren an. Verletzte Tiere im Dickicht oder in verbautem Gebiet mit einem Fangschuss zu töten, sei mit einer Langwaffe nahezu unmöglich, so Lebersorger. "Für solche Situationen brauchen wir die Faustfeuerwaffe."

Die Praktiker in den Revieren

Schon jetzt dürfen Jäger mit behördlicher Genehmigung Kurzwaffen wie Pistolen oder Revolver führen, das werde in der Praxis nach einem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes allerdings kaum bewilligt, heißt es in dem Bericht. Lebersorger nennt dies eine Lücke, die durch die Gesetzesänderung geschlossen werden könnte. Die für die Einschränkung verantwortlichen Personen seien laut dem Verbandspräsidenten anders als "die Praktiker in den Revieren draußen" noch nie auf der Jagd gewesen.

ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka bestätigte bei der am Dienstag stattfindenden ÖVP-Klubenquete zu den "Herausforderungen für die Jagd im 21. Jahrhundert" die Pläne, er hält "diese kleine Änderung für gerechtfertigt" und will nicht von einer Lockerung der Waffengesetzgebung sprechen. Dass sich die Zahl der Waffen in der Bevölkerung erhöhe, befürchte Lopatka nicht. Am deutlichen Ja der Volkspartei zur Jagd gebe es nichts zu rütteln, sagte der Klubobmann bei der Veranstaltung.

Ein weiterer Wunsch der Jägerschaft, die Zulassung von Schalldämpfern für die Jagd, um Gehörschäden bei sich selbst und ihren Hunden zu verhindern, wird teilweise erfüllt. Weil sich der Koalitionspartner SPÖ querlegt, wird das laut Dagmar Hinghofer-Szalkay, Referentin im Kabinett des Innenministers, zunächst nur Berufsjägern gestattet.

Bei den von der EU geplanten Waffengesetzverschärfungen unter dem Titel Terrorabwehr habe man zusammen mit anderen Staaten das Schlimmste verhindern können, sagte Hinghofer-Szalkay. Geplant wäre unter anderem gewesen, halbautomatische Gewehre völlig zu verbieten, neben psychischen auch medizinische Tests vorzuschreiben und manche Spielzeuggewehre als Waffen einzustufen. Hier laufen die Verhandlungen auf EU-Ebene noch bis Ende 2016 oder Anfang 2017.

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ots.at vom 04.11.2016

Wiener Tierschutzverein: Jagd - VfGH knallt Rechte von Waldeigentümern ab

VfGH spricht Eigentümern Recht auf Entscheidung über Bejagung ihres Grundstücks ab. WTV-Präsidentin Petrovic: „Wie viele Richterinnen und Richter im VfGH sind Jägerinnen oder Jäger?“

Vösendorf (OTS) - Darf ein Grundstückseigentümer selbst entscheiden, ob in seinem Wald gejagt werden darf? Ja, sollte man meinen. Doch nicht so in Österreich, wie nun auch ein aktuelles Zwischenurteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) untermauert. Anlassfall war die Antragsstellung eines Kärntners, der aus ethischen Gründen seine Grundstücke für jagdfrei erklären lassen wollte. Dieser Fall steht allerdings stellvertretend für mehrere Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer in ganz Österreich, die sich die Zwangsbejagung auf ihrem Grund und Boden nicht mehr gefallen lassen wollen. Im Rahmen einer Bürgerinitiative gegen die Zwangsbejagung (http://www.zwangsbejagung-ade.at) setzen immer mehr Liegenschaftseigentümer rechtliche Schritte gegen die Nutzung ihrer Grundstücke für die Jagd und das Töten von Tieren. „Immer mehr Menschen lehnen dies aus ethischen Gründen ab oder fürchten schlicht und einfach die gefährliche Ballerei, die auch immer wieder Menschenleben kostet, in ihrer Nähe“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.

„Natürliche Jäger“ haben in Ö keine Chance

Da bereits in zwei Instanzen gegen den Antrag des Kärntners entschieden wurde, wurde nun in letzter Instanz der VfGH bemüht -ebenfalls mit für die Waldbesitzerinnen und -besitzer sowie den Tierschutz negativem Ausgang. „Diese Entscheidung ist wieder einmal ein Schlag ins Gesicht für die Tierschutzbewegung in Österreich. Der WTV fordert die Offenlegung darüber, wie viele der Richterinnen und Richter im Verfassungsgerichtshof Jägerinnen oder Jäger sind“, so WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic. Es sei erstaunlich, wie der VfGH hier agiere und es offenbar im Vorfeld nicht für nötig hielt, in der Sache genauer zu recherchieren. Den Argumenten für die Jagd stünden nicht nur gewichtige Argumente der Kritikerinnen gegenüber, sondern auch praktische Erfahrungen aus Regionen weltweit, welche die Jagd gänzlich verboten haben, so die Präsidentin weiter. In diesen Regionen spielte sich das ökologische Gleichgewicht, welches von Jagdbefürwortern ja immer wieder fälschlicherweise gerne als Argument pro Jagd herangezogen wird, durch die Zuwanderung von natürlichen Jägern wie Wolf, Luchs und Bär von selbst ein. „Dass redliche Bürger, die lediglich ihr Recht einfordern und auf die Natur achten wollen, jetzt in „Jubelaussendungen“ von Landesjagdverbänden auch noch verächtlich als militante Tierschützer bezeichnet werden, setzt dem Ganzen noch Krone auf“, so Petrovic.

Österreich - Land der Zwangsjagd

Was viele Menschen zudem nicht wissen: In Österreich ist man als privater Grundstückseigentümer quasi automatisch Zwangsmitglied in der jeweiligen Jagdgenossenschaft. Weiter negiert der VfGH mit seinem Beschluss bereits vorhandene Rechtsprechung auf höchstgerichtlicher europäischer Ebene. Denn für Länder wie Luxemburg, Frankreich und Deutschland wurde vom EMGR (dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte), sprich in allerhöchster Instanz, entschieden, dass es gegen das Grundrecht auf Eigentumsfreiheit verstößt, wenn ein Grundbesitzer nicht selbst entscheiden kann, ob er die Jagd auf eigenem Grund und Boden duldet oder nicht.

„Noch erstaunlicher ist die Begründung des VfGH, dass eine Umzäunung des eigenen Waldes für Waldbesitzerinnen und –besitzer zumutbar ist. In vielen Fällen ist das weder möglich, noch wirtschaftlich tragbar und entspricht nicht den klaren Intentionen des Forstrechts: Denn der Wald soll der Allgemeinheit dienen, den Menschen zur Erholung, den Tieren als Lebensraum und er darf nur in eng definierten Ausnahmefällen eingezäunt werden. Und diese Ausnahmen sind eher problematisch“, so Petrovic.

Und die Präsidentin fügt abschließend hinzu: „Traurig, dass Österreich in einem weiteren Punkt den Zug der modernen Zeit in Europa verpasst: Warum das ansonsten gut geschützte Eigentum gerade zum Töten von Wildtieren verletzt werden darf, verstehen vor allem junge Menschen gar nicht mehr. Mit dieser derartigen Judikatur -gefährlich wie eine Gewehrkugel - wird ein modernes Verständnis von ökologischer Waldpflege und Wildhege abgeknallt“.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Oliver Bayer 
Öffentlichkeitsarbeit 

Wiener Tierschutzverein 
Triester Straße 8 
2331 Vösendorf 

Telefon: 01/699 24 50 - 16
 
oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org
 
www.wiener-tierschutzverein.org

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ots.at vom 04.11.2016

Verfassungsgerichtshof erteilt Anti-Jagd-Aktivisten klare Absage

Höchstgericht erkennt: "Verbot der Jagd aus ethischen Gründen" ohne Umzäunung ist nicht zulässig

Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung darüber veröffentlicht, ob das Verbot der Jagd auf einem Grundstück aus ethischen Gründen zulässig sei. Militante Tierrechtsaktivisten wollten durchsetzen, dass das Verbot durch bloßen Willensentscheid und Ausspruch durch den Grundeigentümer möglich werden sollte, und zwar ohne weitere Voraussetzungen, wie etwa eine Umzäunung des Grundstücks. Stellvertretend für mehrere in Österreich anhängige Verfahren wurde die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Kärntner Jagdgesetzes geprüft und erkannt: Will ein Grundeigentümer das Ruhen der Jagd auf seinem Grundstück, so ist es nicht verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber dies an eine Umzäunung knüpft.

Josef Pröll, Landesjägermeister von Niederösterreich, wo auch mehrere gleichgelagerte Fälle anhängig sind, zeigte sich über das Urteil zufrieden: "Diese Entscheidung ist eine unmissverständliche Absage an militante Tierrechtsaktivisten und somit für die Jagd in Österreich wichtig und richtungsweisend. Der VfGH hat befunden, dass ein spezifisches öffentliches Interesse in Österreich an einer flächendeckenden Bejagung besteht, um den Wald zu erhalten, Wildbestände zu kontrollieren und das wildökologische Gleichgewicht zu erhalten. Der Angriff auf unser bestehendes Reviersystem mit Eigenjagdgebieten und Genossenschaftsjagdgebieten konnte abgewehrt werden." Wenn ein Grundeigentümer aus persönlichen Gründen das Ruhen der Jagd auf seinem Grundstück wolle, dann sei es keinesfalls unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber eine Umzäunung verlangt, so die Entscheidung des Höchstgerichts.

Die Anlassfälle wurden bis jetzt von militanten Tierrechtsaktivisten und deren Organisationen bis zu den Höchstgerichten vorangetrieben. Sie zielen auf eine Schwächung und Abschaffung der Jagd ab. Dazu Josef Pröll: "Die Jagd und Jagdausübung sind nicht primär ein bloßes Freizeitvergnügen von Privatpersonen. Jäger halten Abschusspläne ein und ergreifen eine Vielzahl weiterer begleitender Maßnahmen, die den öffentlichen Interessen an der flächendeckenden Jagdausübung dienen. Das Höchstgericht zeigt das mit seiner Entscheidung deutlich auf."

Rückfragen & Kontakt:

Niederösterreichischer Landesjagdverband 
Dr. Peter Lebersorger 
Tel. +43 (0)1 4051636-0

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orf.at vom 04.11.2016

Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt

Ein Kärntner Waldbesitzer hat in seinem Wald die Jagd aus ethischen Gründen verbieten wollen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte den Jagdfreistellungsantrag nun ab. Der Grundbesitzer könne aber seinen Wald einzäunen, so der VfGH.

Der VfGH musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Waldbesitzer die Jagd verbieten darf oder nicht. Ein Oberkärntner Waldbesitzer aus dem Bezirk Spittal legte zunächst Beschwerde bei den lokalen Behörden - bei Bezirkshauptmannschaft und Landesverwaltungsgericht - ein. Dort hatte er vorgetragen, dass er aufgrund seiner fast veganen Lebensweise die Jagd ablehne und sie auf seinem Grundstück verbieten wolle - mehr dazu in 
Kärntner Jagdgesetz im Visier des VfGH.

Von Tierschützern unterstützt

Vorerst blitzte der Mann mit seiner Beschwerde ab, denn das Kärntner Jagdgesetz sieht eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vor. In der Folge wanderte die Beschwerde zum VfGH. Eine Gesetzesaufhebung hätte weitreichende Folgen für die Jagd gehabt, sogar die Aufhebung des Jagdgesetzes wäre möglich gewesen.

Das Land Kärnten verteidigte die Zwangsbejagung, denn das Wild würde schnell lernen, dass in dem betreffenden Wald nicht gejagt werde, und dorthin abwandern. Das würde zu Krankheiten und Wildschäden führen, so die Argumente. Tierschützer unterstützten den Waldbesitzer und hofften auf einen positiven Entscheid des VfGH.

Grundbesitzer kann Wald einzäunen

Einer von ihnen ist Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken. In einer Aussendung am Freitag nahm er zum Entscheid des Höchstgerichts Stellung und sagte, die Zwangsbejagung werde aufrecht erhalten, obwohl in Ländern wie Frankreich, Luxemburg oder Deutschland bereits im Sinne von Grundbesitzern entschieden worden sei. Balluch kündigte nun den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Laut VfGH sei es „nicht unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber für die Jagdfreistellung eines Grundstückes (...) dessen Umzäunung verlangt. Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden.“

Tierschützer starten Bürgerinitiative

Der Wiener Tierschutzverein reagiert am Freitag in einer Aussendung und sagte, man sollte meinen, dass ein Grundstückseigentümer selbst entscheiden könne, ob in seinem Wald gejagt werde oder nicht. Es gebe eine Bürgerinitiative gegen die Zwangsbejagung, weil immer mehr Liegenschaftseigentümer keine Jagd auf ihrem Grund mehr wollen, so die Präsidentin des Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic.

Jägerschaft „glücklich“

Freydis Burgstaller-Gradenegger, die Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft, sagte, man sei glücklich über die Entscheidung. Sie gebe Hoffnung, weil zum Ausdruck gebracht wurde, dass der VfGH die Wichtigkeit der flächendeckenden Bejagung erkannt habe. „Angesichts der gesetzlichen Aufträge, der vorhandenen Wildstandsituation und Objektschutzwäldern ist es nötig, eine flächendeckende Bejagung gewährleisten zu können.“ Man unterscheide sich wesentlich von der Lage in den Ländern, in denen die Jagd aus ethischen Gründen untersagt werden könne.

Jagdreferent Gernot Darmann (FPÖ) sagte in einer Reaktion am Freitag, der Verfassungsgerichtshof anerkenne in seinem Urteil, dass das Jagdwesen in Kärnten gut organisiert sei, dass das Jagdgesetz einen strengen Rahmen für einen geordneten Jagdbetrieb schaffe und die Jäger eine volkswirtschaftlich wichtige Rolle bei der Abwehr von übermäßigen Verbissschäden in den Schutzwäldern spielen.


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heute.at vom 01.11.2016

Kärntner stürzte mit Quad ab: Tot

Tödlicher Absturz in Kärnten: Am Dienstag war ein 43-Jähriger mit einem Quad in einem Jagdrevier in Spittal unterwegs. Auf einer Forststraße stürzte der Hermagorer ab und verunglückte. Stunden später fanden Jagdkollegen den Mann tot auf. 

Der 43-Jähriger war zu Allerheiligen mit einigen Kollegen auf einer Jagdhütte in der Gemeinde Greifenburg, gegen 17 Uhr machte der Kärntner eine Spritztour mit dem Quad und verunglückte mit dem Fahrzeug. Als der Kärntner nicht zu vereinbarten Zeit zur Hütte zurückkehrt, machten sich seine Freunde auf die Suche nach dem Mann.

In einer Kurve des Almwegs fanden die Kärntner schließlich Plastikteile, als sie genauer nachschauten, fanden sie das Quad im Baum hängend. 100 Meter unter dem Fahrzeug lag der Verunglückte. Der Angestellte starb noch vor Ort an seinen schweren Verletzungen. 

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ORF "Heute Oberösterreich" vom 24.10.2106

Streit um Jagdverbot

Bereits zwei Waldbesitzer in Oberösterreich wollen nicht mehr, dass in ihrem Wald gejagt wird. Sie forderten eine Abschaffung des Jagdzwangs für ihren Bereich. Der Landesjägermeister Josef Brandmayr warnt vor einer Aufweichung.

Hier geht es zum Video

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Morgenjournal Ö1 vom 24.10.2016

Ö1: Jagd-Verbot - Kärntner Klage macht Schule

"Ein aufsehenerregender Jagd-Prozess aus Kärnten hat jetzt Nachahmer gefunden. Es geht um den Fall eines Kärntner Waldbesitzers.

Der Mann will die Jagd auf seinem Grundstück verbieten, aus ethischen Gründen. Die Spannung vor dem Urteil ist groß, unter den Betroffenen, unter der Jägerschaft wie unter Juristen. Denn der Fall aus Kärnten hat weitere Waldbesitzer motiviert auch zu klagen."


Zum Nachhören auf Ö1 hier klicken

Anschließend Uhrzeit 7:20 rechts in der Navigation anklicken.

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"Kronen Zeitung" vom 22.10.2016

Neue Jäger-Studie: „Wir sind keine Bambimörder

Anlässlich der feierlichen Hubertusmesse im Stephansdom.

Mit einer feierlichen Hubertusmesse im Stephansdom – draußen protestierten Tierschützer – dankten heimische Waidmänner ihrem Patron. Zuvor aber rückte das Grüne Kreuz mit dem rührigen Präsidenten Leo Nagy das Wirken der 123.000 Jäger ins richtige Licht: „Wir hegen das Wild und sind keine Bambimörder.“


Auf 98 Prozent der Gesamtfläche von Österreich (auf 82.164 Quadratkilometern) werden hierzulande Hirsch, Reh & Co. gehegt. „Eine absolute ökologische Notwendigkeit ist dabei auch die Regulierung des Wildbestandes. Nur so kann das Gleichgewicht in der Natur erhalten bleiben“, bestätigte denn auch Felix Montecuccoli, Präsident des heimischen Hauptverbandes der Land- und Forstbetriebe.

Wie alle anderen Waidmänner haftet er mit seinem Privatvermögen (!) für Wildschäden an Kulturen, Äckern und Weingärten durch Wild. Weiterer Dienst der Jäger an der Allgemeinheit: Freiwillig und unbezahlt übernehmen diese die Entsorgung der im Straßenverkehr getöteten Tiere – aktuell in der heurigen Saison bisher 77.249 Stück Wild.

Laut Uni-Professor Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft, selbst kein Waidmann, wären einige Arten wie der Auerhahn oder der Huchen ohne die Hege der Jagd und Fischerei bereits ausgestorben.

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noen.at vom 19.10.2016

Treibjagd: Jäger im Gesicht verletzt!

Jagdleiter erlitt durch einen „Gellerschuss“ Verwundungen im Gesicht und an der Brust. Polizeibeamte ermitteln wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Die örtliche Jagdgesellschaft hielt sich am vergangenen Samstag in Auggenthal auf. Dabei kam es zu einem folgenschweren Zwischenfall.

„Der letzte Jagdunfall in Haugsdorf liegt Jahre zurück“

Eine 49-jährige gebürtige deutsche Angestellte aus Auggenthal zielte mit ihrer Schrottflinte auf einen auffliegenden Fasan. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe stand der örtliche Jagdleiter rund 50 Meter entfernt und wurde von zwei bis drei Schrotkörnern getroffen. Der 56-jährige Landwirt erlitt Schussverletzungen an der Unterlippe und an der linken Brustseite.

Zum Unfallhergang befragt, zeigte sich der Waidmann wortkarg und beendete nach einem kurzen „kein Kommentar“ das Telefonat grußlos. Gesprächiger zeigt sich Bezirksjägermeister Karl Wittmann, der zu dem Jagdunfall meinte: „Es war ein bedauerlicher Zwischenfall.“ Er erinnert sich: „Der letzte Jagdunfall im Gemeindegebiet von Haugsdorf liegt schon Jahre zurück. Auch damals wurde ein Teilnehmer einer Treibjagd durch einen ‚Gellerschuss‘ am Oberschenkel verletzt.“

Metallsteher in den Weingärten sorgen für Querschläge

Der oberste Waidmann warnt seine Jagdkameraden: „Durch die vielen Metallsteher in den Weingärten ist dort die Treibjagd sehr gefährlich, da es leicht zu Querschlägern kommen kann.“ Zum sogenannten „Gellerschuss“ befragt, erklärt Wittmann: „Dabei prallen die abgefeuerten Schrotkörner gegen einen solchen Steher und schwirren dann unkontrolliert durch die Gegend.“

Die bisherigen Ermittlungen der Polizeiinspektion Haugsdorf am Tatort lassen den Schluss zu, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Querschläger gehandelt habe. Die polizeilichen Einvernahmen der Zeugen und der Jägerin ergaben bisher keinen Hinweis auf einen „direkten Treffer“. Es wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Alle an der Treibjagd beteiligten Personen trugen Warnwesten und konnten gültige Jagdkarten vorweisen, auch die Unglücksschützin. Die Rettungskräfte und der Notarzt versorgten den verletzten Jagdleiter und lieferten ihn ins Landeskrankenhaus Horn ein. Nach einem eintägigen Aufenthalt konnte der 56-Jährige die Klinik verlassen.

Die Jagdveranstaltung wurde nach dem Unfall abgebrochen. Der Sachverhalt wird nach Abschluss der Ermittlung der Staatsanwaltschaft Korneuburg übermittelt.

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bvz.at vom 11.10.2016

Jäger schlägt Aktivistin

Bei einer Treibjagd in Gattendorf kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Jägern und Tierschützern.

Am Wochenende soll es bei einer Treibjagd in Gattendorf zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen einem Jäger und mehreren Tierschutzaktivisten gekommen sein.

In Krankenhaus behandelt

Das berichtet der „Verein gegen Tierfabriken“ in einer Aussendung. Mitglieder des Vereins waren vor Ort, um gegen die Treibjagd zu protestieren und die Jäger bei ihren Aktivitäten zu filmen. Von Martin Balluch, Obmann des Tierschutzvereins, wird der Vorfall folgendermaßen beschrieben: Ein Mann in Grün habe zuerst zwei filmende Tierschützer angegriffen, um dann einer Frau „mit voller Kraft mehrmals auf den Kopf zu schlagen“.

Die Aktivistin habe anschließend im Unfallkrankenhaus behandelt werden müssen, so Balluch weiters. Im Anschluss sei von der Polizei die Identität des Angreifers aufgenommen und sichergestellt worden, dass die Tierschützer weiter filmen konnten. 

Polizei: „Anzeige entgegengenommen“

Auf Anfrage der BVZ lies ein Beamter der Polizeiinspektion Gattendorf wissen: „Es wurde eine Anzeige entgegengenommen und derzeit werden Erhebungen gemacht. Zu gegebener Zeit wird ein Bericht abgesetzt werden“.

Ob sich die Ereignisse tatsächlich so, wie sie vom „Verein gegen Tierfabriken“ geschildert werden, abgespielt haben, konnte der Polizeibeamte zunächst nicht bestätigen.
Der Tierschutzverein hat auf seiner Homepage (www.vgt.at) ein Video von dem Zwischenfall veröffentlicht.

Morddrohung ausgesprochen

Nach der Attacke auf die Aktivisten habe ein anderes Mitglied der Jagdgesellschaft eine Morddrohung gegen Martin Balluch ausgesprochen, berichtet der Obmann selbst. Auch dieser Vorfall wurde auf Video festgehalten.

Laut dem Obmann des „Vereins gegen Tierfabriken“ wurden für die Treibjagd in Gattendorf 1.000 Rebhühner und Fasane aus Massentierhaltung ausgesetzt. Der Tierschutzverein protestierte mit mehreren Aktivisten vor Ort gegen die derzeit legale Jagdpraxis.

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nachrichten.at vom 28.09.2016

"Keine Jagd auf meinem Grundstück": Höchstrichter entscheiden

LINZ. Veganer aus Kärnten mit Beschwerde vor Verfassungsgericht - ähnliche Fälle im Innviertel.

Darf ein Waldbesitzer die Jagd auf seinem Grund und Boden verbieten? Seit gestern berät der Verfassungsgerichtshof (VFGH) über diese Frage. Der Antragsteller aus Spittal an der Drau (Kärnten) ist Veganer. Er beruft sich auf sein Eigentumsrecht – und seine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen. "Ein Urteil ist frühestens Ende Oktober zu erwarten", hieß es auf OÖN-Anfrage.

Gegenwind: Schon mehr als 20 Grundbesitzer wollen die Zwangsbejagung aus tierethischen Gründen untersagen

Auch in Oberösterreich regt sich Widerstand gegen den Jagdzwang. "Zwei ähnliche Fälle, beide aus dem Bezirk Schärding, sind bei uns anhängig", bestätigt Stefan Herdega vom Landesverwaltungsgericht. Ein Antragsteller ist Werner Scherhaufer aus St. Aegidi. Der 60-jährige Betriebselektriker besitzt eine 1,6 Hektar große Wald- und Wiesenfläche, auf der er die Jagd untersagen will: "Erstens sind wir alle in der Familie Vegetarier, zweitens wollen wir nicht, dass auf unserem Grundstück Tiere wegen der Jagd leiden müssen."

Im Oktober hatte Scherhaufer bei der BH Schärding die "Jagdfreistellung" beantragt. Vor zwei Wochen wurde ihm der negative Bescheid zugestellt. "Mein Sohn Robert hat jetzt beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt", sagt Scherhaufer. "Wir mussten den Antrag zurückweisen, weil im Gesetz eine Jagdfreistellung nicht vorgesehen ist", heißt es von der Behörde. Auch im zweiten Fall habe man deshalb einen abschlägigen Bescheid erlassen. Hier sei die Beschwerdefrist noch offen.

"Die Jäger meinen, ich soll das Grundstück einzäunen, dann wäre die Jagd dort verboten", sagt Scherhaufer. Doch das komme für ihn nicht in Frage: "Ich will ja keinen Zoo." Unterstützt wird er auf dem Weg durch die Instanzen vom Österreichischen Tierschutzverein. "Wir hoffen, dass der VFGH ein Machtwort spricht und die Zwangsbejagung für verfassungswidrig erklärt", sagt Sprecher Christian Hölzl. Das würde der gängigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entsprechen. Sie hat dazu geführt, dass in der EU die generelle Bejagung bereits weitgehend abgeschafft wurde.

Um Verständnis für die Zwangsbejagung wirbt man hingegen beim Landesjagdverband: Sie sei notwendig, um Wildschäden einzudämmen und die Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.

Heikle juristische Frage

Am 15. Dezember 2015 hat der Verfassungsgerichtshof beschlossen, die Beschwerde des Kärntner Waldbesitzers gegen die Zwangsbejagung zu prüfen. Eine Klärung der Frage sei dringlich, heißt es da. Denn es handle sich um einen Eingriff ins Eigentumsrecht. Und der sei noch dazu besonders gravierend, weil der Kärntner die Jagd aus ethischen Gründen ablehne.

Rechtsexperten sehen darin einen Hinweis darauf, dass die Höchstrichter die gängige Praxis der Zwangsbejagung letztlich für verfassungswidrig erklären und nach dem Vorbild von Deutschland eine Änderung des Jagdgesetzes anordnen könnten.

In Österreich gilt die Zwangsbejagung auf allen Waldflächen und nicht eingegrenzten Wiesen und Feldern – also auf allen Flächen, die einen landwirtschaftlichen Einheitswert haben. Die Jagd „ruht“ auf Friedhöfen, im Siedlungsgebiet und im Umkreis von Industrieanlagen.

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orf.at vom 27.09.2016

Kärntner Jagdgesetz auf dem Prüfstand

Darf ein Grundbesitzer aus ethischen Gründen die Jagd in seinem Wald verbieten? Diese Frage prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag nach einer Beschwerde aus Kärnten. Die Jägerei könnte damit bundesweit völlig neu geordnet werden.


Ein Oberkärntner Waldbesitzer aus dem Bezirk Spittal legte zunächst Beschwerde bei den lokalen Behörden - bei Bezirkshauptmannschaft und Landesverwaltungsgericht - ein. Dort hatte er vorgetragen, dass er aufgrund seiner fast veganen Lebensweise die Jagd ablehne und sie auf seinem Grundstück verbieten.

Vorerst blitzte der Mann mit seiner Beschwerde ab, denn das Kärntner Jagdgesetz sieht eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vor. In der Folge wanderte die Beschwerde zum VfGH, der diesen Eingriff in das Eigentumsrecht am Dienstag auf seine Verfassungskonformität hin prüft.

Richtungsweisendes Urteil auf europäischer Ebene

In Österreich haben Grundstücksbesitzer bisher keine Möglichkeit, die Jagd auf dem eigenen Grundstück zu verbieten. Waldbesitzer müssen dafür sorgen, dass gejagt wird. Die Jäger hegen, jagen und schießen auch kranke Tiere. Das Jagdgesetz kennt also keine „Jagdfreistellung“, wie sie der Spittaler erreichen will.

In Deutschland ist das anders, dort ist es auf Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2012 erlaubt, die Jagd in seinem Wald zu verbieten, den Waldbesitzern wurde ein Grundrecht auf Eigentum zugesprochen.

Gesetzesaufhebung hätte weitreichende Folgen

Letztlich könnte es zu einer Aufhebung von Teilen des Kärntner Jagdgesetzes oder anderer Jagdgesetze kommen. Mit weitreichenden Folgen, denn dann dürfte die Jagd nur noch in gewissen Bereichen ausgeübt werden. Viele Jäger würden damit die Möglichkeit zur Jagd verlieren. Außerdem würden Grundeigentümer die Möglichkeit verlieren, die Wildschäden für Förderungen geltend zu.

Waldbesitzer: Regulation durch Bären

Der Kärntner Waldbesitzer, der auch Jurist ist, wollte die Begründung seiner Beschwerde am Dienstag zuerst eher breit anlegen. „Es hat noch eine Spezies gegeben, die über andere Arten...“, setzte er an - um von den Höchstrichtern sofort zurechtgewiesen zu werden, sich auf die konkreten Punkte zu beschränken. Der Jurist argumentierte dann, dass er die Jagd aus ethischen Gründen ablehne und sie auf seinem Grundstück auch nicht dulden wolle. Er trete vielmehr für eine natürliche Regulierung des Wildbestandes durch die Wiederansiedlung von Bären, Luchsen und Wölfen sowie die Unterlassung von Fütterungen ein.

Der Beschwerdeführer sah sich in seinen Rechten eingeschränkt, da Grundstückseigentümer keine Möglichkeit hätten, die Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten, auch wenn sie diese aus ethischen Gründen ablehnen und verwies auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Land verteidigt Zwangsbejagung

Das Land Kärnten verteidigte die „Zwangsbejagung“. Das Wild sei „sehr lernfähig“, den Jagddruck zu umgehen und würde schnell in die geschützten Gebiete ausweichen. Abschussnotwendiges Wild könnte dann grundsätzlich nicht mehr erlegt werden. Zudem könnten keine Maßnahmen zum Schutz vor Raubwild und vor Wildkrankheiten ergriffen werden. Es wäre daher mit einem erhöhten Maß an Wildschäden nicht nur in den betroffenen, sondern auch in den angrenzenden Gebieten zu rechnen.

Tierschützer: Jagdgesetz wird fallen

Nach der Anhörung am Dienstag wird der VfGH über den Fall diskutieren und eine Entscheidung ausarbeiten. Diese wird dann - vermutlich erst im Frühling - den Parteien übermittelt. Das Kärntner Jagdgesetz werde aufgehoben werden müssen, meinte am Dienstag der Obmann des VGT-Obmann Martin Balluch. Zu eindeutig sei die Ähnlichkeit zu den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Fällen.

Balluch spricht auch von einer „Verlogenheit der klassischen Jagd“: „Man argumentiert, dass die Jagd für den Wald notwendig wäre, füttert aber Paarhufer, um zu viel zu hohen Wilddichten zu gelangen, damit genügend Tiere zum Abschuss zur Verfügung stehen.“

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kurier.at vom 27.09.2016

Waldbesitzer will Jagd verbieten

"Aus ethischen Gründen" gegen Jäger, Verfassungsrichter sind am Wort.

"Bär, Luchs und Wolf sollen die Wildtier-Population ordnen. Dafür braucht es keine Jäger und schon gar nicht auf meinem Grundstück." Mir diesen Argumenten will ein Oberkärntner Waldbesitzer künftig die Jagd auf seiner Liegenschaft unterbinden. Die Verfassungsrichter prüfen heute, Dienstag, in Wien das Kärntner Jagdgesetz, das ein Verbot des Jagdverbots vorsieht.

In Österreich müssen prinzipiell sämtliche Waldbesitzer die Jagd auf ihren Grundstücken dulden. Eine Jagdfreistellung kann wohl durch eine Umzäunung erwirkt werden, in Kärnten ist dafür jedoch ein entsprechender Antrag erforderlich. "Die Bundesländer Salzburg, Burgenland, Niederösterreich und Wien haben vergleichbare Bestimmungen", sagt Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft.

"Natur soll das regeln"

Ein Kärntner will hingegen auf juristischem Wege vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) klären lassen, ob die "Duldungspflicht" verfassungskonform ist. Aus "ethischen Gründen" gehe es ihm um dieses Jagdverbot, betont er. Um weiters auszuführen: "Jäger sind dafür verantwortlich, dass Bär, Wolf und Luchs in unseren Breiten nahezu ausgerottet wurden. Diese Tiere müssten jedoch auf natürlichem Weg regeln, was in den Wald gehört und was nicht." Der Oberkärntner, der namentlich nicht genannt werden will, ist "felsenfest" davon überzeugt, Recht zu bekommen.

Die Prüfung des Kärntner Jagdgesetzes hat der VfGH amtswegig eingeleitet. Denn die "Duldungspflicht" von Jagd durch Grundbesitzer scheine ein Eingriff in das Eigentumsrecht "mit besonderer Intensität" zu sein, hieß es in einem VfGH-Beschluss vom Jänner.

Der Europäische Gerichtshof hat 2012 einem bayrischen Grundbesitzer in einem ähnlichen Fall Recht gegeben. Dutzende Freistellungsanträge folgten.

Kippen die Verfassungsjuristen die Kärntner Regelung, ist mit einer "Lawine" an derartigen Begehrlichkeiten zu rechnen. Was würde dies für die Kärntner Jägerschaft bedeuten? "Aufgrund der topografischen Lage und der großen Waldbestände benötigen wir durchgehende Flächen zur Regelung der Wildtier-Population, aber auch, um den darüber hinaus gehenden gesetzlichen Aufträgen nachkommen zu können. Folgewirkungen sind somit nicht abschätzbar", sagt Burgstaller-Gradenegger.

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orf.at vom 24.09.2016

Hochstand stürzte ein - zwei Jäger verletzt

Beim Zusammenbruch eines Hochstands in Silz (Bezirk Imst) sind am Freitagabend die beiden darauf sitzenden Jäger zehn Meter in die Tiefe gestürzt. Der 59-jährige Vater und sein 32 Jahre alter Sohn wurden dabei verletzt.

Aus bisher ungeklärter Ursache brach der Jägersitz im Jagdgebiet Stadlingerberg in Silz gegen 19.00 Uhr plötzlich zusammen. Die beiden Jäger stürzten mit dem Holzsitz etwa zehn Meter in steiles Gelände ab und wurden dabei verletzt.

Etwa eine halbe Stunde später wurden die beiden Verletzten im Wald gefunden. Der 32-Jährige war zu dieser Zeit bereits wieder auf die Straße geklettert, sein Vater lag in steilem, unwegsamem Gelände etwa 20 Meter unterhalb eines Forstweges.

Beide wurden ins Krankenhaus gebracht

Er wurde von der Bergrettung Rietz geborgen und mit dem Notarzthubschrauber „Martin 2“ in die Klinik nach Innsbruck geflogen. Sein Sohn wurde von der Rettung ebenfalls in das Krankenhaus eingeliefert.

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heute.at vom 23.09.2016

Betrunkener Jäger schoß sich auf Fahrrad in den Arm

Schwerer Jagdunfall im Bezirk Wien-Umgebung: Ein Waidmann radelte auf seinem Waffenradl durch eine kleine Gemeinde. Plötzlich stürzte er zu Boden, woraufhin sich ein Schuss aus seiner Waffe löste.
Das Projektil bohrte sich durch den linken Arm des 62-Jährigen. Schwer verletzt wurde er mit dem Notarztwagen ins Unfallkrankenhaus Meidling gebracht: Notoperation!. Ein Alkotest ergab, dass der Jäger  nicht mehr ganz nüchtern war.

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naturschutz.ch vom 06.09.2016

Studie beweist: Herdenschutz ist effektiver als Wolfsabschuss

Raubtierabschüsse führen zu mehr Nutztierschäden, als sanfte Massnahmen, wie Herdenschutz. Bei Nicht-tödlichen Massnahmen werden bis zu achtzig Prozent weniger Nutztiere gerissen, heisst es in einer gerade erschienen Studie im Fachjournal „Frontiers in Ecology and the Environment“.

Viele Behörden, Jäger und Nutztierhalter weltweit sehen den Abschuss von Raubtieren als einfachste Lösung zum Schutz der Nutztiere. Jedoch schaffe man mit dieser Strategie meistens mehr Probleme, wie eine gerade veröffentlichte Studie im Fachjournal „Frontiers in Ecology and the Environment“ zeigt, die auf einer umfassenden, internationalen Datengrundlage basiert.

Dabei ziehen die Forschenden der Universität Wisconsin die Schlussfolgerung, dass tödliche Methoden wie Jagd, Giftköder und Fallenjagd keine Lösung für die Probleme der Nutztierhalter sei. Eher verschärfe sich die Situation durch den Tod der Raubtiere. Nur in 29 Prozent der untersuchten Fälle kann ein minimaler und nur kurzfristiger Rückgang der Übergriffe auf Nutztiere erzielt werden. Bei 43 Prozent wurden hingegen mehr Nutztierschäden als vor der Tötung festgestellt.

Bei Nicht-tödlichen Methoden wie Einsatz von Herdenschutzhunden oder visuelle Abschreckungen haben die Nutztierschäden in 80 Prozent der untersuchten Fällen abgenommen. Deshalb empfehlen die Forscher, auf das Töten von Raubtieren zur Schadensvermeidung zu verzichten.

„Es ist erschreckend, wie wenig Gehör die Politik praktischen Erfahrungen und Studien schenkt, und sich stattdessen vom Druck von Einzelinteressen leiten lässt“

Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtierexperte WWF Schweiz

Der WWF Schweiz findet die Ergebnisse der Studie relevant für die Schweiz. Aktuell läuft die Vernehmlassung für die Revision des Jagdgesetzes (naturschutz.ch berichtete). Gemäss Gesetzesvorschlag sollen Wölfe bald präventiv geschossen werden dürfen, um Nutztierschäden zu vermeiden, so der WWF. Die Bestände der Grossraubtiere im Alpenraum seien stark gefährdet. Schon deshalb seien präventive Abschüsse fragwürdig.

Die Studie im „Frontiers in Ecology and the Environment“ finden Sie hier »

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salzburg.com vom 06.09.2016

80-jähriger Jäger drehte bei Delogierung durch

Cobra und Verhandlungsgruppe überzeugten Mann auf Balkon zur Aufgabe. Waffe entdeckt.

Dramatische Szenen haben sich Dienstagvormittag in einem Einfamilienhaus in Wiener Neustadt abgespielt. Eine geplante Delogierung eines 80-Jährigen endete mit dem Einsatz der Spezialeinheit Cobra.

Der Reihe nach: Der 80-Jähriger erhielt am Dienstagmorgen Besuch von einem Gerichtsvollzieher. Dieser sollte die Delogierung des Mannes durchführen. Doch der Pensionist setzte sich zur Wehr. Beschimpfte zunächst den Gerichtsvollzieher und übergoss ihn dann mit einer Flüssigkeit - offenbar Benzin.

In unmittelbarer Nähe des Wohnhauses des Mannes sollte die Polizei später mehrere Kanister Benzin entdecken.

"Der Gerichtsvollzieher hat nach dieser Attacke die Polizei gerufen", erklärt Niederösterreichs Polizeisprecher Johann Baumschlager. Vorsichtshalber wurden Rettung und Feuerwehr verständigt. Ebenso blieb während des Einsatz die nahe gelegene Neudörfler Straße gesperrt.

Da es sich bei dem 80-Jährigen um einen Jäger handelte - und er somit im Besitz von Schusswaffen war - wurde auch die Spezialeinheit Cobra hinzugezogen. 25 Mann rückten aus, um den 80-Jährigen, der sich mittlerweile verbarrikadiert hatte, zur Aufgabe zu zwingen. Immer wieder drohte der 80-Jährige dabei sich das Leben zu nehmen oder sein Haus anzuzünden.

Der Verhandlungsgruppe gelange es schließlich den Senior davon zu überzeugen, auf den Balkon seines Hauses zu treten. Dort verhandelten die Experten von der Straße aus mit ihm. Mit Erfolg: Gegen 12.30 Uhr ergab sich der 80-Jährige nach rund sechs Stunden der Polizei. Niemand wurde verletzt. "Der Mann wurde nach seiner Festnahme auf das Stadtpolizeikommando Wiener Neustadt gebracht und befragt", sagte Polizeisprecher Baumschlager. Bei einer Hausdurchsuchung konnten die Uniformierte schließlich auch eine Langwaffe sicherstellen.

"Wir sind sehr froh über das unblutige Ende und das professionelle Einschreiten der Cobra", betonte Baumschlager. Den 80-Jährigen dürften Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Drohung erwarten.

Die Erhebungen in dem Fall dauern weiterhin an.

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orf.at vom 03.09.2016

Verletzt bei Abtransport von totem Hirsch

Ein 67-jähriger Jäger ist Freitag bei der Bergung eines Hirsches in Zederhaus (Lungau) schwer verletzt worden. Seine Enkelin hatte den Zwölfender kurz zuvor erlegt.

Der Jäger war in Begleitung seiner 26-jährigen Enkelin und stürzte beim Abtransport des Tieres gegen einen Baum. Weil in der Nähe eine Übung der alpinen Einsatzkräfte stattfand, waren Bergrettung, Rotes Kreuz und andere Weidmänner rasch zur Stelle. Der Mann wurde ins Krankenhaus Tamsweg gebracht.

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heute.at vom 01.09.2016

Niederösterreich lässt gefährdete Biber fangen und töten

Artenschutz aufgeweicht. Im 19. Jahrhundert wurde in Österreich der letzte Biber abgeknallt, rund 100 Jahre lang war die Tierart bei uns ausgestorben. Nach mühevoller Neuansiedlung freuen sich Biber-Freunde seit den 70ern über einen Anstieg des Bestands. Das könnte sich bald ändern. Niederösterreich hat eine Aufweichung des Schutzes abgesegnet. Aus teilweise stark umstrittenen Gründen können die seltenen Tiere jetzt wieder viel leichter umgebracht werden.

Bisher war es extrem schwer, eine "Lizenz zum Töten" für einen Biber zu bekommen. Das hat sich mit Donnerstag (1.9.) geändert. Das Land Niederösterreich fürchtet um Kindergärten, Schulen, Hochwasserschutz und Fischaufstiegshilfen. Diese treppenförmigen Bauten sollen Fischen das flussaufwärts-Schwimmen erleichtern. 

Doch wie groß ist die Gefahr wirklich? Gibt es reichlich Böschungen am Ufer, baut ein Biber keinen Damm. Den braucht er nur, wenn der Wasserstand in seinem Bau zu niedrig wird und sich der Biber dadurch gefährdet fühlt. Doch egal was er tut, er ist den Zuständigen ein Dorn im Auge, vor allem im Marchfeld. Gräbt das monogame Tier in die Böschung, wird ihm vorgeworfen, er gefährde Radwege; fällt er Bäume, will man ihm an den Pelz, weil er unter anderem Fischaufstiegshilfen verstopfen (!) oder beschädigen könnte. Das kritisierte der WWF schon im März, reagiert wurde darauf nicht. 

Gewässeraufsicht beseitigt Biberschäden - und darf über Leben und Tod entscheiden

Wenn die "öffentliche Sicherheit" (zum Beispiel der Fische, siehe oben) gefährdet ist, kann man ab sofort innerhalb weniger Tage eine Genehmigung bekommen, um die Biber zu beseitigen. Ob es wirklich notwendig ist, die Tiere zum Abschuss freizugeben, darf die Gewässeraufsicht entscheiden. Die Stelle, der mehr Arbeit entsteht, wenn Biber durch ihre normale Lebensweise Schaden verursachen, ist vielleicht nicht die beste Aufsichtsbehörde, die über Leben und Tod der Biber entscheiden sollte. 

Wie groß ist die Gefahr für Kindergärten und Schulen wirklich?

Das Land Niederösterreich gibt an, mit der Aufweichung des Artenschutzes Kindergärten, Schulen und Hochwasserschutzanlagen schützen zu wollen. Wie groß die Gefahr durch das vegetarische Nagetier wirklich ist, sollte näher geklärt werden, bevor man dafür geschützte Tiere umbringt. Umwelt-, Tier- und Naturschutzorganisationen zumindest kritisieren die Maßnahme scharf. Natur- und Tierschützer befürchten, dass schlecht qualifizierte Kontrolleure allzu schnell die "Lizenz zum Töten" ausstellen. In zwölf Abschnitten in Niederösterreich können Biber nun laut ORF "gefangen und getötet werden". 

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Salzburger Nachrichten“ vom 08.06.2016

Jäger führen keine Statistik über Schussunfälle bei Jagden

Immer wieder verletzen oder töten Waidmänner mit ihren Waffen andere Menschen. Das Thema ist beim Jagdverband tabu. Aber nicht alles lässt sich verschweigen.

WIEN. Weder das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) noch Statistik Austria noch der Österreichische Jagdverband haben Zahlen darüber, wie viele Menschen bei Unfällen mit Jagdwaffen jedes Jahr verletzt oder getötet werden. "Das wäre sicher ein interessantes Thema für unsere Experten. Ich werde Ihre Anfrage weiterleiten", heißt es beim KfV. „Die Anzahl der Unfälle ist im Vergleich zu den durchgeführten Jagden verschwindend gering. Ich weiß nicht, wer hier Jagdunfälle konstruieren will", reagiert Peter Lebersorger, Generalsekretär des Jagdverbandes und Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Niederösterreich, gereizt auf das Thema.

Er behauptet, es habe in Niederösterreich in den vergangenen drei Jahren nur drei schwere Unfälle mit Schussverletzungen gegeben. Diese seien auf menschliche Fehlleistungen zurückzuführen gewesen.

Lebersorger irrt. Dem Sicherheitsbeauftragten des Jagdverbandes NÖ, Rupert Fehringer, zufolge wurden allein im Vorjahr drei Schwerverletzte in Niederösterreich mit Schussverletzungen in Spitäler eingeliefert. Warum der Jagdverband die Unfallzahlen offiziell nicht erhebt, kann Fehringer nicht beantworten. "Vermutlich hat man es bisher nicht für notwendig erachtet." Und: "Es gibt auch keine einzige Statistik über Unfälle auf Schießplätzen." Generalsekretär Lebersorger hat zwar keine Zahlen, dennoch ist er sich sicher, dass "die Jagd in den vergangenen Jahren sicherer wurde, keinesfalls gefährlicher". Die Sicherheit sei durch verpflichtende Seminare sowie durch Sicherheitskleidung wesentlich verbessert worden. "Früher haben sich die Jäger in Olivgrün und Dunkelbraun verkleidet. Heute tragen sie bei Treibjagden Signaljacken. oranges Hutband und auch die Jagdhunde erhalten Warnbinden", sagt Lebersorger.

Was beim Jagdverband tabu ist, versucht Christian Nittmann von der "Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich" zu thematisieren. Er sammelt alle Jagdunfälle, die in Medien veröffentlicht wurden, und stellt sie auf seine Homepage. Demnach kam es im Vorjahr vor allem während Treibjagden zu acht schweren Unfällen mit zwei Toten. Im Jahr 2014 waren es neun Unfalle mit Waffen, die in einem Fall tödlich endeten. "Die uns vorliegenden Presseberichte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind vermutlich nur die Spitze des Eisbergs", sagt Nittmann. Die starke Jagdlobby schaffe es, negative Berichterstattung zu unterbinden. Beispielsweise werde auch die Forderung nach einem Alkoholverbot bei der Ausübung der Jagd tunlichst totgeschwiegen. "Die Schussfähigkeit von Hobbyjägern mit Langwaffen wird zu wenig kontrolliert", erklärt Nittmann.

Bereits 2008 wies die “Forstzeitung" darauf hin, dass weder bei Jagdverbänden noch bei Jagdversicherungen eine Statistik über Unfälle existiere. "Hätten sie nur ein größeres Interesse an Zahlen über Jagdunfälle, könnte man am Sicherheitsbewusstsein mancher Jäger noch feilen und zur Unfallverhütung beitragen", heißt es darin.

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heute.at vom 08.06.2016

Aufregung um böse Gatterjagd-Aufkleber

In Salzburg tauchten am Mittwoch zahlreiche DIN-A4-Aufkleber, auf denen der Unternehmer Maximilian Mayr-Melnhof anonym angegriffen wird. Man wirft ihm Gatterjagd und Tierquälerei vor. Nun ermittelt die Polizei.

Die etwa 30 Zettel wurden in der Nacht auf Mittwoch auf Mistkübeln, Pollern, Regenrinnen, Plakatständern und Verkehrszeichen in Salzburg aufgeklebt. Darauf zu sehen: Das Gesicht von Maximilian Mayr-Melnhof und ein böser Text, der ihm "Tierquälerei in zahlreichen Fällen" vorwirft.

"Perverse" Jagdgäste

Es wird ihm vorgeworfen, auf seinem Grundstück Gatterjagd zu betreiben, wo "etwa 400 handzahme" Wildschweine in umzäuntem Gelände "von Jagdhunden gehetzt und von Jagdgästen beschossen" werden. Es gehe dabei lediglich um den Spaß "auf lebende Ziele zu schießen". Die Jagdgäste werden als "Perverse" bezeichnet.

Hauptgeschädigter durch die Aktion dürfte das Magistrat Salzburg sein. Eine Polizeisprecherin sagte gegenüber "orf.at": "Die Aufkleber haben sich offenbar recht leicht lösen lassen." Die Staatsanwaltschaft entscheidet nun, ob Ermittlungen wegen möglicher Sachbeschädigung eingeleitet werden.

VgT will nicht verantwortlich sein

Der Urheber der Zettel bleibt anonym. Der Verein gegen Tierfabriken (VgT), der ein erklärter Gegner der Gatterjagd ist, weist die Verantwortung zurück: "Es gibt ja viele Leute, die ähnlich denken. Laut einer Market-Umfrage lehnen 91,4 Prozent der Österreicher die Gatterjagd ab.", so Martin Balluch, Obmann des Vereins.

Der Verein protestierte am Mittwoch gleich zweimal: Einmal vor dem Wohnsitz der Familie Mayr-Melnhof in Grödig-Glanegg und am Nachmittag an der Bundesstraße in der Nähe der Antheringer Au.

Der VgT und die Mayr-Melnhof-Familie haben eine juristische Vergangenheit. Bereits mehrmals zeigten sie sich gegenseitig an. Die Tierschützer brachten nach einer Gatterjagd am 15. Dezember 2015 Anzeigen wegen Tierquälerei, Sachbeschädigung und Nötigung ein, im Gegenzug zeigte die Familie den Verein wegen Verleumdung, Rufschädigung und Besitzstörung an. Es gab in beiden Fällen keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Der 46-jährige Mayr-Melnhof stammt vom Salzburger Zweig der berühmten Mayr-Melnhof-Familie ab und besitzt mehrere Unternehmen. Er ist Eigentümer des Salzburger Fortbetriebes und einer Naturbestattungsfirma namens "paxnatura". Er bezeichnet sich selbst als "Bauer" und hat fünf Kinder, mit denen er - gemeinsam mit seiner Frau - auf Schloss Glanegg lebt.

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orf.at vom 31.05.2016

Braunbär treibt sich in Osttirol herum

In Osttirol treibt sich ein Braunbär herum. Es gibt eine Meldung über ein gerissenes Schaf und Spuren des Bären im Schnee wurden fotografiert. Dem Bären könnten aber bereits mehr Nutztiere zum Opfer gefallen sein.

Um welchen Braunbär es sich genau handelt, kann laut Martin Janovsky, den Beauftragten des Landes Tirol für große Beutegreifer, nicht mit Sicherheit gesagt werden. Der Bär dürfte im Gebiet zwischen dem Gailtal und dem Drautal unterwegs sein. Das Schaf wurde im Almgebiet Rannenberg/Spitzenstein gerissen. Es könnten noch weitere Schafe abgängig sein. Den Tierhaltern in diesem Gebiet empfiehlt man von Seiten des Landes Tirol, verstärkt nach ihrem Almvieh zu sehen.

Nachweislich durch Bär oder Wolf verursachte Schäden an Weidevieh würden durch die Haftpflichtversicherung des Jägerverbandes abgedeckt, heißt es vom Land weiter. Alle festgestellten Risse seien zu melden und würden von einem Sachverständigen begutachtet. Könne der Einfluss eines Beutegreifers nicht unmittelbar nachgewiesen werden, weil etwa das Tier nicht gefunden wurde, übernehme das Land Tirol die Entschädigung.

Letzte Bärensichtung in Osttirol war 2009

Zuletzt wurde in Osttirol im Jahr 2009 in Außervillgraten ein aus dem Trentino eingewanderter, damals dreijähriger männlicher Braunbär gesichtet. Im April dieses Jahres wurde ein Bär im Tiroler Oberland im Gemeindegebiet von Nauders nachgewiesen - mehr dazu in Braunbär in Nauders unterwegs. Dieser hatte einen Bienenstock geplündert, der Bär dürfte kurz darauf bei einer Kollision mit einem Zug der Rhätischen Bahn in der Schweiz umgekommen sein - mehr dazu in Vermutlich Bär M32 von Zug getötet.

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orf.at vom 26.05.2016

Rehbock rammte Fronleichnamsprozession

In Kirchbach im Bezirk Südoststeiermark hat am Donnerstag ein Rehbock eine Fronleichnamsprozession gerammt. Eine 62-Jährige wurde mehrere Meter weit in ein Feld geschleudert, kam aber mit leichten Verletzungen davon.

Der Vorfall geschah, als die Prozessionsteilnehmer auf einem Wiesenweg zum nächsten Altar unterwegs waren. Ein Rehbock sprang von einer Wiese kommend heran und erfasste eine 62-jährige Prozessionsteilnehmerin mit dem Geweih im Bereich des Gesichts.

62-Jährige mehrere Meter in Feld geschleudert

Die Pensionistin wurde zwei bis drei Meter in ein angrenzendes Feld geschleudert und blieb kurze Zeit benommen liegen. Sie wurde im Gesicht und am linken Unterarm verletzt. Andere Prozessionsteilnehmer leisteten bis zum Eintreffen der Rettung Erste Hilfe. Nach ambulanter Behandlung konnte die 62-Jährige in häusliche Pflege entlassen werden. Die Polizei geht von einem Unfall aus, ein aggressives Verhalten des Tiers wird ausgeschlossen.

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derstandard.at vom 25.05.2016

56-jähriger Kärntner schoss versehentlich in Nachbarwohnung

Der Schuss hatte sich beim Reinigen des Jagdgewehrs gelöst. Es gab keine Verletzten

Klagenfurt – Ein 56 Jahre alter Klagenfurter hat am Dienstagabend offenbar aus Versehen in die Wohnung einer 62-jährigen Nachbarin geschossen. Laut Polizei reinigte er ein Jagdgewehr, als sich ein Schuss löste. Das Projektil durchschlug ein Fenster der gegenüberliegenden Wohnung, ein Kleiderkasten und Kleidungsstücke wurden beschädigt, verletzt wurde niemand.

In dem Zimmer hatte sich zum Zeitpunkt des Schusses niemand aufgehalten. Die Nachbarin erschrak jedoch durch den lauten Knall und ging nachschauen. Sie entdeckte das Loch im Fenster und rief die Polizei. Mit Cobra-Unterstützung rückten die Beamten schließlich beim ausgeforschten Schützen an, er gab gleich alles zu.

In der Wohnung des Mannes fanden sich insgesamt sechs nicht registrierte Langwaffen mit Munition. Außerdem war der Mann alkoholisiert. Es wurde ein vorläufiges Waffenverbot gegen ihn ausgesprochen und Anzeige erstattet.

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vgt.at vom 24.05.2016

Aufruf: VGT sucht Krähenfallen im ganzen Land



Das ist eine Krähenfalle. Oft stehen sie in der Nähe von Futtersilos oder einfach auf Feldwegen am Waldrand.



Die Einflugslöcher sind immer an der Oberseite. In der Regel sind es meist mehrere, schmale Öffnungen.



Hier sind drei Krähen gefangen. Gut erkennbar ist auch das ausgelegte Futter.



Durch Nägel wie hier am Rand der Öffnung wird die Flucht verhindert. Die Krähen können mit ausgebreiteten Flügeln nicht in die Nähe davon gelangen ohne sich zu verletzen.

Wir möchten die Bevölkerung, bei der Suche nach Krähenfallen, um Hinweise bitten!

Eine Krähenfalle ist eine vergitterte Holzkonstruktion, ungefähr 2-3 m hoch und oftmals mit Sitzstangen im Inneren ausgestattet. Auf der Oberseite befinden sich meist mehrere mittelgroße Einflugslöcher. Durch Futter oder bereits gefangene Artgenossen werden die Krähen in die Falle gelockt. Sie schlüpfen durch ein Loch hindurch und einmal drinnen, gibt es keinen Weg mehr zurück. Sie können nicht mehr hinaus, weil die enge Öffnung im Flug nicht passierbar ist. Oft werden auch spitze Zacken oder einfach Nägel am Rand angebracht, um eine Flucht zusätzlich unmöglich zu machen.

Wenn Sie in Ihrer Nähe eine Krähenfalle sehen, fotografieren Sie sie am Besten und schicke das Foto an vgt@vgt.at und nennen den genaue Standort der Falle.

Petition: Intelligente Tiere in der Falle - jetzt unterschreiben!

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nachrichten.at vom 21.05.2016

Weitere Luchse gewildert: Jäger und Tierpräparator müssen vor Gericht

STEYR. In der Region des Nationalparks Kalkalpen sollen vier Raubkatzen illegal getötet worden sein.

Die Justiz setzt die Strafverfolgung von Wildschützen, die in den Nachbarrevieren des Nationalparks Kalkalpen die Kuder ausgerottet haben, fort. Am 9. Juni muss sich der Linzer Pensionist und Jäger Harald W. (64) wegen eines illegalen Abschusses eines weiteren Luchses vor dem Landesgericht Steyr verantworten.

Bei einem früheren Gerichtsprozess in Steyr wurde Harald W.s Ehefrau Ingrid zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Die Jägerin hatte behauptet, am Hochstand einen Luchs mit einem Fuchs verwechselt zu haben, der Richter glaubte ihr das nicht.

Bereits bei dieser Hauptverhandlung war klar geworden, dass sich eine Gruppe von Grünröcken mit großer Dreistigkeit gegen die Luchse sträubte, während der Landesjagdverband mit im Lenkungsgremium des Wiederansiedelungsprojektes sitzt. Weitere Ermittlungen der Kriminalpolizei bringen jetzt weitere Waidmänner und deren Gehilfen auf die Anklagebank. Eines weiteren illegalen Luchsabschusses beschuldigt wird nun Harald W., der entweder das Luchsmännchen "Juro" oder "Jago" erlegt haben soll.

Die Kuder waren mit einem Halsband besendert, verdächtig für die Fahnder war, dass die letzten Funkpeilungen aus dem Revier der Forstverwaltung Weyer kamen, das das Ehepaar W. gepachtet hatte. Harald W. soll mit Handyfotos mit den illegalen Abschüssen beim Schüsseltrieb geprahlt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft nun jenem Tierpräparator Erwin R. (54) aus Freistadt, aus dessen Kühltruhe ein Luchskadaver bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden war, vor, Harald W. mit Falschaussagen vor Gericht gedeckt zu haben. Laut Ermittlungen der Kripo hat der Präparator nämlich verschwiegen, dass er auch einen zweiten Kuder eingefroren habe, um ihn für Harald W. auszustopfen. Scherereien als Mitwisser hat nun auch der Weistracher Fleischhauer Maximilian S. (58), der vor Gericht fälschlicherweise bestritten haben soll, etwas von zwei Luchskadavern in einer Tiefkühltruhe gewusst zu haben.

Harald W. wird der "vorsätzlichen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes" angeklagt, wofür der Strafrahmen bis zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldbuße bis zu 720 Tagessätzen reicht. Erwin R. und Maximilian S. müssen sich zum Vorwurf der Falschaussage und Begünstigung verantworten – für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittlungen gegen die Wilderer aus den Reihen der Jägerschaft, die das Luchsprojekt an den Rand des Scheiterns brachten, ziehen indes weitere Kreise. In den Akten finden sich Hinweise, dass es weitere illegale Schützen gibt, darunter "eine Person des Landesschulrates" und "zwei oberösterreichische Politiker".

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neues-deutschland.de vom 19.05.2016

Geliebt, gefürchtet – ausgestopft

Vor zehn Jahren betrat Braunbär »Bruno« im Graswangtal bayerischen Boden Wie ein netter Teddy benahm er sich nicht. »Bruno« fraß Schafe, lief mitten durch Orte. Diagnose: falsch erzogen, ein »Problembär«. Vor zehn Jahren kam das Tier aus Italien nach Bayern. Es endete im Museum.

Die einen feierten ihn als Freiheitshelden und Mahatma Gandhi der bayerischen Wälder. Die anderen forderten seinen Tod. Im Sommer 2006 streifte Braunbär »Bruno« durch den Freistaat, stahl Honig, riss Schafe - und sorgte weltweit für Schlagzeilen. Nach nicht einmal zwei Monaten wurde er abgeschossen: zu gefährlich für das zivilisierte und dicht besiedelte Bayern. Seither kam kein Bär mehr.

Als vor zehn Jahren im Mai der junge Bär in Österreich Richtung Bayern unterwegs ist, spricht ihm der damalige Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) ein herzliches Willkommen aus. Und aus dem Ministerium heißt es: »Wir wollen wirklich ein netter Gastgeber sein.« Am Wochenende des 20. und 21. Mai 2006 setzt »Bruno« dann als erster Braunbär seit 170 Jahren seine Tatzen auf bayerischen Boden - und hinterlässt gleich eine blutige Spur: Bei Dickelschwaig im Graswangtal bei Garmisch-Partenkirchen reißt er drei Schafe. Tags darauf, es ist ein Sonntag, werden bei Farchant vier weitere Tiere tot gefunden.

Die Stimmung kippt. Was die Behörden am meisten beunruhigt: »Bruno« wagt sich nah an Orte heran - es könnte gefährliche Begegnungen mit Menschen geben. »Wir haben dann einen Unterschied zwischen dem normal sich verhaltenden Bär, dem Schadbär und dem Problembär. Und es ist ganz klar, dass dieser Bär ein Problembär ist«, erläutert der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) die Sache. »Der Bär ist zu einem Problembären geworden«, konstatiert auch das Umweltministerium. Er wird zum Abschuss frei gegeben. Tierschützer sind empört.

»Ich hatte weinende Tierfreunde am Telefon: ›Ihr müsst ihn retten‹«, erinnert sich Jörn Ehlers vom WWF. Der Umweltverband lässt aus den USA eine Bärenfalle einfliegen, eine Alu-Röhre: »Bruno« soll in ein Wildgehege, ist nun das Ziel. Auch in der Ferne verfolgen Menschen sein Schicksal. Es sei das einzige Mal gewesen, dass er Anrufe von der »Washington Post« und der »New York Times« bekommen habe, sagt Ehlers.

Der damalige Münchner Zoo-Direktor Henning Wiesner bietet an, das gut 100 Kilo schwere Tier per Blasrohr-Schuss zu betäuben. Die Idee, den jungen Bären mit einer Bärendame anzulocken, wird verworfen. Bären werden erst mit vier bis fünf Jahren geschlechtsreif, heißt es. Bruno ist aber erst zwei und interessiert sich noch nicht für Bärinnen. Er sei nur scharf auf Schafe, erklärt ein Ministeriumssprecher.

Mit seinen Eskapaden zieht »JJ1« - Erstgeborener von Mutter »Jurka« und Vater »José« - Sympathien auf sich. Es gibt Solidaritäts-T-Shirts mit Aufdrucken wie »JJ Guevara« oder »Mich kriegt ihr nie«. In Tourismusorten im Oberland werden Bärenhonig und süße Bärentatzen angeboten, im Internet erfreut sich das Spiel »Jagd auf Bruno« wachsender Beliebtheit. In den Medien ist er längst ein »Schlaubär« oder »Braunbär Bruno Superstar«.

Für den Tiroler Landesrat Anton Steixner hingegen ist klar: »ein Sonderling«. Experten sind sich einig: Das schlechte Benehmen hat »Bruno« von Mutter »Jurka« gelernt. Sie hat ihrem Nachwuchs gezeigt, dass sich bei den Menschen gut fressen lässt, solange man nicht an den Tatort zurückkehrt - wie es Bären normalerweise tun.

Bayern holt für mehrere zehntausend Euro finnische Bärenjäger mit Elchhunden. »Bruno«, der viele hundert Kilometer zurücklegt und vermutlich oft um sein Leben läuft, scheint sie nur zu narren. Er läuft durch den Ort Kochel, rastet unter den Augen von Kneipengästen direkt vor der Polizei - um sich aus dem Staub zu machen, bevor die Finnen dort eintreffen. Nach zwei Wochen reisen sie ab. Schließlich wird »Bruno« erneut zum Abschuss freigegeben - - am 26. Juni wird er im Rotwandgebiet erlegt. Der Schütze ist unbekannt. Morddrohungen gegen Verantwortliche kursieren. Die Emotionen schlagen hoch. »Er war der Mahatma Gandhi der bayerischen Wälder«, schreibt ein Fan im Internet. »Er wurde zum Symbol der Freiheit, zum letzten Einzelkämpfer, der durch die engen Maschen unseres Staates schlüpfen konnte.«

Ehe »Bruno« ausgestopft als Honigdieb neben großen Grizzlys im Münchner Museum Mensch und Natur ausgestellt wird, liegt er ein Jahr lang tiefgefroren an einem geheimen Ort. Paparazzi sollen versucht haben, an ihn heranzukommen. Im Tiefkühlfach eines Hobbyjägers lagert zur selben Zeit eine der letzten Hinterlassenschaften »Brunos«, für Jäger eine wichtige Spur. Der Versuch, das Kothäufchen im Internet zu versteigern, scheitert. Zwischen Rom und München sorgt der gefrorene Bär zeitweise für frostige Stimmung: Rom möchte den Kadaver, da »Bruno« zum Bären-Projekt in der Adamello-Brenta-Gebirgsgruppe gehörte und darum Eigentum Italiens sei.

Derzeit ist kein Bär zu erwarten. Die Population in Österreich, die vor zehn Jahren gut 20 Tiere umfasste, gibt es nicht mehr. »Viele sind spurlos verschwunden. Von einigen weiß man, dass sie gewildert wurden«, sagt Roland Gramling vom WWF. Nach dem Tod eines Jägers wurde bei dessen Witwe ein ausgestopfter Bär gefunden. In »Brunos« Heimat Italien wächst die Skepsis. 2015 fiel eine Bärin einen Jogger an; davor verletzte die Bärenmutter »Daniza« einen Pilzsammler.

Für den Fall, dass doch irgendwann wieder ein Bär nach Bayern kommen sollte, haben die Behörden einen Managementplan in der Schublade. Die Tipps für die Begegnung mit einem Bären sind etwas für starke Nerven: Bei einem Angriff flach auf den Boden legen, Hände im Nacken. Beschnuppern lassen. Und warten, bis der Bär abzieht. dpa/nd

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kurier.at vom 16.05.2016

Neuerliche Bärensichtung: Tier trieb sich in Villach herum

Zu Hilfe gerufene Polizisten konnten den Braunbär zurück in den Wald treiben

In Kärnten konnte zuletzt mehrfach ein Bär gesichtet werden, es scheint sich in allen Fällen um dasselbe Tier gehandelt zu haben.

Die vorerst jüngste Wahrnehmung hat sich Sonntagfrüh in Villach zugetragen. Gegen 1.35 Uhr meldete sich bei der Polizei ein Anrainer des ÖBB-Geländes an der Heizhausstraße. Er schilderte, dass sich gegenüber dem ehemaligen Westbahnhof vermutlich ein Braunbär herumtreibt.

Auch die alarmierten Polizisten konnten das Tier dann immer wieder kurz beobachten. Fünf Streifenwagen waren im Einsatz - sie leuchteten das Gelände mit Scheinwerfern aus.

Durch eine gemeinsame Vorgangsweise war es der Exekutive schließlich möglich, den Bären in Richtung Warmbad Villach und die dortigen Wälder zu drängen. Aus Gründen der Eigensicherung ist er aber nur vom Streifenwagen aus begleitet worden. Die letzte Sichtung erfolgte gegen 2.10 Uhr.

Bei dem Bären dürfte es sich aufgrund seiner Größe um ein jüngeres Exemplar gehandelt haben. Davon geht auch Bärenexperte Bernhard Gutlieb aus. Er vermutet, dass der Herumtreiber auf Reviersuche ist. Darauf lässt auch die fehlende Scheu schließen. Der Bär könnte aus Norditalien eingewandert sein.

Vergangenen Freitag war er im Bereich der Windischen Höhe in der Gemeinde Paternion gesichtet worden. Dem Forstwart Ulrich Mayerdorfer gelang es mit seinen Kindern, das Tier zu fotografieren und zu filmen. Zuvor war der Bär - wie berichtet - schon einem anderen Förster vor die Linse gelaufen.

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diepresse.com vom 14.05.2016

Von Luchsen und Jägern

31 Bären gab es bei uns, mittlerweile gilt der Braunbär wieder als ausgerottet. Auch das Luchsprojekt in Oberösterreich ist gefährdet.

Es wird als lustige Geschichte an Stammtischen in Dorfgasthäusern erzählt. Vor einiger Zeit soll ein Wolf gesehen worden sein. Jäger um Jäger erzählt von der angeblichen Sichtung. „Hast gehört“, soll einer zum anderen gesagt haben, „in unserer Gegend ist wieder ein Wolf unterwegs.“ Antwortet der andere Jäger: „Nicht mehr . . .“

Vielleicht ist es eine frei erfundene Geschichte, mit der manche die Jäger schlechtmachen wollen. Denn als beispielsweise 2014 ein Wolf im Mostviertel in Niederösterreich gesehen wurde, visierte der Jäger das Tier zwar im Zielfernrohr an – aber nicht, um es zu erlegen, sondern, um mit dem Handy ein paar Fotos zu machen.

Andere geschützte Wildtiere hatten in Österreich nicht so viel Glück. In Oberösterreich vermisst das Luchsprojekt im Nationalpark Kalkalpen den Großteil seiner Tiere. Ein Luchs wurde vor einiger Zeit in der Tiefkühltruhe eines Präparators gefunden, eine Jägerin hatte das Tier gewildert. Drei weitere Schwunde werden als „verdächtig“ geführt. Da es aktuell nur vier genetisch verwandte Tiere gibt, ist das Projekt gefährdet.

Bei den Braunbären ist man bereits einen Schritt weiter. Sie wurden in Österreich vor sechs Jahren zum zweiten Mal – nach 1842 – ausgerottet. Das letzte Lebenszeichen eines in Österreich geborenen Bären gab es am 3. August 2010, als „Moritz“ in eine Fotofalle tappte. Von dem einst erfolgreichen Bärenprojekt im Ötscher lebt heute kein einziger „Teilnehmer“ mehr. Einen Bären fand man als ausgestopftes Exemplar im Haus eines Jägers in Niederösterreich. Die Sichtungen, die es jetzt immer wieder in Kärnten gibt, sind „Grenzgänger“ aus Slowenien, keine einheimischen Bären.

Warum funktioniert die Ansiedlung von Wildtieren in Österreich so schlecht? Was ist bei den Luchsen passiert, was bei den Bären, und droht auch dem Wolf, der langsam wieder heimisch wird, ein ähnliches Schicksal?

„Pieep, pieep“, macht das kleine Gerät, mit dem Ranger den Luchsen im 210 Quadratkilometer großen Nationalpark Kalkalpen auf der Spur sind. Wenn man ihnen näherkommt, wird das Piepen schneller. In jüngster Zeit piepst es immer seltener. Nicht nur, da Jungtiere keine Sender mehr tragen, sondern auch, da es weniger Luchse gibt. Von den einst 15 Tieren, die hier ausgesetzt und geboren wurden, sind noch vier im Nationalpark unterwegs, einer wurde im Gesäuse nachgewiesen. Zehn Luchse sind verschwunden.

„Es gibt in der Natur einen hohen Schwund“, erzählt Christian Fuxjäger, der im Nationalpark Kalkalpen für das Luchsprojekt zu ständig ist. „Allein im ersten Jahr nach der Geburt ist eine Todesrate von 50 Prozent normal.“ Damit könne man „einen Teil der Ausfälle“ durchaus natürlich erklären.

Mit dem anderen Teil beschäftigt sich das Landeskriminalamt Oberösterreich. Eine Jägerin wurde wegen des unerlaubten Abschusses eines Luchses bereits verurteilt, ein Mittäter steht ab Juni vor Gericht. Drei weitere Tiere dürften „nicht eines natürlichen Todes“ gestorben sein, meint Chefinspektor Othmar Koser. Man ermittle unter der Jägerschaft, aber das sei „ziemlich schwierig“. Auch eine Belohnung von 12.000 Euro führte bisher nicht zu zweckdienlichen Hinweisen.

Scheues Rehwild

Die Taten einiger weniger werfen jedenfalls ein schlechtes Licht auf alle Berufs- und Hobbyjäger. „Was soll ich mit so einem Narren machen?“, schimpfte Oberösterreichs Landesjägermeister Sepp Brandmayr vor einiger Zeit über den angeklagten Wilderer. Er kann dem Täter nicht einmal die Jagdkarte entziehen, dafür ist die Behörde zuständig.

„Es gibt unter den Jägern viele, die die Luchse akzeptieren, und ein paar, die Probleme mit ihnen haben“, meint Christopher Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbands Oberösterreich. Das sei insofern verständlich, als ein Luchs im Revier das Rehwild scheuer mache. Damit werde es für die Jäger schwieriger, die behördlichen Abschusspläne zu erfüllen. Man versuche jetzt, Tiere, die vom Luchs gerissen wurden, zumindest diesen Vorgaben zurechnen zu lassen.

Das allein ist es freilich nicht immer, weiß Walter Wagner, Nationalparkförster bei den Bundesforsten. „Was überwiegt – natürliche Todesfälle oder Wilderei –, das will ich gar nicht beurteilen.“ Er war einst Bärenexperte der Bundesforste, nur sind ihm seine Klienten in den vergangenen Jahren abhandengekommen. Von den im Ötschergebiet ausgesetzten Bären, die sich eifrig vermehrt und eine Population von 31 Stück erreicht haben, lebt heute kein einziger mehr.

„Eine Abwanderung hätten wir bemerkt, Bären verschwinden nicht heimlich“, erklärt Christina Reisenbichler vom WWF Österreich. Man wisse von Spuren, dass die Tiere nur ein, zwei Jahre alt geworden sind. „Es gibt nur zwei Möglichkeiten, wie sie verschwunden sind: Sie sind eines natürlichen Todes gestorben, oder sie wurden gewildert.“

Mit den Braunbären ist auch das Ansiedlungsprojekt im Ötschergebiet gestorben, neue Auswilderungen sind nicht geplant. Bei den Luchsen dagegen wird es einen weiteren Anlauf geben. Eine heuer geplante Auswilderung scheiterte an einer Krankheit des Tiers, nun plant man einen neuen Versuch mit einem männlichen Tier aus den Kalkalpen, wie Fuxjäger erzählt. Das würde auch völlig neues Genmaterial bringen. Die bisher ausgesetzten Luchse stammen alle aus der Schweiz.

Wird den Luchsen das Schicksal der Bären erspart bleiben? Reisenbichler: „Das Problem ist, dass Luchs, Bär und Wolf bei uns über viele Generationen nicht existent waren. Wir müssen den Umgang erst wieder lernen, und dafür ist ausschlaggebend, dass wir die Tiere akzeptieren.“

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kurier.at vom 13.05.2016

Van der Bellen outet sich als Freund der Jagd

Der Jägerschaft stieß Josef Prölls Unterstützung für den Ex-Grünen-Chef sauer auf.


Der Besuch des Ex-ÖVP-Vizekanzlers und nö. Landesjägermeisters Josef Pröll auf einer Wahlveranstaltung von Alexander Van der Bellen hat innerhalb der Jägerschaft für viel Diskussionsstoff gesorgt. Schließlich sei Van der Bellen gerade bei den Themen Waffenbesitz und Jagd sei ideologisch gesehen meilenweit von Pröll entfernt, sollte man zumindest meinen.

"Stimmt nicht", war am Freitag aus dem Umfeld des ehemaligen Grünen-Chefs und Bundespräsidentschaftskandidaten zu hören. Die von der Jägerschaft geäußerte Kritik, Pröll unterstütze einen "Jäger-Hasser", entbehre jeder Grundlage, sagt Van der Bellens Wahlkampfchef Lothar Lockl im Gespräch mit dem KURIER: "Alexander Van der Bellen ist im Kaunertal aufgewachsen. Viele seine Tiroler Freunde und Bekannten sind Bauern und Jäger", sagt Lockl. So wie der Vater seines besten Freundes, von dem Van der Bellen viel von der Jagd erfahren und gelernt habe: "Er weiß daher aus erster Hand, dass die Jagd notwendig ist und er hat auch niemals eine andere Position vertreten", so sein Sprecher.

Van der Bellen äußert sich in der Causa auch selbst zu Wort. Ihm sei bewusst, dass jeder verantwortungsvolle Jäger einen wertvollen Beitrag leiste, um die Wildtier-Population im ökologischen Gleichgewicht zu halten: "Jägerinnen und Jäger erfüllen heute wichtige Aufgaben, die von der Gesellschaft anerkannt werden", sagt Van der Bellen.

Nach VdB-Unterstützung: Pröll von Jägerschaft angefeindet

Pröll hatte nach der Kritik von seinen Waidkameraden klargestellt, dass er Van der Bellen aus rein wirtschaftlichen Überlegungen unterstütze. Als Chef eines international agierenden Unternehmens sieht er es als besonders wichtig an, dass der nächste Bundespräsident Österreich gut im Ausland repräsentiert.

Wie man aus Prölls politischer Vergangenheit weiß, trennen ihn und Van der Bellen ideologisch gesehen Welten. Obwohl ihre Parteifarbe zur Jagd passen würde, sind die Grünen keine Befürworter des Abschusses von Tieren. Zum Ärger der Jägerschaft treten sie für eine Verschärfung der Waffengesetze ein und fordern psychologische Gutachten für die Ausgabe von Waffen an Jäger.

Dementsprechend groß war die Aufregung, als der KURIER von Prölls Unterstützung für Van der Bellen berichtet hat: "Manche Leute haben einfach nur die Schlagzeilen und nicht den Inhalt der Berichte gelesen. Die ersten 40 eMails habe ich beantwortet", erklärt der Geschäftsführer des nö. Landesjagdverbands, Peter Lebersorger.

Den Jägern stieß sauer auf, wie ihr oberster Vertreter jemanden unterstützen könne, der selbst für die Jägerschaft nichts übrig habe. Wegen der Aufregung entschied sich Pröll, mit einer persönlichen Stellungnahme der Sache Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Botschaft war via Newsletter des Verbandes an alle Jäger gerichtet.

Pröll habe als Chef der "Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG" (3800 Mitarbeiter, eine Milliarde Euro Jahresumsatz) und nicht als Landesjägermeister an der Veranstaltung teilgenommen. "Ausschließlich in dieser Funktion ist es mir wichtig, dass der nächste Bundespräsident Österreich gut im Ausland repräsentieren kann. Und das ohne Anfeindungen und Ausgrenzung. Das ist für die Wirtschaft unverzichtbar und das habe ich dort auch geäußert", sagt Pröll.

Angesichts der Optionen sehe er es als notwendig an, sich zu positionieren. Pröll verstehe sein Engagement aber nicht als Wahlempfehlung: "Keinesfalls präjudiziert meine Positionierung zur Stichwahl die Wahlentscheidung der nö. Jäger, die sich jeweils ihr eigenes Urteil aufgrund ihrer privaten, beruflichen und jagdlichen Situation bilden müssen."

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orf.at vom 05.05.2016

Jäger von Jagdhund schwer verletzt

Ein 55 Jahre alter Jagdaufseher aus dem Bezirk Wolfsberg ist am Mittwochabend vom Hund des Revierbesitzers angefallen worden. Der Mann erlitt schwere Verletzungen.

Der Vorfall ereignete sich laut Polizei gegen 20.45 Uhr. Der 55-Jährige hatte im Jagdrevier Kollegg im Norden von St. Andrä von einem Hochsitz aus ein Reh erlegt. Als er sich dem Tier näherte wurde er vom Jagdhund des Revierbesitzers, mit dem er schon des öfteren unterwegs war, angefallen und an beiden Beinen durch mehrere Bisse schwer verletzt.

Feuerwehr barg Verletzten

Der Jäger verständigte selbst per Handy die Rettungskräfte. Er wurde noch im Revier vom Notarzt erstversorgt und anschließend von zwölf Mann der Freiwilligen Feuerwehr Fischering aus dem unwegsamen Gelände geborgen. Der Verletzte wurde von der Rettung in das LKH Wolfsberg gebracht.

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orf.at vom 26.04.2016

Wendung in Prozess um Gatterjagd

Ein vom Salzburger Unternehmer Maximilian Mayr-Melnhof gegen den Wiener Verein gegen Tierfabriken (VGT) angestrengter Prozess wegen Besitzstörung hat am Dienstag eine unerwartete Wendung genommen.

Während der Einvernahme eines Zeugen am Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau) stellte sich heraus, dass der Vorsteher des Bezirksgerichts selbst an der Wildschweinjagd in dem abgezäunten Gatter beteiligt war - allerdings nicht als Jäger, wie vom VGT behauptet, sondern lediglich, um mit seinem Hund nach verletztem Wild zu suchen, wie der Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg, Imre Juhasz, auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) erklärte.

„Die Verteidigung hat daraufhin einen Ablehnungsantrag gegen den prozessführenden Richter gestellt.“ Am Verfahren gegen den VGT und dessen Obmann Martin Balluch habe der Vorsteher des Bezirksgerichts nicht mitgewirkt. Der Prozess wurde am Dienstag unterbrochen, bis das Landesgericht Salzburg eine Entscheidung über den Antrag fällt.

Gerichtsvorsteher war mit im Jagdgatter

„Dieser Richter hat damals ziemlich unfreundlich die Partei von Mayr-Melnhof ergriffen. Er kam aus dem Gatter und hat uns beim Fotografieren von außerhalb zu behindern versucht und die Polizei gerufen“, sagte VGT-Obmann Balluch im Gespräch mit der APA. „Er hat dann die Polizei aufgefordert, unsere Identität festzustellen. Weil der Verdacht bestünde, dass wir mit den Fotos das Datenschutzgesetz verletzen.“

Als am Dienstag bekannt geworden sei, dass der Gerichtsvorsteher mit im Jagdgatter war, habe der Richter des Verfahrens der Verteidigung den Befangenheitsantrag vorgeschlagen, sagte Balluch.

Handelsgericht Wien lehnte Unterlassungsklage ab

Anfang April 2016 hatte das Handelsgericht Wien eine Unterlassungsklage und eine einstweilige Verfügung von Mayr-Melnhof gegen die Tierschützer abgelehnt. Der VGT hatte dem Salzburger einen Preis - das „Steinerne Herz“ verliehen.

Mayr-Melnhof fühlte sich verunglimpft und klagte. Dem Gericht zufolge habe es sich aber um eine erlaubte Protestform gehandelt, weil der Tierschutz ein Thema von großem öffentlichen Interesse sei, sagte Balluch. Allerdings legte Mayr-Melnhof gegen dieses Urteil Rekurs ein.

Wildschweinjagd führte zu gegenseitigen Anzeigen

Die Wildschweinjagd im privaten Gatter von Mayr-Melnhof bei Anthering (Flachgau) am 15. Dezember 2015 hatte zu einer Reihe gegenseitiger Anzeigen geführt hat. Die Tierschützer hatten drei Anzeigen wegen Tierquälerei, Sachbeschädigung und Nötigung eingebracht. Ein Jagdhelfer habe nicht nur mit Gewalt zu verhindern versucht, die Aktivisten am Betreten des Gatters zu behindern, es wurde auch eine vom Verein eingesetzte Film-Drohne von Jägern beschossen.

Auch Mayr-Melnhof setzte sich juristisch zur Wehr und brachte Anzeigen wegen Verleumdung, Rufschädigung und Besitzstörung ein.

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orf.at vom 24.04.2016

Jäger gegen neue Waffengesetze

In der Militärakademie in Wiener Neustadt ist am Samstag zum 70. Mal der niederösterreichische Landesjägertag abgehalten worden. Dabei gab es heftige Kritik an den Plänen zur Verschärfung des europäischen Waffengesetzes.

Geht es nach der Europäischen Union, sollen als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris das Führen und der Kauf von Waffen in Zukunft erschwert werden. Die geplante Verschärfung würde aber alle Sportschützen und auch die 35.000 Jägerinnen und Jäger in Niederösterreich treffen.

„Bei illegaler Beschaffung von Waffen eingreifen“

Zwar gibt es noch keine konkrete Richtlinien, in der Jägerschaft ist die Sorge aber groß, wie beim Landesjägertag in der Militärakademie in Wiener Neustadt deutlich wurde. In Brüssel werde darüber gerade verhandelt, dort dränge man darauf klarzustellen, „dass der legale Waffenbesitz und die Jagd Verantwortung für die Gesellschaft haben, Verantwortung in der Gesellschaft tragen und nicht kriminalisiert gehören“, sagt der Europa-Abgeordnete Othmar Karas.

Bei den Jägern stoßen die geplanten Verschärfungen auf Unverständnis, sagt Landesjägermeister Josef Pröll: „Aus unserer Sicht muss die Politik bei der illegalen Beschaffung von Waffen handeln, dort muss eingegriffen werden, dort kommt die Bedrohung für unsere Freiheit her, und nicht von rechtschaffenen Jägerinnen und Jägern, die ihr Waidwerk ausüben und dem nachgehen.“ Bis 28. April können Jäger und Sportschützen noch Abänderungsanträge zu den geplanten Änderungen des Waffengesetzes einbringen.

„Noch kein Jagdunfall in diesem Jahr“

In Niederösterreich sind seit zwei Jahren außerdem eigene Sicherheitsseminare für Jagdleiter vorgeschrieben, hier gebe es bereits konkrete Erfolge: „Die Jäger nehmen daran gerne teil, schalten aber auch den Hausverstand ein und wir haben das Glück, heuer noch keinen einzigen Unfall gehabt zu haben“, sagt Rupert Fehringer, Sicherheitsbeauftragter im Landesjagdverband.

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kleinezeitung.at vom 11.04.2016

Jäger töteten zwei Hunde

Zwei Jäger haben am Samstag in Gersdorf an der Feistritz zwei Hunde getötet. Laut Jägern haben die Tiere gewildert, laut Zeugen waren sie nur spazieren. Die Hundebesitzer sind fassungslos. Die Ermittlungen laufen.

Die Polizei ermittelt gegen zwei Jäger, die am Samstag Nachmittag zwei angeblich wildernde Hunde getötet haben. Gegen 16 Uhr wurden in Gschmaier (Gemeinde Gersdorf/Feistritz) zwei Hunde, eine fünfjährige Schäfermischlingshündin und ein vierjähriger Dackel-Spitz-Mischlingsrüde, von zwei Jägern getötet, als sie angeblich Wild nachstellten. Zeugen sagten aus, dass die Hunde zwar frei herumgelaufen wären, jedoch nicht gewildert hätten. Die weiteren Ermittlungen und Einvernahmen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

Hundebesitzer fassungslos

Fassungslos zeigt sich Gerhard Holzer aus Hirnsdorf, der Besitzer des getöteten Dackels. "Wo bitte gibt es so eine Grausamkeit?", sagt er, der den Zeugenaussagen glaubt, wonach die Hunde "nur spazieren" waren und auf offener Straße getötet wurden: Der Schäferhund soll angeschossen und dann qualvoll verendet, der Dackel erstochen worden sein. "Auch Kinder, die beim Reiterhof in der Nähe gespielt haben, haben das mitansehen müssen", sagt Holzer.

Sein Hund sei am Freitag zu Mittag von zu Hause weggegangen - "zum ersten Mal", wie Holzer sagt. Er habe ihn verzweifelt gesucht, aber nicht gefunden und dann zufällig beim Tanken in Hirnsdorf von Zeugen von der Tat erfahren. Auch der Besitzer des Schäfermischlings zeigt sich betroffen: "Unser Hund war immer tierlieb und hat nie jemandem etwas getan. Er war läufig, hat die Tür selber aufgemacht und ist weggelaufen. Wenn's im Wald gewesen wäre oder auf der Wiese - aber mitten auf der Straße, das ist eine Sauerei!", sagt er.

Klare Regeln für Jäger

Der Weizer Bezirksjägermeister Josef Kleinhappl kann und will die laufenden Ermittlungen in diesem speziellen Fall  nicht kommentieren. "Ich bin nicht die Behörde oder die Polizei", sagt er. Allgemein gelte aber: Sollten wirklich wildernde Hunde unterwegs sein, hätten Jäger das Recht, sie zu erlegen, "in welchen Fällen, das ist gesetzlich klar geregelt", sagt Kleinhappl. Die gelebte Praxis sei es aber eher, zuerst mit den Hundebesitzern Kontakt aufzunehmen und eine Lösung zu suchen. "Aber wie das in diesem Fall genau war, kann und will ich nicht beurteilen", sagt er.

Dass Jäger prinzipiell Wild jagende Hunde töten dürfen, bestätigt auch Landesjägermeister Heinz Gach. Zum aktuellen Fall sei ihm bekannt, dass zwei Landwirte die örtliche Jägerschaft darüber informiert hätten, dass zwei Hunde wildernd unterwegs seien und dass sie gebeten hätten, etwas dagegen zu unternehmen, so Gach.

Ein Jäger habe die beiden Hunde getötet, was anschließend, wie vorgeschrieben, der Polizei gemeldet wurde. "Der Schütze wird morgen von der Polizei einvernommen", sagt Gach, "das ist abzuwarten." Er warne aber vor "selektivem Tierschutz": "Auch die Wildtiere müssen geschützt werden. Die Rehgeißen sind um diese Zeit hoch beschlagen, also schwanger, Anfang/Mitte Mai wird gesetzt", sagt Gach.

Untersuchung der Kadaver

Die Kadaver der Hunde wurden über Weisung der Bezirkshauptmannschaft in die Veterinärmedizinische Universität Wien zur genaueren Untersuchung gebracht.

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salzburg.com vom 11.04.2016

Alkoholisierter Jäger läuft mit Faustfeuerwaffe durch Thalgau

Stark alkoholisiert lief ein 34-jähriger Jäger und Sportschütze am Wochenende mit einer Faustfeuerwaffe durch Thalgau. Laut mehreren Zeugen hielt er seine Waffe in die Höhe, fuchtelte damit herum - bedrohte jedoch niemanden.

Die Polizei konnte den Mann bald stoppen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten zwei weitere Faustfeuerwaffen, zehn Langwaffen, zwei Softguns, diverse Munition und zehn Stichwaffen. Zum Großteil waren diese nicht vorschriftsmäßig verwahrt. Die Waffen wurden sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein vorläufiges Waffenverbot erlassen.

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heute.at vom 06.04.2016

Jagdhunde töten Pudel von Pensionistin

Trauriger Verlust für eine alte Frau im Waldviertel: Die 87-Jährige und ihr Zwergpudel wurden beim Gassigehen plötzlich von zwei Jagdhunden attackiert. Die beiden Deutsch Kurzhaar rissen den viel kleineren Hund von der Leine und zerfleischten das Tier.

In ihrer Verzweiflung versuchte die Seniorin noch mit einem Stock die Angreifer zu vertreiben. Kurz nach dem blutigen Drama stürzte auch schon der Besitzer der zwei ausgebüxten Tiere (ein Jäger) herbei, klopfte das Duo ab, lobte die Jagdhunde und brachte sie im Anschluss wieder nach Hause.

Zurück blieb eine völlig fassungslose Seniorin mit dem toten Pudel im Arm. Die Seniorin schleppte sich gebrochen heim, erzählte einer Bekannten davon – diese riet zur Anzeige. Die Polizei ermittelt.

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"Heute" vom 01.04.2016

Gatterjagd: Grün drängt auf Verbot

Das fehlende Verbot der Gatterjagd wurde von den NÖ-Grünen zum Schildbürgerstreich des Monats gekürt. Niederösterreich sei mit 74 Gattern österreichweit Vorreiter. "Dabei kann die Mehrheit der Bevölkerung - darunter viele Jäger - nichts mit dem Abschießen eingezäunter Wildtiere anfangen", so Klubobfrau Helga Krismer am Donnerstag. Bitter: Die Anträge der Grünen und Bürger für ein Verbot wurden von der ÖVP im Landtag abgelehnt. 

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krone.at vom 09.03.2016

Auch Jäger im Visier - EU will Schützen die Feuerwaffen nehmen

Bald kann es mühsam, um nicht zu sagen schikanös, für die österreichweit zehntausenden Schützen, aber auch für die heimischen Jäger werden. Ein neuer Vorschlag der EU für eine Änderung der europaweiten Feuerwaffenrichtlinie gegen illegalen Waffenhandel und Terrorismus vom 18. November 2015 kann dem gelebten Brauchtum nämlich einen ordentlichen Strich durch die Rechnung machen.

Der Gesetzesentwurf flatterte nun Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf auf den Tisch - und die schlägt Alarm: "Die verschärfte Richtlinie 91/477/EWG sieht unter anderem auch vor, dass Schreckschuss- , Signal- , Salut- und akustische Waffen sowie Waffennachbauten in die Kategorie C der meldepflichtigen Feuerwaffen aufgenommen werden müssen."

Bislang galt - im Amtsdeutsch formuliert: Mit Waffen befasste kulturelle und historische Einrichtungen, die von dem Mitgliedsstaat, in dessen Gebiet sie ansässig sind, als solche anerkannt sind, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen.

Auch Prangerstutzen betroffen

Diese Ausnahme soll aber nach EU- Plänen, die in der Regel immer befolgt werden, ersatzlos gestrichen werden: Das heißt auch die Gewehre oder Prangerstutzen, welche die Schützen bei Ereignissen spektakulär abfeuern, sind betroffen, obwohl sie ohnehin keine scharfe Munition verwenden, beziehungsweise nur einen lauten Knall aus der Mündung abgeben.

Dazu kommt: Die Genehmigung des Waffenbesitzes von Waffen der Kategorie B - das sind in Österreich Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen - muss auf fünf Jahre verkürzt werden. Für die Jäger und Sportschützen würde das einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten, von den Kosten ganz zu schweigen.

Pallauf: "Es ist ja gut, dass die EU gegen Waffenhandel und Terrorismus vorgehen will, aber das darf nicht zu Lasten unserer Schützen gehen. Es kann doch nicht sein, dass all die Salutwaffen meldepflichtig werden. Das bringt erheblichen Verwaltungsaufwand. Die werden ja nur bei traditionellen Anlässen zum Salutieren verwendet. Dafür braucht man sie nicht mit langen Repetier- Feuerwaffen gleichzusetzen und meldepflichtig zu machen. Die Schützenvereine gehören zu unseren Traditionen und die lassen wir uns sicher nicht nehmen. Und auch die Jäger muss man nicht alle fünf Jahre mit einer Genehmigungspflicht ihrer Waffen pflanzen."

Landtag tritt an die Ministerin und EU heran

Präsidentin Pallauf wird nun im Auftrag des Landtages - der Antrag wird kommenden Montag von der ÖVP in der Präsidiale eingebracht - aktiv und wird das Innenministerium und EU- Kommissar Johannes Hahn auffordern, sich in Brüssel stark zu machen, um die jetzt gültigen Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie beizubehalten: "Die Gesetzesänderung darf nicht zu Lasten unserer kulturellen und historischen Einrichtungen gehen."

Landesschützen- Obmann Franz Meißl aus Werfen reagierte - von der "Krone" informiert - verärgert: "Wir haben all unsere Waffen umbauen lassen. Wir können gar nicht mit scharfer Munition schießen. Ich muss mir diese neue Regelung erst im Detail anschauen, aber da frage ich mich, wozu wir die Waffen umbauen haben lassen, wenn es jetzt wieder nicht passt."

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nachrichten.at vom 02.03.2016

Ergreiferprämie soll Schweigen im Luchs-Krimi beenden

MOLLN. Im Luchs-Krimi haben der Nationalpark Kalkalpen, der WWF und der Naturschutzbund nun eine Prämie von 10.000 Euro für Hinweise auf weitere Schützen ausgelobt.

Eine 64-jährige Jägerin ist wegen des Abschusses eines Luchses mittlerweile rechtskräftig verurteilt worden. Es fehlen aber weitere Tiere und die Ermittlungen gestalten sich zäh. Auch eine Auswilderung steht auf wackeligen Beinen.

Der Nationalpark Kalkalpen betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse und vermisst seit Längerem sämtliche Männchen. Von Anfang an stand der Verdacht illegaler Abschüsse im Raum. Nachdem das Landeskriminalamt ein Tier in der Tiefkühltruhe eines Präparators gefunden hatte, wurde eine Pensionistin als Schützin verurteilt - wegen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes zu drei Monaten bedingt und 1.920 Euro Geldstrafe. Der Nationalpark will gut 12.000 Euro Schadenersatz von ihr einklagen.

Die Staatsanwaltschaft Steyr vermutet, dass noch weitere Luchse geschossen wurden, und ermittelt u.a. gegen den Ehemann der Frau. Die Kriminalisten stoßen in der Szene aber immer wieder auf Schweigen. Um dieses aufzubrechen, wurde nun eine Belohnung ausgelobt. Die Naturschutzorganisationen und das LKA ersuchen Zeugen sich zu melden und hoffen, so weitere Täter überführen zu können.

Damit es im Nationalpark wieder Luchs-Nachwuchs geben kann, wird derzeit händeringend nach einem männlichen Tier zur Auswilderung gesucht. Beschafft werden soll es in der Schweiz. Die eidgenössische Forschungsgruppe KORA versucht seit Wochen, einen Luchs einzufangen, bisher ging aber kein geeigneter Kandidat in die Falle.

"Das zeigt, wie knapp das Projekt am Kippen ist", so Franz Sieghartsleitner vom Nationalpark Kalkalpen. Derzeit seien nur die beiden Luchsdamen Skadi und Kora sowie drei Jungtiere aus dem Jahr 2014 im Schutzgebiet nachgewiesen, aber kein paarungsbereites Männchen. Man habe nur noch etwa eine Woche Zeit für den Fang, um das Tier rechtzeitig vor dem Ende der Ranzzeit auswildern zu können, erklärte er. Denn der Kuder (männlicher Luchs, Anm.) müsse vorher noch mindestens eine Woche im Alpenzoo Innsbruck in Quarantäne verbringen.

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nachrichten.at vom 01.03.2016

Luchsschützin ist die Jagdkarte los

MOLLN, LINZ. Magistrat Linz entzog Ingrid W. Jagdkarte, jetzt entscheidet Landesverwaltungsgericht.

"Solche Leute haben mit einer Jagdwaffe mit Wald nichts verloren", sagt der Direktor des Nationalparkes Kalkalpen, Erich Mayrhofer. Die Bezirksbehörde des Linzer Magistrats hat das ähnlich gesehen. Der Linzerin Ingrid W. als auch deren Gatten Harald W. wurde ein Bescheid zugestellt, dass die Jagdkarte entzogen wird und das Waidhandwerk nicht mehr ausgeübt werden darf.

Die Frau hatte behauptet, irrtümlich im Jagdrevier ihres Mannes in Kleinreifling einen Luchs abgeschossen zu haben, weil sie im Gebüsch einen Fuchs vermutet hätte. Gemeinsam mit ihrem Ehemann fuhr sie aber geradewegs mit dem Kadaver des getöteten Kuders zu einem Tierpräparator, um die Trophäe ausstopfen zu lassen. Mit dem illegalen Abschuss des Luchses steht das Wiederansiedelungsprojekt der Raubkatzen mit den Pinselohren an der Kippe, der Nationalpark muss das gewilderte Tier nun wieder aufwändig nachbesetzen. Ingrid W. wurde für ihren angeblichen "Fehlschuss" am Landesgericht Steyr zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, erst vor kurzem hat auch das Linzer Oberlandesgericht den Richterspruch in seinen wesentlichen Teilen bestätigt.

Von der Bezirksverwaltung des Linzer Magistrates hat es geheißen, man warte den Strafprozess ab. Unterdessen hat nicht nur Ingrid W. einen Bescheid zum Entzug der Jagdkarte zugestellt bekommen, sondern auch ihr Ehemann Harald W. Dieser ließ Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aufkommen, als er betrunken mit seinem Geländewagen fuhr und auf dem Weg zu seiner Jagdhütte einen Stromverteiler der Energie AG niedergemäht hatte. Der Leiter der Linzer Bezirksverwaltung, Rudolf Huber, verwies auf Anfrage der OÖNachrichten auf seine Amtsverschwiegenheit. Aus selbigem Grund erteilte auch das Landesverwaltungsgericht keine Auskunft. Die OÖNachrichten konnten allerdings in Erfahrung bringen, dass das Verfahren nun beim Landesverwaltungsgerichtshof liegt, demnach das Ehepaar W. Berufung eingelegt hat.

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vice.com vom 26.02.2016

Wie der Fall eines Kärntner Waldbesitzers das gesamte Jagdgesetz ändern könnte

Wenn er abends mit dem Auto das steile Waldgrundstück hinauffährt, würden gleich zehn Rehe vor seinem Fahrzeug herumspringen, sagt Christian A., Jurist, (Beinahe-) Veganer und Grundbesitzer aus Kärnten. Was in der Beschreibung ein bisschen nach Zeichentrickszenen aus Bambi klingt, stellt für A. leider ein echtes Problem dar.

Im Jahr 2007 erwarb er ein etwa sechs Hektar großes Grundstück im Bezirk Spittal, auf dem der frühere Besitzer vor dem Verkauf noch einen Kahlschlag vollzogen hatte. In der Folge bemühte sich A., die Fläche wieder aufzuforsten, pflanzte Jahr für Jahr hunderte Bäume. Doch der Hunger der vielen Wildtiere, die nichts lieber tun, als Jungbäume anzuknabbern, machte ihm dabei stets einen Strich durch die Rechnung: „Laubbäume kann ich eigentlich ganz vergessen, von den Fichten kommen etwa jährlich 10-20 Prozent auf", erklärt er.

Viele würden nun meinen, dass es ja genau deshalb die heimische Jägerschaft gibt, die den anarchistischen Zuständen in der Tierwelt Einhalt gebietet. Doch genau in ihr sieht A. das Problem: nicht ein geplantes Gämse-Massaker sei letztlich die Lösung, sondern ein Stopp der gängigen Jagdpraxis.

Bevor Jäger das Wild dezimieren, würden sie die Tiere nämlich künstlich hochfüttern und hätten so langfristig für einen unnatürlich hohen Wildbestand gesorgt, so seine Logik. Als erste Person in Österreich möchte A. deshalb das Jagen auf dem eigenen Grund gänzlich verbieten. Der Antrag dazu wird derzeit vom Verfassungsgerichtshof geprüft und hat gute Chancen, die gesamte österreichische Jagdordnung aufzuheben.

Derzeit kann man als Einzelperson nämlich nicht verhindern, dass auf dem eigenen Grund und Boden gejagt wird. Das allgemein-öffentliche Interesse an der Regulierung der Natur stünde sozusagen darüber—daher herrscht Duldungspflicht über Eigentumsrecht.

Dazu wird der vorhandene Grund von den Gemeinden zu Genossenschaftsjagdgebieten zusammengefasst, die wiederum an Jagdgesellschaften verpachtet werden müssen. Ausnahme besteht nur, wenn man einen Grund von über 115 Hektar (nach Bundesländern verschieden) besitzt. In diesem Fall könne man sich auf ein Eigenjagdrecht beziehen.

Dem gebürtigen Kärntner, der in Wien als Rechtsanwalt tätig ist, schwebt eine andere Ordnung im Wald vor: „Alle natürlichen Jäger wie Bären oder Wölfe wurden von uns schon so gut wie ausgerottet", sagt er. „Ich bin aber ein großer Fan des Luchses." Dessen Beute bestünde zu 90 Prozent aus Wild; Nutztiere wie Schafe würden ihn nicht interessieren und auch aus menschlicher Sicht gäbe es mit der Raubkatze keinen Stress. Wiederansiedlungen würden von der heimischen Jagdgesellschaft blockiert werden—oder schlimmer, die Männchen verschwinden ganz einfach. Erst im letzten Juni wurde ein männlicher Luchs in der Tiefkühltruhe eines Niederösterreichers aufgefunden. „Wenn man den Wald als eigenen Stall sieht, in dem man Tiere züchten kann, wie man will, duldet man natürlich auch keine Konkurrenz."

„Wenn man den Wald als eigenen Stall sieht, in dem man Tiere züchten kann wie man will, duldet man natürlich auch keine Konkurrenz."

Gegenstimmen zu A.s Ziel gibt es jedenfalls zuhauf. Christian Ragger, FPÖ-Landesrat und Jagdreferent in Kärnten, hat gegenüber dem ORF von „katastrophalen" Folgen gesprochen, sollte dem Antrag tatsächlich stattgegeben werden. Andere Landesbeamte sprechen ebenfalls von „unabsehbaren Zuständen" im Falle der erstmaligen Jagdfreistellung. Kärnten müsste auf die Aufhebung des VfGh reagieren, die anderen Bundesländer würden in der Sache—Jagd wird von den Ländern geregelt—entsprechend nachziehen. Das Vorgehen des Einzelkämpfers A. hat jetzt schon Nachahmer gefunden. Neben einem zweiten Antragsteller in Kärnten werden auch schon zwei Fälle aus Niederösterreich geprüft.

„Alle wissen, dass es früher oder später so kommen wird", ist sich Christian A. sicher. „Warum sollte es in Österreich anders ausgehen als in Deutschland?" Dort, wie auch in Frankreich, hat es in den letzten Jahren schon Präzedenzfälle gegeben, in denen die betroffenen Grundbesitzer den Gang bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte taten—und Recht zugesprochen bekamen.

Der Jurist aus Kärnten würde es im Falle einer unzureichenden Entscheidung des VfGh jedenfalls gleichtun. „Ich will niemanden missionieren und niemandem meine Philosophie aufdrängen", meint der Beinahe-Veganer, der Massentierhaltung ablehnt, höchstens hofeigene Eier und Hendlfleisch konsumiert, ansonsten im Tierschutz aber nicht weiter aktivistisch tätig ist. Im Fall seines Grund und Bodens gehe es ihm aber „ums Prinzip".

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heute.at vom 26.02.2016

US-Richter war Mitglied bei Geheimorden aus Österreich

Politik erschüttert -
Der Tod von Antonin Scalia, Mitglied des Höchstgerichtes, sorgt im US-Wahlkampf für gehörigen Wirbel. Jetzt stellte sich heraus: Der Jurist hatte Verbindungen zum österreichischen "Hubertusorden".

Der elitäre "Hubertusorden", ein Jägerbund, wurde 1695 von Graf Sporck in Österreich gegründet. Aufgenommen werden nur Männer, sie tragen grüne Roben mit Kreuz. Leitsatz: "Ehret den Schöpfer, indem ihr seine Geschöpfe ehrt". US-Richter Antonin Scalia hatte beste Verbindungen zum Orden. Am 12. Februar trafen sich prominente Mitglieder des Männerbundes auf einer Ranch in Texas zur Jagd, Scalia reiste im Privatjet an.

Doch der Jurist fühlte sich nicht wohl, ging früh zu Bett – am nächsten Tag war er tot. Eines natürlichen Todes gestorben, so die Behörden. Sein Tod sorgt für Wirbel: Präsident Obama will den Platz des konservativen Scalia im Höchstgericht mit einem liberalen Kandidaten besetzen – dagegen laufen die Republikaner Sturm.

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kleinezeitung.at vom 25.02.2016

Jagdbesitzer vertreiben Eiskletterer

Alpenverein Kärnten protestiert gegen Ausweisung von Wildschutzgebieten im Seebachtal und Maltatal über Köpfe der Öffentlichkeit hinweg.

Die gefrorenen Wasserfälle im Nationalpark Hohe Tauern ziehen viele Eiskletterer an. Dieser alternative Tourismus ist nun gefährdet. Denn genau dort werden auf Antrag privater Jagd- und Grundbesitzer Wildschutzzonen errichtet, die nicht mehr betreten werden dürfen. Der Landesverband des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) protestiert gegen die Ausweisung der Leitner Alpe im Seebachtal und ortet Behördenwillkür seitens der Bezirkshauptmannschaft Spittal.

Der Bescheid stütze sich auf ein Gutachten „ohne fachliche Begründung“ und ohne konkreten Argumente, führt ÖAV-Landesvorsitzender
Joachim Gfreiner an. Die fundierte Stellungnahme des Alpenvereins sei nicht beachtet worden. „Es kann nicht sein, dass aufgrund persönlicher Interessen die Allgemeinheit übergangen wird“, kritisiert Gfreiner, dass die Öffentlichkeit keinerlei Parteistellung habe und dass weder Gemeinde noch Nationalpark gefragt werden. Es gebe daher keine Möglichkeit für Anfechtung und Überprüfung durch die Landesregierung.

Das Gesetz müsse geändert werden.
Auf die im Forstgesetz vorgesehene Betretbarkeit des Waldes pocht auch ÖAV-Spittal-Vorsitzender
Arnold Riebenbauer, der selbst Jäger ist. Im beantragten Teil der Eigenjagd gäbe es wegen Dauerschatten und stark vereister, steiler Gräben „entgegen der Behauptung“ des Antragstellers keinen Wintereinstand für Rot- oder Gamswild. Das belege auch ein wildbiologisches Gutachten.
Die vom Antragsteller angeführte Beunruhigung des Wildes sei durch Eiskletterer nicht gegeben, betonte auch Peter Kapelari, Leiter der Abteilung Hütten, Wege und Kartographie. „Die größte Beunruhigung des Wildes ist die Jagd“. Es gehe darum, die Wild-Überpopulation, die im Bezirk Spittal am meisten Schäden anrichte, sowie die „Revieregoismen“ der Jäger zu reduzieren und nicht Sperrgebiete zu schaffen.

Besorgt ist auch
Klaus Rüscher, Bürgermeister der Gemeinde Malta, in der ein Großgrundbesitzer, der über 3000 Hektar unberührtes Gebiet verfüge, genau dort, wo „die schönsten Wasser“ seien, eine Wildruhezone beantragt habe. „Das wäre der Tod unserer Wintersaison“, fürchtet Rüscher und fordert ebenfalls eine Gesetzesänderung. „Wir schrecken vor Protesten nicht zurück“.

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orf.at vom 24.02.2016

Tausende Rabenvögel werden abgeschossen

19.700 Raben, Krähen, Elstern und Eichelhäher sind ab Juli in Kärnten zum Abschuss freigegeben. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag. Die Vögel würden enorme Schäden in der Landwirtschaft anrichten. Tierschützer sprechen von „sinnlosem Tiermord“.

Der geplante Abschuss der Vögel rief jetzt die Tierschützer auf den Plan. Sie sagten, die Vögel müssten als „Sündenböcke“ für Probleme herhalten, die der Mensch verursacht habe. „Alle heute lebenden Tierarten haben über Millionen Jahre das ökologische Gleichgewicht nicht gestört und gefährdet. Just jetzt, wo der Mensch dem Gleichgewicht der Natur immer mehr zusetzt und mit einer immer intensiveren Landwirtschaft die Grenzen, die uns die Vernunft und die Natur gebieten sollten, permanent überschreitet, werden irgendwelche Tiere als ‚Schuldige‘ präsentiert und gejagt“, so WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Es gebe wesentliche humanere und tierfreundlichere Lösungen, um den Bestand an Krähenvögeln zu reduzieren. Die Behörden sollten die vorgebrachten Behauptungen wissenschaftlich überprüfen und „dann Räume definieren, wo die Tiere erwünscht sind und ungestört bleiben und wo unblutige Maßnahmen der Vergrämung statthaft sind“, so Petrovic.

Vögel bisher ganzjährig geschützt

Bisher war der Bestand an Eichelhähern, Aaskrähen, Raben und Elstern ganzjährig geschont worden. Jetzt wurden insgesamt 19.700 Vögel zum Abschuss freigegeben - aber nur in der Zeit zwischen Juli und März. Die restlichen Monate werden sie geschont, damit sie genügend Zeit für die Brutpflege haben und die Jungtiere flügge werden können. Das wurde von der Regierung am Dienstag einstimmig beschlossen. Die Verordnung sieht vor, die Vögel so lange zu schonen, bis sie alleine fliegen können. Ansonsten würde man in ihre Brutzeit eingreifen, sagte Umweltreferent Rolf Holub (Grüne). Das schreibe auch die europäische Vogelschutzrichtlinie vor.

Bestand soll kontrolliert werden

Die Richtlinien für den Abschuss sind streng. Denn der Bestand dieser Vogelarten solle keineswegs dramatisch verringert, sondern in kontrollierten Bahnen gehalten werden, sagte Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärnter Jägerschaft: „Da muss man wirklich die Kirche im Dorf lassen. Sie sind in keinster Weise im Bestand gefährdet. Wohl aber im Einzelfall kann es sehr, sehr hilfreich sein, weil es als Vergrämungsmaßnahme durchaus ein probates Mittel ist, um sie mittel- und kurzfristig von den Feldern fernzuhalten.“

Die Schäden, die die Tiere dort verursachen, seien groß. Besonders betroffen seien die Biolandwirtschaft und Streuobstanlagen, sagte Burgstaller-Gradenegger. Auch Siloballen, Gemüsekulturen und Gewächshäuser, wo die Vögel auf Nahrungssuche gehen, können beeinträchtigt werden.

Auch Hasen und Fasane durch Vögel gefährdet

Gefährdet sei auch das Niederwild, zu dem Hasen und Fasane zählen. Burgstaller-Gradenegger: „Zum Beute- und Nahrungsspektrum der Rabenvögel gehören Eier, alle Arten von Jungvögeln und Jungwild, das sind zum Beispiel Junghasen, aber genauso gut auch Fasane, Rebhühner et cetera.“ Wenn die Jagdzeit im Juli beginnt, muss jeder Abschuss von den Jägern gemeldet werden. Zusätzlich überwacht die Kärntner Jägerschaft, ob die Maßnahme wirkt und die Schäden geringer werden. Gleichzeitig wird dokumentiert, wie sich der Bestand der Vögel verändert.

Probleme auch in anderen Bundesländern

Auch in Oberösterreich sollen die Krähen nun zum Abschuss freigegeben werden. Das sorgte zuletzt für heftige Proteste von Tierschützern - mehr dazu in Wirbel um geplanten Krähenabschuss (ooe.ORF.at; 14.2.2016). Auch in Wien sind 200.000 Saatkrähen, die in der Bundeshauptstadt überwintern, jedes Jahr eine Plage - mehr dazu in Saatkrähen verwüsten Friedhöfe (wien.ORF.at; 9.1.2015).

Protest der Tierschützer

Dass der offenkundige, von Menschen verursachte Klimawandel und die menschliche Überfluss- und Wegwerfwirtschaft zerstörerisch wirken, werde bewusst verdrängt, so Petrovic. „Alle heute lebenden Tierarten haben über Millionen Jahre das ökologische Gleichgewicht nicht gestört und gefährdet. Just jetzt, wo der Mensch dem Gleichgewicht der Natur immer mehr zusetzt und mit einer immer intensiveren Landwirtschaft die Grenzen, die uns die Vernunft und die Natur gebieten sollten, permanent überschreitet, werden irgendwelche Tiere als ‚Schuldige‘ präsentiert und gejagt“, so Petrovic.

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vgt.at vom 13.02.2016

Das neue Wildtiermanagement im Lainzer Tiergarten

Der Lainzer Tiergarten orientiert sich um: Jagd nach ökologischen Indikatoren und unter Beachtung von Tierschutzbelangen.

Sommer 2015 begann der VGT mit seiner großen Tierschutzkampagne, um ein generelles Verbot von Jagdgattern in Österreich zu erreichen. Denn der Lainzer Tiergarten ist ein Jagdgatter, selbst wenn er wesentlich größer als andere Gatter ist. Auch mit sehr langer Kette bleibt ein daran hängender Hund ein Kettenhund. Die Stadt Wien reagierte auf die Demos vor dem Eingang des Lainzer Tiergartens demokratiepolitisch reif und lud zum runden Tisch. Da zeigte sich, dass bei der Forstdirektion bereits seit längerem ein Umdenken stattfindet: man will weg von der Trophäenjagd mit Spaßfaktor, hin zur Ultima Ratio Jagd nach ökologischen Indikatoren und unter Beachtung von Tierschutzbelangen. Bei mehreren moderierten Sitzungen zwischen dem VGT und der Stadt Wien konnte ein Kompromisspapier erarbeitet werden, das einen großen Fortschritt darstellt. Wermutstropfen bleibt lediglich, dass bis auf weiteres zahlende Jagdgäste zum Trophäenabschuss in den Lainzer Tiergarten kommen dürfen, wenn auch unter Anleitung von BerufsjägerInnen.

Doch die konkreten Verbesserungen können sich sehen lassen:

- Jagd nur noch auf Wildschweine und Rehe
- In einer Übergangsphase von 5 Jahren werden die Fütterungen beendet
- Ab 2021 sollen Grünbrücken zum Wildwechsel in den Wienerwald gebaut werden
- Ab 2017 gibt es ein wissenschaftliches Verhütungsprojekt zunächst bei Damwild und Mufflons im kleinen Bereich, je nach Resultat kann das auf den gesamten Tiergarten und alle Tiere ausgeweitet werden
- Abschüsse nur nach ökologischen Kriterien (mehr als 10 % der Wiesen umgewühlt, Jungbuchen können nicht wachsen), wenn notwendig
- Halbjährliche Treffen des VGT mit der Forstdirektion zur Evaluierung

Wer, wie der VGT, die alten großen Treibjagden im Lainzer Tiergarten dokumentiert hat, bei der von gutbetuchten HobbyjägerInnen hunderte Wildschweine erschossen wurden, wird zustimmen müssen, dass das neue Management grundlegend verschieden ist. Dass einzelne Personen noch gegen viel Geld große TrophäenträgerInnen schießen dürfen, ist natürlich nicht erfreulich. Aber wenn nach ökologischen Kriterien gejagt wird, dann gibt es viel weniger Tiere, die Jagd wird aufwendiger und die Trophäen kleiner. Über kurz oder lang wird sich dann diese Trophäenjagd wohl von selbst aufhören müssen.

Abgesehen davon haben wir TierschützerInnen weiterhin ein gewisses Mitspracherecht. Die halbjährlichen Treffen dienen der Evaluierung, ob das Wildtiermanagement greift, ob die Trophäenjagd zurück geht und ob der Plan der Gatterauflösung bis 2021 eingehalten wird.


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diepresse.com vom 18.02.2016

Die Wölfe sind da – und sie werden mehr

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich Jungtiere auch in Österreich finden und ein neues Rudel gründen. Landwirte stehen der Wolfansiedelung kritisch gegenüber.

Wien. Der Wolf, der in Österreich Ende des 19. Jahrhunderts ausgerottet wurde, ist gerade dabei, sich hierzulande wieder anzusiedeln. Aktuell spricht Christina Reisenbichler vom WWF Österreich im Gespräch mit der „Presse“ von fünf Wölfen, die in den letzten Jahren durch Österreich gezogen sind.

Bisher ist der Wolf bei uns, salopp formuliert, eher auf der Durchreise. Immer wieder werden Wölfe in Österreich, meist in Grenzgebieten gesichtet, die dann aber wieder abwandern. Reisenbichler: „Das kann sich schlagartig ändern, wenn zwei Jungtiere auf der Durchreise zueinanderfinden und beschließen, eine Familie zu gründen.“ Dann siedle sich nämlich ein neues Rudel an. In Österreich.

Das Land liegt im Fadenkreuz verschiedener Wolfspopulationen. Oft würden die Jungtiere lange Wanderungen auf sich nehmen, um ein neues Rudel zu gründen und sesshaft zu werden. So kommen Wölfe aus verschiedenen Wolfspopulationen nach Österreich. Aus den Karpaten, aus Deutschland und Polen, aber auch aus Slowenien und Kroatien wandern sie hierher. Insgesamt sei die Population der Wölfe in Europa seit Jahren im Ansteigen begriffen.

Keine Gefahr für Menschen

Es sei an der Zeit, die Bevölkerung über das Thema Wölfe aufzuklären. Das Image des Wolfs hat sich geändert. Auch die Gefahr durch Tollwut, die früher von Wölfen übertragen wurde, ist in Mitteleuropa nun gebannt. Der Wolf gilt heute als für den Menschen nicht gefährlich. Angriffe sind äußerst selten: In Deutschland etwa hat es trotz der steigenden Zahl an Wolfsrudeln keine Zwischenfälle gegeben.

Nachdem der Wolf per EU-Recht in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt ist, müsse man eine Neubesiedelung eben akzeptieren. Laut Gesetz dürfen Wölfe vom Menschen nicht in ihrem Lebensraum gestört, gefangen oder gar getötet werden. Die Handhabung des Gesetzes ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen greife das Jagd-, in anderen das Naturschutzgesetz. In jedem Fall kommt es bei einem illegalen Abschuss aber zur Anzeige. Dabei können Geldstrafen verhängt werden – oder sogar Haftstrafen. In Österreich sind allerdings aktuell keine Abschüsse von Wölfen bekannt.

Es gibt jedoch ein anderes Beispiel, den Abschuss eines gleichfalls rechtlich geschützten Luchses aus dem Vorjahr. Dieser wurde im Nationalpark Kalkalpen geschossen. Die Polizei fand das Tier wenige Tage später bei einem Präparator. Die Jägerin wurde ausgeforscht und zu drei Monaten Haft auf Bewährung und zu einer unbedingten Geldstrafe von 2880 Euro und zusätzlich zu 12.101 Euro Schadenersatz an den Nationalpark verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Noch mehr Zäune

Auch Tierzüchter bereiten sich vor. „Es werden Herdenschutzmaßnahmen getroffen, um betroffene Tiere, wie Schafe und Ziegen, zu schützen“, sagt Martin Längauer von der Landwirtschaftskammer Österreich im Gespräch mit der „Presse“. Die Rahmenbedingungen hierfür seien aber alles andere als optimal. Es wäre eine echte Herausforderung, die Fläche für bis zu 1000 Tiere einzuzäunen. Auch eine Anschaffung von Hirtenhunden sieht Längauer problematisch, denn diese seien von Natur aus eher aggressiv und würden sich ausschließlich für die Bewachung der Herde eignen. Wohin dann mit dem Hund während der kalten Wintermonate?

Ein Problem stelle ebenso die Entschädigung im Fall eines gerissenen Schafs dar. Derzeit würden die noch geringen Schäden von Versicherungen gedeckt werden. Im Fall eines Zuzugs der Wölfe wäre dies aber wohl anders. Wer dann für etwaige Schäden aufkommt, ist noch offen.

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Kleine Zeitung“ vom 16.02.2016

Grundbesitzer verbietet Jagd in seinem Wald

Jäger sind empört, Tierschützer haben Hoffnung: So wird Kainbach bei Graz zum Ort einer pikanten Auseinandersetzung.

Die Geschichte vom Jagdverbot des Landwirts Wirthjackl in Schillingsdorf (Gemeinde Kainbach bei Graz) begann vor vielen Jahren. „Ich bin ein Keuschlersohn aus Radkersburg und war als Kind schon Treiber bei Treibjagden. Ich habe das Töten gelernt.“

Mittlerweile ist Wolfgang Gombocz in Pension und lebt seit 1968 in einem Bauernhaus an der Riesstraße. Zu diesem Haus gehört auch ein drei Hektar großes Waldstück, in dem laut Gombocz immer wieder Treibjagden stattfinden. „In den letzten Jahren ist mir peinlich, was früher geschehen ist. Jetzt stören mich die Jagden. Ständig fallen Schrotladungen auf unser Hausdach und ich finde ständig angeschossene Tiere im Wald. Hasen, Fasane, einmal sogar ein Reh. Die Tiere tun mir leid, diese Treibjagden sind mir ein Dorn im Auge.“Damit soll nun Schluss sein. Der Wirthjackl will zum ersten Bauern der Steiermark werden, der seinen Grund und Boden jagdfrei stellt.

Rechtsstreit um die Jagd

Aus diesem Grund herrscht derzeit ein reger Briefwechsel mit der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. „Von dort habe ich nun die eigentlich zynische Antwort bekommen, ich solle meinen Grund einzäunen“, beschwert sich der Forstbesitzer. Das Geld („eine Unsumme“) würde er sogar aufbringen, allein dies sei ab einer bestimmten Grundstücksgröße illegal.

Auf Anfrage der Kleinen Zeitung reagiert Landesjägermeister Heinz Gach irritiert, denn dieses Gesetz sei ihm neu. Ganz im Gegenteil sei es nach §55 Absatz 3 des Jagdgesetzes durchaus möglich, Waldstücke einzuzäunen. Karl Sirowatka, Geschäftsführer der Landesjägerschaft, ergänzt: „Dafür braucht man nicht einmal einen Grund anzuführen.“

Gach weist aber auf die Problematik hin, die sich durch derlei Entwicklungen ergeben würde. „Wir haben 61 Prozent Wald in der Steiermark, ein Fleckerlteppich an Interessen entstünde, eine Situation, der man kaum Herr werden könnte.“Gach erinnert außerdem an die Wildschäden, die zunehmen würden.

Also Zaun oder doch jahrelanger Rechtsstreit? Geht es nach Tierschutzaktivisten, läuft es eher auf Letzteres hinaus. Die Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ und der Österreichische Tierschutzverein sind aktiv und betreuen den Wirthjackl. „Jagdgegner erhalten auch Rückenwind vom Verfassungsgerichtshof, der vor Kurzem Bedenken gegen Teile des Kärntner Jagdgesetzes angemeldet hat“, behauptet Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins. Der Antrag eines Kärntners, der sein Grundstück ebenfalls jagdfrei gestellt haben will, liege beim Verfassungsgerichtshof in Wien. „Was wir wollen ist, dass Herr Gombocz nun einen Bescheid der BH bekommt. Diesen könnte er dann bis in die höchste Instanz beeinspruchen.“

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16.02.2016

Leserbrief zu „Jägerfreier“ Wald mit unabsehbaren Folgen

Sehr geehrte Redaktion,

es wäre schon angenehmer und im Sinne der journalistischen Sorgfaltspflicht, trotz aller persönlichen Ressentiments neutral zu berichten. Abgesehen davon, dass wie so oft, nur eine Seite zu Wort kommt: wer sagt denn, dass der Besitzer sein Grundstück einzäunen will oder wird? Wenn nicht, was ja wohl naheliegt, wo sind dann die vielen unabsehbaren Folgen? Es gibt keine, außer dass die schießwütige Minderheit ihr krankes Hobby nicht mehr so uneingeschränkt ausüben kann und sich Natur und Tiere erholen. Wenn es Sie wirklich interessiert hätte, hätten Sie im Sinne der Ausgewogenheit ja nur in Deutschland nachfragen brauchen, wo es bereits einige Beispiele gibt. Und im Nationalpark Gran Paradiso oder im gesamten Kanton Genf, die beide seit Jahrzehnten jagdfrei sind, funktioniert's ja auch, jedenfalls weit besser als mit angsoffenen Hobbyjägern (ah so, ja, das sind ja nur ein paar wenige schwarze Schafe, gell?). Und der Erholungswert für die Spaziergänger hat sich dort auch erheblich verbessert, weil die Tiere nicht mehr so scheu sind, weil sie nicht in syrischen Zuständen leben müssen - ja, es ist ein dauernder Kriegszustand in unseren Wäldern. Versetzen Sie sich einmal in die Lage eines jagdbaren Wildtieres, dass in ständiger Angst vorm nächsten Angriff lebt. Sie würden so wie die Syrer flüchten, wenn Sie könnten. Und wenn es einmal kriegsfreie Gebiete in unserem Land gibt, dann können Sie und werden Sie sich und Ihre Familie dorthin in Sicherheit bringen, das steht wohl außer Zweifel.

MfG, Jürgen Stadler

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orf.at vom 15.02.2016

„Jägerfreier“ Wald mit unabsehbaren Folgen

Zwei Waldbesitzer wollen in ihrem Revier keinerlei Jagd oder Hege. Einer von ihnen ging bis zum Verfassungsgerichtshof. Eine Änderung des Jagdgesetzes hätte weitreichende Folgen; Juristen rüsten sich bereits für den Entscheid des VfGH.


Mein Wald gehört mir, da lasse ich keinen Jäger hinein, denken sich zwei Spittaler Waldeigentümer; einer von ihnen wandte sich an den VfGH. Die Richter müssen nun entscheiden, ob das Kärntner Jagdgesetz umgeschrieben werden muss und ob ein Waldeigentümer aus ethischen Gründen die Jagd auf seinem Grundstück verhindern könne - mehr dazu in Kärntner Jagdgesetz im Visier des VfGH.

Juristen, aber auch Wildbiologen beschäftigen sich sicherheitshalber schon jetzt mit möglichen Folgen einer Entscheidung zugunsten des Waldbesitzers. In Deutschland schaffte es ein Waldeigentümer über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass nicht mehr auf Reh, Hirsch und Wildschwein geschossen werden darf.

Jagden brauchen bestimmte Größen

In Österreich hat man als Eigentümer eines Waldes die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass gejagt wird. Eigenjagden oder einzelne kleine Parzellen zusammen als Gemeindejagd sind dann Sache der Jagdvereine. Sie hegen, jagen und schießen auch kranke Tiere. Das Jagdgesetz kennt keine „Jagdfreistellung“, wie sie der Spittaler erreichen will. Das heißt, wenn der VfGH den Grundeigentümern die Entscheidung überlässt, verändert sich sehr viel.

Renate Scherling, Juristin in der Jagdabteilung des Landes, sagte, eines der Probleme sei, dass man bestimmte Mindestgrößen für Jagdgebiete haben müsse. „Eigenjagden müssen mindestens 115 Hektar groß sein, Gemeindejagden 500 Hektar.“ Es könnte also passieren, dass diese Größen durch die jagdfreien Zonen unterschritten werden und dann nicht mehr als Jagdgebiete gelten, so Scherling.

Wildtiere bevorzugen ruhige Zonen

Es gibt auch keine Entschädigung mehr für den Waldeigentümer, dessen Bäume vom Wild verbissen wurde. Der Wildbestand könnte außerdem in genau solchen Sperrgebieten zunehmen, sagte Roman Kirnbauer, Sachverständiger für Jagdfragen. Je attraktiver eine Fläche von Nahrung und Ruhe her für die Tiere sei, desto mehr werden die Wildtiere diese Gebiete nützen. Die Tiere seien lernfähig und bevorzugen Gebiete ohne Jagd.

„Jagdruhezone“ muss umzäunt werden

Bereits nach jetzigem Jagdgesetz kann man eine Jagdruhezone beantragen. Das sei eine andere Möglichkeit, wie der Spittaler seine 6,5 Hektar „jägerfrei“ halten könnte, so Juristin Scherling: „Das Kärntner Jagdgesetz sieht im Paragraf 15 die Möglichkeit vor, dass man als Grundeigentümer oder Jagdausübungsberechtigter bei der Bezirksverwaltungsbehörde das Ruhen der Jagd auf Grundstücken beantragen kann.“ Die Voraussetzung sei aber, dass man diese Grundstücke mit einer Umfriedung dauerhaft umschließe, so die Juristin.

In diesem Fall hieße das, einen 1,5 Kilometer langen Spezialzaun zu bauen, so Wildbiologe Kirnbauer. Der Zaun müsse außerdem höher als 2,5 Meter sein, damit ihn die Tiere nicht überspringen können. Am unteren Ende müsste er feinmaschiger sein. Damit ein Zaun auch Wildschweine aufhalten könne, müsse man ihn zusätzlich verstärken, vielleicht sogar einen Elektrozaun einarbeiten, so Kirnbauer.

Eingezäunte Parzellen im Wald sind wiederum gegen das Forstgesetz, außerdem nimmt dadurch der Erholungswert für Spaziergänger ab. Wenn der Oberkärntner Waldeigentümer recht bekommt, zieht dies einen Rattenschwanz an Folgen nach sich, die laut Juristen noch gar nicht abzusehen seien.

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Heute" vom 12.02.2016

Grüne stellen nun Antrag: Ende für die Gatterjagd?

Seit Wochen stehen Gatterjagden in NÖ (derzeit 74 im Land) in heftiger Kritik von Tierschützern ("Heute" berichtete).

Jetzt stellen die nö. Grünen einen Antrag auf Ergänzung zum nö. Jagdgesetz. Klubchefin Helga Krismer will Landesrat Stephan Pernkopf (VP) damit zum Handeln zwingen: Innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten sind Einfriedungen von Jagdgebieten zu entfernen; passiert das nicht, wird gestraft.

Die VP betont indes, das neue Gatter ohnehin verboten sind und bestehende  bereits kontrolliert werden.

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Krone.at vom 11.02.2016

Gutachten: Jagden auf Zuchttiere sind Tierquälerei

A
m Mittwoch präsentierten Hans Frey, Lektor der Veterinärmedizinischen Universität Wien, und die Wildbiologin Karoline Schmidt bei einer Pressekonferenz in Wien ihre Gutachten zur Frage der Weidgerechtigkeit und der Tierquälerei bei der Jagd auf Zuchttiere - passend zur aktuellen Aufregung um die Gatterjagden in verschiedenen Bundesländern. Frey wies nach, dass das Aussetzen von gezüchtetem Federwild nicht nur die Wildpopulationen keinesfalls stützt, sondern sie sogar im Bestand bedroht.

Zusätzlich seien Zuchttiere laut Frey nicht in der Lage, sich in der freien Wildbahn zurecht zu finden und leiden daher großen Stress und Qualen. Schmidt wiederum zitierte eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, die das Leid von jenen Tieren belegen, die in umzäunten Gattern bei Treibjagden gehetzt werden. Wenn sich die Jagd durch den Gewinn von Wildbret rechtfertigt, dann sei die Jagd im Fall von gezüchteten Wildtieren eine unnötige Tierqual und damit sowohl tier-und artenschutzwidrig, als auch nicht weidgerecht.

Tierschutzombudsfrau: "Besonders tierschutzrelevant"

Die beiden Gutachten werden durch die Aussage der Tierschutzombudsfrau der Steiermark, der Jägerin und Amtstierärztin Barbara Fiala-Köck, gestützt. Sie sagte auf einer Fachtagung zur Jagd im November 2015 wörtlich: "Bewegungsjagden in Jagdgattern sind keinesfalls zur Bestandsreduktion oder zur Vermeidung von Jagddruck notwendig und daher besonders tierschutzrelevant. Unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Tierschutzrechts kann hier sehr schnell der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sein."

Experte: "Wirkungslos für die Bestandsdichte"

Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur in Wien wiederum veröffentlichte 2014 einen Artikel in einer Jagdzeitschrift, in dem er das Aussetzen von gezüchtetem Federwild als wirkungslos für die Bestandsdichte bezeichnete. In einem Gutachten von 2010 nannte er das Aussetzen von Zuchttieren in die freie Wildbahn ohne wissenschaftliche Begleitung eine Tierquälerei.

Bundesländer streben Änderungen an

Gatterjagden gibt es noch in Wien, dem Burgenland, Niederösterreich und Salzburg. Wien ist gerade dabei, das einzige dort bestehende Jagdgatter innerhalb von fünf Jahren zu schließen, im Burgenland wird das Jagdgesetz grundlegend reformiert, in Niederösterreich werden alle Jagdgatter überprüft und im Mai gibt es zu einer möglichen Reform eine Verhandlungsrunde, und in Salzburg liegt ein Antrag der Grünen im Landtag für ein Verbot der Gatterjagd vor.

Tierschutzvereine kritisieren Praxis der Gatterjagd

Das Aussetzen von Federwild ist in ganz Österreich erlaubt. Alle Landesregierungen, bis auf Oberösterreich und Kärnten, haben bereits die Bereitschaft signalisiert, diese Praxis zu hinterfragen. In den nächsten Monaten ist ein bundesweites Verbot durchaus im Bereich des Möglichen. Tierschutzvereine, allen voran der VGT, würden dies begrüßen.

Die Grünen legten Gesetzesentwurf vor

"Wir machen jetzt Nägel mit Köpfen und werden einen entsprechenden Antrag einbringen, der auf die Auflösung von Einfriedungen umfriedeter Jagdgebiete innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieser Regelung abzielt. Wer das innerhalb von zwei Jahren nicht schafft, hat mit Strafen zu rechnen", erklärt Helga Krismer, Klubobfrau der Grünen im niederösterreichischen Landtag. Gefordert wird auch das Verbot des Abschusses jagdlicher Waffen im Ortsgebiet und bei Sport- und Freizeitanlagen sowie jeweils in einem Umkreis von 500 Metern.

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heute.at vom 11.02.2016

Oberösterreich will heimlich 25.500 Vögel abschießen

Der Verein pro-tier bringt ans Licht, was laut einer Stellungnahme des Vereins eher geheim bleiben sollte. In Oberösterreich ist eine Änderung der Artenschutzverordnung geplant, was den Abschuss und Fang von 25.500 Vögeln erlauben würde.

23.000 Rabenkrähen und 2.500 Elstern stehen auf der Abschussliste. Eine geplante Änderung der oberösterreichischen Artenschutzverordnung würde eine Tötung der Tiere ermöglichen. Sie sind vor allem Bauern ein Dorn im Auge, die ihre Ernteerträge gefährdet sehen.

Der Verein pro-tier ist empört. Nicht nur, dass der Öffentlichkeit die Möglichkeit geraubt wurde, dazu Stellung zu beziehen, sei die Massentötung von Krähen auch noch alles andere als zielführend. Es handle sich um höchstintelligente Tiere, die hier in Fallen mit Lockvögeln gefangen oder schlicht abgeschossen werden sollen.

Nicht zielführend

Das hätte jedoch nicht einmal den gewünschten Effekt. Die Population lasse sich auf diese Weise nicht reduzieren. Es wäre viel sinnvoller, betroffene Landwirte über andere Vergrämungsmethoden zum Schutz der Ernte zu informieren.

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blick.ch vom 09.02.2016

«Umwelthüter» statt Jäger - Tierschützer wollen Jagd verbieten

In Genf gilt für Privatjäger ein Jagdverbot. Stattdessen kümmern sich staatliche «Umwelthüter» um das Wildtier-Management. Für dieses Modell lobbyieren nun auch Tierschützer.

An der Anti-Jagd-Front ist etwas im Busch: Jagdgegner planen nämlich neue jagdkritische Volksinitiativen. Unter anderem sollen nach dem Vorbild des Kantons Genf Jagdverbote eingeführt werden. Das bestätigt der Tessiner Tierschützer Carl Sonnthal gegenüber BLICK: «Wir starten sobald als möglich. Unser Ziel ist mehr Tierschutz.» Noch sei aber offen, ob man kantonale Volksinitiativen oder gleich eine eidgenössische Initiative lancieren werde.

In Genf gilt seit 1974 ein Jagdverbot für unprofessionelle Jäger. An deren Stelle übernehmen aktuell rund zehn staatliche «Umwelthüter» nicht nur das Wildtier-Management, sondern auch die Betreuung der Naturreservate und die Überwachung der Fischerei.

Per Abschuss reguliert werden in Genf vor allem die Wildschwein-Bestände. So wurden 2014 gemäss eidgenössischer Jagdstatistik 176 Wildschweine, zehn Füchse und ein Reh geschossen. Zudem dürfen Bauern zur Vergrämung Krähen schiessen, allerdings nur auf den Feldern. «Das Beispiel Genf beweist, dass es – auch in der dicht besiedelten Kulturlandschaft – ohne Jäger geht», so Sonnthal.

Genfer Jagdverbot «lokal erfolgreich»

Seit der Mitte der 1970er-Jahre habe sich die wilde Fauna in Genf massiv verbessert, erklärte der kantonale Fauna-Inspektor Gottlieb Dändliker kürzlich an einer Fachtagung. Das liege zwar nicht allein am Jagdverbot, aber: «Das Jagdverbot hat aus ökologischer Sicht eine positive Entwicklung unterstützt.»

Dändliker macht aber klar: «Dass das Genfer Jagdverbot lokal als erfolgreich bezeichnet werden kann, heisst aber noch nicht, dass es ohne weiteres exportierbar ist.» Jede Gemeinschaft müsse selber «seine besten Lösungen finden».

Für Genf als Stadtkanton sei es jedenfalls eine günstige Lösung, koste das ganze Wildmanagement doch nur rund 1,2 Millionen Franken pro Jahr. «Das ist billiger als eine Tasse Kaffee pro Genfer Einwohner.» Aber jede Gemeinschaft müsse für sich selbst «seine besten Lösungen finden, zum Wohl seiner Bevölkerung und seiner Natur».

«Ohne Jagd geht es nicht»

Das Genfer Modell funktioniere in einem urban geprägten Kleinstkanton, räumt David Clavadetscher vom Verband Jagd Schweiz ein. «Das Beispiel zeigt aber auch, dass es ganz ohne Jagd nicht geht.» Das Modell lasse sich jedenfalls nicht auf die ganze Schweiz ausweiten. 

«In der Schweiz gibt es rund 26'000 private Jäger. Die Kosten für den Staat wären immens, wenn deren Aufgabe von staatlichen Jägern übernommen werden müssten.» Der Staat verdiene sogar an den Jägern, dass diese «ihre Arbeit nicht nur gratis machen, sondern auch noch dafür bezahlen». Es mache keinen Sinn, an den bewährten Modellen in den Kantonen irgendetwas zu verändern.

Sonnthal sieht das anders: «Es ist sehr beschämend – eine Unkultur – dass Kantonsbehörden zum Spass für die Jäger attraktive Jagden organisieren wie die Trophäenjagd, und über derartiges Blutgeld Einnahmen generieren.»

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nachrichten.at vom 05.02.2016

Rechnung für den illegalen Abschuss

MOLLN, LINZ. Der Nationalpark Kalkalpen schickt Jägerin Zahlschein über 12.100 Euro, sonst Klage.

Vor dem Strafrichter ist Ingrid W. fast aus dem Schneider. Das Oberlandesgericht Linz hatte die bedingte Haftstrafe wie die Geldbuße der Jägerin, die im Kleinreiflinger Revier ihres Mannes illegal einen Luchs erlegt hatte, deutlich herabgesetzt. Die von der Erstinstanz am Landesgericht Steyr zugesprochene Schadenersatzzahlung in der Höhe von 12.100 Euro an den Nationalpark Kalkalpen, dessen getöteten Kuder die Kriminalpolizei in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators fand, hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Die Nationalparkverwaltung kann der Begründung des Richtersenats aber nicht folgen, dass Ingrid W. keinen Luchs erlegt hatte, der in der Schweiz gefangen und zur Bestandsstützung ausgewildert wurde, sondern einen aus dessen Nachwuchs. "Der Kuder fehlt ja trotzdem in der Population", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer, "derzeit haben wir keinen einzigen männlichen Luchs mehr." Denn auch die anderen Kuder sind von der Bildfläche verschwunden. Verdachtsmomente, dass auch sie gewildert wurden, bestehen zur Genüge, weshalb die Kripo auch weiter ermittelt. "Wir haben eine Vielzahl von Mails und Briefen erhalten, dass wir die Schützin weiter belangen, dass sie nicht aus der Verantwortung kommt", sagt Mayrhofer.

Der Nationalpark Kalkalpen schickt daher dieser Tage eine Zahlungsaufforderung an Ingrid W., dass sie die geforderten 12.100 Euro, die die Wiederbeschaffung eines Luchses kostet, bezahlt. Kommt sie der Forderung nicht nach und lässt die Frist verstreichen, wird der Nationalpark den Schaden, der dem Luchsprojekt durch den illegalen Abschuss zugefügt wurde, über eine Zivilrechtsklage geltend machen.

In der Schweiz hat das Berner Umweltbundesamt grünes Licht gegeben, dass in der Ostschweiz im Luno-Gebiet ein Kuder für den Nationalpark Kalkalpen gefangen wird. Die Raubkatze soll zur Ranzzeit im Frühjahr in der Wildnis der Kalkalpen freigelassen werden.

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orf.at vom 02.02.2016

Mögliche Wolfsspuren in Allentsteig entdeckt

Wölfe gelten in Österreich zwar als ausgerottet, am Truppenübungsplatz in Allentsteig (Bezirk Zwettl) soll jetzt aber dennoch ein Wolf gesichtet und erste Spuren entdeckt worden sein. Derzeit werden weitere Hinweise gesucht.

Wölfe in der freien Natur zu entdecken ist ein sehr seltenes Ereignis. Doch kürzlich soll am Truppenübungsplatz des Bundesheeres in Allentsteig ein Wolf seine Spuren hinterlassen haben. „Seit einigen Wochen beobachten wir verschiedene Indizien wie Spuren im Schnee und ein oder zwei Wildtierrisse. Jagdkundige haben festgestellt, dass Bewegungen von Wölfen vorgekommen sein sollen“, sagt Kommandant Josef Fritz.

Den Wolf auf dem 157 Quadratkilometer großen Truppenübungsplatz zu entdecken bleibt dennoch schwierig, denn ein Wolf kann täglich bis zu 70 Kilometer zurücklegen. Um den Wolf zu finden, bekommt das Bundesheer nun Unterstützung vom Wolfsmanagement Österreich. DNA-Tests und Wildtierkameras sollen Klarheit schaffen, ob es sich bei den Spuren im Schnee tatsächlich um die eines Wolfs handeln könnte.

Bundesheer-Schießlärm stört Wolf nicht

Ersten Vermutungen zufolge soll es sich bei dem Wolf um ein männliches Tier handeln. Auch woher der Wolf stammen könnte ist nach wie vor unklar. Mögliche Herkunftsorte für Wölfe, die nach Niederösterreich kommen, sind die Slowakei, Slowenien und Italien. Dass ein Wolf sein Rudel verlässt sei nicht ungewöhnlich, sagt Felix Knauer vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde in Wien: „Die Rudel sind Familienverbände. Wenn die jungen Tiere erwachsen werden, dann fliegen sie quasi aus dem Rudel raus und wandern ab. Manche von ihnen wandern nur in die Nachbarschaft, aber manche gehen sehr weit,“ so Knauer.

Dass sich der Wolf als Ziel ausgerechnet einen Truppenübungsplatz ausgesucht hat, ist für Kommandant Josef Fritz dennoch überraschend: „Es ist für mich sehr interessant, dass sich trotz Schieß- und Übungstätigkeit die Wölfe hier aufhalten. Man könnte vielleicht sagen, dass sie sogar deswegen hier sind, denn durch das Scharfschießen werden immer großräumige Absperrungen vorgenommen, und so kann sich der Wolf hier völlig ungestört bewegen.“ Kommandant Fritz und die Wildtierbiologen hoffen nun, dass die Wildtierkamera bald erste Fotos vom Wolf liefert.

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heute.at vom 01.02.2016

Gerard Depardieu hat Ärger wegen Uhren-Werbung

Verhöhnung von totem Tier - Der französische Schauspieler Gerard Depardieu sorgt wieder einmal für Negativ-Schlagzeilen. Jüngster Aufreger ist ein Werbespot für den Schweizer Uhrenhersteller Cvstos. Darin ist Depardieu mit einer Flinte in der Hand über einen toten Hirsch gebeugt zu sehen.

"Um einen Hirsch zu erlegen, muss du immer pünktlich sein. Dank meiner Cvstos war ich pünktlich. Und seine Zeit war gekommen", spricht Depardieu in die Kamera. Dann wirft er dem vor ihm liegenden Tier einen Luftkuss zu.

Der Spot wurde von der Luxus-Uhrenfirma Cvstos für deren Model "Proud to be Russian", das Depardieu gewidmet ist, gedreht. 

Heftige Kritik an Depardieu

Bei seinen französischen Landsleuten und der Presse kommt die Werbung nicht besonders gut an. "Peinlich". schreibt etwa das GQ-Magazin. Das Closer-Magazin findet, dass sich Depardieu keine neuen Freunde machen wird. Auch auf Twitter hagelt es Kritik für die befremdliche Werbung.

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heute.at vom 31.01.2016

Treibjagd-Schützen fuhren mit Bus direkt vor Gatter

Wildschwein-Hatz. Per Ausflugsbus zum Tiere abknallen: Am Samstag – dem vorletzten Tag, an dem Treibjagden auf Wildschweine erlaubt waren – reiste eine ungarische Jagdgesellschaft mit einem Reisebus zur Gatterjagd nach Weyerburg (Hollabrunn) an.

Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) war vor Ort: "Das übliche, schreckliche Bild: Treiber hetzten die Tiere vor die Flinten der Schützen." Der Aktivist appelliert jetzt einmal mehr an den zuständigen Landesrat Stephan Pernkopf (VP), endlich eine Diskussion über ein Gatterjagdverbot in Niederösterreich zuzulassen.

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volksblatt.at vom 28.01.2016

Luchs-Abschuss beschert Jägerin 1920 Euro Strafe

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4-Jährige mit Berufung gegen Ersturteil teilweise erfolgreich: Kein Schadenersatz an Nationalpark Kalkalpen für getötetes Tier

LINZ – Eine in zweiter Instanz mildere Strafe hat gestern eine 64-jährige Linzer Jägerin ausgefasst, die im Mai 2013 im Jagdrevier der Forstverwaltung Weyer einen unter Naturschutz stehenden Luchs erlegt hatte. Das Oberlandesgericht Linz gab ihrer Berufung teilweise Folge und verurteile die Waidmännin lediglich zu einer Geldstrafe von 1920 Euro wegen der Vergehen der vorsätzlichen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes. Vom Vorwurf der Tierquälerei wurde die 64-Jährige freigesprochen.

Das Ersturteil hatte wie berichtet auf drei Monate bedingte Haft sowie einer Geldstrafe von 2880 Euro gelautet. Bezüglich des geltend gemachten Schadenersatzes von 12.101 Euro wurde der Nationalpark Kalkalpen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Der Luchs-Abschuss hatte in Oberösterreich für großes Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Steyr ermittelt nach wie vor gegen den Präparator, der im Auftrag der Jägerin den Kadaver des Pinselohrs in seiner Kühltruhe gelagert hatte. Der Nationalpark Kalkalpen versucht unterdessen, in der Schweiz Ersatz für den getöteten Luchs zu besorgen.

Landesjägermeister Sepp Brandmayr wollte das Urteil inhaltlich nicht kommentieren. „Diese Sache hat dem Ansehen der Jägerschaft sehr geschadet“, so Brandmayr zum VOLKSBLATT.

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kleinezeitung.at vom 20.1.2016

Kärntner will in seinem Wald keine Jagd dulden

Waldbesitzer geht bis zum Verfassungsgerichtshof, weil er Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. In Deutschland ging ein ähnlicher Einspruch durch. Jagdreferent befürchtet negative Auswirkungen auf Wildbestand.

Waldbesitzer können sich nicht dagegen wehren, dass auf ihrem Grundstück gejagt wird. So regelt es das Kärntner Jagdgesetz – analog zu den Gesetzen in allen Bundesländern.

Ein Oberkärntner will das nicht hinnehmen. Er beantragte im Oktober 2014 bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal, dass seine Grundstücke mit einer Fläche von 6,5 Hektar für jagdfrei erklärt werden. Seine Begründung: Er lehne die Jagd grundsätzlich ab, was sich in seiner beinahe veganen Lebensweise zeige.

Außerdem führte der Mann an, dass der hohe Wildbestand es fast unmöglich mache, einen Jungwald hochzuziehen. Der Oberkärntner tritt für eine natürliche Regulierung des Wildbestandes durch die Wiederansiedelung von Bären, Luchsen und Wölfen und die Unterlassung von Fütterungsmaßnahmen ein.

Laut BH Spittal sei ein Verfahren zur Jagdfreistellung von Grundstücken aus ethischen Gründen im Kärntner Jagdgesetz nicht vorgesehen. Jetzt liegt der Fall beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien. Dort wurde am 10. Dezember 2015 ein Prüfungsbeschluss gefasst: Der VfGH will Teile des Paragraphen 15 unter die Lupe nehmen, wo das „Ruhen der Jagd“ geregelt ist.

Eigentumsrechte

Der Oberkärntner dürfte gute Karten haben. Denn der VfGH ortet einen intensiven „Eingriff in das Eigentumsrecht“. Grundeigentümer seien „grundsätzlich gezwungen“, die Jagdausübung zu dulden. Das kritisierte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren Fällen. Er erzwang mit seinen Urteilen in Frankreich, Luxemburg und Deutschland Änderungen der Jagdgesetze.

Kommt es zu einer Änderung des Kärntner Jagdgesetzes, hat das noch nicht absehbaren Folgen für die Jäger: Denn es ist nicht klar, ob sie ein für „jagdfrei“ erklärtes Grundstück noch betreten können. Auf keinem Fall dürfen Jäger dort dann: schießen, Wild nachsuchen sowie Futterstellen oder Hochsitze errichten.

Massive Auswirkungen

„Kann es dann überhaupt noch Gemeindejagden geben?“ stellt der Kärntner Jagdreferent Christian Ragger als heikle Frage in den Raum. Zum einen in Hinblick auf die Jagd als altes Kulturgut, zum anderen als volkswirtschaftliches Problem: „Wer reguliert dann den Wildbestand? Wir haben heute schon jährlich Wildschäden von 20 Millionen Euro.“

Ragger betont, wie wichtig ihm das Recht auf Eigentum sei: „Aber mit Blick auf das öffentliche Interesse ist das Jagdgesetz ein verhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht.“

Wenn jemand unter keinen Umständen auf seinem Grund die Jagd dulden will, werde er seinen Wald einzäunen müssen.

Ruhezonen für Wildtiere

Damit der Nationalpark Hohe Tauern internationale Anerkennung erlangte, musste die Frage der Jagdrechte geklärt werden. Was stets heiße Konflikte auslöst, wurde in Kärnten durch eine seltene Kooperation von Jägerschaft, Grundeigentümern und Nationalparkverwaltung gelöst. Wenn auch nicht von heute auf morgen, wie Nationalparkdirektor
Peter Rupitsch am Dienstag beim Jubiläumstreffen einräumte.

Es begann im Jahr 1995, als der Nationalpark begann, Jagdreviere zu pachten – vom Alpenverein und von privaten Grundbesitzern. Landesjägermeister Ferdinand Gorton ist stolz auf das Erreichte: „Das Kärntner Jagdgesetz gilt auch im Nationalpark. Gleichzeitig haben wir Abschusspläne durch einen Wildmanagementplan ersetzt.“ „Wildtiermanagement steuert einen Prozess, in dem die Ziele und Wünsche von Menschen mit den Eigenheiten von Wildtieren und deren Lebensräumen unter einen Hut gebracht werden“, erläutert der Münchner Wildbiologe Wolf Schröder.

Die mittlerweile auf 25.000 Hektar angewachsene Wildruhzone im Nationalpark Hohe Tauern betreut
Klaus Eisank und ein fünfköpfiges „Ranger-Team“. „Durch Projekte konnten wichtige Erkenntnisse über große Huftiere, Gams-, Stein- und Rotwild gewonnen werden“, betont Christian Ragger, der zugleich Nationalpark- und Jagdreferent ist und dieses Miteinander fortsetzen will.

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noen.at vom 14.01.2016

Nach Protesten: Gatterjagd in Mailberg verhindert!

Für Freitag, den 15. Jänner, war eine Jagd im Mailberger Wildschweingatter angesagt.

Nachdem sich zwei Damen im September im Wildgatter von den Wildschweinen bedroht gefühlt und sich auf dem Überstieg verschanzten hatten, ging NÖN-Mitarbeiter Michael Böck der Sache auf den Grund. Sein Fazit: Fürchten muss man sich vor den zahmen Tieren wirklich nicht.

Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), postete auf seiner Facebookseite ein Video von jenen handzahmen Wildschweinen, die „von Hunden gehetzt und von perversen JägerInnen beschossen werden“ sollen, wie Balluch das Video kommentiert.

Er ruft dazu auf, die Wildtiere zu retten. Das Video wurde tausendfach geteilt, der Wiener Tierschutzverein mit Präsidentin Madeleine Petrovic schaltete sich ebenfalls ein. Die Tiere würden „eigens für ein Massaker gezüchtet“, spricht sie von einem klaren Fall von Tierquälerei.

Mit Erfolg. „Die Gatterjagd für morgen ist abgesagt“, berichtete Bezirksjägermeister Karl Wittmann, der sich ebenfalls gegen diese Form der Jagd ausspricht,  der NÖN am Donnerstagnachmittag.
Mehr zum umstrittenen Thema Gatterjagd lesen Sie in der nächsten Printausgabe der Hollabrunner NÖN.

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ots.at vom 14.01.2016

Protestaufruf – Wiener Tierschutzverein fordert Stopp für morgige Gatterjagd in NÖ

WTV ruft zum Protest gegen geplante Gatterjagd in Niederösterreich am Freitag auf. Präsidentin Petrovic: „Das Maß ist mehr als voll“.

Vösendorf (OTS) - Die Diskussion rund um perverse Jagdpraktiken wie Hetz-, Gatter- und Treibjagden reißt nicht ab. Wie am Mittwochabend bekannt wurde, steht allem Anschein nach in Niederösterreich am morgigen Freitag ein weiteres derartiges Massaker auf dem Programm. Wie Tierrechtsaktivisten herausfanden, sollen in einem Jagdgatter in Mailberg (Weinviertel) eingesperrte, handzahme Wildschweine den Flinten von Freizeit- und Hobbyjägern zum Opfer fallen. „Das Maß ist mehr als voll. Wieder droht am morgigen Freitag eine Gatterjagd auf handzahme Tiere, die nicht mehr unter das Jagdrecht fallen. Bilder von Tierrechtsaktivisten beweisen es: Die Frischlinge und Wildschweine, auf die morgen eine ebenfalls missbrauchte Jagdhund-Meute gehetzt werden soll, sind handzahm und haben den Charakter von Haustieren. Was da immer noch in NÖ und im Burgenland geschehen kann und für morgen in Mailberg geplant ist, ist eine Schande für jeden Menschen mit Herz und Hirn. Würden Jagdhunde auf andere Hunde, auf Hauskatzen oder Lämmchen gehetzt werden, so ist klar: Es handelt sich um eine rechtlich verbotene Tierquälerei“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Der Wiener Tierschutzverein kämpft wie viele andere heimische Tierschutzorganisationen seit Jahren darum, dass die besonders grausamen Auswüchse der Jagd (Gatterjagden, Lebendköder, Hetz- und Treibjagden, usw.) verboten und geächtet und für alle Wildtiere Schonzeiten eingeführt werden. Daher zeigt sich der Wiener Tierschutzverein auch im aktuellen Fall mit den Aktivisten solidarisch, ruft seinerseits zum Protest auf und fordert den sofortigen Stopp des geplanten morgigen sinnlosen Blutbades.

Mehr als Tierquälerei

"Es handelt sich dabei nicht einmal mehr um Tierquälerei. Denn was von den Reichen und Mächtigen bei diesen Treib- und Gatterjagden immer wieder getan wird, ist sogar noch schlimmer. Waldtiere werden über das ökologische Maß hinaus durch Fütterung, durch Aussetzen von eigens für die Massaker gezüchteten Tiere und durch Einsperren in einem Jagdgatter in einem unnatürlich kleinen Gebiet konzentriert, um einem einzigen Zweck zu dienen: der Befriedigung des Blutrausches einiger betuchter „Jagdgäste“. Die Kadaver der gequälten, verendeten und massakrierten Tiere werden bei Gatterjagden vielfach mit dem Bagger zusammengeschoben und entsorgt. Denn als Nahrung eignet sich das Fleisch dieser Tiere nach den erlittenen Torturen und dem Stress nicht. Sie leiden und krepieren nur aus einem Grund: für „Geschicklichkeits-Übungen“ von zahlungskräftigen Freizeitjägern“, so Petrovic.

Wie lange noch?

Daher fragt sich der WTV wieder einmal: Was muss noch geschehen, damit dieses Unrecht endlich gestoppt wird? „Dass dafür extra Waldstücke gesperrt, „privatisiert“, der Allgemeinheit entzogen und durch einen künstlich hervorgerufenen Überbestand an Waldtieren verwüstet, denaturiert und absichtlich zum Streichelzoo umfunktioniert werden, grenzt an reinen Wahnsinn. Die Hundemeute auf handzahme Tiere zu hetzen ist widerlich, pervers, barbarisch und verfassungswidrig“, so Petrovic. Zudem haben diese Praktiken mit „waidgerechter Jagd“ oder mit Hege und Sorge für das ökologische Gleichgewicht in den Wäldern absolut nichts mehr zu tun. „Es ist einfach nur noch ekelhaft und wird auch bereits von einem Großteil der redlichen Jägerschaft selbst angeprangert und verurteilt“, so Petrovic.

Bisher herrschte von Seiten der niederösterreichischen Landesregierung zu diesem Thema Schweigen im Walde. Der zuständige niederösterreichische Landesrat ist auch der einzige, der das morgige Töten noch stoppen könnte. Wenn die Regierenden nicht endlich reagieren, bleibt für Petrovic nur ein Mittel, das die Gatterjäger spüren sollen: „Die Firmen und Einrichtungen von Gatterjägern werden von Menschen mit einem Herz für Tiere boykottiert werden. Die Namen der "Schlächter im Streichelzoo" werden nicht anonym bleiben und diese Herrschaften ohne Herz werden die wirtschaftlichen Folgen ihres Blutrausches spüren“, so Petrovic abschließend.

Rückfragehinweis:

   Mag. (FH) Oliver Bayer
   Öffentlichkeitsarbeit
   Wiener Tierschutzverein
   Triester Straße 8
   2331 Vösendorf

   Mobil: 0699/ 16 60 40 66
   Telefon: 01/699 24 50 - 16
   oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org 
   www.wiener-tierschutzverein.org

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nachrichten.at vom 11.01.2016

Mann bedrohte seine Frau mit Jagdgewehr

VICHTENSTEIN. Als am Sonntag ein Streit zwischen Eheleute eskalierte, musste der Ehemann von Cobra-Beamten festgenommen werden.

Der 55-Jährige aus Vichtenstein (Bezirk Schärding) geriet gegen 15:30 Uhr mit seiner Ehefrau im gemeinsamen Haus in einen heftigen Streit. Dabei soll er seine 56-jährige Frau gewürgt haben. Die 56-Jährige rief deswegen den im selben Haus wohnenden Sohn zu Hilfe und die beiden verließen das Haus. Als die Ehefrau nach etwa einer Stunde ins Haus zurückkam, richtete der Mann sein geladenes Jagdgewehr auf seine Frau, die daraufhin sofort gemeinsam mit ihrem Sohn und dessen Freundin das Haus verließ und die Polizei verständigte.

Nach dem Eintreffen der der Einsatzkräfte bzw. nachdem das Einsatzkommando Cobra verständigt wurde, kam der Mann ohne Waffe ins Freie und konnte festgenommen werden. Gegen ihn wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen und ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ried wurde die Einlieferung des 55-Jährigen in Justizanstalt Ried angeordnet.

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wildbeimwild.com vom 10.01.2016

Jäger schaffen keinen Lebensraum für Wildtiere, sondern Tötungsgelegenheiten für sich

Kaum sind ein paar Exemplare Luchs oder Wolf im Land, sind die Jäger schon wieder überfordert.

Lautstark fordern sie landauf landab per Revisionen deren Abschüsse.

Im Urzustand, also dort, wo der Jäger das Leben und die Biodiversität in der Natur nicht durcheinander gebracht hat, sind Wildbestände vorhanden, die sich dynamisch anpassen. Beutegreifer, harte Winter usw. sorgen dafür, dass keine Massenvermehrung eintritt.


Jäger zählen gerne die Bäume, Büsche und Hegestunden die sie — aus lauter Naturliebe und im fürsorglichen Dienst an der Allgemeinheit — pflanzen. Warum sie dafür einen Jagdschein brauchen, wissen nur sie. Wenn ihnen jedoch Bäume auf dem Hochstand (die meisten ohne Baubewilligung errichtet!) im Schussfeld stehen, sägen Jäger sie nicht selten illegal ab, um Schussschneisen anzulegen. Das ganze Propaganda-Geschrei um die Hegearbeit verhält sich umgekehrt proportional zu den Taten.

Mit ihren hunderten Tonnen Munitionabfälle verseuchen sie Boden, Gewässer und auch das Fleisch der Tiere. Daran stirbt ein erheblicher Teil von fleischfressenden Beutegreifer, insbesondere Greifvögel.

Jagd ist sportliches Schiessen auf bewegliche, lebende Ziele in tierquälerischer Gesellschaft. Nicht selten werden die gesunden Tiere nicht richtig getroffen. Ein Jäger verpasst einem Rotwildkalb einen Bauchschuss. Alle Wildtiere im selbigen Gebiet zucken wegen des Lärm zusammen, haben Angst. Der Darm tritt aus. Vor Schmerzen gepeinigt und in höchster Todesangst flieht das Jungtier. Es beginnt eine dreiviertelstündige Hetzjagd mit Hunden. Der Darm tritt weiter aus. Er wickelt sich um die Beine des Tieres. Das Tier reisst sich selbst den ganzen Darm heraus. Der Darm zerreisst in Stücke. Die Stücke säumen seinen Fluchtweg. Die Hunde beissen das Tier am ganzen Körper. Am Ende klopft sich der Jäger dafür auf die Schulter, dass er das Tier von “seinem” Leid erlöst hat. Das sind Naturerlebnisse, die Passion des Jägers.

Dennoch nennen sich Jäger Tier- und Naturschützer. Ständig führen sie ihre gesetzliche Verpflichtung, durch die Hege des Wild für einen “artenreichen und gesunden Wildbestand”  zu sorgen, im Munde. Die Hälfte der jagdbaren Tierarten ist jedoch ausgestorben oder vom Aussterben bedroht (z. B. Elch, Wisent, Luchs, Wolf, Wildkatze, Auer-, Birk-, Haselhuhn, Grosstrappe, Adler, Falken, Geier), und das nach hundert Jahren waidmännischer Hege. Wenn Jäger von wildbiologischen Zusammenhängen, Nachhaltigkeit usw. reden, handelt es sich in Wirklichkeit um Jägerlatein und Müllbiologie.

Jägern behaupten: Spaziergänger, Reiter, Jogger, Fahrradfahrer, Pilze- und Beerensammler, Hundehalter, Foto- und Filmfreunde — sie alle vertreiben das Wild und gehören gemassregelt. Gemäss wissenschaftlichen Untersuchungen in Österreich waren es zu 94 % aller Fälle Jäger, welche Wildtiere zur Flucht veranlassen, 2 % Forstarbeiter und nur zu 4 % Erholungsuchende.

Es sind also die Jäger, die das Wild scheu machen. Sie versetzen das Wild in einen andauernden Kriegs- und Belagerungszustand. Reh und Rothirsch sind ursprünglich keine Waldtiere, sondern tagesaktiv in der offenen Landschaft oder am Waldrand beheimatet. Nur der Jäger wegen verstecken sie sich tagsüber im Wald, wo sie dann Blätter und Knospen von den Bäumen fressen oder Rinde abschälen und so Schaden anrichten können.

Der Sinn der fanatischen Fuchsjagd kennt auch kein Mensch, dem keine Gehirnwäsche verpasst wurde.

Ist man einmal in den Fängen einer dieser sektenartigen Jagdgesellschaften, das Herz abgestumpft und verdörrt, gibt es fast kein Entrinnen mehr. Nicht wenigen bleibt ab soviel Unkultur nur der Griff zu Flasche.

Jäger und Muslime haben auch etwas gemeinsam: Sie dürfen Tiere ohne vorherige Betäubung töten. Der kleine Unterschied: Schlachter lassen sich fürs Töten bezahlen. Jäger bezahlen, um zum Spass töten zu dürfen.

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vgt.at vom 07.01.2016

Gatterjagd und Prostituierte im Kombiangebot im Internet

Für Geld soll alles zu haben sein: psychologische Nähe zwischen dem Angebot der Jagd auf Zuchttiere und der Prostitution

Wildbiologin Karoline Schmidt nannte in einem Artikel in der Presse die Gatterjagd eine
„Jagd im Bordell“. Das Naturerlebnis wird nur vorgetäuscht, die Inszenierung für Geld erkauft, der Kunde bestimmt die Trophäengröße und Anzahl der zu schießenden Tiere, ja man kann sich die Opfer über einen Katalog aussuchen und bestellen. Die psychologische Nähe zur Prostitution ist nicht zu übersehen. Und tatsächlich gibt es im Internet Kombiangebote für Jäger, zuerst die Jagd im Gatter am Tag („schnell und sicher“), danach Prostituierte für den Abend. „Nach der erlebnisreichen Bergjagd: Eine kuschelige Nacht – zu zweit – oder auch zu dritt, in der einsamen Berghütte: "Alles ist möglich!", heißt es da. Und weiter: „Unsere absolute Diskretion ist Ihnen gewiss!“ (Fettdruck im Original). Die Webseite „premium-hunting.com“ (Anm.: diese Website dürfte entfernt worden sein, Screenshots finden sich beim Originalartikel des VGT – Link siehe unten) führt das unter „Vertraulichen Tipp“ und verweist auf ein Jagdgatter bei Innermanzing im niederösterreichischen Voralpenland.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu:
„Wir bekommen täglich Zuschriften von JägerInnen, die sich von der Gatterjagd distanzieren. Das sei überhaupt keine Jagd, das habe mit der eigentlichen Bedeutung von Jagd nichts gemeinsam. Die Jagd auf Zuchttiere wird in Jägerkreisen als eine inszenierte Perversion gesehen. Nur eine etablierte Elite von GroßgrundbesitzerInnen stemmt sich gegen den Willen der Mehrheit und will diese Form der Feudaljagd um jeden Preis erhalten. Dabei verweigert man die Diskussion, versucht stattdessen kritische JägerInnen als VerräterInnen zu brandmarken und bezeichnet den Tierschutz als militant. Doch diese Personen stehen auf verlorenem Posten, so kann es nicht weitergehen. Die Gatterjagd muss jetzt endgültig verboten werden, sie ist weder zeitgemäß, noch mit einem modernen Tierschutzverständnis vereinbar!“


Zum Originalartikel

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