vienna.at vom 23.12.2019 Jagdunfall in NÖ: 50-Jähriger von Schrotkörnern getroffen
Ein Jäger schoss am Samstag im Bezirk
Hollabrunn auf einen Fasan, traf dabei aber auch einen 50-jährigen
Jagdhelfer.
Ein 50-jähriger Jagdhelfer ist am Samstag im Weinviertel von zwei
Schrotkörnern am Hinterkopf und an der linken Ferse getroffen worden.
Das Unglück hatte sich laut Polizei kurz vor 14.00 Uhr im Zuge einer
Niederwildjagd in der Gemeinde Ravelsbach (Bezirk Hollabrunn) ereignet.
Ein Jäger schoss auf einen Fasan, dabei dürften sich zwei Projektile
verirrt und den 50-Jährigen getroffen haben.
NÖ: Projektile trafen Mann am Hinterkopf
und am Bein
Der Mann wurde verletzt ins Landesklinikum Horn gebracht, musste aber
nicht stationär aufgenommen werden, teilte Heinz Holub von der
Landespolizeidirektion Niederösterreich der APA auf Anfrage mit.
An der Jagd in Pfaffstetten waren insgesamt 19 Jäger und vier Jagdhelfer
beteiligt. Wer nun genau der Schutze war, konnte noch nicht eruiert
werden und ist Gegenstand von weiteren Ermittlungen, sagte der
Polizei-Sprecher.
Für Waffenbesitzer treten mit der Waffengesetznovelle kommendes
Jahr neue Bestimmungen in Kraft. Jäger dürfen künftig Schalldämpfer
verwenden und Pistolen für einen Fangschuss mit sich führen. Die Jagd
mit Pistolen bleibt aber verboten.
Der Nationalrat hat diese Woche eine Novelle des Waffengesetzes
beschlossen, das mit 1. Jänner in Kraft tritt. Für Jäger gibt es
Erleichterungen. Sie dürfen 2019 Schalldämpfer bei der Jagd verwenden
und Pistolen mit sich führen.
Schallmodulatoren auf Gewehren
Grundsätzlich gilt in Österreich bei Schusswaffen ein
Schalldämpferverbot. Davon sind Jägerinnen und Jägern aber künftig
ausgenommen. Diese dürfen so genannte Schallmodulatoren auf ihren
Gewehren montieren. Das soll das Schießen leiser machen und die Ohren
der Jäger schonen. Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärntner
Jägerschaft: „Wir haben einen Schuss-Knall-von über 137 Dezibel, das ist
ein gesundheitsgefährdender Bereich. Der Schallmodulator oder
Schalldämpfer, wie man landläufig sagt, moduliert diese Lautstärke auf
eine Bandbreite von 125 bis 130 Dezibel herunter - unter den
gesundheitschädlichen Wert.“
Lautloses Schießen nur bei „James Bond“
Ein lautloses Schießen wird es in naher Zukunft dennoch
nicht geben: „Hier muss man mit dem Vorurteil aufräumen, dass es wie in
James-Bond-Filmen so ein ‚Blob‘ gibt - man hört sehr wohl einen Schuss-Knall,
aber dieser ist heruntergedrossel. Dass man gar nichts hört, entspricht
sicher nicht den technischen Gegebenheiten“, so Burgstaller-Gradenegger.
Dem Wunsch vieler Jäger nach einer Lärmminderung wurde auf Landesebene
bereits Anfang des Jahres mit der Novelle des Jagdgesetzes Rechnung
getragen. Dort wurde jener Passus, der ein Jagen mit Schalldämpfer
verbietet, einfach gestrichen. Mit der Novellierung des bundesweiten
Waffengesetz erfolgt eine Harmonisierung, rechtliche Widersprüche werden
verhindert.
Jagd mit Pistolen weiterhin verboten
Was Jägerinnen und Jäger künftig ebenfalls dürfen ist
das Mitführen von Faustfeuerwaffen, also etwa Pistolen. Gejagt werden
darf damit in Kärnten aber auch weiterhin nicht. Freydis Burgstaller-Gradenegger:
„Das Kärntner Jagdgesetz verbietet grundsätzlich den Gebrauch von
Faustfeuerwaffen zur Jagdausübung, erlaubt allerdings den Fangschuss mit
der Faustfeuerwaffe.“ Wenn etwa bei einem Wildunfall ein Tier schwer
verletzt wurde, darf der Jäger es auch mit einem Schuss aus der Pistole
aus nächster Nähe erlegen.
Im Zuge der Gesetzesnovelle wurde auch geregelt, dass Asylwerber künftig
auch kein Messer mehr mit sich tragen dürfen.
Zum Originalartikel
Des Jägers Lust beim TÖTEN Kaum zu glauben: Weidmänner finden das
Erlegen von Wildtieren „erregend“.
Jäger rechtfertigen gerne das Töten von Wildtieren mit dem ökologischen
Aspekt. Einer, der selbst leidenschaftlicher Weidmann ist, widerlegt nun
diese Aussagen mit einem Buch. Er behauptet, dass der Jagdtrieb jenem
des Sexualtriebes ähnlich und eine Jagd ohne Beute wie Sex ohne
Höhepunkt sei.
Es darf geballert werden. Wir sind mitten in der Jagdsaison. Bis
Jahresende dürfen Hirsche, Gamswild, Feld- sowie Schneehasen geschossen
werden. Tiere, die bis 31. Dezember der Flinte der Jäger entkommen,
können bis zur nächsten Jagdsaison durchatmen. Das gilt nicht für
Wildschweine, Wildkaninchen oder Füchse, sie stehen das ganze Jahr über
auf der Abschussliste.
Wobei die Zahl der Jäger groß ist und sogar noch steigt. Im Jahr 2010
gab es in unserem Land 118.000 ausgewiesene Jäger, mittlerweile sind es
gut 130.000, daneben werden etwa 12.600 Jagdgastkarten ausgestellt.
Wenn es nach dem Weidmann Dr. Florian Asche geht, liegt die Begeisterung
für das Jagen in unseren frühzeitlichen Instinkten. Es ist ein Trieb wie
jener, sich sexuellen Gelüsten hinzugeben. Beim Töten eines Tieres wird
seiner Ansicht nach der Jagdtrieb ausgelebt. Der 51jährige Rechtsanwalt,
der seit Kindertagen auf die Jagd geht, hat dazu sogar ein Buch
geschrieben. Es trägt den Titel „Jagen, Sex & Tiere essen“.
Darin kommt er zur Ansicht, dass „der Jagdtrieb wie der Sexualtrieb in
unserem Reptiliengehirn und im Limbischen System angelegt ist. Diese
Triebe auszuleben ist wichtig für die seelische Gesundheit.“ Auf die
Idee, dieses Buch zu schreiben, kam Asche während eines Jagdaufenthaltes
in Frankreich. Seine Frau erhielt damals vom französischen Jagdherrn ein
erotisch-charmantes Kompliment. „Allerdings denke ich während der Jagd
nicht an Sex. Da könnte unten beim Hochstand eine nackte Frau
vorbeimarschieren und ich würde sie nicht einmal bemerken. Sex und Jagd
haben zwar verwandte Triebstrukturen, doch es ist nicht das Gleiche. Ich
jage, weil es mir Spaß macht. Müsste ich mich allerdings zwischen Sex
und Jagd entscheiden, würde ich auf jeden Fall die Erotik wählen.“
Gleichwohl hat das Erlegen eines Tieres für viele Jäger doc auch eine
erregende Seite, wie Werner Moser (Name von der Redaktion geändert)
wissen lässt. Der verheiratete Manager, Ende 30, gibt zu, beim Töten von
Reh, Gams oder Hase sexuelle Lust zu verspüren. „Ich komme aus einer
Jägerfamilie und bin so erzogen worden, dass Frauen dazu da sind, um
Kinder zu gebären und sich dann auch um den Nachwuchs zu kümmern. Ich
kenne meine Frau seit meiner Studienzeit und hatte auch vorher nicht
viele Freundinnen. Schon damals habe ich lieber die Wochenenden mit
meinen Jagdfreunden auf einer Jagdhütte verbracht und getrunken, geredet
und eben das eine oder andere Tier geschossen“, erzählt Moser, der seit
Jahren verheiratet und Vater ist. Doch selbst das Zeugen seines Kindes
war für den Jäger mehr Qual als Spaß. „Es hat lange gedauert, bis meine
Frau endlich schwanger wurde. Und als unser Kind dann auf der Welt war,
hatte meine Frau Gott sei Dank auch kaum mehr ein Bedürfnis nach Sex.
Wenn wir jetzt alle paar Monate einmal miteinander schlafen, ist das
oft. Und wenn ich mit meiner Frau intim werde, denke ich mir ehrlich die
ganze Zeit nur an meinen nächsten Pirschgang“ erzählt Moser.
Dieses Verhalten mag abschrecken, ist jedoch keineswegs selten, wie die
–Wiener Sexualtherapeutin Nicole Kienzl weiß. „Sexualität in einer
Beziehung zu leben und das nur einmal im Jahr, ist in einer glücklichen,
erfüllten Partnerschaft meiner Erfahrung zwar untypisch. Hier scheint
das Jagen eine Strategie zur Kompensation darzustellen und ist mehr eine
Schlussfolgerung einer unbefriedigenden Beziehung beziehungsweise eine
Ersatzbefriedigung. Genauso berichten aber manche Sportler, einen
Organismus im Ziel erlebt zu haben.“
Dr. Asche schreibt in seinem Buch, dass bei der Pirsch, an der Bar und
auf dem Hochsitz verblüffend ähnliche Prozesse im Hirn ablaufen und dass
Beutemachen wie das Erreichen eines Höhepunktes sei. „Einfach
zusammengefasst bedeutet das: Sex haben wir, weil er uns Lust und Genuss
bereitet. Auf die Jagd gehen wird, weil sie uns Genuss und Lust
bereitet. Wenn Jäger erklären warum sie jagen, reden sie von
ökologischen Gründen, davon, Wildschäden und Seuchen zu verhindern oder
die Artenvielfalt zu fördern. Aber das ins unsinnig. Es behauptet
schließlich auch niemand, er habe Sex, um den Fortbestand der Menschheit
zu sichern. Jäger benehmen sich untereinander anders. Es ist ihnen diese
unglaubliche Freude anzusehen, dieses Weidmanns Heil, dieses Ins-Horn-Getute
und der Stolz über die Trophäe. Eine Jagd ohne Beute ist wie Sex ohne
Höhepunkt.“
Der 51jährige sagt von sich, oft auf die Jagd zu gehen. „Ich unternehme
auch Jagdreisen und habe in Afrika einen Büffel geschossen. Der war
allerdings schon uralt. Es bereitet mir unendliche Freude, draußen zu
sein, in der Natur hineinzuhorchen, zu pirschen, anzusitzen und, wenn
alles gut läuft, Beute zu machen und daraus mit Freunden ein wunderbares
Essen zuzubereiten. Das ist für mich eine Form ganzheitlicher
Lebensgestaltung.“
Wildbret gibt es genug. Laut Statistik Austria hab es in der Jagdsaison
2018/2019 immerhin 726.000 Abschüsse in unserem Land. Darunter 285.000
Stück Rehwild und 102.000 Hasen sowie 61.400 Füchse. Seinen Teil dazu
beigetragen hat auch Werner Moser. Wie viel er geschossen hat und welche
Tiere vor allem, will er nicht sagen, aber er meint, jeden zweiten Tag
auf der Jagd zu sein, um seine Lust zu befriedigen.
Für die Sexualtherapeutin Kienzl steht nicht in erster der Sex an sich
im Mittepunkt, wenn es um die Jagd geht. „Denn Sex ist nicht nur Lust
und Genuss, sondern noch um so vieles mehr, etwa Kommunikation, Wunsch
nach Verschmelzung, Reproduktion, Übung oder Abbau von Aggressionen.
Jagen ist am ehesten mit dem Begriff der Verführung in der Sexualität
vergleichbar. Im Durchschnitt ist Männdern das Gefühl, verführt zu
haben, wichtiger als Frauen. Der amerikanische Sexualtherapeut Jack
Morin hat eine erotische Gleichung aufgestellt, die besagt: Erregung =
Anziehung + Hindernis. Das bedeutet, dass Anzeihung allein nicht
ausreicht. Es muss auch etwas geben, das überwunden werden muss.
Archarisch gesehen, ist der Jagd- oder Beutetrieb zunächst ein
Begleittrieb des Hungers. Das galt ohne Weiteres für die Jäger- und
Salmmler-Gesellschaften der Steinzeit. Allerdings haben sich seitdem die
Möglichkeiten, satt zu werden, weit vielfältiger entwickelt als unsere
Möglichkeiten, zum Höhepunkt zu kommen.“
Unfall bei einer Hasenjagd im Waldviertel:
Ein 71-jähriger Jäger schoss, die Teile der Schrotladung prallten ab,
eine Kugel traf einen Treiber (55) im Gesicht.
Jagdunfall am Wochenende im Bezirk Horn: Am Samstagvormittag war eine
Partie bei Grafenberg (Gemeindegebiet von Straining-Grafenberg) auf
Hasenjagd. Dabei nahm ein 71-jähriger Waidmann einen Hasen ins Visier,
drückte ab. Doch die Schrotkugeln prallten an einer Böschung ab, eine
traf einen 55-jährigen Treiber im Gesicht.
Der Verletzte wurde vom Gemeindearzt erstversorgt und dann ins
Landeskrankenhaus Horn gebracht. Dort wurde die Kugel operativ entfernt.
Gegen den Unglücksschützen wird nun wegen des Verdachtes der
fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Erst vor zwei Wochen war es im
Weinviertel zu einem ähnlichen Jagdunfall gekommen.
Altenmarkt. Zu einer dramatischen
Verwechslung ist es am Samstag, den 23. November gekommen.
Bei einer Kreisjagd in Altenmarkt zielte ein 20-jähriger Teilnehmer auf
einen Feldhasen. Doch der Schuss aus der Schrotflinte traf nicht das
Tier, sondern einen 29-jährigen Waidmannkameraden, der Teil der
Treiberkette war. Der Verletzte musste mit dem Rettungshubschrauber
Christophorus 9 in das Landesklinikum Mistelbach geflogen werden.Der 20-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur
Anzeige gebracht.
Die Zahl der Wildschweine am Stadtrand
ist zuletzt stark gestiegen. Die Stadt will deshalb nun spezielle
Gegenmaßnahmen ergreifen. Konkret soll die Bejagung der Tiere in der
Nacht erleichtert werden. Derzeit wird geprüft, ob der Einsatz von
Nachtsichtgeräten erlaubt ist.
Ein entsprechender All-Parteien-Antrag ist am Mittwochnachmittag im
Landtag beschlossen worden. „Faktum ist, dass sich die Zahl beim
Schwarzwild massiv erhöht hat und dass die Tiere auch mehr an den
urbanen Raum herankommen“, erklärte SPÖ-Umweltsprecher Erich Valentin.
Die Tiere hätten vor allem in der Nacht ein „leichtes Leben“. Grund
dafür ist, dass Jäger derzeit keine technischen Hilfsmittel für eine
bessere Sicht in der Nacht einsetzen dürfen. Das soll sich aber bald
ändern.
Gesetzesnovelle in Planung
Konkret wurde beschlossen zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen
künftig „künstliche Nachtzielhilfen“ wie „Infrarotgeräte, elektronische
Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit
elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler“ zwecks
Jagderleichterung eingesetzt werden können, wie es im Antrag – er wurde
von allen im Rathaus vertretenen Fraktionen beschlossen – heißt. „Wir
wollen uns zusammensetzen, um zu besprechen, wie man eine
Gesetzesnovelle formulieren muss“, erklärte Valentin.
Angedacht ist jedenfalls, die Befugnis nur einem bestimmten,
entsprechend geschulten Personenkreis zu gewähren. Der Wiener
Landesjagdverband soll in die Gespräche eingebunden werden. Geht alles
nach Plan, wird die Regelung im ersten Quartal 2020 beschlossen, zeigte
sich der SPÖ-Abgeordnete zuversichtlich.
Fallobst und Vogelfutter lockt
Wildschweine an
Die Wildschweine am Wiener Stadtrand waren zuletzt wieder ins Gerede
gekommen, nachdem ein junger Mann kürzlich von einem Exemplar in der
Donaustadt nahe der Lobau angegriffen und verletzt worden war. Die
Population sei u.a. durch gute Umweltbedingungen stark gestiegen, hatte
Forstdirektor Andreas Januskovecz in der Vorwoche erklärt.
Auch am Boden ausgestreutes Vogelfutter oder liegen gelassenes
Fallobst in den Gärten würden die Tiere anlocken, hieß es. Das Forstamt
hat inzwischen Hinweistafeln in den betroffenen Gebieten aufgestellt.
Jagdgewehr aus Dornauers Porsche beschlagnahmt,
am Flughafen Innsbruck
Er hat es erneut getan, er ist erneut
in ein Fettnäpfchen getreten. Die Rede ist von Tirols SPÖ-Chef Georg
Dornauer. Am vergangenen Samstag hat der leidenschaftliche Jäger seinen
Porsche im Parkhaus des Innsbrucker Flughafens abgestellt, um zu seinem
Parteifreund Hans Peter Doskozil zum Parteitag ins Burgenland zu
fliegen. Blöderweise entdeckte eine Polizeipatrouille in seinem Flitzer
eine Langwaffe. Und noch blöder war, dass ein Fenster des Wagens offen
stand. Für einen Langfinger wäre die Langwaffe ein gefundenes Fressen
gewesen. Für die Polizei ein Grund, „amtszuhandeln“: Die Beamten
beschlagnahmten kurzerhand die Waffe. Gegen Dornauer soll ein 14-tägiges
Waffenverbot verhängt worden sein.
Als die „Krone“ Tirols SPÖ-Chef mit dem Fauxpas konfrontierte, gab
er diesen zu. „Es ist offenkundig, dass ich am vergangenen Samstag im
Parkhaus des Innsbrucker Flughafens meine Jagdwaffe in der
verschlossenen Tasche auf der Rückbank meines Fahrzeuges unbewusst
hinterlassen habe. Ich habe das Auto versperrt. Aus mir bislang
unerklärlichen Gründen war die hintere Rückscheibe geöffnet. Ein
aufmerksamer Passant oder die Polizei haben dieses Missgeschick
dankenswerterweise bemerkt und die Waffe sichergestellt“, erklärte
Dornauer.
„Ich schließe für mich aus, dass die
Waffe geladen war“
Für das aufmerksame Handeln der Polizei möchte er sich an dieser
Stelle ausdrücklich bedanken. „Behauptungen, dass die Waffe geladen war,
kann ich nicht kommentieren, da ich bislang keine Akteneinsicht nehmen
konnte. Ich schließe für mich aber aus, dass die Waffe tatsächlich
geladen war. Dies widerspricht meiner langjährigen Praxis in der
Handhabung meiner Waffe“, so der Tiroler.
Mit einer Entschuldigung finalisiert Dornauer seine Stellungnahme:
„Ich entschuldige mich für den entstandenen Fehler. Gleichzeitig möchte
ich aber festhalten, dass die Jagd mein privates Hobby ist und mit
meiner politischen Funktion auf Landesebene nichts zu tun hat.“
Dornauers Pechsträhne, kein Fettnäpfchen auszulassen, scheint somit
prolongiert.
Interview mit Biologe Kurt Eicher: „Die Natur reguliert sich
selbst“
Die Initiative zur Abschaffung der Jagd
fordert, den Wald sich selbst zu überlassen und die Jäger zu entwaffnen.
Der Biologe Kurt Eicher über die Jagd im Interview mit der Deutschen
Südwestpresse (SWP).
SWP: Zu den konsequentesten
Jagdgegnern hierzulande gehört die Initiative zur Abschaffung der Jagd.
Herr Eicher, Sie sind zu der Initiative unter anderem wegen der
Bleihaltigkeit des Waldes gekommen. Ist es wirklich so schlimm?
Kurt Eicher: Und ob. Die Jäger ballern jedes Jahr nach wie vor 1500
Tonnen Bleischrot in die Natur.
Aber es gibt doch bleifreie
Munition.
Und in Skandinavien ist Blei schon lange verboten. In Deutschland darf
man in einigen Bundesländern bei der Wasservogeljagd keine Bleimunition
verwenden. In anderen Bundesländern macht man sich überhaupt keine
Gedanken.
Ihre Initiative will die Jagd
abschaffen, unterschreibt aber Resolutionen, die eine Reform der Jagd
fordern. Ist das nicht ein Widerspruch?
Na ja, das sind schließlich dicke Bretter. Und da beginnt man, wie
üblich, mit kleinen Schritten. Das Ziel verlieren wir deswegen nicht aus
dem Auge.
Nun geht es in der Debatte um die
Jagd in jüngster Zeit besonders um den Wald. Die Rehe verbeißen die
angepflanzten Laubbäume.
(lacht) Klar – und deswegen sind die Rehe am Klimawandel schuld. So ein
Blödsinn. Wenn es so wäre, hätte es in Europa nie einen Wald gegeben.
Der Mensch hat den Wald zu 98% zu einer gewinnbringenden Anpflanzung
gemacht. Drumherum intensive Landwirtschaft. Und dann kommen die Jäger
und vertreiben das Wild von der Fläche und in den Wald hinein. Tja und
irgendetwas müssen Rehe fressen.
Das heißt, Sie wollen den
Plantagenwald und die Tiere sich selbst überlassen?
Das wäre der beste Weg. Die Natur reguliert sich selbst. Auch der Wald
wird sich dem Klimawandel anpassen. Da muss ich keine Baumsorten
importieren. Nun bin ich aber Realist. Der Wald wird weiter genutzt
werden. Dafür ist er ja angelegt worden. Es muss aber heißen: So
naturnah wie möglich. Und wenn ich Neuanpflanzungen schützen will, kann
ich auch für eine Weile einen Zaun ziehen. Da brauche ich nicht keine
Rehe abzuschießen. Entscheidend ist, dass der Wald über Korridore
verbunden wird.
Und alle Tiere unter Naturschutz?
Ohne Ausnahme. Gleichzeitig muss ein komplettes Fütterungsverbot her.
Das führt zur Bildung eines natürlichen Gleichgewichts. Wie gut das
funktioniert, kann man sich in einigen Gegenden Europas ansehen. Dort
regulieren Luchse und Wölfe die Populationen des Schalenwildes.
Auch Naturschutzverbände wie der
NABU sind nicht komplett gegen die Jagd.
Weil es dort auch Jäger gibt. Die Jäger haben das geschickt gemacht. Die
sind überall in den Verbänden und machen entsprechend Stimmung.
Sie listen seit Jahren die Opfer
der Jagd auf. Das sind nicht nur Rehe, Hirsche und Wildschweine. Pro
Jahr kommen durch die Jagd im Durschnitt 40 Menschen in Deutschland ums
Leben.
Bei uns rufen manchmal Leute an, die berichten, dass die Schrotkugeln
auf ihrer Terrasse einschlagen. Ehefrauen, Wanderer, Radfahrer und
natürlich Jäger selbst werden erschossen. Die Entwaffnung der Jäger
hätte mehr Sicherheit für alle zur Folge. Auch die Bärlauchsammlerin
würde dann nicht mehr mit einem Wildschwein verwechselt.
Wo haben Sie eigentlich die
Zahlen her?
Aus der Zeitung. Wir sammeln nur Fälle, über die in den Medien
glaubwürdig berichtet wird. Die Dunkelziffer dürfte beträchtlich sein.
Offizielle Zahlen gibt es ja nicht. Auch keine vom Deutschen
Jagdverband.
Der wiederum Ihre Zahlen
anzweifelt.
Dann soll der DJV doch die Zeitungen verklagen. Macht er aber nicht. Wir
zählen nur zusammen.
Die Zahl der Wildschweine am Wiener Stadtrand ist zuletzt stark
gestiegen. Allein im Lobau-Areal wurden laut dem Forstdirektor heuer
schon 160 der mitunter nicht ungefährlichen Tiere geschossen – doppelt
so viele wie im Vorjahr.
Der Grund für das vermehrte Auftauchen der Tiere liegt an den äußerst
guten Rahmenbedingungen. „Wenn es trocken und warm ist, überleben viel
mehr junge Tiere“, erklärte Forstdirektor Andreas Januskovecz. Eine
Bache könne bis zu zehn Frischlinge auf einmal auf die Welt bringen – in
guten Jahren bis zu dreimal: „Dann schießt die Population irre in die
Höhe.“
Zwar entwickle sich der Wildschweinbestand traditionell wellenförmig, so
er werde also auch wieder zurückgehen, aber der Klimawandel befeuere
tendenziell das gute Gedeihen der Tiere, so Januskovecz. Der Klimawandel
führe dazu, dass mehr Eicheln und Bucheckern gedeihen und die
Wildschweine somit mehr Futter finden.
Wildschweine sollen nicht gefüttert werden
Neben Umweltfaktoren fördern auch manche Stadtrandbewohner das
Wohlbefinden der Tiere – und das oft nicht absichtlich. Denn am Boden
verstreutes Vogel- oder Katzenfutter schmeckt auch den Wildschweinen.
Auch Fallobst solle schnellstmöglich eingesammelt werden. „Manche
füttern die Wildschweine aber auch, weil sie sich denken, das sind arme
Viecherl“, beklagte der Forstdirektor. Man bitte inständig, selbiges zu
unterlassen. Strafen können deshalb aber nicht verhängt werden. Man
setze aber sowieso auf regelmäßiges Informieren.
Die Wildschweine waren zuletzt wieder ins Gerede gekommen, nachdem ein
junger Mann kürzlich von einem Exemplar in der Donaustadt nahe der Lobau
angegriffen und verletzt worden war. „Wir versuchen natürlich, alle
Tiere zu erwischen, aber wenn solche Massen daherkommen, laufen wir nur
hinterher“, erklärte Januskovecz.
40 Tiere mit Lebendfallen gefangen
Neben den 160 erlegten Tieren in der Lobau wurden heuer laut dem
Forstdirektor auch 20 beim Gaskraftwerk geschossen, wo ebenfalls noch
gejagt werden darf. Im verbauten Gebiet zudem bereits 40 Wildschweine in
Lebendfallen gefangen worden. Neben der Donaustadt kommen die Exemplare
auch in Teilen von Liesing, Döbling oder Floridsdorf dicht an
besiedeltes Gebiet heran: „Das tritt eigentlich überall dort auf, wo
Wald und urbaner Raum verzahnt sind“, so Januskovecz.
Sollte es doch einmal zu einer unerwünschten Begegnung kommen, rät der
Experte zur Ruhe. Denn die Tiere würden eigentlich nur gefährlich, wenn
sie unter Stress stehen – etwa, wenn sie in eine Ecke getrieben werden.
„Wenn man sie einfach vorbeiziehen lässt, passiert im Normalfall gar
nichts.“
Positionspapier des Wiener
Tierschutzvereins beweist: Tierschutz und Jagd sind bei konstruktiver
Zusammenarbeit miteinander vereinbar.
Vösendorf (OTS) - Wissensbasierter Tierschutz ist mit den
Prinzipien nachhaltigen Wildtier-Managements vereinbar. Der Wiener
Tierschutzverein (WTV) hat diesbezüglich einen wichtigen Schritt gesetzt
und ein Papier mit zwölf Positionen ausgearbeitet.
Denn die steigenden Nutzungsansprüche an den Naturraum in Österreich
erfordern aktiven Interessenausgleich, der die Vielfalt ökologischer,
gesellschaftlicher und ökonomischer Ansprüche und Erwartungen in
geregelte Bahnen lenkt. Ziel ist dabei, auch den Bedürfnissen der Tiere
Rechnung zu tragen.
1. Forstliche Pflegeeingriffe fördern die Waldverjüngung und die
Bodenvegetation. Dadurch wird das Nahrungsangebot für die
Pflanzenfresser auf naturnahe Weise verbessert und somit die
Tragfähigkeit der Lebensräume erhöht und das Wildschadensrisiko gesenkt.
2. Die nachhaltige Regulierung von wildlebenden Huftieren orientiert
sich sowohl an deren Gesunderhaltung als auch an der Tragfähigkeit der
Lebensräume.
3. Um das Tierwohl zu fördern und den für wildlebende Huftiere nutzbaren
Lebensraum zu vergrößern, werden Regulierungsmethoden angewendet, die zu
einer Senkung des Jagddruckes führen und dem Wild Ruhegebiete
zugestehen.
4. Naturnutzer werden für die Bedürfnisse der Wildtiere sensibilisiert,
damit die Tiere die Möglichkeit haben, sich in störungsarmen Gebieten
aufzuhalten. Diese Rückzugsmöglichkeiten sind wichtig, damit die Tiere
während der Vegetationszeit ausreichend Fettreserven anlegen sowie
außerhalb der Vegetationszeit damit haushalten und somit auch strenge
Winter überleben können.
5. Überwinterungskonzepte ohne Fütterung sind aus wildökologischer Sicht
zu bevorzugen. Eine Winterfütterung des Rotwildes dient als
Lenkungsinstrument und hat sich an landeskulturellen Interessen zu
orientieren. Ziel ist weder die Erhöhung des Wildbestandes noch die
Förderung der Trophäenstärke.
6. Wo die Fütterung des Rotwildes als Lenkungsmaßnahme notwendig ist,
erfolgt dies ohne Unterbrechungen während des gesamten Winters. Eine
allenfalls erforderliche Verlegung oder Auflassung von Futterplätzen
erfolgt während der Sommermonate.
7. Die Integration von Rotwild als größtem heimischem Pflanzenfresser in
die intensiv genutzte Kulturlandschaft erfordert besondere
Anstrengungen. Zur Vermeidung landeskulturell untragbarer Wildschäden
braucht es regional angepasste Überwinterungskonzepte, vor allem für
Regionen mit hohem Schutzwaldanteil. Voraussetzung für einen Verzicht
auf die Winterfütterung sind Rückzugsgebiete in kleinklimatisch
günstigen Lagen mit ausreichend winterlichem Nahrungsangebot und Ruhe
(Beispiel Graubünden).
8. Wildtiere haben sich im Lauf der Evolution an die winterliche
Nahrungsknappheit gut angepasst. Für Zeiträume mit extrem hohen
Schneelagen werden jedoch aus Gründen des Tierschutzes
regionalspezifische Sondermaßnahmen gesetzt. Damit bei Bedarf rasch
gehandelt werden kann, ist es zweckmäßig, ein Konzept für eine zeitlich
befristete „Notfütterung“ von Rot- und Rehwild zu entwickeln, wobei auf
die Verwendung von artgerechtem Futter besonderer Wert zu legen ist.
9. Um Tierleid zu vermeiden, wird auf bestmögliche Treffsicherheit der
Schützen geachtet. Schüsse sind nur unter geeigneten Bedingungen
zulässig.
10. Um Tierleid zu vermeiden, werden insbesondere bei Bewegungsjagden
Hunde bereitgehalten, die bei Bedarf für eine Nachsuche rasch zur
Verfügung stehen.
11. Aus Tier- und Umweltschutzgründen wird die Umstellung auf bleifreie
Büchsenmunition forciert. Das vermeidet Bleivergiftungen insbesondere
bei Greifvögeln und sichert die Qualität von Wildbret.
12. Als Beitrag zum Arbeitnehmerschutz, zur Vermeidung von Tierleid bei
Jagdhunden sowie zur Verringerung der Beunruhigung wird die Ausstattung
von Jagdwaffen mit Schalldämpfern befürwortet und forciert
Diese Positionen werden auch von den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf)
mitgetragen.
Die beratenden Experten seitens des Wiener Tierschutzvereins: Dr.
Hans Frey, Dr. Karoline Schmidt, Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer
heute.at
vom 20.10.2019 Jäger bei Treibjagd von Schrotkugeln getroffen
Ein 48-jähriger Jäger ist
bei einer Treibjagd in Hofkirchen bei Hartberg von Schrotkugeln
getroffen und verletzt worden. Der Schütze war leicht alkoholisiert.
Insgesamt 58 Schützen und 25 Jagdhelfer (Treiber) nahmen am Sonntag an
einer Niederwildjagd in Hofkirchen teil.
Gegen 14.00 Uhr stellten sich die Jäger zum sechsten Mal in einer
Schützenkette um einen Maisacker oberhalb der "Reichl Kapelle" auf.
Dabei positionierten sich die Schützen oberhalb und unterhalb des
abschüssigen Ackers in einer Entfernung von rund 70 Metern Abstand
zueinander.
Als schließlich ein Fasan aus dem Maisacker flog, gab ein in der oberen
Reihe positionierter 23-Jähriger aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
zwei aufeinanderfolgende Schüsse mit einer Flinte (Schrotgewehr) auf das
Tier in einer Höhe von rund 30 Metern ab.
Dabei wurde der in der gegenüberliegenden Schützenreihe stehende
48-Jährige aus dem Bezirk Weiz von insgesamt drei Kugeln (3 mm)
getroffen.
Kugeln von Baum abgeprallt
Diese dürften von einem unmittelbar hinter ihm stehenden Laubbaum
abgeprallt sein und blieben in der linken Schulter sowie im Hals
stecken.
Der 48-Jährige wurde vom Roten Kreuz medizinisch erstversorgt, ins LKH
Hartberg eingeliefert und in der Folge ins LKH Graz überstellt.
Gegen den leicht alkoholisierten 23-Jährigen wurde ein vorläufiges
Waffenverbot ausgesprochen. Polizisten stellten zudem zwei in seinem
Besitz befindliche Flinten sicher.
Das Rätsel um den verschollenen Wolf im Waldviertel
Im Vorjahr gab es landesweit rund 130
Tierrisse, heuer nur drei. Ein „Problemtier“ könnte illegal erlegt
worden sein.
Mehrmals wöchentlich meldeten Landwirte
Schafsrissein ihren
Herden, Fotos angeblicher
Wolfssichtungenmachten die Runde, zwei Mal mussten die
Behörden im
Waldviertel Vergrämungsmaßnahmen durch Gummigeschoße
erlauben. 2018 schien der Wolf allgegenwärtig. Doch dann setzte Ruhe
ein. Was ist passiert? Wo sind die Wölfe? Womöglich illegal erlegt
worden? Fachleute und Behördenvertreter rätseln und können nur
Vermutungen anstellen. Faktum ist, dass heuer laut Auskunft des Landes
Niederösterreich bis dato nur drei
Tierrisse registriert wurden. Im Vorjahr waren es rund
130.
Während seit dem Sommer zwei besenderte Wölfe auf dem Truppenübungsplatz
Allentsteig wichtige Erkenntnisse im Verhalten gegenüber
dem Rotwild liefern und man dank der GPS-Überwachung weiß, wo sie
unterwegs sind, ist der Aufenthaltsort der anderen Wölfe im
Waldviertel ungewiss. Insgesamt drei Rudel sind auf Basis
von Spuren nachgewiesen. Ein
Rätsel gibt die Tatsache auf, dass heuer landesweit nur
drei
Tierrisse – alle waren südlich der
Donau – gemeldet wurden. Von einem „Problemwolf“, der im
Vorjahr zwischen
Langschlag und Bad
Großpertholz viele Risse verursachte, fehlt jede Spur.
Keine Hinweise
„Von dieser Wölfin finden wir keine Hinweise mehr. Es wird immer
wahrscheinlicher, dass sie weg ist“, sagt Wolfsbeauftrager
Georg Rauer. Ob das Tier abgewandert oder
umgekommen ist, sei unklar. Oder gar illegal erlegt? „Das ist reine
Spekulation. Altersschwäche können wir ausschließen. Sie war erst zwei
bis drei Jahre alt“, sagt
Rauer. Im Sommer ging er noch davon aus, dass die
Wolfsmütter ab dem Herbst wieder stärker jagen würden, damit sie den
ersten Appetit ihres Nachwuchs auf Fleisch stillen können. Nichts
passierte. „Dafür ist jetzt
Tirol und
Salzburg ein Hotspot“, betont
Rauer.
Präsentierteller
Schafzüchter
Erwin Holl aus
Bruderndorfbei
Langschlag hat seine Erklärung, warum die Wölfe nicht mehr
zu seiner
Herdekommen. „Wir lassen die Schafe nur mehr morgens bis
abends auf die Weide. Daher servieren wir nichts mehr auf dem
Präsentierteller“, sagt
Holl, der aber die doppelte Arbeit beklagt.
Auch
Martin Artner, Bio-Bauer aus Bad
Großpertholz bestätigt, dass man sich mit dem Wolf besser
arrangiert hätte. „Seit wir einen elektrischen Zaun dazu gemacht haben,
ist es ruhig“, sagt
Artner.
Als mögliche Ursache für das Verschwinden des Wolfs nennt
Stefan Grusch, Bezirkshauptmann von
Gmünd, die „stressige Situation“. Durch den starken
Borkenkäferbefall seien viele Maschinen in den Wäldern unterwegs,
weshalb die geschützten Raubtiere nicht mehr ungestört leben könnten,
sagt
Grusch. Dass der Wolf deswegen abgewandert ist, glaubt
Artner nicht: „So viel Schadholz haben wir in unserer
Gegend nicht.“
Bessere Schutzmaßnahmen
Zwettls Bezirkshauptmann Michael Widermann geht davon aus, dass bessere
Schutzmaßnahmen der Tierhalter dafür verantwortlich sind, dass die Wölfe
weitergezogen sein könnten.
Besorgt reagiert WWF-Experte
Christian Pichler: „Das erinnert mich an das Problem mit
den Luchsen. Von denen sind auch plötzlich welche verschwunden, aber
woanders nicht mehr aufgetaucht“, sagt
Pichler. Deswegen wolle der
WWF jetzt einen Schwerpunkt auf Wildtierkriminalität
legen. „Dabei geht es um bessere Kommunikation mit der Jägerschaft, um
stärkere Bewusstseinsbildung und um Appelle an die Bürger,
Auffälligkeiten der Organisation zu melden“, sagt
Pichler.
In Mallnitz dürfte es in unmittelbarer Nähe zu einer Siedlung zu
einem Wolfsriss gekommen sein. Ein Bauer fand ein gerissenes trächtiges
Schaf auf einer Wiese. Aufgrund der Spuren wird von einem Wolfsriss
ausgegangen.
Der Bauer fand das getötete, trächtige Schaf Dienstagfrüh nur 30 Meter
von seinem Bauernhof im Süden von Mallnitz entfernt. Ein Raubtier hatte
einen Teil der Schulter gefressen, insgesamt fehlten etwa sechs
Kilogramm Fleisch. Nicht nur deswegen gehen die Experten davon aus, dass
hier ein größeres Raubtier zugeschlagen habe, sagte Erich Thaler,
Jagdausübungsberechtigter und Aufsichtsorgan.
Ein Hunderiss sehe anders aus: „Der Hund beißt zuerst einmal in die
Beine und setzt mehrere Bisse. Der Wolf setzt aber einen zweiten oder
dritten Versuch für den tödlichen Biss.“
„Bauern werden Almen im Sommer mit Tieren meiden“
Das Tier wurde mit 14 anderen Schafen auf einer eingezäunten Wiese
gehalten. Den anderen Tieren passierte nichts, sie befinden sich nun im
Stall. Auch die anderen Schafzüchter wurden umgehend gewarnt, sagte
Thaler: „Die Tiere verbleiben vorerst über Nacht im Stall. Das Problem
besteht nicht jetzt im Herbst, weil die Tiere ohnehin zu Hause sind. Ich
sehe das größere Problem im Sommer. Die Bauern werden ihre Tiere nicht
mehr auf die Almen bringen wollen, weil sie es sich nicht leisten
können. Dann haben wir aber ein Problem mit unserer Kulturlandschaft.“
Thaler: „Nicht artgerechte mangelnde Scheu“
Ob tatsächlich ein Wolf das Schaf gerissen hat, soll nun ein DNA-Test
ergeben. Auffallend sei auch die Nähe zur Siedlung, sagte Thaler. Das
Tier weise eine offenbar nicht artgerechte mangelnde Scheu auf.
Am Wochenende dürfte es auch in Großkirchheim einen Wolfsriss gegeben
haben. Möglicherweise handelt es sich um dasselbe Tier. Die Strecke
zwischen Großkirchheim und Mallnitz sei von einem Wolf leicht innerhalb
eines Tages zu bewältigen, sagte Thaler.
EuGH-Urteil Wölfe dürfen nur geschossen werden, wenn es keine Alternative
gibt
Finnland wollte zwei Jägern eine
Sondererlaubnis zum Abschuss von sieben Wölfen erteilen. Der Europäische
Gerichtshof hat nun festgelegt, unter welchen Bedingungen die streng
geschützten Tiere getötet werden dürfen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Genehmigungen zum Abschuss von
Wölfen enge Grenzen gesetzt. Die Luxemburger Richter kamen in einem
Urteil am Donnerstag zu dem Schluss, dass strikte Bedingungen erfüllt
sein müssten, um die Tiere zum Abschuss freigeben zu können.
Unter anderem müssten Behörden ein klares Ziel definieren und
wissenschaftlich nachweisen, dass der Abschuss diesem diene. Zudem seien
Abschüsse nur erlaubt, wenn es keine Alternative gebe, und es müsse
belegt sein, dass das Vorgehen den Bestand nicht mindere. Dazu müssten
Behörden genau prüfen, wie groß die Rudel seien und welchen Einfluss ein
Abschuss habe.
Das absichtliche Töten von Wölfen ist im EU-Recht grundsätzlich
verboten. Es können aber Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Hintergrund des aktuellen Verfahrens ist ein Fall aus Finnland. Die
Umweltschutzvereinigung Tapiola hatte gegen die Entscheidung der
dortigen Wildtierbehörde geklagt, zwei Jägern für einen Monatszeitraum
Anfang 2016 den Abschuss von insgesamt sieben Wölfen zu erlauben.
Das allgemeine Sicherheitsgefühl der
Menschen erhöhen
Die Behörde begründete die Genehmigung mit "Bestandspflege" und der
Eindämmung von Wilderei. Schäden an Hunden sollten verhindert und das
allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen erhöht sowie die
"gesellschaftliche Toleranz" gegenüber Wölfen gesteigert werden.
Ähnlich wie in Deutschland stößt die Vermehrung von Wolfsrudeln auch in
Finnland auf Widerstand, insbesondere bei Viehzüchtern. Dabei kam es in
Finnland mehrfach vor, dass Wilderer eigenmächtig Wölfe erlegten.
Das oberste finnische Verwaltungsgericht hatte den EuGH um Rat gebeten,
wie die EU-Habitatrichtlinie auszulegen sei. Diese soll Lebensräume,
Tiere und Pflanzen schützen. Das Gesetz verbietet die Tötung einer Reihe
streng geschützter Arten - darunter auch die des Wolfes. Allerdings gibt
es Ausnahmen, diese haben die EU-Richter nun genauer definiert.
Mit Blick auf den Fall in Finnland gab das EuGH bekannt, dass
wissenschaftlich nachgewiesen sein müsse, dass die Wolfstötungen
tatsächlich die Wilderei eingrenzten und den Bestand des jeweiligen
Rudels nicht gefährdeten. Wie solche Nachweise aussehen könnten,
erläuterten die Luxemburger Richter nicht. Ohnehin komme ein Abschuss
aber nur in Betracht, wenn eine größere Toleranz gegenüber den wilden
Tieren anders nicht erreicht werden könne.
Das finnische Gericht muss den Fall nun unter Berücksichtigung der EuGH-Anmerkungen
entscheiden.
Streit um den Wolf auch in Deutschland
Auch in Deutschland beklagen Landwirte, dass sie hohen Aufwand betreiben
müssen, um ihr Nutzvieh vor den Raubtieren zu schützen. Die
Bundesregierung stellt zur Unterstützung Gelder bereit. Im Mai 2019 hat
sie zudem beschlossen, dass Wölfe vorsorglich abgeschossen werden
dürfen, wenn sie Nutztiere reißen. Umweltschützer zeigten Unverständnis.
Auch Wölfe, die sich immer wieder Menschen genähert hatten, wurden in
Deutschland bereits zum Abschuss freigegeben.
Im gesamten deutschen Bundesgebiet leben laut der Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) 73 Rudel, fünf
Wolfspaare und zehn Einzeltiere, die meisten davon in Niedersachsen (20
Rudel), Sachsen (18 Rudel), Brandenburg (17 Rudel) und Sachsen-Anhalt
(13 Rudel).
Zum Originalartikel
Sorge um Fasan, Rebhuhn
und Co.
Niederwild ist bedroht. Jäger wollen bei Gipfel Lösungen erarbeiten.
ARTENSTERBEN - Der Fasan ist auf Feldern
immer seltener zu beobachten.
Wer heute unter 30 ist, hat vielleicht noch nie in
seinem Leben ein Rebhuhn gesehen. Der Bestand der Tiere ist – wie bei
anderen Niederwildarten – stark zurückgegangen. Ein seltener Anblick ist
auf Niederösterreichs Feldern auch der Fasan geworden. Heute gibt es
dort um 75 Prozent weniger Tiere zu entdecken als noch vor zehn Jahren.
Und auch Feldhasen sind weniger geworden – in den vergangenen Jahren um
62 Prozent. Die Jäger sind alarmiert.
„Diese Niederwildarten sind sogenannte Zeiger. Sie machen den
Biodiversitätsverlust deutlich“, weiß
Landesjagdverband-Generalsekretärin Sylvia Scherhaufer. Durch Verbauung,
Landwirtschaft oder Tourismus, aber auch durch das Insektensterben, das
veränderte Klima oder Beutegreifer geht die Artenvielfalt immer weiter
zurück.
Tatenlos zusehen wollen die Jäger dabei nicht. „Um dem entgegenzuwirken,
muss es eine starke Allianz zwischen Jägerschaft, Land- und
Forstwirtschaft sowie der Agrarpolitik geben“, meinen sie. Nächsten
Donnerstag, 10. Oktober, wird deshalb der Niederwildgipfel in Krems
veranstaltet. „Das Ziel ist, dass wir nach dem Gipfel konkrete
Handlungsempfehlungen formulieren, die wir an Politiker überreichen, um
der Entwicklung gegenzusteuern“, so Scherhaufer.
Zum Originalartikel
Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) gibt den
Wolf zum Abschuss frei - zumindest politisch. Dies hat ihm nun auch ein
Experte bestätigt. Die Tiere sollen getötet werden dürfen, jedoch nur
jene, die maximal durchwandern.
„Wir müssen uns um eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs bemühen“,
sagt Josef Schwaiger. Im Klartext: Der derzeit noch durch die EU
geschützte, ehemals ausgerottete Beutegreifer soll wieder jagbar werden.
Denn: „Wenn sich die Wölfe in großer Zahl bei uns ansiedeln, wir sich
das Gesicht unseres ganzen Landes ändern“, sieht der Agrarlandesrat die
traditionelle Almwirtschaft durch die Rückkehr des Tiers in Gefahr.
Er beruft sich dabei auf das 466-seitige Gutachten des Wildtierbiologen
Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur, das Dienstagabend
vor 300 Interessierten im brechend vollen Festsaal Pfarrwerfen
präsentiert wurde. 1000 Personen sowie 30 Almbewirtschafter wurden
befragt.
So fiel das Resümee des Wiener Experten
aus
„Grundsätzlich ist es aus Sicht des Artenschutzes wichtig, echte
Problemwölfe zu entnehmen“, betont der für die Veranstaltung extra aus
Wien angereiste Experte Hackländer.
Auch Salzburgs Wolfsbeauftragter Hubert Stock sieht die einzige Lösung,
um gegen den Beutegreifer vorzugehen, in einer Änderung des Schutzstatus
auf EU-Ebene: „Auch das Gamswild ist geschützt und darf trotzdem bejagt
werden.“
Herdenschutzhunde und Hirten sind zwar Teil des Managementplans, aber
hierzulande schier unmöglich einzusetzen. Stock spricht die aktuelle
Debatte über die Einführung eines 12-Stunden-Tages an. „Unsere zumeist
Nebenerwerbsbauern leisten bis zu 18 Stunden am Tag. Zusätzliche Arbeit
ist keine Option.“ Ebenso wenig sinnvoll sei die Errichtung von Zäunen
in diesem steilen Gebiet.
„Der Bescheid zum Abschuss wird Ende Oktober erwartet“, bestätigt Stock
der „Krone“.
Polen: Immer mehr jagdfreie Grundstücke Privilegien für Jäger
eingeschränkt In Polen gibt es immer mehr jagdfreie
Grundstücke: Zahlreiche Grundstückseigentümer klagen vor Gericht gegen
die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Bodens. Inzwischen gibt es 133
Urteile von Verwaltungsgerichten, wodurch private Grundstücke aus
Jagdbezirken herausgenommen wurden. Auch die Privilegien für Jäger
wurden in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Die Initiative »Zakaz
Polowania Prywatnym Terenie« (Initiative zum Verbot der Jagd auf
privatem Land) macht sich für die Rechte von Grundstückseigentümern und
für die Wildtiere stark. Von Krzysztof
Wychowalek, Zakaz Polowania Prywatnym Terenie (Initiative zum Verbot der
Jagd auf privatem Land) In den letzten Jahren ist es in Polen zu erheblichen
rechtlichen Änderungen in Bezug auf die Jagdausübung auf
Privatgrundstücken gekommen. 1952 hatten die damaligen kommunistischen Behörden
das bis heute in Polen geltende Jagdrecht eingeführt, wodurch Wildtiere
rechtlich als Eigentum des Staates gelten und die Jagdwirtschaft durch
Staat geführt wird. Die Behörden entscheiden über die Art und Anzahl der
Tiere, die gehegt und später abgeschossen werden sollen. Das
Eigentumsrecht privater Grundstückseigentümer wurde als zweitrangig
gegenüber den Bedürfnissen der Forst- und Jagdwirtschaft positioniert. Das neue Jagdgesetz von 2005 hat in diesen Bereichen
nichts geändert. Das ganze Land ist in Jagdbezirke gegliedert, die
sowohl öffentliche Bereiche (z.B. Staatswälder) als auch zahlreiche
Privatgebiete (Wälder, Wiesen, Anbauflächen) umfassen. Das Jagdrecht
steht ausschließlich den Mitgliedern einer quasi-staatlichen
Organisation, dem Polnischen Jagdverband, zu, dessen regionale Vereine
die verschiedenen Jagdbezirke verwalten, wofür Sie an die Kreisbehörden
beziehungsweise an die Verwaltungsbehörden der Staatswälder eine geringe
jährliche Gebühr zahlen. Private Eigentümer ziehen daraus keine Profite und
haben auch keine Möglichkeit, die Jagd auf ihren Grundstücken zu
verweigern. Jäger dürfen ohne Genehmigung der Eigentümer deren Felder
jederzeit betreten oder sie mit Autos befahren, Hochstände aufstellen,
Luderplätze mit Möhren oder Mais zum Anlocken von Wild anlegen und auf
Tiere schießen. Im Austausch gegen die Führung der »Jagdwirtschaft«
hat der Staat dem Polnischen Jagdverband die Verpflichtung zum Ersatz
von Wildschäden übertragen. Die Landwirte hatten jedoch in der Praxis
erhebliche Probleme mit der Erlangung einer zufriedenstellenden
Entschädigung, da die Schadensbewertung und die Festlegung des
Schadensersatzbetrages zu den Aufgaben der Jäger gehörte. Diese wollen
natürlich eine möglichst geringe Wildschadensentschädigung auszahlen.
Viele Jagdbezirke treffen auch keine Maßnahmen, um Felder vor
Wildschäden tatsächlich zu schützen, denn für viele ihrer Mitglieder ist
das Schießen auf Tiere ein Hobby oder ein Wochenendabenteuer mit
Jagdtrophäen. Zum Teil verkaufen Jagdbezirke auch die Möglichkeit einer
kommerziellen Jagdausübung an ausländische Jäger. Diese Jagdbezirke
zielen darauf ab, dass die Zahl der Hirsche, Rehe oder Wildschweine so
stark wie möglich wächst, vor allem durch intensive Fütterung der Tiere
im Winter, um später in der Jagdsaison mehr Gelegenheit zum Schießen zu
haben. Die Regelungen des
polnischen Jagdrechts sind mit dem deutschen Jagdgesetz vergleichbar Auch in Deutschland unterliegen alle Flächen
außerhalb geschlossener Ortschaften (die als befriedeter Bereich gelten)
dem Jagdrecht. Jeder Grundstückseigentümer, der Flächen im Außenbereich
besitzt, ist automatisch - und oft, ohne dass er davon weiß - Mitglied
in einer Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Jagd
an Jäger, welche dann die Jagd ausüben. Die Grundstückseigentümer müssen
damit dulden, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, Hochsitze
aufstellen, Futterstellen anlegen, Treibjagden abhalten und Tiere
erschießen - sogar die Katze des Grundstückseigentümers, wenn sie sich
zu weit vom Haus entfernt und damit als »wildernd« angesehen wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer
Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der
Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit
dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu
vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer
Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden
gegen ihren Willen dulden müssen. Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen
Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre
Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Am 6.12.2013 ist das »Gesetz
zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« in Kraft getreten.
Grundstückseigentümer können bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag
stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird. In der Praxis
werden den Grundstückseigentümern von den Behörden jedoch zahlreiche
Steine in den Weg gelegt, um sie von der Befriedung ihrer Grundstücke
abzuhalten: von der Androhung hoher Kosten bis zur Drohung, Wildschäden
auf benachbarten Grundstücken zahlen zu müssen. Viele
Grundstückseigentümer müssen jahrelang auf die Befriedung ihrer
Grundstücke warten und kommen oft nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts zum
Ziel. Nach Urteil des europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung auch erste
Klagen in Polen Der Konflikt zwischen Eigentümern privater
Grundstücke (meistens Landwirten) und Jägern hat in den letzten Jahren
weiter zugenommen. Der Grund: 2012 hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte ein Urteil im Fall Herrmann gegen Deutschland gefällt, in
dem festgestellt wurde, dass ein Grundstückseigentümer die Jagd auf
seinem Eigentum ablehnen kann, wenn er das Töten der Tiere in dieser
Form nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Daraufhin hat ein
Bauern-Ehepaar aus Lebus in Polen gegen die Eingliederung ihrer Felder
mit einer Fläche von 53 Hektar in den Jagdbezirk Nr. 47 beim
Verwaltungsgericht geklagt. Die Ehegatten wollten auf ihrem Grundstück
Teiche anlegen. Diese Pläne wurden durchkreuzt, als Jäger auf diesem
Gebiet die Jagd ausgeübt, Bäume gefällt und Geländewagen geparkt haben,
Jagdhunde frei laufen gelassen und auf Tiere geschossen haben. Das
Verwaltungsgericht zweiter Instanz hat an das Verfassungsgericht eine
rechtliche Anfrage nach der Konformität des Jagdrechts mit der
polnischen Verfassung gerichtet. Im Juli 2014 hat das polnische Verfassungsgericht
entschieden, dass Art. 27 des polnischen Jagdgesetzes verfassungswidrig
ist und ab Januar 2016 aufgehoben wird. Das Verfassungsgericht hat sich
auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
berufen und festgestellt, dass die Eingliederung eines Grundstücks in
den Jagdbezirk, ohne dass die Rechte des Grundeigentümers entsprechend
gesichert werden, einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein
Eigentumsrecht darstellt. Im Januar 2016 hat der Öko-Verein »Zródla«,
Eigentümer eines 5 Hektar großen Waldes, bei der Woiwodschaft (das ist
eine polnische Verwaltungseinheit, vergleichbar mit einem deutschen
Bundesland) Lodz beantragt, dass dieses Gebiet von dem Jagdbezirk Nr.
315 ausgeschlossen wird, weil der Verein, der auch als
Tierschutzorganisation tätig ist, das Töten der Tiere auf seinem
Grundeigentum nicht dulden kann. Nach Abweisung des Antrags durch die
Woiwodschaft mit der Begründung, dass Art. 27 des Jagdgesetzes durch das
Verfassungsgericht aufgehoben wurde und folglich keine Vorschrift mehr
vorhanden ist, auf deren Grundlage die Grenzen der Jagdbezirke bestimmt
oder geändert werden könnten, hat der Verein beim Verwaltungsgericht
geklagt. Im Dezember 2016 wurde ein Urteil verkündet, nach
dem die Gründung eines Jagdbezirks auf dem zum Verein gehörenden Gelände
als ungültig erklärt wurde. Das Gericht betonte, dass alle Beschlüsse
der regionalen Parlamente der Woiwodschaften mit Berufung auf Art. 27
auf Grundlage verfassungswidriger und ungültiger Regelungen gefasst
wurden. Folglich kann jeder Grundstückseigentümer eine
Ungültigkeitserklärung dieser Beschlüsse beantragen. Im Jahre 2016
wurden gleichzeitig noch drei ähnliche Urteile in anderen Woiwodschaften
verkündet. Naturschutzverein
unterstützt Grundeigentümer bei Klagen gegen die Zwangsbejagung Der Naturschutzverein »Zródla« machte die
Möglichkeit, dass jeder Grundeigentümer diesen Antrag stellen kann,
bekannt, rief die Webseite
www.zakazpolowania.pl (»Jagdverbot«) ins Leben und bot Betroffenen
Rechtshilfe an. Ab Anfang des Jahres 2017 haben über 100 weitere
Grundstückseigentümer Klageschriften in ähnlichen Fällen bei Gerichten
eingereicht. Alle Urteilssprüche waren gleich. Die meisten Kläger waren
Bauer, die Jäger auf den ihnen gehörenden Grundstücken nicht akzeptieren
konnten und nicht damit einverstanden waren, dass der Ersatz von
Wildschäden durch Jagdvereine, und nicht aus der Staatskasse, beglichen
wird. Die Gerichte haben fast automatisch die Grundstücke
der Kläger von den Jagdbezirken ausgeschlossen und in acht Fällen sogar
die ganzen Jagdbezirke geradezu aufgelöst. Dennoch scheuen viele
betroffene Grundeigentümer den gerichtlichen Weg wegen der Kosten und
einer eventuellen Langwierigkeit des Verfahrens. Grundstückseigentümer können
verlangen, dass sie nicht mehr dem Jagdbezirk angehören Im Jahre 2018 hat der polnische Sejm, eine der
beiden Kammern der polnischen Nationalversammlung, das Jagdgesetz
geändert und unter anderem den Artikel 27 erneut eingeführt, unter
Berücksichtigung der Hinweise des Verfassungsgerichts. Nun haben
die regionalen Parlamente der Woiwodschaften bis März 2020 Zeit, die
Grenzen der Jagdbezirke neu festzusetzen, diesmal aber nach Absprache
mit den Bauernvereinigungen. Außerdem kann jeder Grundstückseigentümer
verlangen, dass sein Grundstück dem neuen Jagdbezirk nicht angegliedert
wird, und zwar aufgrund der auf diesem Gelände ausgeführten spezifischen
Tätigkeit. Ob solche Einwände der Grundstückseigentümer
berücksichtigt werden oder ob ihre Rechte nur einem scheinbaren Schutz
unterliegen werden, wird sich erst im Jahre 2020 zeigen. Sollte sich
herausstellen, dass die Vorschläge der Eigentümer missachtet werden,
würde das bedeuten, dass das Urteil des Verfassungsgerichts vom 2014
nicht respektiert wird, was weitere Klagen zur Folge hätte. Weitere Möglichkeit:
Grundstückseigentümer können Jagdverbot beantragen Die neuen Vorschriften geben auch die zusätzliche
Möglichkeit, durch Einreichen einer einfachen Erklärung bei den lokalen
Behörden die Jagdausübung auf Privatgrund verbieten zu lassen. Dieses
Grundstück bleibt dann zwar weiterhin Teil eines Jagdbezirks und Jäger
können es ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten (z.B. um verletzte
Tiere aufzuspüren), sie dürfen dort aber nicht schießen. Diese Regelung basiert auf dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 2012. Ursprünglich
sollte die Vorschrift ausschließlich die ethischen Anschauungen des
Eigentümers betreffen, falls diese im Widerspruch zum Töten der Tiere
stehen, wobei der Eigentümer seine Überzeugungen vor Gericht belegen
müsste. Letzten Endes wurden diese Bestimmungen vom Parlament praktisch
im letzten Augenblick gestrichen, da sie wahrscheinlich
verfassungswidrig gewesen wären. Der Antrag auf Jagdverbot kann also ohne jegliche
Begründung gestellt werden. Allerdings ist der Anwendungsbereich
dieser Vorschrift nur auf natürliche Personen beschränkt. Das bedeutet,
juristische Personen wie Tier- und Naturschutzorganisationen oder
Stiftungen können - genau wie in Deutschland - für ihre Flächen keinen
Antrag auf ein Jagdverbot stellen. Infolgedessen können Tier- oder
Naturschutzvereine wie »Zródla« keinen Gebrauch davon machen, ähnlich
wie z.B. Gesellschaften, die Besitzer von landwirtschaftlichen
Anbauflächen oder Wirtschaftswäldern sind. Diese aktuell gültigen Vorschriften scheinen
verfassungswidrig zu sein, weil sie gesellschaftlichen Einrichtungen die
Möglichkeit nehmen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die
juristische Anfechtung könnte aber kompliziert sein, besonders vor dem
Hintergrund, dass die polnische Regierung die Unabhängigkeit des
Verfassungsgerichts abgeschafft hat. Die in der Koalition »Niechzyja!« (»Lasst sie
leben!«) vereinigten Naturschutzorganisationen planen gemeinsam eine
Reihe von Kampagnen, die private Grundstückseigentümer dazu anregen
sollen, solche Anträge auf Jagdverbot abzugeben. Grundstückseigentümer können
Widerspruch gegen geplante Gesellschaftsjagden erheben Eine weitere, ab 2018 geltende Änderung, ist die
Möglichkeit, dass die Grundstückseigentümer Widerspruch gegen eine
Gesellschaftsjagd, wie Treib- oder Drückjagd, erheben können. Die
Gesellschaftsjagd ist in Polen ein populäres, brutales
»Freizeitvergnügen«, bei der eine Gruppe von Jägern an einem Ort
gemeinsam jagt und auf Vögel oder Wildtiere schießt, die aus dem Wald
vor Treibern (d.h. vor lärmenden Menschen) zu fliehen versuchen. Oftmals
sind das auch kommerzielle Jagden, die für Jäger aus Deutschland,
Frankreich oder Italien veranstaltet werden. Ab 2019 haben die Jäger
mindestens 14 Tage vor solchen Jagden das Gemeindeamt in Kenntnis zu
setzen, welches dann verpflichtet ist, das Datum der Jagd auf der
offiziellen Webseite zu veröffentlichen. Grundstückseigentümer können
gegen die geplante Jagd Einspruch erheben unter Berufung auf
Sicherheitsgründe, zum Beispiel, weil sie zum gleichen Zeitpunkt
Feldarbeiten oder ornithologische Beobachtungen für eine Menschengruppe
planen. Von »Zródla« durchgeführte Kontrollen haben
allerdings ergeben, dass die meisten Jagdvereine ihren Verpflichtungen
leider nicht nachkommen: Informationen über geplante Gesellschaftsjagden
werden nicht rechtzeitig oder nicht vollständig an die Gemeindebehörden
weitergeleitet (z.B. ohne Angabe der Uhrzeiten oder ohne Bezeichnung des
Jagdreviers in der Meldung). Es kommt aber auch nicht selten vor, dass
die richtig benachrichtigte Behörde mit den neuen Vorschriften nicht
vertraut ist und keine Mitteilung auf der Internetseite veröffentlicht. Im Laufe der Arbeiten an der Gesetzesänderung hat
der Entwurf eines elektronischen zentralen Jagdregisters, in dem jeder
bequem Orte und Termine der geplanten Jagden einsehen könnte, leider
keine Zustimmung unter den Abgeordneten gefunden. Vielleicht gelingt es
in Zukunft, auf diese Idee zurückzukommen. Die Veranstalter der Gesellschaftsjagd sollen auch
das Jagdrevier durch entsprechende Warnhinweise markieren, doch das
Umweltministerium hat keine Verordnung mit dem Muster für solche
Warnschilder erlassen. Höchstwahrscheinlich werden Jäger auch diese
Verpflichtung missachten. Naturschutzorganisationen
bringen Verstöße gegen Vorschriften zur Anzeige Die Naturschutzorganisationen werden diese Situation
aufmerksam beobachten und bei der Polizei solche Fälle zur Anzeige
bringen, wenn aufgrund der Verletzung einer Informations- oder
Markierungspflicht durch Jäger Unbeteiligte - zum Beispiel Touristen
oder Pilzsammler - in Gefahr gebracht werden könnten. Akzeptanz für die Jagd in Polen massiv gesunken Polen hat 38,5 Millionen Einwohner, davon 120.000
Jäger. Die Akzeptanz für die Jagd in der Bevölkerung ist inzwischen sehr
gering: Laut einer Studie vom 2016 akzeptieren nur 10 Prozent der Polen
diese Art von Hobby. Die Maßnahmen zur Einschränkung der
Jägerprivilegien finden positive Resonanz sowohl in der Gesellschaft als
auch in den Medien - und sogar unter mehreren Vertretern der regierenden
Behörden. Zudem sind die tierfreundlichen Gesetzesänderungen wohl auch
eine Folge einer persönlichen Intervention des Vorsitzenden der
Regierungspartei, Jaroslaw Kaczynski, der sich öffentlich mehrmals
kritisch über Jäger geäußert hat. Informationen: Zakaz Polowania Prywatnym Terenie (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land)
https://zakazpolowania.pl/ Kontakt: Krzysztof Wychowałek
ODE Źródła, Łódź
krzysztof.wychowalek@zrodla.org.pl
Zum Originalartikel
VGT kritisiert Verwendung lebender Enten
für Jagdhundeausbildung
Im Bezirk Leibnitz in der Steiermark kam es gestern zu
einem Angriff auf den Obmann-Stv. des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN. Der von
Anrainer_innen alarmierte Tierschützer David Richter kam zu einem
Autoanhänger, in dem offenbar Tiere eingesperrt waren und laut schrien.
Als er nachsehen wollte, was sich unter der Plane befand, kam ein Jäger
und schlug auf David Richter ein.
Richter schildert den Vorfall folgendermaßen: Durch
einen Hinweis kam ich zu einer Jagdhundeprüfung an einem Teich. Ich
hörte schreiende Enten aus einem Autoanhänger. Mit der Kamera in der
Hand öffnete ich die fast vollständig geschlossene Plane und filmte die
Enten, die in Kisten eingesperrt waren. Plötzlich stürmte ein Jäger auf
mich zu und schlug auf mich ein, sodass ich mehrere Meter rückwärts
gedrängt wurde und dann die Böschung zu dem Bach hinabstürzte. Der Jäger
versuchte, meine Kamera zu entwenden und mich ins Wasser zu stoßen. Das
misslang glücklicherweise - und ich konnte unmittelbar danach die
Polizei rufen, um Anzeige zu erstatten. Vor dem Eintreffen der Polizei
jedoch flüchtete der Jäger mit dem Anhänger und den Enten. Meines
Wissens nach wurden die Enten freigelassen und dieser Teil der Prüfung
abgebrochen.
Der VGT wird nicht nur wegen der Nötigung und dem Angriff auf den
Tierschützer, sondern auch wegen dem Einsatz von lebenden, flugunfähig
gemachten Enten bei der Jagdhundeausbildung und -prüfung Anzeige
erstatten. Den dokumentierten Enten sollten scheinbar vor dem Aussetzen
die Flügel mit einem Klebeband verbunden werden. Die Enten werden
typischerweise ins Wasser geworfen, und die Hunde dann auf sie gehetzt.
Bei Verkleben mit Papiermanschetten lösen sich diese nach einiger Zeit
im Wasser auf – wenn die Enten den Hunden entkommen können. Ob sich auch
der bei diesen Enten in Leibnitz eingesetzte Klebstoff nach einiger Zeit
im Wasser auflöst, bleibt für die Tierschützer_innen unklar.
Richter merkt an: Die Jagdhundeausbildung
fällt unter das Tierschutzgesetz und dieses verbietet ganz klar das
Hetzen eines Tieres auf ein anderes. Insbesondere ist es Tierquälerei,
lebenden Enten die Flügel zu verkleben und sie dann auszusetzen. Die
Enten erleiden höchsten Stress, wenn sie flugunfähig vor Jagdhunden
flüchten müssen. Werden sie gefangen, erwartet sie der Tod – entweder
durch Menschenhand oder durch den Biss der Hunde. In der Steiermark ist
das Aussetzen von Enten für die Jagd verboten worden, besonders
unmittelbar davor.
VGT-Campaigner David Richter möchte die Sachverhalte nun prüfen lassen: Neben
dem Einsatz der Enten sehen wir auch den Transport der Enten auf einem
nicht gekennzeichneten Anhänger unter einer möglicherweise luftdichten
Plane (es sammelte sich schon Kondenswasser) kritisch. Eine Anzeige wird
erfolgen.
Unfall im Bezirk Baden: Bei der heutigen Fasanjagd in Schranawand wurde
ein 62-Jähriger durch einen Streifschuss verletzt …
Ein Verletzter bei einem Jagdunfall am heutigen Sonntag: Gegen Mittag
kam es bei einer Fasanjagd in einem Maifeld bei Schranawand zu einem
Jagdunfall mit einer Schussverletzung.
Laut Angaben des Jagdaufsehers waren mehrere Treiber, darunter ein
62-jähriger aus dem Bezirk Baden, in einer Linie durch ein Maisfeld
gegangen.
Nachdem ein Fasan aufgeflattert war, gaben zwei Jäger einen Schuss aus
ihren Schrotgewehren ab. Dabei wurde der 62-jährige an der rechten Wange
und dem rechten Ohr durch einen Streifschuss verletzt.
Der Mann begab sich zur medizinischen Versorgung in das Krankenhaus
Eisenstadt. Wer von den beiden Schützen den 62-Jährigen getroffen hatte,
ist noch unklar. Die näheren Umstände des Unfalls sind derzeit noch
nicht bekannt.
Zu viele tödliche Unfälle: Forderung nach Jagdverbot in Italien
Sohn tötete Vater bei Wildschwein-Jagd in Süditalien
Rom (APA) - Nach wiederholten Jagdunfällen wird in Italien die Forderung
nach einem Verbot immer vehementer. Am Sonntag hat ein 34-Jähriger
unweit der süditalienischen Stadt Salerno versehentlich seinen
55-jährigen Vater bei einer Wildschwein-Jagd erschossen. Der tödliche
Schuss traf das Opfer in der Baugegend.
Gegen den 34-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Er wurde
auch angezeigt, weil er außerhalb der Jagdzeit auf der Suche nach
Wildschweinen unterwegs war, berichteten italienische Medien. 2018 waren
in Italien 22 Menschen wegen Jagdunfällen ums Leben gekommen, 68
Personen wurden verletzt.
Die Ex-Tourismusministerin und Forza Italia-Parlamentarierin Michela
Brambilla urgierte die Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs für ein
Jagdverbot, das im Parlament bereits vorliegt. Der Tierschutzverband
ENPA meinte, es sei unannehmbar, dass das Töten von Tieren aus Spaß
erlaubt sei. Zu oft seien Jäger unweit von Häusern und Straßen
unterwegs.
SUBEN (juk). Ein Passant wurde in Suben (Oberösterreich) Zeuge, wie ein
Jäger eine streng geschützten
Rohrweihe abschoss.
„Am 5. September um 6.30 Uhr beobachte ich beim morgendlichen
Spaziergang einen Greifvogel im Flug. Plötzlich fiel ein Schuss, der
Vogel flog schief und nach einem zweiten Schuss trudelte er zu Boden!“,
schildert der Beobachter. Gegenüber dem Spaziergänger gab der 66-jährige
Jäger an, nach Krähen gejagt zu haben. Bei dem erschossenen Greifvogel
handelt es sich jedoch um ein erwachsenes Männchen einer Rohrweihe, eine
nach Vogelschutzrichtlinie streng geschützte Art. Die Rohrweihe zählt
mit 15 bis 25 Brutpaaren zu den seltensten Greifvögel Oberösterreichs.
Der Passant erkannte, dass es sich um einen Greifvogel handelt, stellte
den Jäger zur Rede, machte ein Beweisfoto und meldete den Vorfall.
Abschuss gilt als Umweltstraftat
Der Raubvogel-Abschuss wird als selten vorkommende Umweltstraftat
gewertet und liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft, wie Ernst Maier
von der Bezirkshauptmannschaft Schärding berichtet: "Es gibt die goldene
Regel: Man muss ein Stück eindeutig ansprechen, wie es im Jägerjargon
heißt." Zu Deutsch: Man muss genau wissen, auf was an schießt, bevor man
schießt. Laut Paragraf 181 kann fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt
mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. Auch die Jagdjarte könnte
dem Mann entzogen werden. „Durch die lückenlose Beobachtung und
Dokumentation des Tatvorgangs erhoffen wir uns eine gerechte
Verurteilung durch die Behörden sowie den Entzug der Jagdkarte", so
Susanne Schreiner von Bird Life Österreich. Verschiedenen Quellen ist zu
entnehmen, dass der betroffene Jäger nicht das erste Mal aufgefallen
ist.
Meldeplattform für Vergiftung oder Abschuss von Greifvögeln
BirdLife Österreich und WWF Österreich ersuchen auch weiterhin
österreichweit Verdachtsfälle von Vergiftungen oder Abschüssen von
Greifvögeln über die Meldeplattform www.kaiseradler.at, der APP
birdcrime sowie telefonisch unter 0660/869 23 27 zu melden.
Nachdem Ende Juli im Sellraintal (Bezirk Innsbruck-Land) ein
Wolfskadaver entdeckt worden ist, reagieren Umweltschutzorganisationen
jetzt mit einer Ergreiferprämie. Untersuchungen haben ergeben, dass der
Wolf angeschossen worden war.
Umweltverbrechen müssten konsequent verfolgt und geahndet werden, so
Christian Pichler vom WWF, der in dieser Sache jetzt gemeinsam mit dem
Naturschutzbund aktiv geworden ist. Die ausgelobte Ergreiferprämie in
Höhe von 11.000 Euro soll die Polizei bei ihren Ermittlungen im Falle
der Wolfstötung in Sellrain unterstützen, heißt es.
Ein Schwammerlsucher hatte den Wolfskadaver bei Sellrain entdeckt.
DNA-Untersuchungen bestätigten dann, dass es sich tatsächlich um einen
Wolf handelte, der auch eine Schussverletzung im Bauchbereich aufwies.
Der Kopf wurde dem Tier abgetrennt und bisher nicht gefunden. Ebenfalls
haben die Untersuchungen ergeben, dass der Wolf für Schafrisse in Inzing
verantwortlich war.
Ergreiferprämie schon einmal zweckdienlich
Im Jahr 2015 führte die ausgesetzte Prämie nach einem Luchsfund zur
Ergreifung eines Ehepaars. Beide wurden zu einer Geldstrafe und
Schadensersatzzahlung verurteilt, der Jagdschein wurde ihnen für mehrere
Jahre entzogen. Auf einen ähnlichen Fahndungserfolg hofft man nun im
Zuge der Ermittlungen zum gewilderten Wolf, dessen Tötung dem
europaweiten Schutz zuwiderläuft.
„Illegale Verfolgung durch den Menschen ist immer noch die größte
Bedrohung für streng geschützte Tierarten wie Wolf, Luchs, Bär und
Seeadler“, erklären WWF und Naturschutzbund. Bären wurden durch Wilderei
ein zweites Mal in Österreich ausgerottet.
Umdenken im Umgang mit Beutegreifern
„Wir brauchen dringend eine Abrüstung der Worte. Anstatt Ängste zu
schüren müssen betroffene Landwirte ausgewogen informiert und
Herdenschutzlösungen vorangetrieben werden. Der Wolf ist weder Bestie
noch Kuscheltier, sondern eine europarechtlich streng geschützte Art.
Seine Rückkehr erfordert daher naturschutzfachlich korrekte und
rechtskonforme Maßnahmen, wie sie in Nachbarländern erfolgreich
praktiziert werden“, bekräftigt Pichler vom WWF Österreich.
Beim Hantieren mit einer Waffe hat Mittwochabend bei Fehring im Bezirk
Südoststeiermark ein 19-Jähriger versehentlich seine Freundin
erschossen.
Der 19-Jährige wollte Mittwochnachmittag mit seiner gleichaltrigen
Freundin und ihrem dreieinhalb Monate alten Sohn aus dem Burgenland in
das Wohnhaus seiner Mutter in Hohenbrugg an der Raab übersiedeln.
Plötzlich löste sich ein Schuss
In den späteren Abendstunden war die junge Familie alleine im Wohnhaus
und hielt sich im Schlafzimmer im ersten Stock auf. Laut Polizei nahm
der 19-Jährige gegen 21.20 Uhr eine an der Wand aufgehängte kombinierte
Hahnbüchsflinte herunter. Aus noch unbekanntem Grund löste sich aus der
vermeintlich ungeladenen Waffe plötzlich ein Schrotschuss und traf die
junge Frau im Gesichts- und Halsbereich.
Der junge Mann lief sofort zu seinem im Nebenhaus wohnenden Onkel, der
wiederum die Rettung und die Polizei verständigte, der Notarzt konnte
aber nur noch den Tod der jungen Mutter feststellen.
Geglaubt, dass Waffe nicht geladen sei
Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen, die
Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an, weiters eine Blut- und
Harnuntersuchung bei dem 19-Jährigen.
Er habe geglaubt, die Schrotflinte sei nicht geladen, gab der 19-Jährige
später gegenüber der Polizei an; er musste wegen seines angegriffenen
psychischen Zustands ins Spital gebracht werden. Das drei Monate alte
Baby war im Nebenzimmer, als es zu dem tödlichen Unglück kam – es wird
jetzt von den Eltern der verstorbenen Frau betreut.
Waffe gehörte dem verstorbenen Großvater
Bezüglich einer möglicherweise unsachgemäßen Verwahrung der Waffe wird
noch ermittelt; laut Polizei gehörte die Waffe dem Großvater des
19-Jährigen, der bereits vor mehreren Jahren verstorben war.
Urin-Attacke gegen Tierschützer. Krank durch Urin-Angriff
Diese schockierenden Aufnahmen halten fest, wie ein Tierschützer von
einer Jägerin attackiert wird. Als er die Jägerin nach ihren
ungewöhnlichen Jagd-Methoden fragt, um Füchse anzulocken, rastet sie aus
und bespritzt ihn mit Fuchsurin. Sehen Sie die Urin-Attacke im Video.
Opfer wird nach Angriff krank
Das 64-jährige Opfer, das nur als "Bob" bekannt ist, setzt sich in der
Oragnisation "West Kent Hunt Sabs" für den Tierschutz ein. Doch mit
einer solchen Attacke hatte auch er wohl nicht gerechnet: Die 51-Jährige
Jägerin Julie Hadlow von "Ashford Valley Tickham Hunt", war scheinbar so
genervt von den Fragen des Tierschutzers, dass sie ihn kurzer Hand mit
Gelbfuchs-Urin bespritzte, um ihn zu verscheuchen.
Die Folgen: Bob wurde krank. Seine Nasennebenhöhlen waren verstopft, er
litt unter extremen Halsschmerzen, so dass er beim Arzt sogar
Blutuntersuchungen machen musste.
Jägerin wurde als schuldig gesprochen
Nach der Attacke zeigte die Tierschutz-Organisation die Jägerin an – mit
Erfolg: Julie wurde schuldig gesprochen und musste die Gerichtskosten
übernehmen.
"Egal, was die Jäger auf uns werfen, ob es Fuchssaft ist, unsere Drohne
abschießt oder Gewalt, wir werden uns nicht davon abhalten lassen,
Gerechtigkeit für unsere Wildtiere anzustreben", erzählt Harry
Blackhurst von der Tierschutzoragnisation der britischen Mail Online.
Zum Originalartikel
Illegaler Wolfsabschuss? "Die Gesetze sind einzuhalten"
Niederösterreichs Landesjägermeister Pröll verlässt sich auf die
Korrektheit der Mitglieder, bis zu acht Wolfssichtungen pro Monat.
Obwohl in Niederösterreich alle drei
heimischen Wolfsrudel leben, ist es
seit Monaten ruhig. Laut Statistik des Landes sind 2019 nachweislich
drei Schafe von Wölfen gerissen worden. Im Herbst könnte die Anzahl der
getöteten Nutztiere wieder deutlich steigen, wenn die Jungwölfe Appetit
auf Fleisch bekommen. Derzeit seien die Wolfsmütter mit dem Säugen und
Beaufsichtigen des Nachwuchses beschäftigt, erklären Experten.
Trotzdem hat der Vorfall in Tirol auch in Niederösterreich die
ohnehin schon hitzige Debatte um Abschüsse sogenannter Problemwölfe neu
angefacht. Auf die Frage, ob NiederösterreichsLandesjägermeister Josef Pröll besorgt sei,
dass illegale Wolfsabschüsse auch in
seinem Bundesland folgen könnten, erklärte er: „Die bestehenden Gesetze
sind einzuhalten. Und Punkt.
Gerichtshof
Zuletzt begrüßte Pröll die Stellungnahme
des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs,
in der zu lesen war, dass eine Genehmigung zur Wolfsbejagung in
Ausnahmefällen möglich sein soll. Noch fehlt das Urteil des
Gerichtshofs. Das wird spätestens im Herbst erwartet. Die bisherige
Entscheidung sei eine gute „für Bevölkerung, Landwirtschaft und Jagd“,
meinte Pröll damals: Sollte die
jagdliche Kompetenz eines Tages bei diesem Thema gefordert sein, werde
man entsprechend einschreiten.
Vergrämungen
Bisher sind nur zwei Wolfsvergrämungen im Waldviertel
durchgeführt worden. Im vergangenen September bekam ein Wolf ein
Gummigeschoß auf seinen Pelzgebrannt. Später sind
mehrere Wölfe vertrieben worden, indem ein Jäger mehrere Geschoße vor
einer Schafweide in den Boden schoss.
Seit November betreibt das Land eine eigene Hotline, unter der Bürger
Wolfsichtungen melden können. Pro Monat werden acht bis zehn Anrufe –
mit mehr oder weniger hilfreichen Informationen – registriert.
Zum Originalartikel
Streit um Raubtiere eskaliert: Hass auf Wolf gipfelte in
Abschuss
Bei einem im Sellrain entdeckten Kadaver dürfte es sich um einen Wolf
handeln. Zuvor gab es mehrere Risse in dem Gebiet
Die Emotionen haben sich über Wochen aufgeschaukelt.
Nun könnte der Streitdarüber, ob der Wolf
in Österreich Platz hat oder
eine Bedrohung ist, in einem Akt der Selbstjustiz gemündet haben.
Ausgerechnet im Tiroler Sellrain, also in jenem Gebiet, wo im Juli
mehrere Schafe gerissen wurden, haben Schwammerlsucher am Dienstag einen
bereits stark verwesten wolfsartigen Kadaver ohne Kopf
gefunden.
„Wir müssen davon ausgehen, dass
es sich um einen Wolf handelt“, erklärte Martin Janovsky, Tiroler
Beauftragter für große Beutegreifer, am Mittwoch. Gewissheit könne aber
nur die Bestätigung durch eine genetische Untersuchung bringen.
Die DNA-Ergebnisse werden im Laufe der kommenden Woche erwartet. Nach
einer ersten pathologischen Untersuchung steht aber bereits fest, dass
das Tier eine schwere Schussverletzung im Bauchraum aufweist.
Wolfsbeauftragter Georg Rauer ist über die
Angelegenheit informiert und ebenso gespannt auf das Ergebnis der
Untersuchungen. Ihn irritiert allerdings die Art des Felles: „Das deutet
nicht unbedingt auf einen Wolf hin.“
Fall für Staatsanwalt
Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass ein Wolf und
somit ein streng geschütztes Raubtier illegal getötet
wurde, wird die Causa ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Im
Raum stünden laut Polizei Delikte wie
Eingriff in fremdes Jagdrecht, Tötung eines besonders
geschützten Tieres, Tierquälereisowie diverse
Verwaltungsstraftaten.
Der Wolf sorgt seit seiner Rückkehr nach Österreich überall, wo er
auftaucht, für hitzige Debatten. Es sind meist Schafe, die dem Raubtier zum Opfer fallen.
Bauernvertreter mehrerer Bundesländer fordern, dass der Alpenraum mit
seiner Almbewirtschaftung zur wolfsfreien Zone werden soll.
Strenger Schutz
Doch das beißt sich mit dem Schutz der einst
ausgerotteten Tiere. Innerhalb kürzester Zeit gab es nun bereits zwei
Anträge auf Abschuss des Beutegreifers. In Salzburg ist die
Entscheidung noch ausständig. Nach mutmaßlichen Wolfsrissen im Gebiet
der Tofernalm im Großarltal (Pongau) vor drei Wochen stellte sich das
Land hinter die Forderung der Bauern nach Entnahme. Es handle sich um
einen „Problemwolf“.
Etwa 20 tote Schafe rund um das Sellraingebiet in Tirol – die Hälfte
davon mit Rissspuren – riefen auch dort die Landwirte auf den Plan.
War zunächst ein Bär hinter den Angriffen vermutet worden, wurden bei
vier Schafen DNA-Spuren eines Wolfs nachgewiesen.
Antrag auf Abschuss
Die Landwirtschaftskammer wollte die DNA-Ergebnisse
offenbar nicht abwarten und hatte bei der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft am selben Tag bereits vorsorglich die Entnahme
eines „großen Beutegreifes“ beantragt. Für einen Abschuss gebe es
„derzeit keine fachlichen Voraussetzungen“, befand die Behörde
allerdings drei Tage später.
Ob das wolfsartige Tier im Sellrain vor oder nach dieser Entscheidung
geschossen wurde, ist vorerst noch offen. „Die umsichtige Entscheidung,
den Abschussantrag abzulehnen, ist das Gegenteil eines Freibriefs für
Wilderer, selbst zur Flinte zu greifen“, sagt Christian Pichler,
Wolfs-Experte des WWF.
Mäßigende Worte
Tirols Agrar-Landesrat Josef Geisler, seines
Zeichens auch VP-Bauernbundchef, war vergangene Woche noch um Beruhigung
bemüht. Wolf und Bär würden „ein veritables Problem für die
Almwirtschaft darstellen“, zeigte er Verständnis für die Bauern.
Es sei aber auch „eine Tatsache, dass die großen Beutegreifer dem
höchsten EU-Schutzstatus unterliegen und auch in Tirolnur unter bestimmten
Voraussetzungen entnommen werden dürfen.“
Die Mahnung könnte verpufft oder zu spät gekommen sein. Vor allem aus
der ÖVPmehrten sich die Rufe
nach Abschuss von Wolf und Bär. Grundtenor: Für die Raubtiere sei
kein Platz in Tirol.
Wien ist anders
Während der Wolf in Tirol oder Salzburgein „hoch
emotionales Thema“ sei, sei das Raubtier in Wien „fast schon
vergessen“, sagt Forstdirektor Andreas Januskovecz. In
den vergangenen Monaten seien keine Meldungen mehr eingegangen. Und
angebliche Sichtungen hätten sich nicht verifizieren lassen.
„Wahrscheinlich verwechseln die meisten Wolf und Hund“, meint der Chef
des Wiener Forstbetriebs.
Den intensiven Einsatz von Wildkameras schließt Januskovecz in den Wäldern
der Stadt Wien jedenfalls aus. Zum
einen aus Datenschutzgründen. Und zum anderen, weil die meist unscharfen
Aufnahmen die Mythenbildung eher fördern würden.
orf.at vom
26.07.2019
Abschussantrag für Wolf und Bär abgelehnt
Die Behörde lehnt den Antrag der Landwirtschaftskammer auf
Entnahme – also auf Abschuss – von Wolf oder Bär ab. Es gebe derzeit
keine fachlichen Voraussetzungen dafür, hieß es am Freitag vonseiten des
Landes.
Am Mittwoch wurde bestätigt, dass gerissene Schafe im Gemeindegebiet von
Oberperfuss (Bezirk Innsbruck-Land) von einem Wolf getötet wurden.
Praktisch gleichzeitig mit dieser Bestätigung hatte die
Bezirks-Landwirtschaftskammer den Antrag auf Entnahme eingebracht. Das
Land hatte umgehend angekündigt, dass es einen sehr engen rechtlichen
Rahmen für einen Abschuss von Wolf oder Bär gebe, weil die Tiere
geschützt sind.
Keine Hinweise seit Fund von Schafskadavern
Wie
Klaus Wallnöfer, Leiter der Abteilung Jagd beim Land Tirol, gegenüber
ORF Tirol erklärte, hätten die aufgestellten Wildkameras in den
vergangenen Tagen keinen Hinweis auf einen Beutegreifer in dem Gebiet
gebracht. Dementsprechend gebe es auch keine akute Gefährdung, die einen
Abschuss rechtfertigen könnte. Bei neuen Sichtungen und Hinweisen werde
die Lage laufend neu geprüft, so Wallnöfer.
Die Behörde muss bei Funden von Tierkadavern mehrere Punkte prüfen. Bei
Nutztieren wie Schafen ist zu klären, ob sie von einem Beutegreifer wie
Wolf oder Bär getötet wurden oder ob es zumindest einen Verdacht darauf
gibt. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob den betroffenen Bauern eine
Entschädigung zusteht. Gleichzeitig ist aber auch zu überprüfen, ob von
Wolf oder Bär konkrete Gefahren ausgehen oder sogar Menschen gefährdet
sind. Das wäre der Fall, wenn sich ein Wolf oder ein Bär wiederholt in
der Nähe von Häusern aufhalten würde.
Landwirtschaftskammer kritisiert „Untätigkeit“
Die
Tiroler Landwirtschaftskammer kritisierte am Freitag neuerlich, dass die
Bauern mit ihren Sorgen im Zusammenhang mit den Beutegreifern alleine
gelassen würden. LK-Präsident Josef Hechenberger erklärte, dass Bären
und Wölfe künftig sicher häufiger in Tirol auftauchen würden. Aus seiner
Sicht sei ein Nebeneinander von traditioneller Almwirtschaft und
Beutegreifern nicht möglich. Die Bauernvertreter stellen deshalb den
Schutzstatus von Wolf und Bär infrage.
Nun soll auch in Tirol die Jagd auf einen Wolf eröffnet werden
Ein in Tirol vermeintlich umgehender Bär hat sich nach einer DNA-Analyse
als Wolf entpuppt. Bauern haben den Abschuss beantragt.
Meldungen von 20 toten Schafen auf Almen zwischen dem
Tiroler Inntal und dem Sellraintal
(Bezirk Innsbruck Land) haben die
Bauern alarmiert. Denn etwa die Hälfte der Tiere wies Rissspuren auf.
Erste Hinweise deuteten darauf hin, dass ein Bärin dem Gebiet umgeht.
Der hat sich nun als Wolf entpuppt.
Wie das Land am Mittwoch mitteilte, sind nämlich erste DNA-Analysen
eingelangt. „Bei den vier toten Schafen, die im Gemeindegebiet von Oberperfuss
untersucht wurden, konnte ein Wolf nachgewiesen werden. Das zeigen die
ersten genetischen Untersuchungen“, erklärte Martin Janovsky, Beauftragter des Landes für große Beutegreifer.
Noch ausständig sind die Ergebnisse der weiteren DNA-Proben von
gerissenen Tieren auf der Inzinger und der Flaurlinger Alm. Diese werden
in ein bis zwei Wochen vorliegen.
"Entnahme eines Beutegreifers"
Bauernvertreter wollen auf das Raubtier aber in jedem Fall die Jagd
eröffnen. Die Bezirkslandwirtschaftskammer hat bei der
Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf "Entnahme eines großen Beutegreifers"
gestellt, heißt es von Seiten des Landes. "Entnahme heißt Abschuss. Das ist
der Wunsch", hieß es dazu im Büro von Agrar-Landesrat Josef Geisler (ÖVP).
In Salzburg wurde,
wie berichtet, zuletzt ebenfalls ein Antrag auf den Abschuss eines
Wolfes gestellt.
Das Verständnis für die Ängste und die Vorgehensweise der Tiroler
Bauern sei da, erklärte eine Sprecherin von Geislergegenüber dem KURIER.
"Aber das entbindet uns nicht vom Rechtsrahmen." Das Tiroler Jagdgesetz
bietet zwar die Möglichkeit zur "Entnahme" von
Problem-Raubtieren. Die großen Beutegreifer wie Wolf und Bär sind
aber auch streng geschützt.
Am Mittwoch gab es auch die Bestätigung für Bärenrisse im Juni. Bei
drei getöteten Schafen im Pitztal sowie einem
Rotwildkadaver im Außerfern wurde jeweils ein Bär als Verursacher genetisch
nachgewiesen. Ob es sich in beiden Fällen um denselben Bären handelt,
ist aus dem Untersuchungsergebnis nicht abzulesen.
In der Nähe des Wildrisses im Außerfern im Juni ist damals ein Bär in
eine Fotofalle getappt.
Der Wolf, der im Bereich des Sellraintals unterwegs war, wurde hingegen
bislang weder gesichtet, noch fotografiert. Für ihn wie auch den oder
die Bären gilt für Janovsky: "Es sind sehr
scheue Tiere, die Menschen meiden." Für die Bevölkerung, deren
Sicherheit an oberster Stelle stehe, bestünde kein Grund zur Sorge.
Dem Behördenverfahren zum Antrag auf Abschuss des Wolfes will der Beauftragte des Landes für große Beutegreifer nicht vorgreifen.
Der österreichische Managementplan sehe aber vor, dass ein Wolf nur "als
ultmia ratio abgeschossen werden kann. Das Thema Entnahmekommt
erst dann, wenn ordnungsgemäß geschützte Tiere gerissen werden." Also
wenn ein Wolf etwa Zäune überwindet.
Burgenland: ausgesetzte Zuchtenten aus Jagdrevier an der Leitha
nach Ungarn getrieben
20 Tierschützer_innen begleiten Enten nach Ungarn, Jagdhelfer werden
gewalttätig – Anzeige; Polizei erklärt, dass die Tierschutzaktion nicht
strafrechtlich relevant war.
Der Konflikt um die ausgesetzten Zuchtenten im Nordburgenland im
Flusssystem der Leitha gärt schon seit einigen Jahren. Dort werden jeden
Juli tausende Zuchtenten aus Massentierhaltung am Flussufer, anfänglich
in temporär errichteten Gehegen, ausgesetzt und im Oktober vollständig
abgeschossen. Dazwischen bringen Jagdhelfer Tonnen von Futter jede Woche
aus, um die Tiere an das Jagdrevier zu binden. Zusätzlich werden
sämtliche Beutegreifer wie Fuchs, Marder, Iltis und Wiesel verfolgt und
getötet, damit möglichst viele der hilflosen und flugunfähigen
Entenkinder bis zum Abschusstag überleben. Gestern Sonntag den 14. Juli
erschienen etwa 20 Tierschützer_innen an der Leitha und begleiteten ca.
500 der Enten in die Freiheit nach Ungarn. Knapp vor der Grenze wurden
sie von den Jagdhelfern des Reviers entdeckt und attackiert.
Einer der Jagdhelfer sprang in den Fluss und stieß einen Tierschützer
zweimal im Wasser zu Boden. Ein anderer Gewalttäter versuchte einem
Tierschützer die Kamera zu entwinden. Beide Angreifer bedrohten auch
andere Aktivist_innen. Sämtliche Vorfälle wurden filmisch dokumentiert
und werden nun bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Die
Polizei erschien zwar, erklärte aber, dass die Tierschützer_innen in
ihren Augen nichts strafrechtlich Relevantes getan haben, und ließ sie
gegen den Willen des Jagdaufsichtsorgans unbehelligt abziehen. Die 500
Enten sind mittlerweile in den ungarischen Auwäldern im Dickicht
verschwunden und damit hoffentlich vor den Schrotkugeln der Jäger_innen
auf österreichischer Seite sicher.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Tausende Tiere werden auf dem Grund und
Boden der Republik Österreich ohne jede Genehmigung und klar gegen den
Willen der Mehrheit der Bevölkerung ausgesetzt, nur um abgeschossen zu
werden. Stockenten sind nicht selten, das Aussetzen dient ausschließlich
dem Jagdspaß. Selbst der Bürgermeister hat sich klar dagegen
ausgesprochen. Das Wasser ist vergiftet, die Landschaft verseucht.
Nachdem niemand in der Behörde diesen Missstand beheben wollte, griffen
die Tierschützer_innen nun selbst zur Tat und brachten die Zuchtenten
kurzerhand nach Ungarn in Sicherheit. Zumindest 500 von ihnen. Dort
können sie sich hoffentlich dem Zugriff der infantilen
Zuchtentenjägerschaft aus Österreich entziehen.
Bis zu 45 tote Schafe: Salzburg will Jagd auf „Problemwolf“
machen
Der Wolfsbeauftragte des Landes wird die Entnahme des Raubtieres bei der
BH beantragen
Wolfsrisse sorgen in der heimischen Bauernschaft immer wieder für
hitzige Debatten. Die Rückkehr der Raubtiere, würde die Almwirtschaft
gefährden, heißt es. Mehrfach wurden in der Vergangenheit bereits
„wolfsfreie Zonen“ gefordert.
In Salzburg könnte nun bald Jagd auf eines der streng geschützten Tiere
gemacht werden. Wie am Samstag vom Land mitgeteilt wurde, wird der
Wolfsbeauftragte Hubert Stock in Absprache mit Landesrat Josef
Schwaiger(ÖVP) Antrag auf Entnahme eines „Problemwolfs“ stellen.
DNA-Test von Riss im Mai
Der soll im Gebiet der Tofernalm in Großarlzahlreiche Schafe getötet
haben. Ende Mai wurde bereits ein getötetes und ein verletztes Schaf in
dem Gebiet gefunden. Eine DNA-Probe bestätigte, dass es sich um
Wolfsrisse handelte. Seit Anfang Juli seien nun insgesamt 20 bis 25
weitere Schafe getötet worden, etwa 20 Tiere würden vermisst.
„Wir haben uns das Rissbild angesehen, die DNA-Test-Ergebnisse stehen
bei den neuen Fällen noch aus. Wir gehen aber davon aus, dass es sich um
Wolfsrissehandelt“, erklärte Stock, selbst Schafbauer.
Stock saß am Samstagnachmittag mit betroffenen Bauern zusammen, um die
Zahl von gefundenen Kadavern genau zu eruieren. Alle noch lebenden Tiere
wurden von den Landwirten inzwischen vorsorglich ins Tal gebracht. „Laut
Managementplan des Landes sprechen wir ab 25 gerissenen Tieren innerhalb
eines Monats von einem Problemwolf“, sagt Schwaiger. Das würde die
Entnahmerechtfertigen.
Die Entscheidung liegt bei der Bezirkshauptmannschaft. Folgt sie dem
Antrag, heißt das nicht unbedingt, dass das Raubtier geschossen wird.
„Je nach Bescheid kann der Wolf vergrämt, betäubt oder geschossen werden
kann“, erklärt Stock gegenüber dem KURIER.
Unklares Schicksal
Er räumte ein, dass die Beweislage schwierig werden könnte. Denn wie
viele Tiere tatsächlich von einem Wolf gerissen wurde, steht vorerst
nicht fest. „Wo diese sind, wissen wir nicht. In dieser Region gibt es
auch Füchse, Kolkraben, Gänsegeier und andere Tiere, die so einen
Kadaver innerhalb von Tagen fressen“, sagt Stock.
Klar ist, dass etwa die Hälfte der aufgetriebenen Schafe getötet oder
abgängig ist. „Ich habe, vor allem im Sinne des Tierschutzes, die
Reißleine gezogen und veranlasst, dass die Tiere von der Alm geholt
werden. Innerhalb weniger Stunden haben wir sieben tote Schafe gefunden.
Wir sprechen hier von insgesamt 700 Hektar, auf denen Pferde, Rinder und
Schafe den Sommer verbringen“, wird Gerhard Huttegger, er ist Obmann der
Tofernalm-Agrargemeinschaft, in der Aussendung des Landes zitiert.
Frankreich: Hobby-Jäger verlieren Arbeitsstelle nach
Trophäenjagd
Es sollte ein Trophäenbild sein, das ihren Erfolg auf der Jagd zeigt,
aber das Foto eines französischen Paares, welches sich neben einem von
ihnen geschossenen Löwen zeigt, führte letztendlich zu ihrer Kündigung.
Die beiden Manager eines Supermarkts in L’Arbresle
dans le Rhône, einer kleinen Stadt in Ostfrankreich bei Lyon,
hatten an einer sogenannten Gatter-Jagd (Canned-Hunting) in Afrika
teilgenommen, bei der auf Wildtiere geschossen wird, die in einem
umzäunten Gelände gefangen sind.
Eine solche Jagd-Safari garantiert praktisch den Jagderfolg für
dekadente Hobby-Jäger.
Löwen werden auf so genannten Canned Hunting-Farmen per Hand aufgezogen,
um später keine natürliche Scheu vor dem Menschen und damit dem
Hobby-Jäger zu haben. Auf vielen Farmen werden die Tiere sogar mit
Ködern gelockt oder medikamentös ruhig gestellt, um den Jagderfolg auch
für ungeübte Schützen zu ermöglichen. Denn auf Löwenjagd darf zum
Beispiel in Südafrika prinzipiell jeder gehen. Ein Jagdschein oder ein
Nachweis für Jagderfahrung sind in den meisten Fällen nicht nötig.
Gatterjagd ist ein Hobby für die wohlhabende Minderheit, denn ein
Abschuss kann über 50’000 Franken kosten. Die Kosten richten sich dabei
nach Geschlecht und körperlichen Zustandes des Tieres. Je stattlicher
ein Löwe, desto tiefer müssen die Dekadenten für die Trophäen in die
Tasche greifen.
Als sich jedoch in den sozialen Medien Bilder verbreiteten, die das Paar
Alboud neben den Kadavern eines Löwen, eines Nilpferds, eines Zebras,
eines Alligators und eines Leoparden zeigten, löste dies eine heftige
nationale Reaktion der Empörung in Frankreich aus.
Angesichts des enormen Druckes und der Forderung, den von ihnen
betriebenen Supermarkt zu boykottieren, entschlossen sich die beiden
dekadenten Hobby-Jäger “mit sofortiger Wirkung” zurückzutreten, teilte
der Supermarkt am Dienstag mit.
“Diese
Bilder stehen im Widerspruch zu den Werten und Verpflichtungen der
Supermarktkette. Wir verurteilen sie nachdrücklich, obwohl sie sich auf
private Aktivitäten der Manager beziehen“, heisst es in
einer Erklärung.
“In Anbetracht der Verurteilung, die durch diese Aktivitäten in der
Genossenschaft und der berechtigten Aufregung in der Öffentlichkeit
hervorgerufen wurde, haben die Manager des Geschäfts beschlossen, die
Kette und ihr Geschäft sofort in L’Arbresle zu verlassen.”
Kopien der belastenden Fotos wurden von “30 Millions d’Amis”
veröffentlicht, einer französischen Tierschutzorganisation, deren Name
“30 Millionen Freunde” bedeutet.
Das Unternehmen versprach, neue Manager einzustellen, und kündigte an,
dass der Supermarkt am Donnerstag wiedereröffnet werde.
kurier.at
vom 25.06.2019 Mörder erschoss sich vor den Augen der Polizei
Mann tötete Frau. Der Tat in Matzen im Bezirk Gänserndorf ging laut
Polizei ein heftiger Streit voraus.
In Matzen im niederösterreichischen Bezirk Gänserndorf hat am
Montagabend ein 79-Jähriger seine gleichaltrige Ehefrau und sich selbst
erschossen. Der Tat war laut Polizeisprecher Johann Baumschlager eine
verbale Auseinandersetzung vorangegangen. Die Ermittlungen dauerten am
Dienstag an.
Baumschlager zufolge hatte der 79-Jährige seine Frau gegen 21.30 Uhr vor
dem gemeinsamen Wohnhaus mit einer Faustfeuerwaffe erschossen. Der
ehemalige Jäger besaß einige Waffen. Unter anderem auch einen Revolver
vom Kaliber .357 Magnum. Während eines Streits im Wohnhaus dürfte
Hermann S. plötzlich die Waffe gezogen und sie auf seine Frau Anna
gerichtet haben.
Flucht zu den Nachbarn
Die Pensionistin versuchte, aus dem Haus zu Nachbarn zu flüchten. In der
Einfahrt holte sie der 79-Jährige allerdings ein und schoss auf sie.
Danach ging er zurück in das Wohnhaus und verständigte die Polizei.
Zur gleichen Zeit wählten auch Nachbarn den Notruf. Nachdem
Polizeibeamte eingetroffen waren, forderten die Uniformierten den
Tatverdächtigen auf, sich zu ergeben. "Es war eine brenzlige Situation.
Der 79-Jährige ist mit der Waffe in der Hand aus dem Haus gekommen. Er
wurde mehrmals aufgefordert den Revolver abzulegen. Das tat er aber
nicht", so Baumschlager. Als die Beamten zugreifen wollten, um die
Situation zu entschärfen, richtete der Mann die Waffe gegen sich selbst
und verübte Suizid.
Alkohol könnte Auslöser gewesen sein
Eine Nachbarin des Ehepaars, welche eine gute Freundin der getöteten
Pensionistin ist, sprach mit dem KURIER nur wenige Meter entfernt vom
Tatort. So soll der Ehemann laut Nachbarin ein Alkoholproblem gehabt
haben: "Wenn er nüchtern war, dann war er der liebste Mensch. Er ging in
die Kirche und war hilfsbereit. Aber wenn er getrunken hatte, war das
alles ganz anders."
So soll S. vor allem in den vergangenen Tagen viel getrunken haben. Das
hat schon vor Montagabend zu Streitigkeiten geführt. "Seine Frau hat nie
etwas gesagt und hat alles heruntergeschluckt. Jetzt dürfte sie wohl
einmal etwas gesagt haben", erzählt die bedrückte Nachbarin. Gerechnet
hat sie mit so einer Tat aber nicht.
Bürgermeisterin Claudia Weber möchte zu der Tat in ihrem Ort nicht viel
sagen. Sie kannte die Familie persönlich und ist schwer betroffen:
"Meine Anteilnahme gilt aber natürlich den Angehörigen."
orf.at vom
16.06.2019 Jäger trifft Autos statt Wildschweinen
Ein Jäger soll am Samstagabend bei der Schulz Hütt’n in Altlengbach
(Bezirk St. Pölten) vier Schüsse abgegeben und dabei etwa 150 Menschen
gefährdet haben. Laut Polizei gab der Mann an, auf zwei Wildschweine
geschossen zu haben. Getroffen hat er zwei Autos.
Zu den Schüssen ist es gegen 17.50 Uhr neben dem Parkplatz der
Ausflugshütte gekommen. „Die Schüsse wurden von einem Feld abgegeben,
dort wurden die Hülsen gefunden“, bestätigte Polizeisprecher Heinz Holub
gegenüber noe.ORF.at. Zwischen diesem Feld und den getroffenen Autos
befindet sich eine Wiese, auf der sich zum Zeitpunkt der Schussabgabe
etwa 150 Menschen befanden, darunter auch Kinder. „Es war großes Glück,
dass hier niemand zu Schaden gekommen ist“, sagte Holub.
Beim mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen 52-jährigen Jäger. Er
dürfte in Summe vier Schüsse aus einer Bockbüchsflinte abgegeben haben.
Zwei auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge wurden beschädigt. Der
Alkoholtest war positiv. Der Jäger selbst gab laut Holub an, den Alkohol
erst nach der Schussabgabe konsumiert zu haben.
Waffenschein abgenommen
Der Beschuldigte zeigte sich geständig und gab an, auf zwei Wildschweine
geschossen zu haben. Die Polizisten sprachen ein vorläufiges
Waffenverbot aus und nahmen dem Mann Waffenbesitzkarte sowie Waffenpass
ab. Die Schusswaffe wurde sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft St.
Pölten ordnete eine Anzeige auf freiem Fuß an.
oe24.at
vom 13.06.2019 Pferd in Klagenfurt vermutlich von Projektil getroffen
Ein auf einer Koppel stehendes Pferd soll durch ein Projektil ums Leben
gekommen sein.
Klagenfurt. Zu Beginn der Woche soll ein Pferd auf einer Koppel in
Klagenfurt vermutlich von einem Projektil getroffen worden sein. Laut
Polizei wurde das Tier im Bereich des hinteren Laufes so schwer
verletzt, dass es verendete. Die Pferdekoppel soll in der Nähe eines
Jagd-Hochstandes liegen.
Momentan läuft eine veterinärmedizinische Untersuchung, um abzuklären,
ob das Tier tatsächlich durch einen vermutlichen Querschläger ums Leben
kam.
Zum Originalartikel
Ein hochrangiger Kärntner Polizist soll im März in einem Wald mit einer
Frau wegen ihrer laufenden Hunde in Streit geraten sein. Dabei soll der
Polizist sie geohrfeigt haben. Er bestreitet die Vorwürfe und versieht
weiter seinen Dienst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Die Frau war mit zwei frei laufenden Hunden unterwegs, der Polizist, der
auch Jäger ist, mit einem. Der Mann wollte, dass die Frau ihre Hunde
anleint. Die Frau soll gemeint haben, das werde sie tun, wenn er auch
seinen Hund an die Leine nimmt. Es kam zu einer Auseinandersetzung, im
Zuge derer der Mann der Frau eine Ohrfeige versetzt haben soll - was er
bestreitet. Sie erstattete Anzeige.
Die Polizei sei immer dem Gesetz verpflichtet, daher gebe es keine
Unterschiede in Ermittlungen, egal ob sie sich gegen einen Privatmann
oder gegen einen Kollegen richten, heißt es aus der
Landespolizeidirektion zu dem brisanten Fall. Die Frau habe auf dem
Oberkärntner Polizeiposten zuerst lediglich von einem Jäger gesprochen,
der ihr eine Ohrfeige versetzt habe. Als ihr Fotos der örtlichen Jäger
vorgelegt wurden, habe sie den hochrangigen Polizisten erkannt. Um
Befangenheit zu vermeiden, sei das Landeskriminalamt mit den
Ermittlungen beauftragt worden, sagte Polizeisprecher Rainer Dionisio.
Aktuell noch keine Suspendierung
Für die Frau und ihren Anwalt Alexander Todor Kostic besteht trotzdem
zumindest eine schiefe Optik. Grund ist ein Foto, das vor kurzem in
einer Zeitung abgebildet war, sagte der Anwalt. Ein Mann auf dem Foto
sei der Verdächtige, der andere der Leiter des Ermittlungsteams. Todor
Kostic stellte daraufhin einen Antrag an die Oberstaatsanwaltschaft
Graz, die Ermittlungen aus Kärnten abzuziehen, „weil es nicht sein kann,
dass Personen, die mit dem Verdächtigen per du sind und von der selben
Polizeibehörde stammen, den Sachverhalt objektiv aufklären können. Das
stellen wir in Zweifel.“
Im Zweifel, sagte Kostic, sollte der verdächtige Polizeibeamte außer
Dienst gestellt werden. Es gebe aktuell keine Suspendierung, sagte
Polizeisprecher Rainer Dionisio. Das Landeskriminalamt ermittle
unparteilich.
Vorarlberg: Umstrittene Treibjagd auf trächtige Tiere hat Folgen
Bregenz/Fontanella - Nach einer umstrittenen Treibjagd in Fontanella
(Bezirk Bludenz) sollen zwei der Beteiligten aus der Vorarlberger
Jägerschaft ausgeschlossen werden. Die Verfahren gegen zwei Mitglieder,
einen Vorarlberger und einen Schweizer, stünden vor dem Abschluss,
bestätigte Gernot Heigl, Geschäftsführer der Vorarlberger Jägerschaft,
einen Bericht von ORF Radio Vorarlberg.
Am 30. März soll der damalige Pächter in einem Revier, das zum 1. April
neu verpachtet wurde, mit rund zehn aus der Schweiz und Vorarlberg
stammenden Helfern bei hohem Schnee eine Treibjagd mit Hunden
veranstaltet haben. Dabei sollen Wildtiere in der ohnehin schwierigen
Winterzeit unnötig beunruhigt und etwa acht Stück Gams-, Rot- und
Rehwild zur Strecke gebracht worden sein. Einige davon waren offenbar
trächtig.
Die Vorarlberger Jägerschaft hatte das Vorgehen scharf verurteilt. Der
respektvolle Umgang mit der Kreatur sei oberste Prämisse, dieser
Grundsatz sei besonders in Hinblick auf den Muttertierschutz "aufs
Gröbste verletzt" worden. Eine Treibjagd auf hochträchtige Tiere sei
"moralisch höchst verwerflich", so Landesjägermeister Christof Germann
bei Bekanntwerden des Falls. Er kündigte Ausschlussverfahren gegen
beteiligte Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft an.
Der Ausschluss-Beschluss stehe nun unmittelbar bevor, so Geschäftsführer
Gernot Heigl am Freitag im Vorfeld der Generalversammlung in Nenzing
(Bezirk Bludenz). Dass der Pächter inzwischen ein neues Revier im Bezirk
Bludenz gepachtet habe, bestätigte Heigl gegenüber der APA. Die
Vorarlberger Jägerschaft sei aber - anders als in anderen Bundesländern
- keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern ein Verein, in dem
auch nicht alle Jäger Vorarlbergs Mitglied seien. Daher liege die
Entscheidung, ob die Jagdkarte der Beteiligten - eine Voraussetzung für
die Pacht eines Reviers - eingezogen werde, bei der
Bezirkshauptmannschaft, die den Fall ja bereits prüfe.
Gegen weitere Teilnehmer der Treibjagd prüfe zudem der Schweizer
Jagdverband mögliche Konsequenzen. Auch bei der Bezirkshauptmannschaft
Bludenz wird der Fall laut ORF weiter untersucht, noch lägen aber nicht
die Stellungnahmen aller Beteiligten vor.
orf.at vom 09.05.2019 Gänsegeier abgeschossen - Wilderei vermutet
Ein Gänsegeier ist am
Mittwoch in St. Gallenkirch im Montafon von einem Unbekannten
abgeschossen worden. Experten vermuten Wilderei. Gänsegeier sind streng
geschützt.
Der Gänsegeier wurde laut Polizei kurz nach 8.00 Uhr mit einem
Gewehrschuss getötet. Nach Angaben von Jagdaufseher Hermann Mattle wurde
dem Vogel in den Rücken geschossen, während er vermutlich gesessen ist.
Der Geier düfte sich nach dem Schuss noch in die Luft erhoben haben und
dann in seinem Todeskampf auf dem Dach aufgeschlagen sein.
Zeugen werden gesucht
Beim Sturz auf das Hausdach wurden die Dachziegel stark
beschädigt. Im Eternitdach ist ein rund 80 Zentimeter großes Loch
entstanden. Das Tier hat eine Spannweite von fast 2,70 Meter und ein
Gewicht von 9,34 Kilogramm.
Das getötete Tier dürfte einem Wilderer zum Opfer gefallen sein,
vermutet Mattle, zuständig für den Jagdschutz in St. Gallenkirch. Der
Schütze ist bisher unbekannt, die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden
(Polizei Gaschurn, Tel: 059/1338103).
Streng geschützt
Geier sind strengstens geschützt und dürfen auf keinen
Fall geschossen werden. Nach Angaben des Wildbiologen Hubert Schatz
genießen die Gänsegeier nicht nur in Vorarlberg, sondern europaweit über
die Vogelschutzrichtlinie absoluten Schutz. Denn die Tiere sind sehr
nützlich. Rund 50 ihrer Art wurden vergangenen Sommer in Vorarlberg
gezählt.
Stolze Tiere
„Keine Ahnung, was einen Menschen bewegt, so ein
stolzes Tier zu töten,“ sagt Schatz. Der Kadaver des Tieres wurde
bereits nach Innsbruck gebracht. Dort soll geklärt werden, ob
tatsächlich die Schussverletzung zum Tod des Gänsegeiers geführt hat.
orf.at
vom 08.05.2019
Keine Wildfütterung - Ergebnis überrascht
Es ist ein jahrzehntelanger Streit, ob
man Wildtiere im Winter füttern soll oder nicht. Ein Waldbesitzer hörte
vor sieben Jahren mit dem Füttern auf. Das Experiment wurde
wissenschaftlich begleitet und ergab Überraschungen: Nicht mehr tote
Tiere, aber Schälschäden wurden weniger.
Die Meinungen zum Thema Füttern gehen weit auseinander.
Der Tierschutz will keine verhungernden Tiere in starken Wintern, Jäger
und Forstwirte streiten darum, was dem Baumbestand schadet. Das Forstgut
Foscari startete ein Experiment, das von dem Wildökologen Horst Leitner
begleitet wurde. Das Gut ist 10.000 Hektar groß, das Revier reicht vom
Drautal 30 Kilometer Richtung Westen, etwa von Feistritz bis zum
Weißensee. Schon vor zehn Jahren wurde überlegt, die zusätzliche
Fütterung von Rotwild im Winter einzustellen.
Vorbild war Italien
Forstdirektor Martin Straubinger sagte dazu, nach dem
Zweiten Weltkrieg sei das Rotwild gehegt worden, in einem bis eineinhalb
Jahrzehnten seien die Bestände stark angestiegen. Die Eigentümerfamilie
Foscari kommt aus Italien, wo kaum Rotwild gefüttert werde. Trotzdem
hätten sich die Bestände massiv ausgeweitet, so Straubinger.
Dann kam Wildökologe Leitner ins Spiel: „Ich habe gemeinsam mit dem
Forstmeister die Idee geboren, dass es Sinn machen würde, das Projekt
genau zu monitoren, zu schauen, wie das Wild auf die Fütterungsauflösung
reagiert und wie es mit dem Wald ausschaut.“ Zuerst wurden Wald und
Wildbestand untersucht, 2012 wurde mit der Fütterung aufgehört. Die vier
großen Holzfutterstellen stehen noch, blieben aber leer.
Schälschäden zurückgegangen
Laut Leitner habe man drei Fallen gebaut, Rotwild
gefangen und mit Sendern versehen, die die Daten über die
Bewegungsmuster in Leitners Büro übermitteln. Fünf Jahre, fünf Winter
lang wurde das Wild genau beobachtet. Forstdirektor Straubinger sagte,
man habe ja nicht gewusst, wie das ausgehe, es sei nicht vorhersehbar
gewesen. Andere Wildbiologen hätten das Schrecklichste prognostiziert.
„Das ist alles nicht passiert.“ Die entscheidende Frage war für den
Forstbetrieb, ob die Schälschäden an den Bäumen zunehmen würden. Denn
die Stämme verlieren damit an Wert.
Das Ergebnis sei überraschend, so Straubinger. „Die Schälschäden in
unseren Wäldern sind zurückgegangen. Die Konzentrierung der dominanten
Art des Rotwilds um die Fütterungsstellen fällt weg, sie suchen sich
andere Überwinterungsplätze.“ Die Tiere hätten dadurch auch weniger
Stress und Kämpfe, wenn sie sich mehr verteilen. Stress führt dazu, dass
sich niederrangige Tiere dann auch über die Bäume hermachen.
Wild suchte sich eigene Winterplätze
Horst Leitner verfolgt die 25 besenderten Tiere am
Computer. Man kann die Wanderungen durch das Revier genau sehen, so
Leitner: „Es war ja nicht absehbar, wie sich das Rotwild durch das
Revier bewegen und verhalten wird. Entgegen der Befürchtungen hat das
Rotwild rasch gelernt, dass kein Futter mehr bei den Fütterungen
vorhanden ist. Die Fütterungsstadel sind noch da, das Wild hat zwar
vorbeigeschaut, manche kennen auch mehrere Standorte. Sie sind aber dann
weitergewandert, um zu überwintern.“
Sie hätten sich Plätze mit weniger Schnee und in Südlagen gesucht und
seien auch im Altholz zu finden gewesen, so der Wildbiologe. Laut
Leitner sind keine Tier abgewandert. Nachbarreviere hätten ebenfalls mit
der Fütterung aufgehört, es waren insgesamt elf.
„Fütterung hinterfragen“
Man rechnet, dass es fünf bis sechs Stück Rotwild pro
hundert Hektar Wald gibt. Diese Zahl sei seit der Untersuchung
unverändert. Die Fallwildzahlen schwanken je nach Winter, so Leitner.
Eindeutig gab es nicht mehr tote Tiere im Vergleich zu Gebieten, in
denen gefüttert wurde. Man müsse sich auch in anderen Regionen fragen,
was die Fütterung bewirken solle. Doch eins zu eins lasse sich das
Experiment wohl nicht übertragen, so der Wildbiologe.
Am 07.05.2019, gegen 06.45 Uhr, waren zwei Jäger (Österreicher, 33 und
58 Jahre) in Sillian im Gebiet Thurntaler/Gadain unterwegs, um den
Abschuss eines Spielhahnes vorzunehmen. Nach der Sichtung eines Hahnes
näherten sich die beiden Männer über Tiefschneegelände, wobei der
33-Jährige im Schnee einbrach. Durch die Erschütterung löste sich am
Jagdgewehr, das er über die Schulter gehängt hatte, ein Schuss, wodurch
der Mann Verletzungen am rechten Ringfinger erlitt. Nach der
Erstversorgung fuhren die beiden Männer selbständig ins Tal, von dort
aus wurde der Verletzte mit der Rettung ins BKH Lienz gebracht.
wildbeimwild.com
vom 17.04.2019
Hobby-Jäger erschießt Hund vom Nachbarn
Es gibt keine Verbände mit Rechtsstatus, deren Mitglieder dermaßen in
der Kriminalität verwurzelt sind, wie die Hobby-Jäger in den
Jagdgesellschaften.
Im November vergangenen Jahres bat ein Hundehalter im Bezirk Feldkirchen
seinen Nachbarn – einen Hobby-Jäger – seinen Berner Sennenhund zu
erschiessen. Der Waidmann soll das Tier auf dem Grundstück des
Hundehalters an einem Baumstumpf angebunden und mit der Schrotflinte
beschossen haben. Weil der Hund nach dem ersten Schuss nicht sofort
verendete, musste er die Flinte erneut laden und das jaulende Tier
erlösen. Spaziergänger wurden auf den Vorfall aufmerksam und erstatteten
Anzeige.
Polizei deckt weitere Vergehen auf
Im Zuge der Ermittlungen der Polizei wegen Tierquälerei sollen dem
Hobby-Jäger auch mehrere Übertretungen des Jagdgesetzes nachgewiesen
worden sein. Darüber hinaus war der 67-Jährige
„zum
Zeitpunkt der Abschüsse nicht im Besitz eines gültigen
Jagderlaubnisscheines für das Jagdgebiet„, so die
Polizei.
Anzeige eingegangen – Entscheidung steht aus
Ein Sprecher der Bezirkshauptmannschaft Kärnten bestätigte den Eingang
einer entsprechenden Anzeige bei der Waffenbehörde. Man prüfe den
Vorgang intensiv. Zum Fall selbst möchte die Behörde aus
Datenschutzgründen vorerst keine weiteren Aussagen treffen.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Tierquälerei und Übertretungen
nach dem Jagdgesetz. Ob dem Mann eventuell die Jagdberechtigung entzogen
wird, entscheidet die Kärntner Jägerschaft. In Kärnten werden Jagdkarten
vom Bezirksjägermeister ausgestellt. Die Jägerschaft übernimmt in
Fragen, die die Jagdberechtigung betreffen, die Aufgaben einer Behörde.
Hund
aus Bequemlichkeit „entsorgt“
Richter Pöllinger, selbst Hundefreund und Kenner, ja sogar Richter bei
Hundebewerben: „Da
wurde ein alter Hund einfach entsorgt – aus reiner Bequemlichkeit.“
Um Kosten für das Tierheim oder den Tierarzt zu sparen.
Zehn Jahre war „Bella“ ein treuer Hofhund. Umso teurer wird die Strafe:
Herrchen wie Jäger müssen jeweils 3600 Euro bezahlen und bekommen auch
noch sechs Monate bedingt wegen Tierquälerei aufgebrummt. Beide kamen
ohne Anwalt – was wohl mit dazu beitrug, dass sie ein denkbar
unglückliches Bild machten – und haben die Strafe trotzdem angenommen.
„Wir
sind sowieso die Blöden“, sagt einer.
Vergiftungsfälle und Schussattacken:
Niederösterreich ist trauriger Spitzenreiter bei Attacken gegen
Greifvögel.
Seeadler, Rotmilane,
Mäusebussarde: Sie alle wurden in den vergangenen Wochen in den Bezirken
Gänserndorf und Mistelbach tot aufgefunden. Bei den meisten liegt der
Verdacht auf Vergiftung nahe. Erst in der Vorwoche hat sich bei einem im
Waldviertel im Jänner tot aufgefundenen Seeadler der Verdacht einer
Carbofuran-Vergiftung bestätigt. Einem toten Mäusebussard, der bei
Haringsee entdeckt wurde, fehlten die Fänge, ein weiteres Exemplar wurde
bei Ottenthal abgeschossen. Der Wiener Tierschutzverein hat mittlerweile
3.000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt.
Hotspot Weinviertel
Laut Vogelschutzorganisation „BirdLife“ ist Niederösterreich trauriger
Spitzenreiter bei der Greifvogelverfolgung. Seit 2010 wurden rund 70
Greifvögel vergiftet und ebenso viele illegal abgeschossen. BirdLife
geht von einer noch höheren Dunkelziffer aus. Die meisten Tiere werden
im Weinviertel getötet. Trauriger Tiefpunkt war Windisch-Baumgarten 2016
mit mehr als 30 toten Greifvögeln. In Großenzersdorf wurden in diesem
Jahr bereits rund zehn Greifvögel und ebenso viele Säugetiere vergiftet.
Allein zehn tote Rotmilane wurden in den letzten Jahren im Raum
Zisterdorf gemeldet. Je ein Kaiseradler wurde 2016 bei Tulln und 2015
bei Zwingendorf vergiftet. 37 Rohrweihen wurden 2015 in Stronsdorf
abgeschossen.
Sylvia Scherhaufer, Generalsekretärin des Landesjagdverbandes, nennt den
Gifteinsatz gegen Wildtiere „offenen Rechtsbruch, den der Verband auf
das Schärfste verurteilt. Es widerspricht den Grundsätzen der Jagd und
Weidgerechtigkeit“.
Das Täterprofil
Die Ausforschung ist laut Polizei oft schwierig. Die wenigen überführten
Täter hatten aber laut BirdLife einen jagdlichen Hintergrund. „Es geht
oft um ein veraltetes Naturverständnis, dass Greifvögeln und anderen
Beutegreifern keinen Platz einräumt. Greifvögel werden für geringe
Niederwilddichten verantwortlich gemacht, obwohl der Wandel der
Landwirtschaft oder Straßenverkehr die Hauptgründe sind. Nicht zuletzt
auch die Jagd selbst. Leider wird vonseiten mancher Jäger öffentlich
Stimmung gegen Greifvögel gemacht“, sagt Matthias Schmidt,
Greifvogelexperte von BirdLife. Dass die Beutegreifer Konkurrenten der
Jäger wären, sei falsch. „Hasen machen nur einen geringen Teil der
Nahrung von Mäusebussarden aus, trotzdem ist er das häufigste Opfer.“
Dass solche Taten unter dem Vorwand passieren, das Niederwild zu
schützen, bestätigt Josef Friedl, Leiter des Bereichs Umweltkriminalität
im Landeskriminalamt. Die Täter, sagt er, sind meist männlich und kennen
die Gegend, in der sie wildern, „wie ihre Westentasche“.
Die Vorgehensweise
Meist werden Greifvögel mit Planzenschutzmitteln wie dem Insektizid „Carbofuran“
vergiftet. Die lilfarbenen oder farblosen Carbofuran-Kügelchen sind seit
2008 in Österreich verboten.
Auf eine derartige „vorsätzliche Gefährdung des Tier- und
Pflanzenbestandes“ stehen übrigens bis zu zwei Jahre Haft.
Taskforce als Gegenstrategie
Die Jägerschaft unterstützt bei Giftverdachtsmeldungen die Polizei, sei
es durch die rasche Anzeige, bei der Beweissicherung oder mit Expertise.
Aufgrund der Häufung der Vergiftungsfälle ist eine Taskforce von
Jagdverband, Behörde und Polizei geplant, die Mitte April ihre Arbeit
aufnehmen soll.
Seit 2003 engagieren sich die Umweltschutzorganisation WWF und der
Landesjagdverband mit der Aktion „Vorsicht – Gift“ gegen das illegale
Auslegen von Giftködern. Seither ist die Zahl an ausgelegten Ködern
zurückgegangen. Scherhaufer: „Wir appellieren an die Jägerschaft und
Spaziergänger, tote oder verletzte Tiere zu melden.“
Ein Jäger in der Gemeinde Tweng ist bei einem Reviergang tödlich
verunglückt, meldet die Polizei Salzburg in einer Presseaussendung.
Tweng. Am 1. April 2019 am Vormittag stieg ein 82-jähriger Jäger aus dem
Lungau anlässlich eines Revierganges entlang eines Wildwechsels
bergwärts auf, heißt es in der Meldung. Im steilen, teilweise noch mit
Schnee bedeckten Gelände sei er ausgerutscht und rund 100 Meter
abgestürzt und dabei gegen eine Baumgruppe geprallt.
Tödliche Absturzverletzungen
Dabei habe er tödliche Verletzungen erlitten. Da der Jäger mittags nicht
zu Hause angekommen sei, hätten Angehörige nach ihm gesucht und ihn am
Nachmittag in der besagten Baumgruppe tot aufgefunden, endet der
Bericht.
wildbeimwild.com
vom 08.03.2019 Italien: 80 Jagdopfer in der Saison 2018/19
Über die Jagd in Italien gab es auch in der letzten Jagdsaison nur
Schlechtes zu berichten, betrachtet man den Fakt, dass verschiedene
Tierarten wegen der Jagd ausgestorben oder sehr stark dezimiert wurden.
Oder, dass nicht heimische Tierarten von Jagdgesellschaften in die Natur
eingeführt wurden und somit das ökologische Gleichgewicht gestört haben,
welches schlussendlich auch dem Menschen selbst geschadet hat, zum
Beispiel das Wildschwein.
Aber Jagd heisst in Italien auch Verletzung des privaten Grundbesitzes,
dank eines veralteten Artikels 842 des Zivilgesetzes, welches die Jäger
autorisiert, ohne jegliches Einverständnisses der Besitzer in fremdes
Gut einzudringen. Und es ist auch ein Übergriff auf das unantastbare
Stimmrecht, welches den Bürgern verbietet, dazu Stellung zu nehmen, wie
das Beispiel der Region Piemont zeigt.
Die Jagd ist auch die einzige Sportart, welche Menschen verletzt und
tötet. Wie jedes Jahr, hat der
Verband der Jagdopfer, welcher seit dem Jahr 2007 aktiv ist, am Ende
der Jagdsaison (1. September – 31. Januar) ein
Dossier mit den Jagdwaffen-Opfern zusammengestellt.
Nachstehend die Daten der Unfälle in der
Jagdsaison (2018/2019)
* Zivile Nichtjäger: Total 27 Opfer, davon 18 verletzt und 9 Tote
* Jäger: Total 53 Opfer, davon 41 verletzt und 12 Tote
* Total 80 Opfer, 59 Verletzte und 21 Tote.
* 2 Kinder wurden verletzt
Im Jagdgebiet gab es 13 Tote und 50 Verletzte (davon 2 Kinder), also 63
Opfer. Ausserhalb des Jagdgebietes gab es 8 Tote und 9 Verletzte, also
17 Opfer. Davon sind 7 Tote und 7 Verletzte keine Jäger, sondern
Zivilpersonen.
Am meisten Jagdunfälle sind in der Region Kampanien im Südwesten von
Italien mit 15 Opfern zu verbuchen. Gefolgt von der Friuli, Lazio und
der Lombardei. Nicht bekannt ist die Anzahl der getöteten Haustiere und
geschützten Wildtiere; darunter Wölfe, Bären und Greifvögel. Hinzu
kommen gefährliche Schussabgaben unweit bewohnter Siedlungsgebiete und
Tonnen von Bleirückstände der Jagdmunition auf dem Lande oder Jäger,
welche auf Tiere schiessen, die von Waldbränden flüchten.
Das Verfassungsgericht in Piemont machte letztes Jahr zudem klar, dass
der Jagd aus Umwelt- und Tierschutz-Gesichtspunkten kein positiver Wert
zuerkannt werden kann.
Aber der Verband erinnert auch daran, dass, obwohl die Jäger immer
weniger werden, sie immer noch von der Politik privilegiert werden, vor
allem vom PD (partito democratico italiano) und der Lega.
Es ist eine alte Geschichte. Die Jäger haben Einfluss, aber auch die
Waffenindustrie mit ihren Lobbyisten im Parlament und in den Regionen.
Jäger und Waffenindustrie. Eine tödliche Mischung, welcher die Natur
schädigt und Menschen tötet.
Expert_innen auf VGT-Pressekonferenz: es gibt viel zu viele
jagdliche Wildtierfütterungen
VGT kritisiert Instrumentalisierung des Tierschutzes durch die
Jägerschaft: verheimlichte Kehrseite der Fütterung ist der
Massenabschuss im Herbst und ein viel zu hoher Jagddruck
Wien (OTS) - Anlässlich der breiten Diskussion zur
Gatterjagd, die bundesweit in Verbote mündete, sah die Jägerschaft
offenbar die Notwendigkeit, ihr Image aufzupolieren. Dazu nutzte sie den
heftigen Schneefall im Jänner in Österreich und verkaufte ihre massiven
Winterfütterungen als den besseren Tierschutz. Manche Tierschützer_innen
fielen darauf herein. Dabei hat gerade die Problematik Jagdgatter
gezeigt, was für Tiertragödien die Fütterungen mit sich bringen. Nicht
nur, dass sich die durch die Fütterungen überhohen Bestände in den
Gattern ihre eigene Lebensgrundlage, den Wald, völlig zerstören.
Zwingend kommt es im Herbst dann zu den großen Massakern auf der
Treibjagd. Und das ist der eigentliche Grund dieser Fütterungen, nicht
der Tierschutz: um möglichst viele kapitale Trophäenträger zum Abschuss
im Revier zu halten.
Der VGT versucht daher, mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen
und lud für heute 3 anerkannte Expert_innen zu einer Pressekonferenz
über die jagdlichen Fütterungen trophäentragender Wildtiere ins Cafe
Landtmann:
Der ehemalige langjährige Jäger und Amtstierarzt, Prof. Dr. Rudolf
Winkelmayer, erzählte von den Jagdausflügen mit seinem Vater aus seiner
Kindheit, als noch nicht gefüttert wurde. Und dennoch haben die Rehe und
Hirsche damals die viel schneereicheren Winter überlebt. Er warnte vor
der Domestizierung der Wildtiere durch die Fütterungen und forderte,
dass ab dem 21. Dezember jede Jagd zu ruhen habe. In anderen Ländern
ohne Revierjagdsystem würde die Jagdzeit deutlich kürzer sein. In
Österreich dagegen werde das ganz Jahr über gejagt.
Universitätslektor i.R. der Veterinärmedizin Dr. Hans Frey erinnerte
daran, dass es früher neben Reh und Hirsch auch den Elch, zwei gewaltige
Wildrinderarten und Wildpferde in unseren Breiten gegeben habe, und
dennoch sei eine erhebliche Artenvielfalt an Bäumen und anderen
Vegetationsformen möglich gewesen. Doch Flora und Fauna würden heute nur
mehr auf wirtschaftlich und jagdlich nutzbare Arten reduziert. Der
Rothirsch habe Kultstatus. Auch er selbst sei in jungen Jahren von der
Jägerschaft unter Druck gesetzt worden, jagdkritische Erkenntnisse aus
der Ökologie zu verschleiern, damit die Jagd auf große Trophäenträger
ungestört fortgeführt werden kann.
Zuletzt sprach Wildbiologin Dr. Karoline Schmidt und bezeichnete die
Fütterungen als Gift. Sie würden nicht nur zu einer Zerstörung des
Waldes, sondern auch zu großen Nachteilen für die gefütterten Wildtiere
selbst führen. Erstens steige mit der Populationsgröße der Jagddruck und
natürlich die Anzahl der erschossenen Tiere, und zweitens würde man
damit die Hirsche und Rehe in naturwidrige Verhaltensweisen drängen, wie
Nachtaktivität, frühe Flucht vor dem Menschen und den Aufenthalt in
ungeeigneten Biotopen. Hirsch und Reh seien gut an den Winter angepasst
und könnten ihn auch ohne Fütterung überstehen, wenn die
Populationsgrößen angepasst wären und die Tiere im Winter nicht durch
die Jagd gestresst würden.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch will der Jägerschaft ihre Tierliebe nicht
glauben: „Warum werden nur
Hirsch und Reh, aber nicht z.B. Wildschwein oder Fuchs gefüttert? Alle
Tiere haben im Winter größere Probleme, sich zu ernähren. Stattdessen
werden Füchse ganzjährig geschossen. Und das völlig sinnlos, wie das
Beispiel der Stadt Wien zeigt: da hat man auf 58.000 ha die Fuchsjagd
völlig eingestellt, mit positiven Auswirkungen auf die Natur. Die
rücksichtslose Fuchsjagd auch im Winter zeigt: die Fütterung von Reh und
Hirsch dient bloß dem Trophäenkult, aber sicher nicht dem Tierschutz.“
umweltruf.de
(Europaticker) vom 21.01.2019 (Europaticker)
Natur kennt keine Fütterung
Ökologischer Jagdverein Bayern (ÖJV) zum Fütterungsaktionismus für Wild
in den Bayerischen Alpen
Ohne die Domestizierung von Nutztieren, wäre die Menschheit heute ja
auch nicht da, wo sie ist. Das Auslesekriterium bzw. das züchterische
Ziel war bei allen Nutz- und Haustierrassen in der Regel aber nicht,
strenge Winter zu überstehen. Daher wären Nutztiere heutzutage in der
freien Natur ohne Fütterung kaum mehr überlebensfähig. Hier ist die
Fütterung absolut legitim und wird nicht in Frage gestellt.
Wildnis mit Fütterung?
Tiere in der Natur sind gegen solche Situationen bestens gewappnet.
Wildtiere konnten sich durch Jahrtausende lange Evolution an strenge
Winter anpassen. Sie haben ein dichtes Fell oder Federkleid, haben
Fettreserven angelegt, von denen sie zehren, reduzieren ihren
Stoffwechsel, lassen sich einschneien um Wärmeenergie zu sparen, äsen an
den oft freien Südhängen … Das Ausgraben und Aufmüden eingeschneiter
Wildtiere ist kontraproduktiv! Dass im Winter einzelne Individuen
sterben ist nicht nur völlig natürlich, es ist sogar wichtig: Es dient
der Gesunderhaltung der Gesamtpopulation, denn es trifft in erster Linie
Tiere in schlechterer körperlicher Verfassung, meist junge und alte.
Dieser natürliche Flaschenhals ist damit ein Teil der Evolution. Wie
schon Charles Darwin vor 160 Jahren beschrieben hat, überleben in einem
Wildtierbestand auch immer nur die stärksten und fittesten Individuen.
Dies hat den Effekt, dass in jedem Fall auch in Zukunft eine gesunde,
flexible und an die jeweiligen Lebensumstände angepasste Population
erhalten bleibt.
Es verwundert, wenn Verbände, die sogar den Begriff „Wildnis“ in ihrem
Namen tragen, solche grundlegenden Wesenszüge von Wildnis und Natur
plötzlich negieren. Sie konterkarieren damit ihr eigenes Programm.
Welche Folgen hat das Füttern von Wild?
Durch die Fütterung von Wild entscheidet man sich für einen künstlichen
Eintrag von Energie in den Naturhaushalt. Es wird dadurch die natürliche
Kapazität eines Lebensraums stark verändert. Man kann künstlich mehr
Wild halten, als es der Lebensraum überhaupt hergeben würde – so wie in
einem Kuhstall. Damit arbeitet man aber gegen die Natur. Nach einem
strengen Winter hätten durch die Fütterung dann mehr Individuen
überlebt. Ist der Wildbestand ohnehin zu hoch, steigen natürlich die
Schäden am Wald, die durch Verbeißen, Schälen, Schlagen entstehen. Da
kann man durchaus mal eine Zwischenfrage stellen: Wem gehört die Natur,
dass man sich herausnimmt, dies in Kauf zu nehmen?
Gibt es eine „Zwei-Klassen-Natur“?
Ist es Zufall, dass sich der „Hilferuf“ zur Fütterung von Wild immer nur
auf jagdbare, trophäentragende Wildarten beschränkt? Konsequenterweise
müssten ja sämtliche wildlebende Tiere, die keinen Winterschlaf oder
Winterruhe halten, gefüttert werden.
Besonders, weil gerade die Beutegreifer, wie zum Beispiel das Raubwild
oder die Greifvögel (auch die Eulen, die ja nicht dem Jagdrecht
unterliegen und somit nicht zum „Wild“ zählen!) viel härter von hohen
Schneelagen betroffen sind. Ihre Hauptbeutetiere, meist Nager, können
sich sehr gut unter der Schneedecke verstecken und die Ausweichbeute,
wie etwa Amphibien und Fische haben sich tief in den Boden verkrochen
oder haben sich ins tiefere Gewässer zurückgezogen. Warum sollte ihnen
nicht geholfen werden? Warum sollte der Rothirsch mit dem mächtigen
Geweih am liebsten von der Bundeswehr mit Hilfslieferungen durch den
Hubschrauber versorgt werden und der Fuchs oder der Habicht oder die
Waldohreule nicht? Gibt es eine „Zwei-Klassen-Natur?“ Den einen hilft
man, bei den anderen wird dann doch toleriert, dass sie im Zweifelsfall
eingehen? Oder liegt der eigentliche Fütterungsgrund eher darin, dass
man mehr trophäentragendes Wild im Revier halten und es an dieses binden
will?
Sinnhaftigkeit oder Populismus?
Neben den Wintergattern bestehen ohnehin weitere Rotwildfütterungen im
Bayerischen Alpenraum, die ja beschickt werden. Aber wo und wie füttert
man das eingeschneite Rehwild, die Füchse, die Greife? Wirft man flächig
kleine Heupakete ab? Was füttert man den Füchsen und Greifen? Und wie
ist das mit der Gams? Füttern – nicht füttern? Kamen die Gamspopulation
nicht in allen Hochschneelagen der letzten Jahrhunderte zurecht? Und wie
kann es sein, dass das Rehwild, das vom früheren Staatsforst und von der
BaySF seit Jahrzehnten nicht mehr gefüttert wird, immer noch im
Bayrischen Alpenraum lebt oder der Nationalpark Bayerischer Wald
außerhalb der Wintergatter trotz teils erheblicher Schneelagen seit
Jahrzehnten nicht füttert? Sind die Fütterungsaufrufe per Bundeswehr
etc. nicht eher populistische, sinnlose Hirngespinste, die allein schon
an der konkreten Umsetzung scheitern?
Die Tiere in Ruhe lassen!
Was wildlebende Tiere in solchen Situationen brauchen ist Ruhe und
nochmals Ruhe. Da sind Skitourengänger genauso gefragt wie Jäger, Natur-
und Tierschützer. Und eingeschneite Tiere hochzumachen, Tiere in hohen
Schneelagen aufzusuchen und ihnen ggf. noch zu folgen, um spektakuläre
Bilder und Filme für die Medien zu machen, ist verwerflich.
Aus Sorge um das Fortbestehen der Tierarten Rotwild, Gams und Reh?
Die Streckenlisten der einzelnen Wildarten bestätigen seit Jahrzehnten,
dass weder Gams noch Hirsch oder Reh an irgendeinem Abgrund steht. Die
Abschusszahlen (die ein Indikator für eine Populationsgröße sind)
sprechen für sich. Der Abschuss von Rotwild steigt seit 25 Jahren
kontinuierlich auf aktuell über 12.000 Stück in Bayern. Es werden zudem
in Bayern jährlich über 320.000 Rehe geschossen - langjährige Tendenz
ebenfalls steigend. Und auch der Gamsabschuss ist in den letzten 10
Jahren konstant bei gut 4.000 Stück pro Jahr. Von einer Gefahr, dass in
Bayern eine dieser Wildarten akut gefährdet ist, kann also keine Rede
sein.
Strenge Winter gibt es seit je her und wird es immer wieder geben.
Naturgemäß denkende Bürger, auch Jäger, Tier- und Naturschützer, sollte
sich daher fragen:
- Würden die Tiere aus unserer natürlichen Umwelt ohne die Fütterung
durch Menschen nicht mehr weiterbestehen oder sollte man hier der Natur
vertrauen?
- Würden Tierarten aussterben, nur wegen eines strengen Winters?
- Droht nicht dem Bergwald die Gefahr, dass er durch zu hohe
Schalenwilddichten einerseits überaltert und anderseits immer mehr
entmischt wird und so seine für uns Menschen wichtigen Schutzfunktionen
nicht mehr erfüllen kann?
Unsere derzeitige Situation überhöhter Wildbestände
Das aktuelle Forstliche Gutachten zeigt eindeutig: Gerade im Bergwald
sieht die Situation vielerorts dramatisch aus. Der Verbiss ist gerade
auch in Staatswaldrevieren deutlich gestiegen und die wichtigste
Mischbaumart im Bergwald, die Tanne, ist in ihrem Erhaltungszustand akut
gefährdet. Sie wird stark verbissen und in vielen Revieren nicht
ausreichend in der nächsten Waldgeneration beteiligt sein. Da sich der
Klimawandel besonders im Bergwald massiv auswirken wird, ist dies fatal,
denn die übrigen Baumarten, wie etwa Fichte oder auch die Buche bekommen
zunehmend Probleme. Wenn man also helfen will, dann der Tanne. Sie kann
man zwar nicht füttern, was sie aber dringend braucht, sind angepasste
Wildbestände.
Das Forstliche Gutachten zeigt auch auf, dass die Wildschäden im Wald
bayernweit in jedem zweiten Revier zu hoch oder deutlich zu hoch sind.
Es ist daher nicht verwunderlich, wenn sich mittlerweile auch immer mehr
Waldbauern die Frage stellen, ob es bei uns in Bayern überhaupt einen
sinnvollen Grund für eine Fütterung von Schalenwild gibt. - Um damit den
Wildbestand zu Lasten des Waldes künstlich hoch zu halten?
Fazit
Der ÖJV Bayern plädiert dafür, über die ohnehin bestehenden
Fütterungseinrichtungen hinaus keinen weiteren Fütterungsaktionismus zu
veranstalten, sondern „Natur Natur sein zu lassen“, „Wild wild sein zu
lassen“ und darauf zu vertrauen, dass sich die Natur selber zu helfen
weiß.
Zagreb (APA/AFP) - Bei einer Wildschweinjagd hat ein kroatischer Bischof
daneben geschossen und einen 64-jährigen Mann schwer verletzt. Das
Unglück habe sich am Freitag während eines organisierten Jagdausflugs im
Osten des Landes ereignet, berichtete die Zeitung „Vecernji List“ am
Dienstag. Der Geistliche habe mit seinem Gewehr das Ziel verfehlt und
stattdessen einem anderen Jäger in den Oberschenkel geschossen.
Gegen den 58-jährigen Schützen, der eigentlich einen Keiler habe treffen
wollen, werde ein Strafverfahren eingeleitet, berichtete die Polizei.
Das Opfer sei mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus in Zagreb
gebracht worden, der Mann sei aber nicht in Lebensgefahr.
Die Diözese veröffentlichte eine Erklärung zu dem Vorfall. Darin hieß
es, der Bischof bringe „sein tiefes Bedauern über das, was passiert ist,
zum Ausdruck und wünscht dem verletzten Jäger eine schnelle Genesung“.
Aus Kirchenkreisen hieß es: „Das ist etwas Ungewöhnliches und so etwas
ist in der jüngsten Geschichte unserer Kirche noch nie passiert.“
Örtlichen Medien zufolge ist der Bischof als eifriger Jäger bekannt. In
Online-Netzwerken erntete der katholische Geistliche wegen des
folgenreichen Fehlschusses zumeist Kritik. „Das passiert, wenn Priester
ein Gewehr halten, statt am Altar zu bleiben... Amen!“, schrieb eine
Frau auf Facebook. Ein Mann wetterte: „Was tut ein Bischof bei der Jagd?
Gottes Geschöpfe töten? Ist das nicht gegen seinen Dienst und den
Glauben, den er predigt?“
Südafrika will umstrittene Löwenzucht für die Jagd verbieten
Das südafrikanische Parlament will die Löwenzucht zum Zwecke der Jagd
verbieten.
Im Bericht der ARD-Sendung „Tagesthemen“ geht es um die Praxis, dass
Hobbyschützen oft auf fast handzahme Tiere schießen – und die werden auf
„Löwenfarmen“ eigens für die Jagd gezüchtet. Es gibt dem Bericht zufolge
rund 200 Farmen in Südafrika. Die Züchter bezeichnen ihr Geschäft als
lukrativ, auch weil sie Knochen und Fleisch ins Ausland weiterverkaufen
können: „Nichts bringt mehr ein als ein Löwe.“
Doch mit der Zucht und dem Knochenhandel soll jetzt Schluss sein: Das
Parlament forderte die Regierung in Pretoria auf, beides zu unterbinden.
Der Parlamentarische Ausschuss für Umweltfragen verweist darauf, dass
die Praxis nichts mit Tierschutz zu tun habe. Die Öffentlichkeit sehe
die industrielle Löwenzucht als unmoralisch an.
Es ist noch offen, ob die Regierung mitmacht. Jäger, Züchter und
Reservatbetreiber wollen ein mögliches Verbot der Löwenzucht anfechten.
Die Züchter halten dagegen: Wenn man die Zucht einstellen würde, holten
sich viele Jäger stattdessen wilde Löwen. Wenn man züchte, gebe es
wenigstens keine Wilderei.