Ein oberösterreichischer FPÖ-Kommunalpolitiker, der sechs junge
Rehe mit einer Mähmaschine verstümmelt und teils getötet haben soll, ist
am Freitag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig vom Vorwurf der
Tierquälerei und des schweren Eingriffs in ein fremdes Jagd- und
Fischereirecht freigesprochen worden.
Es gebe keine Verpflichtung für Landwirte, vorsorgliche Maßnahmen zu
treffen, und einen Vorsatz könne man dem Mann nicht nachweisen, so die
Begründung.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Landwirt aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung
vor, er habe im Juni eine von ihm gepachtete Wiese gemäht, obwohl ihn
örtliche Jäger warnten, dass Rehkitze versteckt im hohen Gras liegen
dürften, und anboten, die Wiese mit einer Drohne abzusuchen. Dabei soll
er laut Anklage vier Rehkitze beim Mähen getötet und zwei schwer
verletzt haben. Ihnen wurden offenbar Läufe abgemäht, und sie mussten
von einem Jäger getötet werden.
„Keiner Schuld bewusst“
Der Angeklagte – er ist unbescholten und bekannte sich nicht schuldig –
sagte, er sei sich „keiner Schuld bewusst“. Er habe wetterbedingt
kurzfristig entschieden zu mähen, schilderte er. Dabei habe er zwei
Muttergeißen gesehen. Diese seien davongelaufen. An der Stelle habe er
dann zwei Kitze entdeckt und weggetragen. Dann habe er weitergemäht und
drei Rehe „damaht“, räumte er ein.
„Was soll ich machen?“, meinte er. „Es gibt halt Unfälle.“ Aber die
Tiere seien sicher tot gewesen. „Ein lebendes verletztes Tier habe ich
keines gesehen.“ Am nächsten Tag habe er die drei toten Rehe am Waldrand
abgelegt. Als er mit den Mäharbeiten schon fast fertig gewesen sei, habe
ihn der Jäger angerufen und gefragt, wann er die Wiese mähe, und gesagt,
er komme mit der Drohne. Er will den Drohnenflug nicht abgelehnt haben,
halte aber nicht viel davon.
„Es weiß wirklich jeder, dass die Jägerschaft die Wiese absucht“, sagte
der Jäger im Zeugenstand. Als er gekommen sei, sei der Angeklagte aber
bereits fast fertig gewesen und habe ihm auch nicht gesagt, dass er
schon drei Tiere niedergemäht hatte. Beim Absuchen der Wiese wurden laut
Zeugenaussagen vier tote Kitze entdeckt und zwei verletzte entdeckt, die
„erlöst“ werden mussten.
Zeuge schwächte „Wurscht“-Sager ab
Ein Zeuge, der bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, der
Angeklagte habe ihm gesagt, es sei ihm „wurscht“, ob Rehe in der Wiese
liegen, schwächte seine Aussage im Prozess ab, woraufhin der
Staatsanwalt die Anklage modifizierte und diese Passage strich. Er warf
dem Mann dennoch vor, „entgegen den landwirtschaftlichen Usancen“ keine
Vorkehrungen getroffen zu haben, um die Kitze zu schützen.
Insgesamt starben sechs Rehkitze
Es sei „Wissen auf Volksschulniveau“, dass Rehe kein Fluchtverhalten
haben, sagte der Privatbeteiligtenvertreter, auch die
Landwirtschaftskammer informiere immer wieder über diverse
Möglichkeiten, um solche Dinge zu verhindern, etwa durch Drohnen mit
Wärmebildkameras. Er vertritt eine Jagdgesellschaft, der knapp 1.700
Euro Schaden entstanden seien.
Verteidiger: „Keine Verpflichtung für Landwirte“
Der Verteidiger verwies darauf, dass es keine Verpflichtung für
Landwirte gebe, vor dem Mähen Maßnahmen zu ergreifen – andernfalls
„könnte man Landwirtschaft in Österreich nicht mehr ausüben“.
Kein Vorsatz nachweisbar
Die Richterin folgte dieser Argumentation. „Dass Sie vollkommen frei von
Schuld sind, kann man nicht sagen“, meinte sie in Richtung des
Angeklagten. Aber sie könne ihm auch nicht nachweisen, dass er
vorsätzlich gehandelt habe, sagte sie in der Urteilsbegründung. Sie
sprach ihn frei, die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg
verwiesen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das
Urteil nicht rechtskräftig.
Ein Landwirt, der sechs junge Rehe mit einer Mähmaschine
verstümmelt und teils getötet haben soll, muss sich am 11. Oktober vor
dem Landesgericht Linz verantworten. Ihm werden Tierquälerei und ein
schwerer Eingriff in ein fremdes Jagd- und Fischereirecht vorgeworfen.
Der Bauer und FPÖ-Kommunalpolitiker aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung soll
im Juni eine von ihm gepachtete Wiese gemäht haben, obwohl ihn örtliche
Jäger warnten, dass Rehkitze versteckt im hohen Gras liegen dürften.
Jäger wollten Wiese zuerst mit Drohnen absuchen
Die Jäger hatten ihm angeboten, die Wiese gratis mit Drohnen abzusuchen,
als er bereits zu mähen begonnen hatte. Das lehnte der 57-Jährige ab und
setzte seine Arbeit fort. Dabei soll er laut Anklage vier Rehkitze
mutwillig getötet und zwei roh misshandelt haben, indem er diesen alle
vier Läufe abmähte. Es sei ihm „wurst“, ob sich Rehe darin befinden, es
interessiere ihn nicht, ob da Rehe seien, entgegnete er der Aufforderung
der Jägerschaft.
Etliche tote und verletzte Tiere auf der Wiese
Am 9. und 10. Juni fanden die Jäger auf der gemähten Wiese die Überreste
von zwei toten Kitzen im Alter von zwei, drei Wochen. Zwei weitere waren
so schwer verletzt, dass sie an Ort und Stelle geschossen werden mussten.
Am Tag darauf wurden erneut zwei tote Rehjunge auf einem Komposthaufen
ganz in der Nähe entdeckt. Dem Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe
von bis zu drei Jahren.
Vertreter der EU-Staaten haben eine Schwächung des Schutzes von
Wölfen auf den Weg gebracht. Das bestätigten mehrere Diplomaten der dpa
in Brüssel – das ist aber nur ein erster Schritt in einem längeren
Entscheidungsprozess. Bis die geplanten Änderungen tatsächlich umgesetzt
werden, dürfte es noch dauern.
Denn nun folgt ein längerer Prozess, die Entscheidung am Mittwoch von
Vertretern und Vertreterinnen der EU-Staaten ist ein erster Schritt.
Wenn die Entscheidung auch formell auf Ministerebene angenommen wurde,
kann die EU einen entsprechenden Antrag auf Herabstufung des
Schutzstatus des Wolfs beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention
einreichen.
Diese ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des
Europarats zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa. Neben
der EU haben auch Länder wie die Türkei, Marokko und die Schweiz die
Berner Konvention unterzeichnet.
EU-Kommission muss Änderungen vorschlagen
Wenn es im Ständigen Ausschuss eine Mehrheit für den geänderten
Schutzstatus gibt, kann die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung
des Schutzstatus des Wolfs im EU-Recht und konkrete Vorschläge für die
zukünftigen Jagdregeln für Wölfe vorlegen. Dieser Vorschlag braucht
nochmals eine Mehrheit unter den EU-Staaten und eine Mehrheit im
Europaparlament. Änderungen an dem Vorhaben sind möglich.
Die Absenkung des Schutzstatus sei „ein wichtiger Schritt zur
Bewältigung der Herausforderungen, die mit der wachsenden
Wolfspopulation entstehen“, so ein Sprecher der EU. Die Änderung gilt
als persönliches Anliegen von Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen: Ein Wolf hatte 2022 ihr Pony Dolly gerissen.
Bauernbund und Landwirtschaftskammer zufrieden
Der Vorstoß löste gemischte Reaktionen aus. Der Bauerbund begrüßte die
Senkung des Schutzstatus. Eine richtungsweisende Entscheidung sei
gefällt worden. Umweltschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) müsse
im Ministerrat für eine Senkung des Schutzstatus stimmen, so
Bauernbund-Präsident und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Georg Strasser am
Mittwoch. „Eine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer (in deren
Kompetenz der Naturschutz liegt, Anm.) ist für Gewessler rechtlich
bindend“, nahm Strasser die Ministerin in die Pflicht.
Auch die Landwirtschaftskammer (LKÖ) sieht die Entwicklung positiv.
LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger wertet den nunmehrigen Vorstoß als
„weiteren, höchst wichtigen Schritt im Sinne unserer wertvollen Alm- und
Weidewirtschaft“. Die Herabstufung des Schutzstatus sei „nicht nur
logisch, sondern überfällig“. In ein ähnliches Horn stieß der
niederösterreichische Landesjägermeister Josef Pröll. Zudem wurden
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) für dessen Vorstoß in
der EU vor zwei Jahren Rosen gestreut.
Bundesländer erfreut
Positiv reagierte auch die FPÖ. „Es war höchst an der Zeit, den
Schutzstatus des Wolfes zu ändern, um die heimische Almwirtschaft zu
schützen“, zeigte sich der freiheitliche Europaparlamentarier Roman
Haider erfreut. Auch Salzburgs FPÖ-Chefin Vizeregierungschefin Marlene
Svazek begrüßte die Entwicklung – mehr dazu in salzburg.ORF.at.
In Kärnten sehen den Vorstoß ÖVP, Team Kärnten und Landwirtschaftskammer
positiv – mehr dazu in kaernten.ORF.at. Tirols Landeshauptmann Anton
Mattle (ÖVP) begrüßte das Abstimmungsergebnis, sprach aber auch von
einem „langen und harten Weg“, der noch nicht zu Ende sei. Die
oberösterreichische Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sah
eine „langjährige Forderung Oberösterreichs“ erfüllt.
Stephan Pernkopf (ÖVP), Niederösterreichs Landesvize und Initiator einer
auf die Senkung des Schutzstatus abzielenden einheitlichen
Länderstellungnahme, begrüßte den Schritt. Auch in Vorarlberg wurde die
Einigung begrüßt. „Damit wird der von uns eingeschlagene Weg der
Regulierung in Vorarlberg bestätigt“, so Landeshauptmann Markus Wallner
und Landwirtschaftslandesrat Christian Gantner (beide ÖVP). Die
steirische Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) sprach sich für
eine rasche Umsetzung aus. Burgenlands Landeshauptmann-Stellvertreterin
Astrid Eisenkopf (SPÖ) hielt auf APA-Anfrage fest, dass der Wolf im
Burgenland derzeit kein Thema sei.
WWF: Populistischer Angriff auf Artenschutz
Der SPÖ-EU-Abgeordnete Günther Sidl forderte unterdessen in einer
Aussendung eine „durchdachte Entscheidung auf wissenschaftlicher Basis“.
Kritik kommt von NGOs. So heißt es vom WWF etwa, die geplante
Abschwächung des Schutzstatus für den Wolf sei ein völlig falsches
Signal.
„Das ist ein populistischer Angriff auf den Artenschutz, weil die
regierende Politik ihre Hausaufgaben nicht machen will. Tatsächlich
notwendig wäre eine gut geplante Herdenschutzoffensive“, so WWF-Experte
Christian Pichler. Die Umweltschutzorganisation Tierschutz Austria
appellierte in einer ersten Reaktion an Umweltschutzministerin Gewessler,
sich gegen die Entscheidung zu stellen.
Totschnig: Meilenstein
Man habe einen Meilenstein erreicht, so Landwirtschaftsminister
Totschnig. Der Sachverstand habe über die Ideologie gesiegt. „Die
EU-Mitgliedsstaaten haben nun nach unserem jahrelangen Einsatz
mehrheitlich für die Senkung des Schutzstatus des Wolfes gestimmt. Damit
ist der Weg für eine leichtere Regulierung des Großraubtieres Wolf
geebnet“, so Totschnig in einer Aussendung.
Totschnig spricht sich bereits seit geraumer Zeit für eine Senkung des
Wolfsschutzes aus. „Fakt ist, der Wolf ist mit über 20.000 Individuen in
Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht. Zudem verliert das
Großraubtier zunehmend die Scheu vor dem Menschen“, so der Minister in
einer Aussendung im Juli. Anlass für die Aussendung Totschnigs war ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
EuGH-Urteil erging im Juni
Der EuGH hatte geurteilt, dass der Wolf in Österreich weiterhin nicht
gejagt werden darf. Dabei ging es um einen beeinspruchten Tiroler Fall.
„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden
kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem
günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall
ist“, hieß es von seiten des EuGH.
Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die
Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss
freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte
daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage
gebeten.
Rund 4.100 Nutztiere getötet
Seit 2020 sind nach Aufzeichnungen des Österreichzentrums Bär Wolf Luchs
in Österreich rund 4.100 Nutztiere – meist Schafe und Ziegen auf den
Almen – durch Wölfe getötet worden. Laut Fachleuten des Zentrums wurden
seit dem vergangenen Jahr in der Alpenrepublik insgesamt 20 Schad- und
Risikowölfe geschossen.
Bei Schadwölfen handelt es sich um Tiere, die Nutztiere gerissen haben.
Ein Risikowolf ist ein Tier, das sich menschlichen Siedlungen nähert und
sich nicht vergrämen lässt. Insgesamt wurden dem Zentrum zufolge im
vergangenen Jahr 104 Wölfe in Österreich nachgewiesen.
Neue Berechnungen von Tierschutz Austria zeigen verheerende
Folgen für Wildtiere und Umwelt
Rund 30 Tonnen Bleimunition bleiben jährlich durch die Jagd in den
österreichischen Wäldern und auf den Feldern zurück, wie aktuelle
Berechnungen von Tierschutz Austria zeigen. Diese Rückstände haben
gravierende Auswirkungen auf die Tierwelt und die Umwelt. Insgesamt
werden etwa 100 Tonnen Bleimunition pro Jahr in Österreich verkauft. Das
Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert den vollständigen
Ausstieg aus Bleimunition.
Blei als tödliche Gefahr für Vögel: Millionen Tiere betroffen
Die massive Verwendung von Bleimunition bedroht besonders die Vogelwelt.
In der EU sind jährlich über 157 Millionen Vögel durch Bleivergiftungen
gefährdet, Tausende sterben direkt an den Folgen. Wasservögel wie Enten
und Schwäne verschlucken die winzigen Bleikugeln der Schrotpatronen, die
sie zusammen mit Kieselsteinen zur Verdauung aufnehmen. Bereits ein
einziges Schrotkügelchen (eine einzige Schrotladung hat durchschnittlich
200 Kügelchen) kann einen kleinen Wasservogel töten. Greifvögel und
Aasfresser wie Adler, Geier und andere Raubvögel sind ebenfalls
betroffen, da sie mit Geschoßresten kontaminierte Beutetiere oder
Kadaver fressen, die von Jägerinnen und Jägern zurückgelassen wurden.
Einmal im Körper aufgenommen, gelangt das Blei schnell in den
Blutkreislauf der Tiere und verursacht schwere Schäden. Krämpfe,
Lähmungen, Flugunfähigkeit sowie Nervenschäden und Organversagen führen
häufig zu einem qualvollen Tod. Studien zeigen, dass die Bestände von
zehn Greifvogelarten in Europa heute mindestens sechs Prozent kleiner
sind, als sie es ohne die Bleibelastung wären. Über 55.000 Greifvögel
fehlen dadurch am Himmel Europas.
Neben den gravierenden Auswirkungen auf die Tierwelt stellt Bleimunition
auch eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Wildfleisch von mit
Bleimunition erlegten Tieren kann stark belastet sein. Die winzigen
Bleipartikel dringen tief ins Fleisch ein und können kaum entfernt
werden. Beim Verzehr können sie zu erheblichen gesundheitlichen Schäden
führen, besonders bei Kindern und Schwangeren. Bereits geringe Mengen
Blei reichen aus, um das Nervensystem zu schädigen und irreversible
kognitive Defizite zu verursachen.
Forderung nach einem Verbot: Bleimunition nachhaltig aus der
Natur verbannen
Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, fordern Organisationen wie
Tierschutz Austria und der Verein gegen Tierfabriken ein umfassendes
Verbot von Bleimunition. Sie setzen sich für ein neues, einheitliches
Bundesjagdgesetz ein, das den Einsatz von Bleimunition vollständig
verbieten soll. Österreichs Bundesforste und alle Ökojäger:innen
verwenden bereits bleifreie Munition und beweisen damit, dass eine
tierschutzfreundlichere und nachhaltigere Jagdpraxis möglich ist.
Nur durch ein striktes Verbot von Bleimunition kann die Bleibelastung in
der Natur effektiv verringert und die Gesundheit von Mensch und Tier
langfristig geschützt werden. Tierschutz Austria ruft daher
Tierfreund:innen auf, jetzt Unterstützungserklärungen für das
Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz auf den Gemeindeämtern oder
online mittels ID Austria abzugeben. Mehr Infos auf:
https://bundesjagdgesetz.at/
Der Tiroler ÖVP-Nationalratsabgeordnete Franz Hörl sieht sich in
der Causa Wolf mit einer Anzeige durch die Organisation Tierschutz
Austria bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck konfrontiert. Der Grund ist
seine Forderung nach einem straffreien Notwehrrecht gegen Wölfe.
Nun erging ein Antrag auf Auslieferung Hörls an den Präsidenten des
Nationalrats. Solange über den Antrag auf Auslieferung aufgrund der
Immunität Hörls nicht entschieden worden sei, gebe es kein offizielles
Ermittlungsverfahren, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft
Innsbruck, Florian Oberhofer, gegenüber der APA am Dienstag.
Die gegen Hörl im Raum stehenden Vorwürfe lauteten auf „Vergehen der
versuchten Bestimmung zur vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder
Pflanzenbestandes“ sowie „Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten
Handlung bzw. Gutheißen derselben.“
Hörl: Lasse mir Mund nicht verbieten
Hörl zeigte sich unbeeindruckt. „Ich werde weiterhin für die Sorgen der
Bäuerinnen und Bauern kämpfen und lasse mir diesbezüglich den Mund nicht
verbieten und einschüchtern“, verlautbarte er, gerade auf Wahlkampftour
befindlich. Bauern müssten das Recht haben, sich gegen den Wolf zu
wehren, wenn ihre Nutztiere angegriffen werden. Es sei unverständlich,
dass man ein Raubtier über die Existenz einer jahrtausendealten
Kulturlandschaft stellt.
Der Abschuss von Wölfen im Notfall müsse straffrei sein: „Es ist an der
Zeit, den Wolf als das zu erkennen, was er ist – ein gefährliches
Raubtier. Wenn Wölfe in unsere Lebensräume vordringen, gefährden sie
nicht nur die Sicherheit von Mensch und Tier, sondern auch die Existenz
unserer Landwirte.“ Deshalb brauche es das straffreie Notwehrrecht.
Kritik an „Bürokraten und Sesselhocker“
„Und wenn Bürokraten und Sesselhocker diese Forderung nicht
nachvollziehen können, lade ich sie herzlich zu einem Gespräch mit einer
Bauernfamilie ein, die den Verlust von gerissenen Schafen erlebt hat.
Diese Tiere haben für die Bäuerinnen und Bauern nicht nur
wirtschaftlichen Wert – sie haben Namen und sind Teil der Familie, genau
wie Haustiere in der Stadt“, so Hörl. Laut Hörl liegt bei den
„Wolfs-Freunden“ ein falsches Verständnis von Tierschutz vor.
Weil sie sich von Personen in Tarnkleidung bedroht gefühlt hat,
hat eine 68-jährige Jägerin am Wochenende in einem Wald bei Friesach
einen Schuss abgegeben. Im Wald üben derzeit österreichische und
deutsche Soldaten. Verletzt wurde niemand.
Exekutivbeamte waren am Freitag gegen 21.30 Uhr in den Wald gerufen
worden. Die Frau hatte offenbar nichts von der Übung gewusst und einen
Schuss mit scharfer Munition abgegeben – ob sie in die Nähe der
Militärangehörigen gezielt oder in die Luft geschossen hatte, stand
nicht fest und war Gegenstand der Ermittlungen. Über die Jägerin wurde
jedenfalls ein vorläufiges Waffenverbot verhängt.
Übung fand schon mehrmals statt
Als Grund für den Schuss gab die Jägerin an, sie habe sich bedroht
gefühlt. Bei den Personen handelte es sich aber um Soldaten der
deutschen Bundeswehr, die eine Übung abhielten. Sie findet seit
vergangener Woche im Bezirk St. Veit statt, Soldaten des Jagdkommandos
des Bundesheeres nehmen daran ebenso teil wie Angehörige des
Jagdkommandos der deutschen Bundeswehr.
Die Übung war bereits fünf Mal in Kärnten durchgeführt worden, sie sei
auch diesmal ordnungsgemäß vom Bundesheer bei der Bezirkshauptmannschaft
St. Veit gemeldet worden, erklärte ein Bundesheersprecher gegenüber der
„Kleinen Zeitung“. 130 Soldatinnen und Soldaten nehmen diesmal daran
teil. Die Übung dauert noch bis Ende der Woche.
Ein per Bescheid der Tiroler Landesregierung zum Abschuss
freigegebener Wolf ist am Freitag in Obertilliach von einem Jäger
geschossen worden. Das teilte das Land in einer Aussendung am
Samstagnachmittag mit. Der Bescheid zur Erlegung eines Wolfes in diesem
Gebiet sei damit erloschen, hieß es.
Offenbar wurde nun jener Wolf geschossen, der in einem Almgebiet in
Obertilliach sechs Schafe gerissen hatte. Für diesen Wolf sei eine
Abschussverordnung erlassen worden. Ein Wolf sei in diesem Gebiet nun
von der Jägerschaft erlegt worden.
Sicherheit erst nach DNA-Untersuchung
Sein Kadaver soll in Kürze an die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) gebracht werden, teilte Landeshauptmannstv.
Josef Geisler (ÖVP) am Samstagnachmittag in einer Aussendung mit. Das
Tier werde dort untersucht. Erst mit einer DNA-Probe stehe dann auch
zweifelsfrei fest, dass es sich bei dem getöteten Wolf tatsächlich um
jenen handelt, der die Schafe gerissen hat, so das Land auf Nachfrage
des ORF Tirol. Aber unabhängig davon, wie die Analyse ausfällt, die
entsprechende Abschussverordnung gilt nun als erfüllt.
Land will weiterhin schnell handeln
Nur mit unmittelbar in Kraft tretenden Abschussgenehmigungen habe man
eine Chance, Risiko- und Schadwölfe auch tatsächlich zu erlegen.
Forderung des Landes Tirol an Brüssel bleibe aber weiterhin die Senkung
des Schutzstatus, bekräftigte Geisler erneut die Vorgehensweise des
Landes.
Der Europäische Gerichtshof hatte allerdings erst kürzlich den
Schutzstatus des Wolfs und das Verbot einer Bejagung bekräftigt. Mehr
dazu in – EuGH stellt klar: Wolfsjagd verboten
Die Abschussverordnung für Obertilliach ist damit wie gesagt erloschen,
eine zweite besteht in Osttirol aber noch für das Gebiet um Amlach.
Im September beginnt in weiten Teilen Österreichs die
Entenjagdsaison. Die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich
fordert, gefährdete Arten ganzjährig zu schonen. Eine aktuelle
Einschätzung der EU-Kommission stützt diese Forderung.
Die Bestandstrends einiger jagdbarer Arten seien derart beunruhigend,
dass nach Ansicht der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission die Jagd
umgehend beschränkt werden müsse, heißt es in einer Aussendung der
Vogelschutzorganisation. Die Taskforce on the recovery of birds der
EU-Kommission empfehle einen vollständigen Jagdstopp für Pfeif- und
Tafelente sowie eine Halbierung der Abschüsse bei Spieß- und Löffelente.
Aktuell sei es in Österreich bzw. Teilen Österreichs aber nach wie vor
legal, diese Entenarten zu schießen, so BirdLife. In Niederösterreich,
dem Burgenland und Kärnten dürften etwa die Spießente, die Pfeifente und
die Löffelente gejagt werden. Die Tafelente dürfe sogar in allen
Bundesländern außer Tirol und der Steiermark geschossen werden.
Dabei habe die weltweit gefährdete Tafelente in den letzten Jahrzehnten
einen dramatischen Rückgang erlebt. Die Spießente sei die seltenste
Entenart Österreichs, es gebe nur noch ein bis vier Brutpaare im Land,
nach der Roten Liste Österreichs gelte sie sogar als vom Aussterben
bedroht. Die als Wintergast anzutreffende Pfeifente habe innerhalb der
letzten zwölf Jahre die Hälfte ihres europäischen Brutbestands verloren.
Und auch die Löffelente sei mit 30 bis 160 Brutpaaren in Österreich
stark gefährdet.
BirdLife fordert „sofortiges Handeln“
Die aktuelle Einschätzung der EU-Kommission „unterstreicht unsere
langjährige Forderung nach einem Jagdstopp für bedrohte Vogelarten“,
betont Johannes Hohenegger von BirdLife Österreich in der Aussendung.
Die Brutbestände dieser Entenarten seien allesamt in den letzten
Jahrzehnten europaweit derart besorgniserregend gesunken, dass es
sofortiges Handeln brauche, so BirdLife.
„Wir fordern die Landesregierungen und Jagdverbände dringend auf, die
Empfehlungen der EU-Kommission umzusetzen und die Jagd auf gefährdete
oder vom Aussterben bedrohte Vogelarten zu stoppen", wird seitens der
Vogelschutzorganisation betont. Außerdem brauche es Maßnahmen zum
besseren Schutz der Brutgebiete.
Fünf gefährdete Enten erlegt
Beim Landesjagdverband Niederösterreich teilte man auf Anfrage von
noe.ORF.at mit, dass sich von den genannten Arten – Tafel- (mehr als
200.000 Brutpaare in Europa), Spieß- (über 210.000) und Pfeifente (über
470.000) – „zur Schusszeit nur wenige bis keine Exemplare in
Niederösterreich aufhalten“. Daher seien im Vorjahr insgesamt nur fünf
Stück erlegt worden.
Laut Jagdverband „profitieren Enten von Hege- und Pflegemaßnahmen der
Jägerinnen und Jäger, die damit und mit einer nachhaltigen Bejagung
wesentlich zur Biodiversität beitragen“. Das Interesse, Hegemaßnahmen zu
setzen, hänge aber auch an der Möglichkeit der Nutzung der jeweiligen
Wildart. Das Prinzip „Schutz durch Nutzung“, wie es die weidgerechte
Jagd lebe, „ist von der internationalen Umweltschutzorganisation IUCN
anerkannt und festgeschrieben“.
Enten werden laut Experten vor allem in der Abendzeit beim Anflug auf
ein Gewässer geschossen. Im Flug sei aber nicht sofort erkennbar, um
welche Art es sich handelt bzw. ob diese geschützt oder gefährdet ist,
erzählen Jäger. Zudem werden nur jene Enten in der Statistik geführt,
deren Abschuss auch gemeldet wird. Ob das auch bei gefährdeten Arten
passiert, bleibt offen.
Millionen von Baumschutzhüllen aus Plastik werden jedes Jahr
beim Setzen von Jungpflanzen im Wald mit eingebaut. Zwei Firmen
entwickelten nun eine biologisch abbaubare Variante aus
Holzfaserplatten. Das Produkt soll eine Lebensdauer von fünf Jahren,
aber auch seinen Preis haben.
Die bisher verwendeten Wuchshüllen sollen vor Wildverbiss schützen und
das Pflanzenwachstum fördern. Das Problem dabei ist, dass sie meist aus
Kunststoff sind und das Plastik oft über Jahrzehnte im Wald bleibt und
nicht verrottet.
Drei Jahre wurde an der nachhaltigen Baumschutzhülle bei Fundermax
geforscht. Mehr als 3.000 Prototypen brauchte es, um das ideale Gewicht,
die passende Größe und die richtige Witterungsbeständigkeit zu finden,
heißt es. Herausgekommen ist eine vierseitige 1,20 Meter große und 900
Gramm schwere Bio-Faserplatte, die mit Baumwolle zusammengenäht und
damit zu hundert Prozent biologisch abbaubar ist.
Millionen von Baumschutzhüllen werden jedes Jahr beim Setzen von
Jungpflanzen im Wald miteingebaut. Die Wuchshüllen sollen vor
Wildverbiss schützen und das Pflanzenwachstum fördern. Das Problem dabei
- sie sind meist aus Kunststoff, das Plastik bleibt oft über Jahrzehnte
im Wald und verrottet nicht. Die Firma Witasek hat jetzt gemeinsam mit
Fundermax eine biologisch abbaubare Variante aus Holfaserplatten
entwickelt.
Holzeigener Leim fungiert als Bindemittel
Thomas Lassacher, Geschäftsführer von Fundermax, über die Anforderungen
des Produktes: „Die Bio-Faserplatte wird aus Hackschnitzel gemacht. Mit
dem Nassverfahren wird die Holzfaser aufgefasert und danach wird sie
verpresst und getrocknet. Das heißt, da kommt kein zusätzlicher Leim
dazu. Das Lignin, das im Holz drin ist, funktioniert als Bindemittel und
durch die Temperatur und den Druck kommt ein stabiler Plattenwerkstoff
heraus, der sich in der Natur zu 100 Prozent abbaut.“
„Maßanfertigung“
soll Baumschutz gewährleisten
Das Produkt wurde für Laubbäume entwickelt. Die Platte trägt ein eigenes
Stanzmuster mit ganz speziellen Schlitzen. „Weil diese Anordnung der
Schlitze für das Mikroklima innerhalb dieses Baumschutzes relevant ist
und die Pflanze darin auch gut wachsen muss und auf der anderen Seite
muss dann diese Hülle auch sehr leicht aufzubauen sein. Das heißt, wir
mussten auch einen Maschinenbauer finden, der diesen Plattenwerkstoff
verarbeiten kann, weil das gibt es nicht von der Stange.“
Nutzungsvorteile rechtfertigen laut Lassnig höheren Preis
Nun läuft die Produktion an. Vertrieben wird die Baumschutzhülle vom
Feldkirchner Unternehmen Witasek, die den Großhandel beliefert. Bis zu
fünf Jahre soll die biogene Hülle haltbar sein, aber auch ihren Preis
haben. Vertriebsleiter Lukas Lassnig sagt, die Kosten belaufen sich
circa um das eineinhalb bis zweifache von einem herkömmlichen
Kunststoffprodukt: „Es entstehen aber keine Kosten und kein Zeitaufwand
bei der Entsorgung oder Rückholung des Produktes aus dem Wald.“
Die biogene Baumschutzhülle wurde bereits für Österreich patentiert.
Auch um eine europaweite Zulassung wurde bereits angesucht.
Mitten in der Almsaison ist auf der Tröpolacher Alm und in der
Kreuzeckgruppe mindestens ein Dutzend Schafe von Wölfen gerissen oder
zum Teil schwer verletzt worden. Auch wenn die Zahl der Nutztierrisse
wegen der Bejagung des Wolfes zurückgeht, bleibt die Aufregung unter den
betroffenen Bauern groß.
Die Risse würden nicht aufhören, so Lisa Noisternig, Schafzüchterin aus
Stall im Mölltal. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten treibt sie jedes
Jahr über 100 Tiere auf die Staller Wölla – ein riesiges Almgebiet auf
über 2.000 Meter Seehöhe in der Kreuzeckgruppe. Am vergangenen
Wochenende schlug der Wolf in ihrer Herde wieder zu. „Wir waren am
Mittwoch noch bei den Schafen, am Donnerstag sind dann die ersten Risse
passiert. Wir wurden von Wanderern informiert, dass tote oder schwer
verletzte Schafe herumliegen.“
Herde trotz Hitze ins Tal getrieben
Drei tote Schafe wurden gefunden – nachweislich vom Wolf gerissen. Dazu
kommen drei weitere schwer verletzte Tiere, die notgeschlachtet werden
mussten – und einige, die noch vermisst werden. Die Herde hat die
Familie vergangenen Sonntag nun abgetrieben, trotz hoher Temperaturen im
Tal. „Es hat bei Tag 30 Grad, das ist den Schafen einfach zu heiß“, so
Noisternig.
Almsaison ruhiger als in den Vorjahren
Dass sich der Wolf derzeit wieder verstärkt bemerkbar macht, wird in der
Abteilung für Jagdrecht des Landes bestätigt. Dennoch sei die Almsaison
weitaus ruhiger verlaufen als im Vergleich zu den Vorjahren, sagte die
Leiterin Renate Scherling. 27 Nutztierrisse gehen heuer nachweislich auf
das Konto des Wolfes: „Der Hotspot ist eindeutig der Bezirk Spittal mit
über 90 Prozent der uns bekannten Nutztierrisse.“
Schadwolf soll „entnommen“ werden
Aufgrund der jüngsten Ereignisse soll im betroffenen Gebiet wieder ein
Schadwolf zum Abschuss freigegeben werden, sagte Scherling. Es ist
derzeit die einzige Entnahmemöglichkeit von den streng geschützten
Tieren. 13 Wölfe wurden seit Einführung der umstrittenen Wolfsverordnung
in Kärnten bereits getötet, fünf davon alleine im heurigen Jahr.
Dem Land droht wegen des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes
ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Behörden halten aber weiterhin an
der derzeitigen Praxis fest. Unterdessen hat sich die Zahl der Rudel in
Kärnten dezimiert, bisher konnte heuer nur eines im Dobratsch-Gebiet
nachgewiesen werden.
Mehr Wölfe im Jahr 2023, aber weniger Risse von Nutztieren
Der Bestand an Wölfen in Österreich hat sich im Jahr 2023
gegenüber dem Jahr davor um 24 erhöht und ist damit bei 104 gelegen. Das
geht aus dem „Statusbericht Wolf 2023“ hervor, der heute veröffentlicht
wurde.
Die Anzahl der 2023 nachgewiesenen Wolfsrudel lag bei sechs. Nachweise
gab es in allen Bundesländern, nur das Burgenland und Wien waren ohne
Wölfe.
Die Schwerpunkte der Wolfsvorkommen lagen 2023 in Kärnten, in Osttirol
sowie im Wald- und Mühlviertel.
Trotz des gestiegenen Wolfsbestandes reduzierten sich 2023 die Risse von
Nutztieren um fast 37 Prozent im Vergleich zum Jahr davor. „Dies ist auf
den Rückgang von Verlusten bei Schafen und Ziegen zurückzuführen. Bei
Rindern, Pferden und Gatterwild gab es 2023 leider mehr Verluste als im
Jahr zuvor“, führte Rebecca Rau, eine Autorin des Berichts, aus. Die
meisten Nutztierverluste wurden in Tirol und Kärnten verzeichnet.
In Tannheim prüft das Land jetzt den Riss eines Kalbes durch
einen Bären. Das tote Jungrind war am Feiertag entdeckt worden, laut
Amtstierarzt deute das Rissbild auf einen Bären hin. Das Ergebnis einer
DNA-Prüfung wird in circa zwei Wochen vorliegen.
Wie das Land Tirol am Samstag bestätigte, gab es im Jahr 2024 bisher im
Bezirk Reutte zwei Nachweise für einen Bären, einen in Pfafflar via
Wildkamera, einen in Gramais durch Haaranalyse. Bei dem gerissenen Kalb
in Tannheim wurden Proben entnommen, die jetzt von der AGES analysiert
werden. Dann wird man wissen, ob das Tier von einem Bären gerissen wurde
oder von einem anderen Tier.
Die Bärin KJ1, die am 16. Juli einen französischen Urlauber
angegriffen haben soll, ist heute im norditalienischen Trentino erlegt
worden. Ein Team des Trentiner Forstkorps hatte das Tier in den Wäldern
oberhalb der Ortschaft Padaro di Arco durch sein Funkhalsband
lokalisiert. Wenige Stunden davor hatte der Trentiner Landeshauptmann
Maurizio Fugatti eine Verordnung für die Tötung der Bärin erlassen, die
mit drei Jungen unterwegs war.
Zugleich hatte Fugatti die beiden gleichlautenden Verordnungen
aufgehoben, die in den vergangenen Tagen vom regionalen
Verwaltungsgericht ausgesetzt worden waren. Mit dem neuen Dekret ordnete
der Trentiner Landeshauptmann an, dass das Tier „unverzüglich“
abgeschossen werden solle.
Tierschutzverbände: „Grausam und arrogant“
Tierschutzverbände reagierten empört auf die Tötung von KJ1. „Fugatti
hat sich als grausam und arrogant erwiesen“, protestierte die
Parlamentarierin und Ex-Tourismusministerin Michela Vittoria Brambilla,
Präsidentin einer parlamentarischen Kommission für Tierschutz. Der
italienische Tierschutzverband LNDC kündigte Klage gegen Fugatti an.
Dieser habe das Dekret nachts erlassen, um Tierschützer daran zu
hindern, vor Gericht Einspruch gegen den Tötungsbefehl einzureichen.
Umweltminister: „Keine Lösung für das Problem“
Auch der italienische Umweltminister Gilberto Pichetto Fratin reagierte
kritisch auf die Tötung der Bärin. „Die Tötung einzelner Bären ist keine
Lösung für das Problem. Ich verstehe die Bevölkerung, aber wir erleben
heute die Auswirkungen eines Fehlers aus der Vergangenheit, der darauf
zurückzuführen ist, dass Bären im Trentino vor 25 Jahren leichtfertig
aus touristischen Gründen ausgenutzt wurden. Ein Ausweg ist sicherlich
die Sterilisation, und wir arbeiten daran“, so der Minister.
Tausende Unterschriften gesammelt
6.000 Unterschriften sind in vier Tagen gegen die wachsende Zahl von
Bären im Trentino in Italien gesammelt worden. Die Petition wurde der
Gemeinde Val di Sole im Trentino übergeben, damit soll ein Referendum
zum Thema Bären organisiert werden, lautet die Forderung, wie lokale
Medien berichteten.
Im Trentiner Caldes hatte im April 2023 eine Bärin einen 26-jährigen
Jogger tödlich verletzt. Das Trentino hatte zuletzt einen
Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Population eingedämmt werden
soll. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, bis zu acht Tiere pro Jahr
zu töten. Laut jüngsten Schätzungen beläuft sich die Zahl der Bären dort
auf mehr als 100 Exemplare.
Ein unbekannter Täter hat in Längenfeld im Jagdgebiet Sulztal
(Bezirk Imst) vor einigen Monaten einen zwölfjährigen Steinbock illegal
erlegt. Der Jagdhund des Jagdpächters entdeckte den unter einer dicken
Steinschicht versteckten Kadaver am Sonntag.
Der Steinbock wurde im Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 7. November im
Jagdgebiet Sulztal erlegt. Dabei wurde das Haupt des Tieres fachmännisch
abgetrennt. Der Wildkörper wurde in einer Senke im Bereich Schrankogel/Hohes
Egg auf einer Seehöhe von etwa 2.700 Meter abgelegt und mit einer 30 bis
40 cm dicken Steinschicht abgedeckt.
Der Jagdhund des italienischen Jagdpächters spürte den Kadaver am
Sonntag auf. Dem 63-jährigen Jagdpächter entstand dadurch ein Schaden im
niedrigen bis mittleren fünfstelligen Eurobereich.
Polizei sucht mögliche Zeugen
Die Suche nach dem unbekannten Täter gestaltet sich schwierig. Aufgrund
der fachmännischen Art und Weise, wie das Haupt des Tieres abgetrennt
wurde, gehen die Ermittler davon aus, dass es sich um einen erfahrenen
Jäger handeln könnte.
Die genauen Umstände des Vorfalls und die Identität des Täters sind
jedoch noch Gegenstand laufender Ermittlungen. Die Behörden bitten
Zeugen, die im relevanten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht
haben, sich zu melden.
Die Umweltschutzorganisation WWF will rechtlich gegen die
jüngsten Abschussverordnungen für Wölfe in Österreich vorgehen. Die
Umweltorganisation stützt sich dabei auf ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofes, das den strengen Schutz von Wölfen bestätigt.
Nach dem Urteil des EuGH von Anfang Juli sei der Abschuss von Wölfen in
Österreich klar europarechtswidrig, sagte ein WWF-Sprecher der Austria
Presse Agentur (APA). Es sei nur eine Frage der Zeit, bis rechtliche
Folgen eintreten werden, hieß es in einem Schreiben des WWF: „Daher ist
zu erwarten, dass sich die Europäische Kommission diese Praxis früher
oder später ansehen wird. Somit droht Österreich aufgrund des
willkürlichen Vorgehens der Landesregierungen ein potenziell teures
Vertragsverletzungsverfahren.“
Der WWF forderte die österreichischen Bundesländer auf, „endlich eine
Herdenschutz-Offensive zu starten und die dafür verfügbaren
EU-Fördermittel zu nützen“, gab WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler
am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.
Leidenmühler: Urteil ist „faktisches Abschussverbot“
Der Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz, Franz
Leidenmühler, hatte nach dem EuGH-Urteil ebenfalls vor einem
bevorstehenden Vertragsverletzungsverfahren gewarnt, sollten in Salzburg
weiterhin Wölfe zum Abschuss freigegeben werden. Denn das Urteil des
EuGH komme einem „faktischen Abschussverbot“ gleich. Kurz nach
Bekannntwerden des Urteils erließ die Salzburger Landesregierung eine
weitere Abschussverordnung.
EU-Kommission sieht noch keinen Handlungsbedarf
Die EU-Kommission in Brüssel sieht sich aktuell allerdings noch nicht
unter Zugzwang. „Die Kommission hat keine spezifische Rolle bei der
Bewertung solcher individueller Verwaltungsentscheidungen, diese werden
vielmehr unter der Kontrolle der nationalen Justizbehörden getroffen.“,
antwortete ein Sprecher der EU-Behörde schriftlich auf eine Anfrage der
APA.
Diskussion um Schutzstatus von Wölfen
Auf EU-Ebene gibt es aktuell noch keine Einigung, was die Herabsenkung
des strengen Schutzstatus für den Wolf betrifft. Im Dezember hatte die
EU-Kommission vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes von „streng
geschützt“ auf „geschützt“ abzusenken. Der Entschluss muss aber vom
zuständigen Umweltministerrat abgesegnet werden – die nötige Mehrheit
dazu fehlt noch. Erst dann kann die EU einen Abänderungsantrag für die
Berner Konvention einbringen, in der der Schutzstatus der Tiere geregelt
ist.
Laut der Presseaussendung des EuGH sei das Wolfsjagdverbot in Österreich
jedenfalls weiter gültig, solange sich der Zustand der Wolfspopulation
nicht verbessere.
Trentino stoppt Abschussverfügung für „Problembärin“
Eine zweite, vom Trentiner Landeshauptmann unterzeichnete
Verordnung mit einer Abschussverfügung für die „Problembärin“ KJ1 ist
außer Kraft. Das Verwaltungsgericht Trient gab erneut entsprechenden
Rekursen von Tierschutzorganisationen statt, wie die Mailänder
Tageszeitung „Corriere della Serea“ heute berichtete. Das
Verwaltungsgericht stoppte die Abschussverordnung mit der Begründung,
dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig sei.
Die Bärin hatte am 16. Juli bei Dro im norditalienischen Trentino einen
französischen Urlauber angegriffen und verletzt. Daraufhin hatte
Landeshauptmann Maurizio Fugatti eine erste Abschussverordnung gegen die
mit dem Code KJ1 bekannte Bärin unterzeichnet. Diese wurde infolge eines
Rekurses von Tierschützern und -schützerinnen vom regionalen
Verwaltungsgericht ausgesetzt, weil noch nicht bewiesen sei, dass KJ1
für den Angriff verantwortlich sei.
Auch zweite Abschussverfügung außer Kraft
Fugatti unterzeichnete daraufhin eine zweite Abschussverfügung, in der
betont wurde, dass aufgrund der Untersuchung von genetischem Material am
Angriffsort festgestellt werden konnte, dass der Urlauber von Bärin KJ1
angegriffen worden sei. Auch in diesem zweiten Fall reichten
Tierschutzorganisationen Rekurs ein, dem das Gericht stattgab.
Im Trentiner Caldes hatte im April 2023 eine Bärin einen 26-jährigen
Jogger tödlich verletzt. Das Trentino hatte zuletzt einen
Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Ausbreitung der Bärenpopulation
eingedämmt werden soll. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, bis zu
acht Tiere pro Jahr zu töten. Laut jüngsten Schätzungen beläuft sich die
Zahl der Bären im Trentino auf über 100 Exemplare.
Das Land Kärnten hat am Montag bekanntgegeben, dass am
Wochenende in Hermagor ein Wolf erlegt wurde. Das Tier soll versucht
haben, Kälber anzugreifen.
In einem seit Mai von der Landesregierung verordneten Almschutzgebiet im
Bezirk Hermagor wurde am Wochenende ein Schadwolf erlegt, hieß es in der
Aussendung. Nutztiere seien unmittelbar bedroht gewesen, da der Wolf
versucht habe, eine Rinderherde mit Kälbern anzugreifen.
Der Abschuss sei ordnungsgemäß an das Land Kärnten gemeldet worden.
Sachverständige des Landes waren bereits zur Begutachtung an Ort und
Stelle und nahmen DNA-Proben. Es könne daher bestätigt werden, dass die
Vorgaben des Alm- und Weideschutzgesetz eingehalten wurden, hieß es aus
dem Büro von Landesrat Martin Gruber (ÖVP).
Statt Herdenschutz zu finanzieren, verschwendete Kärnten 177.000
€ für ein illegales Alm- und Weideschutzgesetz
Am Mittwoch, dem 11.07.2024, entschied der Europäische
Gerichtshofs (EuGH) in einem richtungsweisenden Urteil, dass in
Österreich das Wolfsjagdverbot in vollem Umfang weiterhin aufrecht ist,
ansonsten drohe Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren, sagte der
Linzer Professor für Europarecht, Franz Leidenmühler.
Auch der Innsbrucker Europarechtsexperte Walter Obwexer sieht die
Entnahme von Wölfen künftig erheblich erschwert. Das bisherige
Abschussargument, dass Herdenschutz unfinanzierbar sei, sei damit
zurückgewiesen worden. Damit ist klar, dass Herdenschutz nun entgegen
den Behauptungen der Landwirtschaftlichen Vertreter ab sofort überall
umzusetzen ist - wozu laut Obwexer Zäune, Hirtenhunde, Hirten und
Einpferchen in der Nacht zählen.
Er führte weiterhin aus: „Ich gehe davon aus, dass die Verordnungen für
die Entnahme von Problemwölfen in Tirol so nicht aufrechterhalten werden
können.”
Auch der Naturschutzjurist Jochen Schumacher vom Institut für Naturrecht
widerspricht dem Tiroler Landesrat Geisler, dem Kärntner Landesrat
Gruber, dem Vorarlberger Landesrat Gantner, Landesrat Pernkopf sowie der
Salzburger Landesrätin Svazek. Alle hatten noch am selben Tag verkündet,
sich nicht an das EuGH Urteil zu halten:
"Der EuGH hat ganz klar und deutlich der Praxis in ganz Österreich
widersprochen und definiert, dass ein Wolfsmanagement nicht nur einen
guten Erhaltungszustand in Österreich, sondern auch in allen einzelnen
Bundesländern voraussetzt. Der EuGH lehnt die derzeitige österreichweite
Wolf-Abschusspraxis und damit die geltenden Alm- und Weideschutz-Gesetze
sowie Maßnahmengebietsverordnungen in allen Bundesländern ab und damit
sind diese ab sofort abzuändern bzw. ersatzlos zu streichen", mahnt
Jochen Schumacher.
In diesem Zusammenhang weist Europarechtsexperte Daniel Ennöckl von der
BOKU Wien auch auf das fehlende detaillierte Wolfsmonitoring hin.
Madeleine Petrovic kommentiert verärgert: „Für zahlreiche bekannte und
erfahrene Europarechtsexperten ist klar: Das Urteil ist eine Absage an
die Faktenlage in Österreich! Schluss mit den Abschüssen und her mit dem
Herdenschutz."
Kärnten beispielswiese hat durch das Kärntner Alm- und
Weideschutz-Gesetz, das bisher die Grundlage zum Abschuss der Wölfe war,
im Vergleich zur vorherigen Rechtslage mit Bescheid, einen
personalmäßigen Mehraufwand von mehr als EUR 177.000 pro Jahr.
Madeleine Petrovic erzürnt: „"Zusammen mit den anderen Bundesländern
wurden so Millionen Euro an Steuergelder in die Abwicklung und
Erstellung von rechtswidrigen Verordnungen und deren Umsetzung
verschwendet, anstatt diese Gelder für Herdenschutz bereit zu stellen
und die EU-Förderungen endlich abzurufen, die Österreich für
Herdenschutzmaßnahmen dringend benötigt.". "Nun fehlt dieses Geld beim Herdenschutz und verursacht
dadurch unnötiges Tierleid durch vermeidbare Risse."
Madeleine Petrovic weiter: "Es ist beschämend, wie Bauernbund Präsident
Süß sowie die aufgezählten Österreichischen Landwirtschaftspolitiker die
Verkündung des EUROPÄISCHEN HÖCHSTGERICHTES in der Öffentlichkeit mit
den Füßen treten und ankündigen dieses Urteil einfach zu ignorieren.
Niemand und erst recht nicht gewählte Volksvertreter dürfen sich über
Urteile des Europäischen Gerichthofs hinwegsetzen."
Das Ignorieren der höchstgerichtlichen Entscheidungen könnte nun auch
für viele Beamte und Landesangestellte sowie externe Experten zum Risiko
werden, wenn sie an den nun als illegal eingestuften Verordnungen
mitwirken.
"Ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, sich juristisch beraten zu
lassen, um nicht wegen Amtsmissbrauch, Gutheißen einer mit Strafe
bedrohten Handlung und Gefährdung des Tierbestandes bei den jeweiligen
Staatsanwaltschaften angezeigt zu werden", empfiehlt die Juristin
Michaela Lehner.
Jagdverband
und Landwirtschaftskammer haben sich entsetzt und verständnislos
gezeigt, nachdem bekanntgeworden war, dass ein FPÖ-Gemeindepolitiker aus
Hellmonsödt auf einer von ihm bewirtschafteten Wiese in Eidenberg
(Bezirk Urfahr-Umgebung) die Rettung von sechs Rehkitzen mutwillig
verhindert haben soll.
Von einem schrecklichen Einzelfall spricht die Landwirtschaftskammer
nach Bekanntwerden der mutwillig niedergemähten Rehkitze im Mühlviertel.
Einem Pächter einer Wiese wird vorgeworfen, Drohnenflüge, die
üblicherweise vor den Mäharbeiten durchgeführt werden, um Rehkitze zu
retten, verhindert zu haben. Auf dem Feld sollen bei der Mahd dann sechs
Rehkitze getötet worden sein.
„Schwerwiegende Verfehlung“
Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger nannte das Vorgehen
eine „schwerwiegende Verfehlung“. Der Fall sei doppelt unverständlich,
denn das mit Kitzkadavern verunreinigte Gras könne beim Verfüttern für
andere Tiere tödlich sein. „Es können natürlich Krankheiten übertragen
werden. Darum ist es auch aus meiner Sicht nicht verständlich, dass ein
Bauer so agiert“, so Waldenberger.
„Strafrechtlich relevant“
Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner sah einen unfassbaren
Vorfall. „Es ist traurig, dass so etwas passiert, denn Tierschutz ist
ein hohes Gut.“ Wenn es schon passiere, dass ein Rehkitz verletzt werde,
dann sei auf jeden Fall die Jägerschaft zu verständigen, um das Tierleid
zu verkürzen. „Wenn das nicht passiert, dann ist es auch strafrechtlich
relevant – nämlich eine Verletzung des Tierschutzes“, so
Sieghartsleitner.
Man habe sich sehr bemüht, die Ortsbauernschaften mit Drohnen
auszustatten, so Sieghartsleitner weiter. Am besten sei es, vor der Mahd
die Abstimmung mit der Jägerschaft zu treffen. Das passiere auch fast
überall. Seit einigen Jahren werden zunehmend Drohnen eingesetzt, um
Rehkitze, die in zu mähenden Feldern liegen, zu retten. Im konkreten
Fall wird wegen Tierquälerei strafrechtlich ermittelt. Es soll mehrere
Zeugen geben.
Große Aufregung herrscht im Moment in Eidenberg bei Linz (Bezirk
Urfahr-Umgebung). Der Pächter einer Wiese soll dort rücksichtslos
mehrere Rehkitze niedergemäht haben. Gegen den 57-jährigen Mann
ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.
Landauf, landab fliegen in diesen Wochen Drohnen, um Wiesen auf
versteckte Rehkitze abzusuchen, bevor sie gemäht werden, und den Tieren
so das Leben zu retten. Genau das soll ein 57-jähriger Landwirt und
Gemeindepolitiker aus Hellmonsödt (Bezirk Urfahr-Umgebung) verhindert
haben. Die Kronenzeitung berichtet das in ihrer Ausgabe am Sonntag.
Suche per Drohne verweigert
Als Jäger die Rehkitzsuche auf seiner gepachteten Wiese in Eidenberg
durchführen wollten, soll er das verhindert haben. Selbst als ihn ein
Jäger unmittelbar bei den Mäharbeiten ansprach, soll er ihn von der
Wiese gejagt haben. Die Folge: Vier Rehkitze waren sofort tot, zwei
weitere wurden durch das Mähwerk so schwer verletzt, dass die Jäger sie
erlösen mussten. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft dem ORF.
„Wiese war ein Schlachtfeld“
Der ORF Oberösterreich konnte am Sonntagnachmittag mit dem Jäger
sprechen, der vor Ort war. Da gegen den Landwirt noch ein
Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei läuft, möchte er unerkannt
bleiben. Im Interview erzählt der Jäger, dass er den Landwirt noch
während der Mäharbeiten zur Rede stellte. Er habe da bereits die Drohne
dabei gehabt, sei vom Landwirt aber vom Traktor verwiesen und
weggeschickt worden. Kurz darauf habe ihn dann eine Nachbarin und Zeugin
angerufen, dass auf der abgemähten Wiese mehrere tote Rehkitze liegen
würden.
Bei der Nachschau habe sich gezeigt, dass die Wiese „ein Schlachtfeld“
war, wie der Jäger erzählt. Ein Rehkitz mit abgemähten Beinen habe noch
gelebt. Er habe es mit dem Gewehr erlösen müssen. Ein weiteres habe er
Stunden später schwer verletzt am Waldrand gefunden, wo es die
Muttertiere hingeschleppt haben dürften. Auch dieses Kitz habe der Jäger
dann töten müssen.
„Tote Rehkitze nicht zu übersehen“
Dass der Landwirt nicht sah, dass er mit dem Mähwerk so viele Kitze
getötet hat, kann sich der Jäger nicht vorstellen, wie er im
ORF-Interview sagt. Er sei mit dem Traktor unmittelbar neben toten
Tieren vorbeigefahren. Die Polizei habe den 57-jährigen Landwirt und
Unternehmer laut Staatsanwaltschaft bereits befragt. Er habe dabei aber
die Aussage verweigert. Die Ermittlungen laufen noch. Es soll mehrere
Zeugen für den Vorfall geben.
Für Aufsehen hat am Donnerstag ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) gesorgt. Aus seiner Sicht darf der geschützte Wolf
in Österreich weiter nicht gejagt werden. Ausnahmen seien nur möglich,
wenn die Wolfspopulation in Österreich in gutem Zustand sei. Aber das
sei derzeit nicht der Fall, sagen die europäischen Höchstrichter in
Luxemburg.
Vorausgegangen ist dem Urteil des EuGH ein Einspruch von Naturschützern
gegen einen Wolfs-Abschussbescheid in Tirol. Auch Kärnten hat den
Abschuss der Wölfe im neuen Alm- und Weideschutzgesetz erleichtert. Wenn
sich die – streng geschützten – Wölfe nahe Siedlungen aufhalten oder
Nutztiere auf Almen reißen, dürfen sie geschossen werden. Ein Gesetz,
das aus Sicht der Naturschutzorganisation WWF und des Ökobüros gegen
EU-Recht verstößt. Ihre Vertreter fühlen sich jetzt vom Europäischen
Gerichtshof bestätigt, der die Wolfsjagd in Österreich als unzulässig
ansieht.
Ökobüro: Geschützte Arten nicht leichtfertig abschießen
Die Entscheidung des EuGH sei für alle Bundesländer in Österreich, für
ganz Österreich und für die ganze Europäische Union gültig, sagte
Ökobüro-Jurist Gregor Schamschula: „Der EuGH trifft hier verbindende
Aussagen darüber, wie diese Richtlinie in ganz Europa zu interpretieren
ist. Und das betrifft natürlich nicht den Ausgangsfall alleine, sondern
das betrifft jegliche Entscheidung, die auf diesen Artikeln fußt.“
Der Abschuss einzelner „Problemwölfe“ sei dennoch möglich, sagte
Schamschula, aber nur in Einzelfällen. Zudem sei nicht der
wirtschaftliche Schaden allein der Maßstab, so der Naturschutz-Jurist:
„Aber es geht einfach darum, dass ein ordentliches Wolfsmanagement nötig
ist und Österreich darauf achten muss, dass die streng geschützten Arten
auch wirklich streng geschützt sind und nicht einfach leichtfertig
abgeschossen werden, weil nicht einmal Alternativen geprüft werden.“
Landesrat Gruber: Keine Auswirkungen auf Kärnten
Anders sieht das Landes-Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP). Er zeigte
sich trotz des EuGH-Urteils überzeugt, dass die Kärntner Regelung
EU-rechtlich halten werde: „Die Entscheidung hat keine unmittelbare
Auswirkung auf das Wolfsmanagement in Kärnten. Die Voraussetzungen für
eine Entnahme werden rechtlich und fachlich überprüft bei uns, das ist
der Stand der Dinge.“
Dass man trotz des Schutzstatus des Wolfes auch Entnahmen von Wölfen in
begründeten Fällen machen könne, habe der EuGH mit seinem Urteil jetzt
nicht in Frage gestellt, sagte Gruber: „Und deshalb sehe ich dieses
Urteil ja auch gelassen und werde an der Praxis, die wir in Kärnten
umsetzen, auch festhalten.“
Anders sehen das Rechtsexperten, die meinen, dass mit dem heutigen
Urteil der Wolf in Österreich nicht mehr gejagt werden darf. Ansonsten
könnte Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren drohen, sagte der
Vorstand des Instituts für Europarecht der Johannes Kepler Universität
(JKU) Linz, Franz Leidenmühler, im APA-Gespräch. Ähnlich äußerte sich
auch der Europarechtsexperte Walter Obwexer in der „Tiroler
Tageszeitung“.
„Je rascher Bund und Länder in den Schutz der Almweidetiere investieren,
desto eher kann sich die Landwirtschaft auf die neue Situation
einstellen“, reagierte auch Lucas Ende vom Naturschutzbund. Die
Tierschutzorganisation VGT forderte alle Landesregierungen, die
Wolfsabschussverordnungen verabschiedet haben, auf, „die Rechtsbrüche
mit sofortiger Wirkung einzustellen und das illegale Töten zu stoppen“,
hieß es in einer Aussendung.
Opposition für Bejagung des Wolfes
Vom Team Kärnten hieß es, dass es eine gezielte Entnahme von
Problemtieren weiterhin brauchen werde. Mit dem Kärntner Alm- und
Weideschutzgesetz seien eindeutige Regelungen geschaffen, um der
Wolfs-Problematik in Kärnten etwas entgegenzusetzen. Die Entnahmen in
Kärnten seien zielgerichtet nach rechtlicher sowie fachlicher Prüfung
vorgenommen, es werde „mit großer Sorgfalt sowie Sensibilität
vorgegangen“. „Wir vertrauen auf die Kärntner Jäger und ihr
Verantwortungsbewusstsein für Mensch, Tier und die Weidgerechtigkeit“,
hieß es vom Team Kärnten.
Die FPÖ bezeichnete die EuGH-Entscheidung als „weltfremd und fern jeder
Realität“. FPÖ-Obmann Erwin Angerer sagte, der Wolf sei seit einigen
Jahren ein massives Thema für die Bauern und den Tourismus auf den
Almen. „In Kärnten müssen jährlich hunderte Schafe, Ziegen oder Rinder
unnötig sterben und viele Bauern bringen ihre Tiere gar nicht mehr auf
die Almen.“ Die FPÖ trete für eine ganzjährige Bejagung des Wolfes und
eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene ein.
Schutzstatus des Wolfes wird geprüft
Viel wird wohl davon abhängen, ob die EU den Schutzstatus des Wolfes
senken wird. Darauf drängt auch Grubers Parteikollege
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Fakt ist, der Wolf ist mit
über 20.000 Individuen in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht.
Zudem verliert das Großraubtier zunehmend die Scheu vor dem Menschen“,
erklärte der Minister in einer Aussendung. Er werde weiterhin auf
EU-Ebene dafür kämpfen, dass der Schutzstatus gesenkt wird.
„Ich hoffe, das Urteil führt jetzt auch wieder zu einer Versachlichung
der Debatte. Wer den Landwirtinnen und Landwirten tatsächlich helfen
will, sollte sich um diese Sachlichkeit bemühen“, sagte Umweltministerin
Leonore Gewessler (Grüne), noch bevor das Urteil bekannt wurde am Rande
einer Pressekonferenz. Es brauche entsprechende Unterstützung beim
Herdenschutz.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürften
vorerst keine Wölfe mehr geschossen werden. Ansonsten drohe Österreich
ein Vertragsverletzungsverfahren, sagte der Linzer Jurist Franz
Leidenmühler. Auch der Innsbrucker Europarechtsexperte Walter Obwexer
sieht die Entnahme von Wölfen künftig erschwert.
Der Gerichtshof in Luxemburg stellte fest, dass, um Wölfe jagen zu
können, ein guter Erhaltungszustand auf Landesebene, auf Staatsebene und
sogar auf überstaatlicher Ebene gegeben sein müsse. „Das Land Tirol hat
ja gehofft, dass der EuGH entscheiden würde, dass es bei dem guten
Erhaltungszustand auf die sogenannte biogeografische Region ankommt.
Also ein weit größeres Gebiet“, so Obwexer.
EuGH stellt klar: Wolfsjagd verboten
Das habe der Gerichtshof am Donnerstag zwar nicht ausgeschlossen, aber
eben zugefügt, dass zunächst ein guter Erhaltungszustand auf lokaler und
nationaler Ebene gegeben sein müsse. Erst wenn das erfüllt sei, könne
und müsse noch beachtet werden, ob nicht eine Beeinträchtigung des
Erhaltungszustandes in der größeren Region erfolgt. „Das ist eindeutig
strenger als es bislang war“, so der Europarechtsexperte, der das Land
häufig in Rechtsfragen berät. Der EuGH wolle verhindern, dass sich die
verschiedenen Staaten „aufeinander ausreden“, erklärt Franz Leidenmühler,
Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz.
Vor Abschuss ist Almschutz zu prüfen
Des Weiteren habe der Gerichtshof festgestellt, dass nur der
unmittelbare Schaden bewertet werden dürfe, so Obwexer. Und der Schaden
müsse schwer sein. Indirekte Schäden darüber hinaus, insbesondere für
die Almwirtschaft seien nicht zu bewerten.
Und schließlich habe der Gerichtshof auch entschieden, dass immer
anderweitig zufriedenstellende Lösungen des Almschutzes geprüft werden
müssen. Als Beispiele nennt Obwexer Zäune, Hirtenhunde, Hirten und
Einpferchen in der Nacht. Das bisherige Abschussargument, dass
Herdenschutz unfinanzierbar sei, sei damit zurückgewiesen worden.
„Das Land Tirol darf die Kosten zwar mitberücksichtigen, muss die aber
immer abwägen mit dem Schutz des Wolfes auf der anderen Seite. Und nur
wenn die Kosten für die Almschutzmaßnahmen sehr viel stärker wiegen als
der Nachteil, der mit der Entnahme eines Wolfes verbunden ist – für den
Schutz des Tieres – nur dann darf die Entnahme erfolgen“, erklärt er.
All das zusammengenommen zeige, dass in Zukunft die Entnahme von
Problem- und Schadwölfen wesentlich schwieriger sein werde, als es
bislang der Fall war, resümiert der Europarechtsexperte.
Geisler sieht keine Auswirkung auf Tirol
Anders als Obwexer schätzt Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler
(ÖVP) das Urteil ein. Für Tirol ändere sich nichts, weil man ohnehin
Einzelfälle prüfe. „Deshalb werden wir auch in Tirol zukünftig schauen,
dass wir wirklich Schad- und Risikowölfe relativ rasch entnehmen
können“, so Geisler. Die Bildung eines guten Erhaltungszustandes werde
nicht verhindert, weil von Süden her neue Wölfe zuziehen würden, beruft
sich Geisler auf Gutachten.
Tirol macht den Abschuss von bestimmten Wölfen auf Basis von
Verordnungen möglich. In der EuGH Klarstellung ist irrelevant, ob
Wolfabschüsse auf Basis von Bescheid, wie es früher der Fall war, oder
Verordnungen, wie es momentan der Fall ist, durchgeführt würden.
Gewessler: Unterstützung für Landwirtschaft
Für Umweltministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) stehe fest, dass die
gültige Rechtslage von allen Beteiligten eingehalten werden müsse. Die
Debatte brauche Sachlichkeit. „Der Landwirtschaft steht jedenfalls
schnelle Unterstützung zu – eine gute Möglichkeit dafür ist der
effektive Herdenschutz. Hier braucht es mehr Förderungen: Da gibt es
gerade in Österreich noch großes Potential nach oben“, so die
Ministerin.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält am strengen Schutz des
Wolfes und damit am Abschussverbot fest. Denn die Population sei
hierzulande in keinem guten Zustand. Das Tiroler
Landesverwaltungsgericht hatte sich mit der Bitte um eine
Rechtsauslegung an den EuGH gewandt.
Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte
am Donnerstag der EuGH in Luxemburg. „Eine Ausnahme von diesem Verbot
zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn
sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet,
was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es in einer Aussendung des
Gerichtshofs.
Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die
Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss
freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den
EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten.
Keine Ausnahme in Österreich
Die Richter in Luxemburg mussten unter anderem die Frage beantworten, ob
es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen
europäischen Ländern vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat
(FFH)-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht. Nein,
lautet die Antwort: Österreich habe bei seinem Beitritt in die
Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen
den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet.
„Soweit die österreichische Regierung davon ausgeht, dass der
Unionsgesetzgeber infolge der Entwicklung der Wolfspopulation in
Österreich inzwischen den strengen Schutz der Wölfe hätte aufheben
müssen, steht es ihr im Grunde frei, eine Untätigkeitsklage
einzureichen, was sie bis dato nicht getan hat“, fasst der EuGH die
Argumentation der Richter in der Aussendung zusammen.
EuGH stellt Bedingungen für Abschuss klar
Einen Wolf auch unter der aktuellen Rechtslage zum Abschuss freizugeben,
geht nur, wenn die Wolfspopulation sich in einem guten Erhaltungszustand
befindet und die Jagd diesen nicht gefährdet – und zwar sowohl mit Blick
auf Tirol und Österreich als auch auf das grenzüberschreitende
Verbreitungsgebiet. Zudem müssen vor einem Abschuss auch andere Lösungen
wie zum Beispiel Almschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Außerdem
müssten für eine Ausnahme die Schäden „zumindest weitgehend“ dem
betreffenden Tier zuzuschreiben sein. Indirekte Schäden, die nicht auf
diesen einzigen Wolf zurückzuführen seien, würden nicht ausreichen.
Die Umweltschutzorganisationen WWF Österreich und Ökobüro freuten sich
über das Urteil. „Das ist eine wichtige Klarstellung: Bei streng
geschützten Arten wie dem Wolf gehen gelindere Mittel wie der
Herdenschutz vor. Der Abschuss darf nur das letzte Mittel sein“, wurde
WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler in einer Aussendung zitiert.
Lage jetzt strenger als bisher
Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck
analysierte, dass durch dieses Urteil die Entnahme von Problem- und
Schadwölfen wesentlich schwieriger sein werde, als es bisher der Fall
war – mehr dazu in:
Wolfsabschüsse müssten eingestellt werden.
Das Urteil habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol, reagierte
das Land Tirol in einer Aussendung. Die Entscheidung bringe aber auch
keine Erleichterungen, wurde Landeshauptmann-Stellvertreter Josef
Geisler (ÖVP) in einer Aussendung zitiert. Inzwischen werden Wölfe nicht
mehr per Bescheid, sondern auf Basis von Verordnungen abgeschossen.
Im Gemeindegebiet von Pfunds (Bezirk Landeck) ist in der Nacht
auf Montag ein Bär auf einer Wildkamera aufgenommen worden. Er soll in
den Tagen zuvor mehrere Bienenstöcke geplündert haben. Die Behörden
beruhigen, es bestehe keine erhöhte Bärengefahr in Tirol.
Die Gemeinde Pfunds informierte die Bevölkerung über die Bärensichtung
und sperrte vorübergehend einen nahegelegenen Spazierweg. Zudem wurde
dem betroffenen Imker empfohlen, seine Bienenstöcke mit einem
Elektrozaun zu schützen.
Das Land Tirol stellt auf Anfrage kostenloses Zaunmaterial zur Verfügung
und bittet Imker um besondere Aufmerksamkeit. Schutzmaßnahmen wie
Elektrozäune erwiesen sich nach Angaben des Landes zur Vorbeugung
solcher Vorfälle als effektiv.
Land beruhigt: Keine erhöhte Bärengefahr in Tirol
Obwohl ein Bär in Pfunds gesichtet wurde, besteht laut den Behörden
keine erhöhte Gefahr. Bären, die in den letzten Jahren in Tirol
gesichtet wurden, zeigten ein scheues Verhalten, und die
Wahrscheinlichkeit, einem Bären zu begegnen, sei äußerst gering. Dennoch
appellierte das Land Tirol an die Bevölkerung, Sichtungen von
Großraubtieren möglichst rasch zu melden, da Bildmaterial für die
fachliche Beurteilung besonders wichtig sei.
Im Gemeindegebiet von Pfunds wurde zuletzt Ende Mai ein Bär
nachgewiesen. Es ist unklar, ob es sich um denselben Bären handelt. Im
Dreiländereck zwischen Südtirol, dem Engadin und Tirol gab es in der
Vergangenheit immer wieder Hinweise auf Bären
Mit der geplanten Neufassung des Tiroler Jagdgesetzes sollen
Jäger künftig beim Abschuss eines Wolfes die Möglichkeit bekommen, den
Kadaver zu behalten – als Erinnerung bzw. als Trophäe. Die Tiroler
Grünen kritisieren die geplante Novelle als falsches Signal, die
Volkspartei verteidigt das neue Gesetz.
Im Juli-Landtag soll die Novelle des Jagdgesetzes beschlossen werden,
darin ist sich die ÖVP-SPÖ-Koalition in Tirol einig. Sie soll unter
anderem die Genehmigung für Nachtabschüsse erleichtern, um so
Abschussquoten eher erfüllen zu können – mehr dazu in
Streit zwischen Land
und Jägerverband. Während die Jägerschaft bei den Nachtabschüssen
kritisch auf die Landespläne reagiert, sieht sie bei den Wolfstrophäen
kein Problem. Wer künftig nach einer entsprechenden Abschussverordung
des Landes einen Wolf erlegt, soll den Kadaver des geschützten Tiers
künftig mit nach Hause nehmen dürfen. Das war bisher verboten.
Die Landesregierung reagiert mit dieser Änderung auf einen Wunsch des
Tiroler Jägerverbands. Es werde sicherlich nicht jeder, der einen Wolf
schießt, das tote Tier behalten wollen, glaubt Landesjägermeister Anton
Larcher. „Aber wenn den jemand haben will, es ist ein wunderschönes
Tier, er hat ein wunderschönes Fell. Wir gerben uns ein Fuchsfell, wir
gerben uns ein Dachsfell, wir gerben uns ein Marderfell. Warum sollen
wir nicht auch ein Wolfsfell gerben? Deswegen sehe ich hier kein Problem
drinnen“, so Larcher.
Grüne „schockiert“, ÖVP weist Befürchtungen zurück
Die Grünen reagieren „schockiert“ auf das Gesetzesvorhaben, sie sehen
einen Rückschritt in das 19. Jahrhundert, „in die Zeit der Wolfshatz“.
Klubobmann und Landessprecher Gebi Mair befürchtet, dass mit der Chance
auf die Trophäe eines an sich geschützten Tieres betuchte Jagdgäste nach
Tirol gelockt werden.
„Durch die Hintertür versucht man da, reiche Gäste anzulocken und zu
sagen: ‚Schau, eine einmalige Chance, komm nach Tirol, wir sind wirklich
das Paradies zum Wölfejagen. Die kannst du dann auf den Kachelofen
hängen.‘ Das ist wirklich weit weg davon, wo das eigentlich sein
sollte.“ Wenn es die Jagd auf den Wolf, der eben ein geschütztes Tier
sei, angeblich brauche, dann müsse das wirklich zum Schutz der Almen
sein und nicht zum Vergnügen von irgendwelchen reichen Gästen, so Mair.
Für ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf sind diese Einwände keinesfalls
stichhaltig. „Das ist ein völliger Blödsinn, es braucht eine Verordnung
der gesamten Landesregierung, dass ein Wolf erlegt werden kann, ein
Schad- oder Risikowolf. Es ist nicht ganz einfach, so ein Tier zu
erlegen. Also da kann man nicht den gehbehinderten Gast aus Deutschland
holen, und der schießt dann auf den Wolf, weil der Wolf nicht wartet“,
argumentiert der ÖVP-Klubobmann.
Wenn ein Jäger einen Hirsch schießt, dann gehöre das Wildbret dem Jäger,
wenn ein Jäger einen Fuchs schießt auch. Wenn ein Jäger einen Wolf
erlegt, dann soll der Wolf auch Eigentum des Jägers sein, meint der
ÖVP-Politiker, der selbst ein passionierter Jäger ist.
Begehrte Jagdtrophäen mit langer Tradition
Jagdtrophäen haben innerhalb der Jägerschaft eine große Symbolkraft.
Viele Jägerinnen und Jäger haben deshalb Geweihe, Hörner, Federn und
Felle als Wandschmuck. Der Gamsbart ist vielfach Accessoires eines Huts.
Die Trophäen sind ein Vorzeigeobjekt, mit dem auch der eigene Jagderfolg
dokumentiert wird. Künftig könnte das in Tirol auch bei Wolfsabschüssen
möglich sein.
Genau daran knüpft auch die Kritik der Landesumweltanwaltschaft an. In
ihrer Stellungnahme zur Gesetzesnovelle heißt es, dass „eine
Zurschaustellung getöteter Wölfe, Bären oder Luchse“ gerade vor dem
Hintergrund des hohen Schutzstatus dieser Beutegreifer nicht zu
rechtfertigen sei. Österreich habe sich zum Schutz dieser Tiere
verpflichtet.
„Die nun anvisierte Möglichkeit für Jagdausübungsberechtigte, entnommene
Exemplare künftig ohne speziellen Grund dauerhaft rechtmäßig zu besitzen
und zu transportieren, ist aus Sicht des Landesumweltanwaltes
überschießend“, so die Stellungnahme.
Weiterverkauf bleibt strikt verboten
Mit der Gesetzesnovelle soll künftig der Besitz eines abgeschossenen
Wolfes legal werden, sofern man selbst das Tier anhand einer
Abschussvorordnung erlegt hat. Der Verkauf oder Tausch der Kadaver wird
auch weiterhin verboten bleiben, heißt es vonseiten des Landes.
Erleichterungen wird das Gesetz dagegen auch beim Transport von Kadavern
von großen Beutegreifern bringen. Konkret ist dabei gedacht, dass es
keine Ausnahmegenehmigungen mehr braucht, wenn etwa Straßenmeistereien
die Kadaver von überfahrenen Wölfen und Luchsen abtransportieren.
Zwischen dem Tiroler Jägerverband und der Landesregierung gibt
es Streit. Anlass ist die Novelle des Jagdgesetzes, die im Juli-Landtag
beschlossen werden soll. Im Zentrum der Kritik stehen Abschüsse in der
Nacht gegen die sich der Jägerverband wehrt.
Dass die Jäger die Novelle ablehnen, ist einmalig in Tirol. Für den
kommenden Dienstag wurde jetzt kurzfristig eine Sitzung im Innsbrucker
Landhaus anberaumt.
Die Vorschläge des Jägerverbandes seien nicht berücksichtigt worden,
kritisiert Landesjägermeister Anton Larcher. Unter anderem sollen
künftig Abschüsse in der Nacht einfacher sein. Larcher sagt hingegen,
das bringe nichts. Das Rotwild lerne schnell dazu. Er befürchte, dass es
für die Jägerschaft unsichtbar werde, wenn der Nachtabschuss überhand
nehme, so Larcher.
Larcher: Erreichen Gegenteil von dem Gewollten
Das Wild habe schon in den Abend- und frühen Morgenstunden keine Ruhe
mehr, jetzt werde mit den Stirnlampen die Nacht zum Tag. Das Wild werde
dadurch von A nach B gehetzt. „Wenn wir jetzt noch in der Nacht
schießen, dann fürchte ich, wird das der Sache nicht guttun und
eigentlich das Gegenteil bewirken von dem, was wir wollen“, so der
Landesjägermeister.
Wolf: „Bestand des Rotwildes ist zu hoch“
Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben, kontert ÖVP-Klubobmann
Jakob Wolf: „Es sind viele Dinge in der Novelle, die der Jägerverband
ausdrücklich wollte, wie mehr Tierschutz, Wildtiermanagement oder dass
ein erlegter Wolf dem Schützen gehört. Und es sind ein paar Dinge drin,
die dem Jägerverband nicht so gut gefallen.“
Es sei notwendig, vorallem das Rotwild in der Nacht zu erlegen, weil der
Bestand sehr hoch sei, so Wolf weiter: „Geändert wird, dass der
Nachtabschuss nicht mit einem Einzelbescheid sondern mit einer
Verordnung für eine Region geregelt wird. Sonst bleiben die inhaltlichen
Bestimmungen gleich.“ Damit würde es für die Bezirkshauptmannschaften
weniger Bürokratie geben, die Jägerinnen und Jäger würden sich damit die
Gebühren sparen. Er Wolf, sei selbst Jäger. Dass Nachtabschüsse das Wild
vergrämen würde und man es nicht mehr finden könne, sei seine Erfahrung
nicht.
Bejagung fünf Tage vor und nach Vollmond
Damit die Jägerschaft die Abschussvorgaben insbesondere bei Rot- und
Rehwild erfüllen und Wildtierkrankheiten effektiv bekämpfen kann, sollen
mit der Novellierung weitere Möglichkeiten geschaffen werden. Die
zuständigen Bezirkshauptmannschaften sollen den nächtlichen Abschuss für
gewisse Zeiträume mit Verordnungsermächtigungen in den jeweiligen
Gebieten ermöglichen. Immer fünf Tage vor und nach Vollmond dürfte dann
gejagt werden. Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte bleiben dem
Gesetzesentwurf zufolge weiterhin tabu – mehr dazu in
Erleichterungen
bei Nachtabschüssen geplant.
Der Bestand der Pinselohren in Oberösterreich ist seit Jahren
bedroht. Speziell im Nationalpark Kalkalpen werden sie weniger.
Anlässlich des internationalen Tags des Luchses sind Maßnahmen zum
Erhalt der Wildkatze geplant.
Der Luchs ist ein Einzelgänger, der selten geworden ist in den Wäldern
Oberösterreichs. Allein im Nationalpark Kalkalpen sind immer wieder
einzelne Tiere verschwunden, zumindest zwei der Männchen wurden
erschossen. Jetzt leben nur noch drei Männchen, Kuder genannt, und zwei
schon in die Jahre gekommene Weibchen. Eine Inzucht und die Erlöschung
des Projektes drohen.
20 bis 30 Luchse wären laut Experten notwendig
Luchse sind laut EU-Gesetz streng geschützt. Verhandlungen mit
Jägerschaft und Landwirtschaft über neue Luchse aus dem Ausland sind
immer wieder gestockt, höchstens ein Luchs wurde nach jahrelangen
Verhandlungen ausgesetzt – viel zu wenige, sagen Fachleute. Sie sprechen
von 20 bis 30 Luchsen in Kooperation mit den Nachbar-Bundesländern, was
aber auf Widerstand unter anderem seitens der Politik stößt.
Maßnahmen für den Luchsbestand
Der Naturschutzbund und die Bundesforste wollen nun ein Problem-Bewusstsein
für die Situation des Luchses auf allen Ebenen schaffen. Mehrere
gemeinsame Projekte seien geplant, heißt es: etwa Bewusstseins-bildende
Maßnahmen und Schulungen, sowie eine aktive Beteiligung am Luchs-Monitoring
auf Flächen der Bundesforste.
Positive Beispiele aus den Nachbarländern würden zeigen, wie es gehen
könnte, den Schutz des Luchses in Oberösterreich zu stärken.
Immer wieder sorgen Übergriffe durch Wölfe auf Nutztiere für
Verunsicherung bei Tierhaltern. Mit einem neuen
Herdenschutz-Pilotprojekt will man auf der Koralm die Probleme durch die
Rückkehr des Wolfes entscheidend eindämmen.
Auf bis zu 2.000 Metern Seehöhe weiden auf der Hochalm 500 Stück Vieh.
Bei den rund 100 Abkalbungen bis Mitte September sind gerade Kälber und
Mutterkühe leichte Beute für den Wolf.
Überlebensfaktor
„In den vergangenen Jahren ist es leider auch immer passiert, dass
neugeborene Kälber von einem Wolf gerissen worden sind. Der Obmann ist
dann irgendwann zu mir gekommen und hat gesagt, wir müssen uns was
einfallen lassen, sonst hören uns die Familien auf mit dem Auftrieb, und
die Alm wird uns zuwachsen“, so Europaschutzgebietsbetreuerin Andrea
Bund.
Für die 44 Bauern auf der Koralm ist Herdenschutz auch ein
wirtschaftlicher Überlebensfaktor. „Wenn wir jetzt in Österreich eine
massive Ausbreitung des Großraubwildes hätten, können wir mit der
Almwirtschaft aufhören. Es ist definitiv so, dass da eine
Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist“, so Alois Kiefer von der
Weidegemeinschaft Hochalm Bärntal.
Schutzzaun unter Strom
Der neue 1.000 Meter lange Schutzzaun ist eine technische Möglichkeit,
um die geschwächten Tiere vor Wolfsrissen zu schützen. „Wir haben da
eine Bodenlitze von 20 Zentimeter, die nächste 40, 60 und 90 Zentimeter.
Das ist so, dass das ganz dicht sein muss, weil der Wolf versucht
natürlich in erster Linie, unten durch zu kommen. Und da ist wichtig,
dass genug Strom drauf ist“, so Reinhard Huber, Versuchstechniker von
der HTBLA Raumberg-Gumpenstein.
Das Pilotprojekt wird vom Umwelt- und Agrarressort gemeinsam
unterstützt. „Wenn die Emotionen draußen bleiben, dann kommen wir
einfach zu guten Lösungen und Herdenschutz und die Rückkehr des Wolfes.
Das sind natürlich Konfliktfelder, denen wir mit solchen Lösungen gut
begegnen können“, sagte Naturschutzlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ). „Es
hat hier Wolfsrisse gegeben. Natürlich zum Leid der Halter und auch der
Bäuerinnen und Bauern. Und jetzt wollen wir schauen, welche Erfahrungen
wir daraus sammeln können, um eben Tierleid sozusagen von unseren
Nutztieren dementsprechend fernzuhalten“, sagte Agrarlandesrätin Simone
Schmiedtbauer (ÖVP).
Fünf Hektar
Die gesamten 320 Hektar Weidefläche auf der Koralm vor dem Wolf sicher
zu machen, ist nicht möglich – aber fünf Hektar sind geschützt, und
damit sind es auch die Nutztiere dort. Bis zum Herbst wird die
Wirksamkeit des Projekts geprüft.
Nur knapp 24 Stunden nachdem die Verordnung in Kraft trat, ist
im Raurisertal (Pinzgau) ein junger Wolf erlegt worden. Das bestätigt
Hubert Stock, der Wildtierbeauftragte des Landes. Der Naturschutzbund
kritisiert, das Tier sei zu jung und zu klein. Es könne nicht der Wolf
sein, um den es gehe.
Ein Wolf, wie er auf den jüngsten Fotos zu sehen sei, könne nicht 23
Schafe reißen und derart große Schäden anrichten, sagen Gegner dieses
Abschusses. Sie zeigen sich zudem darüber erstaunt, wie mager und
schwach das erlegte Tier sei.
Sind auch schon Jungwölfe unterwegs?
Lucas Ende vom Naturschutzbund sagt dazu, der Wolf auf dem Foto habe
wahrscheinlich noch ein Milchzahngebiss: „In diesem Sinn kann er gar
keine Tiere reißen. Es kann lediglich von einem erlegten Tier etwas
abbekommen. Der Abschuss dieses Jungtiers macht mich sehr stutzig.“ Ende
bezweifelt, ob mit der neuen Verordnung des Landes die richtigen Tiere
geschossen werden können.
Beauftragter Stock verweist auf Überprüfung
Der Abschuss sei Donnerstagabend erfolgt, es sei ein männliches Tier,
hieß es am Freitag dazu vom Land Salzburg. Laut dem amtlichen
Fachbeauftragten Stock könnte es der Wolf sein, der in den vergangenen
Wochen in Rauris 23 Schafe gerissen habe: „Weitere Untersuchungen werden
in Wien durchgeführt, dann wird auch das Alter, eventuelle Herkunft und
die DNA festgestellt“, so Stock. Er begutachtete den Abschuss am
Freitag: „Die Erleichterung unter den Landwirten ist groß, die
Weidetiere sollen in Kürze wieder auf die Alm getrieben werden.“
Es ist insgesamt der zweite geschossene Wolf im Land Salzburg. Im
vergangenen Sommer wurde im Hochkönig-Gebiet (Pinzgau/Pongau) eine
Wölfin zum Abschuss freigegeben.
Svazek: „Verordnung hat große Bedeutung“
LH-Stv. und verantwortliche Landesrätin Marlene Svazek (FPÖ) zeigt sich
zufrieden. „Wir waren sehr schnell mit der Verordnung, aber natürlich
ist für die Almbauern jeder Tag wichtig, den wir gewinnen. Daher ist
auch die neue Weideschutzverordnung, die gerade in Begutachtung ist, von
großer Bedeutung.“
Die Tiroler Landesregierung hat eine Novelle des Jagdgesetzes
vorgelegt, die im Juli im Landtag behandelt werden soll. Der aktuelle
Entwurf sieht unter anderem eine erleichterte Genehmigung von
nächtlichen Abschüssen vor. Der Landesjägerverband zweifelt die
Effizienz dieser Maßnahme an.
Damit die Jägerschaft die Abschussvorgaben insbesondere bei Rot- und
Rehwild erfüllen und Wildtierkrankheiten effektiv bekämpfen kann, sollen
weitere Möglichkeiten geschaffen werden. Dazu zählen etwa erleichterte
Nachtabschüsse.
Jäger fürchten Beunruhigung des Wildes
Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften sollen den nächtlichen Abschuss
für gewisse Zeiträume mit Verordnungsermächtigungen in den jeweiligen
Gebieten ermöglichen. Immer fünf Tage vor und nach Vollmond dürfte dann
gejagt werden. Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte sind dem Gesetzesentwurf
zufolge weiterhin tabu.
Die Effizienz solcher Nachtabschüsse zweifelt indes der Tiroler
Jägerverband an. „Diese Maßnahme hat in unserem Vorstand keinen großen
Anklang gefunden, weil sie zu einer starken Beunruhigung des Wilds
führt“, erklärt Landesjägermeister Anton Larcher. Er rechnet nicht
damit, dass viel Wild in der Nacht erlegt wird.
Weibliches Wild im Visier
Im Gegenzug sollen der Behörde bei mehrjähriger Nichteinhaltung der
Abschusspläne erweiterte Sanktionsmöglichkeiten eingeräumt werden.
Dadurch sollen Aufwuchs und Bestand der Schutzwälder gezielt unterstützt
werden. So könnten die Bezirkshauptmannschaften Freigaben von
Trophäenträgern einschränken. Jäger dürften dann weniger Hirsche mit
Geweih schießen. Damit soll die Motivation, auch weibliches Wild zu
erlegen, gesteigert werden.
„Auch diese Maßnahme haben wir im Tiroler Jägerverband heftig
diskutiert“, man wolle diese Neuerung aber mittragen, so Larcher.
Generell sei der Jagderfolg stark von der Witterung während der
Hauptsaison im Herbst abhängig. "Bei schlechtem Wetter können wir dann
mit Ruhe im Wald rechnen, bei Schönwetter zieht sich das Wild aber
zurück“, erklärt der Landesjägermeister. Grund sei etwa die Anwesenheit
von Freizeitsportlerinnen und -sportlern in Tirols Wäldern.
Neuerung bei Rehkitzrettung
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle des Jagdgesetzes liegt im Bereich
Wildtierschutz. Rehkitze könnten künftig auch ohne Anwesenheit eines
Jagdausübungsberechtigten von registrierten Drohnenpiloten gerettet
werden. Wenngleich weiterhin eine Zusammenarbeit zwischen Piloten und
Jägern bestehen muss. Weiters soll im Zuge der Novelle der Schutz der
Muttertiere gestärkt und das Wildtiermanagement als Aufgabe der Jagd
gesetzlich verankert werden.
Laut Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) wird „laufend
daran gearbeitet, die Regelungen im Tiroler Jagdgesetz so zu gestalten,
um Rechtssicherheit zu gewährleisten, den bürokratischen Aufwand
möglichst gering zu halten und das Wildtiermanagement zu optimieren.“ Im
Juli soll der Gesetzesentwurf dem Tiroler Landtag vorgelegt werden.
Es gibt immer mehr Goldschakale in Salzburg – vor allem im
Lungau. Landwirte sehen die Tiere wegen Rissen von Weidevieh ebenso als
Plage wie den Wolf. Die Jägerschaft will den Goldschakal uneingeschränkt
bejagen dürfen.
Goldschakale verbreiten sich schon seit einigen Jahren im Lungau. Der
Goldschakal ist eine Hundeart und eng mit dem Wolf verwandt.
Goldschakale bilden Rudel und jagen auch gemeinsam.
Grenzüberschreitende Ausbreitung
Die Jägerschaft beobachtet die Entwicklung der Goldschakalpopulation im
Lungau genau, sagte der Lungauer Bezirksjägermeister Franz Lanschützer:
„Wir haben die Jäger in den letzten Jahren immer animiert, uns
Sichtungen zu melden, damit wir wissen, wo sie sind und ob es mehr
werden. Durch die Meldungen merken wir, dass er sich immer weiter
ausbreitet – auch in anderen Bundesländern. Wir können davon ausgehen,
dass ganz Zentraleuropa vom Goldschakal besiedelt wird, wenn die
Ausbreitung so weitergeht.“, sagte Lanschützer.
Bejagung bisher nicht erlaubt
Aktuell darf der Goldschakal wegen der ganzjährig geltenden Schonzeit in
Salzburg nicht bejagt werden. Die ganzjährige Schonfrist wurde zu einer
Zeit eingeführt, als der Goldschakal in Salzburg noch nicht sehr
verbreitet war. Da das mittlerweile anders ist, hofft die Salzburger
Jägerschaft, die Schakalpopulation regulieren zu können. Das würde
bedeuten, dass sie auch geschossen werden können.
Der Bürgermeister von Großkirchheim, Peter Suntinger, ist am
Montag vor dem Landesgericht Wien gestanden. Er hatte dem
Nachrichtenmagazin „profil“ sinngemäß gesagt, seine Gemeinde werde dem
örtlichen Jägerverband 2.500 Euro pro vorgelegten Wolfskadaver bezahlen.
Dafür bekam Suntinger eine Diversion und 2.000 Euro Geldbuße.
Suntinger musste sich wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten
Handlungen (Paragraf 282 StGB) verantworten. Er hatte im vorigen Sommer
dem Nachrichtenmagazin „profil“ sinngemäß erklärt, seine Gemeinde werde
2.500 Euro für jeden vorgelegten Wolfskadaver bezahlen. Ob das Tier vor
dem Abschuss ordnungsgemäß vergrämt wurde, sei dabei nicht von
Bedeutung. „Wir müssen den Jägern einen Anreiz geben“, zitierte das
Magazin den Bürgermeister.
Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken
Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) zeigte Suntinger darauf bei der
Staatsanwaltschaft Wien an. Obwohl der Angeklagte nun vor Einzelrichter
Christian Noe zunächst die seinen Angaben zufolge vom Großkirchheimer
Gemeinderat einstimmig beschlossene Prämie verteidigte, entging er einer
Verurteilung. Nach längerem Hin und Her akzeptierte er das vom Richter
unterbreitete diversionelle Angebot und handelte dabei die ursprünglich
auf 4.000 Euro veranschlagte Geldbuße sogar auf die Hälfte herunter.
Indem er versicherte, er werde sich künftig an die Landesgesetze halten
und binnen 14 Tagen 2.000 Euro plus 150 Euro an Verfahrenskosten
bezahlen, wurde die Anzeige gegen Suntinger zurückgelegt. Der
Bürgermeister gilt damit weiterhin als unbescholten. Die Entscheidung
ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich eine Erklärung
vor.
Bis zu zwei Jahre Haft möglich
Im Fall eines Schuldspruchs hätten dem Ortsvorsteher bis zu zwei Jahre
Haft gedroht, weil er laut Anklage mit seiner Prämie zum illegalen
Erlegen von nicht per Bescheid zum Abschuss freigegebenen Wölfen
aufgerufen hatte. Der Wolf ist grundsätzlich streng geschützt. Auf die
Frage, ob er sich schuldig bekenne, erwiderte Suntinger zu Beginn der
Verhandlung: „Dass ich schuldig bin, bezweifle ich. Ich bin der Meinung:
Wenn man den Wolf sieht, dann schießen.“
Ausführlich schilderte er in weiterer Folge, eine Schafhalterin in
seiner Gemeinde habe im Vorjahr binnen eines Tages sechs Schafe
verloren, die ein Wolf auf der Alm gerissen habe: „Die Bäuche waren
aufgeschlitzt, die Wampen am Boden, ein furchtbarer Anblick.“ Er befasse
sich seit 2015 mit dem Thema: „Als Bürgermeister muss ich die Tierhalter
und Bauern schützen.“
Offiziell seien in Kärnten bisher elf „Problemwölfe“ erlegt worden: „In
Wahrheit sind es aber 40 bis 50.“ Man komme gegen die „fatale
Entwicklung in Österreich, wo es mindestens 400 Wölfe gibt“, nämlich nur
„mit Maßnahmen“ an: „Wenn wir den Wolf sehen, muss er geschossen
werden.“
Gemeinde wollte „Leistung entlohnen“
Er sei bei diesem Thema „der Zeit voraus“, so der Bürgermeister: „Ich
wollte wachrütteln.“ Daher habe man die Abschussprämie beschlossen: „Uns
als Gemeinde interessiert nicht, ob er ordnungsgemäß erlegt wurde oder
nicht. Wir wollen die Leistung belohnen.“
Auf die Frage, wie oft in Großkirchheim die Prämie von 2.500 Euro bisher
ausbezahlt worden sei, erwiderte der Angeklagte: „Leider noch nicht.“
Das liege aber nicht daran, dass es keine Abschüsse gebe. Die Kadaver
würden aus Furcht vor möglichen rechtlichen Folgen wohl verscharrt, so
Suntinger. Er sei „grundsätzlich den Gesetzen verpflichtet“, habe aber
„die Verpflichtung aufzuzeigen, wenn etwas schiefläuft“, merkte der
Bürgermeister noch an.
„Hätte man vermeiden müssen“
Schließlich ließ er sich aber doch auf das diversionelle Angebot ein.
„Es war gesetzwidrig. Es tut mir leid“, räumte er ein und übernahm damit
die für eine Diversion erforderliche Verantwortung. Und weiter: „Im
Allgemeinen hätte man die Vorgangsweise vermeiden müssen.“ Zukünftig
würden sich aber die Gesetze ändern. Die am 15. Mai in Kraft tretende
Kärntner Weideordnung werde Erleichterungen im Kampf gegen
„Problemwölfe“ bringen, zeigte sich der Großkirchheimer Ortschef
zuversichtlich.
Tauben als Lebendköder im Innviertel? Kein Ermittlungsverfahren
HANDENBERG. Tierschützer wurden auf zwei Fallen im Sandtal
zwischen Handenberg und Neukirchen aufmerksam gemacht. Der Angezeigte
gibt an, die Tauben seien von selbst in die Falle geflogen.
Ein aufmerksamer Wanderer hat eine Falle im Sandtal entdeckt, die ihn
stutzig gemacht hat: Eine lebende Taube war darin gefangen. Er
informierte die Tierschützer des Vereins Respekt Tiere, die sich aus
Salzburg Richtung Bezirk Braunau machten, um sich die Gegebenheiten vor
Ort anzusehen. "Wir haben alles so vorgefunden, wie es uns der Mann
beschrieben hat. Wir gehen von einer Habichtfalle aus. Und haben sogar
noch eine zweite Falle entdeckt. Eine größere, die nach demselben
Prinzip funktioniert und auf vierbeinige Tiere abzielt, Fuchs oder
Mader, auch dort waren zwei Tauben gefangen", sagt Tom Putzgruber vom
Verein Respekt Tiere.
Keine Ermittlungen
Die Tierschützer informierten umgehend die Polizei und zeigten den
Vorfall auch bei der zuständigen Behörde in Braunau an. Ermittelt wird
aber nicht, wie Staatsanwalt Alois Ebner auf OÖN-Anfrage mitteilt. Der
Angezeigte gab an, die Fallen aufgrund einer Rattenplage aufgestellt zu
haben. Die Tauben seien von selbst in die Falle geflogen. Weil man
aufgrund der Polizeierhebung nicht mehr feststellen kann, ob die Tauben
eingesperrt worden sind oder wirklich von selbst in die Falle geflogen
sind, wird es kein Ermittlungsverfahren geben. Es sei nicht von einem
Anfangsverdacht der Tierquälerei auszugehen, sagt Ebner. "Die Tauben
sind nicht zu Schaden gekommen, sie wurden freigelassen, die Fallen
entfernt", so der Staatsanwalt. (Anm. d. R.:
Staatsanwalt selber Jäger)
"Mitten auf einer Wiese neben einem Gehweg wurde die Falle entdeckt. Es
wurde nichts gekennzeichnet. Wenn ein Kind diese Falle entdeckt hätte,
hätte es sich sehr verletzen können, zumal der Mechanismus ja schnell
zuschnappen muss, damit man den Raubvogel fangen kann", betont
Putzgruber. Darüber dass die
Fallen mittlerweile wieder entfernt wurden,ist Putzgruber froh.Er
dankt der Polizei für das rasche Einschreiten.
Putzgruber appelliert an die Leute, in solchen Fällen entweder selbst
diePolizei zu rufen oder
Tierschutzorganisationen zu informieren. "Wir sind froh, wenn wir auf
Tierleid aufmerksam gemacht werden, damit wir dieses, so gut wie es
geht, bekämpfen können", sagt er.
Am Mittwoch ist ein Wolf vor einem Weingut in Kammern im Bezirk
Krems gesichtet worden, wie die „NÖN“ berichtete. Auch im Nachbarort
dürfte er daraufhin unterwegs gewesen sein. Laut Bezirksjägermeister
bestehe jedoch keine Gefahr für den Menschen.
Nur wenige Meter von einem Weingut in Kammern entfernt sei der Wolf zum
ersten Mal gesichtet worden, berichtet Daniel Hluchy gegenüber
noe.ORF.at: „Wir sind mit einem Kunden im Verkostungsraum gesessen, dort
ist er direkt vorbeigelaufen. Normalerweise sehen wir viele Tiere, wie
Hasen und Rehe. Ich habe dann Polizei und Jägerschaft informiert.“
Dass er so nahe am Siedlungsgebiet unterwegs ist, sei „kein typisches
Verhalten“ für einen Wolf, so Bezirksjägermeister Andreas Neumayr. Laut
Wolfsverordnung wäre dies bereits ein unerwünschtes Verhalten. „Es kann
aber natürlich vereinzelt passieren, dass er die Nähe zu den Häusern
sucht. Problematisch wird es dann, wenn er hier Futter findet, dann
merkt er sich das.“
Vermutlich aus benachbartem Rudel
Es handle sich vermutlich um einen Jungwolf, der neugierig ist. Eine
unmittelbare Gefahr für den Menschen gehe von ihm aber nicht aus. Der
junge Wolf stamme „wahrscheinlich aus dem Rudel aus Allentsteig, derzeit
kann man aber nur mutmaßen“, so Neumayr. Auch in der Nachbarortschaft
Gobelsburg (Gemeinde Langenlois) dürfte er gesichtet worden sein.
Dem Brauch nach versteckt er in diesen Tagen die bunt bemalten
Eier und Osternester – den Feldhasen bekommt man in Österreich aber
immer seltener zu Gesicht. Die Tiere brauchen möglichst naturbelassene
Flächen – die wachsenden Anforderungen an die Landwirtschaft stehen mit
dem Schutz der Hasen aber zunehmend in Konflikt, wie ein Hasenexperte
erklärt.
Seit rund einem Jahrhundert sinkt die Zahl der Feldhasen in Österreich.
Verantwortlich dafür sei vor allem die zunehmend intensive Nutzung
landwirtschaftlicher Flächen. Feldhasen haben im Gegensatz zu Kaninchen
keine Höhlen, in denen sie ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Sie sind
auf Felder, Äcker und Wiesenflächen angewiesen, wo sie ihre Jungtiere
ablegen und selbst auf Nahrungssuche gehen.
Auf den Feldern sind die jungen Hasen sowohl Fressfeinden als auch
landwirtschaftlichen Maschinen oft hilflos ausgeliefert – vor allem,
wenn die Flächen bewirtschaftet werden bzw. die dortige Vegetation nicht
genügend Sichtschutz bietet, um den Nachwuchs zu verbergen. In der
modernen Landwirtschaft sei das zunehmend der Fall.
Agrarpolitik entscheidend
„Der Hase braucht Struktur, braucht verschiedene Kulturarten, die
angebaut werden, und nicht große Monokulturen. Und das führt dazu, dass
der Lebensraum an Qualität verliert. Und Qualitätsverlust bedeutet eine
geringere körperliche Kondition und Fortpflanzungsleistung, und damit
auch ein geringeres Überleben und einen Rückgang der Population“,
erklärt der Biologe Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur
(BOKU) in Wien gegenüber science.ORF.at.
Dass die Bestandszahlen seit rund einem Jahrhundert zurückgehen, habe
einen einfachen Grund: „Bis vor ungefähr hundert Jahren gab es die
Dreifelderwirtschaft in Österreich“, so Hackländer. Landwirte waren
damals dazu gezwungen, ein Drittel ihrer Felder nicht zu bewirtschaften,
damit sich die Flächen bis zum nächsten Jahr regenerieren konnten. „Für
die Hasen war das natürlich paradiesisch.“
Auch heute sind Bäuerinnen und Bauern in der EU noch dazu angehalten,
einen gewissen Teil ihrer Felder brach liegen zu lassen. „Das pendelt
halt, je nach Agrarpolitik. Wir hatten nach Missernten mal Jahre, da war
null Prozent Verpflichtung. Und jetzt sind wir in der EU bei mindestens
vier Prozent – in Österreich bei sieben Prozent.“ Landwirte können
derzeit zum Teil aber selbst entscheiden, ob sie die Flächen
zwischenzeitlich gar nicht nutzen oder ob sie darauf ökologisch
vertretbare Pflanzenarten, wie Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen.
Nicht kurz vorm Aussterben
Für die Feldhasen sei das fast schon ausreichend. Ein leichter Rückgang
sei zwar noch zu beobachten, ein trockener und milder Frühling führe
mittlerweile aber auch dazu, dass in manchen Saisonen
überdurchschnittlich viele Junghasen überleben und sich die Population
zumindest zeitweise erholt.
Auch in Deutschland war das vor Kurzem der Fall: Im Frühling 2023 wurden
dort so viele Feldhasen gezählt wie schon lange nicht mehr. Es gab rund
19 Hasen pro Quadratkilometer auf Feldern, Wiesen und Äckern. Eine
derartige Zählung gab es in Österreich zwar nicht – laut den
Informationen des Niederösterreichischen Landesjagdverbands war die
Frühlingswitterung im Jahr 2023 aber auch für die heimischen
Feldhasenpopulationen förderlich. Ein leichter Abwärtstrend sei dennoch
zu beobachten.
Ausweitung der Schutzmaßnahmen
Auch wenn der Feldhase hierzulande nicht kurz vor dem Aussterben steht,
wäre es laut Hackländer wichtig, die Populationszahlen nicht noch weiter
sinken zu lassen. „Wenn wir diesen Prozess nicht stoppen, haben wir
nicht nur einen Verlust von Arten, sondern tatsächlich auch ein Problem
für uns, weil artenreiche Ökosysteme stabiler und widerstandsfähiger
gegen Umwelteinflüsse sind wie zum Beispiel den Klimawandel,
einwandernde Tierarten oder Krankheiten.“ Auch Menschen sind auf gesunde
Ökosysteme in ihrer Umgebung angewiesen – nicht zuletzt, um aus ihnen
verschiedene tierische und pflanzliche Nahrungsmittel zu beziehen.
Ideal für den Naturschutz wäre daher eine Ausweitung der
Brachflächenregelung in Österreich, meint der Biologe. Davon würden
neben den Feldhasen auch viele andere Tierarten profitieren: „Wir müssen
den Hasen als Schirmart verstehen. Das heißt, wenn es dem Hasen gut
geht, können wir davon ausgehen, dass wir auch mehr Spinnen haben, mehr
Laufkäfer, mehr Schwebfliegen, mehr Wildbienen, mehr insektenfressende
Vögel und insgesamt einfach eine höhere Artenvielfalt.“
Nicht auf Landwirte vergessen
Hackländer betont aber auch, dass eine Ausweitung der Brachflächen
jedenfalls nicht zu Einkommenseinbußen für die Bäuerinnen und Bauern
führen darf. „Wir wollen ja auch, dass dort etwas produziert wird, und
wir wollen ja auch, dass der Landwirt dafür entlohnt wird, wenn er
nichts produzieren soll, weil er zum Beispiel die Artenvielfalt fördern
will. Und der Landwirt in Österreich muss eben auch am globalen Markt
mitspielen können.“
Ob die Umweltschutzauflagen für Landwirte in der EU künftig strenger
oder doch vielleicht sogar gelockert werden, wird zurzeit im Rahmen des
geplanten EU-Renaturierungsgesetzes intensiv diskutiert. Grundsätzlich
soll es dadurch zu mehr naturbelassenen Flächen in der EU und einer
Stärkung der Ökosysteme kommen, kürzliche Proteste der Landwirte führten
aber dazu, dass das Gesetz in einigen Punkten abgeändert und noch nicht
endgültig verabschiedet wurde – Österreich enthielt sich bei einer
kürzlichen Abstimmung aufgrund eines Beschlusses der Bundesländer.
Wichtig wäre etwa, die Bäuerinnen und Bauern für ihre Arbeit fairer zu
entlohnen und ihnen mit Hilfe von umfangreichen Subventionen genügend
Anreiz zu geben, den Naturschutz auf ihren Feldern freiwillig
voranzutreiben. Laut Hackländer sei es jedenfalls unabdingbar, bald die
richtige Balance zwischen den finanziellen Interessen der Bäuerinnen und
Bauern und dem Schutz der Ökosysteme zu finden, um auch in Zukunft den
Feldhasen in der österreichischen Natur beobachten zu können.
Die schwarz-blaue Landesregierung plant eine Änderung des
Salzburger Jagdgesetzes. Damit soll der Abschuss von Wölfen wesentlich
erleichtert werden. Bisher musste ein Wolf eine bestimmte Anzahl von
Nutztieren reißen, um als „Problemwolf“ eingestuft zu werden. Nun will
das Land unter bestimmten Voraussetzungen Wölfe als „Risikotiere“
einstufen.
Ein einzelner Wolf muss nicht mehr zwingend einen Schaden verursachen,
um erlegt zu werden. Entscheidend für eine Abschussfreigabe des Lands
Salzburg wird sein, ob er ein Risiko darstellt oder nicht. Hält sich ein
so genanntes „Risikotier“ in der Nähe besiedelter Gebiete auf, kann ein
Abschuss folgen.
Rasches reagieren bei Risikotieren möglich
Die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ)
erklärt: „Bis dato gab es nur die Kategorie „Problem-Tier“. Da mussten
wir darauf warten, dass etwas passiert, dass wir Risse von Nutztieren
hatten. Jetzt gibt es die Kategorie „Risiko-Tier“. Das heißt, ein Wolf,
der sich in menschlicher Nähe in Siedlungsgebieten aufhält, der sich
dort auch aggressiv und nicht mehr scheu verhält, der beispielsweise auf
Hunde reagiert, das ist ein potenzielles Risiko. Da wollen wir nicht
warten bis etwas passiert. Bereits letztes Jahr war ein Wolf im Pinzgau
in der Nähe von Kinderspielplätzen, wo damals gottseidank nichts
passiert ist.“
In solchen Fällen könne man mit der neuen Verordnung jetzt schon tätig
werden, so Svazek.
Kritik der Grünen
Die Pläne stoßen auf harte Kritik von Umweltschützern und
Grünpolitikern. Auf Herdenschutz weiterhin zu verzichten, die streng
geschützten Tiere abzuschießen und damit ein
EU-Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren, das sei keine seriöse
Option, heißt es beispielsweise von den Salzburger Grünen.
Deren Landtagsabgeordnete Kimbie Humer-Vogel: „Die neue Kategorie
Risiko-Wolf ist wieder einmal nur reine Panikmache und absolut nicht
notwendig. Der Abschuss steht laut Wolfsmanagement-Plan ganz hinten auf
der Liste, zuvor gebe es ganz andere Möglichkeiten – zum Beispiel
Vergrämung. Man sollte sich daran halten, statt wieder neue
Abschussfantasien walten zu lassen.“
Mehr Entschädigungen bei Wolfsrissen
Mit dem neuen Wolfsmanagement wolle man die Bevölkerung schützen, betont
man in der Landesregierung. Auch im Bereich der Entschädigungszahlungen
für die Landwirte soll nachgebessert werden. Grundlage für die
erleichterte „Entnahme“ von Wölfen ist eine Novelle des Jagdgesetzes.
Diese soll bis Ende April beschlossen sein.
In Oberösterreich fordern Landwirte eine Lockerung des strengen
Schutzes für Biber. Der für Naturschutz zuständige
Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) sagte, dass der
Erhaltungszustand der Biberpopulation in Oberösterreich gesichert sei
und er bereit sei, mehr Eingriffe zuzulassen.
Landwirte in Oberösterreich fordern eine Lockerung des strengen Schutzes
für Biber. Sie argumentieren, dass die Biberpopulation in den letzten 15
Jahren stark angestiegen ist und die Tiere durch ihre Bauaktivitäten
Schäden in der Landschaft verursachen. Unterstützung erhalten sie nun
von Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ), der für Naturschutz
zuständig ist.
FPÖ unterstützt Forderungen der Landwirte
Haimbuchner betonte gegenüber dem ORF Oberösterreich, dass der Biber in
Oberösterreich nicht mehr gefährdet sei und dies auch von der
Europäischen Union anerkannt werden sollte. „Wenn man hier etwas
flexibler wird, seitens des Naturschutzes, dann tut das dem Biber nicht
weh, weil der Erhaltungszustand gegeben ist“, so Haimbuchner. Er stellte
klar, dass er für den Naturschutz zuständig sei und nicht für den Schutz
einzelner Individuen.
„Ich bin bereit mehr Eingriffe zuzulassen, will mir dann aber auf der
anderen Seite nicht den Vorwurf gefallen lassen, man hätte hier EU-Recht
verletzt. Falls es zu einem Vertragsverletzungsverfahren oder einer
Verurteilung kommt, könnte das Strafen in Millionen Höhe nachziehen“, so
Haimbuchner.
Biberpopulation hat sich verdreifacht
Die Ausbreitung des Bibers führt zu Veränderungen in der Landschaft, da
die Biber als Baumeister der Natur mit ihren Staubauten und Biberburgen
die Umgebung prägen. Dies verursacht Schäden, die insbesondere bei
Landwirten und Fischern für Unmut sorgen. Die Forderung nach einer
Lockerung des strengen Schutzes für Biber ist daher nicht nur eine Frage
des Naturschutzes, sondern auch eine Frage der Landwirtschaft und
Fischerei.
Deutschland: Petition mit 86.000 Stimmen gegen Importe von
Jagdtrophäen übergeben
Natur- und Tierschützer überreichen Petition an Staatssekretär
Gesenhues und fordern ein Einfuhrverbot von Jagdtrophäen geschützter
Tierarten. Mehr als 86.000 Menschen unterzeichneten einen offenen Appell
an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die Einfuhr von Jagdtrophäen
bedrohter und geschützter Arten nach Deutschland endlich zu unterbinden.
Dieser Aufruf unter dem Hashtag #SchuetzenStattSchiessen wurde von 35
bekannten Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft, darunter Guido
Maria Kretschmer, Maria Furtwängler, Ranga Yogeshwar und Dr. Jane
Goodall, gemeinsam mit 21 Natur- und Tierschutzorganisationen initiiert
und von Vertreterinnen der Verbände dem neuen Parlamentarischen
Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues im Bundesumweltministerium (BMUV)
übergeben.
Trophäeneinfuhren nach Deutschland nehmen zu
Deutschland ist der zweitgrößte Jagdtrophäenimporteur weltweit und
entgegen wiederholten Beteuerungen des BMUV seit 2022, die Einfuhren von
Trophäen nach Deutschland zu reduzieren und in Einzelfällen sogar zu
verbieten, zeigt sich ein gegenläufiger Trend. Die Zahl der
Einfuhrvorgänge belief sich, laut Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021
auf 435, 2022 auf 538 und 2023 schließlich auf 569. Damit sind die
Einfuhren in diesem Zeitraum um knapp 30 Prozent angestiegen.
„Allein in diesen drei Jahren
registrierte das BfN 68 Einfuhrvorgänge von Trophäen Afrikanischer
Elefanten, 53 Flusspferden, 46 Leoparden, 43 Löwen sowie knapp 500
Bergzebras. „Das menschengemachte Artensterben ist eine der größten
Krisen unserer Zeit. Jedes Jahr sterben weltweit zahlreiche Tierarten
aus, während jeden Tag Ranger und Artenschutzorganisationen unnachgiebig
dafür kämpfen, dass wir nicht noch weitere Arten verlieren. Gleichzeitig
ist der Abschuss dieser bedrohten Tiere zum Spaß und als makabres
Souvenir noch immer erlaubt. Das unterminiert nachhaltigen Artenschutz
und ist deutscher Artenschutzpolitik nicht würdig.“ Biologin Dr. Mona Schweizer von Pro Wildlife.
Trophäenjagd ohne Jagdschein – im Ausland kein Problem
Doch nicht nur Grundprinzipien des Artenschutzes werden unterlaufen,
Trophäenjagd ist auch ein immenses Tierschutzproblem. In vielen
Exportländern unterliegt die Jagd kaum Regularien. Vielerorts benötigen
Jäger keinerlei jagdliche Vorerfahrung, geschweige denn einen
Jagdschein. Häufig ist es auch möglich, Kinder auf Tiere schießen zu
lassen. Die in Deutschland verbotene Bogenjagd ist in vielen Ländern
ebenso erlaubt, wie die Jagd mit Armbrüsten, Faustfeuerwaffen oder aus
dem Helikopter. Unangemessene Jagdmethoden und fehlende Erfahrung führen
dabei nicht selten zu einer deutlichen Verlängerung des Tierleids.
„Trophäenjagd ist ein grausames
Geschäftsmodell, das weder mit Anforderungen an den Arten- noch den
Tierschutz kompatibel ist und den Werten und Normen unserer Gesellschaft
widerspricht. Sowohl Umfragen als auch der Appell der mehr als 86.000
Menschen zeigen die überwältigende Ablehnung gegenüber der Trophäenjagd.
Steffi Lemke und die Bundesregierung müssen nun endlich handeln und
ihrer Verantwortung gerecht werden. Ein Importverbot für Trophäen
geschützter Arten ist überfällig!“ Sylvie Kremerskothen Gleason, Landesdirektorin von HSI/Europe in
Deutschland.
„Exotische Jagdtrophäen sind ein
Anachronismus und Ausdruck einer völlig überholten Kultur. Angesichts
des massiven Artensterbens sollten wir einen eindeutigen Schlussstrich
ziehen. Es ist an der Zeit, Frieden zu schließen mit der Natur.“
begründet Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar seine Unterstützung
des Appells.
Während andere EU-Staaten, wie die Niederlande, Finnland und Belgien,
bereits Einfuhrverbote für besonders streng geschützte Arten erlassen
haben, bzw. an der Ausweitung bestehender Verbote arbeiten, wie
Frankreich, lassen die Bundesregierung und das BMUV unter Steffi Lemke
bisher keine konkrete Initiative erkennen.
Wieder ist jetzt ein „Risikowolf“ im Mühlviertel zum Abschuss
freigegeben. Der Wolf soll sich am Samstag in Unterweißenbach im Bezirk
Freistadt einer Familie bis auf 50 Meter genähert haben.
Die Familie war in Unterweißenbach mit ihrem dreijährigen Kind
spazieren. Der Wolf habe sich nur schwer vertreiben lassen, berichtete
das Land Oberösterreich am Freitag. Gut zwei Wochen zuvor soll sich
derselbe Wolf rund 15 Kilometer nördlich in Liebenau tagsüber einem
Bauernhof genähert haben. Auch dort soll er verscheucht worden sein. Das
Land stuft ihn jetzt als Risikowolf ein.
Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sieht die
Abschusserlaubnis gerechtfertigt: „Wenn sich Familien am helllichten Tag
nicht mehr auf die Straße trauen“, dann sei Gefahr in Verzug, so Langer-Weninger.
Aktuell zwei Abschussfreigaben
Bis einschließlich 30. März darf der Wolf im Umkreis von 10 Kilometern
um Unterweißenbach geschossen werden. Es ist schon die zweite
Abschussfreigabe – ein weiterer Wolf darf noch bis 25. März im Raum
Sandl von der Jägerschaft ins Visier genommen werden.
UNO fordert die südafrikanische Regierung auf, Kinder vor der
Gewalt der Trophäenjagd zu schützen
Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes
hat die südafrikanische Regierung aufgefordert, «Kinder vor den
stellvertretenden Auswirkungen der Gewalt zu schützen, die Tieren
beispielsweise bei der Trophäenjagd zugefügt wird».
Die Ankündigung am 8. Februar 2024 folgt auf eine periodische
Überprüfung der Kinderrechte in Südafrika. Die IG Wild beim Wild
begrüsst, dass der Ausschuss die Trophäenjagd als eine gewalttätige und
schädliche Aktivität anerkennt – nicht nur gegenüber Tieren, sondern
auch gegenüber Kindern.
Vergangenes Jahr haben die Vereinten Nationen das Recht von Kindern auf
Freiheit von jeglicher Form von Gewalt, einschliesslich der Gewalt gegen
Tiere, formell anerkannt und definiert. Während der Prüfung der von der
südafrikanischen Regierung vorgelegten regelmässigen Berichte durch das
UNCRC „Verschiedene psychologische Studien über Gewalt und
Tiermissbrauch haben gezeigt, dass das Miterleben oder die Teilnahme an
der Gewalt die moralische und psychologische Entwicklung von Kindern
stark beeinträchtigen kann, wobei Gewalt normalisiert und lebenslange
negative Verhaltensmuster geprägt werden. Die öffentliche und
gesellschaftliche Akzeptanz der Teilnahme von Kindern an der
Trophäenjagd auf Wildtiere in diesem Land (Südafrika) ist, gelinde
gesagt, erschreckend. Wann wird der Vertragsstaat darüber aufklären, ob
er diese Praxis dringend unter Strafe stellen wird?
Die UNCRC hielt fest, dass: „Südafrika hat die Bedenken hinsichtlich der
Auswirkungen der Trophäenjagd auf Kinder, die daran teilnehmen, zur
Kenntnis genommen. Südafrika hat sich verpflichtet, Gespräche am Runden
Tisch zu führen, um diese Frage zu klären.“
Die Forschung zeigt, dass das Miterleben von Tierquälerei eine Form der
psychischen Misshandlung von Kindern darstellt. Die Trophäenjagd ist
eine von vielen Formen der Gewalt gegen Tiere, die ein Trauma
verursachen kann. Überall auf der Welt werden Kinder, vorwiegend aus
einkommensschwachen Gemeinden, häufig Zeuge von häuslicher Gewalt gegen
Haustiere, der gewaltsamen Schlachtung von bewusst gezüchteten Tieren
und der grausamen Ausrottung von Tieren, die als «Schädlinge» gelten
oder ein potenzielles Gesundheitsrisiko für Menschen darstellen,
darunter Mäuse, Ratten und Strassenhunde. Andere Aktivitäten, bei denen
Gewalt gegen Tiere ausgeübt wird, sind die Jagd auf Wildtiere, Wilderei,
das Abschiessen von Vögeln und Hundekämpfe, die alle für Kinder
gefährlich sind. Mit der Verabschiedung der allgemeinen Bemerkung Nr. 26
der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr haben Kinder nun das Recht,
davor geschützt zu werden, Zeuge von Gewalt gegen Tiere zu werden, und
die südafrikanische Regierung wurde aufgefordert, darzulegen, wie sie
dieses Recht gewährleisten wird.
Die Trophäenjagd ist grausam und gewalttätig gegenüber den Tieren und
sehr schädlich für die Kinder, die sie miterleben. Die Erklärung des
Ausschusses ist ein wichtiger Ausgangspunkt, um das breite Spektrum an
Tierquälerei, dem Kinder in Südafrika – und auf der ganzen Welt –
ausgesetzt sind, zu bekämpfen. Die Förderung von Mitgefühl und Respekt
gegenüber allen Tieren trägt dazu bei, die emotionalen und sozialen
Fähigkeiten von Kindern zu fördern. Die Beendigung des Kontakts mit
Tierquälerei kann dazu beitragen, die Entwicklung und Normalisierung von
gewalttätigem Verhalten zu verhindern, sowohl gegenüber Tieren als auch
gegenüber Menschen. Wir freuen uns darauf, dass die südafrikanische
Regierung zeigt, wie sie das Recht unserer Kinder auf Schutz vor
jeglicher Form von Gewalt gegen Tiere sicherstellen werden.
Kinder und Jugendliche müssen von jeglicher Form von Gewalt geschützt
werden. Die passive und aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an
Jagdtätigkeiten sind somit unzulässig. Die Kinderrechtskonvention
umfasst unter anderem das Recht aller Minderjährigen auf körperliche und
geistige Unversehrtheit. Gleichzeitig beinhaltet sie die Pflicht des
Staates, den Schutz der besagten Rechte zu garantieren. Im Bereich der
Jagd verletzen Hobby-Jäger diese Pflicht notorisch.
Salzburg will Abschuss von Raben, Reihern erleichtern
Das Land Salzburg will ab heuer den Abschuss von Rabenvögeln,
Grau- und Fischreihern sowie Kormoranen erleichtern. Das kündigte
Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) am Sonntag beim
Lungauer Bezirksjägertag an. Dazu soll es einen Abschussplan geben.
Dieser Abschussplan soll die bisherigen Bescheide mit Abschusszahlen
ersetzen – diese Bescheide können einzeln von Naturschützern
beeinsprucht werden, was den Abschuss verzögern oder praktisch
verhindern kann. Mit der neuen Abschussplanverordnung für 2024 und 2025,
die voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung gehen
wird, werden Höchstabschusszahlen pro Wildregion festgelegt. Diese
könnten dann auf jene Reviere aufgeteilt werden, wo entsprechende
Schäden „zu erwarten sind beziehungsweise solche vorliegen“, so das Land
Salzburg per Aussendung.
Svazek: Schäden an Fischbeständen seit 2010 verdreifacht
Die verstärkte Bejagung soll das „Umweltgleichgewicht wiederherstellen“
und auch der Land- und Fischereiwirtschaft helfen, so Svazek. Denn die
gemeldeten Schäden durch Grau- oder Fischreiher sowie Kormorane am
Fischbestand seien in Salzburg deutlich gestiegen: „Seit dem Jahr 2010
hat sich die Schadenshöhe von rund 400.000 Euro auf rund 1,3 Millionen
Euro mehr als verdreifacht. Nur mit einer gezielten und effektiven
Regulierung bei diesen Wasservögeln kann das Land das Schadensausmaß
eindämmen und damit auch zum Erhalt vieler gefährdeter Fischarten
maßgeblich beitragen“, betonte Svazek.
Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher im Visier
Ähnliches gelte bei der Bejagung von Rabenvögeln wie Rabenkrähe, Elster
und Eichelhäher. Diese könnten erhebliche Schäden in
landwirtschaftlichen Kulturen von Mais und Getreide über Grünland und
Gemüse bis hin zu Obstkulturen verursachen, betont Svazek: „Steigende
Bestände bei diesen Vogelarten haben auch den Druck auf Flora, Fauna und
Landwirtschaft steigen lassen.“
Parallel zu der Abschussverordnung sollen Landesfischereiverband,
Jägerschaft und Landwirtschaftskammer die Bestände bei Wasser- und
Rabenvögeln zählen und damit ein Monitoring sicherstellen.
Waren die Menschen vor 9.000 Jahren wirklich „Jäger und
Sammler“, oder sollte man sie vielleicht doch eher als „Sammler und
Jäger“ bezeichnen? Dieser Frage ging ein US-amerikanisches
Forschungsteam nach. Knochenreste aus Peru zeigen, dass die Jagd in
einigen Gruppen weit weniger wichtig war als bisher angenommen.
Die heutzutage recht beliebte Paleo-Diät soll dem Speiseplan früherer
Kulturen ähneln und zeichnet sich unter anderem durch einen recht hohen
Fleischkonsum aus. Dass sich die Menschen vor Tausenden von Jahren zum
Teil aber ganz anders ernährten, zeigt eine soeben im Fachjournal „PLOS
ONE“ erschienene Studie.
Der Archäologe Randall Haas von der Universität von Wyoming (USA)
untersuchte zusammen mit seinem US-amerikanischen Forschungsteam die bis
heute erhaltenen sterblichen Überreste von 24 Personen in den
peruanischen Anden, die dort in einer Zeit vor rund 6.500 bis 9.000
Jahren lebten. „Die Menschen hatten mit einer harschen Umgebung zu
kämpfen. Es war sehr kalt und aufgrund der Lage in rund 3.800 Metern
Höhe war auch der Sauerstoff knapp. Irgendwie haben sie es aber trotzdem
geschafft, damit zurechtzukommen“, so Haas gegenüber science.ORF.at.
Voreingenommene Forschung
Besonders wichtig war dafür eine ausgewogene und energiereiche
Ernährung. Bisher ging man laut dem Archäologen davon aus, dass daher
Fleisch im Speiseplan der früheren Jäger- und Sammlerkultur eine
besonders große Rolle spielte.
Der Grund für diese Annahme liege unter anderem in dem sehr langen
Zeitraum, der seitdem vergangen ist. „In Archäologiekreisen gibt es eine
gewisse ungewollte Voreingenommenheit und man nimmt an, dass sich in den
früheren Kulturen sehr viel um die Jagd und den Fleischkonsum gedreht
hat. Das liegt vor allem daran, dass sich Jagdwerkzeuge und Tierknochen
nicht so schnell zersetzen und auch heute noch in Ausgrabungsstätten zu
finden sind“, erklärt Haas. Im Gegensatz dazu seien die Überbleibsel der
pflanzlichen Ernährung schon längst verrottet.
Untersuchung an der Wilamaya Patjxa Ausgrabungsstätte in Peru
Pflanzliche Ernährung überwog
Um diese Annahme zu belegen und mehr Klarheit über die Ernährungsweise
der Jäger und Sammler zu bekommen, nutzte das Forschungsteam mehrere
verschiedene wissenschaftliche Methoden. Unter anderem analysierte es
die Isotope, also bestimmte Atome in den noch erhaltenen Knochen.
Es zeigte sich, dass der Speiseplan der peruanischen Gruppe weit weniger
fleischorientiert war als Expertinnen und Experten bisher vermuteten.
„Das war auf jeden Fall überraschend. Wir konnten zeigen, dass sich die
Menschen damals nur zu rund 20 Prozent von Fleisch ernährten und dafür
aber zu 80 Prozent von Pflanzen“, sagt Haas.
Erdäpfel und Alpakafleisch
Eine weitere Analyse von verbranntem Pflanzenmaterial und bestimmte
Abnutzungserscheinungen an den Zähnen der Jäger und Sammler erlaubte es
dem Forschungsteam außerdem, ihren Speiseplan zumindest teilweise zu
rekonstruieren.
Die Forscherinnen und Forscher kamen zu dem Schluss, dass die Menschen
in den peruanischen Anden große Mengen an Knollengewächsen zu sich
nahmen. „Wir gehen davon aus, dass sie unter anderem frühe Formen der
heute weltweit verbreiteten Erdäpfel gegessen haben“, erklärt Haas. Das
wenige Fleisch bezogen sie hingegen von den Vorfahren der Vikunjas oder
der Alpakas und von in der Region heimischem Wild, wie dem
Nordandenhirsch.
Fleischkonsum wahrscheinlich überschätzt
Laut dem Archäologen ist klar, dass sich vor Tausenden von Jahren nicht
alle Bevölkerungsgruppen auf dieselbe Weise ernährten wie die Menschen
in den peruanischen Anden. Trotzdem geht Haas davon aus, dass der Konsum
von Fleisch in sehr vielen früheren Kulturen weit weniger wichtig war
als bisher angenommen. „Wir sollten einige Jäger- und Sammlerkulturen
künftig wahrscheinlich eher als Sammler- und Jägerkulturen bezeichnen,
um ihre pflanzlichen Hauptnahrungsquellen besser zu repräsentieren.“
Die Abschussvorgaben bei Rotwild sind in Tirol zu 90 Prozent
erfüllt worden. Das geht aus der vorläufigen Jagdstatistik hervor. Die
Jäger bezeichnet die steigende Zahl von Freizeitnutzer und -nutzerinnen
im Wald als immer größeres Problem für das Wild.
Mehr als 12.100 Stück Rotwild wurden im noch bis Ende März laufenden
Jagdjahr erlegt, im vergangenen Jagdjahr waren es knapp 11.800. Die
Abschusserfüllung im Jagdjahr 2023/2024 liegt nach vorläufigen Zahlen
bei 89,6 Prozent. Im Bezirk Kufstein wurden die Mindestvorgaben zur
Entnahme von Rotwild sogar übererfüllt. Im Vergleich zum Vorjahr leicht
bis deutlich gesteigert werden konnte die Abschusserfüllung bei Rotwild
in den Bezirken Innsbruck Land, Kitzbühel und Lienz, teilte das Land
mit.
Erschwernis: Viele Freizeitnutzer im Wald und Waldarbeiten
„Die gemeinsam auf Basis von objektiven Kriterien festgelegten
Abschussvorgaben wurden von der Tiroler Jägerschaft trotz teils
schwieriger Bedingungen weitgehend erfüllt“, fast Agarlandesrat Josef
Geisler (ÖVP) zusammen.
"Die Bedingungen für die Rotwildbejagung werden immer schwieriger. Zur
Beunruhigung durch die ständig steigende Zahl von Freizeitnutzerinnen
und Freizeitnutzern, die Tag und Nacht im Wald unterwegs sind, kamen
auch noch die Waldarbeiten im Zuge der Sturmereignisse des Sommers“,
sagt Tirols Landesjägermeister Anton Larcher.
TBC bleibt Herausforderung
Die Bekämpfung von Tuberkulose (TBC) bleibt wichtig. Diese Seuche wird
ausgehende von einem erhöhten Rotwildbestand im Zuge der Alpung auf
Rinder übertragen. Aus den Bezirken Reutte und Landeck wurden 17 Stück
Rotwild und aus dem Bereich Karwendel im Bezirk Schwaz wurde ein Stück
Rotwild als TBC-Verdachtsfall einer genauen Untersuchung unterzogen. Bei
elf davon bestätigte sich der Verdacht. Ein Teil der Laborergebnisse ist
noch ausständig.
Die TBC-Untersuchung von rund 7.000 Rindern in den Risikogebieten ist
abgeschlossen. In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Außerfern wurde
dabei TBC im Rinderbestand festgestellt. Nachdem die Rinder des
betreffenden Betriebs im Sommer nachweislich TBC-frei auf eine Alm
aufgetrieben wurden, ist von einem Eintrag von TBC in den Rinderbestand
durch infiziertes Rotwild auszugehen. Im Rahmen der aktuellen
Untersuchungen wurde in diesem Gebiet bei mehreren Rotwildstücken TBC
festgestellt.
Vier Wölfe erlegt
Die Landesregierung hat im Jahr 2023 insgesamt 19 Abschussverordnungen
für Wölfe erlassen, vier davon konnten erfüllt werden. "Die Bejagung
eines Wolfes ist zwar immer noch Neuland, aber die Jägerinnen und Jäger
sind äußerst bemüht, im Sinne von Mensch und Tier bestmöglich
mitzuwirken“, sagt Landesjägermeister Anton Larcher.
Jagd ins 21. Jahrhundert holen: Tierquälerei beenden und Arten
schützen statt Greenwashing
Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz richtet offenen Brief an
den neuen Vorsitzenden von „Jagd Austria“, Maximilian Mayr-Melnhof.
Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze
formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php).
Die Initiatoren richten einen offenen Brief an den Salzburger
Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof, der mit 1. Jänner den
Vorsitz von Jagd Austria übernommen hat.
Sehr geehrter Herr Mayr-Melnhof!
Die Zustimmung zur Jagd ist im freien Fall – binnen weniger Jahre (von
2015 bis 2023) fiel sie von 42% auf nur noch 27%. Bei den
Unter-50-Jährigen ist sie noch geringer.[1] Wir wünschen Ihnen für Ihre
Periode als Bundesjägermeister, dass Sie zu der Einsicht gelangen, dass
Greenwashing zu wenig ist und dass die Jagd grundlegend reformiert
werden muss. Die wichtigsten Punkte dafür finden Sie im Forderungspaket
des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz. Hier eine Auswahl:
Schonzeiten für alle
jagdbaren Tierarten:Tiermütter zu erschießen oder in Fallen
zu erschlagen, so dass die Tierkinder qualvoll verhungern,
stößt selbstverständlich auf breiteste Ablehnung. Warum haben so viele
Tierarten in mehreren Bundesländern keine Schonzeiten? Herr
Bundesjägermeister, stimmen Sie zu, dass Tiereltern, die Junge
versorgen, nicht bejagt werden dürfen und dass alle jagdbaren Tiere eine
Schonzeit für die Zeit der Jungenaufzucht haben sollen?
Schluss mit der
grausamen Baujagd: Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere
aufeinander zu hetzen. Die Jagd ist davon aber ausgenommen. Die Baujagd,
in der Hunde in Fuchs- und Dachsbauten gehetzt werden, ist eine doppelte
Tierquälerei – gegenüber Füchsen und Dachsen ebenso wie gegenüber
Hunden. Herr Mayr-Melnhof, stimmen Sie einem Verbot der Baujagd zu, und
wenn nein, wie begründen Sie eine derart grausame Praxis?
Gefährdete Tierarten
schützen, nicht schießen: Herr Mayr-Melnhof, wie erklären
Sie, dass Jäger in Österreich Tierarten wie Turteltaube, Tafelente und
Rebhuhn töten, obwohl deren Populationen massiv eingebrochen sind?
Befürworten Sie, dass gefährdete Tierarten aus dem Jagdrecht gestrichen
werden? Wenn nicht, nennen Sie bitte auch nur einen einzigen Grund,
warum eine Turteltaube erschossen werden sollte.
Fokus auf Ökologie statt
auf Jagd-Eigeninteressen: Derzeit werden Hirsche und Rehe
auf Kosten der Waldverjüngung viel zu oft unsachgemäß gefüttert, um
möglichst viele und große Trophäen „ernten“ zu können. Und unter dem
Euphemismus der „Hege“ töten Jäger zehntausende Tiere vom Fuchs bis zum
Eichelhäher, nur weil sie diese als Konkurrenz um ihre „Zielwild“-Jagdstrecke
wahrnehmen. Herr Mayr-Melnhof, wie erklären Sie der Bevölkerung die
enorme Diskrepanz zwischen den Reden von der Jagd als „Tier- und
Naturschutz“ und dem tatsächlichen Umgang der herkömmlichen Jagd mit
Tieren und der Natur?
Schluss mit dem
Aussetzen gezüchteter Tiere zum Abschuss: Vor allem Fasane
und Stockentenhybride/Hochbrutflugenten werden noch immer in
Massentierhaltung gezüchtet und dann ausgesetzt. Dies dient nur der
Aufstockung der Jagdstrecke und ist eine mehr als fragwürdige Form
jagdlicher Beschäftigung. Ein solcher Umgang mit Tieren ist perfid und
unethisch.
Herr Mayr-Melnhof, sehr geehrte Damen und Herren von Jagd Austria,
verweigern Sie sich nicht der Diskussion über die 14 Punkte des
Volksbegehrens und verpassen Sie nicht den Zeitpunkt für eine
tiefgreifende Reform der Jagd unter den Vorzeichen von Ökologie,
Tierschutz und Artenschutz.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Prof. Rudolf Winkelmayer
Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“
Die Initiative aus AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt,
Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen
Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das
Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz, die alle in Österreich
wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt
sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.