Es ist eine kleine biologische Sensation: Jäger haben in
Vorarlberg eine ganze Luchsfamilie entdeckt und gefilmt. Eigentlich galt
der Luchs in Vorarlberg seit über hundert Jahren als ausgestorben - umso
bemerkenswerter die Aufnahmen, die dem ORF vorliegen.
Dass der Luchs wieder in Vorarlberg ansässig ist, weiß man seit einem
Foto aus dem Jahr 2012, das auf der Alpe Gamp aufgenommen wurde.
Vergangenes Wochenende berichtete die Landespressestelle schließlich von
einem Film, der mehrere Jungluchse zeigen soll. Dem ORF Vorarlberg liegt
dieser Film jetzt vor.
Darauf ist ein Kuder - ein männlicher Luchs - auf einem Felsvorsprung
mitten in Vorarlberg zu sehen. Dann kommt eine Luchsin ins Bild und
begrüßt den Kuder durch ein Kopf-an-Kopf-Stemmen, wie es bei Katzen
üblich ist. Die eigentliche Sensation sind aber die drei jungen Luchse,
die im Mai oder Juni zur Welt gekommen sein müssen.
Schweizer Experten analysieren Video
Solches Bildmaterial habe es in Vorarlberg bisher noch nie gegeben, sagt
Hubert Schatz, der Wildbiologe des Landes Vorarlberg. Dass neben der
Luchsin auch der Kuder auf dem Video zu sehen ist, sei reiner Zufall.
Die Männchen würden sich normalerweise nicht mit den Weibchen und Jungen
auf den Weg machen.
Angst zu haben brauche man nicht, sagt Schatz. Es gebe nirgendwo einen
Hinweis darauf, dass ein Luchs einen Menschen angegriffen hätte: „Also
ich schließe das völlig aus.“ Das Video mit den Luchsen wird jetzt zur
Analyse an eine Fachstelle in die Schweiz geschickt. Dort können die
Luchse anhand ihres Fellmusters identifiziert werden.
Zum Originalartikel
orf.at vom
12.12.2017
Aufregung um Schüsse auf Hunde
In Welten im Bezirk Jennersdorf herrscht Aufregung um zwei
Hunde. Ein Jäger schoss auf die Schäferhunde, weil sie angeblich
gewildert hatten. Ein Hund ist tot, der zweite schwer verletzt. Der
Hundebesitzer wirft dem Jäger unverantwortliches Handeln vor.
Bei den Hunden handelte es sich um zwei achtjährige Schäfer. Sie hätten
sich immer im 5.000 Quadratmeter großen und eingezäunten Garten
aufgehalten, so der Besitzer Christian Kallab. Vorige Woche sei das
Gartentor plötzlich offen gestanden und die Hunde seien weg gewesen. Wer
das Tor aufgemacht habe, wisse er nicht, so Kallab. Man habe sofort die
Polizei verständigt und sich auf die Suche nach den Hunden gemacht.
Die gesamte Familie habe nach den Tieren gesucht. „Dann sind zwei
Schüsse gefallen“, so Kallab. Letztendlich wurden die angeschossenen
Hunde gefunden und zum Tierarzt gebracht. Ein Hund überlebte nicht, der
zweite kämpfe ums Überleben, sagte Kallab.
Hunde hätten Rehe gejagt
Der betroffene Jäger - er wollte anonym bleiben - sagte
aber gegenüber dem ORF Burgenland, dass die beiden Hunde gewildert
hätten. Sie hätten Rehe vor sich gejagt, deshalb hätte er handeln
müssen. Er gehe seit 41 Jahren jagen, noch nie hätte er in dieser Zeit
einen Hund erlegen müssen, so der Jäger. Zu dem Vorfall soll es im Wald
gekommen sein - etwa einen Kilometer vom Haus entfernt. Der
Hundebesitzer sprach von einer geringeren Entfernung.
Gegenseitige Anzeigen
Laut Landesjägermeister Roman Leitner ist der Jäger auf
jeden Fall berechtigt, wildernde Hunde zu erlegen. Das Ganze werde jetzt
rechtlich geprüft. „Wenn der Jäger rechtens gehandelt hat, wovon ich
ausgehe, dann steht der Landesjagdverband voll hinter diesem Jäger.
Sollte bei der rechtlichen Prüfung herauskommen, dass ein Fehler
passiert ist, dass er das nicht hätte dürfen, dann verurteilen wir das
Vorgehen aufs Schärfste und dann gibt es auch eine Strafe von der
Bezirkshauptmannschaft“, sagte Leitner. Sowohl der Jäger als auch der
Hundebesitzer erstatteten bei der Polizei Anzeige.
Zum Originalartikel
Schwerer Unfall bei einer Treibjagd in Münzbach (OÖ): Ein Jäger schoss
auf einen Hasen – und traf dabei unabsichtlich einen Kameraden im Auge.
Es waren unglückliche Umstände, die zum Unfall führten. Ein 24-Jähriger
schoss bei einer Treibjagd am Samstag in Münzbach (Bez. Perg) aus einem
Waldstück auf einen Hasen.
Dabei dürfte eine Kugel der Schrotladung von einem am Boden liegenden
Stein abgeprallt sein, ergaben die Ermittlungen der Polizei. Dramatische
Folge: Diese eine Kugel traf einen Jagdkameraden (54) aus Münzbach, der
am Waldrand stand, mittem im Auge.
Der 54-Jährige wurde daraufhin schwer verletzt ins Krankenhaus der
Barmherzigen Schwestern nach Linz eingeliefert.
Weiterer Unfall: Jäger stürzte von Hochstand
Zuvor hatte sich bereits im Bez. Eferding ein Unfall mit einem Jäger
ereignet. Ein 78-Jähriger aus Neukirchen im Walde wollte
Reparaturarbeiten an seinem Hochstand durchführen. Beim Abstieg brachen
allerdings laut Polizei die Schrauben einer Querstrebe des Hochstandes –
der Mann stürzte daraufhin sechs Meter tief auf den Boden, verletzte
sich so schwer, dass er nicht mehr aufstehen konnte.
Eine Anrainerin hörte zum Glück die Hilfeschreie des Pensionisten und
konnte die Einsatzkräfte verständigen. Nach der Erstversorgung wurde der
Jäger mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum Wels geflogen.
20.000 Rabenvögel sind letztes Jahr wegen ihrer rasch wachsenden
Population in Kärnten zum Abschuss freigegeben worden. Eine Bilanz der
Jäger zeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Abschussquote erfüllt
ist.
Seit Juli 2016 sind in Kärnten 20.000 Rabenvögel zum Abschuss
freigegeben worden, die Ausnahmegenehmigung gilt bis März 2018,
Kolkraben sind von der großangelegten Bejagung ausgenommen. Grund für
die Abschussfreigabe war, dass die Tiere durch ihre rasch wachsende
Population hohe Schäden in der Landwirtschaft verursachen würden, hieß
es damals. Tierschützer sprachen hingegen von „sinnlosem Tiermord“ .
Die Jäger seien dabei reine Dienstleister vor allem für Biolandwirte,
sagte hingegen Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der
Kärntner Jägerschaft. Die Abschussquote sei bisher auch nicht annähernd
erfüllt. Bis Ende 2016 seien 3.176 der erlaubten 7.300 Aaskrähen erlegt
worden, bei den Elstern ein Drittel, bei den Eichelhähern ein Fünftel
der erlaubten Abschussquote. Trotzdem könne man die Rabenvögel für eine
Weile abschrecken und verjagen.
Raben sind schlau - und schwer zu jagen
Mit ein Grund für die deutlich geringere Abschussquote:
Rabe und Co. sind äußerst schlau und schwer zu jagen, erlegt man ein
Tier, verschwinden die anderen. „Rabenvögel zu bejagen ist kein
einfaches Unterfangen“, sagte Burgstaller-Gradenegger. Trotzdem sei die
Jägerschaft bemüht, betroffenen Landwirten zu helfen.
Dass die Population der Rabenvögel steigt, das beweist auch eine Zählung
der Jägerschaft. 2010 wurden laut Burgstaller-Gradenegger pro
Zählkilometer 14 Rabenvögel gezählt, im Jahr 2016 waren es schon 25. Der
Abschuss der Rabenvögel wurde übrigens nicht zum ersten Mal vom Land
genehmigt. 2010 wurden 7.000 Tiere erlegt, 2013 waren es 5.000 und 2015
mehr als 4.000.
Die Rabenjagd verursacht Papierberge
Die Rabenjagd bringt den Jägern auch viel zusätzliche
Schreibarbeit. „Die Jägerschaft muss ein Bestandsmonitoring, ein
Schadensmonitoring und eine Zählung der Rabenvögel durchführen. Jeder
einzelne Abschuss muss außerdem gemeldet werden, der Bezirksjägermeister
muss eine Abschussliste führen, die Landesregierung hat jederzeit
Einsichtsrecht.“
Auf dem Speiseplan der Rabenvögel stehen auch Niederwild, Singvögel und
Eier aus Gelegen. Viele Beschwerden über die Rabenvögel kämen deswegen
von Singvögelliebhabern, so Burgstaller-Gradenegger.
Der schwere und lange Konflikt zwischen dem Gatterjagd-Besitzer Max
Mayr-Melnhof und Tierschützern geht in die nächste Runde. Nun
bezichtigen diese den Forstwirt und Jagdherren des Raubes. Der weist das
vehement zurück.
Nach einer Anzeige von Tierschützern wegen Raubes bei einer Gatterjagd
im Flachgau am Montag hat die Polizei ihre Ermittlungen eingeleitet.
Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) erhebt den Vorwurf,
wonach zwei seiner Aktivisten, die „friedlich von der öffentlichen
Straße“ in das Jagdgatter filmten, von „Schlägern“ angegriffen worden
seien. Diese hätten ihnen Film- und Fotomaterial geraubt.
Balluch: „Verletzung, Nötigung, Drohung“
Die „Schläger“ seien Begleiter von Gatterjagd-Besitzer Max Mayr-Melnhof
gewesen, der sich an diesen Übergriffen auch selbst beteiligt hätte,
erklärt VgT-Obmann Balluch. Wegen den Vorfälle in der Antheringer Au
seien auch Anzeigen wegen Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher
Drohung in Vorbereitung. Der Wert der „geraubten Gegenstände“ betrage
1.300 Euro.
Mayr-Melnhof: „Infame Lüge“
Jagdleiter und Grundeigentümer Mayr-Melnhof bestritt die Vorwürfe im
Gespräch mit der APA vehement. Die Anschuldigungen seien eine „infame
Lüge“. „Wir haben niemanden etwas geraubt, ich habe auch niemanden
gewürgt.“ Dass er oder einer seiner Begleiter Personen tätlich
angegriffen oder beraubt hätten, entbehre jeder Grundlage. „Meine
Überzeugung ist, dass sie zum einen von ihren massiven, tätlichen
Angriffen auf ein Jagdschutzorgan ablenken wollten und zum anderen, dass
sie - auf Kosten der Wahrheit - ihre aktuelle Kampagne befeuern wollen.“
„Nur festgehalten, nicht verletzt“
Dass die Jagd selbst ohne Vorkommnisse abgelaufen sei, sei nur dem
Umstand geschuldet, dass durch das Einschreiten von Jagdschutzorganen
zwei vermummte Aktivisten vom Betreten des Sperrgebietes abgehalten
werden konnten, erklärte Mayr-Melnhof, der auch Landesjägermeister ist.
Ein Aktivist, der sich ihnen gegenüber nicht ausweisen habe wollen, sei
bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei von Jagdschutzorganen
festgehalten, aber nicht verletzt worden. Der Mann habe bei einem
Fluchtversuch ein Jagdschutzorgan vorsätzlich niedergerammt, der
75-Jährige habe eine Schulterverletzung erlitten. Laut Polizei wurde die
als Aktivist bezeichnete Person zur Abklärung des Sachverhaltes auf die
Dienststelle gebracht, dann aber wieder entlassen.
Posten Bergheim ermittelt
Bei der Polizei haben Montagabend zwei Personen eine Anzeige
„grundsätzlich wegen Raubes“ erstattet, erklärte am Dienstag eine
Polizeisprecherin. Die zuständige Polizeiinspektion Bergheim werde den
Vorwürfen nachgehen: „Die Ermittlungen laufen.“ Der VgT hält die
Gatterjagd für Tierquälerei und führt seit rund eineinhalb Jahren eine
Kampagne gegen den Salzburger Gatterjagdbesitzer. Der Konflikt wurde
schon mehrmals vor Gericht ausgetragen.
wienerzeitung.at vom 27.10.2017 Ein Jagdverbot ist nicht rechtens
Der Verfassungsgerichtshof
entschied, dass Waldeigentümer die Jagd auf Wild aus ethischen Gründen
nicht untersagen können.
Wien. (apa/sir) Es ist eine rechtstheoretisch durchaus knifflige Frage -
und zwar eine mit potenziell großer Auswirkung. Sollen Waldbesitzer das
Recht erhalten, eine Bejagung auf ihrem Grundstück zu untersagen? Im
konkreten Fall stellten vier Waldbesitzer aus Niederösterreich dem
Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Frage, der bereits im Vorjahr mit
einem ähnlich gelagerten Ansinnen aus Kärnten befasst war.
Das Eigentumsrecht steht in dieser Frage im Konflikt mit diversen
öffentlichen Interessen. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) hierzu in Fällen in Frankreich, Luxemburg und
Deutschland bereits entschieden hat, dass Grundbesitzer unter gewissen
Umständen das Recht haben sollten, eine Bejagung zu untersagen.
Die Betreiber eines Verbots argumentieren mit ethischen Gründen, sie
lehnen die Jagd ab. Und für den EGMR war dieses Argument auch gewichtig
genug, um Waldbesitzern die juristische Möglichkeit einzuräumen, um eine
Ausnahme anzusuchen. In Österreich, wo Jagdrecht Landessache ist, ist
das aber bis auf Weiteres nicht möglich. Schon im Vorjahr hatte der VfGH
im Kärntner Fall gegen die Antragsteller entschieden, nun wiederholten
die Höchstrichter ihre Entscheidung für das niederösterreichische
Jagdgesetz. Vier Waldeigentümer aus verschiedenen Regionen
Niederösterreichs hatten das Verfahren vor dem Verfassungsgericht
angestrengt.
Öffentliches Interesse
überwiegt laut VfGH
"Grundeigentümer in Niederösterreich müssen - von Ausnahmen nach dem
niederösterreichischen Jagdgesetz abgesehen - die Bejagung ihrer
Liegenschaften und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer
Jagdgenossenschaft dulden", heißt es in einer Presseaussendung des VfGH.
Die Begründung fiel ähnlich wie vor einem Jahr aus. Zwar erkannten die
Höchstrichter, dass die Pflicht zur flächendeckenden Jagd für
Waldbesitzer eine Eigentumsbeschränkung darstelle, sie diene jedoch "dem
öffentlichen Interesse der Biodiversität, des Artenreichtums und der
Vermeidung von Wildschäden". Österreich verfüge, so die VfGH-Richter, im
europäischen Vergleich über die höchste Dichte an Schalenwild (etwa
Rehe, Hirsche, Wildschweine). Im Kärntner Fall war ein wichtiges
Argument die Schutzfunktion des Waldes im alpinen Raum. Diesen hat
Niederösterreich zwar nicht zu bieten, dennoch fanden die Höchstrichter
ausreichend Gründe, das öffentliche Interesse höher zu gewichten als das
Eigentumsrecht.
Ohne Bejagungspflicht würde sich der Wildwechsel über Verkehrsflächen
erhöhen und die Unfallgefahr steigen. Zudem verursachen Wildschäden pro
Jahr in österreichischen Wäldern einen Schaden von etwa 70 Millionen
Euro. "Schon aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es daher notwendig, die
Wildbestände grundsätzlich zu kontrollieren und zu reduzieren", heißt es
im Erkenntnis des VfGH.
Unverständnis bei
Tierschützer Balluch
Zwar ging es in diesem Fall nur um vier Waldeigner, potenziell hätte ihr
Antrag aber weitreichende Wirkung haben können, zumal die Jagd aus
ethischen Gründen immer skeptischer gesehen wird. Da sich Waldtiere
nicht an Grundstücksgrenzen halten, hatte der VfGH keine Möglichkeit von
Ausnahmen gesehen.
Der Einfluss des Wildes auf die Land- und Forstwirtschaft sei in
Niederösterreich in allen Regionen gleichermaßen hoch - und zwar
unabhängig vom Anteil des Waldes. Durch eine Herausnahme einzelner
Grundflächen würde das System der Wildbewirtschaftung in seiner
praktischen Effektivität gefährdet, hieß es vom Verfassungsgerichtshof.
Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, zeigte sich in
einer Reaktion auf Facebook entsetzt. "Da redet die Jägerschaft immer
vor dem Respekt vor dem Grundbesitz und dass Jagd und Grundbesitz seit
1848 untrennbar verbunden sind, aber wenn ein Grundbesitzer keine Jagd
auf seinem Grund wünscht, dann wird drübergefahren und zwangsbejagt."
orf.at
vom 27.10.2017
Flächendeckende Jagd verfassungskonform
Die Pflicht zur Duldung der flächendeckenden Bejagung ist
verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH)
entschieden und damit Beschwerden von vier Waldbesitzern abgewiesen, die
ihren Grund jagdfrei stellen wollten.
„Grundeigentümer in Niederösterreich müssen - von Ausnahmen nach dem
niederösterreichischen Jagdgesetz abgesehen - die Bejagung ihrer
Liegenschaften und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer
Jagdgenossenschaft dulden“, verwies der VfGH auf ein Erkenntnis vom 10.
Oktober.
Die Pflicht zur flächendeckenden Jagd stelle für Waldbesitzer eine
Eigentumsbeschränkung dar. Sie diene nicht zuletzt angesichts der in
Niederösterreich und ganz Österreich im europäischen Vergleich höchsten
Dichte an Schalenwild (etwa Rehe, Hirsche, Schwarzwild) aber „dem
öffentlichen Interesse der Biodiversität, des Artenreichtums und der
Vermeidung von Wildschäden“.
Erfolglose Beschwerden der Grundeigentümer
Vier Grundeigentümer aus verschiedenen Teilen
Niederösterreichs hatten laut VfGH bei der jeweiligen
Bezirkshauptmannschaft und in der Folge beim Landesverwaltungsgericht
unter anderem aus ethischen Gründen erfolglos versucht, ihre Grundstücke
jagdfrei zu stellen und das Ende ihrer „Zwangsmitgliedschaft“ in einer
Jagdgenossenschaft zu erreichen.
Gegen die abweisenden Entscheidungen erhoben sie Beschwerde beim VfGH.
Sie verwiesen dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EGMR), nach der die Duldung der Jagd für
Grundstückseigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen,
eine unverhältnismäßige Belastung darstelle.
VfGH: Gerechtfertigte Eigentumsbeschränkung
Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerden aber
ab. Der Gerichtshof stellte fest, dass es sich bei der Zwangsbejagung um
eine Eigentumsbeschränkung handelt, die sich allerdings als
gerechtfertigt erweise. „Die entsprechenden Bestimmungen im nö.
Jagdgesetz dienen jenen öffentlichen Interessen, die der VfGH in einem
das Kärntner Jagdrecht betreffenden Verfahren bereits 2016 für ganz
Österreich festgestellt hat, nämlich der Biodiversität, des
Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden“, wurde erläutert.
Dies hätten bei einer öffentlichen Verhandlung am 20. Juni auch
Auskunftspersonen aus den Bereichen der Wildbiologie sowie der Land-und
Forstwirtschaft deutlich gemacht.
Der Einfluss des Wildes auf die Land- und Forstwirtschaft sei in
Niederösterreich in allen Regionen gleichermaßen hoch und zwar
unabhängig vom Anteil des Waldes und unabhängig davon, ob es sich um
alpine Regionen handelt. Durch eine Herausnahme einzelner Grundflächen
würde das System der Wildbewirtschaftung in seiner praktischen
Effektivität gefährdet, hieß es am Freitag in einer Aussendung des VfGH.
Seuchenvermeidung und Seuchenprävention
Die flächendeckende Jagdbewirtschaftung soll
gewährleisten, dass angeschossenes und krankes Wild zuverlässig durch
den dazu berufenen und ausgebildeten Jagdausübungsberechtigten erlegt
wird, was den öffentlichen Interessen der Weidgerechtigkeit (dem
„jagdlichen Tierschutz“) sowie der Seuchenvermeidung und
Seuchenprävention diene. Schließlich soll das Wild demnach mit
Lenkungseffekten durch Bejagung und Fütterung von wildschadensanfälligen
Kulturen (etwa Schutzwäldern) und Straßen ferngehalten werden, um
Wildschäden und Unfälle aufgrund von Wildwechsel hintanzuhalten.
Der VfGH verwies außerdem auf die Möglichkeit, Liegenschaften
schalenwilddicht zu umfrieden bzw. zu umzäunen. In diesem Fall könne die
Bezirksverwaltungsbehörde das Ruhen der Jagd verfügen. „Diese Regelung
kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in
Anspruch genommen werden. Der Eingriff in das Eigentumsrecht ist daher
verhältnismäßig“, hieß es in dem Erkenntnis wörtlich.
Waldbesitzer wollen EGMR anrufen
Die betroffenen Waldbesitzer aus den Bezirken Melk,
Wiener Neustadt und Zwettl wollen sich mit der Entscheidung nicht
zufrieden geben. Stefan Traxler, einer ihrer Anwälte, kündigte gegenüber
noe.ORF.at an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) ziehen zu wollen. Er ortet unter anderem die Befangenheit eines
Sachverständigen, der vor dem Verfassungsgerichtshof zu Wort gekommen
war.
Die Landesregierung hat am Freitag das lang diskutierte neue
Jagdgesetz beschlossen. Es sieht einen Fonds zur Abgeltung von Schäden
vor. Zum Schutz des Waldes soll die „Wildreduktion“ künftig genauer
genommen werden.
Lange wurde es diskutiert, am Freitag beschloss die Landesregierung das
neue Jagdgesetz, nun muss es auch noch im Landtag beschlossen werden.
Neu ist etwa ein Fonds, der durch ganzjährig geschonte Wildarten – wie
Bär, Wolf, Biber und Fischotter - verursachte Schäden abdecken soll.
Wieviel Geld in dem Fonds liegen wird, ist noch Verhandlungssache.
Bislang waren es 50.000 Euro aus dem Naturschutzreferat und weitere
Leistungen aus der Versicherung der Kärntner Jägerschaft, mit denen
Schäden bezahlt worden sind. Geht es nach Jagdreferent Landesrat Gernot
Darmann (FPÖ) sollen künftig rund 226000 Euro in dem neu zu schaffenden
Fonds liegen. Offen bleibt damit, ob der Fonds auch die nötigen Mittel
haben wird, sämtliche Schäden abzudecken. Allein die Fischer sprechen
von Millionenschäden durch den Fischotter - mehr dazu in
Fischotterzählung ergibt 300
ansässige Tiere.
„Wildreduktion“ zum Schutz des Waldes
Mit dem Gesetz will man auch die zunehmenden Schäl- und Verbissschäden
in den Wäldern in den Griff bekommen. Der Rechnungshof hatte das
Kärntner Jagdgesetz dahingehend im Vorjahr kritisiert und den in den
Wäldern verursachten Wildschaden auf elf Millionen Euro geschätzt – mehr
dazu in Wild richtet enormen Schaden im
Wald an.
Deswegen sieht das neue Gesetz vor, dass die Jägerschaft den
wildökologischen Raumplan (WÖRP) viel umfassender als bisher erstellen
muss. Dieser Plan ist Basis für „geordnete Eingriffe in den
Wildbestand“, so Jagdreferent Gernot Darmann (FPÖ). Nunmehr gebe es
klare zeitliche und fachliche Vorgaben „für den Grad der Wildreduktion“.
Für die Abschusspläne ist auch weiterhin die Jägerschaft zuständig.
Fütterungsgebot wird aufgehoben
Wie bereits angekündigt, wird auch das bisher geltende Fütterungsgebot
im Gesetz beseitigt. „Es kann weiterhin Wildfütterungen geben, aber nur
nach einer behördlichen Prüfung, dass dies wild- und waldökologisch Sinn
macht“, betont der Jagdreferent.
Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Jagdgesetz ist die rechtzeitige
Vorbeugung von Wildschäden in den Wäldern, diese kann durch das Gesetz
nun schneller greifen. Das neue Gesetz räumt auch den Grundeigentümern
mehr Rechte ein. Werden Abschusspläne nicht erfüllt, kann der
Jagdpachtvertrag „bei nachweislich schuldhafter Nichterfüllung“
schneller als bisher aufgelöst werden.
Landwirtschaftskammer sieht Nachbesserungsbedarf
Landwirtschaftskammer-Präsident Johann Mößler steht dem neuen Jagdgesetz
grundsätzlich positiv entgegen und begrüßt beispielsweise die geplante
Stärkung der Jagdverwaltungsbeiräte. In Bezug auf den
Entschädigungsfonds sehe er aber noch viele Fragen offen, so Mößler.
Geht es nach der Landwirtschaftskammer müsse es vor dem Beschluss des
neuen Gesetzes im Landtag noch Nachbesserungen geben. Dies sei zum
Beispiel bei den Eigentumsrechten der Fall: „Der grundliegende
Gesetzensentwurf nimmt zu wenig Rücksicht auf notwendige
Reformforderungen der Grundeigentümer“, kritisiert der LK-Präsident in
einer Aussendung.
Jäger dürfen künftig Schalldämpfer verwenden
Erlaubt sind für die Jäger künftig auch Schalldämpfer. Ein Schuss ist
rund 160 Dezibel laut, nicht wenige Jäger leiden an Gehörschäden - mehr
dazu in Schalldämpfer bei Jagd sollen
erlaubt werden. Im neuen Kärntner Jagdgesetz werden
Schallmodulatoren für Jagdwaffen für alle Jäger aus
gesundheitspräventiven Überlegungen heraus erlaubt.
In Niedersachsen, bei Walsrode, erschoss ein Jäger ein Islandpferd, weil
er es für ein Wildschwein gehalten hatte, ein Staatsanwalt ermittelt.
Islandpferde können sehr zierlich bleiben, Wildschweine sehr massig
werden. Die Schussdistanz war groß, das Gras stand hoch – eine
Verwechslung. Es wird darüber gestritten, welches die schlimmsten
Gefährder im Wald seien – Wölfe oder Wildschweine. Dabei sind es die
Jäger.
ST.PETER AM HART. Bei einer Treibjagd hat am Samstag ein 80-jähriger
Jäger einen 25-jährigen Kollegen unabsichtlich angeschossen.
Gegen 11:05 Uhr, am Ende eines sogenannten Triebes, befanden sich die
Teilnehmer im Bereich Mooswiesen. Ein 80-jähriger Jäger aus St. Peter am
Hart und ein 25-Jähriger aus Altheim befanden sich auf gleicher Höhe in
der letzten Schützenlinie.
Als ein Feldhase zwischen den beiden hindurchlief und in Richtung St.
Peter flüchtete, gab der 25-Jährige einen Schuss ab, traf aber nicht.
Der 80-Jährige, der sich rechts von dem 25-Jährigen befand, schoss
zweimal auf den Hasen, verfehlte diesen aber ebenso. Dabei wurde der
etwa 50 Meter entfernt stehende 25-Jährige von Schrotkugeln im Bereich
des Kopfes und im Bereich der Beine getroffen.
Er musste schwer verletzt vom Roten Kreuz Braunau ins LKH Salzburg
gebracht werden. An der Treibjagd hatten insgesamt 50 Personen
teilgenommen.
Jagd-Unfall: Drei Kinder weinen jetzt um ihren Papa
Große Bestürzung herrscht in der Ortschaft Pupping (Bez. Eferding): Der
beliebte Josef Z. (52) kam bei einem Jagdunfall ums Leben, hinterlässt
drei Kinder.
Jetzt ist es traurige Gewissheit: Der Tod des Industriellen Josef Z.
(52) aus Pupping (Bez. Eferding) auf einem Hochstand im burgenländischen
Ritzing war ein tragischer Unfall.
Während zunächst Fremdverschulden und Suizid nicht gänzlich
ausgeschlossen werden konnten, klärte die Polizei bei einem
Lokalaugenschein den genauen Hergang der Tragödie.
Als der Waidmann am Sonntag gegen 9 Uhr in der Früh nach seinem
Jagdkollegen vom Hochstand stieg, dürfte er gestolpert sein. Dabei löste
sich ein Schuss aus dem ungesicherten Großkalibergwehr, traf den
52-Jährigen voll im Gesicht.
Der Geschäftsführer eines bekannten Linzer Tierfutterherstellers hatte
keine Überlebenschance. Er hinterlässt eine Frau und drei Kinder. Am
kommenden Freitag muss seine Familie beim Begräbnis für immer Abschied
nehmen.
"Josef war immer gut gelaunt."
"Heute" hörte sich im 1.800 Einwohner Dörfchen Pupping um, die
Bestürzung ist riesig. So meinte ein Kamerad vom Jägerstammtisch: "Josef
war ein leidenschaftlicher Jäger. Er kam regelmäßig zu unserem
Stammtisch, war immer gut gelaunt. Seinen letzten Bock hat er unlängst
in Kasachstan geschossen."
Auch Bürgermeister Hubert Schlucker (ÖVP) war geschockt. "Ich kenne
seine Schwiegereltern schon sehr lange. Er war überall beliebt."
Ein Schuss aus seinem eigenen Gewehr trifft Jäger aus Oberösterreich
tödlich.
Sonntagfrüh ist es beim Helenenschacht in Ritzing, Bezirk Oberpullendorf,
zu einem Jagdunfall gekommen. Ein 51-Jähriger Mann aus Oberösterreich
ist dabei gestorben. Aus noch unbekannter Ursache soll sich ein Schuss
aus seinem Jagdgewehr gelöst haben. Ein gerufener Notarzt konnte nur
mehr den Tod des Jägers feststellen. Die Feuerwehr wurde alarmiert, um
die Leiche vom Hochsitz zu bergen.
Das Projektil hat den Jäger tödlich getroffen, sagt Polizeisprecher
Helmut Greiner zum KURIER. Die Polizei schließt Fremverschulden aus. Die
Ermittler waren am Montagvormittag vor Ort, um den Unfallhergang zu
klären.
Mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung muss ein
72 Jahre alter Jäger rechnen. Er hat einen 49 Jahre alten Mann während
einer Jagdhundeprüfung angeschossen, weil ihn sein Hund abgelenkt hat.
In einem Waldstück in der Gemeinde Kappel am Krappfeld, im Bezirk St.
Veit an der Glan, fand am Samstag eine Jagdhundeprüfung statt, an der
der 72 Jahre alte Mann aus der Gemeinde Poggersdorf mit seinem Hund
teilnahm. Eine der Prüfungsaufgaben war, dass der Jäger einen Schuss
abgibt und sein angeleinter Hund dabei ruhig am Boden liegen bleiben
sollte.
Hund zog plötzlich an der Leine
Während dieser Prüfung, kurz nach 17.00 Uhr, hielt der 72-Jähriger sein
Gewehr bereits entsichert und schussbereit in die Luft, als sein Hund
plötzlich aufsprang und an der Führerleine zerrte. Der Mann griff nach
der Leine. Dabei löste sich ein Schuss aus dem Schrotgewehr.
Der Schuss ging in den Boden, doch einige der Schrotkugeln trafen einen
49 Jahre alten Mann, der in einer Entfernung von etwa 15 Meter ging. Der
Mann, ein Standtreiber, erlitt Verletzungen unbestimmten Grades. Er
wurde von der Rettung ins UKH Klagenfurt gebracht.
Im Gemeindegebiet von Brandenberg ist es
am Donnerstagabend zu einem schweren Jagdunfall gekommen. Dabei wurde
der 50-jährige Jagdpächter schwer verletzt. Es handelt sich um den
Finanzchef des FC Bayern München, Jan-Christian Dreesen.
Der Unfall hatte sich gegen 19.30 Uhr im Bereich eines Forstwegs
nördlich der Rumpfalm ereignet. Dreesen war gerade auf dem Weg zu seinem
Auto. Seine Jagdwaffe hatte er offenbar mit dem Gewehrriemen geschultert
und mit der linken Hand stabilisiert. Dabei löste sich ein Schuss. Der
50-Jährige erlitt schwere Verletzungen an den Fingern. Sein Begleiter
brachte ihn mit dem Wagen talwärts, wo er vom alarmierten Notarzt-Team
erstversorgt wurde.
Danach wurde Dreesen in die Innsbrucker Klinik gebracht. Die Polizei
stellte das Gewehr sicher, die Ursache für den Jagdunfall ist vorerst
noch unklar. Laut Auskunft der Klinik Innsbruck befindet sich Dreesen
auf der Normalstation.
Jan Christian Dreesen ist beim FC Bayern München seit 2013 für die
Finanzen zuständig.
Weil er auf ein Rehkitz geschossen, aber ein Haus getroffen hat,
wird einem Jäger aus dem Mühlviertel die Jagdkarte entzogen. Das
Landesverwaltungsgericht hat den von der Bezirkshauptmannschaft
ausgesprochenen Entzug der Jagdkarte bestätigt.
Dem Jäger sei eine „Sorglosigkeit im Umgang mit der Jagdwaffe“
anzulasten, heißt es in dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts.
Bei der Abgabe des Schusses sei „ganz sicher kein Kugelfang“ zur
Verfügung gestanden.
Jäger hatte Beschwerde eingelegt
Der Jäger aus dem Bezirk Rohrbach, der seit 29 Jahren eine Jagdkarte
besitzt, hatte im September 2014 auf ein Rehkitz geschossen. Das
Projektil schlug in der Haustür eines 800 Meter entfernt gelegenen
Wohnhauses ein. Polizisten aus Lembach konnten den Schützen ausforschen.
Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach entzog dem Jäger die Jagdkarte für
22 Monate, wogegen der Mann Beschwerde einlegte - die nun vom Gericht
abgewiesen wurde.
Auch kein Jagdschutzorgan mehr
Der Jäger darf auch nicht mehr die Funktion eines Jagdschutzorgans
ausüben. Ob er die Jagdkarte nach Ablauf der 22 Monate wiederbekommt,
sei - wie es heißt - in einem gesonderten Verfahren zu beurteilen.
In Gemeinlebarn (Bezirk St. Pölten-Land) ist es am
Dienstagvormittag zu einem mutmaßlichen Fall von Mord und Suizid
gekommen. Bei den Toten handelt es sich laut Polizei um ein älteres
Ehepaar.
Die Polizei geht davon aus, dass der 83-jährige Mann zunächst seine
85-jährige Frau und anschließend sich selbst erschoss. Der Sohn des
Paares entdeckte die beiden Leichen gegen 11.00 Uhr. Die Tat dürfte sich
kurz davor, am Dienstagvormittag, ereignet haben.
Der Mann dürfte Jäger gewesen sein. Die Mord- und Tatortgruppe des
Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen
übernommen. Der genaue Tathergang ist noch nicht geklärt.
Frau wohnte zuletzt nicht im Haus
Auch das Motiv ist noch unklar. Dem Vernehmen nach dürfte es in der
Beziehung schon länger Probleme gegeben haben. Die Frau hatte deshalb
zuletzt woanders gewohnt.
Der Fall sorgte für ein riesiges Polizeiaufkommen in Gemeinlebarn, einer
kleinen Katastralgemeinde von Traismauer. Auch die Rettung und der
ÖAMTC-Notarzthubschrauber waren im Einsatz. Die Betroffenheit über die
Bluttat in der kleinen Ortschaft ist groß.
orf.at
vom 05.09.2017 Pinzgauer Luchs tot in bayerischem See
Im bayerischen Schneizlreuth ist am Dienstag ein toter Luchs
gefunden worden, bei dem Kopf und Vorderpfoten abgetrennt waren. Es
handelt sich dabei sich um das Männchen „Alus“, das seit 2015 im Pinzgau
unterwegs war.
Dies konnte aufgrund des Fleckenmusters festgestellt werden. Wie die
Wildkatze ums Leben kam, ist noch nicht geklärt, teilte die bayerische
Polizei am Donnerstag mit. Der Kadaver wurde im Saalachsee im
sogenannten „Kleinen Deutschen Eck“ gefunden. Zur Aufklärung will die
bayerische Polizei mit allen möglichen Stellen zusammenarbeiten.
Videomaterial von Wildkameras wird ausgewertet
So soll etwa das Videomaterial aller aufgestellten Wildkameras
ausgewertet werden. Die Untersuchung am Fundort des Kadavers und
Zeugenbefragungen seien bereits angelaufen. Außerdem will sich die
Polizei mit den Kollegen in Österreich in Verbindung setzen, weil es
auch möglich sei, dass der Luchs auf österreichischem Boden zu Tode kam
und von der Saalach erst nach Bayern in den See geschwemmt wurde.
Senderhalsband vorsätzlich abgestreift
Alus war ein äußerst seltenes Forschungsobjekt, denn der Luchs gilt in
Salzburg seit dem 19. Jahrhundert als ausgestorben. Wie der Pinzgauer
Luchs zu Tode kam, soll jetzt eine Ermittlungsgruppe der Polizei Bad
Reichenhall klären. Vor allem soll geklärt werden, ob dem Luchs Kopf und
Pfoten von Menschenhabd abgetrennt wurden. Das wäre ein schweres
Vergehen, denn Luchse gehören zu den besonders streng geschützen
Tierarten.
Der Pinzgauer Luchs war bei seiner Auswilderung in Friaul auf den Namen
„Alus“ getauft worden. Obwohl sein Namenspatron ein keltischer Gott der
Fruchtbarkeit ist, verließ der italienische Luchskuder seine Partnerin
mit dem Namen Jura und wanderte 2015 nordwärts in den Pinzgau. Sein
Senderhalsband hatte er vorsätzlich abgestreift.
tt.com
vom
04.09.2017
Kärntner Jäger schoss auf Hund
Das schwer verletzte Tier musste eingeschläfert werden. Der Jäger wird
angezeigt. Laut dessen Aussagen habe der Hund immer wieder in seinem
Jagdrevier gewildert.
Grafenstein – Ein 37-jähriger Jäger hat am Sonntagabend in der Kärntner
Gemeinde Grafenstein (Bezirk Klagenfurt-Land) auf einen Hund geschossen
und das Tier schwer verletzt. Laut Polizei schleppte sich der Hund zu
seinem Halter, er musste später beim Tierarzt eingeschläfert werden. Der
Schütze wird wegen Tierquälerei angezeigt.
Der Verdächtige gab an, dass der Hund ihm bekannt gewesen sei, weil er
seit zwei Jahren in seinem Jagdrevier dem Wild nachstelle. Der
Hundehalter sei deshalb bereits zwei Mal verwarnt worden.
Zum Originalartikel
"Heute" vom 18.08.2017 Volltreffer: Jäger schoss Drohne ab
Er hatte Angst um das Wild. Auf einer Alm bei Kötschach-Mauthern
(Ktn.) störte ein Waldmann die fliegende Kamera eines jungen Urlaubers.
Der 47-Jährige legte an und holte die Drohne vom Himmel. Jetzt bekam der
Schütze eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Bei Jagd: Kracher zerfetzt die Hand von Treiber (62)
Schwerer Jagd-Unfall in Enzersdorf in Thale (Bezirk Hollabrunn): Ein
Feuerwerkskörper ging zu früh los, verletzte einen 62-Jährigen schwer.
Unglück bei einer Wildschweinjagd in Enzersdorf im Weinviertel: Ein
62-jähriger Treiber im Maisfeld zündete Kracher an, um Wildschweine
aufzuschrecken.
Dabei explodierte ein kleinerer Böller in der Hand des Treibers, mit der
anderen Hand rief der stark blutende Mann einen Waidmann an: „Holt die
Rettung, ich bin im Maisfeld und blute sehr stark.“ Binnen kurzer waren
Rettung und Polizei am Unfallort. Per Rettungswagen wurde das Pyro-Opfer
ins Krankenhaus gebracht. Betroffen waren vor allem die Finger des
62-Jährigen.
Zum Originalartikel
Auf Radtour Rehkitz entdeckt: Linzer Paar päppelte "Timy" in Wohnung auf
LINZ. Gestern wurde das acht Wochen alte Tierbaby an seine neuen
Besitzer übergeben.
Zärtlich streichelt Max Danner dem kleinen "Timy" über den Kopf, krault
dem 50 Zentimeter großen Rehkitz die Ohren, und das Wildtierbaby stupst
gegen seine Hand. Acht Wochen ist es her, dass der Linzer zum dritten
Mal Vater wurde. Papa eines tierischen Findelkinds, das er auf seiner
Radtour durch Oberbairing in Altenberg bei Linz am 1. Juli in einer
Wiese beinahe leblos fand.
"Ein Jäger hat es zum Waldrand getragen. Als ich am Abend mit Freunden
noch einmal hingefahren bin, lag das Kitz noch immer dort. Es war völlig
regungslos", sagt Danner. Der 57-Jährige nahm den kleinen Bock mit,
informierte den Jagdleiter, fütterte das neugeborene Tier mit
Erstlingsmilch und taufte den Kleinen "Timy" – der Kosename seines
Neffen Tim. "Wir haben einfach gehandelt, ohne zu wissen, was da auf uns
zukommt", sagt Elena, die Ehefrau von Max.
Ein neues Leben, eine neue Herausforderung: "Wir mussten ihn alle vier
Stunden füttern, auch nachts. Danach spazierengehen", sagt der
Versicherungsmakler, der vor einem Monat Besuch von der Polizei bekam.
Anzeige wegen der unerlaubten Tierhaltung in der Wohnung wurde
erstattet.
"Aber das konnten wir klären. Wir haben dem Amtstierarzt die
Notsituation geschildert." Der drückte ein Auge zu, und Danner suchte
eifrig nach einer Bleibe für sein Tierkind. Viele Interessenten, aber
nur eine Lösung: Ein Pfarrer in Urfahr nahm Danner und "Timy" im
eingezäunten weitläufigen Garten der Friedenskirche auf. Dort baute der
Linzer mit Freunden eine Behausung aus Paletten, Stroh und Dachpappe.
Mit Kitz vor der Kirche campiert
Damit das kastrierte Kitz die Nächte nicht einsam im Freien verbringen
musste, haben Max und sein Bruder mit Sohn Tim abwechselnd im
Kirchengarten campiert. Zwischen Apfelbäumchen und Büschen hüpfte das
Böcklein gestern noch aufgeweckt herum, ließ sich ein letztes Mal von
seinen Zieheltern liebkosen, dann verabschiedeten sich die Danners von "Timy",
übergaben ihn an Daniela und Stephan Wöckinger. "Wir haben endlich einen
Platz für Timy gefunden. Das Tierarzt-Paar aus Steyregg wird sich sicher
gut um ihn kümmern", sagt Max Danner. Tränen steigen ihm in die Augen.
"Die gemeinsame Zeit war kurz, aber der Abschied ist schwer."
Darf man ein verlassenes Kitz mitnehmen?
Private, die ein Rehkitz entdecken, das am Verdursten ist, das von der
Mutter offensichtlich verstoßen wurde, dürfen ein solches Tier
eigentlich nicht mitnehmen. „Rehe fallen unter das Jagdgesetz. Eine
Mitnahme ist Wilddiebstahl. Es droht eine Geldstrafe nach dem
Jagdgesetz“, sagt Dieter Deutsch, Amtstierarzt beim Land Oberösterreich.
Der ehemalige Tierschutzombudsmann des Landes rät allen Privaten, die
ein verletztes oder kränkliches Wildtier finden, es nicht mitzunehmen,
sondern den zuständigen Jäger zu kontaktieren. Im Fall von „Timy“ ist
das passiert: Max Danner hat sich umgehend beim zuständigen Jagdleiter
des Gebiets, wo er das Kitz fand, gemeldet. Der Jäger habe ihm das Okay
gegeben, das Tierbaby aufzuziehen, sagt Danner. Er ließ den verspielten
Bock umgehend kastrieren.
„Wenn man ihn nicht kastriert, wird er früher oder später den Menschen
als Rivalen ansehen und sich aggressiv verhalten“, erklärt Amtstierarzt
Deutsch. Ein kastrierter Rehbock wird zu einem sogenannten
„Perückenbock“. Das Geweih wächst unaufhörlich weiter. Und: „Diese Tiere
sind meist nicht mehr menschenscheu und fallen daher häufiger dem
Straßenverkehr oder auch Jägern zum Opfer.“
Mit Schrotgewehr auf Nachbarhund gefeuert: Geldstrafe
LINZ. Wegen Tierquälerei ist am Mittwoch am Landesgericht Linz ein
58-Jähriger zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden. Er hatte
aus Wut auf den Hund der Nachbarn seines Bruders geschossen.
Der Angeklagte ist leidenschaftlicher Jäger. Im Mai schoss der
58-Jährige mit einem Schrotgewehr, das er mit Plastikmunition geladen
hatte, auf den Hund der Nachbarn seines Bruder, auf dessen Hof der Mann
aus dem Bezirk Eferding zu Besuch war. Denn auf dem Vierkanthof lebt
auch der 89-jährige Vater der beiden Brüder. Er habe Angst gehabt, dass
der junge Hund der Nachbarn, der immer auf fremdem Grund frei
herumlaufe, einmal seinen betagten Vater anspringen könnte, sagte der
Angeklagte. Mit dem Schuss auf Hündin Elsa, ein Hannoverscher
Schweißhund, habe er das Tier „nur versprengen, aber nicht verletzen
wollen“.
Doch die Hündin wurde durch den Schuss schwer verletzt, kehrte
blutüberströmt nachhause zurück, wie der Sohn der Besitzerfamilie
schilderte. Ihr Hund habe noch nie einem Menschen etwas zu Leide getan,
sei noch jung und verspielt. „Mich irritiert etwas, dass Sie extra für
den Hund Gummischrot kaufen gegangen sind“, sagte der Richter zum
Beschuldigten, der bereits Vorstrafen wegen Vermögensdelikten aufweist.
Er verhängte eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je vier Euro (der
Angeklagte bezieht ein Nettoeinkommen von rund 1000 Euro monatlich) und
sah dem Landmaschinentechniker die Hälfte der Summe bedingt nach. Zu den
unbedingten 720 Euro Geldstrafe kommen noch knapp 600 Euro
Tierarztkosten, die er den Besitzern zurückzahlen muss und
Verfahrenskosten in Höhe von 250 Euro. Der Angeklagte akzeptierte das
Urteil. Es tue ihm leid, es sei ein „Blödsinn“ gewesen, betonte er. Das
Urteil ist rechtskräftig.
Initiative fordert Abschaffung der Jagd im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich sollen künftig professionell ausgebildete
Wildhüter die Jäger ersetzen. Die Tierpartei Schweiz (TPS) hat am
Dienstag ihre Initiative mit der entsprechenden Forderung eingereicht.
Mehr als 7300 Unterschriften wurden für das Anliegen gesammelt. Diese
müssen nun noch beglaubigt werden.
Die Jagd in ihrer heutigen Form soll abgeschafft werden, fordert die
Initiative «Wildhüter statt Jäger» der Schweizer Tierschutzpartei.
Stattdessen soll der Kanton Zürich ein «Wildtier-Management mit
professionell ausgebildeten Wildhütern» einführen. Die Jagd auf
Wildtiere sei heute nicht mehr zeitgemäss.
Im Vordergrund stehen soll dabei die natürliche Regulierung des
Wildtierbestandes. Bei kranken oder verletzten Wildtieren dürften nur
vom Kanton angestellte Wildhüter eingreifen. Bei Schäden durch Wildtiere
soll der Kanton haften, sofern die Landbesitzer genügend Massnahmen zur
Schadensverhinderung ergriffen hatten.
Stadt ist bereits Schongebiet
Nach dem Willen der TPS sollen die Wildhüter nur dann regulierend
eingreifen, wenn alle anderen Schutzmassnahmen nicht zielführend waren.
Festlegen soll diese eine unabhängige Fachkommission. Sie würde
paritätisch aus Wildhütern, Wildtierbiologen, Veterinären und Vertretern
aus Tier- sowie Artenschutzorganisationen zusammengesetzt. Das
Stadtgebiet Zürich sei heute schon Wildschongebiet und werde von
Wildhütern betreut. Dieses erfolgreiche Modell solle auf den ganzen
Kanton ausgeweitet werden, schreibt die Tierpartei auf ihrer Homepage.
Jäger stürzte bei Hochsitz - Toter nach Stunden gefunden
KAINACH. Ein Jäger ist Dienstagfrüh in der Weststeiermark bei seinem
Hochsitz gestürzt und ums Leben gekommen.
Der Mann wurde erst Stunden später gegen 10.45 Uhr entdeckt. Als der
Notarzt gegen Mittag im unwegsamen Gelände eintraf, konnte er nur noch
den Tod feststellen. Der Steirer hatte laut Polizei schwere
Kopfverletzungen.
Der 62-jährige Jäger war gegen 4 Uhr von zu Hause weggefahren, um auf
die Jagd zu gehen. Doch schon wenig später dürfte er beim Hochsitz in
Kainach bei Voitsberg abgestürzt sein. Da der Standbereich der Leiter an
einer steilen Stelle ist, war der Waidmann entweder vom Hochsitz und
dann weiter über die Böschung oder möglicherweise auch nur über die
Böschung gestürzt. Er hatte jedenfalls Kopfverletzungen, schilderten die
Ermittler. Seine Leiche wurde bereits zur Beerdigung freigegeben, da
keine Hinweise auf Fremdverschulden festgestellt wurden. Ob es ein
Unfall war oder der Mann möglicherweise nach gesundheitlichen Problemen
gestürzt war, bleibt ungeklärt.
Jäger (56) stürzte in St. Ulrich 15 Meter mit Auto ab: verletzt
Als die Feuerwehr den Tiroler barg, war er ansprechbar. Ein
Notarzthubschrauber flog den Verletzten ins Krankenhaus nach St. Johann.
St. Ulrich – Rund 15 Meter über einen steilen Hang ist am Freitagabend
ein Jäger (56) in St. Ulrich am Pillersee abgestürzt. Auf dem Forstweg
zur Landtalalm kam der Tiroler vom Weg ab, woraufhin sich das Fahrzeug
nach Angaben der Polizei mehrmals überschlug und wieder auf den Rädern
zum Stehen kam.
Die Freiwillige Feuerwehr St. Ulrich, die mit 34 Mann an die
Unfallstelle eilte, barg den Verletzten gemeinsam mit der Besatzung des
Notarzthubschraubers C4. Der 56-Jährige wurde bei dem Unfall schwer
verletzt, war allerdings laut Feuerwehrkommandat Martin Mitterer während
der Bergung ansprechbar. Er wurde mit dem Notarzthubschrauber in das
Bezirkskrankenhaus St. Johann geflogen.
Die Bergung des Fahrzeuges dauerte noch bis 22.30 Uhr an. An dem Auto
entstand ein erheblicher Sachschaden.
Zum Originalartikel
In Niedernsill im Salzburger Pinzgau ist ein einheimischer Jäger bei
einem Absturz mit seinem Geländewagen ums Leben gekommen.
Der 77-Jährige war am Mittwoch Richtung Jagdhütte aufgebrochen und hätte
heute wieder zurückkommen sollen. Entweder gestern bei der Fahrt hinauf
oder heute bei der Rückfahrt kam er mit dem Fahrzeug von der Forststraße
ab und stürzte ab, sagte ein Polizei-Sprecher.
Da der 77-Jährige heute nicht ins Tal kam, machte sich ein anderer Jäger
auf die Suche. Dabei entdeckte er den abgestürzten Geländewagen und
schlug Alarm. Die Hilfskräfte konnten den Einheimischen nur mehr tot
bergen.
nachrichten.at
vom
22.06.2017 Rotmilan mit präpariertem Hasenkopf vergiftet
EFERDING. Der Köder wurde vermutlich mit einem Pflanzenschutzmittel
versetzt. Auch eine Rabenkrähe starb qualvoll.
Wie erst jetzt bekannt wurde, kam es Anfang Mai im Bezirk Eferding zu
einem Vergiftungsanschlag auf Wildtiere. Mehrere vergiftete Köpfe von
Feldhasen wurden am Rande einer Kiesgrube ausgelegt. Alle Indizien
deuten darauf hin, dass diese Giftköder zumindest einem Rotmilan und
einer Rabenkrähe zum tödlichen Verhängnis wurden. Die
Tierschutzorganisation BirdLife Österreich zeigte den Fall bei der
Polizei Eferding an. Das Ermittlungsverfahren läuft.
„Der Tod des Rotmilans zeigt, wie anfällig dieser Aasfresser auf
illegale Vergiftungsaktionen ist. Das haben in der Vergangenheit bereits
mehrere ähnliche Vorfälle in Österreich und unseren Nachbarländern
gezeigt“, erklärt Hans Uhl, Leiter des oberösterreichischen Rotmilan-Artenschutzprojektes
von BirdLife bestürzt: „Das dauerhafte Überleben von Oberösterreichs
zweitgrößtem und zugleich seltenstem Greifvogel hängt unter anderem
davon ab, wie konsequent derart verwerfliche Praktiken von Vogelhassern
abgestellt werden!“ Flora Hoser, WWF Biologin, erklärt: „Die Verfolgung
und Ahndung von Vergiftungsanschlägen auf Wildtiere ist oft schwierig.
Anrainer und Spaziergänger können hierzu einen wichtigen Beitrag
leisten, indem sie verdächtige Funde von Giftködern, Fallen und toten
oder verletzten Greifvögeln der WWF-Gifthotline unter: 0676 444 66 12
melden.“
Maximal zehn Rotmilan-Paare brüten in Oberösterreich
Der Rotmilan zählt zu den bedrohtesten Vogelarten Oberösterreichs. Nach
seinem völligen Aussterben in den letzten Jahrzehnten begann dieser
imposante Greifvogel mit einer Flügelspannweite von rund 160 cm in den
letzten fünf Jahren das Bundesland Oberösterreich mit ersten Brutpaaren
wieder zu besiedeln. BirdLife führt mit Unterstützung der Abteilung
Naturschutz des Landes Oberösterreich eine Bestanderhebung und ein
Artenschutzprojekt durch. Lediglich fünf bis maximal zehn Rotmilan-Paare
brüten derzeit in Oberösterreich.
Der tote Rotmilan wurde allem Anschein nach mit einem präparierten
Hasenkopf vergiftet. Er wurde in der Nähe des Köders tot aufgefunden.
„Alle Indizien deuten auf eine illegale Vergiftung mit einem bereits in
geringen Dosen tödlich wirkenden Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der
Carbamate - wahrscheinlich Carbofuran - hin“, berichtet Uhl. Das in
Österreich verbotene, aber oftmals für Vergiftungen von Wildtieren
verwendete Carbofuran führe sehr schnell zur Lähmung. Die Tiere würden
daher oft in unmittelbarer Nähe der Köder gefunden. Der Tod selbst kann
sich aber über mehrere Stunden qualvoll ziehen. Landesjägermeister Sepp
Brandmayr ist fassungslos: „Ich hoffe, dass die Täter gefunden werden.
Gift ist das Letzte und hat in der Natur einfach nichts verloren!“
Bestürzt zeigt sich auch Geschäftsführer und Wildbiologe Christopher
Böck vom OÖ Landesjagdverband: „Wir haben bereits seit geraumer Zeit
keinen Vergiftungsfall bei Wildtieren in Oberösterreich mehr feststellen
können. Die Jäger passen hier auf und zeigen auch mögliche Fälle an.
Gerade der Rotmilan wird von den Weidmännern unterstützt und vor kurzem
wurde wieder der Nachweis einer erfolgreichen Brut von unseren Jägern
erbracht, die sich über den Nachwuchs freuen."
Zum Originalartikel
Vier Grundeigentümer aus NÖ wehren sich. Jäger argumentieren mit
Verbiss-Schäden.
"Freiheit für Tiere": Dieses Tattoo trägt Alexandra Klein auf ihrem
Dekolleté. "Wir sind gegen das Töten von Tieren. Und wir wollen
bestimmen, was auf unserem Grundstück passiert." Sie ist gemeinsam mit
ihrem Mann Hans Meerkatz am Dienstag in den Verfassungsgerichtshof (VfGH)
in Wien gekommen. Das Paar hat ein fünf Hektar großes Waldstück bei der
Hohen Wand geerbt. Unter anderem leben dort Steinböcke. Dass Jäger
einfach in ihren Wald gehen und Wildtiere schießen können, das behagt
ihnen gar nicht. Sie wollen das, genau wie drei weitere Waldbesitzer aus
Niederösterreich, verhindern.
Das Verfahren hat fast alle Instanzen durchlaufen, keine hat das
geforderte Jagdverbot zugelassen. "Es wird unter anderem damit
argumentiert, dass der Wildverbiss sonst problematisch ist. Aber in
Niederösterreich gibt es 65 Prozent Wildverbiss. Und das, obwohl seit
Jahrhunderten gejagt wird. Das System funktioniert nicht", meint der
Rechtsanwalt der Jagdgegner, Stefan Traxler. Unterstützung holten sich
die Kritiker unter anderem aus Deutschland. Karl-Heinz Loske ist Ökologe
und arbeitet bei einer Initiative gegen Zwangsbejagung. "Jagd bringt
keinen positiven Beitrag zum Artenschutz. Er führt zu Artenverlusten."
Keine Vegetation mehr
Die Vertreter des Landes Niederösterreich sehen das anders. Hans
Grundner, stellvertretender Landesforstdirektor, bringt dazu das
Beispiel der Hohen Wand – durch das starke Wachstum der
Steinbock-Population sei dort die Vegetation gefährdet gewesen. "Wir
haben deshalb die Steinböcke bejagt, jetzt erholt sich die Vegetation
wieder."
Theoretisch haben Grundbesitzer ganz leicht die Möglichkeit, die Jagd
auf ihrem Grund zu verhindern – dazu müssen sie das Areal aber
einzäunen. "Gleichzeitig müssen Wälder aber frei zugänglich sein.
Außerdem kann keiner sagen, welche Art Abgrenzung gemeint ist",
kritisiert Anwalt Christian Aichinger, der zwei weitere Jagdgegner
vertritt. Darauf hat Grundner eine Antwort: "Ein Maschendrahtgeflecht
mit 1,50 Metern Höhe reicht, bei Rotwild zwei Meter hoch. Der Laufmeter
Zaun kostet 8 bis 15 Euro."
Während bei Fällen in Deutschland, Frankreich oder Luxenburg der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Jagdfreistellungen
zugelassen hat, ist so etwas in Österreich (noch) kein Thema. Im
vergangenen Jahr ist ein Kärntner Grundbesitzer mit einem
Jagdfreistellungsantrag für seinen Grund und Boden beim VfGH abgeblitzt.
Der Senat kam zu dem Schluss, dass sich die Situation in Kärnten in
wesentlichen Punkten von der Sach- und Rechtslage der ausländischen
Fälle unterscheidet.
Ein wesentlicher Grund sei die extrem hohe Wilddichte in Österreich, die
eine flächendeckende Bejagung notwendig macht. Durch den Verbiss von
Wildtieren entstehen der Waldwirtschaft jährlich Schäden in der Höhe von
etwa 70 Millionen Euro. "Warum soll in Niederösterreich der Wald weniger
schützenwert sein, als in anderen Bundesländern? Wir sehen die Sache
daher sehr gelassen und schlafen deswegen nicht schlecht", erklärt der
Generalsekretär der Zentralstelle der Österreichischen
Landesjagdverbände, Peter Lebersorger. Für Lebersorger stecken hinter
den vereinzelten Klagen eher militante Tierrechtler als "besorgte
Bürger".
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes fiel am Dienstag nicht,
diese ergeht schriftlich.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am
Dienstag die Frage der Jagdfreistellung von Grundstücken in
Niederösterreich behandelt.
Konkret wollen vier Grundbesitzer im Wald-, Wein- und Industrieviertel
aus ethischen Gründen keine Jagd auf eigenem Grund, erläuterte Martin
Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Aus seiner Sicht
müsste für eine Jagdfreistellung entschieden werden.
"Sollte sich der VfGH dazu nicht durchringen können, dann wird das
endgültig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden
müssen", so Balluch in einer Aussendung nach der öffentlichen Sitzung.
Ein Urteil werde schriftlich ergehen.
Die Tierschutzseite hatte zwei Experten aufgeboten, die laut Balluch
schlüssig argumentierten. Die Erfahrungen mit jagdfrei gestellten
Gebieten in Deutschland und der Schweiz seien demnach sehr positiv, die
Artenvielfalt nehme drastisch zu, und es würden keine Waldschäden
entstehen.
In Kärnten hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits den Antrag
eines veganen Grundbesitzers abgewiesen, seinen Wald jagdfrei zu
stellen. Das Urteil von Kärnten sei aber auf Niederösterreich nicht
übertragbar, weil die Alpenkonvention, die Österreich zum Schutz des
Bannwaldes verpflichte, hier nicht flächendeckend greife, meinte Balluch.
Dagegen sei deutlich gezeigt worden, dass jagdfrei gestellte Flächen
ökologisch sehr begrüßenswert seien.
"Die Jagd ist eine Nutzung der Natur und damit ein egoistisches Hobby im
Privatinteresse, kein Naturschutz und damit auch nicht im öffentlichen
Interesse", betonte der VGT-Obmann. Daher müsste es den Besitzern
freigestellt werden, die Jagd auf ihrem Grund zu verbieten.
Streit um Jagdfreistellungen in Niederösterreich nun beim
Verfassungsgerichtshof
Wie in anderen Bundesländern lehnen auch in Niederösterreich
(NÖ) viele Grundstücksbesitzer die Jagd auf ihrem Grundstück ab. Einige
davon bekämpfen morgen, Dienstag (20.6.), in einer öffentlichen
Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Erkenntnisse des
Landesverwaltungsgerichts, die ihnen die Jagdfreistellung ihrer
Liegenschaften versagen. Weitere einschlägige Verfahren aus anderen
Bundesländern sind bereits beim VfGH anhängig. Der Widerstand gegen die antiquierten Landesjagdgesetze ist in
Österreich ungebrochen – die Alpenrepublik riskiert eine Verurteilung
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Auch wenn der VfGH Ende letzten Jahres den Jagdfreistellungsantrag eines
Kärntner Waldbesitzers abgelehnt hat, ist der Widerstand gegen die
Regelungen der (Landes)Jagdgesetze, wonach man auf dem eigenen
Grundstück die Jagd nicht verbieten kann, ungebrochen – und durchaus
sinnvoll, wie Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen
Tierschutzvereins feststellt.
„Die Entscheidung des VfGH im vergangenen Herbst hat meines Erachtens
lediglich zur Folge, dass man die Jagd auf eigenem Boden innerhalb eines
absehbaren Zeitraumes noch dulden muss; die Landesgesetzgeber werden am
Ende aber doch die einschlägigen Teile der Jagdgesetze adaptieren
müssen, sobald der EGMR über den ersten österreichischen Fall befindet.“
Der Kärntner hat bereits den EGMR angerufen. Tatsächlich ist die
Rechtsprechung des höchsten europäischen Gericht seit einigen Jahren eindeutig - hatte es doch in
ähnlich gelagerten Fällen schon zulasten von Deutschland, Luxemburg und
Frankreich entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer
Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der
Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Viele
Grundstücke mussten deswegen schon jagdfrei gestellt werden – in
Deutschland etwa
sind in
Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein
und
Bayern bereits viele Wiesen, Wälder und Felder offiziell
jagdfrei. Hunderte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind weiters
anhängig. Streit um Jagdfreistellung in NÖ nun beim VfGH
Die BürgerinitiativeZwangsbejagung adeund der Österreichische
Tierschutzverein haben dafür gesorgt, dass diese in
Deutschland losgetretene „Lawine“ nun auch in Österreich ins Rollen kam.
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Traxler in Mödling unterstützt die
Grundeigentümer aus ganz Österreich.
Mittlerweile sind mehrere einschlägige Verfahren beim VfGH anhängig;
zahlreiche weitere
Grundstückseigentümer haben bereits Freistellungsanträge bei den jeweiligen
Bezirkshauptmannschaften gestellt.
Zur Klärung der Fälle aus Niederösterreich betreffend das
niederösterreichische Jagdgesetz führt der Verfassungsgerichtshof morgen
Dienstag (20. 6.) um 10 Uhr eine öffentliche Verhandlung durch.
Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren ist Dr.
Christian Nittmann, Gründer der
Bürgerinitiative
Zwangsbejagung ade überzeugt, dass ein Verbot der Jagd auf
Grundstücken von Jagdgegnern in Österreich kommen wird. „Andernfalls
droht auch Österreich eine Verurteilung durch den EGMR. Die Jagdgesetze
in Deutschland und Österreich basieren auf dem sog. „Reviersystem“.
Insofern muss somit beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass auch
die Republik Österreich letzten Endes vor dem EGMR unterliegen wird.
Die Landesgesetzgeber täten gut daran, Grundbesitzern die Möglichkeit des
Austrittes aus der Zwangsbejagung einzuräumen, wie es in anderen Ländern
Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist“, so Nittmann. Alle Grundstückseigentümer in Österreich, die die Jagd auf dem
eigenen Grundstück nicht länger dulden wollen, können sich bei der
Bürgerinitiative
Zwangsbejagung ade und /oder dem
Österreichischen Tierschutzverein
melden. Rückfragehinweise:
Österreichischer Tierschutzverein Mag. Christian Hölzl,
Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins
Berlagasse 36, 1210 Wien e-mail: zentrale@tierschutzverein.at www.tierschutzverein.at
BürgerinitiativeZwangsbejagung ade Dr. Christian Nittmann, Sprecher
der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade Postfach 21, 1090 Wien
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.at www.zwangsbejagung-ade.at
Ein 46-jähriger Jäger ist Sonntagvormittag beim Aufstellen eines
Hochstandes in Feldkirchen bei Mattighofen (Bezirk Braunau am Inn) von
der Leiter gestürzt. Er landete auf dem Betonfundament des Hochstandes
und wurde verletzt, berichtete die Polizei Oberösterreich. Der Hochsitz
war noch nicht gesichert, als der 46-Jährige am Dach eine Latte
anbringen wollte.
Der 46-Jährige und drei Jagdkameraden waren damit beschäftigt, den
Hochstand an einem Waldrand aufzustellen. Der neue Hochsitz sollte mit
Gurten am Betonfundament gegen das Umfallen gesichert werden. Diese
waren aber noch nicht montiert, als der 46-Jährige mit der Leiter auf
das Dach steigen wollte. Der Hochstand kippte nach vorne weg. Der
46-Jährige konnte nicht mehr rechtzeitig von der Leiter absteigen und
fiel auf das Betonfundament. Nach der Erstversorgung durch den Notarzt
brachte ihn ein Rettungshubschrauber ins Unfallkrankenhaus Salzburg.
Zum Originalartikel
Rothirsch-Weibchen werden im Laufe ihres Lebens immer klüger - und vor
allem vorsichtiger: Ab einem Alter von zehn Jahren sind sie für Jäger
praktisch unerreichbar, wie kanadische Forscher herausgefunden haben.
Laut
Henrik Thurfjell von der University of Alberta haben die weiblichen
Hirsche verschiedene Strategien entwickelt, um nicht erschossen zu
werden. Sie bewegen sich mit zunehmendem Alter weniger - und senken so
die Wahrscheinlichkeit einer gefährlichen Begegnung mit Jägern.
Erfahrene Tiere verbergen sich außerdem vor allem im Wald und in
unübersichtlichen Gelände, insbesondere in der Morgen- und
Abenddämmerung.
Die Forscher fanden Hinweise darauf, dass die Tiere sogar auf die
Bewaffnung der Jäger reagieren. Sie suchen nämlich während der
Jagdsaison für Bogenschützen eher zerklüftetes Terrain und Anhöhen auf.
Das dient insofern ihrem Schutz, als sich mit Bogen ausgerüstete Jäger
sehr viel dichter an ihre Beutetiere heranpirschen müssen.
Lernen von Fehlern der Männchen
Für ihre Untersuchung versahen die Forscher 49 weibliche Rothirsche (Cervus
elaphus) im Alter von eins bis 18 Jahren in den kanadischen Provinzen
Alberta und British Columbia mit Sendehalsbändern und beobachteten die
Tiere über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren.
Die Tiere leben gesellig und können über 20 Jahre alt werden - alt genug
um allerhand zu lernen. Und weil die Jäger es vor allem auf die
männlichen Hirsche abgesehen haben, können die weiblichen Tiere von den
tödlichen Fehlern der Artgenossen mit Geweih lernen.
Für Tiere kann es lebenswichtig sein, sich neuen Verfolgern oder
Jagdmethoden anzupassen. „Vor allem Wildschweine sind ausgesprochen
schlau“, bestätigt Torsten Reinwald, Sprecher des Deutschen
Jagdverbandes (DJV). So hätten etwa mit Sendehalsbändern ausgerüstete
Bachen, das sind weibliche Tiere, unmittelbar vor Jagdbeginn beim
Klappern der ersten Autotür ihre Rotte aus der Gefahrenzone an die
Reviergrenze geführt. „Nach Ende der Jagd kamen sie zurück“, berichtet
Reinwald.
Fatale Fehler der Mufflons
„Das Wild kann die Gefahren - sei es Mensch oder Wolf - gut
einschätzen“, sagt Reinwald. „Viele Tierarten wie auch das Rotwild
bleiben erstaunlich ruhig, wenn etwa Menschen auf Wegen im Wald
unterwegs sind, reagieren aber sofort, wenn sich abseits der Wege
Ungewohntes tut.“ Doch nicht immer kommt die Anpassung an neue Gefahren
schnell genug.
So haben Mufflons, eine vor rund hundert Jahren in Mitteleuropa
angesiedelte Wildschafart, bislang nicht gelernt, mit dem Wolf
umzugehen. „Sie haben ihr altes Fluchtverhalten aus ihrer ursprünglichen
bergigen Heimat Korsika und Sardinien behalten“, sagt Reinwald. „So
fliehen sie nur über kurze Strecken und wähnen sich dann in Sicherheit -
ein meist fataler Fehler.“
Jetzt macht auch NÖ Schluss mit der kritisierten Gatterjagd.
Landesrat Stephan Pernkopf (VP) hat sich zu einem Verbot ab 2029
durchgerungen.
Die Betreiber und Besitzer der 71 Jagdgatter im Bundesland haben jetzt
zwölf Jahre Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen. Es geht
dabei hauptsächlich um die Planungssicherheit und Wahrung des Eigentums.
In NÖ umfassen die eingezäunten Jagdgebiete eine Fläche von 23.000
Hektar, das ist 20 Mal die Fläche des Nationalparks Thayatal. Seit zwei
Jahren sind neue Gatterjagden in NÖ verboten.
Der Entschluss zum Verbot stützt sich auf die Studie eines anerkannten
Wildbiologen. Die Hauptgründe: Jagd in einem eingezäunten Gelände ist
nicht waidgerecht, nicht sinnvoll und schadet der biologischen Vielfalt,
denn Isolation ist schädlich.
Landesrat Pernkopf in seiner Begründung: "Ich setzte mich im vollen
Umfang für eine waidgerechte Jagd ein und die kann nur in freier
Wildbahn stattfinden."
Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) kämpft seit Jahren
für ein Verbot und sagt in einer ersten Reaktion zu Heute: Die
zwölf Jahre Übergangszeit sind zu lange, im Burgenland sind es nur
sieben. Trotzdem bin ich froh, dass man endlich zur Vernunft gekommen
ist."
Gelähmt, geschwächt und dem Tode geweiht - so wurden vor mehr als einem
halben Jahr zwei Steinadler im Bezirk Reutte entdeckt. Nach
intensivmedizinischer Betreuung und monatelanger Reha konnten sie am
Samstag wieder in die Freiheit entlassen werden.
Es war ein bewegender Moment für Tierärztin Tanja Isser und
Greifvogelflüsterer Mathias Premm, als sie am Samstag im Lechtal die
beiden Steinadler aus ihrer Umklammerung der Natur zurückgeben durften.
Schließlich hatten die beiden monatelang engsten Kontakt mit den
mächtigen Greifern.
Eine Woche intensivmedizinisch betreut
Ursache für die Lähmung war eine schwere Bleivergiftung. „Die Bleiwerte
waren bei beiden Tieren um das Zehnfache höher als der toxische
Grenzwert“, erinnert sich Isser. Je eine Woche lang mussten die völlig
gelähmten Tiere mit Infusionen intensivmedizinisch betreut werden.
Das Blei haben die Steinadler mit großer Wahrscheinlichkeit beim Fressen
von Aas aufgenommen. Es stammt in der Regel von Munitionsteilen. „Die
starke Magensäure des Adlers zersetzt das Blei, welches sich dann im
Körper ablagert und dann das Nervensystem angreift“, erklärt die
Tierärztin, die auch eine Falknerausbildung absolviert hat. Der Adler
kann sich nicht mehr bewegen und würde verhungern.
Langer Weg der Reha und Physiotherapie
Hat der Steinadler nach einer Bleivergiftung den Kampf um Leben und Tod
gewonnen, was übrigens nicht selbstverständlich ist, dann ist es noch
ein langer Weg zurück in die Freiheit. Isser brachte die Vögel nach der
Intensivversorgung ins Stubaital zu Mathias Premm. Im Greifvogelpark
Telfes pflegt er im Jahr bis zu 20 Wildvögel gesund. Für die Steinadler
hat er ein spezielles Trainingsprogramm entwickelt.
„Dabei geht es darum, die Muskulatur der Tiere aufzubauen und wieder zu
stärken, ähnlich einer Reha bei uns Menschen“, so Premm. Der Experte,
der seit seiner Kindheit mit Greifvögeln arbeitet, trainiert den
Steinadlern gewisse Übungen an. „Wichtig ist, dass man die Tiere dazu
bringt, diese Übungen selbst zu machen, weil man schließlich nicht den
ganzen Tag daneben stehen kann“, verrät der Greifvogelflüsterer.
Projekt „Bleifreie Munition“ schwierig umzusetzen
Die Kosten für die aufwendige monatelange Therapie der Steinadler tragen
Isser und Premm zum großen Teil selbst. Finanzielle Unterstützung kommt
vom Tiroler Jägerverband, der gleichzeitig vor drei Jahren auch das
Projekt „Bleifreie Munition im Hochgebirge“ initiiert hat. Damals noch
euphorisch muss Landesjägermeister Anton Larcher mittlerweile
eingestehen, dass der Umstieg auf bleifreie Munition nicht so rasch
möglich sein wird.
Eine vom Jägerverband in Auftrag gegebene Untersuchung hat ergeben, dass
etliche Gewehre mit bleifreier Munition nicht die notwendige Präzision
erreichen. Jetzt allen Jägern vorzuschreiben, ihre Waffen auszutauschen,
sei unrealistisch, so Larcher. Er appelliert aber dennoch an seine Jäger
umzustellen, dort wo es technisch machbar sei. Denn es gibt sehr wohl
auch Gewehre, das hat die Studie ebenfalls ergeben, die mit bleifreier
Munition präzise Schüsse zulassen.
Arbeit wird Isser und Premm nicht ausgehen
Solange im Hochgebirge mit bleihaltiger Munition geschossen wird, ist
die Wahrscheinlichkeit hoch, dass jährlich einige Adler an den Folgen
einer Bleivergiftung zugrunde gehen, sind sich die Experten einig. Glück
haben jene Tiere, die gefunden werden und in die Hände von Isser und
Premm geraten. Denn für sie ist die Chance groß, dass sie wieder genesen
und in die Freiheit entlassen werden können.
Jäger fordert 100.000 Euro von Tieraktivist Balluch
Nach der einstimmigen Wahl zum Salzburger Landesjägermeister am
Wochenende musste sich Gutsbesitzer Maximilian Mayr-Melnhof am
Donnerstag wieder unangenehmeren Dingen widmen: Am Salzburger
Landesgericht ist der Schlagabtausch mit seinem Intimfeind,
Tierschutzaktivist Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VgT),
in die nächste Runde gegangen.
Im Fokus dieses Mal: 100 Hasspostings, in denen Nutzer auf der
angeblichen Facebook-Fanseite von Martin Balluch über Mayr-Melnhof sowie
dessen Frau und Kinder herziehen. "Meine Familie wurde in die
Öffentlichkeit gezerrt", sagte Mayr-Melnhof, der wegen übler Nachrede
und Beleidigung 100.000 Euro Schadenersatz von Balluch fordert.
Balluch behauptete, die betreffende Seite würde nicht von ihm betrieben.
Es handle sich um fünf Autoren, die Beiträge online stellen. "Ich selbst
habe keine Möglichkeit, diese Inhalte zu löschen. Ich habe auch kein
eigenes persönliches Facebook-Profil", sagte Balluch.
Eineinhalb Stunden verbrachte Richter Peter Egger am Beginn der
Verhandlung mit dem Versuch, die beiden Streitparteien doch noch zu
einer Schlichtung zu überreden. "Meiner Meinung nach wäre es in diesem
Verfahren das Beste, sich trotzdem die Hand zu geben", sagte Egger.
Doch die Versuche sind vorerst wirkungslos geblieben. Die Verhandlung
wurde am Donnerstag neuerlich vertagt.
Klopapier-Gate sorgt für Aufregung im Landhaus Sämtliches Toilettenpapier im Regierungsgebäude soll
ausgetauscht worden sein, die Rollen zeigen ein Gackerl-Symbol mit der
Aufschrift "Gatterjagd".
Nur in Niederösterreich gibt es noch Jagdgatter. 74 waren es bei der
letzten Zählung. Offenbar um dagegen zu protestieren, verteilten am
Dienstag Tierschützer eigens gedruckte Klorollen mit Toilettenpapier in
den Regierungsgebäuden des nö Landtags.
Die Papiere zeigen ein Exkrement mit der Aufschrift „Gatterjagd“ und
einem darin steckenden Schild „Is fürn Oasch“. Auf sämtlichen Toiletten
für Männer und Frauen sollen diese neuen Rollen installiert worden sein.
Hintergrund ist der Umstand, dass mit dem 1. Mai 2017 nun das neue
Jagdgesetz im Burgenland mit einem Gatterjagdverbot, für das eine
Übergangsfrist bis 2023 gilt, in Kraft getreten ist. Tierschützer
fordern von Landesrat Stephan Pernkopf (VP), auch den Jagdgattern in NÖ
ein Ablaufdatum zu geben. In Wien laufen bereits ebenfalls
Übergangsfristen und in Salzburg steht ein Verbot vor der Tür. In
sämtlichen anderen Bundesländern ist die Gatterjagd bereits abgeschafft.
VGT für Gatterjagdverbot
"Verein gegen Tierfabriken"-Obmann Martin Balluch: „Auch NÖ muss jetzt
endlich die Zeichen der Zeit erkennen und ein Gatterjagdverbot erlassen.
Es reicht nicht, wie im Herbst 2015 die Gatterjagd ein bisschen
einzuschränken und Kontrollen anzukündigen. Eine perverse Tierquälerei,
wie die Gatterjagd, muss verboten, nicht reguliert werden. Die große
Mehrheit der Bevölkerung auch in NÖ hat kein Verständnis für diese Art
der Abschießbelustigung. Wir fordern, jetzt Nägel mit Köpfen zu machen." Zum Originalartikel
Jäger (81) stürzte von Hochstand: Tot
Getötet wurde ein 81-jähriger Jäger aus Münzkirchen (OÖ) bei einem Sturz
von einem Hochstand in seinem Heimatort. Er war alleine hinaufgeklettert
und wollte offenbar Äste als Sichtschutz drapieren, wobei er den Halt
verlor und fünf Meter tief in den Graben stürzte. Die Leiche des Mannes
wurde erst am nächsten Morgen gefunden.
NÖ-Landesjägermeister Josef Pröll im Interview: "Wir lehnen alles ab,
was aus weltfremden Ökofantasien angesiedelt wird".
Am Truppenübungsplatz Allentsteig wurden erstmals nach 100 Jahren wieder
frei lebende Jungwölfe in Österreich fotografiert. Seither tobt die
Debatte, wie viele Wölfe das Land verträgt. Der KURIER sprach darüber
mit Josef Pröll. Der NÖ-Landesjägermeister hat bei einer Tagung zur
kritischen Auseinandersetzung mit dem Tier aufgerufen. Pröll nahm auch
zu anderen Jagdthemen Stellung.
KURIER: Wie schätzen Sie das Image der Jagd ein?
Josef Pröll: Besser als sich das manche wünschen. Wir haben
Umfragen, wonach über 70 Prozent der Bevölkerung der Jagd aufgeschlossen
bis positiv gegenüber stehen.
Ist das die Sehnsucht der Menschen nach mehr Landlust?
Neben der Jagd gibt es Reminiszenzen zu mehr Ländlichkeit. Das sagen uns
viele, die sich mit Tracht oder Urlaub am Land beschäftigen. Von dieser
Stimmung profitiert auch die Jagd.
Es gibt 30.000 Jäger und 3300 Jagdgebiete in Niederösterreich. Was
ist Ihr Kerngeschäft?
Da ist unsere Positionierung in der Mitte der Gesellschaft als wichtiger
Faktor des Landes. Das zweite große Thema ist die Jagdausübung. Die ist
untrennbar mit Eigentum verbunden. Unsere Rolle ist zu schauen, dass die
Balance in den Wäldern und auf den Fluren passt.
Zuletzt ist die Jagd rund um den Wolf in die Schlagzeilen geraten.
Ist das Thema hochgespielt?
Nein. Beim Wolf ist das ähnlich wie beim Fischotter und Biber. Beide
sind bewusst von Ökoaktivisten ausgesetzt worden. Und jetzt stehen wir
vor unglaublichen Schadenssituationen und es muss gehandelt werden.
Bei Fischotter und Biber wird die Jagd zum Abschuss gerufen.
Wir werden gerufen, weil man übersehen hat, dass die Balance erhalten
bleibt.
Und beim Wolf?
Da muss ich deutlich sagen, der ist schon lange nicht mehr in Österreich
gewesen. Wir spüren aber einen Druck, dass er kommt, wie am
Truppenübungsplatz in Allentsteig. Deshalb haben wir eine Arbeitsgruppe
zwischen Jagd und Landwirtschaft eingesetzt.
Was ist dort das Thema?
Das Auftauchen des Wolfes verändert vieles, von der Weidehaltung über
die Landwirtschaft bis zum Tourismus und der Jagd. Wir werden nicht
zuschauen, wie der Wolf von Kreisen forciert wird, die sich um die
Schadens- und Bedrohungssituationen nichts scheren.
Heißt am Ende, der Wolf wird abgeschossen?
Das muss nicht gleich in Bejagung münden. Aber wir brauchen eine
Zusammenarbeit aller Interessensgruppen bis hin zur Wissenschaft.
Mit dem Ziel?
Zu sagen, wie viele Wölfe ein Gebiet verträgt.
In Nachbarländern Österreichs ist das Tier wieder heimisch.
Wir sind nicht die Ukraine oder Russland mit endlosen Weiten, wir sind
eine sehr dicht besiedelte Region.
Wolfspopulation ja, aber überschaubar?
Überschaubar, berechenbar und begleitet, um Schäden zu verhindern. Wir
wollen rechtzeitig agieren können, wenn das aus dem Lot läuft.
Wo ziehen Sie die Grenze?
Was natürlich zuzieht, damit setzen wir uns sehr positiv auseinander.
Wir lehnen aber alles ab, was aus weltfremden Ökofantasien angesiedelt
wird.
Anderes Thema: Das Burgenland hat mittelfristig die Gatterjagd
verboten. Soll Niederösterreich diesem Beispiel folgen?
Für mich als Landesjägermeister ist vorrangig interessant, wie gejagt
wird und nicht wo. Also dass waidmännisch und im Rahmen der gesetzlichen
Bedingungen die Jagd betrieben wird.
Sie wollen kein Verbot?
Ich appelliere an alle Beteiligten, die Diskussion sehr sorgfältig und
redlich zu führen. Denn es geht hier um den Eigentumsschutz und die
Wertschätzung von Jagdausübungsberechtigten, die im Rahmen der Gesetze
jagen.
Tierschützer argumentieren völlig anders. Da heißt es, im Gatter wird
Wild herangezüchtet, um es abzuschießen.
Klar ist, das sogenannte Befüllen von Gattern unmittelbar zu Jagdzwecken
ist gesetzlich nicht erlaubt und für uns auch nicht akzeptabel.
Das heißt, so etwas gibt es in Niederösterreich nicht?
Die Gatter wurden vom Land auf Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
genau überprüft.
Stellen Sie sich der Debatte mit den Tierschützern?
Die sogenannten radikalen Tier-Rechtler werden wir niemals überzeugen
können. Mit der Forderung nach Tier-Rechten haben diese Gruppen eine
ganz andere Agenda. Hier geht es um einen sektiererischen Versuch, dem
Rest der Welt die eigene Wahrheit aufzuoktroyieren. Damit will ich
nichts zu tun haben.
Sie meinen mit dieser Kritik offenbar die VGT-Gruppe um Thomas
Balluch.
Ich respektiere jeden Veganer und Vegetarier. Den selben Respekt erwarte
ich mir als Jäger aber auch umgekehrt. Bei Menschen wie Herrn Balluch
nehme ich einen Fanatismus und eine Radikalität wahr, die ich
demokratiepolitisch für problematisch halte.
Es gibt immer mehr Wildkameras. Sind wir auf dem Weg zum überwachten
Wald?
Nein. Wir haben die Jäger informiert, dass dort, wo Öffentlichkeit im
Wald sein kann, es kein Recht auf Wildkameras gibt.
Eine neue Studie zeigt, wie stark sich Jagen auf die Artenvielfalt in
den Tropen auswirkt. In Jagdgebieten gibt es demnach 83 Prozent weniger
Säugetiere und 58 Prozent weniger Vögel als in geschützten Bereichen.
Der negative Einfluss war größer als die Forscher erwartet hatten. „Wir
schätzen, dass nur 17 Prozent der ursprünglich beheimateten Säugetiere
in den Jagdgebieten verbleiben, und nur 42 Prozent der Vögel“, sagt die
Studienleiterin und Umweltwissenschaftlerin
Ana Benítez-Lopez von der Universität Nijmegen in einer Aussendung.
Die Forscher fassten die Ergebnisse von rund 180 Einzelstudien zusammen,
die das Phänomen in den tropischen Regionen Mittel- und Südamerikas,
Asiens und Afrikas untersucht hatten. Daten zu knapp 100 Vogel- und rund
250 Säugetierarten standen zur Verfügung – darunter alle Größen von
kleinen Nagern bis zu Elefanten.
Je näher sich Städte, Dörfer oder Straßen befinden, desto größer sind
die Auswirkungen der Jagd. Und zwar nicht nur in den Jagdregionen
selbst, sondern auch in Naturschutzgebieten. Befinden sich in deren Nähe
Jagdstätten, so gibt es auch in diesen geschützten Bereichen weniger
Tiere.
Allgemein gilt die Landnutzung als hauptverantwortlich für das
Artensterben. Die Jagd spielt aber ebenfalls eine wichtige Rolle.
Benítez-Lopez und ihr Team plädieren deshalb für ein strenges Vorgehen
gegen Wilderer und nachhaltigere Jagdstrategien.
Der Wolf breitet sich in Europa immer weiter aus, auch in
Niederösterreich wurden bereits einige Tiere gesichtet. Beim
Landesjägertag in Ziersdorf (Bezirk Hollabrunn) am Samstag wurde betont,
den Zuzug verstärkt zu beobachten.
Am Truppenübungsplatz in Allentsteig (Bezirk Zwettl) gibt es nach
Schätzungen der Jägerschaft derzeit etwa 20 Wölfe, in ganz
Niederösterreich dürften es etwa 50 sein. Die Tiere kommen laut
Wildbiologen großteils aus Tschechien und der Slowakei, sie sind
strengstens geschützt und dürfen nicht geschossen werden.
Beim Landesjägertag in Ziersdorf wurde nun ein Managementplan
diskutiert, wie man mit der Ausbreitung des Wolfes umgehen kann. „Wir
wehren uns gegen das gezielte Aussetzen und Ansiedeln“, sagt
Landesjägermeister Josef Pröll. „Man sieht, was mit dem Biber und dem
Fischotter passiert ist, wo die Schäden jetzt enorm sind und wo jetzt
andere eingreifen müssen. Das darf uns beim Wolf kein zweites Mal
passieren. Alles, was natürlicher Zuzug ist, muss gemanagt und
beobachtet werden, dafür werden wir uns einsetzen.“
Jäger, Landwirte und Tourismus suchen Lösungen
Es gehe nicht darum, das Tier wieder auszurotten, sondern in
vernünftigen Bahnen zu behandeln. Neben der Jägerschaft setzt sich dafür
auch die Landwirtschaft ein. Wenn sich der Wolf ungezügelt vermehren
kann, könnte es nämlich nicht nur für das Wild, sondern auch für die
Tiere in der Landwirtschaft gefährlich werden. „Die Alm- und
Weidewirtschaft hat große Sorgen“, sagt Landwirtschaftskammer-Präsident
Hermann Schultes. „Es sind auch schon Schäden aufgetreten. Wir werden
jedenfalls das Thema Wolf mit großer Vorsicht betrachten.“
Deshalb wurde bereits eine Arbeitsgruppe gegründet, in der Vertreter der
Jägerschaft, der Landwirtschaft und des Tourismus gemeinsam das weitere
Vorgehen besprechen und Lösungen suchen. Diese Ergebnisse sollen in
einigen Monaten vorliegen.
Als erster Kanton der Schweiz wird der Kanton Thurgau die
Baujagd mit Hunden auf Füchse und Dachse verbieten.
Der Tierschutzverband wird eine entsprechende Initiative voraussichtlich
zurückziehen. Die Baujagd mit Hunden auf Fuchs und Dachs ist umstritten:
Tierschützer halten sie für grausam, Jäger hingegen finden sie
berechtigt. Der Bundesrat hatte die Anforderungen für die Baujagd in der
neuen Jagdverordnung 2012 verschärft, aber nicht verboten. Nun wird der
Thurgau als erster Kanton die Baujagd verbieten, wie der Grosse Rat am
Mittwoch den 19.4.2017 beschlossen hat.
Der Thurgauer Tierschutzverband hatte bereits seit 2010 ein Verbot der
Baujagd gefordert (Wild
beim Wild informierte). Um Druck auf die Politik auszuüben,
lancierten die Tierschützer im vergangenen Herbst eine Volksinitiative
für ein kantonales Baujagdverbot. Im März wurde das Volksbegehren
eingereicht.
„Mit dem Verbot ist der Demokratie genüge getan. Ich werde dem
Initiativ-Komitee deshalb vorschlagen, dass wir unsere
Initiative zurückziehen“, sagte Reinhold Zepf, Präsident des
Tierschutzverbands Thurgau, am Mittwoch auf Anfrage der
Nachrichtenagentur sda.
In der Debatte gab es wenig Opposition gegen das geplante Verbot der
Baujagd, obwohl eine
Gruppe von Jägern die Kantonsräte mit Informationsmaterial
eingedeckt hatte und am Morgen mit frischen Gipfeli für ein Verzicht auf
das Verbot warb. Draussen auf der Strasse bliesen einige ins Jagdhorn.
Die Jäger gingen ihrem Hobby verantwortungsvoll und mit hohen Ansprüchen
an das Tierwohl nach. Es brauche keine Einschränkungen. Ein
SVP-Vertreter stellte den Antrag, auf das Verbot zur Baujagd zu
verzichten. Dieser wurde mit grossem Mehr abgelehnt. Die Ratsmitglieder
seien angehalten, sich ihre eigene Meinung zu bilden. „Auf Drohungen
gehen wir nicht ein“ sagte Stephan Tobler aus Neukirch.
Die Thurgauer Jäger seien beim Thema Baujagd gespalten, sagte ein
Kantonsrat, der selbst Jäger ist. Die Baujagd werde kaum mehr
praktiziert und werde von der Bevölkerung nicht goutiert, wie das rasche
Zustandekommen der Initiative gegen die Baujagd gezeigt habe. Es liege
deshalb im Interesse der Jäger, eine Volksabstimmung zu vermeiden.
Jäger müssen den Bestand an gesunden Füchsen überhaupt nicht regulieren,
wenn sie etwas von Wildbiologie verstehen würden. Im
Kanton Genf werden Füchse seit Jahrzehnte nicht reguliert und dort
gibt es schweizweit z. B. den höchsten
Feldhasenbestand. Das Land Luxemburg, Nationalpark Schweiz usw.
kennen auch ein Fuchsjagdverbot und alles ist in bester Ordnung – ganz
ohne die Tierquälereien der Jäger.
„Auch ohne Jagd habe es nicht plötzlich zu viele Füchse, Hasen oder
Vögel. Die Erfahrung zeige, die Natur
könne man sich selber überlassen,“ sagt Heinrich Haller –
Nationalparkpräsident oder der Wildhüter Fabian Kern aus dem Kanton
Zürich: „Wir haben beobachtet, dass Fuchsmütter dort, wo man die Tiere
jagt, mehr Junge zur Welt bringen. Man könne zwar mit einem Abschuss
punktuell eine Entlastung schaffen, doch in Kürze werden die freien
Reviere wieder eingenommen. Die Natur reguliert das selbst.“
Der WWF kämpft gegen die beginnende Hexenjagd auf Wölfe, die gerade zart
wieder beginnen in Österreich heimisch zu werden.
“Kein Tier wurde in Österreich so erbarmungslos gejagt und ausgerottet
wie der Wolf. Es war eine wahre Hexenjagd. Doch die Irrtümer haben
seinen Tod überdauert und existieren auch bei seiner Wiederauferstehung
noch. Wir müssen jetzt handeln und für ein friedliches Miteinander
zwischen Mensch und Tier sorgen. Sonst werden die alten Ängste dem Wolf
das Leben kosten.“
Der WWF schreibt weiter in einem dringenden Aufruf:
„Österreichs erstes Wolfsrudel
wird – wenn alles glatt geht – in den nächsten Wochen wieder Nachwuchs
bekommen. Doch statt Freude über die Rückkehr dieses wunderschönen,
heimischen Wildtieres regiert bei manchen Österreichern die Angst. Und
es droht eine neuerliche Hexenjagd.
Denn mit den Wölfen kommen auch falsche Vorstellungen,
Unsicherheit und Angst zurück. Und die haben schon einmal dazu
geführt, dass der Wolf ausgerottet wurde. Für mehr als 100 Jahre.
Die Zeit drängt. Denn jetzt sind viele junge Wölfe, vor allem
aus Österreichs Nachbarländern auf der Suche nach einem Revier.
Einige werden sich auch bei uns niederlassen. Wir müssen daher jetzt die
Rahmenbedingungen für ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und
Tier schaffen.“
Jagdfreistellung von Grundstücken lässt auf sich warten -
Österreich riskiert eine Verurteilung vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte
Auch wenn ein Kärntner Grundstücksbesitzer Ende vergangenen Jahres mit
seinem Jagdfreistellungsantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) keinen
Erfolg hatte, ist der Widerstand gegen die antiquierten
Landesjagdgesetze in Österreich, nach denen Grundeigentümer die Jagd auf
eigenem Boden dulden müssen, ungebrochen. Der Kärntner hat bereits den
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angerufen.
Fünf weitere Jagdfreistellungsbegehren sind mittlerweile beim VfGH
anhängig.
Auch wenn der VfGH Ende letzten Jahres den Jagdfreistellungsantrag des
Kärntner Waldbesitzers letztinstanzlich abgelehnt hat, ist der
Widerstand gegen die Regelungen der (Landes)Jagdgesetze, wonach man auf
dem eigenen Grundstück die Jagd nicht verbieten kann, ungebrochen – und
durchaus sinnvoll, wie Mag. Christian Hölzl, Sprecher des
Österreichischen Tierschutzvereins feststellt.
„Die Entscheidung des VfGH hat
meines Erachtens lediglich zur Folge, dass Grundstückseigentümer die
Jagd auf eigenem Boden innerhalb eines absehbaren Zeitraumes noch weiter
dulden müssen; die Landesgesetzgeber werden am Ende aber doch die
einschlägigen Teile der Jagdgesetze adaptieren müssen, sobald der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über den ersten
österreichischen Fall befindet.
Tatsächlich ist die Rechtsprechung des EGMR bereits seit einigen Jahren
eindeutig:
Das höchste europäische Gericht hatte im Jahr 2012 zulasten von
Deutschland entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer
Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der
Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Damit folgte der
Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen aus zwei früheren Urteilen:
Bereits 1999 stellte er im Falle französischer Kläger und 2007 im Falle
einer luxemburgischen Klägerin fest, dass es gegen die Menschenrechte
verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer
Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren
Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung
widerspricht. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als
Vertragsvölkerrecht und ihre von der Republik Österreich unterzeichneten
Zusatzprotokolle entfalten selbstverständlich auch in Österreich
Wirksamkeit. In Deutschland mussten deswegen schon viele Grundstücke
jagdfrei gestellt werden - und es werden immer mehr:
So sind in
Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein
und
Bayern
bereits viele Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Hunderte
Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind weiters anhängig.
Die BürgerinitiativeZwangsbejagung adeund der Österreichische
Tierschutzverein haben dafür gesorgt, dass diese in
Deutschland losgetretene „Lawine“ nun auch in Österreich ins Rollen kam.
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Traxler in Mödling unterstützt die
Grundeigentümer aus ganz Österreich, die Verfahrenskosten sind von den
Antragstellern zu tragen (30 € für Rechtsmittel an
Landesverwaltungsgerichte, 240 € an den Verfassungsgerichtshof).
Trotz Ablehnung des Freistellungsbegehrens aus Kärntenist der Widerstand gegen die Jagd auf dem eigenen
Grundstück ungebrochen – viele Grundstückseigentümer wollen
die Jagd auf ihrem Grund nicht
länger dulden. Aktuell sind bereits 5 Antragsteller – nachdem ihr
Begehren vor der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft und vor dem
Landesverwaltungsgericht abgelehnt wurde – beim VfGH angelangt.
Unzählige weitere Freistellungen sind österreichweit bei den Behörden
anhängig.
Dr. Christian Nittmann, Gründer der
BürgerinitiativeZwangsbejagung ade ist
überzeugt: „Ein Verbot der Jagd auf Grundstücken von Jagdgegnern ist in
Österreich längst überfällig – ansonsten droht auch Österreich eine
Verurteilung durch den EGMR. Die Jagdgesetze in Deutschland und
Österreich basieren auf dem sog. „Reviersystem“. Insofern muss somit
beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass auch die Republik
Österreich letzten Endes vor dem EGMR unterliegen wird.
Die Landesgesetzgeber täten gut
daran, Grundbesitzern die Möglichkeit des Austrittes aus der
Zwangsbejagung einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas
mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist.“
Alle Grundstückseigentümer in Österreich, die die Jagd auf dem eigenen
Grundstück nicht länger dulden wollen, können sich bei der
BürgerinitiativeZwangsbejagung ade und /oder
dem Österreichischen
Tierschutzverein melden.
Rückfragehinweise:
Österreichischer Tierschutzverein
Mag. Christian Hölzl,
Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins
Berlagasse 36, 1210 Wien
e-mail: zentrale@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at
BürgerinitiativeZwangsbejagung ade
Dr. Christian Nittmann,
Sprecher der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade Postfach 21, 1090 Wien
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.at
www.zwangsbejagung-ade.at
Grundstücksbesitzer Christian Aichinger ist empört:
"Jäger schießen unerlaubt in meinem Wald"
Tierschützer und Jurist Christian Aichinger will in seinem Wald die Jagd
verbieten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte allerdings seinen
Jagdfreistellungsantrag ab. Deshalb reichte Aichinger den Antrag nun
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
Er ist Waldbesitzer, aber kann als Herr nicht allein über seinen Grund
und Boden bestimmen. Die Jäger machen Christian Aichinger das Leben
schwer. Aus Protest gegen ihr Eindringen in seinen Besitz hat er Tafeln
im Wald aufgehängt. "Jagen nicht erlaubt" steht da zu lesen. Leider sind
das Verbotsschilder ohne Wirkung.
"Ich lebe vegan und möchte aus ethischen Gründen die Jagd in meinem Wald
verbieten. Ich bin nicht damit einverstanden, dass auf meinem 6,5 Hektar
großen Grundstück (das entspricht etwa der Fläche von sechs
Fußballfeldern) in Kärnten Rehe und andere Tiere abgeschossen werden.
Die Jäger schießen unerlaubt", erklärt Aichinger, der in Wien als Jurist
arbeitet.
Deshalb hat der 35jährige bereits im Sommer 2014 einen Antrag auf
Jagdfreistellung für sein Waldgrundstück im Bezirk Spittal an der Drau
gestellt. Er brachte Beschwerden bei der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft und dem Landesverwaltungsgericht Kärnten ein.
Doch beide Ansuchen wurden abgewiesen. Also zog der Kärntner vor den
Verfassungsgerichtshof (VfGH). Doch auch dort wurde sein Wunsch nach
einer Jagdfreistellung abgelehnt. Das regt auch andere Tierschützer und
Grundbesitzer auf, die wie Aichinger machtlos gegen die Jägersind.
"Meine gute Laune ist dahin, wenn ich wieder einmal einen dieser
Waidmänner in meinem Wald herum trotten sehe", erzählt ein Besitzer, der
nicht genannt werden möchte. "Die Jagd ist grausam und führt nur zur
Ausdünnung und Ausrottung von Tierarten. Oft werden die Tiere auch nur
angeschossen. Das ist Tierquälerei. Denn die Nachsuche dauert, sofern
sie überhaupt erfolgt, oft Stunden und Tage. Im Vorjahr habe ich in
meinem Wald ein angeschossenes Reh entdeckt, dessen Eingeweide bereits
herausgetreten waren, aber es lebte noch. Ich habe dann soforteinen
Jäger angerufen, damit er das Tier von dessen Leiden erlöst. Das war
einfach grausam mitanzusehen. Wenn ich daran zurückdenke, kommt in mir
noch immer die Wut hoch. Das allespassierte auf meinem Grundstück und
ich kann nichts dagegen unternehmen."
Was der Besitzer genauso wie Christian Aichinger kritisiert, ist die
Tatsache, dass sie als Waldbesitzer keine Einsicht in den Abschussplan
der Kärntner Jägerschaft erhalten. "Ich weiß also nicht, wann es etwa
zuletzt einen Abschuss gegeben hat oder wie viele Tiere in meinem Wald
bereits erschossen wurden", sagt Aichinger, der weiterkämpfen will.
Deshalb hat er nun den Antrag auf Jagdfreistellung beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Luxemburg eingebracht. "Dort wird
entschieden, ob die Zwangsbejagung von Grundstücken in unserem Land mit
der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des Eigentumsvereinbar
ist. Der Gerichtshof hat bereits in drei Entscheidungen -betreffend
Luxemburg, Frankreich und Deutschland -ausgesprochen, dass die
Zwangsbejagung von Grundstücken der Freiheit des Eigentums, wie sie in
der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, widerspricht",
gibt sich Aichinger hoffnungsvoll. Allerdings dauert so ein Verfahren
bis zu fünf Jahre.
Trophäenjäger posieren für Foto mit totem Löwen – dann schlägt die Natur
zurück
Ein Mann und
eine Frau posieren hinter einem toten Löwen und ballen die Faust.
Ihr Opfer liegt tot vor ihnen. Die Frau hält in ihrer linken Hand ein
Gewehr und lacht in die Linse.
Der Mann steht auf, um an der Kamera eine Einstellung vorzunehmen. Dabei
verdeckt er die rechte Hälfte des Bildes.
Niemand bemerkt, dass sich aus dem Hintergrund
ein zweiter
Löwe anschleicht und die beiden angreift.
Schreie und Schüsse - dann ist das Bild weg
Die Kamera wackelt, man hört beide schreien und es fallen mehrere
Schüsse. Wenig später läuft der Löwe noch einmal durch das Bild und
schreitet gemütlich davon.
Die Aufnahmen sind das Werk des australischen Produktionsstudios "The
Woolshed Company". Die Handlung ist in diesem Fall erfunden, aber
dahinter steckt eine bittere Wahrheit. Denn es gibt genug Menschen, die
Tiere töten, um sie als Trophäen auszustellen.
Trauriger Verlust für eine alte Frau im Waldviertel: Die 87-Jährige und
ihr Zwergpudel wurden beim Gassigehen plötzlich von zwei Jagdhunden
attackiert. Die beiden Deutsch Kurzhaar rissen den viel kleineren Hund
von der Leine und zerfleischten das Tier.
In ihrer Verzweiflung versuchte die Seniorin noch mit einem Stock die
Angreifer zu vertreiben. Kurz nach dem blutigen Drama stürzte auch schon
der Besitzer der zwei ausgebüxten Tiere (ein Jäger) herbei, klopfte das
Duo ab, lobte die Jagdhunde und brachte sie im Anschluss wieder nach
Hause.
Zurück blieb eine völlig fassungslose Seniorin mit dem toten Pudel im
Arm. Die Seniorin schleppte sich gebrochen heim, erzählte einer
Bekannten davon – diese riet zur Anzeige. Die Polizei ermittelt.
Ein steirischer Jäger ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen
Tierquälerei und Sachbeschädigung zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt
worden. Er hat vor einem Jahr zwei Hunde erschossen, die seiner Meinung
nach gewildert hatten. Beide Tiere starben durch einen einzigen Schuss,
der Angeklagte fühlte sich in keiner Weise schuldig und kündigte sofort
Berufung gegen das Urteil an.
Die Hunde sollen, so der Jäger, schon
seit Tagen gewildert haben, bevor er selbst einschritt. Einen Besitzer
konnte er nicht ausfindig machen, denn die beiden waren rund 15
Kilometer von zuhause entfernt, wie sich herausstellte. Als der
69-jährige die Tiere
selbst sah, wie sie auf einem Feld einen Hasen jagten, griff er zum
Gewehr. Mit einem einzigen, wie er selbst sagte "Tausend-Gulden-
Schuss", erlegte er die Schäfermischlingshündin "Senta" und den
Dackelspitz "Jamie".
Jäger fühlt sich im Recht
"Ich habe nur auf den größeren Hund gezielt, den kleineren habe ich gar
nicht wahrgenommen. Der große war sofort tot, der andere ist noch zwei
Mal in die Luft gesprungen", beschrieb der Jäger den Vorfall vor
Gericht. Er fühlte sich nach wie vor im Recht.
Unbedingte Geldstrafe, Urteil nicht rechtskräftig
Die Richterin sah das nicht so, ihrer Meinung nach seien die Hunde
vermutlich nur am Straßenrand gesessen. Der 69-Jährige wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro
verurteilt, dem Hundebesitzer muss er 400 Euro an Schadenersatz und
Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte kündigte sofort volle Berufung an,
das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bereits ausgewildert. Wildernde Jäger hätten wie berichtet
beinahe die Wiederansiedelung von Luchsen im Nationalpark Kalkalpen zu
Fall gebracht. Es waren zuletzt nur noch ein Männchen und drei Weibchen
übrig! Jetzt springt einmal mehr die Schweiz als Retter des
Luchsprojektes ein. Die Eidgenossen schickten ein Raubkatzenpärchen nach
Oberösterreich, das am Freitag ausgewildert wurde.
Ursprünglich bestand sogar die
Gefahr, dass Oberösterreich wegen der Wilderei-Abschüsse keine neuen Tiere mehr aus dem Ausland bekommt. "Doch
nun freuen wir uns über den Zuzug von Kuder 'Juri' und Katze 'Aida',
frohlockt man im Nationalpark Kalkalpen. Das Luchspärchen wäre
eigentlich für die Übersiedelung inden deutschen Pfälzerwald bestimmt
gewesen. Weil sich dort aber die Abnahme verzögert hatte, wurden die
beiden Tiere dem Nationalpark Kalkalpen angeboten.
Schadenersatz der Wilderer finanziert Projekt
"Juri" und "Aida" waren Anfang März im Süden des Schweizer Kantons Jura
eingefangen worden, wurden dann in Quarantäne gehalten. Sie sind weder
miteinander, noch mit den verbliebenen Tieren in Oberösterreich
verwandt, sodass eine genetisch gesunde Population möglich ist, freut
sich Franz Sieghartsleitner vom Nationalpark Kalkalpen. Finanziert wird
der Erwerb des Luchspärchens mit dem Schadenersatz, zu dem das wildernde
Linzer Jäger-Ehepaar
verurteilt worden ist. Freitag um 16 Uhr wurden die Luchse ausgewildert.
Große Suchaktion am Sonntag in Weinburg (St. Pölten): Seit Mittwoch war
ein 55-jähriger Jäger aus Hofstetten abgängig, 90 Helfer - Feuerwehr,
Polizei, Rettungshunde-Staffel - waren im Einsatz.
Große Suchaktion am Sonntag in Weinburg (St. Pölten): Seit Mittwoch war
ein 55-jähriger Jäger aus Hofstetten abgängig, 90 Helfer – Feuerwehr,
Polizei, Rettungshunde-Staffel – waren im Einsatz.
Die Feuerwehren begannen mit der Suche in einem Waldstück von Aigelsbach
Richtung Weinburg, zeitgleich waren die Organisationen der Rettungshunde
von der anderen Richtung im Einsatz.
Nach eineinhalb Stunden die traurige Meldung: "Vermisste Person tot
gefunden." Ein Rettungshund hatte den 55-Jährigen in einem Waldstück bei
der Pielach entdeckt. Laut Ermittlern hatte sich der Jäger erschossen.
Ybbsitz. Ungeklärte Umstände beim Abschuss führten nun z einer
polizeilichen Hausdurchsuchung. Ein zweites Projektil gibt Rätsel auf.
Mit einem massiven Polizeieinsatz und einer Hausdurchsuchung am
Mittwoch, 8. März, erreichte eine Affäre im Ybbsitzer Jagdmilieu einen
vorläufigen Höhepunkt. Gegenstand der Untersuchungen durch die
Staatsanwaltschaft sind Unklarheiten bei einem Abschuss eines Hirschs im
Herbst des Vorjahrs.
Zur Vorgeschichte: Im Oktober 2016 wurde von Besitzern einer Eigenjagd
am Ybbsitzer Prochenberg ein offensichtlich „laufkrankes“ Tier, ein
2er-Hirsch, wahrgenommen und der Antrag um Abschuss bei der Behörde
gestellt, da ein Hirsch dieser Kategorie nicht zum Abschuss frei war.
Aufgrund von Berichten aus der Jägerschaft, aber auch anhand von Fotos
einer Wildkamera konnte die Erkrankung des Hirschs eindeutig
festgestellt werden und die BH Amstetten gab grünes Licht zum Abschuss.
Der Schütze legte, wie in solchen Fällen vorgesehen, den erlegten Hirsch
de m Tierarzt vor, der auch im Bereich des linken Ellbogengelenks eine
schwere Verletzung (Trümmerfraktur) feststellte und aus
Tierschutzgründen den Abschuss für gerechtfertigt beurteilte.
Dr. Ehebruster, der Ybbsitzer Tierarzt, konnte allerdings bei der
Untersuchung des Tieres ein zweites Projektil feststellen. Um Klarheit
zu erlangen, zeigte daraufhin die Behörde den Fall bei der
Staatsanwaltschaft an, die die Polizei mit Ermittlungen beauftragte.
Diese gipfelten nun über vier Monate danach in einer polizeilichen
Durchsuchung im Haus des Jagdbesitzer, die den Abschuss des Tieres
selbst beantragt hatten. Als Grund für die Hausdurchsuchung wurde
angegeben, dass der Verdacht bestehe, die Verletzungen am linken Lauf
des Hirschs samt dem zweiten Einschuss könnten erst nach dem Erlegen
erfolgt sein. Gesucht haben die Beamten nach einer Waffe, die diese
Vermutung untermauern würden. Die betroffene Familie weist auf Rückfrage
des „Ybbstalers“ alle Anschuldigungen entschieden zurück und betont,
alles korrekt durchgeführt zu haben. Da es sich um ein laufendes
Verfahren handelt, gibt es seitens der Staatsanwaltschaft derzeit keine
näheren Auskünfte. Das Rätsel um das zweite Projektil lässt natürlich
auch die Vermutung zu, dass es sich um einen missglückten Akt der
Wilderei handeln könnte.
Amseln, Drosseln und Finken ziehen im Winter nicht alle in den warmen
Süden, sondern verbringen ihn oft in städtischen Parks, berichten Wiener
Forscher. Sie fanden dort in der kalten Jahreszeit über siebzig
Vogelarten.
Die Tiere werden offensichtlich durch ein üppiges Nahrungsangebot und
vorteilhaftes Mikroklima angezogen, erklärte Christian Schulze von der
Universität Wien. Der Biologe vom Department für Tropenökologie und
Biodiversität der Tiere der Uni Wien und seine Kollegin Claudia Schütz
streifen mit Studenten seit sieben Jahren mehrere Wochen im Winter durch
65 städtische Parks in Wien und vermerken akribisch, welche Vögel dort
anzutreffen sind.
Insgesamt konnten sie 72 Vogelarten nachweisen. Manche davon sind nur
selten in diesen Parkanlagen zu beobachten, aber mindestens 30 Arten
gehören wohl zu den regelmäßigen Winterbesuchern, so Schulze. „Die Zahl
der Vögel, die im Winter da sind, bleibt konstant. Es zeigt sich aber
eine Veränderung in der Zusammensetzung“, sagte Schulze gegenüber
wien.ORF.at. So würden Hausrotschwanz und Gerlitz verstärkt dableiben,
aber beispielsweise viele Saatkrähen aus Rußland gar nicht mehr soweit
in den Süden fliegen.
Wiener Parks bieten viel mehr Nahrung
Die Vögel, die dableiben, finden in den städtischen Parks eine
beeindruckende Vielfalt an Lebensräumen, sagte Schulze. Manche Anlagen
werden von Wiesen dominiert, andere haben eher waldartigen Charakter und
in vielen finden sich sogar Gewässer. Teilweise beherbergen sie
natürlichere Mikro-Lebensräume als intensiv forst- und
landwirtschaftlich genutzte Flächen, wo man in der Regel weniger große
alte Bäume findet als etwa im Augarten mitten in Wien. Der Mittelspecht
profitiert zum Beispiel sehr von diesen alten Riesen, erklärte er.
Vor allem aber bieten die Wiener Parks den Vögeln im Vergleich zu den
Natur- und Kulturlandschaften außerhalb der Stadt viel mehr Nahrung.
Allesfresser wie Krähen profitieren von Essensresten, zum Beispiel
Wacholderdrosseln und Amseln (die ebenfalls zur Familie den Drosseln
gehören) von Ziersträuchern, die auch im Winter Früchte tragen, und
Körnerfresser von der massiven Winterfütterung durch die Bürger.
Auch Raubvögeln wie dem Sperber kommen die Futterhäuser gelegen. „Sie
müssen nicht viel Zeit und Energie in Suchen und Ansitzen investieren,
weil dort vorhersehbar immer wieder Singvögel auftauchen“, erklärte er.
So kommt es, dass die Vogeldichte in den städtischen Parks im Winter
deutlich größer ist, als im Umland.
Saatkrähen als „Müllverwerter“
Am häufigsten kämen in den Parkanlagen Vögel mit geringer Fluchtdistanz
vor, die sich von der Nähe zu Menschen kaum beeindrucken lassen, so der
Forscher. Dazu gehören die Straßentaube, der Haussperling sowie Kohl-
und Blaumeisen. In den größeren Parks gebe es aber auch sehr scheue
Vögel wie den Grünspecht.
Auch für die Menschen hätte der Besuch der gefiederten Wintergäste
Vorteile, sagte Schulze: „Die Saatkrähen überwintern in enorm hohen
Zahlen in Wien und konsumieren dabei Tag für Tag Unmengen an essbaren
Müll.“ Würden sie das nicht tun, hätte die Stadt wahrscheinlich mehr
Probleme mit Wanderratten und müsste den Unrat arbeitsintensiv selbst
beseitigen. Wenn man in den Parks viele verschiedene Vögel sieht, sei
das auch umweltpädagogisch wichtig, um Menschen, die kaum aus der Stadt
herauskommen, für den Naturschutz zu interessieren, meint er.
Man dürfe sich aber nicht der Illusion hingeben, dass Parks naturnahe
Gebiete im Umland ersetzen könnten. Für viele Arten sind sie vor allem
in der Brutzeit zu klein für ein eigenes Territorium, andere brauchen
wiederum sehr spezielle Nahrungs- und Umweltbedingungen oder mehr
Ungestörtheit vor Menschen.
Sonderausstellung und Schüler-Führungen
Schulze präsentierte seine Studienergebnisse im Rahmen der Veranstaltung
„Über die Vielfalt der Natur in der Stadt“ im Naturhistorischen Museum
(NHM) Wien. Sie ist Auftakt für eine Sonderausstellung namens „Public
meets Biodivers.city“ im Vogel-Schausaal des Museums, die bis Jänner
2018 zu sehen ist. Außerdem werden in dieser Zeit vom NHM spezielle
„Großstadtgezwitscher“-Führungen für Schüler angeboten.
Täter ausgeforscht - 30 Schrotkugeln hatte Kater "Loki" im Körper - doch das Tier
überlebte das Martyrium. Knapp drei Wochen nach der Tat konnte nun ein
Jäger als Schütze ausgeforscht werden.
Am Abend des 7. Februar wurden auf
"Loki" zwei Schüsse aus einer Flinte abgegeben. Erst am 11. Februar
konnte seine Besitzerin (28) hinter dem Wohnhaus in St. Egyden den
schwer verletzten Kater auffinden. Ein Tierarzt hat die 30 Kugeln aus
dem Körper des einjährigen Katers geholt. "Loki" ist auf dem Weg der
Besserung.
Inzwischen konnte die Polizei den Schützen ausforschen: Der Jäger hatte
bei einer Fuchsjagd zwei Schüsse abgegeben, doch getroffen hat er den
Kater. Eine Anzeige wegen Tierquälerei folgt.
Kater überlebte tagelang mit 30 Kugeln im Körper - Polizei ermittelt
Gleich hinter dem Wohnhaus in St. Egyden wurde Hauskater "Loki"
von einem brutalen Katzenhasser mit einem Schrotgewehr angeschossen. Der
Kater überlebte fünf Tage mit 30 Schrotkugeln im Körper - die kleinen
Einschüsse waren von den Besitzern nicht gleich entdeckt worden. Jetzt
ermittelt die Polizei in dem Fall.
"Loki wurde am 7. Februar so gegen 20 Uhr hinter unserem Haus am
anschließenden Acker angeschossen. Wir haben die Schüsse gehört, wussten
aber nicht, dass sie unserem Kater gegolten hatten", so die geschockte
Katzenbesitzerin. "Wir haben unseren Kater dann erst am Donnerstag im
Garten gefunden. Er dürfte sich im Schock verkrochen haben. Erst am
Samstag hab ich dann eine Schrotkugel entdeckt."
"Unser Tier-Paradies
ist zerstört"
"Die Einschusslöcher waren sehr klein. Wir sind dann zur Tierärztin
gefahren und das Röntgenbild hat an die 30 Schrotkugeln zum Vorschein
gebracht", erzählt Verena Zitzenbacher, die mit ihrem Mann und ihren
drei Kindern auch noch drei weitere Katzen, zwei Hunde, zwei Laufenten
und vier Kaninchen beherbergt. "Wir haben ein Paradies für unsere Tiere
geschaffen. Das ist jetzt zerstört. Wir haben täglich Angst, dass wieder
jemand schießt".
Tierecke hilft mit den Tierarztkosten
Die Polizei ermittelt nun nach diesem Vorfall. Und die Tierecke der
"Krone" hat als Soforthilfe einen Teil der Tierarztkosten übernommen.
Nicht aus Notwehr, sondern aus Zorn hatte ein Jäger aus dem Bezirk
Vöcklabruck auf einen Husky geschossen und ihn schwer verletzt. Als er
vor Gericht zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde, ging er in
Berufung. Doch das nützte ihm nichts er muss für die Behandlungskosten
des Vierbeiners aufkommen.
Österreichs Tierschutzverein hatte
den Jäger angezeigt, weil er mit seinem Schrotgewehr auf einen Husky
gefeuert hatte. Der Vierbeiner und ein weiterer waren von daheim
ausgebüchst, einer rangelte mit dem Dackel des Jägers, worauf sich
dieser einmischte und in den Daumen gebissen wurde.
Jäger schoss auf Hunde statt in die Luft
Da fiel der Schuss: "Aus Zorn ergriff der Beklagte sein
Kombi-Schrotgewehr
und feuerte aus 40 Metern einen Schuss ab", steht es im Protokoll. Im
Urteil heißt es außerdem noch: "Hätte der Beklagte in die Luft
geschossen, wären beide Hunde weggelaufen."
Zeugin rettete Husky das Leben
Ein Vierbeiner wurde in der Brust getroffen, blieb auf der Straße
liegen, sein Artgenosse lief davon. Dann wollte der Jäger den Verletzten
durch einen weiteren Schuss töten doch da näherte sich eine Zeugin mit
dem Auto: Sie ging dazwischen und brachte den angeschossenen Hund zu
einem Tierarzt, der ihn rettete.
Jäger muss Tierarztkosten bezahlen
Der Jäger wollte aber für die Behandlungskosten nicht aufkommen, berief
gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Vöcklabruck. Nun bestätigte das
Landesgericht Wels das erste Urteil.
Neue Wege für das Wildtiermanagement im Lainzer Tiergarten:
zukunftsorientiert, tierschutzgerecht und ökologisch
Innerhalb des 2.450 Hektar großen Lainzer Tiergartens sind Maßnahmen für
ein zukunftsorientiertes, tierschutzgerechtes und ökologisches
Wildtiermanagement vorgesehen und vereinbart.
Die Vereinbarung wurde von der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22), der
Wiener Umweltanwaltschaft, der Tierschutzombudsstelle Wien, dem Verein
gegen Tierfabriken und dem Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49)
erarbeitet und beschlossen. Univ.-Prof. Dr. Walter Arnold, Dr. Hans Frey
und Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer wurden als externe Experten einbezogen
und haben durch ihre Fachbeiträge wesentlich zur Qualität des
Ergebnisses beigetragen.
Die Fakten
Der Lainzer Tiergarten ist mit jährlich rund 800.000 Besucherinnen und
Besucher ein bedeutender Erholungsraum der Großstadt Wien. Darüber
hinaus ist das Naturschutzgebiet und Europaschutzgebiet Lainzer
Tiergarten ein besonders wertvoller Lebensraum für seltene Tiere,
Pflanzen und Pilze. Prioritäres Ziel ist - entsprechend der Verordnungen
der Wiener Landesregierung - der Naturschutz.
Der Lainzer Tiergarten ist im Wiener Landesjagdgesetz im §7 als
Tiergarten und somit als jagdliche Sonderfläche definiert (zur Gänze
durch eine Mauer umschlossen).
Aktuell kommen im Lainzer Tiergarten die Schalenwildarten Rot-, Reh-,
Dam-, Muffel- und Schwarzwild vor. Daneben sind Dam- und Muffelwild auch
in einer zusätzlich eingezäunten Fläche (ein zwei Hektar großes
Schaugehege) innerhalb des Lainzer Tiergartens untergebracht. Im
Schaugehege sind diese beiden Wildarten per gesetzlicher Definition
Farmwild.
Die Wildtiere innerhalb des Lainzer Tiergartens beeinträchtigen durch
ihre Anzahl derzeit ihren eigenen Lebensraum. Der aktuelle Wildstand
muss daher auf Grundlage von Managementplänen reguliert werden.
Vereinbarte und geplante Maßnahmen für das Wildtiermanagement
Die Regulation des Schwarzwildbestandes hat eine schrittweise und
kontinuierliche Reduktion des Bestandes auf ein lebensraumkonformes
Niveau zum Ziel. Dieses orientiert sich an einem Monitoring-System zur
Vegetationsentwicklung. Rehwild bleibt als zweite Schalenwildart in
einer lebensraumverträglichen Populationsgröße erhalten.
Der Lebensraum Lainzer Tiergarten ist für Rotwild ungeeignet. Für eine
ausreichende Populationsgröße herrschen zu viele Stressfaktoren,
gleichzeitig gibt es zurzeit keine Abwanderungsmöglichkeit. Dam- und
Muffelwild sind keine heimischen Wildarten und erhöhen die Konkurrenz um
Ressourcen zu den heimischen Wildarten. Deshalb ist das Auslaufenlassen
des gesamten Bestandes an Rot-, Dam- und Muffelwild vereinbartes Ziel.
Die Methoden der Bestandsregulation haben effizient, rational und unter
Bedacht auf möglichst wenig Tierleid zu erfolgen. Die Jagd auf die
wirklich zu regulierenden Wildarten hat sich nicht auf die Trophäe hin
zu orientieren. Intervall- und Schwerpunktbejagung unter Beachtung von
Jagdruhezonen ist selbstverständlich. Es ist keine Bejagung von
Beutegreifern, Hasen, Vögeln et cetera vorgesehen.
Durchgeführt wird die Bejagung durch gut ausgebildete und routinierte
Berufsjägerinnen und Berufsjäger der Stadt Wien. Das Führen von
Jagdgästen und der Verkauf von Trophäen sind damit nicht ausgeschlossen.
Der Trophäenverkauf stellt aktuell einen wirtschaftlichen Beitrag zum
Wildtiermanagement dar. Diese rationale und bedarfsorientierte Bejagung
mit Verantwortung für das Wildtier kann auch als Ultima- Ratio-Jagd
beschrieben werden.
"Geburtenkontrolle" als wissenschaftliches Projekt
Weiters wurde vereinbart, die Anwendbarkeit von "Immuno-Kontrazeption"
zur Geburtenkontrolle in einem räumlich begrenzten Bereich
wissenschaftlich zu beforschen. Es geht dabei um einige Stücke Dam- und
Muffelwild, die als Farmwild in einem zwei Hektar großen Schaugehege
gehalten werden. Die Recherche wird durch nationale und internationale
Expertinnen und Experten durchgeführt. Nach sorgfältiger Abwägung der
Chancen und Risken sowie anschließender Bewertung der Ergebnisse wird
auf deren Basis möglicherweise ein Pilotprojekt durchgeführt. Bei dieser
international bereits angewendeten Methode (zum Beispiel bei
Wildpferden) wird körpereigenes Eiweiß aktiviert und damit eine
befristete Unfruchtbarkeit beim weiblichen Stück ausgelöst. Die
Applikation erfolgt mittels Narkosegewehr mit einer parenteralen
Injektion, ähnlich einer Impfung. Es handelt sich dabei um keine
hormonelle Methode.
Selbstverständlich sind bei dieser Methode ethische, physiologische,
rechtliche und nicht zuletzt Fragen der praktischen Umsetzung vorab zu
beantworten. Wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem möglicherweise
veränderten Sozialverhalten, der Dauer der befristeten Unfruchtbarkeit
und ähnliches können auf Grund des vereinbarten Samples (fünf Stück
Damtiere, fünf Stück Muffelschafe) möglicherweise nicht wissenschaftlich
abgesichert beantwortet werden.
Immuno-Kontrazeption ist - wie jede andere Medikamentenabgabe - ein
ethisch heikles Feld. Das Nachdenken darüber ist wissenschaftlich
begründet und durch die klare Distanzierung von hormonellen
Verabreichungen entstanden. Damit wäre jedenfalls ein unkontrollierter
Eintrag von Medikamenten in die Natur auszuschließen. Unkontrolliert
wäre die Verabreichung durch orale Medikamente, beispielsweise über das
Futter.
Vereinbart wurde weiters das Prüfen gesetzlicher Möglichkeiten zur
Verwendung technischer Hilfsmittel, wie zum Beispiel Restlichtverstärker
oder Schalldämpfer. Auch hier mit dem Ziel, Beunruhigung und Tierleid
möglichst gering zu halten (Jagdethik).
Veränderungen im Lebensraum
Parallel zur Anpassung des Tierbestandes an den Lebensraum werden die
Fütterungen schrittweise aufgelassen. Aktuell haben sie
Lenkungsfunktion. Mittelfristiges Ziel ist das Auflassen sämtlicher
Fütterungen im Lainzer Tiergarten, selbstverständlich unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen.
Als letzter Punkt wurde vereinbart, Chancen und Risken für mögliche
punktuelle und selektive Wildwechsel aus und in den Lainzer Tiergarten
abzuschätzen, um die genetische Variabilität zu erhalten sowie daraus
folgend die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu
diskutieren.
Internationale Zusammenarbeit
Neben dieser Vereinbarung wurde 2015 - bezogen auf den Lainzer
Tiergarten und das Jagdgebiet Schloss Chambord - mit dem staatlichen
Schlossgut Chambord, Frankreich (Domaine national de Chambord), dem
Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (Veterinärmedizinische
Universität Wien) und dem Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt
Wien (MA 49) ein Partnerschaftsvertrag abgeschlossen.
Vertragsziel ist, regelmäßige Information über Ziele, Fortschritt und
Ergebnisse der laufenden wissenschaftlichen Forschungsprogramme
auszutauschen sowie länderübergreifende wissenschaftliche Begegnung zu
fördern.
Einem Tierquäler fiel im oststeirischen St. Stefan im Rosental der erst
14 Monate alte Sennenhund „Blacky“ zum Opfer. Das Tier geriet mit dem
Kopf in ein illegales Fangeisen, schaffte es noch 10 Meter weit und
erstickte qualvoll. Die Polizei ermittelt.
"Normalerweise war ,Blacky‘ jeden Tag in der Früh nur etwa zehn Minuten
draußen", sagt Judith M. (43), die Besitzerin: "Am 7. Jänner ist er
nicht mehr zurückgekommen. Wir waren verzweifelt, haben Tierschützer um
Hilfe gebeten, auf Facebook und auch sonst im Internet 100 Euro
Finderlohn zugesagt vergebens." Seit Mittwochvormittag weiß die
Steirerin, dass das Tier, eine Mischung aus Appenzeller und Entlebucher
Sennenhund, nicht weit kam. Etwa 200 Meter vom Anwesen entfernt machte
ein Jäger eine schreckliche Entdeckung. Der Hund war mit dem Kopf in ein
Fangeisen geraten und an dem Druck qualvoll erstickt. Nun fahndet die
Polizei nach einem irren Tierquäler. Um Hinweise wird ersucht.
„Wer macht denn sowas?“, fragt sich die traurige Besitzerin und erinnert
sich an die Zeit, als noch alles in Ordnung war: „Wir haben ‚Blacky‘ von
Bekannten geschenkt bekommen. Eine meiner Töchter – sie war sehr krank –
hat er auf dem Weg der Genesung begleitet. Ich hoffe, die Polizei findet
den brutalen Täter“.
Mit einem Schuss? Jäger tötete zwei Hunde - Prozess in Graz
vertagt
Weil sie im Revier seines Jagdvereins wilderten, hat ein oststeirischer
Jäger im vergangenen Jahr zwei Hunde erschossen. In Graz saß er nun
wegen Sachbeschädigung (Hunde gelten rechtlich als Sache) und
Tierquälerei vor Gericht. Der Prozess wurde vertagt.
Über mehrere Tage wurden die beiden
Hunde im April 2016 wildernd im Revier gesichtet. "Wenn wir gewusst
hätten, wo sie hingehören, hätten wir den Besitzer verständigt", so der
Angeklagte. Doch die beiden waren unbekannt, als der
69-Jährige sie auf der Jagd nach einem
Hasen erwischte. Das Jagdrecht erlaubt es in dieser Situation, auf die
Hunde zu schießen.
Beide Hunde mit einem Schuss?
"Ich hab auf den großen gezielt, und der kleine ist in die Schusslinie
gelaufen, also traf die Kugel beide. Es war ein
Tausend-Gulden-Schuss", erklärt der Jäger.
Zeugen widersprechen dem Angeklagten
Doch es gibt Zeugen, die von zwei Schüssen sprechen. Und von einem
zweiten Jäger vor Ort. Außerdem haben die Tiere die Eintrittswunden auf
unterschiedlichen Körperseiten. Wie das möglich sein kann, wenn sie in
die gleiche Richtung (dem Hasen nach) gerannt sind, soll nun ein
ballistischer Gutachter klären. Außerdem werden weitere Zeugen befragt
- vertagt.
Tierschützer über blutiges Ritual empört.
In aller Öffentlichkeit lieferten Jäger ein makaberes Spektakel um ihre
Beute ab.
Tierfreunde halten dies einfach nur für geschmacklos: Direkt an der B19 in Laaben (St. Pölten-Land)
feierten stolze Jäger ihre Beute, reihten 72 abgeschossene Füchse
aneinander, entzündeten Freudenfeuer und genehmigten sich erst einmal
einen guten Schluck. Der Verein Animal Spirit, dessen Mitarbeiter zu
Augenzeugen des blutigen Rituals wurden, ist empört, hat Fotos des
Fuchs-Massakers ins Internet gestellt. Die Aufregung über die Jäger ist
entsprechend.
Vor den geschossenen Füchsen standen Schilder mit den Revieren, in denen
die Tiere getötet worden waren. Begründungen wie „Tollwut“ oder
„Fuchsbandwurm“ lassen die Tierschützer nicht zu. Nicht in der
Paarungszeit der Füchse.
Dieses Volksbegehren hat das Zeug zum Aufreger: Die Aufgaben der
heutigen Milizjagd sollen künftig ausschliesslich professionell
ausgebildete, kantonale Wildhüter erfüllen.
Die Jagd zählt zu den Themen, die rasch die Gemüter in Wallung bringen.
Das dürfte auch bei der jüngsten Volksinitiative der Fall sein, die im
Kanton Zürich lanciert wird. Sie trägt den selbsterklärenden Titel
«Wildhüter statt Jäger». Das geht aus der Veröffentlichung vom Freitag
im Amtsblatt nach der formalen Prüfung hervor. Sie hat nicht weniger zum
Ziel als die Abschaffung der Jagd in ihrer heutigen Form.
Konkret soll der Kanton ein «Wildtier-Management mit professionell
ausgebildeten Wildhütern» einführen, das die «Hobbyjagd» ersetzt. Im
Vordergrund stünde künftig die natürliche Regulierung des
Wildtierbestandes. Bei kranken oder verletzten Wildtieren dürften nur
vom Kanton angestellte Wildhüter eingreifen.
Hege nur noch Sache von Profis?
Für Schäden durch Wildtiere in der Landwirtschaft soll der Kanton
haften. Die Wildhut dürfte nur tätig werden, wenn alle anderen
erdenklichen Schutzmassnahmen nicht erfolgreich gewesen seien, heisst es
in der Begründung. Zuständig für den Vollzug wäre eine unabhängige
Fachkommission, die sich paritätisch aus Wildhütern, Wildtierbiologen,
Veterinären und Vertretern der Tier- und Artenschutzorganisationen
zusammensetzte.
Dem Initiativkomitee gehören drei Vorstandsmitglieder der Tier-Partei
Schweiz an, die 2015 im Kanton Zürich für den Nationalrat kandidierten.
Dazu kommen weitere Tierfreunde wie der Buchautor Nicolas Lindt. Der
Vegetarier zweifelt, wie er auf Anfrage sagt, an der Notwendigkeit der
Jagd und hält es für unabdingbar, sich in dieser Frage wieder einmal
politisch zu engagieren. Mitglied ist auch der grüne Zürcher Gemeinderat
Simon Kälin. Es will eine Debatte auslösen. Das kantonale Jagdgesetz aus
dem Jahr 1929, in dem seltsamerweise auch der Vogelschutz geregelt
werde, sei ohnehin überholt, sagt er.
Ein Fall für Markus Kägi
Die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes ist unterwegs, die
Überarbeitung des kantonalen Pendants soll noch in diesem Jahr in die
Vernehmlassung gehen. Die Initianten mühten sich allerdings nicht mit
Paragrafen ab. Ihr Begehren ist als allgemeine Anregung verfasst, wäre
im Falle eines Erfolgs also erst noch umzusetzen. Pikant: Sofern die
nötigen 6000 Unterschriften zusammenkommen, muss sich die Baudirektion
unter dem passionierten Jäger Markus Kägi mit ihr befassen.
Landesrätin Verena Dunst (SPÖ) und FPÖ-Klubchef Geza Molnar
haben am Freitag den Entwurf zum Burgenländischen Jagdgesetz
präsentiert. Die Novelle bringt ein Ende der Gatterjagd in der neuen
Jagdperiode ab Februar 2023.
Bis zu ihrer endgültigen Abschaffung soll die Jagd in umfriedeten
Eigenjagdgebieten - also die Gatterjagd - restriktiven Kontrollen
unterworfen werden: So sei im Entwurf die Führung eines „Gatterbuches“
vorgesehen, pro Jahr seien lediglich fünf Jagden auf bewegtes Wild
erlaubt. Genehmigung für Neuerrichtungen von Jagdgattern soll es keine
mehr geben.
Selbstbehalt für Landwirte „juristisches Neuland“
Mit einem Selbstbehalt für Landwirte bei Wildschäden betritt man laut
Dunst juristisches Neuland. Außerdem sollen zehn Prozent des
Jagdpachtbetrages für wildschadensverhütende beziehungsweise
lebensraumverbessernde Maßnahmen verwendet werden. Neue Bestimmungen
gibt es auch für das Aussetzen von Wildtieren. Beim Landesjagdverband
soll es künftig „verbesserte Kontroll- und Aufsichtsrechte der Behörden“
geben.
Man habe „unter breitester Bürgerbeteiligung und mit konstruktiver
Zusammenarbeit das modernste und innovativste Jagdgesetz Österreichs
geschaffen“, stellte Dunst fest. Die einzelnen Jäger würden gestärkt und
der Landesjagdverband demokratisiert. „Wir setzen schwerwiegende Akzente
im Tierschutz“, so FPÖ-Klubobmann Molnar.
Grüne: Auflösung der Jagdgatter schöner Erfolg
Die Grünen begrüßten in einer Aussendung das Verbot der Gatterjagd. „Die
noch lange Übergangszeit ist allerdings ein Wermutstropfen“, meinte
Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller. Er bedauere, dass es nicht
wie in Vorarlberg zu einem Verbot des Aussetzens von Niederwild, vor
allem von Enten und Fasanen, gekommen sei. Man hätte sich in einigen
Bereichen mehr erwartet, das Verbot und somit die völlige Auflösung
aller acht Jagdgatter im Burgenland sei „auf jeden Fall ein schöner
Erfolg“.
ÖVP hat verfassungsrechtliche Bedenken
Die ÖVP konnte bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt dem neuen
Jagdgesetz weitaus weniger Positives abgewinnen. Klubobmann Christian
Sagartz ortete eine „Husch-Pfusch-Aktion“ und äußerte ebenso wie
Bauernbund-Landesobmann Niki Berlakovich verfassungsrechtliche Bedenken.
Dass Rot-Blau nun zwei Vertreter im Landesjagdverband bestimmen wolle,
widerspreche dem Prinzip der Selbstverwaltung, argumentierte
Berlakovich. Der Bauernbund hatte mehr als 2.300 Unterschriften gegen
den Gesetzesentwurf gesammelt. Landesrätin Dunst wäre „inhaltlich und
kompetenzmäßig überfordert“, sagte Landtagsabgeordneter Walter Temmel.
Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) müsse die Landesrätin „zurückpfeifen“,
meinte der ÖVP-Mandatar.
Frischlings-Massaker wird jetzt Fall für das Parlament
Nach einer Wildschwein-Treibjagd in einem Wald bei Luising (Bgld.) gehen
die Wogen hoch. Fand doch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) eine
getötete Bache mit elf noch lebenden Frischlingen im Bauch – die
erfroren.
Lust am Töten. Die Tierquälerei ruft SPÖ-Nationalrat Hannes Jarolim auf
den Plan. Er macht den Skandal zum Fall für das Parlament. Jarolim
stellt eine Anfrage an Verkehrsminister Jörg Leichtfried – mit dem Ziel,
den Horror-Jägern wegen Unzuverlässigkeit den Führerschein zu entziehen.
In der Anfrage erhebt Jarolim schwere Vorwürfe gegen Jagdunternehmer
Alfons Mensdorff-Pouilly und seinen „berüchtigten“ Veranstaltungen: „Bei
dieser an Grausamkeit und Rücksichtslosigkeit kaum mehr zu überbietenden
Tat wird augenscheinlich, dass es in der Jägerschaft Menschen gibt,
deren bloßer Spaß am Töten in unerträglicher Weise ausgelebt wird“,
schreibt Jarolim Klartext.
Durch Wildverbiss entstehen den Kärntner Waldbesitzern jährlich Schäden
in Millionenhöhe. Das zeigen die aktuellen Erhebungen des
Bundesforschungszentrums für Wald. ÖVP und Grüne fordern deshalb mehr
Abschüsse. Ein neues Jagdgesetz ist in Ausarbeitung.
Die aktuellen Ergebnisse des Wildeinflussmonitorings des
Bundesforschungszentrums für Wald im Zeitraum zwischen 2013 bis 2015
ergaben, dass auf rund 52 Prozent der Erhebungsflächen ein starker
Wildeinfluss gegeben ist. In einigen Bezirken verbesserte sich die
Situation. Besonders in den Bezirken Klagenfurt, Spittal und St. Veit an
der Glan nahm die Verbissintensität aber zu. Den geringsten Wildeinfluss
gab es im Bezirk Wolfsberg.
Elf Millionen Euro Schaden jährlich
Landwirtschaftskammerpräsident Johann Mößler sprach im Zusammenhang mit
den neuesten Ergebnissen von dramatischen Schäl- und Verbisschäden durch
Reh- und Rotwild in Kärnten. Er bezifferte den Schaden auf mehr als elf
Millionen Euro jährlich. Er forderte den zuständigen Jagdreferenten in
der Landesregierung Gernot Darmann (FPÖ) auf, diese Schäden nicht länger
hinzunehmen. Das Jagdgesetz müsse dringend geändert werden. Er fordert
mehr Abschüsse, mehr Kontrolle, mehr Rechte der Grundeigentümer und
andere Regeln bei der Wildfütterung.
Politischer Schlagabtausch
Auch der stellvertretenden Klubobmann der Kärntner Grünen, Michael
Johann, forderte am Dienstag eine Änderung des Jagdgesetzes. Es sei
dringend notwendig, dass die Behörde die Aufsichtspflicht dort
wahrnehme, wo die Jägerschaft weniger Wild schieße als in den Plänen
vorgesehen. Darmann sei säumig und verantworte damit eine massive
Schädigung der Kärntner Wälder durch Wildverbiss, so Johann.
„Novelle werde bereits ausgearbeitet“
Der Klubobmann der FPÖ im Landtag, Christian Leyroutz, sprach von reiner
Polemik. Eine Expertengruppe arbeite bereits an einer Novelle des
Jagdgesetzes. Jagdreferent und FPÖ-Obmann Gernot Darmann sei in
intensiven Diskussionen mit allen Beteiligten. Leyroutz warf den Grünen
vor, für die Gewinnmaximierung von Land- und Forstwirten und gegen einen
schonenden Umgang mit Wildtieren zu sein. Es könne nicht die Aufgabe der
Jäger sein, als Massenkiller zu agieren.
Kritik bereits vom Rechnungshof
Bereits der Bundesrechnungshof hatte die Kärntner Jäger kritisiert. Es
werde zu wenig Wild abgeschossen, stand im Rechnungshofbericht. Dadurch
hätten sich die Wildschäden in den Wäldern drastisch erhöht, mehr dazu
in Rechnungshof:
Rüffel für Kärntner Jäger.
Jäger schlitzt Wildschweinmutter auf: 11 Babys tot
Grausame Bilder sorgen für blankes Entsetzen nicht nur unter
Tierfreunden.
Wieder einmal sorgt eine Treibjagd auf Wildschweine in einem Wald
nördlich von Luising, der „Graf Ali“ Mensdorff-Pouilly gehört, für
großen Wirbel: Ein Jäger hat dort eine trächtige Wildschwein-Bache
erschossen, aufgeschlitzt und ausgeweidet. Passanten entdeckten zu ihrem
Entsetzen, was der Waidmann an der Abschussstelle zurückgelassen hat.
Den Uterus des Muttertieres und die elf ungeborenen Frischlinge der
Wildsau. Die Ferkelchen lebten alle noch, starben erst später im Schnee.
Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch,
verurteilt diese Treibjagden auf das Schärfste. Er kritisiert vor allem,
dass Wildschweine von den Jägern permanent gefüttert werden, um die
Populationen der Tiere so für die Jagd in die Höhe zu treiben. Die
Fortpflanzung bei den Tieren werde so vollkommen von der Jahreszeit
entkoppelt, Würfe bis zu drei Mal im Jahr würden so entstehen.
Dies sei auch der Grund, warum jetzt Mitte Jänner eine hochträchtige
Bache erlegt werden konnte. Die Wildschweinmutter hätte ihre elf
Frischlinge in etwa einer Woche zur Welt gebracht. Dies wurde
verhindert.
Haager erhebt nach Tod seiner Katze
schwere Vorwürfe gegen die Jägerschaft. Diese entgegnet.
Wut und Unverständnis prägten die Stimmung von Leopold
Ritt in den letzten Tagen. Der Grund für die schlechte Laune des Haagers
war der Tod seiner schwarzen Europäischen Kurzhaarkatze Pan. Das Tier
war nämlich keines natürlichen Todes gestorben, sondern von Unbekannten
angeschossen worden. Die schweren Schussverletzungen überlebte der Kater
in der Folge nicht.
„Es ist unerhört, dass es das nach wie vor gibt, dass auf Katzen
geschossen wird. Das ist ein schweres Tierschutzvergehen“, poltert auch
Tierarzt Franz Mayrhofer von der Tierklinik Weistrach, wo das verletzte
Tier behandelt wurde, aber nicht mehr gerettet werden konnte. „Die Katze
war gespickt mit Schrot und hatte einen gebrochenen Fuß“, schildert
Mayrhofer. Insgesamt acht Schrotkugeln entdeckte der Tierarzt am
Röntgenbild und meldete den Vorfall bei der Bezirkshauptmannschaft. „Das
geht so einfach nicht“, ärgert er sich gehörig über den Vorfall.
Schwere Vorwürfe gegen Jäger
Katzenbesitzer Leopold Ritt erhebt nun schwere Vorwürfe
gegen die Jägerschaft, in deren Reihen er den Täter vermutet. „Ich habe
niemanden in der Gegend, der mit Schrot schießt – außer Jäger“,
untermauert er seinen Verdacht. Sie würden auf Niederwild nur mit Schrot
schießen, betont Ritt. „Mich stört, dass die Jäger nicht eingesehen
haben, dass man auf private Katzen nicht schießt. Aber das ist seit
Jahren so“, spart der Tierfreund nicht mit seiner Kritik.
Kritik, die man in der Jägerschaft nicht auf sich sitzen lassen will.
„Mir ist diesbezüglich nichts bekannt, zu dem konkreten Vorfall kann ich
daher nichts sagen“, stellt der Haager Jagdleiter Leopold Pfeiffer klar
und verweist auf die Nähe zur Nachbargemeinde Weistrach. „Dort, wo Herr
Ritt wohnt, ist fast nichts mehr unser Gebiet. Mit uns kann das daher
nichts zu tun haben“, erklärt Pfeiffer.
Jäger können nicht unterscheiden
Dass ab und zu auf Katzen geschossen werde, will Josef
Sturm gar nicht in Abrede stellen. Der Altbürgermeister und ehemalige
Polizei-Postenkommandant, der selbst Jäger ist, gibt aber zu bedenken,
dass viele Katzen wildern würden und es erlaubt sei, auf diese zu
schießen. „Wenn eine Katze wildert und sie 300 Meter vom Haus entfernt
ist, dann darf man auf sie schießen“, räumt Sturm ein.
Am Umstand, dass auch Hauskatzen in die Schusslinie geraten würden,
seien die Katzenbesitzer auch nicht ganz unschuldig. „Es ist extrem, wie
viele Katzen in Flur und Wald herumlaufen. Für die Jäger ist es
schwierig, zu unterscheiden, was eine Hauskatze und was eine wilde Katze
ist“, erläutert Sturm. Würden Hauskatzen ein Halsband tragen, gäbe es
derartige Vorfälle vermutlich nicht. „Es schießt sicher niemand bewusst
auf eine Hauskatze“, ist Sturm überzeugt.
Schuss auf Mäusebussard: Ermittler jagen Täter - Anzeige erstattet
Aufregung um einen Mäusebussard! Gefunden auf einem Feld, wurde das
verletzte Tier zur Greifvogelstation in Haringsee im Bezirk Gänserndorf
gebracht. Eine genaue Untersuchung ergab, dass der "Jäger der Lüfte"
angeschossen worden war. Ermittler, die auf Umweltkriminalität
spezialisiert sind, wurden eingeschaltet.
Ein
Spaziergänger hatte den flügellahmen Greifvogel auf einem Feld bei
Schattendorf (Bgld.) entdeckt. Der Tierfreund nahm sich des gefiederten
Patienten an und brachte ihn nach Haringsee. Dass der Mäusebussard Opfer
einer Straftat ist, wurde in der Veterinärmedizinischen
Uni-Klinik entlarvt.
Schrotsplitter im Flügel
Dort stellten Tierärzte die Schussverletzung beim
Röntgen fest. "Im Flügelknochen stecken winzige Schrotsplitter, es kann
nicht operiert werden. Der Vogel muss jetzt auch gegen eine drohende
Bleivergiftung behandelt werden", so Brigitte Kopetzky, Expertin von
"Vier Pfoten": "Ob der Flügel vollständig ausheilen wird, lässt sich
noch nicht sagen."
Greifvögel sind streng geschützt
Beim Bundeskriminalamt wurde Anzeige erstattet. Denn
Mäusebussarde sind, wie alle Greifvögel, ganzjährig streng geschützt und
dürfen nicht gejagt werden.
Oberster Gerichtshof: Wilderin muss Nationalpark getöteten Luchs
ersetzen
MOLLN. Die Haftungsfrage ist ausjudiziert. Die Ex-Jägerin, die einen
Kuder illegal erlegte und den Balg zum Präparator brachte, muss für die
Nachbesetzung des Tieres 12.101 Euro zahlen.
Auf Umwegen und unter Zwang trägt jetzt auch Ingrid Rosa W. zum
Artenschutz im Nationalpark Kalkalpen ein Scherflein bei. Die ehemalige
Jägerin, der mittlerweile die Berechtigung zum Waidhandwerk entzogen
wurde, bezahlt 12.101 Euro an den Nationalpark Kalkalpen, damit in den
Schweizer Alpen wieder ein Luchsmännchen gefangen und in der Wildnis des
Reichraminger Hintergebirges und Sengsengebirges freigelassen werden
kann. Ingrid Rosa W. will die Summe ungern überweisen, aber sie muss.
Nach Ingrid Rosa W.s Verurteilung vor dem Steyrer Landesgericht zu einer
bedingten Haftstrafe und einer Geldbuße musste die Nationalparkdirektion
einen Schadenersatz beim Bezirksgericht einklagen.
Eine Abgeltung von 12.101 Euro für den getöteten Luchs war dem
Nationalpark bereits als Privatbeteiligter im Strafprozess zugesprochen
worden, aber die Linzer Waidfrau berief erfolgreich dagegen. Auch
dagegen, dass sie das Bezirksgericht auf dem Zivilrechtsweg ebenfalls
zum Schadenersatz an den Nationalpark verurteilte, wehrte sich die Frau.
Das Landesgericht folgte dem Einwand, dass Ingrid Rosa W. den Kuder im
Jagdrevier Weyer des Baufonds der katholischen Kirche erlegt habe, das
sie und ihr Ehemann Harald W. gepachtet hatten, und nicht im Kerngebiet
des Nationalparks. "Wir mussten dagegen unsererseits berufen, weil das
eine fatale Zeichensetzung für Wilderer gewesen wäre, geschützte Tiere
ohne Konsequenzen abschießen zu können", sagt Nationalparkdirektor Erich
Mayrhofer.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied jetzt, dass der Nationalpark vom
Gesetz beauftragt sei, "bedrohte Tierarten zu fördern und zu schützen".
Bei seiner Pflichterfüllung, mit einem Wiederansiedelungsprojekt die
Luchse wieder heimisch zu machen, sei der Nationalpark von der Jägerin
beeinträchtigt worden.
Ingrid Rosa W. muss nun auch 3605 Euro an Verfahrenskosten tragen. Auf
einen ähnlichen Richterspruch muss sich jetzt auch ihr Gatte Harald W.
gefasst machen: Auch er war vor dem Landesgericht Steyr verurteilt
worden, weil auch er einen Luchs erlegt und dessen Peilsender zerstört
hatte.
"Das OGH bringt es wieder ins Lot", sagt der Steyrer Rechtsanwalt Ewald
Wirleitner, der den Nationalpark vertreten hat, "es geht nicht an, dass
Wilderer finanziell besser fahren als ehrbare Jäger, die für legale
Abschüsse oft stattliche Summen hinblättern."
MOLLN. Umweltbundesamt der Eidgenossen verlangt von Österreich eine
Garantie, dass die Tiere geschützt werden. Andernfalls werden keine
Luchse mehr für den Nationalpark gefangen.
Wieder fehlt von einer der Raubkatzen jedes
Lebenszeichen. Seit Sommer ist eines der Luchsweibchen im Nationalpark
Kalkalpen weder in eine Fotofalle gelaufen, noch wurde es per Peilsender
geortet. Die männlichen Tiere, die Kuder, sind von vor dem Strafgericht
verurteilten Jägern bereits ausgerottet worden.
Der Nationalpark Kalkalpen will gemeinsam mit Umweltorganisationen und
der Jägerschaft im dafür eigens geschaffenen Arbeitskreis "Luka" das
Luchsansiedelungsprojekt noch retten. An die Schweiz, von wo bereits
drei Luchse für das Arterhaltungsprogramm eingeflogen wurden, wurde ein
abermaliges Ansuchen gerichtet, in der Wildnis einen Kuder einzufangen
und in den Kalkalpen auszusiedeln. Aber die Eidgenossen wollen nicht
mehr ohne weiteres dieser Bitte entsprechen. "Wir wurden aufgefordert,
detailliert darzulegen, welche Umstände eine Katze derzeit bei uns
erwarten, wenn sie von der Schweiz bei uns freigelassen wird", sagt
Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer.
Im Klartext will das eidgenössische Umweltbundesamt, das die E-Mail
verfasst hat, eine Garantieerklärung haben, dass in der Schweiz in der
Wildnis für die Bestandsstützung in den Kalkalpen gefangene Luchse nicht
wieder in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators enden.
"Wir können antworten, dass das Land Oberösterreich mittlerweile das
Jagdgesetz verschärft hat, was sicherlich ein wichtiger Schritt in die
richtige Richtung war", sagt Mayrhofer. Zudem habe man den Schweizern
den Nachweis einer strafrechtlichen Verfolgung der Wilderer, eines
Jägerehepaars aus Linz, erbracht.
Wichtig sei zudem aber auch, so sagt Mayrhofer, dass sich neben dem
Landesjagdverband auch die örtlichen Waidmänner zum gemeinsamen
Luchsprojekt bekennen. "Hier wünsche ich mir auch eine klarere
Positionierung des Bezirksjägermeisters", betont Mayrhofer.
SP-Justizsprecher Jarolim schießt sich auf die Gatterjagd, bei der extra
gezüchtete Tiere losgelassen und getötet werden, ein. In einer Anfrage
nennt er die Jagden „dekadent und barbarisch“. Sie könnten „psychische
Probleme“ der Jäger offenlegen, so seine Diagnose., „Nicht selten wird
diese Art der ‚Jagd‘ durch in ihrer Beweglichkeit infolge körperlicher
Masse bewegungseingeschränkte Personen bevorzugt.“ Dass viele der
getöteten Tiere im Müll landen, sei „ein weiterer Aspekt krankhafter
Neigung“.