Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürften
vorerst keine Wölfe mehr geschossen werden. Ansonsten drohe Österreich
ein Vertragsverletzungsverfahren, sagte der Linzer Jurist Franz
Leidenmühler. Auch der Innsbrucker Europarechtsexperte Walter Obwexer
sieht die Entnahme von Wölfen künftig erschwert.
Der Gerichtshof in Luxemburg stellte fest, dass, um Wölfe jagen zu
können, ein guter Erhaltungszustand auf Landesebene, auf Staatsebene und
sogar auf überstaatlicher Ebene gegeben sein müsse. „Das Land Tirol hat
ja gehofft, dass der EuGH entscheiden würde, dass es bei dem guten
Erhaltungszustand auf die sogenannte biogeografische Region ankommt.
Also ein weit größeres Gebiet“, so Obwexer.
EuGH stellt klar: Wolfsjagd verboten
Das habe der Gerichtshof am Donnerstag zwar nicht ausgeschlossen, aber
eben zugefügt, dass zunächst ein guter Erhaltungszustand auf lokaler und
nationaler Ebene gegeben sein müsse. Erst wenn das erfüllt sei, könne
und müsse noch beachtet werden, ob nicht eine Beeinträchtigung des
Erhaltungszustandes in der größeren Region erfolgt. „Das ist eindeutig
strenger als es bislang war“, so der Europarechtsexperte, der das Land
häufig in Rechtsfragen berät. Der EuGH wolle verhindern, dass sich die
verschiedenen Staaten „aufeinander ausreden“, erklärt Franz Leidenmühler,
Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz.
Vor Abschuss ist Almschutz zu prüfen
Des Weiteren habe der Gerichtshof festgestellt, dass nur der
unmittelbare Schaden bewertet werden dürfe, so Obwexer. Und der Schaden
müsse schwer sein. Indirekte Schäden darüber hinaus, insbesondere für
die Almwirtschaft seien nicht zu bewerten.
Und schließlich habe der Gerichtshof auch entschieden, dass immer
anderweitig zufriedenstellende Lösungen des Almschutzes geprüft werden
müssen. Als Beispiele nennt Obwexer Zäune, Hirtenhunde, Hirten und
Einpferchen in der Nacht. Das bisherige Abschussargument, dass
Herdenschutz unfinanzierbar sei, sei damit zurückgewiesen worden.
„Das Land Tirol darf die Kosten zwar mitberücksichtigen, muss die aber
immer abwägen mit dem Schutz des Wolfes auf der anderen Seite. Und nur
wenn die Kosten für die Almschutzmaßnahmen sehr viel stärker wiegen als
der Nachteil, der mit der Entnahme eines Wolfes verbunden ist – für den
Schutz des Tieres – nur dann darf die Entnahme erfolgen“, erklärt er.
All das zusammengenommen zeige, dass in Zukunft die Entnahme von
Problem- und Schadwölfen wesentlich schwieriger sein werde, als es
bislang der Fall war, resümiert der Europarechtsexperte.
Geisler sieht keine Auswirkung auf Tirol
Anders als Obwexer schätzt Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler
(ÖVP) das Urteil ein. Für Tirol ändere sich nichts, weil man ohnehin
Einzelfälle prüfe. „Deshalb werden wir auch in Tirol zukünftig schauen,
dass wir wirklich Schad- und Risikowölfe relativ rasch entnehmen
können“, so Geisler. Die Bildung eines guten Erhaltungszustandes werde
nicht verhindert, weil von Süden her neue Wölfe zuziehen würden, beruft
sich Geisler auf Gutachten.
Tirol macht den Abschuss von bestimmten Wölfen auf Basis von
Verordnungen möglich. In der EuGH Klarstellung ist irrelevant, ob
Wolfabschüsse auf Basis von Bescheid, wie es früher der Fall war, oder
Verordnungen, wie es momentan der Fall ist, durchgeführt würden.
Gewessler: Unterstützung für Landwirtschaft
Für Umweltministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) stehe fest, dass die
gültige Rechtslage von allen Beteiligten eingehalten werden müsse. Die
Debatte brauche Sachlichkeit. „Der Landwirtschaft steht jedenfalls
schnelle Unterstützung zu – eine gute Möglichkeit dafür ist der
effektive Herdenschutz. Hier braucht es mehr Förderungen: Da gibt es
gerade in Österreich noch großes Potential nach oben“, so die
Ministerin.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält am strengen Schutz des
Wolfes und damit am Abschussverbot fest. Denn die Population sei
hierzulande in keinem guten Zustand. Das Tiroler
Landesverwaltungsgericht hatte sich mit der Bitte um eine
Rechtsauslegung an den EuGH gewandt.
Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte
am Donnerstag der EuGH in Luxemburg. „Eine Ausnahme von diesem Verbot
zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn
sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet,
was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es in einer Aussendung des
Gerichtshofs.
Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die
Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss
freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den
EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten.
Keine Ausnahme in Österreich
Die Richter in Luxemburg mussten unter anderem die Frage beantworten, ob
es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen
europäischen Ländern vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat
(FFH)-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht. Nein,
lautet die Antwort: Österreich habe bei seinem Beitritt in die
Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen
den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet.
„Soweit die österreichische Regierung davon ausgeht, dass der
Unionsgesetzgeber infolge der Entwicklung der Wolfspopulation in
Österreich inzwischen den strengen Schutz der Wölfe hätte aufheben
müssen, steht es ihr im Grunde frei, eine Untätigkeitsklage
einzureichen, was sie bis dato nicht getan hat“, fasst der EuGH die
Argumentation der Richter in der Aussendung zusammen.
EuGH stellt Bedingungen für Abschuss klar
Einen Wolf auch unter der aktuellen Rechtslage zum Abschuss freizugeben,
geht nur, wenn die Wolfspopulation sich in einem guten Erhaltungszustand
befindet und die Jagd diesen nicht gefährdet – und zwar sowohl mit Blick
auf Tirol und Österreich als auch auf das grenzüberschreitende
Verbreitungsgebiet. Zudem müssen vor einem Abschuss auch andere Lösungen
wie zum Beispiel Almschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Außerdem
müssten für eine Ausnahme die Schäden „zumindest weitgehend“ dem
betreffenden Tier zuzuschreiben sein. Indirekte Schäden, die nicht auf
diesen einzigen Wolf zurückzuführen seien, würden nicht ausreichen.
Die Umweltschutzorganisationen WWF Österreich und Ökobüro freuten sich
über das Urteil. „Das ist eine wichtige Klarstellung: Bei streng
geschützten Arten wie dem Wolf gehen gelindere Mittel wie der
Herdenschutz vor. Der Abschuss darf nur das letzte Mittel sein“, wurde
WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler in einer Aussendung zitiert.
Lage jetzt strenger als bisher
Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck
analysierte, dass durch dieses Urteil die Entnahme von Problem- und
Schadwölfen wesentlich schwieriger sein werde, als es bisher der Fall
war – mehr dazu in:
Wolfsabschüsse müssten eingestellt werden.
Das Urteil habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol, reagierte
das Land Tirol in einer Aussendung. Die Entscheidung bringe aber auch
keine Erleichterungen, wurde Landeshauptmann-Stellvertreter Josef
Geisler (ÖVP) in einer Aussendung zitiert. Inzwischen werden Wölfe nicht
mehr per Bescheid, sondern auf Basis von Verordnungen abgeschossen.
Im Gemeindegebiet von Pfunds (Bezirk Landeck) ist in der Nacht
auf Montag ein Bär auf einer Wildkamera aufgenommen worden. Er soll in
den Tagen zuvor mehrere Bienenstöcke geplündert haben. Die Behörden
beruhigen, es bestehe keine erhöhte Bärengefahr in Tirol.
Die Gemeinde Pfunds informierte die Bevölkerung über die Bärensichtung
und sperrte vorübergehend einen nahegelegenen Spazierweg. Zudem wurde
dem betroffenen Imker empfohlen, seine Bienenstöcke mit einem
Elektrozaun zu schützen.
Das Land Tirol stellt auf Anfrage kostenloses Zaunmaterial zur Verfügung
und bittet Imker um besondere Aufmerksamkeit. Schutzmaßnahmen wie
Elektrozäune erwiesen sich nach Angaben des Landes zur Vorbeugung
solcher Vorfälle als effektiv.
Land beruhigt: Keine erhöhte Bärengefahr in Tirol
Obwohl ein Bär in Pfunds gesichtet wurde, besteht laut den Behörden
keine erhöhte Gefahr. Bären, die in den letzten Jahren in Tirol
gesichtet wurden, zeigten ein scheues Verhalten, und die
Wahrscheinlichkeit, einem Bären zu begegnen, sei äußerst gering. Dennoch
appellierte das Land Tirol an die Bevölkerung, Sichtungen von
Großraubtieren möglichst rasch zu melden, da Bildmaterial für die
fachliche Beurteilung besonders wichtig sei.
Im Gemeindegebiet von Pfunds wurde zuletzt Ende Mai ein Bär
nachgewiesen. Es ist unklar, ob es sich um denselben Bären handelt. Im
Dreiländereck zwischen Südtirol, dem Engadin und Tirol gab es in der
Vergangenheit immer wieder Hinweise auf Bären
Mit der geplanten Neufassung des Tiroler Jagdgesetzes sollen
Jäger künftig beim Abschuss eines Wolfes die Möglichkeit bekommen, den
Kadaver zu behalten – als Erinnerung bzw. als Trophäe. Die Tiroler
Grünen kritisieren die geplante Novelle als falsches Signal, die
Volkspartei verteidigt das neue Gesetz.
Im Juli-Landtag soll die Novelle des Jagdgesetzes beschlossen werden,
darin ist sich die ÖVP-SPÖ-Koalition in Tirol einig. Sie soll unter
anderem die Genehmigung für Nachtabschüsse erleichtern, um so
Abschussquoten eher erfüllen zu können – mehr dazu in
Streit zwischen Land
und Jägerverband. Während die Jägerschaft bei den Nachtabschüssen
kritisch auf die Landespläne reagiert, sieht sie bei den Wolfstrophäen
kein Problem. Wer künftig nach einer entsprechenden Abschussverordung
des Landes einen Wolf erlegt, soll den Kadaver des geschützten Tiers
künftig mit nach Hause nehmen dürfen. Das war bisher verboten.
Die Landesregierung reagiert mit dieser Änderung auf einen Wunsch des
Tiroler Jägerverbands. Es werde sicherlich nicht jeder, der einen Wolf
schießt, das tote Tier behalten wollen, glaubt Landesjägermeister Anton
Larcher. „Aber wenn den jemand haben will, es ist ein wunderschönes
Tier, er hat ein wunderschönes Fell. Wir gerben uns ein Fuchsfell, wir
gerben uns ein Dachsfell, wir gerben uns ein Marderfell. Warum sollen
wir nicht auch ein Wolfsfell gerben? Deswegen sehe ich hier kein Problem
drinnen“, so Larcher.
Grüne „schockiert“, ÖVP weist Befürchtungen zurück
Die Grünen reagieren „schockiert“ auf das Gesetzesvorhaben, sie sehen
einen Rückschritt in das 19. Jahrhundert, „in die Zeit der Wolfshatz“.
Klubobmann und Landessprecher Gebi Mair befürchtet, dass mit der Chance
auf die Trophäe eines an sich geschützten Tieres betuchte Jagdgäste nach
Tirol gelockt werden.
„Durch die Hintertür versucht man da, reiche Gäste anzulocken und zu
sagen: ‚Schau, eine einmalige Chance, komm nach Tirol, wir sind wirklich
das Paradies zum Wölfejagen. Die kannst du dann auf den Kachelofen
hängen.‘ Das ist wirklich weit weg davon, wo das eigentlich sein
sollte.“ Wenn es die Jagd auf den Wolf, der eben ein geschütztes Tier
sei, angeblich brauche, dann müsse das wirklich zum Schutz der Almen
sein und nicht zum Vergnügen von irgendwelchen reichen Gästen, so Mair.
Für ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf sind diese Einwände keinesfalls
stichhaltig. „Das ist ein völliger Blödsinn, es braucht eine Verordnung
der gesamten Landesregierung, dass ein Wolf erlegt werden kann, ein
Schad- oder Risikowolf. Es ist nicht ganz einfach, so ein Tier zu
erlegen. Also da kann man nicht den gehbehinderten Gast aus Deutschland
holen, und der schießt dann auf den Wolf, weil der Wolf nicht wartet“,
argumentiert der ÖVP-Klubobmann.
Wenn ein Jäger einen Hirsch schießt, dann gehöre das Wildbret dem Jäger,
wenn ein Jäger einen Fuchs schießt auch. Wenn ein Jäger einen Wolf
erlegt, dann soll der Wolf auch Eigentum des Jägers sein, meint der
ÖVP-Politiker, der selbst ein passionierter Jäger ist.
Begehrte Jagdtrophäen mit langer Tradition
Jagdtrophäen haben innerhalb der Jägerschaft eine große Symbolkraft.
Viele Jägerinnen und Jäger haben deshalb Geweihe, Hörner, Federn und
Felle als Wandschmuck. Der Gamsbart ist vielfach Accessoires eines Huts.
Die Trophäen sind ein Vorzeigeobjekt, mit dem auch der eigene Jagderfolg
dokumentiert wird. Künftig könnte das in Tirol auch bei Wolfsabschüssen
möglich sein.
Genau daran knüpft auch die Kritik der Landesumweltanwaltschaft an. In
ihrer Stellungnahme zur Gesetzesnovelle heißt es, dass „eine
Zurschaustellung getöteter Wölfe, Bären oder Luchse“ gerade vor dem
Hintergrund des hohen Schutzstatus dieser Beutegreifer nicht zu
rechtfertigen sei. Österreich habe sich zum Schutz dieser Tiere
verpflichtet.
„Die nun anvisierte Möglichkeit für Jagdausübungsberechtigte, entnommene
Exemplare künftig ohne speziellen Grund dauerhaft rechtmäßig zu besitzen
und zu transportieren, ist aus Sicht des Landesumweltanwaltes
überschießend“, so die Stellungnahme.
Weiterverkauf bleibt strikt verboten
Mit der Gesetzesnovelle soll künftig der Besitz eines abgeschossenen
Wolfes legal werden, sofern man selbst das Tier anhand einer
Abschussvorordnung erlegt hat. Der Verkauf oder Tausch der Kadaver wird
auch weiterhin verboten bleiben, heißt es vonseiten des Landes.
Erleichterungen wird das Gesetz dagegen auch beim Transport von Kadavern
von großen Beutegreifern bringen. Konkret ist dabei gedacht, dass es
keine Ausnahmegenehmigungen mehr braucht, wenn etwa Straßenmeistereien
die Kadaver von überfahrenen Wölfen und Luchsen abtransportieren.
Zwischen dem Tiroler Jägerverband und der Landesregierung gibt
es Streit. Anlass ist die Novelle des Jagdgesetzes, die im Juli-Landtag
beschlossen werden soll. Im Zentrum der Kritik stehen Abschüsse in der
Nacht gegen die sich der Jägerverband wehrt.
Dass die Jäger die Novelle ablehnen, ist einmalig in Tirol. Für den
kommenden Dienstag wurde jetzt kurzfristig eine Sitzung im Innsbrucker
Landhaus anberaumt.
Die Vorschläge des Jägerverbandes seien nicht berücksichtigt worden,
kritisiert Landesjägermeister Anton Larcher. Unter anderem sollen
künftig Abschüsse in der Nacht einfacher sein. Larcher sagt hingegen,
das bringe nichts. Das Rotwild lerne schnell dazu. Er befürchte, dass es
für die Jägerschaft unsichtbar werde, wenn der Nachtabschuss überhand
nehme, so Larcher.
Larcher: Erreichen Gegenteil von dem Gewollten
Das Wild habe schon in den Abend- und frühen Morgenstunden keine Ruhe
mehr, jetzt werde mit den Stirnlampen die Nacht zum Tag. Das Wild werde
dadurch von A nach B gehetzt. „Wenn wir jetzt noch in der Nacht
schießen, dann fürchte ich, wird das der Sache nicht guttun und
eigentlich das Gegenteil bewirken von dem, was wir wollen“, so der
Landesjägermeister.
Wolf: „Bestand des Rotwildes ist zu hoch“
Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben, kontert ÖVP-Klubobmann
Jakob Wolf: „Es sind viele Dinge in der Novelle, die der Jägerverband
ausdrücklich wollte, wie mehr Tierschutz, Wildtiermanagement oder dass
ein erlegter Wolf dem Schützen gehört. Und es sind ein paar Dinge drin,
die dem Jägerverband nicht so gut gefallen.“
Es sei notwendig, vorallem das Rotwild in der Nacht zu erlegen, weil der
Bestand sehr hoch sei, so Wolf weiter: „Geändert wird, dass der
Nachtabschuss nicht mit einem Einzelbescheid sondern mit einer
Verordnung für eine Region geregelt wird. Sonst bleiben die inhaltlichen
Bestimmungen gleich.“ Damit würde es für die Bezirkshauptmannschaften
weniger Bürokratie geben, die Jägerinnen und Jäger würden sich damit die
Gebühren sparen. Er Wolf, sei selbst Jäger. Dass Nachtabschüsse das Wild
vergrämen würde und man es nicht mehr finden könne, sei seine Erfahrung
nicht.
Bejagung fünf Tage vor und nach Vollmond
Damit die Jägerschaft die Abschussvorgaben insbesondere bei Rot- und
Rehwild erfüllen und Wildtierkrankheiten effektiv bekämpfen kann, sollen
mit der Novellierung weitere Möglichkeiten geschaffen werden. Die
zuständigen Bezirkshauptmannschaften sollen den nächtlichen Abschuss für
gewisse Zeiträume mit Verordnungsermächtigungen in den jeweiligen
Gebieten ermöglichen. Immer fünf Tage vor und nach Vollmond dürfte dann
gejagt werden. Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte bleiben dem
Gesetzesentwurf zufolge weiterhin tabu – mehr dazu in
Erleichterungen
bei Nachtabschüssen geplant.
Der Bestand der Pinselohren in Oberösterreich ist seit Jahren
bedroht. Speziell im Nationalpark Kalkalpen werden sie weniger.
Anlässlich des internationalen Tags des Luchses sind Maßnahmen zum
Erhalt der Wildkatze geplant.
Der Luchs ist ein Einzelgänger, der selten geworden ist in den Wäldern
Oberösterreichs. Allein im Nationalpark Kalkalpen sind immer wieder
einzelne Tiere verschwunden, zumindest zwei der Männchen wurden
erschossen. Jetzt leben nur noch drei Männchen, Kuder genannt, und zwei
schon in die Jahre gekommene Weibchen. Eine Inzucht und die Erlöschung
des Projektes drohen.
20 bis 30 Luchse wären laut Experten notwendig
Luchse sind laut EU-Gesetz streng geschützt. Verhandlungen mit
Jägerschaft und Landwirtschaft über neue Luchse aus dem Ausland sind
immer wieder gestockt, höchstens ein Luchs wurde nach jahrelangen
Verhandlungen ausgesetzt – viel zu wenige, sagen Fachleute. Sie sprechen
von 20 bis 30 Luchsen in Kooperation mit den Nachbar-Bundesländern, was
aber auf Widerstand unter anderem seitens der Politik stößt.
Maßnahmen für den Luchsbestand
Der Naturschutzbund und die Bundesforste wollen nun ein Problem-Bewusstsein
für die Situation des Luchses auf allen Ebenen schaffen. Mehrere
gemeinsame Projekte seien geplant, heißt es: etwa Bewusstseins-bildende
Maßnahmen und Schulungen, sowie eine aktive Beteiligung am Luchs-Monitoring
auf Flächen der Bundesforste.
Positive Beispiele aus den Nachbarländern würden zeigen, wie es gehen
könnte, den Schutz des Luchses in Oberösterreich zu stärken.
Immer wieder sorgen Übergriffe durch Wölfe auf Nutztiere für
Verunsicherung bei Tierhaltern. Mit einem neuen
Herdenschutz-Pilotprojekt will man auf der Koralm die Probleme durch die
Rückkehr des Wolfes entscheidend eindämmen.
Auf bis zu 2.000 Metern Seehöhe weiden auf der Hochalm 500 Stück Vieh.
Bei den rund 100 Abkalbungen bis Mitte September sind gerade Kälber und
Mutterkühe leichte Beute für den Wolf.
Überlebensfaktor
„In den vergangenen Jahren ist es leider auch immer passiert, dass
neugeborene Kälber von einem Wolf gerissen worden sind. Der Obmann ist
dann irgendwann zu mir gekommen und hat gesagt, wir müssen uns was
einfallen lassen, sonst hören uns die Familien auf mit dem Auftrieb, und
die Alm wird uns zuwachsen“, so Europaschutzgebietsbetreuerin Andrea
Bund.
Für die 44 Bauern auf der Koralm ist Herdenschutz auch ein
wirtschaftlicher Überlebensfaktor. „Wenn wir jetzt in Österreich eine
massive Ausbreitung des Großraubwildes hätten, können wir mit der
Almwirtschaft aufhören. Es ist definitiv so, dass da eine
Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist“, so Alois Kiefer von der
Weidegemeinschaft Hochalm Bärntal.
Schutzzaun unter Strom
Der neue 1.000 Meter lange Schutzzaun ist eine technische Möglichkeit,
um die geschwächten Tiere vor Wolfsrissen zu schützen. „Wir haben da
eine Bodenlitze von 20 Zentimeter, die nächste 40, 60 und 90 Zentimeter.
Das ist so, dass das ganz dicht sein muss, weil der Wolf versucht
natürlich in erster Linie, unten durch zu kommen. Und da ist wichtig,
dass genug Strom drauf ist“, so Reinhard Huber, Versuchstechniker von
der HTBLA Raumberg-Gumpenstein.
Das Pilotprojekt wird vom Umwelt- und Agrarressort gemeinsam
unterstützt. „Wenn die Emotionen draußen bleiben, dann kommen wir
einfach zu guten Lösungen und Herdenschutz und die Rückkehr des Wolfes.
Das sind natürlich Konfliktfelder, denen wir mit solchen Lösungen gut
begegnen können“, sagte Naturschutzlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ). „Es
hat hier Wolfsrisse gegeben. Natürlich zum Leid der Halter und auch der
Bäuerinnen und Bauern. Und jetzt wollen wir schauen, welche Erfahrungen
wir daraus sammeln können, um eben Tierleid sozusagen von unseren
Nutztieren dementsprechend fernzuhalten“, sagte Agrarlandesrätin Simone
Schmiedtbauer (ÖVP).
Fünf Hektar
Die gesamten 320 Hektar Weidefläche auf der Koralm vor dem Wolf sicher
zu machen, ist nicht möglich – aber fünf Hektar sind geschützt, und
damit sind es auch die Nutztiere dort. Bis zum Herbst wird die
Wirksamkeit des Projekts geprüft.
Nur knapp 24 Stunden nachdem die Verordnung in Kraft trat, ist
im Raurisertal (Pinzgau) ein junger Wolf erlegt worden. Das bestätigt
Hubert Stock, der Wildtierbeauftragte des Landes. Der Naturschutzbund
kritisiert, das Tier sei zu jung und zu klein. Es könne nicht der Wolf
sein, um den es gehe.
Ein Wolf, wie er auf den jüngsten Fotos zu sehen sei, könne nicht 23
Schafe reißen und derart große Schäden anrichten, sagen Gegner dieses
Abschusses. Sie zeigen sich zudem darüber erstaunt, wie mager und
schwach das erlegte Tier sei.
Sind auch schon Jungwölfe unterwegs?
Lucas Ende vom Naturschutzbund sagt dazu, der Wolf auf dem Foto habe
wahrscheinlich noch ein Milchzahngebiss: „In diesem Sinn kann er gar
keine Tiere reißen. Es kann lediglich von einem erlegten Tier etwas
abbekommen. Der Abschuss dieses Jungtiers macht mich sehr stutzig.“ Ende
bezweifelt, ob mit der neuen Verordnung des Landes die richtigen Tiere
geschossen werden können.
Beauftragter Stock verweist auf Überprüfung
Der Abschuss sei Donnerstagabend erfolgt, es sei ein männliches Tier,
hieß es am Freitag dazu vom Land Salzburg. Laut dem amtlichen
Fachbeauftragten Stock könnte es der Wolf sein, der in den vergangenen
Wochen in Rauris 23 Schafe gerissen habe: „Weitere Untersuchungen werden
in Wien durchgeführt, dann wird auch das Alter, eventuelle Herkunft und
die DNA festgestellt“, so Stock. Er begutachtete den Abschuss am
Freitag: „Die Erleichterung unter den Landwirten ist groß, die
Weidetiere sollen in Kürze wieder auf die Alm getrieben werden.“
Es ist insgesamt der zweite geschossene Wolf im Land Salzburg. Im
vergangenen Sommer wurde im Hochkönig-Gebiet (Pinzgau/Pongau) eine
Wölfin zum Abschuss freigegeben.
Svazek: „Verordnung hat große Bedeutung“
LH-Stv. und verantwortliche Landesrätin Marlene Svazek (FPÖ) zeigt sich
zufrieden. „Wir waren sehr schnell mit der Verordnung, aber natürlich
ist für die Almbauern jeder Tag wichtig, den wir gewinnen. Daher ist
auch die neue Weideschutzverordnung, die gerade in Begutachtung ist, von
großer Bedeutung.“
Die Tiroler Landesregierung hat eine Novelle des Jagdgesetzes
vorgelegt, die im Juli im Landtag behandelt werden soll. Der aktuelle
Entwurf sieht unter anderem eine erleichterte Genehmigung von
nächtlichen Abschüssen vor. Der Landesjägerverband zweifelt die
Effizienz dieser Maßnahme an.
Damit die Jägerschaft die Abschussvorgaben insbesondere bei Rot- und
Rehwild erfüllen und Wildtierkrankheiten effektiv bekämpfen kann, sollen
weitere Möglichkeiten geschaffen werden. Dazu zählen etwa erleichterte
Nachtabschüsse.
Jäger fürchten Beunruhigung des Wildes
Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften sollen den nächtlichen Abschuss
für gewisse Zeiträume mit Verordnungsermächtigungen in den jeweiligen
Gebieten ermöglichen. Immer fünf Tage vor und nach Vollmond dürfte dann
gejagt werden. Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte sind dem Gesetzesentwurf
zufolge weiterhin tabu.
Die Effizienz solcher Nachtabschüsse zweifelt indes der Tiroler
Jägerverband an. „Diese Maßnahme hat in unserem Vorstand keinen großen
Anklang gefunden, weil sie zu einer starken Beunruhigung des Wilds
führt“, erklärt Landesjägermeister Anton Larcher. Er rechnet nicht
damit, dass viel Wild in der Nacht erlegt wird.
Weibliches Wild im Visier
Im Gegenzug sollen der Behörde bei mehrjähriger Nichteinhaltung der
Abschusspläne erweiterte Sanktionsmöglichkeiten eingeräumt werden.
Dadurch sollen Aufwuchs und Bestand der Schutzwälder gezielt unterstützt
werden. So könnten die Bezirkshauptmannschaften Freigaben von
Trophäenträgern einschränken. Jäger dürften dann weniger Hirsche mit
Geweih schießen. Damit soll die Motivation, auch weibliches Wild zu
erlegen, gesteigert werden.
„Auch diese Maßnahme haben wir im Tiroler Jägerverband heftig
diskutiert“, man wolle diese Neuerung aber mittragen, so Larcher.
Generell sei der Jagderfolg stark von der Witterung während der
Hauptsaison im Herbst abhängig. "Bei schlechtem Wetter können wir dann
mit Ruhe im Wald rechnen, bei Schönwetter zieht sich das Wild aber
zurück“, erklärt der Landesjägermeister. Grund sei etwa die Anwesenheit
von Freizeitsportlerinnen und -sportlern in Tirols Wäldern.
Neuerung bei Rehkitzrettung
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle des Jagdgesetzes liegt im Bereich
Wildtierschutz. Rehkitze könnten künftig auch ohne Anwesenheit eines
Jagdausübungsberechtigten von registrierten Drohnenpiloten gerettet
werden. Wenngleich weiterhin eine Zusammenarbeit zwischen Piloten und
Jägern bestehen muss. Weiters soll im Zuge der Novelle der Schutz der
Muttertiere gestärkt und das Wildtiermanagement als Aufgabe der Jagd
gesetzlich verankert werden.
Laut Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) wird „laufend
daran gearbeitet, die Regelungen im Tiroler Jagdgesetz so zu gestalten,
um Rechtssicherheit zu gewährleisten, den bürokratischen Aufwand
möglichst gering zu halten und das Wildtiermanagement zu optimieren.“ Im
Juli soll der Gesetzesentwurf dem Tiroler Landtag vorgelegt werden.
Es gibt immer mehr Goldschakale in Salzburg – vor allem im
Lungau. Landwirte sehen die Tiere wegen Rissen von Weidevieh ebenso als
Plage wie den Wolf. Die Jägerschaft will den Goldschakal uneingeschränkt
bejagen dürfen.
Goldschakale verbreiten sich schon seit einigen Jahren im Lungau. Der
Goldschakal ist eine Hundeart und eng mit dem Wolf verwandt.
Goldschakale bilden Rudel und jagen auch gemeinsam.
Grenzüberschreitende Ausbreitung
Die Jägerschaft beobachtet die Entwicklung der Goldschakalpopulation im
Lungau genau, sagte der Lungauer Bezirksjägermeister Franz Lanschützer:
„Wir haben die Jäger in den letzten Jahren immer animiert, uns
Sichtungen zu melden, damit wir wissen, wo sie sind und ob es mehr
werden. Durch die Meldungen merken wir, dass er sich immer weiter
ausbreitet – auch in anderen Bundesländern. Wir können davon ausgehen,
dass ganz Zentraleuropa vom Goldschakal besiedelt wird, wenn die
Ausbreitung so weitergeht.“, sagte Lanschützer.
Bejagung bisher nicht erlaubt
Aktuell darf der Goldschakal wegen der ganzjährig geltenden Schonzeit in
Salzburg nicht bejagt werden. Die ganzjährige Schonfrist wurde zu einer
Zeit eingeführt, als der Goldschakal in Salzburg noch nicht sehr
verbreitet war. Da das mittlerweile anders ist, hofft die Salzburger
Jägerschaft, die Schakalpopulation regulieren zu können. Das würde
bedeuten, dass sie auch geschossen werden können.
Der Bürgermeister von Großkirchheim, Peter Suntinger, ist am
Montag vor dem Landesgericht Wien gestanden. Er hatte dem
Nachrichtenmagazin „profil“ sinngemäß gesagt, seine Gemeinde werde dem
örtlichen Jägerverband 2.500 Euro pro vorgelegten Wolfskadaver bezahlen.
Dafür bekam Suntinger eine Diversion und 2.000 Euro Geldbuße.
Suntinger musste sich wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten
Handlungen (Paragraf 282 StGB) verantworten. Er hatte im vorigen Sommer
dem Nachrichtenmagazin „profil“ sinngemäß erklärt, seine Gemeinde werde
2.500 Euro für jeden vorgelegten Wolfskadaver bezahlen. Ob das Tier vor
dem Abschuss ordnungsgemäß vergrämt wurde, sei dabei nicht von
Bedeutung. „Wir müssen den Jägern einen Anreiz geben“, zitierte das
Magazin den Bürgermeister.
Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken
Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) zeigte Suntinger darauf bei der
Staatsanwaltschaft Wien an. Obwohl der Angeklagte nun vor Einzelrichter
Christian Noe zunächst die seinen Angaben zufolge vom Großkirchheimer
Gemeinderat einstimmig beschlossene Prämie verteidigte, entging er einer
Verurteilung. Nach längerem Hin und Her akzeptierte er das vom Richter
unterbreitete diversionelle Angebot und handelte dabei die ursprünglich
auf 4.000 Euro veranschlagte Geldbuße sogar auf die Hälfte herunter.
Indem er versicherte, er werde sich künftig an die Landesgesetze halten
und binnen 14 Tagen 2.000 Euro plus 150 Euro an Verfahrenskosten
bezahlen, wurde die Anzeige gegen Suntinger zurückgelegt. Der
Bürgermeister gilt damit weiterhin als unbescholten. Die Entscheidung
ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich eine Erklärung
vor.
Bis zu zwei Jahre Haft möglich
Im Fall eines Schuldspruchs hätten dem Ortsvorsteher bis zu zwei Jahre
Haft gedroht, weil er laut Anklage mit seiner Prämie zum illegalen
Erlegen von nicht per Bescheid zum Abschuss freigegebenen Wölfen
aufgerufen hatte. Der Wolf ist grundsätzlich streng geschützt. Auf die
Frage, ob er sich schuldig bekenne, erwiderte Suntinger zu Beginn der
Verhandlung: „Dass ich schuldig bin, bezweifle ich. Ich bin der Meinung:
Wenn man den Wolf sieht, dann schießen.“
Ausführlich schilderte er in weiterer Folge, eine Schafhalterin in
seiner Gemeinde habe im Vorjahr binnen eines Tages sechs Schafe
verloren, die ein Wolf auf der Alm gerissen habe: „Die Bäuche waren
aufgeschlitzt, die Wampen am Boden, ein furchtbarer Anblick.“ Er befasse
sich seit 2015 mit dem Thema: „Als Bürgermeister muss ich die Tierhalter
und Bauern schützen.“
Offiziell seien in Kärnten bisher elf „Problemwölfe“ erlegt worden: „In
Wahrheit sind es aber 40 bis 50.“ Man komme gegen die „fatale
Entwicklung in Österreich, wo es mindestens 400 Wölfe gibt“, nämlich nur
„mit Maßnahmen“ an: „Wenn wir den Wolf sehen, muss er geschossen
werden.“
Gemeinde wollte „Leistung entlohnen“
Er sei bei diesem Thema „der Zeit voraus“, so der Bürgermeister: „Ich
wollte wachrütteln.“ Daher habe man die Abschussprämie beschlossen: „Uns
als Gemeinde interessiert nicht, ob er ordnungsgemäß erlegt wurde oder
nicht. Wir wollen die Leistung belohnen.“
Auf die Frage, wie oft in Großkirchheim die Prämie von 2.500 Euro bisher
ausbezahlt worden sei, erwiderte der Angeklagte: „Leider noch nicht.“
Das liege aber nicht daran, dass es keine Abschüsse gebe. Die Kadaver
würden aus Furcht vor möglichen rechtlichen Folgen wohl verscharrt, so
Suntinger. Er sei „grundsätzlich den Gesetzen verpflichtet“, habe aber
„die Verpflichtung aufzuzeigen, wenn etwas schiefläuft“, merkte der
Bürgermeister noch an.
„Hätte man vermeiden müssen“
Schließlich ließ er sich aber doch auf das diversionelle Angebot ein.
„Es war gesetzwidrig. Es tut mir leid“, räumte er ein und übernahm damit
die für eine Diversion erforderliche Verantwortung. Und weiter: „Im
Allgemeinen hätte man die Vorgangsweise vermeiden müssen.“ Zukünftig
würden sich aber die Gesetze ändern. Die am 15. Mai in Kraft tretende
Kärntner Weideordnung werde Erleichterungen im Kampf gegen
„Problemwölfe“ bringen, zeigte sich der Großkirchheimer Ortschef
zuversichtlich.
Tauben als Lebendköder im Innviertel? Kein Ermittlungsverfahren
HANDENBERG. Tierschützer wurden auf zwei Fallen im Sandtal
zwischen Handenberg und Neukirchen aufmerksam gemacht. Der Angezeigte
gibt an, die Tauben seien von selbst in die Falle geflogen.
Ein aufmerksamer Wanderer hat eine Falle im Sandtal entdeckt, die ihn
stutzig gemacht hat: Eine lebende Taube war darin gefangen. Er
informierte die Tierschützer des Vereins Respekt Tiere, die sich aus
Salzburg Richtung Bezirk Braunau machten, um sich die Gegebenheiten vor
Ort anzusehen. "Wir haben alles so vorgefunden, wie es uns der Mann
beschrieben hat. Wir gehen von einer Habichtfalle aus. Und haben sogar
noch eine zweite Falle entdeckt. Eine größere, die nach demselben
Prinzip funktioniert und auf vierbeinige Tiere abzielt, Fuchs oder
Mader, auch dort waren zwei Tauben gefangen", sagt Tom Putzgruber vom
Verein Respekt Tiere.
Keine Ermittlungen
Die Tierschützer informierten umgehend die Polizei und zeigten den
Vorfall auch bei der zuständigen Behörde in Braunau an. Ermittelt wird
aber nicht, wie Staatsanwalt Alois Ebner auf OÖN-Anfrage mitteilt. Der
Angezeigte gab an, die Fallen aufgrund einer Rattenplage aufgestellt zu
haben. Die Tauben seien von selbst in die Falle geflogen. Weil man
aufgrund der Polizeierhebung nicht mehr feststellen kann, ob die Tauben
eingesperrt worden sind oder wirklich von selbst in die Falle geflogen
sind, wird es kein Ermittlungsverfahren geben. Es sei nicht von einem
Anfangsverdacht der Tierquälerei auszugehen, sagt Ebner. "Die Tauben
sind nicht zu Schaden gekommen, sie wurden freigelassen, die Fallen
entfernt", so der Staatsanwalt. (Anm. d. R.:
Staatsanwalt selber Jäger)
"Mitten auf einer Wiese neben einem Gehweg wurde die Falle entdeckt. Es
wurde nichts gekennzeichnet. Wenn ein Kind diese Falle entdeckt hätte,
hätte es sich sehr verletzen können, zumal der Mechanismus ja schnell
zuschnappen muss, damit man den Raubvogel fangen kann", betont
Putzgruber. Darüber dass die
Fallen mittlerweile wieder entfernt wurden,ist Putzgruber froh.Er
dankt der Polizei für das rasche Einschreiten.
Putzgruber appelliert an die Leute, in solchen Fällen entweder selbst
diePolizei zu rufen oder
Tierschutzorganisationen zu informieren. "Wir sind froh, wenn wir auf
Tierleid aufmerksam gemacht werden, damit wir dieses, so gut wie es
geht, bekämpfen können", sagt er.
Am Mittwoch ist ein Wolf vor einem Weingut in Kammern im Bezirk
Krems gesichtet worden, wie die „NÖN“ berichtete. Auch im Nachbarort
dürfte er daraufhin unterwegs gewesen sein. Laut Bezirksjägermeister
bestehe jedoch keine Gefahr für den Menschen.
Nur wenige Meter von einem Weingut in Kammern entfernt sei der Wolf zum
ersten Mal gesichtet worden, berichtet Daniel Hluchy gegenüber
noe.ORF.at: „Wir sind mit einem Kunden im Verkostungsraum gesessen, dort
ist er direkt vorbeigelaufen. Normalerweise sehen wir viele Tiere, wie
Hasen und Rehe. Ich habe dann Polizei und Jägerschaft informiert.“
Dass er so nahe am Siedlungsgebiet unterwegs ist, sei „kein typisches
Verhalten“ für einen Wolf, so Bezirksjägermeister Andreas Neumayr. Laut
Wolfsverordnung wäre dies bereits ein unerwünschtes Verhalten. „Es kann
aber natürlich vereinzelt passieren, dass er die Nähe zu den Häusern
sucht. Problematisch wird es dann, wenn er hier Futter findet, dann
merkt er sich das.“
Vermutlich aus benachbartem Rudel
Es handle sich vermutlich um einen Jungwolf, der neugierig ist. Eine
unmittelbare Gefahr für den Menschen gehe von ihm aber nicht aus. Der
junge Wolf stamme „wahrscheinlich aus dem Rudel aus Allentsteig, derzeit
kann man aber nur mutmaßen“, so Neumayr. Auch in der Nachbarortschaft
Gobelsburg (Gemeinde Langenlois) dürfte er gesichtet worden sein.
Dem Brauch nach versteckt er in diesen Tagen die bunt bemalten
Eier und Osternester – den Feldhasen bekommt man in Österreich aber
immer seltener zu Gesicht. Die Tiere brauchen möglichst naturbelassene
Flächen – die wachsenden Anforderungen an die Landwirtschaft stehen mit
dem Schutz der Hasen aber zunehmend in Konflikt, wie ein Hasenexperte
erklärt.
Seit rund einem Jahrhundert sinkt die Zahl der Feldhasen in Österreich.
Verantwortlich dafür sei vor allem die zunehmend intensive Nutzung
landwirtschaftlicher Flächen. Feldhasen haben im Gegensatz zu Kaninchen
keine Höhlen, in denen sie ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Sie sind
auf Felder, Äcker und Wiesenflächen angewiesen, wo sie ihre Jungtiere
ablegen und selbst auf Nahrungssuche gehen.
Auf den Feldern sind die jungen Hasen sowohl Fressfeinden als auch
landwirtschaftlichen Maschinen oft hilflos ausgeliefert – vor allem,
wenn die Flächen bewirtschaftet werden bzw. die dortige Vegetation nicht
genügend Sichtschutz bietet, um den Nachwuchs zu verbergen. In der
modernen Landwirtschaft sei das zunehmend der Fall.
Agrarpolitik entscheidend
„Der Hase braucht Struktur, braucht verschiedene Kulturarten, die
angebaut werden, und nicht große Monokulturen. Und das führt dazu, dass
der Lebensraum an Qualität verliert. Und Qualitätsverlust bedeutet eine
geringere körperliche Kondition und Fortpflanzungsleistung, und damit
auch ein geringeres Überleben und einen Rückgang der Population“,
erklärt der Biologe Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur
(BOKU) in Wien gegenüber science.ORF.at.
Dass die Bestandszahlen seit rund einem Jahrhundert zurückgehen, habe
einen einfachen Grund: „Bis vor ungefähr hundert Jahren gab es die
Dreifelderwirtschaft in Österreich“, so Hackländer. Landwirte waren
damals dazu gezwungen, ein Drittel ihrer Felder nicht zu bewirtschaften,
damit sich die Flächen bis zum nächsten Jahr regenerieren konnten. „Für
die Hasen war das natürlich paradiesisch.“
Auch heute sind Bäuerinnen und Bauern in der EU noch dazu angehalten,
einen gewissen Teil ihrer Felder brach liegen zu lassen. „Das pendelt
halt, je nach Agrarpolitik. Wir hatten nach Missernten mal Jahre, da war
null Prozent Verpflichtung. Und jetzt sind wir in der EU bei mindestens
vier Prozent – in Österreich bei sieben Prozent.“ Landwirte können
derzeit zum Teil aber selbst entscheiden, ob sie die Flächen
zwischenzeitlich gar nicht nutzen oder ob sie darauf ökologisch
vertretbare Pflanzenarten, wie Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen.
Nicht kurz vorm Aussterben
Für die Feldhasen sei das fast schon ausreichend. Ein leichter Rückgang
sei zwar noch zu beobachten, ein trockener und milder Frühling führe
mittlerweile aber auch dazu, dass in manchen Saisonen
überdurchschnittlich viele Junghasen überleben und sich die Population
zumindest zeitweise erholt.
Auch in Deutschland war das vor Kurzem der Fall: Im Frühling 2023 wurden
dort so viele Feldhasen gezählt wie schon lange nicht mehr. Es gab rund
19 Hasen pro Quadratkilometer auf Feldern, Wiesen und Äckern. Eine
derartige Zählung gab es in Österreich zwar nicht – laut den
Informationen des Niederösterreichischen Landesjagdverbands war die
Frühlingswitterung im Jahr 2023 aber auch für die heimischen
Feldhasenpopulationen förderlich. Ein leichter Abwärtstrend sei dennoch
zu beobachten.
Ausweitung der Schutzmaßnahmen
Auch wenn der Feldhase hierzulande nicht kurz vor dem Aussterben steht,
wäre es laut Hackländer wichtig, die Populationszahlen nicht noch weiter
sinken zu lassen. „Wenn wir diesen Prozess nicht stoppen, haben wir
nicht nur einen Verlust von Arten, sondern tatsächlich auch ein Problem
für uns, weil artenreiche Ökosysteme stabiler und widerstandsfähiger
gegen Umwelteinflüsse sind wie zum Beispiel den Klimawandel,
einwandernde Tierarten oder Krankheiten.“ Auch Menschen sind auf gesunde
Ökosysteme in ihrer Umgebung angewiesen – nicht zuletzt, um aus ihnen
verschiedene tierische und pflanzliche Nahrungsmittel zu beziehen.
Ideal für den Naturschutz wäre daher eine Ausweitung der
Brachflächenregelung in Österreich, meint der Biologe. Davon würden
neben den Feldhasen auch viele andere Tierarten profitieren: „Wir müssen
den Hasen als Schirmart verstehen. Das heißt, wenn es dem Hasen gut
geht, können wir davon ausgehen, dass wir auch mehr Spinnen haben, mehr
Laufkäfer, mehr Schwebfliegen, mehr Wildbienen, mehr insektenfressende
Vögel und insgesamt einfach eine höhere Artenvielfalt.“
Nicht auf Landwirte vergessen
Hackländer betont aber auch, dass eine Ausweitung der Brachflächen
jedenfalls nicht zu Einkommenseinbußen für die Bäuerinnen und Bauern
führen darf. „Wir wollen ja auch, dass dort etwas produziert wird, und
wir wollen ja auch, dass der Landwirt dafür entlohnt wird, wenn er
nichts produzieren soll, weil er zum Beispiel die Artenvielfalt fördern
will. Und der Landwirt in Österreich muss eben auch am globalen Markt
mitspielen können.“
Ob die Umweltschutzauflagen für Landwirte in der EU künftig strenger
oder doch vielleicht sogar gelockert werden, wird zurzeit im Rahmen des
geplanten EU-Renaturierungsgesetzes intensiv diskutiert. Grundsätzlich
soll es dadurch zu mehr naturbelassenen Flächen in der EU und einer
Stärkung der Ökosysteme kommen, kürzliche Proteste der Landwirte führten
aber dazu, dass das Gesetz in einigen Punkten abgeändert und noch nicht
endgültig verabschiedet wurde – Österreich enthielt sich bei einer
kürzlichen Abstimmung aufgrund eines Beschlusses der Bundesländer.
Wichtig wäre etwa, die Bäuerinnen und Bauern für ihre Arbeit fairer zu
entlohnen und ihnen mit Hilfe von umfangreichen Subventionen genügend
Anreiz zu geben, den Naturschutz auf ihren Feldern freiwillig
voranzutreiben. Laut Hackländer sei es jedenfalls unabdingbar, bald die
richtige Balance zwischen den finanziellen Interessen der Bäuerinnen und
Bauern und dem Schutz der Ökosysteme zu finden, um auch in Zukunft den
Feldhasen in der österreichischen Natur beobachten zu können.
Die schwarz-blaue Landesregierung plant eine Änderung des
Salzburger Jagdgesetzes. Damit soll der Abschuss von Wölfen wesentlich
erleichtert werden. Bisher musste ein Wolf eine bestimmte Anzahl von
Nutztieren reißen, um als „Problemwolf“ eingestuft zu werden. Nun will
das Land unter bestimmten Voraussetzungen Wölfe als „Risikotiere“
einstufen.
Ein einzelner Wolf muss nicht mehr zwingend einen Schaden verursachen,
um erlegt zu werden. Entscheidend für eine Abschussfreigabe des Lands
Salzburg wird sein, ob er ein Risiko darstellt oder nicht. Hält sich ein
so genanntes „Risikotier“ in der Nähe besiedelter Gebiete auf, kann ein
Abschuss folgen.
Rasches reagieren bei Risikotieren möglich
Die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ)
erklärt: „Bis dato gab es nur die Kategorie „Problem-Tier“. Da mussten
wir darauf warten, dass etwas passiert, dass wir Risse von Nutztieren
hatten. Jetzt gibt es die Kategorie „Risiko-Tier“. Das heißt, ein Wolf,
der sich in menschlicher Nähe in Siedlungsgebieten aufhält, der sich
dort auch aggressiv und nicht mehr scheu verhält, der beispielsweise auf
Hunde reagiert, das ist ein potenzielles Risiko. Da wollen wir nicht
warten bis etwas passiert. Bereits letztes Jahr war ein Wolf im Pinzgau
in der Nähe von Kinderspielplätzen, wo damals gottseidank nichts
passiert ist.“
In solchen Fällen könne man mit der neuen Verordnung jetzt schon tätig
werden, so Svazek.
Kritik der Grünen
Die Pläne stoßen auf harte Kritik von Umweltschützern und
Grünpolitikern. Auf Herdenschutz weiterhin zu verzichten, die streng
geschützten Tiere abzuschießen und damit ein
EU-Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren, das sei keine seriöse
Option, heißt es beispielsweise von den Salzburger Grünen.
Deren Landtagsabgeordnete Kimbie Humer-Vogel: „Die neue Kategorie
Risiko-Wolf ist wieder einmal nur reine Panikmache und absolut nicht
notwendig. Der Abschuss steht laut Wolfsmanagement-Plan ganz hinten auf
der Liste, zuvor gebe es ganz andere Möglichkeiten – zum Beispiel
Vergrämung. Man sollte sich daran halten, statt wieder neue
Abschussfantasien walten zu lassen.“
Mehr Entschädigungen bei Wolfsrissen
Mit dem neuen Wolfsmanagement wolle man die Bevölkerung schützen, betont
man in der Landesregierung. Auch im Bereich der Entschädigungszahlungen
für die Landwirte soll nachgebessert werden. Grundlage für die
erleichterte „Entnahme“ von Wölfen ist eine Novelle des Jagdgesetzes.
Diese soll bis Ende April beschlossen sein.
In Oberösterreich fordern Landwirte eine Lockerung des strengen
Schutzes für Biber. Der für Naturschutz zuständige
Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) sagte, dass der
Erhaltungszustand der Biberpopulation in Oberösterreich gesichert sei
und er bereit sei, mehr Eingriffe zuzulassen.
Landwirte in Oberösterreich fordern eine Lockerung des strengen Schutzes
für Biber. Sie argumentieren, dass die Biberpopulation in den letzten 15
Jahren stark angestiegen ist und die Tiere durch ihre Bauaktivitäten
Schäden in der Landschaft verursachen. Unterstützung erhalten sie nun
von Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ), der für Naturschutz
zuständig ist.
FPÖ unterstützt Forderungen der Landwirte
Haimbuchner betonte gegenüber dem ORF Oberösterreich, dass der Biber in
Oberösterreich nicht mehr gefährdet sei und dies auch von der
Europäischen Union anerkannt werden sollte. „Wenn man hier etwas
flexibler wird, seitens des Naturschutzes, dann tut das dem Biber nicht
weh, weil der Erhaltungszustand gegeben ist“, so Haimbuchner. Er stellte
klar, dass er für den Naturschutz zuständig sei und nicht für den Schutz
einzelner Individuen.
„Ich bin bereit mehr Eingriffe zuzulassen, will mir dann aber auf der
anderen Seite nicht den Vorwurf gefallen lassen, man hätte hier EU-Recht
verletzt. Falls es zu einem Vertragsverletzungsverfahren oder einer
Verurteilung kommt, könnte das Strafen in Millionen Höhe nachziehen“, so
Haimbuchner.
Biberpopulation hat sich verdreifacht
Die Ausbreitung des Bibers führt zu Veränderungen in der Landschaft, da
die Biber als Baumeister der Natur mit ihren Staubauten und Biberburgen
die Umgebung prägen. Dies verursacht Schäden, die insbesondere bei
Landwirten und Fischern für Unmut sorgen. Die Forderung nach einer
Lockerung des strengen Schutzes für Biber ist daher nicht nur eine Frage
des Naturschutzes, sondern auch eine Frage der Landwirtschaft und
Fischerei.
Deutschland: Petition mit 86.000 Stimmen gegen Importe von
Jagdtrophäen übergeben
Natur- und Tierschützer überreichen Petition an Staatssekretär
Gesenhues und fordern ein Einfuhrverbot von Jagdtrophäen geschützter
Tierarten. Mehr als 86.000 Menschen unterzeichneten einen offenen Appell
an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die Einfuhr von Jagdtrophäen
bedrohter und geschützter Arten nach Deutschland endlich zu unterbinden.
Dieser Aufruf unter dem Hashtag #SchuetzenStattSchiessen wurde von 35
bekannten Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft, darunter Guido
Maria Kretschmer, Maria Furtwängler, Ranga Yogeshwar und Dr. Jane
Goodall, gemeinsam mit 21 Natur- und Tierschutzorganisationen initiiert
und von Vertreterinnen der Verbände dem neuen Parlamentarischen
Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues im Bundesumweltministerium (BMUV)
übergeben.
Trophäeneinfuhren nach Deutschland nehmen zu
Deutschland ist der zweitgrößte Jagdtrophäenimporteur weltweit und
entgegen wiederholten Beteuerungen des BMUV seit 2022, die Einfuhren von
Trophäen nach Deutschland zu reduzieren und in Einzelfällen sogar zu
verbieten, zeigt sich ein gegenläufiger Trend. Die Zahl der
Einfuhrvorgänge belief sich, laut Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021
auf 435, 2022 auf 538 und 2023 schließlich auf 569. Damit sind die
Einfuhren in diesem Zeitraum um knapp 30 Prozent angestiegen.
„Allein in diesen drei Jahren
registrierte das BfN 68 Einfuhrvorgänge von Trophäen Afrikanischer
Elefanten, 53 Flusspferden, 46 Leoparden, 43 Löwen sowie knapp 500
Bergzebras. „Das menschengemachte Artensterben ist eine der größten
Krisen unserer Zeit. Jedes Jahr sterben weltweit zahlreiche Tierarten
aus, während jeden Tag Ranger und Artenschutzorganisationen unnachgiebig
dafür kämpfen, dass wir nicht noch weitere Arten verlieren. Gleichzeitig
ist der Abschuss dieser bedrohten Tiere zum Spaß und als makabres
Souvenir noch immer erlaubt. Das unterminiert nachhaltigen Artenschutz
und ist deutscher Artenschutzpolitik nicht würdig.“ Biologin Dr. Mona Schweizer von Pro Wildlife.
Trophäenjagd ohne Jagdschein – im Ausland kein Problem
Doch nicht nur Grundprinzipien des Artenschutzes werden unterlaufen,
Trophäenjagd ist auch ein immenses Tierschutzproblem. In vielen
Exportländern unterliegt die Jagd kaum Regularien. Vielerorts benötigen
Jäger keinerlei jagdliche Vorerfahrung, geschweige denn einen
Jagdschein. Häufig ist es auch möglich, Kinder auf Tiere schießen zu
lassen. Die in Deutschland verbotene Bogenjagd ist in vielen Ländern
ebenso erlaubt, wie die Jagd mit Armbrüsten, Faustfeuerwaffen oder aus
dem Helikopter. Unangemessene Jagdmethoden und fehlende Erfahrung führen
dabei nicht selten zu einer deutlichen Verlängerung des Tierleids.
„Trophäenjagd ist ein grausames
Geschäftsmodell, das weder mit Anforderungen an den Arten- noch den
Tierschutz kompatibel ist und den Werten und Normen unserer Gesellschaft
widerspricht. Sowohl Umfragen als auch der Appell der mehr als 86.000
Menschen zeigen die überwältigende Ablehnung gegenüber der Trophäenjagd.
Steffi Lemke und die Bundesregierung müssen nun endlich handeln und
ihrer Verantwortung gerecht werden. Ein Importverbot für Trophäen
geschützter Arten ist überfällig!“ Sylvie Kremerskothen Gleason, Landesdirektorin von HSI/Europe in
Deutschland.
„Exotische Jagdtrophäen sind ein
Anachronismus und Ausdruck einer völlig überholten Kultur. Angesichts
des massiven Artensterbens sollten wir einen eindeutigen Schlussstrich
ziehen. Es ist an der Zeit, Frieden zu schließen mit der Natur.“
begründet Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar seine Unterstützung
des Appells.
Während andere EU-Staaten, wie die Niederlande, Finnland und Belgien,
bereits Einfuhrverbote für besonders streng geschützte Arten erlassen
haben, bzw. an der Ausweitung bestehender Verbote arbeiten, wie
Frankreich, lassen die Bundesregierung und das BMUV unter Steffi Lemke
bisher keine konkrete Initiative erkennen.
Wieder ist jetzt ein „Risikowolf“ im Mühlviertel zum Abschuss
freigegeben. Der Wolf soll sich am Samstag in Unterweißenbach im Bezirk
Freistadt einer Familie bis auf 50 Meter genähert haben.
Die Familie war in Unterweißenbach mit ihrem dreijährigen Kind
spazieren. Der Wolf habe sich nur schwer vertreiben lassen, berichtete
das Land Oberösterreich am Freitag. Gut zwei Wochen zuvor soll sich
derselbe Wolf rund 15 Kilometer nördlich in Liebenau tagsüber einem
Bauernhof genähert haben. Auch dort soll er verscheucht worden sein. Das
Land stuft ihn jetzt als Risikowolf ein.
Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sieht die
Abschusserlaubnis gerechtfertigt: „Wenn sich Familien am helllichten Tag
nicht mehr auf die Straße trauen“, dann sei Gefahr in Verzug, so Langer-Weninger.
Aktuell zwei Abschussfreigaben
Bis einschließlich 30. März darf der Wolf im Umkreis von 10 Kilometern
um Unterweißenbach geschossen werden. Es ist schon die zweite
Abschussfreigabe – ein weiterer Wolf darf noch bis 25. März im Raum
Sandl von der Jägerschaft ins Visier genommen werden.
UNO fordert die südafrikanische Regierung auf, Kinder vor der
Gewalt der Trophäenjagd zu schützen
Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes
hat die südafrikanische Regierung aufgefordert, «Kinder vor den
stellvertretenden Auswirkungen der Gewalt zu schützen, die Tieren
beispielsweise bei der Trophäenjagd zugefügt wird».
Die Ankündigung am 8. Februar 2024 folgt auf eine periodische
Überprüfung der Kinderrechte in Südafrika. Die IG Wild beim Wild
begrüsst, dass der Ausschuss die Trophäenjagd als eine gewalttätige und
schädliche Aktivität anerkennt – nicht nur gegenüber Tieren, sondern
auch gegenüber Kindern.
Vergangenes Jahr haben die Vereinten Nationen das Recht von Kindern auf
Freiheit von jeglicher Form von Gewalt, einschliesslich der Gewalt gegen
Tiere, formell anerkannt und definiert. Während der Prüfung der von der
südafrikanischen Regierung vorgelegten regelmässigen Berichte durch das
UNCRC „Verschiedene psychologische Studien über Gewalt und
Tiermissbrauch haben gezeigt, dass das Miterleben oder die Teilnahme an
der Gewalt die moralische und psychologische Entwicklung von Kindern
stark beeinträchtigen kann, wobei Gewalt normalisiert und lebenslange
negative Verhaltensmuster geprägt werden. Die öffentliche und
gesellschaftliche Akzeptanz der Teilnahme von Kindern an der
Trophäenjagd auf Wildtiere in diesem Land (Südafrika) ist, gelinde
gesagt, erschreckend. Wann wird der Vertragsstaat darüber aufklären, ob
er diese Praxis dringend unter Strafe stellen wird?
Die UNCRC hielt fest, dass: „Südafrika hat die Bedenken hinsichtlich der
Auswirkungen der Trophäenjagd auf Kinder, die daran teilnehmen, zur
Kenntnis genommen. Südafrika hat sich verpflichtet, Gespräche am Runden
Tisch zu führen, um diese Frage zu klären.“
Die Forschung zeigt, dass das Miterleben von Tierquälerei eine Form der
psychischen Misshandlung von Kindern darstellt. Die Trophäenjagd ist
eine von vielen Formen der Gewalt gegen Tiere, die ein Trauma
verursachen kann. Überall auf der Welt werden Kinder, vorwiegend aus
einkommensschwachen Gemeinden, häufig Zeuge von häuslicher Gewalt gegen
Haustiere, der gewaltsamen Schlachtung von bewusst gezüchteten Tieren
und der grausamen Ausrottung von Tieren, die als «Schädlinge» gelten
oder ein potenzielles Gesundheitsrisiko für Menschen darstellen,
darunter Mäuse, Ratten und Strassenhunde. Andere Aktivitäten, bei denen
Gewalt gegen Tiere ausgeübt wird, sind die Jagd auf Wildtiere, Wilderei,
das Abschiessen von Vögeln und Hundekämpfe, die alle für Kinder
gefährlich sind. Mit der Verabschiedung der allgemeinen Bemerkung Nr. 26
der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr haben Kinder nun das Recht,
davor geschützt zu werden, Zeuge von Gewalt gegen Tiere zu werden, und
die südafrikanische Regierung wurde aufgefordert, darzulegen, wie sie
dieses Recht gewährleisten wird.
Die Trophäenjagd ist grausam und gewalttätig gegenüber den Tieren und
sehr schädlich für die Kinder, die sie miterleben. Die Erklärung des
Ausschusses ist ein wichtiger Ausgangspunkt, um das breite Spektrum an
Tierquälerei, dem Kinder in Südafrika – und auf der ganzen Welt –
ausgesetzt sind, zu bekämpfen. Die Förderung von Mitgefühl und Respekt
gegenüber allen Tieren trägt dazu bei, die emotionalen und sozialen
Fähigkeiten von Kindern zu fördern. Die Beendigung des Kontakts mit
Tierquälerei kann dazu beitragen, die Entwicklung und Normalisierung von
gewalttätigem Verhalten zu verhindern, sowohl gegenüber Tieren als auch
gegenüber Menschen. Wir freuen uns darauf, dass die südafrikanische
Regierung zeigt, wie sie das Recht unserer Kinder auf Schutz vor
jeglicher Form von Gewalt gegen Tiere sicherstellen werden.
Kinder und Jugendliche müssen von jeglicher Form von Gewalt geschützt
werden. Die passive und aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an
Jagdtätigkeiten sind somit unzulässig. Die Kinderrechtskonvention
umfasst unter anderem das Recht aller Minderjährigen auf körperliche und
geistige Unversehrtheit. Gleichzeitig beinhaltet sie die Pflicht des
Staates, den Schutz der besagten Rechte zu garantieren. Im Bereich der
Jagd verletzen Hobby-Jäger diese Pflicht notorisch.
Salzburg will Abschuss von Raben, Reihern erleichtern
Das Land Salzburg will ab heuer den Abschuss von Rabenvögeln,
Grau- und Fischreihern sowie Kormoranen erleichtern. Das kündigte
Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) am Sonntag beim
Lungauer Bezirksjägertag an. Dazu soll es einen Abschussplan geben.
Dieser Abschussplan soll die bisherigen Bescheide mit Abschusszahlen
ersetzen – diese Bescheide können einzeln von Naturschützern
beeinsprucht werden, was den Abschuss verzögern oder praktisch
verhindern kann. Mit der neuen Abschussplanverordnung für 2024 und 2025,
die voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung gehen
wird, werden Höchstabschusszahlen pro Wildregion festgelegt. Diese
könnten dann auf jene Reviere aufgeteilt werden, wo entsprechende
Schäden „zu erwarten sind beziehungsweise solche vorliegen“, so das Land
Salzburg per Aussendung.
Svazek: Schäden an Fischbeständen seit 2010 verdreifacht
Die verstärkte Bejagung soll das „Umweltgleichgewicht wiederherstellen“
und auch der Land- und Fischereiwirtschaft helfen, so Svazek. Denn die
gemeldeten Schäden durch Grau- oder Fischreiher sowie Kormorane am
Fischbestand seien in Salzburg deutlich gestiegen: „Seit dem Jahr 2010
hat sich die Schadenshöhe von rund 400.000 Euro auf rund 1,3 Millionen
Euro mehr als verdreifacht. Nur mit einer gezielten und effektiven
Regulierung bei diesen Wasservögeln kann das Land das Schadensausmaß
eindämmen und damit auch zum Erhalt vieler gefährdeter Fischarten
maßgeblich beitragen“, betonte Svazek.
Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher im Visier
Ähnliches gelte bei der Bejagung von Rabenvögeln wie Rabenkrähe, Elster
und Eichelhäher. Diese könnten erhebliche Schäden in
landwirtschaftlichen Kulturen von Mais und Getreide über Grünland und
Gemüse bis hin zu Obstkulturen verursachen, betont Svazek: „Steigende
Bestände bei diesen Vogelarten haben auch den Druck auf Flora, Fauna und
Landwirtschaft steigen lassen.“
Parallel zu der Abschussverordnung sollen Landesfischereiverband,
Jägerschaft und Landwirtschaftskammer die Bestände bei Wasser- und
Rabenvögeln zählen und damit ein Monitoring sicherstellen.
Waren die Menschen vor 9.000 Jahren wirklich „Jäger und
Sammler“, oder sollte man sie vielleicht doch eher als „Sammler und
Jäger“ bezeichnen? Dieser Frage ging ein US-amerikanisches
Forschungsteam nach. Knochenreste aus Peru zeigen, dass die Jagd in
einigen Gruppen weit weniger wichtig war als bisher angenommen.
Die heutzutage recht beliebte Paleo-Diät soll dem Speiseplan früherer
Kulturen ähneln und zeichnet sich unter anderem durch einen recht hohen
Fleischkonsum aus. Dass sich die Menschen vor Tausenden von Jahren zum
Teil aber ganz anders ernährten, zeigt eine soeben im Fachjournal „PLOS
ONE“ erschienene Studie.
Der Archäologe Randall Haas von der Universität von Wyoming (USA)
untersuchte zusammen mit seinem US-amerikanischen Forschungsteam die bis
heute erhaltenen sterblichen Überreste von 24 Personen in den
peruanischen Anden, die dort in einer Zeit vor rund 6.500 bis 9.000
Jahren lebten. „Die Menschen hatten mit einer harschen Umgebung zu
kämpfen. Es war sehr kalt und aufgrund der Lage in rund 3.800 Metern
Höhe war auch der Sauerstoff knapp. Irgendwie haben sie es aber trotzdem
geschafft, damit zurechtzukommen“, so Haas gegenüber science.ORF.at.
Voreingenommene Forschung
Besonders wichtig war dafür eine ausgewogene und energiereiche
Ernährung. Bisher ging man laut dem Archäologen davon aus, dass daher
Fleisch im Speiseplan der früheren Jäger- und Sammlerkultur eine
besonders große Rolle spielte.
Der Grund für diese Annahme liege unter anderem in dem sehr langen
Zeitraum, der seitdem vergangen ist. „In Archäologiekreisen gibt es eine
gewisse ungewollte Voreingenommenheit und man nimmt an, dass sich in den
früheren Kulturen sehr viel um die Jagd und den Fleischkonsum gedreht
hat. Das liegt vor allem daran, dass sich Jagdwerkzeuge und Tierknochen
nicht so schnell zersetzen und auch heute noch in Ausgrabungsstätten zu
finden sind“, erklärt Haas. Im Gegensatz dazu seien die Überbleibsel der
pflanzlichen Ernährung schon längst verrottet.
Untersuchung an der Wilamaya Patjxa Ausgrabungsstätte in Peru
Pflanzliche Ernährung überwog
Um diese Annahme zu belegen und mehr Klarheit über die Ernährungsweise
der Jäger und Sammler zu bekommen, nutzte das Forschungsteam mehrere
verschiedene wissenschaftliche Methoden. Unter anderem analysierte es
die Isotope, also bestimmte Atome in den noch erhaltenen Knochen.
Es zeigte sich, dass der Speiseplan der peruanischen Gruppe weit weniger
fleischorientiert war als Expertinnen und Experten bisher vermuteten.
„Das war auf jeden Fall überraschend. Wir konnten zeigen, dass sich die
Menschen damals nur zu rund 20 Prozent von Fleisch ernährten und dafür
aber zu 80 Prozent von Pflanzen“, sagt Haas.
Erdäpfel und Alpakafleisch
Eine weitere Analyse von verbranntem Pflanzenmaterial und bestimmte
Abnutzungserscheinungen an den Zähnen der Jäger und Sammler erlaubte es
dem Forschungsteam außerdem, ihren Speiseplan zumindest teilweise zu
rekonstruieren.
Die Forscherinnen und Forscher kamen zu dem Schluss, dass die Menschen
in den peruanischen Anden große Mengen an Knollengewächsen zu sich
nahmen. „Wir gehen davon aus, dass sie unter anderem frühe Formen der
heute weltweit verbreiteten Erdäpfel gegessen haben“, erklärt Haas. Das
wenige Fleisch bezogen sie hingegen von den Vorfahren der Vikunjas oder
der Alpakas und von in der Region heimischem Wild, wie dem
Nordandenhirsch.
Fleischkonsum wahrscheinlich überschätzt
Laut dem Archäologen ist klar, dass sich vor Tausenden von Jahren nicht
alle Bevölkerungsgruppen auf dieselbe Weise ernährten wie die Menschen
in den peruanischen Anden. Trotzdem geht Haas davon aus, dass der Konsum
von Fleisch in sehr vielen früheren Kulturen weit weniger wichtig war
als bisher angenommen. „Wir sollten einige Jäger- und Sammlerkulturen
künftig wahrscheinlich eher als Sammler- und Jägerkulturen bezeichnen,
um ihre pflanzlichen Hauptnahrungsquellen besser zu repräsentieren.“
Die Abschussvorgaben bei Rotwild sind in Tirol zu 90 Prozent
erfüllt worden. Das geht aus der vorläufigen Jagdstatistik hervor. Die
Jäger bezeichnet die steigende Zahl von Freizeitnutzer und -nutzerinnen
im Wald als immer größeres Problem für das Wild.
Mehr als 12.100 Stück Rotwild wurden im noch bis Ende März laufenden
Jagdjahr erlegt, im vergangenen Jagdjahr waren es knapp 11.800. Die
Abschusserfüllung im Jagdjahr 2023/2024 liegt nach vorläufigen Zahlen
bei 89,6 Prozent. Im Bezirk Kufstein wurden die Mindestvorgaben zur
Entnahme von Rotwild sogar übererfüllt. Im Vergleich zum Vorjahr leicht
bis deutlich gesteigert werden konnte die Abschusserfüllung bei Rotwild
in den Bezirken Innsbruck Land, Kitzbühel und Lienz, teilte das Land
mit.
Erschwernis: Viele Freizeitnutzer im Wald und Waldarbeiten
„Die gemeinsam auf Basis von objektiven Kriterien festgelegten
Abschussvorgaben wurden von der Tiroler Jägerschaft trotz teils
schwieriger Bedingungen weitgehend erfüllt“, fast Agarlandesrat Josef
Geisler (ÖVP) zusammen.
"Die Bedingungen für die Rotwildbejagung werden immer schwieriger. Zur
Beunruhigung durch die ständig steigende Zahl von Freizeitnutzerinnen
und Freizeitnutzern, die Tag und Nacht im Wald unterwegs sind, kamen
auch noch die Waldarbeiten im Zuge der Sturmereignisse des Sommers“,
sagt Tirols Landesjägermeister Anton Larcher.
TBC bleibt Herausforderung
Die Bekämpfung von Tuberkulose (TBC) bleibt wichtig. Diese Seuche wird
ausgehende von einem erhöhten Rotwildbestand im Zuge der Alpung auf
Rinder übertragen. Aus den Bezirken Reutte und Landeck wurden 17 Stück
Rotwild und aus dem Bereich Karwendel im Bezirk Schwaz wurde ein Stück
Rotwild als TBC-Verdachtsfall einer genauen Untersuchung unterzogen. Bei
elf davon bestätigte sich der Verdacht. Ein Teil der Laborergebnisse ist
noch ausständig.
Die TBC-Untersuchung von rund 7.000 Rindern in den Risikogebieten ist
abgeschlossen. In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Außerfern wurde
dabei TBC im Rinderbestand festgestellt. Nachdem die Rinder des
betreffenden Betriebs im Sommer nachweislich TBC-frei auf eine Alm
aufgetrieben wurden, ist von einem Eintrag von TBC in den Rinderbestand
durch infiziertes Rotwild auszugehen. Im Rahmen der aktuellen
Untersuchungen wurde in diesem Gebiet bei mehreren Rotwildstücken TBC
festgestellt.
Vier Wölfe erlegt
Die Landesregierung hat im Jahr 2023 insgesamt 19 Abschussverordnungen
für Wölfe erlassen, vier davon konnten erfüllt werden. "Die Bejagung
eines Wolfes ist zwar immer noch Neuland, aber die Jägerinnen und Jäger
sind äußerst bemüht, im Sinne von Mensch und Tier bestmöglich
mitzuwirken“, sagt Landesjägermeister Anton Larcher.
Jagd ins 21. Jahrhundert holen: Tierquälerei beenden und Arten
schützen statt Greenwashing
Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz richtet offenen Brief an
den neuen Vorsitzenden von „Jagd Austria“, Maximilian Mayr-Melnhof.
Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze
formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php).
Die Initiatoren richten einen offenen Brief an den Salzburger
Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof, der mit 1. Jänner den
Vorsitz von Jagd Austria übernommen hat.
Sehr geehrter Herr Mayr-Melnhof!
Die Zustimmung zur Jagd ist im freien Fall – binnen weniger Jahre (von
2015 bis 2023) fiel sie von 42% auf nur noch 27%. Bei den
Unter-50-Jährigen ist sie noch geringer.[1] Wir wünschen Ihnen für Ihre
Periode als Bundesjägermeister, dass Sie zu der Einsicht gelangen, dass
Greenwashing zu wenig ist und dass die Jagd grundlegend reformiert
werden muss. Die wichtigsten Punkte dafür finden Sie im Forderungspaket
des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz. Hier eine Auswahl:
Schonzeiten für alle
jagdbaren Tierarten:Tiermütter zu erschießen oder in Fallen
zu erschlagen, so dass die Tierkinder qualvoll verhungern,
stößt selbstverständlich auf breiteste Ablehnung. Warum haben so viele
Tierarten in mehreren Bundesländern keine Schonzeiten? Herr
Bundesjägermeister, stimmen Sie zu, dass Tiereltern, die Junge
versorgen, nicht bejagt werden dürfen und dass alle jagdbaren Tiere eine
Schonzeit für die Zeit der Jungenaufzucht haben sollen?
Schluss mit der
grausamen Baujagd: Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere
aufeinander zu hetzen. Die Jagd ist davon aber ausgenommen. Die Baujagd,
in der Hunde in Fuchs- und Dachsbauten gehetzt werden, ist eine doppelte
Tierquälerei – gegenüber Füchsen und Dachsen ebenso wie gegenüber
Hunden. Herr Mayr-Melnhof, stimmen Sie einem Verbot der Baujagd zu, und
wenn nein, wie begründen Sie eine derart grausame Praxis?
Gefährdete Tierarten
schützen, nicht schießen: Herr Mayr-Melnhof, wie erklären
Sie, dass Jäger in Österreich Tierarten wie Turteltaube, Tafelente und
Rebhuhn töten, obwohl deren Populationen massiv eingebrochen sind?
Befürworten Sie, dass gefährdete Tierarten aus dem Jagdrecht gestrichen
werden? Wenn nicht, nennen Sie bitte auch nur einen einzigen Grund,
warum eine Turteltaube erschossen werden sollte.
Fokus auf Ökologie statt
auf Jagd-Eigeninteressen: Derzeit werden Hirsche und Rehe
auf Kosten der Waldverjüngung viel zu oft unsachgemäß gefüttert, um
möglichst viele und große Trophäen „ernten“ zu können. Und unter dem
Euphemismus der „Hege“ töten Jäger zehntausende Tiere vom Fuchs bis zum
Eichelhäher, nur weil sie diese als Konkurrenz um ihre „Zielwild“-Jagdstrecke
wahrnehmen. Herr Mayr-Melnhof, wie erklären Sie der Bevölkerung die
enorme Diskrepanz zwischen den Reden von der Jagd als „Tier- und
Naturschutz“ und dem tatsächlichen Umgang der herkömmlichen Jagd mit
Tieren und der Natur?
Schluss mit dem
Aussetzen gezüchteter Tiere zum Abschuss: Vor allem Fasane
und Stockentenhybride/Hochbrutflugenten werden noch immer in
Massentierhaltung gezüchtet und dann ausgesetzt. Dies dient nur der
Aufstockung der Jagdstrecke und ist eine mehr als fragwürdige Form
jagdlicher Beschäftigung. Ein solcher Umgang mit Tieren ist perfid und
unethisch.
Herr Mayr-Melnhof, sehr geehrte Damen und Herren von Jagd Austria,
verweigern Sie sich nicht der Diskussion über die 14 Punkte des
Volksbegehrens und verpassen Sie nicht den Zeitpunkt für eine
tiefgreifende Reform der Jagd unter den Vorzeichen von Ökologie,
Tierschutz und Artenschutz.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Prof. Rudolf Winkelmayer
Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“
Die Initiative aus AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt,
Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen
Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das
Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz, die alle in Österreich
wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt
sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.