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 Jagd in der Presse 2017 

orf.at vom 19.12.2017

Exklusive Bilder: Der Luchs ist zurück im Ländle

Es ist eine kleine biologische Sensation: Jäger haben in Vorarlberg eine ganze Luchsfamilie entdeckt und gefilmt. Eigentlich galt der Luchs in Vorarlberg seit über hundert Jahren als ausgestorben - umso bemerkenswerter die Aufnahmen, die dem ORF vorliegen.

Dass der Luchs wieder in Vorarlberg ansässig ist, weiß man seit einem Foto aus dem Jahr 2012, das auf der Alpe Gamp aufgenommen wurde. Vergangenes Wochenende berichtete die Landespressestelle schließlich von einem Film, der mehrere Jungluchse zeigen soll. Dem ORF Vorarlberg liegt dieser Film jetzt vor.

Darauf ist ein Kuder - ein männlicher Luchs - auf einem Felsvorsprung mitten in Vorarlberg zu sehen. Dann kommt eine Luchsin ins Bild und begrüßt den Kuder durch ein Kopf-an-Kopf-Stemmen, wie es bei Katzen üblich ist. Die eigentliche Sensation sind aber die drei jungen Luchse, die im Mai oder Juni zur Welt gekommen sein müssen.

Schweizer Experten analysieren Video

Solches Bildmaterial habe es in Vorarlberg bisher noch nie gegeben, sagt Hubert Schatz, der Wildbiologe des Landes Vorarlberg. Dass neben der Luchsin auch der Kuder auf dem Video zu sehen ist, sei reiner Zufall. Die Männchen würden sich normalerweise nicht mit den Weibchen und Jungen auf den Weg machen.

Angst zu haben brauche man nicht, sagt Schatz. Es gebe nirgendwo einen Hinweis darauf, dass ein Luchs einen Menschen angegriffen hätte: „Also ich schließe das völlig aus.“ Das Video mit den Luchsen wird jetzt zur Analyse an eine Fachstelle in die Schweiz geschickt. Dort können die Luchse anhand ihres Fellmusters identifiziert werden.

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orf.at vom 12.12.2017

Aufregung um Schüsse auf Hunde

In Welten im Bezirk Jennersdorf herrscht Aufregung um zwei Hunde. Ein Jäger schoss auf die Schäferhunde, weil sie angeblich gewildert hatten. Ein Hund ist tot, der zweite schwer verletzt. Der Hundebesitzer wirft dem Jäger unverantwortliches Handeln vor.

Bei den Hunden handelte es sich um zwei achtjährige Schäfer. Sie hätten sich immer im 5.000 Quadratmeter großen und eingezäunten Garten aufgehalten, so der Besitzer Christian Kallab. Vorige Woche sei das Gartentor plötzlich offen gestanden und die Hunde seien weg gewesen. Wer das Tor aufgemacht habe, wisse er nicht, so Kallab. Man habe sofort die Polizei verständigt und sich auf die Suche nach den Hunden gemacht.

Die gesamte Familie habe nach den Tieren gesucht. „Dann sind zwei Schüsse gefallen“, so Kallab. Letztendlich wurden die angeschossenen Hunde gefunden und zum Tierarzt gebracht. Ein Hund überlebte nicht, der zweite kämpfe ums Überleben, sagte Kallab.

Hunde hätten Rehe gejagt

Der betroffene Jäger - er wollte anonym bleiben - sagte aber gegenüber dem ORF Burgenland, dass die beiden Hunde gewildert hätten. Sie hätten Rehe vor sich gejagt, deshalb hätte er handeln müssen. Er gehe seit 41 Jahren jagen, noch nie hätte er in dieser Zeit einen Hund erlegen müssen, so der Jäger. Zu dem Vorfall soll es im Wald gekommen sein - etwa einen Kilometer vom Haus entfernt. Der Hundebesitzer sprach von einer geringeren Entfernung.

Gegenseitige Anzeigen

Laut Landesjägermeister Roman Leitner ist der Jäger auf jeden Fall berechtigt, wildernde Hunde zu erlegen. Das Ganze werde jetzt rechtlich geprüft. „Wenn der Jäger rechtens gehandelt hat, wovon ich ausgehe, dann steht der Landesjagdverband voll hinter diesem Jäger. Sollte bei der rechtlichen Prüfung herauskommen, dass ein Fehler passiert ist, dass er das nicht hätte dürfen, dann verurteilen wir das Vorgehen aufs Schärfste und dann gibt es auch eine Strafe von der Bezirkshauptmannschaft“, sagte Leitner. Sowohl der Jäger als auch der Hundebesitzer erstatteten bei der Polizei Anzeige.

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heute.at vom 26.11.2017

Jäger schießt Kameraden bei Treibjagd ins Auge

Schwerer Unfall bei einer Treibjagd in Münzbach (OÖ): Ein Jäger schoss auf einen Hasen – und traf dabei unabsichtlich einen Kameraden im Auge.

Es waren unglückliche Umstände, die zum Unfall führten. Ein 24-Jähriger schoss bei einer Treibjagd am Samstag in Münzbach (Bez. Perg) aus einem Waldstück auf einen Hasen.

Dabei dürfte eine Kugel der Schrotladung von einem am Boden liegenden Stein abgeprallt sein, ergaben die Ermittlungen der Polizei. Dramatische Folge: Diese eine Kugel traf einen Jagdkameraden (54) aus Münzbach, der am Waldrand stand, mittem im Auge.

Der 54-Jährige wurde daraufhin schwer verletzt ins Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern nach Linz eingeliefert.

Weiterer Unfall: Jäger stürzte von Hochstand

Zuvor hatte sich bereits im Bez. Eferding ein Unfall mit einem Jäger ereignet. Ein 78-Jähriger aus Neukirchen im Walde wollte Reparaturarbeiten an seinem Hochstand durchführen. Beim Abstieg brachen allerdings laut Polizei die Schrauben einer Querstrebe des Hochstandes – der Mann stürzte daraufhin sechs Meter tief auf den Boden, verletzte sich so schwer, dass er nicht mehr aufstehen konnte.

Eine Anrainerin hörte zum Glück die Hilfeschreie des Pensionisten und konnte die Einsatzkräfte verständigen. Nach der Erstversorgung wurde der Jäger mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum Wels geflogen.

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orf.at vom 24.11.2017

Rabenjagd: Nur ein Drittel erlegt

20.000 Rabenvögel sind letztes Jahr wegen ihrer rasch wachsenden Population in Kärnten zum Abschuss freigegeben worden. Eine Bilanz der Jäger zeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Abschussquote erfüllt ist.

Seit Juli 2016 sind in Kärnten 20.000 Rabenvögel zum Abschuss freigegeben worden, die Ausnahmegenehmigung gilt bis März 2018, Kolkraben sind von der großangelegten Bejagung ausgenommen. Grund für die Abschussfreigabe war, dass die Tiere durch ihre rasch wachsende Population hohe Schäden in der Landwirtschaft verursachen würden, hieß es damals. Tierschützer sprachen hingegen von „sinnlosem Tiermord“ .

Die Jäger seien dabei reine Dienstleister vor allem für Biolandwirte, sagte hingegen Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft. Die Abschussquote sei bisher auch nicht annähernd erfüllt. Bis Ende 2016 seien 3.176 der erlaubten 7.300 Aaskrähen erlegt worden, bei den Elstern ein Drittel, bei den Eichelhähern ein Fünftel der erlaubten Abschussquote. Trotzdem könne man die Rabenvögel für eine Weile abschrecken und verjagen.

Raben sind schlau - und schwer zu jagen

Mit ein Grund für die deutlich geringere Abschussquote: Rabe und Co. sind äußerst schlau und schwer zu jagen, erlegt man ein Tier, verschwinden die anderen. „Rabenvögel zu bejagen ist kein einfaches Unterfangen“, sagte Burgstaller-Gradenegger. Trotzdem sei die Jägerschaft bemüht, betroffenen Landwirten zu helfen.

Dass die Population der Rabenvögel steigt, das beweist auch eine Zählung der Jägerschaft. 2010 wurden laut Burgstaller-Gradenegger pro Zählkilometer 14 Rabenvögel gezählt, im Jahr 2016 waren es schon 25. Der Abschuss der Rabenvögel wurde übrigens nicht zum ersten Mal vom Land genehmigt. 2010 wurden 7.000 Tiere erlegt, 2013 waren es 5.000 und 2015 mehr als 4.000.

Die Rabenjagd verursacht Papierberge

Die Rabenjagd bringt den Jägern auch viel zusätzliche Schreibarbeit. „Die Jägerschaft muss ein Bestandsmonitoring, ein Schadensmonitoring und eine Zählung der Rabenvögel durchführen. Jeder einzelne Abschuss muss außerdem gemeldet werden, der Bezirksjägermeister muss eine Abschussliste führen, die Landesregierung hat jederzeit Einsichtsrecht.“

Auf dem Speiseplan der Rabenvögel stehen auch Niederwild, Singvögel und Eier aus Gelegen. Viele Beschwerden über die Rabenvögel kämen deswegen von Singvögelliebhabern, so Burgstaller-Gradenegger.

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orf.at vom 21.11.2017

Neue Runde im Wildschwein-„Krieg“

Der schwere und lange Konflikt zwischen dem Gatterjagd-Besitzer Max Mayr-Melnhof und Tierschützern geht in die nächste Runde. Nun bezichtigen diese den Forstwirt und Jagdherren des Raubes. Der weist das vehement zurück.

Nach einer Anzeige von Tierschützern wegen Raubes bei einer Gatterjagd im Flachgau am Montag hat die Polizei ihre Ermittlungen eingeleitet. Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) erhebt den Vorwurf, wonach zwei seiner Aktivisten, die „friedlich von der öffentlichen Straße“ in das Jagdgatter filmten, von „Schlägern“ angegriffen worden seien. Diese hätten ihnen Film- und Fotomaterial geraubt.

Balluch: „Verletzung, Nötigung, Drohung“

Die „Schläger“ seien Begleiter von Gatterjagd-Besitzer Max Mayr-Melnhof gewesen, der sich an diesen Übergriffen auch selbst beteiligt hätte, erklärt VgT-Obmann Balluch. Wegen den Vorfälle in der Antheringer Au seien auch Anzeigen wegen Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung in Vorbereitung. Der Wert der „geraubten Gegenstände“ betrage 1.300 Euro.

Mayr-Melnhof: „Infame Lüge“

Jagdleiter und Grundeigentümer Mayr-Melnhof bestritt die Vorwürfe im Gespräch mit der APA vehement. Die Anschuldigungen seien eine „infame Lüge“. „Wir haben niemanden etwas geraubt, ich habe auch niemanden gewürgt.“ Dass er oder einer seiner Begleiter Personen tätlich angegriffen oder beraubt hätten, entbehre jeder Grundlage. „Meine Überzeugung ist, dass sie zum einen von ihren massiven, tätlichen Angriffen auf ein Jagdschutzorgan ablenken wollten und zum anderen, dass sie - auf Kosten der Wahrheit - ihre aktuelle Kampagne befeuern wollen.“

„Nur festgehalten, nicht verletzt“

Dass die Jagd selbst ohne Vorkommnisse abgelaufen sei, sei nur dem Umstand geschuldet, dass durch das Einschreiten von Jagdschutzorganen zwei vermummte Aktivisten vom Betreten des Sperrgebietes abgehalten werden konnten, erklärte Mayr-Melnhof, der auch Landesjägermeister ist. Ein Aktivist, der sich ihnen gegenüber nicht ausweisen habe wollen, sei bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei von Jagdschutzorganen festgehalten, aber nicht verletzt worden. Der Mann habe bei einem Fluchtversuch ein Jagdschutzorgan vorsätzlich niedergerammt, der 75-Jährige habe eine Schulterverletzung erlitten. Laut Polizei wurde die als Aktivist bezeichnete Person zur Abklärung des Sachverhaltes auf die Dienststelle gebracht, dann aber wieder entlassen.

Posten Bergheim ermittelt

Bei der Polizei haben Montagabend zwei Personen eine Anzeige „grundsätzlich wegen Raubes“ erstattet, erklärte am Dienstag eine Polizeisprecherin. Die zuständige Polizeiinspektion Bergheim werde den Vorwürfen nachgehen: „Die Ermittlungen laufen.“ Der VgT hält die Gatterjagd für Tierquälerei und führt seit rund eineinhalb Jahren eine Kampagne gegen den Salzburger Gatterjagdbesitzer. Der Konflikt wurde schon mehrmals vor Gericht ausgetragen.

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wienerzeitung.at vom 27.10.2017

Ein Jagdverbot ist nicht rechtens

Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass Waldeigentümer die Jagd auf Wild aus ethischen Gründen nicht untersagen können.

Wien. (apa/sir) Es ist eine rechtstheoretisch durchaus knifflige Frage - und zwar eine mit potenziell großer Auswirkung. Sollen Waldbesitzer das Recht erhalten, eine Bejagung auf ihrem Grundstück zu untersagen? Im konkreten Fall stellten vier Waldbesitzer aus Niederösterreich dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Frage, der bereits im Vorjahr mit einem ähnlich gelagerten Ansinnen aus Kärnten befasst war.


Das Eigentumsrecht steht in dieser Frage im Konflikt mit diversen öffentlichen Interessen. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hierzu in Fällen in Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits entschieden hat, dass Grundbesitzer unter gewissen Umständen das Recht haben sollten, eine Bejagung zu untersagen.

Die Betreiber eines Verbots argumentieren mit ethischen Gründen, sie lehnen die Jagd ab. Und für den EGMR war dieses Argument auch gewichtig genug, um Waldbesitzern die juristische Möglichkeit einzuräumen, um eine Ausnahme anzusuchen. In Österreich, wo Jagdrecht Landessache ist, ist das aber bis auf Weiteres nicht möglich. Schon im Vorjahr hatte der VfGH im Kärntner Fall gegen die Antragsteller entschieden, nun wiederholten die Höchstrichter ihre Entscheidung für das niederösterreichische Jagdgesetz. Vier Waldeigentümer aus verschiedenen Regionen Niederösterreichs hatten das Verfahren vor dem Verfassungsgericht angestrengt.

Öffentliches Interesse überwiegt laut VfGH

"Grundeigentümer in Niederösterreich müssen - von Ausnahmen nach dem niederösterreichischen Jagdgesetz abgesehen - die Bejagung ihrer Liegenschaften und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft dulden", heißt es in einer Presseaussendung des VfGH.

Die Begründung fiel ähnlich wie vor einem Jahr aus. Zwar erkannten die Höchstrichter, dass die Pflicht zur flächendeckenden Jagd für Waldbesitzer eine Eigentumsbeschränkung darstelle, sie diene jedoch "dem öffentlichen Interesse der Biodiversität, des Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden". Österreich verfüge, so die VfGH-Richter, im europäischen Vergleich über die höchste Dichte an Schalenwild (etwa Rehe, Hirsche, Wildschweine). Im Kärntner Fall war ein wichtiges Argument die Schutzfunktion des Waldes im alpinen Raum. Diesen hat Niederösterreich zwar nicht zu bieten, dennoch fanden die Höchstrichter ausreichend Gründe, das öffentliche Interesse höher zu gewichten als das Eigentumsrecht.

Ohne Bejagungspflicht würde sich der Wildwechsel über Verkehrsflächen erhöhen und die Unfallgefahr steigen. Zudem verursachen Wildschäden pro Jahr in österreichischen Wäldern einen Schaden von etwa 70 Millionen Euro. "Schon aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es daher notwendig, die Wildbestände grundsätzlich zu kontrollieren und zu reduzieren", heißt es im Erkenntnis des VfGH.

Unverständnis bei Tierschützer Balluch

Zwar ging es in diesem Fall nur um vier Waldeigner, potenziell hätte ihr Antrag aber weitreichende Wirkung haben können, zumal die Jagd aus ethischen Gründen immer skeptischer gesehen wird. Da sich Waldtiere nicht an Grundstücksgrenzen halten, hatte der VfGH keine Möglichkeit von Ausnahmen gesehen.

Der Einfluss des Wildes auf die Land- und Forstwirtschaft sei in Niederösterreich in allen Regionen gleichermaßen hoch - und zwar unabhängig vom Anteil des Waldes. Durch eine Herausnahme einzelner Grundflächen würde das System der Wildbewirtschaftung in seiner praktischen Effektivität gefährdet, hieß es vom Verfassungsgerichtshof.

Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, zeigte sich in einer Reaktion auf Facebook entsetzt. "Da redet die Jägerschaft immer vor dem Respekt vor dem Grundbesitz und dass Jagd und Grundbesitz seit 1848 untrennbar verbunden sind, aber wenn ein Grundbesitzer keine Jagd auf seinem Grund wünscht, dann wird drübergefahren und zwangsbejagt."

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orf.at vom 27.10.2017

Flächendeckende Jagd verfassungskonform

Die Pflicht zur Duldung der flächendeckenden Bejagung ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden und damit Beschwerden von vier Waldbesitzern abgewiesen, die ihren Grund jagdfrei stellen wollten.

„Grundeigentümer in Niederösterreich müssen - von Ausnahmen nach dem niederösterreichischen Jagdgesetz abgesehen - die Bejagung ihrer Liegenschaften und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft dulden“, verwies der VfGH auf ein Erkenntnis vom 10. Oktober.

Die Pflicht zur flächendeckenden Jagd stelle für Waldbesitzer eine Eigentumsbeschränkung dar. Sie diene nicht zuletzt angesichts der in Niederösterreich und ganz Österreich im europäischen Vergleich höchsten Dichte an Schalenwild (etwa Rehe, Hirsche, Schwarzwild) aber „dem öffentlichen Interesse der Biodiversität, des Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden“.

Erfolglose Beschwerden der Grundeigentümer

Vier Grundeigentümer aus verschiedenen Teilen Niederösterreichs hatten laut VfGH bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft und in der Folge beim Landesverwaltungsgericht unter anderem aus ethischen Gründen erfolglos versucht, ihre Grundstücke jagdfrei zu stellen und das Ende ihrer „Zwangsmitgliedschaft“ in einer Jagdgenossenschaft zu erreichen.

Gegen die abweisenden Entscheidungen erhoben sie Beschwerde beim VfGH. Sie verwiesen dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), nach der die Duldung der Jagd für Grundstückseigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstelle.

VfGH: Gerechtfertigte Eigentumsbeschränkung

Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerden aber ab. Der Gerichtshof stellte fest, dass es sich bei der Zwangsbejagung um eine Eigentumsbeschränkung handelt, die sich allerdings als gerechtfertigt erweise. „Die entsprechenden Bestimmungen im nö. Jagdgesetz dienen jenen öffentlichen Interessen, die der VfGH in einem das Kärntner Jagdrecht betreffenden Verfahren bereits 2016 für ganz Österreich festgestellt hat, nämlich der Biodiversität, des Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden“, wurde erläutert. Dies hätten bei einer öffentlichen Verhandlung am 20. Juni auch Auskunftspersonen aus den Bereichen der Wildbiologie sowie der Land-und Forstwirtschaft deutlich gemacht.

Der Einfluss des Wildes auf die Land- und Forstwirtschaft sei in Niederösterreich in allen Regionen gleichermaßen hoch und zwar unabhängig vom Anteil des Waldes und unabhängig davon, ob es sich um alpine Regionen handelt. Durch eine Herausnahme einzelner Grundflächen würde das System der Wildbewirtschaftung in seiner praktischen Effektivität gefährdet, hieß es am Freitag in einer Aussendung des VfGH.

Seuchenvermeidung und Seuchenprävention

Die flächendeckende Jagdbewirtschaftung soll gewährleisten, dass angeschossenes und krankes Wild zuverlässig durch den dazu berufenen und ausgebildeten Jagdausübungsberechtigten erlegt wird, was den öffentlichen Interessen der Weidgerechtigkeit (dem „jagdlichen Tierschutz“) sowie der Seuchenvermeidung und Seuchenprävention diene. Schließlich soll das Wild demnach mit Lenkungseffekten durch Bejagung und Fütterung von wildschadensanfälligen Kulturen (etwa Schutzwäldern) und Straßen ferngehalten werden, um Wildschäden und Unfälle aufgrund von Wildwechsel hintanzuhalten.

Der VfGH verwies außerdem auf die Möglichkeit, Liegenschaften schalenwilddicht zu umfrieden bzw. zu umzäunen. In diesem Fall könne die Bezirksverwaltungsbehörde das Ruhen der Jagd verfügen. „Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden. Der Eingriff in das Eigentumsrecht ist daher verhältnismäßig“, hieß es in dem Erkenntnis wörtlich.

Waldbesitzer wollen EGMR anrufen

Die betroffenen Waldbesitzer aus den Bezirken Melk, Wiener Neustadt und Zwettl wollen sich mit der Entscheidung nicht zufrieden geben. Stefan Traxler, einer ihrer Anwälte, kündigte gegenüber noe.ORF.at an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen zu wollen. Er ortet unter anderem die Befangenheit eines Sachverständigen, der vor dem Verfassungsgerichtshof zu Wort gekommen war.

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orf.at vom 27.10.2017

Neuer Fonds für Wildschäden

Die Landesregierung hat am Freitag das lang diskutierte neue Jagdgesetz beschlossen. Es sieht einen Fonds zur Abgeltung von Schäden vor. Zum Schutz des Waldes soll die „Wildreduktion“ künftig genauer genommen werden.

Lange wurde es diskutiert, am Freitag beschloss die Landesregierung das neue Jagdgesetz, nun muss es auch noch im Landtag beschlossen werden. Neu ist etwa ein Fonds, der durch ganzjährig geschonte Wildarten – wie Bär, Wolf, Biber und Fischotter - verursachte Schäden abdecken soll.

Wieviel Geld in dem Fonds liegen wird, ist noch Verhandlungssache. Bislang waren es 50.000 Euro aus dem Naturschutzreferat und weitere Leistungen aus der Versicherung der Kärntner Jägerschaft, mit denen Schäden bezahlt worden sind. Geht es nach Jagdreferent Landesrat Gernot Darmann (FPÖ) sollen künftig rund 226000 Euro in dem neu zu schaffenden Fonds liegen. Offen bleibt damit, ob der Fonds auch die nötigen Mittel haben wird, sämtliche Schäden abzudecken. Allein die Fischer sprechen von Millionenschäden durch den Fischotter - mehr dazu in Fischotterzählung ergibt 300 ansässige Tiere.

„Wildreduktion“ zum Schutz des Waldes

Mit dem Gesetz will man auch die zunehmenden Schäl- und Verbissschäden in den Wäldern in den Griff bekommen. Der Rechnungshof hatte das Kärntner Jagdgesetz dahingehend im Vorjahr kritisiert und den in den Wäldern verursachten Wildschaden auf elf Millionen Euro geschätzt – mehr dazu in Wild richtet enormen Schaden im Wald an.

Deswegen sieht das neue Gesetz vor, dass die Jägerschaft den wildökologischen Raumplan (WÖRP) viel umfassender als bisher erstellen muss. Dieser Plan ist Basis für „geordnete Eingriffe in den Wildbestand“, so Jagdreferent Gernot Darmann (FPÖ). Nunmehr gebe es klare zeitliche und fachliche Vorgaben „für den Grad der Wildreduktion“. Für die Abschusspläne ist auch weiterhin die Jägerschaft zuständig.

Fütterungsgebot wird aufgehoben

Wie bereits angekündigt, wird auch das bisher geltende Fütterungsgebot im Gesetz beseitigt. „Es kann weiterhin Wildfütterungen geben, aber nur nach einer behördlichen Prüfung, dass dies wild- und waldökologisch Sinn macht“, betont der Jagdreferent.

Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Jagdgesetz ist die rechtzeitige Vorbeugung von Wildschäden in den Wäldern, diese kann durch das Gesetz nun schneller greifen. Das neue Gesetz räumt auch den Grundeigentümern mehr Rechte ein. Werden Abschusspläne nicht erfüllt, kann der Jagdpachtvertrag „bei nachweislich schuldhafter Nichterfüllung“ schneller als bisher aufgelöst werden.

Landwirtschaftskammer sieht Nachbesserungsbedarf

Landwirtschaftskammer-Präsident Johann Mößler steht dem neuen Jagdgesetz grundsätzlich positiv entgegen und begrüßt beispielsweise die geplante Stärkung der Jagdverwaltungsbeiräte. In Bezug auf den Entschädigungsfonds sehe er aber noch viele Fragen offen, so Mößler. Geht es nach der Landwirtschaftskammer müsse es vor dem Beschluss des neuen Gesetzes im Landtag noch Nachbesserungen geben. Dies sei zum Beispiel bei den Eigentumsrechten der Fall: „Der grundliegende Gesetzensentwurf nimmt zu wenig Rücksicht auf notwendige Reformforderungen der Grundeigentümer“, kritisiert der LK-Präsident in einer Aussendung.

Jäger dürfen künftig Schalldämpfer verwenden

Erlaubt sind für die Jäger künftig auch Schalldämpfer. Ein Schuss ist rund 160 Dezibel laut, nicht wenige Jäger leiden an Gehörschäden - mehr dazu in Schalldämpfer bei Jagd sollen erlaubt werden. Im neuen Kärntner Jagdgesetz werden Schallmodulatoren für Jagdwaffen für alle Jäger aus gesundheitspräventiven Überlegungen heraus erlaubt.

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Die Zeit“ 42/2017 – Seite 1

Jagdunglück

Prominent ignoriert – von Stefan Willeke

In Niedersachsen, bei Walsrode, erschoss ein Jäger ein Islandpferd, weil er es für ein Wildschwein gehalten hatte, ein Staatsanwalt ermittelt. Islandpferde können sehr zierlich bleiben, Wildschweine sehr massig werden. Die Schussdistanz war groß, das Gras stand hoch – eine Verwechslung. Es wird darüber gestritten, welches die schlimmsten Gefährder im Wald seien – Wölfe oder Wildschweine. Dabei sind es die Jäger.

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nachrichten.at vom 22.10.2017

Treibjagd: Hase verfehlt und Jäger getroffen

ST.PETER AM HART. Bei einer Treibjagd hat am Samstag ein 80-jähriger Jäger einen 25-jährigen Kollegen unabsichtlich angeschossen.

Gegen 11:05 Uhr, am Ende eines sogenannten Triebes, befanden sich die Teilnehmer im Bereich Mooswiesen. Ein 80-jähriger Jäger aus St. Peter am Hart und ein 25-Jähriger aus Altheim befanden sich auf gleicher Höhe in der letzten Schützenlinie.

Als ein Feldhase zwischen den beiden hindurchlief und in Richtung St. Peter flüchtete, gab der 25-Jährige einen Schuss ab, traf aber nicht. Der 80-Jährige, der sich rechts von dem 25-Jährigen befand, schoss zweimal auf den Hasen, verfehlte diesen aber ebenso. Dabei wurde der etwa 50 Meter entfernt stehende 25-Jährige von Schrotkugeln im Bereich des Kopfes und im Bereich der Beine getroffen.

Er musste schwer verletzt vom Roten Kreuz Braunau ins LKH Salzburg gebracht werden. An der Treibjagd hatten insgesamt 50 Personen teilgenommen.

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heute.at vom 10.10.2017

Jagd-Unfall: Drei Kinder weinen jetzt um ihren Papa

Große Bestürzung herrscht in der Ortschaft Pupping (Bez. Eferding): Der beliebte Josef Z. (52) kam bei einem Jagdunfall ums Leben, hinterlässt drei Kinder.

Jetzt ist es traurige Gewissheit: Der Tod des Industriellen Josef Z. (52) aus Pupping (Bez. Eferding) auf einem Hochstand im burgenländischen Ritzing war ein tragischer Unfall.

Während zunächst Fremdverschulden und Suizid nicht gänzlich ausgeschlossen werden konnten, klärte die Polizei bei einem Lokalaugenschein den genauen Hergang der Tragödie.

Als der Waidmann am Sonntag gegen 9 Uhr in der Früh nach seinem Jagdkollegen vom Hochstand stieg, dürfte er gestolpert sein. Dabei löste sich ein Schuss aus dem ungesicherten Großkalibergwehr, traf den 52-Jährigen voll im Gesicht.

Der Geschäftsführer eines bekannten Linzer Tierfutterherstellers hatte keine Überlebenschance. Er hinterlässt eine Frau und drei Kinder. Am kommenden Freitag muss seine Familie beim Begräbnis für immer Abschied nehmen.

"Josef war immer gut gelaunt." 

"Heute" hörte sich im 1.800 Einwohner Dörfchen Pupping um, die Bestürzung ist riesig. So meinte ein Kamerad vom Jägerstammtisch: "Josef war ein leidenschaftlicher Jäger. Er kam regelmäßig zu unserem Stammtisch, war immer gut gelaunt. Seinen letzten Bock hat er unlängst in Kasachstan geschossen."

Auch Bürgermeister Hubert Schlucker (ÖVP) war geschockt. "Ich kenne seine Schwiegereltern schon sehr lange. Er war überall beliebt."

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kurier.at vom 09.10.2017

51-Jähriger stirbt nach Jagdunfall

Ein Schuss aus seinem eigenen Gewehr trifft Jäger aus Oberösterreich tödlich.

Sonntagfrüh ist es beim Helenenschacht in Ritzing, Bezirk Oberpullendorf, zu einem Jagdunfall gekommen. Ein 51-Jähriger Mann aus Oberösterreich ist dabei gestorben. Aus noch unbekannter Ursache soll sich ein Schuss aus seinem Jagdgewehr gelöst haben. Ein gerufener Notarzt konnte nur mehr den Tod des Jägers feststellen. Die Feuerwehr wurde alarmiert, um die Leiche vom Hochsitz zu bergen.

Das Projektil  hat den Jäger tödlich getroffen, sagt Polizeisprecher Helmut Greiner zum KURIER. Die Polizei schließt Fremverschulden aus. Die Ermittler waren am Montagvormittag vor Ort, um den Unfallhergang zu klären. 

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orf.at vom 08.10.2017

Mann bei Jagdhundeprüfung angeschossen

Mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung muss ein 72 Jahre alter Jäger rechnen. Er hat einen 49 Jahre alten Mann während einer Jagdhundeprüfung angeschossen, weil ihn sein Hund abgelenkt hat.

In einem Waldstück in der Gemeinde Kappel am Krappfeld, im Bezirk St. Veit an der Glan, fand am Samstag eine Jagdhundeprüfung statt, an der der 72 Jahre alte Mann aus der Gemeinde Poggersdorf mit seinem Hund teilnahm. Eine der Prüfungsaufgaben war, dass der Jäger einen Schuss abgibt und sein angeleinter Hund dabei ruhig am Boden liegen bleiben sollte.

Hund zog plötzlich an der Leine

Während dieser Prüfung, kurz nach 17.00 Uhr, hielt der 72-Jähriger sein Gewehr bereits entsichert und schussbereit in die Luft, als sein Hund plötzlich aufsprang und an der Führerleine zerrte. Der Mann griff nach der Leine. Dabei löste sich ein Schuss aus dem Schrotgewehr.

Der Schuss ging in den Boden, doch einige der Schrotkugeln trafen einen 49 Jahre alten Mann, der in einer Entfernung von etwa 15 Meter ging. Der Mann, ein Standtreiber, erlitt Verletzungen unbestimmten Grades. Er wurde von der Rettung ins UKH Klagenfurt gebracht.

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orf.at vom 29.09.2017

FC-Bayern-Finanzchef bei Jagdunfall verletzt

Im Gemeindegebiet von Brandenberg ist es am Donnerstagabend zu einem schweren Jagdunfall gekommen. Dabei wurde der 50-jährige Jagdpächter schwer verletzt. Es handelt sich um den Finanzchef des FC Bayern München, Jan-Christian Dreesen.

Der Unfall hatte sich gegen 19.30 Uhr im Bereich eines Forstwegs nördlich der Rumpfalm ereignet. Dreesen war gerade auf dem Weg zu seinem Auto. Seine Jagdwaffe hatte er offenbar mit dem Gewehrriemen geschultert und mit der linken Hand stabilisiert. Dabei löste sich ein Schuss. Der 50-Jährige erlitt schwere Verletzungen an den Fingern. Sein Begleiter brachte ihn mit dem Wagen talwärts, wo er vom alarmierten Notarzt-Team erstversorgt wurde.

Danach wurde Dreesen in die Innsbrucker Klinik gebracht. Die Polizei stellte das Gewehr sicher, die Ursache für den Jagdunfall ist vorerst noch unklar. Laut Auskunft der Klinik Innsbruck befindet sich Dreesen auf der Normalstation.

Jan Christian Dreesen ist beim FC Bayern München seit 2013 für die Finanzen zuständig.

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orf.at vom 14.09.2017

Haus getroffen: Jagdkarte entzogen

Weil er auf ein Rehkitz geschossen, aber ein Haus getroffen hat, wird einem Jäger aus dem Mühlviertel die Jagdkarte entzogen. Das Landesverwaltungsgericht hat den von der Bezirkshauptmannschaft ausgesprochenen Entzug der Jagdkarte bestätigt.

Dem Jäger sei eine „Sorglosigkeit im Umgang mit der Jagdwaffe“ anzulasten, heißt es in dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Bei der Abgabe des Schusses sei „ganz sicher kein Kugelfang“ zur Verfügung gestanden.

Jäger hatte Beschwerde eingelegt

Der Jäger aus dem Bezirk Rohrbach, der seit 29 Jahren eine Jagdkarte besitzt, hatte im September 2014 auf ein Rehkitz geschossen. Das Projektil schlug in der Haustür eines 800 Meter entfernt gelegenen Wohnhauses ein. Polizisten aus Lembach konnten den Schützen ausforschen. Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach entzog dem Jäger die Jagdkarte für 22 Monate, wogegen der Mann Beschwerde einlegte - die nun vom Gericht abgewiesen wurde.

Auch kein Jagdschutzorgan mehr

Der Jäger darf auch nicht mehr die Funktion eines Jagdschutzorgans ausüben. Ob er die Jagdkarte nach Ablauf der 22 Monate wiederbekommt, sei - wie es heißt - in einem gesonderten Verfahren zu beurteilen.

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orf.at vom 12.09.2017

Mord und Suizid im Bezirk St. Pölten

In Gemeinlebarn (Bezirk St. Pölten-Land) ist es am Dienstagvormittag zu einem mutmaßlichen Fall von Mord und Suizid gekommen. Bei den Toten handelt es sich laut Polizei um ein älteres Ehepaar.

Die Polizei geht davon aus, dass der 83-jährige Mann zunächst seine 85-jährige Frau und anschließend sich selbst erschoss. Der Sohn des Paares entdeckte die beiden Leichen gegen 11.00 Uhr. Die Tat dürfte sich kurz davor, am Dienstagvormittag, ereignet haben.
Der Mann dürfte Jäger gewesen sein. Die Mord- und Tatortgruppe des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen übernommen. Der genaue Tathergang ist noch nicht geklärt.

Frau wohnte zuletzt nicht im Haus

Auch das Motiv ist noch unklar. Dem Vernehmen nach dürfte es in der Beziehung schon länger Probleme gegeben haben. Die Frau hatte deshalb zuletzt woanders gewohnt.

Der Fall sorgte für ein riesiges Polizeiaufkommen in Gemeinlebarn, einer kleinen Katastralgemeinde von Traismauer. Auch die Rettung und der ÖAMTC-Notarzthubschrauber waren im Einsatz. Die Betroffenheit über die Bluttat in der kleinen Ortschaft ist groß.

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orf.at vom 05.09.2017
Pinzgauer Luchs tot in bayerischem See

Im bayerischen Schneizlreuth ist am Dienstag ein toter Luchs gefunden worden, bei dem Kopf und Vorderpfoten abgetrennt waren. Es handelt sich dabei sich um das Männchen „Alus“, das seit 2015 im Pinzgau unterwegs war.

Dies konnte aufgrund des Fleckenmusters festgestellt werden. Wie die Wildkatze ums Leben kam, ist noch nicht geklärt, teilte die bayerische Polizei am Donnerstag mit. Der Kadaver wurde im Saalachsee im sogenannten „Kleinen Deutschen Eck“ gefunden. Zur Aufklärung will die bayerische Polizei mit allen möglichen Stellen zusammenarbeiten.

Videomaterial von Wildkameras wird ausgewertet

So soll etwa das Videomaterial aller aufgestellten Wildkameras ausgewertet werden. Die Untersuchung am Fundort des Kadavers und Zeugenbefragungen seien bereits angelaufen. Außerdem will sich die Polizei mit den Kollegen in Österreich in Verbindung setzen, weil es auch möglich sei, dass der Luchs auf österreichischem Boden zu Tode kam und von der Saalach erst nach Bayern in den See geschwemmt wurde.


Senderhalsband vorsätzlich abgestreift

Alus war ein äußerst seltenes Forschungsobjekt, denn der Luchs gilt in Salzburg seit dem 19. Jahrhundert als ausgestorben. Wie der Pinzgauer Luchs zu Tode kam, soll jetzt eine Ermittlungsgruppe der Polizei Bad Reichenhall klären. Vor allem soll geklärt werden, ob dem Luchs Kopf und Pfoten von Menschenhabd abgetrennt wurden. Das wäre ein schweres Vergehen, denn Luchse gehören zu den besonders streng geschützen Tierarten.


Der Pinzgauer Luchs war bei seiner Auswilderung in Friaul auf den Namen „Alus“ getauft worden. Obwohl sein Namenspatron ein keltischer Gott der Fruchtbarkeit ist, verließ der italienische Luchskuder seine Partnerin mit dem Namen Jura und wanderte 2015 nordwärts in den Pinzgau. Sein Senderhalsband hatte er vorsätzlich abgestreift.

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tt.com vom 04.09.2017
Kärntner Jäger schoss auf Hund

Das schwer verletzte Tier musste eingeschläfert werden. Der Jäger wird angezeigt. Laut dessen Aussagen habe der Hund immer wieder in seinem Jagdrevier gewildert.

Grafenstein – Ein 37-jähriger Jäger hat am Sonntagabend in der Kärntner Gemeinde Grafenstein (Bezirk Klagenfurt-Land) auf einen Hund geschossen und das Tier schwer verletzt. Laut Polizei schleppte sich der Hund zu seinem Halter, er musste später beim Tierarzt eingeschläfert werden. Der Schütze wird wegen Tierquälerei angezeigt.

Der Verdächtige gab an, dass der Hund ihm bekannt gewesen sei, weil er seit zwei Jahren in seinem Jagdrevier dem Wild nachstelle. Der Hundehalter sei deshalb bereits zwei Mal verwarnt worden.

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"Heute" vom 18.08.2017
Volltreffer: Jäger schoss Drohne ab

Er hatte Angst um das Wild. Auf einer Alm bei Kötschach-Mauthern (Ktn.) störte ein Waldmann die fliegende Kamera eines jungen Urlaubers. Der 47-Jährige legte an und holte die Drohne vom Himmel. Jetzt bekam der Schütze eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.

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heute.at vom 14.08.2017

Bei Jagd: Kracher zerfetzt die Hand von Treiber (62)

Schwerer Jagd-Unfall in Enzersdorf in Thale (Bezirk Hollabrunn): Ein Feuerwerkskörper ging zu früh los, verletzte einen 62-Jährigen schwer.

Unglück bei einer Wildschweinjagd in Enzersdorf im Weinviertel: Ein 62-jähriger Treiber im Maisfeld zündete Kracher an, um Wildschweine aufzuschrecken.

Dabei explodierte ein kleinerer Böller in der Hand des Treibers, mit der anderen Hand rief der stark blutende Mann einen Waidmann an: „Holt die Rettung, ich bin im Maisfeld und blute sehr stark.“ Binnen kurzer waren Rettung und Polizei am Unfallort. Per Rettungswagen wurde das Pyro-Opfer ins Krankenhaus gebracht. Betroffen waren vor allem die Finger des 62-Jährigen.

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nachrichten.at vom 27.07.2017

Auf Radtour Rehkitz entdeckt: Linzer Paar päppelte "Timy" in Wohnung auf

LINZ. Gestern wurde das acht Wochen alte Tierbaby an seine neuen Besitzer übergeben.

Zärtlich streichelt Max Danner dem kleinen "Timy" über den Kopf, krault dem 50 Zentimeter großen Rehkitz die Ohren, und das Wildtierbaby stupst gegen seine Hand. Acht Wochen ist es her, dass der Linzer zum dritten Mal Vater wurde. Papa eines tierischen Findelkinds, das er auf seiner Radtour durch Oberbairing in Altenberg bei Linz am 1. Juli in einer Wiese beinahe leblos fand.

"Ein Jäger hat es zum Waldrand getragen. Als ich am Abend mit Freunden noch einmal hingefahren bin, lag das Kitz noch immer dort. Es war völlig regungslos", sagt Danner. Der 57-Jährige nahm den kleinen Bock mit, informierte den Jagdleiter, fütterte das neugeborene Tier mit Erstlingsmilch und taufte den Kleinen "Timy" – der Kosename seines Neffen Tim. "Wir haben einfach gehandelt, ohne zu wissen, was da auf uns zukommt", sagt Elena, die Ehefrau von Max.

Ein neues Leben, eine neue Herausforderung: "Wir mussten ihn alle vier Stunden füttern, auch nachts. Danach spazierengehen", sagt der Versicherungsmakler, der vor einem Monat Besuch von der Polizei bekam. Anzeige wegen der unerlaubten Tierhaltung in der Wohnung wurde erstattet.

"Aber das konnten wir klären. Wir haben dem Amtstierarzt die Notsituation geschildert." Der drückte ein Auge zu, und Danner suchte eifrig nach einer Bleibe für sein Tierkind. Viele Interessenten, aber nur eine Lösung: Ein Pfarrer in Urfahr nahm Danner und "Timy" im eingezäunten weitläufigen Garten der Friedenskirche auf. Dort baute der Linzer mit Freunden eine Behausung aus Paletten, Stroh und Dachpappe.

Mit Kitz vor der Kirche campiert

Damit das kastrierte Kitz die Nächte nicht einsam im Freien verbringen musste, haben Max und sein Bruder mit Sohn Tim abwechselnd im Kirchengarten campiert. Zwischen Apfelbäumchen und Büschen hüpfte das Böcklein gestern noch aufgeweckt herum, ließ sich ein letztes Mal von seinen Zieheltern liebkosen, dann verabschiedeten sich die Danners von "Timy", übergaben ihn an Daniela und Stephan Wöckinger. "Wir haben endlich einen Platz für Timy gefunden. Das Tierarzt-Paar aus Steyregg wird sich sicher gut um ihn kümmern", sagt Max Danner. Tränen steigen ihm in die Augen. "Die gemeinsame Zeit war kurz, aber der Abschied ist schwer."

Darf man ein verlassenes Kitz mitnehmen?

Private, die ein Rehkitz entdecken, das am Verdursten ist, das von der Mutter offensichtlich verstoßen wurde, dürfen ein solches Tier eigentlich nicht mitnehmen. „Rehe fallen unter das Jagdgesetz. Eine Mitnahme ist Wilddiebstahl. Es droht eine Geldstrafe nach dem Jagdgesetz“, sagt Dieter Deutsch, Amtstierarzt beim Land Oberösterreich.

Der ehemalige Tierschutzombudsmann des Landes rät allen Privaten, die ein verletztes oder kränkliches Wildtier finden, es nicht mitzunehmen, sondern den zuständigen Jäger zu kontaktieren. Im Fall von „Timy“ ist das passiert: Max Danner hat sich umgehend beim zuständigen Jagdleiter des Gebiets, wo er das Kitz fand, gemeldet. Der Jäger habe ihm das Okay gegeben, das Tierbaby aufzuziehen, sagt Danner. Er ließ den verspielten Bock umgehend kastrieren.

„Wenn man ihn nicht kastriert, wird er früher oder später den Menschen als Rivalen ansehen und sich aggressiv verhalten“, erklärt Amtstierarzt Deutsch. Ein kastrierter Rehbock wird zu einem sogenannten „Perückenbock“. Das Geweih wächst unaufhörlich weiter. Und: „Diese Tiere sind meist nicht mehr menschenscheu und fallen daher häufiger dem Straßenverkehr oder auch Jägern zum Opfer.“

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nachrichten.at vom 19.07.2017

Mit Schrotgewehr auf Nachbarhund gefeuert: Geldstrafe

LINZ. Wegen Tierquälerei ist am Mittwoch am Landesgericht Linz ein 58-Jähriger zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden. Er hatte aus Wut auf den Hund der Nachbarn seines Bruders geschossen.

Der Angeklagte ist leidenschaftlicher Jäger. Im Mai schoss der 58-Jährige mit einem Schrotgewehr, das er mit Plastikmunition geladen hatte, auf den Hund der Nachbarn seines Bruder, auf dessen Hof der Mann aus dem Bezirk Eferding zu Besuch war. Denn auf dem Vierkanthof lebt auch der 89-jährige Vater der beiden Brüder. Er habe Angst gehabt, dass der junge Hund der Nachbarn, der immer auf fremdem Grund frei herumlaufe, einmal seinen betagten Vater anspringen könnte, sagte der Angeklagte. Mit dem Schuss auf Hündin Elsa, ein Hannoverscher Schweißhund, habe er das Tier „nur versprengen, aber nicht verletzen wollen“.

Doch die Hündin wurde durch den Schuss schwer verletzt, kehrte blutüberströmt nachhause zurück, wie der Sohn der Besitzerfamilie schilderte. Ihr Hund habe noch nie einem Menschen etwas zu Leide getan, sei noch jung und verspielt. „Mich irritiert etwas, dass Sie extra für den Hund Gummischrot kaufen gegangen sind“, sagte der Richter zum Beschuldigten, der bereits Vorstrafen wegen Vermögensdelikten aufweist. Er verhängte eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je vier Euro (der Angeklagte bezieht ein Nettoeinkommen von rund 1000 Euro monatlich) und sah dem Landmaschinentechniker die Hälfte der Summe bedingt nach. Zu den unbedingten 720 Euro Geldstrafe kommen noch knapp 600 Euro Tierarztkosten, die er den Besitzern zurückzahlen muss und Verfahrenskosten in Höhe von 250 Euro. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Es tue ihm leid, es sei ein „Blödsinn“ gewesen, betonte er. Das Urteil ist rechtskräftig.

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zsz.ch vom 18.07.2017

Initiative fordert Abschaffung der Jagd im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich sollen künftig professionell ausgebildete Wildhüter die Jäger ersetzen. Die Tierpartei Schweiz (TPS) hat am Dienstag ihre Initiative mit der entsprechenden Forderung eingereicht. Mehr als 7300 Unterschriften wurden für das Anliegen gesammelt. Diese müssen nun noch beglaubigt werden.

Die Jagd in ihrer heutigen Form soll abgeschafft werden, fordert die Initiative «Wildhüter statt Jäger» der Schweizer Tierschutzpartei. Stattdessen soll der Kanton Zürich ein «Wildtier-Management mit professionell ausgebildeten Wildhütern» einführen. Die Jagd auf Wildtiere sei heute nicht mehr zeitgemäss.

Im Vordergrund stehen soll dabei die natürliche Regulierung des Wildtierbestandes. Bei kranken oder verletzten Wildtieren dürften nur vom Kanton angestellte Wildhüter eingreifen. Bei Schäden durch Wildtiere soll der Kanton haften, sofern die Landbesitzer genügend Massnahmen zur Schadensverhinderung ergriffen hatten.

Stadt ist bereits Schongebiet

Nach dem Willen der TPS sollen die Wildhüter nur dann regulierend eingreifen, wenn alle anderen Schutzmassnahmen nicht zielführend waren. Festlegen soll diese eine unabhängige Fachkommission. Sie würde paritätisch aus Wildhütern, Wildtierbiologen, Veterinären und Vertretern aus Tier- sowie Artenschutzorganisationen zusammengesetzt. Das Stadtgebiet Zürich sei heute schon Wildschongebiet und werde von Wildhütern betreut. Dieses erfolgreiche Modell solle auf den ganzen Kanton ausgeweitet werden, schreibt die Tierpartei auf ihrer Homepage.

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nachrichten.at vom 04.07.2017

Jäger stürzte bei Hochsitz - Toter nach Stunden gefunden

KAINACH. Ein Jäger ist Dienstagfrüh in der Weststeiermark bei seinem Hochsitz gestürzt und ums Leben gekommen.

Der Mann wurde erst Stunden später gegen 10.45 Uhr entdeckt. Als der Notarzt gegen Mittag im unwegsamen Gelände eintraf, konnte er nur noch den Tod feststellen. Der Steirer hatte laut Polizei schwere Kopfverletzungen.

Der 62-jährige Jäger war gegen 4 Uhr von zu Hause weggefahren, um auf die Jagd zu gehen. Doch schon wenig später dürfte er beim Hochsitz in Kainach bei Voitsberg abgestürzt sein. Da der Standbereich der Leiter an einer steilen Stelle ist, war der Waidmann entweder vom Hochsitz und dann weiter über die Böschung oder möglicherweise auch nur über die Böschung gestürzt. Er hatte jedenfalls Kopfverletzungen, schilderten die Ermittler. Seine Leiche wurde bereits zur Beerdigung freigegeben, da keine Hinweise auf Fremdverschulden festgestellt wurden. Ob es ein Unfall war oder der Mann möglicherweise nach gesundheitlichen Problemen gestürzt war, bleibt ungeklärt.

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tt.com vom 01.07.2017

Jäger (56) stürzte in St. Ulrich 15 Meter mit Auto ab: verletzt

Als die Feuerwehr den Tiroler barg, war er ansprechbar. Ein Notarzthubschrauber flog den Verletzten ins Krankenhaus nach St. Johann.

St. Ulrich – Rund 15 Meter über einen steilen Hang ist am Freitagabend ein Jäger (56) in St. Ulrich am Pillersee abgestürzt. Auf dem Forstweg zur Landtalalm kam der Tiroler vom Weg ab, woraufhin sich das Fahrzeug nach Angaben der Polizei mehrmals überschlug und wieder auf den Rädern zum Stehen kam.

Die Freiwillige Feuerwehr St. Ulrich, die mit 34 Mann an die Unfallstelle eilte, barg den Verletzten gemeinsam mit der Besatzung des Notarzthubschraubers C4. Der 56-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt, war allerdings laut Feuerwehrkommandat Martin Mitterer während der Bergung ansprechbar. Er wurde mit dem Notarzthubschrauber in das Bezirkskrankenhaus St. Johann geflogen.

Die Bergung des Fahrzeuges dauerte noch bis 22.30 Uhr an. An dem Auto entstand ein erheblicher Sachschaden.

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nachrichten.at vom 23.6.2017

Jäger bei Absturz mit Geländewagen getötet

In Niedernsill im Salzburger Pinzgau ist ein einheimischer Jäger bei einem Absturz mit seinem Geländewagen ums Leben gekommen.

Der 77-Jährige war am Mittwoch Richtung Jagdhütte aufgebrochen und hätte heute wieder zurückkommen sollen. Entweder gestern bei der Fahrt hinauf oder heute bei der Rückfahrt kam er mit dem Fahrzeug von der Forststraße ab und stürzte ab, sagte ein Polizei-Sprecher.

Da der 77-Jährige heute nicht ins Tal kam, machte sich ein anderer Jäger auf die Suche. Dabei entdeckte er den abgestürzten Geländewagen und schlug Alarm. Die Hilfskräfte konnten den Einheimischen nur mehr tot bergen.

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nachrichten.at vom 22.06.2017
Rotmilan mit präpariertem Hasenkopf vergiftet

EFERDING. Der Köder wurde vermutlich mit einem Pflanzenschutzmittel versetzt. Auch eine Rabenkrähe starb qualvoll.

Wie erst jetzt bekannt wurde, kam es Anfang Mai im Bezirk Eferding zu einem Vergiftungsanschlag auf Wildtiere. Mehrere vergiftete Köpfe von Feldhasen wurden am Rande einer Kiesgrube ausgelegt. Alle Indizien deuten darauf hin, dass diese Giftköder zumindest einem Rotmilan und einer Rabenkrähe zum tödlichen Verhängnis wurden. Die Tierschutzorganisation BirdLife Österreich zeigte den Fall bei der Polizei Eferding an. Das Ermittlungsverfahren läuft.

„Der Tod des Rotmilans zeigt, wie anfällig dieser Aasfresser auf illegale Vergiftungsaktionen ist. Das haben in der Vergangenheit bereits mehrere ähnliche Vorfälle in Österreich und unseren Nachbarländern gezeigt“, erklärt Hans Uhl, Leiter des oberösterreichischen Rotmilan-Artenschutzprojektes von BirdLife bestürzt: „Das dauerhafte Überleben von Oberösterreichs zweitgrößtem und zugleich seltenstem Greifvogel hängt unter anderem davon ab, wie konsequent derart verwerfliche Praktiken von Vogelhassern abgestellt werden!“ Flora Hoser, WWF Biologin, erklärt: „Die Verfolgung und Ahndung von Vergiftungsanschlägen auf Wildtiere ist oft schwierig. Anrainer und Spaziergänger können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie verdächtige Funde von Giftködern, Fallen und toten oder verletzten Greifvögeln der WWF-Gifthotline unter: 0676 444 66 12 melden.“

Maximal zehn Rotmilan-Paare brüten in Oberösterreich

Der Rotmilan zählt zu den bedrohtesten Vogelarten Oberösterreichs. Nach seinem völligen Aussterben in den letzten Jahrzehnten begann dieser imposante Greifvogel mit einer Flügelspannweite von rund 160 cm in den letzten fünf Jahren das Bundesland Oberösterreich mit ersten Brutpaaren wieder zu besiedeln. BirdLife führt mit Unterstützung der Abteilung Naturschutz des Landes Oberösterreich eine Bestanderhebung und ein Artenschutzprojekt durch. Lediglich fünf bis maximal zehn Rotmilan-Paare brüten derzeit in Oberösterreich.

Der tote Rotmilan wurde allem Anschein nach mit einem präparierten Hasenkopf vergiftet. Er wurde in der Nähe des Köders tot aufgefunden. „Alle Indizien deuten auf eine illegale Vergiftung mit einem bereits in geringen Dosen tödlich wirkenden Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Carbamate - wahrscheinlich Carbofuran - hin“, berichtet Uhl. Das in Österreich verbotene, aber oftmals für Vergiftungen von Wildtieren verwendete Carbofuran führe sehr schnell zur Lähmung. Die Tiere würden daher oft in unmittelbarer Nähe der Köder gefunden. Der Tod selbst kann sich aber über mehrere Stunden qualvoll ziehen. Landesjägermeister Sepp Brandmayr ist fassungslos: „Ich hoffe, dass die Täter gefunden werden. Gift ist das Letzte und hat in der Natur einfach nichts verloren!“ Bestürzt zeigt sich auch Geschäftsführer und Wildbiologe Christopher Böck vom OÖ Landesjagdverband: „Wir haben bereits seit geraumer Zeit keinen Vergiftungsfall bei Wildtieren in Oberösterreich mehr feststellen können. Die Jäger passen hier auf und zeigen auch mögliche Fälle an. Gerade der Rotmilan wird von den Weidmännern unterstützt und vor kurzem wurde wieder der Nachweis einer erfolgreichen Brut von unseren Jägern erbracht, die sich über den Nachwuchs freuen."

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kurier.at vom 21.06.2017

Waldbesitzer wollen Jagdverbot

Vier Grundeigentümer aus NÖ wehren sich. Jäger argumentieren mit Verbiss-Schäden.

"Freiheit für Tiere": Dieses Tattoo trägt Alexandra Klein auf ihrem Dekolleté. "Wir sind gegen das Töten von Tieren. Und wir wollen bestimmen, was auf unserem Grundstück passiert." Sie ist gemeinsam mit ihrem Mann Hans Meerkatz am Dienstag in den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien gekommen. Das Paar hat ein fünf Hektar großes Waldstück bei der Hohen Wand geerbt. Unter anderem leben dort Steinböcke. Dass Jäger einfach in ihren Wald gehen und Wildtiere schießen können, das behagt ihnen gar nicht. Sie wollen das, genau wie drei weitere Waldbesitzer aus Niederösterreich, verhindern.

Das Verfahren hat fast alle Instanzen durchlaufen, keine hat das geforderte Jagdverbot zugelassen. "Es wird unter anderem damit argumentiert, dass der Wildverbiss sonst problematisch ist. Aber in Niederösterreich gibt es 65 Prozent Wildverbiss. Und das, obwohl seit Jahrhunderten gejagt wird. Das System funktioniert nicht", meint der Rechtsanwalt der Jagdgegner, Stefan Traxler. Unterstützung holten sich die Kritiker unter anderem aus Deutschland. Karl-Heinz Loske ist Ökologe und arbeitet bei einer Initiative gegen Zwangsbejagung. "Jagd bringt keinen positiven Beitrag zum Artenschutz. Er führt zu Artenverlusten."

Keine Vegetation mehr

Die Vertreter des Landes Niederösterreich sehen das anders. Hans Grundner, stellvertretender Landesforstdirektor, bringt dazu das Beispiel der Hohen Wand – durch das starke Wachstum der Steinbock-Population sei dort die Vegetation gefährdet gewesen. "Wir haben deshalb die Steinböcke bejagt, jetzt erholt sich die Vegetation wieder."

Theoretisch haben Grundbesitzer ganz leicht die Möglichkeit, die Jagd auf ihrem Grund zu verhindern – dazu müssen sie das Areal aber einzäunen. "Gleichzeitig müssen Wälder aber frei zugänglich sein. Außerdem kann keiner sagen, welche Art Abgrenzung gemeint ist", kritisiert Anwalt Christian Aichinger, der zwei weitere Jagdgegner vertritt. Darauf hat Grundner eine Antwort: "Ein Maschendrahtgeflecht mit 1,50 Metern Höhe reicht, bei Rotwild zwei Meter hoch. Der Laufmeter Zaun kostet 8 bis 15 Euro."

Während bei Fällen in Deutschland, Frankreich oder Luxenburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Jagdfreistellungen zugelassen hat, ist so etwas in Österreich (noch) kein Thema. Im vergangenen Jahr ist ein Kärntner Grundbesitzer mit einem Jagdfreistellungsantrag für seinen Grund und Boden beim VfGH abgeblitzt. Der Senat kam zu dem Schluss, dass sich die Situation in Kärnten in wesentlichen Punkten von der Sach- und Rechtslage der ausländischen Fälle unterscheidet.

Ein wesentlicher Grund sei die extrem hohe Wilddichte in Österreich, die eine flächendeckende Bejagung notwendig macht. Durch den Verbiss von Wildtieren entstehen der Waldwirtschaft jährlich Schäden in der Höhe von etwa 70 Millionen Euro. "Warum soll in Niederösterreich der Wald weniger schützenwert sein, als in anderen Bundesländern? Wir sehen die Sache daher sehr gelassen und schlafen deswegen nicht schlecht", erklärt der Generalsekretär der Zentralstelle der Österreichischen Landesjagdverbände, Peter Lebersorger. Für Lebersorger stecken hinter den vereinzelten Klagen eher militante Tierrechtler als "besorgte Bürger".

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes fiel am Dienstag nicht, diese ergeht schriftlich.

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noen.at vom 20.06.2017

VGT kämpft mit NÖ Grundbesitzern gegen Jagdzwang

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag die Frage der Jagdfreistellung von Grundstücken in Niederösterreich behandelt.

Konkret wollen vier Grundbesitzer im Wald-, Wein- und Industrieviertel aus ethischen Gründen keine Jagd auf eigenem Grund, erläuterte Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Aus seiner Sicht müsste für eine Jagdfreistellung entschieden werden.

"Sollte sich der VfGH dazu nicht durchringen können, dann wird das endgültig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden müssen", so Balluch in einer Aussendung nach der öffentlichen Sitzung. Ein Urteil werde schriftlich ergehen.

Die Tierschutzseite hatte zwei Experten aufgeboten, die laut Balluch schlüssig argumentierten. Die Erfahrungen mit jagdfrei gestellten Gebieten in Deutschland und der Schweiz seien demnach sehr positiv, die Artenvielfalt nehme drastisch zu, und es würden keine Waldschäden entstehen.

In Kärnten hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits den Antrag eines veganen Grundbesitzers abgewiesen, seinen Wald jagdfrei zu stellen. Das Urteil von Kärnten sei aber auf Niederösterreich nicht übertragbar, weil die Alpenkonvention, die Österreich zum Schutz des Bannwaldes verpflichte, hier nicht flächendeckend greife, meinte Balluch. Dagegen sei deutlich gezeigt worden, dass jagdfrei gestellte Flächen ökologisch sehr begrüßenswert seien.

"Die Jagd ist eine Nutzung der Natur und damit ein egoistisches Hobby im Privatinteresse, kein Naturschutz und damit auch nicht im öffentlichen Interesse", betonte der VGT-Obmann. Daher müsste es den Besitzern freigestellt werden, die Jagd auf ihrem Grund zu verbieten.

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PRESSEMITTEILUNG vom 19.06.2017

Streit um Jagdfreistellungen in Niederösterreich nun beim Verfassungsgerichtshof

Wie in anderen Bundesländern lehnen auch in Niederösterreich (NÖ) viele Grundstücksbesitzer die Jagd auf ihrem Grundstück ab. Einige davon bekämpfen morgen, Dienstag (20.6.), in einer öffentlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichts, die ihnen die Jagdfreistellung ihrer Liegenschaften versagen. Weitere einschlägige Verfahren aus anderen Bundesländern sind bereits beim VfGH anhängig. Der Widerstand gegen die antiquierten Landesjagdgesetze ist in Österreich ungebrochen – die Alpenrepublik riskiert eine Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Auch wenn der VfGH Ende letzten Jahres den Jagdfreistellungsantrag eines Kärntner Waldbesitzers abgelehnt hat, ist der Widerstand gegen die Regelungen der (Landes)Jagdgesetze, wonach man auf dem eigenen Grundstück die Jagd nicht verbieten kann, ungebrochen – und durchaus sinnvoll, wie Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins feststellt.

„Die Entscheidung des VfGH im vergangenen Herbst hat meines Erachtens lediglich zur Folge, dass man die Jagd auf eigenem Boden innerhalb eines absehbaren Zeitraumes noch dulden muss; die Landesgesetzgeber werden am Ende aber doch die einschlägigen Teile der Jagdgesetze adaptieren müssen, sobald der EGMR über den ersten österreichischen Fall befindet.“

Der Kärntner hat bereits den EGMR angerufen. Tatsächlich ist die Rechtsprechung
des höchsten europäischen Gericht seit einigen Jahren eindeutig -  hatte es doch in ähnlich gelagerten Fällen schon zulasten von Deutschland, Luxemburg und Frankreich entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Viele Grundstücke mussten deswegen schon jagdfrei gestellt werden – in Deutschland etwa sind in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern bereits viele Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Hunderte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind weiters anhängig.

Streit um Jagdfreistellung in NÖ nun beim VfGH

Die Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und der Österreichische Tierschutzverein haben dafür gesorgt, dass diese in Deutschland losgetretene „Lawine“ nun auch in Österreich ins Rollen kam. Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Traxler in Mödling unterstützt die Grundeigentümer aus ganz Österreich.
Mittlerweile sind mehrere einschlägige Verfahren beim VfGH anhängig; zahlreiche weitere Grundstückseigentümer haben bereits Freistellungsanträge bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften gestellt.

Zur Klärung der Fälle aus Niederösterreich betreffend das niederösterreichische Jagdgesetz führt der Verfassungsgerichtshof morgen Dienstag (20. 6.) um 10 Uhr eine öffentliche Verhandlung durch.

Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren ist
Dr. Christian Nittmann, Gründer der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade überzeugt, dass ein Verbot der Jagd auf Grundstücken von Jagdgegnern in Österreich kommen wird. „Andernfalls droht auch Österreich eine Verurteilung durch den EGMR. Die Jagdgesetze in Deutschland und Österreich basieren auf dem sog. „Reviersystem“. Insofern muss somit beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass auch die Republik Österreich letzten Endes vor dem EGMR unterliegen wird. Die Landesgesetzgeber täten gut daran, Grundbesitzern die Möglichkeit des Austrittes aus der Zwangsbejagung einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist“, so Nittmann.
Alle Grundstückseigentümer in Österreich, die die Jagd auf dem eigenen Grundstück nicht länger dulden wollen, können sich bei der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und /oder dem Österreichischen Tierschutzverein melden.
Rückfragehinweise:

Österreichischer Tierschutzverein
Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins
Berlagasse 36, 1210 Wien
e-mail: zentrale@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at

Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
Dr. Christian Nittmann, Sprecher der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
Postfach 21, 1090 Wien
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.at
www.zwangsbejagung-ade.at

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salzburg.com vom 19.06.2017

Jäger fiel in Oberösterreich von Hochstand

Ein 46-jähriger Jäger ist Sonntagvormittag beim Aufstellen eines Hochstandes in Feldkirchen bei Mattighofen (Bezirk Braunau am Inn) von der Leiter gestürzt. Er landete auf dem Betonfundament des Hochstandes und wurde verletzt, berichtete die Polizei Oberösterreich. Der Hochsitz war noch nicht gesichert, als der 46-Jährige am Dach eine Latte anbringen wollte.

Der 46-Jährige und drei Jagdkameraden waren damit beschäftigt, den Hochstand an einem Waldrand aufzustellen. Der neue Hochsitz sollte mit Gurten am Betonfundament gegen das Umfallen gesichert werden. Diese waren aber noch nicht montiert, als der 46-Jährige mit der Leiter auf das Dach steigen wollte. Der Hochstand kippte nach vorne weg. Der 46-Jährige konnte nicht mehr rechtzeitig von der Leiter absteigen und fiel auf das Betonfundament. Nach der Erstversorgung durch den Notarzt brachte ihn ein Rettungshubschrauber ins Unfallkrankenhaus Salzburg.

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orf.at vom 14.06.2017

Wie Hirsche Jäger austricksen

Rothirsch-Weibchen werden im Laufe ihres Lebens immer klüger - und vor allem vorsichtiger: Ab einem Alter von zehn Jahren sind sie für Jäger praktisch unerreichbar, wie kanadische Forscher herausgefunden haben.

Laut Henrik Thurfjell von der University of Alberta haben die weiblichen Hirsche verschiedene Strategien entwickelt, um nicht erschossen zu werden. Sie bewegen sich mit zunehmendem Alter weniger - und senken so die Wahrscheinlichkeit einer gefährlichen Begegnung mit Jägern. Erfahrene Tiere verbergen sich außerdem vor allem im Wald und in unübersichtlichen Gelände, insbesondere in der Morgen- und Abenddämmerung.

Die Forscher fanden Hinweise darauf, dass die Tiere sogar auf die Bewaffnung der Jäger reagieren. Sie suchen nämlich während der Jagdsaison für Bogenschützen eher zerklüftetes Terrain und Anhöhen auf. Das dient insofern ihrem Schutz, als sich mit Bogen ausgerüstete Jäger sehr viel dichter an ihre Beutetiere heranpirschen müssen.

Lernen von Fehlern der Männchen

Für ihre Untersuchung versahen die Forscher 49 weibliche Rothirsche (Cervus elaphus) im Alter von eins bis 18 Jahren in den kanadischen Provinzen Alberta und British Columbia mit Sendehalsbändern und beobachteten die Tiere über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren.

Die Tiere leben gesellig und können über 20 Jahre alt werden - alt genug um allerhand zu lernen. Und weil die Jäger es vor allem auf die männlichen Hirsche abgesehen haben, können die weiblichen Tiere von den tödlichen Fehlern der Artgenossen mit Geweih lernen.

Für Tiere kann es lebenswichtig sein, sich neuen Verfolgern oder Jagdmethoden anzupassen. „Vor allem Wildschweine sind ausgesprochen schlau“, bestätigt Torsten Reinwald, Sprecher des Deutschen Jagdverbandes (DJV). So hätten etwa mit Sendehalsbändern ausgerüstete Bachen, das sind weibliche Tiere, unmittelbar vor Jagdbeginn beim Klappern der ersten Autotür ihre Rotte aus der Gefahrenzone an die Reviergrenze geführt. „Nach Ende der Jagd kamen sie zurück“, berichtet Reinwald.

Fatale Fehler der Mufflons

„Das Wild kann die Gefahren - sei es Mensch oder Wolf - gut einschätzen“, sagt Reinwald. „Viele Tierarten wie auch das Rotwild bleiben erstaunlich ruhig, wenn etwa Menschen auf Wegen im Wald unterwegs sind, reagieren aber sofort, wenn sich abseits der Wege Ungewohntes tut.“ Doch nicht immer kommt die Anpassung an neue Gefahren schnell genug.

So haben Mufflons, eine vor rund hundert Jahren in Mitteleuropa angesiedelte Wildschafart, bislang nicht gelernt, mit dem Wolf umzugehen. „Sie haben ihr altes Fluchtverhalten aus ihrer ursprünglichen bergigen Heimat Korsika und Sardinien behalten“, sagt Reinwald. „So fliehen sie nur über kurze Strecken und wähnen sich dann in Sicherheit - ein meist fataler Fehler.“

Die Studie:
„Learning from the mistakes of others: How female elk adjust behaviour with age to avoid hunters“, Plos One (14.6.2017).

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heute.at vom 16.05.2017

Aus für Halali: Gatterjagd wird ab 2029 verboten

Jetzt macht auch NÖ Schluss mit der kritisierten Gatterjagd. Landesrat Stephan Pernkopf (VP) hat sich zu einem Verbot ab 2029 durchgerungen.

Die Betreiber und Besitzer der 71 Jagdgatter im Bundesland haben jetzt zwölf Jahre Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen. Es geht dabei hauptsächlich um die Planungssicherheit und Wahrung des Eigentums. In NÖ umfassen die eingezäunten Jagdgebiete eine Fläche von 23.000 Hektar, das ist 20 Mal die Fläche des Nationalparks Thayatal. Seit zwei Jahren sind neue Gatterjagden in NÖ verboten.

Der Entschluss zum Verbot stützt sich auf die Studie eines anerkannten Wildbiologen. Die Hauptgründe: Jagd in einem eingezäunten Gelände ist nicht waidgerecht, nicht sinnvoll und schadet der biologischen Vielfalt, denn Isolation ist schädlich.

Landesrat Pernkopf in seiner Begründung: "Ich setzte mich im vollen Umfang für eine waidgerechte Jagd ein und die kann nur in freier Wildbahn stattfinden."

Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) kämpft seit Jahren für ein Verbot und sagt in einer ersten Reaktion zu Heute: Die zwölf Jahre Übergangszeit sind zu lange, im Burgenland sind es nur sieben. Trotzdem bin ich froh, dass man endlich zur Vernunft gekommen ist."

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orf.at vom 11.06.2017

Nach Bleivergiftung Adler wieder in Freiheit

Gelähmt, geschwächt und dem Tode geweiht - so wurden vor mehr als einem halben Jahr zwei Steinadler im Bezirk Reutte entdeckt. Nach intensivmedizinischer Betreuung und monatelanger Reha konnten sie am Samstag wieder in die Freiheit entlassen werden.

Es war ein bewegender Moment für Tierärztin Tanja Isser und Greifvogelflüsterer Mathias Premm, als sie am Samstag im Lechtal die beiden Steinadler aus ihrer Umklammerung der Natur zurückgeben durften. Schließlich hatten die beiden monatelang engsten Kontakt mit den mächtigen Greifern.

Eine Woche intensivmedizinisch betreut

Ursache für die Lähmung war eine schwere Bleivergiftung. „Die Bleiwerte waren bei beiden Tieren um das Zehnfache höher als der toxische Grenzwert“, erinnert sich Isser. Je eine Woche lang mussten die völlig gelähmten Tiere mit Infusionen intensivmedizinisch betreut werden.

Das Blei haben die Steinadler mit großer Wahrscheinlichkeit beim Fressen von Aas aufgenommen. Es stammt in der Regel von Munitionsteilen. „Die starke Magensäure des Adlers zersetzt das Blei, welches sich dann im Körper ablagert und dann das Nervensystem angreift“, erklärt die Tierärztin, die auch eine Falknerausbildung absolviert hat. Der Adler kann sich nicht mehr bewegen und würde verhungern.

Langer Weg der Reha und Physiotherapie

Hat der Steinadler nach einer Bleivergiftung den Kampf um Leben und Tod gewonnen, was übrigens nicht selbstverständlich ist, dann ist es noch ein langer Weg zurück in die Freiheit. Isser brachte die Vögel nach der Intensivversorgung ins Stubaital zu Mathias Premm. Im Greifvogelpark Telfes pflegt er im Jahr bis zu 20 Wildvögel gesund. Für die Steinadler hat er ein spezielles Trainingsprogramm entwickelt.

„Dabei geht es darum, die Muskulatur der Tiere aufzubauen und wieder zu stärken, ähnlich einer Reha bei uns Menschen“, so Premm. Der Experte, der seit seiner Kindheit mit Greifvögeln arbeitet, trainiert den Steinadlern gewisse Übungen an. „Wichtig ist, dass man die Tiere dazu bringt, diese Übungen selbst zu machen, weil man schließlich nicht den ganzen Tag daneben stehen kann“, verrät der Greifvogelflüsterer.

Projekt „Bleifreie Munition“ schwierig umzusetzen

Die Kosten für die aufwendige monatelange Therapie der Steinadler tragen Isser und Premm zum großen Teil selbst. Finanzielle Unterstützung kommt vom Tiroler Jägerverband, der gleichzeitig vor drei Jahren auch das Projekt „Bleifreie Munition im Hochgebirge“ initiiert hat. Damals noch euphorisch muss Landesjägermeister Anton Larcher mittlerweile eingestehen, dass der Umstieg auf bleifreie Munition nicht so rasch möglich sein wird.

Eine vom Jägerverband in Auftrag gegebene Untersuchung hat ergeben, dass etliche Gewehre mit bleifreier Munition nicht die notwendige Präzision erreichen. Jetzt allen Jägern vorzuschreiben, ihre Waffen auszutauschen, sei unrealistisch, so Larcher. Er appelliert aber dennoch an seine Jäger umzustellen, dort wo es technisch machbar sei. Denn es gibt sehr wohl auch Gewehre, das hat die Studie ebenfalls ergeben, die mit bleifreier Munition präzise Schüsse zulassen.

Arbeit wird Isser und Premm nicht ausgehen

Solange im Hochgebirge mit bleihaltiger Munition geschossen wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass jährlich einige Adler an den Folgen einer Bleivergiftung zugrunde gehen, sind sich die Experten einig. Glück haben jene Tiere, die gefunden werden und in die Hände von Isser und Premm geraten. Denn für sie ist die Chance groß, dass sie wieder genesen und in die Freiheit entlassen werden können.

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kurier.at vom 04.05.2017

Jäger fordert 100.000 Euro von Tieraktivist Balluch

Nach der einstimmigen Wahl zum Salzburger Landesjägermeister am Wochenende musste sich Gutsbesitzer Maximilian Mayr-Melnhof am Donnerstag wieder unangenehmeren Dingen widmen: Am Salzburger Landesgericht ist der Schlagabtausch mit seinem Intimfeind, Tierschutzaktivist Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VgT), in die nächste Runde gegangen.

Im Fokus dieses Mal: 100 Hasspostings, in denen Nutzer auf der angeblichen Facebook-Fanseite von Martin Balluch über Mayr-Melnhof sowie dessen Frau und Kinder herziehen. "Meine Familie wurde in die Öffentlichkeit gezerrt", sagte Mayr-Melnhof, der wegen übler Nachrede und Beleidigung 100.000 Euro Schadenersatz von Balluch fordert.

Balluch behauptete, die betreffende Seite würde nicht von ihm betrieben. Es handle sich um fünf Autoren, die Beiträge online stellen. "Ich selbst habe keine Möglichkeit, diese Inhalte zu löschen. Ich habe auch kein eigenes persönliches Facebook-Profil", sagte Balluch.

Eineinhalb Stunden verbrachte Richter Peter Egger am Beginn der Verhandlung mit dem Versuch, die beiden Streitparteien doch noch zu einer Schlichtung zu überreden. "Meiner Meinung nach wäre es in diesem Verfahren das Beste, sich trotzdem die Hand zu geben", sagte Egger.

Doch die Versuche sind vorerst wirkungslos geblieben. Die Verhandlung wurde am Donnerstag neuerlich vertagt.

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heute.at vom 02.05.2017

Klopapier-Gate sorgt für Aufregung im Landhaus

Sämtliches Toilettenpapier im Regierungsgebäude soll ausgetauscht worden sein, die Rollen zeigen ein Gackerl-Symbol mit der Aufschrift "Gatterjagd".

Nur in Niederösterreich gibt es noch Jagdgatter. 74 waren es bei der letzten Zählung. Offenbar um dagegen zu protestieren, verteilten am Dienstag Tierschützer eigens gedruckte Klorollen mit Toilettenpapier in den Regierungsgebäuden des nö Landtags.

Die Papiere zeigen ein Exkrement mit der Aufschrift „Gatterjagd“ und einem darin steckenden Schild „Is fürn Oasch“. Auf sämtlichen Toiletten für Männer und Frauen sollen diese neuen Rollen installiert worden sein.

Hintergrund ist der Umstand, dass mit dem 1. Mai 2017 nun das neue Jagdgesetz im Burgenland mit einem Gatterjagdverbot, für das eine Übergangsfrist bis 2023 gilt, in Kraft getreten ist. Tierschützer fordern von Landesrat Stephan Pernkopf (VP), auch den Jagdgattern in NÖ ein Ablaufdatum zu geben. In Wien laufen bereits ebenfalls Übergangsfristen und in Salzburg steht ein Verbot vor der Tür. In sämtlichen anderen Bundesländern ist die Gatterjagd bereits abgeschafft.

VGT für Gatterjagdverbot

"Verein gegen Tierfabriken"-Obmann Martin Balluch: „Auch NÖ muss jetzt endlich die Zeichen der Zeit erkennen und ein Gatterjagdverbot erlassen. Es reicht nicht, wie im Herbst 2015 die Gatterjagd ein bisschen einzuschränken und Kontrollen anzukündigen. Eine perverse Tierquälerei, wie die Gatterjagd, muss verboten, nicht reguliert werden. Die große Mehrheit der Bevölkerung auch in NÖ hat kein Verständnis für diese Art der Abschießbelustigung. Wir fordern, jetzt Nägel mit Köpfen zu machen."

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Kronenzeitung“ vom 27.4.2017

Jäger (81) stürzte von Hochstand: Tot

Getötet wurde ein 81-jähriger Jäger aus Münzkirchen (OÖ) bei einem Sturz von einem Hochstand in seinem Heimatort. Er war alleine hinaufgeklettert und wollte offenbar Äste als Sichtschutz drapieren, wobei er den Halt verlor und fünf Meter tief in den Graben stürzte. Die Leiche des Mannes wurde erst am nächsten Morgen gefunden.


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kurier.at vom 23.04.2017

Wie viele Wölfe verträgt das Land?

NÖ-Landesjägermeister Josef Pröll im Interview: "Wir lehnen alles ab, was aus weltfremden Ökofantasien angesiedelt wird".

Am Truppenübungsplatz Allentsteig wurden erstmals nach 100 Jahren wieder frei lebende Jungwölfe in Österreich fotografiert. Seither tobt die Debatte, wie viele Wölfe das Land verträgt. Der KURIER sprach darüber mit Josef Pröll. Der NÖ-Landesjägermeister hat bei einer Tagung zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Tier aufgerufen. Pröll nahm auch zu anderen Jagdthemen Stellung.

KURIER: Wie schätzen Sie das Image der Jagd ein?

Josef Pröll: Besser als sich das manche wünschen. Wir haben Umfragen, wonach über 70 Prozent der Bevölkerung der Jagd aufgeschlossen bis positiv gegenüber stehen.

Ist das die Sehnsucht der Menschen nach mehr Landlust?

Neben der Jagd gibt es Reminiszenzen zu mehr Ländlichkeit. Das sagen uns viele, die sich mit Tracht oder Urlaub am Land beschäftigen. Von dieser Stimmung profitiert auch die Jagd.

Es gibt 30.000 Jäger und 3300 Jagdgebiete in Niederösterreich. Was ist Ihr Kerngeschäft?

Da ist unsere Positionierung in der Mitte der Gesellschaft als wichtiger Faktor des Landes. Das zweite große Thema ist die Jagdausübung. Die ist untrennbar mit Eigentum verbunden. Unsere Rolle ist zu schauen, dass die Balance in den Wäldern und auf den Fluren passt.

Zuletzt ist die Jagd rund um den Wolf in die Schlagzeilen geraten. Ist das Thema hochgespielt?

Nein. Beim Wolf ist das ähnlich wie beim Fischotter und Biber. Beide sind bewusst von Ökoaktivisten ausgesetzt worden. Und jetzt stehen wir vor unglaublichen Schadenssituationen und es muss gehandelt werden.

Bei Fischotter und Biber wird die Jagd zum Abschuss gerufen.

Wir werden gerufen, weil man übersehen hat, dass die Balance erhalten bleibt.

Und beim Wolf?

Da muss ich deutlich sagen, der ist schon lange nicht mehr in Österreich gewesen. Wir spüren aber einen Druck, dass er kommt, wie am Truppenübungsplatz in Allentsteig. Deshalb haben wir eine Arbeitsgruppe zwischen Jagd und Landwirtschaft eingesetzt.

Was ist dort das Thema?

Das Auftauchen des Wolfes verändert vieles, von der Weidehaltung über die Landwirtschaft bis zum Tourismus und der Jagd. Wir werden nicht zuschauen, wie der Wolf von Kreisen forciert wird, die sich um die Schadens- und Bedrohungssituationen nichts scheren.

Heißt am Ende, der Wolf wird abgeschossen?

Das muss nicht gleich in Bejagung münden. Aber wir brauchen eine Zusammenarbeit aller Interessensgruppen bis hin zur Wissenschaft.

Mit dem Ziel?

Zu sagen, wie viele Wölfe ein Gebiet verträgt.

In Nachbarländern Österreichs ist das Tier wieder heimisch.

Wir sind nicht die Ukraine oder Russland mit endlosen Weiten, wir sind eine sehr dicht besiedelte Region.

Wolfspopulation ja, aber überschaubar?

Überschaubar, berechenbar und begleitet, um Schäden zu verhindern. Wir wollen rechtzeitig agieren können, wenn das aus dem Lot läuft.

Wo ziehen Sie die Grenze?

Was natürlich zuzieht, damit setzen wir uns sehr positiv auseinander. Wir lehnen aber alles ab, was aus weltfremden Ökofantasien angesiedelt wird.

Anderes Thema: Das Burgenland hat mittelfristig die Gatterjagd verboten. Soll Niederösterreich diesem Beispiel folgen?

Für mich als Landesjägermeister ist vorrangig interessant, wie gejagt wird und nicht wo. Also dass waidmännisch und im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen die Jagd betrieben wird.

Sie wollen kein Verbot?

Ich appelliere an alle Beteiligten, die Diskussion sehr sorgfältig und redlich zu führen. Denn es geht hier um den Eigentumsschutz und die Wertschätzung von Jagdausübungsberechtigten, die im Rahmen der Gesetze jagen.

Tierschützer argumentieren völlig anders. Da heißt es, im Gatter wird Wild herangezüchtet, um es abzuschießen.

Klar ist, das sogenannte Befüllen von Gattern unmittelbar zu Jagdzwecken ist gesetzlich nicht erlaubt und für uns auch nicht akzeptabel.

Das heißt, so etwas gibt es in Niederösterreich nicht?

Die Gatter wurden vom Land auf Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben genau überprüft.

Stellen Sie sich der Debatte mit den Tierschützern?

Die sogenannten radikalen Tier-Rechtler werden wir niemals überzeugen können. Mit der Forderung nach Tier-Rechten haben diese Gruppen eine ganz andere Agenda. Hier geht es um einen sektiererischen Versuch, dem Rest der Welt die eigene Wahrheit aufzuoktroyieren. Damit will ich nichts zu tun haben.

Sie meinen mit dieser Kritik offenbar die VGT-Gruppe um Thomas Balluch.

Ich respektiere jeden Veganer und Vegetarier. Den selben Respekt erwarte ich mir als Jäger aber auch umgekehrt. Bei Menschen wie Herrn Balluch nehme ich einen Fanatismus und eine Radikalität wahr, die ich demokratiepolitisch für problematisch halte.

Es gibt immer mehr Wildkameras. Sind wir auf dem Weg zum überwachten Wald?

Nein. Wir haben die Jäger informiert, dass dort, wo Öffentlichkeit im Wald sein kann, es kein Recht auf Wildkameras gibt.

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orf.at vom 14.04.2017

Jagd führt zu riesigen Artenverlusten

Eine neue Studie zeigt, wie stark sich Jagen auf die Artenvielfalt in den Tropen auswirkt. In Jagdgebieten gibt es demnach 83 Prozent weniger Säugetiere und 58 Prozent weniger Vögel als in geschützten Bereichen.

Der negative Einfluss war größer als die Forscher erwartet hatten. „Wir schätzen, dass nur 17 Prozent der ursprünglich beheimateten Säugetiere in den Jagdgebieten verbleiben, und nur 42 Prozent der Vögel“, sagt die Studienleiterin und Umweltwissenschaftlerin Ana Benítez-Lopez von der Universität Nijmegen in einer Aussendung.


Die Forscher fassten die Ergebnisse von rund 180 Einzelstudien zusammen, die das Phänomen in den tropischen Regionen Mittel- und Südamerikas, Asiens und Afrikas untersucht hatten. Daten zu knapp 100 Vogel- und rund 250 Säugetierarten standen zur Verfügung – darunter alle Größen von kleinen Nagern bis zu Elefanten.

Je näher sich Städte, Dörfer oder Straßen befinden, desto größer sind die Auswirkungen der Jagd. Und zwar nicht nur in den Jagdregionen selbst, sondern auch in Naturschutzgebieten. Befinden sich in deren Nähe Jagdstätten, so gibt es auch in diesen geschützten Bereichen weniger Tiere.

Allgemein gilt die Landnutzung als hauptverantwortlich für das Artensterben. Die Jagd spielt aber ebenfalls eine wichtige Rolle. Benítez-Lopez und ihr Team plädieren deshalb für ein strenges Vorgehen gegen Wilderer und nachhaltigere Jagdstrategien.

Studie:
”The impact of hunting on tropical mammal and bird populations”, Science, 13.4.2017


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orf.at vom 22.04.2017

Wölfe stehen verstärkt unter Beobachtung

Der Wolf breitet sich in Europa immer weiter aus, auch in Niederösterreich wurden bereits einige Tiere gesichtet. Beim Landesjägertag in Ziersdorf (Bezirk Hollabrunn) am Samstag wurde betont, den Zuzug verstärkt zu beobachten.

Am Truppenübungsplatz in Allentsteig (Bezirk Zwettl) gibt es nach Schätzungen der Jägerschaft derzeit etwa 20 Wölfe, in ganz Niederösterreich dürften es etwa 50 sein. Die Tiere kommen laut Wildbiologen großteils aus Tschechien und der Slowakei, sie sind strengstens geschützt und dürfen nicht geschossen werden.


Beim Landesjägertag in Ziersdorf wurde nun ein Managementplan diskutiert, wie man mit der Ausbreitung des Wolfes umgehen kann. „Wir wehren uns gegen das gezielte Aussetzen und Ansiedeln“, sagt Landesjägermeister Josef Pröll. „Man sieht, was mit dem Biber und dem Fischotter passiert ist, wo die Schäden jetzt enorm sind und wo jetzt andere eingreifen müssen. Das darf uns beim Wolf kein zweites Mal passieren. Alles, was natürlicher Zuzug ist, muss gemanagt und beobachtet werden, dafür werden wir uns einsetzen.“

Jäger, Landwirte und Tourismus suchen Lösungen

Es gehe nicht darum, das Tier wieder auszurotten, sondern in vernünftigen Bahnen zu behandeln. Neben der Jägerschaft setzt sich dafür auch die Landwirtschaft ein. Wenn sich der Wolf ungezügelt vermehren kann, könnte es nämlich nicht nur für das Wild, sondern auch für die Tiere in der Landwirtschaft gefährlich werden. „Die Alm- und Weidewirtschaft hat große Sorgen“, sagt Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes. „Es sind auch schon Schäden aufgetreten. Wir werden jedenfalls das Thema Wolf mit großer Vorsicht betrachten.“

Deshalb wurde bereits eine Arbeitsgruppe gegründet, in der Vertreter der Jägerschaft, der Landwirtschaft und des Tourismus gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen und Lösungen suchen. Diese Ergebnisse sollen in einigen Monaten vorliegen.

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wildbeimwild.at vom 19.04.2017

Kanton Thurgau verbietet Baujagd endgültig

Als erster Kanton der Schweiz wird der Kanton Thurgau die Baujagd mit Hunden auf Füchse und Dachse verbieten.

Der Tierschutzverband wird eine entsprechende Initiative voraussichtlich zurückziehen. Die Baujagd mit Hunden auf Fuchs und Dachs ist umstritten: Tierschützer halten sie für grausam, Jäger hingegen finden sie berechtigt. Der Bundesrat hatte die Anforderungen für die Baujagd in der neuen Jagdverordnung 2012 verschärft, aber nicht verboten. Nun wird der Thurgau als erster Kanton die Baujagd verbieten, wie der Grosse Rat am Mittwoch den 19.4.2017 beschlossen hat.


Der Thurgauer Tierschutzverband hatte bereits seit 2010 ein Verbot der Baujagd gefordert (Wild beim Wild informierte). Um Druck auf die Politik auszuüben, lancierten die Tierschützer im vergangenen Herbst eine Volksinitiative für ein kantonales Baujagdverbot. Im März wurde das Volksbegehren eingereicht.

„Mit dem Verbot ist der Demokratie genüge getan. Ich werde dem Initiativ-Komitee deshalb vorschlagen, dass wir unsere Initiative zurückziehen“, sagte Reinhold Zepf, Präsident des Tierschutzverbands Thurgau, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

In der Debatte gab es wenig Opposition gegen das geplante Verbot der Baujagd, obwohl eine Gruppe von Jägern die Kantonsräte mit Informationsmaterial eingedeckt hatte und am Morgen mit frischen Gipfeli für ein Verzicht auf das Verbot warb. Draussen auf der Strasse bliesen einige ins Jagdhorn. Die Jäger gingen ihrem Hobby verantwortungsvoll und mit hohen Ansprüchen an das Tierwohl nach. Es brauche keine Einschränkungen. Ein SVP-Vertreter stellte den Antrag, auf das Verbot zur Baujagd zu verzichten. Dieser wurde mit grossem Mehr abgelehnt. Die Ratsmitglieder seien angehalten, sich ihre eigene Meinung zu bilden. „Auf Drohungen gehen wir nicht ein“  sagte Stephan Tobler aus Neukirch.

Die Thurgauer Jäger seien beim Thema Baujagd gespalten, sagte ein Kantonsrat, der selbst Jäger ist. Die Baujagd werde kaum mehr praktiziert und werde von der Bevölkerung nicht goutiert, wie das rasche Zustandekommen der Initiative gegen die Baujagd gezeigt habe. Es liege deshalb im Interesse der Jäger, eine Volksabstimmung zu vermeiden.

Jäger müssen den Bestand an gesunden Füchsen überhaupt nicht regulieren, wenn sie etwas von Wildbiologie verstehen würden. Im Kanton Genf werden Füchse seit Jahrzehnte nicht reguliert und dort gibt es schweizweit z. B. den höchsten Feldhasenbestand. Das Land Luxemburg, Nationalpark Schweiz usw. kennen auch ein Fuchsjagdverbot und alles ist in bester Ordnung – ganz ohne die Tierquälereien der Jäger.

„Auch ohne Jagd habe es nicht plötzlich zu viele Füchse, Hasen oder Vögel. Die Erfahrung zeige, die Natur könne man sich selber überlassen,“ sagt Heinrich Haller – Nationalparkpräsident oder der Wildhüter Fabian Kern aus dem Kanton Zürich: „Wir haben beobachtet, dass Fuchsmütter dort, wo man die Tiere jagt, mehr Junge zur Welt bringen. Man könne zwar mit einem Abschuss punktuell eine Entlastung schaffen, doch in Kürze werden die freien Reviere wieder eingenommen. Die Natur reguliert das selbst.“

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wwf.at vom 19.04.2017

Hexenjagd auf Wölfe

Der WWF kämpft gegen die beginnende Hexenjagd auf Wölfe, die gerade zart wieder beginnen in Österreich heimisch zu werden.

“Kein Tier wurde in Österreich so erbarmungslos gejagt und ausgerottet wie der Wolf. Es war eine wahre Hexenjagd. Doch die Irrtümer haben seinen Tod überdauert und existieren auch bei seiner Wiederauferstehung noch. Wir müssen jetzt handeln und für ein friedliches Miteinander zwischen Mensch und Tier sorgen. Sonst werden die alten Ängste dem Wolf das Leben kosten.“

Der WWF schreibt weiter in einem dringenden Aufruf:

Österreichs erstes Wolfsrudel wird – wenn alles glatt geht – in den nächsten Wochen wieder Nachwuchs bekommen. Doch statt Freude über die Rückkehr dieses wunderschönen, heimischen Wildtieres regiert bei manchen Österreichern die Angst. Und es droht eine neuerliche Hexenjagd.

Denn mit den Wölfen kommen auch falsche Vorstellungen, Unsicherheit und Angst zurück. Und die haben schon einmal dazu geführt, dass der Wolf ausgerottet wurde. Für mehr als 100 Jahre.

Die Zeit drängt. Denn jetzt sind viele junge Wölfe, vor allem aus Österreichs Nachbarländern auf der Suche nach einem Revier. Einige werden sich auch bei uns niederlassen. Wir müssen daher jetzt die Rahmenbedingungen für ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Tier schaffen.“

Mit der Bitte um eine Patenschaft möchte man den Wölfen beistehen


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PRESSEMITTEILUNG vom 18.04.2017

Jagdfreistellung von Grundstücken lässt auf sich warten - 

Österreich riskiert eine Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Auch wenn ein Kärntner Grundstücksbesitzer Ende vergangenen Jahres mit seinem Jagdfreistellungsantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) keinen Erfolg hatte, ist der Widerstand gegen die antiquierten Landesjagdgesetze in Österreich, nach denen Grundeigentümer die Jagd auf eigenem Boden dulden müssen, ungebrochen. Der Kärntner hat bereits den
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angerufen. Fünf weitere Jagdfreistellungsbegehren sind mittlerweile beim VfGH anhängig.

Auch wenn der VfGH Ende letzten Jahres den Jagdfreistellungsantrag des Kärntner Waldbesitzers letztinstanzlich abgelehnt hat, ist der Widerstand gegen die Regelungen der (Landes)Jagdgesetze, wonach man auf dem eigenen Grundstück die Jagd nicht verbieten kann, ungebrochen – und durchaus sinnvoll, wie Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins feststellt.

 „Die Entscheidung des VfGH hat meines Erachtens lediglich zur Folge, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf eigenem Boden innerhalb eines absehbaren Zeitraumes noch weiter dulden müssen; die Landesgesetzgeber werden am Ende aber doch die einschlägigen Teile der Jagdgesetze adaptieren müssen, sobald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über den ersten österreichischen Fall befindet.

Tatsächlich ist die Rechtsprechung des EGMR bereits seit einigen Jahren eindeutig:
Das höchste europäische Gericht hatte im Jahr 2012 zulasten von Deutschland entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen aus zwei früheren Urteilen: Bereits 1999 stellte er im Falle französischer Kläger und 2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Vertragsvölkerrecht und ihre von der Republik Österreich unterzeichneten Zusatzprotokolle entfalten selbstverständlich auch in Österreich Wirksamkeit. In Deutschland mussten deswegen schon viele Grundstücke jagdfrei gestellt werden - und es werden immer mehr: So sind in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern bereits viele Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Hunderte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind weiters anhängig.

Die Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und der Österreichische Tierschutzverein haben dafür gesorgt, dass diese in Deutschland losgetretene „Lawine“ nun auch in Österreich ins Rollen kam. Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Traxler in Mödling unterstützt die Grundeigentümer aus ganz Österreich, die Verfahrenskosten sind von den Antragstellern zu tragen (30 € für Rechtsmittel an Landesverwaltungsgerichte, 240 € an den Verfassungsgerichtshof).

Trotz Ablehnung des Freistellungsbegehrens aus Kärnten ist der Widerstand gegen die Jagd auf dem eigenen Grundstück ungebrochen – viele Grundstückseigentümer wollen die Jagd auf ihrem Grund nicht länger dulden. Aktuell sind bereits 5 Antragsteller – nachdem ihr Begehren vor der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft und vor dem Landesverwaltungsgericht abgelehnt wurde – beim VfGH angelangt. Unzählige weitere Freistellungen sind österreichweit bei den Behörden anhängig.

Dr. Christian Nittmann, Gründer der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade ist überzeugt: „Ein Verbot der Jagd auf Grundstücken von Jagdgegnern ist in Österreich längst überfällig – ansonsten droht auch Österreich eine Verurteilung durch den EGMR. Die Jagdgesetze in Deutschland und Österreich basieren auf dem sog. „Reviersystem“. Insofern muss somit beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass auch die Republik Österreich letzten Endes vor dem EGMR unterliegen wird. Die Landesgesetzgeber täten gut daran, Grundbesitzern die Möglichkeit des Austrittes aus der Zwangsbejagung einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist.“

Alle Grundstückseigentümer in Österreich, die die Jagd auf dem eigenen Grundstück nicht länger dulden wollen, können sich bei der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und /oder dem Österreichischen Tierschutzverein melden.

Rückfragehinweise:

Österreichischer Tierschutzverein

Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins
Berlagasse 36, 1210 Wien
e-mail: zentrale@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at

Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade

Dr. Christian Nittmann, Sprecher der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
Postfach 21, 1090 Wien
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.at
www.zwangsbejagung-ade.at

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"Die ganze Woche" vom 12.04.2017

Grundstücksbesitzer Christian Aichinger ist empört:

"Jäger schießen unerlaubt in meinem Wald"

Tierschützer und Jurist Christian Aichinger will in seinem Wald die Jagd verbieten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte allerdings seinen Jagdfreistellungsantrag ab. Deshalb reichte Aichinger den Antrag nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Er ist Waldbesitzer, aber kann als Herr nicht allein über seinen Grund und Boden bestimmen. Die Jäger machen Christian Aichinger das Leben schwer. Aus Protest gegen ihr Eindringen in seinen Besitz hat er Tafeln im Wald aufgehängt. "Jagen nicht erlaubt" steht da zu lesen. Leider sind das Verbotsschilder ohne Wirkung.

"Ich lebe vegan und möchte aus ethischen Gründen die Jagd in meinem Wald verbieten. Ich bin nicht damit einverstanden, dass auf meinem 6,5 Hektar großen Grundstück (das entspricht etwa der Fläche von sechs Fußballfeldern) in Kärnten Rehe und andere Tiere abgeschossen werden. Die Jäger schießen unerlaubt", erklärt Aichinger, der in Wien als Jurist arbeitet.

Deshalb hat der 35jährige bereits im Sommer 2014 einen Antrag auf Jagdfreistellung für sein Waldgrundstück im Bezirk Spittal an der Drau gestellt. Er brachte Beschwerden bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und dem Landesverwaltungsgericht Kärnten ein. Doch beide Ansuchen wurden abgewiesen. Also zog der Kärntner vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Doch auch dort wurde sein Wunsch nach einer Jagdfreistellung abgelehnt. Das regt auch andere Tierschützer und Grundbesitzer auf, die wie Aichinger machtlos gegen die Jägersind. "Meine gute Laune ist dahin, wenn ich wieder einmal einen dieser Waidmänner in meinem Wald herum trotten sehe", erzählt ein Besitzer, der nicht genannt werden möchte. "Die Jagd ist grausam und führt nur zur Ausdünnung und Ausrottung von Tierarten. Oft werden die Tiere auch nur angeschossen. Das ist Tierquälerei. Denn die Nachsuche dauert, sofern sie überhaupt erfolgt, oft Stunden und Tage. Im Vorjahr habe ich in meinem Wald ein angeschossenes Reh entdeckt, dessen Eingeweide bereits herausgetreten waren, aber es lebte noch. Ich habe dann soforteinen Jäger angerufen, damit er das Tier von dessen Leiden erlöst. Das war einfach grausam mitanzusehen. Wenn ich daran zurückdenke, kommt in mir noch immer die Wut hoch. Das allespassierte auf meinem Grundstück und ich kann nichts dagegen unternehmen."

Was der Besitzer genauso wie Christian Aichinger kritisiert, ist die Tatsache, dass sie als Waldbesitzer keine Einsicht in den Abschussplan der Kärntner Jägerschaft erhalten. "Ich weiß also nicht, wann es etwa zuletzt einen Abschuss gegeben hat oder wie viele Tiere in meinem Wald bereits erschossen wurden", sagt Aichinger, der weiterkämpfen will. Deshalb hat er nun den Antrag auf Jagdfreistellung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Luxemburg eingebracht. "Dort wird entschieden, ob die Zwangsbejagung von Grundstücken in unserem Land mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des Eigentumsvereinbar ist. Der Gerichtshof hat bereits in drei Entscheidungen -betreffend Luxemburg, Frankreich und Deutschland -ausgesprochen, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken der Freiheit des Eigentums, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, widerspricht", gibt sich Aichinger hoffnungsvoll. Allerdings dauert so ein Verfahren bis zu fünf Jahre.

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huffingtonpost.de vom 11.04.2017

Trophäenjäger posieren für Foto mit totem Löwen – dann schlägt die Natur zurück

Ein Mann und eine Frau posieren hinter einem toten Löwen und ballen die Faust. Ihr Opfer liegt tot vor ihnen. Die Frau hält in ihrer linken Hand ein Gewehr und lacht in die Linse.

Der Mann steht auf, um an der Kamera eine Einstellung vorzunehmen. Dabei verdeckt er die rechte Hälfte des Bildes.

Niemand bemerkt, dass sich aus dem Hintergrund ein zweiter Löwe anschleicht und die beiden angreift.

Schreie und Schüsse - dann ist das Bild weg

Die Kamera wackelt, man hört beide schreien und es fallen mehrere Schüsse. Wenig später läuft der Löwe noch einmal durch das Bild und schreitet gemütlich davon.

Die Aufnahmen sind das Werk des australischen Produktionsstudios "The Woolshed Company". Die Handlung ist in diesem Fall erfunden, aber dahinter steckt eine bittere Wahrheit. Denn es gibt genug Menschen, die Tiere töten, um sie als Trophäen auszustellen.

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heute.at vom 06.04.2017

Jagdhunde töten Pudel von Pensionistin

Trauriger Verlust für eine alte Frau im Waldviertel: Die 87-Jährige und ihr Zwergpudel wurden beim Gassigehen plötzlich von zwei Jagdhunden attackiert. Die beiden Deutsch Kurzhaar rissen den viel kleineren Hund von der Leine und zerfleischten das Tier.

In ihrer Verzweiflung versuchte die Seniorin noch mit einem Stock die Angreifer zu vertreiben. Kurz nach dem blutigen Drama stürzte auch schon der Besitzer der zwei ausgebüxten Tiere (ein Jäger) herbei, klopfte das Duo ab, lobte die Jagdhunde und brachte sie im Anschluss wieder nach Hause.

Zurück blieb eine völlig fassungslose Seniorin mit dem toten Pudel im Arm. Die Seniorin schleppte sich gebrochen heim, erzählte einer Bekannten davon – diese riet zur Anzeige. Die Polizei ermittelt.

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heute.at vom 04.04.2017

Jäger erschoss zwei Hunde: 1200 Euro Strafe

Ein steirischer Jäger ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hat vor einem Jahr zwei Hunde erschossen, die seiner Meinung nach gewildert hatten. Beide Tiere starben durch einen einzigen Schuss, der Angeklagte fühlte sich in keiner Weise schuldig und kündigte sofort Berufung gegen das Urteil an.

Die Hunde sollen, so der Jäger, schon seit Tagen gewildert haben, bevor er selbst einschritt. Einen Besitzer konnte er nicht ausfindig machen, denn die beiden waren rund 15 Kilometer von zuhause entfernt, wie sich herausstellte. Als der 69- jährige die Tiere selbst sah, wie sie auf einem Feld einen Hasen jagten, griff er zum Gewehr. Mit einem einzigen, wie er selbst sagte "Tausend- Gulden- Schuss", erlegte er die Schäfermischlingshündin "Senta" und den Dackelspitz "Jamie".

Jäger fühlt sich im Recht

"Ich habe nur auf den größeren Hund gezielt, den kleineren habe ich gar nicht wahrgenommen. Der große war sofort tot, der andere ist noch zwei Mal in die Luft gesprungen", beschrieb der Jäger den Vorfall vor Gericht. Er fühlte sich nach wie vor im Recht.

Unbedingte Geldstrafe, Urteil nicht rechtskräftig

Die Richterin sah das nicht so, ihrer Meinung nach seien die Hunde vermutlich nur am Straßenrand gesessen. Der 69- Jährige wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, dem Hundebesitzer muss er 400 Euro an Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte kündigte sofort volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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krone.at vom 20.03.2017

Neue Tiere sollen Luchse im Nationalpark retten

Bereits ausgewildert. Wildernde Jäger hätten wie berichtet beinahe die Wiederansiedelung von Luchsen im Nationalpark Kalkalpen zu Fall gebracht. Es waren zuletzt nur noch ein Männchen und drei Weibchen übrig! Jetzt springt einmal mehr die Schweiz als Retter des Luchsprojektes ein. Die Eidgenossen schickten ein Raubkatzenpärchen nach Oberösterreich, das am Freitag ausgewildert wurde.

Ursprünglich bestand sogar die Gefahr, dass Oberösterreich wegen der Wilderei- Abschüsse keine neuen Tiere mehr aus dem Ausland bekommt. "Doch nun freuen wir uns über den Zuzug von Kuder 'Juri' und Katze 'Aida', frohlockt man im Nationalpark Kalkalpen. Das Luchspärchen wäre eigentlich für die Übersiedelung inden deutschen Pfälzerwald bestimmt gewesen. Weil sich dort aber die Abnahme verzögert hatte, wurden die beiden Tiere dem Nationalpark Kalkalpen angeboten.

Schadenersatz der Wilderer finanziert Projekt

"Juri" und "Aida" waren Anfang März im Süden des Schweizer Kantons Jura eingefangen worden, wurden dann in Quarantäne gehalten. Sie sind weder miteinander, noch mit den verbliebenen Tieren in Oberösterreich verwandt, sodass eine genetisch gesunde Population möglich ist, freut sich Franz Sieghartsleitner vom Nationalpark Kalkalpen. Finanziert wird der Erwerb des Luchspärchens mit dem Schadenersatz, zu dem das wildernde Linzer Jäger- Ehepaar verurteilt worden ist. Freitag um 16 Uhr wurden die Luchse ausgewildert.

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heute.at vom 19.03.2017

Vermisster Jäger (55) tot aufgefunden

Große Suchaktion am Sonntag in Weinburg (St. Pölten): Seit Mittwoch war ein 55-jähriger Jäger aus Hofstetten abgängig, 90 Helfer - Feuerwehr, Polizei, Rettungshunde-Staffel - waren im Einsatz.

Große Suchaktion am Sonntag in Weinburg (St. Pölten): Seit Mittwoch war ein 55-jähriger Jäger aus Hofstetten abgängig, 90 Helfer – Feuerwehr, Polizei, Rettungshunde-Staffel – waren im Einsatz.
Die Feuerwehren begannen mit der Suche in einem Waldstück von Aigelsbach Richtung Weinburg, zeitgleich waren die Organisationen der Rettungshunde von der anderen Richtung im Einsatz.

Nach eineinhalb Stunden die traurige Meldung: "Vermisste Person tot gefunden." Ein Rettungshund hatte den 55-Jährigen in einem Waldstück bei der Pielach entdeckt. Laut Ermittlern hatte sich der Jäger erschossen.

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Ybbstaler“ vom 16.03.2017

Erlegter Hirsch wird zum Kriminalfall

Ybbsitz. Ungeklärte Umstände beim Abschuss führten nun z einer polizeilichen Hausdurchsuchung. Ein zweites Projektil gibt Rätsel auf.

Mit einem massiven Polizeieinsatz und einer Hausdurchsuchung am Mittwoch, 8. März, erreichte eine Affäre im Ybbsitzer Jagdmilieu einen vorläufigen Höhepunkt. Gegenstand der Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft sind Unklarheiten bei einem Abschuss eines Hirschs im Herbst des Vorjahrs.

Zur Vorgeschichte: Im Oktober 2016 wurde von Besitzern einer Eigenjagd am Ybbsitzer Prochenberg ein offensichtlich „laufkrankes“ Tier, ein 2er-Hirsch, wahrgenommen und der Antrag um Abschuss bei der Behörde gestellt, da ein Hirsch dieser Kategorie nicht zum Abschuss frei war. Aufgrund von Berichten aus der Jägerschaft, aber auch anhand von Fotos einer Wildkamera konnte die Erkrankung des Hirschs eindeutig festgestellt werden und die BH Amstetten gab grünes Licht zum Abschuss. Der Schütze legte, wie in solchen Fällen vorgesehen, den erlegten Hirsch de m Tierarzt vor, der auch im Bereich des linken Ellbogengelenks eine schwere Verletzung (Trümmerfraktur) feststellte und aus Tierschutzgründen den Abschuss für gerechtfertigt beurteilte.

Dr. Ehebruster, der Ybbsitzer Tierarzt, konnte allerdings bei der Untersuchung des Tieres ein zweites Projektil feststellen. Um Klarheit zu erlangen, zeigte daraufhin die Behörde den Fall bei der Staatsanwaltschaft an, die die Polizei mit Ermittlungen beauftragte. Diese gipfelten nun über vier Monate danach in einer polizeilichen Durchsuchung im Haus des Jagdbesitzer, die den Abschuss des Tieres selbst beantragt hatten. Als Grund für die Hausdurchsuchung wurde angegeben, dass der Verdacht bestehe, die Verletzungen am linken Lauf des Hirschs samt dem zweiten Einschuss könnten erst nach dem Erlegen erfolgt sein. Gesucht haben die Beamten nach einer Waffe, die diese Vermutung untermauern würden. Die betroffene Familie weist auf Rückfrage des „Ybbstalers“ alle Anschuldigungen entschieden zurück und betont, alles korrekt durchgeführt zu haben. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, gibt es seitens der Staatsanwaltschaft derzeit keine näheren Auskünfte. Das Rätsel um das zweite Projektil lässt natürlich auch die Vermutung zu, dass es sich um einen missglückten Akt der Wilderei handeln könnte.

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orf.at vom 13.03.2017

72 Vogelarten bleiben im Winter da

Amseln, Drosseln und Finken ziehen im Winter nicht alle in den warmen Süden, sondern verbringen ihn oft in städtischen Parks, berichten Wiener Forscher. Sie fanden dort in der kalten Jahreszeit über siebzig Vogelarten.

Die Tiere werden offensichtlich durch ein üppiges Nahrungsangebot und vorteilhaftes Mikroklima angezogen, erklärte Christian Schulze von der Universität Wien. Der Biologe vom Department für Tropenökologie und Biodiversität der Tiere der Uni Wien und seine Kollegin Claudia Schütz streifen mit Studenten seit sieben Jahren mehrere Wochen im Winter durch 65 städtische Parks in Wien und vermerken akribisch, welche Vögel dort anzutreffen sind.

Insgesamt konnten sie 72 Vogelarten nachweisen. Manche davon sind nur selten in diesen Parkanlagen zu beobachten, aber mindestens 30 Arten gehören wohl zu den regelmäßigen Winterbesuchern, so Schulze. „Die Zahl der Vögel, die im Winter da sind, bleibt konstant. Es zeigt sich aber eine Veränderung in der Zusammensetzung“, sagte Schulze gegenüber wien.ORF.at. So würden Hausrotschwanz und Gerlitz verstärkt dableiben, aber beispielsweise viele Saatkrähen aus Rußland gar nicht mehr soweit in den Süden fliegen.

Wiener Parks bieten viel mehr Nahrung

Die Vögel, die dableiben, finden in den städtischen Parks eine beeindruckende Vielfalt an Lebensräumen, sagte Schulze. Manche Anlagen werden von Wiesen dominiert, andere haben eher waldartigen Charakter und in vielen finden sich sogar Gewässer. Teilweise beherbergen sie natürlichere Mikro-Lebensräume als intensiv forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, wo man in der Regel weniger große alte Bäume findet als etwa im Augarten mitten in Wien. Der Mittelspecht profitiert zum Beispiel sehr von diesen alten Riesen, erklärte er.

Vor allem aber bieten die Wiener Parks den Vögeln im Vergleich zu den Natur- und Kulturlandschaften außerhalb der Stadt viel mehr Nahrung. Allesfresser wie Krähen profitieren von Essensresten, zum Beispiel Wacholderdrosseln und Amseln (die ebenfalls zur Familie den Drosseln gehören) von Ziersträuchern, die auch im Winter Früchte tragen, und Körnerfresser von der massiven Winterfütterung durch die Bürger.

Auch Raubvögeln wie dem Sperber kommen die Futterhäuser gelegen. „Sie müssen nicht viel Zeit und Energie in Suchen und Ansitzen investieren, weil dort vorhersehbar immer wieder Singvögel auftauchen“, erklärte er. So kommt es, dass die Vogeldichte in den städtischen Parks im Winter deutlich größer ist, als im Umland.

Saatkrähen als „Müllverwerter“

Am häufigsten kämen in den Parkanlagen Vögel mit geringer Fluchtdistanz vor, die sich von der Nähe zu Menschen kaum beeindrucken lassen, so der Forscher. Dazu gehören die Straßentaube, der Haussperling sowie Kohl- und Blaumeisen. In den größeren Parks gebe es aber auch sehr scheue Vögel wie den Grünspecht.

Auch für die Menschen hätte der Besuch der gefiederten Wintergäste Vorteile, sagte Schulze: „Die Saatkrähen überwintern in enorm hohen Zahlen in Wien und konsumieren dabei Tag für Tag Unmengen an essbaren Müll.“ Würden sie das nicht tun, hätte die Stadt wahrscheinlich mehr Probleme mit Wanderratten und müsste den Unrat arbeitsintensiv selbst beseitigen. Wenn man in den Parks viele verschiedene Vögel sieht, sei das auch umweltpädagogisch wichtig, um Menschen, die kaum aus der Stadt herauskommen, für den Naturschutz zu interessieren, meint er.

Man dürfe sich aber nicht der Illusion hingeben, dass Parks naturnahe Gebiete im Umland ersetzen könnten. Für viele Arten sind sie vor allem in der Brutzeit zu klein für ein eigenes Territorium, andere brauchen wiederum sehr spezielle Nahrungs- und Umweltbedingungen oder mehr Ungestörtheit vor Menschen.

Sonderausstellung und Schüler-Führungen

Schulze präsentierte seine Studienergebnisse im Rahmen der Veranstaltung „Über die Vielfalt der Natur in der Stadt“ im Naturhistorischen Museum (NHM) Wien. Sie ist Auftakt für eine Sonderausstellung namens „Public meets Biodivers.city“ im Vogel-Schausaal des Museums, die bis Jänner 2018 zu sehen ist. Außerdem werden in dieser Zeit vom NHM spezielle „Großstadtgezwitscher“-Führungen für Schüler angeboten.

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krone.at vom 27.02.2017

Jäger schoss Kater "Loki" bei Fuchsjagd an

Täter ausgeforscht - 30 Schrotkugeln hatte Kater "Loki" im Körper - doch das Tier überlebte das Martyrium. Knapp drei Wochen nach der Tat konnte nun ein Jäger als Schütze ausgeforscht werden.

Am Abend des 7. Februar wurden auf "Loki" zwei Schüsse aus einer Flinte abgegeben. Erst am 11. Februar konnte seine Besitzerin (28) hinter dem Wohnhaus in St. Egyden den schwer verletzten Kater auffinden. Ein Tierarzt hat die 30 Kugeln aus dem Körper des einjährigen Katers geholt. "Loki" ist auf dem Weg der Besserung.

Inzwischen konnte die Polizei den Schützen ausforschen: Der Jäger hatte bei einer Fuchsjagd zwei Schüsse abgegeben, doch getroffen hat er den Kater. Eine Anzeige wegen Tierquälerei folgt.

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krone.at vom 16.02.2017

Kater überlebte tagelang mit 30 Kugeln im Körper - Polizei ermittelt

Gleich hinter dem Wohnhaus in St. Egyden wurde Hauskater "Loki" von einem brutalen Katzenhasser mit einem Schrotgewehr angeschossen. Der Kater überlebte fünf Tage mit 30 Schrotkugeln im Körper - die kleinen Einschüsse waren von den Besitzern nicht gleich entdeckt worden. Jetzt ermittelt die Polizei in dem Fall.

"Loki wurde am 7. Februar so gegen 20 Uhr hinter unserem Haus am anschließenden Acker angeschossen. Wir haben die Schüsse gehört, wussten aber nicht, dass sie unserem Kater gegolten hatten", so die geschockte Katzenbesitzerin. "Wir haben unseren Kater dann erst am Donnerstag im Garten gefunden. Er dürfte sich im Schock verkrochen haben. Erst am Samstag hab ich dann eine Schrotkugel entdeckt."

"Unser Tier-Paradies ist zerstört"

"Die Einschusslöcher waren sehr klein. Wir sind dann zur Tierärztin gefahren und das Röntgenbild  hat an die 30 Schrotkugeln zum Vorschein gebracht", erzählt Verena Zitzenbacher, die mit ihrem Mann und ihren drei Kindern auch noch drei weitere Katzen, zwei Hunde, zwei Laufenten und vier Kaninchen beherbergt. "Wir haben ein Paradies für unsere Tiere geschaffen. Das ist jetzt zerstört. Wir haben täglich Angst, dass wieder jemand schießt".

Tierecke hilft mit den Tierarztkosten

Die Polizei ermittelt nun nach diesem Vorfall. Und die Tierecke der "Krone" hat als Soforthilfe einen Teil der Tierarztkosten übernommen.

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krone.at vom 14.02.2017

Jäger schoss absichtlich auf raufenden Husky

Nicht aus Notwehr, sondern aus Zorn hatte ein Jäger aus dem Bezirk Vöcklabruck auf einen Husky geschossen und ihn schwer verletzt. Als er vor Gericht zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde, ging er in Berufung. Doch das nützte ihm nichts er muss für die Behandlungskosten des Vierbeiners aufkommen.

Österreichs Tierschutzverein hatte den Jäger angezeigt, weil er mit seinem Schrotgewehr auf einen Husky gefeuert hatte. Der Vierbeiner und ein weiterer waren von daheim ausgebüchst, einer rangelte mit dem Dackel des Jägers, worauf sich dieser einmischte und in den Daumen gebissen wurde.

Jäger schoss auf Hunde statt in die Luft

Da fiel der Schuss: "Aus Zorn ergriff der Beklagte sein Kombi- Schrotgewehr und feuerte aus 40 Metern einen Schuss ab", steht es im Protokoll. Im Urteil heißt es außerdem noch: "Hätte der Beklagte in die Luft geschossen, wären beide Hunde weggelaufen."

Zeugin rettete Husky das Leben

Ein Vierbeiner wurde in der Brust getroffen, blieb auf der Straße liegen, sein Artgenosse lief davon. Dann wollte der Jäger den Verletzten durch einen weiteren Schuss töten doch da näherte sich eine Zeugin mit dem Auto: Sie ging dazwischen und brachte den angeschossenen Hund zu einem Tierarzt, der ihn rettete.

Jäger muss Tierarztkosten bezahlen

Der Jäger wollte aber für die Behandlungskosten nicht aufkommen, berief gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Vöcklabruck. Nun bestätigte das Landesgericht Wels das erste Urteil.

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Wien.gv.at vom Februar 2017

Neue Wege für das Wildtiermanagement im Lainzer Tiergarten: zukunftsorientiert, tierschutzgerecht und ökologisch

Innerhalb des 2.450 Hektar großen Lainzer Tiergartens sind Maßnahmen für ein zukunftsorientiertes, tierschutzgerechtes und ökologisches Wildtiermanagement vorgesehen und vereinbart.

Die Vereinbarung wurde von der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22), der Wiener Umweltanwaltschaft, der Tierschutzombudsstelle Wien, dem Verein gegen Tierfabriken und dem Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) erarbeitet und beschlossen. Univ.-Prof. Dr. Walter Arnold, Dr. Hans Frey und Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer wurden als externe Experten einbezogen und haben durch ihre Fachbeiträge wesentlich zur Qualität des Ergebnisses beigetragen.

Die Fakten

Der Lainzer Tiergarten ist mit jährlich rund 800.000 Besucherinnen und Besucher ein bedeutender Erholungsraum der Großstadt Wien. Darüber hinaus ist das Naturschutzgebiet und Europaschutzgebiet Lainzer Tiergarten ein besonders wertvoller Lebensraum für seltene Tiere, Pflanzen und Pilze. Prioritäres Ziel ist - entsprechend der Verordnungen der Wiener Landesregierung - der Naturschutz.

Der Lainzer Tiergarten ist im Wiener Landesjagdgesetz im §7 als Tiergarten und somit als jagdliche Sonderfläche definiert (zur Gänze durch eine Mauer umschlossen).

Aktuell kommen im Lainzer Tiergarten die Schalenwildarten Rot-, Reh-, Dam-, Muffel- und Schwarzwild vor. Daneben sind Dam- und Muffelwild auch in einer zusätzlich eingezäunten Fläche (ein zwei Hektar großes Schaugehege) innerhalb des Lainzer Tiergartens untergebracht. Im Schaugehege sind diese beiden Wildarten per gesetzlicher Definition Farmwild.

Die Wildtiere innerhalb des Lainzer Tiergartens beeinträchtigen durch ihre Anzahl derzeit ihren eigenen Lebensraum. Der aktuelle Wildstand muss daher auf Grundlage von Managementplänen reguliert werden.

Vereinbarte und geplante Maßnahmen für das Wildtiermanagement

Die Regulation des Schwarzwildbestandes hat eine schrittweise und kontinuierliche Reduktion des Bestandes auf ein lebensraumkonformes Niveau zum Ziel. Dieses orientiert sich an einem Monitoring-System zur Vegetationsentwicklung. Rehwild bleibt als zweite Schalenwildart in einer lebensraumverträglichen Populationsgröße erhalten.

Der Lebensraum Lainzer Tiergarten ist für Rotwild ungeeignet. Für eine ausreichende Populationsgröße herrschen zu viele Stressfaktoren, gleichzeitig gibt es zurzeit keine Abwanderungsmöglichkeit. Dam- und Muffelwild sind keine heimischen Wildarten und erhöhen die Konkurrenz um Ressourcen zu den heimischen Wildarten. Deshalb ist das Auslaufenlassen des gesamten Bestandes an Rot-, Dam- und Muffelwild vereinbartes Ziel.

Die Methoden der Bestandsregulation haben effizient, rational und unter Bedacht auf möglichst wenig Tierleid zu erfolgen. Die Jagd auf die wirklich zu regulierenden Wildarten hat sich nicht auf die Trophäe hin zu orientieren. Intervall- und Schwerpunktbejagung unter Beachtung von Jagdruhezonen ist selbstverständlich. Es ist keine Bejagung von Beutegreifern, Hasen, Vögeln et cetera vorgesehen.

Durchgeführt wird die Bejagung durch gut ausgebildete und routinierte Berufsjägerinnen und Berufsjäger der Stadt Wien. Das Führen von Jagdgästen und der Verkauf von Trophäen sind damit nicht ausgeschlossen. Der Trophäenverkauf stellt aktuell einen wirtschaftlichen Beitrag zum Wildtiermanagement dar. Diese rationale und bedarfsorientierte Bejagung mit Verantwortung für das Wildtier kann auch als Ultima- Ratio-Jagd beschrieben werden.

"Geburtenkontrolle" als wissenschaftliches Projekt

Weiters wurde vereinbart, die Anwendbarkeit von "Immuno-Kontrazeption" zur Geburtenkontrolle in einem räumlich begrenzten Bereich wissenschaftlich zu beforschen. Es geht dabei um einige Stücke Dam- und Muffelwild, die als Farmwild in einem zwei Hektar großen Schaugehege gehalten werden. Die Recherche wird durch nationale und internationale Expertinnen und Experten durchgeführt. Nach sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risken sowie anschließender Bewertung der Ergebnisse wird auf deren Basis möglicherweise ein Pilotprojekt durchgeführt. Bei dieser international bereits angewendeten Methode (zum Beispiel bei Wildpferden) wird körpereigenes Eiweiß aktiviert und damit eine befristete Unfruchtbarkeit beim weiblichen Stück ausgelöst. Die Applikation erfolgt mittels Narkosegewehr mit einer parenteralen Injektion, ähnlich einer Impfung. Es handelt sich dabei um keine hormonelle Methode.

Selbstverständlich sind bei dieser Methode ethische, physiologische, rechtliche und nicht zuletzt Fragen der praktischen Umsetzung vorab zu beantworten. Wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem möglicherweise veränderten Sozialverhalten, der Dauer der befristeten Unfruchtbarkeit und ähnliches können auf Grund des vereinbarten Samples (fünf Stück Damtiere, fünf Stück Muffelschafe) möglicherweise nicht wissenschaftlich abgesichert beantwortet werden.

Immuno-Kontrazeption ist - wie jede andere Medikamentenabgabe - ein ethisch heikles Feld. Das Nachdenken darüber ist wissenschaftlich begründet und durch die klare Distanzierung von hormonellen Verabreichungen entstanden. Damit wäre jedenfalls ein unkontrollierter Eintrag von Medikamenten in die Natur auszuschließen. Unkontrolliert wäre die Verabreichung durch orale Medikamente, beispielsweise über das Futter.

Vereinbart wurde weiters das Prüfen gesetzlicher Möglichkeiten zur Verwendung technischer Hilfsmittel, wie zum Beispiel Restlichtverstärker oder Schalldämpfer. Auch hier mit dem Ziel, Beunruhigung und Tierleid möglichst gering zu halten (Jagdethik).

Veränderungen im Lebensraum

Parallel zur Anpassung des Tierbestandes an den Lebensraum werden die Fütterungen schrittweise aufgelassen. Aktuell haben sie Lenkungsfunktion. Mittelfristiges Ziel ist das Auflassen sämtlicher Fütterungen im Lainzer Tiergarten, selbstverständlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.

Als letzter Punkt wurde vereinbart, Chancen und Risken für mögliche punktuelle und selektive Wildwechsel aus und in den Lainzer Tiergarten abzuschätzen, um die genetische Variabilität zu erhalten sowie daraus folgend die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu diskutieren.

Internationale Zusammenarbeit

Neben dieser Vereinbarung wurde 2015 - bezogen auf den Lainzer Tiergarten und das Jagdgebiet Schloss Chambord - mit dem staatlichen Schlossgut Chambord, Frankreich (Domaine national de Chambord), dem Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (Veterinärmedizinische Universität Wien) und dem Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien (MA 49) ein Partnerschaftsvertrag abgeschlossen.

Vertragsziel ist, regelmäßige Information über Ziele, Fortschritt und Ergebnisse der laufenden wissenschaftlichen Forschungsprogramme auszutauschen sowie länderübergreifende wissenschaftliche Begegnung zu fördern.

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Kronen Zeitung“ vom 10.02.2017

Fangeisen erwürgt "Blacky"

Einem Tierquäler fiel im oststeirischen St. Stefan im Rosental der erst 14 Monate alte Sennenhund „Blacky“ zum Opfer. Das Tier geriet mit dem Kopf in ein illegales Fangeisen, schaffte es noch 10 Meter weit und erstickte qualvoll. Die Polizei ermittelt.

"Normalerweise war ,Blacky
jeden Tag in der Früh nur etwa zehn Minuten draußen", sagt Judith M. (43), die Besitzerin: "Am 7. Jänner ist er nicht mehr zurückgekommen. Wir waren verzweifelt, haben Tierschützer um Hilfe gebeten, auf Facebook und auch sonst im Internet 100 Euro Finderlohn zugesagt vergebens." Seit Mittwochvormittag weiß die Steirerin, dass das Tier, eine Mischung aus Appenzeller und Entlebucher Sennenhund, nicht weit kam. Etwa 200 Meter vom Anwesen entfernt machte ein Jäger eine schreckliche Entdeckung. Der Hund war mit dem Kopf in ein Fangeisen geraten und an dem Druck qualvoll erstickt. Nun fahndet die Polizei nach einem irren Tierquäler. Um Hinweise wird ersucht.

„Wer macht denn sowas?“, fragt sich die traurige Besitzerin und erinnert sich an die Zeit, als noch alles in Ordnung war: „Wir haben ‚Blacky‘ von Bekannten geschenkt bekommen. Eine meiner Töchter – sie war sehr krank – hat er auf dem Weg der Genesung begleitet. Ich hoffe, die Polizei findet den brutalen Täter“.

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orf.at vom 01.02.2017

Mit einem Schuss? Jäger tötete zwei Hunde - Prozess in Graz vertagt

Weil sie im Revier seines Jagdvereins wilderten, hat ein oststeirischer Jäger im vergangenen Jahr zwei Hunde erschossen. In Graz saß er nun wegen Sachbeschädigung (Hunde gelten rechtlich als Sache) und Tierquälerei vor Gericht. Der Prozess wurde vertagt.

Über mehrere Tage wurden die beiden Hunde im April 2016 wildernd im Revier gesichtet. "Wenn wir gewusst hätten, wo sie hingehören, hätten wir den Besitzer verständigt", so der Angeklagte. Doch die beiden waren unbekannt, als der 69- Jährige sie auf der Jagd nach einem Hasen erwischte. Das Jagdrecht erlaubt es in dieser Situation, auf die Hunde zu schießen.

Beide Hunde mit einem Schuss?

"Ich hab auf den großen gezielt, und der kleine ist in die Schusslinie gelaufen, also traf die Kugel beide. Es war ein Tausend- Gulden- Schuss", erklärt der Jäger.

Zeugen widersprechen dem Angeklagten

Doch es gibt Zeugen, die von zwei Schüssen sprechen. Und von einem zweiten Jäger vor Ort. Außerdem haben die Tiere die Eintrittswunden auf unterschiedlichen Körperseiten. Wie das möglich sein kann, wenn sie in die gleiche Richtung (dem Hasen nach) gerannt sind, soll nun ein ballistischer Gutachter klären. Außerdem werden weitere Zeugen befragt - vertagt.

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oe24.at vom 29.01.2017

Schock! Hier feiern Jäger Fuchs-Massaker

Tierschützer über blutiges Ritual empört. In aller Öffentlichkeit lieferten Jäger ein makaberes Spektakel um ihre Beute ab.

Tierfreunde halten dies einfach nur für geschmacklos: Direkt an der B
19 in Laaben (St. Pölten-Land) feierten stolze Jäger ihre Beute, reihten 72 abgeschossene Füchse aneinander, entzündeten Freudenfeuer und genehmigten sich erst einmal einen guten Schluck. Der Verein Animal Spirit, dessen Mitarbeiter zu Augenzeugen des blutigen Rituals wurden, ist empört, hat Fotos des Fuchs-Massakers ins Internet gestellt. Die Aufregung über die Jäger ist entsprechend.

Vor den geschossenen Füchsen standen Schilder mit den Revieren, in denen die Tiere getötet worden waren. Begründungen wie „Tollwut“ oder „Fuchsbandwurm“ lassen die Tierschützer nicht zu. Nicht in der Paarungszeit der Füchse.

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nzz.ch vom 21.01.2017

Tierfreunde wollen Jagd abschaffen

Dieses Volksbegehren hat das Zeug zum Aufreger: Die Aufgaben der heutigen Milizjagd sollen künftig ausschliesslich professionell ausgebildete, kantonale Wildhüter erfüllen.

Die Jagd zählt zu den Themen, die rasch die Gemüter in Wallung bringen. Das dürfte auch bei der jüngsten Volksinitiative der Fall sein, die im Kanton Zürich lanciert wird. Sie trägt den selbsterklärenden Titel «Wildhüter statt Jäger». Das geht aus der Veröffentlichung vom Freitag im Amtsblatt nach der formalen Prüfung hervor. Sie hat nicht weniger zum Ziel als die Abschaffung der Jagd in ihrer heutigen Form.

Konkret soll der Kanton ein «Wildtier-Management mit professionell ausgebildeten Wildhütern» einführen, das die «Hobbyjagd» ersetzt. Im Vordergrund stünde künftig die natürliche Regulierung des Wildtierbestandes. Bei kranken oder verletzten Wildtieren dürften nur vom Kanton angestellte Wildhüter eingreifen.

Hege nur noch Sache von Profis?

Für Schäden durch Wildtiere in der Landwirtschaft soll der Kanton haften. Die Wildhut dürfte nur tätig werden, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht erfolgreich gewesen seien, heisst es in der Begründung. Zuständig für den Vollzug wäre eine unabhängige Fachkommission, die sich paritätisch aus Wildhütern, Wildtierbiologen, Veterinären und Vertretern der Tier- und Artenschutzorganisationen zusammensetzte.

Dem Initiativkomitee gehören drei Vorstandsmitglieder der Tier-Partei Schweiz an, die 2015 im Kanton Zürich für den Nationalrat kandidierten. Dazu kommen weitere Tierfreunde wie der Buchautor Nicolas Lindt. Der Vegetarier zweifelt, wie er auf Anfrage sagt, an der Notwendigkeit der Jagd und hält es für unabdingbar, sich in dieser Frage wieder einmal politisch zu engagieren. Mitglied ist auch der grüne Zürcher Gemeinderat Simon Kälin. Es will eine Debatte auslösen. Das kantonale Jagdgesetz aus dem Jahr 1929, in dem seltsamerweise auch der Vogelschutz geregelt werde, sei ohnehin überholt, sagt er.

Ein Fall für Markus Kägi

Die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes ist unterwegs, die Überarbeitung des kantonalen Pendants soll noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung gehen. Die Initianten mühten sich allerdings nicht mit Paragrafen ab. Ihr Begehren ist als allgemeine Anregung verfasst, wäre im Falle eines Erfolgs also erst noch umzusetzen. Pikant: Sofern die nötigen 6000 Unterschriften zusammenkommen, muss sich die Baudirektion unter dem passionierten Jäger Markus Kägi mit ihr befassen.

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orf.at vom 20.01.2017

Aus für Gatterjagd ab 2023

Landesrätin Verena Dunst (SPÖ) und FPÖ-Klubchef Geza Molnar haben am Freitag den Entwurf zum Burgenländischen Jagdgesetz präsentiert. Die Novelle bringt ein Ende der Gatterjagd in der neuen Jagdperiode ab Februar 2023.

Bis zu ihrer endgültigen Abschaffung soll die Jagd in umfriedeten Eigenjagdgebieten - also die Gatterjagd - restriktiven Kontrollen unterworfen werden: So sei im Entwurf die Führung eines „Gatterbuches“ vorgesehen, pro Jahr seien lediglich fünf Jagden auf bewegtes Wild erlaubt. Genehmigung für Neuerrichtungen von Jagdgattern soll es keine mehr geben.

Selbstbehalt für Landwirte „juristisches Neuland“

Mit einem Selbstbehalt für Landwirte bei Wildschäden betritt man laut Dunst juristisches Neuland. Außerdem sollen zehn Prozent des Jagdpachtbetrages für wildschadensverhütende beziehungsweise lebensraumverbessernde Maßnahmen verwendet werden. Neue Bestimmungen gibt es auch für das Aussetzen von Wildtieren. Beim Landesjagdverband soll es künftig „verbesserte Kontroll- und Aufsichtsrechte der Behörden“ geben.

Man habe „unter breitester Bürgerbeteiligung und mit konstruktiver Zusammenarbeit das modernste und innovativste Jagdgesetz Österreichs geschaffen“, stellte Dunst fest. Die einzelnen Jäger würden gestärkt und der Landesjagdverband demokratisiert. „Wir setzen schwerwiegende Akzente im Tierschutz“, so FPÖ-Klubobmann Molnar.

Grüne: Auflösung der Jagdgatter schöner Erfolg

Die Grünen begrüßten in einer Aussendung das Verbot der Gatterjagd. „Die noch lange Übergangszeit ist allerdings ein Wermutstropfen“, meinte Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller. Er bedauere, dass es nicht wie in Vorarlberg zu einem Verbot des Aussetzens von Niederwild, vor allem von Enten und Fasanen, gekommen sei. Man hätte sich in einigen Bereichen mehr erwartet, das Verbot und somit die völlige Auflösung aller acht Jagdgatter im Burgenland sei „auf jeden Fall ein schöner Erfolg“.

ÖVP hat verfassungsrechtliche Bedenken

Die ÖVP konnte bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt dem neuen Jagdgesetz weitaus weniger Positives abgewinnen. Klubobmann Christian Sagartz ortete eine „Husch-Pfusch-Aktion“ und äußerte ebenso wie Bauernbund-Landesobmann Niki Berlakovich verfassungsrechtliche Bedenken.

Dass Rot-Blau nun zwei Vertreter im Landesjagdverband bestimmen wolle, widerspreche dem Prinzip der Selbstverwaltung, argumentierte Berlakovich. Der Bauernbund hatte mehr als 2.300 Unterschriften gegen den Gesetzesentwurf gesammelt. Landesrätin Dunst wäre „inhaltlich und kompetenzmäßig überfordert“, sagte Landtagsabgeordneter Walter Temmel. Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) müsse die Landesrätin „zurückpfeifen“, meinte der ÖVP-Mandatar.

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oe24.at vom 19.01.2017

Horrorjäger mit Fahr-Verbot bestrafen

Frischlings-Massaker wird jetzt Fall für das Parlament

Nach einer Wildschwein-Treibjagd in einem Wald bei Luising (Bgld.) gehen die Wogen hoch. Fand doch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) eine getötete Bache mit elf noch lebenden Frischlingen im Bauch – die erfroren.

Lust am Töten. Die Tierquälerei ruft SPÖ-Nationalrat Hannes Jarolim auf den Plan. Er macht den Skandal zum Fall für das Parlament. Jarolim stellt eine Anfrage an Verkehrsminister Jörg Leichtfried – mit dem Ziel, den Horror-Jägern wegen Unzuverlässigkeit den Führerschein zu entziehen.

In der Anfrage erhebt Jarolim schwere Vorwürfe gegen Jagdunternehmer Alfons Mensdorff-Pouilly und seinen „berüchtigten“ Veranstaltungen: „Bei dieser an Grausamkeit und Rücksichtslosigkeit kaum mehr zu überbietenden Tat wird augenscheinlich, dass es in der Jägerschaft Menschen gibt, deren bloßer Spaß am Töten in unerträglicher Weise ausgelebt wird“, schreibt Jarolim Klartext.

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orf.at vom 17.01.2017

Wild richtet enormen Schaden im Wald an

Durch Wildverbiss entstehen den Kärntner Waldbesitzern jährlich Schäden in Millionenhöhe. Das zeigen die aktuellen Erhebungen des Bundesforschungszentrums für Wald. ÖVP und Grüne fordern deshalb mehr Abschüsse. Ein neues Jagdgesetz ist in Ausarbeitung.

Die aktuellen Ergebnisse des Wildeinflussmonitorings des Bundesforschungszentrums für Wald im Zeitraum zwischen 2013 bis 2015 ergaben, dass auf rund 52 Prozent der Erhebungsflächen ein starker Wildeinfluss gegeben ist. In einigen Bezirken verbesserte sich die Situation. Besonders in den Bezirken Klagenfurt, Spittal und St. Veit an der Glan nahm die Verbissintensität aber zu. Den geringsten Wildeinfluss gab es im Bezirk Wolfsberg.

Elf Millionen Euro Schaden jährlich

Landwirtschaftskammerpräsident Johann Mößler sprach im Zusammenhang mit den neuesten Ergebnissen von dramatischen Schäl- und Verbisschäden durch Reh- und Rotwild in Kärnten. Er bezifferte den Schaden auf mehr als elf Millionen Euro jährlich. Er forderte den zuständigen Jagdreferenten in der Landesregierung Gernot Darmann (FPÖ) auf, diese Schäden nicht länger hinzunehmen. Das Jagdgesetz müsse dringend geändert werden. Er fordert mehr Abschüsse, mehr Kontrolle, mehr Rechte der Grundeigentümer und andere Regeln bei der Wildfütterung.

Politischer Schlagabtausch

Auch der stellvertretenden Klubobmann der Kärntner Grünen, Michael Johann, forderte am Dienstag eine Änderung des Jagdgesetzes. Es sei dringend notwendig, dass die Behörde die Aufsichtspflicht dort wahrnehme, wo die Jägerschaft weniger Wild schieße als in den Plänen vorgesehen. Darmann sei säumig und verantworte damit eine massive Schädigung der Kärntner Wälder durch Wildverbiss, so Johann.

„Novelle werde bereits ausgearbeitet“

Der Klubobmann der FPÖ im Landtag, Christian Leyroutz, sprach von reiner Polemik. Eine Expertengruppe arbeite bereits an einer Novelle des Jagdgesetzes. Jagdreferent und FPÖ-Obmann Gernot Darmann sei in intensiven Diskussionen mit allen Beteiligten. Leyroutz warf den Grünen vor, für die Gewinnmaximierung von Land- und Forstwirten und gegen einen schonenden Umgang mit Wildtieren zu sein. Es könne nicht die Aufgabe der Jäger sein, als Massenkiller zu agieren.

Kritik bereits vom Rechnungshof

Bereits der Bundesrechnungshof hatte die Kärntner Jäger kritisiert. Es werde zu wenig Wild abgeschossen, stand im Rechnungshofbericht. Dadurch hätten sich die Wildschäden in den Wäldern drastisch erhöht, mehr dazu in Rechnungshof: Rüffel für Kärntner Jäger.

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oe24.at vom 17.01.2017

Jäger schlitzt Wildschweinmutter auf: 11 Babys tot

Grausame Bilder sorgen für blankes Entsetzen nicht nur unter Tierfreunden.

Wieder einmal sorgt eine Treibjagd auf Wildschweine in einem Wald nördlich von Luising, der „Graf Ali“ Mensdorff-Pouilly gehört, für großen Wirbel: Ein Jäger hat dort eine trächtige Wildschwein-Bache erschossen, aufgeschlitzt und ausgeweidet. Passanten entdeckten zu ihrem Entsetzen, was der Waidmann an der Abschussstelle zurückgelassen hat. Den Uterus des Muttertieres und die elf ungeborenen Frischlinge der Wildsau. Die Ferkelchen lebten alle noch, starben erst später im Schnee.

Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, verurteilt diese Treibjagden auf das Schärfste. Er kritisiert vor allem, dass Wildschweine von den Jägern permanent gefüttert werden, um die Populationen der Tiere so für die Jagd in die Höhe zu treiben. Die Fortpflanzung bei den Tieren werde so vollkommen von der Jahreszeit entkoppelt, Würfe bis zu drei Mal im Jahr würden so entstehen.

Dies sei auch der Grund, warum jetzt Mitte Jänner eine hochträchtige Bache erlegt werden konnte. Die Wildschweinmutter hätte ihre elf Frischlinge in etwa einer Woche zur Welt gebracht. Dies wurde verhindert.

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noen.at vom 17.01.2017

Katze hatte acht Schrotkugeln im Körper

Haager erhebt nach Tod seiner Katze schwere Vorwürfe gegen die Jägerschaft. Diese entgegnet.

Wut und Unverständnis prägten die Stimmung von Leopold Ritt in den letzten Tagen. Der Grund für die schlechte Laune des Haagers war der Tod seiner schwarzen Europäischen Kurzhaarkatze Pan. Das Tier war nämlich keines natürlichen Todes gestorben, sondern von Unbekannten angeschossen worden. Die schweren Schussverletzungen überlebte der Kater in der Folge nicht.

„Es ist unerhört, dass es das nach wie vor gibt, dass auf Katzen geschossen wird. Das ist ein schweres Tierschutzvergehen“, poltert auch Tierarzt Franz Mayrhofer von der Tierklinik Weistrach, wo das verletzte Tier behandelt wurde, aber nicht mehr gerettet werden konnte. „Die Katze war gespickt mit Schrot und hatte einen gebrochenen Fuß“, schildert Mayrhofer. Insgesamt acht Schrotkugeln entdeckte der Tierarzt am Röntgenbild und meldete den Vorfall bei der Bezirkshauptmannschaft. „Das geht so einfach nicht“, ärgert er sich gehörig über den Vorfall.

Schwere Vorwürfe gegen Jäger

Katzenbesitzer Leopold Ritt erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Jägerschaft, in deren Reihen er den Täter vermutet. „Ich habe niemanden in der Gegend, der mit Schrot schießt – außer Jäger“, untermauert er seinen Verdacht. Sie würden auf Niederwild nur mit Schrot schießen, betont Ritt. „Mich stört, dass die Jäger nicht eingesehen haben, dass man auf private Katzen nicht schießt. Aber das ist seit Jahren so“, spart der Tierfreund nicht mit seiner Kritik.

Kritik, die man in der Jägerschaft nicht auf sich sitzen lassen will. „Mir ist diesbezüglich nichts bekannt, zu dem konkreten Vorfall kann ich daher nichts sagen“, stellt der Haager Jagdleiter Leopold Pfeiffer klar und verweist auf die Nähe zur Nachbargemeinde Weistrach. „Dort, wo Herr Ritt wohnt, ist fast nichts mehr unser Gebiet. Mit uns kann das daher nichts zu tun haben“, erklärt Pfeiffer.

Jäger können nicht unterscheiden

Dass ab und zu auf Katzen geschossen werde, will Josef Sturm gar nicht in Abrede stellen. Der Altbürgermeister und ehemalige Polizei-Postenkommandant, der selbst Jäger ist, gibt aber zu bedenken, dass viele Katzen wildern würden und es erlaubt sei, auf diese zu schießen. „Wenn eine Katze wildert und sie 300 Meter vom Haus entfernt ist, dann darf man auf sie schießen“, räumt Sturm ein.

Am Umstand, dass auch Hauskatzen in die Schusslinie geraten würden, seien die Katzenbesitzer auch nicht ganz unschuldig. „Es ist extrem, wie viele Katzen in Flur und Wald herumlaufen. Für die Jäger ist es schwierig, zu unterscheiden, was eine Hauskatze und was eine wilde Katze ist“, erläutert Sturm. Würden Hauskatzen ein Halsband tragen, gäbe es derartige Vorfälle vermutlich nicht. „Es schießt sicher niemand bewusst auf eine Hauskatze“, ist Sturm überzeugt.

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krone.at vom 16.01.2017

Schuss auf Mäusebussard: Ermittler jagen Täter - Anzeige erstattet

Aufregung um einen Mäusebussard! Gefunden auf einem Feld, wurde das verletzte Tier zur Greifvogelstation in Haringsee im Bezirk Gänserndorf gebracht. Eine genaue Untersuchung ergab, dass der "Jäger der Lüfte" angeschossen worden war. Ermittler, die auf Umweltkriminalität spezialisiert sind, wurden eingeschaltet.

Ein Spaziergänger hatte den flügellahmen Greifvogel auf einem Feld bei Schattendorf (Bgld.) entdeckt. Der Tierfreund nahm sich des gefiederten Patienten an und brachte ihn nach Haringsee. Dass der Mäusebussard Opfer einer Straftat ist, wurde in der Veterinärmedizinischen Uni- Klinik entlarvt.

Schrotsplitter im Flügel

Dort stellten Tierärzte die Schussverletzung beim Röntgen fest. "Im Flügelknochen stecken winzige Schrotsplitter, es kann nicht operiert werden. Der Vogel muss jetzt auch gegen eine drohende Bleivergiftung behandelt werden", so Brigitte Kopetzky, Expertin von "Vier Pfoten": "Ob der Flügel vollständig ausheilen wird, lässt sich noch nicht sagen."

Greifvögel sind streng geschützt

Beim Bundeskriminalamt wurde Anzeige erstattet. Denn Mäusebussarde sind, wie alle Greifvögel, ganzjährig streng geschützt und dürfen nicht gejagt werden.

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nachrichten.at vom 10.01.2017

Oberster Gerichtshof: Wilderin muss Nationalpark getöteten Luchs ersetzen

MOLLN. Die Haftungsfrage ist ausjudiziert. Die Ex-Jägerin, die einen Kuder illegal erlegte und den Balg zum Präparator brachte, muss für die Nachbesetzung des Tieres 12.101 Euro zahlen.

Auf Umwegen und unter Zwang trägt jetzt auch Ingrid Rosa W. zum Artenschutz im Nationalpark Kalkalpen ein Scherflein bei. Die ehemalige Jägerin, der mittlerweile die Berechtigung zum Waidhandwerk entzogen wurde, bezahlt 12.101 Euro an den Nationalpark Kalkalpen, damit in den Schweizer Alpen wieder ein Luchsmännchen gefangen und in der Wildnis des Reichraminger Hintergebirges und Sengsengebirges freigelassen werden kann. Ingrid Rosa W. will die Summe ungern überweisen, aber sie muss.

Nach Ingrid Rosa W.s Verurteilung vor dem Steyrer Landesgericht zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldbuße musste die Nationalparkdirektion einen Schadenersatz beim Bezirksgericht einklagen.

Eine Abgeltung von 12.101 Euro für den getöteten Luchs war dem Nationalpark bereits als Privatbeteiligter im Strafprozess zugesprochen worden, aber die Linzer Waidfrau berief erfolgreich dagegen. Auch dagegen, dass sie das Bezirksgericht auf dem Zivilrechtsweg ebenfalls zum Schadenersatz an den Nationalpark verurteilte, wehrte sich die Frau. Das Landesgericht folgte dem Einwand, dass Ingrid Rosa W. den Kuder im Jagdrevier Weyer des Baufonds der katholischen Kirche erlegt habe, das sie und ihr Ehemann Harald W. gepachtet hatten, und nicht im Kerngebiet des Nationalparks. "Wir mussten dagegen unsererseits berufen, weil das eine fatale Zeichensetzung für Wilderer gewesen wäre, geschützte Tiere ohne Konsequenzen abschießen zu können", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied jetzt, dass der Nationalpark vom Gesetz beauftragt sei, "bedrohte Tierarten zu fördern und zu schützen". Bei seiner Pflichterfüllung, mit einem Wiederansiedelungsprojekt die Luchse wieder heimisch zu machen, sei der Nationalpark von der Jägerin beeinträchtigt worden.

Ingrid Rosa W. muss nun auch 3605 Euro an Verfahrenskosten tragen. Auf einen ähnlichen Richterspruch muss sich jetzt auch ihr Gatte Harald W. gefasst machen: Auch er war vor dem Landesgericht Steyr verurteilt worden, weil auch er einen Luchs erlegt und dessen Peilsender zerstört hatte.

"Das OGH bringt es wieder ins Lot", sagt der Steyrer Rechtsanwalt Ewald Wirleitner, der den Nationalpark vertreten hat, "es geht nicht an, dass Wilderer finanziell besser fahren als ehrbare Jäger, die für legale Abschüsse oft stattliche Summen hinblättern."

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nachrichten.at vom 05.01.2017

Schon wieder fehlt ein Luchs

MOLLN. Umweltbundesamt der Eidgenossen verlangt von Österreich eine Garantie, dass die Tiere geschützt werden. Andernfalls werden keine Luchse mehr für den Nationalpark gefangen.

Wieder fehlt von einer der Raubkatzen jedes Lebenszeichen. Seit Sommer ist eines der Luchsweibchen im Nationalpark Kalkalpen weder in eine Fotofalle gelaufen, noch wurde es per Peilsender geortet. Die männlichen Tiere, die Kuder, sind von vor dem Strafgericht verurteilten Jägern bereits ausgerottet worden.

Der Nationalpark Kalkalpen will gemeinsam mit Umweltorganisationen und der Jägerschaft im dafür eigens geschaffenen Arbeitskreis "Luka" das Luchsansiedelungsprojekt noch retten. An die Schweiz, von wo bereits drei Luchse für das Arterhaltungsprogramm eingeflogen wurden, wurde ein abermaliges Ansuchen gerichtet, in der Wildnis einen Kuder einzufangen und in den Kalkalpen auszusiedeln. Aber die Eidgenossen wollen nicht mehr ohne weiteres dieser Bitte entsprechen. "Wir wurden aufgefordert, detailliert darzulegen, welche Umstände eine Katze derzeit bei uns erwarten, wenn sie von der Schweiz bei uns freigelassen wird", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer.

Im Klartext will das eidgenössische Umweltbundesamt, das die E-Mail verfasst hat, eine Garantieerklärung haben, dass in der Schweiz in der Wildnis für die Bestandsstützung in den Kalkalpen gefangene Luchse nicht wieder in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators enden.

"Wir können antworten, dass das Land Oberösterreich mittlerweile das Jagdgesetz verschärft hat, was sicherlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war", sagt Mayrhofer. Zudem habe man den Schweizern den Nachweis einer strafrechtlichen Verfolgung der Wilderer, eines Jägerehepaars aus Linz, erbracht.

Wichtig sei zudem aber auch, so sagt Mayrhofer, dass sich neben dem Landesjagdverband auch die örtlichen Waidmänner zum gemeinsamen Luchsprojekt bekennen. "Hier wünsche ich mir auch eine klarere Positionierung des Bezirksjägermeisters", betont Mayrhofer.

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Heute“ vom 05.01.2017

SP: Gatterjagd ist "barbarisch"

SP-Justizsprecher Jarolim schießt sich auf die Gatterjagd, bei der extra gezüchtete Tiere losgelassen und getötet werden, ein. In einer Anfrage nennt er die Jagden „dekadent und barbarisch“. Sie könnten „psychische Probleme“ der Jäger offenlegen, so seine Diagnose., „Nicht selten wird diese Art der ‚Jagd‘ durch in ihrer Beweglichkeit infolge körperlicher Masse bewegungseingeschränkte Personen bevorzugt.“ Dass viele der getöteten Tiere im Müll landen, sei „ein weiterer Aspekt krankhafter Neigung“.

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