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 Jagd in der Presse 2020 

Die ganze Woche“ Nr. 48 vom 24.11.2020

Jagd und Waffenkauf sind weiter erlaubt

Während der Handel weitgehend stillgelegt wurde, die Wirte schließen mussten, Tausende von Menschen ihre Arbeit verloren haben und wir mit Ausgangsbeschränkungen belegt wurden, dürfen sich zwei Berufsgruppen freuen. Die Jäger und Waffenhändler.

Wir unterliegen, von der Regierung verordnet, einer strikten Ausgangsbeschränkung. Besuche sind kaum mehr möglich, Einkäufe nur noch im Lebensmittelladen, und zwischen 20 Uhr und sechs Uhr in der Früh sollten wir überhaupt in unseren eigenen Räumen bleiben.

Da haben es die Jäger besser, selbst die Freizeit-„Ballermänner“. Denn für sie gibt es keine Ausgangssperre. Sogar Gesellschaftsjagden, wie etwa Treibjagden, sind weiterhin erlaubt. Laut der zuständigen Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ist „die Jagd systemrelevant und gilt als berufliche Tätigkeit“. Was an Gesellschafts-Jagden „systemrelevant“ sei, wollte Ministerin Köstinger auf unsere Anfrage hin nicht sagen.

Lutz Molter vom Dachverband „Jagd Österreich“ meint jedoch: „Die Jagd erfüllt einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der Landesjagdgesetze, die ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses verfolgen. Krankenschwestern, Pflegekräfte, Ärzte, Verkaufspersonal in Lebensmittelmärkten, Landwirte und natürlich auch Jäger gehören zu diesen systemrelevanten Personengruppen und sind daher unter berufliche Zwecke im Sinne der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu subsumieren. Jäger leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft, der an die zeitlichen Gegebenheiten der Natur gebunden ist und nicht nachgeholt werden kann.“

Der ehemalige Waidmann Dr. Rudolf Winkelmayer, der seine Flinten längst ins Eck gestellt hat, weil er die Jagd nicht mehr für vertretbar gehalten hat, sieht in dieser Argumentation nur Ausflüchte.

„Die ,Jagd Österreich‘ will die Jagd mit einer Berufsausübung gleichsetzen? Nein, es ist und bleibt ein Hobby, für das Jäger viel Geld zahlen. Spaß am Töten ist keine berufliche Tätigkeit. Es geht auch nicht um den Naturschutz. Die Jäger zahlen Pacht und sie zahlen für ihr Vergnügen. Um den Wildbestand zu regulieren, reichen Einzeljagden untertags völlig aus. Gesellschafts- oder Gruppenjagden sind aus vielen Gründen abzulehnen, vorrangig aus Tierschutzgründen. Es gibt schlechte Treffer, dadurch wird erhöhtes Tierleid provoziert. Wir dürfen jetzt alle nicht ins Wirtshaus gehen oder feiern, also brauchen die Jäger auch keine Gesellschaftsjagd. Es gibt dafür keine Notwendigkeit. Niemand braucht eine Fasan- oder Hasenjagd, an der 40 Jäger teilnehmen.“

Doch die Lobby ist groß. Mit rund 130.000 Mitgliedern gehört unser Land zur europäischen Spitze, wenn es um die Zahl an Jägern geht. Kein Wunder, dass die Gesamtzahl der Abschüsse im Jagdjahr 2019/2020 beachtlich war. Mit 838.000 geschossenen Tieren lag der Wert sogar um fast 14 Prozent über dem Wert der vorherigen Saison.

Obendrein haben sich die Jäger in diesem Corona-Jahr ein weiteres Recht erwirkt. Denn seit heuer ist die Verwendung von künstlichen Nachtzielhilfen, allerdings ausschließlich für die Bejagung von Wildschweinen, erlaubt. Normalerweise gibt es in unserem Land ein Nachtjagdverbot.

Der Tierschutz-Sprecherin der Grünen, Faika El-Nagashi, ist die derzeitige Jagdmöglichkeit ein Dorn im Auge. Sie appelliert deshalb an die Bevölkerung: „Jagdliches Brauchtum oder gar Jagd als Hobby ist nicht nur an sich problematisch, sondern mit den aktuellen Covid-19-Präventionsmaßnahmen auch nicht vereinbar. Sollte Ihnen derartiges unterkommen, melden Sie es bitte unverzüglich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.“

Weil die Waidmänner wissen, dass ihr blutiges Hobby nicht unbedingt auf Verständnis stößt, gibt die „Jagd Österreich“ auf ihrer Internetseite bereits eine entsprechende Empfehlung ab. „Aufgrund der Vorbildwirkung sollten absolut vermeidbare Bewegungsjagden unbedingt auf die Zeit nach dem allgemeinen ,Lockdown‘ verschoben werden.“

Falls sich doch ein Jäger nicht zurückhalten will, und ihm die Munition ausgehen sollte, darf er sich Nachschub besorgen, weil sogar die Waffenhändler offenhalten dürfen. Auch sie gelten wie die Jäger als „systemrelevant, bieten sie doch Sicherheits- und Notfallprodukte an“. Die Schließung dieser Läden wurde im Frühjahr, im ersten Herunterfahren unserer Wirtschaft, in Salzburg aufgehoben. Dort entschied das Landesverwaltungsgericht, dass Waffen unter den Begriff „Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten“ fallen würden und die Öffnung dieser Geschäfte daher erlaubt sei.

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orf.at vom 23.11.2020

Maßnahmenpaket gegen Wildtierkriminalität geplant

In Österreich sind laut dem gemeinsamen Bericht von WWF und Birdlife „Wildtierkriminalität in Österreich“ seit dem Jahr 2000 450 Tiere illegal erlegt worden. Der Großteil der Delikte entfällt auf Greifvögel wie den Kaiser- und den Seeadler, betroffen sind auch streng geschützte Säugetiere wie Bären, Luchse und Wölfe.

Die Regierung wolle nun ein Maßnahmenpaket gegen Wildtierkriminalität erarbeiten, so Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne). Bei den erfassten Straftaten dürfte es sich nur um die Spitze des Eisbergs handeln. Viele Fälle blieben unentdeckt oder könnten nicht aufgeklärt werden, so WWF-Geschäftsführerin Andrea Johanides und Birdlife-Geschäftsführer Gabor Wichmann bei einer Pressekonferenz heute in Wien.
Problem in ganz Österreich

Birdlife Österreich und der WWF haben die gemeldeten Fälle in den vergangenen Jahren im Rahmen des PannonEagle-LIFE-Projekts erfasst. Die Auswertung zeigte, dass Wildtierkriminalität ein österreichweites Problem ist.

Hotspots der illegalen Verfolgung von Greifvögeln in den vergangenen vier Jahren waren die Bezirke Gänserndorf, Neusiedl am See, Mistelbach und Hollabrunn. Bei den illegalen Tötungen streng geschützter Säugetiere wie Bär, Luchs, Wolf, Biber und Fischotter ist die Datenlage weniger dicht.

Die Aufklärung gemeldeter Fälle von Wildtierkriminalität gelingt bisher nur in Ausnahmefällen. Das Paket soll nun gemeinsam mit dem Justiz- und Innenressort unter Einbindung der Naturschutzorganisationen auf Schiene gebracht werden. „Der Schutz und Erhalt gefährdeter Arten muss in Österreich langfristig gewährleistet sein“, so die Ministerin.

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wildbeimwild.com vom 27.10.2020

Zürich: Erster Kanton mit Alkoholverbot für Hobby-Jäger

Nach dem Willen des Zürcher Kantonsrats sollen die Hobby-Jäger nun auch beim

Ein guter Tag für Füchse, Rehe und andere Wildtiere: Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung ein neues Jagdgesetz verabschiedet. Es beendet die Fuchsbaujagd, beschränkt die Treibjagd, ermöglicht Wildruhezonen und verbietet Hobby-Jägern den Alkoholkonsum.


Im Nachbarkanton Thurgau ist die Baujagd schon seit drei Jahren verboten. Nun will Zürich nachziehen. Der Kantonsrat entschied in erster Lesung, diese umstrittene Jagdart zu verbieten. Bei der Baujagd werden Hunde in Fuchs- oder Dachsbauten geschickt, um die Wildtiere ins Freie zu treiben, dem Hobby-Jäger direkt vors Gewehr.

Das Verbot dieser umstrittenen Jagdart war am Montag unbestritten. Auch die Einschränkung der Bewegungsjagd wurde breit unterstützt. Die Bewegungsjagd, auch Treibjagd genannt, wird hauptsächlich eingesetzt, um den Wildschweinbestand zu dezimieren. Dabei werden die Schweine mit Lärm aufgeschreckt und den Hobby-Jägern entgegengetrieben.

Leinenpflicht für Hunde

Hier soll die Baudirektion künftig die Zahl der Anlässe beschränken können. Auch bei der Zahl der Hobby-Jäger, Treiber und Hunde soll die Direktion unter dem Grünen Baudirektor Martin Neukom mitreden. Gänzlich verboten wird mit dem neuen Gesetz zudem die Jagd auf bedrohte Arten wie Feldhase oder Waldschnepfe.

Damit junge Wildtiere nicht gestört werden, soll es im Frühling künftig eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern geben. Eine solche Leinenpflicht kennen bereits die Kantone Aargau, Luzern und Schaffhausen.

Im neuen Jagdgesetz werden neu auch Wildruhezonen verankert. Diese Zonen können dann zeitweise von menschlichen Waldnutzern wie Bikern oder OL-Läufern nicht genutzt werden. Tun sie es trotzdem, können sie gebüsst werden. Neu kann die Baudirektion zudem eingreifen, wenn Wildtierkorridore behindert werden, etwa durch Zäune.

Nach dem Willen der Zürcher Umweltallianz sollen die Hobby-Jäger nun auch beim Naturschutz helfen.

Wer trinkt, verliert die Zulassung

Mit dem wärmenden Kafi Lutz beim Warten auf das Wild ist für die Hobby-Jägerinnen und -Jäger bald Schluss: Wer jagt, soll dies nur noch in nüchternem Zustand tun dürfen.

Wer angetrunken, unter Drogen oder Medikamenteneinfluss auf die Pirsch geht, soll die Zulassung verlieren, entschied der Rat. Von links bis rechts waren sich die Ratsmitglieder einig, dass nur nüchterne Personen mit Gewehren hantieren dürfen.

„Zusätzlich braucht es medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger – nach dem Vorbild von Holland – sowie auch eine Altersbegrenzung nach oben.“
IG Wild beim Wild


Dürfen Ausländer Revieraufseher werden?

Die rote Linie zog die SVP bei dem Antrag, dass auch ein Ausländer oder eine Ausländerin mit Niederlassungsbewilligung das Amt der Revieraufsicht übernehmen können. Sie drohte das Gesetz abzulehnen, sollte dieser Antrag angenommen werden, denn es handle sich dabei um eine hoheitliche Funktion. «Es kann niemand ein Schweizer Recht oder Gesetz durchsetzen, der nicht Schweizer Staatsbürger ist», erklärte Ueli Bamert (SVP, Zürich).

Konkret gehe es vor allem um Deutsche oder Österreicher, die eine Beziehung zur Jagd haben, erklärte WAK-Präsident Bloch. Und Jasmin Pokerschnig (Grüne, Zürich) verwies auf die anderen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen: ein guter Leumund, die Zürcher Jagdberechtigung, das Bestehen der entsprechenden Prüfung. «Verlassen Sie doch Ihr Revier», forderte sie. «Es geht darum, die Beste oder den Besten für dieses Amt zu bestimmen.»

Am Schluss stand es unentschieden 82 zu 82. Auch weil die EVP für einmal mit den Bürgerlichen stimmte. Der Ratspräsident Roman Schmid (SVP, Opfikon) kam zum Stichentscheid. Damit gilt: Nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger können eine Revieraufsicht übernehmen.

Unter dem Strich wurden im neuen Gesetz also eine ganze Reihe tierschützerischer und ökologischer Anliegen untergebracht. «Nicht allen Jägerinnen und Jägern wird das neue Gesetz gefallen», sagte GLP-Kantonsrätin Melissa Näf (Bassersdorf). Vor allem die etwas traditionelleren unter ihnen könnten Mühe haben.

Die Mehrheit des Rates war aber der Meinung, dass das Jagdgesetz aus dem Jahr 1929 dringend an die heutige Zeit angepasst werden müsse. Das bisherige Gesetz wurde zwar mehrmals teilrevidiert, ist heute aber dennoch veraltet, vor allem beim Wildtierschutz. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in vier Wochen statt.

Das sind die wichtigsten weiteren Regeln im neuen Jagdgesetz:

* Die von Tierschutzorganisationen schon lange kritisierte Baujagd wird verboten. Dabei werden Hunde in Fuchs- oder Dachsbauten geschickt, um die Tiere ins Freie zu treiben.
* Neu kann die zuständige Stelle der Baudirektion die Anzahl der Bewegungsjagden – darunter fallen auch Treibjagden – beschränken, um die Störung im Wald möglichst gering zu halten.
* Explizit erwähnt wird der Schutz des Lebensraums, indem die Baudirektion kantonale Wildschongebiete und Wildkorridore ausscheidet. Dabei kann sie auch temporäre Wildruhezonen für bestimmte Gebiete ausscheiden. Sporttreibende oder Erholungssuchende dürfen diese vorübergehend nicht betreten.
* Für Hunde gilt zwischen Anfang April und Ende Juli Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.
* Die zuständigen Jäger dürfen wildernde Hunde erlegen, wenn die Direktion die Halterin oder den Halter zuvor schriftlich verwarnt hat. Sie dürfen auch verwilderte Katzen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohn- oder Wirtschaftsgebäude entfernt im Wald oder in einem Naturschutzgebiet aufhalten, erschiessen. Dies werde erfahrungsgemäss äusserst selten nötig sein, erklärte Baudirektor Martin Neukom (Grüne). In den letzten zehn Jahren sei dies etwa fünfmal vorgekommen.
* Jagdreviere werden nicht mehr versteigert, sondern nach einem festen Preis vergeben.
* Die Aus- und Weiterbildung der Jägerinnen und Jäger wird noch stärker gewichtet.

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orf.at vom 12.10.2020

Jagd: Abschüsse steigen auf 838.000 Tiere

Im Jagdjahr 2019/2020 lag die Gesamtzahl der Abschüsse mit 838.000 um 13,8 Prozent über dem Wert der letzten Saison. Dabei wurde laut Statistik Austria um 12,5 Prozent mehr Haarwild (691.000 Tiere) und um 20,3 Prozent mehr Federwild (147.000 Tiere) erlegt.

Im abgelaufenen Jagdjahr wurden insgesamt 407.000 Stück Schalenwild (plus 2,8 Prozent) erlegt, darunter 278.000 Stück Reh- (minus 2,3 Prozent), 57.500 Stück Rot- (plus 4,6 Prozent), 47.300 Stück Schwarz- (plus 54,7 Prozent) und 19.100 Stück Gamswild (minus 7,7 Prozent). Der Großteil der Abschüsse von sonstigem Haarwild (284.000; plus 30,1 Prozent) entfiel wiederum auf Hasen (142.000; plus 39,4 Prozent) und Füchse (69.200; plus 12,7 Prozent).

Fasane (74.800; plus 25,4 Prozent) waren vor Wildenten (48.300; plus 23,3 Prozent) die bedeutendste Gruppe erlegten Federwilds. Dahinter reihten sich – nach Zahl der Abschüsse – Wildtauben (14.900; plus 4,6 Prozent), Rebhühner (2.900; plus 25,4 Prozent) und Schnepfen (2.200; plus 10,7 Prozent). Die prozentuelle Abnahme der Abschüsse sank am stärksten bei Wildgänsen (1.500; minus 41,0 Prozent).

Wildverluste leicht gestiegen

Straßenverkehr, ungünstige Witterungsverhältnisse oder Krankheiten führen zu Wildverlusten, von denen für das Jagdjahr 2019/2020 insgesamt 138.000 gemeldet wurden, um 3,5 Prozent mehr als in der Vorsaison. Davon fielen allein dem Straßenverkehr 80.700 Wildtiere (plus 6,9 Prozent) zum Opfer, überwiegend Rehwild (41.500; plus 1,5 Prozent), Hasen (23.500; plus 19,1 Prozent) und Fasane (6.300; minus 0,9 Prozent).

Die Anzahl der insgesamt gültigen Jahresjagdkarten sank auf 131.000 (minus 0,5 Prozent). Darüber hinaus wurden 12.000 Jagdgastkarten (minus 4,5 Prozent) unterschiedlicher Gültigkeitsdauer ausgegeben.

Link: Statistik Austria

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kurier.at vom 15.09.2020

Vorfall wiederholt sich: Jäger „erlegte“ eine Kuh

Bei Wildschwein-Jagd im Bezirk Neunkirchen getroffen. Im Nachbarrevier wurden 2013 drei Milchkühe bei Jagd angeschossen.

Es scheint fast wie ein Déjà-vu. Sieben Jahre, nachdem im Raum Prigglitz im Bezirk Neunkirchen ein 60-jähriger Jäger „irrtümlich“ drei mit Glocken behängte Milchkühe des Bürgermeisters Franz Teix erschossen hat, gibt es in der Gemeinde schon wieder einen ähnlich gelagerten Fall. Bei der Jagd auf Wildschweine hat ein anderer Waidmann vergangene Woche eine Kuh oberhalb des Oberschenkels getroffen. Ein Tierarzt musste das Rind von seinen Qualen erlösen und einschläfern. Bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ist in der Causa ein Strafverfahren anhängig.

Wie der NÖ Landesjagdverband und der Neunkirchner Bezirksjägermeister Johann Schwarz bestätigen, wurden sie über den dubiosen Zwischenfall in der Genossenschaftsjagd in Prigglitz informiert. Die genaueren Angaben dazu muten allen Beteiligten sehr sonderbar an. Demnach soll ein Jagdgast nachts auf ein vermeintliches Wildschwein geschossen haben. Bei der Nachsuche auf das Tier stieß man jedoch auf die schwer verletzte Kuh.

Hinter Wildschwein versteckt?

Dem Tier war nicht mehr zu helfen. Der verantwortliche Jäger soll sich damit gerechtfertigt haben, dass sich die Kuh – für ihn nicht ersichtlich – hinter dem Wildschwein befand, auf das er gezielt hatte. Der geografisch perfekte Schuss ins Schulterblatt des Tieres lässt aber auch die Mutmaßung einer Verwechslung zu. Bei einem Wildschwein hätte man auf dieselbe Stelle gezielt.

2013 hatte sich der Zwischenfall im benachbarten Musterrevier des „Ökologischen Jagdverbandes“ ereignet. Die traditionelle Jägerschaft feindet die Praxis der Ökojagd massiv an. Zum Schutz des Waldes verfolgen die Anhänger die Philosophie, so viel Wild wie möglich zu erlegen. Vor allem bei den jungen und weiblichen Stücken wird deutlich über das Abschussziel hinaus geschossen. Nach dem damaligen Fiasko ging die Sache bis zum VwGH und endete mit Strafen.

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nachrichten.at vom 21.08.2020

Wilderer erlegten 100 Tiere - Polizei fand Unmengen Trophäen, Fleisch, Waffen

BAD ISCHL. Eine siebenköpfige Wildererbande aus Oberösterreich soll mehr als 100 wild lebende Tiere - jagdbares Wild ebenso wie geschützte Arten - getötet haben.

Bei Hausdurchsuchungen wurden Unmengen von eingefrorenem Fleisch und Trophäen, aber auch 78 Schusswaffen, mehrere tausend Schuss Munition und 31 Schalldämpfer sichergestellt. Der finanzielle Schaden liegt laut Polizei in fünfstelliger Höhe.

Die Männer sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten, Wärmebildkameras und Schalldämpfern unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen.

Die OÖN hatten bereits im Juli über die Wildererbande berichtet. Damals ermittelte die Polizei gegen fünf Beschuldigte im Salzkammergut. "Es ist extrem gefährlich, mit so etwas zu spielen", sagte Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner im OÖNplus-Interview.

Mehrere geschützte Biber erlegt

Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürften neben mindestens 26 Rehen auch Fisch- und Seidenreiher, Biber, Füchse, Bussarde, Gänsesäger, Feldhasen, Fasane, Mauswiesel, Bisamratten, Krähen, Tauben, Dohlen, Eichelhäher, Sperber, Grün- und Schwarzspechte, Haussperlinge, Amseln, Eichkätzchen und Bachforellen der Bande zum Opfer gefallen sein. Das Wildbret wurde für den eigenen Bedarf geteilt, Trophäen wurden ausgekocht.

Auf die Spur der Bande war die Polizei nach einem Hinweis aus der Bevölkerung im April gekommen. Seither ermittelte die Inspektion Bad Ischl. Im Fokus standen zunächst drei Männer im Alter von 19, 26 und 27 Jahren, alle aus dem Bezirk Gmunden. Im Lauf der Ermittlungen stießen die Beamten auch auf einen 52-Jährigen und einen 45-Jährigen, ebenfalls aus dem Bezirk Gmunden, und zwei 27-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land. Letztere sollen mehrere geschützte Biber erlegt haben.

Anfang Juni wurde einer der Männer mit einer Jagdwaffe, Munition und Jagdausrüstung in seinem Auto erwischt und festgenommen. Hausdurchsuchungen bei ihm und weiteren Verdächtigen förderten etliche Schusswaffen, Munition, Schalldämpfer, Jagdausrüstung, diverse Jagdtrophäen und eingefrorene Wildtiere zutage. Zudem fanden die Beamten ein umfangreiches Equipment zur Eigenproduktion von Munition. Gegen die sieben Beteiligten wurden vorläufige Waffenverbote ausgesprochen und mittlerweile auch alle behördlich bestätigt.

WWF: "ökologischer Amoklauf"

Die Naturschutzorganisation WWF Österreich zeigte sich "erschüttert über diesen ökologischen Amoklauf". Die illegale Verfolgung von Tieren sei kein Kavaliersdelikt, so WWF-Artenschutzexperte Arno Aschauer in einer Aussendung. "Derlei Straftaten gehören zu den Hauptbedrohungen streng geschützter Arten und machen jahrzehntelange Naturschutzarbeit zunichte." Der WWF fordert daher mehr Ressourcen für die ermittelnden Behörden und harte Strafen.

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heute.at vom 06.08.2020

Greifvogel-Killer tötet mit verbotenem Pflanzenmittel

In den letzten Wochen wurden 5 Rotmilane unter teils mysteriösen Umständen tot aufgefunden. Mindestens zwei starben an einem verbotenen Pflanzengift.

Illegale Übergriffe gegen den streng geschützten Rotmilan und andere Aasfresser nehmen in Oberösterreich nach Angaben der Vogelschutzorganisation BirdLife stark zu. "Seit 2017 zählen wir insgesamt elf Rotmilane, die eines unnatürlichen Todes gestorben sind, die erhebliche Dunkelziffer nicht einberechnet!", betont Ornithologe Hans Uhl. "Bei einem derzeitigen Brutbestand von 25 Paaren ist diese hohe Rate an unnatürlichen Todesfällen bestandsgefährdend".

Besonders dreist gehen Täter in Meggenhofen im Bezirk Grieskirchen vor. Nachdem hier bereits 2019 zumindest ein mit Carbofuran vergifteter Rotmilan gefunden wurde ("Heute" berichtete) und das Umweltkriminalamt ermittelte, setzen sich die illegalen Praktiken jüngst fort. Nachdem Ende April neuerlich ein Rotmilan durch das Gift getötet worden war, soll es in Meggenhofen zu einem weiteren tragischen Zwischenfall gekommen sein. Wie BirdLife meldet, konnte ein vergifteter Hund nur durch tierärztliche Intervention vor dem Tod gerettet werden. Solch perfide Vergiftungsaktionen mit Carbofuran gegen Rotmilane und andere Wildtiere sind auch in den Gemeinden Weilbach, Auerbach und Strohheim nachgewiesen. Befunde der in den letzten Wochen geborgenen, toten Rotmilane in Utzenaich und Schallerbach stünden derzeit noch aus.

Erheblicher Schaden für Schutzprojekt

Das seit 2016 laufende Artenschutzprojekt verfolgt das Ziel, das Wiedereinwandern des vormals jahrzehntelang ausgestorbenen Greifvogels in OÖ zu stützen. "Verbesserter Schutz der Horstplätze und eine höhere Akzeptanz sowie aktive Mitarbeit in der Jägerschaft tragen zu einer nachweislich guten Bestandsentwicklung der Rotmilane bei. Dort, wo sich neue Hotspots der illegalen Tötung von Rotmilanen formieren, bleiben unsere Schutzbemühungen jedoch ergebnislos", so Projektleiter Hans Uhl.

Der Experte fordert harte Konsequenzen: "Illegale Verfolgung geschützter Greifvögel ist kein Kavaliersdelikt, sondern richtet sich gegen das öffentliche Interesse des Naturschutzes. Wir brauchen eine Gesellschaft, die möglichst geschlossen gegen derartige Undinge vorgeht. Dazu zählt eine konsequente, rechtliche Verurteilung der Täter und, sollte die derzeitige Rechtslage nicht ausreichen, eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen."

"Kein Pardon bei der Bestrafung"

Auch die Politik reagiert. "Die gezielte Tötung streng geschützter Arten, wie des Rotmilans, ist völlig inakzeptabel und zutiefst erschütternd", wettert Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ). "Durch solch unethische und feige Taten wird jahrelange Arbeit Zunichte gemacht und der gemeinsame Einsatz für eine artenreiche Natur verhöhnt. [...] Die Erhaltung einer artenreichen Natur und eines funktionierenden Ökosystems liegen in unser aller Verantwortung. Wir dürfen solche Verstöße gegen den Naturschutz nicht Schule machen lassen."

Oberösterreichs Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner ergänzt: "Wir haben lange Jahre keine Giftleger mehr in Oberösterreich gehabt und waren seitens der Jägerschaft erpicht darauf, dass in unseren Revieren keine Giftköder liegen – letztlich trifft es 'unser' Wild und unsere Jagdhunde gleichermaßen. Dass jetzt verstärkt Fälle illegaler Verfolgung von Greifvögeln und anderen Tieren auftreten, erschüttert mich und bestärkt mich, entschieden dagegen aufzutreten. Sollte sich herausstellen, dass hier Jäger am Werk sind, darf es kein Pardon bei der Bestrafung geben!"

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orf.at vom 01.08.2020

Füchse erschossen, gehäutet und entsorgt

Einen grausigen Fund hat eine Hausbewohnerin in Graz-Andritz Samstagfrüh in ihrer Restmülltonne gemacht: In einem Plastiksack verpackt entdeckte sie die Überreste zweier Wildtiere. Die Füchse wurden erschossen, gehäutet und zum Teil ausgeweidet.

Die Tiere sollen laut Polizei womöglich widerrechtlich getötet worden sein – die Ermittlungen wurden aufgenommen. Der Bewohnerin eines Hauses in Graz Andritz war am Samstag gegen 8.30 Uhr ein unbekanntes Fahrzeug in ihrer Einfahrt aufgefallen, das einige Zeit vor dem dortigen Restmüll-Container hielt. Als die Frau in der Restmülltonne nachsah, zog sie einen Müllsack mit tierischen Überresten heraus und rief die Polizei.

Zum Teil fachkundig ausgeweidet

Bei den beiden Tieren handelt es sich offenbar um zwei Füchse, die erschossen, gehäutet und zerlegt wurden. Dabei wurde eines der Tiere offenbar auch fachkundig ausgeweidet. Es besteht der Verdacht auf „Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht“.

Laut bisher eingegangenen Zeugenaussagen wird ein korpulenter Mann im Alter zwischen 40 und 50 Jahren verdächtigt; mit seitlich bereits ergrauten, kurzen schwarzen Haaren. Er soll mit einem schwarzen SUV – möglicherweise Land- bzw. Range Rover – mit GU-Kennzeichen unterwegs gewesen sein.

Hinweise erbeten:

Unter der Telefonnummer 059133/6581 bittet die Polizeiinspektion Graz-Andritz um Hinweise.

Kein Zusammenhang mit Katzenhäutungen ersichtlich

Ersten Einschätzungen einer Tierärztin bzw. Sachverständigen zufolge, besteht aktuell kein sichtlicher Zusammenhang mit den erst jüngst bekannt gewordenen Fällen Katzen-Häutungen – mehr dazu in Gehäutete Katzen: Noch keine brauchbare Spur.

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orf.at vom 24.07.2020

Interessenvertreter gemeinsam gegen Wolf

Die Wiederansiedelung des Wolfes polarisiert in Tirol. Ein neuer Verein, in dem Sozialpartner und bäuerliche Organisationen vertreten sind, will die Senkung des Wolfschutzstatus erreichen. Website und eine landesweite Plakataktion sollen „sachliche Informationen“ bereitstellen.

Das betonte Vereinsobmann und Landwirtschaftskammer-Präsident Abgeordneter Josef Hechenberger (ÖVP) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck unter dem Titel „Schulterschluss gegen die Wiederansiedlung des Wolfes“.

Druck auf Land, Bund und EU

Letzten Endes wolle man in der Wolfsfrage „von Tirol aus Druck auf Land, Bund und EU ausüben“, ergänzte Hechenberger. Das müsse schnell vonstatten gehen, denn der Wolf habe eine „Reproduktionsrate von rund 30 Prozent“. „Der Wolf hält augenscheinlich in Tirol Einzug“, strich er heraus und sprach auch die „derzeit wöchentlichen Risse“ an.

Auch Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP), Obmann des Forums Land und Obmannstellvertreter des Vereins, malte ein düsteres Wolfsszenario. „Die Wiederansiedlung des Wolfes ist eine große Gefahr und gefährdet die Almwirtschaft“, so Gahr. „Wir sind verpflichtet, etwas zu tun“, fügte er hinzu. Es gehe nunmehr darum, mit der Wolfsthematik „zu den Leuten zu gehen und Experten einzubinden“, sagte Gahr.

Schutzstatus veraltet

Einig waren sich die Vereinsakteure, dass der Schutzstatus der Wölfe veraltet sei. „Dieser stammt aus einer Zeit, als der Wolf vom Aussterben bedroht war“, meinte etwa Gahr, während Hechenberger hervorhob, dass es auch „Tierschutz auf Schafseite“ geben müsse. Wölfe, die im „Blutrausch gleich mehrere Nutztiere reißen“, gehören für den Vereinsobmann weiter „entnommen“. Dazu sei eine rasche „Lockerung des Schutzes“ notwendig, zumal „Tirol von Wölfen umzingelt ist“, so Hechenberger.

Mit weiteren Rissen ist zu rechnen

Die Dringlichkeit angesichts dieser Situation betonten auch die weiteren prominenten Vereinsmitglieder. „Das Thema beschäftigt uns von Tag zu Tag stärker“, sagte etwa der Präsident des Tiroler Gemeindeverbands, Ernst Schöpf (ÖVP). „Es ist zweifellos mit weiteren Wolfzuwächsen zu rechnen“, erklärte wiederum Erwin Zangerl, Präsident der Arbeiterkammer (AK) Tirol (ÖVP). „Wildtiere gehören in die Wildnis“, hielt zudem der Präsident der Wirtschaftskammer Tirol, Christoph Walser (ÖVP), unmissverständlich fest.

Zuletzt war es in Tirol unter anderem nach gehäuften Schafsrissen, bei denen ein konkreter Wolfsverdacht bestand, zu einer intensiven Debatte über den Umgang mit dem Raubtier gekommen. Die Landwirtschaftskammer etwa forderte Ausnahmeregelungen für einen legalen Abschuss. Das Land Tirol plante, einen Problemwolf mit einem Sender auszustatten. Erst am Donnerstag waren in Kössen (Bezirk Kitzbühel) neuerlich zehn gerissene Schafe aufgefunden worden – mehr dazu in Wieder gerissene Schafe in Kössen.

WWF verweist auf hohen europarechtlichen Schutzstatus

Dem Verein, der sich den Kampf gegen die „Wiederansiedlung des Wolfes“ auf die Fahnen geschrieben hat, hält der WWF unterdessen den „hohen europarechtlichen Schutzstatus der Tiere“ entgegen, wie es in einer Aussendung hieß. Zudem forderte die Naturschutzorganisation eine „gemeinsame Herdenschutzoffensive von Politik und Sozialpartnern“.

„Einige wenige Wölfe kehren derzeit in ihre frühere Heimat Tirol zurück, ihr europaweiter Schutzstatus ist gut abgesichert“, sagte WWF-Experte Christian Pichler. Daher sei fachgerechter Herdenschutz ein „absolutes Muss, um rasch und präventiv zu helfen“.

Fünfpunkteplan

Der WWF schlug einen Fünfpunkteplan vor: Herdenschutz müsse stärker gefördert werden. Das Hirtenwesen gehört wiederbelebt. Die Ausbildung von Herdenschutzhunden sei schnellstmöglich voranzutreiben. Zudem müssten Nutztierhaltende besser entschädigt und ausgewogen informiert werden. Das von Bund und Ländern gegründete Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs sollte überdies gestärkt und ausreichend dotiert werden, so die Naturschutzorganisation, die für einen „sachlichen Umgang mit der natürlichen Rückkehr der Wölfe“ eintrat.

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orf.at vom 15.07.2020

Wolf soll mit Sender ausgestattet werden

Ein sogenannter Problemwolf soll für zahlreiche Schafrisse in den vergangenen Tagen und Wochen in der Region um das Tiroler Paznauntal verantwortlich sein. Deshalb soll das Tier nun mit einem Sender ausgestattet werden.

Die Fachabteilung sei damit beauftragt worden, einen Bescheid vorzubereiten, teilte das Land am Mittwoch in einer Aussendung mit. „Diese Notwendigkeit ist aktuell mehr als gegeben, wenn man sich die Bilder der gerissenen und leidvoll zugrunde gegangenen Nutztiere auf unseren Almen ansieht“, erklärte LHStv. Josef Geisler (ÖVP) nach einem Treffen mit Experten im Landhaus.

Abteilung soll Verordnung verfassen

Aus diesem Grund sei die Fachabteilung damit beauftragt worden, „unter Wahrung aller Anhörungsrechte eine Verordnung vorzubereiten, mit der auch formalrechtlich die Gefährlichkeit des schadenstiftenden Wolfes festgestellt wird“, hieß es.

„Auch wenn es durchaus eine Herausforderung wird: Wir wollen in den nächsten Wochen nichts unversucht lassen, um den Wolf zu besendern“, meinte Geisler. Eine spezielle „Eingreiftruppe“ soll damit beauftragt werden, den Wolf zu fangen und im Anschluss mit einem Sender auszustatten, sodass die Behörde in Zukunft genau weiß, wo sich das Tier aufhält. „Dann können frühzeitig die Nutztierhalter informiert und so im besten Fall viel Tierleid verhindert werden“, fügte Geisler hinzu.

Abschuss wäre Ultima Ratio

Allgemein empfehle der Österreichische Wolfmanagementplan eine Entnahme, wenn gelindere Maßnahme nicht zum gewünschten Erfolg führen und Wölfe ohne ersichtlichen Grund aggressiv auf Menschen reagieren oder wiederholt sachgerecht geschützte Nutz- und Haustiere töten. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Tieren ausgereizt sein müssen.

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orf.at vom 14.07.2020

Österreich gegen Bleischrotmunition in Feuchtgebieten

Morgen endet die Frist der EU-Kommission zu einem schriftlichen Abstimmungsverfahren bezüglich eines Verbots von Bleischrotmunition in Feuchtgebieten. Österreich unterstützt die Zielsetzung der EU-Kommission, nämlich die Verhinderung von Bleieintrag in die Umwelt, und wird für ein Verbot stimmen, hieß es aus dem Klimaschutzministerium.

„In Österreich ist Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel bereits seit 2012 verboten. Diese Verordnung hat sich auch bei der Jägerschaft bewährt und ist einfach vollziehbar. Wir werden daher für ein Verbot stimmen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Blei gilt nicht nur beim Menschen als höchst giftig und wahrscheinlich krebserzeugend, auch für Wasservögel und Raubtiere sind Bleivergiftungen oft tödlich. „Zumindest jeder vierte Seeadler geht an den Folgen von Bleivergiftungen zugrunde. Es ist daher ein wichtiger Schritt, Bleimunition aus den Feuchtgebieten und damit aus unserer Umwelt zu verbannen“, sagte die Ressortchefin.

In der EU werden dem Ministerium zufolge pro Jahr 18.000 bis 21.000 Tonnen Blei durch den Gebrauch bleihaltiger Munition freigesetzt, etwa ein Viertel davon in Feuchtgebieten. Jährlich sterben in der EU etwa eine Million Wasservögel an Bleivergiftung. Hinzu kommen subletale Effekte, die die Vogelpopulationen schwächen. „Auch Raubtiere und Aasfresser sind über ‚secondary poisoning‘ betroffen. So stirbt zumindest jeder vierte Seeadler an den Folgen einer Bleivergiftung – die größte nicht natürliche Todesursache“, hieß es.

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orf.at vom 07.07.2020

Möglicherweise Wolfspaar in Tirol

In Tirol sind in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres vier verschiedene Wölfe nachgewiesen worden. Das ergab laut Land Tirol die Auswertung der DNA-Analysen. Im Oberen Gericht waren sowohl ein männliches wie auch ein weibliches Tier unterwegs.

Schon im vergangenen Jahr wurde im Raum Fiss ein weiblicher Wolf nachgewiesen. Die Wölfin war heuer im März für einen Rehriss in Fiss und zwischen Mai und Juni für mehrere Schafsrisse in Serfaus verantwortlich – mehr dazu in Wolf aus Italien riss Schafe in Serfaus. Im Februar war es ein männlicher Wolf, der in Fiss ebenfalls ein Reh gerissen hatte. „Aufgrund dieses beinahe zeitgleichen Nachweises kann eine Paarbildung nicht ausgeschlossen werden“, erklärte Martin Janovsky, Beauftragter des Landes für große Beutegreifer.

Exakter Nachweis

Im Zuge der Genotypisierung wird nicht nur die Tierart, sondern das konkrete Individuum bestimmt. Diese genetischen Fingerabdrücke ermöglichen es, die Bewegung einzelner großer Beutegreifer besser nachzuvollziehen.

Salzburger Wolf war auch in Gerlos

Der sogenannte Salzburger Schadwolf hielt sich auch in Gerlos auf. Es handelt sich um ein männliches Exemplar, das im vergangenen Jahr im Salzburger Pongau mehrere Schafe gerissen hatte und heuer in Gerlos ein Stück Rotwild. Für diesen Wolf mit der Bezeichnung 59 MATK hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau einen nicht rechtskräftigen Abschussauftrag erteilt – mehr dazu in „Problemwolf“ zum Abschuss frei.

Bei den drei am 18. Mai 2020 im Gemeindegebiet von Matrei in Osttirol gerissenen Schafen wurde wiederum ein weiblicher Wolf als Verursacher nachgewiesen. Dieses Individuum wurde in Österreich bisher noch nie festgestellt.

Weitere DNA-Proben in Auswertung

Noch keine eindeutigen Ergebnisse erbrachten die DNA-Analysen zur Bestimmung der Tierart für die Ziegenrisse vom 4. Juni im Gemeindegebiet von Kirchdorf. Auch die Ergebnisse für die Schafsrisse vom 21. Juni in Walchsee und vom 29. Juni in Kössen liegen noch nicht vor.

Keine DNA von einem Raubtier konnte an den Proben von Anfang Juni im Gemeindegebiet von Hopfgarten im Brixental gefundenen Schafen nachgewiesen werden. Die Schafe waren teils sehr stark verwest und dürften schon vor geraumer Zeit verendet sein.

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orf.at vom 17.06.2020

„Problemwolf“ zum Abschuss frei

Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann (Pongau) hat nun erstmals den Abschuss eines Wolfes genehmigt. Dem ging ein umfangreiches Ermittlungsverfahren voraus. Die Behörde betritt damit Neuland im EU-Recht. Geschädigten Bauern sind die Fristen zu lang. Der WWF will den Bescheid bekämpfen.

Die zentralen Fragen im Verfahren waren, ob sich die Wolfspopulationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet befinden, ob es andere Möglichkeiten als den Abschuss gibt und ob dadurch der im EU-Recht geforderte „günstige Erhaltungszustand“ verhindert oder weiter verschlechtert wird.

Gutachten eines Wildbiologen als Grundlage

Die BH kommt zu dem Schluss, dass der Erhaltungszustand des Wolfes in der betroffenen Region durch einen Abschuss – im Amts- bzw. Jägerdeutsch: eine Entnahme – nicht weiter verschlechtert wird. Eine zumutbare andere Lösung – etwa Maßnahmen zum Herdenschutz – habe es nicht gegeben oder würde nur mit „intensivem“ Geld- und Personaleinsatz „vielleicht eine Wirkung“ zeigen. Die jagdrechtliche Bewilligung stützt sich auf ein Gutachten des Wildbiologen Klaus Hackländer.

Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) betonte, es sei ihm wichtig, ein objektives Verfahren sicherzustellen. Das Rückgrat bilde der Wolfsmanagementplan des Landes, der gemeinsam mit NGOs und Vertretern von Behörden, Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd erarbeitet worden sei: „Es ist im Sinne aller Beteiligten, dass dieses Verfahren geführt wurde, um rechtliche Klarheit schaffen zu können“, so Schwaiger.

„‚Problemwolf‘ auf Töten von Nutztieren spezialisiert“

In diesem Managementplan wird ein „Problemwolf“, der abgeschossen werden darf, genau definiert: Es muss ein einzelner Wolf sein, der 25 Nutztiere innerhalb eines Monats trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen oder in nicht schützbaren Bereichen tötet oder verletzt. Daraus könne man ableiten, dass es sich um ein Tier handelt, das sich auf Töten von Nutztieren spezialisiert hat. In solchen Fällen wird ein Antrag auf Entnahme empfohlen. „Aufgrund dieses gemeinsamen Bekenntnisses zur Vorgehensweise appelliere ich an alle Vertreter des Salzburger Koordinationsgremiums, auch zum Plan zu stehen“, so Schwaiger.

Agrargemeinschaft stellte Antrag

Den Antrag zum Töten des Wolfs hat die Agrargemeinschaft Tofernalm in Großarl (Pongau) vor rund einem Jahr gestellt. Damals waren innerhalb weniger Wochen insgesamt 24 Schafe gerissen worden, vier weitere wurden verletzt und elf vermisst.

Sollte gegen den Bescheid Beschwerde erhoben werden, geht die Sache an das Landesverwaltungsgericht als nächste Instanz. Die Einspruchsfrist beträgt ab Zustellung des Bescheides vier Wochen.

Bauernkammer kritisiert lange Fristen

Der Salzburger Landwirtschaftskammer-Präsident Rupert Quehenberger hat „diese Entscheidung so erwartet“. „Aus unserer Sicht ist dieser Bescheid sachlich richtig und fachlich gerechtfertigt.“ Allerdings zeige die Verfahrensdauer von knapp einem Jahr sehr deutlich, dass dieses Verfahren denkbar ungeeignet sei, um den Weidehaltern und Almbauern auch nur annähernd eine Hilfe zu sein:

„Die Beschränkung auf den Pongau bzw. zwei Wildregionen bewirkt, dass derselbe ‚Problemwolf‘ bereits ein paar Kilometer weiter im Pinzgau außerhalb der Zuständigkeit der BH St. Johann ist. Für Großraubtiere wie den Wolf machen solche Beschränkungen aber keinen Sinn.“ Quehenberger fordert ebenfalls „mit Nachdruck“ Änderungen im Naturschutzrecht, die beschleunigte Verfahren erlauben.

FPÖ-Chefin Svazek: „Strenger Schutz in Europa überholt“

Salzburgs FPÖ-Chefin Marlene Svazek – selbst Jägerin – meinte, dass der Abschuss des „Problemwolfs“ im Großarltal die Problematik nur geringfügig löse. „Die leidtragenden Bauern erwarten sich in ihrer Not wohl etwas anderes, als 13 Monate auf einen Bescheid zu warten.“ Es werde immer wieder Wölfe auf Wanderschaft in Salzburg geben, auch Rudelbildungen seien nicht ausgeschlossen: „Der Wolf ist längst keine vom Aussterben bedrohte Art mehr in Europa. Sein strenger Schutz ist überholt“, so Svazek.

WWF will Bescheid bekämpfen

Die Naturschutzorganisation WWF Österreich kritisierte den Bescheid zum Abschuss als „europarechtswidrigen Anschlag“ auf den Naturschutz. „Die Entscheidung der Behörde widerspricht in mehreren Punkten dem strengen europaweiten Schutz der Wölfe. Daher werden wir den Abschussbescheid beim Landesverwaltungsgericht beeinspruchen.“

Es sei zudem wahrscheinlich, dass hier ein durchstreifender Wolf zur Tötung freigegeben werde, der „mit hoher Wahrscheinlichkeit längst weitergezogen“ sei: „Das zeigt die Absurdität und Widersprüchlichkeit des Vorgehens. Anstatt der Almwirtschaft langfristig zu helfen, dominiert Herdenschutzverweigerung“, so Christian Pichler.

Kritik an Abschussplänen

"Während andere Länder Europas seit Jahren Herdenschutzmaßnahmen mit Zäunungen und Hunden zum Schutz ihrer Tiere finanziell großzügig unterstützen und damit bereits viel Erfahrung aufbauen konnten, gehen Salzburgs Bauern beim Schutz ihrer Herden weiterhin leer aus“, sagte Astrid Rössler, Umweltsprecherin der Grünen im Nationalrat und frühere Landespolitikerin in Salzburg: „Ich appelliere an die Vernunft, nachhaltige Herdenschutzmaßnahmen nicht weiter zu blockieren und gerade in Zeiten des weltweit größten Artensterbens nicht den Abschuss einer bedrohten Tierart als Lösung zu verkaufen.“

Rössler forderte, dass auch das Land Salzburg in Herdenschutzmaßnahmen investiert – nach dem Beispiel Tirols.

Bergbauern verweisen auf „äußerst hohe Kosten“

In Salzburg lehnen zahlreiche Bergbauern die Anschaffung von langen Spezialzäunen und die aufwendige Ausbildung von Herdenschutzhunden ab: „Viel zu teuer und auf den topografisch äußerst schwierigen Salzburger Almen kaum praktikabel. Außerdem müssen Wanderer dann wieder extra vor den Hunden geschützt werden. Wir haben ohnehin besonders schwierige Produktionsbedingungen im Bergland und auch durch den CoV-‚Lock-down‘ im Tourismus weiter hohe Verluste beim Verkauf von regionalen Agrarprodukten“, sagte der Schafzüchter und Biobauer Robert Zehentner von der Tauernlamm-Genossenschaft in Taxenbach (Pinzgau).

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orf.at vom 10.06.2020

Luchs wieder vom Aussterben bedroht

Mit viel Engagement und Aufwand sind die hierzulande bereits ausgerotteten Luchse seit den 1970er Jahren wieder angesiedelt worden. Nun sind sie durch menschliches Verhalten erneut vom Aussterben bedroht – auch wegen Wilderei.

Darauf machen Naturschutzorganisationen aufmerksam und fordern Maßnahmen der Politik.

Der Großteil der österreichischen Luchspopulation lebt in Oberösterreich – zeitweise zumindest, denn 23 Tiere wurden im Grenzraum zu Bayern und Tschechien gesichtet. Nur sechs Luchse sind im Nationalpark Kalkalpen zu Hause.

Nachwuchsprobleme wegen isolierter Lebensräume

Durch die isolierten Lebensräume gibt es jedoch massive Nachwuchsprobleme. Letztlich sei es eine Frage des politischen Willens, das erneute Aussterben von Europas größter Katzenart in Österreich zu verhindern, betonen der WWF und der Naturschutzbund Österreich.

Bessere Raumplanung und Kampf gegen Wilderei

Eine bessere Raumplanung würde die Zerschneidung der Lebensräume durch Straßen, Siedlungen und Industriegebiete verhindern. Zusätzliche Querungshilfen könnten Wanderungen von Ost nach West und von Süden nach Norden ermöglichen. Gleichzeitig fordern die Naturschutzorganisationen eine konsequente Bestrafung bei Wilderei. Stärken würde das Vorkommen außerdem eine Umsiedlung von Luchsen aus anderen Regionen Europas.

Als „nicht zufriedenstellend“ bezeichnet Naturschutzreferent und Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) die Situation im Nationalpark Kalkalpen. Genetische Gründe oder eine Überalterung seien als Ursachen für den Mangel an Nachwuchs der dortigen Luchspopulation auszuschließen. Es sei nicht immer leicht, jedem begreiflich zu machen, dass Luchse ein ökologisch wichtiger Teil unserer natürlichen Landschaft sind.

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krone.at vom 10.06.2020

Ziegenbock auf Weide durch Lungenschuss getötet

Ein harmloser Ziegenbock wurde in St. Nikolai im steirischen Sölktal von einem bis dato unbekannten Täter erschossen.

Eine fürchterliche Entdeckung machte eine Obersteirerin Sonntagfrüh: Als sie auf der Weide nach ihren Ziegen Ausschau hielt, fand sie einen dreijährigen Bock leblos im Gras liegen.

Der Veterinär stellte beim Tier der Rasse Aosta eine tödliche Schussverletzung (Lungenschuss) fest. Die Polizei fahndet nun nach dem unbekannten Schützen.

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meinbezirk.at vom 03.06.2020

Die Jungbauern sagen Nein zum Wolf

Osttirol (red). Aufgrund der aktuellen Ereignisse sieht sich die Osttiroler Jungbauernschaft/Landjugend gezwungen, zum Thema „Wolf“ klar Stellung zu beziehen. Mit über 1800 Mitgliedern handelt es sich um die größte Jugendorganisation im Bezirk.

„In Gesprächen mit Vereinsmitgliedern, Freunden und Bekannten hört man eines sehr deutlich heraus: Die Sorge ist groß. Das beginnt bei den Jungbauern, die überlegen, ob sie ihre Schafe, Ziege und Kühe heuer überhaupt auf die Alm bringen können“, berichtet Bezirksobmann Simon Staller aus Matrei.

Schutzmaßnahmen sinnvoll?

Von Seiten des Landes wird empfohlen, die Tiere mit Elektrozäunen zu schützen. Weiters soll das Vieh in der Nacht im Stall untergebracht werden. "Wer aber die Situation vieler unserer Weidehalter kennt, der weiß, dass dies kaum umsetzbar bzw. zuzumuten ist. Die Problematik beim Herdenschutz geht aber noch viel weiter. Da eine Einzäunung auf vielen Almen gar nicht denkbar ist, bleibt nur die Möglichkeit, die Herden mittels Herdenschutzhunden zu schützen. Ohne hier auf die ganze Kostenproblematik einzugehen, bleibt auch noch ein anderes nicht unwesentlicheres Problem, nämlich der Tourismus. Können Touristen in Zukunft noch ohne weiteres in unseren Bergen wandern? Von den notwendigen Herdenschutzhunden geht nämlich eine weitere Gefahr aus. Ganz zu schweigen davon, wie unsere Almen und Berge aussehen, wenn sie nicht mehr von den Nutztieren abgegrast werden", so die Bezirksobleute Simon Staller und Manuela Leiter.

Weitreichende Folgen

„So kann sich nun jeder selbst die Frage stellen, ob ein Miteinander von Landwirtschaft, Tourismus und Wolf in Osttirol möglich ist. Wollen wir weiterhin gepflegte Almlandschaften, die auch touristisch genutzt werden können?“, gibt Leiter zu bedenken. Eine Ausbreitung des Wolfes habe zur Folge, dass die Bauern früher oder später die Almen nicht mehr bewirtschaften. So komme es zu einer kompletten Verwilderung der Almen und infolge wahrscheinlich auch ganzer Talschaften.

„Die Osttiroler Jungbauernschaft/Landjugend ist klar gegen eine Ausbreitung des Wolfes im Bezirk und fordert von den Interessensvertretern eine zeitnahe Lösung des Problems“, beziehen die Bezirksobleute Stellung. „Denn hier geht es um unsere Bauernfamilien, Hofübernehmer sowie den Osttiroler Tourismus und nicht zuletzt um die gesamte ländliche Bevölkerung.“

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krone.at vom 31.05.2020

Tiroler Petition: „Schutzstatus von Wolf senken“

Die Wolfssichtung im Tiroler Zillertal und Wolfsrisse in Nord-, Ost- und Südtirol sorgen für große Verunsicherung unter den Bauern. Schließlich steht der Auftrieb auf die Hochalmen, wo viele Schafe weiden, kurz bevor. VP-Nationalrat Hermann Gahr startete nun eine Petition mit dem Ziel, den Schutzstatus des Raubtieres zu senken.

„Die Situation mit den Wölfen wird jedes Jahr dramatischer, wir müssen uns dieses Problems jetzt annehmen, bevor es uns über den Kopf wächst“, mahnt Hermann Gahr. Derzeit gebe es in Österreich drei nachgewiesene Wolfsrudel und zahlreiche Einzelwölfe, die durch das Land streifen. „Die Reproduktionsrate der Raubtiere liegt derzeit bei rund 30 Prozent, das bedeutet: Alle drei Jahre verdoppelt sich ein Wolfsrudel. Das heißt, in sechs Jahren haben wir dann zwölf Wolfsrudel“, rechnet Gahr vor.

 
„Almwirtschaft gefährdet“

„Die Rückkehr der Wölfe gefährdet die Tiroler Almwirtschaft. 76.000 Schafe und Ziegen grasen auf den Tiroler Hochalmen, sie sind die ersten Opfer der Wölfe. Fehlen die Almschafe, verwildern die Weiden, wodurch vermehrt Muren und Lawinen abgehen“, erklärt Josef Lanzinger, Obmann des Tiroler Almwirtschaftsvereins.

Maßnahmen „unumgänglich“

„Die Senkung des Schutzstatus auf europäischer Ebene sowie die unbürokratische Entnahme von Problemwölfen ist unumgänglich, sonst haben wir in Tirol bald keine Alm- und Berglandwirtschaft mehr, sondern Wolfsreviere“, betonen beide. „Zudem fordern wir zur Erhaltung der traditionellen Weide- und Almwirtschaft, die nachweislich das Tierwohl fördert, die Schaffung von wolfsfreien Zonen.“

Die Petition - es ist übrigens die dritte von Gahr in dieser Sache - kann auf www.parlament.gv.at unterstützt werden.

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martinballuch.com vom 24.05.2020

Osttiroler Bürgermeister will Wolf töten: offener Brief

Eine Sichtung eines Wolfs, schon muss wieder ein alteingesessener ÖVP-Bürgermeister, diesmal von Matrei in Osttirol, den Abschuss des Tieres fordern. Seiner Ansicht nach wird die Gefahr durch Wölfe in Indien und den USA (!) immer größer. Ah ja. Er könne nicht die Verantwortung übernehmen, wenn einmal in Osttirol etwas passieren würde. Übrigens: Bienen töten jedes Jahr etwa 10 Menschen in Österreich. Wer übernimmt die Verantwortung? Und Rehe verursachen per Autounfall jedes Jahr für 3-4 Menschen den Tod. Und Giftschlangen gibt es auch noch bei uns. Dabei ist Matrei eine Nationalparkgemeinde. Ein Nationalpark, der seinen einzigen Wolf abknallt? Grund genug, einen offenen Brief zu schreiben.




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Die ganze Woche“ Nr. 21 vom 19.05.2020

Dem Töten keine Grenzen gesetzt

Während für die Allgemeinheit die Grenzen dicht sind, dürfen dieser Tage Jäger aus dem Ausland zu uns kommen.

Jagdpächter aus Ländern wie Italien oder Deutschland dürfen seit 30. April ohne Corona-Test oder Quarantäne in unser Land einreisen. Beschlossen hat das die Regierung und der Dachverband „Jagd Österreich“. Denn nur im Mai darf der begehrte, aber gleichzeitig bedrohte Birkhahn geschossen werden. Von der Balz in den Tod.


Derzeit gelten aufgrund der Corona-Krise für unser Land strenge Einreisebeschränkungen. In der Verordnung steht, dass Personen, die aus dem Ausland einreisen möchten, „ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen und vorzuweisen haben, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ sein muss. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein.“ Einreisen darf auch, wer sich sogleich in 14-tägige Quarantäne begibt. Ausnahmen gelten für Berufspendler, für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Pflege- und Gesundheitspersonal.

Legenden sind nicht willkommen. Das musste dieser Tage der mehrfache Motorrad-Weltmeister Valentino Rossi, 41, erfahren. Der Italiener wollte sich mit Nachwuchsfahrern am Red-Bull-Ring in Spielberg (Stmk.) an einem Fahrsicherheits-Training beteiligen. Doch er bekam von den Behörden keine Einreisegenehmigung. Wenn er doch nur Jäger wäre.

Denn diese Gruppe bekam eine Sonderregelung. Genauer gesagt, Jagdpächter aus dem Ausland. Jäger, die in Deutschland oder Italien leben, aber hierzulande ein Jagdrevier gepachtet haben, dürfen seit 30. April ohne Corona-Test oder ohne sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben müssen, einreisen. Sie brauchen dafür lediglich eine Kopie des Pachtvertrages, eine gültige Jagdkarte und ein gültiges Reisedokument. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Gesundheitsministerium hat der Dachverband „Jagd Österreich“ diese bundesweite Regelung erwirkt.

„Insgesamt haben wir in unserem Land rund 12.200 Jagdreviere, wovon rund 500 an Jagdausübungsberechtigte verpachtet sind, die nicht bei uns leben. In Tirol liegt mit 300 von 1.300 Revieren und in Vorarlberg 134 von 499 Revieren der Schwerpunkt. Die übrigen Bundesländer haben nur wenige jagdverantwortliche Jagdausübungsberechtigte aus Nachbarstaaten. Insgesamt gibt es 521 ausländische Pächterinnen und Pächter. Vordringlich sind jene aus Liechtenstein, Deutschland, Italien und der Schweiz zu erwarten“, sagt Lutz Molter vom Dachverband „Jagd Österreich“.

Viel Geld für einen Birkhahn

Die Regierung begründet die Ausnahmeregelung mit „Systemrelevanz“. „Zu den Aufgaben der Pächter zählen unter anderem die Kontrolle und Vorbeugung der Ausbreitung von Tierseuchen wie Tuberkulose oder die Afrikanische Schweinepest sowie die bestmögliche Reduktion von Wildschäden. Zudem sind die Jagdausübungsberechtigten dazu verpflichtet, die behördlich verordneten Abschusspläne zu erfüllen. Bei Nichterfüllen drohen empfindliche Strafen. Die Verpflichtungen und damit einhergehende Aufgaben sind auch in der Krise einzuhalten“, sagt Molter.

Für Dr. Rudolf Winkelmayer, 65, ist diese Argumentation hinfällig. „Regulierungsabschüsse sind das ganze Jahr über möglich, das können auch heimische Berufsjäger und Jagdhelfer erledigen. Das muss jetzt nicht innerhalb von ein paar Tagen geschehen. Vielmehr geht es jetzt um eine Menge Geld. Denn attraktive Jagdpachten, die ein Ausmaß von 500 bis 1.000 Hektar haben, kosten den Jäger einige 10.000 Euro Pacht im Jahr. Das wollen ausländische Jäger auch nutzen. Vor allem geht es dabei um so wertvolle Abschlüsse wie den Birkhahn. Er ist eine unglaublich begehrte Jagdtrophäe, was an sich schon eine Perversion ist, weil diese Tiere so selten sind. Aber dass wir für deren Abschuss nun in der Corona-Krise Jäger aus dem Ausland einreisen lassen, ist unfassbar“, sagt Winkelmayer. Der frühere Amtstierarzt, der auch im Landesjagdverband Niederösterreich verankert war, weiß, wovon er redet. Er war selbst jahrzehntelang Jäger. Mit dem Töten von Tieren hörte er aber auf, weil dieses Hobby für ihn ethisch nicht mehr vertretbar war.

Die Jagdzeit für den Birkhahn fällt ausgerechnet in die Balz. Sie dauert nur kurz von Mitte Mai bis Ende Mai. Im Vorjahr wurden 1.500 Stück Birkwild geschossen. Insgesamt gibt es in unserem Land dieser blauschwarzen Hühnervögel, die etwa 50 Zentimeter groß und bis zu 1,5 Kilo schwer werden. Der Birkhahn ist eine vom Aussterben bedrohte Tierart und steht auf der Roten Liste. Bis auf Slowenien und Deutschland ist die Birkhahnjagd in den Alpenländern aber nach wie vor erlaubt.

Lutz Molter kommt regelmäßig ins Schwärmen, wenn er über diese schönen Tiere spricht. „Balzende Hähne sind ein einzigartiges Naturschauspiel, das jeder Jäger einmal erlebt haben muss. Als Erinnerung daran läßt der Jäger den Birkhahn dann ausstopfen.“

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krone.at vom 17.05.2020

Zu laut: Jäger zielt auf Radler

Wilde Szenen spielten sich in einem Waldstück bei Herzogenburg im Bezirk St. Pölten ab. Weil sich ein Jäger über die Lautstärke eines Radfahrers und dessen mitfahrenden Sohns ärgerte, soll er mit seinem Gewehr in Richtung des Duos gezielt haben. Es kam zum Streit, bei dem gedroht, beleidigt und gespuckt wurde

„Depperter, hoid die Goschn!“ Dass einem Jäger (69) das Gespräch eines Radfahrers (32) mit seinem mitfahrenden Sohn viel zu laut war, machte er unmissverständlich klar. Doch der unfreundliche Sager sollte noch das Netteste gewesen sein, was sich an diesem Abend in einem Wald bei Herzogenburg abspielte. Denn wie der 32-Jährige bei der Polizei angab, hat der Weidmann bei der Aufforderung nach mehr Ruhe nachgeholfen: Er soll mit dem Gewehr vom Hochstand aus in Richtung der Radfahrer gezielt haben.

Das wiederum brachte den Familienvater in Rage. Er soll dann selbst den Jäger beschimpft und ihm Prügel angedroht haben, wenn er von seinem Hochstand herunterkommt. Da der 69-Jährige aber oben blieb, versuchte der Radfahrer hochzuklettern. Dabei soll er angespuckt worden sein. Die alarmierte Polizei hat nun alle Hände voll zu tun - denn die teils sehr unterschiedlichen Aussagen erschweren die Ermittlungen. Gegen den Jäger wurde einstweilen ein Waffenverbot ausgesprochen, sechs Langwaffen, der Waffenpass und die Jagdkarte wurden sichergestellt.

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osttirol-online.at voraussichtlich vom Mai 2019

Vermisstes Schaf in Matrei tot aufgefunden - Mayerl will Lösungen

Nach dem vermeintlichen Wolfsriss gestern in Matrei, wurde nun auch das noch abgängige Schaf tot aufgefunden. Die Zahl der toten Schafe in Matrei hat sich somit auf drei erhöht. Es wurde ebenfalls vom Amtstierarzt begutachtet. Anhand des Rissbildes und der dokumentierten Wolfspräsenz sei davon auszugehen, dass die Schafe von einem Wolf gerissen worden sind, erklärt Martin Janovsky, Beutegreifer-Experte des Landes Tirol. Keinen Hinweis auf einen Wolfsriss gibt es hingegen beim toten Kalb in Gerlos. Bezirksbauernbundobmann LA Martin Mayerl äußert in Hinblick auf die bevorstehende Almsaison Bedenken fordert Lösungen, gebe es europaweit über 30.000 Wölfe. „Diese Tatsache bedeutet, dass der Wolf keineswegs mehr vom Aussterben bedroht ist. Bei allem Gegenwind der dazu zu erwarten ist, brauchen die Bauern praxisnahe Lösungen des Problems. Das kann nur durch eine erleichterte Entnahme von auffälligen Wölfen und Problemwölfen erreicht werden“, so Mayerl in einer Aussendung.

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ots.at vom 05.05.2020

Yildirim: „Sind ausländische Jagdpächter in Corona-Zeiten systemrelevant?“

SPÖ-Justizsprecherin ortet Sonderregeln für „Gleichere“ auch in Corona-Krise. Kritik an Vorgehen bei Einreiseregelungen

Wien (OTS/SK) - „In Österreich gelten aufgrund der Corona-Krise strenge Regeln für die Einreise. Dass diese für ausländische Jagdpächter nun außer Kraft gesetzt werden, ist ein mehr als eigenartiges Signal. Ich frage mich schon, ob die Jägerinnen und Jäger systemrelevant sind“, kritisiert SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim das Vorgehen.

„Das Signal, das damit ausgesendet wird, lautet: wer Geld und Macht hat, kann es sich richten. Offensichtlich gibt es auch in der Corona-Krise gleiche und gleichere Menschen. Die Jagdpächter dürfen ohne ärztliches Attest und ohne Quarantäne-Auflagen einreisen, während andere seit Monaten ihre PartnerInnen nicht treffen dürfen. Das ist für mich nicht hinnehmbar. Abschussplan und Jagdsaison hin oder her“, so Yildirim.

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ots.at vom 05.05.2020

Wiener Tierschutzverein: Junge Wildtiere schützen

So herzig kleine Wildtiere auf viele Menschen auch wirken mögen: Die Hintergründe, wieso oftmals verlassene Jungtiere ohne Mutter gefunden werden, sind oft äußerst dramatisch.

Vösendorf (OTS) - Die Muttertiere werden oft ein Opfer des Straßenverkehrs und die Jungtiere bleiben alleine zurück. „Oder sie sind - was fast noch öfters vorkommt - ein Opfer der Jagd“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV). Im dazugehörigen Tierschutzhaus in Vösendorf finden viele dieser Wildtiere kompetente Pflege, so wie jüngst das Wildschweinjunge „Berta“.

Leider gibt es gerade im Osten Österreichs nach wie vor Regelungen, die für zivilisierte Menschen mit Herz - und auch für viele redliche Jägerinnen und Jäger selbst - untragbar und unverständlich sind. So existieren etwa in Niederösterreich für kleine Raubtiere wie Füchse, Marder, Mausmarder, Iltisse oder Wiesel, aber auch für Wildschweine, Wildkaninchen oder Waschbären nach wie vor gar keine Schonzeiten. Ein Beispiel: Fuchs-Mütter, die aktuell ihre Jungen im Bau zu versorgen haben, können quasi immer abgeschossen werden. Dieser Umstand wirkt sich besonders schlimm auf die Jungtiere der genannten Tierarten aus, die ohne Mutter qualvoll und langsam an Hunger, Durst oder Kälte sterben. Der WTV hat gegen diese Barbarei bereits vor einigen Jahren eine Petition gestartet. „Leider wurden bisher auch alle Anträge gegen diese Praktiken im NÖ Landtag stets abgelehnt“, so Petrovic. Der zuständige Landtagsabgeordnete meinte einst dazu, dass anständige Jäger das ohnehin nicht täten. Logisch gedacht könnte es dann aber auch ohne weiteres ein Verbot geben.

„Tatsache ist leider, dass es sehr wohl passiert. Erst vor wenigen Tagen haben wir vergeblich um die Rettung des letzten noch lebenden Fuchsbabys gekämpft, dessen Mutter erschossen worden war. Leider haben Spaziergängerinnen das wimmernde Baby erst entdeckt, als es schon total dehydriert und verloren war. Die Geschwisterchen waren schon vorher verendet. Entspricht dies einem modernen Jagdrecht? Ich denke eher nicht“, sagt Petrovic.

Sonderfall Wildschweine

Apropos Jagdrecht: Bei Wildschweinen ist die Situation besonders fragwürdig. Denn Muttertiere, die Babys haben - so genannte „führende Bachen“ - dürfen zwar eigentlich nicht bejagt werden, aber wenn zuerst die Frischlinge (für die es keine Schonzeiten gibt) erlegt werden, kann danach die auch Mutter, die ja dann keine Babys mehr hat, getötet werden. Das alles ist laut Gesetz legal. „Es mag legal sein, aber es ist und bleibt ein moralischer Frevel und eine menschliche sowie politische Bankrotterklärung“, so Petrovic.

Die WTV-Präsidentin ortet daher dringenden Handlungsbedarf: „Es wird höchste Zeit für ein modernes Jagdrecht, das auch das Wohl der Tiere berücksichtigt und nicht die Vorteile einiger unredlicher Menschen in der Jägerschaft, die Wildtiere immer noch als unliebsame Jagdkonkurrenz sehen“, so Petrovic. Und die WTV-Präsidentin ergänzt: „Ja, so ein kleiner Frischling ist süß. Die Geschichte dahinter aber fast sicher eine Tragödie und ein Verstoß gegen alles, was eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung als rechtlich zulässig erachtet“.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Oliver Bayer
Pressesprecher

Wiener Tierschutzverein
Triester Straße 8
2331 Vösendorf

Mobil: 0699/ 16 60 40 66
Telefon: 01/699 24 50 - 16
oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org
www.wiener-tierschutzverein.org

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kleinezeitung.at vom 12.04.2020

Wildtiere drängen in die Stadt

Das Reh auf der Keplerbrücke und die Wildsau in Eggenberg

Goldschakal und Gämsen sind schon da, der Biber pirscht sich an, der Dachs regiert den Schloßberg. In der Corona-Krise drängen Wildtiere auch ins Zentrum.


Es war eine Begegnung der ungewöhnlichen Art, die eine Grazerin am 2. April via Facebook öffentlich gemacht hat. Ihr Eintrag ins globale Logbuch unserer Alltagserlebnisse: „Mir ist ein Reh begegnet. Auf der Keplerbrücke.“

Foto? Leider Fehlanzeige: „Das ging alles zu schnell“, erzählt uns die Grazerin, die ihren Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte: „Gegen 6.30 Uhr sprang es auf Seite Wickenburggasse über die Straße und weiter in die Körösistraße.“

Rehe im Stadtgebiet sind nicht ungewöhnlich, in Randbezirken sind sie oft ungebetene Gäste in Gärten, die Gemüsebeete leerfressen. Aber mitten im Zentrum sind sie nicht alltäglich, weiß Bezirksjägermeister Stephan Moser: „Dass sie sich soweit vorwagen hat sicher mit der Corona-Krise zu tun.“ Da Auto- und Fußgängerfrequenz deutlich gesunken seien, fehle die Abschreckung.

Doch es ist - frei nach Erich Kästner - nicht nur eine Corona-Konferenz der Wildtiere in Graz. Schon seit Jahren dringen neue Arten und Kulturfolger in den urbanen Raum ein. „Im Westen haben wir es vermehrt mit Schwarzwild zu tun“, ortet Moser schon eine bedenkliche Wildschweinpopulation, die man unter Kontrolle halten müsse: „Hier gab es auch Wildschwein-Sichtungen in Gärten von Eggenbergs Einfamilienhäusern.“

Abschüsse in Graz 2019/20

Das Jagdjahr geht bis 31. März. Bezirksjägermeister Moser zieht Bilanz: In Graz wurden drei Wildschweine erlegt (in Thal waren es rund 20), 100 Füchse, 20 Dachse (sie werden nicht im Innenstadt-Bereich bejagt), 10 Gämsen, 40 Hasen – vor allem am Areal der Liebenauer

Gemüsegärtner parallel zum Autobahnzubringer, wo es eine „Hasenplage“ gab. Erlegt wurden auch 380 Rehe, rund 100 davon waren Fallwild – von Hunden gehetzt und getötet oder in Zäunen verendet.

Ebenfalls im Westen gibt es eine Grazer Besonderheit: Entlang der Hügelkette Plabutsch-Buchkogel sind Gämsenheimisch, die die Ruhe am Feliferhof genießen. Von Südosten wandern Goldschakale ein, von Süden machen sich Biber an der Mur auf, um das Revier Graz zu erobern, legt Moser Baumfotos als Beweis bei.

Dachse werden am Schloßberg eingefangen

Bereits ein Problem sind die Dachse auf dem Schloßberg. Vor Jahren amüsierte man sich in der Stadt über Franz I. – den Dachs im Burggarten, benannt nach dem dem damals amtierenden Landeshauptmann Franz Voves. Die Erben von Franz I. bevölkern nun den Schloßberg, wo mancher Dachsbau Wege untergräbt und ein Sicherheitsrisiko ist. Moser: „Wir fangen sie mit Lebendfallen und siedeln sie aus.“ Hundebesitzern rät der Jäger auf ihre Vierbeiner aufzupassen. Wenn ein Hund auf einen Dachs zugeht, könne das für ihn durchaus sehr schmerzhaft enden.

Kopfzerbrechen um anderen Kulturfolger

So wie der Dachs, der sich auf Futtersuche schon einmal über Mistkübel hermacht, ist auch die Stadttaube als Kulturfolger im urbanen Raum nahe am Menschen. Derzeit aber sind sie in der leergefegten Innenstadt kaum zu sehen und es läuft - wie auch in Deutschland - eine Debatte, ob ihnen der Hungertod drohe.

Nach wie vor problematisch ist in Graz der Fuchsbestand, weil sich die tödliche Fuchsräude nach wie vor hält: „Der Erreger sind Milben die auch Hunden gefährlich werden können, dazu braucht es nicht einmal den direkten Kontakt“, warnt Moser, der auch einen Fall kennt, wo ein räudiger Fuchs, befallen Tiere verlieren ihre Scheu, auf der Terrasse eines Einfamilienhauses gesichtet wurde.

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derstandard.at vom 08.04.2020

Mensch laut Studie an Verbreitung neuer Viren schuld

Pandemien durch krankmachende Viren, die eigentlich von Tieren stammen, können laut einer neuen Studie in Zukunft häufiger auftreten. Verantwortlich dafür ist demnach der Mensch selbst, der durch die Jagd auf wilde Tiere, den Handel mit ihnen und die zunehmende Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume die Tiere zu immer größerer Nähe zum Menschen zwingt. Je enger der Kontakt wird, desto größer wird auch die Gefahr, dass Krankheitserreger vom Tier auf den Menschen überspringen. Rund 70 Prozent der menschlichen Krankheitserreger sind zoonotisch, das bedeutet, sie machen wie im Fall des neuen Coronavirus den Sprung ("Spillover") vom Tier auf den Menschen.

Für ihre am Mittwoch in der Fachzeitschrift "Proceedings of the Royal Society B" veröffentlichte Studie untersuchten US-Forscher um Christine Johnson von der University of California mehr als 140 Viren, von denen bekannt ist, dass sie vom Tier auf den Menschen übertragen wurden. Es zeigte sich auch, dass die Gefahr einer Übertragung am größten ist, wenn eine Tierart durch übermäßigen Konsum durch den Menschen und Lebensraumverlust bedroht ist. "Wir verändern die Landschaft durch Abholzung, Ackerbau oder Viehzucht sowie durch den Bau oder Ausbau unserer Siedlungen", sagt Johnson. "Damit nehmen auch Häufigkeit und Intensität des Kontakts zwischen Menschen und Wildtieren zu - und das schafft die perfekten Bedingungen für das 'Spillover' der Viren."

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orf.at vom 14.03.2020

Nationalpark: Vereinbarung ergänzen

Das neue Übereinkommen zwischen dem Nationalparkfonds und der Kärntner Jägerschaft sieht vor, dass Großraubtiere, dass diese Tiere nicht erhalten und beforscht werden sollen. Das sorgte bei Umweltverbänden, aber auch bei der Nationalparkverwaltung für heftige Kritik. Jetzt soll die Vereinbarung ergänzt werden.

Anders als etwa der Yellowstone Nationalpark in den USA oder der Triglav Nationalpark in Slowenien befindet sich der Nationalpark Hohe Tauern fast zur Gänze in Privatbesitz. Der Park selbst pachtet die Jagdreviere, die zusammen eine große Wildruhezone bilden. Die herkömmliche Jagd ist eingeschränkt.

Großwild von Schutz ausgenommen

Jetzt sorgt die neue Vereinbarung zwischen dem Land Kärnten und der Jägerschaft für Kritik, heißt es dort dich unter anderem, „Bär, Wolf, Luchs, Goldschakal und Fischotter werden ausdrücklich von erhaltenden und unterstützenden Maßnahmen in den Nationalparkrevieren ausgenommen“ – mehr dazu in Raubwild im Nationalpark nicht willkommen (kaernten.ORF.at; 20.3.2020).

Diese Einschränkung könnte sogar die internationale Anerkennung des Nationalparks gefährden, sagt der Wildbiologe Wolfang Schröder, der den Nationalpark wissenschaftlich berät. „Diese vorliegende Vereinbarung entspricht nicht dem Nationalparkgeist in Österreich. Die charakteristische biologische Vielfalt soll in diesem Nationalpark erhalten werden. Das spiegelt diese Vereinbarung nicht wider, weil sie ein paar Arten von dieser Erhaltung ausschließt.“

Regierung: Internationale Anerkennung nicht in Frage stellen

Nationalparkreferentin Sara Schaar (SPÖ), die den Vertrag für den Nationalparkfonds unterschrieben hat, will die Formulierung nicht zurücknehmen. Mit Nationalparkdirektor Peter Rupitsch habe man sich bereits darauf geeinigt, dass gemeinsam zusätzliche Erläuterungen zu dem Übereinkommen geschrieben werden, sagte Schaar.

„Diese Erläuterungen arbeiten wir gerade gemeinsam mit dem Nationalparkdirektor aus, um fachlich alles außer Streit stellen zu können.“ Die internationale Anerkennung dürfe auf gar keinen Fall in Frage gestellt werden, sagte Schaar.

Nationalpark: Momentan kein Großwild vorhanden

Nationalparkdirektor Peter Rupitsch geht davon aus, dass das Jagdmanagement wie bisher fortgeführt werden kann. Großraubtiere seien im Nationalpark Hohe Tauern kein Problem. Der Nationalpark habe sich schon vor Jahren dazu bekannt, keine proaktive Wiederansiedlung von großen Beutegreifern durchzuführen, sagte Rupitsch.

„Und zum anderen müssen wir davon ausgehen, wie der Rechtszustand ist, und der ist dergestalt, dass momentan die großen Beutegreifer Bär, Luchs und Wolf, gar nicht im Gebiet vorhanden sind und deshalb auch nicht für einen, günstigen Erhaltungszustand‘ gesorgt werden kann. Das heißt mit anderen Worten: Solange die Tiere nicht da sind, gibt es auch keinen Handlungsbedarf. Wenn sie da sind, wird von Fall zu Fall zu entscheiden sein.“ Dass sich Bär oder Luchs hier ansiedeln, sei so gut wie ausgeschlossen, sagte Rupitsch.

Rupitsch: „Einzig mögliche Gefahr von Wolf“

Die einzige „Gefahr“ komme vom Wolf, wenn man das so betrachten wolle, und das sei aus Sicht der Landwirtschaft verständlich, sagte Rupitsch. Wenn der Wolf tatsächlich und nachweislich verstärkt auftauchen sollte, werde man sich mit den einzelnen Fällen zu befassen haben. Eine Bejagung von Wölfen im Nationalparkgebiet sei „in Ausnahmesituationen möglich“, sagte Rupitsch, „aber einfach wird das ganz sicher nicht“.

Regierung: Ergänzungen in nächsten Tagen fertig

Mit den Erläuterungen soll der Schutzstatus für solche Tiere festgeschrieben werden. Schon in den nächsten Tagen sollen die Ergänzungen im Jagdübereinkommen fertig gestellt sein, kündigte Umweltlandesrätin Schaar an. Die internationale Anerkennung des Nationalparks sei dem Land wichtig, diesen Status gelte es unbedingt zu erhalten.

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orf.at vom 12.03.2020

Polizeioberst muss für Köperverletzung zahlen

Ein hochrangiger Polizist ist am Donnerstag am Bezirksgericht Hermagor wegen Körperverletzung verurteilt worden. Wie Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl bestätigt, fasste er eine Geldstrafe von 9.000 Euro aus.

Dem Mann war vorgeworfen worden, eine Spaziergängerin geschlagen zu haben, weil diese ihre Hunde nicht angeleint hatte. Der Jäger, der selbst mit einem frei laufenden Hund unterwegs war, war mit ihr in Streit geraten. Er bekannte sich vor Gericht nicht schuldig: „Ich sehe mich als Opfer einer böswilligen Verleumdung“, hatte er schon am ersten Verhandlungstag im Februar vor Richterin Andrea Wetschnig gesagt. Die Richterin betrachtete jedoch die Aussagen der Zeugen als glaubwürdig.

In ihrer Urteilsbegründung sagte Wetschnig, sie halte die Aussagen der Zeugen für glaubwürdig – sowohl die des Opfers, als auch der Personen, die der Frau nach dem Vorfall im Wald begegnet waren. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die Verletzung an der Wange der Frau eindeutig durch eine stumpfe Gewalteinwirkung zustande gekommen sei. Das Urteil, 120 Tagessätze in Höhe von jeweils 80 Euro, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte legte Berufung ein.

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orf.at vom 23.02.2020

136 Vögel: Niederösterreich als Adlerparadies

Die Zahl überwinternder Seeadler bleibt laut Naturschutzorganisation WWF konstant hoch. Im Zuge der Winterzählung wurden bundesweit 176 Vögel beobachtet. 136 und damit mehr als drei Viertel wurden in Niederösterreich gesichtet. Hier finden sie ideale Bedingungen.

In Niederösterreich überwintern mit 136 Individuen die meisten Seeadler. 56 wurden in den March-Thaya-Auen, 41 im Waldviertel, 31 in den Donau-Auen ober- und unterhalb von Wien sowie acht im Weinviertel gezählt. Schutzgebiete wie der Nationalpark Donau-Auen bieten dem Seeadler ideale Rahmenbedingungen. „Hier finden sie Horstbäume und beruhigte Bereiche für die Brut, ebenso Gewässerzüge für ihre Jagd auf Fische und Wasservögel. Neben den Wintergästen sind bis zu sechs Brutpaare ganzjährig im Nationalpark anzutreffen“, sagt Nationalparkdirektorin Edith Klauser.


Aufwärtstrend setzt sich fort

„Vor 20 Jahren galt der Seeadler hierzulande noch als ausgestorben“, sagt Christian Pichler, Greifvogelexperte des WWF Österreich. Mittlerweile würden die jahrelangen Schutzbemühungen Wirkung zeigen: „Die letzte Brutsaison war mit 46 Jungvögeln die erfolgreichste seit seiner Rückkehr. Die gleichbleibend hohe Zahl überwinternder Seeadler bestätigt diesen Aufwärtstrend. Österreichs Wappentier ist zurückgekommen, um zu bleiben.“

Auch das Burgenland ist wichtiges Überwinterungsgebiet: 19 Seeadler wurden auf der Parndorfer Platte, neun im Seewinkel (inklusive Grenzgebiet zu Ungarn) und neun im Südburgenland und der Ost-Steiermark gezählt. In Oberösterreich wurden drei der Vögel am Unteren Inn gesichtet.

Ziel der Tierschützer noch nicht erreicht

Trotz der mittlerweile sehr gut etablierten Population sei das Ziel, das Überleben der Tiere in Österreich dauerhaft zu sichern, noch nicht erreicht, heißt es. „Verbotene Abschüsse und Vergiftungen stellen eine laufende Gefahr und die größte Bedrohung für Seeadler dar“, betonte Pichler. Die Weiterführung von länderübergreifenden Schutzmaßnahmen bei gleichzeitiger Bekämpfung der illegalen Verfolgung sei entscheidend.

Im Vorjahr hatte etwa ein Jogger im Bezirk Waidhofen an der Thaya nahe der tschechischen Grenze einen toten Seeadler gefunden. Das Tier war mit einem verbotenen Pestizid vergiftet worden. Gegen einen Jäger wurde in dem Fall vor kurzem Anklage erhoben – mehr dazu in Giftköder ausgelegt: Anklage gegen Jäger (noe.ORF.at; 13.2.2020).

Der Seeadler gehört mit einer Flügelspannweite von bis zu 230 Zentimetern zu den größten Adlern Europas. Nach seiner Ausrottung war er laut WWF jahrzehntelang aus unseren Breiten verschwunden. Gesamteuropäische Schutzbemühungen führten zu seiner erfolgreichen Rückkehr. Österreich bietet aktuell etwa 35 bis 40 Brutpaaren Lebensraum.

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orf.at vom 21.02.2020

Raubwild im Nationalpark nicht willkommen

Im Nationalpark Hohe Tauern ist Raubwild künftig nicht mehr willkommen. Das wurde ausdrücklich im neuen Jagdübereinkommen zwischen Politik, Jägerschaft und Grundstücksbesitzern berücksichtigt. Raubtiere sind von „erhaltenden und unterstützenden Maßnahmen“ in den Nationalparkrevieren ausgenommen.

Wölfe und Bären würden sich nicht an Reviergrenzen halten, so Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP). Daher sei auch im Nationalpark ein aktives Wildtiermanagement in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft notwendig. Bär und Wolf, aber auch anderes Raubwild wie Luchs, Goldschakal und Fischotter sind im Nationalpark Hohe Tauern nicht willkommen. Im neuen Jagdübereinkommen zwischen Politik, Jägerschaft und Grundstücksbesitzern sind diese Wildarten deshalb namentlich von den Erhaltungs- und Wiederansiedlungsmaßnahmen im Nationalpark ausgenommen.

Jagdbeirat wird eingerichtet

Das heißt, auch wissenschaftliche Untersuchungen und Gelder werden nicht in diese Tierarten investiert. Sie werden allerdings weder bejagt noch vergrämt. Nicht betroffen sind die laufenden Projekte für Bartgeier und Steinböcke. In der Vertragsvereinbarung sind auch die Grundbesitzer miteinbezogen. Das sei ein wichtiges Signal für die Zusammenarbeit von Jagd, Landwirtschaft und Naturschutz, so Gruber. Für die Beratung des Kärntner Nationalparkfonds wird ein Jagdbeirat aus elf Personen eingerichtet. In diesem Beirat sind ab sofort auch die Grundbesitzer vertreten. Das Übereinkommen gilt bis 2030.

Nationalparkdirektor übt Kritik

Nationalparkdirektor Peter Rupitsch hat das Übereinkommen nicht unterschrieben. Grund dafür ist, dass Beutegreifer wie Wolf, Bär, Luchs, Goldschakal und Fischotter namentlich von den Erhaltungs- und Wiederansiedlungsmaßnahmen im Nationalpark ausgenommen sind. Dieses Jagdübereinkommen sei ein falsches Signal, so Rupitsch. Er sieht darin einen Widerspruch zum Nationalpark-Gedanken und glaubt, dass „das letzte Wort in dieser Causa noch nicht gesprochen“ sei. Vielleicht sei das Ganze etwas übereilt überzeichnet worden. Es gebe auch noch einige andere Punkte, die im Jagdübereinkommen zu hinterfragen seien, so Rupitsch.

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orf.at vom 15.02.2020

Entsetzen über Massenabschuss von Rotwild

In Kaisers im Lechtal (Bezirk Reutte) sind in der Nacht in einem Wildgatter 33 Stück Rotwild abgeschossen worden. Die Behörde rechtfertigt den Massenabschuss mit TBC-Bekämpfung, laut Landesveterinärdirektion war der Abschuss tierschutzgerecht. Die Bürgermeister der Region sprechen von Massaker und Tierquälerei.

Die Tiere wurden schon seit Längerem im Jagdrevier von Kaisers in einem offenen Gehege angefüttert. Am Sonntag in der Nacht wurde das Gatter dann geschlossen und 33 Tiere abgeschossen. Der Kaiserer Bürgermeister Norbert Lorenz erhebt diesbezüglich Vorwürfe gegen die Landesveterinärdirektion. Statt wie angekündigt 20 wurden 33 Tiere abgeschossen. „Sie halten den eigenen Bescheid nicht ein und sprechen groß von tierschonenden Maßnahmen. Dass man 33 Stück Rotwild in einem Massaker niedergemetzelt hat, hat nichts mit Seuchenbekämpfung zu tun. Es kann nicht sein, dass man solche tierquälerischen Maßnahmen unter dem Deckmantel der Seuchenbekämpfung vollzieht.“ Monatelang hätte man gegen den Gatterabschuss gekämpft und vorgeschlagen, die notwendigen Stück jagdlich zu erlegen.

Zweifel an „sanften Methoden“

Unterstützung bekommt er von Bürgermeisterkollegen Markus Gerber in Elbigenalp. Die Fehlerquote bei Maßnahmen dieser Art sei sehr hoch – nur ein kleiner Teil der erschossenen Tiere sei wohl an TBC erkrankt: „Auf der anderen Seite der Welt verhungern die Menschen, und bei uns wird das beste Fleisch entsorgt!“ Diese Vorgehensweise sei sehr infrage zu stellen, so Gerber. „Sie haben immer von sehr sanften Methoden gesprochen, in zwei Minuten sei alles erledigt. So hat man es versucht der Bevölkerung zu verkaufen. Dass das ganze Lug und Trug war, hat sich gestern Nacht bestätigt.“ Auch nach 45 Minuten seien noch nicht alle Tiere tot gewesen, so Gerber.

Auch Landesjägermeister skeptisch

Skeptisch zeigt sich auch Tirols Landesjägermeister Anton Larcher. Er will sich die Vorgangsweise genau anschauen: „Wenn ich sehe, dass die Zaunlatten und Pflöcke voller Blut, also voller Schweiß, sind, dann ist hier Panik ausgebrochen. Man hat aber gesagt, dass man mit Schalldämpfern dafür sorgen wird, dass keine Panik unter den Tieren ausbrechen wird. Das sieht eigentlich ein Blinder. Aber ich möchte nicht vorverurteilen.“

Behörde spricht von tierschutzgerechter Aktion

Die Veterinärbehörde hat am Montag in einer Aussendung einmal mehr von einer tierschutzgerechten Aktion gesprochen, durchgeführt von einem erfahrenen Team, innerhalb einer Viertelstunde. Zudem sei ein Regulierungsgatter eine jagdfachlich anerkannte Methode. Außerdem habe es sich beim Abschuss im Gatter um eine vom Landesverwaltungsgericht vorgegebene Vorgangsweise gehandelt – mehr dazu in Massenabschuss von Rotwild im Außerfern. Der Bürgermeister von Kaisers kündigte eine Anzeige gegen die Landesveterinärbehörde an.

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orf.at vom 15.02.2020

Massenabschuss von Rotwild im Außerfern

Der TBC-infizierte Wildbestand in Kaisers im Außerfern macht einen Abschuss von mehr als 20 Stück Rotwild notwendig. Derzeit bereitet man sich darauf vor, die Tiere in einem Wildgatter abzuschießen, um die Gefahr einer Übertragung von Tuberkulose auf Weiderinder und damit auch auf Menschen zu reduzieren.

Im Jagdrevier von Kaisers wird schon seit längerem Rotwild in einem offenen Gehege angefüttert. In den nächsten Wochen wird in einem dieser Gatter eine drastische Maßnahme notwendig, auch weil die ansässigen Jäger die vorgeschriebene Abschussquote bis heute nicht erfüllt haben. Durch das Futter werden die Tiere in den abgezäunten Bereich gelockt, erklärte Paul Ortner, stellvertretender Veterinärdirektor, die Vorgehensweise. Wenn man dann sehe, dass sich die richtige Anzahl an Rotwild mit der richtigen Geschlechterverteilung im Gatter befindet, werde dieses per Knopfdruck geschlossen.

Unbeliebte aber „tierschonende Maßnahme“

Aus 50 bis 70 Metern werde das Rotwild dann getötet. Laut Ortner handelt es sich bei diesen Abschüssen um eine tierschonende Maßnahme. Das Erlegen aus nächster Nähe erhöhe die Treffsicherheit. Zudem verhindern Schalldämpfer Panik in der Gruppe, betonte Ortner. Landesjägermeister Anton Larcher bezeichnete die Vorgehensweise als „einzige Möglichkeit, TBC im Wildbestand in den Griff zu bekommen“. Es sei im Interesse der Jägerschaft, dass die Krankheit zumindest eingegrenzt wird, besser noch verschwindet.

Den Jägern in Kaisers, die ihre Abschussquote nicht erfüllt haben, will Larcher keinen Vorwurf machen. Der sonnige Herbst habe die Jagd dort ungemein erschwert. Gerade an schönen Tagen seien sehr viele Freizeitsportler unterwegs, das Wild ziehe sich dadurch zurück und werde nachtaktiv. Es entziehe sich dadurch den Abschussmöglichkeiten der Jäger. Auch in anderen Tiroler Revieren könnten die Rotwildquoten heuer nicht erfüllt werden. Weitere Gatterabschüsse seien jedoch nicht notwendig, versicherte der Landesjägermeister.

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orf.at vom 14.02.2020

Giftköder ausgelegt: Anklage gegen Jäger

Vor einem Jahr hat ein Jogger im Bezirk Waidhofen an der Thaya nahe der tschechischen Grenze einen toten Seeadler gefunden. Das Tier war mit einem verbotenen Pestizid vergiftet worden. Nun wird laut Staatsanwaltschaft Krems ein 69-jähriger Jäger beschuldigt, vergiftete Köder ausgelegt zu haben.

Wegen Tierquälerei soll dem Mann aus dem Bezirk Waidhofen an der Thaya demnächst der Prozess gemacht werden, bestätigte Staatsanwältin Susanne Waidecker vom Landesgericht Krems einen „Kurier“-Bericht. Der Jäger soll Giftköder ausgelegt und so artgeschützte Vögel gequält und getötet haben.

Kriminalisten forschten den Mann aus. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm nicht nur das verbotene Nervengift Carbofuran gefunden. In einer Tiefkühltruhe stießen die Ermittler auch auf Kadaver eines Uhus sowie mehrerer Füchse und Marder. In den Tieren wurde Carbofuran nachgewiesen. Sie dürften als Köder für Greifvögel vorgesehen gewesen sein.

WWF begrüßt intensive Ermittlungen

Carbofuran ist ein Pestizid, dessen Verkauf und Anwendung seit 2008 in Österreich verboten ist. Es kann auch für Menschen und Haustiere gefährlich sein. Bei der Naturschutzorganisation WWF begrüßte man, dass das illegale Töten von geschützten Tieren nicht mehr als Kavaliersdelikt gesehen werde. „Durch intensive Ermittlungen wurde der Fall aufgedeckt und kann nun vor Gericht verhandelt werden“, sagte Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre gegenüber noe.ORF.at. Insgesamt dokumentierte die Naturschutzorganisation in ihrer Datenbank in Niederösterreich für das Jahr 2019 50 illegal durch Abschuss oder Gift getötete Wildtiere.

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orf.at vom 05.02.2020

Körperverletzung: Polizeioberst vor Gericht

Am Mittwoch hat sich ein Kärntner Polizeioberst vor dem Bezirksgericht Hermagor wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten müssen. Er soll eine Spaziergängerin geohrfeigt haben, weil diese ihre Hunde nicht angeleint hatte. Ein Gutachter wird bestellt, es wurde vertagt.

Zu dem Vorfall kam es am 1. März 2019 auf einer Waldlichtung in Kirchbach im Gailtal. Der Polizist ist auch Jagdaufseher und war mit seinem Hund unterwegs. Er traf eine Spaziergängerin, die seit Kurzem im Gailtal lebt und sagte ihr, sie solle ihre beiden Hunde anleinen. Die Frau konterte, dass auch er seinen Jagdhund an die Leine nehmen solle. Es kam in der Folge zu einem Streit. Die Frau sagt, der ihr damals unbekannte Mann habe sie ins Gesicht geschlagen, sie habe eine Jochbeinprellung erlitten. Von der Verletzung gibt es Fotos. Dass aber der Polizist der Täter ist, bleibt unbewiesen, es gibt keine Zeugen, nur Indizien.

Polizist: Nicht geschlagen

Nach der Ermittlung der Polizei Kötschach-Mauthen kam zuerst das Landeskriminalamt Kärnten ins Spiel und dann das steirische. Auch die Staatsanwaltschaft Graz wurde eingeschaltet, um Befangenheit zu vermeiden. Der angeklagte Polizist sagte, er habe die Frau nicht geschlagen. Er wolle aber den Prozess, um den Verdacht aus der Welt zu räumen.

Die Frau, die in diesem Fall Zeugin und Privatbeteiligte ist, nahm sich Alexander Todor-Kostic als Anwalt. Dieser sagte, er rechne mit einem kurzen Verfahren – ebenso der Anwalt des Polizisten, Philipp Mödritscher. Dass vor der Bezirksrichterin verhandelt wird, hat mit der geringen Schwere der Tat zu tun.

Verteidiger spricht von Medienhatz

Der Verteidiger sprach bei der Verhandlung von einer Medienhatz gegen seinen Mandanten, der Angeklagte selbst von böswilliger Verleumdung. Richterin Andrea Wetschnig wollte, dass er selbst sein Naturell beschreibt. Er sagte, er sei ruhig und einfühlsam, würde aber von manchen Personen als barsch empfunden. Auf die Frage, ob er „auszucke“, sagte er, dann sei er bei der Polizei fehl am Platz, wenn das in so einer Situation passiere.

An besagtem 1. März, dem letzten Tag seines Krankenstandes, ging er mit dem Jagdhund seines Sohnes auf die Suche nach Fallwild. Da sei ihm ein Staffordshire-Terrier entgegengekommen, den er als Kampfhund erkannt habe. Er habe Angst gehabt, gab er zu Protokoll. Kurz darauf traf er die Frau mit einem zweiten Hund, einem Rhodesian Ridgeback, ebenfalls ohne Leine. Er habe sich bei der Frau samt seinem Polizeirang vorgestellt und sie aufgefordert, die Hunde anzuleinen, das ohne Aufregung. Die Frau sei aber nach kurzer Diskussion davongegangen, ohne die Hunde anzuleinen. „Bei allem, was mir heilig ist, gewatscht habe ich sie nicht“, sagte er aus. Das habe er noch nie gemacht.

Frau blieb bei Aussagen

Die 53-jährige Frau wurde von der Richterin belehrt, dass eine Falschaussage zu einer mehrjährigen Haftstrafe führen könnte. Diese blieb aber bei ihrer Version, ein fremder Mann sei auf sie zugekommen und habe sie aggressiv aufgefordert, die Hunde anzuleinen. Plötzlich habe sie seine Hand auf der linken Wange gespürt. Ein Arzt bestätigte eine Jochbeinprellung. Wegen der Schmerzen und Verfärbungen gehe sie von einem Faustschlag aus. Etliche Tage später, nach einer Anzeige bei der Polizei und Ermittlungen, sei erst klar geworden, um wen es hier gehe. Sie habe nicht glauben können, dass ein Polizeioffizier so etwas tun würde, sagte die Frau.

Der Verteidiger legte noch in die Waagschale, dass die Frau im Internet eine Petition gegen die Jagd unterschrieben hätte. Ja, sie sei dagegen, dass frei laufende Hunde erschossen werden, sagte die Slowakin, die mit ihrem Mann vor einigen Jahren ins Gailtal gezogen war. Nun muss die Richterin entscheiden, denn weiterhin steht Aussage gegen Aussage.

Tatrekonstruktion von Richterin abgelehnt

Die Verhandlung am Mittwoch wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Bis zur Fortsetzung des Verfahrens soll nun ein medizinisches Gutachten die Verletzung und die Darstellungen überprüfen. Außerdem soll die Ärztin aussagen, welche die Frau am Vorfallstag untersucht hatte. Anträge des Verteidigers auf einen Ortsaugenschein samt Tatrekonstruktion sowie ein Hunde-Verhaltensgutachten lehnte die Richterin ab. Das seien „unzulässige Erkundungsbeweise“.

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OÖ Nachrichten“ vom 24.01.2020

"Wir müssen das Image der Jagd auch in Zukunft weiter verbessern"

Landesjägermeister Sieghartsleitner stellt sich beim Bezirksjägertag in Perg der „Basis“.

Am Samstag beginnt in Perg der Jahresreigen der Bezirksjägertage. Um 9 Uhr wird Bezirksjägermeister Ulf Krückl die Gäste im Veranstaltungszentrum „Die Turnhalle“ willkommen heißen.

Der Bezirksjägertag steht unter dem Motto „Wohin gehst du, Jagd?“. Dazu wird die neue Führung des Landesjagdverbandes um Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner Stellung nehmen. Ulf Krückl spricht von einer „Aufbruchsstimmung an der Basis“. Im OÖN-Gespräch drückt er die Hoffnung aus, „dass mit der neuen Vertretung eine jüngere Mannschaft zum Zug kommt, die uns kompetent und mit der Bereitschaft, unsere Belange gegen konträre Strömungen in der Gesellschaft zu verteidigen, in die Zukunft führt“.

Zeit zum Kennenlernen

Die Bezirksjägertage stehen diesmal im Zeichen des gegenseitigen Kennenlernes und „Vertrautmachens“ mit der neuen Führung. Am 23. Apri. 2019 wurde Herbert Sieghartsleitner (55) aus Molln, Bezirksjägermeister von Kirchdorf, vom Landesjagdausschuss zum Nachfolger von Sepp Brandmayr gewählt, dessen Stellvertretet er zuvor gewesen war.

Mit den Stellvertretern Volkmar Angermeier und Andreas Gasselsberger wird er sich in Perg der Basis vorstellen. In seiner ersten Amtsperiode hat er sich vorgenommen, das Image der Jagd weiter zu verbessern: „Alles, was wir tun, müssen wir Nichtjägern erklären können.“ Dazu will er mit PR-Profis zusammenarbeiten.

Wichtig ist ihm vor allem der ethische Aspekt der Jagd. Das heißt: „Wir müssen den Tötungsakt begründen können“. Für ihn selbst ist die Tötung „Teil des Lebens“. Ihr waidgerechter Vollzug sei durch die „fachliche Kompetenz“ des Jägers, die auf eine möglichst schmerzfreie Tötung abziele, gerechtfertigt. Der Jagdtrieb sei ein Menschenrecht, so Sieghartsleitner – die Freude daran, „ordentlich Beute zu machen“. Auch heute sei die Jagd notwendig, der Zulauf ungebrochen. 19.785 Mitglieder zählt der Landesjagdverband, pro Jahr kommen 300 neue dazu.

Imagepflege bedeutet, auch, „dass wir unseren ‚Benefit‘ für die Gesellschaft deutlicher machen“. Vor allem der Wald profitiere von der Jagd: „Nur wenn wir dem gesetzlichen Auftrag gemäß die Wildbestände gewissenhaft regulieren, kann sich der von Windwurf und Borkenkäfer geschädigte Wald erholen“. Ein weiterer Aspekt liege in der Seuchenbekämpfung. „Die afrikanische Schweinepest steht ‚vor unserer Haustür‘“, so Sieghartsleitner. Durch rigorose Dezimierung des Schwarzwilds lasse sich die Gefahr eindämmen. Und natürlich profitiere der Artenschutz, sogar im Jagdgesetz manifestiert ist.

Noch etwas ist ihm wichtig: „Wir müssen in der Öffentlichkeit signalisieren, dass wir bereit zum Selbstreinigungsprozess sind“. Verletzung jagdlicher Regeln müssen intern geahndet werden, gerade Verstöße gegen Waidgerechtigkeit und Kameradschaft. Unerlässlich sei die Schaffung von Wildruhezonen: „Eine politische Aufgabe, die wir ansprechen müssen“.

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