Home
Unsinn der Jagd
Wissenschaft / Jagd
Umfrageergebnis
Tod in Zahlen
Tod in Bildern
TV und Videos
Appelle / Zitate
Alternativen zur Jagd
Jagdopfer Mensch
Jagdopfer Haustier
Reaktion Jäger
Reaktion Bevölkerung
Was kann man tun?
Solidaritätserklärung
Aktionen
Jagd in der Presse
Informationsmaterial
Literatur
Jagd-Lexikon
Kontakt
Links
Impressum
Datenschutz

vorige Seite ] Übersicht ] nächste Seite ]

 Jagd in der Presse 2024 

orf.at vom 11.10.2024

Prozess wegen getöteter Rehkitze: Freispruch

Ein oberösterreichischer FPÖ-Kommunalpolitiker, der sechs junge Rehe mit einer Mähmaschine verstümmelt und teils getötet haben soll, ist am Freitag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Tierquälerei und des schweren Eingriffs in ein fremdes Jagd- und Fischereirecht freigesprochen worden.

Es gebe keine Verpflichtung für Landwirte, vorsorgliche Maßnahmen zu treffen, und einen Vorsatz könne man dem Mann nicht nachweisen, so die Begründung.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Landwirt aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung vor, er habe im Juni eine von ihm gepachtete Wiese gemäht, obwohl ihn örtliche Jäger warnten, dass Rehkitze versteckt im hohen Gras liegen dürften, und anboten, die Wiese mit einer Drohne abzusuchen. Dabei soll er laut Anklage vier Rehkitze beim Mähen getötet und zwei schwer verletzt haben. Ihnen wurden offenbar Läufe abgemäht, und sie mussten von einem Jäger getötet werden.

„Keiner Schuld bewusst“

Der Angeklagte – er ist unbescholten und bekannte sich nicht schuldig – sagte, er sei sich „keiner Schuld bewusst“. Er habe wetterbedingt kurzfristig entschieden zu mähen, schilderte er. Dabei habe er zwei Muttergeißen gesehen. Diese seien davongelaufen. An der Stelle habe er dann zwei Kitze entdeckt und weggetragen. Dann habe er weitergemäht und drei Rehe „damaht“, räumte er ein.

„Was soll ich machen?“, meinte er. „Es gibt halt Unfälle.“ Aber die Tiere seien sicher tot gewesen. „Ein lebendes verletztes Tier habe ich keines gesehen.“ Am nächsten Tag habe er die drei toten Rehe am Waldrand abgelegt. Als er mit den Mäharbeiten schon fast fertig gewesen sei, habe ihn der Jäger angerufen und gefragt, wann er die Wiese mähe, und gesagt, er komme mit der Drohne. Er will den Drohnenflug nicht abgelehnt haben, halte aber nicht viel davon.

„Es weiß wirklich jeder, dass die Jägerschaft die Wiese absucht“, sagte der Jäger im Zeugenstand. Als er gekommen sei, sei der Angeklagte aber bereits fast fertig gewesen und habe ihm auch nicht gesagt, dass er schon drei Tiere niedergemäht hatte. Beim Absuchen der Wiese wurden laut Zeugenaussagen vier tote Kitze entdeckt und zwei verletzte entdeckt, die „erlöst“ werden mussten.

Zeuge schwächte „Wurscht“-Sager ab

Ein Zeuge, der bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, der Angeklagte habe ihm gesagt, es sei ihm „wurscht“, ob Rehe in der Wiese liegen, schwächte seine Aussage im Prozess ab, woraufhin der Staatsanwalt die Anklage modifizierte und diese Passage strich. Er warf dem Mann dennoch vor, „entgegen den landwirtschaftlichen Usancen“ keine Vorkehrungen getroffen zu haben, um die Kitze zu schützen.

Insgesamt starben sechs Rehkitze

Es sei „Wissen auf Volksschulniveau“, dass Rehe kein Fluchtverhalten haben, sagte der Privatbeteiligtenvertreter, auch die Landwirtschaftskammer informiere immer wieder über diverse Möglichkeiten, um solche Dinge zu verhindern, etwa durch Drohnen mit Wärmebildkameras. Er vertritt eine Jagdgesellschaft, der knapp 1.700 Euro Schaden entstanden seien.

Verteidiger: „Keine Verpflichtung für Landwirte“

Der Verteidiger verwies darauf, dass es keine Verpflichtung für Landwirte gebe, vor dem Mähen Maßnahmen zu ergreifen – andernfalls „könnte man Landwirtschaft in Österreich nicht mehr ausüben“.

Kein Vorsatz nachweisbar

Die Richterin folgte dieser Argumentation. „Dass Sie vollkommen frei von Schuld sind, kann man nicht sagen“, meinte sie in Richtung des Angeklagten. Aber sie könne ihm auch nicht nachweisen, dass er vorsätzlich gehandelt habe, sagte sie in der Urteilsbegründung. Sie sprach ihn frei, die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 01.10.2024

Rehkitze getötet: Landwirt vor Gericht

Ein Landwirt, der sechs junge Rehe mit einer Mähmaschine verstümmelt und teils getötet haben soll, muss sich am 11. Oktober vor dem Landesgericht Linz verantworten. Ihm werden Tierquälerei und ein schwerer Eingriff in ein fremdes Jagd- und Fischereirecht vorgeworfen.


Der Bauer und FPÖ-Kommunalpolitiker aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung soll im Juni eine von ihm gepachtete Wiese gemäht haben, obwohl ihn örtliche Jäger warnten, dass Rehkitze versteckt im hohen Gras liegen dürften.

Jäger wollten Wiese zuerst mit Drohnen absuchen

Die Jäger hatten ihm angeboten, die Wiese gratis mit Drohnen abzusuchen, als er bereits zu mähen begonnen hatte. Das lehnte der 57-Jährige ab und setzte seine Arbeit fort. Dabei soll er laut Anklage vier Rehkitze mutwillig getötet und zwei roh misshandelt haben, indem er diesen alle vier Läufe abmähte. Es sei ihm „wurst“, ob sich Rehe darin befinden, es interessiere ihn nicht, ob da Rehe seien, entgegnete er der Aufforderung der Jägerschaft.

Etliche tote und verletzte Tiere auf der Wiese

Am 9. und 10. Juni fanden die Jäger auf der gemähten Wiese die Überreste von zwei toten Kitzen im Alter von zwei, drei Wochen. Zwei weitere waren so schwer verletzt, dass sie an Ort und Stelle geschossen werden mussten. Am Tag darauf wurden erneut zwei tote Rehjunge auf einem Komposthaufen ganz in der Nähe entdeckt. Dem Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 25.09.2024

Wolfsschutz soll geschwächt werden

Vertreter der EU-Staaten haben eine Schwächung des Schutzes von Wölfen auf den Weg gebracht. Das bestätigten mehrere Diplomaten der dpa in Brüssel – das ist aber nur ein erster Schritt in einem längeren Entscheidungsprozess. Bis die geplanten Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte es noch dauern.

Denn nun folgt ein längerer Prozess, die Entscheidung am Mittwoch von Vertretern und Vertreterinnen der EU-Staaten ist ein erster Schritt. Wenn die Entscheidung auch formell auf Ministerebene angenommen wurde, kann die EU einen entsprechenden Antrag auf Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention einreichen.

Diese ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa. Neben der EU haben auch Länder wie die Türkei, Marokko und die Schweiz die Berner Konvention unterzeichnet.

EU-Kommission muss Änderungen vorschlagen

Wenn es im Ständigen Ausschuss eine Mehrheit für den geänderten Schutzstatus gibt, kann die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs im EU-Recht und konkrete Vorschläge für die zukünftigen Jagdregeln für Wölfe vorlegen. Dieser Vorschlag braucht nochmals eine Mehrheit unter den EU-Staaten und eine Mehrheit im Europaparlament. Änderungen an dem Vorhaben sind möglich.

Die Absenkung des Schutzstatus sei „ein wichtiger Schritt zur Bewältigung der Herausforderungen, die mit der wachsenden Wolfspopulation entstehen“, so ein Sprecher der EU. Die Änderung gilt als persönliches Anliegen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: Ein Wolf hatte 2022 ihr Pony Dolly gerissen.

Bauernbund und Landwirtschaftskammer zufrieden

Der Vorstoß löste gemischte Reaktionen aus. Der Bauerbund begrüßte die Senkung des Schutzstatus. Eine richtungsweisende Entscheidung sei gefällt worden. Umweltschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) müsse im Ministerrat für eine Senkung des Schutzstatus stimmen, so Bauernbund-Präsident und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Georg Strasser am Mittwoch. „Eine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer (in deren Kompetenz der Naturschutz liegt, Anm.) ist für Gewessler rechtlich bindend“, nahm Strasser die Ministerin in die Pflicht.

Auch die Landwirtschaftskammer (LKÖ) sieht die Entwicklung positiv. LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger wertet den nunmehrigen Vorstoß als „weiteren, höchst wichtigen Schritt im Sinne unserer wertvollen Alm- und Weidewirtschaft“. Die Herabstufung des Schutzstatus sei „nicht nur logisch, sondern überfällig“. In ein ähnliches Horn stieß der niederösterreichische Landesjägermeister Josef Pröll. Zudem wurden Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) für dessen Vorstoß in der EU vor zwei Jahren Rosen gestreut.

Bundesländer erfreut

Positiv reagierte auch die FPÖ. „Es war höchst an der Zeit, den Schutzstatus des Wolfes zu ändern, um die heimische Almwirtschaft zu schützen“, zeigte sich der freiheitliche Europaparlamentarier Roman Haider erfreut. Auch Salzburgs FPÖ-Chefin Vizeregierungschefin Marlene Svazek begrüßte die Entwicklung – mehr dazu in salzburg.ORF.at.

In Kärnten sehen den Vorstoß ÖVP, Team Kärnten und Landwirtschaftskammer positiv – mehr dazu in kaernten.ORF.at. Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) begrüßte das Abstimmungsergebnis, sprach aber auch von einem „langen und harten Weg“, der noch nicht zu Ende sei. Die oberösterreichische Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sah eine „langjährige Forderung Oberösterreichs“ erfüllt.

Stephan Pernkopf (ÖVP), Niederösterreichs Landesvize und Initiator einer auf die Senkung des Schutzstatus abzielenden einheitlichen Länderstellungnahme, begrüßte den Schritt. Auch in Vorarlberg wurde die Einigung begrüßt. „Damit wird der von uns eingeschlagene Weg der Regulierung in Vorarlberg bestätigt“, so Landeshauptmann Markus Wallner und Landwirtschaftslandesrat Christian Gantner (beide ÖVP). Die steirische Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) sprach sich für eine rasche Umsetzung aus. Burgenlands Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) hielt auf APA-Anfrage fest, dass der Wolf im Burgenland derzeit kein Thema sei.

WWF: Populistischer Angriff auf Artenschutz

Der SPÖ-EU-Abgeordnete Günther Sidl forderte unterdessen in einer Aussendung eine „durchdachte Entscheidung auf wissenschaftlicher Basis“. Kritik kommt von NGOs. So heißt es vom WWF etwa, die geplante Abschwächung des Schutzstatus für den Wolf sei ein völlig falsches Signal.

„Das ist ein populistischer Angriff auf den Artenschutz, weil die regierende Politik ihre Hausaufgaben nicht machen will. Tatsächlich notwendig wäre eine gut geplante Herdenschutzoffensive“, so WWF-Experte Christian Pichler. Die Umweltschutzorganisation Tierschutz Austria appellierte in einer ersten Reaktion an Umweltschutzministerin Gewessler, sich gegen die Entscheidung zu stellen.

Totschnig: Meilenstein

Man habe einen Meilenstein erreicht, so Landwirtschaftsminister Totschnig. Der Sachverstand habe über die Ideologie gesiegt. „Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun nach unserem jahrelangen Einsatz mehrheitlich für die Senkung des Schutzstatus des Wolfes gestimmt. Damit ist der Weg für eine leichtere Regulierung des Großraubtieres Wolf geebnet“, so Totschnig in einer Aussendung.

Totschnig spricht sich bereits seit geraumer Zeit für eine Senkung des Wolfsschutzes aus. „Fakt ist, der Wolf ist mit über 20.000 Individuen in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht. Zudem verliert das Großraubtier zunehmend die Scheu vor dem Menschen“, so der Minister in einer Aussendung im Juli. Anlass für die Aussendung Totschnigs war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

EuGH-Urteil erging im Juni

Der EuGH hatte geurteilt, dass der Wolf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden darf. Dabei ging es um einen beeinspruchten Tiroler Fall. „Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, hieß es von seiten des EuGH.

Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten.

Rund 4.100 Nutztiere getötet

Seit 2020 sind nach Aufzeichnungen des Österreichzentrums Bär Wolf Luchs in Österreich rund 4.100 Nutztiere – meist Schafe und Ziegen auf den Almen – durch Wölfe getötet worden. Laut Fachleuten des Zentrums wurden seit dem vergangenen Jahr in der Alpenrepublik insgesamt 20 Schad- und Risikowölfe geschossen.

Bei Schadwölfen handelt es sich um Tiere, die Nutztiere gerissen haben. Ein Risikowolf ist ein Tier, das sich menschlichen Siedlungen nähert und sich nicht vergrämen lässt. Insgesamt wurden dem Zentrum zufolge im vergangenen Jahr 104 Wölfe in Österreich nachgewiesen.

Zum Originalartikel

Top

ots.at vom 24.09.2024

30 Tonnen Blei in Wald und Feld durch Jagd

Neue Berechnungen von Tierschutz Austria zeigen verheerende Folgen für Wildtiere und Umwelt

Rund 30 Tonnen Bleimunition bleiben jährlich durch die Jagd in den österreichischen Wäldern und auf den Feldern zurück, wie aktuelle Berechnungen von Tierschutz Austria zeigen. Diese Rückstände haben gravierende Auswirkungen auf die Tierwelt und die Umwelt. Insgesamt werden etwa 100 Tonnen Bleimunition pro Jahr in Österreich verkauft. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert den vollständigen Ausstieg aus Bleimunition.


Blei als tödliche Gefahr für Vögel: Millionen Tiere betroffen

Die massive Verwendung von Bleimunition bedroht besonders die Vogelwelt. In der EU sind jährlich über 157 Millionen Vögel durch Bleivergiftungen gefährdet, Tausende sterben direkt an den Folgen. Wasservögel wie Enten und Schwäne verschlucken die winzigen Bleikugeln der Schrotpatronen, die sie zusammen mit Kieselsteinen zur Verdauung aufnehmen. Bereits ein einziges Schrotkügelchen (eine einzige Schrotladung hat durchschnittlich 200 Kügelchen) kann einen kleinen Wasservogel töten. Greifvögel und Aasfresser wie Adler, Geier und andere Raubvögel sind ebenfalls betroffen, da sie mit Geschoßresten kontaminierte Beutetiere oder Kadaver fressen, die von Jägerinnen und Jägern zurückgelassen wurden.

Einmal im Körper aufgenommen, gelangt das Blei schnell in den Blutkreislauf der Tiere und verursacht schwere Schäden. Krämpfe, Lähmungen, Flugunfähigkeit sowie Nervenschäden und Organversagen führen häufig zu einem qualvollen Tod. Studien zeigen, dass die Bestände von zehn Greifvogelarten in Europa heute mindestens sechs Prozent kleiner sind, als sie es ohne die Bleibelastung wären. Über 55.000 Greifvögel fehlen dadurch am Himmel Europas.

Neben den gravierenden Auswirkungen auf die Tierwelt stellt Bleimunition auch eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Wildfleisch von mit Bleimunition erlegten Tieren kann stark belastet sein. Die winzigen Bleipartikel dringen tief ins Fleisch ein und können kaum entfernt werden. Beim Verzehr können sie zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen, besonders bei Kindern und Schwangeren. Bereits geringe Mengen Blei reichen aus, um das Nervensystem zu schädigen und irreversible kognitive Defizite zu verursachen.

Forderung nach einem Verbot: Bleimunition nachhaltig aus der Natur verbannen

Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, fordern Organisationen wie Tierschutz Austria und der Verein gegen Tierfabriken ein umfassendes Verbot von Bleimunition. Sie setzen sich für ein neues, einheitliches Bundesjagdgesetz ein, das den Einsatz von Bleimunition vollständig verbieten soll. Österreichs Bundesforste und alle Ökojäger:innen verwenden bereits bleifreie Munition und beweisen damit, dass eine tierschutzfreundlichere und nachhaltigere Jagdpraxis möglich ist.

Nur durch ein striktes Verbot von Bleimunition kann die Bleibelastung in der Natur effektiv verringert und die Gesundheit von Mensch und Tier langfristig geschützt werden. Tierschutz Austria ruft daher Tierfreund:innen auf, jetzt Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz auf den Gemeindeämtern oder online mittels ID Austria abzugeben. Mehr Infos auf: https://bundesjagdgesetz.at/

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 24.09.2024

Wölfe: Tierschützer zeigten Hörl an

Der Tiroler ÖVP-Nationalratsabgeordnete Franz Hörl sieht sich in der Causa Wolf mit einer Anzeige durch die Organisation Tierschutz Austria bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck konfrontiert. Der Grund ist seine Forderung nach einem straffreien Notwehrrecht gegen Wölfe.

Nun erging ein Antrag auf Auslieferung Hörls an den Präsidenten des Nationalrats. Solange über den Antrag auf Auslieferung aufgrund der Immunität Hörls nicht entschieden worden sei, gebe es kein offizielles Ermittlungsverfahren, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Florian Oberhofer, gegenüber der APA am Dienstag.

Die gegen Hörl im Raum stehenden Vorwürfe lauteten auf „Vergehen der versuchten Bestimmung zur vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes“ sowie „Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung bzw. Gutheißen derselben.“

Hörl: Lasse mir Mund nicht verbieten

Hörl zeigte sich unbeeindruckt. „Ich werde weiterhin für die Sorgen der Bäuerinnen und Bauern kämpfen und lasse mir diesbezüglich den Mund nicht verbieten und einschüchtern“, verlautbarte er, gerade auf Wahlkampftour befindlich. Bauern müssten das Recht haben, sich gegen den Wolf zu wehren, wenn ihre Nutztiere angegriffen werden. Es sei unverständlich, dass man ein Raubtier über die Existenz einer jahrtausendealten Kulturlandschaft stellt.

Der Abschuss von Wölfen im Notfall müsse straffrei sein: „Es ist an der Zeit, den Wolf als das zu erkennen, was er ist – ein gefährliches Raubtier. Wenn Wölfe in unsere Lebensräume vordringen, gefährden sie nicht nur die Sicherheit von Mensch und Tier, sondern auch die Existenz unserer Landwirte.“ Deshalb brauche es das straffreie Notwehrrecht.

Kritik an „Bürokraten und Sesselhocker“

„Und wenn Bürokraten und Sesselhocker diese Forderung nicht nachvollziehen können, lade ich sie herzlich zu einem Gespräch mit einer Bauernfamilie ein, die den Verlust von gerissenen Schafen erlebt hat. Diese Tiere haben für die Bäuerinnen und Bauern nicht nur wirtschaftlichen Wert – sie haben Namen und sind Teil der Familie, genau wie Haustiere in der Stadt“, so Hörl. Laut Hörl liegt bei den „Wolfs-Freunden“ ein falsches Verständnis von Tierschutz vor.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 10.09.2024

„Bedroht gefühlt“: Jägerin gab Schuss ab

Weil sie sich von Personen in Tarnkleidung bedroht gefühlt hat, hat eine 68-jährige Jägerin am Wochenende in einem Wald bei Friesach einen Schuss abgegeben. Im Wald üben derzeit österreichische und deutsche Soldaten. Verletzt wurde niemand.

Exekutivbeamte waren am Freitag gegen 21.30 Uhr in den Wald gerufen worden. Die Frau hatte offenbar nichts von der Übung gewusst und einen Schuss mit scharfer Munition abgegeben – ob sie in die Nähe der Militärangehörigen gezielt oder in die Luft geschossen hatte, stand nicht fest und war Gegenstand der Ermittlungen. Über die Jägerin wurde jedenfalls ein vorläufiges Waffenverbot verhängt.

Übung fand schon mehrmals statt

Als Grund für den Schuss gab die Jägerin an, sie habe sich bedroht gefühlt. Bei den Personen handelte es sich aber um Soldaten der deutschen Bundeswehr, die eine Übung abhielten. Sie findet seit vergangener Woche im Bezirk St. Veit statt, Soldaten des Jagdkommandos des Bundesheeres nehmen daran ebenso teil wie Angehörige des Jagdkommandos der deutschen Bundeswehr.

Die Übung war bereits fünf Mal in Kärnten durchgeführt worden, sie sei auch diesmal ordnungsgemäß vom Bundesheer bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit gemeldet worden, erklärte ein Bundesheersprecher gegenüber der „Kleinen Zeitung“. 130 Soldatinnen und Soldaten nehmen diesmal daran teil. Die Übung dauert noch bis Ende der Woche.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 07.09.2024

Wolf in Obertilliach erlegt

Ein per Bescheid der Tiroler Landesregierung zum Abschuss freigegebener Wolf ist am Freitag in Obertilliach von einem Jäger geschossen worden. Das teilte das Land in einer Aussendung am Samstagnachmittag mit. Der Bescheid zur Erlegung eines Wolfes in diesem Gebiet sei damit erloschen, hieß es.

Offenbar wurde nun jener Wolf geschossen, der in einem Almgebiet in Obertilliach sechs Schafe gerissen hatte. Für diesen Wolf sei eine Abschussverordnung erlassen worden. Ein Wolf sei in diesem Gebiet nun von der Jägerschaft erlegt worden.

Sicherheit erst nach DNA-Untersuchung

Sein Kadaver soll in Kürze an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gebracht werden, teilte Landeshauptmannstv. Josef Geisler (ÖVP) am Samstagnachmittag in einer Aussendung mit. Das Tier werde dort untersucht. Erst mit einer DNA-Probe stehe dann auch zweifelsfrei fest, dass es sich bei dem getöteten Wolf tatsächlich um jenen handelt, der die Schafe gerissen hat, so das Land auf Nachfrage des ORF Tirol. Aber unabhängig davon, wie die Analyse ausfällt, die entsprechende Abschussverordnung gilt nun als erfüllt.

Land will weiterhin schnell handeln

Nur mit unmittelbar in Kraft tretenden Abschussgenehmigungen habe man eine Chance, Risiko- und Schadwölfe auch tatsächlich zu erlegen. Forderung des Landes Tirol an Brüssel bleibe aber weiterhin die Senkung des Schutzstatus, bekräftigte Geisler erneut die Vorgehensweise des Landes.

Der Europäische Gerichtshof hatte allerdings erst kürzlich den Schutzstatus des Wolfs und das Verbot einer Bejagung bekräftigt. Mehr dazu in – EuGH stellt klar: Wolfsjagd verboten

Die Abschussverordnung für Obertilliach ist damit wie gesagt erloschen, eine zweite besteht in Osttirol aber noch für das Gebiet um Amlach.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 03.09.2024

Jagdstopp auf seltene Entenarten gefordert

Im September beginnt in weiten Teilen Österreichs die Entenjagdsaison. Die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich fordert, gefährdete Arten ganzjährig zu schonen. Eine aktuelle Einschätzung der EU-Kommission stützt diese Forderung.

Die Bestandstrends einiger jagdbarer Arten seien derart beunruhigend, dass nach Ansicht der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission die Jagd umgehend beschränkt werden müsse, heißt es in einer Aussendung der Vogelschutzorganisation. Die Taskforce on the recovery of birds der EU-Kommission empfehle einen vollständigen Jagdstopp für Pfeif- und Tafelente sowie eine Halbierung der Abschüsse bei Spieß- und Löffelente.

Aktuell sei es in Österreich bzw. Teilen Österreichs aber nach wie vor legal, diese Entenarten zu schießen, so BirdLife. In Niederösterreich, dem Burgenland und Kärnten dürften etwa die Spießente, die Pfeifente und die Löffelente gejagt werden. Die Tafelente dürfe sogar in allen Bundesländern außer Tirol und der Steiermark geschossen werden.

Dabei habe die weltweit gefährdete Tafelente in den letzten Jahrzehnten einen dramatischen Rückgang erlebt. Die Spießente sei die seltenste Entenart Österreichs, es gebe nur noch ein bis vier Brutpaare im Land, nach der Roten Liste Österreichs gelte sie sogar als vom Aussterben bedroht. Die als Wintergast anzutreffende Pfeifente habe innerhalb der letzten zwölf Jahre die Hälfte ihres europäischen Brutbestands verloren. Und auch die Löffelente sei mit 30 bis 160 Brutpaaren in Österreich stark gefährdet.

BirdLife fordert „sofortiges Handeln“

Die aktuelle Einschätzung der EU-Kommission „unterstreicht unsere langjährige Forderung nach einem Jagdstopp für bedrohte Vogelarten“, betont Johannes Hohenegger von BirdLife Österreich in der Aussendung. Die Brutbestände dieser Entenarten seien allesamt in den letzten Jahrzehnten europaweit derart besorgniserregend gesunken, dass es sofortiges Handeln brauche, so BirdLife.

„Wir fordern die Landesregierungen und Jagdverbände dringend auf, die Empfehlungen der EU-Kommission umzusetzen und die Jagd auf gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Vogelarten zu stoppen", wird seitens der Vogelschutzorganisation betont. Außerdem brauche es Maßnahmen zum besseren Schutz der Brutgebiete.

Fünf gefährdete Enten erlegt

Beim Landesjagdverband Niederösterreich teilte man auf Anfrage von noe.ORF.at mit, dass sich von den genannten Arten – Tafel- (mehr als 200.000 Brutpaare in Europa), Spieß- (über 210.000) und Pfeifente (über 470.000) – „zur Schusszeit nur wenige bis keine Exemplare in Niederösterreich aufhalten“. Daher seien im Vorjahr insgesamt nur fünf Stück erlegt worden.

Laut Jagdverband „profitieren Enten von Hege- und Pflegemaßnahmen der Jägerinnen und Jäger, die damit und mit einer nachhaltigen Bejagung wesentlich zur Biodiversität beitragen“. Das Interesse, Hegemaßnahmen zu setzen, hänge aber auch an der Möglichkeit der Nutzung der jeweiligen Wildart. Das Prinzip „Schutz durch Nutzung“, wie es die weidgerechte Jagd lebe, „ist von der internationalen Umweltschutzorganisation IUCN anerkannt und festgeschrieben“.

Enten werden laut Experten vor allem in der Abendzeit beim Anflug auf ein Gewässer geschossen. Im Flug sei aber nicht sofort erkennbar, um welche Art es sich handelt bzw. ob diese geschützt oder gefährdet ist, erzählen Jäger. Zudem werden nur jene Enten in der Statistik geführt, deren Abschuss auch gemeldet wird. Ob das auch bei gefährdeten Arten passiert, bleibt offen.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 01.09.2024

Holzfaserplatten ersetzen Kunststoff im Wald

Millionen von Baumschutzhüllen aus Plastik werden jedes Jahr beim Setzen von Jungpflanzen im Wald mit eingebaut. Zwei Firmen entwickelten nun eine biologisch abbaubare Variante aus Holzfaserplatten. Das Produkt soll eine Lebensdauer von fünf Jahren, aber auch seinen Preis haben.

Die bisher verwendeten Wuchshüllen sollen vor Wildverbiss schützen und das Pflanzenwachstum fördern. Das Problem dabei ist, dass sie meist aus Kunststoff sind und das Plastik oft über Jahrzehnte im Wald bleibt und nicht verrottet.

Drei Jahre wurde an der nachhaltigen Baumschutzhülle bei Fundermax geforscht. Mehr als 3.000 Prototypen brauchte es, um das ideale Gewicht, die passende Größe und die richtige Witterungsbeständigkeit zu finden, heißt es. Herausgekommen ist eine vierseitige 1,20 Meter große und 900 Gramm schwere Bio-Faserplatte, die mit Baumwolle zusammengenäht und damit zu hundert Prozent biologisch abbaubar ist.

Millionen von Baumschutzhüllen werden jedes Jahr beim Setzen von Jungpflanzen im Wald miteingebaut. Die Wuchshüllen sollen vor Wildverbiss schützen und das Pflanzenwachstum fördern. Das Problem dabei - sie sind meist aus Kunststoff, das Plastik bleibt oft über Jahrzehnte im Wald und verrottet nicht. Die Firma Witasek hat jetzt gemeinsam mit Fundermax eine biologisch abbaubare Variante aus Holfaserplatten entwickelt.

Holzeigener Leim fungiert als Bindemittel

Thomas Lassacher, Geschäftsführer von Fundermax, über die Anforderungen des Produktes: „Die Bio-Faserplatte wird aus Hackschnitzel gemacht. Mit dem Nassverfahren wird die Holzfaser aufgefasert und danach wird sie verpresst und getrocknet. Das heißt, da kommt kein zusätzlicher Leim dazu. Das Lignin, das im Holz drin ist, funktioniert als Bindemittel und durch die Temperatur und den Druck kommt ein stabiler Plattenwerkstoff heraus, der sich in der Natur zu 100 Prozent abbaut.“

 
„Maßanfertigung“ soll Baumschutz gewährleisten

Das Produkt wurde für Laubbäume entwickelt. Die Platte trägt ein eigenes Stanzmuster mit ganz speziellen Schlitzen. „Weil diese Anordnung der Schlitze für das Mikroklima innerhalb dieses Baumschutzes relevant ist und die Pflanze darin auch gut wachsen muss und auf der anderen Seite muss dann diese Hülle auch sehr leicht aufzubauen sein. Das heißt, wir mussten auch einen Maschinenbauer finden, der diesen Plattenwerkstoff verarbeiten kann, weil das gibt es nicht von der Stange.“

Nutzungsvorteile rechtfertigen laut Lassnig höheren Preis

Nun läuft die Produktion an. Vertrieben wird die Baumschutzhülle vom Feldkirchner Unternehmen Witasek, die den Großhandel beliefert. Bis zu fünf Jahre soll die biogene Hülle haltbar sein, aber auch ihren Preis haben. Vertriebsleiter Lukas Lassnig sagt, die Kosten belaufen sich circa um das eineinhalb bis zweifache von einem herkömmlichen Kunststoffprodukt: „Es entstehen aber keine Kosten und kein Zeitaufwand bei der Entsorgung oder Rückholung des Produktes aus dem Wald.“

Die biogene Baumschutzhülle wurde bereits für Österreich patentiert. Auch um eine europaweite Zulassung wurde bereits angesucht.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 29.08.2024

Schafe von Wolf gerissen

Mitten in der Almsaison ist auf der Tröpolacher Alm und in der Kreuzeckgruppe mindestens ein Dutzend Schafe von Wölfen gerissen oder zum Teil schwer verletzt worden. Auch wenn die Zahl der Nutztierrisse wegen der Bejagung des Wolfes zurückgeht, bleibt die Aufregung unter den betroffenen Bauern groß.

Die Risse würden nicht aufhören, so Lisa Noisternig, Schafzüchterin aus Stall im Mölltal. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten treibt sie jedes Jahr über 100 Tiere auf die Staller Wölla – ein riesiges Almgebiet auf über 2.000 Meter Seehöhe in der Kreuzeckgruppe. Am vergangenen Wochenende schlug der Wolf in ihrer Herde wieder zu. „Wir waren am Mittwoch noch bei den Schafen, am Donnerstag sind dann die ersten Risse passiert. Wir wurden von Wanderern informiert, dass tote oder schwer verletzte Schafe herumliegen.“

Herde trotz Hitze ins Tal getrieben

Drei tote Schafe wurden gefunden – nachweislich vom Wolf gerissen. Dazu kommen drei weitere schwer verletzte Tiere, die notgeschlachtet werden mussten – und einige, die noch vermisst werden. Die Herde hat die Familie vergangenen Sonntag nun abgetrieben, trotz hoher Temperaturen im Tal. „Es hat bei Tag 30 Grad, das ist den Schafen einfach zu heiß“, so Noisternig.

Almsaison ruhiger als in den Vorjahren

Dass sich der Wolf derzeit wieder verstärkt bemerkbar macht, wird in der Abteilung für Jagdrecht des Landes bestätigt. Dennoch sei die Almsaison weitaus ruhiger verlaufen als im Vergleich zu den Vorjahren, sagte die Leiterin Renate Scherling. 27 Nutztierrisse gehen heuer nachweislich auf das Konto des Wolfes: „Der Hotspot ist eindeutig der Bezirk Spittal mit über 90 Prozent der uns bekannten Nutztierrisse.“

Schadwolf soll „entnommen“ werden

Aufgrund der jüngsten Ereignisse soll im betroffenen Gebiet wieder ein Schadwolf zum Abschuss freigegeben werden, sagte Scherling. Es ist derzeit die einzige Entnahmemöglichkeit von den streng geschützten Tieren. 13 Wölfe wurden seit Einführung der umstrittenen Wolfsverordnung in Kärnten bereits getötet, fünf davon alleine im heurigen Jahr.

Dem Land droht wegen des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Behörden halten aber weiterhin an der derzeitigen Praxis fest. Unterdessen hat sich die Zahl der Rudel in Kärnten dezimiert, bisher konnte heuer nur eines im Dobratsch-Gebiet nachgewiesen werden.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 19.08.2024

Mehr Wölfe im Jahr 2023, aber weniger Risse von Nutztieren

Der Bestand an Wölfen in Österreich hat sich im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr davor um 24 erhöht und ist damit bei 104 gelegen. Das geht aus dem „Statusbericht Wolf 2023“ hervor, der heute veröffentlicht wurde.

Die Anzahl der 2023 nachgewiesenen Wolfsrudel lag bei sechs. Nachweise gab es in allen Bundesländern, nur das Burgenland und Wien waren ohne Wölfe.

Die Schwerpunkte der Wolfsvorkommen lagen 2023 in Kärnten, in Osttirol sowie im Wald- und Mühlviertel.

Trotz des gestiegenen Wolfsbestandes reduzierten sich 2023 die Risse von Nutztieren um fast 37 Prozent im Vergleich zum Jahr davor. „Dies ist auf den Rückgang von Verlusten bei Schafen und Ziegen zurückzuführen. Bei Rindern, Pferden und Gatterwild gab es 2023 leider mehr Verluste als im Jahr zuvor“, führte Rebecca Rau, eine Autorin des Berichts, aus. Die meisten Nutztierverluste wurden in Tirol und Kärnten verzeichnet.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 17.08.2024

Land prüft möglichen Kalbsriss durch Bären

In Tannheim prüft das Land jetzt den Riss eines Kalbes durch einen Bären. Das tote Jungrind war am Feiertag entdeckt worden, laut Amtstierarzt deute das Rissbild auf einen Bären hin. Das Ergebnis einer DNA-Prüfung wird in circa zwei Wochen vorliegen.

Wie das Land Tirol am Samstag bestätigte, gab es im Jahr 2024 bisher im Bezirk Reutte zwei Nachweise für einen Bären, einen in Pfafflar via Wildkamera, einen in Gramais durch Haaranalyse. Bei dem gerissenen Kalb in Tannheim wurden Proben entnommen, die jetzt von der AGES analysiert werden. Dann wird man wissen, ob das Tier von einem Bären gerissen wurde oder von einem anderen Tier.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 30.07.2024

„Problembärin“ KJ1 im Trentino erlegt

Die Bärin KJ1, die am 16. Juli einen französischen Urlauber angegriffen haben soll, ist heute im norditalienischen Trentino erlegt worden. Ein Team des Trentiner Forstkorps hatte das Tier in den Wäldern oberhalb der Ortschaft Padaro di Arco durch sein Funkhalsband lokalisiert. Wenige Stunden davor hatte der Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti eine Verordnung für die Tötung der Bärin erlassen, die mit drei Jungen unterwegs war.

Zugleich hatte Fugatti die beiden gleichlautenden Verordnungen aufgehoben, die in den vergangenen Tagen vom regionalen Verwaltungsgericht ausgesetzt worden waren. Mit dem neuen Dekret ordnete der Trentiner Landeshauptmann an, dass das Tier „unverzüglich“ abgeschossen werden solle.

Tierschutzverbände: „Grausam und arrogant“

Tierschutzverbände reagierten empört auf die Tötung von KJ1. „Fugatti hat sich als grausam und arrogant erwiesen“, protestierte die Parlamentarierin und Ex-Tourismusministerin Michela Vittoria Brambilla, Präsidentin einer parlamentarischen Kommission für Tierschutz. Der italienische Tierschutzverband LNDC kündigte Klage gegen Fugatti an. Dieser habe das Dekret nachts erlassen, um Tierschützer daran zu hindern, vor Gericht Einspruch gegen den Tötungsbefehl einzureichen.

Umweltminister: „Keine Lösung für das Problem“

Auch der italienische Umweltminister Gilberto Pichetto Fratin reagierte kritisch auf die Tötung der Bärin. „Die Tötung einzelner Bären ist keine Lösung für das Problem. Ich verstehe die Bevölkerung, aber wir erleben heute die Auswirkungen eines Fehlers aus der Vergangenheit, der darauf zurückzuführen ist, dass Bären im Trentino vor 25 Jahren leichtfertig aus touristischen Gründen ausgenutzt wurden. Ein Ausweg ist sicherlich die Sterilisation, und wir arbeiten daran“, so der Minister.

Tausende Unterschriften gesammelt

6.000 Unterschriften sind in vier Tagen gegen die wachsende Zahl von Bären im Trentino in Italien gesammelt worden. Die Petition wurde der Gemeinde Val di Sole im Trentino übergeben, damit soll ein Referendum zum Thema Bären organisiert werden, lautet die Forderung, wie lokale Medien berichteten.

Im Trentiner Caldes hatte im April 2023 eine Bärin einen 26-jährigen Jogger tödlich verletzt. Das Trentino hatte zuletzt einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Population eingedämmt werden soll. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, bis zu acht Tiere pro Jahr zu töten. Laut jüngsten Schätzungen beläuft sich die Zahl der Bären dort auf mehr als 100 Exemplare.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 29.07.2024

Wilderer schoss zwölfjährigen Steinbock

Ein unbekannter Täter hat in Längenfeld im Jagdgebiet Sulztal (Bezirk Imst) vor einigen Monaten einen zwölfjährigen Steinbock illegal erlegt. Der Jagdhund des Jagdpächters entdeckte den unter einer dicken Steinschicht versteckten Kadaver am Sonntag.

Der Steinbock wurde im Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 7. November im Jagdgebiet Sulztal erlegt. Dabei wurde das Haupt des Tieres fachmännisch abgetrennt. Der Wildkörper wurde in einer Senke im Bereich Schrankogel/Hohes Egg auf einer Seehöhe von etwa 2.700 Meter abgelegt und mit einer 30 bis 40 cm dicken Steinschicht abgedeckt.

Der Jagdhund des italienischen Jagdpächters spürte den Kadaver am Sonntag auf. Dem 63-jährigen Jagdpächter entstand dadurch ein Schaden im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Eurobereich.

Polizei sucht mögliche Zeugen

Die Suche nach dem unbekannten Täter gestaltet sich schwierig. Aufgrund der fachmännischen Art und Weise, wie das Haupt des Tieres abgetrennt wurde, gehen die Ermittler davon aus, dass es sich um einen erfahrenen Jäger handeln könnte.

Die genauen Umstände des Vorfalls und die Identität des Täters sind jedoch noch Gegenstand laufender Ermittlungen. Die Behörden bitten Zeugen, die im relevanten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 26.07.2024

WWF will gegen Wolfsabschüsse vorgehen

Die Umweltschutzorganisation WWF will rechtlich gegen die jüngsten Abschussverordnungen für Wölfe in Österreich vorgehen. Die Umweltorganisation stützt sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das den strengen Schutz von Wölfen bestätigt.

Nach dem Urteil des EuGH von Anfang Juli sei der Abschuss von Wölfen in Österreich klar europarechtswidrig, sagte ein WWF-Sprecher der Austria Presse Agentur (APA). Es sei nur eine Frage der Zeit, bis rechtliche Folgen eintreten werden, hieß es in einem Schreiben des WWF: „Daher ist zu erwarten, dass sich die Europäische Kommission diese Praxis früher oder später ansehen wird. Somit droht Österreich aufgrund des willkürlichen Vorgehens der Landesregierungen ein potenziell teures Vertragsverletzungsverfahren.“

Der WWF forderte die österreichischen Bundesländer auf, „endlich eine Herdenschutz-Offensive zu starten und die dafür verfügbaren EU-Fördermittel zu nützen“, gab WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.

Leidenmühler: Urteil ist „faktisches Abschussverbot“

Der Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz, Franz Leidenmühler, hatte nach dem EuGH-Urteil ebenfalls vor einem bevorstehenden Vertragsverletzungsverfahren gewarnt, sollten in Salzburg weiterhin Wölfe zum Abschuss freigegeben werden. Denn das Urteil des EuGH komme einem „faktischen Abschussverbot“ gleich. Kurz nach Bekannntwerden des Urteils erließ die Salzburger Landesregierung eine weitere Abschussverordnung.

EU-Kommission sieht noch keinen Handlungsbedarf

Die EU-Kommission in Brüssel sieht sich aktuell allerdings noch nicht unter Zugzwang. „Die Kommission hat keine spezifische Rolle bei der Bewertung solcher individueller Verwaltungsentscheidungen, diese werden vielmehr unter der Kontrolle der nationalen Justizbehörden getroffen.“, antwortete ein Sprecher der EU-Behörde schriftlich auf eine Anfrage der APA.

Diskussion um Schutzstatus von Wölfen

Auf EU-Ebene gibt es aktuell noch keine Einigung, was die Herabsenkung des strengen Schutzstatus für den Wolf betrifft. Im Dezember hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abzusenken. Der Entschluss muss aber vom zuständigen Umweltministerrat abgesegnet werden – die nötige Mehrheit dazu fehlt noch. Erst dann kann die EU einen Abänderungsantrag für die Berner Konvention einbringen, in der der Schutzstatus der Tiere geregelt ist.

Laut der Presseaussendung des EuGH sei das Wolfsjagdverbot in Österreich jedenfalls weiter gültig, solange sich der Zustand der Wolfspopulation nicht verbessere.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 23.07.2024

Trentino stoppt Abschussverfügung für „Problembärin“

Eine zweite, vom Trentiner Landeshauptmann unterzeichnete Verordnung mit einer Abschussverfügung für die „Problembärin“ KJ1 ist außer Kraft. Das Verwaltungsgericht Trient gab erneut entsprechenden Rekursen von Tierschutzorganisationen statt, wie die Mailänder Tageszeitung „Corriere della Serea“ heute berichtete. Das Verwaltungsgericht stoppte die Abschussverordnung mit der Begründung, dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig sei.

Die Bärin hatte am 16. Juli bei Dro im norditalienischen Trentino einen französischen Urlauber angegriffen und verletzt. Daraufhin hatte Landeshauptmann Maurizio Fugatti eine erste Abschussverordnung gegen die mit dem Code KJ1 bekannte Bärin unterzeichnet. Diese wurde infolge eines Rekurses von Tierschützern und -schützerinnen vom regionalen Verwaltungsgericht ausgesetzt, weil noch nicht bewiesen sei, dass KJ1 für den Angriff verantwortlich sei.

Auch zweite Abschussverfügung außer Kraft

Fugatti unterzeichnete daraufhin eine zweite Abschussverfügung, in der betont wurde, dass aufgrund der Untersuchung von genetischem Material am Angriffsort festgestellt werden konnte, dass der Urlauber von Bärin KJ1 angegriffen worden sei. Auch in diesem zweiten Fall reichten Tierschutzorganisationen Rekurs ein, dem das Gericht stattgab.

Im Trentiner Caldes hatte im April 2023 eine Bärin einen 26-jährigen Jogger tödlich verletzt. Das Trentino hatte zuletzt einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Ausbreitung der Bärenpopulation eingedämmt werden soll. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, bis zu acht Tiere pro Jahr zu töten. Laut jüngsten Schätzungen beläuft sich die Zahl der Bären im Trentino auf über 100 Exemplare.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 15.07.2024

Wolf in Hermagor erlegt

Das Land Kärnten hat am Montag bekanntgegeben, dass am Wochenende in Hermagor ein Wolf erlegt wurde. Das Tier soll versucht haben, Kälber anzugreifen.

In einem seit Mai von der Landesregierung verordneten Almschutzgebiet im Bezirk Hermagor wurde am Wochenende ein Schadwolf erlegt, hieß es in der Aussendung. Nutztiere seien unmittelbar bedroht gewesen, da der Wolf versucht habe, eine Rinderherde mit Kälbern anzugreifen.

Der Abschuss sei ordnungsgemäß an das Land Kärnten gemeldet worden. Sachverständige des Landes waren bereits zur Begutachtung an Ort und Stelle und nahmen DNA-Proben. Es könne daher bestätigt werden, dass die Vorgaben des Alm- und Weideschutzgesetz eingehalten wurden, hieß es aus dem Büro von Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

Zum Originalartikel

Top

ots.at vom 15.07.2024

Statt Herdenschutz zu finanzieren, verschwendete Kärnten 177.000 € für ein illegales Alm- und Weideschutzgesetz

Am Mittwoch, dem 11.07.2024, entschied der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in einem richtungsweisenden Urteil, dass in Österreich das Wolfsjagdverbot in vollem Umfang weiterhin aufrecht ist, ansonsten drohe Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren, sagte der Linzer Professor für Europarecht, Franz Leidenmühler.

Auch der Innsbrucker Europarechtsexperte Walter Obwexer sieht die Entnahme von Wölfen künftig erheblich erschwert. Das bisherige Abschussargument, dass Herdenschutz unfinanzierbar sei, sei damit zurückgewiesen worden. Damit ist klar, dass Herdenschutz nun entgegen den Behauptungen der Landwirtschaftlichen Vertreter ab sofort überall umzusetzen ist - wozu laut Obwexer Zäune, Hirtenhunde, Hirten und Einpferchen in der Nacht zählen.

Er führte weiterhin aus: „Ich gehe davon aus, dass die Verordnungen für die Entnahme von Problemwölfen in Tirol so nicht aufrechterhalten werden können.”

Auch der Naturschutzjurist Jochen Schumacher vom Institut für Naturrecht widerspricht dem Tiroler Landesrat Geisler, dem Kärntner Landesrat Gruber, dem Vorarlberger Landesrat Gantner, Landesrat Pernkopf sowie der Salzburger Landesrätin Svazek. Alle hatten noch am selben Tag verkündet, sich nicht an das EuGH Urteil zu halten:

"Der EuGH hat ganz klar und deutlich der Praxis in ganz Österreich widersprochen und definiert, dass ein Wolfsmanagement nicht nur einen guten Erhaltungszustand in Österreich, sondern auch in allen einzelnen Bundesländern voraussetzt. Der EuGH lehnt die derzeitige österreichweite Wolf-Abschusspraxis und damit die geltenden Alm- und Weideschutz-Gesetze sowie Maßnahmengebietsverordnungen in allen Bundesländern ab und damit sind diese ab sofort abzuändern bzw. ersatzlos zu streichen", mahnt Jochen Schumacher.

In diesem Zusammenhang weist Europarechtsexperte Daniel Ennöckl von der BOKU Wien auch auf das fehlende detaillierte Wolfsmonitoring hin.

Madeleine Petrovic kommentiert verärgert: „Für zahlreiche bekannte und erfahrene Europarechtsexperten ist klar: Das Urteil ist eine Absage an die Faktenlage in Österreich! Schluss mit den Abschüssen und her mit dem Herdenschutz."

Kärnten beispielswiese hat durch das Kärntner Alm- und Weideschutz-Gesetz, das bisher die Grundlage zum Abschuss der Wölfe war, im Vergleich zur vorherigen Rechtslage mit Bescheid, einen personalmäßigen Mehraufwand von mehr als EUR 177.000 pro Jahr.

Madeleine Petrovic erzürnt: „"Zusammen mit den anderen Bundesländern wurden so Millionen Euro an Steuergelder in die Abwicklung und Erstellung von rechtswidrigen Verordnungen und deren Umsetzung verschwendet, anstatt diese Gelder für Herdenschutz bereit zu stellen und die EU-Förderungen endlich abzurufen, die Österreich für Herdenschutzmaßnahmen dringend benötigt.  ". "Nun fehlt dieses Geld beim Herdenschutz und verursacht dadurch unnötiges Tierleid durch vermeidbare Risse."

Madeleine Petrovic weiter: "Es ist beschämend, wie Bauernbund Präsident Süß sowie die aufgezählten Österreichischen Landwirtschaftspolitiker die Verkündung des EUROPÄISCHEN HÖCHSTGERICHTES in der Öffentlichkeit mit den Füßen treten und ankündigen dieses Urteil einfach zu ignorieren. Niemand und erst recht nicht gewählte Volksvertreter dürfen sich über Urteile des Europäischen Gerichthofs hinwegsetzen."

Das Ignorieren der höchstgerichtlichen Entscheidungen könnte nun auch für viele Beamte und Landesangestellte sowie externe Experten zum Risiko werden, wenn sie an den nun als illegal eingestuften Verordnungen mitwirken.

"Ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, sich juristisch beraten zu lassen, um nicht wegen Amtsmissbrauch, Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung und Gefährdung des Tierbestandes bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften angezeigt zu werden", empfiehlt die Juristin Michaela Lehner.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 15.07.2024

Tote Rehkitze: Unverständnis und Entsetzen

Jagdverband und Landwirtschaftskammer haben sich entsetzt und verständnislos gezeigt, nachdem bekanntgeworden war, dass ein FPÖ-Gemeindepolitiker aus Hellmonsödt auf einer von ihm bewirtschafteten Wiese in Eidenberg (Bezirk Urfahr-Umgebung) die Rettung von sechs Rehkitzen mutwillig verhindert haben soll.

Von einem schrecklichen Einzelfall spricht die Landwirtschaftskammer nach Bekanntwerden der mutwillig niedergemähten Rehkitze im Mühlviertel. Einem Pächter einer Wiese wird vorgeworfen, Drohnenflüge, die üblicherweise vor den Mäharbeiten durchgeführt werden, um Rehkitze zu retten, verhindert zu haben. Auf dem Feld sollen bei der Mahd dann sechs Rehkitze getötet worden sein.

„Schwerwiegende Verfehlung“

Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger nannte das Vorgehen eine „schwerwiegende Verfehlung“. Der Fall sei doppelt unverständlich, denn das mit Kitzkadavern verunreinigte Gras könne beim Verfüttern für andere Tiere tödlich sein. „Es können natürlich Krankheiten übertragen werden. Darum ist es auch aus meiner Sicht nicht verständlich, dass ein Bauer so agiert“, so Waldenberger.

„Strafrechtlich relevant“

Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner sah einen unfassbaren Vorfall. „Es ist traurig, dass so etwas passiert, denn Tierschutz ist ein hohes Gut.“ Wenn es schon passiere, dass ein Rehkitz verletzt werde, dann sei auf jeden Fall die Jägerschaft zu verständigen, um das Tierleid zu verkürzen. „Wenn das nicht passiert, dann ist es auch strafrechtlich relevant – nämlich eine Verletzung des Tierschutzes“, so Sieghartsleitner.

Man habe sich sehr bemüht, die Ortsbauernschaften mit Drohnen auszustatten, so Sieghartsleitner weiter. Am besten sei es, vor der Mahd die Abstimmung mit der Jägerschaft zu treffen. Das passiere auch fast überall. Seit einigen Jahren werden zunehmend Drohnen eingesetzt, um Rehkitze, die in zu mähenden Feldern liegen, zu retten. Im konkreten Fall wird wegen Tierquälerei strafrechtlich ermittelt. Es soll mehrere Zeugen geben.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 14.07.2024

Ermittlungen: Rehkitze niedergemäht

Große Aufregung herrscht im Moment in Eidenberg bei Linz (Bezirk Urfahr-Umgebung). Der Pächter einer Wiese soll dort rücksichtslos mehrere Rehkitze niedergemäht haben. Gegen den 57-jährigen Mann ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.

Landauf, landab fliegen in diesen Wochen Drohnen, um Wiesen auf versteckte Rehkitze abzusuchen, bevor sie gemäht werden, und den Tieren so das Leben zu retten. Genau das soll ein 57-jähriger Landwirt und Gemeindepolitiker aus Hellmonsödt (Bezirk Urfahr-Umgebung) verhindert haben. Die Kronenzeitung berichtet das in ihrer Ausgabe am Sonntag.

Suche per Drohne verweigert

Als Jäger die Rehkitzsuche auf seiner gepachteten Wiese in Eidenberg durchführen wollten, soll er das verhindert haben. Selbst als ihn ein Jäger unmittelbar bei den Mäharbeiten ansprach, soll er ihn von der Wiese gejagt haben. Die Folge: Vier Rehkitze waren sofort tot, zwei weitere wurden durch das Mähwerk so schwer verletzt, dass die Jäger sie erlösen mussten. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft dem ORF.

„Wiese war ein Schlachtfeld“

Der ORF Oberösterreich konnte am Sonntagnachmittag mit dem Jäger sprechen, der vor Ort war. Da gegen den Landwirt noch ein Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei läuft, möchte er unerkannt bleiben. Im Interview erzählt der Jäger, dass er den Landwirt noch während der Mäharbeiten zur Rede stellte. Er habe da bereits die Drohne dabei gehabt, sei vom Landwirt aber vom Traktor verwiesen und weggeschickt worden. Kurz darauf habe ihn dann eine Nachbarin und Zeugin angerufen, dass auf der abgemähten Wiese mehrere tote Rehkitze liegen würden.

Bei der Nachschau habe sich gezeigt, dass die Wiese „ein Schlachtfeld“ war, wie der Jäger erzählt. Ein Rehkitz mit abgemähten Beinen habe noch gelebt. Er habe es mit dem Gewehr erlösen müssen. Ein weiteres habe er Stunden später schwer verletzt am Waldrand gefunden, wo es die Muttertiere hingeschleppt haben dürften. Auch dieses Kitz habe der Jäger dann töten müssen.

„Tote Rehkitze nicht zu übersehen“

Dass der Landwirt nicht sah, dass er mit dem Mähwerk so viele Kitze getötet hat, kann sich der Jäger nicht vorstellen, wie er im ORF-Interview sagt. Er sei mit dem Traktor unmittelbar neben toten Tieren vorbeigefahren. Die Polizei habe den 57-jährigen Landwirt und Unternehmer laut Staatsanwaltschaft bereits befragt. Er habe dabei aber die Aussage verweigert. Die Ermittlungen laufen noch. Es soll mehrere Zeugen für den Vorfall geben.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 11.07.2024

EuGH: Wolf weiterhin nicht bejagen

Für Aufsehen hat am Donnerstag ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gesorgt. Aus seiner Sicht darf der geschützte Wolf in Österreich weiter nicht gejagt werden. Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Wolfspopulation in Österreich in gutem Zustand sei. Aber das sei derzeit nicht der Fall, sagen die europäischen Höchstrichter in Luxemburg.

Vorausgegangen ist dem Urteil des EuGH ein Einspruch von Naturschützern gegen einen Wolfs-Abschussbescheid in Tirol. Auch Kärnten hat den Abschuss der Wölfe im neuen Alm- und Weideschutzgesetz erleichtert. Wenn sich die – streng geschützten – Wölfe nahe Siedlungen aufhalten oder Nutztiere auf Almen reißen, dürfen sie geschossen werden. Ein Gesetz, das aus Sicht der Naturschutzorganisation WWF und des Ökobüros gegen EU-Recht verstößt. Ihre Vertreter fühlen sich jetzt vom Europäischen Gerichtshof bestätigt, der die Wolfsjagd in Österreich als unzulässig ansieht.

Ökobüro: Geschützte Arten nicht leichtfertig abschießen

Die Entscheidung des EuGH sei für alle Bundesländer in Österreich, für ganz Österreich und für die ganze Europäische Union gültig, sagte Ökobüro-Jurist Gregor Schamschula: „Der EuGH trifft hier verbindende Aussagen darüber, wie diese Richtlinie in ganz Europa zu interpretieren ist. Und das betrifft natürlich nicht den Ausgangsfall alleine, sondern das betrifft jegliche Entscheidung, die auf diesen Artikeln fußt.“

Der Abschuss einzelner „Problemwölfe“ sei dennoch möglich, sagte Schamschula, aber nur in Einzelfällen. Zudem sei nicht der wirtschaftliche Schaden allein der Maßstab, so der Naturschutz-Jurist: „Aber es geht einfach darum, dass ein ordentliches Wolfsmanagement nötig ist und Österreich darauf achten muss, dass die streng geschützten Arten auch wirklich streng geschützt sind und nicht einfach leichtfertig abgeschossen werden, weil nicht einmal Alternativen geprüft werden.“

Landesrat Gruber: Keine Auswirkungen auf Kärnten

Anders sieht das Landes-Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP). Er zeigte sich trotz des EuGH-Urteils überzeugt, dass die Kärntner Regelung EU-rechtlich halten werde: „Die Entscheidung hat keine unmittelbare Auswirkung auf das Wolfsmanagement in Kärnten. Die Voraussetzungen für eine Entnahme werden rechtlich und fachlich überprüft bei uns, das ist der Stand der Dinge.“

Dass man trotz des Schutzstatus des Wolfes auch Entnahmen von Wölfen in begründeten Fällen machen könne, habe der EuGH mit seinem Urteil jetzt nicht in Frage gestellt, sagte Gruber: „Und deshalb sehe ich dieses Urteil ja auch gelassen und werde an der Praxis, die wir in Kärnten umsetzen, auch festhalten.“

Tierschutzorganisation VGT: Illegales Töten stoppen

Anders sehen das Rechtsexperten, die meinen, dass mit dem heutigen Urteil der Wolf in Österreich nicht mehr gejagt werden darf. Ansonsten könnte Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren drohen, sagte der Vorstand des Instituts für Europarecht der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz, Franz Leidenmühler, im APA-Gespräch. Ähnlich äußerte sich auch der Europarechtsexperte Walter Obwexer in der „Tiroler Tageszeitung“.

„Je rascher Bund und Länder in den Schutz der Almweidetiere investieren, desto eher kann sich die Landwirtschaft auf die neue Situation einstellen“, reagierte auch Lucas Ende vom Naturschutzbund. Die Tierschutzorganisation VGT forderte alle Landesregierungen, die Wolfsabschussverordnungen verabschiedet haben, auf, „die Rechtsbrüche mit sofortiger Wirkung einzustellen und das illegale Töten zu stoppen“, hieß es in einer Aussendung.

Opposition für Bejagung des Wolfes

Vom Team Kärnten hieß es, dass es eine gezielte Entnahme von Problemtieren weiterhin brauchen werde. Mit dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz seien eindeutige Regelungen geschaffen, um der Wolfs-Problematik in Kärnten etwas entgegenzusetzen. Die Entnahmen in Kärnten seien zielgerichtet nach rechtlicher sowie fachlicher Prüfung vorgenommen, es werde „mit großer Sorgfalt sowie Sensibilität vorgegangen“. „Wir vertrauen auf die Kärntner Jäger und ihr Verantwortungsbewusstsein für Mensch, Tier und die Weidgerechtigkeit“, hieß es vom Team Kärnten.

Die FPÖ bezeichnete die EuGH-Entscheidung als „weltfremd und fern jeder Realität“. FPÖ-Obmann Erwin Angerer sagte, der Wolf sei seit einigen Jahren ein massives Thema für die Bauern und den Tourismus auf den Almen. „In Kärnten müssen jährlich hunderte Schafe, Ziegen oder Rinder unnötig sterben und viele Bauern bringen ihre Tiere gar nicht mehr auf die Almen.“ Die FPÖ trete für eine ganzjährige Bejagung des Wolfes und eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene ein.

Schutzstatus des Wolfes wird geprüft

Viel wird wohl davon abhängen, ob die EU den Schutzstatus des Wolfes senken wird. Darauf drängt auch Grubers Parteikollege Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Fakt ist, der Wolf ist mit über 20.000 Individuen in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht. Zudem verliert das Großraubtier zunehmend die Scheu vor dem Menschen“, erklärte der Minister in einer Aussendung. Er werde weiterhin auf EU-Ebene dafür kämpfen, dass der Schutzstatus gesenkt wird.

„Ich hoffe, das Urteil führt jetzt auch wieder zu einer Versachlichung der Debatte. Wer den Landwirtinnen und Landwirten tatsächlich helfen will, sollte sich um diese Sachlichkeit bemühen“, sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), noch bevor das Urteil bekannt wurde am Rande einer Pressekonferenz. Es brauche entsprechende Unterstützung beim Herdenschutz.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 11.07.2024

Wolfsabschüsse müssten eingestellt werden

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürften vorerst keine Wölfe mehr geschossen werden. Ansonsten drohe Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren, sagte der Linzer Jurist Franz Leidenmühler. Auch der Innsbrucker Europarechtsexperte Walter Obwexer sieht die Entnahme von Wölfen künftig erschwert.

Der Gerichtshof in Luxemburg stellte fest, dass, um Wölfe jagen zu können, ein guter Erhaltungszustand auf Landesebene, auf Staatsebene und sogar auf überstaatlicher Ebene gegeben sein müsse. „Das Land Tirol hat ja gehofft, dass der EuGH entscheiden würde, dass es bei dem guten Erhaltungszustand auf die sogenannte biogeografische Region ankommt. Also ein weit größeres Gebiet“, so Obwexer.

EuGH stellt klar: Wolfsjagd verboten

Das habe der Gerichtshof am Donnerstag zwar nicht ausgeschlossen, aber eben zugefügt, dass zunächst ein guter Erhaltungszustand auf lokaler und nationaler Ebene gegeben sein müsse. Erst wenn das erfüllt sei, könne und müsse noch beachtet werden, ob nicht eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes in der größeren Region erfolgt. „Das ist eindeutig strenger als es bislang war“, so der Europarechtsexperte, der das Land häufig in Rechtsfragen berät. Der EuGH wolle verhindern, dass sich die verschiedenen Staaten „aufeinander ausreden“, erklärt Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz.

Vor Abschuss ist Almschutz zu prüfen

Des Weiteren habe der Gerichtshof festgestellt, dass nur der unmittelbare Schaden bewertet werden dürfe, so Obwexer. Und der Schaden müsse schwer sein. Indirekte Schäden darüber hinaus, insbesondere für die Almwirtschaft seien nicht zu bewerten.

Und schließlich habe der Gerichtshof auch entschieden, dass immer anderweitig zufriedenstellende Lösungen des Almschutzes geprüft werden müssen. Als Beispiele nennt Obwexer Zäune, Hirtenhunde, Hirten und Einpferchen in der Nacht. Das bisherige Abschussargument, dass Herdenschutz unfinanzierbar sei, sei damit zurückgewiesen worden.

„Das Land Tirol darf die Kosten zwar mitberücksichtigen, muss die aber immer abwägen mit dem Schutz des Wolfes auf der anderen Seite. Und nur wenn die Kosten für die Almschutzmaßnahmen sehr viel stärker wiegen als der Nachteil, der mit der Entnahme eines Wolfes verbunden ist – für den Schutz des Tieres – nur dann darf die Entnahme erfolgen“, erklärt er.

All das zusammengenommen zeige, dass in Zukunft die Entnahme von Problem- und Schadwölfen wesentlich schwieriger sein werde, als es bislang der Fall war, resümiert der Europarechtsexperte.

Geisler sieht keine Auswirkung auf Tirol

Anders als Obwexer schätzt Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) das Urteil ein. Für Tirol ändere sich nichts, weil man ohnehin Einzelfälle prüfe. „Deshalb werden wir auch in Tirol zukünftig schauen, dass wir wirklich Schad- und Risikowölfe relativ rasch entnehmen können“, so Geisler. Die Bildung eines guten Erhaltungszustandes werde nicht verhindert, weil von Süden her neue Wölfe zuziehen würden, beruft sich Geisler auf Gutachten.

Tirol macht den Abschuss von bestimmten Wölfen auf Basis von Verordnungen möglich. In der EuGH Klarstellung ist irrelevant, ob Wolfabschüsse auf Basis von Bescheid, wie es früher der Fall war, oder Verordnungen, wie es momentan der Fall ist, durchgeführt würden.

Gewessler: Unterstützung für Landwirtschaft

Für Umweltministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) stehe fest, dass die gültige Rechtslage von allen Beteiligten eingehalten werden müsse. Die Debatte brauche Sachlichkeit. „Der Landwirtschaft steht jedenfalls schnelle Unterstützung zu – eine gute Möglichkeit dafür ist der effektive Herdenschutz. Hier braucht es mehr Förderungen: Da gibt es gerade in Österreich noch großes Potential nach oben“, so die Ministerin.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 11.07.2024

EuGH stellt klar: Wolfsjagd verboten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält am strengen Schutz des Wolfes und damit am Abschussverbot fest. Denn die Population sei hierzulande in keinem guten Zustand. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht hatte sich mit der Bitte um eine Rechtsauslegung an den EuGH gewandt.

Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der EuGH in Luxemburg. „Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es in einer Aussendung des Gerichtshofs.

Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten.

Keine Ausnahme in Österreich

Die Richter in Luxemburg mussten unter anderem die Frage beantworten, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen europäischen Ländern vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht. Nein, lautet die Antwort: Österreich habe bei seinem Beitritt in die Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet.

„Soweit die österreichische Regierung davon ausgeht, dass der Unionsgesetzgeber infolge der Entwicklung der Wolfspopulation in Österreich inzwischen den strengen Schutz der Wölfe hätte aufheben müssen, steht es ihr im Grunde frei, eine Untätigkeitsklage einzureichen, was sie bis dato nicht getan hat“, fasst der EuGH die Argumentation der Richter in der Aussendung zusammen.

EuGH stellt Bedingungen für Abschuss klar

Einen Wolf auch unter der aktuellen Rechtslage zum Abschuss freizugeben, geht nur, wenn die Wolfspopulation sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und die Jagd diesen nicht gefährdet – und zwar sowohl mit Blick auf Tirol und Österreich als auch auf das grenzüberschreitende Verbreitungsgebiet. Zudem müssen vor einem Abschuss auch andere Lösungen wie zum Beispiel Almschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Außerdem müssten für eine Ausnahme die Schäden „zumindest weitgehend“ dem betreffenden Tier zuzuschreiben sein. Indirekte Schäden, die nicht auf diesen einzigen Wolf zurückzuführen seien, würden nicht ausreichen.

Die Umweltschutzorganisationen WWF Österreich und Ökobüro freuten sich über das Urteil. „Das ist eine wichtige Klarstellung: Bei streng geschützten Arten wie dem Wolf gehen gelindere Mittel wie der Herdenschutz vor. Der Abschuss darf nur das letzte Mittel sein“, wurde WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler in einer Aussendung zitiert.

Lage jetzt strenger als bisher

Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck analysierte, dass durch dieses Urteil die Entnahme von Problem- und Schadwölfen wesentlich schwieriger sein werde, als es bisher der Fall war – mehr dazu in: Wolfsabschüsse müssten eingestellt werden.

Das Urteil habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol, reagierte das Land Tirol in einer Aussendung. Die Entscheidung bringe aber auch keine Erleichterungen, wurde Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in einer Aussendung zitiert. Inzwischen werden Wölfe nicht mehr per Bescheid, sondern auf Basis von Verordnungen abgeschossen.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 01.07.2024

Pfunds: Bär plündert Bienenstöcke

Im Gemeindegebiet von Pfunds (Bezirk Landeck) ist in der Nacht auf Montag ein Bär auf einer Wildkamera aufgenommen worden. Er soll in den Tagen zuvor mehrere Bienenstöcke geplündert haben. Die Behörden beruhigen, es bestehe keine erhöhte Bärengefahr in Tirol.

Die Gemeinde Pfunds informierte die Bevölkerung über die Bärensichtung und sperrte vorübergehend einen nahegelegenen Spazierweg. Zudem wurde dem betroffenen Imker empfohlen, seine Bienenstöcke mit einem Elektrozaun zu schützen.

Das Land Tirol stellt auf Anfrage kostenloses Zaunmaterial zur Verfügung und bittet Imker um besondere Aufmerksamkeit. Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune erwiesen sich nach Angaben des Landes zur Vorbeugung solcher Vorfälle als effektiv.

Land beruhigt: Keine erhöhte Bärengefahr in Tirol

Obwohl ein Bär in Pfunds gesichtet wurde, besteht laut den Behörden keine erhöhte Gefahr. Bären, die in den letzten Jahren in Tirol gesichtet wurden, zeigten ein scheues Verhalten, und die Wahrscheinlichkeit, einem Bären zu begegnen, sei äußerst gering. Dennoch appellierte das Land Tirol an die Bevölkerung, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch zu melden, da Bildmaterial für die fachliche Beurteilung besonders wichtig sei.

Im Gemeindegebiet von Pfunds wurde zuletzt Ende Mai ein Bär nachgewiesen. Es ist unklar, ob es sich um denselben Bären handelt. Im Dreiländereck zwischen Südtirol, dem Engadin und Tirol gab es in der Vergangenheit immer wieder Hinweise auf Bären

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 25.06.2024

Politkontroverse über Wolfstrophäe

Mit der geplanten Neufassung des Tiroler Jagdgesetzes sollen Jäger künftig beim Abschuss eines Wolfes die Möglichkeit bekommen, den Kadaver zu behalten – als Erinnerung bzw. als Trophäe. Die Tiroler Grünen kritisieren die geplante Novelle als falsches Signal, die Volkspartei verteidigt das neue Gesetz.

Im Juli-Landtag soll die Novelle des Jagdgesetzes beschlossen werden, darin ist sich die ÖVP-SPÖ-Koalition in Tirol einig. Sie soll unter anderem die Genehmigung für Nachtabschüsse erleichtern, um so Abschussquoten eher erfüllen zu können – mehr dazu in Streit zwischen Land und Jägerverband. Während die Jägerschaft bei den Nachtabschüssen kritisch auf die Landespläne reagiert, sieht sie bei den Wolfstrophäen kein Problem. Wer künftig nach einer entsprechenden Abschussverordung des Landes einen Wolf erlegt, soll den Kadaver des geschützten Tiers künftig mit nach Hause nehmen dürfen. Das war bisher verboten.

Die Landesregierung reagiert mit dieser Änderung auf einen Wunsch des Tiroler Jägerverbands. Es werde sicherlich nicht jeder, der einen Wolf schießt, das tote Tier behalten wollen, glaubt Landesjägermeister Anton Larcher. „Aber wenn den jemand haben will, es ist ein wunderschönes Tier, er hat ein wunderschönes Fell. Wir gerben uns ein Fuchsfell, wir gerben uns ein Dachsfell, wir gerben uns ein Marderfell. Warum sollen wir nicht auch ein Wolfsfell gerben? Deswegen sehe ich hier kein Problem drinnen“, so Larcher.

Grüne „schockiert“, ÖVP weist Befürchtungen zurück

Die Grünen reagieren „schockiert“ auf das Gesetzesvorhaben, sie sehen einen Rückschritt in das 19. Jahrhundert, „in die Zeit der Wolfshatz“. Klubobmann und Landessprecher Gebi Mair befürchtet, dass mit der Chance auf die Trophäe eines an sich geschützten Tieres betuchte Jagdgäste nach Tirol gelockt werden.

„Durch die Hintertür versucht man da, reiche Gäste anzulocken und zu sagen: ‚Schau, eine einmalige Chance, komm nach Tirol, wir sind wirklich das Paradies zum Wölfejagen. Die kannst du dann auf den Kachelofen hängen.‘ Das ist wirklich weit weg davon, wo das eigentlich sein sollte.“ Wenn es die Jagd auf den Wolf, der eben ein geschütztes Tier sei, angeblich brauche, dann müsse das wirklich zum Schutz der Almen sein und nicht zum Vergnügen von irgendwelchen reichen Gästen, so Mair.

Für ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf sind diese Einwände keinesfalls stichhaltig. „Das ist ein völliger Blödsinn, es braucht eine Verordnung der gesamten Landesregierung, dass ein Wolf erlegt werden kann, ein Schad- oder Risikowolf. Es ist nicht ganz einfach, so ein Tier zu erlegen. Also da kann man nicht den gehbehinderten Gast aus Deutschland holen, und der schießt dann auf den Wolf, weil der Wolf nicht wartet“, argumentiert der ÖVP-Klubobmann.

Wenn ein Jäger einen Hirsch schießt, dann gehöre das Wildbret dem Jäger, wenn ein Jäger einen Fuchs schießt auch. Wenn ein Jäger einen Wolf erlegt, dann soll der Wolf auch Eigentum des Jägers sein, meint der ÖVP-Politiker, der selbst ein passionierter Jäger ist.

Begehrte Jagdtrophäen mit langer Tradition

Jagdtrophäen haben innerhalb der Jägerschaft eine große Symbolkraft. Viele Jägerinnen und Jäger haben deshalb Geweihe, Hörner, Federn und Felle als Wandschmuck. Der Gamsbart ist vielfach Accessoires eines Huts. Die Trophäen sind ein Vorzeigeobjekt, mit dem auch der eigene Jagderfolg dokumentiert wird. Künftig könnte das in Tirol auch bei Wolfsabschüssen möglich sein.

Genau daran knüpft auch die Kritik der Landesumweltanwaltschaft an. In ihrer Stellungnahme zur Gesetzesnovelle heißt es, dass „eine Zurschaustellung getöteter Wölfe, Bären oder Luchse“ gerade vor dem Hintergrund des hohen Schutzstatus dieser Beutegreifer nicht zu rechtfertigen sei. Österreich habe sich zum Schutz dieser Tiere verpflichtet.

„Die nun anvisierte Möglichkeit für Jagdausübungsberechtigte, entnommene Exemplare künftig ohne speziellen Grund dauerhaft rechtmäßig zu besitzen und zu transportieren, ist aus Sicht des Landesumweltanwaltes überschießend“, so die Stellungnahme.

Weiterverkauf bleibt strikt verboten

Mit der Gesetzesnovelle soll künftig der Besitz eines abgeschossenen Wolfes legal werden, sofern man selbst das Tier anhand einer Abschussvorordnung erlegt hat. Der Verkauf oder Tausch der Kadaver wird auch weiterhin verboten bleiben, heißt es vonseiten des Landes.

Erleichterungen wird das Gesetz dagegen auch beim Transport von Kadavern von großen Beutegreifern bringen. Konkret ist dabei gedacht, dass es keine Ausnahmegenehmigungen mehr braucht, wenn etwa Straßenmeistereien die Kadaver von überfahrenen Wölfen und Luchsen abtransportieren.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 21.06.2024

Streit zwischen Land und Jägerverband

Zwischen dem Tiroler Jägerverband und der Landesregierung gibt es Streit. Anlass ist die Novelle des Jagdgesetzes, die im Juli-Landtag beschlossen werden soll. Im Zentrum der Kritik stehen Abschüsse in der Nacht gegen die sich der Jägerverband wehrt.

Dass die Jäger die Novelle ablehnen, ist einmalig in Tirol. Für den kommenden Dienstag wurde jetzt kurzfristig eine Sitzung im Innsbrucker Landhaus anberaumt.

Die Vorschläge des Jägerverbandes seien nicht berücksichtigt worden, kritisiert Landesjägermeister Anton Larcher. Unter anderem sollen künftig Abschüsse in der Nacht einfacher sein. Larcher sagt hingegen, das bringe nichts. Das Rotwild lerne schnell dazu. Er befürchte, dass es für die Jägerschaft unsichtbar werde, wenn der Nachtabschuss überhand nehme, so Larcher.

Larcher: Erreichen Gegenteil von dem Gewollten

Das Wild habe schon in den Abend- und frühen Morgenstunden keine Ruhe mehr, jetzt werde mit den Stirnlampen die Nacht zum Tag. Das Wild werde dadurch von A nach B gehetzt. „Wenn wir jetzt noch in der Nacht schießen, dann fürchte ich, wird das der Sache nicht guttun und eigentlich das Gegenteil bewirken von dem, was wir wollen“, so der Landesjägermeister.

Wolf: „Bestand des Rotwildes ist zu hoch“

Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben, kontert ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf: „Es sind viele Dinge in der Novelle, die der Jägerverband ausdrücklich wollte, wie mehr Tierschutz, Wildtiermanagement oder dass ein erlegter Wolf dem Schützen gehört. Und es sind ein paar Dinge drin, die dem Jägerverband nicht so gut gefallen.“

Es sei notwendig, vorallem das Rotwild in der Nacht zu erlegen, weil der Bestand sehr hoch sei, so Wolf weiter: „Geändert wird, dass der Nachtabschuss nicht mit einem Einzelbescheid sondern mit einer Verordnung für eine Region geregelt wird. Sonst bleiben die inhaltlichen Bestimmungen gleich.“ Damit würde es für die Bezirkshauptmannschaften weniger Bürokratie geben, die Jägerinnen und Jäger würden sich damit die Gebühren sparen. Er Wolf, sei selbst Jäger. Dass Nachtabschüsse das Wild vergrämen würde und man es nicht mehr finden könne, sei seine Erfahrung nicht.

Bejagung fünf Tage vor und nach Vollmond

Damit die Jägerschaft die Abschussvorgaben insbesondere bei Rot- und Rehwild erfüllen und Wildtierkrankheiten effektiv bekämpfen kann, sollen mit der Novellierung weitere Möglichkeiten geschaffen werden. Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften sollen den nächtlichen Abschuss für gewisse Zeiträume mit Verordnungsermächtigungen in den jeweiligen Gebieten ermöglichen. Immer fünf Tage vor und nach Vollmond dürfte dann gejagt werden. Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte bleiben dem Gesetzesentwurf zufolge weiterhin tabu – mehr dazu in Erleichterungen bei Nachtabschüssen geplant.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 11.06.2024

Sorge um den Luchs

Der Bestand der Pinselohren in Oberösterreich ist seit Jahren bedroht. Speziell im Nationalpark Kalkalpen werden sie weniger. Anlässlich des internationalen Tags des Luchses sind Maßnahmen zum Erhalt der Wildkatze geplant.

Der Luchs ist ein Einzelgänger, der selten geworden ist in den Wäldern Oberösterreichs. Allein im Nationalpark Kalkalpen sind immer wieder einzelne Tiere verschwunden, zumindest zwei der Männchen wurden erschossen. Jetzt leben nur noch drei Männchen, Kuder genannt, und zwei schon in die Jahre gekommene Weibchen. Eine Inzucht und die Erlöschung des Projektes drohen.

20 bis 30 Luchse wären laut Experten notwendig

Luchse sind laut EU-Gesetz streng geschützt. Verhandlungen mit Jägerschaft und Landwirtschaft über neue Luchse aus dem Ausland sind immer wieder gestockt, höchstens ein Luchs wurde nach jahrelangen Verhandlungen ausgesetzt – viel zu wenige, sagen Fachleute. Sie sprechen von 20 bis 30 Luchsen in Kooperation mit den Nachbar-Bundesländern, was aber auf Widerstand unter anderem seitens der Politik stößt.

Maßnahmen für den Luchsbestand

Der Naturschutzbund und die Bundesforste wollen nun ein Problem-Bewusstsein für die Situation des Luchses auf allen Ebenen schaffen. Mehrere gemeinsame Projekte seien geplant, heißt es: etwa Bewusstseins-bildende Maßnahmen und Schulungen, sowie eine aktive Beteiligung am Luchs-Monitoring auf Flächen der Bundesforste.

Positive Beispiele aus den Nachbarländern würden zeigen, wie es gehen könnte, den Schutz des Luchses in Oberösterreich zu stärken.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 08.06.2024

Wölfe: Herdenschutz-Projekt auf der Koralm

Immer wieder sorgen Übergriffe durch Wölfe auf Nutztiere für Verunsicherung bei Tierhaltern. Mit einem neuen Herdenschutz-Pilotprojekt will man auf der Koralm die Probleme durch die Rückkehr des Wolfes entscheidend eindämmen.

Auf bis zu 2.000 Metern Seehöhe weiden auf der Hochalm 500 Stück Vieh. Bei den rund 100 Abkalbungen bis Mitte September sind gerade Kälber und Mutterkühe leichte Beute für den Wolf.

Überlebensfaktor

„In den vergangenen Jahren ist es leider auch immer passiert, dass neugeborene Kälber von einem Wolf gerissen worden sind. Der Obmann ist dann irgendwann zu mir gekommen und hat gesagt, wir müssen uns was einfallen lassen, sonst hören uns die Familien auf mit dem Auftrieb, und die Alm wird uns zuwachsen“, so Europaschutzgebietsbetreuerin Andrea Bund.

Für die 44 Bauern auf der Koralm ist Herdenschutz auch ein wirtschaftlicher Überlebensfaktor. „Wenn wir jetzt in Österreich eine massive Ausbreitung des Großraubwildes hätten, können wir mit der Almwirtschaft aufhören. Es ist definitiv so, dass da eine Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist“, so Alois Kiefer von der Weidegemeinschaft Hochalm Bärntal.

Schutzzaun unter Strom

Der neue 1.000 Meter lange Schutzzaun ist eine technische Möglichkeit, um die geschwächten Tiere vor Wolfsrissen zu schützen. „Wir haben da eine Bodenlitze von 20 Zentimeter, die nächste 40, 60 und 90 Zentimeter. Das ist so, dass das ganz dicht sein muss, weil der Wolf versucht natürlich in erster Linie, unten durch zu kommen. Und da ist wichtig, dass genug Strom drauf ist“, so Reinhard Huber, Versuchstechniker von der HTBLA Raumberg-Gumpenstein.

Das Pilotprojekt wird vom Umwelt- und Agrarressort gemeinsam unterstützt. „Wenn die Emotionen draußen bleiben, dann kommen wir einfach zu guten Lösungen und Herdenschutz und die Rückkehr des Wolfes. Das sind natürlich Konfliktfelder, denen wir mit solchen Lösungen gut begegnen können“, sagte Naturschutzlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ). „Es hat hier Wolfsrisse gegeben. Natürlich zum Leid der Halter und auch der Bäuerinnen und Bauern. Und jetzt wollen wir schauen, welche Erfahrungen wir daraus sammeln können, um eben Tierleid sozusagen von unseren Nutztieren dementsprechend fernzuhalten“, sagte Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP).

Fünf Hektar

Die gesamten 320 Hektar Weidefläche auf der Koralm vor dem Wolf sicher zu machen, ist nicht möglich – aber fünf Hektar sind geschützt, und damit sind es auch die Nutztiere dort. Bis zum Herbst wird die Wirksamkeit des Projekts geprüft.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 07.06.2024

Junger Wolf erlegt: Ist es der „Problemwolf“?

Nur knapp 24 Stunden nachdem die Verordnung in Kraft trat, ist im Raurisertal (Pinzgau) ein junger Wolf erlegt worden. Das bestätigt Hubert Stock, der Wildtierbeauftragte des Landes. Der Naturschutzbund kritisiert, das Tier sei zu jung und zu klein. Es könne nicht der Wolf sein, um den es gehe.

Ein Wolf, wie er auf den jüngsten Fotos zu sehen sei, könne nicht 23 Schafe reißen und derart große Schäden anrichten, sagen Gegner dieses Abschusses. Sie zeigen sich zudem darüber erstaunt, wie mager und schwach das erlegte Tier sei.

Sind auch schon Jungwölfe unterwegs?

Lucas Ende vom Naturschutzbund sagt dazu, der Wolf auf dem Foto habe wahrscheinlich noch ein Milchzahngebiss: „In diesem Sinn kann er gar keine Tiere reißen. Es kann lediglich von einem erlegten Tier etwas abbekommen. Der Abschuss dieses Jungtiers macht mich sehr stutzig.“ Ende bezweifelt, ob mit der neuen Verordnung des Landes die richtigen Tiere geschossen werden können.

Beauftragter Stock verweist auf Überprüfung

Der Abschuss sei Donnerstagabend erfolgt, es sei ein männliches Tier, hieß es am Freitag dazu vom Land Salzburg. Laut dem amtlichen Fachbeauftragten Stock könnte es der Wolf sein, der in den vergangenen Wochen in Rauris 23 Schafe gerissen habe: „Weitere Untersuchungen werden in Wien durchgeführt, dann wird auch das Alter, eventuelle Herkunft und die DNA festgestellt“, so Stock. Er begutachtete den Abschuss am Freitag: „Die Erleichterung unter den Landwirten ist groß, die Weidetiere sollen in Kürze wieder auf die Alm getrieben werden.“

Es ist insgesamt der zweite geschossene Wolf im Land Salzburg. Im vergangenen Sommer wurde im Hochkönig-Gebiet (Pinzgau/Pongau) eine Wölfin zum Abschuss freigegeben.

Svazek: „Verordnung hat große Bedeutung“

LH-Stv. und verantwortliche Landesrätin Marlene Svazek (FPÖ) zeigt sich zufrieden. „Wir waren sehr schnell mit der Verordnung, aber natürlich ist für die Almbauern jeder Tag wichtig, den wir gewinnen. Daher ist auch die neue Weideschutzverordnung, die gerade in Begutachtung ist, von großer Bedeutung.“

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 05.06.2024

Erleichterungen bei Nachtabschüssen geplant

Die Tiroler Landesregierung hat eine Novelle des Jagdgesetzes vorgelegt, die im Juli im Landtag behandelt werden soll. Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem eine erleichterte Genehmigung von nächtlichen Abschüssen vor. Der Landesjägerverband zweifelt die Effizienz dieser Maßnahme an.

Damit die Jägerschaft die Abschussvorgaben insbesondere bei Rot- und Rehwild erfüllen und Wildtierkrankheiten effektiv bekämpfen kann, sollen weitere Möglichkeiten geschaffen werden. Dazu zählen etwa erleichterte Nachtabschüsse.
Jäger fürchten Beunruhigung des Wildes

Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften sollen den nächtlichen Abschuss für gewisse Zeiträume mit Verordnungsermächtigungen in den jeweiligen Gebieten ermöglichen. Immer fünf Tage vor und nach Vollmond dürfte dann gejagt werden. Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte sind dem Gesetzesentwurf zufolge weiterhin tabu.

Die Effizienz solcher Nachtabschüsse zweifelt indes der Tiroler Jägerverband an. „Diese Maßnahme hat in unserem Vorstand keinen großen Anklang gefunden, weil sie zu einer starken Beunruhigung des Wilds führt“, erklärt Landesjägermeister Anton Larcher. Er rechnet nicht damit, dass viel Wild in der Nacht erlegt wird.

Weibliches Wild im Visier

Im Gegenzug sollen der Behörde bei mehrjähriger Nichteinhaltung der Abschusspläne erweiterte Sanktionsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dadurch sollen Aufwuchs und Bestand der Schutzwälder gezielt unterstützt werden. So könnten die Bezirkshauptmannschaften Freigaben von Trophäenträgern einschränken. Jäger dürften dann weniger Hirsche mit Geweih schießen. Damit soll die Motivation, auch weibliches Wild zu erlegen, gesteigert werden.

„Auch diese Maßnahme haben wir im Tiroler Jägerverband heftig diskutiert“, man wolle diese Neuerung aber mittragen, so Larcher. Generell sei der Jagderfolg stark von der Witterung während der Hauptsaison im Herbst abhängig. "Bei schlechtem Wetter können wir dann mit Ruhe im Wald rechnen, bei Schönwetter zieht sich das Wild aber zurück“, erklärt der Landesjägermeister. Grund sei etwa die Anwesenheit von Freizeitsportlerinnen und -sportlern in Tirols Wäldern.

Neuerung bei Rehkitzrettung

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle des Jagdgesetzes liegt im Bereich Wildtierschutz. Rehkitze könnten künftig auch ohne Anwesenheit eines Jagdausübungsberechtigten von registrierten Drohnenpiloten gerettet werden. Wenngleich weiterhin eine Zusammenarbeit zwischen Piloten und Jägern bestehen muss. Weiters soll im Zuge der Novelle der Schutz der Muttertiere gestärkt und das Wildtiermanagement als Aufgabe der Jagd gesetzlich verankert werden.

Laut Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) wird „laufend daran gearbeitet, die Regelungen im Tiroler Jagdgesetz so zu gestalten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten und das Wildtiermanagement zu optimieren.“ Im Juli soll der Gesetzesentwurf dem Tiroler Landtag vorgelegt werden.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 05.06.2024

Goldschakale als unerwünschte Gäste im Bergland

Es gibt immer mehr Goldschakale in Salzburg – vor allem im Lungau. Landwirte sehen die Tiere wegen Rissen von Weidevieh ebenso als Plage wie den Wolf. Die Jägerschaft will den Goldschakal uneingeschränkt bejagen dürfen.

Goldschakale verbreiten sich schon seit einigen Jahren im Lungau. Der Goldschakal ist eine Hundeart und eng mit dem Wolf verwandt. Goldschakale bilden Rudel und jagen auch gemeinsam.

Grenzüberschreitende Ausbreitung

Die Jägerschaft beobachtet die Entwicklung der Goldschakalpopulation im Lungau genau, sagte der Lungauer Bezirksjägermeister Franz Lanschützer: „Wir haben die Jäger in den letzten Jahren immer animiert, uns Sichtungen zu melden, damit wir wissen, wo sie sind und ob es mehr werden. Durch die Meldungen merken wir, dass er sich immer weiter ausbreitet – auch in anderen Bundesländern. Wir können davon ausgehen, dass ganz Zentraleuropa vom Goldschakal besiedelt wird, wenn die Ausbreitung so weitergeht.“, sagte Lanschützer.

Bejagung bisher nicht erlaubt

Aktuell darf der Goldschakal wegen der ganzjährig geltenden Schonzeit in Salzburg nicht bejagt werden. Die ganzjährige Schonfrist wurde zu einer Zeit eingeführt, als der Goldschakal in Salzburg noch nicht sehr verbreitet war. Da das mittlerweile anders ist, hofft die Salzburger Jägerschaft, die Schakalpopulation regulieren zu können. Das würde bedeuten, dass sie auch geschossen werden können.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 07.05.2024

Diversion für Bürgermeister wegen „Wolfsprämie“

Der Bürgermeister von Großkirchheim, Peter Suntinger, ist am Montag vor dem Landesgericht Wien gestanden. Er hatte dem Nachrichtenmagazin „profil“ sinngemäß gesagt, seine Gemeinde werde dem örtlichen Jägerverband 2.500 Euro pro vorgelegten Wolfskadaver bezahlen. Dafür bekam Suntinger eine Diversion und 2.000 Euro Geldbuße.

Suntinger musste sich wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (Paragraf 282 StGB) verantworten. Er hatte im vorigen Sommer dem Nachrichtenmagazin „profil“ sinngemäß erklärt, seine Gemeinde werde 2.500 Euro für jeden vorgelegten Wolfskadaver bezahlen. Ob das Tier vor dem Abschuss ordnungsgemäß vergrämt wurde, sei dabei nicht von Bedeutung. „Wir müssen den Jägern einen Anreiz geben“, zitierte das Magazin den Bürgermeister.

Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken

Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) zeigte Suntinger darauf bei der Staatsanwaltschaft Wien an. Obwohl der Angeklagte nun vor Einzelrichter Christian Noe zunächst die seinen Angaben zufolge vom Großkirchheimer Gemeinderat einstimmig beschlossene Prämie verteidigte, entging er einer Verurteilung. Nach längerem Hin und Her akzeptierte er das vom Richter unterbreitete diversionelle Angebot und handelte dabei die ursprünglich auf 4.000 Euro veranschlagte Geldbuße sogar auf die Hälfte herunter.

Indem er versicherte, er werde sich künftig an die Landesgesetze halten und binnen 14 Tagen 2.000 Euro plus 150 Euro an Verfahrenskosten bezahlen, wurde die Anzeige gegen Suntinger zurückgelegt. Der Bürgermeister gilt damit weiterhin als unbescholten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich eine Erklärung vor.

Bis zu zwei Jahre Haft möglich

Im Fall eines Schuldspruchs hätten dem Ortsvorsteher bis zu zwei Jahre Haft gedroht, weil er laut Anklage mit seiner Prämie zum illegalen Erlegen von nicht per Bescheid zum Abschuss freigegebenen Wölfen aufgerufen hatte. Der Wolf ist grundsätzlich streng geschützt. Auf die Frage, ob er sich schuldig bekenne, erwiderte Suntinger zu Beginn der Verhandlung: „Dass ich schuldig bin, bezweifle ich. Ich bin der Meinung: Wenn man den Wolf sieht, dann schießen.“

Ausführlich schilderte er in weiterer Folge, eine Schafhalterin in seiner Gemeinde habe im Vorjahr binnen eines Tages sechs Schafe verloren, die ein Wolf auf der Alm gerissen habe: „Die Bäuche waren aufgeschlitzt, die Wampen am Boden, ein furchtbarer Anblick.“ Er befasse sich seit 2015 mit dem Thema: „Als Bürgermeister muss ich die Tierhalter und Bauern schützen.“

Offiziell seien in Kärnten bisher elf „Problemwölfe“ erlegt worden: „In Wahrheit sind es aber 40 bis 50.“ Man komme gegen die „fatale Entwicklung in Österreich, wo es mindestens 400 Wölfe gibt“, nämlich nur „mit Maßnahmen“ an: „Wenn wir den Wolf sehen, muss er geschossen werden.“

Gemeinde wollte „Leistung entlohnen“

Er sei bei diesem Thema „der Zeit voraus“, so der Bürgermeister: „Ich wollte wachrütteln.“ Daher habe man die Abschussprämie beschlossen: „Uns als Gemeinde interessiert nicht, ob er ordnungsgemäß erlegt wurde oder nicht. Wir wollen die Leistung belohnen.“

Auf die Frage, wie oft in Großkirchheim die Prämie von 2.500 Euro bisher ausbezahlt worden sei, erwiderte der Angeklagte: „Leider noch nicht.“ Das liege aber nicht daran, dass es keine Abschüsse gebe. Die Kadaver würden aus Furcht vor möglichen rechtlichen Folgen wohl verscharrt, so Suntinger. Er sei „grundsätzlich den Gesetzen verpflichtet“, habe aber „die Verpflichtung aufzuzeigen, wenn etwas schiefläuft“, merkte der Bürgermeister noch an.

„Hätte man vermeiden müssen“

Schließlich ließ er sich aber doch auf das diversionelle Angebot ein. „Es war gesetzwidrig. Es tut mir leid“, räumte er ein und übernahm damit die für eine Diversion erforderliche Verantwortung. Und weiter: „Im Allgemeinen hätte man die Vorgangsweise vermeiden müssen.“ Zukünftig würden sich aber die Gesetze ändern. Die am 15. Mai in Kraft tretende Kärntner Weideordnung werde Erleichterungen im Kampf gegen „Problemwölfe“ bringen, zeigte sich der Großkirchheimer Ortschef zuversichtlich.

Zum Originalartikel

Top

nachrichten.at vom 18.04.2024

Tauben als Lebendköder im Innviertel? Kein Ermittlungsverfahren

HANDENBERG. Tierschützer wurden auf zwei Fallen im Sandtal zwischen Handenberg und Neukirchen aufmerksam gemacht. Der Angezeigte gibt an, die Tauben seien von selbst in die Falle geflogen.

Ein aufmerksamer Wanderer hat eine Falle im Sandtal entdeckt, die ihn stutzig gemacht hat: Eine lebende Taube war darin gefangen. Er informierte die Tierschützer des Vereins Respekt Tiere, die sich aus Salzburg Richtung Bezirk Braunau machten, um sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen. "Wir haben alles so vorgefunden, wie es uns der Mann beschrieben hat. Wir gehen von einer Habichtfalle aus. Und haben sogar noch eine zweite Falle entdeckt. Eine größere, die nach demselben Prinzip funktioniert und auf vierbeinige Tiere abzielt, Fuchs oder Mader, auch dort waren zwei Tauben gefangen", sagt Tom Putzgruber vom Verein Respekt Tiere.

Keine Ermittlungen

Die Tierschützer informierten umgehend die Polizei und zeigten den Vorfall auch bei der zuständigen Behörde in Braunau an. Ermittelt wird aber nicht, wie Staatsanwalt Alois Ebner auf OÖN-Anfrage mitteilt. Der Angezeigte gab an, die Fallen aufgrund einer Rattenplage aufgestellt zu haben. Die Tauben seien von selbst in die Falle geflogen. Weil man aufgrund der Polizeierhebung nicht mehr feststellen kann, ob die Tauben eingesperrt worden sind oder wirklich von selbst in die Falle geflogen sind, wird es kein Ermittlungsverfahren geben. Es sei nicht von einem Anfangsverdacht der Tierquälerei auszugehen, sagt Ebner. "Die Tauben sind nicht zu Schaden gekommen, sie wurden freigelassen, die Fallen entfernt", so der Staatsanwalt.
(Anm. d. R.: Staatsanwalt selber Jäger)

"Mitten auf einer Wiese neben einem Gehweg wurde die Falle entdeckt. Es wurde nichts gekennzeichnet. Wenn ein Kind diese Falle entdeckt hätte, hätte es sich sehr verletzen können, zumal der Mechanismus ja schnell zuschnappen muss, damit man den Raubvogel fangen kann", betont Putzgruber. Darüber dass die  Fallen mittlerweile wieder entfernt wurden,  ist Putzgruber froh.  Er dankt der Polizei für das rasche Einschreiten.

Putzgruber appelliert an die Leute, in solchen Fällen entweder selbst die  Polizei zu rufen oder Tierschutzorganisationen zu informieren. "Wir sind froh, wenn wir auf Tierleid aufmerksam gemacht werden, damit wir dieses, so gut wie es geht, bekämpfen können", sagt er.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 03.04.2024

Bezirk Krems: Junger Wolf im Ortsgebiet gesichtet

Am Mittwoch ist ein Wolf vor einem Weingut in Kammern im Bezirk Krems gesichtet worden, wie die „NÖN“ berichtete. Auch im Nachbarort dürfte er daraufhin unterwegs gewesen sein. Laut Bezirksjägermeister bestehe jedoch keine Gefahr für den Menschen.

Nur wenige Meter von einem Weingut in Kammern entfernt sei der Wolf zum ersten Mal gesichtet worden, berichtet Daniel Hluchy gegenüber noe.ORF.at: „Wir sind mit einem Kunden im Verkostungsraum gesessen, dort ist er direkt vorbeigelaufen. Normalerweise sehen wir viele Tiere, wie Hasen und Rehe. Ich habe dann Polizei und Jägerschaft informiert.“

Dass er so nahe am Siedlungsgebiet unterwegs ist, sei „kein typisches Verhalten“ für einen Wolf, so Bezirksjägermeister Andreas Neumayr. Laut Wolfsverordnung wäre dies bereits ein unerwünschtes Verhalten. „Es kann aber natürlich vereinzelt passieren, dass er die Nähe zu den Häusern sucht. Problematisch wird es dann, wenn er hier Futter findet, dann merkt er sich das.“

Vermutlich aus benachbartem Rudel

Es handle sich vermutlich um einen Jungwolf, der neugierig ist. Eine unmittelbare Gefahr für den Menschen gehe von ihm aber nicht aus. Der junge Wolf stamme „wahrscheinlich aus dem Rudel aus Allentsteig, derzeit kann man aber nur mutmaßen“, so Neumayr. Auch in der Nachbarortschaft Gobelsburg (Gemeinde Langenlois) dürfte er gesichtet worden sein.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 30.03.2024

Zahl der heimischen Feldhasen sinkt

Dem Brauch nach versteckt er in diesen Tagen die bunt bemalten Eier und Osternester – den Feldhasen bekommt man in Österreich aber immer seltener zu Gesicht. Die Tiere brauchen möglichst naturbelassene Flächen – die wachsenden Anforderungen an die Landwirtschaft stehen mit dem Schutz der Hasen aber zunehmend in Konflikt, wie ein Hasenexperte erklärt.

Seit rund einem Jahrhundert sinkt die Zahl der Feldhasen in Österreich. Verantwortlich dafür sei vor allem die zunehmend intensive Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Feldhasen haben im Gegensatz zu Kaninchen keine Höhlen, in denen sie ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Sie sind auf Felder, Äcker und Wiesenflächen angewiesen, wo sie ihre Jungtiere ablegen und selbst auf Nahrungssuche gehen.

Auf den Feldern sind die jungen Hasen sowohl Fressfeinden als auch landwirtschaftlichen Maschinen oft hilflos ausgeliefert – vor allem, wenn die Flächen bewirtschaftet werden bzw. die dortige Vegetation nicht genügend Sichtschutz bietet, um den Nachwuchs zu verbergen. In der modernen Landwirtschaft sei das zunehmend der Fall.

Agrarpolitik entscheidend

„Der Hase braucht Struktur, braucht verschiedene Kulturarten, die angebaut werden, und nicht große Monokulturen. Und das führt dazu, dass der Lebensraum an Qualität verliert. Und Qualitätsverlust bedeutet eine geringere körperliche Kondition und Fortpflanzungsleistung, und damit auch ein geringeres Überleben und einen Rückgang der Population“, erklärt der Biologe Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien gegenüber science.ORF.at.

Dass die Bestandszahlen seit rund einem Jahrhundert zurückgehen, habe einen einfachen Grund: „Bis vor ungefähr hundert Jahren gab es die Dreifelderwirtschaft in Österreich“, so Hackländer. Landwirte waren damals dazu gezwungen, ein Drittel ihrer Felder nicht zu bewirtschaften, damit sich die Flächen bis zum nächsten Jahr regenerieren konnten. „Für die Hasen war das natürlich paradiesisch.“

Auch heute sind Bäuerinnen und Bauern in der EU noch dazu angehalten, einen gewissen Teil ihrer Felder brach liegen zu lassen. „Das pendelt halt, je nach Agrarpolitik. Wir hatten nach Missernten mal Jahre, da war null Prozent Verpflichtung. Und jetzt sind wir in der EU bei mindestens vier Prozent – in Österreich bei sieben Prozent.“ Landwirte können derzeit zum Teil aber selbst entscheiden, ob sie die Flächen zwischenzeitlich gar nicht nutzen oder ob sie darauf ökologisch vertretbare Pflanzenarten, wie Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen.

Nicht kurz vorm Aussterben

Für die Feldhasen sei das fast schon ausreichend. Ein leichter Rückgang sei zwar noch zu beobachten, ein trockener und milder Frühling führe mittlerweile aber auch dazu, dass in manchen Saisonen überdurchschnittlich viele Junghasen überleben und sich die Population zumindest zeitweise erholt.

Auch in Deutschland war das vor Kurzem der Fall: Im Frühling 2023 wurden dort so viele Feldhasen gezählt wie schon lange nicht mehr. Es gab rund 19 Hasen pro Quadratkilometer auf Feldern, Wiesen und Äckern. Eine derartige Zählung gab es in Österreich zwar nicht – laut den Informationen des Niederösterreichischen Landesjagdverbands war die Frühlingswitterung im Jahr 2023 aber auch für die heimischen Feldhasenpopulationen förderlich. Ein leichter Abwärtstrend sei dennoch zu beobachten.

Ausweitung der Schutzmaßnahmen

Auch wenn der Feldhase hierzulande nicht kurz vor dem Aussterben steht, wäre es laut Hackländer wichtig, die Populationszahlen nicht noch weiter sinken zu lassen. „Wenn wir diesen Prozess nicht stoppen, haben wir nicht nur einen Verlust von Arten, sondern tatsächlich auch ein Problem für uns, weil artenreiche Ökosysteme stabiler und widerstandsfähiger gegen Umwelteinflüsse sind wie zum Beispiel den Klimawandel, einwandernde Tierarten oder Krankheiten.“ Auch Menschen sind auf gesunde Ökosysteme in ihrer Umgebung angewiesen – nicht zuletzt, um aus ihnen verschiedene tierische und pflanzliche Nahrungsmittel zu beziehen.

Ideal für den Naturschutz wäre daher eine Ausweitung der Brachflächenregelung in Österreich, meint der Biologe. Davon würden neben den Feldhasen auch viele andere Tierarten profitieren: „Wir müssen den Hasen als Schirmart verstehen. Das heißt, wenn es dem Hasen gut geht, können wir davon ausgehen, dass wir auch mehr Spinnen haben, mehr Laufkäfer, mehr Schwebfliegen, mehr Wildbienen, mehr insektenfressende Vögel und insgesamt einfach eine höhere Artenvielfalt.“

Nicht auf Landwirte vergessen

Hackländer betont aber auch, dass eine Ausweitung der Brachflächen jedenfalls nicht zu Einkommenseinbußen für die Bäuerinnen und Bauern führen darf. „Wir wollen ja auch, dass dort etwas produziert wird, und wir wollen ja auch, dass der Landwirt dafür entlohnt wird, wenn er nichts produzieren soll, weil er zum Beispiel die Artenvielfalt fördern will. Und der Landwirt in Österreich muss eben auch am globalen Markt mitspielen können.“

Ob die Umweltschutzauflagen für Landwirte in der EU künftig strenger oder doch vielleicht sogar gelockert werden, wird zurzeit im Rahmen des geplanten EU-Renaturierungsgesetzes intensiv diskutiert. Grundsätzlich soll es dadurch zu mehr naturbelassenen Flächen in der EU und einer Stärkung der Ökosysteme kommen, kürzliche Proteste der Landwirte führten aber dazu, dass das Gesetz in einigen Punkten abgeändert und noch nicht endgültig verabschiedet wurde – Österreich enthielt sich bei einer kürzlichen Abstimmung aufgrund eines Beschlusses der Bundesländer.

Wichtig wäre etwa, die Bäuerinnen und Bauern für ihre Arbeit fairer zu entlohnen und ihnen mit Hilfe von umfangreichen Subventionen genügend Anreiz zu geben, den Naturschutz auf ihren Feldern freiwillig voranzutreiben. Laut Hackländer sei es jedenfalls unabdingbar, bald die richtige Balance zwischen den finanziellen Interessen der Bäuerinnen und Bauern und dem Schutz der Ökosysteme zu finden, um auch in Zukunft den Feldhasen in der österreichischen Natur beobachten zu können.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 24.03.2024

Abschuss von Wölfen soll erleichtert werden

Die schwarz-blaue Landesregierung plant eine Änderung des Salzburger Jagdgesetzes. Damit soll der Abschuss von Wölfen wesentlich erleichtert werden. Bisher musste ein Wolf eine bestimmte Anzahl von Nutztieren reißen, um als „Problemwolf“ eingestuft zu werden. Nun will das Land unter bestimmten Voraussetzungen Wölfe als „Risikotiere“ einstufen.

Ein einzelner Wolf muss nicht mehr zwingend einen Schaden verursachen, um erlegt zu werden. Entscheidend für eine Abschussfreigabe des Lands Salzburg wird sein, ob er ein Risiko darstellt oder nicht. Hält sich ein so genanntes „Risikotier“ in der Nähe besiedelter Gebiete auf, kann ein Abschuss folgen.

Rasches reagieren bei Risikotieren möglich

Die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) erklärt: „Bis dato gab es nur die Kategorie „Problem-Tier“. Da mussten wir darauf warten, dass etwas passiert, dass wir Risse von Nutztieren hatten. Jetzt gibt es die Kategorie „Risiko-Tier“. Das heißt, ein Wolf, der sich in menschlicher Nähe in Siedlungsgebieten aufhält, der sich dort auch aggressiv und nicht mehr scheu verhält, der beispielsweise auf Hunde reagiert, das ist ein potenzielles Risiko. Da wollen wir nicht warten bis etwas passiert. Bereits letztes Jahr war ein Wolf im Pinzgau in der Nähe von Kinderspielplätzen, wo damals gottseidank nichts passiert ist.“

In solchen Fällen könne man mit der neuen Verordnung jetzt schon tätig werden, so Svazek.

Kritik der Grünen

Die Pläne stoßen auf harte Kritik von Umweltschützern und Grünpolitikern. Auf Herdenschutz weiterhin zu verzichten, die streng geschützten Tiere abzuschießen und damit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren, das sei keine seriöse Option, heißt es beispielsweise von den Salzburger Grünen.

Deren Landtagsabgeordnete Kimbie Humer-Vogel: „Die neue Kategorie Risiko-Wolf ist wieder einmal nur reine Panikmache und absolut nicht notwendig. Der Abschuss steht laut Wolfsmanagement-Plan ganz hinten auf der Liste, zuvor gebe es ganz andere Möglichkeiten – zum Beispiel Vergrämung. Man sollte sich daran halten, statt wieder neue Abschussfantasien walten zu lassen.“

Mehr Entschädigungen bei Wolfsrissen

Mit dem neuen Wolfsmanagement wolle man die Bevölkerung schützen, betont man in der Landesregierung. Auch im Bereich der Entschädigungszahlungen für die Landwirte soll nachgebessert werden. Grundlage für die erleichterte „Entnahme“ von Wölfen ist eine Novelle des Jagdgesetzes. Diese soll bis Ende April beschlossen sein.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 20.03.2024

Biber: Haimbuchner bereit zu mehr Eingriffen

In Oberösterreich fordern Landwirte eine Lockerung des strengen Schutzes für Biber. Der für Naturschutz zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) sagte, dass der Erhaltungszustand der Biberpopulation in Oberösterreich gesichert sei und er bereit sei, mehr Eingriffe zuzulassen.

Landwirte in Oberösterreich fordern eine Lockerung des strengen Schutzes für Biber. Sie argumentieren, dass die Biberpopulation in den letzten 15 Jahren stark angestiegen ist und die Tiere durch ihre Bauaktivitäten Schäden in der Landschaft verursachen. Unterstützung erhalten sie nun von Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ), der für Naturschutz zuständig ist.

FPÖ unterstützt Forderungen der Landwirte

Haimbuchner betonte gegenüber dem ORF Oberösterreich, dass der Biber in Oberösterreich nicht mehr gefährdet sei und dies auch von der Europäischen Union anerkannt werden sollte. „Wenn man hier etwas flexibler wird, seitens des Naturschutzes, dann tut das dem Biber nicht weh, weil der Erhaltungszustand gegeben ist“, so Haimbuchner. Er stellte klar, dass er für den Naturschutz zuständig sei und nicht für den Schutz einzelner Individuen.

„Ich bin bereit mehr Eingriffe zuzulassen, will mir dann aber auf der anderen Seite nicht den Vorwurf gefallen lassen, man hätte hier EU-Recht verletzt. Falls es zu einem Vertragsverletzungsverfahren oder einer Verurteilung kommt, könnte das Strafen in Millionen Höhe nachziehen“, so Haimbuchner.

Biberpopulation hat sich verdreifacht

Die Ausbreitung des Bibers führt zu Veränderungen in der Landschaft, da die Biber als Baumeister der Natur mit ihren Staubauten und Biberburgen die Umgebung prägen. Dies verursacht Schäden, die insbesondere bei Landwirten und Fischern für Unmut sorgen. Die Forderung nach einer Lockerung des strengen Schutzes für Biber ist daher nicht nur eine Frage des Naturschutzes, sondern auch eine Frage der Landwirtschaft und Fischerei.

Zum Originalartikel

Top

wildbeimwild.com vom 16.03.2024

Deutschland: Petition mit 86.000 Stimmen gegen Importe von Jagdtrophäen übergeben

Natur- und Tierschützer überreichen Petition an Staatssekretär Gesenhues und fordern ein Einfuhrverbot von Jagdtrophäen geschützter Tierarten. Mehr als 86.000 Menschen unterzeichneten einen offenen Appell an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die Einfuhr von Jagdtrophäen bedrohter und geschützter Arten nach Deutschland endlich zu unterbinden.

Dieser Aufruf unter dem Hashtag #SchuetzenStattSchiessen wurde von 35 bekannten Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft, darunter Guido Maria Kretschmer, Maria Furtwängler, Ranga Yogeshwar und Dr. Jane Goodall, gemeinsam mit 21 Natur- und Tierschutzorganisationen initiiert und von Vertreterinnen der Verbände dem neuen Parlamentarischen Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues im Bundesumweltministerium (BMUV) übergeben.

Trophäeneinfuhren nach Deutschland nehmen zu

Deutschland ist der zweitgrößte Jagdtrophäenimporteur weltweit und entgegen wiederholten Beteuerungen des BMUV seit 2022, die Einfuhren von Trophäen nach Deutschland zu reduzieren und in Einzelfällen sogar zu verbieten, zeigt sich ein gegenläufiger Trend. Die Zahl der Einfuhrvorgänge belief sich, laut Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021 auf 435, 2022 auf 538 und 2023 schließlich auf 569. Damit sind die Einfuhren in diesem Zeitraum um knapp 30 Prozent angestiegen.

„Allein in diesen drei Jahren registrierte das BfN 68 Einfuhrvorgänge von Trophäen Afrikanischer Elefanten, 53 Flusspferden, 46 Leoparden, 43 Löwen sowie knapp 500 Bergzebras. „Das menschengemachte Artensterben ist eine der größten Krisen unserer Zeit. Jedes Jahr sterben weltweit zahlreiche Tierarten aus, während jeden Tag Ranger und Artenschutzorganisationen unnachgiebig dafür kämpfen, dass wir nicht noch weitere Arten verlieren. Gleichzeitig ist der Abschuss dieser bedrohten Tiere zum Spaß und als makabres Souvenir noch immer erlaubt. Das unterminiert nachhaltigen Artenschutz und ist deutscher Artenschutzpolitik nicht würdig.“
Biologin Dr. Mona Schweizer von Pro Wildlife.

Trophäenjagd ohne Jagdschein – im Ausland kein Problem

Doch nicht nur Grundprinzipien des Artenschutzes werden unterlaufen, Trophäenjagd ist auch ein immenses Tierschutzproblem. In vielen Exportländern unterliegt die Jagd kaum Regularien. Vielerorts benötigen Jäger keinerlei jagdliche Vorerfahrung, geschweige denn einen Jagdschein. Häufig ist es auch möglich, Kinder auf Tiere schießen zu lassen. Die in Deutschland verbotene Bogenjagd ist in vielen Ländern ebenso erlaubt, wie die Jagd mit Armbrüsten, Faustfeuerwaffen oder aus dem Helikopter. Unangemessene Jagdmethoden und fehlende Erfahrung führen dabei nicht selten zu einer deutlichen Verlängerung des Tierleids.

„Trophäenjagd ist ein grausames Geschäftsmodell, das weder mit Anforderungen an den Arten- noch den Tierschutz kompatibel ist und den Werten und Normen unserer Gesellschaft widerspricht. Sowohl Umfragen als auch der Appell der mehr als 86.000 Menschen zeigen die überwältigende Ablehnung gegenüber der Trophäenjagd. Steffi Lemke und die Bundesregierung müssen nun endlich handeln und ihrer Verantwortung gerecht werden. Ein Importverbot für Trophäen geschützter Arten ist überfällig!“
Sylvie Kremerskothen Gleason, Landesdirektorin von HSI/Europe in Deutschland.

„Exotische Jagdtrophäen sind ein Anachronismus und Ausdruck einer völlig überholten Kultur. Angesichts des massiven Artensterbens sollten wir einen eindeutigen Schlussstrich ziehen. Es ist an der Zeit, Frieden zu schließen mit der Natur.“ begründet Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar seine Unterstützung des Appells.

Während andere EU-Staaten, wie die Niederlande, Finnland und Belgien, bereits Einfuhrverbote für besonders streng geschützte Arten erlassen haben, bzw. an der Ausweitung bestehender Verbote arbeiten, wie Frankreich, lassen die Bundesregierung und das BMUV unter Steffi Lemke bisher keine konkrete Initiative erkennen.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 08.03.2024

Wieder „Risikowolf“ zum Abschuss freigegeben

Wieder ist jetzt ein „Risikowolf“ im Mühlviertel zum Abschuss freigegeben. Der Wolf soll sich am Samstag in Unterweißenbach im Bezirk Freistadt einer Familie bis auf 50 Meter genähert haben.

Die Familie war in Unterweißenbach mit ihrem dreijährigen Kind spazieren. Der Wolf habe sich nur schwer vertreiben lassen, berichtete das Land Oberösterreich am Freitag. Gut zwei Wochen zuvor soll sich derselbe Wolf rund 15 Kilometer nördlich in Liebenau tagsüber einem Bauernhof genähert haben. Auch dort soll er verscheucht worden sein. Das Land stuft ihn jetzt als Risikowolf ein.

Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sieht die Abschusserlaubnis gerechtfertigt: „Wenn sich Familien am helllichten Tag nicht mehr auf die Straße trauen“, dann sei Gefahr in Verzug, so Langer-Weninger.

Aktuell zwei Abschussfreigaben

Bis einschließlich 30. März darf der Wolf im Umkreis von 10 Kilometern um Unterweißenbach geschossen werden. Es ist schon die zweite Abschussfreigabe – ein weiterer Wolf darf noch bis 25. März im Raum Sandl von der Jägerschaft ins Visier genommen werden.

Zum Originalartikel

Top

wildbeimwild.com vom 20.02.2024

UNO fordert die südafrikanische Regierung auf, Kinder vor der Gewalt der Trophäenjagd zu schützen

Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes hat die südafrikanische Regierung aufgefordert, «Kinder vor den stellvertretenden Auswirkungen der Gewalt zu schützen, die Tieren beispielsweise bei der Trophäenjagd zugefügt wird».

Die Ankündigung am 8. Februar 2024 folgt auf eine periodische Überprüfung der Kinderrechte in Südafrika. Die IG Wild beim Wild begrüsst, dass der Ausschuss die Trophäenjagd als eine gewalttätige und schädliche Aktivität anerkennt – nicht nur gegenüber Tieren, sondern auch gegenüber Kindern.

Vergangenes Jahr haben die Vereinten Nationen das Recht von Kindern auf Freiheit von jeglicher Form von Gewalt, einschliesslich der Gewalt gegen Tiere, formell anerkannt und definiert. Während der Prüfung der von der südafrikanischen Regierung vorgelegten regelmässigen Berichte durch das UNCRC „Verschiedene psychologische Studien über Gewalt und Tiermissbrauch haben gezeigt, dass das Miterleben oder die Teilnahme an der Gewalt die moralische und psychologische Entwicklung von Kindern stark beeinträchtigen kann, wobei Gewalt normalisiert und lebenslange negative Verhaltensmuster geprägt werden. Die öffentliche und gesellschaftliche Akzeptanz der Teilnahme von Kindern an der Trophäenjagd auf Wildtiere in diesem Land (Südafrika) ist, gelinde gesagt, erschreckend. Wann wird der Vertragsstaat darüber aufklären, ob er diese Praxis dringend unter Strafe stellen wird?

Die UNCRC hielt fest, dass: „Südafrika hat die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Trophäenjagd auf Kinder, die daran teilnehmen, zur Kenntnis genommen. Südafrika hat sich verpflichtet, Gespräche am Runden Tisch zu führen, um diese Frage zu klären.“

Die Forschung zeigt, dass das Miterleben von Tierquälerei eine Form der psychischen Misshandlung von Kindern darstellt. Die Trophäenjagd ist eine von vielen Formen der Gewalt gegen Tiere, die ein Trauma verursachen kann. Überall auf der Welt werden Kinder, vorwiegend aus einkommensschwachen Gemeinden, häufig Zeuge von häuslicher Gewalt gegen Haustiere, der gewaltsamen Schlachtung von bewusst gezüchteten Tieren und der grausamen Ausrottung von Tieren, die als «Schädlinge» gelten oder ein potenzielles Gesundheitsrisiko für Menschen darstellen, darunter Mäuse, Ratten und Strassenhunde. Andere Aktivitäten, bei denen Gewalt gegen Tiere ausgeübt wird, sind die Jagd auf Wildtiere, Wilderei, das Abschiessen von Vögeln und Hundekämpfe, die alle für Kinder gefährlich sind. Mit der Verabschiedung der allgemeinen Bemerkung Nr. 26 der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr haben Kinder nun das Recht, davor geschützt zu werden, Zeuge von Gewalt gegen Tiere zu werden, und die südafrikanische Regierung wurde aufgefordert, darzulegen, wie sie dieses Recht gewährleisten wird.

Die Trophäenjagd ist grausam und gewalttätig gegenüber den Tieren und sehr schädlich für die Kinder, die sie miterleben. Die Erklärung des Ausschusses ist ein wichtiger Ausgangspunkt, um das breite Spektrum an Tierquälerei, dem Kinder in Südafrika – und auf der ganzen Welt – ausgesetzt sind, zu bekämpfen. Die Förderung von Mitgefühl und Respekt gegenüber allen Tieren trägt dazu bei, die emotionalen und sozialen Fähigkeiten von Kindern zu fördern. Die Beendigung des Kontakts mit Tierquälerei kann dazu beitragen, die Entwicklung und Normalisierung von gewalttätigem Verhalten zu verhindern, sowohl gegenüber Tieren als auch gegenüber Menschen. Wir freuen uns darauf, dass die südafrikanische Regierung zeigt, wie sie das Recht unserer Kinder auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt gegen Tiere sicherstellen werden.

Kinder und Jugendliche müssen von jeglicher Form von Gewalt geschützt werden. Die passive und aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Jagdtätigkeiten sind somit unzulässig. Die Kinderrechtskonvention umfasst unter anderem das Recht aller Minderjährigen auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Gleichzeitig beinhaltet sie die Pflicht des Staates, den Schutz der besagten Rechte zu garantieren. Im Bereich der Jagd verletzen Hobby-Jäger diese Pflicht notorisch.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 11.02.2024

Salzburg will Abschuss von Raben, Reihern erleichtern

Das Land Salzburg will ab heuer den Abschuss von Rabenvögeln, Grau- und Fischreihern sowie Kormoranen erleichtern. Das kündigte Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) am Sonntag beim Lungauer Bezirksjägertag an. Dazu soll es einen Abschussplan geben.

Dieser Abschussplan soll die bisherigen Bescheide mit Abschusszahlen ersetzen – diese Bescheide können einzeln von Naturschützern beeinsprucht werden, was den Abschuss verzögern oder praktisch verhindern kann. Mit der neuen Abschussplanverordnung für 2024 und 2025, die voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung gehen wird, werden Höchstabschusszahlen pro Wildregion festgelegt. Diese könnten dann auf jene Reviere aufgeteilt werden, wo entsprechende Schäden „zu erwarten sind beziehungsweise solche vorliegen“, so das Land Salzburg per Aussendung.

Svazek: Schäden an Fischbeständen seit 2010 verdreifacht

Die verstärkte Bejagung soll das „Umweltgleichgewicht wiederherstellen“ und auch der Land- und Fischereiwirtschaft helfen, so Svazek. Denn die gemeldeten Schäden durch Grau- oder Fischreiher sowie Kormorane am Fischbestand seien in Salzburg deutlich gestiegen: „Seit dem Jahr 2010 hat sich die Schadenshöhe von rund 400.000 Euro auf rund 1,3 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Nur mit einer gezielten und effektiven Regulierung bei diesen Wasservögeln kann das Land das Schadensausmaß eindämmen und damit auch zum Erhalt vieler gefährdeter Fischarten maßgeblich beitragen“, betonte Svazek.

Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher im Visier

Ähnliches gelte bei der Bejagung von Rabenvögeln wie Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher. Diese könnten erhebliche Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen von Mais und Getreide über Grünland und Gemüse bis hin zu Obstkulturen verursachen, betont Svazek: „Steigende Bestände bei diesen Vogelarten haben auch den Druck auf Flora, Fauna und Landwirtschaft steigen lassen.“

Parallel zu der Abschussverordnung sollen Landesfischereiverband, Jägerschaft und Landwirtschaftskammer die Bestände bei Wasser- und Rabenvögeln zählen und damit ein Monitoring sicherstellen.

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 25.01.2024

Jäger und Sammler aßen wenig Fleisch

Waren die Menschen vor 9.000 Jahren wirklich „Jäger und Sammler“, oder sollte man sie vielleicht doch eher als „Sammler und Jäger“ bezeichnen? Dieser Frage ging ein US-amerikanisches Forschungsteam nach. Knochenreste aus Peru zeigen, dass die Jagd in einigen Gruppen weit weniger wichtig war als bisher angenommen.

Die heutzutage recht beliebte Paleo-Diät soll dem Speiseplan früherer Kulturen ähneln und zeichnet sich unter anderem durch einen recht hohen Fleischkonsum aus. Dass sich die Menschen vor Tausenden von Jahren zum Teil aber ganz anders ernährten, zeigt eine soeben im Fachjournal „PLOS ONE“ erschienene Studie.

Der Archäologe Randall Haas von der Universität von Wyoming (USA) untersuchte zusammen mit seinem US-amerikanischen Forschungsteam die bis heute erhaltenen sterblichen Überreste von 24 Personen in den peruanischen Anden, die dort in einer Zeit vor rund 6.500 bis 9.000 Jahren lebten. „Die Menschen hatten mit einer harschen Umgebung zu kämpfen. Es war sehr kalt und aufgrund der Lage in rund 3.800 Metern Höhe war auch der Sauerstoff knapp. Irgendwie haben sie es aber trotzdem geschafft, damit zurechtzukommen“, so Haas gegenüber science.ORF.at.

Voreingenommene Forschung

Besonders wichtig war dafür eine ausgewogene und energiereiche Ernährung. Bisher ging man laut dem Archäologen davon aus, dass daher Fleisch im Speiseplan der früheren Jäger- und Sammlerkultur eine besonders große Rolle spielte.

Der Grund für diese Annahme liege unter anderem in dem sehr langen Zeitraum, der seitdem vergangen ist. „In Archäologiekreisen gibt es eine gewisse ungewollte Voreingenommenheit und man nimmt an, dass sich in den früheren Kulturen sehr viel um die Jagd und den Fleischkonsum gedreht hat. Das liegt vor allem daran, dass sich Jagdwerkzeuge und Tierknochen nicht so schnell zersetzen und auch heute noch in Ausgrabungsstätten zu finden sind“, erklärt Haas. Im Gegensatz dazu seien die Überbleibsel der pflanzlichen Ernährung schon längst verrottet.
Untersuchung an der Wilamaya Patjxa Ausgrabungsstätte in Peru

Pflanzliche Ernährung überwog

Um diese Annahme zu belegen und mehr Klarheit über die Ernährungsweise der Jäger und Sammler zu bekommen, nutzte das Forschungsteam mehrere verschiedene wissenschaftliche Methoden. Unter anderem analysierte es die Isotope, also bestimmte Atome in den noch erhaltenen Knochen.

Es zeigte sich, dass der Speiseplan der peruanischen Gruppe weit weniger fleischorientiert war als Expertinnen und Experten bisher vermuteten. „Das war auf jeden Fall überraschend. Wir konnten zeigen, dass sich die Menschen damals nur zu rund 20 Prozent von Fleisch ernährten und dafür aber zu 80 Prozent von Pflanzen“, sagt Haas.

Erdäpfel und Alpakafleisch

Eine weitere Analyse von verbranntem Pflanzenmaterial und bestimmte Abnutzungserscheinungen an den Zähnen der Jäger und Sammler erlaubte es dem Forschungsteam außerdem, ihren Speiseplan zumindest teilweise zu rekonstruieren.

Die Forscherinnen und Forscher kamen zu dem Schluss, dass die Menschen in den peruanischen Anden große Mengen an Knollengewächsen zu sich nahmen. „Wir gehen davon aus, dass sie unter anderem frühe Formen der heute weltweit verbreiteten Erdäpfel gegessen haben“, erklärt Haas. Das wenige Fleisch bezogen sie hingegen von den Vorfahren der Vikunjas oder der Alpakas und von in der Region heimischem Wild, wie dem Nordandenhirsch.

Fleischkonsum wahrscheinlich überschätzt

Laut dem Archäologen ist klar, dass sich vor Tausenden von Jahren nicht alle Bevölkerungsgruppen auf dieselbe Weise ernährten wie die Menschen in den peruanischen Anden. Trotzdem geht Haas davon aus, dass der Konsum von Fleisch in sehr vielen früheren Kulturen weit weniger wichtig war als bisher angenommen. „Wir sollten einige Jäger- und Sammlerkulturen künftig wahrscheinlich eher als Sammler- und Jägerkulturen bezeichnen, um ihre pflanzlichen Hauptnahrungsquellen besser zu repräsentieren.“

Zum Originalartikel

Top

orf.at vom 13.01.2024

Abschussquote nicht ganz erfüllt

Die Abschussvorgaben bei Rotwild sind in Tirol zu 90 Prozent erfüllt worden. Das geht aus der vorläufigen Jagdstatistik hervor. Die Jäger bezeichnet die steigende Zahl von Freizeitnutzer und -nutzerinnen im Wald als immer größeres Problem für das Wild.

Mehr als 12.100 Stück Rotwild wurden im noch bis Ende März laufenden Jagdjahr erlegt, im vergangenen Jagdjahr waren es knapp 11.800. Die Abschusserfüllung im Jagdjahr 2023/2024 liegt nach vorläufigen Zahlen bei 89,6 Prozent. Im Bezirk Kufstein wurden die Mindestvorgaben zur Entnahme von Rotwild sogar übererfüllt. Im Vergleich zum Vorjahr leicht bis deutlich gesteigert werden konnte die Abschusserfüllung bei Rotwild in den Bezirken Innsbruck Land, Kitzbühel und Lienz, teilte das Land mit.

Erschwernis: Viele Freizeitnutzer im Wald und Waldarbeiten

„Die gemeinsam auf Basis von objektiven Kriterien festgelegten Abschussvorgaben wurden von der Tiroler Jägerschaft trotz teils schwieriger Bedingungen weitgehend erfüllt“, fast Agarlandesrat Josef Geisler (ÖVP) zusammen.

"Die Bedingungen für die Rotwildbejagung werden immer schwieriger. Zur Beunruhigung durch die ständig steigende Zahl von Freizeitnutzerinnen und Freizeitnutzern, die Tag und Nacht im Wald unterwegs sind, kamen auch noch die Waldarbeiten im Zuge der Sturmereignisse des Sommers“, sagt Tirols Landesjägermeister Anton Larcher.

TBC bleibt Herausforderung

Die Bekämpfung von Tuberkulose (TBC) bleibt wichtig. Diese Seuche wird ausgehende von einem erhöhten Rotwildbestand im Zuge der Alpung auf Rinder übertragen. Aus den Bezirken Reutte und Landeck wurden 17 Stück Rotwild und aus dem Bereich Karwendel im Bezirk Schwaz wurde ein Stück Rotwild als TBC-Verdachtsfall einer genauen Untersuchung unterzogen. Bei elf davon bestätigte sich der Verdacht. Ein Teil der Laborergebnisse ist noch ausständig.

Die TBC-Untersuchung von rund 7.000 Rindern in den Risikogebieten ist abgeschlossen. In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Außerfern wurde dabei TBC im Rinderbestand festgestellt. Nachdem die Rinder des betreffenden Betriebs im Sommer nachweislich TBC-frei auf eine Alm aufgetrieben wurden, ist von einem Eintrag von TBC in den Rinderbestand durch infiziertes Rotwild auszugehen. Im Rahmen der aktuellen Untersuchungen wurde in diesem Gebiet bei mehreren Rotwildstücken TBC festgestellt.

Vier Wölfe erlegt

Die Landesregierung hat im Jahr 2023 insgesamt 19 Abschussverordnungen für Wölfe erlassen, vier davon konnten erfüllt werden. "Die Bejagung eines Wolfes ist zwar immer noch Neuland, aber die Jägerinnen und Jäger sind äußerst bemüht, im Sinne von Mensch und Tier bestmöglich mitzuwirken“, sagt Landesjägermeister Anton Larcher.

Zum Originalartikel

Top

ots.at vom 03.01.2024

Jagd ins 21. Jahrhundert holen: Tierquälerei beenden und Arten schützen statt Greenwashing

Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz richtet offenen Brief an den neuen Vorsitzenden von „Jagd Austria“, Maximilian Mayr-Melnhof.

Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiatoren richten einen offenen Brief an den Salzburger Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof, der mit 1. Jänner den Vorsitz von Jagd Austria übernommen hat.

Sehr geehrter Herr Mayr-Melnhof!

Die Zustimmung zur Jagd ist im freien Fall – binnen weniger Jahre (von 2015 bis 2023) fiel sie von 42% auf nur noch 27%. Bei den Unter-50-Jährigen ist sie noch geringer.[1] Wir wünschen Ihnen für Ihre Periode als Bundesjägermeister, dass Sie zu der Einsicht gelangen, dass Greenwashing zu wenig ist und dass die Jagd grundlegend reformiert werden muss. Die wichtigsten Punkte dafür finden Sie im Forderungspaket des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz. Hier eine Auswahl:

Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten:Tiermütter zu erschießen oder in Fallen zu erschlagen, so dass die Tierkinder qualvoll verhungern, stößt selbstverständlich auf breiteste Ablehnung. Warum haben so viele Tierarten in mehreren Bundesländern keine Schonzeiten? Herr Bundesjägermeister, stimmen Sie zu, dass Tiereltern, die Junge versorgen, nicht bejagt werden dürfen und dass alle jagdbaren Tiere eine Schonzeit für die Zeit der Jungenaufzucht haben sollen?

Schluss mit der grausamen Baujagd: Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere aufeinander zu hetzen. Die Jagd ist davon aber ausgenommen. Die Baujagd, in der Hunde in Fuchs- und Dachsbauten gehetzt werden, ist eine doppelte Tierquälerei – gegenüber Füchsen und Dachsen ebenso wie gegenüber Hunden. Herr Mayr-Melnhof, stimmen Sie einem Verbot der Baujagd zu, und wenn nein, wie begründen Sie eine derart grausame Praxis?

Gefährdete Tierarten schützen, nicht schießen: Herr Mayr-Melnhof, wie erklären Sie, dass Jäger in Österreich Tierarten wie Turteltaube, Tafelente und Rebhuhn töten, obwohl deren Populationen massiv eingebrochen sind? Befürworten Sie, dass gefährdete Tierarten aus dem Jagdrecht gestrichen werden? Wenn nicht, nennen Sie bitte auch nur einen einzigen Grund, warum eine Turteltaube erschossen werden sollte.

Fokus auf Ökologie statt auf Jagd-Eigeninteressen: Derzeit werden Hirsche und Rehe auf Kosten der Waldverjüngung viel zu oft unsachgemäß gefüttert, um möglichst viele und große Trophäen „ernten“ zu können. Und unter dem Euphemismus der „Hege“ töten Jäger zehntausende Tiere vom Fuchs bis zum Eichelhäher, nur weil sie diese als Konkurrenz um ihre „Zielwild“-Jagdstrecke wahrnehmen. Herr Mayr-Melnhof, wie erklären Sie der Bevölkerung die enorme Diskrepanz zwischen den Reden von der Jagd als „Tier- und Naturschutz“ und dem tatsächlichen Umgang der herkömmlichen Jagd mit Tieren und der Natur?

Schluss mit dem Aussetzen gezüchteter Tiere zum Abschuss: Vor allem Fasane und Stockentenhybride/Hochbrutflugenten werden noch immer in Massentierhaltung gezüchtet und dann ausgesetzt. Dies dient nur der Aufstockung der Jagdstrecke und ist eine mehr als fragwürdige Form jagdlicher Beschäftigung. Ein solcher Umgang mit Tieren ist perfid und unethisch.

Herr Mayr-Melnhof, sehr geehrte Damen und Herren von Jagd Austria, verweigern Sie sich nicht der Diskussion über die 14 Punkte des Volksbegehrens und verpassen Sie nicht den Zeitpunkt für eine tiefgreifende Reform der Jagd unter den Vorzeichen von Ökologie, Tierschutz und Artenschutz.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Prof. Rudolf Winkelmayer


Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“


Die Initiative aus AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

Zum Originalartikel

Top

 
vorige Seite ] Übersicht ] nächste Seite ]