In der Nacht auf Freitag ist auf der Reschenstraße bei Fließ ein
überfahrender Luchs gefunden worden. Das tote Tier wurde um 2.00 Uhr von
einer Milizstreife entdeckt. Damit gibt es neuerlich einen Hinweis auf
Luchse im Bezirk Landeck.
Das tote Tier wurde von der Polizei geborgen und dem zuständigen
Jagdorgan übergeben. Jetzt soll es in Innsbruck von der AGES untersucht
werden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist laut Polizei davon
auszugehen, dass der im Bereich Pontlatz gefundene Luchs durch die
Kollision mit einem Kraftfahrzeug getötet wurde und der Unfalllenker
anschließend Fahrerflucht beging. Das am Unfall beteiligte Fahrzeug
dürfte dabei stark beschädigt worden sein. Von Seiten der Polizei wird
um Hinweise ersucht.
Erster Luchsnachweis 2016 ebenfalls in Fließ
Im Bezirk Landeck gab es laut dem Land Tirol in den vergangenen Jahren
mehrmals Nachweise von Luchsen. Der erste Luchs in Tirol wurde im Jahr
2016 in Fließ anhand eines Fotos nachgewiesen. Die nächsten Nachweise im
Bezirk Landeck stammen dann aus dem Jahr 2019 in Kappl, Fiss und Grins.
Auch 2020 wurde in Kappl zwei Mal ein Luchs fotografiert.
Luchs nach Rehriss genetisch nachgewiesen
Erstmals anhand eines Rehrisses genetisch nachgewiesen wurde ein Luchs
heuer im Jänner in Weißenbach im Außerfern. Dabei dürfte es sich um
jenes Tier handeln, das sowohl vor als auch nach dem genetischen
Nachweis von einer Wildkamera in Vorderhornbach fotografiert wurden. Im
Juni dieses Jahres wurde ein Luchs in Trins, ein weiterer im September
in Nauders fotografiert. Nutztierrisse von Luchsen sind keine bekannt.
Die in Tirol nachgewiesenen Luchse stammen, soweit bestimmbar, bisher
alle von der Luchspopulation in der Nordostschweiz und sind
dementsprechend von Westen über Vorarlberg bzw. den an den Bezirk
Landeck angrenzenden Kanton Graubünden nach Tirol gekommen.
Der als Problemtier geltende Wolf mit der Bezeichnung „118MATK“ ist in
Tirol erneut als Urheber von Schafrissen nachgewiesen worden. Das Land
Tirol bereitet deshalb einen Abschuss des Wolfes vor, der entsprechende
Bescheid werde jetzt ausgearbeitet. 53 Schafe sollen von dem Wolf bisher
getötet worden sein.
Der Wolf ist laut den Untersuchungen des Landes seit Ende Juni für eine
Reihe von Schafrissen in Tirol verantwortlich. Mit DNA-Untersuchungen
wurde er nach Rissen im Gemeindegeibet von Oetz, Silz, Stams, Rietz und
zuletzt auch in St. Sigmund im Sellrain nachgewiesen. Dort war der Wolf
offenbar Anfang Oktober aktiv.
Wie der für Landwirtschaft zuständige Landeshauptmannstellvertreter
Josef Geisler (ÖVP) am Freitag nach Vorliegen der
Untersuchungsergebnisse betonte, habe das für derartige Fälle
eingesetzte Fachkuratorium kürzlich bei einem neuerlichen Nachweis von
Tierrissen durch den Wolf 118MATK eine „Entnahme empfohlen“.
Der Bescheid dafür werde jetzt vorbereitet, damit werde dieses Tier für
60 Tage von der ganzjährigen Schonzeit für Wölfe ausgenommen. Basis
dafür ist laut Geisler die Gefährdungsverordnung, die die
Landesregierung erst am vergangenen Dienstag beschlossen hatte.
Anhand der ausgewerteten DNA-Proben ist für das Land klar, dass der Wolf
118MATK in Tirol für 53 getötete und zwei verletzte Schafe
verantwortlich ist.
Agrarlandesrat: Jägerschaft ist am Zug
Beim geplanten Abschuss des Tiers agiere die Jägerschaft im Auftrag der
Behörde. In deren Reihen gab es in der Vergangenheit aber Bedenken und
auch Widerstand – nicht zuletzt aus Furcht vor Anfeindungen durch
Tierschützer. Geisler bat deshalb am Freitag die Jagdberechtigten „um
Solidarität mit der Landwirtschaft und um aktive Unterstützung“.
Rechtliche Bedenken der Jägerschaft habe man inzwischen ausräumen
können, so der Agrarlandesrat. Ein Abschuss könne demnach keine
juristischen Konsequenzen für die betreffenden Jäger haben. Die Vorgaben
im Bescheid, was Zeitraum und Gebiet für die Tötung des Wolfes
anbelangt, müssten allerdings eingehalten werden.
Erstmals Ausnahmegenehmigung für Wolfsabschuss
Mit dem angekündigten Bescheid wird erstmals eine Abschussgenehmigung
für einen Wolf in Tirol erteilt. Geisler verlangte allerdings neue
Regeln für große Beutegreifer auf europäischer Ebene. Wölfe genießen
aufgrund dieser Vorgaben einen weitreichenden Schutz. Ohne Änderung der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH) werde es letztlich aber
keine zufriedenstellende Lösung, so der Agrarlandesrat, der die
Almwirtschaft durch die Tierrisse in Gefahr sah.
Das Land Tirol hatte heuer die gesetzliche Basis dafür geschaffen, dass
in Ausnahmefällen Wölfe auch abgeschossen werden können. Dafür muss aber
eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, ein eigenes Fachkuratorium
zur Beurteilung großer Beutegreifer wurde eingerichtet – mehr dazu in
Neues Gesetz soll Abschuss ermöglichen. Kritiker sehen allerdings im
Abschuss keine Lösung für das Problem.
Hunderte Tiere in Tirol von Wölfen gerissen
Heuer hat das Land bisher 13 verschiedene Wolfsindividuen in Tirol
genetisch nachgewiesen. Zuletzt wurde ein neues Tier aus der
italienischen Wolfspopulation in Trins nach Rissen festgestellt.
Beim Land liegen bislang Entschädigungsanträge für 275 getötete und 133
vermisste Nutztiere vor. Für 1.300 Schafe, die wegen der Wolfspräsenz
vorzeitig von den Almen geholt wurden, haben Bauern ein Ansuchen auf
eine Beihilfe für die Futterkosten gestellt. Eine endgültige
Schadensbilanz für das heurige Jahr gebe es aber noch nicht, so Geisler.
Erstmals erlaubt das Land Kärnten per Bescheid den Abschuss eines
Problem-Wolfes. Aber nur, wenn er auf einer von drei Almen gesichtet
wird. Das sagte Landesrat Martin Gruber (ÖVP) im
ORF-Kärnten-Sommergespräch. Gruber ist der erste Kärntner Jagdreferent,
der eine Abschussgenehmigung für einen Wolf erteilte.
Insgesamt 56 Nutztierrisse wurden im Gebiet der Poludnig Alm, der Egger
Alpe, sowie der Kirchbach Oberdöbernitzener Wipfelalm und der
Nachbaralmen seit 20. Juni nachweislich von Wölfen verursacht. Die
betroffenen Almgemeinschaften stellten daher beim Land Kärnten einen
Antrag auf Ausnahme von den Schonvorschriften für den Wolf. Die
zuständige Behörde beim Amt der Kärntner Landesregierung gab diesem nun
nach eingehender Prüfung statt.
„Ich habe immer klar gesagt, dass ich sofort bereit bin, einen Bescheid
zum Abschuss eines Wolfes zu unterzeichnen, um die Bauern zu schützen,
wenn die Behörde grünes Licht dafür gibt. Das habe ich nun auch umgehend
getan“, sagte Jagd- und Agrarreferent Landesrat Martin Gruber am
Dienstag im ORF Kärnten Sommergespräch. Es sei eine richtungsweisende
Entscheidung, die hier getroffen wurde.
Alternative Maßnahmen laut Experten nicht möglich
Experten und Sachverständige seien im Ermittlungsverfahren um
Stellungnahmen ersucht worden. Aufgrund ihrer Einschätzung kam die
Behörde zu dem Schluss, dass es keine anderweitige Lösung als die
Entnahme des Risikowolfes gibt, um weitere Schäden bei Weidetieren auf
den betroffenen Almen zu verhindern. Herdenschutzmaßnahmen seien
aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der intensiven
touristischen Nutzung der Almen faktisch nicht möglich. „Außerdem wären
die geschätzten Kosten von über 200.000 Euro für eine durchgängige
Zäunung der betroffenen Gebiete so hoch, dass die Weidehaltung für die
Tierhalter unwirtschaftlich wäre. Das ist für die Bauern nicht
zumutbar“, so Gruber. Auch die Vergrämung des Wolfes wurde als nicht
zielführend beurteilt, da es dadurch nur zu einer Problemverlagerung auf
umliegende Almen kommen würde.
Das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der Almwirtschaft im
betroffenen Gebiet sei sehr hoch. Gleichzeitig sei der Abschuss aber das
einzige Mittel, um weitere Schäden verhindern zu können. "Deshalb sieht
die Behörde die Vorgaben der FFH-Richtlinie für Ausnahmen von den
Schonvorschriften hier als erfüllt an“, erklärt Gruber. Durch diese
EU-Richtlinie wurde der Wolf in Europa unter strengen Schutz gestellt.
Genehmigung bis Ende September befristet
Stellt sich die Frage, wie treffsicher kann eine solche Maßnahme, sprich
der Abschuss, sein? Denn nun gilt es ja, genau den einen Problemwolf mit
der Bezeichnung 120 MATK zu erwischen. Das dürfte nicht einfach werden,
gelten doch Wölfe als scheu und unterscheiden sich äußerlich kaum
voneinander. Den einen Problemwolf vorab zu identifizieren wird also
nicht möglich sein. Aufgrund der gefundenen DNA bei den gerissenen
Schafen gilt es aber als wahrscheinlich, dass nur dieser eine Wolf die
drei Almen durchstreift.
Die Abschuss-Genehmigung wurde nun bis 30. September 2021 befristet
erteilt, sie gilt jedoch ab sofort. Die Entnahme des aus Italien
stammenden Wolfsrüden darf nur in den Eigenjagden Kirchbacher Wipfel,
Poludnig Alm und Eggeralm/Zinia von Jägern mit entsprechender
Jagderlaubnis erfolgen.
Der Abschuss ist dem Wolfsbeauftragten des Landes Kärnten unverzüglich
zu melden. Roman Kirnbauer, Wildbiologe und Sachverständiger für
Jagdwesen: „Wenn ein Wolf zur Strecke kommen sollte, müssen uns die
Jagdausübungsberechtigten diesen vorlegen, bzw. ihn 48 Stunden gekühlt
halten. Wir werden dann selbstverständlich einen DNA-Abstrich machen, um
zu sehen, welches Individuum das war.“ Ob die Jäger im Fall des Falles
den sogenannten Problemwolf erwischt haben, weiß man also erst
hinterher.
Neue Verordnung in Ausarbeitung
Gruber kündigte indes an, weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen zu wollen, um die Bevölkerung und die Almwirtschaft vor
Gefährdungen und ernsten Schäden durch Wölfe zu schützen. Er werde auch
für Kärnten eine Wolfsverordnung ausarbeiten lassen, wie sie vor kurzem
in Salzburg beschlossen wurde.
„Der Wolf hat auf unseren Almen keinen Platz. Deshalb braucht es statt
der aufwendigen Bescheidprüfung eine langfristige rechtliche Lösung, an
der wir bereits arbeiten, damit wir rascher eingreifen können. Ich werde
mich auch weiterhin schützend vor die Kärntner Almwirtschaft stellen“,
so der Jagd- und Agrarreferent.
WWF: Konflikte nicht mit Abschüssen lösen
WWF-Wolfsexperte Christian Pichler kritisierte die Wolfs-Abschusspläne:
„Rechtswidrige Abschüsse können ungeschützte Schafe nicht dauerhaft
schützen. Der nächste Wolf kommt nach und an der Situation für die
Almwirtschaft hat sich nichts geändert."
Es müsste von der Politik Unterstützung beim Aufbau von fachgerechtem
Herdenschutz geben, der Schafe auch vor Todesursachen wie Unwetter oder
Krankheit bewahren. In Österreich leben derzeit etwa 40 Wölfe, in
umliegenden Ländern weit mehr – alleine in Italien bis zu 2.700, in
Slowenien mehr als 100. „Es werden daher immer wieder Wölfe durch
Kärnten streifen, für die ungeschützte Schafherden eine leichte Beute
bleiben“, sagte Pichler.
Landwirtschaftskammer begrüßt Abschuss-Bescheid
Von einer überaus wichtigen Entscheidung für die Zukunft der Kärntner
Almwirtschaft sprach Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber.
Ein ungehindertes Treiben des Wolfes würde dazu führen, dass kein Vieh
mehr auf Almen und Weiden aufgetrieben würde und dass diese nicht nur
für die landwirtschaftliche Produktion, sondern auch für das
Landschaftsbild und damit für den Tourismus so wichtigen Flächen
zuwachsen würden, betonte der oberste Bauernvertreter.
Huber begrüßte auch die von Gruber angekündigte Ausarbeitung einer
Wolfsverordnung für Kärnten. Diese würde der einstimmig verabschiedeten
Resolution der jüngsten LK-Vollversammlung entsprechen, hieß es in einer
Aussendung.
Auch die betroffenen Almbauern begrüßten den Bescheid. Auf vier Kärntner
Almen hätten die Schafe mitten in der Saison bereits ins Tal abgetrieben
werden müssen. Die Almwirtschaft sei ohne Abschuss des Problemwolfs in
Gefahr.
Ein 65-Jähriger aus Saalfelden ist am Samstagnachmittag während der
gemeinsamen Jagd mit seinem Schwiegersohn tödlich verunglückt. Nach dem
Schuss auf einen Hirsch in einem sehr steilen Gelände im Mühlbachtal in
der Gemeinde Niedernsill hielten die beiden Männer Nachschau, wobei der
65-Jährige ausrutschte und auf losem Geröll etwa 50 bis 100 Meter
Richtung Bachbett rutschte. Dort blieb er regungslos liegen.
Der Verunglückte wurde mittels Seil von der Besatzung des "Alpin Heli 6"
bei schon eintretender Dunkelheit geborgen. Nach der Bergung konnte vom
Notarzt nur mehr der Tod festgestellt werden.
Die Polizei in Ramsau am Dachstein im Bezirk Liezen sucht Zeugen,
nachdem offenbar eine Hauskatze von einem unbekannten Tierquäler
angeschossen und getötet worden ist.
Eine Spaziergängerin fand die tote Katze am Rand eines Forstweges – laut
Polizei wurden Schussverletzungen festgestellt; der unbekannte Täter
hatte sehr wahrscheinlich mit einem Kleinkalibergewehr auf das Tier
geschossen.
Seit neun Tagen vermisst
Der Besitzer der Katze hatte das Tier schon neun Tage lang vermisst – am
19. Juli war die Katze zum letzten Mal bei ihm zu Hause, um zu fressen;
gefunden wurde sie dann am Dienstag.
Die Polizei sucht nun Zeugen, die in der Zeit zwischen Montag letzter
Woche und Dienstag dieser Woche Beobachtungen machten, die zur
Aufklärung führen können; ermittelt wird wegen des Verdachts von
Tierquälerei. Die Polizeiinspektion Schladming ersucht unter der
Telefonnummer 059133/6356 um sachdienliche Hinweise.
Referendum für die Abschaffung der Jagd in Italien Am 1. Juli 2021 begann in Italien die Unterschriftensammlung für
ein Volksbegehren gegen die Hobby-Jagd.
Ziel ist es, 500’000 Unterschriften bis Ende September zu sammeln. Das
Erreichen der nötigen Unterschriften würde es ermöglichen, ein
Referendum für die Abschaffung der Hobby-Jagd zu beantragen. Vom
Vorsitzenden der hauptstädtischen Umweltkommission, Daniele Diaco, bis
zum Abgeordneten Claudio Cominardi haben sich bereits viele dem Kampf
angeschlossen, den der Abgeordnete selbst als von „transversalem
Interesse“ bezeichnete.
Das Regulierungssystem für die Jagd in Italien hat seine Wurzeln in
veralteten und schwammigen Parametern aus dem Jahre 1979.
Rehe, Füchse, Vögel: In Italien töten Hobby-Jäger jedes Jahr fast eine
halbe Milliarde Wildtiere. Es werden auch geschützte Arten bejagt oder
solche die es sonst schon sehr schwer haben, wegen dem Dichtestress,
Landverbrauch, Pestizide und Klimawandel. Viele Arten werden so für
immer verschwinden. Die Wilderei wurde auch nie seriös angegangen. Und
jede Jagdsaison werden zahlreiche Menschen von Hobby-Jäger erschossen.
Die Hobby-Jagd sei eine Praxis, die Millionen Bleischrote und Patronen
der Wildtierkiller auf dem Boden zurücklasse, was enorme Umweltschäden
verursache in der Landschaft, Grundwasser und für die Wildtiere selber.
Die Natur müsse respektiert werden, erklärt Alice Delicati vom Komitee.
„Lasst uns Wald, Felder und die
Natur im Allgemeinen wieder in Besitz nehmen. Schluss mit den
Hobby-Jägern, die die Natur vergewaltigen, oft mit Brandstiftung, um
Wildtiere zu terrorisieren und sie noch leichter zur Beute zu machen zu
können.“
GianMarco Prampolini vom
comitato Referendum SI aboliamo la caccia
Über die Jagd in Italien gibt es wenig Positives zu berichten,
betrachtet man den Fakt, dass verschiedene Tierarten wegen der
Hobby-Jagd ausgestorben oder sehr stark dezimiert wurden. Oder, dass
nicht heimische Tierarten von Jagdgesellschaften in die Natur eingeführt
wurden und somit das ökologische Gleichgewicht gestört haben, welches
schlussendlich auch dem Menschen selbst geschadet hat,
zum Beispiel das
Wildschwein. Italiens Landwirte, aber nicht nur sie, leiden immer mehr
unter der grassierenden Wildschweinplage. Während das Land im Jahr 2010
schätzungsweise rund 500’000 Wildschweine zählte, sollen es heute etwa
2,3 Millionen sein. Italiens Wildschweine verursachen alle 48 Stunden
einen Unfall. Allein im vergangenen Jahr habe sich die Anzahl der
Wildschweine um 15 % erhöht. Ein Unfall alle 48 Stunden mit 16 Opfern
und 215 Verletzten ist die tragische Bilanz vom letzten Jahr. Allein den
durch Wildschweine in der Landwirtschaft verursachten Schaden wird auf
gut 200 Mio. Euro (238 Mio. Fr.) pro Jahr beziffert!
Aber Jagd heisst in Italien auch Verletzung des privaten Grundbesitzes,
wegen Artikel 842 des Zivilgesetzes, welches Hobby-Jäger autorisiert,
ohne jegliches Einverständnisses der Besitzer in fremdes Gut
einzudringen. Und es ist auch ein Übergriff auf das unantastbare
Stimmrecht, welches den Bürgern verbietet, dagegen zu protestieren.
Die Jagd in Italien ist eine Sportart, welche Menschen verletzt und
tötet. Wie jedes Jahr stellt der
Verband der Jagdopfer am Ende der
Jagdsaison (1. September – 31. Januar) ein Dossier mit den Opfern durch
Jagdwaffen zusammen.
Im Jahr 2018 gab es zum Beispiel innerhalb des Jagdgebietes 13 Tote und
50 Verletzte (davon 2 Kinder), also 63 Opfer. Ausserhalb des
Jagdgebietes gab es 8 Tote und 9 Verletzte, also 17 Opfer. Davon sind 7
Tote und 7 Verletzte keine Hobby-Jäger, sondern Zivilpersonen.
Es ist eine alte Geschichte. Hobby-Jäger haben Einfluss, aber auch die
Waffenindustrie mit ihren Lobbyisten im Parlament und in den Regionen.
Hobby-Jäger und Waffenindustrie: Eine tödliche Mischung, welcher die
Natur schädigt und Menschen tötet.
Nachdem am Dienstagabend ein angeschossener Schwan im Irrsee verendet
war, war erst völlig unklar, wer auf das Tier geschossen haben könnte.
Wenige Stunden später kam aber ein Mann zur Polizei, gestand die Tat und
sprach davon, dass er nur seine Familie habe verteidigen wollen.
Mit seinem Boot war ein 31-Jähriger aus dem Bezirk Braunau am
Dienstagabend auf dem Irrsee unterwegs. Gegen 18.20 Uhr hörte er
plötzlich Schüsse und konnte zwei Männer beobachten, die sich im
Uferbereich aufhielten. Kurze Zeit später sah er einen toten Schwan auf
dem See treiben. Das Tier war offenbar von einem der Schüsse getroffen
worden und dann verendet.
Durchschuss mit kleinkalibriger Waffe
Die Polizei wurde verständigt, und bald traf auch der Jagdleiter ein,
der einen glatten Durchschuss mit einer kleinkalibrigen Waffe bei dem
toten Tier feststellte. Wer auf den Schwan geschossen hatte, war
allerdings nicht klar. Ein 28-Jähriger aus dem Bezirk Vöcklabruck kam
für die Polizei zwar als Verdächtiger infrage, bei seiner ersten
Befragung stritt der Mann aber ab, etwas mit dem toten Tier zu tun zu
haben.
Familie von Schwan attackiert
Etwa drei Stunden später dürfte das schlechte Gewissen aber doch die
Oberhand bekommen haben, der Mann kam zur Polizei in Mondsee und legte
ein Geständnis ab. Es sei eine Kurzschlusshandlung gewesen, so der
28-Jährige. Der Schwan sei aggressiv gewesen und habe schon in der
Vergangenheit seine Familie attackiert. Nur um seine Kinder und deren
Mutter zu schützen, habe er auf das Tier geschossen. Der Mann konnte
übrigens so schnell zur Waffe greifen, weil er Jäger ist und ein Gewehr
im Kofferraum seines Autos hatte.
Gegen ihn wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen, und er wird
angezeigt.
Landwirt fühlte sich gestört und schoss mit Schrotgewehr auf
Drohne
BLEIBURG. Ein 51-jähriger Landwirt aus Kärnten hat am Samstag eine
Drohne, mit der Rehkitze in einer Wiese aufgespürt werden sollten, mit
einem Schrotgewehr abgeschossen.
Das Fluggerät wurde dabei schwer beschädigt. Der Schütze gab nach
anfänglichem Leugnen zu, dass er die Drohne in rund 40 Meter Höhe
abgeschossen hat. Ermittlungen ergaben, dass diese aber gar nicht über
sein, sondern das Grundstück des Nachbarn geflogen war, hieß es seitens
der Landespolizeidirektion Kärnten.
Die Drohne wurde von einem konzessioniertem Unternehmen im Auftrag der
Kärntner Jägerschaft über mehreren Feldern und Wiesen in der Gemeinde
Bleiburg betrieben. Vor den Mäharbeiten wollte man die Rehkitze in den
Feldern finden und diese retten. Doch gegen 8.30 Uhr dürfte sich der
Landwirt gestört gefühlt haben. Er schoss die Drohne ab. Gegen ihn wurde
nun ein vorläufiges Waffenverbot verhängt und auch seine anderen
Jagdwaffen wurden ihm abgenommen.
50 getötete Schafe und viele schwer verletzte Tiere binnen weniger Tage:
Im Rauriser Almgebiet dürfte ein Wolf umherstreifen und immens großen
Schaden anrichten. Die Jägerschaft stellt nun bei der
Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Abschuss des „Problemwolfes“.
Scharfe Kritik kommt von Naturschützern.
Bei den Almbauern in Rauris geht die Angst um. Mittlerweile zählen sie
knapp 50 tote Schafe - offenbar gerissen von einem einzigen Wolf. „Das
wird nicht aufhören. Es werden immer mehr Tier sterben“, sagt
Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof. Die örtliche Jägerschaft bringt nun
bei der Bezirkshauptmannschaft den Antrag zum Abschuss ein. Es sei die
einzige Möglichkeit, die Lage in Rauris unter Kontrolle zu bringen. Ein
Einzäunen des betroffenen Gebietes sei schlicht nicht durchführbar.
Die Bergbauern haben ihre Tiere mittlerweile allesamt ins Tal getrieben.
Normalerweise wären 150 Schafe im Almgebiet unterwegs. „Es gibt keinen
anderen Weg als den Abschuss“, sagt der zuständige Landesrat Josef
Schwaiger (ÖVP).
Zitat Icon
DNA-Analyse noch nicht abgeschlossen
Gemäß den Kriterien des Landes ist ein Abschuss von „Problemwölfen“
möglich - sofern sie mehr als 25 Tiere innerhalb kurzer Zeit gerissen
haben. Aber: Den letzten Bescheid über einen Wolfabschuss in Großarl
kippten die Landesbehörden juristisch vor knapp einem Jahr.
Naturschutzbund und WWF legten gegen den damaligen Bescheid Einspruch
ein. „Es ist völlig sinnlos, jetzt so einen Antrag zu stellen“, sagt
Florian Kozak vom WWF. DNA-Analysen hätten noch nicht ergeben, ob in
Rauris tatsächlich ein Wolf umgehe. Und: „Der Wolf ist streng geschützt.
Dieser Antrag hat keine Erfolgsaussichten.“
In Maria Saal sorgt ein neuer Jägerhochsitz für Wirbel. Weil der
Hochsitz am Waldrand neben der Karnburger Landesstraße steht, fürchten
Anrainer und Pendler, dass Jäger über die Straße schießen und dabei
Menschen gefährden könnten.
Der neue Hochsitz steht in der Gemeinde Maria Saal (Bezirk
Klagenfurt-Land) gleich neben der Landesstraße, kurz vor einer Kurve bei
Pörtschach am Berg. Hier fahren täglich viele Pendler, Schulbusse und
Radfahrer. Anrainerin Claudia Hölbling sagte, es sei ein ungutes Gefühl
hier vorbei zu fahren, „weil du kannst ja unmöglich wissen, ob nicht
gleich über deinen Kopf hinweg scharf geschossen wird“.
Jäger müssen höchste Vorsicht walten lassen
Der Hochsitz wurde von der Jagdgesellschaft Maria Saal auf privatem
Grund errichtet, um der Wildschweinplage auf der gegenüberliegenden
Wiese Herr zu werden. Bezirksjägermeister Georg Helmigk sagte, die
Eltern bräuchten keine Angst um ihre Kinder im Schulbus haben, gejagt
werde in der Nacht: „Man sieht ja die Scheinwerferkegel, wenn ein Auto
kommt. Es besteht kein Verbot, über die Straße zu schießen.“
Jeder Jäger habe einen Jagdschein und eine große Verantwortung, sagte
Helmigk: „Die Naturnutzung ist momentan enorm und egal wo der Hochsitz
steht, muss man höchste Vorsicht walten lassen, um überhaupt einen
Schuss abgeben zu können.“
Jägermeister kündigt gemeinsame Lösung an
Eine Baubewilligung der Gemeinde ist für einen Hochsitz nicht nötig, es
reicht, wenn der Grundbesitzer einverstanden ist. Der Hochsitz darf auch
neben einer Straße stehen. Allerdings steht im Jagdgesetz, dass „die
öffentliche Ruhe sowie das Leben und die Sicherheit von Menschen
gewährleistet bleiben müssen“.
Ideal gewählt sei der Standort des neuen Hochsitzes daher nicht, räumte
der Bezirksjägermeister ein: „Wenn die Sorgen da sind, können wir nicht
einfach sagen, wir lassen es stehen, auch wenn es erlaubt ist. Mit
gemeinsamen Gesprächen werden wir sicher Lösungen finden, damit alle
zufrieden sind.“ Auf Gespräche setzt nach dem Anrainer-Protest auch der
Maria Saaler Bürgermeister Franz Pfaller (SPÖ). „Schießen geht hier
jedenfalls gar nicht“, sagt er.
Die Almsaison beginnt, doch die Schafe und Ziegen seien nicht gut vor
den Wölfen geschützt, die aus den Nachbarländern wieder nach Österreich
einwandern, sagte Christian Pichler vom WWF am Montag. Er geht von 40
Tieren aus, heuer gab es schon 27 Sichtungen.
Man sollte deshalb das Hirtentum wiederbeleben und Herdenschutzmaßnahmen
wie Hunde und Zäune forcieren. Die Wölfe zu vertreiben oder abzuschießen
sei keine Alternative, denn sie seien streng geschützt und gut für die
Natur, sagte Pichler.
Wolfsnachweise in sieben Bundesländern
Bis zum 17. Mai habe es in sieben Bundesländern mehrere Wolfsnachweise
gegeben, so Pichler. Jeweils sechs Tiere wurden in Tirol und
Niederösterreich entdeckt, vier in Salzburg, drei jeweils in Vorarlberg,
der Steiermark und Oberösterreich; in Kärnten gab es zwei Sichtungen.
Oft waren es nur einzelne Individuen, aber in Gutenbrunn und auf dem
Truppenübungsplatz Allentsteig in Niederösterreich gebe es jeweils ein
Paar, das vielleicht für Nachwuchs sorgen könnte.
In Zukunft mehr Wölfe
„Deshalb muss sich Österreich in Zukunft auf mehr Wölfe einstellen“,
sagte Pichler. Das Land sei auch eine „Drehscheibe für die
Wolfspopulationen aus den Nachbarländern“. Derer gibt es viele: In der
Schweiz, in Italien und Slowenien weiß man etwa von elf, 17 und 14
Rudeln und pro Land rund 100 Individuen. In Deutschland und Frankreich
gibt es sogar 128 beziehungsweise 100 Rudel und jeweils über 500 Wölfe.
Wenn zu Anfang der Weidesaison die Tiere auf die Alm getrieben werden,
seien die Wölfe quasi schon da, so Pichler. Man müsse damit rechnen,
dass ungeschützte Schafe, Ziegen und andere Weidetiere von Wölfen
gerissen werden. Deshalb plädierte er für mehr Informationen und
Förderungen für die Landwirte sowie Schutzmaßnahmen.
Kaum Hirten tätig
„In den Nachbarländern ist man hier schon viel weiter“, sagte Pichler.
Hilfreich wären zum Beispiel passende Zäune und Herdenschutzhunde.
Außerdem gebe es in Österreich kaum Hirten. Sie wanderten oft ins
Ausland ab, weil dort die Bezahlung höher sei.
Der Wolfsexperte forderte daher eine bessere Entlohnung für Hirten, ein
Ausbildungsangebot, damit Interessierte in den Beruf einsteigen können,
und eine bessere Infrastruktur, um die Aufpasser auf den Almen
unterzubringen. Außerdem sei die rechtliche Lage unklar, zum Beispiel
was Arbeits- und Ruhezeiten betrifft. Unterstützung sollten sie von
Herdenschutzhunden bekommen, derer es aber ebenfalls in Österreich viel
zu wenige gibt.
Tiere teils illegal erlegt
Pichler beklagte, dass Wölfe hierzulande wohl teils illegal abgeschossen
werden. Sie seien streng geschützt, und es sei auch wichtig, dass ein
europaweiter Schutz aufrechterhalten wird. Er bezeichnete die Tiere als
Gesundheitspolizei, zudem hinterließen sie Nahrungsreste für andere
wichtige Arten. „Es ist also aus Naturschutzgründen gut, dass Wölfe mehr
und mehr nach Österreich dringen“, sagte er.
Ein schwer verletzter Graureiher ist in einem Garten in Lanzendorf in
Niederösterreich entdeckt worden. Wie sich im Zuge der Untersuchung
herausstellen sollte, war auf den Vogel geschossen worden. Das Projektil
eines Luftdruckgewehrs hatte sich in das Schultergelenk des Flügels
gebohrt. Dem Graureiher konnte nicht mehr geholfen werden, er musste
erlöst werden.
Der Vogel war nicht mehr flugfähig, als er aufgefunden wurde, und ließ
sich überdies „nahezu problemlos einfangen“ - das jedoch sei „kein gutes
Zeichen“, hieß es am Donnerstag seitens des Tierschutz Austria.
Tatsächlich wurde eine schwere Verletzung am Flügel des Graureihers
entdeckt. Ein erster Verdacht auf die mögliche Ursache sollte sich bei
der Untersuchung des Vogels bestätigen: Auf den Reiher war geschossen
worden. „Aufgrund der Schwere der Verletzung konnte der Flügel nicht
amputiert werden und das Tier musste leider euthanasiert werden“, hieß
es.
Die Organisation erstattete daraufhin Anzeige wegen Tierquälerei sowie
wegen eines Verstoßes gegen die NÖ Kormoran- und Graureiherverordnung.
„Der Graureiher hätte bloß vertrieben werden dürfen. Sollte sich
bestätigen, dass hier ein Jäger oder Fischer versucht hat, das Tier zu
erschießen - noch dazu in der Brut und Aufzuchtzeit -, so ist das
besonders verwerflich“, sagte Vereinspräsidentin Madeleine Petrovic.
Graureiher auf roter Liste gefährdeter Arten
Aktuell dürfen die Tiere vom 16. August bis zum 31. Jänner bejagt
werden, wenn die Vertreibung durch optische und akustische Hilfsmittel
nachweislich nicht geholfen hat. Allerdings wird seitens des Tierschutz
Austria eine ganzjährige Schonung des Graureihers gefordert, denn er
finde sich auch „auf der roten Liste gefährdeter Arten mit dem Zusatz,
dass eine Gefährdung droht“, erklärte Petrovic.
Im niederösterreichischen Jagdgesetz jedoch wird er als „jagdbares Tier
geführt“. Man fordere daher „die sofortige Streichung des Graureihers
aus der Liste der jagdbaren Arten“, so die Vereinspräsidentin.
Nach Bärenabschuss in Rumänien: Korruptionsbehörde ermittelt
In der Causa Braunbär Arthur, der in Rumänien von Prinz Emanuel von und
zu Liechtenstein erlegt worden sein könnte, ermittelt inzwischen auch
die rumänische Antikorruptionsbehörde DNA. Wie die Behörde heute
mitteilte, geht sie dem Verdacht auf Amtsmissbrauch und Vorteilsannahme
nach. Ein erstes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Wilderei
und Waffenmissbrauchs hatte vergangene Woche auch die Staatsanwaltschaft
des Bezirks Covasna eingeleitet.
Prinz Emanuel von und zu Lichtenstein hatte indessen am Freitag
mitgeteilt, dass es sich bei dem erlegten Bären nicht um Arthur
gehandelt habe, sondern ein „Problemtier“, das in Siedlungen
eingedrungen und von den rumänischen Behörden als gefährlich eingestuft
und zum Abschuss freigegeben worden sei. Er habe die Berechtigung zur
Jagd legal von den zuständigen Behörden erworben und ausgeübt. „Ich
bedauere außerordentlich und entschuldige mich dafür, dass ein Eindruck
entstehen konnte, durch den viele Menschen sich in ihren Gefühlen
verletzt fühlten“, sagte er.
Auch EU-Kommission will prüfen
Der Fall des 17-jährigen Prachtbären, der laut rumänischer
Umweltschutzorganisation Agent Green in einem Natura-2000-Schutzgebiet
geschossen wurde, beschäftigt zudem auch die Europäische Kommission. Der
EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, Virginijus Sinkevicius,
stellte gestern gegenüber dem Ausschuss für Umweltschutz des
Europaparlaments klar, dass sein Ressort den Fall genauestens unter die
Lupe nehmen will.
Das rumänische Umweltministerium, das wegen seiner äußerst schwammig
formulierten Sondergenehmigung zum Abschuss eines Braunbären nun
ebenfalls am Pranger steht, gab sich am Nachmittag auf einer
Pressekonferenz bedeckt: Unterlagen sowie erste Erkenntnisse der
Untersuchungen der Umweltschutz- und Forstbehörden in besagtem Fall
seien an die beiden Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden und
könnten zu diesem Zeitpunkt wegen der laufenden strafrechtlichen
Ermittlungen nicht öffentlich gemacht werden, teilte Umweltminister
Barna Tanczos (Ungarnverband/UDMR) mit.
Im Gemeindegebiet von Serfaus sind am Dienstag frische Spuren eines
Bären im Schnee entdeckt worden. Den Behörden würden derzeit aber keine
Meldungen über Sichtungen oder allfällige Schäden vorliegen, teilte das
Land mit.
Um welchen Bären es sich handelt, könne anhand der Spuren alleine nicht
festgestellt werden, hieß es. Vor einigen Tagen war aber ein Bär von
Südtirol über das Münstertal ins Engadin eingewandert. Dies hatten die
Schweizer Behörden bekanntgegeben.
Im vergangenen Jahr hatte sich ein Bär über einen längeren Zeitraum im
Grenzgebiet Außerfern/Garmisch aufgehalten. In beiden Fällen sei
jedenfalls von unauffälligen Tieren auszugehen, so das Land Tirol.
Bären in den vergangenen Jahren unauffällig
Im Dreiländereck zwischen Südtirol, dem Engadin und Tirol gab es in der
Vergangenheit immer wieder Hinweise auf Bären. Das Land bat, allfällige
Sichtungen, Spuren oder Schäden dem Amtstierarzt der jeweils zuständigen
Bezirkshauptmannschaft zu melden. Probleme durch Bären waren in Tirol im
Vorjahr aber nicht zu verzeichnen.
Was die Rückkehr von großen Beutegreifern anbelangt, waren Wölfe viel
stärker im Fokus der öffentlichen Diskussion. Im vergangenen Jahr
konnten in Tirol zehn Wölfe nachgewiesen werden – mehr dazu in 2020 zehn
verschiedene Wölfe nachgewiesen. Auf ihr Konto sollen auch mehr als 200
gerissene Schafe und Ziegen gehen.
Stadt Wien beendet Trophäenjagd auf eigenem Grund im Stadtgebiet
(ua Lainzer Tiergarten)
Erfolg der Gatterjagdkampagne: VGT begrüßt diese Entscheidung und
eröffnet anlässlich des Falles Bär Arthur eine Petition gegen die
Einfuhr von Jagdtrophäen nach Österreich
Die Trophäenjagd ist für normale Menschen nicht nachvollziehbar.
Jäger:innen zahlen viel Geld, um möglichst große, männliche Tiere
abzuknallen und sich ihre Schädeldecke dann als Trophäe an die Wand zu
hängen oder das ganze Tier ausgestopft in den Keller zu stellen. In
besonders verwerflicher Form kam die Trophäenjagd, die eigentlich in der
Jägerschaft die Norm darstellt, ans Tageslicht, als sich jetzt ein sich
„Prinz von und zu Liechtenstein“ nennender steirischer Burgbesitzer in
Rumänien den EU-weit größten Bären für kolportierte 7000 Euro vor die
Flinte treiben ließ. Illegal, wohlgemerkt, weil Bären in der EU großen
Schutz genießen. Doch auch in Österreich gibt es die Trophäenjagd, da
schießt man für das Geweih von Rothirsch oder Rehbock, oder auch für die
Hauer vom Wildschweineber, zumeist im Jagdgatter. Auch im Lainzer
Tiergarten war das über Jahrhunderte üblich. Doch diese Praxis wurde
jetzt mit 1. Februar 2021 beendet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es dort
keine zahlenden Jagdgäste mehr. Aber nicht nur dort. Diese Regelung gilt
jetzt auch für den gesamten Grundbesitz der Stadt Wien, der innerhalb
des Stadtgebiets liegt, wie z.B. der Maurer Wald. Bisher konnte man bei
der Stadt Wien den Abschuss kapitaler männlicher Tiere kaufen und die
Trophäe mit nach Hause nehmen. Ab sofort wird ein ökologisch notwendiger
Abschuss nur mehr von Berufsjäger:innen erledigt, die dafür keine
Trophäen bekommen. Die anachronistische Trophäenjagd ist damit in Wien
dem modernen Wildtiermanagement gewichen.
Jäger:innen haben laut Statistik in 10 Jahren 3.949 Jagdtrophäen aus dem
Ausland nach Österreich importiert. Österreich ist damit das Land mit
den weltweit fünftmeisten Trophäenimporten. Eine sehr traurige
„Leistung“. Deshalb hat der VGT nun eine Petition ins Leben gerufen, die
den Import sämtlicher Jagdtrophäen nach Österreich verbieten soll. Die
Jagd muss sich an Tierschutz und Ökologie orientieren, nicht an der
primitiven Lust, möglichst gefährliche und große männliche Tiere zu
töten. Was vielleicht in der Steinzeit eine Heldentat zum Schutz der
Gemeinschaft war, ist in Zeiten hochentwickelter Schusswaffen, die
selbst die größten Tiere auf weite Distanzen sofort töten, eine hirnlose
Prahlerei. Jetzt soll der Trophäenjagd ein Riegel vorgeschoben werden.
Ein Importverbot muss her. Das würde die Trophäenjagd im Ausland
weitgehend verhindern.
Auf Trophäenjagd - Der in der Stmk wohnhafte Prinz von
Liechtenstein erschießt geschützten Bär in Rumänien
Arthur, Europas größter wilder Bär, wurde von Prinz Emanuel von und zu
Liechtenstein in einem siebenbürgischen Schutzgebiet erschossen. NGOs
fordern ein Ende der Trophäenjagd.
Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN und die rumänische Naturschutzorganisation
Agent Green verurteilen die Tötung des Bären Arthur durch den
Trophäenjäger Emanuel Liechtenstein, der in den rumänischen Karpaten auf
Bärenjagd ging.
Dr. Emanuel Liechtenstein, Prinz von Liechtenstein und Burgherr der
Riegersburg in der Steiermark, nutzte für die Jagd eine
Ausnahmegenehmigung des rumänischen Umweltministeriums, die für eine
kleine Bärin ausgestellt wurde. Die Bärin soll im vergangenen Sommer
angeblich bei einer Farm im Dorf Ojdula in Siebenbürgen, Rumänien,
Schaden angerichtet haben. Tatsächlich erschoss Dr. Liechtenstein aber
einen tief in den Wäldern lebenden Bären, der nie in die Nähe einer
menschlichen Siedlung gekommen war. Der Bär wurde viele Jahre lang von
einem örtlichen Ranger von Agent Green beobachtet, hieß Arthur und war
beliebt im ganzen Land. Die Tötung fand im Natura 2000-Schutzgebiet
Oituz-Ojdula statt.
Ann-Kathrin Freude, Campaignerin des VGT: "Es
ist eine Schande für Österreich, dass Prinz Emanuel diesen schönen, in
Rumänien geliebten Bären, getötet hat. Es kann nicht sein, dass
einflussreiche Österreicher:innen in anderen Ländern für viel Geld Jagd
auf geschützte Tiere machen können! Die Jagd auf Trophäen ist generell
verwerflich und wird auch von der Bevölkerung abgelehnt. Wir fordern ein
generelles Verbot der Trophäenjagd und das Verbot der Einfuhr von
Trophäen, wie beim Elfenbeinhandel und appellieren an den Prinzen,
dieses blutige Hobby abzulegen."
Rumänien trauert über den Verlust des geliebten Bären
Gabriel Paun, Präsident der Naturschutzorganisation Agent Green: "Arthur
war 17 Jahre alt und der größte Bär, der jemals in Rumänien gesehen
wurde, höchstwahrscheinlich der größte in ganz Europa. Das Jagdprotokoll
stellt der Leiche von Arthur 592,8 von 600 Punkten aus, die bei der
Trophäenjagd erreicht werden können. Eine so hohe Punktzahl wurde noch
nie verzeichnet. Ich frage mich, wie der Prinz eine kleine Bärin, die in
der Nähe eines Dorf gesehen wurde, mit dem größten männlichen Bären, der
tief in der Wildnis lebt, verwechselt haben soll. Das ist Wilderei, weil
sie den falschen Bären erschossen haben!"
Der Braunbär ist eine durch EU-Recht und die Berner Konventionen streng
geschützte Art. Ausnahmeregelungen können nur in bestimmten Fällen, nach
eingehender Prüfung der Situation, gewährt werden. Die Tötung darf nur
als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn andere Optionen, wie die
Umsiedlung, fehlgeschlagen sind und der Bär Menschenleben oder Haushalte
gefährdet. Die EU-Kommission hat sogar den EU-Mitgliedstaaten
zugestimmt, die lokalen Bauern und Bäurinnen unverzüglich für
entstandene Verluste zu entschädigen.
Abschuss durch den Prinzen - Versehen oder geplant?
Die Beschwerden über eine angeblich wildernde Bärin, die statt Arthur
hätte getötet werden sollen, wurden im Sommer letzten Jahres laut. Laut
Bürgermeister der Gemeinde Ojdula, handelten alle von einer weiblichen
Bärin mit Jungen. Eine Entschädigung für mögliche entstandene Schäden
durch eine vermeintliche Bärenattacke gab es allerdings für keinen der
Landwirt:innen. Auch nicht für den Bauern, der schließlich um die Tötung
einer Bärin ansuchte - allerdings erst Ende Januar diesen Jahres. Die
für die Jagdreise des Prinzen nötigen Papiere entstanden kurz darauf,
Mitte Februar, um die Jagd im März zu ermöglichen.
Ann-Kathrin Freude, Campaignerin des VGT: "Die
Vermutung liegt durchaus nahe, dass es gar nie um die Tötung einer Bärin
ging, sondern von Anfang an um eine große Trophäe für den Prinzen. Ob
der Prinz nun selbst diese Vorgänge in Auftrag gegeben hat, oder er
keine Kenntnis davon hatte, wissen wir natürlich nicht. Aber wäre das
seinerseits ein Versehen gewesen, müsste er ja spätestens beim Abschuss
bemerkt haben, dass er statt einer kleinen Bärin den wahrscheinlich
größten Bären Europas getötet hat undsichdementsprechend betrübt zeigen."
Auch Rumänien in der Pflicht
Rumänien hat seit seinem EU-Beitritt immer wieder gegen EU-Gesetze
verstoßen, indem Tötungsquoten für die Prävention festgelegt wurden,
während das Land bisher keine Koexistenz- und Anpassungsmaßnahmen
umgesetzt hat. Hier gibt es viele Möglichkeiten, wie Elektrozäune und
Hunde als Schutz für Tiere und Grundstück. Eine Tötung sollte immer das
allerletzte Mittel sein. Darüber hinaus hat Rumänien die Bärenpopulation
nicht mit wissenschaftlichen Methoden, wie Beispielsweise DNA-Proben,
gezählt. Die Messungen basierten immer auf der direkten Beobachtung
durch Jagdverwaltungsbezirke. Dies ermöglicht Mehrfachzählungen
desselben Bären, der jedoch an nur einem Tag über mehrere Bezirke
wandern kann. Im Fall von Arthur ist er möglicherweise seit dem letzten
Sommer, in dem der Angriff einer Bärin gemeldet wurde, hundert Kilometer
weit gewandert, bis der Landwirt schließlich im Januar beschlossen hat,
den Jagdverband aufzufordern, einen Bären zu töten.
"Bären sind mehreren Bedrohungen
ausgesetzt: Zerstörung von Lebensräumen, Klimawandel und Verfolgung
durch Menschen. Das rumänische Umweltministerium muss sich mit den
Ursachen befassen, die zu Konflikten zwischen Menschen und Bären führen
und nicht mit den Auswirkungen. Das Entnehmen großer männlicher Bären
bringt die Population durcheinander und führt zu Inzucht. Rumänien hat
keine Ahnung, wie viele Bären es überhaupt gibt, und muss Tötungsquoten
und die Trophäenjagd beenden. Andernfalls kommt es zu Konflikten und die
Arten werden gefährdet," so Ann-Kathrin Freude.
Gabriel Paun, von Agent Green, der außerdem Biologe ist: "Unabhängig
von der tatsächlichen Anzahl der Bären hat Rumänien das Privileg, die
Heimat dieser Art zu sein, die an der Spitze der Nahrungskette aller
Lebensräume mit gemäßigtem Klima steht. Durch die Umsetzung eines
ehrgeizigen nationalen Plans, der sich mit den Bedrohungen für die Arten
befasst und in Maßnahmen zur Koexistenz und Anpassung investiert, könnte
sich Rumänien als Hauptstadt der Güte und der biologischen Vielfalt in
Europa profilieren. Das Potenzial für Ökotourismus in diesem Land ist
einzigartig."
"Es müssen auch radikale
Entscheidungen getroffen werden. Wenn tödliche Handlungen unvermeidbar
sind, sollte nur der örtliche Jäger in Anwesenheit eines örtlichen
Vertreters des Umweltministeriums den Abzug betätigen dürfen. Und um die
Trophäenjagd zu begraben, muss das tote Tier verbrannt werden, nachdem
die DNA-Probe gesichert wurde. Es ist dasselbe wie beim Elfenbeinhandel,
um Elefanten zu retten und zu schützen," schließt Paun.
Schwere Nötigung und Körperverletzung.
Im Salzburger Flachgau soll ein Jäger einen Mann, der mit seiner Frau
und seinem Hund vorbeispazierte, attackiert und verletzt haben. Die
Polizei musste einschreiten.
Ein sonntäglicher Spaziergang endete mit Schrecken. Ein Mann wurde von
einem Jäger attackiert und gewürgt.
Am Hals gewürgt
Der Vorfall ereignete sich gegen 19.00 am Sonntagabend. Eigenen Aussagen
zufolge sei der Mann mit seiner Frau und dem gemeinsamen Hund spazieren
gegangen. Der Jäger in Wals-Siezenheim hatte sich von dem Pärchen
gestört gefühlt. Als sie gestern an dem Jägerstand vorbeikamen, entstand
zunächst ein verbaler Konflikt. Der Jäger habe vom Hochstand herunter
geschrien "schleichts euch". Das Pärchen betonte, dass es das Recht
hätte, dort zu spazieren. Daraufhin sei der Jäger heruntergeklettert,
habe den Mann gewürgt und gegen einen Baum gedrückt. Die Frau sei
schreiend in Richtung Auto geflohen, das in der Nähe geparkt war.
Drohungen
Nachdem der Jäger vom Spaziergänger abgelassen habe, verständigte das
Opfer per Notruf die Polizei. Der Jäger und dessen Begleiter seien rasch
zu einem Auto gegangen. Der attackierte Spaziergänger habe ihnen
gegenüber erklärt, dass eine Flucht zwecklos wäre, er habe die
Autonummer fotografiert. Laut den Tierschützern habe daraufhin der Jäger
dem Mann gedroht, er werde ihn "erschlagen" und dabei seinen Feldstecher
gehoben.
Kehlkopfprellung
Nach der Befragung mit der Polizei begab sich der Verletzte ins
Landeskrankenhaus. Dort sei er wegen einer Prellung des Kehlkopfs über
Nacht stationär aufgenommen worden. Er habe über starke Schmerzen beim
Schlucken geklagt.
Ermittlungen laufen
Der genaue Hergang der Auseinandersetzung wird jetzt erhoben. "Die
Ermittlungen laufen", sagte der Polizei-Sprecher. Alle Beteiligten
werden einvernommen. Der Jäger soll gesagt haben, es tue ihm leid, der
verbale Streit sei etwas eskaliert.
Empörte Reaktionen
Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, Martin Balluch, reagierte
empört. "Es ist wieder einmal unfassbar, wie die Jägerschaft mit ihren
Mitmenschen umgeht." Völlig unbeteiligte Personen würden attackiert.
Balluch kritisierte, dass die Polizei die aufgebrachte Spaziergängerin
mit den Worten beruhigt habe, dass der Jäger seine Drohungen "nur" im
Affekt ausgestoßen habe und sie beruhigt nach Hause gehen könne. "Der
Mann trägt eine tödliche Schusswaffe und verliert offensichtlich bei der
leisesten Störung die Kontrolle über sich selbst."
Festnahme gefordert
Die Polizei hätte den Mann festnehmen und auf eine Alkoholisierung
überprüfen müssen, kritisierte Balluch. "Dieser Mensch sollte sofort
seinen Jagdschein verlieren und ein Waffenverbot bekommen." Eine Waffe
sei in dem Fall aber nicht Gegenstand der Amtshandlung und des
Sachverhaltes gewesen, sagte dazu der Polizeisprecher. "Es wurde kein
Waffenverbot ausgesprochen."
Ein Fall von mutmaßlicher Tierquäler konnte Dank einer anonymen Anzeige
nun offenbar aufgedeckt werden. Ein 66-jähriger Fischer aus Reichraming
in Oberösterreich soll mehrere geschützte Wasservögel und Fischotter
erlegt haben, die er angeblich als Gefahr für seine Fische einstufte.
Geschützte Tiere wie Fischotter, Gänsesäger, Schwarzstörche und
Graureiher soll ein 66-Jähriger aus Scharnstein in seinem
Fischereirevier entlang des Almflusses in Grünau/A. und Scharnstein
erlegt haben. Eine anonyme Anzeige brachte den Fall ins Rollen.
Wollte seine Fische schützen
Der Mann wollte angeblich seinen Fischbestand schützen. Ermittlungen des
Landeskriminalamts Oberösterreich erhärteten den Verdacht gegen den
Beschuldigten, die Staatsanwaltschaft Wels ordnete daraufhin die
Durchsuchung seiner Wohnräume an.
Belastende Fundstücke
Dabei wurden Tiertrophäen und belastendes Datenmaterial - unter anderem
Fotos von getöteten Tieren - sichergestellt. Der mutmaßliche
Tatzeitraum: August 2017 bis Februar 2021.
Der Fischer wird nun wegen des Verdachts der Tierquälerei angezeigt.
In Henndorf (Flachgau) haben Feuerwehrleute am Ostersonntag einen
Rehbock aus seiner misslichen Lage befreit. Das Tier hatte sich auf
einer Kuhwiese im Absperrseil verheddert.
Einem Passanten, der mit seinem Sohn auf einem Osterspaziergang
unterwegs war, fiel der Rehbock auf. Der Mann verständigte daraufhin
sofort die Feuerwehr, die den Vierbeiner mithilfe eines Messers aus
seiner misslichen Lage befreite.
Die Volksabstimmung über ein Aus für die Gatterjagd im Burgenland wird
doch nicht abgehalten. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) zog am
Mittwoch sein entsprechendes Begehren zurück, nachdem die
SPÖ-Alleinregierung in der Sache bereits eingelenkt hatte. VGT und SPÖ
gaben die Einigung gemeinsam bekannt.
„Ziel erreicht!“, hieß es von den Initiatoren der Volksabstimmung, vom
VGT am Mittwoch. Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) hatte bereits vor
mehreren Wochen angekündigt, dem Druck der mehr als 14.000 eingereichten
Unterschriften für eine Volksabstimmung nachgeben zu wollen. Für die
Volksabstimmung gebe es nun keinen Grund mehr, sagte VGT-Obmann Martin
Balluch am Mittwoch bei einem gemeinsamen Pressetermin mit Landesrat
Schneemann. „Ich freue mich, dass wir überein gekommen sind.“ Das
angekündigte Verbot sei nun „ausreichend“. „Mehr hätten wir mit der
Volksabstimmung gar nicht erreichen können“, so Balluch. Der
burgenländische Verfassungsdienst habe den VGT informiert, dass das
möglich sei und „deswegen ziehen wir hiermit diese Volksabstimmung
zurück“, so Balluch.
Beschluss am 4. März
Das Verbot der Jagdgatter und damit auch ein Verbot von Treibjagden im
Burgenland wird im Landtag am 4. März beschlossen, sagte Schneemann. Er
zeigte sich erleichtert, dass sich das Land durch die Erklärung des VGT
die Volksabstimmung erspart. Die Durchführung einer Volksabstimmung
hätte voraussichtlich über 100.000 Euro gekostet, so Schneemann. Er
bedankte sich auch beim VGT für die Bereitschaft zum Konsens.
Von dem Verbot ab dem Jahr 2023 betroffen ist unter anderem der
„Tiergarten“ Esterhazy bei Eisenstadt – das größte Jagdgatter im
Burgenland. Gespräche, wie es damit in Zukunft weitergeht, habe es laut
Landesrat Schneemann noch nicht gegeben.
Grünen wollen nun Volksbefragung initiieren
Die Grünen orten ein „schlechtes Signal“ für die direkte Demokratie.
„Hier wurde eine große Chance vertan, denn nach einer positiven
Abstimmung wäre die gesamte SPÖ-Gesetzesnovelle ungültig und das 2017
ausverhandelte Jagdgesetz wieder in Kraft“, so der grüne sich
Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller. „Leider“ sei der VGT auf den
Deal mit der Regierungspartei eingegangen. Spitzmüller verwies auf einen
grünen Antrag für eine Volksbefragung zum Tierschutz, der noch vor dem
Sommer behandelt werden muss. „Wir wollen den Burgenländerinnen und
Burgenländern die Möglichkeit geben, sich bei einer Volksbefragung zum
Tierschutz zu bekennen. Dafür braucht es 6.000
Unterstützungserklärungen, das ist zu schaffen“, so der
Landtagsabgeordnete.
Aufregung herrscht derzeit in Fohnsdorf im Bezirk Murtal um einen
möglichen Wolfsriss. Der Wolf soll im Ortsteil Göttschach ein Schaf, das
sich auf einer Weide in unmittelbarer Nähe zum Ortsgebiet befand,
gerissen haben. Noch laufen Untersuchungen.
Das getötete Schaf wurde auf einer Weide gefunden, die zu einem
Hühnerhof gehört und in unmittelbarer Nähe zu diesem liegt. Der Hof
wiederum grenzt direkt an das Ortsgebiet.
Wolf auf Bildern aus Wildkamera zu sehen
Das rund 60 Kilogramm schwere Schaf wurde in der Nacht auf Sonntag
gerissen. Aus dem Ort hieß es, man sei sich nicht sicher gewesen, ob es
sich um einen Wolfsriss gehandelt habe, auch ein großer Hund sei nicht
auszuschließen. Der Murauer Amtstierarzt sicherte am Kadaver des Schafes
DNA-Spuren, die derzeit in Wien ausgewertet werden.
Ein Ortsbewohner stellte nach dem Zwischenfall Wildkameras am nahen
Waldrand auf. In den folgenden Abendstunden nahm eine Kamera einen Wolf
auf, insgesamt gibt es dutzende Bilder von dem Tier.
„Sind in großer Sorge“
„Wir wurden heute über den Fall informiert, die Landwirte und Jäger sind
in großer Sorge“, so der Murtaler Landwirtschaftskammerobmann Martin
Kaltenegger. Dass sich das Tier so weit an eine bewohnte Gegend
herantraut, sei selten. Auch im Fohnsdorfer Ortsteil Sillweg gibt es
Hinweise auf einen Wolf, dort wurde ein totgeborenes Kalb gefressen.
Freilich ist das Wildtier streng geschützt. Kaltenegger sprach auch eine
Warnung an Hundebesitzer aus, es sei nicht auszuschließen, dass der Wolf
Hunde angreifen würde. Auch die lokale Bevölkerung sei sehr besorgt, so
Kaltenegger, langfristig wünsche man sich einen Abschuss.
In der Gemeinde Maria Saal hat ein Spaziergänger am Samstag drei erlegte
Füchse gefunden. Zwei Tieren wurde das Fell fachmännisch abgezogen. Die
Polizei ermittelt wegen Eingriffs in fremdes Jagdrecht. In Preitenegg
entdeckten Kinder eine tote Pythonschlange neben der Gemeindestraße.
Der 56 Jahre alte Spaziergänger aus Klagenfurt entdeckte die toten
Füchse in einem Waldstück zwischen Pörtschach am Berg und Tanzenberg,
unmittelbar neben einem öffentlichen Parkplatz der Karnburger Straße.
Die Tiere waren mit einer Schusswaffe erlegt worden. Die Polizei geht
davon aus, dass ein Zusammenhang mit gleichen Funden in den Gemeinden
Moosburg und Glanegg besteht. Auch dort wurden während der vergangenen
zehn Tage erlegte und fachmännisch abgezogene („abgebalgte“) Füchse
gefunden – mehr dazu in
Gehäutete Füchse sorgen für Aufregung (kaernten.ORF.at; 11.2.2021).
In Moosburg und in Liebenfels ermittelt die Polizei, weil mehrere Füchse
getötet und gehäutet wurden. Die Kadaver hinterließ der Täter
anschließend am Straßenrand.
Was der bislang Unbekannte machte, verstoße ganz klar gegen das
Jagdrecht, hieß es von der Jägerschaft. Er habe bereits sechs Füchse,
mit jeweils einem Schuss getötet, enthäutet und am Wegesrand oder im
Straßengraben entsorgt.
Die Füchse wurden in den letzten Tagen in Liebenfels und Moosburg
gefunden. Fundorte sind etwa Obergöriach in der Gemeinde Moosburg oder
Zweikirchen in der Gemeinde Liebenfels.
Auch die Jägerschaft hat großes Interesse, den Wilderer baldmöglichst
auszuforschen. Denn Tiere zu enthäuten und am Wegesrand zu entsorgen,
gehe gar nicht. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise.
"Wir müssen das Image der Jagd auch in Zukunft weiter
verbessern"
Landesjägermeister Sieghartsleitner stellt sich beim Bezirksjägertag in
Perg der „Basis“.
Am Samstag beginnt in Perg der Jahresreigen der Bezirksjägertage. Um 9
Uhr wird Bezirksjägermeister Ulf Krückl die Gäste im
Veranstaltungszentrum „Die Turnhalle“ willkommen heißen.
Der Bezirksjägertag steht unter dem Motto „Wohin gehst du, Jagd?“. Dazu
wird die neue Führung des Landesjagdverbandes um Landesjägermeister
Herbert Sieghartsleitner Stellung nehmen. Ulf Krückl spricht von einer
„Aufbruchsstimmung an der Basis“. Im OÖN-Gespräch drückt er die Hoffnung
aus, „dass mit der neuen Vertretung eine jüngere Mannschaft zum Zug
kommt, die uns kompetent und mit der Bereitschaft, unsere Belange gegen
konträre Strömungen in der Gesellschaft zu verteidigen, in die Zukunft
führt“.
Zeit zum Kennenlernen
Die Bezirksjägertage stehen diesmal im Zeichen des gegenseitigen
Kennenlernes und „Vertrautmachens“ mit der neuen Führung. Am 23. Apri.
2019 wurde Herbert Sieghartsleitner (55) aus Molln, Bezirksjägermeister
von Kirchdorf, vom Landesjagdausschuss zum Nachfolger von Sepp Brandmayr
gewählt, dessen Stellvertretet er zuvor gewesen war.
Mit den Stellvertretern Volkmar Angermeier und Andreas Gasselsberger
wird er sich in Perg der Basis vorstellen. In seiner ersten Amtsperiode
hat er sich vorgenommen, das Image der Jagd weiter zu verbessern:
„Alles, was wir tun, müssen wir Nichtjägern erklären können.“ Dazu will
er mit PR-Profis zusammenarbeiten.
Wichtig ist ihm vor allem der ethische Aspekt der Jagd. Das heißt:
„Wir müssen den Tötungsakt begründen
können“. Für ihn selbst ist die Tötung „Teil des
Lebens“. Ihr waidgerechter Vollzug sei durch die „fachliche Kompetenz“
des Jägers, die auf eine möglichst schmerzfreie Tötung abziele,
gerechtfertigt. Der Jagdtrieb sei ein
Menschenrecht, so Sieghartsleitner –
die Freude daran, „ordentlich Beute zu
machen“. Auch heute sei die Jagd notwendig, der Zulauf
ungebrochen. 19.785 Mitglieder zählt der Landesjagdverband, pro Jahr
kommen 300 neue dazu.
Imagepflege bedeutet, auch, „dass wir unseren ‚Benefit‘ für die
Gesellschaft deutlicher machen“. Vor allem
der Wald profitiere von der Jagd: „Nur wenn wir dem gesetzlichen Auftrag
gemäß die Wildbestände gewissenhaft regulieren, kann sich der von
Windwurf und Borkenkäfer geschädigte Wald erholen“. Ein
weiterer Aspekt liege in der Seuchenbekämpfung. „Die afrikanische
Schweinepest steht ‚vor unserer Haustür‘“, so Sieghartsleitner. Durch
rigorose Dezimierung des Schwarzwilds lasse sich die Gefahr eindämmen.
Und natürlich profitiere der Artenschutz, sogar im Jagdgesetz
manifestiert ist.
Noch etwas ist ihm wichtig: „Wir müssen in der Öffentlichkeit
signalisieren, dass wir bereit zum Selbstreinigungsprozess sind“.
Verletzung jagdlicher Regeln müssen intern geahndet werden, gerade
Verstöße gegen Waidgerechtigkeit und Kameradschaft. Unerlässlich sei die
Schaffung von Wildruhezonen: „Eine politische Aufgabe, die wir
ansprechen müssen“.
Seltene Raubkatze schleicht durch die Wälder Wiens
Fast 100 Jahre nach seiner Ausrottung ist der Luchs zurück in den
österreichischen Wäldern. Eine Wildtierkamera fing das seltene Raubtier
ein.
Anhand von gefundenen Beutetierresten konnte bereits 2020 davon
ausgegangen werden, dass sich die wunderschöne Raubkatze mit den
Büscheln auf den Ohren wieder in unseren heimischen Wäldern aufhält.
Die Umweltschutzorganisation WWF jubelt: Der Luchs ist zurück! Sogar ein
Pärchen konnte mittlerweile festgestellt werden und schleicht in den
Wiener Quellenschutzwäldern (Bereiche Hochschwab, Schneeberg und Rax)
umher.
Wilderei und Zerstörung des Lebensraumes muss gestoppt werden
Forstdirektor Andreas Januskovecz zeigt sich ganz besonders erfreut.
"Der Luchs gehört zum natürlichen Artenspektrum in unseren Wäldern.
Gemeinsam mit anderen in unseren Wäldern wieder heimischen Raubtieren,
wie dem Wolf, tragen sie zur Erhaltung eines ökologischen Wildstandes
auf natürliche Weise bei."
Der Artenschutzexperte des WWFs Christian Pichler sagt folgendes über
Europas größte Raubkatze: "Durch die Infrastruktur und das Schrumpfen
der Lebensräume wird oft verhindert, dass einzelne Luchse zur
Fortpflanzung zueinander finden und auch Fälle von Wilderei dezimieren
die isolierten Populationen. Dieser Teufelskreis muss unbedingt
durchbrochen werden!"
Fast ein ganzes Jahrhundert ausgerottet
Vor der Wiederansiedlung in den 1980er Jahren, wurde 1918 der letzte
heimische Luchs im Bregenzerwald erlegt und war für fast ein Jahrhundert
gänzlich ausgerottet. Mühselig und geduldig wurden immer wieder Luchse
in den Kalkalpen freigelassen um sich wieder natürlich in Österreich
anzusiedeln. Es scheint für den Moment gelungen. Für Menschen stellen
die scheuen Raubkatzen übrigens keine Gefahr dar.
Infos zum Luchs:
Der Luchs ist ein Einzelgänger der überwiegend nachts auf die Jagd geht.
Sein Revier kann sich bis zu 400 Quadratkilometer ausdehnen und er
benötigt ungefähr zwei Kilogramm Fleisch pro Tag - vorzugsweise Rehe und
Gämsen. Der bei uns vorkommende "Eurasische" Luchs hat eine Schulterhöhe
von 50-70 Zentimeter und wird in freier Wildbahn zwischen 10 und 15
Jahre alt. Seine Fellzeichnung ist wie ein Fingerabdruck einzigartig.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat die für eine Volksabstimmung im
Burgenland notwendigen Unterschriften gesammelt: Am Donnerstag werden
14.500 Unterschriften gegen die Gatterjagd übergeben, hieß es in einer
Aussendung.
In der österreichischen Geschichte habe es noch nie eine Volksabstimmung
auf Landesebene „von unten“ gegeben, zeigte sich der Verein gegen
Tierfabriken erfreut. Trotz Lockdowns und der Feiertage sei es möglich
gewesen, der Landesregierung nun zwei Wochen vor Fristende mehr als die
12.000 notwendigen Unterschriften zu übergeben.
Auch die Grünen freuten sich über die erreichte Zahl der
Unterstützungserklärungen. „Das ist ein großartiger Erfolg in Richtung
mehr Tierschutz im Land“, so Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller. Er
zeigte sich überzeugt, dass die Volksabstimmung im Sinne des
Tierschutzes ausgehen wird.
Sagartz: „Die Burgenländer entscheiden“
Schon vor der Abstimmung im Landtag haben sich die ÖVP und andere
Parteien klar gegen das neue Jagdgesetz ausgesprochen. Mit dem neuen
SPÖ-Gesetz wolle man unter anderem eine unabhängige
Interessensvertretung ausschalten und durch die Erhöhung der Jagdabgabe
die Jäger zur Kasse bitten, so Sagartz. „Es gibt viele Gründe gegen
dieses SPÖ-Jagdgesetz zu sein. Ob es in Kraft tritt, entscheiden nun die
Burgenländer“, sagte Sagartz.
Eulen-Entführer tauchte bei Wilderei Prozess in Eisenstadt nicht
auf
Erstangeklagter soll mehrere Wildtiere illegal erschossen haben -
Verurteilung nur wegen falscher Zeugenaussage - Zweitangeklagter
entführte drei Steinkäuze aus Nistkasten
Zwei Nordburgenländer hätten am Donnerstag am Eisenstädter Landesgericht
wegen des Eingriffs in fremdes Jagd- und Fischereirecht - vulgo Wilderei
- vor Richterin Karin Lückl erscheinen sollen. Erschienen ist nur der
Erstangeklagte, ein 36-Jähriger aus dem Bezirk Neusiedl am See. Ihm wird
vorgeworfen, mehrere Rehe, einen Hasen, eine Stockente und einen
Stieglitz verbotener Weise erschossen zu haben. Am Ende setzte es eine
bedingte Haftstrafe wegen falscher Beweisaussage.
Die Anklage stützte sich in dem Prozess vor allem auf die Aussagen des
Zweitangeklagten, der sich jedoch krankheitsbedingt entschuldigen ließ.
Er hätte sich an diesem Tag wegen der Entführung von drei Steinkäuzen
aus ihrem Nistkasten im Bezirk Neusiedl am See verantworten müssen.
Diese hatte er laut Anklageschrift in einem selbst gebauten Vogelkäfig
im Haus seiner Schwester untergebracht, bevor er sie schließlich wieder
aussetzte.
Der Zweitangeklagte hatte gemeinsam mit seinem Bruder, seiner Schwester
und dem 36-Jährigen im Frühjahr 2019 in der Umgebung von Parndorf
Schießübungen auf Dosen durchgeführt. Dabei soll der Erstangeklagte mit
seinem Gewehr eine Stockente erschossen haben.
Außerdem soll der 36-jährige Burgenländer einen Hasen und einen
Stieglitz auf dem Gewissen haben. Ein Foto von ersterem wurde auf dem
Handy des Mannes gefunden. Er habe ihn mit dem Auto angefahren und dann
fotografiert, rechtfertigte sich der Mann. Das Foto teilte er mit dem
Zweitangeklagten.
Auf die Frage, warum darunter der Kommentar "Illegal abgeschossener
Hase" zu lesen wäre, antwortete der Angesprochene, dieser müsse vom
Zweitangeklagten stammen, der ihn damit belasten wollte. Die ehemals
freundschaftliche Beziehung zwischen den drei Geschwistern und dem
Erstangeklagten sei inzwischen "sehr zerrüttet", konstatierte ein als
Zeuge geladener Kriminalbeamter. Grund dafür seien gegenseitige
Anschuldigungen nach mehreren Suchtgiftdelikten.
Ebenfalls im Frühjahr 2019 wurde in der Nähe von Parndorf ein illegal
abgeschossener Rehbock gefunden. Ein als Zeuge geladener Jäger hielt es
für "theoretisch möglich", dass der Bock mit der Büchse des Angeklagten
erlegt worden sei. Das inzwischen sichergestellte Kugelgewehr hatte der
36-jährige von seinem verstorbenen Vater geerbt. Ein weiterer Zeuge aus
dem Jagdrevier um Weiden am See konnte drei tot aufgefundenen Rehen
keine sichere Todesursache mehr zuweisen.
Verurteilt wurde der 36-Jährige schließlich wegen falscher Beweisaussage
in einem Suchtgiftprozess. Angeklagter damals war der spätere
mutmaßliche Eulen-Entführer. Der 36-Jährige erhielt von Richterin Lückl
15 Monate, bedingt auf drei Jahre. Da die beiden Geschwister des
Zweitangeklagten ebenfalls nicht zum Prozess erschienen waren, wurde das
Verfahren wegen Wilderei auf Beschluss der Richterin ausgeschieden.
Österreich kauft so viele Handfeuerwaffen wie noch nie
Die Nachfrage nach Handfeuerwaffen ist in Österreich im Jahr 2020 in
bisher unerreichte Höhen geschossen. Das geht aus Daten einer
Marktstudie des Marktforschungsinstituts Branchenradar.com hervor.
Zuwächse gab es demnach bei Neuanschaffungen, vor allem aber am
Gebrauchtwaffenmarkt. Die Nachfrage habe sich um nahezu zehn Prozent im
Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 71.250 Stück erhöht. Damit wurden um
6.400 Gewehre und Faustfeuerwaffen mehr verkauft als im Jahr davor.
Im Vergleich zu 2019 stieg die Nachfrage nach gebrauchten Gewehren um
fast 16 Prozent und nach gebrauchten Handfeuerwaffen um rund sieben
Prozent. Insgesamt gingen 2020 damit 52.300 Gebrauchtwaffen über die
Verkaufstische, geht aus den Zahlen des Instituts hervor. Doch auch in
den Neuwaffenmarkt kam Bewegung: Der Absatz von Lang- und
Faustfeuerwaffen erhöhte sich um rund fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr
auf insgesamt knapp 19.000 Stück. Auch hier war das Wachstum bei
Flinten, Büchsen und kombinierten Gewehren größer als bei Pistolen und
Revolvern.
"In beiden Märkten war der massive Anstieg im Wesentlichen auf den
Jagdbereich zurückzuführen. Der Lockdown wurde offenbar auch dafür
genutzt, sich im Freien weidmännisch zu ertüchtigen. Und da das
österreichische Waffengesetz seit 2019 auch das Führen von
Faustfeuerwaffen bei der Ausübung der Jagd ermöglicht, steigt seither
auch die entsprechende Nachfrage rasant", berichtete Branchenradar.com.
Laut Zentralem Waffenregister waren in Österreich mit Jahresende 2020
rund 1,15 Millionen Waffen der Kategorien B, C und D in privatem Besitz.
Im Vergleich zu 2019 stieg der Bestand um etwa fünf Prozent oder 53.000
Stück. Da im vergangenen Jahr jedoch auch rund 39.000 Waffen abgemeldet
wurden, lag die Anzahl der Neuanmeldungen bei über 91.000 Stück. Die
Differenz zwischen Erwerb und Neuanmeldungen erkläre sich zum einen
durch Käufe zusätzlicher Gewehrschäfte, da in diesem Fall die neu
adaptierte Waffe nochmals angemeldet werden muss. Darüber hinaus gebe es
aber auch ein reges Below-the-line-Geschäft, also den Besitzerwechsel
von Handfeuerwaffen, bei denen kein Händler involviert ist, informierte
Branchenradar.com. Dazu zählen nachträgliche Anmeldungen aus
Altwaffenbestand, auch wenn die Frist dafür abgelaufen ist - nach
Hausräumungen oder Erbschaften kommt es beispielsweise vor, dass nicht
registrierte Waffen auftauchen und legalisiert werden.